Bauakustik. Bauakustik Tronsole. TI Schöck Tronsole /CH-dt/2014.1/August

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1 Bauakustik Tronsole 13

2 Schallschutzanforderungen Die im Juni 2006 in Kraft getretene Schallschutznorm SIA 181:2006 «Schallschutz im Hochbau» enthält Anforderungen an den Schallschutz, um «Menschen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragungen zu schützen». Die SIA-Norm gilt für den baulichen Schallschutz von externen und internen Lärmquellen, sowie deren abgestrahltem Körperschall zu Nutzungseinheiten. Sie gilt für Neu- und Umbauten, sowie für Umnutzungen und bauakustisch relevanten Nutzungsänderungen. Im Jahr 2006 löste die aktuell gültige SIA-Norm die Vornorm SIA 181:1988 «Schallschutz im Hochbau» ab. Die SIA-Norm konkretisiert Artikel 15 des Umweltschutzgesetzes: Art. 15 USG: «Die Immissionsgrenzwerte für Lärm und Erschütterungen sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören.» Neben dem Umweltschutzgesetz nimmt die Lärmschutzverordnung (LSV) wie folgt Bezug auf die SIA-Norm : Abs. 1 Art. 32 LSV «Der Schallschutz hat bei Neubauten und bei Umbauten den anerkannten Regeln der Baukunde, insbesondere den Mindestanforderungen nach Norm SIA 181, zu entsprechen». Der gesetzlich geschuldete Schallschutz Anforderungen oder andere Angaben in einer Norm haben zunächst keinen Rechtscharakter, sondern sind lediglich private technische Regelungen zu dem in der Norm beschrieben Thema. Da die Lärmschutzverordnung (LSV) allerdings die SIA 181 als verbindlich erklärt, sind die Mindestanforderungen rechtlich bindend. Damit hat die SIA 181 quasi rechtlichen Charakter. Die Anforderungen an den Schallschutz gegen Aussen- und Innenlärm müssen jeweils festgelegt werden. Die entsprechenden Entscheidungen sind rechtzeitig zu treffen. Die SIA-Norm sieht vor, dass die entsprechende Anforderungsstufe (Mindestanforderungen, erhöhte Anforderungen oder spezielle Anforderungen) vertraglich zwischen den Vertragspartnern festzulegen ist. Der vom Planer geschuldete Schallschutz ist in erster Linie der werkvertraglich zwischen Bauherr und Planer vereinbarte Schallschutz. Bei der Vereinbarung dieses privatrechtlichen Schallschutzes dürfen rechtliche Mindeststandards, welche zum Gesundheitsschutz der Bewohner eines Gebäudes festgelegt werden, nicht unterschritten werden. Das heisst, dass die Mindestanforderungen der SIA 181 in jedem Fall eingehalten werden müssen und nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen ausgehebelt werden können. Die in der SIA-Norm formulierten Mindestanforderungen haben lediglich das Ziel, «eine Mehrheit der Benutzer bei üblicher Nutzung vor erheblicher Störung zu schützen «. Auch für bauakustisch relevante Umbauten, Umnutzungen und Nutzungsänderungen gelten die Anforderungen der SIA 180:2006 «Schallschutz im Hochbau». Beispiele für bauakustisch relevante Umbauten werden von der Norm verbal als Beispiele wie folgt beschrieben Fensterersatz oder neue Verglasung Bodenbelagersatz (z.b. Parkett oder Stein statt Teppich) Neue haustechnische Anlage Ersatz von Sanitärinstallationen Im Falle der Verhältnismässigkeit (Statik, Denkmalschutz, technische und betriebliche Machbarkeit, wirtschaftliche Tragbarkeit) können einzelfallweise abweichende Regelungen zwischen den Beteiligten und ggf. mit den Vollzugsbehörden getroffen werden, siehe dazu Kap , SIA 181:

