Finanzplan Abgeordnetenversammlung vom November 2015 in Bern
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- Caroline Waltz
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1 13 Abgeordnetenversammlung vom November 2015 in Bern Finanzplan Antrag Die Abgeordnetenversammlung nimmt den Finanzplan zur Kenntnis. Bern, 8. September 2015 Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund Der Rat Der Präsident Gottfried Locher Der Geschäftsleiter Philippe Woodtli
2 1. Allgemeine Bemerkungen Wie der Voranschlag ist auch der Finanzplan nach GAAP FER 21 dargestellt und enthält neben der Betriebsrechnung die Rechnung über die Veränderung des Kapitals. Auf die Aufstellung der Projektaufwendungen nach Legislaturzielen wurde verzichtet, da die aktuellen Ziele nur bis 2018 festgelegt sind und zu wenig Informationen vorliegen, um den Abgeordneten aussagekräftige Zahlen zu präsentieren. Es sind Lohnerhöhungen in Höhe der Teuerung (0.75%) und individuelle Lohnanpassungen, insbesondere für jüngere Mitarbeitende budgetiert. In den Jahren 2017 und 2018 sind Aufwendungen in Höhe von ca. 1.3 Mio. CHF für die Projekte zum Reformationsjubiläum geplant. Diesen Aufwendungen stehen Entnahmen aus dem Zwinglifonds in Höhe von 515 TCHF gegenüber. Die ausserordentlichen Aufwendungen für das Reformationsjubiläum entfallen ab Der Finanzplan unterstellt eine Kontinuität der Arbeit des Kirchenbundes. Das heisst auch, dass der Personalbestand auf dem Niveau des Jahres 2016 liegt. Der Finanzplan sieht eine schrittweise Auflösung der Arbeitgeberbeitragsreserve und des Fonds Altersvorsorge in Höhe von insgesamt 320 TCHF im Planungszeitraum vor. Der Finanzplan rechnet in der Summe der vier Planjahre mit einem Aufwandsüberschuss von ca. 370 TCHF, davon 190 TCHF im Jahr Zusammen mit den Entnahmen aus Reserven und Fonds wird so das Organisationskapital um ca Mio. CHF reduziert und trägt damit im Jahr 2017 mit 10% und in den Jahren 2018 bis 2020 mit gut 4% zur Finanzierung der Aufwendungen bei. Nach 2020 wird es nicht mehr möglich sein, das Kapital weiter zu reduzieren. Daher müssen ab 2021 entweder die Mitgliederbeiträge erhöht, andere Erträge akquiriert oder strukturelle Änderungen umgesetzt werden. Welche dieser Möglichkeiten gewählt werden sollen, muss bis zum Ende der Amtsdauer entschieden werden. Nicht berücksichtigt sind Änderungen aufgrund der Verfassungsrevision die zusätzliche Aufgaben und Rahmenbedingungen mit sich bringen können. Der Finanzplan ist ein rollendes Planungsinstrument. Verbindliche Finanzbeschlüsse werden durch die Abgeordnetenversammlung im Rahmen des Voranschlags bzw. durch den Rat bei Einzelgeschäften gefasst. Seite 2/6
3 2. Betriebsrechnung Budget 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 KCHF % KCHF % KCHF % KCHF % KCHF % Erträge Mitgliederbeiträge 6' ' ' ' ' Weitere Beiträge und Drittmittel Zielsummen zur Weiterleitung Kollekten für Fonds Total Ertrag aus internen Mitteln 8'133 8'108 7'883 7'858 7'833 Erträge aus erbrachten Leistungen Erträge aus Geldern der öffentlichen Hand Total Erträge 8' ' ' ' ' Betriebsaufwand Direkter Projektaufwand -6' ' ' ' ' Strukturaufwand -2' ' ' ' ' Total Betriebsaufwand -8'989-9'011-8'280-8'226-8'258 Zwischenergebnis Total Finanzergebnis Übriges Ergebnis Zwischenergebnis Fondsergebnis Zweckgebundene Fonds: Zuweisung Verwendung Freie Fonds: Zuweisung Verwendung Total Fondsergebnis Jahresergebnis Zuweisungen Einlage in (-)/Entnahme aus (+) Organisationskapital Jahresergebnis Seite 3/6
4 2.1. Erträge Der Finanzplan geht von gleichbleibenden ordentlichen Mitgliederbeiträgen aus. Die ausserordentlichen Beiträge der Mitgliedkirchen für die EVZ Seelsorge (350 TCHF) sind für den gesamten Planungszeitraum gleich. In den Jahren 2016 und 2017 ist darüber hinaus ein ausserordentlicher Beitrag für das Reformationsjubiläum (150 TCHF) budgetiert. In den Drittmitteln sind ein Beitrag der Reformationsstiftung für die Projekte des Reformationsjubiläums im Jahr 2017, die Beiträge der Mitgliedkirchen zu AV und KKP und Beiträge zu konkreten Projekten im Bereich der Entwicklungshilfe und der Menschenrechte budgetiert. Gemäss Beschluss der Abgeordnetenversammlung werden die Erträge aus Beitragszahlungen an den Fonds Schweizer Kirchen im Ausland (CHKiA) jährlich um 25 TCHF reduziert. Die übrigen Zielsummen und Beiträge an Fonds sind unverändert. Der Kirchenbund führt in der Zeit von 2015 bis 2018 das Präsidium des Rates der Religionen und bekommt dafür eine Entschädigung. Die Erträge aus Leistungen reduzieren sich im Jahr 2019, da diese Entschädigung entfällt Direkter Projektaufwand Für den direkten Projektaufwand sind ca. 70% der Betriebsaufwendungen vorgesehen. Das Reformationsjubiläum wird in den Jahren 2017 