Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen in Wohngebäuden von Bund und Land NRW

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1 Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen in Wohngebäuden von Bund und Land NRW Bauliche Maßnahmen zum Energie sparen kosten auf den ersten Blick zwar Geld, langfristig machen sie sich aber bezahlt, zumal dann, wenn öffentliche Förderzuschüsse genutzt werden. Auf den folgenden Seiten hat die Verbraucherzentrale NRW eine aktuelle Kurzübersicht verschiedener Förderprogramme für energiesparende Maßnahmen an Alt- und Neubauten zusammengestellt. Die Übersicht ist in sechs Schwerpunkte gegliedert: - Energiesparhäuser, Effizienzhäuser und Passivhäuser - Nachträglicher Wärmeschutz bei Gebäuden - Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme - Erneuerbare Energie - Kraft-Wärme-Kopplung In der folgenden Liste sind alle bundeseinheitlichen Förderprogramme und speziell die Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Aktualität: Die Konditionen der Förderprogramme, beispielsweise Zinssätze, ändern sich häufig. Aus diesem Grund bemühen wir uns um die regelmäßige Aktualisierung der folgenden Angaben. Allerdings fließen die Fördermittel nicht immer. Ist der Etat eines Programms erschöpft, können keine Subventionen mehr zur Verfügung gestellt werden. Auskunft dazu erteilen die in der Übersicht angegebenen Ansprechpartner. Wichtiger Hinweis: Bevor mit einer Energiesparmaßnahme begonnen wird, sollten sich künftige Energiesparer in jedem Fall bei den genannten Ansprechpartnern über Fördermöglichkeiten informieren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Weitere Förderprogramme: Neben den nachfolgend aufgeführten Förderprogrammen von Bund und Land, die sich teilweise geschickt miteinander kombinieren lassen, gibt es vielerorts weitere, lokale Förderungen von Energieversorgern, Kreisen Kommunen. Auch diese Möglichkeiten lassen sich eventuell mit den hier aufgeführten Programmen sinnvoll verknüpfen. Interessenten sollten sich deshalb zusätzlich bei einer örtlichen Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, bei dem zuständigen Energieversorger der jeweiligen Kommune erkundigen. Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW: Die Energieberaterinnen und -berater in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW informieren zu allen Fragen rund um das Thema Energie sparen, stellen kommunale Förderprogramme vor und zeigen verschiedene Kombinationsmöglichkeiten auf. nächstliegende Beratungsstelle Über das zusätzliche Angebot einer Energieberatung bei Ihnen zu Hause können Sie sich am Objekt gezielt über Themenbereiche wie Wärmedämmung, Heizung Solarenergienutzung informieren (3,9 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.) Kontakt und Infos unter Haftungsausschluss: Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Verbraucherzentrale NRW übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben! Blatt 1/23

2 Energiesparhäuser, Effizienzhäuser, Passivhäuser Energiesparhäuser und Passivhäuser Programm Energieeffizient Bauen der KfW (1) Förderung der Errichtung des Ersterwerbs von Effizienzhäusern auf der Basis der EnEV 2009 (9) Programm Nr. 153 Errichtung von KfW-Effizienzhäusern Effizienzhaus 70: Primärenergiebedarf (Qp) des Gebäudes max. 70 % des zulässigen Höchstwertes (2). spezifischer Transmissionswärmeverlust (HT) max. 85 Prozent des zulässigen Höchstwertes. Effizienzhaus 55: Q P max. 55% des zulässigen Höchstwertes. HT max. 70% des zulässigen Höchstwertes Effizienzhaus 40: Q P max. 40% des zulässigen Höchstwertes. HT max. 55% des zulässigen Höchstwertes Zinsverbilligtes Darlehen je Wohneinheit max für Effizienzhaus: eff. Jahreszins über die ersten 10 Jahre 1,26 % bei 10 J. Laufzeit, 1,26 % bei 20 J. Laufzeit, 1,26 % bei 30 J. Laufzeit 100% Auszahlung mit tilgungsfreien Anlaufjahren Zusätzlich wird bei Effizeinhaus 55 besser ein Tilgungszuschuss gewährt. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem erreichten Effizienzhausniveau und beträgt bei Antragstellung Passivhäuser Progres.nrw (4) NRW Förderung der Errichtung des Ersterwerbs von Passivhäusern 3-Liter-Häuser in progres.nrw (4) Solarsiedlungen und Klimaschutzsiedlung Förderung von en (17) 3-Liter-Häusern in Solarsiedlungen Klimaschutzsiedlunge n. Die Förderung von Passivhäusern erfolgt wie beim Effizienzhaus 55. Der Primärenergiebedarf für Raumwärme und Trinkwassererwärmung darf max. 40 kwh/(m² Jahr) (2) betragen. Der Heizwärmebedarf darf maximal 15 kwh/(m² Jahr) (2) betragen. Beide Werte können nach dem Passivhaus- Projektierungspaket (PHPP) einem einem gleichwertigen Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 berechnet werden. Für Effizienzhaus 55 und 40 muss eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar. Errichtung Ersterwerb von Passivhäusern Sanierung von Bestandsgebäuden auf Passivhausstandard maximaler Heizwärmebedarf : 15 kwh/(m² Jahr) (2) maximaler Jahresprimärenergiebedarf nach EnEV: 40 kwh/(m² Jahr) (2) Luftwechselrate bei Luftdichtheitstest maximal 0,6/h! Anträge können bis 5. November 2012 gestellt werden Errichtung Ersterwerb von 3-Liter-Häusern in Solarsiedlungen Klimaschutzsiedlungen Sanierung von Bestandsgebäuden auf diesen Standard maximaler Heizwärmebedarf : 35 kwh/(m² Jahr) (2) Luftwechselrate bei Luftdichtheitstest maximal 0,6/h! Anträge können bis 5. November 2012 gestellt werden Effizienzhausniveau 70: Effizienzhausniveau 55: 5,0% Effizienzhausniveau 40: 10,0% kein Tilgungszuschuss Zuschuss: Einfamilienhaus: Wohnung im Mehrfamilienhaus: Zusätzliche Förderung von Solarkollektoren im progres.nrw möglich Zusätzliche Förderung von Fotovoltaikanlagen im progres.nrw möglich. Zuschuss: Neubau: Einfamilienhaus: Wohnung im Mehrfamilienhaus: Bestandssanierung: Einfamilienhaus: 4.700, Wohnung im Mehrfamilienhaus: Zusätzliche Förderung von Solarkollektoren im progres.nrw möglich Zusätzliche Förderung von Fotovoltaikanlagen im progres.nrw möglich. Sonderförderung für wohnungsweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: Euro. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 - Bergbau und Energie, Anträge: Tel: 01803/ Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 - Bergbau und Energie, Anträge: Tel: 01803/ Blatt 2/23

