Flussgebietseinheit Rhein Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee

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1 Flussgebietseinheit Rhein Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Bericht zur Internationalen Information und Koordination für die Hochwasserrisikomanagementpläne in Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der EU Teil 1: Potenziell signifikante Hochwasserrisikogebiete Teil 2: Hochwasser- Gefahren- und Risikokarten Teil 3: Hochwasserrisikomanagementplan Dezember 2015 Koordinationsgruppe im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Baden-Württemberg * Bayern * Liechtenstein * Österreich * Schweiz *

2 Impressum: Dezember 2015 Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart

3 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Koordinationsgruppe Alpenrhein Bodensee Baden-Württemberg: Jürgen Reich, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, D Stuttgart; Tel: ; jürgen.reich@um.bwl.de Lothar Heissel, Regierungspräsidium Tübingen, Baden-Württemberg Konrad-Adenauer-Straße 20, D Tübingen Tel: ; lothar.heissel@rpt.bwl.de Bayern: Liechtenstein: Österreich: Gabriele Merz, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, D Augsburg Tel: ; gabriele.merz@lfu.bayern.de Emanuel Banzer, Amt für Bevölkerungsschutz Postfach 684, FL Vaduz Tel: ; emanuel.banzer@abs.llv.li Thomas Blank, Amt der Vorarlberger Landesregierung Josef-Huter-Straße 35, A Bregenz Tel: ; thomas.blank@.vorarlberg.at Matthias Nester, Amt der Vorarlberger Landesregierung; Josef-Huter-Straße 35; A Bregenz Tel: ; matthias.nester@vorarlberg.at Ernst Überreiter, Ministerium für ein Lebenswertes Österreich Umwelt und Wasserwirtschaft; Stubenring 1; A Wien Tel: ; ernst.ueberreiter@bmlfuw.gv.at Schweiz: Hans-Peter Willi, Bundesamt für Umwelt (BAFU) CH Bern-Ittigen; Tel: ; hans-peter.willi@bafu.admin.ch IRKA: IRR: Thomas Blank, siehe oben Dieter Vondrak, Internationale Rheinregulierung (IRR) Höchsterstraße 4, A Lustenau Tel: ; dieter.vonrdrak@vorarlberg.at Daniel Dietsche, Internationale Rheinregulierung (IRR) Lämmlisbrunnenstraße 54, CH St.Gallen Tel: ; daniel.dietsche@sg.ch Federführende Stelle / Koordination der Berichterstattung Jürgen Reich, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

4 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee INHALTSVERZEICHNIS Überblick... 6 Einleitung... 7 Zweck des Berichtes... 7 Aufgaben im Bearbeitungsgebiet... 7 Zusammenarbeit im Bearbeitungsgebiet... 8 Ergebnisse der Zusammenarbeit Allgemeine Angaben Rechtliche Umsetzung der HWRM-RL Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee Oberflächengewässer Bodensee Fließgewässer Hydrologische Kennzahlen Fließgewässer Vorläufige Bewertung des Hochwasserriskos und Abgrenzung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (Teil 1) Methodenvergleich Vorgangsweise und Ergebnisse Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos Vergangene Hochwasserereignisse mit signifikanten Auswirkungen Signifikante Hochwasser der Vergangenheit, deren erneutes Eintreten nachteilige Auswirkungen hätte Potenzielle zukünftige signifikante Hochwasserereignisse Notifikation der Anwendung von Art Auswirkungen von langfristigen Entwicklungen und Klimawandel Austausch von Informationen Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko Notifikation der Anwendung von Art Koordination Ergebnisse Bodensee Fließgewässer Tabelle und Karten Erstellung von Gefahren- und Risikokarten (Teil 2) Vorgangsweise Hochwassergefahrenkarten Methodenvergleich Hochwasserrisikokarten Methodenvergleich Notifikation der Anwendung von Art Austausch von Informationen Ergebnisse Hochwasserrisikomanagementplan (Teil 3) Methodenvergleich Bericht zur Internationalen Information und Koordination... 42

5 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Vorgaben der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zur Koordination bzw. zum Informationsaustausch Vorgehen zur Koordination Koordination der (Ober-)Ziele Koordination der Oberziele Koordination der Ziele Prüfung des Koordinierungsbedarfs von Zielen mit potentiellen Zielkonflikten Prüfung des Koordinierungsbedarfs von Zielen mit potentiellen Synergien Ziele, für die weder Zielkonflikte noch Synergien erwartet werden Zusammenfassung des Koordinierungsbedarfs für die Ziele des Hochwasserrisikomanagements Koordination der Maßnahmen Prüfung des Koordinierungsbedarfes von Maßnahmen, deren Umsetzung zu nachteiligen Folgen auf die Zielerreichung in anderen Bearbeitungsgebieten führen kann Prüfung des Koordinierungsbedarfes von Maßnahmen mit potentiellen Synergien Zusammenfassung des Koordinierungsbedarfes für die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements Zusammenfassung der Information und Koordinierungen im BG Alpenrhein-Bodensee Veröffentlichte Hochwasserrisikomanagement-Pläne Anhang Karte 1: Übersicht über das Bearbeitungsgebiet Landnutzung Karte 2: Übersicht über das Bearbeitungsgebiet Verwaltungsgrenzen, Einzugsgebiete Karte 3a: Baden-Württemberg, Gewässerstrecken mit Hochwässern der Vergangenheit Karte 4a: Baden-Württemberg, Gewässerabschnitte mit potenziell signifikanten Hochwasserrisiken Karte 4b: Bayern, Gewässerabschnitte mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (Art 5 EG-HWRM-RL) Karte 4c: Österreich, Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko Karte 5a: Gefahrenkarte Baden-Württemberg - Überflutungsflächen, Kartenausschnitt Bsp. Friedrichshafen Karte 5b: Gefahrenkarte Baden-Württemberg Wassertiefen bei HQ100, Kartenausschnitt Bsp. Friedrichshafen Karte 5c: Risikokarte Baden-Württemberg, Kartenausschnitt Bsp. Friedrichshafen Karte 5d: Hochwasserrisikosteckbrief zur Risikokarte Baden-Württemberg Bsp. Friedrichshafen Karte 6a: Hochwassergefahrenkarte Bayern Wassertiefen bei HQ extrem, Kartenausschnitt Bsp. Lindau Karte 6b: Hochwasserrisikokarte Bayern HQ extrem, Kartenausschnitt Bsp. Lindau Karte 6c: Beiblatt zur Hochwasserrisikokarte Bayern, Bsp. Lindau Karte 7a: Gefahrenkarte Österreich - Überflutungsflächen, Kartenausschnitt Karte 7b: Gefahrenkarte Österreich - Wassertiefen, Kartenausschnitt Karte 7c: Gefahrenkarte Österreich - Fließgeschwindigkeiten, Kartenausschnitt Karte 7d: Risikokarte Österreich, Kartenausschnitt Karte 8a: Schweiz: Intensitätskarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen Karte 8b: Schweiz: Gefahrenkarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen Karte 8c: Schweiz: Risikokarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen Karte 8d: Schweiz: Gefahrenkarte, Beispiel Zizers, Kanton Graubünden Karte 9a: Liechtenstein: Gefahrenkarte Wasser, Beispiel Triesen Karte 9b: Liechtenstein: Risikokarte Wasser, Beispiel Triesen Karte 10: Risikogebiete mit Gefahren- und Risikokarten Tabelle 10: Zuordnung der EU-Maßnahmenarten zu den LAWA Maßnahmendefinitionen in Deutschland (Auszug aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog)... 85

6 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Überblick

7 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Einleitung Die Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL, Richtlinie 2007/60/EG) für das Einzugsgebiet des Rheins wird entsprechend dem Beschluss der Rhein-Ministerkonferenz vom 18. Oktober 2007 durch die Internationale Kommission zum Schutz der Rheins (IKSR) unterstützt. Die IKSR Arbeitsgruppe Hochwasser (AG H) bildet eine Plattform für den Austausch von Informationen, für die Koordinierung von Entscheidungen, sowie für die Erstellung von zusammenfassenden Berichten an die EU-Kommission (Teil A) nach HWRM-RL. Die Internationale Flussgebietseinheit Rhein (IFGE) ist nach Vorbild der Umsetzung der WRRL in Bearbeitungsgebiete gegliedert. Das internationale Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee ist das erste von 9 Bearbeitungsgebieten im Längsverlauf des Rheins von der Quelle bis zur Mündung in die Nordsee und beinhaltet das Einzugsgebiet des als Alpenrhein bezeichneten Oberlaufs, die direkten Einzugsgebiete des Bodensees und den Bodensee selbst. In der KG Alpenrhein / Bodensee zur Umsetzung der HWRM-RL erfolgt die Information, Koordination und die Erstellung von Berichten (Teil B) für das Bearbeitungsgebiet. Diese Berichte können als Grundlage für den Teil A Bericht der IKSR dienen. Im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee sind die EU- Mitgliedsstaaten Deutschland, mit den Ländern Baden-Württemberg (BW) und Bayern (BY), Österreich (AT), sowie Liechtenstein (FL) als Mitglied des EWR und die Schweiz (CH) auf freiwilliger Basis vertreten. Die zuständigen Behörden in der IFGE Rhein sind im Anhang aus Tabelle 1 ersichtlich. Zweck des Berichtes In der HWRM-RL sind Vorgaben zur Information bzw. Koordination von Arbeitsschritten zur Umsetzung dieser Richtlinie in internationalen Flussgebietseinheiten oder mit anderen Mitgliedern geteilten Bewirtschaftungseinheiten enthalten. Mit diesem Bericht werden die Aktivitäten im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee (Teil B Bericht) dokumentiert. Die Ergebnisse dienen als Beitrag zur Umsetzung der HWRM-RL in der Internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein und werden der Internationalen Kommission zum Schutz der Rheins (IKSR) für die Erstellung des Teil A Berichtes zur Verfügung gestellt. Aufgaben im Bearbeitungsgebiet Die Koordination der Umsetzung der HWRM-RL in der Internationalen Flussgebietseinheit Rhein (IFGE Rhein) erfolgt durch das Koordinierungskomitee Rhein auf der Grundlage des Beschlusses der Rhein-Ministerkonferenz vom 18. Oktober Die Internationale Kommission zum Schutz der Rheins (IKSR) wurde beauftragt die Information und Koordination in der IFGE Rhein durchzuführen. Die IFGE Rhein ist in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, eines davon ist das Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee.

8 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee In der Koordinationsgruppe zur Umsetzung der HWRM-RL im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee wurden folgende Arbeitsschritte abgestimmt und berichtet: Die gegenseitige Information zur vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und die Abstimmung zur Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko (Bericht Teil 1). Die gegenseitige Information über die Erstellung der Gefahren- und Risikokarten (Bericht Teil 2) die Koordination bei der Erstellung des Hochwasser-Risikomanagementplans (HWRM-Plan) bzw. mehrerer auf einander abgestimmten Hochwasserrisikomanagementpläne (Bericht Teil 3). Zusammenarbeit im Bearbeitungsgebiet Im Bearbeitungsgebiet gibt es eine lange Tradition in der internationalen Zusammenarbeit. Folgende internationale Kommissionen bestätigen die mehr als 100-jährige enge Kooperation der Anliegerstaaten im Bereich der Wasserwirtschaft: Internationale Rheinregulierung (IRR) der gemeinsamen Rheinkommission (GRK); gegründet 1892, Mitglieder: AT, CH Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF); gegründet 1893, Mitglieder: AT, BW(DE), BY(DE), CH, FL Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB); gegründet 1959, Mitglieder: AT, BW(DE), BY(DE), CH; Zusammenarbeit mit FL Internationale Bodenseekonferenz (IBK); gegründet 1972, kooperativer Zusammenschluss der an den Bodensee angrenzenden und mit ihm verbundenen Länder und Kantone Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB); gegründet 1973, Mitglieder: AT, CH, DE Regierungskommission Alpenrhein (IRKA); gegründet 1995, Mitglieder: Vbg (AT), GR (CH), SG (CH), FL Am Alpenrhein stand lange Zeit der Schutz vor Hochwasser im Vordergrund. Erste internationale Verträge zur Abstimmung der Hochwasserschutzbauten stammen schon aus dem 18. Jahrhundert. Mit dem Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz im Jahre 1892 wurde die IRR mit der Durchführung der Rheinregulierung beauftragt, die bis heute noch andauert. Entsprechende Verträge existieren auch zwischen Liechtenstein und Österreich (1931) und dem Kanton St. Gallen (1847). Derzeit wird der 4. Staatsvertrag zum Hochwasserschutz am Alpenrhein im Rahmen der Internationalen Rheinregulierung (IRR) zwischen der Schweiz und Österreich verhandelt. Mit dem Seeforellenprogramm der IBKF wurde 1982 die erste, das gesamte Bearbeitungsgebiet umfassende, Initiative zur Erhaltung der Bodensee-Seeforelle gestartet. Die Errichtung der Fischwanderhilfe beim KW Reichenau (2001) war ein wichtiger Schritt zur Wieder- Erschließung historischer Laichgewässer. Seit 1998 sorgt weiter die IRKA für die Bearbeitung gemeinsamer Projekte, die im Jahr 2005 in einem umfassenden Entwicklungskonzept für den Alpenrhein zusammengefasst wurden.

9 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Eine Besonderheit des Flussgebietes ist der Bodensee. Die Tatsache, dass der Bodensee das einzige Gebiet in Europa ohne festgelegte Staatsgrenzen ist, hat dazu geführt, dass sich alle Anrainerstaaten früh zusammengefunden haben, um diesen wichtigen Lebensraum gemeinsam zu schützen und zu erhalten. Am wichtigen Trinkwasserspeicher Bodensee wurden 1967 mit den Richtlinien der IGKB zur Reinhaltung des Sees und durch gemeinsame Bau- und Investitionsprogramme erste Meilensteine in der gemeinsamen Gewässerschutzarbeit gesetzt. Ergebnisse der Zusammenarbeit Die Ursprünge der Zusammenarbeit Ende des 19. Jahrhunderts am Alpenrhein lagen in der praktischen Notwendigkeit, die Hochwasserprobleme am Alpenrhein zu lösen und die fischereiliche Nutzung des Bodensees zu regeln. Nach Umsetzung der Maßnahmen der IRR bzw. der Regelungen der IBKF wurde aufgrund der zunehmenden Eutrophierung der Gewässerschutz am Bodensee immer wichtiger. Deshalb wurde die IGKB gegründet. Die derzeitige gute Wasserqualität zeigt die Erfolge der bereits Jahrzehnte langen Arbeit im Gewässerschutz auf nationaler und internationaler Ebene. Die Situation im Hinblick auf stoffliche Belastungen des Bodensees und der zufließenden Gewässer aus dem Bearbeitungsgebiet ist gut. Die Wasserqualität des Bodensee-Obersees hat 2008, nach einem langjährigen fallenden Trend, mit einem Gesamtphosphorwert von 8 mg/m³ Freiwasser einen Zustand erreicht, der nach heutiger Abschätzung, im Hinblick auf Trophie bedingte Belastungen, langfristig stabile Verhältnisse erwarten lässt. Wesentliche Probleme und Herausforderungen im gesamten Bearbeitungsgebiet stellen heute insbesondere die hydromorphologischen Beeinträchtigungen vieler Fließgewässer dar. Bei diesen Gewässern wird das Umweltziel des guten ökologischen Zustands nach den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL, Rl 2000/60/EG) verfehlt. Ursache dafür sind die massiven Verbauungen für den Hochwasserschutz und die intensiven Nutzungen der Gewässer, vor allem zur Stromerzeugung aus Wasserkraft. Dies gilt auch für die grenzüberschreitenden Gewässer wie z.b. den Alpenrhein. Auch die Ufer des Bodensees zeigen aufgrund der starken Nutzung und damit einhergehender Verbauung große Defizite. Die großen Hochwasserereignisse der letzten Jahre (1999, 2005) haben gezeigt, dass der Schutz vor Hochwasserschäden weiterhin ein wichtiges Aufgabengebiet für die Gesellschaft darstellt. In der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland und Österreich werden zunehmend die Ansätze des integralen Hochwasserschutzes verfolgt. Nachhaltiger Hochwasserschutz kann demnach nur durch das Zusammenwirken von Vorsorge, Bewältigung, und Regeneration nach Hochwasserereignissen sichergestellt werden. Die Elemente dieses Konzeptes werden auch in der HWRM-RL verfolgt.

