BBS Rotenburg Verdener Str Rotenburg Ausbildungskonzept
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- Ina Fuchs
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1 BBS Rotenburg Verdener Str Rotenburg Ausbildungskonzept Leitlinien für die praktische Ausbildung der Fachschule Sozialpädagogik Stand: August 2011
2 Inhaltsverzeichnis 1. Rahmenbedingungen Curriculare Vorgaben Zielvorgaben Rechtliche Vorgaben Organisation der Ausbildung am Lernort Praxis Übersicht Lernort Praxis Suche eines Praxisplatzes Praxiszeiten Anwesenheitspflicht Krankmeldungen Kontaktperson Schule und Absprache von Besuchsterminen Anforderungen und Erwartungen Ziele für die Ausbildung am Lernort Praxis Aufgaben und Erwartungen an Schülerinnen und Schüler Anforderungen an den Lernort Praxis Aufgaben der Schule Planung der praktischen Ausbildung Ausbildungsplan Projektdurchführung Besuche der Lehrkraft Projektdokumentation Praktische Prüfung Anlagen Anlage 1: Übersicht Praktikum FSQ. 9 Anlage 2: Erwartungen an die Anleitung (FSQ1).. 10 Anlage 3: Ausbildungsplan am Lernort Praxis (FSQ1) 11 Anlage 4: Erwartungen an die Anleitung (FSQ2). 12 Anlage 5: Ausbildungsplan am Lernort Praxis (FSQ2) 13 Anlage 6: Kompetenzen am Lernort Praxis.. 14 Anlage 7: Beurteilungsbogen Anlage 8: Gesprächsleitfaden. 21 Anlage 9: Inhaltliche Besprechungskarten. 22 Anlage 10: Gliederung Projektdokumentation (FSQ1) 23 Anlage 11: Gliederung Projektdokumentation (FSQ2)
3 1. Rahmenbedingungen 1.1 Curriculare Vorgaben Die curricularen Vorgaben ergeben sich aus den Rahmenrichtlinien für den Berufsbezogenen Lernbereich Theorie der Fachschule Sozialpädagogik des Niedersächsischen Kultusministeriums (Stand: Juni 2002). Unter den "Hinweisen zur praktischen Ausbildung" ist ein Zeitrahmen von 600 Zeitstunden in zwei Jahren vorgesehen. Die Ausbildung wird in "geeigneten" sozialpädagogischen Einrichtungen in verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt. Die Regelungen für Ort, Zeitpunkt und Struktur obliegen der Schule. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine praktische Prüfung gemäß der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbSVO) durchgeführt. 1.2 Zielvorgaben "Ziel der praktischen Ausbildung ist der Erwerb einer eigenverantwortlichen sozialpädagogischen Handlungskompetenz. Die Schülerinnen und Schüler sollen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern: o ihre Berufsrolle ausbauen, o Fach- und Methodenkompetenz in der Selbst- und Fremdwahrnehmung vertiefen, anwenden und reflektieren, o Handlungskonzepte erproben, dokumentieren, evaluieren und weiterentwickeln, o Professionalität im Sinnes eines eigenverantwortlichen sozialpädagogischen Handelns erreichen. Das Niveau der praktischen Ausbildung geht deutlich über das Profil der Berufsfachschule Sozialassistentin und Sozialassistent Schwerpunkt Sozialpädagogik hinaus. (s. Rahmenrichtlinien 2002, S. 47) 1.3 Rechtliche Vorgaben Während der praktischen Ausbildung besteht ein regelmäßiger direkter Kontakt zu Kindern/Jugendlichen, deshalb ist ein erhöhter Immunschutz gegen Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, Hepatitis (A/B) erforderlich. Zur gesundheitlichen Eignung gehört auch der Nachweis, dass die Schülerinnen und Schüler frei von ansteckenden Krankheiten sind. Außerdem müssen die Schüler/innen ihre persönliche Zuverlässigkeit durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachweisen. Beide Nachweise liegen zu Beginn der Ausbildung in der Berufsfachschule Sozialassistent/Sozialassistentin vor. Neubewerber/Neubewerberinnen und Quereinsteiger/Quereinsteigerinnen müssen diese Bescheinigungen für die Fachschule Sozialpädagogik erbringen. Die Schüler/innen werden im Unterricht über Bestimmungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht informiert und sind angehalten, diese einzuhalten. 