30 Entwicklung des Einzelplans 11

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1 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Einzelplan 11) 30 Entwicklung des Einzelplans 11 Kat. A 0.1 Überblick Das BMAS hat zwei Aufgabenbereiche. Zu dem Bereich Arbeit gehören vor allem die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Arbeitsförderung. Der Aufgabenbereich Soziales umfasst insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am beruflichen und gesellschaftlichen Leben. Der Einzelplan 11 ist nach dem Ausgabevolumen der mit Abstand größte Einzelplan im Bundeshaushalt. Im Jahr 2014 beliefen sich die Ausgaben (Ist) auf 122,8 Mrd. Euro. Das waren 41,5 % der Gesamtausgaben des Bundeshaushalts. Der mit 82,8 Mrd. Euro größte Ausgabenblock entfiel auf die Rentenversicherung. Es folgen die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit 32 Mrd. Euro und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit 5,4 Mrd. Euro. Die Einnahmen im Einzelplan 11 lagen im Jahr 2014 bei 2,3 Mrd. Euro. Dies waren vor allem anteilige Erstattungen der Länder von 1,7 Mrd. Euro für einigungsbedingte Aufwendungen des Bundes an die Rentenversicherung. Diese resultieren überwiegend aus Ansprüchen, die in den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR erworben wurden. Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) betrugen 436,2 Mio. Euro. Tabelle 30.1 gibt eine Übersicht über den Einzelplan 11.

2 Drucksache 18/XXXX 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Tabelle 30.1 Übersicht über den Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014 Soll Abweichung Ist/Soll b 2015 Soll 2016 Haushaltsentwurf Veränderung 2015/ 2016 b in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans , ,7 817, , ,7 1,3 Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen an die Bundesagentur für Arbeit Leistungen an die Rentenversicherung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kriegsopferversorgung und -fürsorge Ministerium Einnahmen des Einzelplans , ,1 952, , ,8-3,3 134,1 75,2-58,9 131,0 133,0 1, , ,0-152, , ,1 2, , ,0-23, , ,7 6, , ,2-89, , ,2-6,7 110,0 100,2-9,8 111,9 116,4 4, , ,6 433, , ,1 1,5 Erstattungen einigungsbedingter Aufwendungen an die Rentenversicherung Zuschüsse des Europäischen -Sozialfonds Verpflichtungsermächtigungen 1 740, ,3-3, , ,0 2,0 0,0 436,2 436,2 0,0 0,0 0, ,9 c 1 571,7-919, , ,9-12,9 Planstellen/Stellen in % Personal d ,4 Erläuterungen: a Bereinigt um haushaltstechnische Verrechnungen (vgl. Haushaltsrechnung 2014, Übersicht Nr. 4.9). b Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. c Einschließlich über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen. d Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Einzelplan 11. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts vom 24. Juni 2015; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf.

3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/XXXX Zum Geschäftsbereich des BMAS gehören zwei oberste Bundesgerichte: das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht. Außerdem sind dem BMAS mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie dem Bundesversicherungsamt zwei Behörden nachgeordnet. Die Fachaufgaben der Arbeitsförderung und der Rentenversicherung nehmen die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) und die Rentenversicherungsträger eigenverantwortlich wahr. Bei diesen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung. Sie finanzieren sich hauptsächlich über Beiträge und stellen ihren eigenen Haushalt auf (vgl. Nr und Nr ). Darüber hinaus erhalten sie Zuschüsse und Erstattungen aus dem Einzelplan Haushaltsstruktur und -entwicklung Die Ausgaben des Einzelplans 11 entfallen zum größten Teil auf Zuweisungen und Zuschüsse. Im Jahr 2014 waren dies 122,5 Mrd. Euro und damit 99,7 % der Gesamtausgaben des Einzelplans. Diese fließen weit überwiegend in soziale Sicherungssysteme, wie die Rentenversicherung und die Grundsicherung. Die Ausgaben im Einzelplan 11 sind stark abhängig von der Entwicklung des Arbeitsmarktes, der demografischen Entwicklung sowie der Dauer der Lebensarbeitszeit. Diese Faktoren beeinflussen zum einen die Zahl derer, die Leis-tungen aus den Sozialversicherungssystemen beziehen. Zum anderen wirken sie sich auf das Beitragsaufkommen der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur aus. Beide Seiten bestimmen die Höhe der Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. In Bemerkung Nr. 2.4 sind die Ausgaben für soziale Sicherungssysteme im Zusammenhang mit der finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes übergreifend dargestellt. Der Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2014 positiv entwickelt. Im Vergleich zum Vorjahr haben weniger Menschen Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen. Die Zahl der -Erwerbstätigen und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat zugenommen. Dadurch konnten die Bundesagentur und die Rentenversicherungsträger höhere Einnahmen als im Jahr zuvor erzielen. Der Einzelplan 11 schloss das Jahr 2014 mit Gesamtausgaben von 122,8 Mrd. Euro ab. Für das Jahr 2015 wird trotz stabiler Arbeitsmarktlage mit steigenden Ausgaben gerechnet. So sind Gesamtausgaben von 125,7 Mrd. Euro veranschlagt. Der Aufwuchs ist insbesondere auf steigende Leistungen an die Rentenversicherung (1,5 Mrd. Euro), auf höhere Ausgaben für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (738,4 Mio. Euro) sowie auf die steigende Zahl von Empfängerinnen und Empfängern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (611,1 Mio. Euro) zurückzuführen Wesentliche Ausgabenbereiche Rentenversicherung Überblick und Organisation Im Jahr 2014 zahlte der Bund 82,8 Mrd. Euro an die gesetzliche Rentenversicherung. Dies waren Bundeszuschüsse, zweckgebundene Beiträge und Erstattungen sowie der Fehlbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Die Mittel fließen in die Haushalte der Träger der Rentenversicherung (Träger). Die wesentliche Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung bilden allerdings die Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern.

