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1 STAATSMlNlSTERlUM FÜR Wl RTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden Durchwahl Telefon: Telefax: Große Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Drs.-Nr.: 6/5681 Thema: Leiharbeit, Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge Sehr geehrter Herr Präsident, Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) /8/4 Dresden, 1 3. SEP namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen zu 1. und II. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage von Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie des Statistischen Landesamtes Sachsen. Die Statistiken sind nicht vergleichbar. Die Angaben aus der Beschäftigtenstatistik der BA sind vorläufig und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort. Die wirtschaftliche Gliederung entspricht der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Die Werte wurden Ende Juli korrigiert, liegen jedoch noch nicht für alle Merkmale vollständig vor. Durch die gleichzeitige Verwendung von korrigierten und nichtkorrigierten Werten kann es zu Differenzen kommen; so stimmt beispielsweise der unter Frage 1/5 ausgewiesene Wert für Beschäftigte in Arbeitnehmerüberlassung nicht mit der Summe nach Geschlecht (Frage 1/6) überein. Das Merkmal Leiharbeit" wird unter dem Begriff Überlassung von Arbeitskräften" ausgewiesen (befristete und sonstige Überlassung von Arbeitskräften). Die Erfassung erfolgt über den Verleihbetrieb, d. h. die Leiharbeitnehmer müssen nicht tatsächlich in Sachsen tätig sein. Der Öffentliche Dienst ist nach WZ 2008 nicht eindeutig bestimmbar, da mehrere Bereiche berührt sind. Die Beantwortung der betreffenden Fragen bezieht sich auf den Wirtschaftszweig Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" - folgend als Öffentlicher Dienst" bezeichnet. Seite 1 von 15,... Zertlflkatscit2006 audlt berufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße Dresden Glacisstraße Dresden Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. t l l MI

2 STAATSMlNlSTE Rl UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die in der Statistik erfassten Strukturmerkmale entsprechen nicht in jedem Fall der Formulierung in den Fragestellungen. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Daten können die Antworten daher etwas abweichen. 1. Leiharbeit in Sachsen Frage 1: Wie viele Unternehmen in Arbeitnehmerüberlassung sind am sächsischen Arbeitsmarkt (Stand 01. Juli 2016) tätig? (Bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Branchen aufschlüsseln.) Nach dem Unternehmensregister (Stand 29. Februar 2016) gibt es in Sachsen 330 Unternehmen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung, 306 für befristete (WZ 782) und 24 für sonstige Überlassung von Arbeitskräften (WZ 783). Die Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städte kann der Anlage zu 1/1 entnommen werden. Frage 2: Wie viele dieser Unternehmen in Sachsen entleihen sächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch deutschland- bzw. europaweit? (Bitte nach Anzahl in den Zielregionen aufschlüsseln.) Zur Zahl der Unternehmen, die auch deutschland- bzw. europaweit entleihen, liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 3: In welchen Rechtsformen sind die Leiharbeitsfirmen I Zeitarbeitsfirmen am sächsischen Arbeitsmarkt organisiert? (Bitte mit jeweiliger Anzahl aufschlüsseln.) Von den sächsischen Unternehmen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung sind nach Unternehmensregister 76 Einzelunternehmen, 38 Personengesellschaften, 211 Kapitalgesellschaften und 5 sonstige Rechtsformen. Frage 4: Wie viele Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen sind in Sachsen gegenwärtig beschäftigt (aktueller Stand)? (Soweit möglich, bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Nach der Beschäftigtenstatistik der BA sind aktuell in Sachsen Personen in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt (Mai letzte verfügbare Angabe). Regionale Daten werden quartalsweise veröffentlicht - letztmalig zum Jahresende Die Angaben für die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte können der Anlage zu 1/4 entnommen werden. Frage 5: In welcher Zahl sind die verschiedenen Altersgruppen in der Form der Leiharbeit am sächsischen Arbeitsmarkt vertreten? (Bitte aufschlüsseln für die Gruppen: 18 plus, 30 plus, 50 plus und 60 plus.) Angaben zu ausgewählten Altersgruppen der in Leiharbeit beschäftigten Personen können nachfolgender Übersicht entnommen werden. Seite 2 von 15

3 STAATSMINlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Ab "t h ""b 1. s h r e1 ne meru er assuna m ac sen AltersQruppen Insgesamt darunter Quelle: Bundesagentur für Arbeit 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 65 Jahre (30 J um. 2015) Arbeitnehmerüberlassung Frage 6: Wie hoch ist der Anteil zwischen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitern am sächsischen Arbeitsmarkt? (Bitte prozentual und nach absoluten Zahlen aufschlüsseln.) Zum 30. Juni 2015 waren Männer und Frauen in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt (74,8 %/25,2 %). Frage 7: In wie vielen Beschäftigungsverhältnissen in der Leiharbeit sind Nacht- und Schichtarbeit Vertragsbestandteile? Angaben über Nacht- und Schichtarbeit als Vertragsbestandteil bei der Beschäftigung in Leiharbeit liegen nicht vor. Im Rahmen der Befragung zum Mikrozensus 2015 (am Wohnort) wurden Informationen über die ausgeübte Tätigkeit in den letzten drei Monaten erfasst. Danach gab es in Sachsen 20,2 Tausend Erwerbstätige mit Nachtarbeit und/oder 26,0 Tausend mit Schichtarbeit (Mehrfachnennung möglich). Frage 8: Über welchen Zeitraum erstreckt sich ein Leiharbeitsverhältnis durchschnittlich? Durchschnittswerte für den Zeitraum von Leiharbeitsverhältnissen liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Angaben zur Dauer der beendeten Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmern für das 1. und 2. Halbjahr 2015 können der Anlage zu 1/8 entnommen werden. Frage 9: Hat es nach der Hartz IV Reform Veränderungen gegeben? (Falls ja, wie stellt sich diese Veränderung zeitlich dar?) Mit dem Inkrafttreten der Hartz IV Reform nahm die Anzahl der Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung, die bereits in den Jahren zuvor stetig angestiegen war, weiter zu. Ab 2007 liegt der Anteil der Beschäftigten in der Arbeitsnehmerüberlassung an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen relativ stabil bei rd. 3 %. Die stärkeren Schwankungen in den Jahren 2009 bis 2011 können mit der wirtschaftlichen Krise und der darauffolgenden Erholung erklärt werden. Die Entwicklung nach der Hartz IV Reform kann folgender Übersicht entnommen werden. Seite 3 von 15