3 Energiesparhäuser, Effizienzhäuser, Passivhäuser Energetische Wohnhaussanierung: Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau nach EnEV 2009 (9) besser (sowie der Kauf eines sanierten Gebäudes) Blatt 3/23 Programm Energieeffizient sanieren der KfW (1) Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Wohngebäudesanieru ng. auf der Basis der EnEV 2009 (9) Programm Nr. 151 (Kreditvariante) Programm Nr. 430 (Zuschussvariante) Maßnahmen zur Gebäudesanierung an Wohnhäusern, für die der Bauantrag vor 1995 gestellt wurde Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, ein Effizienzhausniveau (5) nach EnEV 2009 (9) zu erreichen. Geförderte Maßnahmen: Austausch der Fenster, Wärmedämmung, Einbau von Lüftungsanlagen, Erneuerung der Heizung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Es werden Maßnahmen gefördert, die durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden. Effizienzhaus 115: Primärenergiebedarf (Qp) des Gebäudes max. 115 % des zulässigen Höchstwertes (2). spezifischer Transmissionswärmeverlust (HT) max. 130 Prozent des zulässigen Höchstwertes. Effizienzhaus 100: Q P max. 100% des zulässigen Höchstwertes. HT max. 115 % des zulässigen Höchstwertes Effizienzhaus 85: Q P max. 85% des zulässigen Höchstwertes. HT max. 100 % des zulässigen Höchstwertes Effizienzhaus 70: Q P max. 70% des zulässigen Höchstwertes. HT max. 85 % des zulässigen Höchstwertes Effizienzhaus 55: Q P max. 55% des zulässigen Höchstwertes. HT max. 70 % des zulässigen Höchstwertes Eine Sachverständige Person hat das Erreichen des Effizienzhausniveaus vor Antragstellung und nach Durchführung der Sanierung zu bestätigen. Sachverständige sind Personen, die in der Expertenliste unter eingetragen sind als Energieberater für die Vor-Ort-Beratung des BAfA zugelassen sind nach 21 EnEV ausstellungsberechtigt sind. Energieberatung: kann durch das Programm Vor-Ort-Beratung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert werden. Es ist ein Energiebedarfsausweis ) zu erstellen. Baubegleitung durch einen Sachverständigen: ist über die Sonderförderung des Programms Energieeffizient Sanieren förderfähig. Eine Baubegleitung ist für das Effizienzhaus 55 verbindlich nachzuweisen. Die Kombination des Darlehens mit weiteren Förderkrediten des Bundes der Länder ist mit Ausnahmen möglich. Eine Kombination der Zuschussvariante des Darlehens mit Zuschüssen Dritter ist möglich. Steuerermäßigungen für Handwerksleistungen nach Einkommensteuergesetz, die nach den Richtlinien des Programms Effizient sanieren gefördert werden, sind ausgeschlossen. Alternative Fördermöglichkeiten: 1. Variante: Zinsverbilligtes Darlehen: Laufzeit 10, Jahre eff. Jahreszins über die ersten 10 Jahre: 1,00% bei 10 J. Laufzeit, 1,00 % bei 20 J. Laufzeit, 1,00% bei 30 J. Laufzeit 100% Auszahlung Darlehenshöchstgrenze: je Wohneinheit Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem erreichten Effizienzhausniveau und beträgt bei Effizienzhausniveau 115: 2,5% Effizienzhausniveau 100: 5,0% Effizienzhausniveau 85: 7,5% Effizienzhausniveau 70: 10,0% Effizienzhausniveau 55: 12,5% Die prozentualen Angaben beziehen sich auf die Höhe des Darlehenszusagebetrags. 2. Variante: Zuschuss (nur Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen): Effizienzhausniveau 115: 10,0% Effizienzhausniveau 100: 12,5% Effizienzhausniveau 85: 15,0% Effizienzhausniveau 70: 17,5% Effizienzhausniveau 55: 20,0% Die prozentualen Angaben beziehen sich auf die Höhe der förderfähigen Kosten. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt je Wohneinheit. Es kann entweder Darlehen Zuschuss beantragt werden Zuschuss für Baubegleitung 50% der förderfähigen Beratungskosten, max bei Förderung der Sanierungsmaßnahmen im KfW- Programm Effizient sanieren Antragstellung Darlehen: Antragstellung Zuschuss: (auch Zuschuss für Baubegleitung) KfW Niederlassung Berlin Berlin

4 Energiesparhäuser, Effizienzhäuser, Passivhäuser Energetische Programm Energieeffizient sanieren Wohnhaussanierung denkmalgeschützter der KfW (1) Wohngebäude und sonstiger Förderung von schützenswerter Maßnahmen zur Wohngebäude: Energetischen Sanierung auf Wohngebäudesanieru Effizienzhaus ng. auf der Basis der EnEV 2009 (9) Denkmal. nach EnEV 2009 (9) besser Blatt 4/23 Programm Nr. 151 (Kreditvariante) Programm Nr. 430 (Zuschussvariante) Maßnahmen zur Gebäudesanierung an Wohngebäuden unter Denkmalschutz und sonstigen besonders schützenswerten Gebäuden Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, das Niveau Effizienzhaus Denkmal (5) der KfW zu erreichen. Geförderte Maßnahmen z.b. der Austausch der Fenster, Maßnahmen zur Wärmedämmung, der Einbau von Lüftungsanlagen, Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Es werden Maßnahmen gefördert, welche durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden. Effizienzhaus Denkmal:: Primärenergiebedarf (Qp) des Gebäudes max. 160 % des zulässigen Höchstwertes nach EnEV 2009 (9). spezifischer Transmissionswärmeverlust (HT): keine Mindestanforderung. Es sind nachweislich alle mit den Anforderungen des Denkmalschutzes bzw. dem Schutz der besonders erhaltenswerten Bausubstanz zu vereinbarenden Maßnahmen zur Reduzierung von Transmissionswärmeverlusten (H T) durchzuführen Eine Sachverständige Person hat das Erreichen des Effizienzhausniveaus vor Antragstellung und nach Durchführung der Sanierung zu bestätigen. Als Sachverständige für die KfW- Nachweise bei der Sanierung von Baudenkmälern sind ausschließlich Personen zugelassen, die in der unter geführten Expertenliste für die Bundesprogramme als "Energieberater für Baudenkmale" eingetragen sind. Energieberatung: kann durch das Programm Vor-Ort-Beratung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert werden. Es ist ein Energiebedarfsausweis ) zu erstellen. Baubegleitung durch einen Sachverständigen: ist über die Sonderförderung des Programms Energieeffizient Sanieren förderfähig. Eine Baubegleitung ist für das Effizienzhaus Denkmal verbindlich nachzuweisen. Die Kombination der Kreditvariante mit weiteren Förderprogrammen des Bundes der Länder ist möglich, solange die Summe der Förderungen die Aufwendungen nicht überschreitet. Eine Kombination der Zuschussvariante mit Zuschüssen Dritter ist möglich, sofern deren Summe 10 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Bei Überschreitung dier Grenze wird der Zuschussbetrag des KfW-Programms anteilig gekürzt. Steuerermäßigungen für Handwerksleistungen nach Einkommensteuergesetz, die nach den Richtlinien des Programms Effizient sanieren gefördert werden, sind ausgeschlossen. Alternative Fördermöglichkeiten: 1. Variante: Zinsverbilligtes Darlehen: Laufzeit 10, Jahre eff. Jahreszins über die ersten 10 Jahre: 1,00% bei 10 J. Laufzeit, 1,00 % bei 20 J. Laufzeit, 1,00% bei 30 J. Laufzeit 100% Auszahlung Darlehenshöchstgrenze: je Wohneinheit Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 2,5% der Darlehenssumme. 2. Variante: Zuschuss (nur Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen): Effizienzhausniveau Denkmal: 10,0% Die prozentualen Angaben beziehen sich auf die Höhe der förderfähigen Kosten. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt je Wohneinheit. Es kann entweder Darlehen Zuschuss beantragt werden Zuschuss für Baubegleitung 50% der förderfähigen Beratungskosten, max bei Förderung der Sanierungsmaßnahmen im KfW- Programm Effizient sanieren Antragstellung Darlehen: Antragstellung Zuschuss: (auch Zuschuss für Baubegleitung) KfW Niederlassung Berlin Berlin