4 Drucksache 18/XXXX 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Die gesetzliche Rentenversicherung gliedert sich in die allgemeine und in die knappschaftliche Rentenversicherung. Zwei Bundesträger und 14 Regionalträger nehmen die Aufgaben der Rentenversicherung eigenverantwortlich wahr Finanzielle Situation Im umlagefinanzierten System der Rentenversicherung decken die Einnahmen eines Kalenderjahres und soweit erforderlich Entnahmen aus der Rücklage die Ausgaben desselben Kalenderjahres. Die Tabelle 30.2 gibt einen Überblick über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung.

5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/XXXX Tabelle 30.2 Übersicht über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung im Jahr 2014 nach Trägergruppen RV insgesamt a, b Bundesträger Allgemeine RV in Mio. Euro Regionalträger Knappschaftliche RV Gesamteinnahmen Beitragseinnahmen c Bundeszuschuss d zusätzlicher Bundeszuschuss e Erstattungen Ausgleich zwischen allgemeiner und knappschaftlicher RV f Gesamtausgaben Rentenausgaben Leistungen zur Teilhabe Verwaltungs- und Verfahrenskosten Kindererziehungsleistungen Ausgleich zwischen allgemeiner und knappschaftlicher RV f Einnahmeüberschuss Erläuterungen: a Ohne Ausgleichszahlungen innerhalb der allgemeinen Rentenversicherungen und zwischen allgemeiner und knappschaftlicher Rentenversicherung. b Differenzen in den Quersummen und den Summen der Trägergruppen entstehen durch Rundungen. c Einschließlich der Beitragszahlungen des Bundes insbesondere für Kindererziehungszeiten von 11,9 Mrd. Euro, 177 SGB VI. d Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung, 213 Absatz 2 SGB VI und Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung, 215 SGB VI. e Zusätzlicher Bundeszuschuss zur pauschalen Abdeckung nicht beitragsgedeckter Leistungen und zur Stabilität des Beitragssatzes, 213 Absatz 3 und 4 SGB VI. f Die Ausgleichszahlungen zwischen allgemeiner und knappschaftlicher Rentenversicherung resultieren im Wesentlichen aus dem Wanderungsausgleich ( 223 Absatz 6 SGB VI). Hiernach sind Mehreinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung, welche durch die veränderte Zahl ihrer Versicherten entstehen, an die knappschaftliche Rentenversicherung zu erstatten. Quelle: Zusammenstellung der endgültigen Rechnungsergebnisse der Deutschen Rentenversicherung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

