Leitziele und Vereinbarungen zum Umgang miteinander am Gymnasium Marienthal

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1 Leitziele und Vereinbarungen zum Umgang miteinander am Gymnasium Marienthal Gemeinsam mit Freude selbstständig werden

2 Inhaltsverzeichnis Inhalt Inhalt... 2 Präambel... 1 Leitziele des Gymnasium Marienthal... 2 Vereinbarungen, Leitzielbezüge, Maßnahmen und Sanktionen...3 Abschnitt I: Vereinbarungen der Schüler untereinander...4 Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter...5 Abschnitt V: Vereinbarungen der Lehrkräfte und Eltern...9

3 Präambel Ausgehend von unseren fünf Leitzielen: 1. Wir fühlen uns für unsere Schule verantwortlich. 2. Wir begegnen einander mit Achtung und Respekt. 3. Wir übernehmen die Verantwortung für das Gelingen von Unterricht. 4. Wir sorgen für einen sinnvollen und zielgerichteten Informationsfluss. 5. Wir lernen und arbeiten an bestmöglich mit Medien und Material ausgestatteten Arbeitsplätzen. schließen die am Schulleben Beteiligten (Lehrer, Mitarbeiter, Eltern und Schüler 1 ) die untenstehenden Vereinbarungen. Sie beinhalten drei Schritte: a) die eigentliche Vereinbarung b) dazu passende Maßnahmen unter der Leitfrage: Was muss ich tun, damit ich die Vereinbarung erfolgreich umgesetzt wird? c) dazu passende Sanktionen unter den Leitfragen: Was mache ich, wenn die Umsetzung der Vereinbarung nicht klappt? Was würde mich davon abhalten, es nicht zu tun? Die Vereinbarungen sind Formulierungen von Regeln. In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen geben, diese sind aber ausdrücklich Einzelfallentscheidungen, z.b. in Notfällen, und dürfen nicht zur Regel werden. Die nachfolgenden Leitziele und Vereinbarungen wurden von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte sowie von Schülerrat, Elternrat und Schulkonferenz beschlossen und sind seit dem in Kraft. 1 Hier wie im Folgenden sind mit den Bezeichnungen Schüler bzw. Lehrer oder Mitarbeiter immer die Angehörigen beider Geschlechter gemeint. 1

4 Leitziele Leitziele des Gymnasium Marienthal Wir gestalten gemeinsam unsere Schule! Damit alle an der Schule Beteiligten erfolgreich und selbstständig arbeiten können, haben sich die Schüler und Schülerinnen, die Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer auf folgende Leitziele geeinigt: 1. Wir fühlen uns für unsere Schule verantwortlich. Alle Schüler und Schülerinnen, alle Lehrerinnen und Lehrer sorgen gemeinsam für eine gepflegte, saubere und friedliche Lernumgebung. Dazu achtet jeder auf ein angemessenes Verhalten bei sich und bei anderen. 2. Wir begegnen einander mit Achtung und Respekt. Wir kommunizieren konstruktiv und zielorientiert miteinander und sprechen auch Konflikte offen an. 3. Wir übernehmen die Verantwortung für das Gelingen von Unterricht. Lehrer und Lehrerinnen sind für die Qualität des Unterrichts und der Lernbegleitung verantwortlich. Schülerinnen und Schüler sind für ihr Lernen und das Lernergebnis verantwortlich. Eltern sind für die Unterstützung dieses Lernprozesses verantwortlich. 4. Wir sorgen für einen sinnvollen und zielgerichteten Informationsfluss. Informationen werden umfassend, rechtzeitig und zuverlässig ausgetauscht. Dafür sind Schüler und Schülerinnen, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern gleichermaßen zuständig und verantwortlich. 5. Wir lernen und arbeiten an bestmöglich mit Medien und Material ausgestatteten Arbeitsplätzen. Die Ausstattung der Schule unterstützt selbstständiges Lernen und Arbeiten in der Schule. Dazu ist die Schule hinreichend mit Arbeitsmaterial und funktionierenden Medien ausgestattet. 2