5 Nachträglicher Wärmeschutz bei bestehenden Gebäuden Einzelmaßnahmen Programm Energieeffizient sanieren und Maßnahmenkombina der KfW tionen zur Energieeinsparung für Wohngebäude Wärmedämm- Maßnahmen und Fenstererneuerung Programm Nr. 152 (Kreditvariante) Programm Nr. 430 (Zuschuss) Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen zur Energieeinsparung an Wohnungen, für die der Bauantrag vor 1995 gestellt wurde. Wärmedämmung: Wärmedämmung der Außenwände, der Dachschrägen der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke erdreichberührter Bauteile; Austausch der Fenster der Außentüren Es müssen technische Mindestanforderungen an den Wärmedurchgang (U-Wert) eingehalten werden. (s. Anhang) Fenster: Es wird der Austausch der Fenster und der Außentüren gefördert. Der Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters (U W- Wert) darf maximal 0,95 W/m²K betragen. (Dachfenster: 1,00; Sonderverglasungen: 1,30) (7);(9). Der Wärmedurchgangskoeffizient der Haustür (U D-Wert) darf maximal 1,30 W/m²K betragen. Der Austausch der Verglasung der vorhandenen Fenster wird nicht gefördert. Die U-Werte von Außenwänden und Dachflächen müssen niedriger sein als die U W-Werte. Bei Maßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen, z.b. Fensteraustausch, Dachdämmung muss der Mindestluftwechsel sichergestellt und in einer Fachunternehmererklärung bestätigt werden. Förderfähig sind auch alle mit den Maßnahmen verbundenen Aufwendungen sowie eine kostenpflichtige Energieberatung. Baubegleitung durch einen Sachverständigen ist gesondert als Zuschuss förderfähig. Zu diesen förderfähigen Leistungen gehören Detailplanungen anlagentechnischer Komponenten, Unterstützung bei der Angebotsauswertung, Baustellenbegehung, Einweisung in Haustechnik. Eine Sachverständige Person hat die Einhaltung der Bedingungen vor Antragstellung und nach Durchführung der Sanierung zu bestätigen. Sachverständige sind Personen, die in der Expertenliste unter eingetra-gen sind als Energieberater für die Vor-Ort-Beratung des BAfA zugelassen sind nach 21 EnEV ausstellungsberechtigt sind. Energieberatung: kann durch das Programm Vor-Ort-Beratung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert werden. Die Kombination der Kreditvariante mit weiteren Förderprogrammen des Bundes der Länder ist möglich, solange die Summe der Förderungen die Aufwendungen nicht überschreitet. Eine Kombination der Zuschussvariante mit Zuschüssen Dritter ist bis zu einer Höchstfördergrenze von 10% der förderfähigen Kosten möglich.. Steuerermäßigungen für Handwerksleistungen nach Einkommensteuergesetz, die nach den Richtlinien des Programms Effizient sanieren gefördert werden, sind ausgeschlossen. alternative Fördermöglichkeiten: 1. Variante: Zinsverbilligtes Darlehen: Laufzeit 10, Jahre eff. Jahreszins über die ersten 10 Jahre: 1,00% bei 10 J. Laufzeit, 1,00 % bei 20 J. Laufzeit, 1,00% bei 30 J. Laufzeit 100% Auszahlung Darlehenshöchstgrenze: je Wohneinheit Es wird kein zusätzlicher Tilgungszuschuss gewährt. 2. Variante: Zuschuss (nur für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen): 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 3.750,- je Wohneinheit Es kann entweder Darlehen Zuschuss beantragt werden Sonderförderung als Zuschuss Baubegleitung: 50% der Kosten, maximal: Euro Die Sonderförderung kann zusätzlich zu den oben genannten Darlehens- Zuschussförderungen beantragt werden. Antragstellung Darlehen: Antragstellung Zuschuss: KfW Niederlassung Berlin Berlin Blatt 5/23