3 Schallschutzanforderungen Der privatrechtlich geschuldete Schallschutz Neben dem gesetzlich geschuldeten Schallschutz ist immer auch gleichzeitig der privatrechtlich geschuldete Schallschutz zu erfüllen. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden: 1. der vom Bauherr gewünschte Schallschutz ist werkvertraglich vereinbart oder 2. es liegt keine werkvertragliche Vereinbarung vor. So wie viele wichtige Ausführungen und Eigenschaften eines Gebäudes vom Bauherr vorgegeben werden, sollte die gewünschte Schalldämmqualität eines Gebäudes ebenso vom Bauherren bestimmt und beim Planer «bestellt» werden. Die SIA 181:2006 «Schallschutz im Hochbau» sieht dazu vor, dass die Anforderungsstufe sowie allfällige besondere Anforderungen an den Schallschutz vertraglich festzulegen sind (Kap , SIA 181). Wichtige Orientierungshilfen für den Planer sind in diesem Zusammenhang folgende Normen mit Empfehlungen, welche auch teilweise bei rechtlichen Auseinandersetzungen herangezogen werden: SIA 181:2006 «Schallschutz im Hochbau» Bauteildokumentation D0189; «Schallschutz im Hochbau - Zusammenstellung gemessener Bauteile» Neben dem Mindestschallschutz, legt die SIA-Norm auch Art und Umfang für den erhöhten Schallschutz fest. Die erhöhten Schallschutz-Anforderungen bieten einen Schallschutz, bei dem sich ein Grossteil der Menschen im Gebäude behaglich fühlt. Der erhöhte Schallschutz wird für Doppel- und Reihen-Einfamilienhäusern, bei Stockwerkeigentum formuliert. Zu Stockwerkeigentum können auch Büro/Gewerberäume/Studio/Ateliers zählen. Die erhöhten Schallschutzanforderungen beschränken sich folglich nicht nur auf Wohnnutzung. Auch für Umbauten/Umnutzungen kann ein erhöhter Schallschutz Anwendung finden, wenn dies vertraglich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. Für den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten sieht die SIA 181:2006 keine Anforderungen, sondern lediglich Empfehlungen vor. Räume oder zusammenhängende Raumgruppen, welche in Bezug auf die Nutzung eine selbständige rechtliche oder organisatorische Einheit bilden, werden von der SIA als eine einzelne Nutzungseinheit angesehen. Beispiele für solche Nutzungseinheiten sind Wohnungseinheiten, Wohneinheiten für Senioren, Bürobetriebe, Gewerbebetriebe. Auch Räume, welche nicht einzelnen Stockwerkeigentümern zugeordnet werden können, sind als selbständige Nutzungseinheiten anzusehen. In der Regel gehören sie zum Gemeinschaftseigentum. Beispiele dafür sind Korridore, Treppenhäuser oder Laubengänge. Dabei wird jedoch unterschieden zwischen: Zugänge/Korridore und solchen, welche ausschliesslich zu angrenzenden, gleichartigen Nutzungseinheiten dienen (beispielsweise Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern; es gelten entsprechende schalltechnische Anforderungen. Zugänge/Korridoren zu unterschiedlichen, nicht in direktem Zusammenhang stehenden Nutzungseinheiten (z.b. Zugang zu Gastbetrieb neben Wohnungen). Spitäler, Pflegeheime ohne abgeschlossene Wohneinheiten, Hotels, Schulen, Gemeinschaftsbüros; es müssen Empfehlungen vereinbart werden, wenn ein entsprechender Schallschutz vom Bauherrn gewünscht wird. Bei den Empfehlungen ist zu beachten, dass diese grundsätzlich nicht als anerkannte Regeln der Baukunde gelten. Das ist erst dann der Fall, wenn sie von der der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt wurden und sich in der Praxis durch die Mehrheit der Fachanwender bewährt haben. Schallschutztechnische Empfehlungen müssen in jedem Fall schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. 15