2. Organisation der Ausbildung am Lernort Praxis 2.1 Übersicht am Lernort Praxis In der zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik sind sozialpädagogische Einrichtungen für die praktische Ausbildung von Seiten der Schule festgelegt. Zwischen den beiden Ausbildungsjahren erfolgt ein Wechsel der Einrichtung. Die Schülerinnen und Schüler können im ersten Ausbildungsjahr zwischen einem Kinder- und Jugendheim, einer sozialpädagogischen Tagesgruppe, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung für 3
4 zweiten Ausbildungsjahr kann zwischen folgenden Einrichtungen gewählt werden: Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Integrative Einrichtung, Heilpädagogische Einrichtung, Kinder- und Jugendheim, sozialpädagogische Tagesgruppe und Jugendfreizeiteinrichtung. In jedem Fall soll bereits im Vorfeld eine Rücksprache mit der Lehrkraft erfolgen. In beiden Jahren wird die praktische Ausbildung in einem Block von 8 Wochen absolviert. In der Übersicht Lernort Praxis sind zentrale Anforderungen in Tabellenform zu finden (Anlage 1). 2.2 Suche eines Praxisplatzes Die praktische Ausbildung erfolgt in diversen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern (Anlage 1). Die schulischen Ausbildungsinhalte sind auf diese Zielgruppe abgestimmt, dies ermöglicht eine Verzahnung von Theorie und Praxis. Die Distanz zwischen der sozialpädagogischen Einrichtung und der Schule sollte höchstens 40 km betragen, da die Lehrkräfte die Besuche am Lernort Praxis neben den Unterrichtsverpflichtungen organisieren müssen. Einrichtungen im europäischen Ausland und in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen für Mutter/Vater und Kind-Kuren sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Schule verfügt über einen Pool von Praxisplätzen in einigen europäischen Ländern (Partnerschaften mit sozialpädagogischen Institutionen). Bei Interesse richten die Schülerinnen und Schüler eine Bewerbung an die Schule, die diese Plätze vergibt. Im europäischen Ausland und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mutter/Vater und Kind-Kuren sollten pro Institution jeweils zwei Personen das Praktikum absolvieren. Um den Schülerinnen und Schülern breitere Erfahrungsmöglichkeiten zu bieten, wechseln sie nach einem Jahr die Ausbildungsstelle. Die gesamten schriftlichen Unterlagen für die Ausbildung am Lernort Praxis erhalten die Schülerinnen/Schüler rechtzeitig vor Praxisbeginn in der Schule. Diese Unterlagen werden von den Praktikantinnen/Praktikanten an die Praxisstelle weitergeleitet. Es ist Aufgabe der Schülerinnen und Schüler, sich einen Praxisplatz in einem entsprechenden Praxisfeld, in Absprache der am Lernort Praxis ausbildenden Lehrkraft, selbstständig zu suchen. Die Schülerinnen/ Schüler sollten nicht zeitgleich mit anderen Praktikantinnen/ Praktikanten in einer Gruppe/einem Bereich eingesetzt sein. Zu den Praxisunterlagen gehören: o Anschreiben an die Praxisstelle inkl. Bescheinigung über die Aufnahme der Praktikanten o Erwartungen an die Anleitung am Lernort Praxis (Anlage 2/4) o Ausbildungsplan am Lernort Praxis (Anlage 3/5) o Vereinbarung (zwischen Schülerinnen/ Schüler und Einrichtung) Die Unterlagen werden den Schülerinnen und Schülern vor dem Praktikum ausgeteilt. Die getroffene Vereinbarung wird der Schule rechtzeitig vor Praxisbeginn vorgelegt. 