Stoffeinträge mit Cross Compliance und Agrar-Umweltmaßnahmen regulieren und kontrollieren. Wo gibt es Reserven?
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- Inken Brandt
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1 Stoffeinträge mit Cross Compliance und Agrar-Umweltmaßnahmen regulieren und kontrollieren. Wo gibt es Reserven?
2 Die Art und Weise der Landnutzung hat entscheidenden Einfluss auf die Landschaft und die stattfindenden Landschaftsprozesse. Die Ausprägung wesentlicher, die aktuelle Agrarlandschaft bestimmende Kriterien wie Schlaggestaltung und größe, Wegeund Gewässernetz sowie Ackerlandanteil ist primär historisch bedingt. Diese einschneidenden Landschaftsveränderungen wurden durch Nutzungs-und Strukturwandel hervorgerufen. - Waldrodungen im Mittelalter - Landausbau und Separation im 18. und 19. Jahrhundert (Landgewinnung, Beseitigung der Gemengelage, Systematisches Wegenetz) - Meliorationen und Flurbereinigungen Einhergehend mit einem höheren und kulturpflanzenoptimierten Produktionsmitteleinsatz führte dies zu einer Abnahme an Lebensraumvielfalt, der Gradienten in der Agrarlandschaft und ist die maßgebliche Ursache für den Rückgang der Artenvielfalt.
3 Landnutzung und Agrarstruktur sind stark durch gesellschaftliche Erfordernisse und staatlich initiierte Rahmenbedingungen überprägt. Aus den historischen Gegebenheiten ergeben sich wesentliche Handlungsräume der Landwirte, aber auch eine Reihe von Zielkonflikten, die nur durch Planungs- und Förderinstrumente entschärft werden können.
4 Produktionsfeld Landwirtschaft Überproduktion? Preisentwicklung Änderung der natürlichen Rahmenbedingungen Landwirtschaft zwischen Ökonomie & Ökologie sowie Produktion auf höchsten Standards oder nur noch Landschaftspfleger Wto-Verhandlungen Nachhaltigkeitsstrategie GAP EU-Osterweiterung Erhöhte Umweltanforderungen Neue Herausforderungen Marktausrichtung Nahrungsmittelproduktion regenerative Energien, Selbstversorgungsgrad nachwachsende Rohstoffe 50%, 100% oder 125%? Was will die Gesellschaft?
5 Neue Herausforderungen Biodiversität Klimawandel Erneuerbare Energien Wassermanagement/Gewässerschutz Ackerbau auf hohem Ertragsniveau ist mit unvermeidbaren Stoffverlusten verbunden. Dieser Zielkonflikt lässt sich nur begrenzt entschärfen. Ziel: Biomasse(Lebensmittel und Rohstoffe) in ausreichender Menge und Qualität nachhaltig produzieren mit geringst möglichen Emissionen. multikriterielle Optimierung der Produktionssysteme Dies gilt sowohl für den integrierten als auch ökologischen Landbau!
6 Was ist unter Nachhaltigkeit zu verstehen? AGENDA e) Bodenerhaltung und Bodensanierung; f) Wasser für eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und eine nachhaltige ländliche Entwicklung; g) Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen; h) Erhaltung und nachhaltige Nutzung der tiergenetischen Ressourcen; i) integrierter Pflanzenschutz in der Landwirtschaft; j) nachhaltige Pflanzenernährung zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion; k) Umstellung der ländlichen Energieversorgung zur Steigerung der Produktivität;
7 Die Gewährung von EU-Direktzahlungen ist seit dem Jahr 2005 an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) gebunden. Kontrolle der Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung Implementierung und bessere Durchsetzung des Fachrechts = Rechtsverordnungen und Richtlinien des Anhanges II der VO (EG) Nr. 73/ 2009 Kontrolle der Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen zunehmende Einbeziehung von Umweltstandards gemäß Anhang III der VO (EG) Nr. 73/ 2009 (Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung) Cross Compliance setzt die Definition eindeutiger und kontrollierbarer Mindestanforderungen voraus und kann die Gute fachliche Praxis nicht im vollem Umfang abbilden.
