Absicherung von Schäden durch Mietnomaden / Mietausfall für Vermieter von Wohneinheiten Mietnomadenversicherung

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1 Deutscher Mietkautionsbund e.v. Absicherung von Schäden durch Mietnomaden / Mietausfall für Vermieter von Wohneinheiten Mietnomadenversicherung Antrag auf erstmaligen Einschluss eines Vermieters in den Rahmenvertrag zwischen dem Deutscher Mietkautionsbund e.v. und der R+V Allgemeine Versicherung AG wegen Mieterwechsel: auf Ausstellung einer Versicherungsbestätigung für einen neuen Mieter einer bereits versicherten Wohneinheit auf Einschluss einer weiteren Wohneinheit eines bereits versicherten Vermieters Angaben zum Antragsteller/Vermieter Name berufliche Tätigkeit Straße, Hausnummer, Postfach Postleitzahl Ort Telefon Telefax Sind Sie damit einverstanden, dass wir Sie bei Rückfragen telefonisch kontaktieren? ja nein Angaben zum Mieter/Wohneinheit Name des Mieters Bei Mieterwechsel: Name des bisherigen Mieters Lage der vermieteten Wohnung (Straße, Hausnummer, Wohnungs-Nr. oder entsprechende Beschreibung) Mietvertrag vom (TTMMJJJJ) Beginn der Laufzeit des Mietvertrags (TTMMJJJJ) Mietzins, monatlich ohne Nebenkosten (in EUR) Nebenkosten, monatlich (in EUR) Mietkaution (in EUR) geleistet durch: Mietbürgschaft Beginn der Bürgschaft (Ausstellungsdatum, TTMMJJJJ) Bürge (Kreditinstitut, Kreditversicherer, nicht ausreichend: Privatperson) geleistet durch: Spareinlage bei einem Kreditinstitut Angaben zur Zahlungserfahrung Der Mietvertrag besteht noch keine sechs Monate: Der Mieter hat seit Beginn des Mietvertrags seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt, insbesondere erfolgten die Mietzahlungen rechtzeitig. Nach meiner Kenntnis sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters / der Mieter geordnet. Der Mietvertrag besteht länger als sechs Monate: Der Mieter hat in den letzten sechs Monaten seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt, insbesondere erfolgten die Mietzahlungen rechtzeitig. Nach meiner Kenntnis sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters / der Mieter geordnet. Was wird versichert? Ersetzt werden nach dem Merkblatt für den versicherten Vermieter der Mietausfall und die Renovierungskosten einschließlich des damit verbundenen Mietausfalls aufgrund einer vom Mieter zu vertretenen Verletzung des Mietvertrags. MKB MNV Elsenheimerstraße München Servicetelefon Telefon Telefax info@mietkautionsbund.de Vorstand Florian Haas, Frank Liepner, Michael Hayder Vereinsregister München VR Seite 1/4

2 Deutscher Mietkautionsbund e.v. Absicherung von Schäden durch Mietnomaden / Mietausfall für Vermieter von Wohneinheiten Mietnomadenversicherung Versicherungssumme und Beiträge (Gewünschtes bitte ankreuzen) Auswahlmöglichkeit 1 Versicherungssumme 5.000,00 EUR je benannter Wohneinheit Jahresbeitrag 46,13 EUR Jahresbeitrag inkl. gesetzl. Versicherungsteuer (zur Zeit 19%) 54,90 EUR Auswahlmöglichkeit 2 Versicherungssumme ,00 EUR je versicherte Wohneinheit Jahresbeitrag 67,14 EUR Jahresbeitrag inkl. gesetzl. Versicherungsteuer (zur Zeit 19%) 79,90 EUR Auswahlmöglichkeit 3 Versicherungssumme ,00 EUR je versicherte Wohneinheit Jahresbeitrag 83,95 EUR Jahresbeitrag inkl. gesetzl. Versicherungsteuer (zur Zeit 19%) 99,90 EUR Vertragsgrundlagen / Risikoträger / anwendbares Recht Für das Versicherungsverhältnis gilt das Merkblatt für den versicherten Vermieter. Risikoträger der Mietnomadenversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, Wiesbaden Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Laufzeit des Einschlusses in den Rahmenvertrag (bitte ergänzen) Beginn Datum (TT/MM/JJJJ) Uhrzeit 00:00 Bitte ankreuzen: Liegt der Versicherungsbeginn vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, bin ich damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn einsetzt. Der Einschluss in den Rahmenvertrag gilt zunächst bis zur nächsten Hauptfälligkeit. Die Hauptfälligkeit ist der eines jeden Jahres. Der Einschluss in den Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von einer der vertragsschließenden Parteien gekündigt wird. Ungeachtet dessen, endet dieser Vertrag mit dem Wegfall der Anspruchsberechtigung aus der Mietbürgschaft. Beitragszahlung / Einzugsermächtigung / Unterschriften Der Erstbeitrag ist im Voraus zu zahlen an den beaufragten Versicherungsmakler: SHL Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, Elsenheimerstr. 49, München Kontodaten: Konto-Nr , BLZ Deutsche Bank München Zahlungsweise: jährlich Ich bin damit einverstanden, dass die SHL Versicherungsmakler GmbH die Folgebeiträge zu dieser Versicherung bis auf Widerruf von dem angegebenen Konto abbuchen lässt. Name des Geldinstitutes Bankleitzahl Kontonummer Name, Vorname des Kontoinhaber MKB MNV Ort, Datum Unterschrift Elsenheimerstraße München Servicetelefon Telefon Telefax info@mietkautionsbund.de Vorstand Florian Haas, Frank Liepner, Michael Hayder Vereinsregister München VR Seite 2/4