6 Drucksache 18/XXXX 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Die Ausgaben für Leistungen sind im Jahr 2014 gestiegen. Ein Grund hierfür liegt darin, dass zunehmend geburtenstarke Jahrgänge das Rentenalter erreichen. Ein weiterer Grund ist das neue Rentenpaket mit der Mütterrente und der Rente ab 63. Trotzdem erzielten die Träger im Jahr 2014 einen Überschuss von 3,2 Mrd. Euro. Der Überschuss erhöht die Nachhaltigkeitsrücklage. Sie ist eine finanzielle Reserve der Rentenversicherung, welche unterjährige Schwankungen von Einnahmen und Ausgaben ausgleichen und den Beitragssatz verstetigen soll. Zum Jahresende 2014 betrug sie 35 Mrd. Euro. Mit 1,9 Monatsausgaben lag sie über dem gesetzlich festgelegten oberen Grenzwert von 1,5 Monatsausgaben. Wird am Ende eines Jahres erwartet, dass der obere Grenzwert am Ende des nächsten Jahres überschritten wird, verlangt das Gesetz, den Beitragssatz zu Beginn des nächsten Jahres zu senken. Das hat die Bundesregierung mit der Beitragssatzverordnung 2015 getan. Der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung wurde auf 18,7 % und für die knappschaftliche Rentenversicherung auf 24,8 % festgesetzt Beitragseinnahmen Von den insgesamt 269,4 Mrd. Euro Einnahmen des Jahres 2014 stammten knapp 75 % (201,6 Mrd. Euro) aus Beiträgen. Darunter fallen auch die vom Bund erstatteten Beiträge für Kindererziehungszeiten. Die Beiträge, die für eine versicherungspflichtige Beschäftigung (Rentenversicherungsbeiträge) zu entrichten sind, bilden den Kern der Beitragseinnahmen. Der Bundesrechnungshof prüfte in den vergangenen Jahren schwerpunktmäßig den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge. Die Krankenkassen ziehen diese ein und leiten sie anteilig an den Gesundheitsfonds, an die Pflegekassen, die Bundesagentur und die Rentenversicherungsträger weiter. Dafür zahlen diese eine pauschale Vergütung von jährlich über 863 Mio. Euro. Die Bundesagentur und die Rentenversicherungsträger halten die vereinbarte Vergütung für zu hoch. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Krankenkassen bislang nicht nachweisen können, wie hoch die tatsächlichen Kosten für den Beitragseinzug sind. Weder die am Beitragseinzug beteiligten Sozialversicherungsträger noch die Aufsichtsbehörden können derzeit beurteilen, inwieweit die gezahlte Vergütung der Höhe nach gerechtfertigt ist (vgl. Bemerkungen 2014 Weitere Prüfungsergebnisse, Bundestagsdrucksache 18/4650 Nr. 1) Ausgaben Der weit überwiegende Teil der Ausgaben der Rentenversicherung (98 %) entfällt auf gesetzliche Leistungen an Versicherte. Dazu gehören insbesondere Rentenausgaben wegen Alters (z. B. Regelaltersrente), verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes (z. B. Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten), Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner sowie Leistungen zur Teilhabe. Der Bundesrechnungshof prüfte die Berechnung und Zahlung von Renten an volljährige Waisen. Die Träger mussten deren Einkommen jährlich ermitteln, weil es die Rente mindern konnte. Hierdurch entstand erheblicher Verwaltungsaufwand. Diesem Aufwand standen deutlich geringere Einsparungen durch eine Kürzung des Rentenanspruchs gegenüber. Der Bundesrechnungshof hat daher vorgeschlagen, bei der Rentenberechnung künftig das Einkommen der Waisen unberücksichtigt zu lassen (vgl. Bemerkungen 2013 Weitere Prüfungsergebnisse, Bundestagsdrucksache 18/1220 Nr. 3). Die Empfehlung ist nunmehr gesetzlich umgesetzt worden. Die gesetzliche Rentenversicherung gab für Leistungen zur Teilhabe im Jahr ,8 Mrd. Euro aus. Diese Leistungen umfassen hauptsächlich die medizinische Rehabilitation und die Teilhabe am Arbeitsleben. Der Bundesrechnungshof prüfte die Ausgaben für die medizi-