4 STAATSM1NlSTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR s. 1 oz1a vers1c. h erungsp ff 1c h" t1g B eschä ft igte in s achsen Sv-pflichtig darunter Beschäftigte Arbeitnehmer- Veränd. z. insoesamt überlassuna Voriahr (%) , , , , , , , , , , , , ,4 Quelle: Bundesagentur für Arbeit ANÜ =Arbeitnehmerüberlassung svb = sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Anteil ANÜ an svb (%) 1,3 1,5 1,7 2,3 3,0 3, 1 2,3 3, 1 3,5 3,3 3,0 3,3 3,4 Frage 10: In welchem Gesamtumfang waren die Löhne von in der Leiharbeit beschäftigten Personen im Sachsen von Sozialabgaben befreit? (Bitte nach den einzelnen Positionen: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung aufschlüsseln.) Für Arbeitsverhältnisse in der Leiharbeitsbranche bestehen die gleichen lohnsteuerund sozialversicherungsrechtlichen Abgabepflichten wie für Arbeitsverhältnisse in anderen Branchen. Angaben zum Gesamtumfang von Befreiungen von den Sozialabgaben bezogen auf die Zeitarbeitsbranche liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Frage 11: Wie ist im Rahmen der Arbeitsvermittlung das Verhältnis zwischen neuen Einstellungen in den regulären Arbeitsmarkt und Einstellungen in Leiharbeitsverhältnisse? (Bitte jeweils für Jahreszeiträume, beginnend ab 2010 aufschlüsseln.) Frage 12: Ist der Staatsregierung bekannt, über welche berufliche Qualifikation die über das Arbeitsamt an Leiharbeitsfirmen vermittelten Personen verfügen? (Falls ja, bitte aufschlüsseln nach: Facharbeiter, Techniker, Meister, Akademiker.) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 11 und 12: Angaben zur Arbeitsvermittlung werden von der BA nicht veröffentlicht. Näherungsweise können Daten über Abgänge aus der Arbeitslosigkeit betrachtet werden. Seite 4 von 15

5 STAATSMINlSTE RlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die Anteile der Abgänge aus Arbeitslosigkeit in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in Arbeitsnehmerüberlassung gemessen an allen Abgängen aus Arbeitslosigkeit können nachfolgender Übersicht entnommen werden.. s h Ab 1gang an Ab. r e1ts 1 osen m ac sen Insgesamt darunter in... (%) Beschäftigung am am 1. Arbeitsmarkt 31,2 32,4 30,8 30,8 30,8 31,3 Arbeitnehmerüberlassung 6,0 6,2 5,2 5,6 5,9 5,5 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Jahressumme Statistische Angaben zum Abgang von Arbeitslosen nach beruflicher Qualifikation werden nach Berufsausbildung sowie Anforderungsniveau des Zielberufes erfasst und können der Anlage zu 1/12 entnommen werden. Angaben entsprechend der in der Frage 1/12 genannten Merkmale liegen nicht vor. Frage 13: Wie viele Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter haben im Sachsen im Zeitraum von 2010 bis 2016 nach Beendigung ihres Leiharbeitsverhältnisses unmittelbar ALG II bzw. die Grundsicherung im Alter beantragt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Angaben dazu vor, wie viele Leiharbeitnehmer unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ALG II oder Grundsicherung im Alter beantragt haben. In der Zeitarbeitsbranche tätige Arbeitnehmer erwerben unter denselben Voraussetzungen wie in anderen Branchen tätige Arbeitnehmer Ansprüche auf ALG 1 nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) -Arbeitsförderung. Nach 137 SGB II I hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer innerhalb der letzten 2 Jahre (Rahmenfrist des 143 SGB III) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig tätig war (Anwartschaftszeit 142 SGB III). Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, finden die Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Anwendung. Unter den Voraussetzungen des 7 SGB II (neben Bedürftigkeit insbesondere Erwerbsfähigkeit) besteht ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, anderenfalls ein Anspruch auf die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe. Frage 14: Wie viele Leiharbeitsverhältnisse konnten seit 2010 in feste" Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden? Statistisch belastbares detailliertes Zahlenmaterial dazu, für wie viele Leiharbeitnehmer seit 201 O die Leiharbeit einen Verbleib bei einem anderen Arbeitgeber als dem letzten Entleiher nach sich zog (sog. Brückeneffekt) bzw. beim letzten Entleiher eine Übernahme in eine Festanstellung erfolgte (sog. Klebeeffekt) liegt nicht vor. Nach dem lab Kurzbericht, 13/2010 (Lehmer, Florian; Ziegler, Kerstin Brückenfunktion der Leiharbeit: Zumindest ein schmaler Steg, 2010) sind Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Leiharbeitsverhältnis aufgenommen haben, auch mehrere Jahre später noch mit Seite 5 von 15

