Evaluationsprojekt PerSEH. Erhebungen zur Ausgangssituation in der Erprobungsregion Werra-Meißner-Kreis

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1 Evaluationsprojekt PerSEH Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Erhebungen zur Ausgangssituation in der Erprobungsregion Werra-Meißner-Kreis Im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV Hessen) Projektzeitraum: April 2010 bis Mai 2011 Evaluationsteam: Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Dr. Johannes Schädler Nadja Althaus, M.A. Integrative Heilpädagogik/Inclusive Education Dipl. Gerontol. Cordula Barth Mai 2011 Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Überblick über die Projektregion Werra-Meißner-Kreis Ergebnisse der leitfadengestützten Interviews zu Beginn der Evaluation Einschätzungen zur Angebotslandschaft im Werra-Meißner-Kreis Planung von Unterstützungs- und Teilhabearrangements vor dem Projekt PerSEH Einführung des Projekts PerSEH Bewerkstelligung des Umstellungsprozesses Erfahrungen mit der Umstellung bis zum Befragungszeitraum Perspektiven aus Sicht der Befragten Wichtiges aus dem Bericht in Leichter Sprache Literaturverzeichnis

3 1 Einleitung Die fachliche und strukturelle Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe steht seit langem auf der soziapolitischen Agenda. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die im Jahre 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, hat den letzten großen Impuls für diese Diskussion gegeben. Die Akteure der Eingliederungshilfe in Hessen sind sich einig, dass die Weiterentwicklung personenzentrierter Hilfen damit in einem engen Zusammenhang steht. In der hessischen Vertragskommission wurden vor diesem Hintergrund Eckpunkte zur Weiterentwicklung personenzentrierter Hilfen und einer zeitbasierten Vergütungssystematik in der Eingliederungshilfe in Hessen vereinbart, die unter Rückgriff auf die Vorgängerprojekte Leistungsfinanzierung und Praxistest in zwei Projektregionen, dem Landkreis Fulda und dem Werra-Meißner-Kreis, modellhaft implementiert werden. Die Erprobung wird durch das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) formativ evaluiert. Die diesem Dokument zugrunde liegenden leitfadengestützten Experteninterviews 1 in den Erprobungsregionen wurden im Zeitraum vom 30. April bis zum 2. September 2010 geführt und dauerten zwischen 20 und 120 Minuten. Es wurden Vertreter aller an PerSEH teilnehmenden Leistungserbringer im Landkreis Fulda und im Werra-Meißner-Kreis interviewt, wie auch Selbstvertretungsgremien und Leistungsberechtigte. Zudem wurden Regionalmanager der Fachbereiche für Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung des LWV Hessen und kommunale Vertreter (Psychiatriekoordination) der Pilotregionen befragt. Interviewmitschnitte, die verschriftlicht wurden, dienten als Auswertungsgrundlage für die jeweilige Region. Die Auswertung der Interviews erfolgte nach den Leitlinien der qualitativen Inhaltsanalyse durch Paraphrasierung und Kodierung sowie die Zusammenführung von Kernaussagen der Interviews. Die Strukturierung des Datenmaterials erfolgte anhand der Leitfragen. Den Interviewpartner/innen sei an dieser Stelle für das unkomplizierte Ermöglichen der Befragungen, das entgegengebrachte Vertrauen, ihre Offenheit und die vielen, aufschlussreichen Informationen herzlich gedankt. Ebenso gebührt unser Dank den projektbeteiligten Verantwortlichen und Mitarbeiter/innen des LWV Hessen für die reibungslose Kooperation im Rahmen des Evaluationsauftrages. Abschließend sei bemerkt, dass die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik stößt. Insbesondere von Menschen mit Behinderung selbst wird stattdessen der Verwendung Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit (chronischen) psychischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieses Berichtes wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung jedoch beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Zum Zwecke der Übersichtlichkeit wurden in den Tabellen teilweise die üblichen Abkürzungen GB für geistige Behinderung, SB für seelische Behinderung und KB für körperliche Behinderung benutzt. Des Weiteren wird bei Überbegriffen wie z. B. Leistungsberechtigter die männliche Form verwendet, auch wenn männliche und weibliche Personen dahinter stehen. Die- 1 Die Leitfadeninterviews, die den Interviewpartnern im Vorfeld der Interviews zugesandt wurden, können unter eingesehen werden

4 se Form wird wegen der Verständlichkeit des Gesamttextes gewählt und spiegelt in keiner Weise diskriminierende Ansätze wider

5 2 Überblick über die Projektregion Werra-Meißner-Kreis Der Werra-Meißner-Kreis ist ein Flächenlandkreis im Nordosten Hessens und gehört zum Regierungsbezirk Kassel. Er untergliedert sich in 16 Gemeinden und erstreckt sich über km². In dem Landkreis lebten Ende Menschen. 2 Die Kreisstadt Eschwege ist ein Mittelzentrum und so ist der Werra-Meißner-Kreis primär an das Oberzentrum Kassel angebunden, im Norden und Südosten des Landkreises aber auch über die Landesgrenzen hinweg an die Oberzentren Göttingen und Eisenach. 3 Mittels der Sozialen Landkarte des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen lassen sich Leistungserbringer im Bereich der Behindertenhilfe in der Region zielgruppenspezifisch ausmachen. 4 Für diesen Bericht sind die im Pilotprojekt PerSEH beteiligten Leistungserbringer relevant. Es gibt drei Anbieter im Bereich seelisch behinderter und suchterkrankter Menschen (Aufwind e. V., Margot-von-Schutzbar-Stift Wommen des Hessischen Diakoniezentrums Hephata e. V. und das Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie Werra-Meißner des Kreiskrankenhaus Eschwege GmbH / ZPP) und einen Leistungserbringer mit Angeboten für Menschen mit körperlicher Behinderung (Lichtenau e. V.), wie auch einen Träger für Menschen mit sog. geistiger Behinderung, der aber nicht im Pilotprojekt PerSEH involviert ist. Die Leistungsanbieter sind klein bis mittelgroß mit einer umfassenden Angebotspallette von niedrigschwelligen ambulanten bis zu stationären Angeboten und werden durch das Diakonische Werk Kurhessen-Waldeck (DWKW) vertreten bis auf das ZPP, das in kommunaler Trägerschaft ist. Aufwind e. V. und das ZPP sind in der Kreisstadt Eschwege angesiedelt, Lichtenau e. V. im Mittelzentrum Hessisch Lichtenau und das Margot-von-Schutzbar-Stift Wommen des Hessischen Diakoniezentrums Hephata e. V. im ländlichen Herleshausen. Abbildung 1: Der Werra-Meißner-Kreis 2 Vgl.: Zugriff 15.August Zugriff 15. August Vgl.: Zugriff 15. August

6 Vor der Implementierung des Projektes PerSEH wurde im Werra-Meißner-Kreis trägerübergreifend mit verschiedenen, in Hessen gängigen Instrumenten gearbeitet. Der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) diente dabei als Instrument zur Feststellung des Hilfebedarfs im Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung. Insofern ein Leistungsberechtigter in einem stationären Wohnangebot lebte oder eine Reha-Werkstatt besuchte, wurde zielgruppenübergreifend das sog. Metzler-Verfahren zur Ermittlung des Hilfebedarfs angewendet. Im Bereich ambulanter Versorgung wurde für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Individuelle Hilfeplan (IHP) eingesetzt, für Menschen mit einer chronisch psychischen Erkrankung der IBRP. Im ambulant Betreuten Wohnen wurde für bestimmte Hilfebedarfskorridore ein Jahreskontingent an Fachleistungsstunden bewilligt. Des Weiteren gab es beim Lichtenau e. V. als auch beim Margot-von-Schutzbar-Stift Wommen des Hessischen Diakoniezentrums Hephata e. V. trägerintern eigens entwickelte Instrumente zur Dokumentation der Pflege. Parallel zur Einführung des IBRP wurden 2005 im Werra-Meißner-Kreis Hilfeplankonferenzen (HPK) im Bereich der Menschen mit chronisch psychischer Erkrankung eingeführt. Im Bereich der Menschen mit körperlicher Behinderung gab es jährliche Gespräche zwischen Mitarbeiter/innen des LWV Hessen und des Leistungserbringers zu den im Gespräch von am Teilhabearrangement beteiligten professionellen Begleitpersonen mit den Leistungsberechtigten erarbeiteten Gesamtplänen, aufgrund derer Leistungen bewilligt wurden. Die Angebotsplanung im Bereich der Unterstützung für seelisch behinderte Menschen wurde über den Psychiatriebeirat inklusive verschiedener, die Bedarfe ermittelnder Arbeitsgruppen, organisiert. Die dort entwickelten Vorstellungen über die Weiterentwicklung der Angebotslandschaft werden an die entsprechenden Kostenträger herangetragen. Angebotsstruktur im Werra-Meißner-Kreis Der LWV Hessen hat für die Evaluation des Projektes PerSEH Daten zur Verfügung gestellt, die einerseits zur Einschätzung der Ausgangssituation in den Erprobungsregionen beitragen können und andererseits Einschätzungen von Veränderungen ermöglichen sollen. Die folgenden Daten sollen daher die Beschreibung der Ausgangssituation im Werra-Meißner-Kreis vervollständigen. Die Anzahl der Plätze in stationären Einrichtungen und die Anzahl von Angeboten in einer Gebietskörperschaft geben eine Orientierung über die Angebotsstruktur. Der Vergleich der Daten aus der Projektregion mit den Daten in Hessen ermöglicht die Charakterisierung der Projektregion. Der Aussagewert der Daten, insbesondere in Bezug auf möglich Veränderungen, darf allerdings nicht überschätzt werden, da es sich um vereinbarte Kapazitäten handelt, die sowohl überschritten (häufig im Bereich der WfbM und in Tagesstätten) oder auch unterschritten werden können (wie z. B. im Bereich des ambulant Betreuten Wohnens). Des Weiteren steht die Weiterentwicklung von Angebotsstrukturen in enger Verbindung mit einer Veränderung von Bedarfen in der Region. Für die Entwicklung in Hessen ist zudem zu beachten, dass in den Einrichtungen nicht nur Leistungen für Menschen im Zuständigkeitsbereich des LWV Hessen erbracht werden, sondern auch für Personen aus anderen Regionen und für Personen, die diese Leistung selbst bezahlen oder Leistungen anderer Leistungsträger beziehen. Die Angebotsstruktur bildet eher langfristige Effekte ab, weshalb die Analyse der Entwicklungen im Evaluationszeitraum kaum Möglichkeit zur Bewertung von Effekten erlaubt