2.3 Praxiszeiten Die Ausbildung am Lernort Praxis erfolgt in beiden Schuljahren im Block von jeweils 8 Wochen. Nach den curricularen Vorgaben von 600 Zeitstunden in zwei Jahren beträgt der Stundenumfang eines jeden Praktikums 300 Std. In diesen zeitlichen Rahmen entfällt der Großteil auf die Arbeit mit dem entsprechenden Klientel, Besprechungen, Vor- und Nachbereitungen und Veranstaltungen der Einrichtung. In den Schulferien haben die Schülerinnen und Schüler auch in der praktischen Ausbildung in der Regel frei. Sollte der zeitliche Rahmen aus stichhaltigen Gründen nicht eingehalten werden, muss diese, in Absprache mit der Lehrkraft, nachgearbeitet werden (z.b. in den Ferien), so dass die Praktikantinnen/ Praktikanten auf eine Gesamtstundenzahl von 300 Std. kommen. 4
5 2.4 Anwesenheitspflicht Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zur Anwesenheit verpflichtet. Ein Nachweis über die abgeleisteten Stunden wird auf der Beurteilung vermerkt. 2.5 Krankmeldungen Wenn Praktikantinnen und Praktikanten während der praktischen Ausbildungszeit krank werden, müssen sie sich rechtzeitig in der Praxisstelle und in der Schule (mit Hinweis auf die am Lernort Praxis betreuende Lehrkraft) krank melden. Sollte ein Lehrerbesuch geplant sein, ist die betroffene Lehrkraft (auch privat) rechtzeitig zu benachrichtigen. Ab dem 3. Fehltag muss eine ärztliche Bescheinigung im Original in der Schule vorliegen! Die Kopie der Bescheinigung erhält die Praxisstelle. In besonderen Fällen kann eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem 1. Fehltag gefordert werden. 2.6 Kontaktperson Schule und Absprache von Besuchsterminen In allen Praxisangelegenheiten ist die am Lernort Praxis ausbildende Lehrkraft Ansprechperson. Die Termine für die Lehrerbesuche am Lernort Praxis werden individuell, in Rücksprache mit der Anleitung, vereinbart. Es ist zu beachten, dass den jeweiligen Lehrkräften unterschiedlich begrenzte Zeitfenster neben ihrer Unterrichtsverpflichtung in der Schule zur Verfügung stehen. 3. Anforderungen und Erwartungen 3.1 Ziele für die Ausbildung am Lernort Praxis Ziele für die praktische Ausbildung sind das umfassende Kennenlernen des Praxisfeldes, die Erprobung eigenen sozialpädagogischen Handelns und die Entwicklung eines eigenen Projektes. Die bereits erworbenen Kompetenzen werden im Verlauf der Ausbildung erweitert und vertieft. Die grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zielen darauf ab, im beruflichen Kontext fachgerecht, selbstreflektiert und gesellschaftlich verantwortlich zu handeln. Diese berufliche Handlungskompetenz ist unterteilt in die Bereiche personale -, soziale- und fachliche Kompetenz (Anlage 6). 3.2 Aufgaben und Erwartungen an Schülerinnen und Schüler Während der Dauer der praktischen Ausbildung sind die Schülerinnen/ Schüler verpflichtet, den Anweisungen der Einrichtung und deren Beauftragten zu folgen. Bei groben Verstößen gegen derartige Anweisungen kann die/ der Betreffende im Einvernehmen mit der Schulleitung von der praktischen Ausbildung ausgeschlossen werden. Aufgaben für die Praktikantinnen/Praktikanten im ersten Ausbildungsjahr: o Kennenlernen von Einrichtung, Gruppenmitgliedern und deren Erziehungsberechtigten, Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern und Umfeld o Klärung gegenseitiger Erwartungen o Planung und Organisation von Anleitungsgesprächen o Übernahme von Aufgaben aus dem Gruppenalltag zu unterschiedlichen Dienstzeiten (Nacht-, Wochenenddienst) o aktive Teilnahme an Gruppenbesprechungen/ Mitarbeiterbesprechungen o aktive Beteiligung an Veranstaltungen der Einrichtung o Mitwirkung verwaltungstechnischer Aufgaben o pädagogische Interventionen beobachten und hinterfragen o Mitwirkung bei der Freizeitgestaltung der Gruppenmitglieder 5