3 Deutscher Mietkautionsbund e.v. Absicherung von Schäden durch Mietnomaden / Mietausfall für Vermieter von Wohneinheiten Mietnomadenversicherung Empfangsbestätigung zur Übergabe der vertragsrelevanten Unterlagen Hiermit bestätige ich durch meine Unterschrift, dass mir das dem Versicherungsantrag zugrunde liegende Merkblatt für den versicherten Vermieter wie auch das Merkblatt zur Datenverarbeitung, nach der aufgrund des 7 Abs. 2 VVG erlassenen Rechtsverordnung in Textform vor Unterzeichnung des Antrages übergeben wurden. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller > Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die nachfolgenden Seiten des Antrages. Diese enthalten wichtige Hinweise zu Ihrer Versicherung: - Erklärungen und Hinweise - Rechtsfolgen bei Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht - Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Widerrufsbelehrung - Zuständigkeiten für Fragen und Beschwerden Sie machen mit Ihrer Unterschrift auch die Schlusserklärung und die Einzugsermächtigung zum Inhalt dieses Antrages. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Erklärungen und Hinweise 1. Für das Vertragsverhältnis gelten deutsches Recht, der Rahmenvertrag zwischen Deutscher Mietkautionsbund e.v. als Versicherungsnehmer und R+V Allgemeinen Versicherung AG als Risikoträger, sowie das Merkblatt für die versicherte Person, welche mit dem Antrag ausgehändigt werden. 2. Die SHL Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, Elsenheimerstr. 49, München ist Vermittler des Deutscher Mietkautionsbund e.v.. Es besteht ein Maklervertrag für den Deutscher Mietkautionsbund e.v. als Versicherungsnehmer für diesen Versicherungsvertrag. 3. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bzw. einer vorläufigen Deckung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften, aus dem Antrag sowie dem Merkblatt für die versicherte Person. 4. Neben dem Beitrag und der gesetzlichen Versicherungssteuer werden keine weiteren Gebühren und Kosten erhoben außer Mahngebühren sowie Kosten bei Nichteinlösung im Rahmen eines Lastschriftverfahrens. 5. Die versicherte Person hat das Recht, jeder Zeit gegen Erstattung der Kosten Abschriften der Erklärungen zu fordern, die sie im Bezug auf den Vertrag, insbesondere bei der Antragstellung und im Schadenfall, abgegeben hat. Anhang zu Antrag Hinweis auf die Rechtsfolgen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht Bestandteil des Antrages sind einige Fragen an die versicherte Person. Sie sind als Versicherter für die korrekte Beantwortung verantwortlich. Die Antworten sind Grundlage für die weitere Bearbeitung des Antrages und werden Bestandteil des Versicherungsverhältnisses. Sie verletzen die vorvertragliche Anzeigepflicht, wenn Sie z. B. gestellte Fragen unvollständig oder falsch beantworten. Verletzen Sie Ihre oben beschriebene Anzeigepflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, kann R+V vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall eines fahrlässigen Verstoßes können wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Rücktritts- und Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen hin rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenen Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Sämtliche oben genannten Rechte können wir nicht geltend machen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Deshalb kontrollieren Sie nochmals, ob alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet sind, bevor Sie den Antrag unterschreiben. Dies gilt insbesondere, wenn Ihnen eine andere Person beim Ausfüllen des Antrags geholfen hat. MKB MNV Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Ich willige ein, dass die Versicherer der R+V Versicherungsgruppe meine Daten, soweit sich diese aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben (z. B. Versicherungsfälle, Risiko- oder Vertragsänderungen), im erforderlichen Umfang a. zur Beurteilung des Risikos sowie zur Abwicklung der Rückversicherung an die Rückversicherer und b. zur Beurteilung des Risikos sowie zur Abwicklung von Ansprüchen an andere Versicherer und/ oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) auch zur Weitergabe an die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG sowie an andere Versicherer übermitteln. Die Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für anderweitig beantragte Versicherungsverträge und bei künftigen Anträgen. 2. Ich bin damit einverstanden, dass die Versicherer der R+V Versicherungsgruppe bei anderen Versicherern, zu denen ich Vertragsbeziehungen unterhalte oder unterhalten habe, die zur Beurteilung des Risikos oder zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags erforderlichen Auskünfte einholen und übermittelt bekommen. 3. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der R+V Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. 4. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerruf bar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 5. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (gilt nur für natürliche Personen). 6. Schließlich erkläre ich, dass mir die Möglichkeit gegeben wurde, von dem beigefügten Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Elsenheimerstraße München Servicetelefon Telefon Telefax info@mietkautionsbund.de Vorstand Florian Haas, Frank Liepner, Michael Hayder Vereinsregister München VR Seite 3/4