7 Tabelle 1: vorhandene Angebote im Werra-Meißner-Kreis Erhebungsjahr absolut Ambulant Betreutes Wohnen Stationäres Wohnen WfbM Tagesförderstätten Tagesstätten 2007 pro EW 2 Gesamt 181 1,69 (1,51) SB/Sucht 110 1,03 (0,99) GB 57 0,53 (0,42) KB ,13 (0,09) Gesamt 239 2,23 (2,10) SB/Sucht 20 0,19 (0,62) GB KB Gesamt SB GB 117 1,09 (1,29) 102 0,95 (0,20) 337 3,14 (2,44) 105 0,98 (0,47) 232 2,17 (1,97) 8 0,07 (0,17) 42 0,39 (0,28) 2008 absolut 2008 pro EW 189 1,79 (1,60) 113 1,07 (1,05) 62 0,59 (0,44) 14 0,13 (0,10) 269 2,54 (2,15) 20 0,19 (0,62) 117 1,11 (1,29) 132 1,25 (0,24) 337 3,19 (2,48) 105 0,99 (0,51) 232 2,19 (1,97) 8 0,08 (0,17) 42 0,40 (0,30) 2009 absolut 2009 pro EW 232 2,21 (1,74) 141 1,34 (1,14) (0,48) 14 0,13 (0,12) 294 2,80 (2,19) 45 0,43 (0,63) 117 1,11 (1,30) 132 1,26 (0,26) 337 3,21 (2,51) 105 1,00 (0,51) 232 2,21 (2,00) 8 0,08 (0,18) 54 0,51 (0,31) 1 In den Jahren 2007 und 2008 beziehen sich die Daten auf den November, im Jahr 2009 auf den Monat Dezember. 2 In der Klammer wird jeweils der Wert für Hessen angegeben. 3 Menschen mit Körperbehinderungen beinhalten an HIV und AIDS erkrankte Menschen. Insgesamt gibt es insbesondere angesichts der relativ dünnen Besiedelung des Flächenkreises viele genehmigte Plätze für alle Angebote der Eingliederungshilfe. In diesem Landkreis fällt eine Entwicklung in Richtung Ambulantisierung in den letzten Jahren auf, die deutlich höher ist als im hessenweiten Vergleich. Im Bereich von Menschen mit seelischer Behinderung und Sucht sind drei- bis fünfmal so viele Plätze im ambulanten wie im stationären Wohnen genehmigt. Im Bereich der körperbehinderten Menschen zeigt sich allerdings ein umgekehrtes Bild: dort gibt es - 7 -

8 sieben- bis neunmal mehr genehmigte Plätze im stationären Wohnen. Regionalisierung der Angebote In der folgenden Auswertung wurde der gewöhnliche Aufenthaltsort bei der Aufnahme in eine stationäre Einrichtung mit der Lage der Einrichtung verglichen. In Prozent ist der Personenkreis angegeben, der in der gleichen Gebietskörperschaft in eine Einrichtung aufgenommen wurde. Die Auswertung gibt somit Hinweise auf den Grad der Regionalisierung der erbrachten Hilfen. Dabei sind allerdings Einschränkungen zu beachten: Es gibt Personen, die sich bewusst entscheiden, eine Einrichtung in einer anderen Gebietskörperschaft in Anspruch zu nehmen. Auch in der gleichen Gebietskörperschaft kann eine weite Entfernung zwischen der Herkunftsregion und der Einrichtung bestehen. Nicht berücksichtigt werden können die Fälle, in denen eine Hilfe in einer benachbarten Gebietskörperschaft nahe des Wohnortes nachgefragt wurden. Tabelle 2: Regionalisierung der Angebote im Werra-Meißner-Kreis Erhebungsjahr Werra-Meißner-Kreis Hessen GB 50,5 % 49,8 % 50,6 % KB 2 76,9 % 73,3 % 83,7 % SB 56,1 % 55,5 % 63,3 % Sucht 4,3 % 3,4 % 6,9 % GB 49,4 % 49,8 % 50,3 % KB 2 33,8 % 34,0 % 36,5 % SB 47,3 % 48,1 % 48,7 % Sucht 31,7 % 34,4 % 36,3 % 1 In den Jahren 2007 und 2008 beziehen sich die Daten auf den November, im Jahr 2009 auf den Monat Dezember. 2 Menschen mit Körperbehinderungen beinhalten an HIV und AIDS erkrankte Menschen. Die Regionalisierung der Angebote im Werra-Meißner-Kreis und in Hessen ist über drei Jahre leicht zunehmend. Auffallend im zielgruppenspezifischen Vergleich ist, dass die Regionalisierung im Werra-Meißner-Kreis bei Menschen mit Körperbehinderung im Vergleich zu Gesamthessen deutlich höher ist. Das mag daran liegen, dass die Verweildauer in den verschiedenen Bereichen des Lichtenau e. V. sehr lange ist und die Alternativen rar sind. Der Grad der Regionalisierung im Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung ist ebenfalls recht hoch und im Vergleich zu Gesamthessen überproportional zunehmend. Die Regionalisierung im Bereich von Menschen mit Suchterkrankung ist im Vergleich zu Gesamthessen deutlich unterproportional entwickelt. Dies kann auch konzeptionelle Gründe haben. Wechsel zwischen unterschiedlichen Formen wohnbezogener Hilfen Mit dem Projekt PerSEH wird eine Flexibilisierung der Hilfen angestrebt, die sich in einer fachlich-konzeptionellen Entwicklung der Hilfen ausdrücken kann, aber auch in einer besseren Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Hilfeformen. Zahlenmäßig erfassen lässt sich im - 8 -

9 Zusammenhang dieses Berichtes nur die Anzahl der Wechsel zwischen unterschiedlichen Angeboten im Bereich des Wohnens. Ausgewertet werden konnten die Fälle, bei denen in der Sachbearbeitung als Beendigungsgrund des Leistungsbezuges ein Wechsel in das stationäre bzw. das ambulante Wohnen angegeben wurde. Die Auswertung der Zahlen zeigt, dass es sich um eine kleine Gruppe handelt. Im Jahre 2008 wechselten von den Personen, für die der LWV Hessen Leistungsträger ist, insgesamt 314 Personen von stationären zu ambulanten Wohnhilfen, im Jahre 2009 waren es 298. Diese verteilen sich auf alle Zielgruppen. Die Quote für ambulantes und stationäres Wohnen verändert sich dadurch nicht. Umgekehrt wechseln deutlich weniger Personen vom ambulanten ins stationäre Wohnen. Im Jahre 2008 waren dies in Hessen 151 Personen und im Jahre 2009 insgesamt 122 Personen. Es handelt sich hauptsächlich um Personen mit einer seelischen Behinderung oder einer Suchterkrankung. Im Werra-Meißner-Kreis wechselten im Jahre 2008 insgesamt elf Personen und im Jahre 2009 insgesamt sieben Personen vom stationären Wohnen in das ambulante Wohnen. Vom ambulanten in das stationäre Wohnen wechselten 2008 insgesamt drei Personen, im Jahre 2009 insgesamt vier Personen. Die deutlich ambulante Ausrichtung des Werra-Meißner-Kreises spiegelt sich in diesen Daten nicht wider. Entwicklung der Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe Mit dem Projekt PerSEH geht die Erwartung einher, die Kostenentwicklung im Bereich der Eingliederungshilfe besser steuern zu können. Zur Information soll daher die Kostenentwicklung 5 in den Jahren 2007 bis 2009 für die Betreuungsleistungen erwachsener Leistungsberechtigter aus dem Werra-Meißner-Kreis dargestellt werden. Tabelle 3: Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Leistungsberechtigte aus dem Werra- Meißner-Kreis (in Euro) Erhebungsjahr 2007 absolut 2007 pro Kopf absolut 2008 pro Kopf 2009 absolut 2009 pro Kopf Gesamt ,85 (10,05) ,07 (11,32) ,07 (12,92 Ambulant Betreutes Wohnen SB Sucht 251,895 GB ,68 (4,59) 0,99 (1,61) 3,38 (3,24) ,14 (5,05) 2,76 (1,80) 4,57 (3,70) ,14 (5,79) 2,51 (2,04) 5,83 (4,20) KB ,44 (0,60) ,59 (0,77) ,59 (0,67) 5 Es handelt sich um die Bruttokosten ohne Kosten für Nebenleistungen. Damit sind z. B. Fahrkosten oder Sozialversicherung gemeint, aber auch Barbeträge, also direkte Zahlungen an die Leistungsberechtigten. Erlöse wurden nicht gegengerechnet