4 Schallschutzanforderungen Schallschutz ohne werkvertragliche Vereinbarung Oftmals wird das vom Bauherrn gewünschte Schallschutz-Niveau nicht vertraglich vereinbart oder geregelt. Somit ist aus privatrechtlicher Sicht zunächst unklar, welcher Schallschutz geschuldet ist. In solchen Fällen besteht ein hohes Risiko von Streitfällen und juristischen Auseinandersetzungen zwischen Bauherr und Planer, da eine wesentliche Eigenschaft eines Gebäudes nicht klar geregelt ist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die erhöhten Anforderungen zur Anwendung kommen oder der Bauherr aufgrund einer hohen Bauqualität einen besseren Schallschutz für das Bauvorhaben erwartet. In solch einem Fall müssen selbstverständlich immer zumindest die Anforderungen gem. SIA-Norm sichergestellt sein. Zudem spielen hierbei die sog. Regeln der Baukunde eine zentrale Rolle, da es beim Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung darum geht, nachzuweisen, dass das Gebäude hinsichtlich des Schallschutzes eine «übliche Beschaffenheit» aufweist. Zur Beurteilung dieser üblichen Beschaffenheit werden die allgemeinen Regeln der Baukunde zum Zeitpunkt der Bauabnahme herangezogen. Es ist unbedingt ratsam, dass das vom Bauherren gewünschte Schallschutz-Niveau, welches über die Normanforderungen hinaus geht oder bei internen Nutzungseinheiten auf Empfehlungen basiert, werkvertragliche vereinbart wird. Die anerkannten Regeln der Baukunde im Schallschutz Anerkannte Regeln der Baukunde sind Bauregeln, welche sich in der Wissenschaft als theoretisch richtig erwiesen haben, in der Praxis angewendet werden und allgemein anerkannt sind. Anerkannte Regeln der Baukunde können mit technischen Normen (z.b. SIA-Normen, Richtlinien etc.) zumindest teilweise übereinstimmend sein, müssen es aber nicht. Es kann durchaus sein, dass die technischen Normen hinter den Regeln der Baukunde zurückbleiben oder umgekehrt, dass Teile einer technischen Norm über die anerkannten Regeln der Baukunde hinausgehen. Es gibt keinen Katalog mit dessen Hilfe man die Anforderungen der anerkannten Regeln der Baukunde für ein bestimmtes Thema konkret nachschlagen kann. Oft werden die Anforderungen aus den anerkannten Regeln der Baukunde nur mit Hilfe eines sachverständigen Gutachtens im Zuge einer juristischen Auseinandersetzung im Streitfall ermittelt. Die anerkannten Regeln der Baukunde sind Bestandteil der Lärmschutzverordnung und der entsprechenden SIA-Norm und werden in Abs. 1 Art. 32 LSV beschrieben (s.o.) Es gibt eine Vielzahl von Hilfestellungen, welche das Beurteilen einer schalltechnischen Situation oder Lärmproblematik erleichtern können: Lärmschutzverordnung LSV Umweltschutzgesetz USG Element 30 «Schallschutz im Hochbau» Dokumentation 0189; «Bauteildokumentation Schallschutz im Hochbau; Zusammenstellung gemessener Bauteile» Leitfäden vom Bundesamt für Umwelt BAFU Merkblätter zum Thema Schallschutz, z.b. SIA MB2023 «Lüften in Wohnbauten» Die SIA 181:2006 «Schallschutz im Hochbau» formuliert das Nichterfüllen der Anforderungen insoweit, dass die Anforderungen an den Schallschutz auf mögliche Projektierungs- und Ausführungsfehler bzw. Abnützungs- oder Alterungserscheinungen von Materialien, Bauteilen oder haustechnischen Anlagen bzw. von Fenstern, Einrichtungen im Gebäude zurückgeführt werden kann. Bereits in der Projektierungsphase muss für die bauakustische Auslegung von Bauteilen, haustechnischen Anlagen und festen Einrichtungen im Gebäude eine ausreichende Projektierungstoleranz vorgesehen werden. 16

5 Schallschutz von Treppen Die Norm SIA 181:2006: Die Anforderungen der Norm beziehen sich auf den Schutz von Räumlichkeiten, welche eine entsprechende Lärmempfindlichkeit zugesprochen werden kann. Dies betrifft den Schallschutz gegen Schallübertragung in Form von Luft- oder Trittschall und von haustechnischen Anlagen. Nutzungen mit lärmempfindlichen Räumen können in verschiedener Form und Funktion auftreten, Beispiele können sein: Doppel- und Reihenhäuser Mehrfamilienhäuser Beherbergungsstätten Krankenanstalten, Sanatorien Schulen und vergleichbare Unterrichtsbauten KiTa, Kindergarten, Kinderhort Büroräumlichkeiten, Ateliers etc. Wichtig für die Beurteilung ist, dass die schalltechnischen Anforderungen nach der Lärmbelastung und der Lärmempfindlichkeit für die jeweilige