Schulprotokoll. in Bretten PD Dr. Paul. L. Plener, leitender Oberarzt
|
|
- Mathias Kurzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 in Bretten PD Dr. Paul. L. Plener, leitender Oberarzt J. Straub, leitende Psychologin (M.Sc.), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
2 Ablauf Suizidalität Uhrzeit Inhalte 09:00-10:45 Theoretischer Input zu - Suizidalität - Nicht suizidalem selbstverletzenden Verhalten () - Rechtlichen Grundlagen 10:45 11:00 Pause 11:00 12:00 Konkrete Umsetzung an Ihrer Schule
3 Ablauf Suizidalität Uhrzeit Inhalte 13:00-14:45 Theoretischer Input zu - Suizidalität - Nicht suizidalem selbstverletzenden Verhalten () - Rechtlichen Grundlagen 14:45 15:00 Pause 15:00 16:00 Konkrete Umsetzung an Ihrer Schule
4
5
6
7
8 Suizidalität Prävalenz Suizidalität
9 Prävalenz I In Deutschland sterben pro Jahr ca Menschen an den Folgen von HIV Menschen im Straßenverkehr Menschen an illegalem Drogenkonsum Menschen am Suizid Suizidalität Statistisch gesehen stirbt ca. jede Stunde ein Mensch in Deutschland am Suizid Statistisches Bundesamt,
10 Prävalenz II 36% berichten von zumindest einmaligen Suizidgedanken Suizidalität Suizidales Verhalten nimmt mit Beginn der Adoleszenz zu, hat einen ersten Gipfel mit 16 Jahren Suizid in Deutschland zweithäufigste Todesursache bei Jugendlichen Männliche Jugendliche verüben ca. 4 mal so häufig Suizid wie weibliche Jugendliche Nock et al., 2008, Eaton 2007
11 Prävalenz III Geschlecht m w gesamt Ca Suizide/ Jahr <18 Jahren Suizidalität Schmidke et al., 2008, Statistisches Bundesamt, 2010
12 Suizidalität Einschätzung des Risikolevels
13 Zusammenhang von Suizidgedanken und -plänen Suizidalität 34% Suizidplanung 66% Suizidgedanken Nock et al., 2008, Kessler et al., 1999
14 Zusammenhang von Suizidplänen und -versuchen Suizidgedanken Suizidalität 34% 66% Suizidplanung 28% 72% Nock et al., 2008, Kessler et al., 1999 Suizidversuche
15 Risiko Level Hoch Mittel Risikolevel Risiko-/ Schutz- Faktor Suizidalität Mögliche Interventionen Psychiatr. Diagnose mit schwerer Symptomatik oder akutem Stressor; Schutzfaktoren nicht relevant Multiple Risikofaktoren, wenige Schutzfaktoren Potentiell letaler SV persistierende Gedanken mit starker Intention diese in die Tat umzusetzen gedankliches Durchspielen des Suizids Suizidgedanken mit Plan ohne Intention ohne Verhalten Vorstellung bei psychiatrischem Fachpersonal veranlassen stationäre Aufnahme Vorstellung bei psychiatrischem Fachpersonal veranlassen stationäre/ambulante Behandlung Suizidalität Niedrig Veränderbare Risikofaktoren, starke Schutzfaktoren Gedanken an den Tod kein Plan keine Intention oder Verhalten In Abhängigkeit von Frequenz und Intensität der Suizidgedanken Vorstellung bei psychiatrischem Fachpersonal ambulante Behandlung/Beratung
16 Suizidalität Ansprechen von Suizidalität
17 Diskussion Suizidalität Was halten Sie davon, Suizidalität bei einem Schüler offen anzusprechen?
18 Fragen nach Suizidalität Wer fragt macht nichts falsch Weder durch Fragebogenuntersuchungen (Gould et al., 2005), noch durch persönliche Ansprache (Crawford et al., 2011) wird Schaden angerichtet Suizidalität Fragen wird von Betroffenen eher als entlastend beschrieben (Gould et al., 2005) Falls Ihr Gegenüber suizidal erscheint, FRAGEN SIE DANACH!
19 Mögliche Fragen nach Suizidalität I Fragen nach Suizidgedanken Hattest du jemals den Wunsch tot zu sein? Suizidalität Hast du jemals das Gefühl gehabt, dass dein Leben nicht mehr lebenswert ist? Warst du jemals so verzweifelt, dass du sterben wolltest? Hast du je daran gedacht Selbstmord verüben zu wollen? Wie lange dauern diese Gedanken an? Wie oft kommen diese Gedanken? Wann sind diese Gedanken zum ersten Mal aufgetreten? Was hat diese Gedanken ausgelöst, als sie das erste Mal gekommen sind? Wie knapp bist du davor, deinen Gedanken nachzugeben und zu handeln? Hast du schon mit jemandem über deine Gedanken gesprochen?
20 Mögliche Fragen nach Suizidalität II Fragen nach Suizidplänen Hast du einen bestimmten Plan, wie du dir das Leben nehmen würdest? Suizidalität Wenn ja wie würdest du es anstellen? Hast du schon Vorbereitungen getroffen um deinen Plan in die Tat umzusetzen?
21 Mögliche Fragen nach Suizidalität III Fragen nach vergangenen Suizidversuchen Wann hast du zum ersten Mal versucht dir das Leben zu nehmen? Suizidalität Wann hast du das letzte Mal versucht dir das Leben zu nehmen? Wie hast du versucht dir das Leben zu nehmen? Was war der Auslöser dafür, dass es dir so schlecht ging, dass du versucht hast dir das Leben zu nehmen? Hast du beim letzten Mal, als du versucht hast dir das Leben zu nehmen, Alkohol getrunken oder Drogen eingenommen? Welche Methoden hast du verwendet? Hast du damit gerechnet daran zu sterben? Was hast du gedacht und gefühlt, als du den Versuch überlebt hast?
22 Obacht! Gefahren im Umgang mit Suizidgefährdeten Vorschnelle Tröstung Ermahnung Verallgemeinerung Ratschlag Belehrung Herunterspielen des Problems (ggf. d. Suizidversuchs) Beurteilen und kommentieren Nachforschen, ausfragen, analysieren Vorschnelle Aktivitäten entwickeln Suizidalität Kulessa, 1985
23 Suizidalität Nicht suizidales selbstverletzendes Verhalten ()
24 Definition: Suizidalität Bewusste, freiwillige und direkte Zerstörung von Körpergewebe ohne suizidale Absicht nicht sozial akzeptiert Lloyd-Richardson et al. 2007, Nitkowski & Petermann (2009)
25 Methoden: Suizidalität Schneiden/ritzen Sich aufkratzen Verbrennen (Deo, Zigarette) Kopf/Faust gegen Wand schlagen Sich einen Gegenstand unter die Fingernägel/Haut schieben Lloyd-Richardson et al. 2007, Nitkowski & Petermann (2009)
26 Suizidalität Prävalenz von
27 Prävalenz- Studien im Schulsetting Suizidalität 53 Studien, Mittlere Lebenszeitprävalenz: 18% Repetitives im letzten Jahr: ca. 4%