10 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee 1 Allgemeine Angaben Im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee sind die Mitgliedsstaaten Deutschland (DE), mit den Ländern Baden-Württemberg (BW) und Bayern (BY), Österreich (AT), sowie Liechtenstein (FL) als Mitglied des EWR und die Schweiz (CH) auf freiwilliger Basis vertreten. 1.1 Rechtliche Umsetzung der HWRM-RL In den Mitgliedsstaaten war die HWRM-RL binnen 2 Jahre nach Kundmachung rechtlich umzusetzen. Sie wurde von allen Mitgliedstaaten im Bearbeitungsgebiet in nationales Recht umgesetzt. Für die CH und FL bestanden diese formalen Anforderungen nicht: In DE wurden die materiellen Vorgaben der HWRM-RL in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufgenommen, das in seiner novellierten Fassung am in Kraft trat. Die Anforderungen der HWRM-RL wurden in AT in das Wasserrechtsgesetz (WRG) übernommen. Die Novelle ist am in Kraft getreten. In FL wurde die HWRM-RL bis jetzt nicht in nationales Recht übertragen, da die EWR-Relevanz der HWRM-RL derzeit noch in Abstimmung mit den anderen EWR- Mitgliedern erörtert und die Art und Weise einer allfälligen Umsetzung eruiert wird. Ungeachtet dessen verfügt das FL seit dem Jahre 2002 über eine flächendeckende Naturgefahrenkartierung sowie über eine Bewertung der daraus resultierenden Risiken. Die dabei zur Anwendung gelangte Methodik orientiert sich im Wesentlichen an jener der Schweiz (vgl. nachstehende Ausführung zu den Verhältnissen in der CH). In der CH bestehen als Nicht-EU-Staat keine rechtlichen Anforderungen zur Umsetzung der HWRM-RL. Die Schweiz hat sich aber bereit erklärt, die erforderlichen Beiträge zur Information und Koordination in der IFGE Rhein zu leisten. Die schweizerischen Intensitätskarten für Hochwasser entsprechen dem Inhalt nach den Hochwassergefahrenkarten gemäß HWRM-RL. Hingegen werden in der Schweiz keine Hochwasserrisikokarten gemäß der HWRM-RL erststellt. Die schweizerischen Gefahrenkarten liegen in ihrer Aussage zwischen den beiden Produkten Hochwassergefahrenkarte und Hochwasserrisikokarte gemäß HWRM-RL. Aus diesem Grund wird für die Schweiz in den beiden Übersichtskarten über das Vorhandensein von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten jeweils dieselbe Information nämlich das Vorhandensein der Schweizerischen Gefahrenkarte für Hochwasser dargestellt. 1.2 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee Für eine ausführliche Beschreibung des Einzugsgebietes mit den wichtigsten Fließgewässern und Seen, die Landnutzung und die Besiedelung, wird auf den Bericht der Bestandsaufnahme (2005) im Rahmen der Umsetzung der WRRL bzw. auf den Bericht der IGKB (Bilanz 2004; Der Bodensee, Zustand Fakten Perspektiven, 2004) verwiesen.

11 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Das Bearbeitungsgebiet erstreckt sich vom Alpenhauptkamm (3.614 m ü.a) bis ins Alpenvorland mit dem Bodensee (395 m ü.a). Die Fläche des Bearbeitungsgebietes beträgt km², davon entfallen 535 km² auf den Bodensee. Der mittlere Abfluss aus dem Bodensee beträgt 372 m³/s, das entspricht einer Fracht von 10,98 km³ bzw. einer Abflusshöhe von 960 mm (IGKB, 2004). Der Alpenrhein ist der größte Zufluss in den Bodensee mit einem mittleren Abfluss von 233 m³/s. 1.3 Oberflächengewässer Schwerpunkte des vorliegenden Berichts sind die auf Grund der Größe ihres Einzugsgebietes für den Bericht Teil A relevanten Gewässer Alpenrhein (6.123 km²) und Bodensee ( km²), sowie die für die Information und Abstimmung im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee relevanten Grenzgewässer bzw. grenzüberschreitenden Gewässer Bodensee Der Bodensee wird auf Grund der teilweise dichten Besiedelung in den Uferbereichen als einziges stehendes Gewässer im Sinne der HWRM-RL als berichtsrelevant erachtet. Andere für die HWRM-RL relevante stehende Gewässer waren nicht zu betrachten. Der Bodensee wurde lt. Tabelle 1.1 im Rahmen der WRRL- Bearbeitung in die zwei Wasserkörper Bodensee Obersee und Bodensee Untersee unterteilt. Die Unterscheidung von Obersee und Untersee ist auch für die HWRM-RL notwendig. Tabelle 1.1: Oberflächengewässer Bodensee Gewässer Oberflächen- Oberfläche/Tiefe Mitgliedsstaat Wasserkörper [km²] / [m] Land Bodensee - Obersee 473 / 254 A/D/CH * Bodensee - Untersee 63 / 47 D/CH* * CH...Schweiz: kein Mitgliedsstaat der EU, kein Mitglied des EWR Fließgewässer Grundsätzlich wurde vereinbart, dass die Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer als 100 km² diesem Bericht zugrunde gelegt werden. Dieses Gewässernetz entspricht dem Umfang der Bearbeitung zur Umsetzung der WRRL im Bearbeitungsgebiet. Von besonderem Interesse sind die Grenzgewässer und grenzüberschreitenden Gewässer, für die nach den Vorgaben der HWRM-RL eine internationale Information und Koordination erforderlich ist. Weitere Gewässer wurden aufgrund ihrer Einzugsgebietsgröße und ihrer Relevanz für das Hochwasserrisikomanagement berücksichtigt.

12 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Tabelle 1.2: Oberflächengewässer Fließgewässer Gewässer Größe des Art der Strecke Mitgliedsstaat Einzugsgebietes Land Alpenrhein > km² Grenzgewässer CH*/FL**/AT Bregenzerach > 100 km² AT Ill > 100 km² AT Argen > 100 km² BW Schussen > 100 km² BW Radolfzeller Aach > 100 km² BW Seefelder Aach > 100 km² BW Rotach > 100 km² BW Stockacher Aach > 100 km² BW Rheintaler Binnenkanal > 100 km² CH* * CH...Schweiz: kein Mitgliedsstaat der EU, kein Mitglied des EWR; ** FL Liechtenstein: kein Mitgliedsstaat der EU, Mitglied des EWR 1.4 Hydrologische Kennzahlen Bodensee Die Hochwassergefährdung ist durch den Wasserstand des Bodensees gegeben. Die Zahlenwerte für definierte Jährlichkeiten wurden dem Bericht der Arbeitsgruppe Wasserstandsvorhersage Bodensee (Ermittlung des Extremwasserstandes für den Bodensee, Endfassung, Stand: ) entnommen. Die Wasserstände sind im oben genannten Bericht für unterschiedliche Bezugshorizonte angegeben. Die Ursache hierfür ist, dass die Bodenseeanrainerstaaten Deutschland, Österreich und die Schweiz ihre Höhenangaben auf unterschiedliche Normalwasserstände beziehen (sh Anhang A1 des obengenannten Berichts): Deutschland: Normalwasserstand der Nordsee bei Amsterdam (m ü. NN) Österreich: Normalwasserstand der Adria bei Triest (m ü. A) Schweiz: Normalwasserstand bei Marseille (m ü. M) Im Rahmen der Koordination wurden für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten folgende Wasserstände vereinbart: Der Seewasserstand mit niedriger Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 a) wird mit einem Wiederkehrintervall von 1000 Jahren bzw. 300 Jahren definiert, sh Tab 1.3. Der Seewasserstand mit mittlerer Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 b) wird mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren definiert, sh Tab 1.4.

13 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Der Seewasserstand mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 c) wird mit einem Wiederkehrintervall von 10 bzw. für AT und die CH mit 30 Jahren definiert, sh Tab 1.5. Tabelle 1.3: Seewasserstand mit niedriger Wahrscheinlichkeit Gewässer DE AT CH [m ü. NN] [m ü. A] [m ü. M] Bodensee - Obersee 398,00 398,02 * 398,30 ** Bodensee - Untersee 397,75-398,05 ** * Für die Beurteilung der aktuellen Risikosituation für eine niedrige Wahrscheinlichkeit wird in AT der Seewasserstand mit einem Wiederkehrintervall von 300 Jahren verwendet. ** lt. Arbeitsgruppe Wasserstandsvorhersage Bodensee (Bericht zur Ermittlung des Extremwasserstandes für den Bodensee, Endfassung, Stand: ) Tabelle 1.4: Seewasserstand mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Gewässer DE AT CH [m ü. NN] [m ü. A] [m ü. M] Bodensee - Obersee 397,57 397,82 397,89 Bodensee - Untersee 397,30-397,62 Tabelle 1.5: Seewasserstand mit hoher Wahrscheinlichkeit Gewässer DE AT CH [m ü. NN] [m ü. A] [m ü. M] Bodensee - Obersee 397,01 397,55 * 397,62 * Bodensee - Untersee 396,81-397,39 * * Basiswert für AT und die CH ist ein Seewasserstand mit einem Wiederkehrintervall von 30 Jahren Fließgewässer Im Rahmen der Koordination wurden für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (Basisgewässernetz >2.500 km²) - also auch für die Aktualisierung des Rhein-Atlas folgende Abflusswerte vereinbart: Der Hochwasserabfluss mit niedriger Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 a) wird mit einem Wiederkehrintervall von 1000 Jahren oder über Szenarien für Extremereignisse definiert, sh Tab 1.6. Der Hochwasserabfluss mit mittlerer Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 b) wird mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren definiert, sh Tab 1.7. Der Hochwasserabfluss mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 c) wird mit einem Wiederkehrintervall von 10 bzw. für AT, FL und die CH mit 30 Jahren definiert, sh Tab 1.8.

14 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Tabelle 1.6: Hochwasserabfluss mit niedriger Wahrscheinlichkeit für Fließgewässer > km² Gewässer Strecke HQ [m³/s] Alpenrhein Landquart Illmündung * Alpenrhein Illmündung Bodensee * * Werte aus dem Entwicklungskonzept Alpenrhein der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein. Für die Beurteilung der aktuellen Risikosituation für eine niedrige Wahrscheinlichkeit wird auf österreichischer Seite bzw m³/s jeweils unter zusätzlicher Berücksichtigung von Dammbruch und Feststoffszenarien verwendet. Die Bemessungswerte für konkrete bauliche Schutzmaßnahmen werden in der gemeinsamen Grenzstrecke für jeden Einzelfall bilateral abgestimmt. Tabelle 1.7: Hochwasserabfluss mit mittlerer Wahrscheinlichkeit für Fließgewässer > km² Gewässer Strecke HQ [m³/s] Alpenrhein Landquart Illmündung Alpenrhein Illmündung Bodensee Tabelle 1.8: Hochwasserabfluss mit hoher Wahrscheinlichkeit für Fließgewässer > km² Gewässer Strecke HQ [m³/s] Alpenrhein Landquart Illmündung * Alpenrhein Illmündung Bodensee * * Basiswert für AT und CH ist HQ 30

15 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Vorläufige Bewertung des Hochwasserriskos und Abgrenzung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (Teil 1) Die Anforderungen an die Bearbeitung sind für die Mitgliedsstaaten grundsätzlich durch Art 4 und 5 der HWRM-RL vorgegeben und durch deren konforme Umsetzung in nationales Recht definiert. Weiter werden in Art 13 HWRM-RL Übergangsmaßnahmen genannt, nach denen die vorläufige Risikobewertung durch andere Ansätze ersetzt werden kann. Für die CH und für FL gelten die in Kap 1.1 angeführten Hinweise. 2.1 Methodenvergleich Im Bearbeitungsgebiet gibt es zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten keine einheitliche Vorgangsweise zur vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Dies ist damit zu begründen, dass aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und fachlicher Grundlagen die jeweils übliche Praxis zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes schon bisher unterschiedlich war, und deshalb auch unterschiedliche Grundlagen zur vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos zur Verfügung stehen. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos soll bzw. kann auf der Grundlage verfügbarer oder leicht abzuleitender Informationen erstellt werden (Art 4 Abs. 2 HWRM- RL). Deutschland: Einheitliche Grundlage für die Durchführung der vorläufigen Bewertung in Deutschland ist die von der LAWA entwickelte Empfehlung zur Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach HWRM RL. Diesen Empfehlungen folgend wurden alle vorliegenden oder mit einfachen Mitteln beschaffbaren, relevanten Informationen herangezogen, um Schlussfolgerungen hinsichtlich der potentiell signifikanten Hochwasserrisiken ziehen zu können. Grundlage für die Betrachtung war das Gewässernetz, das auch der Richtlinie 2000/60/EG zu Grunde liegt (Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km²) bzw. die Gewässer, an denen Überschwemmungen aus der Vergangenheit bekannt sind und an denen aus Expertensicht auch zukünftig Hochwasserereignisse signifikante nachteilige Folgen hervorrufen können. Dadurch wurden alle wichtigen Haupt- und Nebengewässer mit einbezogen. Auch das Bodenseeufer wurde betrachtet. Bei der vorläufigen Risikobewertung werden auf Basis des Art 2 Abs. (2) der HWRM- RL die folgenden, unterschiedlichen Hochwassertypen betrachtet: Hochwasser von oberirdischen Gewässern (Fluvial Floods), Oberflächenabfluss (Pluvial floods), zu Tage tretendes Grundwasser (Flooding from Groundwater), Überflutungen aufgrund des Versagens wasserwirtschaftlicher Anlagen und Überforderung von Abwasseranlagen (Flooding from Artificial Water-Bearing Infrastructure). Der gesamte Prozess wurde von Experten der Wasserwirtschaft begleitet und die Ergebnisse abschließend plausibilisiert. Österreich: Da für das Staatsgebiet keine einheitliche und flächendeckende Bewertung verfügbar war, wurde die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos nach Art 4 HWRM-RL durchgeführt. Eine neue Methodik zur systematischen Bewertung des Hochwasserrisikos im Rahmen der vorläufigen Bewertung wurde ausgearbeitet und angewendet (UBA, 2010; 2011).

16 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Liechtenstein: Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos basiert einerseits auf der für das Binnengewässersystem in den Jahren erstellten landesweiten Gefahrenkartierung resp. der davon abgeleiteten Risikokarte, sowie auf den von der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) initiierten gefahrentechnischen Abklärungen zum Alpenrhein (Hydrologie Alpenrhein, Juli 2000; Schadenrisiken und Schutzmaßnahmen im Alpenrheintal, Juli 2008). Schweiz: Seit 1991 besteht in der Schweiz die gesetzliche Verpflichtung, in allen Gemeinden eine Gefahrenkartierung (fluvial flooding, lake inundation) durchzuführen (Bundesgesetz und Verordnung über den Wasserbau). Somit sind grundsätzlich alle im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee zu berücksichtigenden Gewässer als potenzielle Risikogebiete einzustufen, ausgenommen jene Gewässerabschnitte, die naturbelassen sind und entlang derer daher naturgemäß keine Schäden auftreten können. Dies betrifft nur zwei relativ kurze Abschnitte des Vorder- und des Hinterrheins im Kanton Graubünden. 2.2 Vorgangsweise und Ergebnisse Die Entwicklung und Ausarbeitung einer über alle Länder im Bearbeitungsgebiet einheitlichen Methodik ist nicht möglich und nicht sinnvoll. Es wird daher keine neue Bewertung erarbeitet, sondern es werden die Ergebnisse der Länder in eine gemeinsame Darstellung zusammengeführt. 2.3 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos nach Artikel 4 der HWRM-RL dient dazu festzustellen, in welchen Gebieten Hochwasserrisiken in der Vergangenheit festzustellen waren, und in welchen Gebieten diese in Zukunft erwartet werden. Dazu sind die beobachteten Auswirkungen vergangener Hochwässer und die erwarteten Auswirkungen zukünftiger Hochwässer zu betrachten. Die notwendigen Inhalte der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos sind in den von den Wasserdirektoren beschlossenen (30. November 2009, 3. Dezember 2010) Reporting Sheets (Version 2, Februar 2011) ausgeführt Vergangene Hochwasserereignisse mit signifikanten Auswirkungen Deutschland: Zur Beschreibung größerer Hochwasserereignisse der Vergangenheit wurden die vorhandenen verfügbaren Quellen ausgewertet. Die Informationen sind keineswegs lückenlos und ihr Informationsgehalt variiert sehr stark. Die Analysen der vergangenen Hochwasser zeigten grundsätzliche folgende Charakteristika: Die signifikanten Ereignisse waren in der Regel regionale oder überregionale Ereignisse. Als lokal wurde dabei ein Ausmaß von 50 bis 100 km² und als regional/überregional von mehr als 100 km² unterschieden. Die Auftretenswahrscheinlichkeit der betrachteten vergangenen Hochwasser mit signifikanten Schäden war mindestens mittel (100-jährlich) oder selten (Extremhochwasser). Bei häufigen Ereignissen traten regelmäßig keine signifikanten nachteiligen Folgen durch einzelne Ereignisse auf.