Raumnutzung unterteilt werden. Lärmbelastung durch Trittschall Die Lärmbelastung wird in der Norm nach dem Grad der Störung unterteilt zwischen «klein» bis «sehr stark» und ist in der Regel gemäss der folgenden Tabelle beschrieben. Unterteilung Lärmbelastung für den Trittschall Lärmbelastung klein mässig stark sehr stark Beispiele für emissionsseitige Raumart und Nutzung (Senderaum) Archiv, Warteraum, Leseraum Wohnraum, Schlafraum, Küche, Bad, WC, Büro, Heizraum und Klimaraum, Korridor, Treppe, Laubengang, Passage, Terrasse, Einstellgarage Restaurant, Saal, Schulzimmer, Kinderkrippe, Kindergarten, Turnhalle, Werkstatt, Musikübungsraum und zugehörige Erschliessungsräume Die in der Stufe «stark» festgehaltenen Nutzungen, wenn diese auch in der Nacht von h bis h vorkommen Soll bei fehlenden Anforderungen die Festlegung des Schallschutzes auf Basis der Empfehlungen erfolgen, so kann als subjektives Beurteilungskriterium Anhang H gemäss nachfolgender Tabelle entsprechend Berücksichtigung finden. Dabei wird das subjektive Empfinden unter Berücksichtigung des Grundgeräusches beurteilt. Der Vorteil liegt darin, dass auch Nichtfachpersonen sich einen Überblick über die schalltechnischen Anforderungen verschaffen können. Subjektive Empfindung des Trittschallschutzes zwischen Räumen Spektralkorrigierter und volumenkorrigierter bewerteter Standard-Trittschallpegel L' tot in db Grundgeräusch 20 db(a) Grundgeräusch 30 db(a) Normales Gehen mit Strassenschuhen oder Hausschuhen Rennen von Kindern, Barfussgehen Möbelrücken, mehrere tobende Kinder gut hörbar sehr gut hörbar äusserst gut hörbar hörbar gut hörbar äusserst gut hörbar schwach hörbar hörbar sehr gut hörbar unhörbar schwach hörbar gut hörbar unhörbar unhörbar hörbar unhörbar unhörbar schwach hörbar 17

6 Schallschutz von Treppen Lärmempfindlichkeit Nach der SIA-Norm wird die Lärmempfindlichkeit in drei Kategorien unterteilt, in «gering», «mittel» und «hoch» lärmempfindlich. Die Norm beschreibt die Unterteilung anhand nachfolgender Beispiele, die Unterteilung kann auch durch sinngemässe Interpretation für andere Nutzungs- oder Raumarten herangezogen werden: Lärmempfindlichkeit gering mittel hoch Beschreibung der immissionsseitigen Raumart und Raumnutzung Räume für vorwiegend manuelle Tätigkeit; Räume, welche von vielen Personen oder nur kurzzeitig benutzt werden. Beispiele: Werkstatt, Handarbeitsraum, Empfangsraum, Warteraum, Grossraumbüro (bei Ausschluss späterer Unterteilung in mehrere Nutzungseinheiten oder Einzelbüros), Kantine, Restaurant, Küche ohne planmässige Wohnnutzung, Bad, WC, Verkaufsraum, Labor, Korridor. Räume für Wohnen, Schlafen und für geistige Arbeiten. Beispiel: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Studio, Schulzimmer, Musikübungsraum, Wohnküche, Büroraum, Hotelzimmer, Spitalzimmer ohne spezielle Ruheraumfunktion. Räume für die Benützer mit besonders hohem Ruhebedürfnis. Beispiele: spezielle Ruheräume in Spitälern und Sanatorien, spezielle Therapieräume mit hohem Ruhebedarf, Lesezimmer, Studierzimmer Lärmbelastung gemäss Tabelle S.17 klein mässig stark sehr stark Lärmempfindlichkeit Anforderungswerte L gering 63 db 58 db 53 db 48 db mittel 58 db 53 db 48 db 43 db hoch 53 db 48 db 43 db 38 db Für erhöhte Anforderungen gegen Trittschall für Neubauten gelten die um 3 db verringerten Werte gegenüber den Werten gem. Tabelle. Neben den erhöhten Anforderungen gibt es gem. Norm SIA 181:2006 noch Sonderregelungen, sie sind im Folgenden zusammengestellt. Es gelten folgende Sonderregelungen gem. Kap SIA 181:2006: Sonderregelung für Umbauten: 2dB höhere Werte gem. Tabelle Sonderregelungen für Balkone: die Lärmbelastung «klein» und um 5 db erhöhte Werte gegenüber den Werten gem. Tabelle Sonderregelung spezielle Nutzungen: für Lokale mit Musik und Produktionsbetriebe mit erheblichen tieffrequenten Emissionen o.ä. bei Nachtbetrieb (19.00 bis h) zusätzlich Anforderungen gemäss SIA, Anhang A notwendig. 18