28 Situation in einer Schulklasse Suizidalität Jeder fünfte Schüler hat sich bereits einmal selbst verletzt!
29 Alter Wie alt warst Du als Du begonnen hast Dich selbst zu verletzen? 40, 00% 37,50% Suizidalität 35, 00% 30, 00% 25, 00% 25,00% 20, 00% 15, 00% 12,50% 10, 00% 5,00% 2,50% 3,13% 6,86% 9,38% 3,13% 0,00% <10a 10a 11a 12a 13a 14a 15a 16a
30 Verlauf Allgemeinbevölkerung: 4%-5.9% Suizidalität N=1802, Jahre, 7 Wellen: Klonsky, 2011, Moran et al., 2012
31 Motivation mit zu stoppen Wie motiviert bist Du im Augenblick das selbstverletzende Verhalten zu beenden? Suizidalität 45,00% 40,00% 38,19% 35,00% 30,00% 25,00% 20,00% 15,00% 18,05% 11,11% 19,44% 13,19% 10,00% 5,00% 0,00% Gar nicht motiviert Extrem motiviert
32 Suizidalität Ursachen von
33 Aber die Frage bleibt. Suizidalität WARUM MACHEN DIE DAS?
34 Die 7 Funktionen selbstverletzenden Verhaltens I Suizidalität Affektregulation.um schlechte Gefühle zu beenden Anti-Dissoziation.um mich wieder real zu fühlen Anti-Suizidal damit ich mich nicht umbringen muss Klonsky (2007)
35 Die 7 Funktionen selbstverletzenden Verhaltens II Interpersonelle Beziehungen.ich bin anders als die Anderen Suizidalität Interpersonelle Beeinflussung.um Hilfe von anderen zu bekommen Selbstbestrafung weil ich nichts wert bin Sensation seeking da bekommt man den Kick Klonsky (2007)
36 als stressregulierender Mechanismus Suizidalität STRESS Intrapersonell Interpersonell Positive Emotionen Negative Emotionen Aufmerksamkeit Negative soziale Interaktionen Nock, 2010
37 u. Emotionsregulation II Arousal/Valenz Valenz - Valenz + Suizidalität Arousal überfordert, frustriert Arousal Klonsky, 2009
38 u. Emotionsregulation III Arousal/Valenz Valenz - Valenz + Suizidalität Arousal überfordert, frustriert aufgeregt, euphorisch Arousal Klonsky, 2009
39 u. Emotionsregulation IV Arousal/Valenz Valenz - Valenz + Suizidalität Arousal überfordert, frustriert aufgeregt, euphorisch Arousal traurig, innerlich leer Klonsky, 2009
40 u. Emotionsregulation V Arousal/Valenz Valenz - Valenz + Suizidalität Arousal überfordert, frustriert aufgeregt, euphorisch Arousal traurig, innerlich leer erleichtert, entspannt Klonsky, 2009
41 u. Emotionsregulation VI Arousal/Valenz Valenz - Valenz + Suizidalität Arousal Arousal = Prädiktor für Frequenz von Klonsky, 2009, Claes et al., 2010
42 Suizidalität Risikoabschätzung
43 Hinweise auf Selbstverletzung Warnhinweise für Häufige, nicht erklärbare Schrammen, Narben oder Schnitte oder Verbrennungen Unpassende Kleidung um Wunden zu verdecken Schüler verbringen ungewöhnlich viel Zeit auf der Toilette oder an isolierten Orten Anderes Risikoverhalten (z.b. Promiskuität, Risikosuche, ) Essstörungen oder Substanzmissbrauch Zeichen für Depression, soziale Isolation Besitz scharfer Gegenstände (z.b. Rasierklingen, Messer) Zeichnungen, Texte bezogen auf Suizidalität nach Liebermann et. al., 2009, modifiziert nach Plener et. al., 2012c).
44 Suizidalität Umgang mit
45 DOs Dem Jugendlichen ruhig und mitfühlend begegnen Den Jugendlichen akzeptieren, auch wenn Verhalten nicht akzeptiert wird Suizidalität Dem Jugendlichen mitteilen, dass es Leute gibt, die sich Gedanken um ihn machen Verstehen, dass SVV ein Weg sein kann mit seelischem Schmerz umzugehen Die Worte des Jugendlichen für SVV verwenden Bereitschaft zuzuhören vermitteln Nicht urteilen Toste & Heath, 2010
46 DON Ts In übertriebenen Aktionismus verfallen Suizidalität Panik, Schock, Ablehnung zeigen Ein Ultimatum stellen oder Drohungen aussprechen Exzessives Interesse zeigen Dem Jugendlichen erlauben sich detailliert mit anderen Jugendlichen über SVV auszutauschen Dem Jugendlichen versichern, dass man es unter keinen Umständen weitersagen wird Toste & Heath, 2010
47 Umgang mit SVV Medizinische Behandlung zuerst (Schnitte versorgen, etc.) Nicht geschockt reagieren Oh mein Gott! Wie kannst Du so etwas nur machen? Das muß doch weh tun Versuchen Verbindung aufzunehmen ohne den Jugendlichen in die Ecke zu drängen
48 Umgang mit SVV Medizinische Behandlung zuerst (Schnitte versorgen, etc.) Nicht geschockt reagieren Versuchen Verbindung aufzunehmen ohne den Jugendlichen in die Ecke zu drängen Ich sehe, daß Du Dich selbst verletzt und würde Dir gerne helfen oder Ich bin vielleicht nicht die richtige Person mit der Du reden willst, aber ich kann Dir helfen so jemanden zu finden.
49 Umgang mit SVV Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen muss Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen
50 Umgang mit SVV Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen Du musst sofort damit aufhören oder Es ist schrecklich sich so etwas anzutun Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen muss Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen
51 Umgang mit SVV Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen muss Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen
52 Umgang mit SVV Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen muss Irgendetwas muss Dich ziemlich aufregen. Ich würde Dir gerne helfen Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen
53 Umgang mit SVV Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen muss Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören Ich denke Dich selbst zu verletzen ist der beste Weg den Du im Moment hast mit Deinen Gefühlen umzugehen Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen
54 Umgang mit SVV Empathisch reagieren, aber nie vorgeben zu wissen, wie sich der Jugendliche fühlt Hoffnung aufbauen
55 Umgang mit SVV Empathisch reagieren, aber nie vorgeben zu wissen, wie sich der Jugendliche fühlt Ich weiß, dass wenn ich ein Problem habe ich mich besser fühle, wenn ich mit jemandem reden kann Hoffnung aufbauen
56 Umgang mit SVV Empathisch reagieren, aber nie vorgeben zu wissen, wie sich der Jugendliche fühlt Hoffnung aufbauen Es ist wahrscheinlich momentan schwierig sich vorzustellen auf diesen Weg mit Deinen Gefühlen umzugehen verzichten zu sollen, aber es gibt andere Leute, die andere Wege gelernt haben. Ich bin sicher wir finden jemanden der helfen kann
57 Stresstoleranz Skills Skills: Fertigkeiten die kurzfristig wirksam aber langfristig aber nicht schädlich sind Sich ablenken Hirn-Flick-Flack Aktivitäten Gefühle ersetzen Körperempfindungen Sich beruhigen mit Hilfe der 5 Sinne Achtsam und bewusst hören, riechen, schmecken, spüren Den Augenblick verändern Fantasie, Kurzurlaub Sinngebung, Gebet, Meditation Entspannung
58 Stresstoleranz Skills Was hilft bei akutem Ritz-Druck? Chili Schote oder Ingwer kauen Knete oder Igelball kneten Brausetablette oder scharfes Bonbon lutschen Ammoniak-Riechampullen oder Tiger-Balsam riechen Gummiband schnippen oder Wärmesalbe auf die Haut auftragen.
