Leitfaden Lebensmitteleinzelhandel - Stufe III - Frisches Obst, Gemüse und Speisekartoffeln
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- Karin Berg
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2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches Anforderungen Umsetzung Geltungsbereich Verantwortlichkeiten Aufbewahrungsfristen 4 2 Allgemeine Betriebsdaten 4 3 Anforderungen und Dokumentation Allgemeine Anforderungen an die Dokumentation und Eigenkontrolle 5 4 Erläuterungen zur Dokumentation und Eigenkontrolle Wareneingänge Dokumentation der Wareneingänge Anlieferung und Lagerung Anforderungen an die Anlieferung und Lagerung Hygiene-Konzept Anforderungen an das Hygienekonzept Warenpflege Anforderungen an die Warenpflege im Verkauf Verpackungsmaterial Anforderungen an das Verpackungsmaterial Temperaturführung Einhaltung der Kühlkette Rückstandskontrollen Sicherstellung eines Rückstandsmonitorings Rückverfolgbarkeit Herkunftssicherung und Warenfluss Kennzeichnung der Ware Anforderungen an die Spezifikation Schulungen Schulung der Mitarbeiter 11 5 Mitgeltende Unterlagen 11
3 1 Grundsätzliches Zur dauerhaften Sicherung der Qualität der Nahrungsmittel und zur Gewährleistung einer qualitäts- und umweltgerechten Produktion führt die Landwirtschaft, der Fruchthandel / Kartoffelgroßhandel und der Lebensmitteleinzelhandel über alle Stufen der Produktionskette ein übergreifendes Qualitätssicherungssystem ein. 1.1 Anforderungen Jeder Betrieb in dieser Erzeugerkette kann sich dem QS-System anschließen und verpflichtet sich damit die jeweiligen Kriterien der QS-Charta einzuhalten. Bei Erfüllung der Systemanforderungen wird zur Schaffung der Wiedererkennbarkeit das QS-Prüfzeichen vergeben. Grundsätzlich steht es den beteiligten Wirtschaftskreisen frei, zusätzliche Anforderungen zu vereinbaren bzw. vereinbarte Anforderungen fortzuführen. Die Einhaltung der Systemanforderungen wird auf allen Stufen durch das Eigenkontrollsystem gewährleistet. Der vorliegende Leitfaden dient als Instrument zur systematischen Umsetzung der Anforderungen aus der QS-Charta Obst, Gemüse (Anhang). 1.2 Umsetzung Im LEH werden Systemprüfungen durchgeführt, die abhängig sind von der Angebotsform der Erzeugnisse. Der Systemteilnehmer stellt der neutralen Kontrollinstitution sämtliche für QS benötigte Daten und Räumlichkeiten zur Verfügung. Nach dem Audit ist ein Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, der sämtliche Maßnahmen zur Fehlerkorrektur enthält. 1.3 Geltungsbereich Der vorliegende Leitfaden wurde für die Stufe Lebensmitteleinzelhandel entwickelt. Der Leitfaden ist unabhängig von der Betriebsgröße und hat Gültigkeit für alle Systemteilnehmer dieser Stufe. Er basiert auf den bei der EU-Kommission notifizierten Leitlinien des Bundesverbandes der Filialbetriebe und Selbstbedienungs-Warenhäuser (BFS) e.v. 1.4 Verantwortlichkeiten Die Verantwortung bezüglich der Einhaltung der Prüfzeichenvorgaben und somit der Sicherstellung der Konformität der ausgelobten Werbeaussagen des Obst, Gemüses und der Speisekartoffeln bezüglich des QS-Prüfzeichens liegt beim Systemteilnehmer. Die vollständige und korrekte Dokumentation der Produktion und der Eigenkontrolle liegen in der Verantwortung des Systemteilnehmers. Bei Nichterfüllung werden entsprechende Sanktionen über den Sanktionsbeirat ausgesprochen. Seite 3 von 15