6 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKE HR einer bis zu 20 % höheren Wahrscheinlichkeit in einem regulären Arbeitsverhältnis als Personen, die kein Leiharbeitsverhältnis eingegangen sind. Nach der Studie Zeitarbeit in Deutschland vom Institut der deutschen Köln Consult GmbH (2011, Dr. Karl lichtblau, IW Consult GmbH) werden rund 14 % der Leiharbeitnehmer vom Entleiher übernommen. Frage 15: An wie viele verschiedene Betriebe wurden sächsische Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bisher innerhalb eines Jahres durchschnittlich verliehen? (Bitte für den Zeitraum von nach einzelnen Jahren aufschlüsseln.) Frage 16: Wie viele Leiharbeitsverhältnisse wurden zwischen durchschnittlich noch vor Ablauf der Probezeit vom Entleiher gekündigt? zusammenfassende Antwort zu den Fragen 15 und 16: Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine statistischen Auswertungen vor. Frage 17: Welche Unternehmen greifen in welcher Anzahl in Sachsen auf das Angebot von Entleihern zurück? Eigene belastbare Erkenntnisse darüber, welche Unternehmen in Sachsen auf Leiharbeit zurückgreifen, liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Rückschlüsse lassen sich aus der Konjunkturumfrage der IHK Chemnitz unter deren Mitgliedsfirmen im Jahr 2015 ziehen. Nach der Umfrage nutzten 19 % der an der Befragung teilnehmenden Betriebe Leiharbeit. Dabei wurde Leiharbeit in der Industrie mit 40 % der befragten Betriebe am meisten nachgefragt. Weiter nutzten 14 % der befragten Betriebe aus der Baubranche, 13 % der befragten Betriebe des Großhandels, 8 % der befragten Betriebe des Einzelhandels sowie 4 % der befragten Dienstleistungsbetrieben und 3 % der befragten Betriebe im Bereich Güterverkehr Leiharbeit. (Quelle:!AB-Regional Sachsen, 3/2015). Frage 18: Wie war die durchschnittliche Lohnentwicklung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern in den letzten 6 Jahren? (Bitte soweit wie möglich, nach Branchen und Jahr von aufschlüsseln.) Nach Angaben der BA ist wegen technischer Einschränkungen derzeit keine statistische Auswertung zum Entgelt möglich. Eigene statistische Erhebungen stehen der Landesregierung nicht zur Verfügung. Frage 19: Wie hoch war der durchschnittliche Krankenstand von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in den letzten 6 Jahren? (Bitte nach einzelnen Jahren von aufschlüsseln.) Frage 20: Wie viele Leiharbeitsverhältnisse wurden zwischen in Sachsen fristlos gekündigt? (Bitte jeweils nach einzelnen Jahren und dem Adressaten der Kündigung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aufschlüsseln.) Seite 6 von 15

7 STAATSMlNlSTE RlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKE HR Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 19 und 20: Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine statistischen Auswertungen vor. II. Teilzeitarbeit in Sachsen Frage 1: Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten im Sachsen im Öffentlichen Dienst in Teilzeit (aktueller Stand)? (Bitte nach Viertel- Halben- und Dreiviertelstellen aufschlüsseln.) Nach der Beschäftigtenstatistik der BA gab es zum in Sachsen Teilzeitbeschäftigte im Öffentlichen Dienst (ohne Beamte und Selbständige). Eine Aufschlüsselung nach dem Anteil an der Arbeitszeit (Viertel-Halbe-Dreiviertelstelle) ist nicht möglich. Frage 2: Frage 3: Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten an sächsischen Hochschulen (Fachhochschulen und Universitäten) in Teilzeit? (Bitte nach Viertel- Halben- und Dreiviertelstellen aufschlüsseln.) Wie viele dieser Arbeitsverhältnisse an den sächsischen Hochschulen sind befristet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Nach der Beschäftigtenstatistik der BA waren Personen an sächsischen Universitäten und allgemeinen Fachhochschulen sozialversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigt (Stand , ohne Beamte und Selbständige). Angaben zur Befristung sowie Aufschlüsselung nach Viertel-, Halben- oder Dreiviertelstellen liegen nicht vor. Nach der vom Statistischen Landesamt Sachsen zur Verfügung gestellten Personalstatistik waren im Jahr 2015 an den sächsischen Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen Personen teilzeitbeschäftigt, darunter in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Angaben zur tariflichen oder gesetzlichen Arbeitszeit können der Anlage zu 11/2 und 11/3 entnommen werden. Eine Aufschlüsselung nach Viertel-, Halben- oder Dreiviertelstellen ist nicht möglich. Frage 4: Welche berufliche/akademische Qualifikation haben die Beschäftigten an den sächsischen Hochschulen? (Bitte aufschlüsseln nach : Studenten, Facharbeiter, Doktoranten, Professoren.) Von den im Jahr 2015 insgesamt an sächsischen Hochschulen wissenschaftlich und kü nstlerisch Beschäftigten waren hauptberuflich und nebenberuflich tätig. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellt sich die Aufschlüsselung nach der Dienstbezeichnung wie folgt dar: Seite 7 von 15