5 Vereinbarungen, Leitzielbezüge, Maßnahmen und Sanktionen 3

6 Abschnitt I: Vereinbarungen der Schüler untereinander Abschnitt I: Vereinbarungen der Schüler untereinander Nr. Vereinbarung Leitziel-bezug Maßnahmen Sanktionen I.1 Wir sind jedem Schüler gegenüber hilfsbereit, indem wir hingucken, mitdenken und anpacken. 1,3 Die Schüler durchlaufen in den Jahrgängen 5 8 ein Sensibilisierungsprogramm. Die Vereinbarung wird auf der Schülerratssitzung und im Klassenrat thematisiert. I.2 Wir reden in angemessener Lautstärke und Wortwahl miteinander. 1, 2, 3 Im Unterricht verwenden die Lehrer nonverbale Signale (z.b. Klingel). Die Vereinbarung wird auf der Schülerratssitzung und im Klassenrat thematisiert. I.3 Wir akzeptieren die Vielfalt unserer Schülerschaft (z.b. Religion, Nationalität, Aussehen, schulische Leistungen) und berücksichtigen deren Gefühle. 1, 2 Die Schüler durchlaufen in den Jahrgängen 5 8 ein Sensibilisierungsprogramm. Die Vereinbarung wird auf der Schülerratssitzung und im Klassenrat thematisiert. Es findet Multi-Kulti-Fest am Gymnasium Marienthal statt. Die Klassenlehrer können bei wiederholtem Nichteinhalten der Regel den betroffenen Schüler zu einem Gespräch mit der Sozialpädagogin verpflichten (1 Std. pro Monat nach dem Unterricht, Schüler der Klassen 5 10). I.4 Wir versuchen, Konflikte zu verhindern, und wenn sie doch auftreten sollten, setzen wir uns für eine frühzeitige und friedliche Klärung ein. 1, 2 Die Schüler durchlaufen in den Jahrgängen 5 8 ein Sensibilisierungsprogramm. Die Prefects informieren über Grundlagen der Streitschlichtung. Der Klassenlehrer sowie ggf. die Eltern werden informiert. I.5 Wir achten das Eigentum der Schüler sowie der Schule. 1 Im Klassenrat wird über die Kosten des Schulinventars informiert. Die gesamte Klasse übernimmt nach dem Unterricht einen Säuberungsdienst (z.b. Tische säubern, Müll sammeln). 4

7 Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter Nr. Vereinbarung Leitziel-bezug Maßnahmen Sanktionen II.1 Gespräche zwischen Schülern und Lehrern werden bevorzugt im direkten Anschluss an den Unterricht oder während der Aufsichtszeit des Lehrers geführt bzw. vereinbart. 2, 4 Der Aufsichtsplan wird neben jedem Vertretungsmonitor ausgehängt und von Schülern für die Gesprächsplanung genutzt. Im Klassenrat wird besprochen, welche Gründe ein sofortiges Gespräch notwendig machen. Die Eltern werden darüber informiert. II.2 Geräte der Kommunikations- bzw. Unterhaltungselektronik inkl. Kopfhörer, die den Schülern gehören, sind auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet und werden nicht sichtbar verwahrt. Schüler der Jahrgänge 5 10 können im Freien vor dem Haupteingang und in dem Innenhof der Häuser D/E telefonieren, Oberstufenschüler zusätzlich in ihrem Aufenthaltsraum (Haus C). 1, 2 Die Vereinbarung wird veröffentlicht und im Klassenrat besprochen. Zu Beginn des Schuljahres erinnern die Klassenlehrer an die Vereinbarung. In allen Räumen werden entsprechende Hinweisschilder aufgehängt. Das Gerät wird für 24 Std. eingezogen. Bei wiederholten Verstößen verlängert sich dieser Zeitraum und die Geräte müssen von den Eltern abgeholt werden. II.3 Lehrer und Schüler reden miteinander in angemessener Lautstärke und Wortwahl. 2 Die Vereinbarung wird in die Klassenregeln aufgenommen. Im Unterricht verwenden die Lehrer nonverbale Signale (z.b. Klingel). Der Lehrer/Mitarbeiter spricht mit dem Klassenlehrer/Tutor. Die Eltern werden informiert. Der Schüler schreibt einen Aufsatz zum Thema 'Respektvoller Umgang' (mind. 300 Wörter). Diese Aufgabe erfolgt in Absprache zwischen dem Lehrer und dem Klassenlehrer/Tutor. Eine Klassenkonferenz kann angesetzt werden. Lehrer/Mitarbeiter schreibt einen persönlichen Brief an den betreffenden Schüler, nachdem es darüber ein Gespräch mit Klassenlehrer oder Abteilungsleiter gegeben hat. 5