10 Erhebungsjahr Stationäres Wohnen WfbM 2007 absolut Gesamt SB Sucht GB KB Gesamt SB Sucht GB KB pro Kopf 1 62,47 (65,37) 8,08 (12,13) 5,11 (3,36) 62,47 (41,81) 11,18 (8,08) 46,17 (28,08) 9,42 (4,37) 0,56 (0,34) 34,91 (22,02) 1,28 (1,36) 1 In der Klammer wird jeweils der Wert für Hessen angegeben absolut pro Kopf 93,58 (68,95) 9,36 (12,87) 4,87 (3,51) 65,15 (43,72) (8,85) 49,21 (29,84) 10,62 (4,67) 0,90 (0,37) 36,38 (23,28) 1,30 (1,52) 2 Menschen mit Körperbehinderungen beinhalten an HIV und AIDS erkrankte Menschen absolut pro Kopf 93,87 (72,75) 14,58 (14,43) 4,53 (4,13) 65,67 (44,58) 14,58 (9,60) 52,19 (31,19) 11,12 (5,07) 1,32 (0,41) 38,15 (24,05) 1,60 (1,66) Aus der vorhergehenden Tabelle wird deutlich, dass die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe in den letzten drei Jahren deutlich gestiegen sind. Es ist ersichtlich, dass die Ausgaben pro Kopf im Werra-Meißner-Kreis höher sind als in Gesamthessen, was auch mit dem Bevölkerungsrückgang in diesem Landkreis (allein um 2% von 2007 bis 2009) in Verbindung steht. Hier fallen die hohen Kosten für die Zielgruppe der Menschen mit geistiger Behinderung besonders auf, die aber nicht für das Pilotprojekt relevant ist. Die sich bereits in den Daten über die Angebotsstruktur abzeichnende Ambulantisierung spiegelt sich auch in der Allokation der Ausgaben im Werra-Meißner-Kreis wider

11 3 Ergebnisse der leitfadengestützten Interviews zu Beginn der Evaluation Es erfolgt die Darstellung der Ergebnisse aus den Interviews, die im Rahmen der Bestimmung der Ausgangssituation im Werra-Meißner-Kreis geführt wurden. Es handelt sich somit um die Erfahrungen und Stellungnahmen der an der regionalen Erprobung von PerSEH beteiligten Akteure inklusive Leistungsberechtigter. 3.1 Einschätzungen zur Angebotslandschaft im Werra-Meißner-Kreis Von allen Befragten wird den Erläuterungen vorausgeschickt, dass es sich beim Werra-Meißner- Kreis um einen ländlich strukturierten Flächenlandkreis mit den damit verbundenen Herausforderungen handelt. Im Werra-Meißner-Kreis ist aus Sicht der Befragten eine kleine Anzahl von kleineren bis mittelgroßen Trägern mit einer zielgruppenspezifischen breiten Angebotspalette vorhanden. Aufgrund der Überschaubarkeit stelle sich die Angebotslandschaft als Netzwerk mit direkten Kommunikationswegen dar. Die Angebotsplanung im Bereich der Unterstützung für seelisch behinderte Menschen wurde und wird über den Psychiatriebeirat und dessen Arbeitsgruppen organisiert. Angesichts der regionalen Verantwortung für die Region gibt es allerdings Besonderheiten, die positiv bewertet werden: im Psychiatriebeirat des Werra-Meißner-Kreis ist ein Vertreter der Einrichtung für Menschen mit sog. geistiger Behinderung ständiges Mitglied, Vertreter der Einrichtung für körperbehinderte Menschen werden, thematisch bedingt, ebenfalls geladen; des Weiteren ist der Landrat ein permanentes Mitglied des Beirats des Werra-Meißner-Kreises. Der Psychiatriebeirat tagt i.d.r. zweimal jährlich, um aufgrund auftretender Bedarfe und Versorgungslücken notwendige Entwicklungen zu diskutieren und mit der politischen Ebene abzustimmen. Die Angebotsplanung über den Psychiatriebeirat wird von den Interviewpartnern als funktionierend und adäquat eingeschätzt. Alle Interviewpartner geben an, auch schon vor PerSEH personenzentrierte individuelle Unterstützungsarrangements flexibel realisiert zu haben. Im Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung dominierten dabei nach Angaben verschiedener Interviewpartner schon seit längerem ambulante Settings, im Bereich der Menschen mit Körperbehinderung stößt die anvisierte Ambulantisierung nach Angaben des Leistungserbringers wie auch des Leistungsträgers an Grenzen wegen des Mangels an barrierefreiem Wohnraum. Einschätzung der Kooperationsstrukturen Die Zusammenarbeit der Träger funktioniert nach Aussagen aller Befragten gut, Konkurrenzen treten nur selten auf und werden umgehend durch die Psychiatriekoordination des Landkreises vermittelt. Auch die Zusammenarbeit der Leistungserbringer mit den Leistungsträgern wird von allen Beteiligten als positiv und reibungslos erlebt. Die Leistungserbringer kooperieren sowohl im Hinblick auf trägerübergreifende individuelle Teilhabearrangements als auch strukturell. Es gab und gibt nach Aussagen der Interviewpartner aufgrund des regionalen Versorgungsauftrags sowohl zielgruppenbezogene als auch zielgruppenübergreifende Kooperationen. Dies wurde von den Interviewpartnern mit folgenden Beispielen belegt: ein Mitarbeiter des ZPP Eschwege, auch als Psychiater im Margot-von-Schutzbar-Stift Wommen des Hessischen Diakoniezentrums Hephata e. V. tätig, sowie zielgruppenübergreifend die Integrierte Betriebsstätte Witzenhausen (IBW) als Werkstatt für Menschen mit seelischer und geistiger Behinderung, die vom Aufwind e. V. und den Werraland Werkstätten e. V. gemeinsam betrieben wird. Leistungsträger wie auch Leistungserbringer bedauern, dass die Kooperationsbeziehungen mit Akteuren außerhalb der Eingliederungshilfe (z. B. mit der Wirtschaft, dem Wohnungsmarkt) noch stark ausbaufähig sind

12 Herausforderungen und Chancen in der Eingliederungshilfe Als große Herausforderungen in der Eingliederungshilfe wird von der Psychiatriekoordination des Landkreises momentan die Umsetzung der UN-Konvention auf der kommunalen Planungsebene wahrgenommen. Eine weitere Herausforderung wird von ihr wie auch von den befragten Leistungserbringern darin gesehen, die fragmentierten Sozialleistungsbereiche zusammenzuführen und besser aufeinander abzustimmen. Zudem gelten die verbesserte Überbrückung der Schnittstellen der Eingliederungshilfe mit der Jugend- und Altenhilfe sowie der Pflege, das Beseitigen damit eventuell noch verbundener Fehlplatzierungen und die weitere Entwicklung bedarfsgerechter, passgenauer Angebote als dringende Probleme. In diesem Kontext wird auch die Klärung von Detailfragen zur Umsetzung von PerSEH verortet. Dauerbaustellen sind im Werra-Meißner-Kreis nach Einschätzung aller Befragten das kreative Kompensieren der Knappheit an Wohnheimplätzen für Menschen mit seelischer Behinderung und das Schaffen von Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten. Des Weiteren gilt es permanent die Herausforderungen eines strukturschwachen, ländlich geprägten Flächenlandkreises zu meistern (z. B. Probleme verkehrstechnischer Art, hohe Kosten wegen weiter Strecken bei ambulanten Angeboten, sowie Mangel an barrierefreiem Wohnraum oder niederschwelligen Dienstleistungsangeboten). Nach Aussagen der Leistungsberechtigten selbst ist für Menschen mit Körperbehinderung die vielerorts mangelnde Barrierefreiheit ein drängendes Problem, für Menschen mit seelischer Behinderung die knappen finanziellen Ressourcen, die z. B. kulturelle Teilhabe erschweren. Inklusion ist nach Einschätzung der Interviewpartner aufgrund der behinderungsbedingten Einschränkungen für einige Menschen noch nicht oder nur in gewissem Umfang möglich sowie insbesondere in kleineren Dörfern auch davon abhängig, inwiefern sich Menschen an den Vereinen und Angelegenheiten des Gemeinwesens beteiligen (können) und somit aufgenommen und akzeptiert sind. Leistungsberechtigte äußern, dass sie familiäre und freundschaftliche Kontakte pflegen oder Mitglieder in Vereinen sind, soweit dies möglich ist. Einige der befragten Leistungsberechtigten geben an, dass die Gesellschaft nicht selten die Bedarfe und Besonderheiten von chronisch psychisch erkrankten Menschen ignoriert und teilweise sogar bewusst auf Distanz zu Menschen mit Behinderungen geht. Daher gäbe es immer wieder auch Menschen mit Behinderung, für die die professionellen Begleiter die einzigen Kontakte sind. Auch sind durch die bereits erwähnten Auswirkungen des ländlich strukturierten Flächenlandkreises nach Einschätzung eines Leistungserbringers der Inklusion Grenzen gesetzt. Trotzdem gibt es nach Aussagen der kommunalen Vertreter, Leistungserbringer und Leistungsberechtigten im Werra-Meißner- Kreis viele inklusionsorientierte Ansätze durch solidaritätsstiftende Arrangements, die durch Menschen mit Behinderung ermöglicht werden, wie Dorfläden und ein Sozialzentrum. Des Weiteren wird auf diverse Kooperationen verwiesen, um individuelle Bedarfe zu decken wie z. B. das Wohn- und Betreuungsprojekt ESPARANZA sowie die Zusammenarbeit mit dem Landfrauenverband und Kooperationen mit der Wirtschaft, um Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Des Weiteren wird nach Einschätzung von Leistungsberechtigten wie auch der Leistungserbringer durch die Einbindung von Ehrenamtlichen in Angebote, die zielgruppenübergreifende Selbsthilfegruppe Selbsthilfegruppe 2000 Werra Meißner e. V., diverse Festivitäten und Tage der offenen Tür eine reziproke Teilhabe an der Gesellschaft realisiert