4 1.5 Aufbewahrungsfristen Die Dokumente und Aufzeichnungen der im Rahmen des Eigenkontrollsystems durchgeführten internen Kontrollen müssen im Sinne der Sorgfalts- und Nachweispflicht gegenüber Dritten mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. 2 Allgemeine Betriebsdaten Es ist eine Betriebsübersicht zu erstellen mit folgenden Inhalten: Adresse mit sämtlichen Produktionsstätten/Outlets Betriebsbezeichnung: LEH Ansprechpartner und Vertretung aktuelle Anschrift Telefon- und Faxnummer -Adresse Art des Betriebes Angaben zu vorhandenen Qualitätsmanagementsystemen (z.b. ISO 9001) Es können vorhandene Dokumentationen genutzt werden (z.b. QM oder HACCP). 3 Anforderungen und Dokumentation Zur Absicherung der Einhaltung der Systemvorgaben gibt es ein Dokumentationssystem und werden interne Kontrollen (Eigenkontrollen) durchgeführt. Jeder Chartapunkt (Prüfzeichenvorgabe) ist wie ein kritischer Lenkungspunkt im bestehenden Eigenkontrollsystem zu behandeln. Die beschriebenen Anforderungen der QS-Charta müssen im Eigenkontrollsystem durchgeführt, dokumentiert und verifiziert werden. Zu den Anforderungen an die Eigenkontrolle gehört die Umsetzung der LMHV i.s. des 4 LMHV nach den Leitlinien für gute Hygienepraxis des Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungs-Warenhäuser (BFS) e.v. Die internen Kontrollen können sowohl durch automatische Registrierung (z.b. automatische Temperaturaufzeichnungen) als auch durch manuelle Aufzeichnung (z.b. Wareneingangskontrollen) dokumentiert werden. Des Weiteren können externe Prüforganisationen für bestimmte Aufgaben beauftragt werden (Zulassung nach ISO/IEC bzw. EN 45001). Seite 4 von 15
5 3.1 Allgemeine Anforderungen an die Dokumentation und Eigenkontrolle Lfd.- Nr. Kriterium Forderung Dokumentation Wareneingänge Anlieferung und Lagerung Dokumentation der Wareneingänge Anforderungen an die Anlieferung und Lagerung Lieferscheine, Wareneingangskontrolle Eigenkontrollsystem, Aufzeichnungen Hygienekonzept Warenpflege Verpackungsmaterial Produkt- und Produktionshygiene bei Eigenproduktion von QS-Produkten Personalhygiene Bauliche Anforderungen in Produktionsbereichen Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung Anforderungen an die Warenpflege im Verkauf Anforderungen an das Verpackungsmaterial Hygienekonzept Aufzeichnungen Hygienekonzept Reinigungsplan Aufzeichnungen Eigenkontrollsystem, Nachweis der Eignung für Lebensmittelverpackungen Temperaturführung Einhaltung der Kühlkette Aufzeichnungen, Dokumentation über Maßnahmen bei Abweichungen Rückstandskontrollen Rückverfolgbarkeit Sicherstellung eines Rückstandsmonitorings Anforderungen an Herkunftssicherung und Warenfluss Kennzeichnung der Ware Anforderungen an Spezifikation bei Eigenproduktion von QS-Ware Prüfplan, Laborberichte Lieferscheine, Rechnungen, Deklarationselemente, Preisschild, Plakat Lieferscheine, Rechnungen, Deklarationselemente, Preisschild, Plakat Chargendokumentation und Rückverfolgbarkeitssystem bei Vorort produzierter QS-Ware Schulungen Mitarbeiterschulungen Aufzeichnungen Seite 5 von 15
6 4 Erläuterungen zur Dokumentation und Eigenkontrolle 4.1 Wareneingänge Dokumentation der Wareneingänge Die Herkunft sämtlicher Wareneingänge (Obst, Gemüse ) ist über die Lieferscheine dokumentiert, so dass eine Rückverfolgbarkeit auf die Vorstufe gesichert ist. Bei Wareneingang erfolgt eine visuelle Produktkontrolle nach den Qualitätsnormen und Handelsklassen für Gartenbauerzeugnisse und Kartoffeln auf Qualität der Ware und Vollständigkeit der Dokumentation für jede Ladung. 4.2 Anlieferung und Lagerung Anforderungen an die Anlieferung und Lagerung Obst, Gemüse unterliegen naturbedingt unterschiedlichen schnellen Alterungsprozessen. Durch geeignete Anliefer-, Lager- und Aufbewahrungsbedingungen ist die Frische von Obst, Gemüse möglichst lang aufrecht zu erhalten. Ethylenempfindliches Obst und Gemüse (z. B. Kiwi, Blumenkohl, Rosenkohl, etc.) sollten nicht in unmittelbarer Nähe von stark ethylenausscheidenden Obst und Gemüse (z. B. Äpfel, Nektarinen, Pfirsiche, Melonen, etc.) gelagert werden. Seite 6 von 15