8 STAATSMINlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal Professoren Dozenten und Assistenten 127 Wissenschaftliche u. künstlerische Mitarbeiter Lehrkräfte für besondere Aufgaben 600 Nebenberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal Gastprofessoren, Emeriti 19 Lehrbeauftragte Wissenschaftliche Hilfskräfte darunter studentische Hilfskräfte Von den übrigen hauptberuflich Beschäftigten waren Personen Verwaltungspersonal, 396 Personen Bibliothekspersonal, Personen technisches Personal, Personen Pflegepersonal und Personen sonstiges Personal. Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten lag bei Personen. Die 550 nebenberuflich Beschäftigten waren als sonstige Hilfskräfte tätig. Frage 5: Frage 6: Wie viele Teilzeitarbeitskräfte im öffentlichen Dienst sind zusätzlich in einem weiteren Arbeitsverhältnis angestellt bzw. im Rahmen von Werkverträgen tätig? Wie viele Teilzeitarbeitskräfte an sächsischen Hochschulen sind zusätzlich in einem weiteren Arbeitsverhältnis angestellt bzw. im Rahmen von Werkverträgen tätig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 und 6: Von den in der Beschäftigtenstatistik der BA (Stand 30. Juni 2015) erfassten Teilzeitbeschäftigten im Öffentlichen Dienst ( ohne Beamte und Selbständige) waren Personen mehrfach sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon hatten 197 mindestens eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und mindestens eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung (Mehrfachnennung möglich). Von den sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten an sächsischen Universitäten und allgemeinen Fachhochschulen (7.049 ohne Beamte und Selbständige) waren 502 Personen mehrfach beschäftigt, darunter 140 mit mindestens einer weiteren svpflichtigen Beschäftigung und 373 mit mindestens einer zusätzlichen geringfügigen Beschäftigung (Mehrfachnennung möglich). Zur Zahl der im Rahmen von Werkverträgen Teilzeitbeschäftigten liegen keine Daten vor. Frage 7: Frage 8: Wie viele Arbeitnehmer, die nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, arbeiten im in Teilzeit? (Bitte nach Geschlecht und jeweiliger Stelle (Viertel-Halbe-Ganze) aufschlüsseln.) Wie viele sächsische Teilzeitarbeitskräfte, die nicht im Öffentlichen Dienst arbeiten, sind zusätzlich in einem weiteren Arbeitsverhältnis angestellt bzw. im Rahmen von Werkverträgen tätig? Seite 8 von 15

9 STAATSMINISTERIUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 7 und 8: Nach der Beschäftigtenstatistik der BA waren Frauen und Männer, die nicht im Öffentlichen Dienst tätig waren, teilzeitbeschäftigt (Stand , ohne Beamte und Selbständige). Von den insgesamt nicht im Öffentlichen Dienst Teilzeitbeschäftigten ( ) waren mehrfach sozialversicherungspflichtig beschäftigt Personen hatten mindestens eine weitere sv-pflichtige Beschäftigung, mindestens eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung (Mehrfachnennung möglich). Eine Aufschlüsselung nach dem Anteil an der Arbeitszeit (Viertel-Halbe-Ganze Stelle) ist nicht möglich. Eine Erfassung von Tätigkeiten im Rahmen von Werkverträgen erfolgt nicht. Frage 9: Ist der Staatsregierung aufgrund von Umfragen (statistische Erhebungen) bekannt, wie viele Teilzeitarbeitskräfte im Sachsen freiwillig in Teilzeit arbeiten bzw. eine Vollzeitstelle bevorzugen würden? (Falls ja, bitte absolute- und Prozentzahlen angeben.) Erkenntnisse, ob Arbeitsnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten oder eine Vollzeitstelle bevorzugen würden, liegen aus der Datenerhebung zum Mikrozensus vor. Danach wird beispielsweise von 31,3 % der Befragten angegeben, keine Vollzeitstelle gefunden zu haben (Stand 2015). Erwerbstätige m Te1 1 zeit in s ac h sen nac h G run d d er T e1 1 ze1ttat1g... k e1t. Grund der Teilzeittätigkeit Erwerbstäti~e in Teilzeit 1 Tsd. Pers. Vollzeittätigkeit nicht zu finden 144,8 Schulausbildung, Studium, sonst. Aus-/Weiterbildung 35,7 Krankheit, Unfallfolgen, Behinderung 22,0 Betreuung pflegebed. Personen, Menschen m. Behinderung I Betreuung von Kindern 65,4 Sonst. persönliche oder familiäre Verpflichtungen 33,4 Sonstiqe Gründe 156,5 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Mikrozensus (am Wohnort), Jahresdurchschnitt 1 l ohne Selbstständige und mithelfende Familienangehörige / Zahlenwert nicht sicher % 31,3 7,7 4,7 I 14, 1 7,2 33,8 Frage 10: Wie ist die Altersstruktur der in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? (Bitte aufschlüsseln für die Altersgruppen: 18 plus, 30 plus, 50 plus und 60 plus.) Angaben zu ausgewählten Altersgruppen der in Teilzeit beschäftigten Personen können folgender Übersicht entnommen werden. Seite 9 von 15