13 3.2 Planung von Unterstützungs- und Teilhabearrangements vor dem Projekt PerSEH Nach Einschätzung der Psychiatriekoordination gab es vor der Einführung des IBRP und deren Vorstellung in Hilfeplankonferenzen (HPK) im Jahr 2005 keine kontinuierliche oder Gesamtplanung. Vorher basierte die Angebotsplanung eher auf den Eindrücken des Bedarfs auf Seiten der Leistungserbringer, die in Einzelgesprächen der Psychiatriekoordination mitgeteilt wurden. Diese durch die HPK erfolgte Systematisierung wird daher von allen Seiten positiv eingeschätzt. Einig sind sich alle Befragten auch darin, dass individuelle Teilhabe- und Unterstützungsarrangements unter der Fokussierung ambulanter Settings auch vor dem Projekt PerSEH personenzentriert ermöglicht wurden. Alle Instrumente führten bereits vor PerSEH zu gemeinsam mit den Klienten entwickelten, prospektiven Planungen. Die meisten Leistungserbringer geben zu Protokoll, dass das Formulieren von Zielen und zielorientiertes Arbeiten in der Eingliederungshilfe schon immer erforderlich war. Erfahrung mit den vor der Erprobung von PerSEH genutzten Instrumenten und Verfahren Im Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung haben alle beteiligten Akteure seit 2005 die Bedarfe und die für die Bedarfsdeckung nötigen Angebote bereichsübergreifend (Wohnen / Selbstversorgung und Arbeit / Tagesstruktur) mit dem Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) erhoben. Im Bereich des ambulanten Wohnens und der Tagesgestaltung führte der IBRP zu einem Jahreskontingent von Fachleistungsstunden, das in zeitlichen Korridoren geschätzt wurde. Der Umgang mit diesem Instrument hat sich nach Angaben der Leistungserbringer als unproblematisch erwiesen; es gab kein Feilschen um Stunden. Im stationären Wohnen wie auch in den WfbM wurden die Bedarfe der Leistungsberechtigten vor der Einführung von PerSEH in Hilfebedarfsgruppen eingruppiert. Nach Ansicht eines Leistungserbringers beruhte die Einstufung des Fachdienstes des LWV Hessen i.d.r. auf den Vorstellungen und Vorschlägen der Leistungserbringer. Da die Sachbearbeiter des LWV Hessen an die Feststellungen des Gutachtens gebunden waren, waren damals sowohl die Einflussmöglichkeiten geringer als auch die Abhängigkeiten größer. Seit 2005 gibt es im Werra-Meißner-Kreis Hilfeplankonferenzen für seelisch behinderte Menschen, die positiv eingeschätzt wurden. Als besonders innovativ an den HPK im Werra-Meißner- Kreis wurde hervorgehoben, dass das Gremium von Anfang an nicht nur die Unterstützungs- und Teilhabearrangements von Neuaufnahmen, sondern auch Folgeplanungen auf ihre Plausibilität hin überprüfte. Zudem seien die IBRP nicht nur für Leistungsberechtigte im ambulant betreuten Wohnen, sondern auch im stationären Wohnen und für die Tagesstätten besprochen wurden. Nach der Vorstellung der Hilfeplanung in den Hilfeplankonferenzen wurden vom LWV Hessen Leistungen bewilligt in der Systematik habe sich nach Aussage der Leistungserbringer also nichts geändert. Im Werra-Meißner-Kreis wurde vereinbart, dass im Falle, dass in der Hilfeplankonferenz nicht adäquate Teilhabearrangements ausfindig gemacht werden, diese in Fallkonferenzen besprochen werden, wozu die Psychiatriekoordination des Landkreises einlädt. Im stationären Wohnen von Menschen mit Körperbehinderungen wurde mit sog. jährlichen Gesamtplänen gearbeitet, die im Gespräch von am Teilhabearrangement beteiligten professionellen Begleitpersonen mit den Leistungsberechtigten erarbeitet wurden. Im Betreuten Wohnen von Menschen mit Körperbehinderungen wurde der Individuelle Hilfeplan (IHP) verwendet. Zudem wurden bei zwei Leistungserbringern mit Überschneidungen zum Bereich der Pflege interne Verfahren zur Rehabilitationsplanung und zur Dokumentation entwickelt, wie von der Heimaufsicht erfordert. Nach Aussagen der Interviewpartner wurden dank bilateraler Kooperationen zwischen Leistungserbringern und dem Leistungsträger individuelle Unterstützungsarrangements auch vor der

14 Erprobung von PerSEH realisiert, allerdings waren sie mit einem wesentlich höheren Verwaltungsaufwand seitens des LWV Hessen verbunden und wurden über Ermessensentscheidungen des Regionalmanagements ermöglicht. 3.3 Einführung des Projekts PerSEH Die Einführung des Projektes wird nach Aussagen der Befragten abgesehen von der mit dem Einführungsprozess einhergehenden enormen Ressourcenbindung bei allen Beteiligten insgesamt als unproblematisch wahrgenommen. Informationsfluss und Einbeziehung der Akteure vor der Einführung des Projekts PerSEH Alle Befragten sehen den Beginn der Vorlaufphase von PerSEH in einer Sitzung im Gesundheitsamt mit allen Leistungserbringern, die auf Initiative eines Leistungserbringers einberufen wurde. Hier wurde nach der Erinnerung der Befragten über das bevorstehende Pilotprojekt PerSEH informiert und alle Träger entschieden, dass sich der Werra-Meißner-Kreis als Pilotregion für PerSEH bewerben soll. Die Teilnahme an PerSEH wurde auch im Psychiatriebeitrat des Werra-Meißner-Kreises besprochen. Daraufhin fanden zwischen dem LWV Hessen und den Beteiligten im Werra-Meißner-Kreis Gespräche statt. Es gibt unterschiedliche Aussagen darüber, wie der Werra-Meißner-Kreis Projektregion wurde 6 letztendlich ist für die Befragten aber nur wichtig, dass dies 2008 in der Vertragskommission beschlossen wurde. Im Dezember 2008 gab es ein Treffen zwischen der politischen Spitze des LWV Hessen und dem Landrat des Werra- Meißner-Kreises, nach dem den beteiligten Akteuren mitgeteilt wurde, dass der Werra-Meißner- Kreis ab Januar 2009 an PerSEH teilnehmen würde. LWV-intern war der Informationsfluss nicht in allen Regionalmanagements zufriedenstellend, da die Regionalmanagements teilweise erst in der laufenden Verhandlungsphase informiert und mit einbezogen wurden. Fortgang des Projekts und erste Erfahrungen nach dem offiziellen Beginn Nach einer Auftaktveranstaltung im Werra-Meißner-Kreis folgten Schulungen und die Gründung der Koordinationsgruppe, aufgrund derer sich die interviewten Leistungserbringer von Anfang an beteiligt sehen. Sowohl der Leistungserbringer wie auch der Leistungsträger im Bereich der Menschen mit Körperbehinderungen gaben an, dass es äußerst ungünstig war, dass sich die Umstellung der Leistungsfinanzierung mit den Vergütungsverhandlungen überschnitt und somit eine Verknüpfung hergestellt wurde (die Verhandlungen dauerten bis Februar / März 2010). In dieser Zeit wurden die Sitzungen der Gremien von PerSEH ausgesetzt, allerdings wurde im Werra-Meißner-Kreis der Umstellungstermin eingehalten. Bei der Umstellung und Erstellung der ITP gab es von Seiten des LWV Hessen im Zielgruppenmanagement 204 viele Hinweise und Diskussionen und Experten wurden sowohl vom Leistungsträger wie auch vom Leistungserbringer zu Rate gezogen. Der Leistungserbringer betont, dass das Ergebnis der Umstellung trotz der schwierigen Bedingungen jedoch keine ungewöhnlichen Werte zeigt. 6 Entweder sei der Werra-Meißner-Kreis LWV-intern vorgeschlagen und ausgewählt worden oder die Entscheidung über die Auswahl der sich interessierenden Kommunen als Erprobungsregion sei dem Landesverband der LIGA überlassen worden