7 4.3 Hygiene-Konzept Anforderungen an das Hygiene-Konzept Der Betrieb muss die gesetzlich geforderten Hygienemaßnahmen erfüllen hinsichtlich: Produkt- und Produktionshygiene bei Eigenproduktion von QS-Produkten Wareneingangs-, Zwischen-, Endproduktprüfungen Herstellungs- und Arbeitsanweisungen für veredelte oder im Markt hergestellte Produkte Temperaturüberwachungen Lagerung und Produkthandling Bauliche Anforderungen in Produktionsbereichen Auslegung und Ausstattung der Betriebsund Lagerräume Beschaffenheit von Wänden, Decken und Fußböden Wasserver- und -entsorgung Personalhygiene Erstellen der betriebsspezifischen Regeln der Personalhygiene (persönliches Verhalten der Mitarbeiter im Betrieb) Tragen von Arbeitskleidung Sanitär-, Sozialräume und Garderoben Personalschulung und Unterweisung am Arbeitsplatz Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung Erstellen eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes Auflistung der verwendeten, im Lebensmittelbereich zugelassenen Mittel Der Systemteilnehmer ist verpflichtet ein Hygienekonzept entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gemäß 4 LMHV aufzubauen, durchzuführen und zu verifizieren. Abb. 1: Aufbau eines Hygienekonzeptes (nach UNTERMANN, 1996) Produkt- und produktionsspezifische Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren für den Konsumenten nach den Prinzipien des HACCP-Konzepts Grundsätzliche Hygienemaßnahmen - Reinigung, Desinfektion und Ungezieferbekämpfung - Temperatur und relative Luftfeuchte von Arbeits- und Lagerräumen - ausreichende Trennung von Arbeitsgängen und Produktionslinien (Vermeidung von Kreuz- kontaminationen) - Personalhygiene Räumliche und technische Voraussetzungen Ausstattung und Zustand der Räume und Einrichtungen Seite 7 von 15
8 4.4 Warenpflege Anforderungen an die Warenpflege im Verkauf Obst, Gemüse müssen jederzeit die Mindestanforderungen der jeweiligen Vermarktungsnormen erfüllen. Das betrifft insbesondere die Güteeigenschaften, Größensortierung, Toleranzen, Verpackung und Kennzeichnung. Auf nachfolgende Punkte ist besonders zu achten: Obst und Gemüse ohne Beschädigungen: nicht gequetscht, nicht gerissen, keine zu weiche Konsistenz, nicht glasig (Hitze- und Frostschäden), nicht geplatzt usw. Speisekartoffeln müssen gesund, sauber und fest sein. Gesundes Obst und Gemüse: ohne Schimmel, Fäulnis und Krankheiten. Speisekartoffeln müssen frei sein von: Keimen über zwei mm Länge, Nassfäule, Trockenfäule, Braunfäule, Hitze- und Frostschäden, inneren Mängeln, schweren Beschädigungen, Grünen sowie weiteren äußeren Mängeln. Sauberes Obst und Gemüse: frei von Erde (z.b. übermäßige Torfreste bei Champignons, Salat praktisch frei von Sand und Erde), Schmutz oder sonstigen sichtbaren Verunreinigungen, insbesondere von Rückständen von Dünge- und/oder Behandlungsmitteln die ein untypisches Erscheinungsbild der Frucht ergeben (z.b. untypisch rot oder weiß verfärbte Trauben). Speisekartoffeln müssen bezüglich der jeweiligen Partie oder Packung sortenrein und frei von fremden Bestandteilen sein. Die Größensortierung muss sich in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln befinden. Die Ware muss frei von anormaler Feuchtigkeit sein: Das Befeuchten der Ware (z.b. Salat, Spargel etc.) ist zulässig. Zugeführtes Wasser muss abfließen können. Gewaschene Früchte wie z.b. Citrusfrüchte müssen ausreichend abgetrocknet sein. Kondensationsfeuchtigkeiten durch Temperaturwechsel sind zulässig. Von frischem Aussehen: Bei Gemüse sind keine oder nur geringe Anzeichen von Welke zu