10 STAATSM1N1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR T e1 1 ze1 "tb esc h""ff a 1gte. m s ac h sen - s tan d 30.Juni2015 AltersQ ru ooen Insgesamt darunter Quelle: Bundesagentur für Arbeit 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 65 Jahre Sv-pflichtig Beschäftigte in Teilzeit Frage 11: Wie viele Teilzeitstellen wurden von den Agenturen für Arbeit in den letzten vier Jahren (von ) in Sachsen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermittelt? Frage 12: Welche berufliche Qualifikation konnten die vermittelten Personen vorweisen? (Bitte aufschlüsseln nach: Facharbeiter, Techniker, Meister, Akademiker.) zusammenfassende Antwort zu den Fragen 11 und 12: Angaben zur Arbeitsvermittlung werden von der BA nicht veröffentlicht. Näherungsweise können Daten über Abgänge aus der Arbeitslosigkeit betrachtet werden. Die Entwicklung der Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Teilzeitbeschäftigung (einschließlich Heimarbeit und Telearbeit) stellt sich wie folgt dar: Ab 1gang an Ab r e1 "t s 1 osen. m T e1 1 ze1, "t H e1mar. b e1, "t T e 1 ear b e1 "t. m S ac h sen ) Insgesamt darunter in Teilzeit, Heimarbeit, Telearbeit Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Jahressumme, Angaben ohne zugelassene kommunale Trager 1l Januar bis Mai Statistische Angaben zum Abgang von Arbeitslosen in Teilzeitbeschäftigung nach beruflicher Qualifikation werden nach Berufsausbildung sowie Anforderungsniveau des Zielberufes erfasst und können der Anlage zu 11/12 entnommen werden. Angaben entsprechend der in der Frage 11/12 genannten Merkmale liegen nicht vor. Frage 13: Wie viele der vermittelten Personen konnten entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation vermittelt werden? (Bitte nach jeweiliger beruflicher Qualifikation aufschlüsseln.) Eine statistische Auswertung zu dieser Frage liegt der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Seite 1 O von 15

11 STAATSMI NJSTE RIUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 14: Wie viele der Teilzeitbeschäftigten arbeiten in einem Leiharbeitsverhältnis" und I oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis? Nach der Beschäftigtenstatistik der BA waren zum in Sachsen Personen teilzeitbeschäftigt, darunter in Arbeitnehmerüberlassung. Zur Befristung der Arbeitsverhältnisse liegen keine Angaben vor. Frage 15: Wie viele Teilzeitarbeitsverhältnisse wurden in den letzten vier Jahren ( ) in Vollzeitarbeitsverhältnisse bzw. wie viele Vollzeitarbeitsverhältnisse wurden in diesem Zeitraum in Teilzeitarbeitsverhältnisse umgewandelt? (Bitte jeweils für das entsprechende Jahr aufschlüsseln.) Zur Umwandlung von Teilzeit- und Vollzeitstellen liegen der Sächsischen Staatsregierung keine statistischen Auswertungen vor. III. Befristete Verträge in Sachsen Vorbemerkungen Angaben zur befristeten Beschäftigung liegen aus der Befragung zum Mikrozensus vor. Die vom Statistischen Landesamt Sachsen veröffentlichten Angaben sind Jahresdurchschnittswerte am Wohnort. Daten für 2016 liegen noch nicht vor (Stand Juli 2016). Die Zuordnung der Erwerbstätigen zum Öffentlichen Dienst (Frage 111.8) erfolgt durch Selbsteinstufung der Auskunftspflichtigen. Gemäß Erhebungsbogen zum Mikrozensus gehören Behörden von Gemeinden, Ländern und Bund, öffentliche Schulen, Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträger, Polizei und Bundeswehr zum Öffentlichen Dienst. Nicht dazu zählen Beschäftigte und Beamtet-innen in Nachfolgeunternehmen der Deutschen Post, der Bundes- und Reichsbahn sowie Beschäftigte der Kirchen. Die in der Statistik erfassten Strukturmerkmale entsprechen teilweise nicht der Formulierung in den Fragestellungen. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Daten können die Antworten daher etwas abweichen. Bei der Beantwortung der Frage 5 wird unterstellt, dass sich der Informationsbedarf entsprechend III. Befristete Verträge in Sachsen" nicht auf Teilzeitarbeit, sondern Beschäftigung in Befristung bezieht. Frage 1: Wie hat sich die Zahl der befristeten Arbeitsverträge in Sachsen im Zeitraum von entwickelt? (Bitte für das jeweilige Jahr in diesem Zeitraum aufschlüsseln.) Die Zahl der Personen mit befristeter Beschäftigung ist im Zeitraum vo n 2012 bis 2015 zurückgegangen. Angaben für die einzelnen Jahre können folgender Übersicht entnommen werden. Seite 11 von 15

12 STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKE HR E rwer b stat1ge.... m B f.. s e ristung m achsen (in 1.000) Erwerbstätige 1.891, , , , 1 darunter in Befristung 244,3 235,1 229,3 229,7 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Mikrozensus (am Wohnort), Jahresdurchschnitt Frage 2: Wie viele der befristeten Arbeitsverhältnisse zwischen 2012 und 2016 wurden entfristet, verlängert oder gekündigt? (Bitte für das jeweilige Jahr in diesem Zeitraum aufschlüsseln.) Für Sachsen liegen keine Angaben zur Zahl der entfristeten, verlängerten oder gekündigten befristeten Arbeitsverhältnisse vor. Zur Entwicklung auf Bundesebene wurde die prozentuale Entwicklung im IAB Forschungsbericht Befristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst - Entwicklung, Motive und rechtliche Umsetzung" veröffentlicht. Die Ergebnisse für die Jahre 2012 bis 2014 können folgender Übersicht entnommen werden. Entfristung (%) Verlängerung(%) Personalabgänge(%) ,2 32,8 28, ,3 34,9 27, ,5 34,6 27,9 Quelle: Hohendanner, Christian; Ostmeier, Esther; Ramos Lobato, Philipp (2015): Befristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst * Entwicklung, Motive und rechtliche Umsetzung. IAB Forschungsbericht 12/2015, S. 96 Frage 3: Welche berufliche/akademische Qualifikation besitzen die in den befristeten Arbeitsverhältnissen tätigen Personen? (Bitte aufschlüsseln nach: Facharbeiter, Techniker, Meister, Akademiker.) Angaben zur Qualifikation der befristet beschäftigten Personen können der Anlage zu 111/3 entnommen werden. Frage 4: Für welche Zeiträume waren die Arbeitsverhältnisse von befristet? (Bitte jeweils die Anzahl für Zeiträume: bis zu 3 Monaten, bis zu 6 Monaten, bis zu 12 Monaten und bis zu 24 Monaten in den einzelnen Jahren angeben.) Angaben zur Dauer der Befristung im Zeitraum können der Anlage zu 111/4 entnommen werden. Frage 5: Mit welcher Häufigkeit sind die Altersgruppen 18 plus, 30 plus, 50 plus und 60 plus in Teilzeitarbeit vertreten (aktueller Stand)? (Bitte in absoluten Zahlen und nach Prozenten aufschlüsseln.) Die Betroffenheit der einzelnen Altersgruppen bei befristeter Beschäftigung war differenziert. Während Personen der Altersgruppe 18 bis unter 30 Jahre besonders häufig befristet beschäftigt waren, nahezu die Hälfte der Erwerbstätigen mit Befristung gehör- Seite 12 von 15