8 Cross Compliance Kontrollen = systematische Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (mind. 1 % der dem jeweiligen Rechtsbereich unterliegenden Betriebe entsprechend einer Risikoanalyse ) Cross checks = anlassbezogene Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung des Fachrechts
9 Kontrollbehörde LK ALFF RL 91/43/EWG (FFH-RL, VS-RL) RL 86/278/EWG (Klärschlamm-RL) RL 91/676/EWG (Nitrat-RL) RL 79/409/EWG (VS- Richtlinie) RL 80/68/ EWG (Grundwasser-RL) RL 91/414 Anhang III der VO (EG) Nr. 73/ 2009 Prüfgegenstand einzelbetriebliche Auflagen bzw. gebietsbezogene Auflagen Berücksichtigung der Nährstoffe N und P bei den Nährstoffvergleichen Vorliegen v. Bodenuntersuchungsergebnissen oder länderspezifischen Beratungsempfehlungen zur Ermittl. des N- Bedarfs Vorliegen jährl. Nährstoff-Vergleiche für N ausreich. Lagerkapazität f. Wirtschaftsdünger (mind. 18 Monate) Einhaltung der 170 kg-obergrenze je ha für N aus o. D. Vorliegen von Untersuchungsergebnissen von Richtwerten zum Gesamt-N-Gehalt org. Dünger Stand der Technik von Ausbringungsgeräten für org. D. Nichtbeseitigung von Landschaftselementen Einbeziehung 37-Biotope Visuelle Prüfung von PSM- und Mineralöllägern auf Dichtheit Prüfplakette Technik Sachkunde sachgerechte Anwendung durch Dritte Prüfung der Aufzeichnungen, Zulassung Erosionsvermeidung Erhaltung organischer Substanz Instandhaltung von aus der landw. Produktion genommenen Fl. Erhaltung von Landschaftselementen Vorliegen der Genehmigung für Bewässerung
10 Es ist von steigenden Anforderungen hinsichtlich Nährstoffmanagement, Düngebedarfsermittlung, Anwendung organischer Dünger, Erosionsschutz und Dokumentation auszugehen. Zunehmende Anforderungen durch das Fachrecht Einbeziehung neuer Mindestanforderungen in Cross Compliance Die Landwirtschaft muss ihre Nährstoffeffizienz verbessern bzw. die Nährstoffverluste verringern. PSM - Anwendungsbestimmungen und Auflagen beachten. Umsetzung einer bodenschonenden Bewirtschaftung Erosionsminderung Mindestanforderungen für den allgemeinen, flächendeckenden Ressourcenschutz definieren. realistische Umweltziele Praktikabilität
11 Vorläufige Abschätzung der Betroffenheit: Anzahl Feldblöcke Fläche Feldblöcke AL LN AL LN gesamt ca ha ca ha CCWasser1 ca (9,0%) ca (8,5%) ca ha (7,1%) ca ha (6,7%) CCWasser2 ca (3,7%) ca (7,6%) ca ha (1,6%) ca ha (2,5%)
12 Mindestanforderungen an den Erosionsschutz als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von EU-Zahlungen. Die Vorsorgepflichten nach Bundesbodenschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetzt können darüber hinaus gehen und sich auch auf andere Flächen beziehen.
13 Agrarumweltmaßnahmen zur Lösung von Zielkonflikten? Reduzierung der diffusen Stoffeinträge! aber wie? - Extensivierung? - Handlungs- oder zielorientiert? - Akzeptanz?
14 Aktuelle Probleme im Erosionsschutz resultieren insbesondere aus: - der historisch überkommenen Flurgestaltung und Bearbeitungsrichtung - den oftmals fehlenden Strukturelementen - dem schleichenden Schwund an Barrieren und Retentionsräumen große erosive Hanglängen Barrieren und Retentionsräume stellen oftmals wertvolle Biotope oder Strukturelemente dar. Es ist zu gewährleisten, dass sie auch ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können!