erkennen. Obstsorten müssen einen ausreichenden Reifegrad aufweisen. Die Ware ist frei von fremdem Geruch und Geschmack. Praktisch frei von Schädlingen wie z. B. Läusen oder Fruchtfliegen. Geringe Schäden durch Schädlinge, wie z.b. Spuren an den Außenblättern von Salaten, sind zulässig. Nur Produkte, die diese Mindestanforderungen erfüllen, dürfen ins Regal eingeräumt und zum Verkauf angeboten werden. Das Verkaufspersonal prüft mehrfach täglich, dass nur Produkte angeboten werden, die den Mindestanforderungen entsprechen. Abweichende Artikel müssen aussortiert werden. Seite 8 von 15
9 Die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften ist sicherzustellen (siehe 4.8.2). Besonders empfindliche Produkte (z.b. Lauchzwiebeln, Bundmöhren, Radieschen, Blattsalate, Erdbeeren, Kirschen, Convenience Produkte, etc.) sind besonders kritisch und entsprechend häufig zu überprüfen. Bei Obst, Gemüse in Fertigpackung kann neben dem visuellen Zustand der Ware auch die Loskennzeichnung auf der Ware zur Beurteilung der Frische herangezogen werden. Die Loskennzeichnung ist aber nur als Hilfskriterium für eine bereits festgestellte Abweichung oder zum Beispiel für die Analyse einer eingehenden Kundenreklamation anzusehen. 4.5 Verpackungsmaterial Anforderung an das Verpackungsmaterial Die Lagerung der Verpackungsmaterialien erfolgt so, dass eine Verunreinigung der Materialien ausgeschlossen ist. Bei der Beschaffung der Verpackungsmaterialien ist darauf zu achten, dass der Lieferant die Eignung der Materialien für den vorgesehenen Verwendungszweck gewährleisten kann (Spezifikation). Verpackungsmittel sind für die entsprechenden Produkte geeignet/ lebensmitteltauglich und vor Verunreinigungen geschützt. 4.6 Temperaturführung Einhaltung der Kühlkette Kühlpflichtige Obst und Gemüse Artikel (z. B. Convenience Produkte) sind unter Einhaltung der Temperaturkette zu lagern und zu verkaufen. Die Temperaturregistrierung sämtlicher Kühleinrichtungen bei kühlpflichtiger Ware ist zu dokumentieren. 4.7 Rückstandskontrollen Sicherstellung eines Rückstandsmonitorings Die Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels (in der Regel die Zentralläger des Handels) nehmen an einem von QS anerkannten Rückstandsmonitoring teil. Die Probenziehungen erfolgen i.d.r. in den Zentrallägern des Handels. Prüfplan und Laborberichte sind auf Nachfrage offen zulegen. Seite 9 von 15
10 4.8 Rückverfolgbarkeit Herkunftssicherung und Warenfluss Die Herkunft sämtlicher Wareneingänge (Obst, Gemüse ) ist über die Lieferscheine dokumentiert, so dass eine Rückverfolgbarkeit auf die Vorstufe gesichert ist. Obst, Gemüse in Fertigpackungen werden vom Lieferanten/ Produzenten mit allen erforderlichen Deklarationselementen gemäß gesetzlichen Bestimmungen gekennzeichnet, zusätzlich können die spezifischen QS-Vorgaben (Logo) verwendet werden. Somit ist eine Rückverfolgbarkeit jeder einzelnen Fertigpackung jederzeit möglich. Bei losem Obst, Gemüse und losen Speisekartoffeln sind diese Angaben auf der Transportverpackung (Karton/ Steige/ Mehrwegkiste) deklariert. Die Angaben zum Ursprung, ggf. zur Klasse und zur Sorte sowie erforderliche Angaben zur Kennzeichnung von Oberflächenbehandlungs- und Konservierungsmitteln sind im Verkauf (Preisschild/ Plakat) von der Transportverpackung zu übernehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass es zu keinen Vermischungen, z. B. von Sorten, Herkünften, Kochtypen etc. kommt Kennzeichnung der Ware Die Kennzeichnung der QS-Ware muss eindeutig sein. Zusätzlich muss eine eindeutige Kennzeichnung der betroffenen Begleitscheine (üblicherweise Lieferscheine) gewährleistet sein, so dass jederzeit ein eindeutiger