Quartierplan Erweiterung Klinik Gais

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1 26. August 2015 Quartierplan Erweiterung Klinik Gais

2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Erweiterung Klinik Quartierplanpflicht 4 2 Grundlagen Übergeordnete Planung Kommunale Planung 5 3 Erläuterungen Allgemeines Erschliessung Bebauung Umgebung Umwelt 8 Impressum 10 Strittmatter Partner AG St. Gallen, 26. August 2015 Seite 2

3 Gemeinde Gais 1 Ausgangslage 1.1 Erweiterung Klinik Planungsanlass Die Klinik Gais möchte den Betrieb um einen Neubau für die Kardiologie ergänzen. Dies um den kardialen Patienten besser Rechnung tragen zu können. Da aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren von einer konstanten Zunahme von Patienten auszugehen ist, sollen auch die Bereiche Psychosomatik und onkologische Rehabilitation erweitert werden. Planungsgebiet Der Erweiterungsbau betrifft einzig die Parzelle Nr Diese gehört grösstenteils zur Kurzone KU und ist teilweise mit einer Quartierplanpflicht überlagert. Abb. 1 Situation (o. M.) Zweck Der Quartierplan dient der Erfüllung von Art. 4 BauR. Ferner soll er die Realisierung des Vorprojekts sowie dessen Abstimmung auf die Baustruktur der Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild bezwecken. Zudem soll eine effiziente und auf das bestehende Strassennetz abgestimmte Erschliessung für Fussgänger, MIV Patienten und Beschäftigte gesichert werden. Vorprojekt Die Projektvariante vom 25. März 2015 zeigt einen in drei Flügel gegliederten Erweiterungsbau, der im Norden der bestehenden Klinik zu liegen kommt und über eine Verbindungsrampe mit dieser verbunden ist. Der Erweiterungsbau folgt den Fluchten des bestehenden Klinikbaus gliedert sich also in den bestehenden Raster ein. In der Konsequenz stehen die Flügel rechtwinklig zueinander. Diese exakte geometrische Begrenzung kontrastiert mit der unregelmässigen dreieckigen Parzelle. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 26. August 2015 Seite 3

4 Der West- und der Nordflügel sind dreibündig gegliedert und werden je einmal durch einen Einspänner und einen Dreispänner, der die beiden Flügel verbindet, erschlossen. Der Ostflügel ist zentral über ein Atrium organisiert und wird nur indirekt über den Nordflügel erschlossen. Die bestehende Klinikbaute wird vom fünfgeschossigen, 25 Meter hohen Nordflügel um ein Vollgeschoss überragt. Die seitlichen Flügel treten zweigeschossig in Erscheinung und sind je 16 Meter hoch. Die Volumetrie der Erweiterungsbaute wird von der Hanglage etwas gedämpft und ist verträglich. Durch den Erweiterungsbau werden die heute 130 Vollzeitstellen um 19 Stellen auf 149 Vollzeitstellen erhöht. Der Betrieb über 24 Stunden bringt es mit sich, dass tatsächlich immer nur ein Teil der Beschäftigten gleichzeitig anwesend ist. Im Gegensatz zu einem Akutspital (mit durchschnittlich wesentlich kürzeren Aufenthaltszeiten der Patienten) resultiert aus dem Rehabilitationsbetrieb ein eher geringes Besucheraufkommen. Die Prognose geht davon aus, dass sich die heute durchschnittlich 15 Besucher pro Tag auf 17 erhöhen werden. Die Bettenzahl erhöht sich von heute 160 Betten auf neu 240 Betten. 1.2 Quartierplanpflicht Das Baureglement der Gemeinde Gais kennt für die Kurzone keine Regelbauvorschriften. Die zulässigen Masse von nachbarschaftlich relevanten Vorhaben sind gemäss Art. 4 BauR mit Blick auf die Anforderungen des Betriebes und die Anliegen des Orts- und Landschaftsschutzes individuell im Quartierplan festzulegen. Der Quartierplan kann sich dabei auf die gemäss Art. 4 BauR relevanten neuen Bauten beschränken, während geringfügige Anpassungen am Bestand weiterhin im ordentlichen Baubewilligungsverfahren abgewickelt werden können. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 26. August 2015 Seite 4