8 Nr. II.4 Vereinbarung Der Unterricht beginnt pünktlich und wird vom Lehrer geschlossen. Lehrer und Schüler bis inkl. Klasse 8 begrüßen sich dabei im Stehen; bei höheren Klassen entscheidet jeweils der Fachlehrer über den Begrüßungsmodus. Leitziel-bezug 3 Maßnahmen Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter Zu spät kommende Schüler klopfen kurz und warten dann ruhig vor dem Unterrichtsraum, bis der Lehrer sie hereinlässt. Sanktionen Bei anhaltender Störung erfolgt ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht mit entsprechendem Arbeitsauftrag. Wenn der unterrichtende Lehrer 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtszeit noch nicht im Klassen- bzw. Fachraum ist, benachrichtigt der Klassensprecher oder sein Vertreter (bzw. ein Kursteilnehmer das Schulbüro). II.5 Bei Unterrichtsbeginn befindet sich das Arbeitsmaterial auf dem Tisch und zwar nur dieses. 3 Bei wiederholtem Mal erfolgt ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht mit entsprechendem Arbeitsauftrag. Der Klassenlehrer/Tutor wird informiert. II.6 Im Unterricht sind die Schüler angemessen gekleidet (keine Caps, Mützen, Mäntel o.ä.). 3 Bei Verweigerung bzw. wiederholten Verstößen erfolgt ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht mit einem entsprechenden Arbeitsauftrag. Der Klassenlehrer/Tutor wird informiert. II.7 Während des Unterrichts wird nicht getrunken, gegessen und kein Kaugummi gekaut. 3 Bei Bedarf werden Trinkpausen vom Fachlehrer geregelt. Bei Verstößen erfolgt ein zusätzlicher Aula-Tischdienst für den betreffenden Schüler in der Mittagspause. Der Aufsicht führende Lehrer wird vom Fachlehrer informiert. II.8 Schüler verhalten sich während des Unterrichts und in beaufsichtigten Räumen so, dass die anderen nicht gestört werden. 3 Es erfolgt ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht mit entsprechendem Arbeitsauftrag. Der Klassenlehrer/Tutor wird informiert. Bei wiederholten Verstößen müssen sich die Schüler mit einer Mitteilung des unterrichtenden Lehrers im Schulbüro vorstellen und die Schulleitung (erweitert) wird einbezogen. Die Eltern werden informiert. 6

9 Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter Nr. Vereinbarung Leitziel-bezug Maßnahmen Sanktionen II.9 Unterrichtsräume und Flure sind während der Pausen Ruhezonen. In der Mittagspause können Schüler in den Klassenräumen arbeiten. 1, 2, 3 Störende Schüler müssen die Pause auf dem Schulhof bzw. in der Aula oder deren Vorraum verbringen. Im Klassenrat werden die Regeln thematisiert. Bei wiederholten Verstößen wird eine Liste mit den betreffenden Namen neben der Klassentür ausgehängt. Diese Schüler dürfen sich eine Woche lang während der Pausen nicht im Klassenraum aufhalten. Der Zeitraum kann entsprechend verlängert und eine Klassenkonferenz einberufen werden. II.10 Hof- und Reinigungsdienste werden von allen Klassenstufen geleistet. 1 Der Hof- und Reinigungsdienstplan berücksichtigt alle Jahrgänge. Die Oberstufenschüler werden bevorzugt in ihren Bereichen eingesetzt. Wird dem Reinigungsdienst nicht angemessen nachgekommen, wird in Absprache zwischen dem Klassenlehrer/Tutor und dem Hausmeister eine entsprechende erweiterte Aufgabe gestellt. II.11 Auf die Aufforderung eines Lehrers/Mitarbeiters hin entfernen Schüler Müll, auch wenn sie nicht selbst Verursacher waren. 1, 2 Der Klassenlehrer/Tutor wird informiert. In Absprache mit dem Klassenlehrer/Tutor und dem Hausmeister werden bei wiederholtem Male zusätzliche Reinigungsdienste angeordnet. II.12 Auf Nachfrage nennen Schüler dem Lehrer/Mitarbeiter ihren Namen und den des Klassenlehrers/Tutors. 2 Der Lehrer/Mitarbeiter ermittelt den Schüler u.a. mit Hilfe der Fotobroschüre. Der Klassenlehrer/Tutor und ggf. die Eltern werden informiert. 7