13 ... STAATSMINlSTE RIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ten zu dieser Altersgruppe, lag der Anteil bei 30 bis unter SO-jährigen unter einem Drittel. Weitere statistische Angaben können folgender Übersicht entnommen werden. E rwer b statige.... m S achsen 2015 nach Alter und Art des Arbeitsvertraaes Altersgruppen Erwerbstätige daruntefj 1) befristet Anteil(%) Erwerbstätige (Tsd.) 1.735,9 229,7 100 darunter 18 bis unter 30 Jahre 311,4 108,0 47,0 30 bis unter 50 Jahre 780,5 74,8 32,5 50 bis unter 60 Jahre 464,2 25,0 10,9 60 Jahre und mehr ?.1.? JJ! ~...?.1? "'~~. Anteil an Erwerbstätigen (%) Erwerbstätige ,2-18 bis unter 30 Jahre ,7-30 bis unter 50 Jahre 100 9,6-50 bis unter 60 Jahre 100 5,4-60 Jahre und mehr 100 7, 1 - Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Mikrozensus (am Wohnort), Jahresdurchschnitt 1) ohne Selbstständige und mithelfende Familienangehörige 2) ohne Personen, die keine Angabe zur Art des Arbeitsvertrages gemacht haben Frage 6: Wie viele befristete Arbeitsverträge gibt es im Niedriglohnsektor? Zur Zahl der befristeten Arbeitsverträge im Niedriglohnsektor liegen der Sächsischen Staatsregierung keine Angaben vor. Frage 7: liegen der Staatsregierung Kenntnisse darüber vor, welche Gründe zu einer Befristung von Arbeitsverhältnissen führen? (Falls ja, was sind die häufigsten Gründe? (Soweit möglich, bitte in absoluten Zahlen angeben.) Von den insgesamt befristet Beschäftigten gaben Personen eine laufende Ausbildung als Grund der Befristung an Personen konnten keine Dauerbeschäftigung finden, Personen hatten einen Probezeit-Arbeitsvertrag. Wunschgemäß befristet beschäftigt waren Personen. Die meisten Erwerbstätigen in Befristung (86.800) sind jedoch aus anderen, nicht bekannten Gründen, derart beschäftigt. Frage 8: In welchem Verhältnis (prozentual und in absoluten Zahlen) stehen sich befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst gegenüber und wie ist dieses Verhältnis in der Privatwirtschaft? Während im Öffentlichen Dienst etwa ein Fünftel der Beschäftigten einen befristeten Arbeitsvertrag hat, sind es bei nicht im öffentlichen Dienst Beschäftigten nur reichlich ein Zehntel. Die absoluten und prozentualen Angaben nach Art des Arbeitsvertrages können folgender Übersicht entnommen werden: Seite 13 von 15

14 STAATSMJNISTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Erwerbstätige innerhalb und außerhalb des Öffentlichen Dienstes in Sachsen 2015 nach Art des Arbeitsvertrages in 1.000) Erwerbstätige daruntefj 1) f--~~~~~~~~~~---4 befristet unbefristet Erwerbstätige ,9 229, , 1 davon im Öffentlichen Dienst tätig 290,8 54, 1 236, 7 Qjgh!i~Qff~Q!Ji~h~QP.i~Q?!J?!ig ?.!?. J?.?!.? 1.269,4... Anteil an Erwerbstätigen (%) im Öffentlichen Dienst tätig nicht im Öffentlichen Dienst tätig , ,2 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Mikrozensus (am Wohnort), Jahresdurchschnitt 1) ohne Selbstständige und mithelfende Familienangehörige 2) ohne Personen, die keine Angabe zur Art des Arbeitsvertrages gemacht haben Differenzen durch Rundung der Einzelwerte möglich 81,4 87,8 Frage 9: Wie hat sich die Zahl der befristeten Arbeitsverträge, Leiharbeitsverhältnisse und Teilzeitarbeitsverhältnisse mit der Einführung des Mindestlohnes entwickelt? Befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeitsverhältnisse und die Beschäftigung in Teilzeit sind 2015 unterschiedlich stark angestiegen. Während der Anstieg bei der befristeten Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung mit +0,2 % bzw. +2,6 % gegenüber dem Vorjahr relativ moderat war, erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten in Zeitarbeit um 9,4 %. Die absoluten Werte stellen sich wie folgt dar: Erwerbstätige in Sachsen 2014 und 2015 (in 1.000) Erwerbstätige 1.931, , 1 darunter abhängig Beschäftigte 1.719, ,9 in Teilzeittätigkeit 486,7 499,3 Befristeter Tätigkeit 229,3 229,7 Zeitarbeit 43,6 47,7 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Mikrozensus (am Wohnort), Jahresdurchschnitt Inwieweit der Anstieg der befristeten Arbeitsverträge, Leiharbeitsverhältnisse und Teilzeitarbeitsverhältnisse unmittelbar mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum zusammenhängt, kann statistisch nicht nachgewiesen werden. Frage 10: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, in welchem Familienverhältnis sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsverhältnissen: befristete Arbeitsverträge, Leiharbeitsverträge und Teilzeitarbeitsverträge befinden? (Bitte jeweils nach Familienstand -ledig/verheiratet-, -Kinder/kinderlos- aufschlüsseln.) Die familiäre Situation der Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen, Leiharbeitsverträgen und Teilzeitarbeitsverträgen ist differenziert. Während 2015 beispielsweise bei Teilzeitbeschäftigten etwa 70 % der Frauen und Männer in einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebten, lag der Anteil bei befristet Beschäftigten deutlich Seite 14 von 15