5 Gemeinde Gais 2 Grundlagen 2.1 Übergeordnete Planung Inventare und Sachpläne des Bundes Gais ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Dorf mit hohen Lagequalitäten sowie besonderen räumlichen und architekturhistorischen Qualitäten inventarisiert. Die Klinik Gais wird nur indirekt erwähnt und ist von keinem Erhaltungsziel betroffen. Kantonale Grundlagen Die kantonalen Grundlagen enthalten keine relevanten Aussagen zum Planungsgebiet. 2.2 Kommunale Planung Baureglement und Zonenplan Nutzung Die Klinik Gais und die geplanten Neu- bzw. Erweiterungsbauten befinden sich in der Kurzone KU. In den Kurzonen unterscheiden sich die jeweiligen Bauvorhaben hinsichtlich der Form und Nutzung erheblich. Aus diesem Grund enthält das Baureglement für grössere Neubauten keine Regelbauvorschriften, sondern verweist hierfür auf den Sondernutzungsplan. Zonenplan Naturgefahren Das Vorhaben wird von einer geringen Rutschgefährdung tangiert. Es sind keine Patientenzimmer betroffen. Einrichtungen in denen sich besonders viele Personen aufhalten und schwierig zu evakuieren sind, gelten gemäss Schutzmatrix des Kantons Appenzell Ausserrhoden als sensible Nutzungen. Im vorliegenden Fall sind von der geringen Gefährdung keine Patientenzimmer betroffen. Das Bauprojekt ist somit zulässig. Schutzmassnahmen wie feste Brüstungen oder Hangsicherungen sind dennoch prüfenswert und mit dem Bauprojekt vereinbar. Allfällige Massnahmen werden im Baubewilligungsverfahren definiert. Entlang des Klinikbachs besteht zudem eine erhebliche Naturgefahr infolge Ufererosion bei Hochwasser sowie eine mittlere Überflutungsgefahr ausgehend von einer ungenügend dimensionierten Brücke im oberen Teil des Planungsgebietes. Das Neubauprojekt tangiert diese Gefahrenzonen nicht. Dennoch ist es zweckmässig, die Abflusskapazität der Brücke zu erhöhen und die Bachböschung durch eine gesunde Vegetation zu stabilisieren. Abb. 2 Ausschnitt Gefahrenkarte (o. M.) Strittmatter Partner AG St. Gallen, 26. August 2015 Seite 5

6 3 Erläuterungen 3.1 Allgemeines Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Quartierplans umfasst den innerhalb der Kurzone gelegenen Teil des Grundstücks Nr Soweit nichts Abweichendes festgelegt wird, gilt das übrige Recht. Zweck Der Quartierplan erfolgt in Nachachtung zu Art. 4 Abs. 1 BauR. Er konzentriert sich daher primär auf die Regelung der nachbarrelevanten Vorschriften zur Erschliessung und Volumetrie. Im Übrigen sind die Vorschriften der Regelbauweise ausreichend. Darstellung Wo keine Bemassungen angegeben sind, gilt die Messgenauigkeit. 3.2 Erschliessung Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Planungsgebiet ist bereits erschlossen. Die bestehende, interne Erschliessung wird lediglich bis zu den zusätzlichen Parkplätzen verlängert. Alle übrigen Verkehrsflächen sind bestehend. Im Hinblick auf die längerfristige Siedlungsentwicklung Gais-Ost wurde deren Vereinbarkeit mit der Leistungsfähigkeit des bestehenden Strassennetzes überprüft. Dabei zeigte sich, dass die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit ausreichend ist. Mit der längerfristigen Siedlungsentwicklung im Gebiet Gais- Ost drängt sich aber eine Verbesserung der Erschliessung hinsichtlich der planerischen Verträglichkeit auf. Dazu gehört z. B. eine alternative Dorfzufahrt über die Nördlistrasse. Mit der vorgesehenen Betriebsintensivierung um ca. 15 % bei den Beschäftigten und Besuchern verändert sich die heutige Verkehrssituation nicht massgeblich. Notzufahrt Im Quartierplan werden Abschnitte für Notzufahrten festgelegt, welche die Zugänglichkeit bis zu den Erweiterungsbauten gewährleisten. Es ist nicht zwingend erforderlich, diese Abschnitte im Sinne massiver Strassen zu erstellen. Entscheidend ist, Korridore mit ausreichender Breite freizuhalten. Dies gilt vorliegend für die westliche Notzufahrt, die nicht wie bisher hart belegt werden soll. Abstellplätze MIV Die Klinik verfügt heute über ca. 200 Parkplätze. Dazu gehören auch 30 dauerhaft von der Gemeinde zugemietete Parkplätze. Diese Parkplätze verteilen sich nach Angabe der Klinik wie folgt: Strittmatter Partner AG St. Gallen, 26. August 2015 Seite 6