10 Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter II.13 Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder Verunreinigung des Schulinventars kommen die Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten für die Schäden auf. 1 Der Klassenlehrer/Tutor wird informiert. Der Schüler behebt den Schaden selbst, wenn dies möglich ist; ansonsten werden die notwendigen Maßnahmen vom Schüler bzw. den Eltern bezahlt. Eine Klassenkonferenz kann angesetzt werden. 8

11 Abschnitt V: Vereinbarungen der Lehrkräfte und Eltern Abschnitt V: Vereinbarungen der Lehrkräfte und Eltern Nr. Vereinbarung Leitziel-bezug Maßnahmen Sanktionen V.1 Die Eltern werden über alle Regeln für das respektvolle Miteinander von Lehrern, Schülern und Eltern an einer Ganztagsschule und die Konsequenzen bei Verstößen informiert. Sie unterstützen die Einhaltung der Hausregeln. 1, 2 Eine Arbeitsgruppe erstellt eine Broschüre mit allen Informationen zur Schule und zum Schulleben. Auf dem 1. Elternabend jedes Schuljahres wird diese Regel ein verbindliches Thema in der Tagesordnung. Die Informationsbroschüre wird auf der Schul-Homepage veröffentlicht und hier auch fortgeführt und aktuell gehalten. Eltern und Lehrer gehen eine Erziehungspartnerschaft ein: V.2 Die Eltern können den Lehrern vertrauen, dass ihr Kind während der gesamten Schulzeit am Gymnasium Marienthal auch über den Unterricht hinaus gut betreut wird. Die Lehrer können den Eltern vertrauen, dass die schulische Erziehungsarbeit zu Hause positiv unterstützt wird. Die Eltern werden bei Auffälligkeiten ihres Kindes zeitnah informiert. Ebenso informieren die Eltern den Klassenlehrer zügig bei allen schulund verhaltensrelevanten Themen, die ihr Kind betreffen. Die Klassenlehrer, Beratungslehrer und Sozialpädagogen stehen Eltern für (Telefon-) Gespräche zur Verfügung. Dazu gibt der Klassenlehrer seine Telefonnummer und/oder -Adresse an. Die Schule stellt im Rahmen des Möglichen den gegenseitigen Austausch der Adressen sicher. 9

12 Abschnitt V: Vereinbarungen der Lehrkräfte und Eltern Nr. Vereinbarung Leitziel-bezug Maßnahmen Sanktionen V.3 Die Schulleitung und die Lehrer sorgen mit Unterstützung der Elternvertreter dafür, dass die Eltern alle relevanten Informationen erhalten. Über das Internet standardmäßig erhältliche Informationen (z.b. Klassenarbeitsplan) besorgen sich die Eltern selbstständig. Die Elternvertreter überprüfen, ob der Informationsfluss reibungslos funktioniert. 4 Auf dem Elternabend wird beschlossen, welche Informationswege verbindlich genutzt werden (z.b. Telefonkette, - Verteiler, Internetplattform). Störungen des Informationsflusses werden durch die Elternvertreter an die Lehrer und ggf. danach an die Schulleitung gemeldet. V.4 Einheitliche Mitteilungshefte werden von den Schülern verbindlich geführt und von Lehrern und Eltern als vorrangiges Kommunikationsmittel genutzt. Hier werden auch weitere Briefe der Schule hineingelegt. Die Mitteilungshefte in der Oberstufe sind die Fehlzeitenhefte. 4 Die Schüler der Klassenstufen 5 10 erhalten einheitliche Mitteilungshefte. Die Einträge sowie Briefe werden nach Vereinbarung von Eltern und Lehrern abgezeichnet. V.5 Klassenlehrer und Elternvertreter tauschen sich regelmäßig zu gemeinsam vereinbarten Terminen aus. Regelmäßiger Informationsaustausch wird gewährleistet und gebündelt über die Elternvertreter kommuniziert. 4 Im Rahmen der Elternvertreterwahl werden konkrete Terminvereinbarungen getroffen. V.6 Die Eltern stehen in regelmäßigem Austausch mit den Elternvertretern. 4 Im Rahmen der Elternvertreterwahl werden konkrete Terminvereinbarungen getroffen. Es werden z.b. Elternstammtische gebildet. Bei Bedarf werden über die Schulleitung Dolmetscher eingeladen. Die Schule stellt bei Bedarf Räume zur 10

13 Abschnitt V: Vereinbarungen der Lehrkräfte und Eltern Verfügung. 11

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