15 STAATSMlNlSTE RlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN unter 50 %. Bei Beschäftigten in Zeitarbeit lebten etwas mehr als die Hälfte in diesen beiden Lebensformen. Von den abhängig Beschäftigten in Teilzeit und Befristung waren 7,6 bzw. 4,9 % alleinerziehend. Dabei waren Frauen deutlich stärker betroffen als Männer. Für Beschäftigte in Zeitarbeit werden wegen unsicherer Datenlage keine entsprechenden Angaben veröffentlicht. Etwa zwei Fünftel der Ehepaare und in nichtehelichen Gemeinschaften lebenden Teilzeitbeschäftigten haben Kinder unter 18 Jahren. Gleiches gilt für Beschäftigte in Befristung. Der Anteil bei Zeitarbeitern lag bei etwas über 20 %. Bei Alleinerziehenden dagegen war der Anteil der Beschäftigten in Teilzeit und Befristung mit Kindern unter 18 Jahren mit 82 bzw. 92 % deutlich höher. Weitere Angaben über die Familienverhältnisse von Beschäftigten in Teilzeit, Befristung sowie Leiharbeit können der Anlage 111/10 entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen ~ artin Dulig Anlagen Seite 15 von 15 1 n

16 Anlage zu I/1 Unternehmen 1) in ausgewählten WZ-Gruppen nach Rechtsformen für den Sachsen Anzahl der Unternehmen Kreisfreie Städte/Landkreise nach Rechtsformen WZ2008: Gruppen (GebStand ab ) insgesamt Einzelunternehmegesellschaftegesellschaften Personen- Kapital- sonstige Rechtsformen 14 Sachsen WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Chemnitz, Stadt WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Erzgebirgskreis WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Mittelsachsen, Landkreis WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Vogtlandkreis WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Zwickau, Landkreis WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Dresden, Stadt WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Bautzen, Landkreis WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen

17 Anzahl der Unternehmen Kreisfreie Städte/Landkreise nach Rechtsformen WZ2008: Gruppen (GebStand ab ) insgesamt Einzelunternehmegesellschaftegesellschaften Personen- Kapital- sonstige Rechtsformen Görlitz, Landkreis WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Meißen, Landkreis WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Sächsische Schweiz- WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften Osterzgebirge, Landkreis WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Leipzig, Stadt WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Leipzig, Landkreis WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Nordsachsen, Landkreis WZ Befristete Überlassung v.arbeitskräften WZ Sonst.Überlassung v. Arbeitskräften Zusammen Quelle: Sächsisches Unternehmensregister Registerstand: ) Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr 2014

18 Anlage zu I/4 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Arbeitnehmerüberlassung nach Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen - Stand Sv-pflichtig Beschäftigte Landkreise / darunter kreisfreie Städte insgesamt Arbeitnehmerüberlassung Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schweiz-Osterzg Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigtenstatistik Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) 1) WZ 782, 783

19 Anlage zu I/8 Beendete Beschäftigungsverhältnisse von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten - darunter Leiharbeitnehmer 1) - nach Dauer Sachsen (Gebietsstand Juli 2016) 1. und 2. Halbjahr 2015 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte darunter: Leiharbeitnehmer Halbjahre Insgesamt 0 bis unter 1 Monat davon (nach Dauer des beendeten Beschäftigungsverhältnisses) 1 bis unter 2 Monaten 2 bis unter 3 Monaten 3 bis unter 6 Monaten 6 bis unter 12 Monaten 1 Jahr und mehr 0 bis unter 1 Monat 1 bis unter 2 Monaten 2 bis unter 3 Monaten 3 bis unter 6 Monaten 6 bis unter 12 Monaten Quelle: Bundesagentur für Arbeit Insgesamt 1) Die Abgrenzung der Leiharbeitnehmer erfolgt auf Basis des Merkmals "Arbeitnehmerüberlassung" im Tätigkeitsschlüssel 2010 der Sozialversicherungsmeldung. davon (nach Dauer des beendeten Beschäftigungsverhältnisses) 1 Jahr und mehr

20 Anlage zu I/12 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Arbeitnehmerüberlassung nach Berufsausbildung und Anforderungsniveau des Zielberufes in Sachsen 2015 Abgang an Arbeitslosen darunter Insgesamt in Arbeitnehmerüberlassung 1) Insgesamt Berufsausbildung ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit betrieblicher/schulischer Ausbildung mit akademischer Ausbildung ohne Angabe Anforderungsniveau des Zielberufes Helfer Fachkraft Spezialist / Experte ohne Angabe Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Jahressumme Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) 1) WZ 782, 783 Anforderungsniveau Helfer = Helfer-u. Anlerntätigkeiten Fachkraft = fachlich ausgerichtete Tätigkeiten Spezialist = komplexe Spezialisierungstätigkeiten Experte = hoch komplexe Tätigkeiten