7 Empfehlung Erhöhter Trittschallschutz SIA 181:2006, Anhang G «Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz» Neben den Schallschutzanforderungen gibt es in der Norm SIA 181 auch Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb einer Nutzungseinheit. Die Empfehlungen sollen eine Hilfestellung für Planer geben und gleichzeitig eine Grundlage für entsprechende vertragliche Vereinbarungen sein. Die Empfehlung für Innenlärm regelt die SIA 181:2006 Anhang G, wobei es sich bei Stufe 1 um eine Anforderungsstufe mit niedrigerem Anforderungsniveau und Stufe 2 mit einem höheren Anforderungsniveau handelt: Empfehlungen für Trennbauteile innerhalb einer Nutzungseinheit L in db Nutzung Raum 1 Raum 2 Wohnen Büro Schule Hotel Altersheim, Spital Räume für Sozialkontakte Empfehlung Trittschall Stufe 1 Stufe 2 Schlafen Schlafen Schlafen Wohnen Schlafen Nasszelle Schlafen Arbeiten Büro Büro Büro Sitzung Büro Direktion Korridor Büro Sitzung Direktion Korridor Direktion Sitzung Sitzung Korridor Sitzung Klasse Klasse Korridor Klasse Musikzimmer Klasse Musikzimmer Musikzimmer Werken Klasse Werken Werken Zimmer Zimmer Korridor Zimmer Zimmer Betrieb Zimmer Zimmer Korridor Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer Korridor Raum 1 und Raum 2: Empfehlungen für Räume ohne Einfluss der Türen und offener Treppen (Messung mit Vorsatzschalen). Räume für soziale Kontakte: Räume, zwischen denen keine Sprachverständlichkeit gegeben sein darf (z.b. Praxis, Sozialamt). 19

8 Prognoseverfahren Trittschalldämmung Messung Trittschalldämmung Prognoseverfahren zur Bestimmung der Trittschalldämmung Das Prognoseverfahren zum Nachweis, dass die Anforderungen an den Schallschutz erfüllt sind, ist wie folgt zu führen: L d = L tot + K P = L nt,w + C l + C v + K P L [db] L d K P L nt,w C l C v Projektierungswert für Trittschall [db] Korrekturwert zu akustischen Bauteilkennwerte aus Labormessungen, der zusätzlich zu Flankenübertragung am Bau Abweichungen zwischen Labor- und Baubedingungen berücksichtigen soll (Erfahrungswert) bewerteter Standard-Trittschallpegel [db] Spektrum-Anpassungswert zur Bewertung vorrangig tieffrequenter Trittschallanteile [db]. Für C l < 0 ist C l = 0 zu setzen. Korrekturwert zur Berücksichtigung grösserer Volumen (V 200 m³) des Empfangsraumes bzgl. Nachhallzeiten [db] Zur Bestimmung des bewerteten Standard-Trittschallpegels sind zahlreiche gemessene Bauteile in der Dokumentation SIA D 0189 «Bauteildokumentation - Schallschutz im Hochbau» zu finden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Standard-Trittschallpegel ausgehend von der Schalldämmung der Rohdecke und der bewerteten Trittschallminderung der Deckenauflage zu bestimmen: L d = L n,r,0,w + L TS + C l,r,0 + C v - ( L w + C I, ) + K P L [db] L n,r,0,w bewerteter Norm-Trittschallpegel für Rohdecken L TS L w C l,r,0 C I, C I,r L TS = lg (V) zur Umrechnung von L n,w in L nt,w, Bewertete Trittschallminderung der Deckenauflage bzw. Entkoppelung Spektrum-Anpassungswert für die Rohdecke (ohne Deckenauflage, bzw. Entkopplung) (ISO gibt an: C I = -11 für die 120 mm Referenz Betonrohdecke) Spektrum-Anpassungswert für die Trittschallminderung durch Deckenauflagen bzw. Entkopplung Spektrum-Anpassungswert für Rohdecke mit Deckenauflage bzw. Entkopplung C I,r = C I,r,0 - C I,. Für CI,r < 0 sind C I,r,0 = 0 und C I, = 0 zu setzen Der bewertete Norm-Trittschallpegel für Rohdecken kann auch nach DIN EN wie folgt berechnet werden: L n,r,0,w = L n,w,eq,r = * m m : flächenbezogene Masse der Rohdecke Die SIA verweist darauf, dass für Deckenaufbauten, die nicht nach ISO und ISO geprüft und bewertet wurden, die Trittschallminderung L w am speziellen System zu ermitteln ist bzw. die Kennwerte für das spezifische Gesamtsystem zu messen und in Prognosen zu verwenden sind. Die ISO ist bereits zurückgezogen. Die DIN EN ISO ersetzt teilweise diese Norm. 20