15 Zeitgleich mit der Einführung von PerSEH wurde dem Psychiatriebeirat die AG fachliche Leiter etabliert. Wenn in dieser Einstimmigkeit über Versorgungslücken herrscht, werden Weiterentwicklungen der Angebotslandschaft beim Psychiatriebeirat eingebracht. Die Ressortleitungen der Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung nehmen an diesem Gremium teil und beraten die Bedarfe und Angebotsstrukturen im Landkreis. Informationsfluss im Projekt Innerhalb des LWV Hessen flossen die Informationen in den verschiedenen Fachbereichen unterschiedlich fundiert. Generell fehlte nach Aussage der befragten Mitarbeiter in der Anfangsphase eine verschiedene-ebenen-übergreifende Einbindung, primär im Sinne einer fachlichen Vorbereitungsphase. Nach anfänglichen Schwierigkeiten sei der Informationsfluss leistungsträgerintern aber gewährleistet gewesen. Als suboptimal wird von den Leistungserbringern der Informationsfluss im Gesamtprojekt gesehen, sowohl zwischen Gremien und Einrichtungen als auch innerhalb der Strukturen der freien Wohlfahrtspflege und innerhalb des LWV Hessen. Dies habe zu Komplikationen geführt, insbesondere da durch die Zeitschiene immer wieder Druck ausgeübt worden sei. Der Informationsfluss im Werra-Meißner-Kreis wird von allen Interviewten als effizient eingeschätzt. Hervorgehoben wird von allen Befragten ein -Verteiler, über den die Protokolle aller Gremien des Projekts an alle Beteiligten weitergeleitet werden und so Transparenz gewährleistet werde. Bei Rückfragen oder Irritationen bedienen sich die Betroffenen nach Aussagen eines Leistungserbringers und der kommunalen Psychiatriekoordination direkter Kommunikationswege, um in bilateralen oder trilateralen Gesprächen Klärung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, werden die Fragen und Problemfelder in den entsprechenden Gremien besprochen. Die meisten der interviewten Leistungsberechtigten haben von PerSEH noch nichts gehört. Nach einer Erläuterung des Projekts gaben einige an, dass sie im Rahmen der von ihnen wahrgenommenen Angebote von den Leistungserbringern über das Projekt informiert worden sind. Einige haben an offiziellen Informationsveranstaltungen teilgenommen, aber die vielen Fremdworte und komplizierte Ausdrucksweise stellten eine Barriere dar. Dies gelte auch für die ITP und die HPK. Einschätzungen der Projektstruktur Die Projektstruktur ist sehr komplex und auf allen Ebenen wird formell wie auch informell kommuniziert. Allerdings wird von mehreren Leistungserbringern beklagt, dass oft keine Klarheit über die Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis zwischen der Koordinationsgruppe des Werra-Meißner-Kreises und der Steuerungsgruppe der Vertragskommission herrscht. Des Weiteren würden in der Steuerungsgruppe Detailfragen, wie z. B. die Minutenwerte der Pauschalen, oft zu zeitintensiv und zu heftig diskutiert, wobei letztendlich in der Systematik aber immer eine Lösung gefunden werde. Nach Einschätzung eines Mitglieds wird die AG Finanzierung nach anfänglichem Misstrauen nun durch das Abarbeiten des Themenspeichers und damit verbundenem Voranbringen bestimmter Prozesse als konstruktives Element wahrgenommen. Von Seiten des LWV Hessen wird beklagt, dass die Projektgruppe kaum mehr dazu kommt, weiterführend zu arbeiten, da das Aufnehmen der Ergebnisse der einzelnen AGs in der Summe zu viel sei

16 3.4 Bewerkstelligung des Umstellungsprozesses Nach Angaben von Leistungsberechtigten und Leistungserbringern verlief die Hauptarbeit für die Umstellung von Oktober 2009 bis Februar 2010 und der Arbeitsalltag hat sich derzeit wieder normalisiert. Ein Leistungserbringer gibt allerdings an, dass der Mehraufwand wegen Gesprächen mit Angehörigen und Fremdkostenträgern immer noch anhalte, allerdings sei auch hier der Mehraufwand der Umstellungsphase vorbei. Die Umstellung stellte für die beteiligten Leistungserbringer wegen des hohen Zeitdrucks und daraus resultierenden Stress eine Herausforderung dar. Von allen Beteiligten wurde angegeben, dass trotz aller Schwierigkeiten (unzureichende Schulungen, zeitintensive Erstellung der ITP und der dazugehörigen Finanzierungsumstellung) der Umstellungsprozess im Werra-Meißner-Kreis im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans verlief. In der Umstellungsphase sind keine krisenhaften Entwicklungen seitens der Leistungsberechtigten vorgefallen, was von den Leistungsberechtigten bestätigt wird. Die Umstellung im Betreuten Wohnen war unproblematisch. Nach Aussagen eines Leistungserbringers unterscheidet sich das System der Leistungsfinanzierung im Betreuten Wohnen kaum von dem bisherigen. Im LWV Hessen wurden und werden nach Einschätzung aller Interviewpartner für das Projekt PerSEH erhebliche Ressourcen mobilisiert und gebunden. Dabei taucht aus Sicht der Befragten das Problem auf, dass sich die Bindung von Ressourcen für die Qualifizierung und Koordinierungsaufgaben auf unterschiedlich große Zielgruppenmanagements unterschiedlich stark auswirkt. Auch von allen Leistungserbringern wird wegen der Einarbeitung in die ITP-Systematik, der ITP-Erstellung bis zum Stichtag sowie den Schulungen ein erheblicher Mehraufwand verzeichnet. Alle Beteiligten berichten von Überstunden und Wochenendschichten sowie teilweise auch von Urlaubssperren vor dem Stichtag oder wie sogar Leistungsberechtigte anmerkten wurde Arbeit mit in den Urlaub genommen. Zudem wurden nach eigenen Angaben während dieser Zeit immer wieder Aufgaben delegiert oder Arbeit blieb liegen, Betreuungsangebote wurden zusammengelegt oder fielen vereinzelt aus. Auch wenn die Leistungsberechtigten registrierten, dass ihre professionellen Begleiter viel Arbeit hatten, nahmen sie kaum bzw. keine Beeinträchtigungen in ihrer Begleitung und Unterstützung wahr. Für die kommunale Seite fällt nur der Zeitaufwand für die Teilnahme an den mit PerSEH verbundenen Gremien ins Gewicht; somit ist für die kommunalen Vertreter kein erwähnenswerter Mehraufwand in der Umstellungsphase zu verzeichnen. Schulung und Beratung Alle an PerSEH beteiligten Mitarbeiter nahmen an den Schulungen teil. So war bei vielen Leistungserbringern das Fortbildungskontingent für 2009 durch PerSEH weitgehend erschöpft. Es wurde von allen Interviewten angegeben, dass die Qualität der Schulungen sehr von den Schulenden abhing, sie aber überwiegend inhaltlich unzureichend waren und auf zentrale Fragen und Aspekte nicht eingegangen wurde. Auch die Organisation der Schulungen wurde von den Interviewten als problematisch eingeschätzt. Bei allen Beteiligten wurden die Schulungsthemen intern nachgearbeitet und so sind die offenen Fragen und Bedenken binnen einen Jahres nach Aussagen eines Leistungserbringers sowohl durch interne Gremien, informellen Austausch auf unterschiedlichen Ebenen, sowie bei einem Leistungserbringer und einem Zielgruppenmanagement durchgeführten internen ITP-Schulungen verschwunden. Des Weiteren wurden zu Beginn des Pilotprojekts PerSEH in den Hilfeplankonferenzen als besonders gut erachtete ITP an alle Teilnehmer der HPK weitergeleitet und sonst darauf hingewiesen, worauf noch geachtet werden soll und so habe sich der Umgang mit der ITP in den Hilfeplankonferenzen sowohl unterschiedlich