17 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Nur in mittel und dicht besiedelten Gebieten sind signifikante nachteilige Folgen aufgetreten. Die vorliegenden Analysen der nachteiligen Folgen vergangener Hochwasserereignisse zeigen deutlich, dass signifikante Hochwasserrisiken erst bei Hochwassern mit regionaler oder überregionaler Ausdehnung in mittel bis dicht besiedelten Gebieten ab einer mittleren Auftretenswahrscheinlichkeit (HQ100) entstehen. Hervorgerufen werden diese durch oberirdische Gewässer. Österreich: Als Grundlage für die Beschreibung vergangener Hochwässer sind nur wenige Daten leicht verfügbar, da die Meldungen vorwiegend in Form von Texten oder geschriebenen Formularen vorliegen, bzw. früher in Form von Chroniken veröffentlicht wurden. Im Rahmen dieser Bearbeitung war es nicht möglich die analogen Unterlagen systematisch zu sichten. In Anbetracht der nach größeren Hochwasserschäden folgenden baulichen Eingriffe wurde dies auch nicht als relevant erachtet. Für den österreichischen Anteil an der IFGE Rhein wurden verfügbare GIS- Datensätze nach dem Hochwasser im Jahr 2005 für die Beschreibung der vergangenen Hochwässer mit signifikanten Auswirkungen herangezogen (Amt der Vorarlberg Landesregierung, 2005). Die Schadensumme des Hochwassers vom August 2005 hat im Land Vorarlberg ca. 200 Mio. betragen, zu einem geringen Teil sind in diesem Betrag Schäden in der IFGE Donau enthalten. Weiters wurde der Bericht zum Hochwasserereignis im Jahr 1999 gesichtet und ausgewertet (Amt der Vorarlberg Landesregierung, 2004). Die hydrologische Analyse der beiden letzten Ereignisse mit größeren Hochwasserschäden 2005 und 1999 hat gezeigt, dass die relevanten Ereignisse bei Niederschlagssummen mit mehr als 200 mm über 2 Tage zu erwarten sind, wobei diese nahezu flächendeckend in Einzugsgebieten größer als 1000 km² auftreten. Liechtenstein: Die im Auftrag der IRKA erstellte Hydrologiestudie (Hydrologie Alpenrhein, Juli 2000) beschäftigt sich eingehend mit dem für den Alpenrhein relevanten historischen Hochwassergeschehen. Auffällig ist, dass alle bekannten Extremereignisse ( jähriges Hochwasser; 1480 HQ500; 1566 HQ300; 1762 HQ500) überregionalen Charakter haben, dass sie sich im Juli ereigneten und durch vermutlich mehrheitlich nordalpin zentrierte Niederschlagsfelder verursacht wurden. Bei den Hochwassern von 1343, 1480 und 1566 stieg auch der Bodensee auf Rekordwerte an. Ein gehäuftes Eintreten von katastrophalen Ereignissen in den letzten Jahrhunderten im Zusammenhang mit bestimmten Klimaperioden kann nicht festgestellt werden. Schweiz: Die Seitengewässer im Voralpen- und Alpenraum und auch der Rhein selbst zeigen oberhalb des Bodensees einen ausgeprägten Wildbach-Charakter mit einem starken Gefahrenpotential. Vor allem im 19. Jahrhundert kam es zu einschneidenden Grossereignisse, besonders in den Jahren 1834 und 1868, wo auch der Alpenrhein verheerende Überflutungen bewirkte. Dies führte dazu, dass bereits seit 1871 in der Schweiz die Korrektion und Verbauung der Wildbäche als eine Verbundaufgabe der Eidgenossenschaft und der Kantone anerkannt wurde. Seither wurden auch im Einzugsgebiet des Alpenrheins viele Verbauungsprojekte realisiert. Markante Naturereignisse mit signifikanten Auswirkungen werden von den Kantonen mit Ereignisanalysen festgehalten und in der Datenbank des Bundes (Ereigniskataster StoreMe) sowie teilweise kantonalen Datenbanken registriert.

18 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Signifikante Hochwasser der Vergangenheit, deren erneutes Eintreten nachteilige Auswirkungen hätte Deutschland: Die Wahrscheinlichkeit, dass signifikante Hochwasserereignisse zukünftig in der gleichen Größenordnung oder größer auftreten, ist weiterhin gegeben. Ob die nachteiligen Auswirkungen als signifikant einzustufen sind, wird in der Zusammenfassung über die Methodik und Kriterien zur Bestimmung und Bewertung von potenziellen zukünftigen signifikanten Hochwassern und deren nachteiligen Auswirkungen beschrieben. Es ist davon auszugehen, dass zukünftige Hochwasser, welche den genannten Ereignissen ähnlich sind, keine signifikanten nachteiligen Folgen haben werden, wenn nach diesen Ereignissen beim Bau bzw. der Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen eine Anpassung der Bemessungsgrundlagen erfolgte oder das Hochwasserrisiko durch andere z.b. nicht strukturelle Maßnahmen verringert wurde. Ist dies nicht der Fall, werden ähnliche Hochwasserereignisse auch zukünftig zu signifikanten nachteiligen Auswirkungen führen. Österreich: Nach den beiden letzten Hochwasserereignissen 2005 und 1999 wurden in den am stärksten betroffenen Gebieten durchgehend bauliche und organisatorische Maßnahmen gesetzt, um die Schäden bei vergleichbaren Hochwässern in der Zukunft zu reduzieren bzw. zu verhindern. Die baulichen Maßnahmen befinden sich teilweise noch in Umsetzung, sodass größere Schäden weiterhin möglich sind. Für die Bewertung dieser Hochwässer wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Gegebenheiten, Kultur und Umwelt quantitativ abgeschätzt. Dabei wurden, im Vergleich zur Bewertung zukünftiger Hochwässer, vereinfachte Ansätze verwendet, da die Daten noch nicht in der geforderten Systematik der HWRM-RL vorliegen. Liechtenstein: Seit dem Vorliegen der ersten Gefahrenkarten (1997) werden die ausgewiesenen Gefahrenstellen nach Prioritäten geordnet, systematisch saniert. Dabei finden neben baulichen Maßnahmen zunehmend auch organisatorische und raumplanerische Lösungen Anwendung. Das Ausbleiben von namhaften Schäden während des letzten grösseren regionalen Hochwasserereignisses im Jahre 2005 hat die Zweckmäßigkeit der eingeschlagenen Strategie bestätigt. Da insbesondere bauliche Schutzmassnahmen nur bis zu einer definierten Ereignisgrösse Schutz bieten, gilt es den Überlastfall als mögliches Szenario bei der Ausgestaltung von Schutzbauten explizit zu berücksichtigen. Ein Bauwerksversagen respektive das Kumulieren von Risiken bei den auch künftig möglichen Extremereignissen kann damit erfolgversprechend verhindert werden. Vor diesem Hintergrund besteht die Überzeugung, dass die Hochwasserrisiken bei Ereignissen mit einer Wiederkehrdauer von 100 und weniger Jahren merklich reduzieren werden konnten. Dank konsequenter Berücksichtigung des Überlastfalls sollte auch eine Verminderung des von Extremereignissen ausgehenden Gefährdungspotentials gelingen. Schweiz: Zwei verschiedene Wetterlagen können zu signifikanten Ereignissen führen: Zentren des Niederschlagsschwerpunkts entweder eher im Norden in den Voralpen oder im Süden in den Alpen des St. Galler Oberlands und Graubündens. Der stetig wachsende Siedlungsraum und die zu beobachtende steigende Häufigkeit von Hochwassersituationen stellen jedoch laufend grössere Schutzanforderungen. Um die Vergleichbarkeit der Wirkung (Effektivität) und der Wirtschaftlichkeit (Effizienz) der zahlreichen Schutzprojekte in der CH zu ermöglichen und deren Zweckmässigkeit zu

19 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite prüfen, wurde eine Internet-Plattform mit einem Berechnungstool entwickelt (Econo- Me). Mit deren Anwendung können die nachteiligen Auswirkungen resp. die Signifikanz der möglichen Ereignisse (vor allem auch der Extremereignisse) aufgezeigt werden Potenzielle zukünftige signifikante Hochwasserereignisse Deutschland: Für die Bewertung der nachteiligen Folgen zukünftiger potenziell signifikanter Hochwasser wurden die Hochwassergefahr und die möglichen nachteiligen Folgen in den Gebieten betrachtet und hieraus das Risiko abgeleitet. Die Hochwassergefahr wurde anhand der Auswertung vorhandener Daten zur Topographie, Hydrologie und Flächennutzung abgeschätzt. Neben den in Artikel 4 Absatz 2 (d) genannten Faktoren wurden dort, wo vorhanden, ermittelte Überschwemmungsgebiete und bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde die mittel- und längerfristige Entwicklung der Flächennutzung aus vorhandenen wasserwirtschaftlichen Rahmenpläne und Informationen der Raumordnung und Landesplanung einbezogen. Bei der Ermittlung der möglichen Risiken wurden insbesondere die Lage bewohnter Gebiete und die Lage der Gebiete mit wirtschaftlicher Tätigkeit einbezogen. Darauf aufbauend wurden die nachteiligen Folgen direkt über Schadenspotenziale und betroffene Personen oder indirekt über raumstrukturelle Kriterien abgeschätzt. Berücksichtigt wurden auch maßgebliche langfristige Entwicklungen wie der Klimawandel, der demographische Wandel und die absehbare wirtschaftliche Entwicklung. Österreich: Die Bewertung der nachteiligen Folgen zukünftiger Hochwässer wurde einheitlich für das gesamte Bundesgebiet mit einem auf digitalen Daten basierendem Modell in einer Geodatenbank mit GIS durchgeführt (UBA, 2011). Mit dem Modell wurden die Auswirkungen von Überflutungen auf zahlreiche Schutzgüter ermittelt, wobei die Anzahl der Personen im Gefährdungsbereich als wesentliche Größe für die quantitative Bewertung des Risikos angesehen werden kann. Diese Schutzgüter wurden den Kategorien menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Gegebenheiten, Kultur und Umwelt (Artikel 4 Abs. 2 Punkt d) HWRM-RL) zugeordnet. Die Überflutungen wurden auf Grundlage der hydraulischen Berechnungen des Projekts Hochwasserrisikozonierung Austria, HORA ( ermittelt. Zusätzlich wurden vorhandene Ergebnisse von 2d- Berechnungen eingearbeitet. Für die Bewertung wurden die Gewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km² und zusätzlich Wildbäche mit bekanntem Hochwasserrisiko untersucht. Liechtenstein: Im Rahmen des IRKA - Projektes Schadenrisiken und Schutzmassnahmen (Juli 2008) wurde für das Rheintal auf Grundlage einer detaillierten Überflutungsmodellierung das aus einem Dammversagen resultierende Risiko ermittelt. Die gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen durchgeführten Dammstabilitätsprüfungen haben ergeben, dass die auf dem liechtensteinischen Rheinabschnitt vorgefundenen geotechnischen Verhältnisse die gefahrlose Ableitung eines HQ300 innerhalb der vorhandenen Profile erlaubt. Da bei grösseren Hochwassern Damminstabilitäten resp. ein Dammversagen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wurde auch für den liechtensteinischen Talraum ein vom Rhein ausgehendes potenziell signifikantes Hochwasserrisiko ausgewiesen. Schweiz: Die Erarbeitung der Gefahrenkarten für alle Naturgefahrenprozesse (Hochwasser, Lawinen, Rutschungen, Steinschlag) ist am Alpenrhein und im Siedlungsgebiet seiner Seitenbäche praktisch abgeschlossen. Damit sind die durch Hochwasser gefährdeten Gebiete unabhängig von der Größe ihres Einzugsgebiets - in ei-

20 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee nem detaillierten Maßstab (1: :10.000) bekannt. Wie unter 1.1 erwähnt, liegen diese schweizerischen Gefahrenkarten in ihrer Aussage zwischen den beiden HWRM Produkten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten. Zusammenfassend zeigen diese Karten und die Berechnungen mit EconoMe, dass vielerorts mit erheblichen Schäden bei Ereignissen von mittlerer und niedriger Wahrscheinlichkeit gerechnet werden muss. Die Kantone sind intensiv daran, gemäß dem Konzept eines integralen Risikomanagements die notwendigen Schutzmassnahmen zu projektieren und umzusetzen. Die letzten Grossereignisse zeigen, dass sich bereits vielerorts ihre Wirkung bewährt. Gleichzeitig wird aber auch bewusst, dass für die regionalen Verhältnisse große Schäden weiterhin auftreten können Notifikation der Anwendung von Art 13 Deutschland - BY: In BY wird Artikel 13 Absatz 1 a) für den im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee gelegenen Teil angewendet Auswirkungen von langfristigen Entwicklungen und Klimawandel Die Auswirkungen des Klimawandels auf Abflüsse und die damit verbundene Veränderung der Hochwassergefährdung wurde bzw. wird durch verschiedene nationale und internationale wissenschaftliche Projekte untersucht. Es ist zu erwarten, dass auch in Zukunft noch Forschungsbedarf besteht, und die Ergebnisse für Einzugsgebiete zunehmend konkreter werden. In einzelnen Ländern liegen Studien vor, in denen regional eine Quantifizierung der Veränderungen von Hochwasserabflüssen ausgearbeitet wurde. Deutschland: Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos basierend auf relevanten langfristigen Entwicklungen, insbesondere von Auswirkungen des Klimawandels wurden im deutschen Rheineinzugsgebiet im Wesentlichen auf der Grundlage von Untersuchungen zum Langzeitverhalten von Hochwasserabflüssen in der Vergangenheit und von Simulationen von möglichen zukünftigen Hochwasserereignissen, die mit Hilfe von Modellketten berechnet worden sind, durchgeführt. Die Untersuchungen des Langzeitverhaltens von Hochwasserabflüssen erstreckte sich auf die Ermittlung eventuell vorhandener Trends in den aktuellen Zeitreihen von jährlichen und monatlichen Höchstabflüssen sowie auf die Erhebung der Abflusskennwerte für die relevanten Hochwasserszenarien HQ10, HQ100 und HQextrem, mit Hilfe der Extremwertstatistik. Um Aussagen über die zukünftige Klimaveränderung zu gewinnen, wurden Modellketten durch die Verknüpfung von globalen und regionalen Klimamodellen mit Wasserhaushaltsmodellen gebildet. Für die zukünftigen Klimaprojektionen wurden die Entwicklungsszenarien des Intergovernmental Panel of Climate Change (IPCC) zugrunde gelegt. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf Grundlage der Auswirkungen von Klimaveränderungen wurde mit Hilfe von Klimaprojektionen, welche z. B. die nahe Zukunft (bis 2050) abbilden, durchgeführt. Eine Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwasserentwicklung über das Jahr 2050 hinaus wird aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten der Klimaprojektionen zunehmend schwieriger. Nach derzeitigem Wissenstand (siehe ausführlich unter ist davon auszugehen, dass Hochwasserabflüsse mit geringer Auftretenswahrscheinlichkeit in großen Einzugsgebieten nicht signifikant zunehmen werden. Bei der Bewertung des