9 Messung Trittschalldämmung Bisheriges Verfahren Für die Kennzeichnung der Trittschalldämmwirkung von Treppen-Trittschalldämmelementen (wie z.b. Schöck Tronsole ) gibt es bisher kein genormtes Prüfverfahren. Daher bedarf es einer Bestimmung der Schalldämmung am spezifischen Gesamtsystem. Bisher wurde in Analogie zur Messung von trittschallgedämmten Deckenauflagen im schalltechnischen Prüfstand zumeist die Differenz der Norm-Trittschallpegel im entkoppelten Zustand (Treppe ist mit Trittschalldämmelement angeschlossen) und bei starrer Anbindung als kennzeichnende Grösse wie folgt ermittelt: L* n = L n,w (starr) - L n,w (mit Trittschalldämmelement) D.h. die Einzelwerte L n,w der bewerteten Trittschallpegel wurden einmal bei starrem Anschluss sowie mit trittschallgedämmtem Anschluss der Treppe bestimmt und davon die Differenz gebildet. Da zu diesem Verfahren keine Prüfnorm existiert, können die Prüfkriterien bei der Bestimmung dieses Kennwertes beliebig gewählt werden. Tatsächlich finden derzeit solche Prüfungen der Wirksamkeit von Treppen-Trittschalldämmelementen je nach Hersteller und sehr unterschiedlichen Bedingungen statt (z.b. Prüfung mit oder ohne bauübliche Treppen-Last, Prüfung mit unterschiedlichen Abmessungen der Treppenteile etc.). Infolgedessen ist ein aussagekräftiger Vergleich der Wirksamkeit von Treppen-Trittschalldämmelementen i. Allg. nicht möglich. Hinzu kommt, dass aufgrund des durch die Entkopplung geänderten Schwingungsverhaltens von Lauf oder Podest nach dieser Methode nicht das Treppen-Trittschalldämmelement für sich alleine beschrieben wird, sondern die Gesamt-Einfügungsdämmung mit dem starren Einbau als Referenz. 21

10 Messung Trittschalldämmung Neues Prüfverfahren der Hochschule für Technik Stuttgart (HfT-Prüfverfahren) Die Treppen-Trittschallminderung L** Im Rahmen eines kürzlich abgeschlossenen Forschungsprojektes der Hochschule für Technik Stuttgart wurde ein Verfahren zur reproduzierbaren und vergleichbaren Prüfung der Trittschalldämmwirkung von Treppen-Trittschalldämmelementen im Prüfstand erarbeitet sowie ein Verfahren zur rechnerischen Prognose der Trittschalldämmung von trittschallgedämmten Treppen im Gebäude entwickelt (s. Schenk, Jochen u.a.: Schallschutz von entkoppelten Massivtreppen (Teil 1), in: Bauphysik 5, Oktober 2013, S. 328 ff.). Als Eingangsgrösse für die Berechnung der Trittschalldämmung im Gebäude dient hierbei die neue (frequenzabhängige) Grösse Dabei sind: «Treppen-Trittschallminderung» L**= L n0,wand L n,treppenbauteil L n0,wand L n,treppenbauteil der Norm-Trittschallpegel der Trennwand im Schallprüfstand und der Norm-Trittschallpegel des Referenzpodestes oder Referenztreppenlaufs mit zu prüfendem Trittschalldämmelement Der Norm-Trittschallpegel der Trennwand im Schallprüfstand kann durch direkte Messung mit einem geeigneten elektrodynamischen Hammerwerk oder indirekt aus der gemessenen Luftschalldämmung der Wand bestimmt werden. Die «Treppen-Trittschallminderung» L** beschreibt somit die Trittschalldämmung durch das Treppen-Trittschalldämmelement inklusive der Dämmwirkung der Stossstelle Treppenbauteil/Wand, welche sich durch den Prüfaufbau im Schallprüfstand ergibt. Die bewertete Treppen-Trittschallminderung L w** Aus der frequenzabhängigen Grösse L** wird der Einzahlwert L w ** («bewertete Treppen-Trittschallminderung») bestimmt, indem analog zu Deckenauflagen das Bezugsdecken-Verfahren nach ISO angewandt