6 o Entwicklungsprozesse der Zielgruppe erfassen und im pädagogischen Handeln berücksichtigen o Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle o Planung und Durchführung eines eigenständigen Projektes o Erstellen einer Sachanalyse zum Projektthema o Planung und Moderation des Lehrerbesuches o Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Behörden o Nutzung von Hospitationsmöglichkeiten o Auseinandersetzung mit besonderen Belastungen im jeweiligen sozialpädagogischen Praxisfeld o Auseinandersetzung mit der Konzeption o Mitwirkung bei öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten o Erstellen einer Projektdokumentation Je nach Art der Einrichtung können die o.g. Aufgaben variieren. Im zweiten Ausbildungsjahr kommen folgende Aufgaben hinzu: o Erarbeitung einer pädagogischen Position im Team o Kennenlernen von Verfahren zur Qualitätsentwicklung der Einrichtung o Auseinandersetzung mit Leitungsaufgaben in der Einrichtung o Orientierung auf berufliches Arbeitsfeld o Durchführung der praktischen Prüfung 3.3 Anforderungen an den Lernort Praxis Die Institution, die über eine schriftliche Konzeption verfügen sollte, gewährleistet für die praktische Ausbildung folgende Rahmenbedingungen: Sie stellt sicher, dass der Zeitumfang von 300 Std. in den acht Praktikumswochen für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. In diesen zeitlichen Rahmen entfällt der Großteil auf die Arbeit mit dem entsprechenden Klientel, Besprechungen, Vor- und Nachbereitungen, Veranstaltungen der Einrichtung und Elternarbeit. Diese sind für die Auszubildenden verbindlich vorgesehen. Es ist gewährleistet, dass die/der Auszubildende schwerpunktmäßig einer Gruppe zugeordnet wird. Während der Praktikumszeit dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht gegen Bezahlung im Dienst eingesetzt werden. Ebenso darf kein bedarfsdeckender Einsatz erfolgen. Eine kontinuierliche Betreuung durch eine/n ausgebildete/n Erzieher/in mit mindestens einjähriger Berufserfahrung als feste Ansprechperson wird gewährleistet. Es muss sichergestellt werden, dass die Schülerinnen/Schüler ein langfristiges eigenständiges Projekt mit der Zielgruppe durchführen können. Zum Ende des Praktikums muss im zweiten Ausbildungsjahr die Durchführung der praktischen Prüfung sichergestellt sein. Die Anleitung: o stellt eine feste Ansprechperson für die Praktikantin/ dem Praktikanten dar o klärt mit der Schülerin/ dem Schüler gegenseitige Erwartungen o trifft Absprachen über Termine, Aufgaben und Verantwortlichkeiten o gibt Einblick in einrichtungsspezifische Strukturen o bezieht die Praktikantin/ den Praktikanten in die Planung für die Gruppe/den Bereich ein o überträgt alltägliche Aufgaben o bietet den Schülerinnen/Schülern Möglichkeiten zum eigenverantwortlichen Handeln o nimmt an den Projektaktivitäten der Praktikantin/ dem Praktikanten und an den Lehrerbesuchen teil 6
7 o bietet den Auszubildenden Hospitationsmöglichkeiten o reflektiert in regelmäßigen Abständen die Lernfortschritte der Schülerin/ des Schülers unter Berücksichtigung des Ausbildungsstands o gibt umfassenden Einblick in das Aufgabenspektrum der Einrichtung o führt mit den Schülerinnen/Schülern fachliche Beratungen durch o ermöglicht der Praktikantin/ dem Praktikanten Dienste zu unterschiedlichen Arbeitszeiten o führt mit der Schülerin/dem Schüler wöchentlich ausführliche Anleitungsgespräche durch o beurteilt zum Ende des Praktikums die praktischen Leistungen auf der Basis von der Schule festgelegter Kriterien o und bespricht die Beurteilung mit der Praktikantin/ dem Praktikanten. o ermöglicht die Durchführung der praktischen Prüfung 3.4 Aufgaben der Schule Die am Lernort Praxis unterrichtenden Lehrkräfte sind verantwortlich für: o Betreuung gemäß den Regelungen