21 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Hochwasserrisikos zu den Auswirkungen des Klimawandels war zu berücksichtigen, dass die Klimaprojektionen noch mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten verbunden sind. Ergaben sich nach diesen Untersuchungen keine klaren Tendenzen, wie sich der Klimawandel auf das Hochwasser zukünftig auswirkt, wird der Aspekt Auswirkungen des Klimawandels bei der Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos gemäß Artikel 14 entsprechend wieder aufgegriffen, da dann unter Umständen neue Erkenntnisse z. B. aufgrund verbesserter Klimaprojektionen vorliegen können. Andere langfristige Entwicklungen wie Landnutzungsänderungen, wirtschaftliche oder demografische Entwicklung, haben keinen signifikanten Einfluss auf die Hochwasserentwicklung mit mittlerer oder geringer Auftretenswahrscheinlichkeit in großen Einzugsgebieten. Die Hochwassergefahr wurde anhand der Auswertung vorhandener Daten zur Topographie, Hydrologie und Flächennutzung abgeschätzt. Neben den in Artikel 4 Absatz 2 (d) genannten Faktoren wurden dort, wo vorhanden, ermittelte Überschwemmungsgebiete und bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde die mittel- und längerfristige Entwicklung der Flächennutzung aus vorhandenen wasserwirtschaftlichen Rahmenpläne und Informationen der Raumordnung und Landesplanung einbezogen. Österreich: Für Österreich liegen keine umfassenden Klimaanalysen und Klimafolgenuntersuchungen wie für die Schweiz und Deutschland vor. Eine Reihe von einzelnen Arbeiten sowie die Analysen in Nachbarstaaten lassen darauf schließen, dass bis zum Ende dieses Jahrhunderts im Jahresmittel die Temperaturen bis zu 4,5 C ansteigen. In Summe sollte die Erwärmung ausgeprägter sein. Die Aussagen zu den Niederschlagsänderungen sind widersprüchlich und werden durch den Umstand erschwert, dass die Alpen einen Übergangsbereich darstellen, wobei nach Norden hin eine Zunahme und nach Süden eine deutliche Abnahme zu erwarten ist. Die Sommerniederschläge sollten tendenziell abnehmen, während die Winterniederschläge steigen sollten. Durch die erhöhte Temperatur geht der Schneeanteil am Niederschlag deutlich, bis zu 50% zurück und die Klimazonen verschieben sich im Alpenraum um Höhenmeter bergwärts. Die Anzahl der Frosttage und die Tage mit Schneebedeckung gehen im Talbereich dramatisch zurück. Die Auswirkungen auf den Wintertourismus können durch Beschneiungsanlagen nur zum Teil in höheren Lagen kompensiert werden. Infolge der erhöhten Verdunstung zeigt der Jahresabfluss eine fallende Tendenz, die bis zum Ende des Jahrhunderts 12 18% betragen kann. Winterabflüsse steigen, Sommerniederwässer werden im Voralpenraum verstärkt. Dies bedeutet, dass die hydroelektrische Jahresenergieerzeugung zwischen 3 8% abnimmt, aber die Wintererzeugung steigt, sodass die Erzeugung besser der Nachfrage angepasst ist. Der Einfluss der Gletscher erhöht in den nächsten 40 Jahren in den Schmelzphasen den Abfluss, was für die Wasserbilanz Österreichs vernachlässigbar ist, aber für vergletscherte und alpine Einzugsgebiete einen deutlichen Effekt auf den Abfluss haben kann. Seit 1960 verloren die Gletscher bereits ein Volumen (Eis) von 4,9 km³, bei einem Gesamtvolumen von 17 km³ im Jahr In Bezug auf Extremereignisse besteht kein einheitliches Bild. Potenziell besteht die Möglichkeit für verstärkte Starkregenereignisse, doch zeigen die Simulationen kein entsprechendes Signal. Ebenso konnte in den letzten Jahrzehnten kein derartiger Trend beobachtet werden. Die bereits beobachtete Gewässererwärmung, die sich zukünftig noch verstärken wird, führt zu einer Verschiebung des Artenspektrums im Längsverlauf eines Fließgewäs-

22 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee sers, was insbesondere für die rheophilen und Kälte liebenden Arten problematisch sein kann. Details und weitere Auswirkungen können dem Bericht: Auswirkungen des Klimawandels auf die österreichische Wasserwirtschaft (BMLFUW und ÖWAV) entnommen werden. Schweiz - Liechtenstein: Die Kommission Hochwasserschutz des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbands (KOHS) hat sich eingehend mit den Auswirkungen der Klimaänderung auf den Hochwasserschutz befasst. Die in einem Standortpapier dargestellten Resultate der Kommissionsarbeit können wie folgt zusammengefasst werden: Der Einfluss der Klimaänderung auf zukünftige Hochwasserereignisse in der Schweiz kann heute erst als Trend vorausgesagt werden. Von den Experten wird erwartet, dass künftig vermehrt Hochwasser auftreten und die Extremwerte zunehmen werden. Die aktuellen Grundsätze für den Hochwasserschutz (nachhaltige, auf Basis des integralen Risikomanagements abgestützte Massnahmenplanung) erweisen sich mit Blick auf die zu erwartenden Auswirkungen der Klimaänderung als weitsichtig. Sie behalten daher ihre Gültigkeit und müssen weiter konsequent umgesetzt werden. Die Schutzwirkung bestehender Anlagen ist periodisch zu überprüfen, das Schadenpotential ist zu beurteilen und allenfalls notwendige Verbesserungen sind auszuführen. Bei der Beurteilung bestehender und der Planung neuer Massnahmen ist deren Verhalten im Überlastfall zu prüfen. Neue Projekte sind in jedem Fall hinsichtlich ihres Verhaltens im Überlastfall zu testen. Die Dimensionierungsgrössen (Abflussmenge, Wasserfracht, Geschiebe) sind vorausschauend im oberen Entscheidungsbereich festzulegen. Die Entscheidungsträger und die beteiligten Akteure sind auf den klimabedingten zusätzlichen Handlungs- resp. Ressourcenbedarf im Hochwasserschutz aufmerksam zu machen. IKSR: IRR: Zur Weiterentwicklung der Hochwasserschutzmaßnahmen hat die IKSR in der 12. Rhein-Ministerkonferenz am 22. Januar 1998 in Rotterdam den Aktionsplan Hochwasser beschlossen. Der Aktionsplan Hochwasser zeigt den Handlungsbedarf bis zum Jahr 2020 im Bereich des vorsorgenden Hochwasserschutzes am Rhein und in seinem Einzugsgebiet und wird in Phasen umgesetzt. Zweck des Aktionsplans Hochwasser ist es, Menschen und Güter vor Hochwasser besser zu schützen und gleichzeitig den Rhein und seine Aue ökologisch zu verbessern. Alle Elemente des Aktionsplans Hochwasser haben in der 13. Rhein-Ministerkonferenz Anfang 2001 Eingang in das Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins Rhein 2020 gefunden, um am Rhein und in seinem Einzugsgebiet eine integrierte Wasserbewirtschaftung auf den Weg zu bringen. Im Aktionsplan wurden Handlungsziele vereinbart, die sowohl durch Maßnahmen zur Minderung der Schadensrisiken als auch durch Maßnahmen zur Minderung der Überschwemmungswahrscheinlichkeit erreicht werden sollen. Konkrete Aussagen zur bisherigen Umsetzung des Aktionsplanes Hochwasser enthalten die zugehörigen Berichte von 2000, 2005 und 2010 der IKSR. Nachdem auf Initiative der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und der Internationalen Rheinregulierung (IRR) das Entwicklungskonzept Alpenrhein ausgearbeitet worden war und im Jahr 2005 veröffentlicht wurde, sind verschiedene vordringliche Schutzmassnahmen am Alpenrhein ausgeführt worden. In der aktuellen Situation ist die Sicherheit entlang des Rheins bis zum 100-jährlichen Ereignis (ohne Berücksichtigung von Dammbruchszenarien) erreicht. Beim nun gestarteten Projekt Hochwasserschutz auf der IRR-Strecke soll das Schutzziel von heute m³/s auf mindestens m³/s erhöht werden. Dies entspricht einem 300-jährlichen Ereignis. Zudem sind im Rahmen des Projekts weitere nachhaltige Maßnahmen zur

23 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Beherrschung des Überlastfalls in Bearbeitung. Durch die Maßnahmen soll zudem die ökologische Situation im Sinne der WRRL positiv beeinflusst werden und es sollen attraktive Naherholungsgebiete geschaffen werden Austausch von Informationen Die für die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos geforderten Informationen wurden in der KG Alpenrhein / Bodensee im Rahmen von 4 Sitzungen in den Jahren diskutiert. 2.4 Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko Die Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko (APSFR) dient dazu, die Gewässerstrecken festzulegen, an denen mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken zu rechnen ist Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko Deutschland: In Deutschland ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen ( 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes). Ein öffentliches Interesse, Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, liegt dann vor, wenn durch Überschwemmungen das Leben der Bevölkerung bedroht ist oder häufiger volkswirtschaftlich relevante Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten. So liegen Gebiete mit potenziellem signifikantem Risiko entlang solcher Gewässerabschnitte vor, in denen im Vergleich zum Gesamteinzugsgebiet ein besonders hohes Hochwasserrisiko von überörtlicher Bedeutung besteht. Die nachteiligen Folgen für die menschliche Gesundheit sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Da diese Informationen in der notwendigen Genauigkeit nicht bzw. nur für einen kleinen Teil des untersuchten Bereiches vorliegen, wurden anhand raumstruktureller Kriterien solche Gebiete ermittelt, die sich durch große Siedlungsdichte oder eine hohe Zahl betroffener Einwohner definieren lassen. Das potenzielle signifikante Risiko für die wirtschaftliche Tätigkeit wurde für alle Gebiete über die raumstrukturelle Bedeutung bewertet. Daher werden als signifikante Risikogebiete hinsichtlich der wirtschaftlichen Tätigkeiten insbesondere Ober- und Mittelzentren und je nach Lage in Verdichtungs- oder ländlichen Räumen auch Unterzentren abgegrenzt. Potenzielle signifikante Risiken für das Schutzgut Umwelt gehen von Betrieben im Überflutungsgebiet aus, die mit umweltgefährdenden Stoffen umgehen oder diese lagern. Sofern relevante Standorte solcher Betriebe in einem Korridor von 100 m entlang der betrachteten Gewässer liegen, wurden diese bei der Abgrenzung der Gewässerabschnitte mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko berücksichtigt. Neben den Kommunen, in denen auf Grund der Zentralität (siehe oben) relevante Kulturgüter erwartet werden, wurden die Stätten des Weltkulturerbes und gegebenenfalls herausragende Objekte der Denkmallisten als potenziell signifikante Risikoobjekte identifiziert.

24 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Die Abgrenzung der potenziellen signifikanten Risikogebiete wird auf Grundlage von Expertenwissen plausibilisiert. An den rund 510 km Gewässerstrecke mit einem Einzugsgebiet > 100 km² im deutschen Anteil am Koordinierungsgebiet besteht an ca. 350 km ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko. Das Ufer des Bodensees ist in Deutschland auf seiner gesamten Länge als Gebiet mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko definiert. Österreich: Die Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko erfolgte auf Grundlage der Modellergebnisse der vorläufigen Risikobewertung. Bei Überschreitung von Schwellenwerten wurden die entsprechenden Gewässerstrecken als solche Gebiete definiert. Sowohl Überflutungen in den Tallagen als auch von Wildbächen haben zur Ausweisung von Risikogebieten geführt. Im Einzugsgebiet des Rheins wurden im Bundesland Vorarlberg ca. 190 km von insgesamt Ca 1190 km zu bewertenden Strecken als Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko definiert. Das entspricht einem Streckenanteil von ca. 16% der Fließgewässer > 10 km² einschließlich der bearbeiteten Gewässer und Wildbäche mit einem Einzugsgebiet < 10 km². Liechtenstein: Obschon für sämtliche Fliessgewässer des Landes entsprechende Gefahren- resp. Risikokarten vorliegen, beschränkt sich die Abgrenzung der Gebiete mit potenziell signifikantem Risiko im Rahmen dieser Arbeit auf die in Zusammenhang mit dem Rhein ausgeschiedenen Gefahrenzonen. Auf eine Ausweisung von Risikogebieten gemäß HWRM-RL wird bei den anderen, auf dem Hoheitsgebiet des FL verlaufenden Gewässern vorderhand verzichtet. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass kein Gewässer in Liechtenstein selbst über ein Einzugsgebiet grösser 100 km² verfügt. Schweiz: Wie bereits anfangs im Methodenvergleich erwähnt wurde, sind im schweizerischen Abschnitt grundsätzlich alle im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein- /Bodensee vorhandenen Gewässer als Risikogebiete einzustufen, ausgenommen die wenigen Gewässerabschnitte, die naturbelassen sind und entlang derer daher naturgemäß keine Schäden auftreten können. Dies betrifft nur zwei relativ kurze Abschnitte des Vorder- und des Hinterrheins im Kanton Graubünden. Ein potentielles signifikantes Risiko für Gewässer mit Einzugsgebiet > 100 km2, das ein relevantes Hochwasserrisikomanagement gemäss HWRM-RL rechtfertigt, besteht aus überregionaler Sicht entlang des Alpenrheins ab dem Zusammenfluss des Vorderund Hinterrheins sowie entlang des Rheintaler Binnenkanals im teilweise dicht besiedelten Überflutungsgebiet.

25 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Notifikation der Anwendung von Art 13 Deutschland - BY: BY nimmt Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a in Anspruch. In BY wurde bereits ab 2008 eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos für das Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee durchgeführt. Die dabei verwendete Methodik war dieselbe, die im übrigen deutschen Rheingebiet verwendet wurde. Die Gewässer und Gewässerstrecken, an denen ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten wird, wurden mit Beschluss des Ministerrats vom den Gebieten nach Art. 5 Abs. 1 HWRM-RL zugeordnet Koordination Die für Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko geforderte Koordination hat in der KG Alpenrhein / Bodensee im Rahmen von 4 Sitzungen in den Jahren stattgefunden. 2.5 Ergebnisse Die Ergebnisse werden im Rahmen dieses Berichtes für den Bodensee und den Alpenrhein diskutiert Bodensee Der Bodensee wurde von DE mit den Ländern BY, BW und der CH als Gebiet mit potentiellem signifikantem Hochwasserrisiko nach Artikel 5 Absatz 1 HWRM-RL definiert. In AT wird das Bodenseeufer nicht als Risikogebiet eingestuft und nicht nach Art 5 HWRM-RL bestimmt. Nach der sinngemäß in Österreich anzuwendenden Methodik für Fließgewässer wird der Schwellenwert für signifikantes Risiko nicht überschritten, das Risiko wird als mäßig für die Uferabschnitte Bregenz und Hard, sowie als gering für den Uferabschnitt Rheindelta bewertet. Das Ergebnis ist durch die, seit dem letzten größeren Hochwasser im Jahr 1999, erfolgten baulichen Maßnahmen erklärbar. Dabei wurden Dammerhöhungen mit einem Freibord von ca. 1,0 m (über HW100) vorgenommen und Pumpwerke zur Entwässerung der Polder errichtet bzw. ertüchtigt. Begleitende organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktion im Katastrophenfall wurden implementiert Fließgewässer Von AT und der CH wurde die internationale Strecke des Alpenrheins als Gebiet mit signifikantem Risiko nach Artikel 5 Absatz 1 HWRM-RL ausgewiesen. Es sind daher im nächsten Schritt Gefahren- und Risikokarten bis 2013 und anschließend der HWRM- Plan bis 2015 auszuarbeiten. In AT und BW wurden weitere Gewässerstrecken im Bearbeitungsgebiet als Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko ausgewiesen. Diese sind jedoch nicht Gegenstand dieses Berichtes.