59 Skills-Notfall-Koffer Nur die effektivsten Wege zur Ablenkung und Selbstberuhigung unter Hochstress Nur 3-4 Skills in Notfallkoffer legen In den Notfallkoffer gehören nur Skills die sehr zuverlässig und wirksam sind Wichtig ist auch, dass die Skills immer verfügbar sind
60 Umgang mit Epidemien Kommunikation über SVV innerhalb der peer group reduzieren: offen ansprechen, dass manche Mitschüler durch Kommunikation zu SVV verleitet werden könnten Suizidalität Kein zur Schau stellen von Narben, insbesondere frischen Wunden in der Schule gestatten Schüler, die bluten sollen nicht ins Klassenzimmer Ev. Exit-Karten, mit denen sich Schüler Auszeit nehmen können Intervention nur individuell- KEINE Gruppen (Ausnahme: therapeut. DBT skills Gruppen) Walsh 2006, Wishart 2004, Plener et al., 2012
61 Suizidalität Rechtliche Fragen
62 Grundlagen StGB 203: Verletzung von Privatgeheimnissen Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle staatlich anerkanntem Sozialarbeiter staatlich anerkanntem Sozialpädagogen Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten Suizidalität anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
63 Grundlagen StGB 34 StGB: Rechtfertigender Notstand Suizidalität Situation: es besteht eine gegenwärtig, nicht anders abwendbare Gefahr für Leib und Leben Ziel: die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden Schweigepflicht kann gebrochen weredn Voraussetzung: widerstreitende Interessen (Schweigepflicht versus Grad der drohenden Gefahr) müssen im Sinne des Interesses des Beeinträchtigten abgewogen werden! Mittel muss angemessen sein um die Gefahr abzuwenden! Gilt nur hinsichtlich Verhinderung bevorstehender Gefahren
64 Richtlinien für die Bildungsberatung: Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 Abschn. IV/1Einwilligung der Berechtigten Suizidalität Sofern Beratungsfachkräfte auf Wunsch minderjähriger Schülerinnen und Schüler tätig werden, ist eine erste Beratung zulässig. Werden darüber hinaus Maßnahmen für erforderlich gehalten, sind diese nur zulässig, wenn eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
65 Absch. IV/2Vertraulichkeit Suizidalität Beratungslehrerinnen, Beratungslehrer, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben über Tatsachen, die ihnen im Rahmen ihrer besonderen Beratungsaufgaben anvertraut wurden, Stillschweigen zu wahren. Psychodiagnostische Untersuchungen und Beratungen sind deshalb in der Regel unter Ausschluss Dritter durchzuführen. Schuladministration daher keine Details vermitteln
66 Suizidalität
67 Präventionsprogramme zur Verhinderung v. Youth Aware of Mental Health Programme (YAM): Schüler werden durch Interventionen im Klassenzimmer darauf hingewiesen, welche Schritte sie unternehmen können, falls sie sich um einen Mitschüler Sorgen machen. Wie kann man diese Schüler ansprechen? Wie kann der Schüler an einen Erwachsenen für weitere Hilfestellung vermitteln werden? Suizidalität Ziel: Sensibilisierung von Peers, Jugendlichen mit Problemverhalten Wege zu einer Hilfe aufzuzeigen Es konnte 12 Monate nach der Intervention gezeigt werden, dass YAM im Vergleich zur Kontrollgruppe mit einer Reduktion von Suizidversuchen und ernsten Suizidgedanken einherging (Wasserman et al. 2015; Fortune et. al. 2008)
68 Suizidalität Schüler Mitschüler Lehrer Experte Modifiziert nach Lieberman et al., 2009
69 Suizidalität Schüler Mitschüler Lehrer Experte Modifiziert nach Lieberman et al., 2009
70 Suizidalität Schüler Mitschüler Lehrer Experte Modifiziert nach Lieberman et al., 2009
71 Suizidalität Schüler Lehrer Eltern Experte Krisenteam externe Hilfen Lieberman et al., 2009
72 : Anforderungen JEDEM Lehrer bekannt Wann soll eines Schülers gemeldet werden? Wem soll es gemeldet werden? Wie ist die Schuladministration einzubeziehen? Welche Rolle spielen BeratungslehrerInnen? Wie erfolgt Einbeziehung der Eltern? Suizidalität Walsh 2006, Plener et al., 2012
73 : Ablauf Suizidalität Erstkontakt Kontakt mit Experte Risikoabschätzung KJPP Elternkontakt Lieberman et al., 2009
74 Protokoll Kontaktaufnahme durch Experten: Einzelgespräch mit Schüler danach Rückmeldung an überweisenden Lehrer, dass Kontakt stattgefunden hat (nicht worüber) Suizidalität Eher geringes Risiko: WENN: lediglich oberflächliches keine Suizidalität, flüchtige Suizidgedanken keine psychische Erkrankung DANN: Beratung v. Jugendlichem kann sich jederzeit wieder melden Wiederholte Überprüfung Walsh 2006, Toste & Heath, 2010
75 Protokoll Hohes Risiko: WENN: Suizidabsichten Suizidplanung Suizidversuch/Suizid von Freunden/ Familienmitglied Starkes, repetitives Suizidalität DANN: Info, dass Sorgeberechtigte verständigt werden (Anruf wenn möglich in Anwesenheit d. Schülers) Versicherung, dass Problemverhalten keine schulische Disziplinarstrafe nach sich zieht Vorschläge f. ambulante psychol./ psychiatr. Vorstellung Schweigepflichtsentbindungen (Kontakt mit anderen) Bei akuter Suizidalität: sofortige psychiatrische Notvorstellung Walsh 2006, Toste & Heath, 2010
76 Identifikation eines Experten Schule Suizidalität Wer ist der Experte? Wie wird dieser den Schülern kommuniziert?
77 Festlegung d. Kommunikationswege im Haus Schule Suizidalität Wie sind die Kommunikationswege im Haus? Wie ist das generelle Prozedere (Verfügbarkeit; Rückmeldungen; Räumlichkeiten)?
78 Kommunikation mit der Schuladministration Schule Suizidalität Wie ist die Kommunikation mit der Schuladministration?
79 Praxis Suizidalität An Schulleitung sollte weitergetragen werden, was für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs relevant ist Keine Inhalte aus Besprochenem mit Beratungslehrer an Dritte i.s.d. Verschwiegenheit
80 Worst case scenarios Schule Suizidalität Was tun Sie, wenn ein Schüler/eine Schülerin akut suizidal ist? Wen kontaktieren Sie (innerhalb/außerhalb der Schule)? Wer bleibt beim Schüler? Gibt es Räumlichkeiten in die man gehen kann? Was machen Sie mit den anderen Schülern, die das evtl. mitbekommen?
81 Worst case scenarios Schule Suizidalität Was tun Sie, wenn die Schülerin sagt, sie will sich umbringen und aus dem Klassenzimmer stürmt? Was tun Sie, wenn Sie die Eltern nicht erreichen? Wer darf den Schüler auch gegen seinen Willen in die Klinik bringen, wenn er droht wegzulaufen?