17 für die Zielgruppen als auch unterschiedlich in den Erprobungsregionen als lernendes System entwickelt. Es wurde zusätzlich ein e sozialwirtschaftliche Beratung durch Herrn Bremauer angeboten. Die Beratung erfolgte in ihrer Dauer und Intensität nach Bedarf, sowohl persönlich als auch telefonisch. Alle Leistungserbringer wie auch die Leistungsträger haben die Beratungen von Herrn Bremauer in Anspruch genommen, die als hilfreich und wegen der Zusammenführung von Inhalt und Leistungssystematik, sowie der direkten Unterstützung bei der Umstellung positiv bewertet wurde. Interne Verfahren zur Umstellung Leistungsberechtigte haben die ITP zusammen mit ihren Bezugsbetreuern erstellt oder diese haben einen Vorschlag gemacht, der gemeinsam besprochen wurde. Bei den meisten Leistungserbringern wurden alle ITP gesammelt und intern erfasst. Daraufhin wurden für die budgetneutrale Umstellung sowohl die inhaltliche Bedarfsdeckung als auch die Kompatibilität des neuen und alten Systems überprüft. In dieser Umstellungsphase hat Herr Bremauer beraten und begleitet. Erst, als sich alles aufeinander bezogen und gepasst hat und dadurch die Budgetneutralität gesichert war, wurden die ITP an den LWV Hessen übermittelt. Im Rahmen der Umstellung gab es einen Datenabgleich mit dem LWV Hessen, der für einen Leistungserbringer vom Arbeitsaufwand nicht möglich war hier wurde die ITP eingeführt, ohne den Abgleich zu machen. In Einzelfällen war die Abbildung personenzentrierter Teilhabearrangements in der internen Vergütungsstruktur des LWV Hessen bei der Umstellung schwierig. Der Umgang mit der neuen Leistungsfinanzierung wird flexibel gehandhabt: bei zwei Leistungserbringern wird im Bereich der Tagesstruktur momentan zwar die ITP verwendet, aber noch nach dem alten System abgerechnet. Im Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung sind Hilfeplankonferenzen nichts Neues, allerdings hat sich durch das Hinzukommen der WfbM-Fälle der Zeitdruck erhöht. Im LWV Hessen haben die Sachbearbeiter jetzt auch die Aufgabe, in der Hilfeplankonferenz den Hilfebedarf zu überprüfen, da es keine Einstufung über den Fachdienst mehr gibt. 3.5 Erfahrungen mit der Umstellung bis zum Befragungszeitraum Den Ausführungen über die ersten Erfahrungen soll vorangestellt werden, dass derzeit auf der Grundlage der Interviews keine systematischen Besonderheiten im Hinblick auf die Zielgruppen in den Erprobungsregionen festzustellen sind. Allerdings ist bei körperbehinderten Menschen oft der Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung zentral und nicht die Eingliederungshilfe, womit Abstimmungsprozesse mit weiteren Kostenträgern notwendig werden. Die befragten Menschen mit Behinderung nehmen in der Unterstützung und Betreuung selbst durch PerSEH keinen Unterschied wahr. Aus Sicht eines Leistungserbringers zeichnet sich allerdings bereits die Entwicklung ab, dass der Erbringungsort der Teilhabe- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Arbeit wie auch Wohnen irrelevant wird. Dies wird positiv gesehen. Nach Einschätzung der befragten Leistungserbringer sei es auch schon vor PerSEH möglich gewesen, Wünsche zu äußern und personenzentriert zu realisieren. Die Leistungsberechtigten betonen, dass dies nach wie vor dem persönlichen Engagement der professionellen Begleitpersonen zu verdanken sei. Der Grundgedanke der ITP und Hilfeplankonferenzen wird von den befragten Leistungsberechtigten positiv gesehen. Leistungsberechtigte weisen darauf hin, dass auch im neuen System die Würde gewahrt werden müsse, was ein sensibles Vorgehen nach sich ziehe

18 und dass nicht bis ins letzte Detail auf die Probleme und den Bedarf eingegangen wird. Des Weiteren möchten Leistungsberechtigte bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des personenzentrierten Ansatzes stärker beteiligt und informiert werden. Die Individuelle Teilhabeplanung Wie vorgesehen, wird die ITP von allen Beteiligten als einziges Instrument zur Erhebung des Hilfebedarfs und zum Festhalten der daraus resultierenden notwendigen Unterstützung verwendet, allerdings laufen bei zwei Leistungserbringern mit Überschneidungen zum Bereich der Pflege die Verfahren zur Rehabilitationsplanung und zur Dokumentation neben der ITP weiter und fließen in sie ein. Die Leistungserbringer für Menschen mit seelischer Behinderung geben an, dass der ITP die Gedankenwelt des IBRP aufgreife und so keine große Umstellung stattgefunden hätte. Ein Leistungserbringer gibt an, dass durch die ITP-Systematik die Arbeit mit den Klienten noch intensiver geworden sei. Auch bei dem Leistungserbringer für Menschen mit körperlicher Behinderung wird zu Protokoll gegeben, dass die Erstellung der ITP mit zunehmender Expertise nun einfacher erscheint. Allerdings können die Besonderheiten bei der Unterstützung für Menschen mit körperlichen Behinderungen 7 sowie die unterschiedlichen individuellen Ressourcen und Einschränkungen in der momentanen ITP nicht adäquat abgebildet werden 8. Diesbezüglich bestehe bei der ITP eindeutig ein Nachbesserungsbedarf. Des Weiteren geben Leistungsberechtigte an, dass es einen Optimierungsbedarf gäbe im Hinblick auf eine ITP in verständlicherer Sprache und das komplizierte und mühsame Strukturieren der persönlichen Anliegen und Ziele in die Kategorien der ITP. Einige Leistungsberechtigte halten die ITP und deren Erstellen für in Ordnung und befürworten die Zielfokussierung und das Erarbeiten der persönlichen Perspektive. Dahin überwiegt bei anderen die Kritik, da die Erstellung der ITP sehr lange dauere und immer wieder etwas erläutert werden müsse. Ein Leistungserbringer gab an, dass das Erstellen einer ITP mit dem Leistungsberechtigten, in individuell verträgliche Perioden der gemeinsamen Erarbeitung unterteilt, im Schnitt fünf bis sechs Stunden dauert. Einige der Leistungsberechtigten empfinden die Fragen der ITP als positiv, da die Bedarfserhebung nun einfacher werde und besser überprüft werden könne, ob die Unterstützung in Ordnung sei. Andere sehen die ITP als Kritik an ihrer Person und ungerechtfertigte Eingriff in die Privatsphäre und persönliche Entwicklung. Sowohl Leistungserbringer wie auch Vertreter des Leistungsträgers geben an, dass die ersten ITP dem Zeitdruck geschuldet nicht immer optimal waren. Daher findet die Überprüfung des Bedarfs und Plausibilitätsprüfung des Unterstützungsarrangements eher in den Folgeplanungen statt. Hilfeplankonferenzen Im Bereich der chronisch psychisch erkrankten Menschen hat sich im Hinblick auf die Hilfeplankonferenzen durch PerSEH nicht viel geändert. Dass im April 2009 die Moderation und Geschäftsführung der Hilfeplankonferenzen in die Zuständigkeit des LWV Hessen übergegangen 9 7 Der Tagesablauf wird oft durch Pflege, Therapien und Arztbesuche strukturiert. 8 So können Ressourcen wie z. B. die Fähigkeit, notwendige Assistenz zu koordinieren oder Einschränkungen wie eine generelle Verlangsamung kaum abgebildet werden. 9 Die Moderation wird zur Erprobung dieser Variante ab September 2010 wieder an die Psychiatriekoordination des Werra-Meißner-Kreises übergehen, wohingegen die Geschäftsführung beim LWV verbleibt

19 und ein Vertreter der Werkstätten zu den auch schon vor PerSEH bekannten permanenten Teilnehmern hinzugekommen sei, werden als Unterschied angegeben. Allerdings habe dies nach Einschätzung aller Befragten keine Auswirkung auf die Ziele oder den Ablauf der HPK. Allerdings gibt ein Leistungserbringer an, dass dieser Wechsel zu Ungunsten des regionalen Bezugs und somit auch der Sozialraumorientierung erfolgte. Falls in der HPK keine adäquaten Teilhabearrangements ausfindig gemacht werden können, werden die Bedarfe und möglichen Unterstützungsarrangements in Fallkonferenzen besprochen, wozu die Psychiatriekoordination des Landkreises einlädt. Diese mit Einführung der HPK getroffene Regelung ist immer noch gültig und wird als funktionierend und konstruktiv erlebt. Die Vorstellungen der Leistungsberechtigten in den Hilfeplankonferenzen auf der Basis von ITP zeichnet sich nach Meinung der Befragten dadurch aus, dass durch das Festhalten der Ziele und dazugehörigen Indikatoren das Entwickeln und Erreichen der individuellen Perspektive des Leistungsberechtigten klarer wird. Allerdings lasse sich der in der ITP in Stichworten und nach vorgegebenen Schemata festgehaltene Bedarf weniger gut lesen als in vorhergehenden Instrumenten und so kann man sich die Leistungsberechtigten mit ihrem Bedarf weniger gut vorstellen. Nach Angaben der Leistungserbringer wie auch der Leistungsträgerseite wird momentan reflektiert, wie die Hilfeplankonferenz inhaltlich ausgestaltet sein soll, da dies noch sehr uneinheitlich ist. Bei der Frage der Umstellung der ITP wurde nach Einschätzung einiger Interviewpartner das Verfahren, diese in den Hilfeplankonferenzen vorstellen zu müssen, nicht optimal durchdacht bzw. geplant. Trotz einer Häufung von Terminen für die Hilfeplankonferenzen für Menschen mit seelischer Behinderung können nicht alle ITP binnen einen Jahres besprochen werden. Es wird als problematisch empfunden, dass somit eine der Säulen, auf denen PerSEH steht, nicht im vorgegebenen Erprobungszeitraum erfolgt. Ein Leistungserbringer begrüßt, dass es aufgrund der gestauten Arbeitssituation in den Hilfeplankonferenzen von Seiten des LWV Hessen die Bereitschaft gibt, für Menschen mit chronifiziertem Hilfebedarf längerfristige Bewilligungszeiträume der Hilfen auszusprechen. Die HPK für Menschen mit Körperbehinderung wurden mit dem Projekt PerSEH etabliert und können nach Aussagen des Leistungsträgers ohne Zeitdruck organisiert und durchgeführt werden. Allerdings sagen alle Beteiligten, dass bei den pro Klient einstündigen Gesamtplangesprächen der Bedarf wie auch die Optionen der Leistungserbringung intensiver besprochen wurden. Nach Aussagen der Psychiatriekoordination ist die Quote der persönlichen Teilnahme von Leistungsberechtigten in HPK erfreulich hoch allerdings wird von Leistungsberechtigten geäußert, dass sie sich im Vorfeld mehr Informationen über die Hilfeplankonferenzen wünschen. Einige der Leistungsberechtigten empfanden die Teilnahme an einer Hilfeplankonferenz als unangenehm, da sie sich wie auf einem Präsentierteller, durchleuchtet und kontrolliert fühlten. Für andere war die Teilnahme an Hilfeplankonferenzen in Ordnung und die Atmosphäre angenehm. Über Sinn und Sensibilität der Nachfragen im Rahmen der Hilfeplankonferenz gehen die Meinungen der Leistungsberechtigten auseinander, einig sind sie sich aber darin, dass die Größe des Gremiums der Hilfeplankonferenz im ersten Moment erschreckt oder gar von einer persönlichen Teilnahme abschreckt. Wichtig ist vielen Leistungsberechtigten eine vertraute Person, die sie bei der Vorstellung ihres Bedarfs und ihrer Ziele unterstützt. Insbesondere Menschen mit seelischer Behinderung warnen vor zu viel Druck bei der Verselbständigungsförderung in der HPK, da dies überfordern und zu akuteren Krankheitsphasen führen kann. Die Leistungsberechtigten haben sich untereinander über die Hilfeplankonferenzen nur bei einem Leistungserbringer ausgetauscht. Unter den Leistungsberechtigten halten sich betreffs der HPK zwei Vermutungen mit negativen Konsequenzen: zum einen werden die HPK auf den Entscheidungsort der Leistungsbewilligungen reduziert und sind somit mit der Sorge, ob die Leistung wieder bewilligt wird, verbunden, zum anderen führen die unterschiedlichen Bewilligungszeiträume zu Irritationen