Bezug von der QS-Ware zu entsprechenden Lieferscheinen oder Rechnungen usw. hergestellt werden kann. Die Kennzeichnung der als QS- Ware zu vermarkteten Produkte erfolgt durch das QS-Prüfzeichen, direkt auf der Ware oder auf dem Preisschild/ Plakat im Verkauf. Der Systemteilnehmer verpflichtet sich, jederzeit eine eindeutige Identifizierung der QS-Ware und eine Rückverfolgbarkeit und Plausibilität sicherzustellen. Die Prüfung der Plausibilität wird anhand der im Betrieb vorhandenen Dokumente (Lieferscheine, Rechnungen, usw.) von der beauftragten neutralen Kontrollstelle im Rahmen der Systemkontrollen durchgeführt Anforderungen an die Spezifikation (Eigenproduktion von QS-Produkten) Sämtliche Produkteigenschaften von im Markt hergestellten Convenience-Produkten werden in Spezifikationen und Rezepturen detailliert festgelegt, diese beinhalten: Deklaration, Zutatenliste Hinweise auf allergene Substanzen (nach Beschluss) Produktbeschreibung, für den Lebensmittelbereich geeignetes Verpackungsmaterial MHD, Lagerungshinweise Spezifikationen und Rezepturen (quantitative Angaben) müssen den Kontrollstellen auf Anforderung vorgelegt werden. Seite 10 von 15
11 4.9 Schulungen Schulung der Mitarbeiter Gemäß 4 LMHV werden alle Mitarbeiter in den Obst und Gemüse Abteilungen regelmäßig in Hygiene geschult. Weiterhin sind die Mitarbeiter der Obst- und Gemüseabteilung im Markt regelmäßig zur Warenpflege und Kennzeichnung von Obst, Gemüse zu schulen. Neben den gesetzlich geforderten Hygieneschulungen und den Schulungen zur Warenpflege verpflichtet sich der Systemteilnehmer seinen Mitarbeitern die Anforderungen der QS-Charta in regelmäßigen internen Schulungen zu vermitteln. 5 Mitgeltende Unterlagen - Lebenmittelhygiene-VO in der jeweils gültigen Fassung - Leitlinien für gute Hygienepraxis des Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungs-Warenhäuser (BFS) e.v. - Qualitätsnormen und Handelsklassen für Gartenbauerzeugnisse und Kartoffeln Seite 11 von 15
12 5.1.1 Checkliste Eigenkontrolle Lebensmitteleinzelhandel Kriterium Dokumentation der Daten der eingehenden Warensendung zur Identifikation / Aufbewahrung / Rückverfolgbarkeit über den Lieferschein Wareneingänge 1. Forderung Visuelle Kontrolle der Ware nach Qualitätsnormen und Handelsklassen erfüllt Ja Nein Bemerkungen Anlieferung und Lagerung 2. Anliefer-, Lager- und Aufbewahrungsbedingungen ermöglichen Frischeerhaltung der Produkte Ethylenempfindlichkeit der Produkte bei Lagerung beachten Hygiene-Konzept 3. Hygienekonzept gemäß der gesetzlichen Anforderungen nach 4 LMHV aufgebaut, durchgeführt, verifiziert Wareneingangs-, Zwischen-, Endproduktprüfung erfüllt und dokumentiert Herstellungs- und Arbeitsanweisungen für veredelte oder im Markt hergestellte Produkte liegen vor Temperaturüberwachung der Ware dokumentiert Lagerung und Produkthandling entsprechen den Anforderungen Betriebsspezifische Regeln der Personalhygiene sind erstellt Tragen von Arbeitskleidung Sanitär-, Sozialräume und Garderoben sind vorhanden Unterweisungen des Personals am Arbeitsplatz durchgeführt, dokumentiert Reinigungs- und Desinfektionsplan vorhanden Auflistung der verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel vorhanden Verwendung im Lebensmittelbereich zugelassener Reinigungs- und Desinfektionsmittel Checkliste Eigenkontrolle LEH Stand: Freigabe Seite 12 von 15