4 Deutscher Mietkautionsbund e.v. Absicherung von Schäden durch Mietnomaden / Mietausfall für Vermieter von Wohneinheiten Mietnomadenversicherung Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Deutscher Mietkautionsbund e.v., Elsenheimerstr. 49, München, Telefon-Nummer: (089) , -Adresse: info@mietkautionsbund.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für SHL Schwob Haas Liepner Finanz- und Versicherungsmakler GmbH mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Zuständigkeiten für Fragen und Beschwerden Sollten Sie irgendwelche Fragen oder Beanstandungen haben, dann richten Sie diese bitte an Deutscher Mietkautionsbund e.v., Elsenheimerstr. 49, München, Telefon: (089) , info@mietkautionsbund.de oder die Direktion der R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Taunusstraße 1, Wiesbaden, ruv@ruv.de, oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, Telefon: , Telefax: , poststelle@bafin.de MKB MNV Elsenheimerstraße München Servicetelefon Telefon Telefax info@mietkautionsbund.de Vorstand Florian Haas, Frank Liepner, Michael Hayder Vereinsregister München VR Seite 4/4

5 Deutscher Mietkautionsbund e.v. Anlage 1 Absicherung von Schäden durch Mietnomaden / Mietausfall für Vermieter von Wohneinheiten Mietnomadenversicherung SCHUFA-Klausel zu Versicherungsanträgen Vom Mieter zu unterzeichnen Bitte nur ausfüllen, wenn die Mietkaution nicht als Bürgschaft über den Deutscher Mietkautionsbund e.v. gestellt wird. Ihr Vermieter beantragt den Abschluss des o. g. Versicherungsvertrages. Eine einwandfreie SCHUFA-Auskunft des Mieters ist Voraussetzung für den Abschluss. Angaben des Mieters (bitte in Druckbuchtaben) Name Vorname Geburtsname Geburtsort Geburtsdatum Straße, Hausnummer (aktuelle Anschrift) PLZ, Ort Wirtschaftsauskunft Eine positive Wirtschaftsauskunft liegt vor, wenn zu dem angefragten Mieter keine Informationen über - die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - auch eines vereinfachten - über sein Vermögen vorliegt (Schufa-Merkmal Code IE ), - die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen - auch eines vereinfachten - mangels Masse bzw. die Einstellung eines über sein Vermögen eröffneten Insolvenzverfahrens mangels Masse (Schufa-Merkmal Code IA ), - die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über ein dem Gericht vorzulegendes Vermögensverzeichnis (Schufa-Merkmal Code EV ), - das Vorliegen eines Haftbefehls zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung über ein dem Gericht vorzulegendes Vermögensverzeichnis (Schufa-Merkmal Code HB ), - eine uneinbringliche titulierte Forderung gegen ihn (Schufa-Merkmal Code UF ) oder - die Übergabe einer gegen ihn gerichteten notleidenden Forderung an ein Inkassounternehmen zur Beitreibung (Schufa-Merkmal Code UI ) vorliegen und der Mieter über eine Selbstauskunft ein seit mindestens 12 Monaten ununterbrochenes Anstellungs- bzw. Arbeitsverhältnis unter Angabe des Arbeitgebers und einem Netto-Monatsgehalt von mindestens dem dreifachen Wert der einfachen Monatsmiete des mit der angefragten Mietnomadenversicherung abzusichernden Mietverhältnisses bestätigt hat. Er muss ebenso bestätigen, dass Lastschriftrückläufer, zudem von ihm angegeben Konto der Teilnahme am Einzugsverfahren, in den letzten drei Monaten vor Antragstellung nicht bestehen/bestanden haben. Bei Studenten reichen in Entsprechung die Angaben zur Immatrikulation und die Angabe bzw. der Nachweis ausreichender laufender Einnahmen, z.b. durch den Bezug von Unterhalt, Bafög-Leistungen oder durch eine dauernde studentische Arbeits- bzw. Aushilfstätigkeit. Ich willige ein, dass der Deutscher Mietkautionsbund e.v. bzw. der Versicherer die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, Wiesbaden der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, Wiesbaden, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Versicherungsvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird der Deutscher Mietkautionsbund e.v. bzw. der Versicherer die R+V Allgemeine Versicherung AG der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen (Forderungsbetrag nach Titulierung) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Firma oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe. Darüber hinaus wird der Deutscher Mietkautionsbund e.v. bzw. der Versicherer die R+V Allgemeine Versicherung AG der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Versicherungsmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Firma oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, Hannover MKB MNV Ort, Datum Unterschrift des Mieters Elsenheimerstraße München Servicetelefon Telefon Telefax info@mietkautionsbund.de Vorstand Florian Haas, Frank Liepner, Michael Hayder Vereinsregister München VR Seite 1/1

6 R+V Allgemeine Versicherung AG Taunusstraße Wiesbaden Bundesrepublik Deutschland Absicherung von Schäden durch Mietnomaden / Mietausfall - R+V-Mietnomadenversicherung - Merkblatt für den versicherten Vermieter (Fassung 05/2010) Inhalt 1 Was ist versichert? 2 Welche Voraussetzungen gelten für den Einschluss in den Rahmenvertrag? 3 Welche Laufzeit hat der Einschluss in den Rahmenvertrag? 4 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 5 Wann endet der Versicherungsschutz? 6 Wann erbringen wir Versicherungsleistungen (Versicherungsfall)? 7 Wann ist die Leistung ausgeschlossen? 8 In welchem Umfang werden Leistungen erbracht? 9 Welche Obliegenheiten sind nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen? 10 Was gilt bei einer Verletzung der Obliegenheiten? 11 Rechtsübergang 12 Schlussbestimmungen 05/2010 1

