VEREIN HILFEN FÜR KINDER UND ELTERN 30 Jahre KINDERSCHUTZ ARBEIT
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- Benedikt Hase
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1 VEREIN HILFEN FÜR KINDER UND ELTERN 30 Jahre KINDERSCHUTZ ARBEIT KINDERSCHUTZ-ZENTRUM LINZ Kommunalstraße 2, 4020 Linz TEL.: 0732 / FAX: 0732 / kisz@kinderschutz-linz.at Prämissen in der Kinderschutzarbeit Keine Person und keine Institution kann Gewalt an Kindern alleine abklären, beenden und die Folgen tragen! Kooperation zwischen den involvierten Berufsgruppen ist unbedingt erforderlich!* Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung! Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Hilfe! Gewalt gegen Kinder ist keine Bagatelle! Gewaltmanagement vs. Konfliktmanagement! * Rupp, Wohlatz Verein Hilfen für Kinder und Eltern Kinderschutzzentrum Linz Erziehungsberatung im Kontext familiärer Gewalt Eltern / Erziehungsberechtigte sind verantwortlich Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche Ohne Elternarbeit keine Therapie Beratung von Helfer_innen und System Gewalt gegen Kinder ist Leitungssache Öffentlichkeitsarbeit und Weiterbildung Kultivierung sicherer Orte Psychosoziale und juristische Prozeßbegleitung Keine Therapie während Strafprozessen Präsentation - Kinderschutz Bonifer 3 KJH Land OÖ Leitlinien der Kinderschutzzentren,
2 Grundprinzipien der Kinderschutzarbeit Hilfeorientierung Hilfe zur Selbsthilfe Psychodynamisch und systemisch orientierte Sichtweise Freiwilligkeit Vertraulichkeit KiSZ 1985 Präsentation - Ausbildung - Kinderschutz Bonifer 4 Gewalt gegen Kinder Gewalt meint die Androhung und Verletzung der körperlichen, seelischen Integrität Gewalt gegen Kinder beinhaltet Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung, Überforderung, psychische und sexualisierte Formen von Gewalt Aber: Diese Kategorisierungen überblenden viele persönliche Probleme von Kindern Gewalt in der Familie ist ein Überforderungsphänomen Es geht um die Verantwortlichkeit von Erwachsenen Gesellschaftliche Strukturen begünstigen Gewalt, lösen diese aber nicht aus Paulischin, Stucke, Galtung u.a. 5 KJH - ERZIEHUNGSHILFE PRIVATE EINRICHTUNGEN DER KJH FAMILIE TEIL- / PATCHWORK- GEWALT KIND PÄDAGOGIK SCHULE KIGA / HORT GESUNDHEIT ÄRZTINNEN / KLINIKEN MEDIEN & ÖFFENTLICHKEIT SICHERHEIT EXEKUTIVE / GERICHTE KJH Steiermark
3 Familie a. familien Ang. Schule Freund/Bekannte Unbekannte Familie a. familien Ang. Schule Freund/Bekannte Unbekannte Kinderschutzgruppen z.b. Landes Frauen Kinderklinik 8e KAKuG Anzeigen durch Gespag HausärztInnen Meldepflicht 54 ÄrzteG 1998 Kinderschutzgruppen u. KJH Anzeigepflicht bei Fremden Prävention Kinderschutzzentren 37 B-KJHG Mitteilungspflicht Verschwiegenheit: 2 (8) Familienberatungsförderungsgesetz 15 Psychotherapiegesetz 37 Psychologengesetz Vertrauenspersonen in der Prozessbegleitung KJH Land OÖ FACHAUFSICHT Führung der Opferdatenbank [Informationsverbund] BVB / Magistrate Kinder- und Jugendhilfe 3 OöKJHG 2014 Gefährdungsabklärung 37 B-KJHG SchuG 14 (2) OÖ. Kinderbetreuungsgesetz 29 (5) OÖ. Chancengleichheitsgesetz Keine Anzeigepflicht nach 78 (2) StPO persönliche n Vertrauensverhältnis 78 (3) StPO erforderlichenfalls Anzeige zu erstatten Träger des Kindergartens 37 B-KJHG 14 (2) Oö Kinderbetreuungsgesetz 14 (4) (5) ärztliche Untersuchung Kindergarten 37 B-KJHG 14 (2) Oö Kinderbetreuungsgesetz Schulen 37 B-KJHG 48 SchuG STRAFANZEIGE Sicherheitsbehörden: Pflegschaftsrichter_in Landespolizeidirektion Staatsanwaltschaft Landeshauptmann/frau Bezirkshauptmann/frau Bürgermeister 78 StPO PB Rechtsträger z.b.: die Gemeinde? Privatpersonen haben ein Anzeigerecht nach 80 StPO Bonifer: i.d.g.f Kindheit Gewalterfahrungen 7,7 % Männer (N= ) ohne 8 4,9 % Frauen (N= 1 292) Gewalterfahrungen Kapella 2011 Ort der Gewalt Burschen Mädchen Psychische Gewalt Kindheit Körperliche Gewalt Kindheit Sexuelle Gewalt Kindheit Kapella,
4 Beispiel Meldescenario Direkt von Kind angesprochen bzw. eigene Beobachtung od. Vermutung? Was fällt auf? Doku. INTERVISION FALLSUPERVISION / Fallreflexion konkreter Verdacht vager Verdacht Planung weiterer Schritte, z.b. Elterngespräche SORGE um ein KIND Kinder und Jugendhilfe Mitteilungspflicht Plausible Erklärung? Gegenmaßnahmen? Weiter Reflexion! Stop aber sensibel Welche Unterstützung brauchen wir? Auszug: De Waal, Thoma, Ist das Gewalt? 11 Ist das Vernachlässigung? 12 4
5 Ist das sexualisierte Gewalt? 13 Ein typischer Gewaltkreislauf Gewalthandlung Belastungen Entscheidung Kontaktabbruch Aufwachen Schweigen Erschrecken Verantwortungsübergabe Liebevoll Zu beobachten ist, dass sich der Kreislauf immer schneller dreht und die Gewalt immer mehr wird! 14 Oelemann, Lempert: 2000 Hamburger Gewaltmodell Fragen zur Gewaltprävention Höchste Gewalthandlung Stressmomente Alltagsstress? Psychohygiene - Sport - Freundschaften - Hobbys - Familie (!!!) - Entspannung -Pausen definieren -usw. Mir geht s gut! Wut / Zorn Danach ging es mir besser 15 Oelemann / Lempert Hamburger Gewaltmodell, o.a.d. 5
6 ZYKLUS SEXUALISIERTE GEWALT" Denken & Phantasien ü. Grenzverletzungen [Wahrnehmungsverzerrung] Hemmungen werden überwunden [Wahrnehmungsverzerrung] ENTSCHEIDUNG Neue Tatplanung Schlechte Gefühle beiseite schieben Schuld / Angst TÄTERWISSEN Phantasie über Sex m. Kindern HANDLUNGSUMDEUTUNG Einkreisen & Planen TARGETING Phantasie über Missbrauch MANIPULATION zur Verhinderung der Aufdeckung und Aufrechterhaltung OPFERWISSEN Übergriff - Einwirken, umwerben ausgewählter Kinder - Manipulation schützender Personen GROOMING Eldridge, WER KÜMMERT SICH UM MICH? Ableidinger o.a.d. Präsentation - Ausbildung - Kinderschutz Bonifer 17 UNTERDRÜCKT BENUTZT VERWIRRT SCHLECHT ZERRISSEN AUSGENUTZT GELÄHMT ISOLIERT ÜBERLEGEN ALLEIN VERWÖHNT SCHAMVOLL GROSS IM MITTELPUNKT SCHULDIG HILFLOS SCHMUTZIG VERFÜHRERISCH TOT HOFFNUNGSLOS WAHNSINNIG WERTLOS VERLOREN 18 Huser-Studer et.al. 1992,