6 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme/Nachträglicher Wärmeschutz bei bestehenden Gebäuden Maßnahmen zur Förderung von Verbesserung der investiven Energieeffizienz im Maßnahmen im Wohnungsbestand Wohngebäudebestand in NRW Bei Eigenheimen: mit Einkommensobergre nzen Bei vermieteten Wohnungen: bei preisgebundenem Wohnraum Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie in Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Bauteilbezogene Maßnahmen (Wärmedämmung der Außenwände, Dach bzw. oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren). Hautechnikbezogene Maßnahmen (Mnisierung der Heizung, Solaranlage, mechanische Lüftungsanlage) Im Zusammenhang mit Wärmedämmungen sind außerdem förderfähig: Ausbau und Erweiterung des vorhandenen Wohnraums (nur bei Eigenheimen), Erneuerung und erstmaliger Anbau von barrierefreien Freisitzen, Loggien Balkonen. Für Gebäude mit max. 4 Vollgeschossen (Innenstadt und Innenstadtrandlagen: max. 6 Vollgeschosse), für die der Bauantrag vor dem fertig gestellt wurde. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks ausgeführt werden. Alle geförderten Maßnahmen müssen den Anforderungen der EnEV 9 in der aktuell geltenden Fassung entsprechen. Mit einem Energiegutachten einem Energieausweis über den berechneten Energiebedarf müssen energetische Mnisierungsempfehlungen durch einen Sachverständigen vorgelegt werden. Maßnahmen, welche diesen Empfehlungen entsprechen, werden gefördert. Die Wärmedämmung von Außenwänden wird nur gefördert, wenn alle Wände gedämmt werden. Bereits gedämmte Wände können anerkannt werden. Der Austausch der Fenster wird gefördert bei einem maximalen U W-Wert von 1,0 W/m²K.. Es müssen alle Fenster ausgetauscht werden. Bereits ausgetauschte Fenster können anerkannt werden. Bei Austausch der Fenster ohne gleichzeitige Wärmedämmung der Außenwände ist der Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage erforderlich. Liegt der U-Wert der Außenwände bei 0,5 W/m²K niedriger, kann auf die Lüftungsanlage verzichtet werden. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden gefördert, wenn diese den Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) in der aktuell geltenden Fassung entsprechen. Für Maßnahmen in Mietwohngebäuden: Mietpreis- und Belegungsbindung für die Dauer von Jahren Für Maßnahmen in Eigenheimen: Nur bei maximaler Einkommenshöhe nach 13 Abs. 1 WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum). Das geförderte Objekt darf für die Dauer der Zinsverbilligung nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. zinsverbilligtes Darlehen: Darlehenshöhe max pro Wohnung, höchstens 80% der Bau- und Baunebenkosten, mindestens (Bagatellgrenze). Darlehenshöhe bei Kombination von Maßnahmen zur Energieeinsparung mit Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand max pro Wohnung Zinssatz für die Dauer der Mietpreisbindung für Jahre: 0,5%. Danach liegt der jährliche Zins 2 Prozent über dem Basiszinssatz nach 247 BGB, maximal 6 Prozent. Tilgung: jährlich 2% unter Zuwachs der ersparten Zinsen. Zusätzlich zu den Gebühren für die Verwaltungstätigkeit der Bewilligungsbehörde ist ein einmaliger Verwal-tungskostenbeitrag in Höhe von 0,4%. des bewilligten Darlehens und ein laufender Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von jährlich 0,5 v. H. des bewilligten Darlehens zu zahlen. Nach Tilgung des Darlehens um 50 v. H. wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag erhoben. Ämter für Wohnungswesen der zuständigen Gemeinden und Kreise. Hier werden auch die Anträge gestellt. Die Darlehen werden nach Bewilligung der Anträge von der NRW-Bank vergeben. Info: Hotline: Rheinland: 0211/ Westfalen: 0251/ Blatt 6/23

7 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme/Nachträglicher Wärmeschutz bei bestehenden Gebäuden Maßnahmen zur NRW.Bank.Gebäudesanierung Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung in bestehenden selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Bauteilbezogene Maßnahmen (Wärmedämmung der Außenwände, Dach bzw. oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren). Hautechnikbezogene Maßnahmen (Mnisierung der Heizung) Maßnahmen zur Mnisierung und Instandsetzung mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch zu verringern, z.b. Sanitärinstallation, Wasserversorgung. Barrierereduzierung, z.b. Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt Behebung baulicher Mängel, z.b. im Hinblick auf Schadstoffsanierung Bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz Nicht förderfähig sind der Erwerb von Wohngebäuden Eigentumswohnungen sowie die Verbesserung der Außenanlagen. Die Förderung ist kombinierbar mit anderen Förderprogrammen zinsverbilligtes Darlehen: Darlehenshöhe max , bis zu 100% der Bau- und Baunebenkosten, mindestens (Bagatellgrenze). eff. Jahreszins über die ersten 10 Jahre:: 2,10%. Bei 10 Jahren Laufzeit 2,47%. Bei 20 Jahren Laufzeit 2,37%. Bei endfälligen Darlehen mit 8 Jahren Laufzeit Informationen: Info: Hotline: Rheinland: 0211/ Westfalen: 0251/ Antragstellung Darlehen: Blatt 7/23

8 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Über BAfA (6) A. Erstinstallation von Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung zur solaren Kühlung bis 40 m² Bruttokollektorfläche in Bestandsgebäuden einschließlich Luftkollektoren AA. Erstinstallation von Solarkollektoren zur solaren Prozesswärmeerzeugung in Bestandsgebäuden Neubauten B. Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche in bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern C. Erweiterung bestehender Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m². Für förderfähige Solarkollektoranlagen wird ein zusätzlicher Bonus bei Einbau in effiziente Wohngebäude (17) gewährt. (Gewährung des Effizienzbonus) Für den gleichzeitigen Einbau eines Brennwertkessels einer weiteren förderfähigen Anlage (Biomasseheizung, Wärmepumpe) wird ein Kombinationsbonus vergeben, wenn ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird und mindestens eine Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A entspricht. Solarkollektoren sind nur förderfähig, wenn diese in der Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen des BAfA (6) stehen. Mindestanforderungen für Anlagen mit Heizungsunterstützung nach A. Min. 9 m² Kollektorfläche bei Flachkollektoren 7 m² Kollektorfläche bei Vakuumröhrenkollektoren. Mindestspeichergröße: 40 Liter je m² Kollektorfläche bei Flachkollektoren, 50 Liter je m² Kollektorfläche bei Vakuumröhrenkollektoren. Mindestanforderungen für Solarkollektoren nach B. Min. Mindestspeichergröße: 100 Liter je m² Kollektorfläche. Die Anlagen müssen mit einem Funktionskontrollgerät bzw. Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Die Antragstellung für die Basisförderung erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach der Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage. (Ausschlussfrist) Die Förderung nach diesem Programm ist mit Zuschüssen aus anderen Programmen kombinierbar, sofern der gesamte Zuschuss den Zuschuss nach diesem Programm um nicht mehr als das Zweifache überschreitet. Die Förderung nach diesem Programm ist nicht mit der Förderung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen des Programms Effizient sanieren (Prog.-Nr. 152 u. 430) der KfW kombinierbar. Die Bonusförderungen (Kombinastionsbonus, Effizienzbonus können nicht mit der Innovationsförderung für Solarkollektoranlagen kombiniert werden Basisförderung (Zuschuss): Bundesamt f. Wirtschaft und 90,00 je angefangenem m² Ausfuhrkontrolle Bruttokollektorfläche bei Anlagen mit Postfach 5160 kombinierter Heizungsunterstützung Eschborn und Trinkwassererwärmung bis 40 m². Tel: mindestens jedoch je Anlage (Der Mindestförderbetrag gilt nicht für Luftkollektoren) 90,00 für die ersten 40 m² bei Anlagen über 40 m²; 45,00 je angefangenem m² für die über 40 m² hinaus gehende Bruttokollektorfläche. 45,00 je erweitertem m² Bruttokollektorfläche bei Anlagenerweiterung. Kombinationsbonus 500,00 Bonus bei gleichzeitigem Einbau einer förderfähigen Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse einer förderfähigen Wärmepumpe. 500,00 Bonus bei gleichzeitigem Einbau eines Brennwertkessels Effizienzbonus Basisförderung plus Effizienzbonus = 1,5-fache Basisförderung Bonus für effiziente Umwälzpumpen 50,00 je Pumpe beim Einbau effizienter Solarkollektorpumpen Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht kombinierbar. Blatt 8/23