und 2018 das grösste Einzelprojekt sein. Für alle Projekte ausserhalb des Reformationsjubiläums wurden ab 2017 die Aufwendungen um insgesamt 180 TCHF reduziert. Die Arbeiten an der Verfassungsrevision sollten im Jahr 2017 abgeschlossen sein. Der Rat plant, die internationalen Organisationen wie bisher durch zusätzliche Beiträge zu ihren Vollversammlungen finanziell zu unterstützen. Zur Finanzierung werden jährlich 30 TCHF in den Fonds Internationale Veranstaltungen eingelegt. Bis 2017 werden Beiträge an die Schweizer Kirchen im Ausland geleistet. Für die Zeit danach sind noch keine Beschlüsse gefasst, die Zahlen werden aber für Arbeiten im Themengebiet fortgeschrieben Strukturaufwand Zum Strukturaufwand gehören die Aufwendungen der AV und des Rates sowie die der Zentralen Dienste, soweit sie nicht Projekten zugeordnet werden können. Darüber hinaus die administrativen Aufwendungen der Bereiche, wie die Erstellung des Rechenschaftsberichts. Für diese Aufgaben werden insgesamt ca. 30% des Budgets benötigt. Im Jahr 2016 sind 150 TCHF für den Austausch der Fenster der Liegenschaft am Sulgenauweg vorgesehen. In den Folgejahren sind die Aufwendungen daher um diese 150 TCHF niedriger. Im Jahr 2013 wurde die EDV-Infrastruktur des Kirchenbundes vollständig ersetzt. Diese Investition ist vollständig abgeschrieben. Für das Jahr 2017 ist eine erneute Investition vorgesehen, dafür sind ab 2017 Abschreibungen in Höhe von 50 TCHF budgetiert. Die Liegenschaft wird jährlich mit ca. 100 TCHF abgeschrieben. Die Abschreibung wird gegen die Neubewertungsreserve gebucht. Seite 4/6
5 2.4. Finanzergebnis Wie im Voranschlag werden die Zinsen auf Obligationen und die Aufwendungen budgetiert, Kursschwankungen werden nicht budgetiert Übriges Ergebnis Die Generalsekretärin der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK) ist über den Kirchenbund angestellt. Die Aufwendungen werden zu 100% erstattet. Der Kirchenbund führt bis 2018 das Präsidium des Rates der Religionen (SCR). Die Aufwendungen und Erträge des SCR werden ebenfalls als organisationsfremd dargestellt. Der Kirchenbund erhält für seine Arbeit eine Entschädigung (siehe Erträge) Fondsergebnis Details enthält die Rechnung über die Veränderung des Kapitals. Seite 5/6
6 3. Rechnung über die Veränderung des Kapitals Konten Anfangsbestand Erträge intern Zuweisung extern Interne Fondstransfers Verwendung extern Endbestand Zweckgebundene Fonds Fonds Frauenarbeit Fonds Menschenrechte Fonds Schweizer Kirchen im Ausland Fonds Seelsorge an Empfangsstellen 32 1'400-1' Kapital SCR Fondkapital (zweckgebundene Fonds) 928 2'574-2' Bewertungsreserven Arbeitgeberbeitragsreserve Neubewertungsreserve Liegenschaften 3' '886 Schwankungsreserven Wertschriften 1'123 1'123 Freie Fonds Fonds Altervorsorge Fonds Huldrych Zwingli Fonds Internationale Veranstaltungen Fonds John Jeffries 1'090 1'090 Solidarfonds Erarbeitetes Kapital Erarbeitetes Kapital 1' Jahresergebnis Organisationskapital 8' '503 6'303 Das Organisationskapital wird im Planungszeitraum um ca Mio. CHF reduziert. Im Jahr 2010 wurde die Liegenschaft am Sulgenauweg neu bewertet. Ein Wert in gleicher Höhe wurde in die Neubewertungsreserve gebucht, die jährlich um die Abschreibungen der Liegenschaft reduziert wird. Diese planmässige Abschreibung erklärt 398 TCHF der Kapitalreduzierung. Die Arbeitgeberbeitragsreserve wurde im Jahr 2012 an die Pensionskasse der Gesamtkirchgemeinde Bern geleistet, um eine Unterdeckung auszugleichen. Beim Wechsel der Pensionskasse im Jahr 2013 wurde dieser Betrag nicht vollständig benötigt. Die Pensionskasse Abendrot führt daher für den Kirchenbund ein Konto, das unter anderem genutzt werden kann, um die Arbeitnehmerbeiträge zu reduzieren. Da der Rat keine Unterdeckung der Pensionskasse erwartet (Deckungsgrad Ende 2014: 110%), plant er, in den Jahren 2017 bis 2020 die Arbeitgeberbeiträge zum Teil über diese Arbeitgeberbeitragsreserve zu finanzieren. Der Fonds Altersvorsorge wurde gebildet, um konkrete Rentenzusagen des Kirchenbundes zu finanzieren. Da die letzte berechtigte Rentnerin verstorben ist, kann der Fonds aufgelöst werden. In der Summe führt dies zu einer Reduzierung des Kapitals um 320 TCHF. Für die Projekte im Rahmen des Reformationsjubiläums plant der Rat Entnahmen aus dem Zwinglifonds in Höhe von insgesamt 515 TCHF. Darüber hinaus tragen die Aufwandsüberschüsse der Jahre 2017, 2019 und 2020 zu einer Reduzierung des Kapitals in Höhe von 373 TCHF bei. Die Reduzierung des Fonds Internationale Veranstaltungen wird sich in den Folgejahren ausgleichen, da eine jährliche Einlage von 30 TCHF die Finanzierung der Veranstaltungen über mehrere Jahre sicherstellt. Seite 6/6
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