Expertenstandard. Durchführung praktischer Prüfungen und Anleitungssituationen
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- Berthold Reinhold Hochberg
- vor 7 Jahren
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1 Expertenstandard Durchführung praktischer Prüfungen und Anleitungssituationen Ziele und Wertvorstellungen Schüler/innen Der Schüler soll das für die Pflegesituation erforderliche Fachwissen und die Erfahrung besitzen. Er besitzt die soziale Kompetenz, die zur Interaktion mit den Mitarbeitern und dem Bewohner nötig ist. Der Schüler wird in seinem Lernprozess von der Schule und von der Einrichtung der praktischen Ausbildung unterstützt. Er besitzt die Motivation eine gute Prüfung abzulegen bzw. in der Anleitungssituation zu lernen. Eine ansprechende Atmosphäre und ein reibungsloser Ablauf der Prüfung / Anleitung ohne Störungen sind neben der Zufriedenheit des Bewohners für den Lernenden von Bedeutung. Einrichtungen der praktischen Ausbildung Die Einrichtungen streben vor allem einen reibungslosen Ablauf der Ausbildung an. Die Zufriedenheit der Bewohner, deren Angehörigen und der Mitarbeiter soll stets gewährleistet sein. Alle Mitarbeiter müssen teamfähig sein, ihre Arbeit jedoch selbstständig planen und durchführen. Der Auszubildende sollte seinem Ausbildungsstand entsprechend ebenfalls selbstständig arbeiten. Anleitungsund Prüfungssituationen sollten den Arbeitsablauf nicht stören. Für die Einrichtung ist eine gute Außendarstellung wichtig. Alle Mitarbeiter sind angehalten ihr Fachwissen stets zu aktualisieren, um so einheitliche Ausbildungsstandards gewährleisten zu können. Die Koordination der Ausbildung obliegt somit allen beteiligten Mitarbeitern. Hierbei ist eine Neutralität und Sachlichkeit dem Auszubildenden gegenüber unverzichtbar. Praxisanleiter Die Praxisanleiter sollen mit den Schülern zusammen arbeiten, wobei eine ständige verständliche und ausführliche Anleitung angestrebt wird. Prüfungssituationen werden unter Verwendung von gemeinsam erstellten Handlungsketten eingeübt. Interesse und Bereitschaft zur Anleitung sind Voraussetzung für die Praxisanleiter. Er muss zudem die erforderliche Fachkompetenz besitzen den Bewohner nach neuestem Stand der Pflegewissenschaft zu versorgen. Eine regelmäßige Reflexion und Evaluation aller Anleitungssituationen findet statt. Der Umgang mit dem Schüler ist sachlich und neutral. Dozent / Prüfer Der Dozent vermittelt das aktuelle wissenschaftlich fundierte theoretische Fachwissen mit dem Ziel, qualifiziertes und kompetentes Altenpflegepersonal auszubilden. Hierzu gehört eine gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung von Prüfungs- und Anleitungssituationen in der Pflegepraxis. Es müssen genügend zeitliche Ressourcen für die Situation bereitgehalten werden. Das Fachwissen muss im Hinblick auf die Prüfungssituation aktualisiert werden. Der Dozent muss sich alle wichtigen Informationen über den in der Situation gepflegten Bewohner beschaffen. Wichtig ist die soziale Kompetenz im Umgang mit dem Schüler unter Ausschluss jeglicher persönlicher Emotionen dem Lernenden gegenüber. Sachlichkeit und Fairness in der Beurteilung der Prüfungsleistung sind unverzichtbar. Zudem muss der Dozent Einfühlungsvermögen besitzen, um Ängste der Schüler aufgreifen zu können.