15 Schlaggrößenverteilung in den wassererosionsgefährdeten Gebieten Sachsen-Anhalts Schlaggröße kleiner 50 ha: Schlaggröße kleiner 25 ha: 51 % der Fläche 88 % der Schläge 80 % der Fläche 97 % der Schläge ca ha Schläge größer 50 ha bringen keine nennenswerten technologischen Vorteile. Hanglängen größer 800 m sind gegenwärtig kritisch zu beurteilen (Dietzel et al., 2000). Es geht derzeit vorrangig um den Abbau von Übergrößen bzw. Überlängen.
16 Problem: fehlende Flurelemente
17 Schleichender Schwund abiotischer Landschaftselemente
18 Lösungsansatz zur Minderung der erosiven Stoffeinträge: Bodenschonende und wassersparende Anbauverfahren stellen eine wichtige Option für den Ackerbau in den Trockengebieten Ostdeutschlands dar und sind die zentrale Maßnahme des vorsorgenden landwirtschaftlichen Bodenschutzes mit direkten Wirkungen für den Biotop- und Gewässerschutz. Insgesamt stellt sie eine zukunftsweisende und -sichernde Weiterentwicklung des Ackerbaus dar. Die Umstellung auf pfluglose Bodenbearbeitung ist nicht nur der Austausch eines Bodenbearbeitungsgerätes. Es handelt sich um eine Systemumstellung.
19 Maßnahmen des Erosionsschutzes in der Fläche müssen mit externen Maßnahmen gekoppelt werden. Integriertes Maßnahmekonzept Konservierende Bodenbearbeitung Hanglängenverkürzung Gewässerschutzstreifen Abflussrinnenbegrünung
20 Ursprünglicher Ansatz: Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung in besonders erosionsgefährdeten Gebieten 1. Priorität: Mehr als 30 t des geschätzten Sedimenteintrags (Einbeziehung der FB, die zu 65% des geschätzten Eintrages beitragen) 2. Priorität: mehr als 15 t und weniger 30 t (Einbeziehung der FB, die zu 79% des geschätzten Eintrages beitragen)
21 Ursprünglicher Ansatz: Anlage von Schonstreifen entlang von bzw. in bestimmten Schlägen zur Verkürzung von Hanglängen mit einer Breite von mindestens 6 m und maximal 24 m für die Dauer von fünf Jahren 1. Priorität: > 0,8 t geschätzter Sedimenteintrags (Einbeziehung der FB, die zu 89% des geschätzten Eintrages beitragen) 2. Priorität: > 0,2 t und < 0,8 t (Einbeziehung der FB, die zu 97% des geschätzten Eintrages beitragen)
22 Agrarumweltmaßnahmen mit Erosionsschutzwirkung 1. Mulchsaat- und Direktsaat sowie Mulchpflanzverfahren jährlich auf bis zu 15 % der Ackerfläche des Betriebes, auf den geförderte Flächen den Einsatz von Totalherbiziden auf maximal eine Behandlung pro Jahr beschränken, nur nach Getreide (außer Mais) als Vor- oder Zwischenfrucht. 2. Blüh- bzw. Schonstreifen ab 2010 (1600 ha) Verkürzung der Hanglängen Puffer- und Filterstreifen zum Schutz von ökologisch sensiblen Bereichen Fertige Mischungen: Mehrjährige Bienenweide (sommertrockene Standorte) Mehrjährige Bienenweide (frische, gründige Standorte) Mehrjähriger Blühstreifen als Uferrandstreifen Niederwildfreundliche Saatmischung Auswahl für selbst zusammenzustellende Wildpflanzenmischungen möglich.
23 Mulchsaatverfahren auf ha im erosionsgefährdeten Gebiet.
24 Feldversuche, Demonstrationen, Ackerbautage und Weiterbildungsveranstaltungen dienen der Problemlösung, dem Erfahrungsaustausch und der Wissensvermittlung.