20 Die Finanzierungsumstellung Eine umfassende Einschätzung der Auswirkungen der Umstellung ist für die Befragten noch nicht möglich und die ersten Einschätzungen differieren. Die Rückmeldungen über die Finanzierungsumstellung von Seiten der Leistungserbringer sind, dass diese zwar arbeitsaufwendig war, aber im Großen und Ganzen wegen der Budgetneutralität unproblematisch verlief. Tendenziell ist nach Aussagen der Interviewten im Betreuten Wohnen wenig Veränderung festzustellen, im stationären Bereich erkennt ein Leistungserbringer bereits Verschiebungen der Leistungsgruppen, andere Leistungserbringer wie auch der Leistungsträger nicht. Nach Aussagen eines Leistungserbringers zeichnet sich bereits die Entwicklung ab, dass der Erbringungsort der Teilhabeund Unterstützungsleistungen in den Bereichen Arbeit wie auch Wohnen irrelevant wird. Dies wird positiv gesehen. Es gab innerhalb des LWV Hessen eine interne Plausibilitätsprüfung der Umrechnung, aufgrund derer kaum Ausreißerwerte festgestellt wurden. Auch nach eingehender Prüfung haben keine oder nur ganz marginale Verschiebungen der Leistungsgruppen nach oben oder unten stattgefunden. Es gab kein Feilschen um Minuten, sondern fachliche Fragen, wie z. B. indirekte Betreuungszeiten oder die zeitliche Einschätzung für intensive Förderung, haben zu Unterschieden bei der Eingruppierung des Hilfebedarfs geführt. Bei der Umstellung liegen die Werte im Werra-Meißner-Kreis im Gesamtdurchschnitt. Es gibt von einem Leistungserbringer die Rückmeldung, dass der administrative Aufwand im Hinblick auf die Leistungsfinanzierung durch die Umstellung und somit Vereinheitlichung der Werte zurückgegangen sei. Ein anderer Leistungserbringer gab an, dass die doppelte Mittlung zu einer sehr breiten Auffächerung bei hohen Hilfebedarfen führt, so dass 120 bis 200 Minuten mehr auf dem ZE-Bogen veranschlagt werden müssen, um in eine höhere Leistungsgruppe zu gelangen. Dies könnte zu Ungenauigkeiten und Problemen bei Menschen mit höherem Hilfebedarf führen. Dies widerspricht den ersten Erfahrungen eines anderen Leistungserbringers, dass dank PerSEH personenzentrierte Hilfen insbesondere von Menschen mit sehr hohem oder sehr niedrigem Unterstützungsbedarf flexibel vereinbart und finanziert werden können, was vorher stärker durch das Ermessen der LWV-Mitarbeiter wie auch die Kulanz und Verbundenheit der Mitarbeiter der Leistungserbringer zum ehemaligen Klienten geprägt war. Des Weiteren bedürften verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Bedarfen und Eigenheiten einer unterschiedlichen Personalausstattung, weswegen es nicht nachvollziehbar sei, dass die zielgruppenübergreifend verwendeten Instrumente nicht auch zu unterschiedlichen Sätzen führen. Als problematisch und negativ wird im Bereich der Unterstützung von Menschen mit Körperbehinderung die Überschneidung der Pflegeversatzverhandlungen mit der Umstellungsphase angegeben. Dies, wie auch weitere noch offene Fragen, habe nach Aussagen des Leistungserbringers zu Problemen bei der Kalkulation des Personals geführt. Es wird kritisch aufgezeigt, dass die Pflege bei der Leistungsfinanzierung nicht adäquat abgebildet werde und hier noch Nachbesserungsbedarf bestehe. Des Weiteren sei die permanente Klärung offener Fragen im Hinblick auf die über Fremdkostenträger erbrachten Leistungen als lernendes System sehr zeit- und arbeitsintensiv. Eine Verknüpfung von individueller Planung und Leistungsfinanzierung wird von den Interviewpartnern als sinnvoll erachtet. Nach Auffassung aller Befragten inklusive Leistungsberechtigter bestand diese Verknüpfung über das Metzler-Verfahren bzw. das Jahreskontingent an Fachleistungsstunden auch vor PerSEH. Über die Art und Weise dieser Verknüpfung hat allerdings bisher keine fundierte Auseinandersetzung stattgefunden. Ein Leistungserbringer äußert jedoch die Einschätzung, dass Finanzierungs- und Planungsinstrumente, die eine prospektive Planung beinhalten und somit auch Dynamik und Gestaltungsfreiräume in der Gestaltung von Hilfeprozessen ermöglichen, in der Erbringung von Hilfen zu einer stärkeren individuellen und

21 fördernden Ausrichtung führen. Zudem sei das Abstimmen der Unterstützungsarrangements auf die Klienten und Hilfeprozesse selbst nicht betriebswirtschaftlich überlagert und die Unterstützung einer selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung würde im Vordergrund stehen, da das Erhalten des Personalstands durch die Planungssicherheit für den Bewilligungszeitraum der Leistungen nicht mehr in Erwägung gezogen wird. Ein anderer Leistungserbringer stellt den intensiven Lernprozess aufgrund des direkten Verhältnisses des Hilfebedarfs der Leistungsberechtigten und Mitarbeiterstellen heraus. Dieser verlief nach Aussagen der interviewten Leistungserbringer im bestehenden System nicht immer unproblematisch, konnte aber durch Transparenz und direkte Kommunikation entschärft werden. 3.6 Perspektiven aus Sicht der Befragten Entwicklungsbedarfe im Hinblick auf das Projekt PerSEH Die Ausführungen aller Beteiligten machen deutlich, dass die Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes, der in PerSEH zum Ausdruck kommt, auf Seiten aller Beteiligten (LWV Hessen, Leistungserbringer, Leistungsberechtigte und Politik) eines gemeinsam geteilten konzeptionellen Grundverständnisses bedarf. Die dafür erforderliche Reflektions- und Kommunikationsarbeit erfordert Zeit und immer wieder theoretischen Input. Der jetzige Schulungsbedarf besteht nach Einschätzung eines Leistungserbringers zudem darin, die Systematik des ICF als Basis der ITP fundierter zu verstehen. Der Informationsfluss zwischen Gremien und Einrichtungen, innerhalb der Strukturen der freien Wohlfahrtspflege sowie auch innerhalb des LWV Hessen kann laut der Interviewpartner optimiert werden. Für die Erprobungsphase sei es wünschenswert, dass die Leistungserbringer in den Erprobungsregionen untereinander mehr Austausch haben, um eine gemeinsame Sprache und ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln. Idealerweise könnte dies durch gemeinsame Workshops erreicht werden, so dass man gemeinsam miteinander reflektiert und sich weiterentwickelt. Diese sollten auch die Einbeziehung von Leistungsberechtigten berücksichtigen, die den Wunsch geäußert haben, bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des personenzentrierten Ansatzes beteiligt und informiert zu werden. Des Weiteren könnte nach Einschätzung eines Leistungserbringers ein intensiverer Austausch auch der Tatsache entgegenwirken, dass Partikularinteressen einzelner Gremien, Träger, der Politik etc. immer wieder zu heftigen Diskussionen führen, die die Zeitschiene des Projekts durcheinander bringen und zu Druck und verhärteten Fronten führen. Arbeitskreise bzw. Überprüfungen werden gewünscht im Hinblick auf die Dokumentation des prospektiv bewilligten Zeitbudgets für Unterstützungsleistungen und auf die Überprüfung der Pauschale für die Nachtbereitschaft, insbesondere bei körperlich behinderten Menschen. Eine hessenweite Diskussion zum Thema Controlling und über die sinnvolle Allokation knapper Mittel ist nach Aussagen mehrerer Befragter wünschenswert. Auch wenn als Folge des Abbaus der Versäulung und der Flexibilisierung der Leistungen ein Kostendämpfungseffekt entstehen kann, sollte PerSEH nach Einschätzung der Befragten nicht nur unter diesem Blickwinkel betrachtet werden. Die Transparenz des Systems, die Flexibilität und Ausdifferenzierung von passgenauen Leistungen und somit die Optimierung der Unterstützung müssen ebenfalls im Blick sein. Entwicklungsbedarfe im Hinblick auf Verfahren und Instrumente Im Hinblick auf die Angaben zu Fähigkeiten und Störungen (Seite 3 des ITP) besteht den Befragten zufolge Weiterentwicklungsbedarf mit dem Ziel einer Vereinfachung, zudem fehlen bei