wird. Insgesamt kann somit die bewertete Treppen-Trittschallminderung L w ** als standardisierte Kenngrösse zur Charakterisierung der Trittschalldämmeigenschaft des geprüften Treppen-Trittschalldämmelements verwendet werden. Standardisierte Prüfkriterien Das Schallübetragungsverhalten einer trittschallgedämmten Treppe hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von Material, Geometrie und Position der im Trittschalldämmelement verwendeten Elastomerlager Pressung der Elastomerlager bei unterschiedlichen bauüblichen Lasten (eine erhöhte Elastomerlagerpressung kann je nach verwendetem Lagermaterial zu einer deutlichen Versteifung des Elastomerlagers führen, was dann eine erhebliche Reduzierung der Dämmwirkung zur Folge hat) Abmessungen/Geometrie des zu prüfenden Treppenbauteils (da die Gesamtschallübertragung durch das schwingungstechnische (modale) Verhalten der Treppenbauteile massgeblich mitbestimmt wird). Aus diesem Grunde ist es für eine standardisierte Prüfung der Trittschalldämmwirkung von Treppen-Trittschalldämmelementen unerlässlich, geeignete und einheitliche Prüfkriterien festzulegen. Diese sind in den von der Hochschule für Technik Stuttgart erarbeiteten Prüfkriterien (s. Schenk, Jochen u.a.: Schallschutz von entkoppelten Massivtreppen (Teil 1), in: Bauphysik 5, Oktober 2013, S. 328 ff.) angegeben. 22

11 Schallschutzprognose Trittschallschutzwerte Schöck Tronsole Bestimmung des Norm-Trittschallpegels L n0,wand im Schallprüfstand Bestimmung des Norm-Trittschallpegels L n,podest des Referenzpodests mit zu prüfendem Trittschalldämmelement (analoges Verfahren bei Treppenläufen) Neues Prognoseverfahren der Hochschule für Technik Stuttgart Das innerhalb eines Forschungsprojekts an der HfT- Hochschule für Technik Stuttgart entwickelte neue Prognoseverfahren basiert auf einer Modifikation des Trittschallrechenmodells für Massivdecken der EN Dieses Verfahren ermöglicht, mit den Eingangsdaten aus den standardisierten Treppen-Prüfungen im Prüfstand (Treppen-Trittschallminderung L**) unter erstmaliger expliziter Berücksichtigung der Schallübertragung aller relevanten flankierenden Bauteile den sich im Gebäude einstellenden Trittschalldämmniveau - gekennzeichnet durch den bewerteten Norm-Trittschallpegel L n,w der Treppe - zu berechnen. Die Prognose kann dabei frequenzabhängig unter Verwendung der Treppen-Trittschallminderung L** mit dem detaillierten Modell oder unter Verwendung der bewerteten Treppen-Trittschalldämmung L** w mit dem vereinfachten Modell der EN erfolgen. Das neue Prognoseverfahren wurde bereits anhand von Messungen im Gebäude überprüft. Mit dem Ergebnis, dass eine gute bis sehr gute Übereinstimmung zwischen Prognosewert L n,w,pr. und tatsächlich gemessenen Wert L n,w vorlag. Dieses neue Verfahren stellt somit das zurzeit bestmöglich vorhandene Verfahren zur Prognose des Trittschalldämmniveaus bei einem konkret vorliegenden Gebäude dar. Damit liegt nun für die Planungsphase ein relativ sicheres Berechnungsverfahren für die Prognose des sich im ausgeführten Gebäude einstellenden Trittschallschutzes - resultierend aus der Treppen-Trittschallminderung und der konkret vorliegenden flankierenden Bauteilen (Treppenhauswand mit daran angeschlossenen Wänden des Empfangsraums) dar. Das Trittschalldämm-System Schöck Tronsole In der unten stehenden Tabelle sind die neu erzielten Kennwerte zur Schalldämmung (bewertete Treppen-Trittschallminderung L** w ), gemessen nach dem neuen standardisierten Prüfverfahren für Treppen-Trittschalldämmelementen der HfT - Hochschule für Technik Stuttgart aufgeführt. Die angegebenen Werte gelten für die maximal zulässige Eigenlast des angeschlossenen Treppenbauteils, d.h. die Werte liegen hinsichtlich der Belastung der Schöck Tronsole auf der sicheren Seite. Sämtliche gemessenen Werte sind in Kombination mit den zugehörigen Schöck Fugenplatten (Schöck Tronsole Typ L für den Lauf und Schöck Tronsole Typ P für das Podest) ermittelt worden. Falls systemfremde Fugenmaterialien mit den Trittschalldämm-Elementen Schöck Tronsole kombiniert werden sollten, werden sich i. Allg. aufgrund der ggf. höheren Trittschallübertragung über das flankierende Fugenmaterial geringere Trittschalldämmwerte ergeben. 23