7 Keine Bindungsperson Keine Fluchtmöglichkeit Traumatische Zange Existenziell bedrohliches Ereignis Angst, Verzweiflung, Erregung, Schmerz Physiologische Stressreaktion Keine Kampfmöglichkeit Hilflosigkeit FREEZE / ERSTARREN Ohnmacht vgl. Huber 2012 Ausgeliefertsein = Traumatischer Stress TRAUMA Zersplitterung der Wahrnehmung K B V E S Symptome eines Traumas Symptome des Wiedererlebens Nachspielen, Intrusionen, Albträume, Zeichnungen, dissoziative Symptome, Körperreaktionen Vermeidung Trauma bezogener Reize Symptome emotionaler Taubheit Vermeidung von Personen, Situationen, Orten, Aktivitäten Eingeschränktes Spielverhalten Selbstverletzendes Verhalten Regression Verlust von schon erworbenen Fähigkeiten Symptome erhöhter autonomer Erregung Ein- u. Durchschlafstörung, erhöhte Reizbarkeit, Aggressivität, Gedächtnisstörung, übermäßige Wachsamkeit Schreckhaftigkeit Wintersperger o.a.d. 20 Pädagogische Haltung und Einstellung Gelingt es mit dem Kind das Thema anzusprechen und mit dem Kind und seinen Eltern in Kontakt zu bleiben? Eine abwertende, verurteilende oder skandalisierende Haltung ist keine Fürsorge für ein Kind! Gewalterfahrungen sind eine Quelle von Nöten! Achtungsvoller Umgang mit allen Beteiligten! Suche nach achtungsvollen Lösungen fördern Heilung! Es gibt ein Leben vor, während und nach Gewalterfahrungen! Zusammenarbeit und Unterstützung sind erforderlich! Künschner et. al. o.a.d. 21 7
8 Eigenschutz für Mitarbeiter_innen Pädagog_innen müssen lernen sich selber zu schützen Missverständnisse unverzüglich ansprechen Die Rolle als Mann/Frau ist regelmäßig zu reflektieren Mythen über Gewalt bagatellisieren, verwischen Grenzen usw. Eigene Gewalterfahrungen sind aufzuarbeiten Prävention braucht Täterarbeit als Komplementär 22 Do s and Dont s: Keine Versprechungen, die nicht eingehalten werden können (z.b.: Geheimhaltung,...) Transparenz der Handlungsschritte Kinder brauchen Sicherheit, Informationen und Handlungsfähigkeit Keine Aktionen im Alleingang Überprüfung und Reflexion: Verfolge ich meine Ziele oder die des Kindes / Jugendlichen? Nimmervoll 23 Kinderschutz ist Teil der gesellschaftlichen Ethik - Gewaltfreies Aufwachsen und Leben - Nachhaltigkeitsprüfung über das Kindeswohl - Einrichtungen müssen sich Sinnfragen stellen - Beschwerdemanagement - Mitsprache und Mitbestimmung Prävention ist Arbeit am gewünschten Vorbild - Das Vorbild sind Erwachsenen untereinander - Kinder können sich alleine nicht schützen - Prävention soll mögl. -Täter_innen -Opfer -Zuschauer gleichsam erreichen Täter_innenarbeit ist ein Komplementär der Kinderschutzarbeit - Gewalt ist ein Überforderungsphänomen - Gewalt ist zirkulär - Arbeit an der eigenen Verantwortung - Gewalttäter_innen fühlen sich vielfältig bedroht - Ohne Schamgefühle keine Verbesserung Kinderschutz Normalität? Kinderschutz stellt sichere Orte zur Verfügung - Gewalt führt zu Schädigungen - Gewalt überfordert - Traumakompetenzen = Alltagskompetenzen - Therapie - Heilung - Wiedergutmachung ist Täterarbeit 24 8
9 DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! KINDERSCHUTZ-ZENTRUM LINZ Kommunalstraße 2, 4020 Linz TEL.: 0732 / FAX: 0732 / kisz@kinderschutz-linz.at 9
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