82 Ansprechpartner vor Ort Kontakt für den Notfall Klinikum Nordschwarzwald Calw-Hirsau Adresse: Im Lützenhardter Hof D Calw-Hirsau Sekretariat: Susanne Susemihl Telefon: Fax-Nr.: Homepage: 006_07_31_d28bcc899da3c74db8
83 Kontakt für den Notfall Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Karlsruhe Institutsambulanz und Anmeldung von Notfällen Telefon: Telefax: Adresse: Südliche Hildapromenade Karlsruhe
84 Ansprechpartner vor Ort Beratungsstelle Diakonisches Werk in Bretten - Am Kirchplatz Bretten - Tel.: 07252/ Fax.: 07252/ bretten@diakonie-laka.de - Öffnungszeiten: Mo- Mi: 9-12Uhr, 14-16Uhr Do: 15-18Uhr Fr: 9-12Uhr
85 Ansprechpartner vor Ort Kinder- und Jugendlichenpsychiater im Landkreis Karlsruhe 1. Andrea Appel Sprechzeiten: Mo: 09:00-12:00 14:00-16:00 Di: 09:00-12:00 14:00-16:00 Mi: 09:00-12:00 Do: 09:00-12:00 14:00-16:00 Fr: 09:00-12:00 Wörthstr Bruchsal Telefon: 07251/ Dr. med. Hermann Kivelitz Sprechzeiten: Mo: 08:00-13:00 14:00-18:00 Di: 08:00-13:00 14:00-18:00 Mi: 08:00-12:00 Do: 08:00-13:00 14:00-18:00 Fr: 08:00-12:00 Am Dickhäuterplatz Ettlingen Telefon: 07243/ Herr Dr. med. Dipl.- Biol. Wolfgang Hirschberg Virchowstr Bretten Telefon: 07252/
86 Ansprechpartner vor Ort Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Landkreis Karlsruhe 1. Andrea Appel Sprechzeiten: Mo: 09:00-12:00 14:00-16:00 Di: 09:00-12:00 14:00-16:00 Mi: 09:00-12:00 Do: 09:00-12:00 14:00-16:00 Fr: 09:00-12:00 Wörthstr Bruchsal Telefon: 07251/ Psicologo/Univ. de Mogi das Cruzes Maria Ignez de Carvalho Hartmann Sprechzeiten: Tel. Erreichbarkeit Mo+ Do Friedrich-Hecker-Allee Waghäusel Telefon: 07254/ Irina Cleff-Häußler Färbergasse Ettlingen Telefon: 07243/ Homepage: info@psychotherapie-cleffhaeussler.de 4. Dr. med. Philip Cronjaeger Sprechzeiten: Mo: 10:00-12:00 Di: 10:00-12:00 Do: 10:00-12:00 Thiebauthstr Ettlingen Telefon: 07243/ cronjaeger@online.de
87 Ansprechpartner vor Ort Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Landkreis Karlsruhe 5. Dipl.-Psych. Nora Eckrich Sprechzeiten: Di: 08:00-13:00 Fr: 08:00-13:00 Viktoriastr. 2 a Bad Schönborn Telefon: 07253/ Dipl.-Psych. Anna Katharina Eisenmann Am Kaufmannsbrunnen Malsch Telefon: 07246/ Dipl.-Psych. Ina Floßmann Schloßgartenstr. 35 A Ettlingen Telefon: 07243/ Diplom-Pädagogin Maria Gingelmaier Sprechzeiten: Di: Fr: 7:30-8 Neutorstr Bruchsal Telefon: 07251/ Dipl.-Psych. Jana Jastrebow Sprechzeiten: Mo: 08:30-12:30 13:00-17:00 Mi: 08:30-12:30 13:00-20:00 Do: 08:30-13:00 Fr: 08:30-13:00 16:00-20:00 Bulacher Str Ettlingen Telefon: 07243/
88 Ansprechpartner vor Ort Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Landkreis Karlsruhe 10. Dipl.-Psych. Anni Ludborzs Sprechzeiten: Tel. Voranmeldung Mo/Mi: Di/Do/Fr: 8-9 Martin-Luther-Str Bruchsalb Telefon: 07251/ Dipl.-Psych./ Univ. Marseille I Eva Machacek Di: 13:00-14:00 Do: 19:00-20:00 Brückstr Pfinztal Telefon: 0721/ eva.machacek@web.de 12. Maria Heloisa Martirani Keßler Sprechzeiten: Mo/Di/Fr: Mi: 9-12 Adolf-Kolping-Str Ettlingen Telefon: 07243/ Regine Morgan M. A. Sprechzeiten: Mo: 10:00-12:00 14:00-19:00 Di: 10:00-12:00 14:00-19:00 Mi: 10:00-12:00 14:00-19:00 Do: 10:00-12:00 14:00-19:00 Fr: 10:00-12:00 14:00-19:00 Humboldtweg Bretten Telefon: 07252/972760
89 Ansprechpartner vor Ort Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Landkreis Karlsruhe 14. Helmut Opitz Sprechzeiten: Mo: 10:00-19:00 Di: 14:00-18:00 Mi: 14:00-18:00 Do: 14:00-18:00 Fr: 10:00-19:00 Entengasse Ettlingen Telefon: 07243/ Dipl.-Soz.Päd. (FH) Kordula Richelshagen Sprechzeiten: Mo/Di: 12:00-13:00 Stadtgrabenstr Bruchsal Telefon: 07251/ k.richelshagen@t-online.de 16. Dipl.-Psych. Bernhard Seeger Kolpingstr Karlsdorf-Neuthard Telefon: 07251/ bernhard.seeger@gmx.de 17. Dr. med. Rolf Uebe Sprechzeiten: Mo: 09:00-11:00 Di: 09:00-11:00 16:00-18:00 Do: 09:00-11:00 16:00-18:00 Fr: 09:00-11:00 Schloßstr Bruchsal Telefon: 07251/ praxis-uebe@web.de
90 Suizidalität Fragen/Diskussion
91 Suizidalität
92 Abschlussevaluation
93 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
94 Ergänzende Slides
95 Risikofaktoren für Suizid: Personenvariablen Risikofaktoren Höheres Risiko Geringeres Risiko Alter ab 15 Jahre präpubertär Geschlecht männlich weiblich Partnerschaft allein lebend in Partnerschaft lebend Sexuelle Orientierung Nicht-heterosexuelle Orientierung heterosexuelle Orientierung Soziale Einbindung wenig soziale Unterstützung positive soziale Unterstützung Religiosität Denkstil rigides Denken (z.b. Hoffnungslosigkeit) Geringe Stresstoleranz geringe Selbstregulation schlechte Emotions- Regulation Flexibilität und Fähigkeit Emotionen und Affekte zu regulieren Sozialen Fertigkeiten geringe Coping-Fertigkeiten geringe Problemlösestrategien Einsichtsfähig gute Coping-Fertigkeiten gute Problemlösestrategien modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012
96 Risikofaktoren für Suizid: Familiäre Faktoren Risikofaktoren Höheres Risiko Geringeres Risiko Familienanamnese/ Suizid Suizid in der naher Verwandtschaft keine familiäre Anamnese von Suizid Familienanamnese Psychische Erkrankung in der nahen Verwandtschaft keine familiäre Anamnese einer psychiatrischen Erkrankung Familiäre Situation Verlust eines Elternteils aufgrund von Tod oder Scheidung Schwere familiäre Konflikte Wenig Unterstützung von Eltern Häufige Umzüge Intaktes Familienleben modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012
97 Risikofaktoren für Suizid: Akute und vergangene Suizidalität Risikofaktoren Höheres Risiko Geringeres Risiko Suizidgedanken Persistierend, lang andauernd flüchtig Intensiv; akut geringe Intensität Unkontrollierbar kontrollierbar Suizidale Intention starker Wunsch zu sterben starker Wille zu handeln Erwartung des Todes Suizidpläne vorbereitet gut geplant Methoden mit hoher Letalität Zugang zu Suizidmethoden hohe Ambivalenz geringerer Wille zu handeln keine Planung Wahl von Methoden mit geringer Letalität kein Zugang zu Methoden Vergangenes suizidales Verhalten aktueller Suizidversuch multiple Suizidversuche in der Vergangenheit geringe Chance der Entdeckung gut organisierter Suizidversuch Methoden mit hoher Letalität Reue darüber überlebt zu haben Erster Suizidversuch hohe Chance auf Rettung geringere suizidale Intention Verwendung von Methoden mit geringerer Letalität dankbar für das Überleben hohe Ambivalenz modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012
98 Risikofaktoren für Suizid: psychiatrische Auffälligkeiten Risikofaktoren Höheres Risiko Geringeres Risiko Psychiatrische Störungsbilder schwere Depression; depressive Phase einer bipolaren Störung akute Psychose Substanzabusus Borderline Persönlichkeitsstörung Schizophrenie Remission oder Heilung Abwesenheit akuter Symptomatik behandelte psychische Erkrankung unterstützendes Umfeld Psychiatrische Symptomatik/Kognitive Symptome Hoffnungslosigkeit schwacher Selbstwert Defizite in der Realitätsprüfung kommandierende Stimmen vorhandene Realitätsprüfung gute Strategien im Umgang mit Stress und negativen Emotionen sowie zur Problemlösung Affektive Symptomatik Depressive Stimmung schwere Ängste/Panikattacken intensive Wut intensives Gefühl der Einsamkeit Verhaltenssymptome Starkes, repetitives Verhaltensaktivierung; Unruhe Impulsivität Aggression Alkohol- und Drogenmissbrauch milde affektive Symptomatik Fähigkeit der Selbstberuhigung gute Selbstkontrolle geringer Drogenkonsum
99 Risikofaktoren für Suizid: Stressoren Risikofaktoren Höheres Risiko Geringeres Risiko Stressoren finanzielle Probleme juristische Probleme Verlust des Ausbildungsoder Schulplatzes Trauer; Liebeskummer Mobbing Sozialer Ausschluss oder Zurückweisung Berufliche oder private Erfolge Intakter Freundeskreis Medizinisch-somatische Anamnese/ Aktuelle Diagnose einer lebensbedrohlichen Erkrankung, chronische Erkrankung, neurologische Störungsbilder schwere Schlafstörung chronisch anhaltender dauerhafter Schmerz funktionelle Behinderung kognitive Beeinträchtigung Verlust des Sehens oder des Hörens Entstellung Gefühl eine Last für andere zu sein Krankheit in Remission sich gesund fühlen Gute Anpassungsfähigkeit gute soziale Unterstützung Körperliche Misshandlung/sexueller Missbrauch Vorliegen von sexuellem Missbrauch oder körperlichen Misshandlungen Keine Missbrauchs- oder Misshandlungsanamnese modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012
100 Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG): 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (durch Jugendhilfe) 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung abgestuftes Vorgehen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
101 Bundeskinderschutzgesetz: 4 KKG: Befugnisnorm 4 Abs. 1 KKG: Berufsgeheimnisträger, die in unmittelbarem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen: BerufspsychologInnen SozialarbeiterInnen JugendberaterInnen SuchtberaterInnen LehrerInnen etc. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern soweit erforderlich bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken (soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt ist).