13 Warenpflege - zugeführtes Wasser kann abfließen Gewaschene Ware ist ausreichend abgetrocknet Ware hat frisches Aussehen - Gemüse hat keine oder nur geringe Welkeanzeichen - Obst weist einen ausreichenden Reifegrad auf Ware ist frei von fremden Geruch und Geschmack Ware ist praktisch frei von Schädlingen Nachweis über Produktkontrollen durch das Verkaufspersonal dokumentiert Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften ist sichergestellt Höhere Kontrollfrequenz bei besonders empfindlichen Produkten (Lauchzwiebeln, Radieschen, Blattsalate, Erdbeeren, Kirschen, etc) eingehalten und dokumentiert Frischekontrolle von Ware in Fertigverpackungen durch visuelle Kontrolle und /oder die Loskennzeichnung durchgeführt Bei Lagerung: Verunreinigungen des Verpackungsmaterials ausgeschlossen Verpackungsmaterial für Verwendungszweck geeignet (Spezifikation des Lieferanten) Verpackungsmittel für entsprechende Produkte geeignet, lebensmitteltauglich und vor Verunreinigungen geschützt Kühlpflichtiges Obst und Gemüse (z.b. Convenience Produkte) werden unter Einhaltung der Temperaturkette gelagert und verkauft Temperaturregistrierung sämtlicher Kühleinrichtungen bei Kühlpflichtiger Ware ist dokumentiert Verpackungsmaterial Temperaturführung Ware entspricht zu jeder Zeit den Mindestanforderungen der Vermarktungsnormen Ware ist frei von Beschädigungen (nicht gequetscht, gerissen, glasig, geplatzt, etc) Ware ist gesund (frei von Schimmel, Fäulnis, Krankheiten) / /Kartoffeln sind frei von Grünen und Keimen über 2 mm Länge) Ware ist sauber (frei von Erde, Schmutz, sonstige Verunreinigungen und Rückständen von Dünge- und/oder Behandlungsmitteln, Fremdbestandteilen) und sortenrein Ware ist frei von anormaler Feuchtigkeit Checkliste Eigenkontrolle LEH Stand: Freigabe Seite 13 von 15
14 Teilnahme der Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels an einem von QS zugelassenen Rückstandsmonitoring für Pflanzenschutzmittel Rückstandskontrollen Rückverfolgbarkeit 7. Prüfplan und Laborberichte sind vorhanden und vollständig geführt 8. Bei Wareneingang: Herkunftsdokumentation sämtlicher Wareneingänge über Lieferscheine zur Sicherung der Rückverfolgbarkeit auf die Vorstufe Obst und Gemüse in Fertigverpackungen sind gemäß gesetzlichen Bestimmungen und spezifischen QS-Vorgaben mit allen erforderlichen Deklarationselementen gekennzeichnet Rückverfolgbarkeit jeder einzelnen Fertigverpackung jederzeit möglich Bei loser Ware sind die Deklarationselemente auf der Transportverpackung (Karton / Steige / Mehrwegkiste) deklariert Übernahme der Daten* von der Transportverpackung in den Verkauf (Preisschild / Plakat) *Angaben zum Ursprung, ggf. Klasse, Sorte, sowie erforderliche Angaben zur Kennzeichnung von Oberflächenbehandlungs- und Konservierungsmitteln Trennung von Sorten, Herkünften etc sind gewährleistet Trennung von QS-Ware und Nicht QS-Ware gewährleistet 9. Die Kennzeichnung der QS-Ware ist eindeutig Warenbegleitscheine sind eindeutig gekennzeichnet; eindeutiger Bezug von QS- Ware zu Lieferschein / Rechnung ist gegeben Kennzeichnung der als QS-Ware im Verkauf durch das QS-Prüfzeichen, direkt auf der Ware oder auf dem Preisschild / Plakat Eindeutige Identifizierung der QS-Ware / Rückverfolgbarkeit / Plausibilität ist sichergestellt 10. Dokumentation der Produkteigenschaften in Spezifikation und Rezeptur sämtlicher im Markt hergestellter Convenience-Produkte Spezifikationen und Rezepturen sind auf Nachfrage verfügbar Checkliste Eigenkontrolle LEH Stand: Freigabe Seite 14 von 15
15 Schulungen 11. Nachweis der Teilnahme aller Mitarbeiter der Abteilung Q+G an regelmäßigen Hygieneschulungen Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zur Warenpflege und Kennzeichnung von Obst, Gemüse Regelmäßige interne Schulungen der Mitarbeiter über die Anforderungen der QS- Charta Datum: Unterschrift des Verantwortlichen:.. Checkliste Eigenkontrolle LEH Stand: Freigabe Seite 15 von 15
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