7 1 Was ist versichert? Wir zahlen dem versicherten Vermieter auf der Grundlage eines mit dem Deutschen Mietkautionsbund e.v., Elsenheimerstr. 49, München, geschlossenen Rahmenvertrages die vereinbarte Leistung, wenn die von dem Vermieter in Anspruch genommene Mietkaution nicht zum Ausgleich von Mietforderungen oder eines durch den Mieter verursachten Schadens ausreicht. Pro Mietvertrag kann für zwei Mieter Versicherungsschutz beantragt werden. Ein Leistungsanspruch ist nur dann gegeben, wenn die Voraussetzungen nach den Regelungen dieses Merkblatts erfüllt sind. 2 Welche Voraussetzungen gelten für den Einschluss in den Rahmenvertrag? 1. Der Vermieter hat den Antrag auf Einschluss in folgendem Zeitraum gestellt: 1.1. Innerhalb der ersten sechs Monate ab Beginn des Mietvertrags: - Der Mieter hat in der Zeit ab Beginn des Mietvertrags seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vollständig erfüllt, insbesondere ist es nicht zu Zahlungsrückständen gekommen und - die Bonitätsprüfung des Mieters durch den Deutschen Mietkautionsbund e.v. hat ein positives Ergebnis ergeben Nach sechs Monaten ab Beginn des Mietvertrags: - Der Mieter hat in den letzten sechs Monaten ab Beginn des Mietvertrags seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vollständig erfüllt, insbesondere ist es nicht zu Zahlungsrückständen gekommen. 2. Nach Kenntnis des Vermieters sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters / der Mieter bei Antragstellung geordnet. 3. Die Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten für die betreffende Wohneinheit (privat genutzter Wohnraum) wurde in Form einer Bürgschaft eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers oder als Spareinlage bei einem Kreditinstitut vollständig erbracht. 3 Welche Laufzeit hat der Einschluss in den Rahmenvertrag? 4. Der Einschluss in den Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. 5. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von einem der vertragsschließenden Parteien gekündigt wird. 4 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz für ein Mietverhältnis beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Versicherungsbestätigung, aber nicht vor der vollständigen Stellung der Mietkaution und der Wohnungsübergabe an den Mieter. 5 Wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz endet, wenn 1. der Vermieter nicht mehr in den Rahmenvertrag eingeschlossen ist ( 3), 2. das Mietverhältnis mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Mieter endet oder 3. für die vermietete Wohneinheit keine Mietkaution mehr zur Verfügung steht. 6 Wann erbringen wir Versicherungsleistungen (Versicherungsfall)? Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn 1. bei dem Vermieter ein Mietausfall oder ein Schaden durch eine vom Mieter zu vertretene Verletzung des Mietvertrages entstanden ist, 2. die Mietkaution zum Ausgleich des Ausfalls bzw. Schadens rechtswirksam herangezogen worden ist, diese aber nicht ausreicht oder bereits anderweitig aufgebraucht ist und 3. das Mietverhältnis vom Vermieter oder Mieter wirksam gekündigt wurde. Hat der Mieter gekündigt, ist erforderlich, dass dem Vermieter ein Kündigungsrecht aus den vorgenannten Gründen zugestanden hat. 05/2010 2