7 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/XXXX nische Rehabilitation. Diese zielt im Wesentlichen darauf ab, Behinderungen abzuwenden oder Einschränkungen der Erwerbstätigkeit zu mindern. Zur medizinischen Rehabilitation gehören ärztliche, pflegerische sowie physio- und psychotherapeutische Behandlungen. Der Bundesrechnungshof wies auf Verluste trägereigener Rehabilitationskliniken und Investitionen ohne angemessene Wirtschaftlichkeitsberechnung hin. Eigene Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger stehen weiterhin im Mittelpunkt der Prüfungen Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbringen die Jobcenter. Sie werden entweder als gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur und Kommunen betrieben (303 Jobcenter), oder von den Kommunen allein als zugelassene kommunale Träger (105 Jobcenter). Der Bund beteiligte sich im Jahr 2014 mit 32 Mrd. Euro an der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Abbildung 30.1 zeigt die Aufteilung der Ausgaben des Bundes auf die Leistungsarten. Abbildung 30.1 Grundsicherungsleistungen des Bundes im Jahr 2014 (Ist) Quelle: Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Ein Teil der Ausgaben für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit fließt in Sonderprogramme des Bundes. Für die Jahre 2014 und 2015 waren bzw. sind jeweils bis zu 538 Mio. Euro für solche Sonderprogramme veranschlagt. Diese Summe verteilt der Bund nicht nach einem einheitlichen Maßstab auf die einzelnen Jobcenter. Vielmehr fördert er nach den Richtlinien der verschiedenen Programme eine Vielzahl einzelner Projekte mit Zuwendungen. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Projekte und Programme oft weder untereinander noch mit den anderen Aufgaben der Jobcenter zur Eingliederung in Arbeit koordiniert sind. Das BMAS will an den Bundesprogrammen festhalten. Der Bund könne nur so kurzfristig und bundesweit Schwerpunkte und Impulse im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) setzen. Gleichwohl hat es einzelne Verbesserungen bei der Umsetzung der Programme in Aussicht gestellt. Der Bundesrechnungshof hat dem BMAS zudem wiederholt empfohlen, die Berechnung der Grundsicherungsleistungen zu vereinfachen. So hat er zuletzt vorgeschlagen, die Beiträge zu einer geförderten Altersvorsorge ( Riester-Rente ) pauschal vom Einkommen abzusetzen. Darüber hinaus hat er für die vorläufige Leistungsgewährung eine eigene Regelung

8 Drucksache 18/XXXX 8 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode im SGB II angeregt. Das BMAS hat die Vorschläge aufgegriffen. Sie sollen bei der nächsten Änderung des SGB II berücksichtigt werden (vgl. Bemerkung Nr. 33). Einkommen wird grundsätzlich auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Bei erwerbstätigen Leistungsberechtigten bleibt jedoch monatlich ein Betrag von 100 Euro anrechnungsfrei. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass aus diesem Absetzbetrag Fehlanreize resultieren. So richten die Arbeitgeber ihre Jobangebote und die Leistungsberechtigten ihr Erwerbsverhalten stark an der Höhe des Absetzbetrages aus, damit es nicht zu einer Einkommensanrechnung kommt. Das BMAS teilt diese Einschätzung. Es will laufend überprüfen, wie die Freibetragsregelungen wirken. Eine Änderung der geltenden Regelungen hält es hingegen für nicht erforderlich. Der Bundesrechnungshof wird weiterhin beobachten, wie sich der pauschale Absetzbetrag auswirkt Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit Trägerin der Arbeitsförderung ist die Bundesagentur. Zur aktiven Arbeitsförderung gehören die Beratung, Vermittlung und Förderung von Menschen, die eine Arbeit oder Ausbildung suchen, sowie die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus zahlt die Bundesagentur Entgeltersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld. Sie erfüllt ihre Aufgaben bundesweit in derzeit 156 Agenturen für Arbeit. Das BMAS führt die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur. Das Haushaltsjahr 2014 schloss die Bundesagentur mit einem Überschuss von 1,6 Mrd. Euro ab. Dieser Überschuss ist insbesondere auf Minderausgaben von 1,4 Mrd. Euro bei der aktiven Arbeitsförderung zurückzuführen. Die Ausgaben der Bundesagentur beliefen sich insgesamt auf 32,1 Mrd. Euro. Die Einnahmen, insbesondere aus Beiträgen, betrugen 33,7 Mrd. Euro. Den Überschuss führte die Bundesagentur ihren Rücklagen zu. Tabelle 30.3 gibt eine Übersicht über die wesentlichen Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur.