26 Seite Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Tabelle und Karten Folgende Tabelle und Karten werden im Anhang dargestellt: Tabelle 1: Zuständige Behörden im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Karte 1: Übersicht über das Bearbeitungsgebiet Landnutzung Karte 2: Übersicht über das Bearbeitungsgebiet Verwaltungsgrenzen, Einzugsgebiete Karte 3a: Baden-Württemberg, Gewässerstrecken mit Hochwässern der Vergangenheit Karte 4a: Baden-Württemberg, Gewässerabschnitte mit potenziell signifikanten Hochwasserrisiken Karte 4b: Bayern, Gewässerabschnitte mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (Art 5 HWRM-RL) Karte 4c: Österreich, Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko Die Kartendarstellungen für das gesamte Bearbeitungsgebiet konnten nicht wie vorgesehen über das System Wasserblick hergestellt werden. Einerseits wurde kein Zugang für das Bearbeitungsgebiet bereitgestellt, andererseits waren die zur Verfügung gestellten Karten in der Darstellung nicht zufriedenstellend.

27 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Erstellung von Gefahren- und Risikokarten (Teil 2) Die Anforderungen an die Erarbeitung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind für die Mitgliedsstaaten grundsätzlich durch Artikel 6 der HWRM-RL vorgegeben und durch deren konforme Umsetzung in nationales Recht definiert. So waren bis zum 22. Dezember 2013 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die Gebiete zu erstellen, für die ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der HWRM-RL war der Kommission bis zum über die Erstellung der Karten zu berichten. Auf Schweizer Seite liegen die überarbeiteten Hochwasser-Gefahrenkarten für den Alpenrhein in den Kantonen St. Gallen und Graubünden vor. In den Kantonen Thurgau und St. Gallen sind auch entlang des Bodensees die entsprechenden Gefahrenkarten für die See-Hochwasserstände vorhanden. Für die Erstellung von Hochwasser-Risikokarten besteht in der Schweiz für die Kantone derzeit keine bundesrechtliche Verpflichtung. Grundsätzlich stehen jedoch die hierfür erforderlichen Grundlagen für ein umfassendes und nachhaltiges Risikomanagement zur Verfügung. Zurzeit befinden sich die Umsetzungen je nach Kanton und Priorisierungsgrad auf unterschiedlichem Niveau. Auch für den Liechtensteinischen Abschnitt liegen die überarbeiteten Hochwasser- Gefahrenkarten für den Alpenrhein vor. In Liechtenstein besteht bereits seit 1995 der gesetzliche Auftrag zur Ausarbeitung von Gefahrenkarten. 3.1 Vorgangsweise Im Bearbeitungsgebiet gibt es zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten keine einheitliche Vorgangsweise zur Darstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten. Dies ist damit zu begründen, dass aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und fachlicher Grundlagen die jeweils übliche Praxis zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes schon bisher unterschiedlich war, und deshalb auch unterschiedliche Grundlagen hierfür zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Bearbeitung wurde deshalb keine einheitliche Methodik ausgearbeitet. Die Ergebnisse der jeweiligen nationalen Bearbeitung werden dargestellt. Weiters werden in einer gemeinsamen Karte die Risikogebiete dargestellt, für die Gefahrenkarten und Risikokarten ausgearbeitet wurden. 3.2 Hochwassergefahrenkarten Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) nach HWRM-RL Artikel 6 Absatz 3 erfassen die Überflutungsflächen aufgrund von Hochwässern niedriger, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit. In diesen Karten sind jeweils das Ausmaß der Überflutung, die Wassertiefen und gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeiten anzugeben. Diese Angaben werden in der Regel für Aufgaben des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge benötigt und liegen daher nach nationalen Vorgaben in unterschiedlicher Auflösung vor. Aufgrund von Veränderungen in der Raumnutzung und im Gewässerausbau bedürfen diese Unterlagen einer periodischen Überarbeitung. Für die Erarbeitung der HWGK werden aktuelle Unterlagen herangezogen.

28 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Methodenvergleich Deutschland: HWGK entsprechend Artikel 6 HWRM-RL wurden für die Gebiete und für die Hochwassertypen/-arten erstellt, für die auf Grundlage der vorläufigen Bewertung (Artikel 4) ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten wird (Artikel 5). Im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee in Deutschland entstehen signifikante Hochwasserrisiken durch Überflutung durch Teile natürlicher Einzugsgebiete (oberirdische Gewässer, fluvial floods). Zur Ermittlung des Ausmaßes von Überflutungen sowie zur Ermittlung von im überfluteten Gebiet zu erwartenden Wassertiefen wurden für Deutschland die folgenden Hochwasserszenarien festgelegt (Artikel 6 Absatz 3 HWRM-RL): Szenarien Fließgewässer: a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit: Szenarien für Extremereignisse (Klimazuschlag, Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen sind dabei berücksichtigt) b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit: Wiederkehrintervall 100 Jahre c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit: Wiederkehrintervall 10 Jahre Die im Rahmen der Koordination abgestimmten Abflusskennwerte für die verschiedenen Hochwasserwahrscheinlichkeiten an den relevanten Fließgewässern im BG Alpenrhein/Bodensee sind im Kapitel dargestellt. Entsprechend dem Abstimmungsprozess in Deutschland [1] wurde im BG Alpenrhein- /Bodensee für das Szenario a) ein Ereignis gewählt, das deutlich seltener als einmal in 100 Jahren auftritt und auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten und statistischen Auswerteverfahren hinreichend genau bestimmbar ist. Für die potenziell signifikanten Fließgewässer im BG Alpenrhein/Bodensee wurde für das Szenario a) Extremhochwasser gewählt, dass die Umhüllende verschiedener Gefahrensituationen darstellt. Dazu werden einerseits statistisch sehr seltene Ereignisse betrachtet und anderseits Situationen, welche lokal auch bei kleineren Hochwasserszenarien z.b. durch Verklausung von Brücken und an anderen Engstellen auftreten können. Daher wird in einem ersten Berechnungsschritt der Hydraulik ein HQ1000 berechnet. Dieses wird dann anhand von lokalen Kenntnissen wie historischen Hochwassermarken oder Kartenmaterial sowie ingenieurmäßigen Ansätzen zu verifizieren sein. Für die Brücken müssen Abschätzungen für den Fall des Verklausens erfolgen. Szenario b) wurde auf Grundlage der in den Ländern abgestimmten LAWA- Empfehlungen [1], in Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b) HWRM-RL (Untergrenze), der bundesrechtlichen Festlegung zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ( 76 Absatz 2 Punkt 1 WHG) und unter Berücksichtigung von landesrechtlichen Regelungen zum Schutz bebauter Gebiete festgelegt. In Bereichen, in denen auch bei häufigen Hochwasserereignissen signifikante Auswirkungen zu erwarten sind, wurde Szenario c) auf Grundlage von Abstimmungen innerhalb des BG Alpenrhein/Bodensee und in Übereinstimmung mit den LAWA-Empfehlungen [1] festgelegt. Die gewählten Szenarien erlauben eine Abschätzung potentieller Überflutungsflächen und signifikanter negativer Auswirkungen im Sinne der HWRM-RL.

29 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Methodik Fließgewässer: Die Ermittlung des Wiederkehrintervalls von Hochwasserereignissen bei den potenziell signifikanten Fließgewässern erfolgte auf Grundlage langjährig gemessener Zeitreihen (Pegel) oder auf Grundlage von Zeitreihen, die mit einem Niederschlags-Abfluss-Modell ermittelt wurden sowie deren extremwertstatistischer Auswertung (Extrapolation auf hohe Wiederkehrintervalle / Abschätzung auf Grundlage von Expertenwissen). Die Anpassung der extremwertstatistischen Verteilungsfunktionen an die gemessenen Werte wurde mit graphischen Methoden bzw. statistischen Testverfahren durchgeführt. Für die Übertragung von Pegelinformationen auf umliegende Gewässerabschnitte wurden anerkannte Regionalisierungsverfahren angewendet ( Darüber hinaus kamen auch Niederschlags-Abfluss-Modelle zur Simulation von Abflüssen zum Einsatz. Weitere Informationen zu den hydrologischen Grundlagen sind im Methodikpapier zur Erstellung der Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg zu finden [6]. Zur Ermittlung des Ausmaßes der Überflutung und der zu erwartenden Wassertiefen an Fließgewässern wurden ein- und zweidimensionale Modelle genutzt und stationäre Berechnungen durchgeführt. Instationäre Berechnungen wurden nur im Ausnahmefall angewendet. Die Ermittlung von Überflutungsflächen und zu erwartenden Wassertiefen erfolgte durch Verschneidung der ermittelten Wasserspiegellagen mit Digitalen Geländemodellen mit einem Rastermaß von 1 m x 1 m; DGM 1 entsprechend den LAWA-Empfehlungen [1]. Grundlage des DGM sind u.a. LaserScan-Daten bzw. photogrammetrische Daten. Weitere für die Ermittlung von Überflutungsflächen und Wassertiefen relevante Informationen, wie terrestrisch vermessene Gewässerstrukturen, Hochwasserabwehr- Infrastruktureinrichtungen, Hochwasserabfluss- bestimmende Bauwerke und Infrastrukturanlagen (Straßen etc.), wurden in das vorliegenden DGM eingearbeitet. Zusätzliche Informationen, die in den verwendeten Modellen genutzt wurden, sind u.a.: Rauigkeiten, Gewässerprofile und weitere hydraulisch relevante Bauwerke. Die Unsicherheiten bei der Ermittlung der Wiederkehrintervalle sowie den zuzuordnenden Wasserständen/Abflüssen sind u.a. von Beobachtungszeitraum und Güte der zugrunde liegenden Datenreihe (statistische Auswertungen) sowie der Größe des Einzugsgebiets des Gewässers und von der Genauigkeit der vorliegenden topographischen Daten abhängig. Sie wurden durch eine statistische Ermittlung des Vertrauensbereiches abgeschätzt. Da für die HWGK aktuelle hydrologische Statistiken genutzt werden, ist der bis heute wirksam gewordene Einfluss der Klimaänderung grundsätzlich in den Daten enthalten. Zukünftige Trends werden jeweils bei der Fortschreibung der Karten berücksichtigt. Ein spezielles Szenario Klimaänderung wurde für die HWGK nicht betrachtet. Szenarien Bodensee: a) Seewasserstand mit niedriger Wahrscheinlichkeit: Wiederkehrintervall 1000 Jahre b) Seewasserstand mit mittlerer Wahrscheinlichkeit: Wiederkehrintervall 100 Jahre c) Seewasserstand mit hoher Wahrscheinlichkeit: Wiederkehrintervall 10 Jahre Die im Rahmen der Koordination abgestimmten Seewasserstände für die verschiedenen Hochwasserwahrscheinlichkeiten am Bodensee sind im Kapitel dargestellt. Methodik Bodensee: Die Ermittlung von Überflutungsflächen und zu erwartenden Wassertiefen im Uferbereich des Bodensees erfolgte durch Verschneidung der Seewasserstände mit Digitalen

30 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Geländemodellen mit einem Rastermaß von 1m x 1m; DGM 1 entsprechend den LAWA- Empfehlungen [1]. Grundlage des DGM sind u.a. LaserScan-Daten. Die Unsicherheiten bei der Ermittlung der Wiederkehrintervalle sowie der zuzuordnenden Wasserständen sind u.a. von Beobachtungszeitraum und Güte der zugrunde liegenden Datenreihe (statistische Auswertungen) und von der Genauigkeit der vorliegenden topographischen Daten abhängig. Näheres zur Ermittlung der Wasserstände am Bodensee enthält der Bericht der Arbeitsgruppe Wasserstandsvorhersage Bodensee Ermittlung des Extremwasserstandes (ca. HW1000) für den Bodensee (Ober- und Untersee) und Hinweise zur Berechnung der Extremwasserstände für den See-Rhein sowie für den Übergangsbereich vom Untersee zum Hochrhein. Österreich: In den HWGK werden auf Grundlage des Gewässernetzes der Gewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km² sowie kleinerer relevanter Wildbäche die Überflutungsflächen, die Wassertiefen und die Fließgeschwindigkeiten für die Risikogebiete dargestellt. Die HWGK werden möglichst flächendeckend, in übersichtlichem Maßstab (1:25.000) und auf Grundlage der genauesten verfügbaren Daten erstellt. Als Datengrundlagen werden verwendet: Abflussuntersuchungen (ABU); diese sind eine wesentlichen Grundlage für die nach nationalen Vorgaben zu erstellenden Gefahrenzonenpläne und Ausbauprojekte. Gefahrenzonenausweisungen des Wasserbaus und Gefahrenzonenpläne der Wildbachverbauung für Risikogebiete in denen keine aktuellen ABU vorliegen. Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA); diese Flächen wurden über grobe Berechnungen mit einem weitmaschigen DGM und damit ohne Berücksichtigung von Schutzbauten ermittelt. Diese Datengrundlage wurde für Vorarlberg durch eine neue Berechnung (1D und 2D) von ca km Gewässerstrecke geschärft. Für die Darstellung der Daten wird nach harten Daten aus Detailuntersuchungen (ABU, GZP) und weichen Daten (HORA) differenziert. Die Hochwasser-Szenarien werden folgenderweise definiert: Das Szenario für Hochwässer niedriger Wahrscheinlichkeit ist a) hydrologisch durch den Überlastfall bei einem Schutzgrad von HQ100 bzw. dem Bemessungsereignis bei Wildbächen definiert, b) durch das Versagen von Schutzanlagen, und c) bei Wildbächen durch die Umhüllende der hydromorphologisch möglichen Ereignisse. Das Szenario für Hochwässer mittlerer Wahrscheinlichkeit ist a) hydrologisch durch das HQ100, und b) bei Wildbächen durch das Bemessungsereignis. Das Szenario für Hochwässer hoher Wahrscheinlichkeit wir a) hydrologisch durch das HQ30, und b) bei Wildbächen durch das Bemessungsereignis definiert. Ursprung und Merkmale der Überflutung werden entsprechend der Draft List Of Types Of Floods (Version 6, 16 Feb 2011) angegeben: Ursprung: In Österreich werden im Wesentlichen Hochwässer, die ihren Ursprung in der Überflutung durch Ausuferung eines natürlichen oder durch Gewässerausbau veränderten Gewässers haben, betrachtet. Merkmale: Bei den Merkmalen sind Österreich an den Bächen und Flüssen hauptsächlich Hochwässer mittlerer und langsamer Entstehungsgeschwindigkeit, hoher Fließgeschwindigkeit, großer Wassertiefe, sowie bei Wildbächen Hochwässer mit hohem Feststoffanteil und Muren festzustellen. Liechtenstein: Im Grundsatz orientieren sich die liechtensteinischen Behörden bei der Erstellung und Nachführung der landesweiten Naturgefahrenkarte an der in der Schweiz angewendeten Methodik (vgl. Methodenvergleich Schweiz). Dieser Beurteilungs- und

31 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Kartierungsansatz gelangte in Abstimmung mit dem Land Vorarlberg auch bei der Ausweisung der vom Alpenrhein ausgehenden Gefährdungen resp. bei der Ausweisung der dadurch bedingten potentiellen Überflutungsgebiete zur Anwendung. Diese von der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) initiierte Hochwassergefahrenkarte vermittelt damit ein zwischen Liechtenstein, der Schweiz und der Republik Österreich abgestimmtes Bild zu den am Alpenrhein in Rechnung zu stellenden Hochwassergefahren. Schweiz: In der Schweiz ist der Hochwasserschutz und die Erstellung der Gefahrenkarten Aufgabe der Kantone. Die Schweizer Gefahrenkarten gehen in ihrer Definition und ihrem Inhalt weiter als die Hochwassergefahrenkarten gemäß HWRM-RL. Während in den EU-Mitgliedstaaten die Hochwassersituation entsprechend seiner Wahrscheinlichkeit mit je einem als Gefahrenkarte bezeichneten Planinstrument aufgezeigt wird, wird in der Schweiz das gleiche in sogenannten Intensitätskarten dargestellt. Sie zeigen für gesamtschweizerisch genormte Wiederkehrperioden (0 30 Jahre, Jahre, Jahre, 300 Jahre Extremereignis) die betroffenen Flächen und die zu erwartenden Intensitäten des untersuchten Prozesses (hier Überflutungsprozess). Die Schweizer Gefahrenkarten stützen sich auf diese Intensitätskarten und präsentieren in einer Karte pro Perimeter mit einheitlicher Klassifizierung die Gefährdung in Stufen in Abhängigkeit von Intensität und Wahrscheinlichkeit. Diese Parameter sind in einem so genannten Intensitäts-Wahrscheinlichkeits-Diagramm zusammengefasst. Die Karten zeigen Gebiete mit erheblicher, mittlerer, geringer und keiner Gefährdung gemäß klar vorgeschriebenen Kriterien. Somit sind auf Schweizer Seite die in diesem Kapitel verlangten Informationen den vorhandenen Intensitätskarten zu entnehmen. Diese sind zusammen mit den Gefahrenkarten auf den Webseiten der Kantone publiziert. 3.3 Hochwasserrisikokarten In den Hochwasserrisikokarten (HWRK) werden lt. HWRM-RL Artikel 6 potenzielle hochwasserbedingte nachteilige Auswirkungen für die Szenarien der HWGK dargestellt. Dafür sind die Anzahl der betroffenen Einwohner (Punkt a), die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit (Punkt b), Anlagen die im Hochwasserfall zu Umweltverschmutzung führen können und Schutzgebiete nach WRRL (Punkt c) und weitere nützliche Informationen (Punkt d) heranzuziehen Methodenvergleich Deutschland: Der Datenstand entspricht dem Zeitpunkt der Kartenerstellung. Abweichungen sind mit Bezug zum Schutzgut auf den Karten vermerkt. Das Amtliche Topografisch-Kartografische Informationssystem (ATKIS) und das Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) sind Standard-Geobasisdaten der Landesvermessung, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz kommen. Folgende Informationen wurden in den HWRK dargestellt: die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner (Orientierungswert), lt. Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe a - Schutzgut Menschliche Gesundheit Liegen detaillierte Daten zur Anzahl der Einwohner in den Überflutungsflächen vor, werden diese verwendet.