9 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme Innovationsförderung für Solaranlagen in Wohngebäuden ab 3 Wohnungen Gewerbebetrieben ab 500 m² Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Über BAfA (6) ( Innovationsförderung) Einbau von Solarkollektoren mit 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche. Einbau durch ein Fachunternehmen Kundenspezifische Fertigung der Anlage Angebot zur Anlage mit Zeichnung des hydraulischen Systemkonzepts und Systembeschreibung Auslegung mit Hilfe einer Simulationsrechnung Antragstellung vor Beginn des Vorhabens Kombination mit weiteren Förderprogramm bis zur zweifachen Höhe der Innovationsförderung ist möglich Zuschuss 180,00 je m² Bruttokollektorfläche Die Gewährung von Bonuszuschüssen (z.b. Kombinationsbonus, Effizienzbonus u.a.) ist ausgeschlossen. Bundesamt f. Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Postfach Eschborn Tel: Solarkollektoranlagen ab 40 m² Erneuerbare Programm Bruttokollektorfläche Energien über KfW (1) Programmvariante Premium Programm 271 Solarkollektoren mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche in Wohngebäuden ab 3 Wohnungen Nichtwohngebäuden ab 500 m² Nutzfläche Solarkollektoren müssen einen Mindestertrag von 525 kwh/m²pro Jahr (bei einem solaren Deckungsanteil von 40 %) (2) aufweisen. Solarkollektoren, für die ab dem Jahr 2007 eine Prüfung nach DIN EN erfolgt ist, sind nur förderfähig, wenn sie das Zeichen Solar Keymark tragen. Eine Zertifizierung nach dem Europäischen Prüfzeichen ist für flüssigkeitsbetriebene Solarkollektoren Fördervoraussetzung. Bei Anlagen für Wohngebäude: Mindestens 3 Wohneinheiten Es ist ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf erforderlich. Angaben zum Tages- und Jahreslastenprofil, zum rechnerisch ermittelten spezifischen Kollektorwärmeertrag und zum solaren Deckungsgrad erforderlich. Kombinierbar mit anderen öffentlichen Förderprogrammen Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren eff. Jahreszins über d. ersten 10 Jahre 0,75% bis 5 J. Laufzeit, 1,26% bis 10 J. Laufzeit, 1,71% bis 20 J. Laufzeit Auszahlung: 100% Abweichende Konditionen für gewerbliche Antragsteller. In der Programmvariante Premium wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 30% der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Antragstellung Blatt 9/23

10 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme Energiesparende Programm Energie- Heizungs- und effizient sanieren Lüftungssysteme bei der KfW (1) Wohnhausmnisie rung Blatt 10/23 Förderung von Einzelmaßnahmen Maßnahmenkombinati onen Maßnahmenpaketen zur Energetischen Wohngebäudesanieru ng. Programm Nr. 152 (Kreditvariante) Programm Nr. 430 (Zuschuss) Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen zur Energieeinsparung an Wohnungen, für die der Bauantrag vor 1995 gestellt wurde Heizungserneuerung: Brennwertkessel, Fernwärme Kraft- Wärmekopplung. Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlegen werden nur im Zusammenhang bzw. als Ergänzung zu den oben genannten Investitionen mitgefördert; ansonsten werden diese Anlagen über das Programm Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAfA) gefördert. Es gelten technische Mindestanforderungen. Heizungsoptimierung: Ist-Analyse, Hydraulischer Abgleich, Verbesserung der Energieeffizizenz, Einregulierung der Anlage, Austausch der Pumpen, Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und Strangdifferenzdruckregler, Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme Lüftungsanlagen: mindestens 80% Wärmerückgewinnungsgrad. Abluftanlagen nur mit geregelten Außenwanddurchlässen. Förderfähig sind auch alle mit den Maßnahmen verbundenen Aufwendungen einschließlich einer Energieberatung. Baubegleitung durch einen Sachverständigen ist gesondert als Zuschuss förderfähig. Zu diesen förderfähigen Leistungen gehören Detailplanungen anlagentechnischer Komponenten, Unterstützung bei der Angebotsauswertung, Baustellenbegehung, Einweisung in Haustechnik. Vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat eine Sachverständige Person die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen zu bestätigen. Es werden nur Maßnahmen gefördert, welche durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden. Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs 16 muss durch das Fachunternehmen nachgewiesen werden. Es muss die Eignung der Heizflächen für den Brennwertbetrieb geprüft werden. Es dürfen ausschließlich Umwälzpumpen der Effizienzklasse A verwendet werden. Dazu zählen auch in Brennwertgeräten eingebaute Pumpen. Die Kombination mit der Basis- Bonusförderung des Bundes für Erneuerbare Energien (s.o.) ist ausgeschlossen. Die Kombination der Kreditvariante mit weiteren Förderprogrammen des Bundes der Länder ist möglich, solange die Summe der Förderungen die Aufwendungen nicht überschreitet. Eine Kombination des Zuschusses mit Zuschüssen Dritter ist bis zu 10% der förderfähigen Kosten möglich. Eine Kombination mit Förderkrediten des Bundes der Bundesländer ist ausgeschlossen. alternative Fördermöglichkeiten: 1. Variante: Zinsverbilligtes Darlehen: Laufzeit 10, Jahre eff. Jahreszins über die ersten 10 Jahre: 1,00% bei 10 J. Laufzeit, 1,00 % bei 20 J. Laufzeit, 1,00% bei 30 J. Laufzeit Auszahlung: 100% Darlehenshöchstgrenze: je Wohneinheit Es wird kein zusätzlicher Tilgungszuschuss gewährt. 2. Variante: Zuschuss (nur für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen): 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 3.750,- je Wohneinheit Es kann entweder Darlehen Zuschuss beantragt werden Sonderförderung als Zuschuss Baubegleitung: 50% der Kosten, maximal: Euro Die Sonderförderung kann zusätzlich zu den oben genannten Darlehens- Zuschussförderungen beantragt werden. Antragstellung Darlehen: Antragstellung Zuschuss: KfW Niederlassung Berlin Berlin