9 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9 Drucksache 18/XXXX Übersicht über den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit Tabelle Soll 2014 Ist Abweichung 2015 Ist/Soll a Soll in Mio. Euro Ausgaben , , , ,3 Aktive Arbeitsförderung Arbeitslosengeld I Verwaltungsausgaben Arbeitsförderung Verwaltungsausgaben Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 651, , , , , ,2 649, , , ,9 13, , , ,5-58, ,4 Einnahmen , ,6 288, ,8 Beiträge Verwaltungskostenerstattung Grundsicherung für Arbeitsuchende Sonstige Finanzierungssaldo (Überschuss) , ,5 349, , , ,5-76, , , ,7 15, ,4 155, , ,7 352,5 Erläuterung: a Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. Quelle: Haushalt der Bundesagentur. Für das Jahr 2014: Haushaltsplan und Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan. Die Bundesagentur verfügte im Jahr 2014 über Möglichkeiten, Arbeitskräfte befristet oder unbefristet einzustellen (Beschäftigungsmöglichkeiten). Diese umfassten Stellen für unbefristete Kräfte (Plankräfte) sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für befristete Kräfte (Ermächtigungen). Rund 40 % der Beschäftigungsmöglichkeiten entfallen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl. Nr ). Die Personalausgaben hierfür werden der Bundesagentur aus dem Einzelplan 11 erstattet.

10 Drucksache 18/XXXX 10 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Angesichts der Entwicklung des Arbeitsmarktes und aufgrund der Änderung interner Strukturen strebt die Bundesagentur seit dem Jahr 2010 einen Abbau sowohl der Stellen für Plankräfte als auch der Ermächtigungen an. Bis zum Jahr 2019 sollen insgesamt Beschäftigungsmöglichkeiten entfallen. Die Tabelle 30.4 zeigt die Entwicklung seit dem Jahr Tabelle 30.4 Entwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Personalausgaben bei der Bundesagentur für Arbeit seit dem Jahr Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Soll Anzahl a Beschäftigungsmöglichkeiten Gesamt Stellen für Plankräfte Ermächtigungen für befristete Kräfte Personalausgaben b in Mio. Euro Gesamt 5 186, , , , , ,0 Erläuterungen: a Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. b Titel (ohne ). Quelle: Haushalt der Bundesagentur. Seit dem Jahr 2010 hat die Bundesagentur ausschließlich Ermächtigungen für befristete Kräfte abgebaut. Bei den Stellen für Plankräfte ist dagegen ein Aufwuchs zu verzeichnen. Trotz des sinkenden Personalbestandes sind die Personalausgaben seit dem Jahr 2010 bis zum Jahr 2014 um 135,8 Mio. Euro gestiegen. Im Jahr 2015 sollen sie um weitere 298,8 Mio. Euro steigen. Ein Schwerpunkt der Prüfungen des Bundesrechnungshofes lag im Jahr 2014 bei der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen. Der Bundesrechnungshof hat beispielsweise untersucht, wie die Bundesagentur Behinderungen von Menschen im Vermittlungsprozess berücksichtigt. Er hat beanstandet, dass die Vermittlungsfachkräfte einen möglichen Rehabilitationsbedarf häufig nicht erkannten, obwohl deutliche Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen oder drohende Behinderungen vorlagen. Die Bundesagentur will die Vermittlungsfachkräfte intensiver schulen, um potenzielle Behinderungen künftig besser zu erkennen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unterstützt hilfebedürftige Personen, die entweder die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Länder führen die Aufgaben im Auftrag des Bundes aus. Zuständig hierfür sind in der Regel die Kreise und kreisfreien Städte. Um die Kommunen finanziell zu entlasten, erstattet der Bund den Ländern die Ausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung seit dem Jahr 2014 zu 100 %. Für das Jahr 2015 sind