2 1) Der Schüler a) besitzt das für die Anleitungs- oder Prüfungssituation benötigte Fachwissen b) besitzt die in der Pflegesituation benötigte praktische Erfahrung Der Standard Strukturkriterien Prozesskriterien Ergebniskriterien Schüler 1) Der Schüler a) erwirbt das erforderliche Fachwissen anhand der Fachliteratur und durch Erfragen bei der Praxisanleitung b) sammelt die praktischen Erfahrungen im praktischen Einsatz. 4) Alle für die Anleitung / Prüfung erforderlichen Ressourcen liegen vor. 2) Der Schüler a) plant die Vorbereitung der Prüfungs- oder Anleitungssituation b) leistet die notwendige Biografiearbeit über den Bewohner c) informiert sich anhand der Dokumentationssysteme 3) Der Schüler a) erfragt das Einverständnis des Bewohners und seiner Angehörigen bzw. des gesetzlichen Betreuers mit der geplanten Anleitungs- oder Prüfungssituation. b) informiert den Bewohner, seine Angehörigen bzw. den gesetzlichen Betreuer über die geplante Prüfungssituation. c) bezieht die Angehörigen / den Betreuer in die Planung der Pflegesituation mit ein. d) Erstellt eine aktuelle und individuelle Pflegeplanung für den Bewohner 4) Der Schüler bereitet alle benötigten Ressourcen (heimeigene oder dem Bewohner gehörende Materialien) für die Pflegesituation vor. 1) Der Schüler besitzt das erforderliche Wissen und die Erfahrung. 2) Der Schüler besitzt alle relevanten Informationen 3) Der Schüler a) besitzt das Einverständnis des Bewohners und der Angehörigen oder des Betreuers zur Mitwirkung des Bewohners an der Anleitung / Prüfung. b) Der Bewohner ist über das Vorhaben gut informiert und kann die Situation einschätzen. c) Die Angehörigen sind sich in den Pflegeprozess involviert. d) Eine aktuelle Pflegeplanung liegt vor. 4) Es liegen alle erforderlichen Materialien vor.
3 7) Der Schüler verfügt über die Fähigkeit zur Dokumentation. 8) Der Schüler verfügt über die Kompetenzen zur Selbstreflexion und Evaluation. 1) Der Praxisanleiter besitzt die fachliche und soziale Kompetenz und ist staatlich anerkannte Altenpflegefachkraft. 2) Der Praxisanleiter zeigt Interesse und Bereitschaft zur Anleitung von Schülern und kann sich in die Lage der Schüler hineinversetzen. 3) Der Praxisanleiter besitzt die Kompetenz jeden Schüler neutral und vorurteilsfrei zu betrachten. 4) Der Praxisanleiter besitzt genügend Zeit zur Zusammenarbeit mit dem Schüler. 5) Der Praxisanleiter besetzt die Fähigkeit zum verständlichen und ausführlichen Anleiten. 5) Der Schüler informiert alle Mitarbeiter der Einrichtung über den Zeitpunkt und die Dauer der Anleitung / Prüfung. 6) Der Schüler führt die Pflege in der Anleitungs- / Prüfungssituation anhand der individuellen Pflegeplanung sach- und fachgerecht und bewohnerorientiert durch. 7) Der Schüler a) dokumentiert den Ablauf und die Besonderheiten der Pflegehandlung. b) übergibt den Bewohner an eine zuständige Pflegekraft. 8) Der Schüler reflektiert und evaluiert die Pflegesituation zusammen mit dem Anleiter / Prüfer. Praxisanleiter 1) Der Praxisanleiter bildet sich durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ständig weiter 2) Der Praxisanleiter leitet den Schüler mit hohem Motivation und Leistungsbereitschaft an. 3) Der Praxisanleiter behandelt alle Schüler gleichermaßen gerecht. 4) Der Praxisanleiter wirkt derart auf die Dienstplangestaltung ein, dass er zusammen mit den Schülern im Dienstplan eingeteilt wird. 5) Der Praxisanleiter leitet ausführlich, verständlich und kompetent an. 5) Alle Mitarbeiter sind über die Prüfung / Anleitung informiert. 6) Der Bewohner ist individuell seinen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechend pflegerisch versorgt. 7) a) Eine umfassende und genaue Dokumentation der Pflege liegt vor. b) Die zuständige Pflegekraft ist über die Pflege des Bewohners informiert und übernimmt die weitere Versorgung. 8) Eine treffende und korrekte Evaluation der Pflegesituation liegt vor. Verbesserungsmöglichkeiten wurden aufgezeigt. 1) Der Praxisanleiter besitzt das nötige aktuelle Fachwissen. 2) Der Praxisanleiter hat Freude an der Arbeit und unter- oder überfordert die Schüler nicht. 3) Das Ansehen des Praxisanleiters ist gut. 4) Praxisanleiter und Schüler arbeiten überwiegend zusammen. Der Schüler wird fachlich kompetent angeleitet und ist mit der Anleitung zufrieden.