21 Anlage zu II/2 und II/3 Haupt- und nebenberufliches Personal an den Hochschulen im Sachsen 2015 nach Hochschularten, Beschäftigungsverhältnis und Art der Beschäftigung Darunter Teilzeitbeschäftigte darunter hauptberufliches Personal Hochschulart Insgesamt insgesamt befristete Arbeitsverhältnisse zusammen 3/4 und mehr Anteil an der vollen tariflichen oder gesetzlichen Arbeitszeit 2/3 bis unter 3/4 1/2 bis unter 2/3 1/3 bis unter 1/2 1/4 bis unter 1/3 unter 1/4 Universitäten Kunsthochschulen Fachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen Zusammen Universitäten Kunsthochschulen Fachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen Zusammen Universitäten Kunsthochschulen Fachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen Insgesamt Quelle: Statistische Landesamt Sachsen, Personal- und Stellenstatistik Wissenschaftliches und künstlerisches Personal Verwaltungs-, technisches und sonstiges Personal Hochschulen

22 Anlage zu II/12 Abgang an Arbeitslosen in Teilzeitbeschäftigung nach Berufsausbildung und Anforderungsniveau des Zielberufes in Sachsen Abgang an Arbeitslosen in Teilzeitbeschäftigung 1) ) Insgesamt Berufsausbildung ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit betrieblicher/schulischer Ausbildung mit akademischer Ausbildung ohne Angabe Anforderungsniveau des Zielberufes Helfer Fachkraft Spezialist / Experte ohne Angabe Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Jahressumme, Angaben ohne zugelassene kommunale Träger 1) einschließlich Heimarbeit, Telearbeit 2) Januar bis Mai Anforderungsniveau Helfer = Helfer-u. Anlerntätigkeiten Fachkraft = fachlich ausgerichtete Tätigkeiten Spezialist = komplexe Spezialisierungstätigkeiten Experte = hoch komplexe Tätigkeiten

23 Anlage zu III/3 Erwerbstätige in Befristung in Sachsen 2015 nach Berufsabschluss (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - Berufsabschluss Erwerbstätige Anlernausbildung, berufliches Praktikum, Lehrausbildung, Berufsfachschule 1) 88,6 Meister-, Technikerausbildung, Fachschule 2) 22,2 Fachhoch-, Hochschulabschluss, Promotion 3) 49,4 Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 4) Insgesamt 69,5 229,7 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Angaben am Wohnort, Jahresdurchschnitt 1) einschließlich Kollegschule, 1-jährige Schule des Gesundheitswesens, Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung 2) einschließlich 2- oder 3-jährige Schule des Gesundheitswesens, Fach- oder Berufsakademie; auch Verwaltungsfachhochschule 3) einschließlich Ingenieurschulabschluss; auch Verwaltungsfachhochschule 4) einschließlich Anlernausbildung/berufliches Praktikum der Geburtsjahrgänge ab 1954, Berufsvorbereitungsjahr

24 Anlage zu III/4 Erwerbstätige in Befristung in Sachsen 2012 bis 2015 nach Dauer der Befristung (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - Dauer der Befristung in Monaten ,1 8,6 8,4 7, ,7 34,5 29,0 28, ,8 75,6 78,0 77, ,6 32,8 35,6 34,8 25 und mehr 82,2 83,7 78,2 81,4 Insgesamt 244,3 235,1 229,3 229,7 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Angaben am Wohnort, Jahresdurchschnitt

25 Anlage zu III/10 Abhängig Beschäftigte in Teilzeittätigkeit, befristeter Tätigkeit und Zeitarbeit in Sachsen 2015 nach Lebensformtyp und Geschlecht (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - Lebensformtyp Insgesamt Männlich Weiblich Teilzeittätigkeit Ehepaare 267,6 50,7 216,9 ohne Kinder 142,5 35,8 106,7 mit Kindern 125,0 14,9 110,1 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 95,5 10,9 84,6 nichteheliche / / / Lebensgemeinschaften 73,5 15,5 58,0 ohne Kinder 31,7 9,4 22,4 mit Kindern 41,8 6,2 35,6 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 39,9 6,1 33,8 Alleinerziehende 37,8 / 36,3 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 31,0 / 29,9 Alleinstehende 1) 120,4 48,2 72,2 Insgesamt 499,3 116,0 383,3 befristete Tätigkeit Ehepaare 55,8 24,3 31,4 ohne Kinder 27,5 13,1 14,4 mit Kindern 28,3 11,2 17,0 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 23,3 9,2 14,1 nichteheliche / / / Lebensgemeinschaften 40,2 17,5 22,6 ohne Kinder 26,7 10,9 15,8 mit Kindern 13,5 6,6 6,9 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 13,1 6,3 6,8 Alleinerziehende 11,3 / 10,4 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 10,4 / 9,7 Alleinstehende 1) 122,4 71,8 50,6 Insgesamt 229,7 114,6 115,1 Zeitarbeit Ehepaare 16,6 10,4 6,2 ohne Kinder 9,6 5,8 / mit Kindern 7,0 / / darunter mit Kindern unter 18 Jahren 5,8 / / nichteheliche / / / Lebensgemeinschaften 9,1 6,6 / ohne Kinder / / / mit Kindern / / / darunter mit Kindern unter 18 Jahren / / / Alleinerziehende / / / darunter mit Kindern unter 18 Jahren / / / Alleinstehende 1) 19,8 15,9 / Insgesamt 47,8 33,5 14,3 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Angaben am Wohnort, Jahresdurchschnitt 1) einschließlich abhängig beschäftigte ledige Kinder im Haushalt der Eltern

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