32 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Ansonsten wurden die Anzahl der Einwohner für jede Gemeinde und die Daten zur Flächennutzung aus dem ATKIS verwendet. Die Betroffenheit der Einwohner wurde angenommen, wenn die Überflutungsfläche eine Siedlungsfläche oder eine Fläche gemischter Nutzung überdeckt. Die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner ist mit einem Symbol, der Zahlenangabe (gerundet) und dem Namen der Gemeinde angegeben oder die potenziell betroffenen Einwohner werden je Gemeinde und Szenario in Tabellenform der Karte beigefügt. die Art der betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeiten lt. Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe b - Schutzgut wirtschaftliche Tätigkeit Die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten wurde durch folgende Nutzungsklassen dargestellt: Siedlungsflächen und Flächen gemischter Nutzung Industrie- und Gewerbeflächen, Flächen besonderer funktionaler Prägung Verkehrsflächen Landwirtschaftliche Flächen Forstflächen Gewässer sonstige Flächen Die Nutzungsklassen wurden aus dem ATKIS bzw. ALKIS abgeleitet und mit den Überschwemmungsflächen überlagert. In den Karten wird die Nutzungsart nur in den Überschwemmungsflächen dargestellt. Auf diese Weise wird sichtbar, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten durch Hochwasser betroffen sein können. den Standort von IVU-Anlagen lt. Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe c - Schutzgut Umwelt Zum Zeitpunkt der Kartenerstellung wurden die IVU-Anlagen nach Anhang I der Richtlinie 96/61/EG bzw. Daten aus dem Pollutant Release and Transfer Register Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) verwendet. Jedoch hat die EU-Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU zwischenzeitlich die IVU-Richtlinie abgelöst. Da dies jedoch im Kartenerstellungsprozess nicht mehr berücksichtigt werden konnte, sind in den Hochwasserrisikokarten die Standorte der IVU-Anlagen bzw. die Daten aus PRTR entsprechend den Vorgaben der HWRM-RL dargestellt. die Auswirkungen auf Schutzgebiete gemäß EG-WRRL lt. Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe c - Schutzgut Umwelt Es wurden Gebiete nach Artikel 7 der Richtlinie 2000/60/EG, die für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch ausgewiesen wurden, Erholungs- und Badegewässer gemäß Richtlinie 76/160/EWG, FFH- Gebiete gemäß Richtlinie 92/43/EWG und Vogelschutzgebiete (SPA) gemäß Richtlinie 79/409/EWG dargestellt und mit den Überschwemmungsflächen überlagert. Auf diese Weise wird sichtbar, welche Schutzgebiete durch Hochwasser betroffen sein können sowie gegebenenfalls im Abstrombereich von IVU bzw. PRTR-Anlagen liegen. weitere Informationen, die von den Mitgliedsstaaten als nützlich betrachtet werden lt. Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe d In den Hochwasserrisikokarten werden Kulturgüter mit besonderer Bedeutung im Bereich von Überschwemmungsflächen dargestellt. Österreich: Für die in den HWGK ausgewiesenen Überflutungsflächen werden die nach HWRM-RL angeführten Risikofaktoren dargestellt. Die HWRK werden flächendeckend, in übersichtlichem Maßstab (1:25.000) und auf Grundlage verfügbarer Daten erstellt. Als Datengrundlagen werden verwendet:

33 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite ungefähre Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, auf der Grundlage der Einwohner- und Beschäftigtendaten der Statistik Austria, Rasterdaten 125 x 125 m, Stand Volkszählung 2001; Die Darstellung der Anzahl der Einwohner im Überflutungsgebiet erfolgt als Symbol in Größenklassen von bis zu 50; über 50 bis 500; über 500 bis 5000; über 5000 Einwohner für das jeweilige Gemeindegebiet (kleinste Verwaltungseinheit). Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im Risikogebiet: Landnutzung, Infrastruktur und Kulturgüter. Für den Anteil Österreichs an der FGE Rhein (Land Vorarlberg) dient der digitale Flächenwidmungsplan als Grundlage für die Ausweisung der Nutzungsklassen. In den Überflutungsflächen der jeweiligen Szenarien der HWGK werden die Landnutzungsklassen farblich ausgewiesen: Vorwiegend Wohnen; Industrie und Gewerbe; siedlungsbezogene Nutzungen; Land- und Forstwirtschaft, sonstiges Grünland; Wasserflächen. Hochrangige und überregional bedeutende Infrastrukturanlagen werden als Punktoder Linieninformation dargestellt: Bahnnetz, Bahnhöfe, Autobahnen, Krankenhäuser; Seniorenheime; Schulen und Kindergärten; Flughäfen; Hafenanlagen. Es werden die Rand- und Kernzonen der UNESCO Weltkulturerbe dargestellt. Anlagen und Schutzgebiete:: IPPC-Anlagen, kommunale Kläranlagen und sonstige Verschmutzungsquellen, zb. Altlasten (E-PRTR- Register); Die potenziellen Verschmutzungsquellen werden als Punktinformation dargestellt. Datensatz der Schutzgebiete nach WRRL: Wasserschongebiete, Natura2000- Gebiete / Nationalpark, Badegewässer. Hoher Feststoffgehalt und Muren: Ausweisung der Wildbäche. Die HWRK richten sich an die allgemeine Öffentlichkeit. Deshalb werden die Risikoinformationen anhand der Legende und weiteren Angaben für Laien möglichst verständlich dargestellt. Liechtenstein: Da den vom Alpenrhein ausgehenden Hochwasserrisiken in Liechtenstein innerhalb des Bevölkerungsschutzes ein besonderer Stellenwert zukommt, liegen für die potentiellen Überflutungsgebiete des Rheins neben den konventionellen Risikobeurteilungen (vgl. Methodik Schweiz: EconoMe) zusätzlich tiefergreifende Risikoanalysen vor. In Ergänzung zu den unmittelbar eintretenden monetären Schäden einer großräumigen Überflutung des Talraumes wurde bei diesen weitergehenden Analysen versucht, die mittel- und langfristigen Systembeeinträchtigungen in den Bereichen Volkswirtschaft, Soziales und Umwelt zu quantifizieren. Schweiz: In der Schweiz ist die Durchführung von Risikountersuchungen im Bereich Naturgefahren in der bundesrechtlichen Gesetzgebung nicht explizit vorgeschrieben. Verschiedene Kantone haben solche Risikoübersichten erstellt oder sind derzeit daran, sie auszuarbeiten. Die Risikodarstellung entspricht dabei im Einzelnen nicht den Vorgaben der HWRM-RL, jedoch sind dort wo Übersichten vorhanden sind, vergleichbare Aussagen möglich. So werden beispielsweise im Kanton St. Gallen Naturgefahrenanalysen und Risikoübersichten mit vorgegebener Methodik erstellt und deren Resultate sind öffentlich im Geoportal zugänglich. Im Planungsverfahren von größeren Naturgefahrenprojekten und Großprojekten wie am Alpenrhein verlangt der Bund jedoch von den Kantonen eine einheitliche Risikobeurteilung durchzuführen. Dafür wurde das auf einer Internet-Plattform zugängliche Berechnungstool EconoMe ( entwickelt, mit dem die monetarisierten Risiken für Personen und Sachwerte im jeweiligen Projektperimeter bestimmt

34 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite werden. Dabei wird die Situation vor und nach Realisierung der Maßnahmen beurteilt. Der Bund spricht den Kantonen nur dann Subventionen für solche Projekte zu, wenn die Risikominderung und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen mit diesem Tool nachgewiesen werden kann. 3.4 Notifikation der Anwendung von Art 13 Im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee nimmt kein Anrainerstaat die Übergangsmaßnahme gem. Art. 13 Abs. 2 HWRM-RL für die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten in Anspruch. 3.5 Austausch von Informationen In Artikel 6 Absatz 2 der HWRM-RL wird für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten ein Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten für grenzüberschreitende Einzugsgebiete gefordert. Innerhalb der Arbeitsgruppe Wasserstandsvorhersage Bodensee wurden die Wasserspiegellagen festgelegt und in der Koordinierungsgruppe Alpenrhein/Bodensee wurde anschließend das Vorgehen zur Erstellung der Hochwassergefahren- und -risikokarten vereinbart. 3.6 Ergebnisse Im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee wurden die für die Mitgliedsstaaten der EU verbindlichen Gefahrenkarten und Risikokarten lt HWRM-RL Artikel 6 erstellt. Die Schweiz (kein MS der EU) verfügt mit den Gefahrenkarten nach schweizerischer Methodik über vergleichbare Unterlagen. Für Liechtenstein (kein MS der EU, Mitglied des EWR) liegen die Gefahrenkarten ebenfalls nach schweizerischer Methodik vor. In Karte 5 sind alle Risikogebiete mit Gefahren- und Risikokarten und vergleichbaren Unterlagen der Schweiz und Liechtensteins dargestellt. Die flächendeckende Darstellung der Gefahrenkarten und Risikokarten selbst ist aus Maßstabsgründen nicht möglich und sinnvoll. Deshalb liegen die Informationen im Internet vor bzw. werden diese Informationen im Internet zur Ansicht aufgelegt werden. Bespielhaft werden Kartenausschnitte in den folgenden Abbildungen 5-9 dargestellt.

35 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Hochwasserrisikomanagementplan (Teil 3) 4.1 Methodenvergleich Deutschland: Im deutschen Anteil des Bearbeitungsgebiets Alpenrhein/Bodensee wurden zwei Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM-Pläne) aufgestellt. Der eine beinhaltet die Planungen für die Landesfläche Baden-Württembergs, der andere die für das bayerische Bodenseegebiet. Beide Pläne wurden entsprechend den Empfehlungen der LAWA zur Erarbeitung von HWRM-Plänen in Deutschland erstellt und koordiniert. Ziele Entsprechend den Anforderungen des Artikel 7 der HWRM-RL und des WHG ( 76) werden in den HWRM-Plänen in Deutschland angemessene Ziele für das Risikomanagement zur Verringerung potenzieller nachteiliger Hochwasserfolgen für die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten formuliert. Für das Hochwasserrisikomanagement in Deutschland wurden folgende Oberziele 1 (grundlegende Ziele) vereinbart: Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet, Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet, Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers, Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser. Ausgehend von diesen Oberzielen erfolgte die weitere Zielfestlegung gemäß dem Subsidiaritätsprinzip auf Ebene der für die HWRM-Planung zuständigen Akteure im Zusammenhang mit der Identifizierung der Maßnahmen. Sie umfassen die von der EU vorgegebenen Aspekte Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Regeneration und Überprüfung. Basis für die Identifizierung geeigneter Maßnahmen ist die Ermittlung und Bewertung des derzeitigen Hochwasserrisikos im Sinne eines Ist-Ziel-Vergleiches im Hinblick auf die Risikosituation für die Schutzgüter bzw. auf den bisherigen Umgang mit den Hochwasserereignissen. Der Ist-Ziel-Vergleich bzw. die Zustandsbewertung ist Grundlage für die Ermittlung des Handlungsbedarfs. Die Rangfolge (Priorisierung) der Maßnahmen wurde nach den Aspekten Wirksamkeit der Maßnahme, Umsetzbarkeit, finanzielle Ressource, Umsetzungszeit sowie Synergieeffekte mit anderen Richtlinien erarbeitet. Die Reihenfolge der Nennung der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Bei der Bildung der Rangfolge sind in der Diskussion mit den verantwortlichen Akteuren die Kriterien betrachtet und abgewogen worden, das Ergebnis hing von den Verhältnissen und Rahmenbedingungen vor Ort ab. Der Aspekt der Wirksamkeit der Maßnahmen bezieht sich dabei auf die Erreichung der o.g. Ziele für die Schutzgüter. Für die Bewertung der Umsetzbarkeit sind auch die aufgrund rechtlicher Vorgaben bestehenden Pflichtaufgaben berücksichtigt worden. Weiterhin beeinflussen langwierige Genehmigungsverfahren oder sonstige Schwierigkeiten (z.b. Betroffenheit von Schutzgebieten, hoher Aufwand für Ausgleichsmaßnahmen etc.) die Umsetzbarkeit. Darüber hinaus 1 Die LAWA-Empfehlung zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen verwendet statt des Begriffs Oberziele die Begrifflichkeit grundlegende Ziele. Im Folgenden wird zur Vereinfachung immer der Begriff Oberziele verwendet.

36 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite sind auch Synergieeffekte mit anderen Richtlinien ein Gesichtspunkt für die Festlegung der Rangfolge der Maßnahmen. Der HWRM-Plan berücksichtigt alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements, wobei der Schwerpunkt auf einer Verringerung potenzieller nachteiliger Hochwasserfolgen für die Schutzgüter und sofern angebracht, auf nichtbaulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit liegt. Dabei werden die besonderen Merkmale des betreffenden Einzugsgebietes bzw. Teileinzugsgebiets berücksichtigt und bei der Entwicklung von angemessenen Zielen und Maßnahmen beachtet. Die HWRM-Pläne im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee umfassen die Gebiete, in denen nach der vorläufigen Bewertung ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Die zuständigen Stellen gewährleisten dabei eine geeignete Information und Koordination im Rahmen der Erstellung der HWRM-Pläne. In den HWRM-Plänen dürfen keine Maßnahmen enthalten sein, die in ihrer Wirkung das Hochwasserrisiko für andere Länder flussaufwärts oder flussabwärts im selben Einzugsgebiet oder Teileinzugsgebiet erheblich erhöhen, es sei denn, diese Maßnahmen wurden koordiniert und es wurde zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten eine gemeinsame Lösung gefunden (Art. 7 Abs. 4 HWRM-RL). In den HWRM-Plänen werden die Schlussfolgerungen aus der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos erläutert und in Form einer Übersichtskarte der Flussgebietseinheit dargestellt. Weiterhin werden die Gefahren- und Risikokarten übernommen und ausgewertet. Aufbauend auf dieser Gefahren- und Risikobewertung erfolgen eine Beschreibung der festgelegten angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements und eine Zusammenfassung der Maßnahmen und deren Rangfolge, die die Verwirklichung der angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements bezwecken. Die HWRM-Pläne verfolgen einen interdisziplinären Ansatz und wurden unter aktiver Beteiligung interessierter Stellen erstellt (Art. 9 HWRM-RL bzw. 79 Abs. 1 WHG). Maßnahmen Um die europaweite Umsetzung der HWRM-RL sicherzustellen, haben sich die europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten auf einen begleitenden informellen Prozess (Common Implementation Strategy, CIS) geeinigt. Dessen oberstes Entscheidungsgremium ist die Konferenz der Wasserdirektoren, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsstaaten und der Kommission zusammensetzt. Die fachlichen Grundlagen für die Entscheidungen werden für das Hochwasserrisikomanagement insbesondere durch die Fachgruppe Hochwasser (Working Group Floods) erarbeitet. Diese Fachgruppe hat im Rahmen des CIS-Prozesses folgende Aspekte des Hochwasserrisikomanagements definiert Vermeidung Schutz Vorsorge Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung Sonstiges Keine Maßnahmen Zur Konkretisierung wurden in der Liste verschiedener Arten von Maßnahmen (List of types of measures) für jeden Aspekt eine oder mehrere EU-Maßnahmenarten festgelegt. Für eine deutschlandweit einheitliche Berichterstattung wurde der LAWA- Maßnahmenkatalog entwickelt, der den Maßnahmentypen wiederum Maßnahmengruppen zuordnet. Der Katalog ist als Tabelle 10 im Anhang enthalten. Zur praxisgerechten Umsetzung des Planungsprozesses haben die Länder Bayern und Baden-Württemberg den Maßnahmenkatalog der LAWA in Hinblick auf die Maßnahmen und die jeweils zuständigen Akteure noch weiter konkretisiert.