11 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme Biomasseheizungen Förderung von auch: Holzpellet-, Maßnahmen zur Holzhackschnitzel-, Nutzung erneuerbarer Stückholzvergaserke Energien ssel bis 100 kw (8) Über BAfA (6) Einbau automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse für Raumheizung mit und ohne Warmwasserbereitung zwischen 5 kw und 100 kw Nennleistung in Bestandsgebäuden (8). Holzhackschnitzelkessel müssen mindestens mit einem Pufferspeichervolumen von 30 l je kw ausgestattet werden. Einbau emissionsarmer Scheitholzvergaserkessel zwischen 5 kw und 100 kw Kombinationskessel: automatisch beschickte Anlagen kombiniert mit Scheitholzvergaserkessel mit Leistungs- und Feuerungsregelung des Scheitholzteils. Für Biomasseheizungen wird ein Bonus bei Einbau in effiziente Gebäude gewährt. (s. u.) bei 8-50 kw nur im Einsatz als Zentralheizung förderfähig (8) der Kesselwirkungsgrad muss mindestens 89% betragen! Es sind Emissionsgrenzwerte einzuhalten; eine Prüfung kann auch nach Inbetriebnahme verlangt werden. Weitere öffentliche Zuschüssen sind bis zum Zweifachen der Förderung nach diesem Programm zulässig Die Antragstellung für die Basisförderung erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach der Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage. Mit weiteren Fördermaßnahmen kombinierbar Nicht kombinierbar mit der Förderung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen des KfW-Programms Effizient sanieren Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs 16 muss nachgewiesen werden. Mindestens eine Umwälzpumpe der Wärmeverteilung muss die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen. (Hocheffizienzpumpe) Zusätzliche Innovationsförderung bei Effizienzsteigerung der Anlage durch Brennwertnutzung. Förderfähig sind integrierte nachgeschaltete Abgaswärmetauscher bei sekundären Partkelabscheidern im Abgasbereich. Förderfähig sind integrierte nachgeschaltete Partikelabscheider. Bei der Innovationsförderung sind sowohl entsprechend ausgestattete Biomasseanlagen als auch die Nachrüstung von Anlagen förderfähig. Die Antragstellung erfolgt vor Abschluss von Leistungs- bzw. Lieferverträgen. Kombinationsbonus, Innovationsförderung und Effizienzbonus können nicht miteinander kombiniert werden Zuschuss (Basisförderung): Holzpelletanlagen, Holzpellet- Stückholz-Kombinationsanlagen 36 je kw Nennwärmeleistung (8) Mindestförderbetrag: Holzpelletkessel, Holzpellet- Stückholz-Kombinationskessel: Holzpelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher > 30 l Speichervolumen je kw: Holzpelletöfen mit Wassertasche: 1.400,- Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel: Holzhackschnitzelkessel: Innovationsförderung: 500,00 Bonus bei gleichzeitiger Investition Nachrüstung von sekundären integrierten Abgaswärmetauschern zur Brennwertnutzung Anlagen zur sekundären Abscheidung der Abgas enthaltenen Partikel (Staubfilter) Effizienzbonus Basisförderung plus Effizienzbonus = 1,5-fache Basisförderung Kombinationsbonus 500,00 Bonus bei gleichzeitiger Investition in eine geförderte Solarkollektoranlage. Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (Einbau in effiziente Gebäude) kombinierbar Innovationsförderung 500,00 je entsprechend ausgestatteter Anlage bzw. je Nachrüstung Bundesamt f. Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Postfach Eschborn Tel: Blatt 11/23

12 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme Solarkollektoranlagen progres.nrw (4) Biomasse- und Biogasanlagen zur Wärmeerzeugung Landesförderprogram m für NRW zur Rationellen Energieanwendung, regenerative Energien und Energie sparen. Erstmalige Errichtung von Solarkollektoranlagen in Bestandsgebäuden (Bauantrag Bauanzeige vor dem ) Es muss ein gültiger Energiebedarfsausweis Energieverbrauchsausweis vorliegen. Der Endenergiebedarf darf max. bei 175 kwh je m² liegen. Der Energieverbrauch darf max. bei 150 kwh je m² (mit Trinkwassererwärmung) max. 130 kwh je m² (ohne Trinkwassererwärmung) liegen. Mnisierungsempfehlungen lt. Anlage 10, EnEV dürfen beim Endenergiebedarf mitgerechnet werden. Die Mindestanforderungen zum Endenergiebedarf müssen bei denkmalgeschützten Gebäuden nicht nachgewiesen werden. Die Solaranlage muss mindestens mit einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A besser betrieben werden. Mindestgröße: (in Klammern für Passivhäuser und 3-Liter-Häuser in Solarsiedlungen) 9 m² (4 m²) Flachkollektor 7 m² (4 m²) Röhrenkollektor. In Passivhäusern und 3-Liter-Häusern ist die kombinierte Heizungsunterstützung nicht erforderlich. Funktionskontrolleinrichtungen müssen eingebaut werden. Mit BAfA (6) -Förderung kombinierbar Anträge können bis 5. November 2012 gestellt werden progres.nrw (4) Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung Landesförderprogram Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung sind nur in Kombination m für NRW zur mit dem Einbau einer Solarkollektoranlage förderfähig. Rationellen Alle Anforderungen an Gebäude zur Förderung von Energieanwendung, Solarkollektoranlagen lt. Progres.nrw müssen erfüllt sein. regenerative Energien Mit BAfA-Förderung kombinierbar und Anträge können bis 5. November 2012 gestellt werden Energie sparen. Zuschuss: 90 je qm Kollektorfläche. Bei Prozesswärmeversorgung durch Vakuum-Röhrenkollektoren: 300 je qm Zuschuss als Anteilfinanzierung: 20 % der Ausgaben bis , zusätzlich 15% bis bei min. 30 % Wärmeabgabe an Dritte Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 - Bergbau und Energie, Anträge: Tel: 01803/ Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 - Bergbau und Energie, Anträge: Tel: 01803/ Blatt 12/23