25 Demonstrationsversuch Streifenbearbeitung/Unterfußdüngung Lösungsansätze für sandige Standorte (Dr. J. Bischoff, 2010)
26 Probleme der neuen Länder bei der Umsetzung der Reduzierungsziele für Stickstoffeinträge in Gewässer: 1. Ungünstige Klimatische Wasserbilanz es fallen nur sehr geringe Sickerwassermengen an. 2. Geringe N-Mengen in wenig Wasser gelöst, ergeben vergleichsweise hohe Nitrat-Konzentrationen. 3. Auf den diluvialen Standorten kaum Verdünnungseffekte. 4. Auf tiefgründigen Löß-Böden in manchen Jahren keine Sickerwasserbildung, dadurch Gefahr der Aufkonzentration. 5. Schutzziele regional vorrangig auf eine Reduktion der Nitrat- Konzentrationen ausgerichtet. 6. Auch bei sorgfältiger Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften besteht die Gefahr, dass angestrebte Grenzkonzentrationen überschritten werden.
27 Ursache für die Nitratkonzentrationen im Grundwasser und nachfolgend in Vorflutern sind die Nitratüberschüsse im Stickstoffhaushalt landwirtschaftlich bewirtschafteter Böden.!?... Der Stickstoffumsatz im Boden stellt insgesamt eine komplexe Verknüpfung von Prozessen dar, die eine Vereinbarung von Gewässerschutz- und Ertragszielen schwierig gestaltet.... Ertragsorientierte Landwirtschaft kann Überschüsse... nicht vermeiden, aber wie die bundesweite Erhebung zu Nährstoffbilanzen zeigt, ist eine Reduktion... möglich gewesen. Steigerung der Nährstoffeffizienz (LAWA-AG, 2009)
28 Es besteht kein unmittelbar korrelativer Zusammenhang zwischen N-Saldo und Höhe der N-Austräge über das Sickerwasser im Einzeljahr. Witterungs- und bodenbedingte Effekte überwiegen gegenüber dem nutzungsbedingten Verlagerungsrisiko. Bei langjähriger Betrachtung treten nutzungsbedingte Effekte in den Vordergrund. Zusammenhang zwischen langjährigen Werten des N-Zufuhr-Abfuhr-Saldos und N-Austrages auf ackerbaulich genutzten Standorten Thüringens Landbewirtschaftung sollte deshalb alle Maßnahmen beinhalten, die zu hohen und stabilen Erträgen (N- Entzügen) führen und den Stoffumsatz im Boden nicht forcieren. standortspezifische Obergrenzen für N-Salden aus Sicht der Gewässerqualität standortspezifische Untergrenzen zur Sicherung des Humuserhalts und des Biomasseertrages
29 Ursprünglicher Ansatz: Zustandsbestimmung + Risikoanalyse
30 Freiwillige Gewässerschutzleistung ( ha): Ein- und Durchführen einer speziellen Düngungsplanung und eines Düngemanagements zum Erreichen, Einhalten oder Unterschreiten eines erklärten Zielsaldos von maximal 40 kg/ha N und Jahr (bis zu 3-jähriges gleitendes Mittel) auf der förderfähigen Ackerfläche des Betriebes. nicht handlungsorientiert sondern zielorientiert. kombiniert mit handlungsorientierten Zuwendungsvoraussetzungen nicht explizit auf Extensivierung ausgerichtet, sondern Zielerreichung auch durch Effizienzsteigerung möglich.
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34 Waren die Fortschrittsgläubigen zu oft geblendet von den endgültigen Lösungen der Gegenwart, so haben die kritischen Umweltschützer allzu oft ein unrealistisches Bild. Was die Naturschützer zu einem bestimmten Zeitpunkt schützen wollten, war der Status quo einer Reihe menschlicher Eingriffe in der Vergangenheit das Überbleibsel eines Fortschritts von gestern nachdem es eine Patina von Natürlichkeit angenommen hat.... Sowohl die Errungenschaften als auch die Verluste waren real, je nachdem, welche Gruppen man ins Auge fasst und welche Zeitspanne man wählt. Dies ist keine Empfehlung, sich auf halbem Weg zu treffen, sondern lediglich der Ausgangspunkt für eine ehrliche Bilanz. David Blackbourn: Die Eroberung der Natur Eine Geschichte der deutschen Landschaft
35 Ende
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