8 Die Leistung ist ausgeschlossen, 7 Wann ist die Leistung ausgeschlossen? 1. wenn der versicherte Vermieter mit seiner Beitragszahlung an den Deutschen Mietkautionsbund e.v. entsprechend den Regelungen der 33 ff des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) in Zahlungsverzug ist und 2. soweit dem Vermieter Zahlungsansprüche aus einer anderweitigen Versicherung zustehen. 8 In welchem Umfang werden Leistungen erbracht? Wir erstatten dem versicherten Vermieter folgende Schadenpositionen nach Verbrauch der Mietkaution bis zur Höhe der in der Versicherungsbestätigung ausgewiesenen Versicherungssumme 1. Ausfall der fälligen Mietzinszahlungen einschließlich der im Mietvertrag vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen für den Zeitraum, in dem der Mieter nach einer Kündigung des Mietvertrages die Wohnung in Anspruch nimmt, 2. entstandene Kosten für die Renovierung bzw. Sanierung der Wohneinheit aufgrund einer von ihm zu vertretenen Beschädigung, wobei die Aufwendungen für zerstörte Sachen zum Zeitwert, das heißt unter Berücksichtigung ihrer Lebensdauer, ersetzt werden, 3. Mietausfall auf Basis des bisherigen Mietzinses, ohne Betriebskosten, für die Zeit einer nach Nr. 2 erforderlichen Renovierung bzw. Sanierung der Wohneinheit. 9 Welche Obliegenheiten sind nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen? Der versicherte Vermieter hat folgende Verpflichtungen: 1. Er hat dem Deutschen Mietkautionsbund e.v. (Anschrift s. 12 Nr. 6) unverzüglich den Eintritt des Versicherungsfalls anzuzeigen. Dabei soll er den Vordruck Meldung eines Versicherungsfalls verwenden. 2. Er hat uns auf Anforderung zum Nachweis des Versicherungsfalls geeignete Unterlagen zu schicken, die den ihm entstandenen Schaden belegen. 3. Befindet sich der Mieter trotz Kündigung des Mietvertrags mit dem Mietzins in Zahlungsverzug, hat der Vermieter unverzüglich die gerichtliche Zwangsräumung der Wohnung zu betreiben. 10 Was gilt bei einer Verletzung der Obliegenheiten? 1. Solange eine der in 9 genannten Obliegenheiten durch den versicherten Vermieter vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, ohne dass es einer Kündigung des zugrunde liegenden Rahmenvertrags bedarf. Bei grob fahrlässiger Nichterfüllung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des versicherten Vermieters zu kürzen. 2. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir den versicherten Vermieter durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. 3. Weist der versicherte Vermieter nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn er nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der versicherte Vermieter die Obliegenheit arglistig verletzt hat. 11 Rechtsübergang 1. Der dem versicherten Vermieter aufgrund eines Versicherungsfalls zustehende Anspruch auf Mietzins oder Schadensersatz gegen den Mieter oder einen Dritten geht nach 86 VVG auf uns über, soweit wir den Ausfall ersetzen. 2. Auf unser Verlangen bestätigt der versicherte Vermieter den Übergang schriftlich. Soweit die diesbezüglichen Rechte und weitere Rechte, die zur Sicherung von Ansprüchen eingeräumt worden sind, nicht kraft Gesetzes übergehen, muss der versicherte Vermieter sie auf uns übertragen. 05/2010 3