4 6) Der Praxisanleiter ist in der Lage a) komplexe Anleitungssituationen zu planen, b) durchzuführen c) und zu evaluieren. 1) Die Einrichtung verfügt über die finanziellen Mittel, um das für die Anleitung / Prüfung benötigte Material vorzuhalten. 2) Die personellen Ressourcen reichen aus, um einen optimalen Verlauf der Anleitung / Prüfung zu gewährleisten. 3) In der Einrichtung stehen Räumlichkeiten für die Anleitung / Prüfung zur Verfügung. 4) Ein Aufklärungsbogen über das Verhalten in Prüfungssituationen liegt in der Einrichtung vor. 5) In der Einrichtung ist ein fester Ansprechpartner für die Planung von Anleitungen / Prüfungen zuständig. 6) Der Praxisanleiter a) plant komplexe Anleitungssituationen, b) leitet den Schüler situationsbezogen an, c) und evaluiert mit dem Schüler die Anleitungssituationen und ermöglicht ein selbstständiges Einproben der Pflegemaßnahmen. 6) a) Komplexe Anleitungssituationen finden statt. b) Der Schüler ist im Folgenden in der Lage in vergleichbaren Pflegesituationen selbstständig zu agieren. c) Der Schüler entwickelt aus der Evaluation heraus Verbesserungsmöglichkeiten für seine Pflege. Einrichtungen der praktischen Ausbildung 1) Die Einrichtung stellt alle benötigten Materialien für die Anleitung / Prüfung zur 1) Das benötigte Material liegt vor. Verfügung. 2) Es wird genügend Personal im Zeitraum der Anleitung / Prüfung eingeplant. 2) Der normale Tagesablauf wird nicht beeinträchtigt und die Anleitung / Prüfung verläuft reibungslos. 3) Die Räume werden zur Verfügung gestellt. 3) Die Anleitung / Prüfung findet in den Räumen statt. 4) Alle Mitarbeiter werden von der Einrichtung 4) über die anstehende Anleitung / Prüfung informiert. 5) Die Einrichtung a) unterstützt den Verantwortlichen bei der Planung der Anleitungen / Prüfungen. b) Der Verantwortliche spricht die Termine der Prüfung / Anleitung mit der Schule und allen Beteiligten ab. a) Der Aufklärungsbogen ist allen Mitarbeitern bekannt. b) Der Zeitpunkt und die Dauer der Anleitung / Prüfung sind allen Mitarbeitern bekannt. c) Die Anleitung / Prüfung verläuft ruhig und ohne Störungen. 5) Anleitungen und Prüfungen verlaufen wie geplant unter Einhaltung aller Termine oder Absprachen.
5 1) Der Dozent besitzt ausreichende zeitliche Ressourcen zur Planung und Durchführung der Anleitung / Prüfung. 2) Der Dozent besitzt das erforderliche Fachwissen und die Fachkompetenz für die Anleitungs- / Prüfungssituation. 3) Der Dozent besetzt das in Anleitungs- und Prüfungssituationen benötigte Einfühlungsvermögen und eine gute soziale Kompetenz im Umgang mit den Schülern. 4) Dem Dozenten liegen zur Anleitung / Prüfung alle relevanten den Bewohner betreffenden Informationen vor. 5) Der Dozent verfügt über die Kompetenz zur Evaluation und Beurteilung einer Anleitung / Prüfung. Dozent / Prüfer 1) Der Dozent vereinbart einen Termin und den zeitlichen Umfang der Anleitung / Prüfung. 2) Der Dozent setzt seine Fachkompetenz und sein Wissen ein, a) um den Schüler situationsbezogen anzuleiten b) oder die Prüfung abzunehmen. 3) Der Dozent führt die Anleitung / Prüfung einfühlend und verständnisvoll durch. 4) Der Dozent informiert sich in der Einrichtung 5) Der Dozent a) evaluiert die Anleitungssituation gemeinsam mit dem Schüler und dem anwesenden Praxisanleiter und zeigt dem Schüler Verbesserungsmöglichkeiten auf, b) bewertet die Prüfung sachlich und gerecht. 1) Der Termin wird eingehalten und die Prüfung kann innerhalb des geplanten Zeitrahmens stattfinden. 2) Der Schüler a) erzielt in der Anleitung einen Lernzuwachs, b) erfährt eine fachgerechte und neutrale Bewertung. 3) Der Schüler erlebt die Anleitung / Prüfung angst- und möglichst stressfrei. 4) Der Dozent ist gut auf die Anleitungs- oder Prüfungssituation vorbereitet. 5) a) Der Schüler kann seine pflegerischen Handlungen aufgrund der Evaluation verbessern. b) Der Schüler fühlt sich gerecht beurteilt.
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