11 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 11 Drucksache 18/XXXX hierfür im Bundeshaushalt 6,1 Mrd. Euro veranschlagt; für das Jahr 2016 sind 6,5 Mrd. Euro geplant. Der Bundesrechnungshof hat Informations- und Prüfungsrechte über die Verwendung der Bundesmittel. Bei seinen Prüfungen in mehreren Ländern stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Kreise und kreisfreien Städte die bundesgesetzlichen Regelungen unterschiedlich auslegten (vgl. Bemerkung Nr. 31) Europäischer Sozialfonds Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, um die Chancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. In der Förderperiode 2014 bis 2020 erhält Deutschland insgesamt 7,5 Mrd. Euro aus dem ESF. Der Bund verwaltet hiervon 2,7 Mrd. Euro. Diese Einnahmen werden zentral im Einzelplan des BMAS ausgewiesen. Förderprogramme des BMAS und vier weiterer Bundesministerien werden durch die Mittel mitfinanziert, beispielsweise zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund. Zu Entwürfen der ESF-Förderrichtlinien hat der Bundesrechnungshof beratend Stellung genommen. Der Bundesrechnungshof hat den Vorsitz in der Arbeitsgruppe Strukturfonds des Kontaktausschusses der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Europäischen Union inne. Parallel zu anderen Rechnungskontrollbehörden prüft der Bundesrechnungshof u. a., ob die ESF-Mittel ordnungsgemäß und wirtschaftlich verwendet werden. Zuletzt hat er Fehler analysiert, die Zuwendungsempfängern in Vergabeverfahren unterliefen. Er hat dem BMAS empfohlen, solche Fehler künftig systematisch zu erfassen und auszuwerten Einnahmeausfälle Im Jahr 2014 verzeichnete der Einzelplan 11 Einnahmeausfälle von 51,4 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 5,1 % an den gesamten Einnahmeausfällen des Bundes im Jahr 2014 (vgl. Bemerkung Nr ). Mit 48,1 Mio. Euro entfällt der Großteil der Einnahmeausfälle im Einzelplan 11 auf befristet und unbefristet niedergeschlagene Ansprüche, darunter insbesondere Ansprüche auf Rückzahlungen von Arbeitslosengeld II. Der Bundesrechnungshof prüft derzeit die Ursachen für diese Einnahmeausfälle. Einnahmeausfälle verzeichneten auch die Bundesagentur und die Rentenversicherungsträger. So betrugen die Einnahmeausfälle im Haushalt der Bundesagentur im Jahr 2014 insgesamt 160,7 Mio. Euro. Auch hier entfällt der größte Teil auf befristet und unbefristet niedergeschlagene Ansprüche (155 Mio. Euro), insbesondere bei Entgeltersatzleistungen wie dem Arbeitslosengeld (141,6 Mio. Euro). In den Jahren 2011 und 2012 untersuchte der Bundesrechnungshof, ob die Rentenversicherungsträger überzahlte Renten ordnungsgemäß zurückforderten. Er stellte fest, dass dies nicht alle Träger unverzüglich und konsequent taten. Ausgehend von der Empfehlung des Bundesrechnungshofes haben die Deutsche Rentenversicherung Bund als Spitzenverband und die übrigen Träger gemeinsam einheitliche Grundsätze festgelegt, wie Forderungen erfasst und ausgewertet werden sollen. Damit haben sie die Grundlagen für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Forderungsverwaltung in der Deutschen Rentenversicherung geschaffen Ausblick Für die nächsten Jahre erwartet die Bundesregierung weiterhin eine solide Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung. Nach ihrem Finanzplan 2015 bis 2019 werden sich die arbeitsmarktpolitischen Ausgaben bei rund 33 Mrd. Euro verstetigen. Der Finanzplan berücksichtigt allerdings noch nicht die aktuellen Herausforderungen zur Integration von Flüchtlingen. Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen sollen die Ausgaben aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2016 zunächst um 3 Mrd. Euro erhöht werden. Ein Großteil davon soll in die Grundsicherung für Arbeitsuchende fließen.

12 Drucksache 18/XXXX 12 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Die Bundesagentur geht aktuell davon aus, dass sie auch in den kommenden Jahren Überschüsse erzielt. So könnte die allgemeine Rücklage der Bundesagentur von derzeit 3,4 Mrd. Euro auf 15 Mrd. Euro im Jahr 2019 anwachsen (vgl. Bemerkungen Nr und ). Die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung sollen bis zum Jahr 2019 voraussichtlich um über 13 Mrd. Euro auf 97,8 Mrd. Euro steigen. Auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung rechnet die Bundesregierung mit weiter steigenden Ausgaben auf bis zu 8,1 Mrd. Euro im Jahr Dies sind 2,6 Mrd. Euro mehr als die Ist-Ausgaben Insgesamt werden die Ausgaben aus dem Einzelplan 11 weiter steigen. Die Bundesregierung rechnet mit einem Anstieg von 125,7 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf 140,9 Mrd. Euro im Jahr 2019 (12,1 %). Dies hat insbesondere zwei Gründe: Zum einen werden die Leistungen der Grundsicherung jährlich der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Zum anderen führt die demografische Entwicklung zu einer höheren Zahl der Empfänger von Leistungen der Rentenversicherung sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die ab dem Jahr 2018 vorgesehene teilweise Übernahme von Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung von 5 Mrd. Euro ist hierbei nicht berücksichtigt. Sie soll außerhalb des Einzelplans 11 veranschlagt werden (vgl. dazu Bemerkung Nr ).

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