37 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Koordination mit der WRRL Die HWRM-Pläne wurden mit den Bewirtschaftungsplänen nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) abgestimmt. Entsprechend Art. 9 HWRM-RL wurden beide Richtlinien besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz, den Informationsaustausch, gemeinsame Vorteile für die Erreichung der Umweltziele der WRRL (Art. 4 der WRRL) und die Vermeidung möglicher Zielkonflikte koordiniert. Um bei der Erarbeitung der HWRM-Pläne in Deutschland die notwendige Koordination mit der Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne nach WRRL sicherzustellen, wurde vor Beginn der jeweiligen Prozesse von der LAWA mit den Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der HWRM-RL und WRRL eine Arbeitshilfe erstellt, die den Koordinierungsbedarf und die Koordinierungsmöglichkeiten benennt und eine strukturierte Vorgehensweise darstellt. Obwohl sich die Ziele beider Richtlinien unterscheiden, sprechen doch beide das Schutzgut Umwelt an. Auch wirken beide Richtlinien in überwiegend identischen Gebietskulissen, den Flussgebietseinheiten. Es ist daher zielführend, die für die Erreichung der Ziele beider Richtlinien vorgesehenen Maßnahmen einander gegenüber zu stellen und auf potenzielle Synergie- bzw. Konfliktpotenziale mit den Zielen der jeweils anderen Richtlinie zu prüfen. Grundsätzlich sind potenzielle Synergien bei der Planung, Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen und deren Wirkung auf die Ziele, bei der Einbeziehung der interessierten Stellen und der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung des gemeinsamen Zeitplanes zur Berichterstattung sowie bei der Datenbereitstellung für den Bericht zu erwarten. Inhaltliche Synergien sind im Wesentlichen über die Maßnahmenauswahl in den HWRM- Plänen und den Maßnahmenprogrammen nach WRRL zu erwarten. Potenzielle Konflikte zwischen den Zielen beider Richtlinien wie beispielsweise bei der Umsetzung von Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, können nicht von vornherein ausgeschlossen werden und können zu einer Anpassung der Zielerreichung oder Fristen gemäß WRRL oder der Maßnahmen für den konkreten Wasserkörper/Gewässerabschnitt nach einer der beiden Richtlinien führen. Dabei ist eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen. Gegebenenfalls ist auch die Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen zugunsten von notwendigen Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements denkbar. In einem ersten Schritt wurde daher ein gemeinsamer LAWA-Maßnahmenkatalog für die Maßnahmen der HWRM-Pläne und der Bewirtschaftungspläne nach WRRL entwickelt. Bei der Aufstellung dieses gemeinsamen LAWA-Maßnahmenkatalogs fand bereits eine generelle Vorprüfung der angestrebten Maßnahmenwirkungen statt. Alle Maßnahmen bzw. Handlungsfelder des Katalogs wurden einer der folgenden Gruppen zugeordnet: M1: Maßnahmen, die die Ziele der jeweils anderen Richtlinie unterstützen. M2: Maßnahmen, die zu einem Zielkonflikt führen können. Diese werden ggf. im weiteren Planungsprozess einer Einzelfallprüfung unterzogen. M3: Maßnahmen, die für die Ziele der jeweils anderen Richtlinie nicht relevant sind. Die ausführliche Erläuterung dieser Maßnahmengruppen M1, M2 und M3 sowie die Zuordnung der Handlungsfelder zu den Kategorien M1, M2 und M3 sind in den LAWA- Empfehlungen 2 dargestellt. Internationale Koordination Die internationale Koordination erfolgt im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee auf Ebene der internationalen Flussgebietseinheit IKSR am Rhein bzw. im Rahmen der Koordinierungsgruppe Alpenrhein-Bodensee. Die Koordination ist in Kapitel 4.2 beschrieben. 2 s. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser: Fortschreibung LAWA-Maßnahmenkatalog (WRRL, HWRMRL). LAWA- Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung Produktdatenblatt WRRL-2.3.3, Stand 19. Juli 2013, ergänzt 24. Januar

38 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Information und Beteiligung interessierter Stellen und der Öffentlichkeit Nach Artikel 10 Abs. 1 der HWRM-RL sowie 79 WHG muss der Öffentlichkeit Zugang zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Gefahren- und Risikokarten sowie zum HWRM-Plan ermöglicht werden. Die zuständigen Behörden fördern eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung des HWRM-Plans. Informationen sind ebenfalls auf den Internetseiten der für die Umsetzung der HWRM-RL der zuständigen Behörden in den Anrainerländern zu erhalten. Interessierte Stellen sind, neben den für die Aufstellung und Umsetzung der HWRM-Pläne zuständigen Behörden und den kommunalen Gebietskörperschaften, insbesondere anerkannte Verbände (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbände, Organisationen des Kulturgüterschutzes, maßgebliche Vertreter der Wirtschaft und des Handels) sowie weitere Interessensgruppen. Diese wurden in geeigneter Form bei der Aufstellung angemessener Ziele und der Aufstellung des Maßnahmenplanes sowie der Priorisierung von Maßnahmen einbezogen. Insbesondere wurden im Rahmen der Beteiligung der interessierten Stellen die für die unterschiedlichen Maßnahmen nach LAWA-Maßnahmenkatalog verantwortlichen Stellen bei der HWRM-Planung beteiligt. Erfahrungen mit der Beteiligung der interessierten Stellen und der Organisation eines solchen Prozesses liegen beispielsweise aus der Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten, Hochwasseraktionsplänen, Hochwasserschutzplänen und der Umsetzung der EG- WRRL vor. Auf der Basis dieser Erkenntnisse konnte der Beteiligungsprozess an die spezifischen Anforderungen der HWRM-RL angepasst werden. Für die Beteiligung interessierter Stellen wurden nach Möglichkeit Informations- und Diskussionsforen genutzt. Sofern dies nicht möglich war, erfolgten eine geeignete Information interessierter Stellen und die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Zielbestimmung sowie der Maßnahmenplanung im Beteiligungsverfahren. Bestehende Kooperations- und Beteiligungsstrukturen beispielweise aus der Umsetzung der EG-WRRL oder im Bereich des Hochwasserrisikomanagements (z.b. Hochwasserpartnerschaften) wurden soweit sinnvoll genutzt. Strategische Umweltprüfung Umweltbericht Für beide HWRM-Pläne wurde nach 75 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit 14b, Abs. 1 Nr. 1 und der Anlage 3 Nr. 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Mit der SUP wurde gewährleistet, dass aus der Durchführung von HWRM-Plänen resultierende Umweltauswirkungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung und vor der Annahme des Plans systematisch berücksichtigt sind. Prüfgegenstand der Strategischen Umweltprüfung waren alle Maßnahmen, die für die Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR - Areas of potential significant flood risk) wirksam sind und daher in den HWRM- Plan aufgenommen wurden. Dazu gehören auch nicht innerhalb der Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko verortete Maßnahmen. Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht, in dem u. a. die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des HWRM-Plans auf die in 2 Abs. 1 Satz 2m UVPG genannten Schutzgüter entsprechend den Vorgaben des 14g UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet wurden. Gegenstand der SUP waren die in den HWRM-Plänen vorgesehenen Maßnahmen. Die Anhörung zu den HWRM-Plänen erfolgte im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemeinsam mit den Entwürfen der Umweltberichte.

39 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Berücksichtigung des Klimawandels Die bisherigen Untersuchungen des Langzeitverhaltens von meteorologischen und hydrologischen Zeitreihen belegen, dass die Trends von Kenngrößen des Niederschlags und des Abflusses in einzelnen Einzugsgebieten sehr unterschiedlich sein können. Regionale Detailuntersuchungen auf Flussgebietsebene sind daher notwendig. Die Auswirkungen werden regional unterschiedlich verteilt sein. Auch in Zukunft wird die Änderung des Klimas in Deutschland mit Folgen für die Wasserwirtschaft weitergehen, da sich nach den Erkenntnissen der Klimaforschung der Temperaturanstieg fortsetzen wird. Insgesamt wird tendenziell von der Erhöhung der Niederschläge im Winter, dem Anstieg der Häufigkeit und Intensität von Hochwasserabflüssen in oberirdischen Gewässern, einem Meeresspiegelanstieg und höheren Sturmflutwasserstände bezogen auf das Hochwasserrisikomanagement ausgegangen. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten der Klimamodelle können Aussagen für die mögliche zukünftige Entwicklung von Extremwerten des Niederschlags und davon abhängig der Hochwassersituationen bislang nur mit erheblichen Bandbreiten getroffen werden. Grund hierfür ist u.a. die große Variabilität und Komplexität des Niederschlags. Die Ergebnisbandbreite wird umso größer, je kleiner die betrachtete Region ist und je seltener das jeweils betrachtete Extremereignis auftritt. In Kombination mit globalen und regionalen Modellen sowie unterschiedlichen Emissionsszenarien fallen die Projektionen sehr unterschiedlich aus. Ähnliches gilt für die regional unterschiedliche Entwicklung der Sturmflutwasserstände entlang den Küsten. Auch bei weiteren Fortschritten der Klimaforschung werden zukünftige Projektionen als Bandbreite anzugeben sein. Durch den Klimawandel ist auf lange Sicht in Deutschland von signifikanten Veränderungen im Niederschlags- und Verdunstungsregime sowie von einem stärkeren Meeresspiegelanstieg und höheren Sturmflutwasserständen auszugehen. Je nach Ausmaß kann dies eine unmittelbare Auswirkung auf das Hochwasserrisiko im Binnenland und an den Küsten haben. Die wissenschaftlichen wie fachlichen Grundlagen und Erkenntnisse zur Beobachtung und Berechnung der Auswirkungen der Klimaveränderung auf den gesamten Wasserhaushalt sind daher kontinuierlich weiterzuentwickeln. Notwendige Vorkehrungen und wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen können so rechtzeitig in die Planungen und ihre Umsetzung einfließen. Unabhängig davon wie das Klima in der Zukunft aussehen wird, gibt es viele Maßnahmen und Handlungsoptionen, die für die Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements ohnehin nützlich sind. Dies sind insbesondere wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen, die Bandbreiten tolerieren und außerdem flexibel, nachsteuerbar und robust sind. Diese Maßnahmen werden schon heute so konzipiert, dass eine kostengünstige Anpassung möglich ist, wenn zukünftig die Effekte des Klimawandels genauer bekannt sein werden. Die Passgenauigkeit einer Anpassungsmaßnahme wird grundsätzlich regelmäßig überprüft. Die Anpassungsmaßnahmen können in einem weiten Spektrum von Klimafolgen wirksam sein. Maßnahmen mit Synergieeffekten für unterschiedliche Klimafolgen sollten bevorzugt werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen entstehen wie bei allen mit materiellem Aufwand verbundenen Tätigkeiten Treibhausgasemissionen, die jedoch als untergeordnet eingeschätzt werden. Alle Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements haben bei entsprechend abgestimmter Umsetzung, keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und unterstützen soweit wie möglich die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Generell leisten alle Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements auch einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, da sie dazu dienen, neue Risiken zu vermeiden, bestehende Risiken zu verringern sowie die nachteiligen Folgen während und nach einem Hochwassergeschehen zu verringern. Damit tragen die Maßnahmen dazu bei, die Folgen der durch den Klimawandel möglichen verschärften Hochwasserereignisse zu begrenzen. Der Klimawandel wird in Süddeutschland bereits seit etlichen Jahren beim Umgang mit Hochwassergefahren- und risiken berücksichtigt. Bereits 1998 starteten die Länder Ba-

40 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite den-württemberg und Bayern sowie der Deutsche Wetterdienst das Projekt Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft (KLIWA), dem 2007 das Land Rheinland-Pfalz beitrat. Das Projekt hat die Aufgabe, die notwendigen Konsequenzen aus dem Klimawandel für die Wasserwirtschaft zu ermitteln. Auf Basis der Ergebnisse wurden beispielsweise für die Bemessung technischer Hochwasserschutzbauwerke bereits 2005 Vorgaben für die Berücksichtigung des Klimawandels (LfU, 2005) in Form von regional differenzierten Klimazuschlägen in Baden-Württemberg eingeführt. Auf dieser Basis werden deshalb alle Maßnahmen des Maßnahmenkataloges Baden- Württemberg hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem Klimawandel, ihrer Wirkung auf den Klimawandel und ihres Beitrags zur Anpassung an den Klimawandel analysiert. In Bayern wird den Auswirkungen des Klimawandels in der Umsetzung des Aktionsprogramms 2020plus und durch die Berücksichtigung eines Klimafaktors bei der Bemessung neuer technischer Hochwasserschutzeinrichtungen Rechnung getragen. Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung Im Rahmen der turnusmäßigen Aktualisierung eines HWRM-Plans wird die Umsetzung der im Plan genannten Maßnahmen vollständig überprüft und dokumentiert. Österreich: Die Methodik für die Erstellung der HWRM-Pläne ist in Österreich vom Bund vorgegeben. Als Grundlage zur Erstellung der HWRM-Pläne dienen die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, die Ausweisung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko, die Schlussfolgerungen aus der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos sowie die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten. Für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten wurden in Vorarlberg soweit vorhanden Abflussuntersuchungen beziehungsweise Gefahrenzonenplanungen verwendet. Darüber hinaus wurde eine grobmaßstäblichere Abflussuntersuchung, welche zum Zweck der Verfeinerung der Datenlage für die Hochwasserzonierung Austria (HORA) beauftragt war, als Basis verwendet. In den Hochwassergefahrenkarten sind die Gebiete mit Szenarien von Hochwässern mit niedriger, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit dargestellt (entspricht einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von 300/100/30 Jahren). In den Hochwasserrisikokarten sind darüber hinaus, neben anderen Informationen, die ungefähre Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner sowie die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit in dem potenziell betroffenen Gebiet dargestellt. Als angemessene Ziele des HWRM-Planes wurden vier Themen festgelegt. Dies umfasst die Verringerung potenzieller hochwasserbedingter nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit, nicht bauliche Maßnahmen, Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit und eine bundesweite Festlegung angemessener Ziele. Als Grundlage für die Bundesweit einheitliche Umsetzung liegen ein fachlicher und technischer Leitfaden sowie eine standardisierte Excel-Tabelle vor. In diesen Unterlagen wurde ein Maßnahmenkatalog definiert. Dieser Maßnahmenkatalog enthält 22 Maßnahmen(typen) aus den Handlungsfeldern Vorsorge, Schutz, Bewusstsein, Vorbereitung und Nachsorge. Jede Maßnahme wird in einer Kurzbeschreibung generell beschrieben und mit Beispielen veranschaulicht. Zusätzliche Angaben zur Maßnahmencharakterisierung umfassen den Beitrag der Maßnahmen zur Erreichung der angemessenen Ziele, die