12 Trittschallschutzwerte Schöck Tronsole Prognose des mit Schöck Tronsole erreichbaren Trittschallschutzes im Gebäude Anhand des neuen Prognoseverfahrens der HfT - Hochschule für Technik Stuttgart für die Berechnung der Trittschalldämmung von Treppen im Gebäude wurden die für eine typische Mehrfamilienhaus-Treppe zu erwartenden bewerteten Norm-Trittschallpegel für die jeweiligen Schöck Tronsole ermittelt. Die Prognose wurde unter folgenden Randbedingungen berechnet: Treppenraumwand: 24 cm KS-Mauerwerk, Rohdichteklasse 2,0 treppenraumwand-flankierende Wände des Empfangsraums (Aussenwand und Innenwand): 17,5 cm KS-Mauerwerk, Rohdichteklasse 2,0 Für Wände mit einer geringeren flächenbezogenen Masse m resultiert ein geringerer, für Wände mit einem grösseren m ein höherer Trittschallschutz im Gebäude. Schöck Tronsole Typ L w ** L n,w * L n,w,progn. SIA181:2006 BL, BZ B T V1 39 db 31 db 34 db erhöhter Schallschutz V2 38 db 29 db 36 db erhöhter Schallschutz V1 39 db 31 db 34 db erhöhter Schallschutz V2 38 db 29 db 36 db erhöhter Schallschutz V2 40 db 32 db 33 db erhöhter Schallschutz V4 39 db 31 db 34 db erhöhter Schallschutz V6 37 db 29 db 37 db erhöhter Schallschutz V8 36 db 28 db 38 db erhöhter Schallschutz Q 38 db 30 db 34 db erhöhter Schallschutz Z 36 db 27 db 38 db erhöhter Schallschutz Typ B-V1/B-V2: aus der Schöck Tronsole Typ BZ abgeleite Werte Typ T-V8: extrapolierter Wert L w ** (bewertete Treppen-Trittschallminderung) und L n,w *: Gilt bis zur jeweiligen maximal zulässigen Eigenlast des angeschlossenen Treppenbauteils. Gemessen in Kombination mit Schöck Fugenplatten (Schöck Tronsole Typ L) L n,w,progn. ermittelt mit dem neuen Prognoseverfahren der Hochschule für Technik Stuttgart für ein typisches Mehrfamilien-Treppenhaus (Treppenraumwand 24 cm KS-Mauerwerk, flankierende Wände Empfangsraum 17,5 cm KS-Mauerwerk, Rohdichteklasse 2,0) Für ein konkretes Gebäude kann mit dem HfT-Prognoseverfahren für jede Schöck Tronsole das zu erwartende Trittschalldämmniveau berechnet werden, sofern alle dafür relevanten Angaben (Stärke und Rohdichte der Treppenraumwand, Stärke und Rohdichte der treppenraumwand-flankierenden Wände, Grundriss-Situation Treppenhaus/Empfangsraum). Trittschallschutzwerte bei geringeren Lasten Die Trittschalldämmung der Schöck Tronsole ist abhängig von der Last, die übertragen wird. Geringere Lasten führen zu einem besseren Trittschallschutz. Die Prüfungen erfolgten jeweils in 3 Stufen, beginnend mit einer leichten Last bis hin zur maximalen Tragfähigkeit der Tronsole. Folgende Werte werden bei entsprechender Prüflast erreicht: Schöck Tronsole Typ B, BL, BZ T Prüflast pro Tronsole geringe Prüflast mittlere Prüflast maximale Prüflast L w ** (C I, ) Prüflast pro Tronsole L w ** (C I, ) Prüflast pro Tronsole L w ** (C I, ) V1 6,8 kn 41 (-12) db 11,1 kn 41 (-11) db 19,4 kn 39 (-10) db V2 6,8 kn 37 (-12) db 16,7 kn 39 (-12) db 29,2 kn 38 (-11) db V2 4,5 kn 42 (-13) db 6,6 kn 40 (-13) db 7,9 kn 42 (-8 db) V4 6,6 kn 39 (-12) db 9,1 kn 40 (-11) db 15,9 kn 39 (-8 db) V6 6,6 kn 37 (-11) db 13,6 kn 38 (-9) db 23,8 kn 37 (-8) db Q 3,3 kn 41 (-7) db 11,1 kn 39 (-5) db 16,7 kn 38 (-5) db Z 3,2 kn 40 (-7) db 14,0 kn 37 (-8) db 17,5 kn 36 (-8) db 24

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