der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS- VO) und der Ergänzenden Bestimmungen für das Berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) in der jeweils gültigen Fassung o Ausbildungsbesuche, Beratungs- und Reflexionsgespräche o Praxiskontakte und Informationsaustausch o Bewertung des Lernbereichs Praxis Sozialpädagogik auf der Grundlage der Beurteilung am Lernort Praxis, der Angebotsdurchführung, des geplanten Angebotes und des Lehrerbesuches o Vorbereitung und Durchführung der praktischen Prüfung (Klasse 2) gemäß den Regelungen der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) in der jeweils gültigen Fassung. 4. Planung der praktischen Ausbildung 4.1 Ausbildungsplan Die Ausbildung ist in vier Phasen gliedert: Orientierung, Erprobung, Verselbstständigung, Ablösung. Jeder Phase liegen besondere Schwerpunkte für die Schülerinnen/Schüler am Lernort Praxis zugrunde (Anlage 3/5). 4.2 Projektdurchführung Die Praktikantinnen/ Praktikanten sollen ein eigenständiges Projekt durchführen, das sich an den Interessen und Bedürfnissen der Zielgruppe orientiert. Dabei müssen sie beachten, dass die Rahmenbedingungen und Ressourcen Berücksichtigung finden. Sie müssen die Aktivitäten so planen, dass am Ende der Praxis auch das Projekt abgeschlossen ist. Die mündliche Reflexion der Projektaktivitäten erfolgt mit Hilfe eines Reflexionssystems, bei dem das Gespräch durch Karten strukturiert wird (Anlage 8/9). Den Praktikantinnen/ Praktikanten ist diese Reflexionsmethode bekannt. Diese visualisierte Form schafft Transparenz und Übersicht für alle Gesprächsteilnehmer. Hierbei ist es erwünscht, dass die Schülerinnen/Schüler die Moderation übernehmen und eine Gesprächsstruktur vorbereiten. 4.3 Besuche der Lehrkraft Die Besuchstermine der am Lernort Praxis ausbildenden Lehrkraft werden rechtzeitig vereinbart. In der Klasse 1 findet ein Lehrerbesuch statt. Bei dem Termin wird die Einrichtung von den 7
8 Schülerinnen/den Schülern fachkundig vorgestellt. Neben der Durchführung einer kleinen Aktivität mit einer Kleingruppe werden die Praxiserfahrungen und der Ausbildungsstand reflektiert und es erfolgt eine Projektberatung. Die Praktikantinnen/Praktikanten haben die Aufgabe, den Besuch und das Gespräch vorzubereiten und eine Gesprächsstruktur zu erarbeiten. Sie übernehmen die Moderation des Lehrerbesuches. Abweichend zu Klasse 1 finden im zweiten Ausbildungsjahr zwei Lehrerbesuche statt. Der erste Besuchstermin erfolgt in ähnlicher Form wie oben dargestellt. Statt einer kleinen Aktivität führen die Schülerinnen/Schüler eine didaktisch-methodisch geplante Aktivität durch, die nach vorgegebenen Kriterien schriftlich geplant wird. Der zweite Besuch stellt die praktische Prüfung dar. 4.4 Projektdokumentation Der Bericht in Klasse 1 und 2 umfasst die Dokumentation des Projektes. Eine Gliederung, mit einer festgelegten Seitenzahl, wird von der Schule vorgegeben (Anlage 10/11). Die Abgabe der Dokumentation erfolgt zu einem festgelegten Termin, der kurz nach Beendigung der praktischen Ausbildung liegen wird. 4.5 Praktische Prüfung Die praktische Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres umfasst mindestens eine Zeitstunde und besteht aus drei Teilen: Angebotsplanung, Durchführung und Reflexion. Die Gewichtung der drei Prüfungsteile sieht die Regelung 25: 50: 25 Prozent vor. Die Aufgabe wird den Schülerinnen und Schülern drei Werktage vor dem Prüfungstermin mitgeteilt. Diese orientiert sich an dem geplanten Projekt und findet mit der Projektgruppe statt. In den Tagen vor der Prüfung sollten die Prüflinge von besonderen/zusätzlichen Aufgaben in der Einrichtung befreit werden. 8
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