102 4 KKG: Befugnisnorm 4 Abs. 2 KKG: Anspruch auf Beratung durch insoweit erfahrene Fachkraft bzgl. Gefährdungseinschätzung für Berufsgeheimnisträger unter Angabe pseudonymisierter Daten!
103 4 KKG: Befugnisnorm 4 Abs. 3 KKG = eigentliche Befugnisnorm: Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz 1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos und halten [die genannten Berufsgeheimnisträger] ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen infrage gestellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt, dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen.
104 Voraussetzungen nach 4 Abs. 3 KKG im Einzelnen Wenn 1.Hinwirken auf Inanspruchnahme weiterer Hilfe bei den Eltern a) ausscheidet oder b) erfolglos bleibt 2. Tätigwerden des Jugendamtes zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung für erforderlich gehalten wird Befugnis zur Weitergabe der personenbezogenen Daten (Geheimnisse isd 203 StGB) an das Jugendamt,
105 Befugnisnorm im Bundeskinderschutzgesetz: Abgestuftes Vorgehen im Rahmen der Güterabwägung Bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung: Stufe 1 Prüfung der eigenen fachlichen Mittel zur Gefährdungsabschätzung und Gefährdungsabwehr Stufe 2 I S e F Hinwirken auf die aktive Inanspruchnahme von Hilfen durch die Personensorgeberechtigten Stufe 3 Mitteilung an das Jugendamt (Befugnis) wenn: Tätigwerden dringend erforderlich ist Personensorgeberechtigte nicht bereit oder nicht in der Lage sind, an Gefährdungseinschätzung oder Abwendung der Gefährdung mitzuwirken Wenn Tätigwerden des JA zur Gefahrenabwendung erforderlich
106 SchG BW 19 (1) Die Bildungsberatung soll in allen Schularten gewährleistet [ ]werden. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Information und Beratung der Schüler und Erziehungsberechtigten über die für die Schüler geeigneten Bildungsgänge [ ] sowie die Beratung bei Schulschwierigkeiten in Einzelfällen. Die Einrichtungen der Bildungsberatung unterstützen die Schulen und Schulaufsichtsbehörden in psychologisch-pädagogischen Fragen und tragen dadurch zur Weiterentwicklung des Schulwesens bei. (2) Die Aufgaben der Bildungsberatung werden unbeschadet des Erziehungs- und Bildungsauftrags der einzelnen Lehrer durch die überörtlich einzurichtenden schulpsychologischen Beratungsstellen und an den Schulen vornehmlich durch Beratungslehrer erfüllt.
107 SchG BW 19 (3) Soweit die Bildungsberatung auf Ersuchen von Schülern oder Erziehungsberechtigten tätig wird, bedarf es für die Untersuchung der Einwilligung der Berechtigten. (4) Beratungslehrer und schulpsychologische Beratungsstellen arbeiten untereinander und mit anderen Beratungsdiensten, insbesondere mit den für die Berufsund Studienberatung zuständigen Stellen zusammen.
108 Richtlinien für die Bildungsberatung: Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 Die Bildungsberatung soll dazu beitragen, das verfassungsmäßig garantierte Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung zu verwirklichen und ihn in der bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit zu unterstützen. Die Aufgaben der Bildungsberatung umfassen dabei insbesondere die Schullaufbahnberatung sowie die Beratung bei Schulschwierigkeiten in Einzelfällen. Darüber hinaus unterstützen die Einrichtungen der Bildungsberatung Schulen und Schulaufsichtsbehörden in psychologisch-pädagogischen Fragen. [ ] Um dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern Rechnung zu tragen, erfolgen Beratungen grundsätzlich in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.
109 Richtlinien für die Bildungsberatung: Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 Schwerpunkt der Aufgaben ist die Schullaufbahnberatung, d. h. die Information und Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern über die geeigneten Bildungsgänge. [ ] helfen sie Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Schulschwierigkeiten, soweit Möglichkeiten hierzu im pädagogischen Bereich liegen. Insbesondere sind Leistungsschwächen (Leistungsabfall und -schwankungen) sowie Lernschwierigkeiten zu nennen; Weitergehende, insbesondere psychotherapeutische Maßnahmen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Klassen gehören nicht zu den Aufgaben.
110 Abschn. IV/1 Einwilligung der Berechtigten Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, zu deren Teilnahme die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf Grund von Rechtsvorschriften verpflichtet sind, bedarf es keiner Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Sofern Schulpsychologinnen, Schulpsychologen, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer auf Anforderung von Schulleitungen und Lehrkräften oder auf Veranlassung der Schulaufsichtsbehörden tätig werden und die betroffenen Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an erforderlichen Einzeluntersuchungen nicht verpflichtet sind, können diese nur durchgeführt werden, wenn die Erziehungsberechtigten oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst vorab schriftlich erklären, dass sie mit der Untersuchung und damit einverstanden sind, dass die Ergebnisse in dem für die Fragestellung erforderlichen Umfang dem Auftraggeber bekannt gegeben werden.
111 Richtlinien für die Bildungsberatung: Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 Abschn. IV/1Einwilligung der Berechtigten Sofern Beratungsfachkräfte auf Wunsch minderjähriger Schülerinnen und Schüler tätig werden, ist eine erste Beratung zulässig. Werden darüber hinaus Maßnahmen für erforderlich gehalten, sind diese nur zulässig, wenn eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
112 Absch. IV/2Vertraulichkeit Beratungslehrerinnen, Beratungslehrer, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben über Tatsachen, die ihnen im Rahmen ihrer besonderen Beratungsaufgaben anvertraut wurden, Stillschweigen zu wahren. Psychodiagnostische Untersuchungen und Beratungen sind deshalb in der Regel unter Ausschluss Dritter durchzuführen.