13 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme Wärmepumpen Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbare Energien Über BAfA (6) Einbau elektrisch gasmotorisch angetriebener Wärmepumpen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden. Einbau separater Stromzähler und Wärmemengenzähler erforderlich. Ab ist die Messung aller von der Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen einschließlich Warmwasserbereitung erforderlich. Es sind ggf. mehrere Wämemengenzähler einzubauen. Mindest-Jahresarbeitszahlen gemäß VDI 4650 müssen erfüllt sein für: elektrisch angetriebene Sole-Wasser-Wärmepumpen: 3,8; elektrisch angetriebene Luft-Wasser- Wärmepumpen: 3,5; Gaswärmepumpen: 1,3. Für die Berechnung der Jahresarbeitszahl gelten spezielle Bedingungen. Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage erforderlich Anpassung der Heizkurve an das Gebäude erforderlich Jahresarbeitszahlen, Hydraulischer Abgleich und Anpassung der Heizkurve müssen durch Fachunternehmerbescheinigung bestätigt werden Geförderte Anlagen werden stichprobenartig kontrolliert Mit weiteren Fördermaßnahmen kombinierbar Nicht kombinierbar mit der Förderung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen des KfW-Programms Effizient sanieren Mindestens eine Umwälzpumpe muss die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen. (Hocheffizienzpumpen) Zuschuss (Basisförderung elektrische Wärmepumpen außer Luft-Wasser- Wärmepumpen ): je Anlage bei Anlagen bis 10 kw Nennwärmeleistung mal Nennwärmeleistung in KW, die über 10 kw hinausgeht, bei Anlagen zwischen 10 kw und 20 kw Nennwärmeleistung mal Nennwärmeleistung in KW, die über 20 kw hinausgeht, bei Anlagen über 20 kw bis 100 kw Nennwärmeleistung, mindestens Euro. Zuschuss (Basisförderung elektrische Luft-Wasser-Wärmepumpen ): je Anlage bei Anlagen bis 20 kw Nennwärmeleistung je Anlage bei Anlagen über 20 kw bis 100 kw Nennwärmeleistung. Zuschuss für Pufferspeicher Alle vorgenannten Zuschüsse erhöhen sich um 500 je Anlage bei neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 30 Euro je kw Nennwärmeleistung. Bundesamt f. Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Postfach Eschborn Tel: Kombinationsbonus 500,00 Bonus bei gleichzeitiger Investition in eine geförderte Solarkollektoranlage. Blatt 13/23

14 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme Automatisch Programm beschickte Erneuerbare Biomasse- Anlagen Energien über KfW (1) zur thermischen Nutzung Programmvariante kombinierten Wärmeund Stromerzeugung (KWK) (13), z.b. mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln Stückholz über 100 kw Nennwärmeleistung 8 Wärmepumpen ab 100 kw Nennwärmeleistung für die kombinierte Warmwasserbereitun g und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Gebäuden Premium (Programm 271) Programm Erneuerbare Energien über KfW (1) Programmvariante Premium (Programm 271) Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmerzeugung über 100 kw Nennwärmeleistung (8) Anlagen zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWK) (13) bis kw Nennwärmeleistung, sofern sie streng wärmegeführt werden. Der elektrische Wirkungsgrad muss größer als 10%, der Gesamtwirkungsgrad größer als 70% sein. Es sind Emissionsgrenzwerte einzuhalten; eine Prüfung kann auch nach Inbetriebnahme verlangt werden. Alle Heizungsumwälzpumpen müssen der Effizienzklasse A entsprechen. Mit weiteren Fördermaßnahmen kombinierbar Bei Wärmepumpen mit mehr als 100 kw stehen derzeit für die Berechnung der Jahresarbeitszahl keine normierten Verfahren zur Verfügung. Gleichwohl ist auch bei diesen Anlagen bei der Förderung ein hoher Maßstab an einen effizienten Betrieb anzulegen. Fördervoraussetzung ist daher bei diesen Anlagen, dass eine automatische Fernauslese und Speicherung der für die Ermittlung der Jahresarbeitszahl erforderlichen Messwerte installiert ist, die eine kontinuierliche Überwachung der Arbeitszahl während des Betriebs und ein zeitnahes Erkennen von Optimierungsbedarf durch den Betreiber ermöglicht. Bei elektrischen Wärmepumpen ist darzulegen, dass eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 erreicht wird. Bei Gasbetriebenen Wärmepumpen muss nachgewiesen werden, dass eine Jahresheizzahl von mindestens 1,3 erreicht wird. Alle Heizungsumwälzpumpen müssen der Effizienzklasse A entsprechen. Mit weiteren Fördermaßnahmen kombinierbar Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren Auszahlung: 100 % Programmvariante Premium: eff. Jahreszins über d. ersten 10 Jahre 0,75% bis 5 J. Laufzeit, 1,26% bis 10 J. Laufzeit, 1,71% bis 20 J. Laufzeit In der Programmvariante Premium wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20 je kw Nennwärmeleistung gewährt. (Höchstens je Anlage, Biomasseheizungen) In der Programmvariante Premium wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 40 je kw Nennwärmeleistung gewährt. (KWK-Anlagen) (13) Innovationsbonus bei Heizanlagen (nicht KWK) (13) Der Tilgungszuschuss erhöht sich um 20 je kw bei besonders staubemissionsarmen Anlagen Der Tilgungszuschuss erhöht sich um 10 je KW bei Errichtung eines Pufferspeichers von mindestens 30 Liter je kw. Die Gesamtförderung mit Innovationsbonus beträgt maximal je kw. Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren Auszahlung: 100 % Programmvariante Premium: eff. Jahreszins über d. ersten 10 Jahre 0,75% bis 5 J. Laufzeit, 1,26% bis 10 J. Laufzeit, 1,71% bis 20 J. Laufzeit In der Programmvariante Premium wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 80 je kw Nennwärmeleistung im Auslegungspunkt gewährt. Antragstellung Antragstellung Blatt 14/23

15 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme Wärmepumpen progres.nrw (4) Landesförderprogram m für NRW zur Rationellen Energieanwendung regenerative Energien und Energie sparen. gefördert werden Wärmepumpen mit kombinierter Raumwärmeund Warmwasserversorgung, als vorbildliche Muster- und Pilotanlagen im Rahmen einer Einzelfallprüfung Anträge können bis 5. November 2012 gestellt werden Zuschuss: 30% der Ausgaben Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 - Bergbau und Energie, Anträge: Tel: 01803/ Effizienzbonus für Solarkollektoranlagen und automatisch beschickte Biomasseanlagen In besonders gut wärmegedämmten Gebäuden Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Über BAfA (6) Für Biomasseanlagen, Solarkollektoranlagen und Wärmepumpen, die im Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien bezuschusst werden, wird bei überdurchschnittlichem Wärmeschutz des jeweiligen Gebäudes eine erhöhte Förderung (Effizienzbonus) gewährt. Der Effizienzbonus wird für Gebäude gewährt, die die Anforderungen der EnEV 2009 (9) an den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust H T um mindestens 30% unterschreiten Für alle geförderten Anlagen muss die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden. Effizienzbonus Der Zuschuss für diese Anlagen erhöht sich auf das 1,5-fache der Basisförderung im Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Bundesamt f. Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Postfach Eschborn Tel: Wohnungslüftung mit Progres.nrw (4) Wärmerückgewinnung Landesförderprogram Bestandsbauten und Neubauten kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung für m für NRW zur Es werden zentrale und raumweise Lüftungsgeräte gefördert. Rationellen Der Wärmebereitstellungsgrad bei zentralen Anlagen muss min. Energieanwendung, 80% betragen; der Wirkungsgrad bei raumweisen Geräten muss regenerative Energien min. 65% betragen. und Energie sparen. Der spezifische Transmissionswärmeverlust darf bei Bestandsgebäuden den Höchstwert der der EnEV (9) um max. 0,15 W/m²K überschreiten; bei Neubauten müssen die Mindestanforderungen der EnEV (9) eingehalten werden. mit Blower-Door-Messung muss Dichtheitsnachweis erbracht werden. Die Luftwechselrate des Gebäudes, bezogen auf den n50-wert, darf bei Neubauten höchstens das 1,5-fache und bei Bestandsbauten das 2,0 fache pro Stunde betragen. Es werden nur Geräte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung gefördert. Anträge können bis 5. November 2012 gestellt werden Zuschuss Bei Bestandsgebäuden (EFH;DHH;RH): 20% der zuwendungsfähigen Kosten, max Euro je Anlage bei zentralen Geräten 200 Euro je Gerät bei raumweisen Geräten Bei Bestandsgebäuden (MFH): 20% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 800 Euro je Wohneinheit bei zentralen Geräten 200 Euro je Gerät bei raumweisen Geräten Bei Neubauten: (EFH;DHH;RH): 20% der zuwendungsfähigen Kosten, max Euro je Anlage bei zentralen Geräten 200 Euro je Gerät bei raumweisen Geräten Bei Neubauten (MFH): wie bei Bestandsgebäuden Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 - Bergbau und Energie, Anträge: Tel: 01803/ Blatt 15/23