7 Tiefgarage (Patienten): 30 Plätze Unterstand (Personal): 70 Plätze (teilweise hintereinander) Parkdeck (Besucher): 15 Plätze Parkplatz offen: 35 Plätze Parkplatz Gemeinde (Personal): 30 Plätze Total: 180 Parkplätze Mit dem neuen Bettenhaus soll eine neue Sammelgarage unterhalb der neuen Hochbauten erstellt werden. Damit ergibt sich künftig folgendes Parkplatzangebot, wobei künftig keine Parkplätze mehr zugemietet werden sollen: Tiefgarage (Patienten): 30 Plätze Unterstand (Personal): 70 Plätze (teilweise hintereinander) Parkdeck (Besucher): 15 Plätze Parkplatz (Besucher) offen: 35 Plätze Parkplatz Gemeinde : 0 Plätze Parkplatz Bettenhaus (Personal) 50 Plätze Total: 200 Parkplätze davon Personal (Normwerte VSS) ca. 120 (110) Total Besucher (Normwerte VSS) ca. 50 (65) Total Patienten 30 (keine Normwerte) Das Parkplatzangebot wird damit in der Grössenordnung des zusätzlichen Personals vergrössert und liegt innerhalb der Empfehlungen der Normen SN VSS. Die Lage und Ausdehnung der Sammelgarage sind mit dem Baubereich «S» gesichert. Die Zu- und Wegfahrt zur Sammelgarage ist im Quartierplan geregelt und erfolgt über eine Rampe, die vom bestehenden Parkplatz her zugänglich ist. Sowohl die neue Sammelgarage als auch die bestehenden Parkplätze halten den Gewässerabstand ein und tangieren auch keine Gefahrenzone. Abstellplätze LV In der bestehenden Klinikbaute sind Abstellplätze für Velos von Beschäftigten vorhanden. Daher wird davon abgesehen, dies im Quartierplan zu regeln. 3.3 Bebauung Bestehende Bauten Nicht jede Erweiterung innerhalb der Kurzone bedarf einer Regelung im Quartierplan. Gemäss Art. 4 Abs. 1 gilt dies nur für nachbarschaftlich relevante Vorhaben. Aus diesem Grund bedürfen die bestehenden Bauten keiner Regelungen im Quartierplan zu laufenden Anpassungen und zur baulichen Erneuerung. Dies betrifft insbesondere auch die aktuell geplanten Massnahmen an den bestehenden Gebäuden wie die Erweiterung der Küche oder der Speisesäle. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 26. August 2015 Seite 7

8 Baubereiche In den Baubereichen werden die Standorte der Erweiterungsbauten festgelegt. Die Baubereiche sind von den projektierten Erweiterungsbauten gemäss Beilageprojekt abgeleitet und weisen einen allseitigen Spielraum für projektbedingte Anpassungen auf. Höhen, Geschosszahl Um die Volumetrie der Erweiterungsbauten rechtlich zu sichern, werden die maximalen Höhen für die Baubereiche direkt im Plan verbindlich festgelegt. Die Niveaupunktmessweise ist im stark geneigten Gelände nicht zweckmässig. Aus diesem Grund wird die vertikale Ausdehnung durch Höhenkoten begrenzt. Zusammen mit den Höhenkurven des bestehenden Geländes ist die tatsächliche Höhe über das gewachsene Gelände einfach nachvollziehbar. In der Kurzone ist die Geschosszahl innerhalb der Gebäudehöhe frei. Entsprechend wird diese auch vorliegend nicht definiert. Gestaltung Um das Einfügen der Erweiterungsbauten in das Orts- und Landschaftsbild zu gewährleisten, wird der architektonische Ausdruck gemäss Beilageprojekt als verbindlich festgeschrieben. Die festgelegte Dachbegrünung der Erweiterungsbauten hilft, die Klinik aus der Distanz als gut in die Landschaft integriert wahrzunehmen. Zusätzlich unterstützt die Dachgestaltung den nachhaltigen Umgang mit dem Meteorwasser. 3.4 Umgebung Allgemeine Umgebungsfläche Wie vorstehend dargelegt, sind nicht nachbarrechtlich relevante Bauten und Erweiterungen auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. Grössere Neubauten sind nur für die explizit definierten Nutzungen zulässig. In diesem Sinne handelt es sich bei der allgemeinen Umgebungsfläche nicht um eine Freihaltefläche. Vielmehr befinden sich in ihr auch die Erschliessungsanlagen. Festgelegt wird, dass der Charakter der appenzellischen Landschaft zu erhalten ist. 3.5 Umwelt Energie Es ist wichtig, dass in Klinikbauten eine gute Luftqualität gesichert wird. Aus diesem Grund soll der Neubau nach dem Minergie-Standard erstellt werden, der ebenfalls eine Komfortlüftung verlangt. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 26. August 2015 Seite 8

9 Meteorwasserbehandlung Da mit Ausnahme der Zufahrt zur Sammelgarage (die zugleich als Notzufahrt für die Rettung dient) keine versiegelten Verkehrsflächen oder andere Anlagen vorgesehen sind, ist die Meteorwasserbehandlung voraussichtlich problemlos zu lösen. Denkbar ist die flächige Versickerung oder die Retention evtl. in Kombination mit Versickerung. Über das definitive System kann im Baubewilligungsverfahren entschieden werden. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 26. August 2015 Seite 9

10 Impressum Strittmatter Partner AG Vadianstrasse St. Gallen T: F: Projektleitung Armin Meier dipl. Ing. FH SIA in Raumplanung dipl. Wirtschaftsingenieur NDS FH Fachbearbeitung Paolo Deta BSc FH in Raumplanung 498:018:320:Ber-KlinikGais_E_Div_ docx Strittmatter Partner AG St. Gallen, 26. August 2015 Seite 10

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