Prof. Dr. Paul Plener, MHBA. Bamberg Umgang mit selbstverletzendem Verhalten im Schulkontext
Prof. Dr. Paul Plener, MHBA Bamberg 2016 Umgang mit selbstverletzendem Verhalten im Schulkontext Übersicht Kommunikation 4S Projekt Schulprotokoll Therapeutic assessment Wie soll man auf NSSV reagieren?
MehrUmgang mit SchülerInnen mit suizidalem und selbstverletzenden Verhalten im schulischen Rahmen
Umgang mit SchülerInnen mit suizidalem und selbstverletzenden Verhalten im schulischen Rahmen Hans-Lebrecht-Schule Schule für Kranke am Universitätsklinikum Ulm D. Blaumer, Schulleiterin Stuttgart 10.07.2014
MehrUmgang mit Suizidalität und Selbstverletzungen in der Schule
Umgang mit Suizidalität und Selbstverletzungen in der Schule Rebecca Groschwitz, M.Sc. Psych. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Friedrich-Schiller-Gymnasium Pfullingen Überblick Suizidalität Wie
MehrKommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur.
Kommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur. Andrea Kliemann Ulm, 21. September 2011 Das Bundeskinderschutzgesetz "Gesetz
MehrUmgang mit Selbstverletzungen in der Schule. Lebenszeit: 25.6% 1-Jahr: 14.9% 6-Monate: 14.2% Überblick. Prävalenz.
Überblick Umgang mit Selbstverletzungen in der Schule Prävalenz Funktionen SVV in der Schule Schulprotokoll Prävention Plener PL Beratungslehrertag Plener PL Prävalenz- Jugendliche Plener et al. 2010 Prävalenz-
MehrEin Projekt der. Multiplikatorenschulung des Projekts
Ein Projekt der Multiplikatorenschulung des Projekts Multiplikatoren Schulung in Offenburg am 07. und 08. Dezember 2017 Referentinnen: Dr. Joana Straub, Psychologin (M.Sc.) Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin
MehrUmgang mit Selbstverletzungen in der Schule. Überblick. Prävalenz. Funktionen. SVV in der Schule. Schulprotokoll. Prävention.
Überblick Umgang mit Selbstverletzungen in der Schule Prävalenz Funktionen SVV in der Schule Schulprotokoll Prävention Plener PL Beratungslehrertag Studien in Schulpopulationen Studien in Schulpopulationen
MehrEin Projekt der. Multiplikatorenschulung des Projekts
Ein Projekt der Multiplikatorenschulung des Projekts Multiplikatoren Schulung in Hildrizhausen am 01. und 02. Februar 2018 Referenten: Dr. Rebecca Brown, Psychologin (M.Sc.) Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin
MehrEin Projekt der. Multiplikatorenschulung des Projekts
Ein Projekt der Multiplikatorenschulung des Projekts Multiplikatoren-Schulung am 06. und 07. Juli 2017 in Ulm Referentinnen: Dr. Rebecca Brown, Psychologin (M.Sc.) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
MehrEin Projekt der. Multiplikatorenschulung des Projekts
Ein Projekt der Multiplikatorenschulung des Projekts Multiplikatoren-Schulung am 09. und 10. Juli 2015 Referenten: Joana Straub (M.Sc.) Rebecca Groschwitz (M.Sc.) Ablauf Donnerstag 09.07.2015 Uhrzeit Dauer
MehrDefinition. Wie häufig ist selbstverletzendes Verhalten?
Überblick Selbstverletzendes Verhalten und Suizidalität im Kindes- und Jugendalter Selbstverletzendes Verhalten Definition Prävalenz Ätiologie Umgang mit SVV Suizidalität Definition Prävalenz Ätiologie
MehrWie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
MehrNicht-suizidales Selbstverletzendes Verhalten (NSSV)
Nicht-suizidales Selbstverletzendes Verhalten (NSSV) Prof. Dr. Paul L. Plener, MHBA DGKJP 2017 Ulm Unsere Klinik Kinderstation: 12 Plätze OA: Dr. Müller Jugendstation I: 8 Plätze OA: Dr. Müller Jugendstation
MehrSchülerInnen, die lebensmüde Gedanken haben und / oder sich selbst verletzten, haben häufiger Probleme und Konflikte
Umgang mit SchülerInnen mit suizidalem und selbstverletzenden Verhalten im schulischen Rahmen Hans-Lebrecht-Schule Schule für Kranke am Universitätsklinikum Ulm D. Blaumer, Schulleiterin Stuttgart 10.07.2014
MehrRechtliche Grundlagen interdisziplinärer Zusammenarbeit. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg
Rechtliche Grundlagen interdisziplinärer Zusammenarbeit Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Der Gesetzgeber hat beim präventiven und intervenierenden Kinderschutz gesetzgeberischen Handlungsbedarf
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrFachstelle Kinderschutz im im November Februar
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrNOTFALLPLAN BEI GEWALT GEGEN KINDER
Hauptamtliche mit eigenem Schutzauftrag gem. 4 KKG Anlage IV EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNGSSITUATION Bei der Gefährdungseinschätzung sind die Fachkräfte der Einrichtung gehalten, die Situation mit den Betroffenen
MehrErkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als
MehrBewusste, freiwillige und direkte Zerstörung von Körpergewebe, ohne suizidale Absicht, die sozial nicht akzeptiert ist
Nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten und Suizidalität im Kindes- und Jugendalter Paul L. Plener KJPP VO Ulm Definition Bewusste, freiwillige und direkte Zerstörung von Körpergewebe, ohne suizidale
MehrNicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten und Suizidalität im Kindes- und Jugendalter. Paul L. Plener KJPP VO Ulm
Nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten und Suizidalität im Kindes- und Jugendalter Paul L. Plener KJPP VO Ulm Überblick Nicht suizidales selbstverletzendes Verhalten Definition Prävalenz Ätiologie
MehrIhr wollt die Wunden nicht sehen Wenn Jugendliche sich selbst verletzen
Ihr wollt die Wunden nicht sehen Wenn Jugendliche sich selbst verletzen (Auszüge) JUNGE MENSCHEN STÄRKEN Vortragsreihe LÖRRACH 2015 Dr. Frank Köhnlein, 04.03.2015 Oberarzt, Kinder- und Jugendpsychiatrische
MehrDefinition. Wie häufig ist selbstverletzendes Verhalten?
Selbstverletzendes Verhalten und Suizidalität im Kindes- und Jugendalter Definition Paul L. Plener KJPP VO Ulm Überblick Selbstverletzendes Verhalten Definition Prävalenz Ätiologie Umgang mit SVV Suizidalität
MehrClearingstelle Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz Jugendhilfe und Polizei Kooperationsmöglichkeiten bei Kindeswohlgefährdungen
Stiftung SPI Clearingstelle Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz Jugendhilfe und Polizei Kooperationsmöglichkeiten bei Kindeswohlgefährdungen Konstanze Fritsch Aufgabe der Polizei
MehrGrundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
MehrHANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin,
MehrSuizidalität, Selbstverletzung und Schule. Paul L. Plener Heidenheim
Suizidalität, Selbstverletzung und Schule Paul L. Plener Heidenheim 07.10.2014 Überblick Definition und Epidemiologie Entstehungsbedingungen Projekte zum Umgang mit NSSV und Suizidalität in der Schule
MehrMissbrauch, Misshandlung und Suizidalität
Missbrauch, Misshandlung und Suizidalität Paul L. Plener com.can 13.11.2013 Überblick Definition Suizidalität: Epidemiologie Trauma & Suizidalität Zusammenfassung Diskussion 1 Definition Suizid: Willentliche
Mehr4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
Gesetzestexte für Workshop 5: Welche gesetzlichen Regelungen braucht eine gelingende Verzahnung von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe in den Frühen Hilfen? 4 KKG Beratung und Übermittlung von
MehrGrenzverletzung Eine Möglichkeit, erwachsen zu werden? Selbstverletzendes Verhalten bei Jugendlichen. Vortrag vom
Grenzverletzung Eine Möglichkeit, erwachsen zu werden? Selbstverletzendes Verhalten bei Jugendlichen Vortrag vom 30.01.2014 In Eupen Kulturell bedingte Selbstverletzung Körperschmuck Ausdruck der Zugehörigkeit
MehrReform des SGB VIII kommt - aber was steht drin?