16 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme Anlagen zur Nutzung Programm der Tiefengeothermie Erneuerbare für die thermische Energien über KfW Nutzung und zur kombinierten (Programm 270, 272) Wärme- und Stromerzeugung (KWK) (13) Übergabestationen/ Hausanschlüsse für Nah- und Fernwärme progres.nrw (4) Landesförderprogram m für NRW zur Rationellen Energieanwendung, generative Energien und Energie. Investitionskosten für die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie für die rein thermische Nutzung ab 400 m Bohrtiefe Tiefenbohrungen ab 400 m. Absicherung des Fündigkeitsrisikos Übernahme des Fündigkeitsrisikos über einzelvertraglich geregelte Darlehenshaftungsfreistellungen Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung (KWK) (13) ab 400 m Bohrtiefe. Hier wird nur der Mehraufwand bei Bohrungen mit besonderen technischen Risiken gefördert und ggf. das Bohrrisiko abgesichert. Die Anlagen selbst werden über das Erneuerbare Energien-Gesetz bzw. das Kraftwärmekopplungsgesetz gefördert. Wärmeübergabestationen/Hausanschlüsse des Wärmeabnehmers im Zusammenhang mit Nah- und Fernwärmenetzen mit Wärme aus Kraft-Wärmekopplung, industrieller Abwärme, thermischer Verwertung von Abfällen erneuerbaren Energien 1 Förderung je Anschluss und Gebäude Mit anderen Förderungen kombinierbar Anträge können 5. November 2012 gestellt werden Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren Auszahlung: 100 % Programmvariante Standard: Risikogerechtes Zinssystem: EffektiverJahreszins über max 10 Jahre: 1,00%-5,46% bis 5 J. Laufzeit, 1,46%- 6,93% bis 10 J. Laufzeit, 1,91%-6,40% bei 20 J. Laufzeit Programmvariante Premium: EffektiverJahreszins über max 10 Jahre: 0,75%-5,20% bis 5 J. Laufzeit, 1,26%- 5,72% bis 10 J. Laufzeit, 1,17 %-6,19% bei 10 J. Laufzeit In der Programmvariante Premium wird für die rein thermische Nutzung ein Tilgungszuschuss in Höhe von 200 je kw Nennwärmeleistung gewährt. (Höchstens je Anlage) Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss von 375 je m Bohrtiefe bei Bohrungen bis m unter Geländeoberkante und 500 je m Bohrtiefe für die Bohrtiefe von m bis m unter Geländeoberkante gewährt. höchstens je Bohrung. Bei Bohrungen mit besonderen technischen Risiken erhöht sich die Förderung um 50% des nachgewiesenen Mehraufwands. Für kombinierte Wärme- und Stromerzeugung: Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 50% des nachgewiesenen Mehraufwands für die Bohrung, max. 50% der ursprünglichen Planungskosten Zuschuss bei Anschlussleistung bis 25 kw der förderfähigen Kosten bei Anschlussleistung von 25 bis 50 kw Antragstellung Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 - Bergbau und Energie, Anträge: Tel: 01803/ Blatt 16/23

17 Energiesparende Heizsysteme und Lüftungssysteme Nahwärmenetze Programm Erneuerbare Energien über KfW Wärmespeicher Programmvariante Premium (Nr. 271) Programm Erneuerbare Energien über KfW Programmvariante Premium (Nr. 271) Investitionskosten für die Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen ohne Anspruch auf Zuschlagzahlung nach 7a des KWKG (15), die mindestens a) zu 20 % mit Wärme aus solarer Strahlungsenergie gespeist werden sofern ansonsten fast ausschließlich Wärme aus hoch effizienter KWK (13) Wärmepumpen eingesetzt wird. b) zu 50% mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden Investitionskosten für Hausübergabestationen im Zusammenhang mit den o.g. Wärmenetzen. Mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinierbar Der Wärmeabsatz muss im Mittel über 500 kwh pro m Trasse und Jahr betragen. Keine Förderung, wenn eine Förderung über die Regelungen des KWKG (15) erfolgt. Investitionskosten für die Errichtung von Wärmespeichern mit mehr als 20 m³ Volumen. die mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden. Die Errichtung von Wärmespeichern für Ein-/Zweifamilienhäuser wird nicht über dieses Programm gefördert. Keine Förderung, wenn eine Förderung über die Regelungen des KWKG (15) erfolgt. Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren eff. Jahreszins über d. ersten 10 Jahre 0,75% bis 5 J. Laufzeit, 1,26% bis 10 J. Laufzeit, 1,71% bis 20 J. Laufzeit Auszahlung: 100% Abweichende Konditionen für gewerbliche Antragsteller. (Risikogerechtes Zinssystem) Tilgungszuschuss: 60 je m Trassenlänge bei erstmaliger Erschließung. (max bzw bei Wärme aus thermischen Tiefengeothermieanlagen) Die Förderung von Wärmenetzen mit Anspruch auf Zuschlag nach 7a, KWKG kann bis zu 20 je m Trassenlänge betragen, wenn die Zuschläge nach KWKG nicht die Förderbeträge dieses Programm erreichen. Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren eff. Jahreszins über d. ersten 10 Jahre 0.75% bis 5 J. Laufzeit, 1,26% bis 10 J. Laufzeit, 1,71% bis 20 J. Laufzeit Auszahlung: 100% Abweichende Konditionen für gewerbliche Antragsteller. (Risikogerechtes Zinssystem) Tilgungszuschuss: 250 je m³ Speichervolumen, max. 30% der Nettoinvestitionskosten (max je Speicher). Antragstellung Antragstellung Blatt 17/23

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