9 12 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen zum Versicherungsverhältnis gelten nur, soweit sie in einem Nachtrag schriftlich festgelegt oder in anderer Form von uns bestätigt worden sind. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 2. Die Ansprüche aus dieser Versicherung verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus dieser Versicherung bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem der versicherten Person unsere Entscheidung in Textform zugeht. 3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden. Die Regelungen des 215 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag bleiben unberührt. 4. Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den versicherten Vermieter müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. 5. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 6. Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, in Textform abzugeben. Die uns gegenüber abzugebenden Anzeigen und Erklärungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, sind zu richten an den von uns bevollmächtigten Deutschen Mietkautionsbund e.v., Elsenheimerstr. 49, München, Telefon-Nummer: (089) Adresse: R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Frank-Henning Florian, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Hans-Christian Marschler, Rainer Neumann, Peter Weiler Sitz: Wiesbaden (Taunusstraße 1, Wiesbaden), Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, Steuer-Nr , USt-IdNr. DE /2010 4

10 Merkblatt zur Datenverarbeitung R+V Versicherungsgruppe Taunusstraße 1, Wiesbaden Fassung März 2007 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung Einwilligungserklärung Schweigepflichtsentbindungserklärung Datensicherung bei Ihrem Versicherer Datenübermittlung an Rückversicherer Datenübermittlung an andere Versicherer Zentrale Hinweissysteme Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe Betreuung durch Versicherungsvermittler Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte

11 Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch außer in der Lebens- und Unfallversicherung schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. 1 Datensicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und gegebenenfalls auch Angaben von Dritten, wie beispielsweise den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). 2 Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden Ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3 Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag

12 4 Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. und beim Verband der privaten Krankenversicherung e.v. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Lebensversicherer - Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung. Rechtsschutzversicherer - Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten. - Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. - Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Sachversicherer - Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Transportversicherer - Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch. Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Allgemeine Haftpflichtversicherung - Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung

13 5 Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) werden durch rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind so genannte Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von Datenübermittlung, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Versicherungsgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Rechtsschutzversicherung AG R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung a.g. R+V Pensionsversicherung a.g. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Service Center GmbH Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.g. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A. KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG-HOLDING AG KRAVAG Umweltschutz- und Sicherheitstechnik GmbH R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH SECURON Versicherungsmakler GmbH Carexpert-Kfz-Sachverständigen GmbH UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH Sprint Sanierung GmbH Compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbh Außerdem kooperieren wir mit der BKK R+V Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit den Verbundunternehmen im genossenschaftlichen FinanzVerbund zusammen. Dies sind zurzeit: Volksbanken und Raiffeisenbanken DZ BANK AG - Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank AG WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eg Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG Münchener Hypothekenbank eg Bausparkasse Schwäbisch Hall AG DEFO - Deutsche Fonds für Immobilienvermögen GmbH DG ANLAGE Gesellschaft mbh DZ CAPITAL MANAGEMENT GmbH DG IMMOBILIEN MANAGEMENT Gesellschaft mbh 12 13

14 Union Investment Gruppe VR-LEASING AG Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg Sparda-Banken WL-BANK Westfälische Landschaft Bodenkreditbank AG Badische Beamtenbank eg TeamBank AG Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. 6 Betreuung durch Versicherungsvermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Versicherungsgruppe bzw. unserer Kooperationspartner werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften und andere. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertragsund Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partner-/ Verbundunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert. 7 Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer

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