Hand in Hand für ein starkes Netzwerk Vertrauensschutz im Kontext Früher Hilfen Umgang mit dem Datenschutz Angela Smessaert III. Fachtag Frühe Hilfen Hannover, 8. Februar 2017 Reform des SGB VIII kommt
MehrKinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen
Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen Rechtlicher und Sozialrechtlicher Rahmen in Deutschland Prof. Dr. med. Michael Paulussen
MehrDie Verschwiegenheit in der Sozialen Arbeit. Berufliche Pflicht unter Strafandrohung (K)ein Grund zur Sorge?
Die Verschwiegenheit in der Sozialen Arbeit. Berufliche Pflicht unter Strafandrohung (K)ein Grund zur Sorge? AnleiterInnentag 13.11.2014 Tina Patjens www.dhbw-stuttgart.de Schweigepflicht in der Sozialen
MehrWichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen
Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen 2004 1 2002 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes
MehrWichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen
Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen 2004 2002 Wichtige gesetzliche Bestimmungen: 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum
Mehr3) Epidemiologie Multiplikatorenschulung des Projekts. Definition I. Suizid: Willentliche Beendigung des eigenen Lebens
Ein Projekt der Multiplikatorenschulung des Projekts 3) Epidemiologie 4s Multiplikatorenschulung in Ulm Die Zahlen dahinter In D sterben pro Jahr ca. 2.300 Menschen an den Folgen von HIV 7.000 Menschen
MehrSuizidalität bei Schülerinnen und Schülern. Thorsten Löll Stellv. Chefarzt Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Bad Salzuflen am Klinikum Lippe
Suizidalität bei Schülerinnen und Schülern Thorsten Löll Stellv. Chefarzt Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Bad Salzuflen am Klinikum Lippe 1 Suizidalität Suizidgedanken Suizidankündigungen Suizidpläne
MehrHandlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind
MehrKinderschutz. als Schutzauftrag ( 8a SGB VIII) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit
Kinderschutz als Schutzauftrag ( 8a SGB VIII) Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und
MehrEvaluation eines Trainingsprogramms. Schulpersonal. Ein Programm der: Suizidprävention Heidelberg 2016
Ein Programm der: Evaluation eines Trainingsprogramms für Schulpersonal Prof. Dr. Paul L. Plener, MHBA Rebecca C. Groschwitz, M.Sc. Suizidprävention Heidelberg 2016 Übersicht Häufigkeit von NSSV und Suizidalität
MehrKINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION
KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION UNTERSCHIEDE, ÜBERGÄNGE, UND HERAUSFORDERUNGEN DER FRÜHEN HILFEN Christine Gerber Frühe Hilfen und Kinderschutz im Gesundheitswesen Bad Segeberg, 30. April
MehrAutoaggressives Verhalten bei Kindern und Jugendlichen
Autoaggressives Verhalten bei Kindern und Jugendlichen Paul L. Plener vhs 09.04.2011 Überblick Geschichte und kulturelle Einflüsse Definitionen Epidemiologie Ätiologie Intervention & Prävention Literatur
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Kinderschutz Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes
MehrStaatliches Schulamt Nürtingen Fortbildung am Kinderschutz in und durch Schule. Prof. Dr. Birgit Hoffmann, HS Mannheim
Staatliches Schulamt Nürtingen Fortbildung am 11.7.2012 Kinderschutz in und durch Schule Prof. Dr. Birgit Hoffmann, HS Mannheim Kinderschutz in und durch Schule: Hintergrund der Fortbildung Aktueller Anlass:
MehrUNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie - D Homburg/Saar
UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie - D 66421 Homburg/Saar Neuropsychiatrie für Psychologen Suizidalität SS 2009 Dr. Bernd Behrendt Neuropsychiatrie für Folie
MehrDie ARCHE Beratungsstelle für Krisenintervention und
Seminar: Krisenintervention und Die ARCHE Beratungsstelle für Krisenintervention und Saarstr. 5, 80797 München Tel.: 089-334041 Die ambulante Seite der Krisenintervention und Bildungswerk Irsee 18. Internationale
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrSuizidale Krisen Interventionsmöglichkeiten
Suizidale Krisen Interventionsmöglichkeiten Dr. med. David Briner Leiter (PPD) Stv. Chefarzt Tagung Netzwerk Krise und Suizid 14. Juni 2010, Universität Zürich Übersicht Suizidalität aus gesellschaftlicher
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
MehrKindeswohlgefährdung Das neue Bundeskinderschutzgesetz
Kindeswohlgefährdung Das neue Bundeskinderschutzgesetz Jugendämter im Kreisgebiet Rahden Stemwede RT Espelkamp Espelkamp RT Petershagen Petershagen Preuß. Oldendorf Lübbecke RT Lübbecke Hüllhorst Hille
MehrBundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Bundestagung 2017 15. bis 17. November 2017 in Berlin und ohne Wohnung ist alles nichts! Forum B III Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach 67 ff. SGB XII für Familien? Vortrag:
MehrKooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene
Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene Auftaktveranstaltung Kooperation Jugendhilfe und Schule im Rahmen des Kinderschutzes Ein gemeinsamer Weg zur Schaffung tragfähiger
MehrRechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den
Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts
MehrKindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1
Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der
MehrInterdisziplinäre Kooperation (II)
Interdisziplinäre Kooperation (II) Kindeswohlgefährdung - Kinderschutz 24.06.2014 Henning Ide-Schwarz (Dipl. Päd.) Krankenhausalltag Bei ca. 1% der Patienten in Kinderkliniken besteht ein Verdacht auf
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure?
Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure? Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik
MehrSelbstmord: Darüber reden! Suizidprävention als mitmenschliche und professionelle Aufgabe
Selbstmord: Darüber reden! Suizidprävention als mitmenschliche und professionelle Aufgabe Vortrag Großarl am 7. Mai 2003 Reinhold Fartacek (R.Fartacek@lks.at) Lebenskrisen Gesund: aktive Bewältigung Alltag
MehrDatenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma Dr. Claudia Federrath Berlin, den 14. März 2015 Aufgaben Der Berliner Beauftragte
MehrWerben um Frühe Hilfen: Gesprächsführung mit Eltern
Werben um Frühe Hilfen: Gesprächsführung mit Eltern Anne K. Künster Projekt Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz Fachtag 15.05.2014 Ulm Angst vor kritischen Elterngesprächen...? 1 Vorbemerkung Es gibt
MehrWie gehe ich mit Suizidalität um? Dr. med. Barbara Hochstrasser, M.P.H. Chefärztin Privatklinik Meiringen
Wie gehe ich mit Suizidalität um? Dr. med. Barbara Hochstrasser, M.P.H. Chefärztin Privatklinik Meiringen Suizidalität : Begriffbestimmung Suizidalität meint die Summe aller Denk- und Verhaltensweisen,
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrListe für Ansprechpartner bei Themen, die unsere Beratungskompetenz
Liste für Ansprechpartner bei Themen, die unsere Beratungskompetenz überschreiten Thema Alkoholsucht Depressionen Drogensucht Essstörungen Erziehungs- und Familienberatung Ansprechpartner/innen bzw. Beratungsstellen
MehrSuizidalität und Schule Fortbildung im Gesundheitsamt Frankfurt
Suizidalität und Schule Fortbildung im Gesundheitsamt Frankfurt Übersicht Welche eigenen Erfahrungen zum Umgang mit Suizid in der Schule haben Sie? Welche Warnhinweise für eine suizidale Entwicklung gibt
MehrVortrag für den 2. Fachtag des Netzwerks Frühe Kindheit am 17. Juli Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg
Vortrag für den 2. Fachtag des Netzwerks Frühe Kindheit am 17. Juli 2013 Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Um was geht s beim Kinderschutzgesetz? Frühe Hilfen und Kinderschutz Kooperation im Kinderschutz
MehrRechtliche Grundlagen FeM - ambulant
Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz
MehrZUR SCHWEIGEPFLICHT EINE JURISTISCHE EINSCHÄTZUNG VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK
ZUR SCHWEIGEPFLICHT EINE JURISTISCHE EINSCHÄTZUNG VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Städteregion Aachen, Kinder- und jugendärztlicher Dienst, Prävention, Sozialpsychiatrischer Dienst Kurzvortrag am 05.10.2016
MehrTrauma und Suizidalität
Überblick Trauma und Suizidalität Einleitung NSSV und Suizidalität Trauma & Suizidalität Mediatoren Zusammenfassung Diskussion Vierteljahrestreffen Ulm 2012 Paul L. Plener Definition Suizid: Willentliche
MehrDr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover
Dr. med. Thomas Buck Obmann der Kinder- und Jugendärzte Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover Ziele und Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken und der Jugendhilfe tschuldigung,
MehrTherapeutic Assessment
Therapeutic Assessment Gestaltung des Erstkontaktes zu Jugendlichen mit suizidalen Äußerungen und selbstverletzendem Verhalten Prof. Dr. Paul L. Plener, MHBA M.Sc. Rebecca Groschwitz Heidelberg 2016 Überblick
MehrPriv. Doz. Dr. med. Stephan Ruhrmann. koeln.de
Priv. Doz. Dr. med. Stephan Ruhrmann stephan.ruhrmann@uk koeln.de www.fetz.org RISIKOFAKTOREN Psychische Störungen Persönlichkeitsstörungen Suizide in der Eigenanamnese, Familienanamnese oder in der Umgebung
MehrSelbstverletzendes Verhalten und Suizidalität in der Schule:
Selbstverletzendes Verhalten und Suizidalität in der Schule: Häufigkeiten und Interventionen Paul L. Plener 4S Auftakt 10.07.2014 Überblick Definition und Epidemiologie Entstehungsbedingungen Projekte
MehrSelbstverletzendes Verhalten und Suizidalität in der Schule:
Selbstverletzendes Verhalten und Suizidalität in der Schule: Häufigkeiten und Interventionen Paul L. Plener 4S Auftakt 10.07.2014 Überblick Definition und Epidemiologie Entstehungsbedingungen Projekte
MehrSCHÜLER- UND LEHRERZAHLEN RELATIONEN
Sektion Schulpsychologie Sachsen ANSPRECHPARTNER Landesbeauftragte der Sektion Schulpsychologie im BDP Ina Donath www.bdp-schulpsychologie.de/verband/vorstand.php SCHULPSYCHOLOGISCHE VERSORGUNG Planstellen
MehrDie Sicht der Jugendhilfe
- Jugendamt Die Sicht der Jugendhilfe Input für das Symposium Fördern durch Fordern anlässlich des ersten Kongresses für gemeindeorientierte Suchttherapie 17. bis 18. März 2011 1 Das Leben von Kindern
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! Der Verein Dunkelziffer e.v. Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche engagiert sich seit 1993 gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Beratung und Krisenintervention
MehrSkills und DBT-A. Was weisst du schon / welche Erfahrungen hast du mit DBT-A und Skillstraining? Was möchtest du heute dazulernen?
Achtsamkeitsübung Herzlich Willkommen Skills und DBT-A Was weisst du schon / welche Erfahrungen hast du mit DBT-A und Skillstraining? Was möchtest du heute dazulernen? Störungsspezifische Behandlung von
MehrVORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013
19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrBogen 1: Probleme und Ziele
Bogen 1: Probleme und Ziele Name des Kindes/Jugendlichen: Bogen ausgefüllt von: Wer hat die Vorstellung in unserer Praxis empfohlen? Beschreiben Sie konkret das bestehende Problem: Alter: Datum: Seit wann
MehrSelbstverletzendes Verhalten
Selbstverletzendes Verhalten Erscheinungsformen, Ursachen und Interventionsmöglichkeiten von Franz Petermann und Sandra Winkel mit einem Beitrag von Gerhard Libal, Paul L Plener und Jörg M. Fegert GÖTTINGEN
MehrSuizidalität und Suizidprophylaxe
Suizidalität und Suizidprophylaxe Hintergründe Suizid ist die häufigste Todesursache im Fach Psychiatrie 50% aller 15-19-jährigen geben an Suizidgedanken zu haben oder schon gehabt zu haben ca. 1400 Suizidversuche
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrAdoleszentenzentrum für Störungen der Emotionsregulation Prof. Dr. Christian Schmahl Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin
Adoleszentenzentrum für Störungen der Emotionsregulation Prof. Dr. Christian Schmahl Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin www.zi-mannheim.de Die meisten schweren psychischen Störungen
MehrJugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz
Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz
MehrVereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.
Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher
MehrLRG15016. Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER
LRG15016 r ng Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER Sie haben gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrgenommen und am Ende
MehrBasiswissen Kinderschutz: Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis
Foto: S. Hofschläger / Pixelio.de Winfried Möller Basiswissen Kinderschutz: Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis Beiträge zu Theorie und Praxis der Jugendhilfe 2 1. Jahrgang Editorial...7 Björn Hagen,
MehrMultiprofessionelle Gruppentherapie in der Psychiatrie
Multiprofessionelle Gruppentherapie in der Psychiatrie - Wie geht das? - AG 1 Konzeptionelle Darstellung psychiatrischer Gruppentherapie im multiprofessionellen Setting I. Vorstellungsrunde und Erwartungen
MehrStress, psychische Gesundheit und Schule
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Stress, psychische Gesundheit und Schule Studientag Autismus 09.12.2016 Prof. Dr. med. Tobias Renner Ärztlicher Direktor Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes-
MehrVertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit
Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Regionalkonferenz Professions- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitssystem im
MehrProf.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII Fachtagung Häusliche Gewalt und Kinder Nürnberg 16. Juli 2012 Übersicht Der Schutzauftrag des Jugendamtes ( 8a
MehrSeelendürre Depressionen und ihre Auswirkungen. Julius Kurmann Dr. med. Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie + Management unilu
Julius Kurmann Dr. med. Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie + Management unilu 22. September 2016 Depression Depression gilt heute als häufigste psychische Erkrankung und zählt zu den fünf häufigsten
MehrHandlungskonzept der Kommission zum Umgang mit akuten Kindeswohlgefährdungen
Schwerin Handlungskonzept der Kommission zum Umgang mit akuten Kindeswohlgefährdungen Kiel Hamburg Bremen Hannover Magdeburg Düsseldorf Erfurt Dresden Wiesbaden Mainz Saar- brücken Stuttgart München Handlungskonzept
MehrSelbst-Verletzung. Ätiologie, Psychologie und Behandlung von selbstverletzendem Verhalten. Bearbeitet von Ulrich Sachsse, Willy Herbold
Selbst-Verletzung Ätiologie, Psychologie und Behandlung von selbstverletzendem Verhalten Bearbeitet von Ulrich Sachsse, Willy Herbold 1 2015. Taschenbuch. 200 S. Paperback ISBN 978 3 7945 3136 3 Format
Mehr