22 der Auswahl von ICF-Items Punkte, die die Eigenheiten von körperbehinderten Menschen abbilden wie z. B. Verlangsamung, sprachliche Handicaps. Des Weiteren sei die Seite 4 der ITP noch einmal im Hinblick auf die Zeitaufteilung des Tages im Sinne von Normalität zu überarbeiten, da das Leben von Menschen mit körperlichen Behinderungen in ein zu starres System gepresst und nicht adäquat abgebildet werden. Die Pflege werde weder beim ITP noch bei der Leistungsfinanzierung adäquat abgebildet; Instrument und Verfahren müssen diesbezüglich verbessert werden. Nach Aussagen von Betroffenen ist es recht kompliziert, aufwändig und mühsam, die persönlichen Anliegen und Ziele in die Spalten der ITP zu strukturieren, formlos würde das Formulieren viel einfacher fallen. Zudem würde zu viel Fachsprache verwendet werden, die erläutert werden muss. Eine ITP in verständlicher Sprache wird empfohlen. Eine ständige Sensibilisierung aller Beteiligten, beispielsweise hinsichtlich der Einbeziehung nicht-professioneller Hilfen ist nach Einschätzung der Interviewpartner in den Hilfeplankonferenzen erforderlich. Ebenso wurde empfohlen, den Umgang mit der ITP als lernendes System zu optimieren, dadurch dass besonders gelungene ITP oder Verbesserungsnotwendigkeiten bei suboptimalen ITP auch weiterhin hervorgehoben werden. Die Leistungsberechtigten wünschen sich mehr Informationen über die Hilfeplankonferenzen im Vorfeld. Eine Geschäftsordnung für HPK steht laut der Befragten noch aus. Angebotsentwicklung und Qualitätssicherung Die Logik, über Multiplikatoren die Mitarbeiter weiter zu informieren, hat sich nach Einschätzung eines Leistungserbringers nicht als Ultima Ratio erwiesen. Die Akzeptanz bei den Leistungsberechtigten und beteiligten Akteuren würde nach Einschätzung vieler Interviewpartner erhöht und qualitative Lücken durch Verständnisprobleme vermieden werden, wenn der Druck über die Zeitschiene herausgenommen wird. Ein Leistungserbringer schlägt vor, die einzelnen Säulen von PerSEH zeitversetzt einzuführen. Die Qualität der Hilfen bzw. Unterstützung muss sich sowohl auf die Struktur- als auch auf die Ergebnis- und Prozessqualität beziehen und ist messbar durch die situative Betrachtung der Leistungserbringer. Ein anderer Leistungserbringer merkt kritisch an, dass bei der Ermittlung des Hilfebedarfs in Zeit die Frage der Qualifikation der Mitarbeiter fehle. Des Weiteren gäbe es noch viele offene Fragen im Hinblick auf die Wirkungsorientierung der Instrumente und Verfahren sowie die Standards für die Beurteilung und Kontrolle der Qualität der geleisteten Arbeit. Im Hinblick auf die Wirkungsorientierung anhand der erreichten Ziele bestünde ein erheblicher Nachholbedarf und es sei erforderlich, sich auf ein gemeinsames Qualitätsmanagement zu einigen. Die Qualitätssicherung wie auch die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur basiert für alle an PerSEH beteiligten Zielgruppen auf in der Hilfeplankonferenz vorgestellten ITP offenkundig werdenden Bedarfen oder gar Versorgungslücken. Auch im Werra-Meißner-Kreis nehmen Leistungsträger außerhalb der Behindertenhilfe noch nicht an Hilfeplankonferenzen teil. Der Ansatz, andere Leistungsträger und nicht-professionelle Hilfen mit einzubeziehen ist nach Aussagen von Akteuren in der Behindertenhilfe für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung nichts Neues und ein durchgängiger Prozess, der aber noch ausbaufähig ist. Hierfür sollte der Bedarf in der Region besser erfasst und gesteuert werden, denn nur vor Ort sind die sozialräumlichen Ressourcen bekannt. Allerdings besteht aufgrund der Infrastruktur ein gewisser Druck zu Zentralisierungen in dünner besiedelten Gebieten des Werra-Meißner-Kreises und das regionale Prinzip stößt an Grenzen. Die Prioritätensetzung personenzentrierter Hilfen und die Ausrichtung auf Inklusion haben nach Einschätzung eines Leistungserbringers mit der Gestaltung der Hilfeplankonferenzen zu tun. In

23 der Betreuungsarbeit Einzelner wie auch in der Hilfeplankonferenz bestünde allerdings ein gewisser Zeitdruck und daher wäre der Entfaltungsraum für eine inklusive Kultur in den Vordergrund zu stellen. Daher sollte nach Einschätzung dieses Leistungserbringers der Frage nachgegangen werden, wie viel Ressourcen die nicht-personenbezogene Overheadkosten für Inklusion binden sowie inwiefern die normale Betreuungsarbeit daraufhin umstrukturiert werden müsse. Nach Einschätzung der Interviewpartner sei die weitere Angebotsentwicklung auch abhängig von der finanziellen Lage der beteiligten Akteure und dem Ausbau der momentan punktuellen Kooperationen in differenzierte Angebote. Die Antwort auf die Frage, inwieweit sich das Instrument auf andere Bereiche (Pflege, Medizin, Daseinsfürsorge, Bildung etc.) ausweite und nicht mehr nur auf die Eingliederungshilfe beschränkt sei, stehe ebenfalls in enger Verbindung zur Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen. Der Einbezug von Ehrenamtlichen gestaltet sich nach Einschätzung eines Leistungserbringers aufgrund deren persönlicher Eignung, Unsicherheiten bei der Abklärung von Aufgaben, der Gefahr der Überforderung der Engagementwilligen und der Bindung professioneller Ressourcen bei der Begleitung dieser nicht leicht. Daher sollte nicht zu stark auf diesen Faktor gesetzt werden. Von Leistungserbringern werden verschiedene Anregungen im Hinblick auf die Angebotsentwicklung gegeben, wie z. B. das Überprüfen und Modifizieren des Heranziehens von eigenem Vermögen und unterhaltspflichtigen Angehörigen im Betreuten Wohnen, die Altersgrenzen für bestimmte Unterstützungsangebote sowie auch der Leistungsdruck in den Werkstätten. Des Weiteren wird eine adäquate, faire Entlohnung in den Werkstätten gefordert sowie ein weiterer Ausbau der Angebote der Verselbständigung und Kompensation von behinderungsbedingten Nachteilen für junge Erwachsene mit Behinderung und des begleiteten Wohnens in Familien. Nach Einschätzung von Leistungsberechtigten sollten in einigen Fällen die Hilfen im Sinne einer proaktiven Planung früher einsetzen

24 4 Wichtiges aus dem Bericht in leichter Sprache Wichtiges aus den Befragungen Wir haben mit vielen Leuten gesprochen: - mit Menschen mit Behinderung. - Mit Leitern von Einrichtungen und Diensten. - Mit Leuten vom LWV Hessen. - Und mit Leuten vom Werra-Meißner- Kreis Wir wollten wissen: Was wissen Sie über das Projekt PerSEH? Welche Erfahrungen haben Sie mit der ITP? Und mit Hilfeplankonferenzen?? Was finden Sie gut? Was finden Sie schlecht?

25 Menschen mit Behinderungen sagen: Das Projekt PerSEH kennen wir nicht. Unsere Unterstützung ist gut. Wir wollen, dass das so bleibt! ITP? Wir kennen den ITP. Viele finden den ITP gut. Nach Zielen und Wünschen fragen ist gut. Aber: Die Sprache im ITP ist schwierig. Der ITP ist zu lang. Manche Fragen im ITP sind zu persönlich. Die Antworten gehen nur mich etwas an. Manche sagen: Die Unterstützung mit dem ITP ist wie vorher ohne ITP. Schon viele Menschen mit Behinderung waren auf einer Hilfeplankonferenz. HPK? Einige sagen: Die Hilfeplankonferenz war in Ordnung! Einige sagen: In der Hilfeplankonferenz sind zu viele Leute. Die Fragen sind nicht immer fair. Die Hilfeplankonferenz ist Stress. Bei der nächsten Hilfeplankonferenz möchten aber fast alle wieder dabei sein

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