41 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Bewertung der Wirkung auf die Risikoreduktion, die Zuordnung der Maßnahmen zu einem Handlungsfeld in Anlehnung an den Risikokreislauf sowie zusätzliche Maßnahmencharakterisierungen als Entscheidungshilfen zur Festlegung der Rangfolge. Ein Kommentarfeld zu Bundeslandspezifika (z. B. rechtlicher Rahmen, zuständige Stellen, Abstimmungsbedarf) ist für die Befüllung im Rahmen der Länderbearbeitung bereitgestellt. Im 1. Planungszyklus sollen folgende Zielsetzungen erreicht werden: Der HWRM-Plan soll als strategisches Planungsinstrument etabliert werden (aufbauend auf der Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (PFRA) und der Ausweisung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) sowie den Hochwassergefahrenkarten (GK) und Hochwasserrisikokarten (RK) ). Der HWRM-Plan soll einen Überblick über bereits gesetzte Maßnahmen bieten, sowie unmittelbaren Handlungsbedarf in unterschiedlichen Fachbereichen, unter Anwendung eines interdisziplinären Ansatzes gemäß dem Risikokreislauf, darstellen. Die Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der angemessenen Ziele soll enthalten: o eine Dokumentation von bereits gesetzten Maßnahmen o eine Darstellung von in Vorbereitung ( angedachten ) oder in Planung befindlichen Maßnahmen o die Ersichtlichmachung einer breiten Palette von Maßnahmentypen zur Hochwasserrisikoreduktion aus einzelnen Fachbereichen o die Darstellung von Wirkungsbereichen der Risikoreduktion o die Ableitung einer Priorität und Rangfolge im Rahmen der Umsetzung o Es soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit gestärkt werden und ein abgestimmter und koordinierter Planungs- und Umsetzungsprozessen mit dem Ziel der Hochwasserrisikoreduktion, unter aktiver Einbindung aller Beteiligten, initiiert werden. Jedes Risikogebiet wird in dieser Excel-Tabelle kurz beschrieben und der jeweilige Status der 22 Maßnahmen(typen) in dem Gebiet abgebildet. Die Maßnahmenblätter wurden im September 2014 an den Bund übermittelt, im Zeitraum vom bis zum öffentlich ausgelegt. Liechtenstein/Schweiz: Gemeinsam mit dem Land Vorarlberg und den Kantonen St. Gallen und Graubünden sowie der Internationalen Rheinregulierung wurde für den Alpenrhein in Form eines generellen Entwicklungskonzeptes ein zukunftsweisendes Planungswerk erstellt, das sich voll und ganz an dem von der PLANAT propagierten integralen Risikomanagement orientiert (vgl. Kap ). Das integrale Risikomanagement als ein in sich geschlossener Regelkreis Vorbeugung Bewältigung Regeneration wird unter Anwendung der zur Verfügung stehenden drei Instrumente Raumplanung Schutzbauten Notfallkonzepte wird in diesem Konzept länderübergreifend umgesetzt. Schweiz: Wie bereits unter Hochwasserrisikokarten Methodenvergleich beschrieben, sind in der Schweiz die Kantone für die Umsetzung der Risikomanagement-Pläne verantwortlich. Die anzuwendende Methodik stützt sich dabei auf die für die Schweiz ausformulier-

42 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite ten Oberziele gemäss Die schweizerische Terminologie benutzt dabei nicht den Begriff Hochwasserrisikomanagement-Plan, sie verwendet vielmehr den Begriff Integrales Risikomanagement. Für die Erarbeitung der entsprechenden Steuerungsinstrumente durch die Kantone besteht vom Bund her zurzeit keine terminliche Vorgabe. 4.2 Bericht zur Internationalen Information und Koordination Das nachfolgende Kapitel beinhaltet den Text des Berichts zur Internationalen Information und Koordination der HWRM-Planung für die HWRM-Pläne gemäß Artikel 7 und 8 der HWRM-RL, der für die Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Mittelrhein, Niederrhein, Neckar und Main mit allen Anliegerstaaten und Bundesländern verhandelt wurde Vorgaben der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zur Koordination bzw. zum Informationsaustausch Entsprechend der Vorgaben der HWRM-RL müssen alle Produkte in den Flussgebieten koordiniert bzw. relevante Informationen für deren Erstellung ausgetauscht werden. Tabelle 1: Vorgaben der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zur Koordination bzw. zum Informationsaustausch Koordination Informationsaustausch Vorläufige Bewertung der Risikogebiete (Artikel 4) Austausch relevanter Informationen (Art. 4 Abs. 3 HWRM-RL / 73 Abs. 4 WHG) Inhalte des Informationsaustauschs können beispielsweise sein: Methodik (Auswahl von historischen Ereignissen, Signifikanz, Auswirkungen auf die Schutzgüter, Hochwassertypen) Daten (Ausgewählte Hochwasserereignisse, v.a. Oberlieger zu Unterlieger) Informationen über langfristige Entwicklungen wie die Auswirkungen des Klimawandels (v.a. Oberlieger zu Unterlieger) Abgrenzung der Risikogebiete (Artikel 5) Koordination zwischen den betreffenden Mitgliedsstaaten (Art. 5 Abs. 2 bzw. 73 Abs. 4 Satz 2 i.v.m. 7 Abs. 2 und 3 WHG) Inhalte der Koordination können beispielsweise sein: Methodik (u.a. Berücksichtigung von Kriterien Art. 4 Abs. 2 d HWRM-RL) und Darstellung (beispielsweise Gewässerabschnitte in Deutschland, Gemeindegebiete mit entsprechenden Gewässerabschnitten als Flächenabgrenzung in Frankreich) Abstimmung der Bewertung bei grenz-

43 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Koordination überschreitenden Gewässern (v.a. Oberlieger zu Unterlieger) - ggf. Erläuterung, wenn Oberlieger das Gebiet als Risikogebiet ansieht und Unterlieger nicht Gefahrenkarten und Risikokarten (Artikel 6) Koordination innerhalb der Flussgebietseinheiten bzw. Bewirtschaftungseinheiten, um einen internationalen Plan oder ein auf Ebene der internationalen Flussgebietseinheit koordiniertes Paket mit Plänen zu erstellen. Werden solche Pläne nicht erstellt, sollen die nationalen Pläne möglichst weitgehend auf der Ebene der internationalen Flussgebietseinheiten koordiniert sein (Art. 8 Abs. 2 HWRM-RL bzw. 75 Abs. 5 Satz 2 i.v.m. 7 Abs. 3 WHG). Inhalte der Koordination können beispielsweise sein: Methodik (Gebiete, für die Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt werden, Abstimmung angemessener (Ober-) Zie- Informationsaustausch Informationsaustausch vor Erstellung der Gefahren- und Risikokarten (Art. 6 Abs. 2 HWRM- RL / 74 Abs. 5 WHG) Inhalte des Informationsaustauschs können beispielsweise sein: Methodik Gefahrenkarten (z.b. Definition niedrige/mittlere/hohe Wahrscheinlichkeit, Aufnahme bzw. Nichtaufnahme Fließgeschwindigkeit, Maßstab der Karten, Tiefenklassifizierung, ggf. Darstellung) Daten Gefahrenkarten (z.b. Abflüsse, Ausbreitung, Tiefen bei grenzüberschreitenden Gewässern um Widersprüche/Sprünge zwischen Ober- und Unterliegern zu vermeiden) Methodik Risikokarten (z.b. Definition der dargestellten Arten der wirtschaftlichen Tätigkeiten bzw. der Flächennutzungen und deren Zuordnung zu den Grundlagendaten, Umweltobjekte über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Darstellung von Kulturgütern, sonstige Objekte/Informationen wie z.b. Steckbriefe) Daten Risikokarten (z.b. Flächennutzungen bei grenzüberschreitenden Gewässern, um Widersprüche zwischen Ober- und Unterliegern zu vermeiden, Umweltobjekte und Schutzgebiete, um grenzüberschreitend Risiken einschätzen zu können) Über den in der HWRM-RL vorgegebenen Austausch von Informationen wurden für den Rhein und die grenzüberschreitenden Gewässer im Einzugsgebiet mindestens die Abflüsse für die Hochwasserszenarien koordiniert.

44 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Koordination le, Abstimmung der Definition von Maßnahmengruppen) Ergebnisse (Maßnahmen mit Wirkungen auf Unterlieger, gemeinsame Maßnahmen (z.b. IRP)) Strategische Umweltprüfung (SUP) Grenzüberschreitende Konsultation im Rahmen der SUP (Art. 7 SUP-RL bzw. 14j UVPG) Inhalte der Koordination können beispielsweise sein: Abstimmung der angemessenen Dauer der Konsultation (Art. 7 Abs. 3 SUP-RL) und des Vorgehens, siehe z.b. BG Oberrhein Vorgehen zur Koordination Informationsaustausch Die Koordination umfasst im Wesentlichen folgende drei Schritte: Die Koordination der (grundlegenden bzw. Ober-)Ziele 3 in den jeweiligen Bearbeitungsgebieten (siehe Kapitel ): Dabei muss sichergestellt werden, dass mögliche Zielkonflikte auf der Ebene der Oberziele bzw. Ziele identifiziert und im Rahmen der Koordination der Maßnahmen planerisch bewältigt werden. Aufgabe dieses Arbeitsschrittes ist es deshalb, mögliche Zielkonflikte zu ermitteln und soweit möglich zu vermeiden. Die Abstimmung der Gebiete, für die HWRM-Pläne erstellt werden, und die Ermittlung möglicher Wirkungszusammenhänge (siehe Tabelle 8): Dieser Arbeitsschritt dient dazu, direkte Anknüpfungspunkte zwischen den HWRM-Plänen zu ermitteln und den weiteren Koordinationsbedarf im Rahmen der Maßnahmenplanung zu konkretisieren. Dazu werden mögliche wasserwirtschaftliche Wirkungszusammenhänge analysiert, die beispielsweise bei Ober-Unterliegerbeziehungen oder Planungen auf den beiden Seiten eines Gewässers zu erwarten sind. Diese müssen im Rahmen der Koordination der Maßnahmenplanung berücksichtigt werden. Die Koordination der Maßnahmenplanung (siehe Kapitel 4.2.4): Aufgabe dieses Arbeitsschrittes ist es, Maßnahmen zu ermitteln, die in anderen Bearbeitungsgebieten potenziell die Erreichung der Ziele bzw. die Umsetzung von Maßnahmen behindern oder unterstützen. Diese Maßnahmen werden identifiziert und ein Vorgehen vereinbart, um nachteilige Auswirkungen auf andere Bewirtschaftungseinheiten zu verhindern sowie Synergien zu nutzen Koordination der (Ober-)Ziele Koordination der Oberziele Österreich, Deutschland bzw. die deutschen Bundesländer im Einzugsgebiet des Rheins (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfahlen) sowie die Anrainerstaaten 3 Die LAWA-Empfehlung zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen verwendet statt des Begriffs Oberziele die Begrifflichkeit grundlegende Ziele. Im Folgenden wird zur Vereinfachung immer der Begriff Oberziele verwendet.

45 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite bzw. Bundesländer und Regionen im Einzugsgebiet von Mosel und Saar 4 haben sich als Oberziele des Hochwasserrisikomanagements vorgenommen, neue Risiken zu vermeiden, bestehende Risiken sowie die nachteiligen Folgen während eines Hochwassers und danach zu verringern. In Österreich wird auf der Ebene der Oberziele zusätzlich die Stärkung des Gefahren- und Risikobewusstseins benannt. Diese Zielsetzung wird von anderen Akteuren explizit als Ziel benannt bzw. implizit über Ziele und Maßnahmen zur Informationsvermittlung aufgegriffen. In der Schweiz sind die Oberziele (Vermeidung neuer Risiken, Verringerung bestehender Risiken und Verringerung negativer Folgen während eines Hochwassers) in anderen Zielen impliziert. Die Oberziele beziehen sich generell auf den Umgang mit Hochwasser. Eine speziell auf die HWRM- RL ausgerichtete Planung erfolgt nicht. In der Schweiz ist der Bund zuständig für die strategischen Vorgaben, die Ziele und die Grundlagen für das Risikomanagement, während die Kantone für den eigentlichen Schutz vor Naturgefahren zuständig sind (Bundesgesetz über den Wasserbau Art. 2 sowie Waldgesetz). Der Bundesrat gründete 1997 die Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT), eine außerparlamentarische Kommission, die im Bereich der Prävention für strategischen Ansätze, Bewusstseinsbilddung und Koordination tätig ist. Sie veröffentlichte bereits 2004 die wegleitende Publikation Sicherheit vor Naturgefahren. Deren Umsetzung in übergeordnete Ziele des Umgangs mit Naturgefahren ist vom Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in seiner Departementsstrategie 2012 festgelegt. Diese stützt sich auf das Konzept der Nachhaltigkeit. Sie fordert dass für alle Naturgefahren ein schweizweit vergleichbares Sicherheitsniveau für Menschen, Bauten, Infrastrukturen und weitere Sachwerte geschaffen und langfristig erhalten bliebt. Dies kann nur erreicht werden, wenn alle Verantwortungsträger ihre Aufgaben wahrnehmen. Der Schutz vor Naturgefahren ist gemeinsam von den von den Risiken direkt Betroffenen, den Bauherren, Eigentümern von Gebäuden, Betreiber von Anlagen sowie den Versicherungen und der öffentlichen Hand zu tragen. Das erfordert eine klare Regelung der Aufgaben und Kompetenzen sowie harmonisierte rechtliche Grundlagen des Bundes und der Kantone. Die entsprechenden Handlungsschwerpunkte des Bundes im Umgang mit Naturgefahren sind publiziert im 2011 erschienenen Dokument Leben mit Naturgefahren - Ziele und Handlungsschwerpunkte des Bundesamts für Umwelt (BAFU) im Umgang mit Naturgefahren. Die Schweiz und Liechtenstein als Nicht-EU-Mitgliedstaaten orientieren sich dabei gesetzlich nicht an der HWRM-RL. Die Zielsetzungen decken sich aber inhaltlich weitgehend. In der Schweiz sind die Kantone für den Schutz von Personen, erheblichen Sachwerten und Umweltbereichen und somit auch für den HWRMt-Plan verantwortlich. Diese delegieren meist diese Kompetenzen gewässerbezogen an die Gemeinden. Die Oberziele stellen die Grundausrichtung für die HWRM-Pläne in den Bearbeitungsgebieten dar. 4 Im Rahmen der CIPMS/IKSMS Frankreich, Luxemburg, Saarland (D), Rheinland-Pfalz (D), Nordrhein- Westfahlen (D), Region Wallonien (B).

46 Österreich Deutschland (LAWA- Empfehlung) Schweiz Liechtenstein IKSR Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Tabelle 2: Oberziele in den HWRM-Plänen der jeweils für die HWRM-Planung verantwortlichen Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen am Rhein (Stand Juli 2013) Oberziele Vermeidung neuer Risiken X X (Z) X X Verringerung bestehender Risiken X X (Z) X X Verringerung nachteiliger Folgen während des HW X X (Z) X X Verringerung nachteiliger Folgen nach einem HW X X - X X Stärkung des Gefahren- und Risikobewusstseins X (M) (Z) X X Legende: X: Oberziel wird explizit benannt (teilweise in unterschiedlicher Formulierung) (Z)/(M): Oberziel wird implizit über andere Ziele/Maßnahmen vorgesehen Die Gegenüberstellung in Tabelle 2 verdeutlicht, dass auf der Ebene der Oberziele keine Zielkonflikte bestehen. Das fehlende Oberziel Verringerung nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser in der Schweiz kann dazu führen, dass mögliche Synergien in den Bereichen Alpenrhein- Bodensee bzw. Hochrhein-Bodensee nicht vollständig genutzt werden. Dies ist bei der Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen Koordination der Ziele Die in Abschnitt beschriebenen Oberziele werden im Rahmen der HWRM-Pläne teilweise mit weiteren Zielen konkretisiert. Dabei können generell folgende unterschiedliche Vorgehensweisen unterschieden werden: In Österreich werden die Oberziele durch einen Maßnahmenkatalog konkretisiert. Dieser Maßnahmenkatalog umfasst 22 Maßnahmen(typen) aus den Handlungsfeldern Vorsorge, Schutz, Bewusstsein, Vorbereitung und Nachsorge. Diese Handlungsfelder bilden die EU- Maßnahmenarten vollständig ab (siehe Tabelle 3). In Deutschland werden die Oberziele jeweils in den Bundesländern weiter konkretisiert. Die Ausgestaltung orientiert sich dabei an den jeweiligen Bedürfnissen. o In den HWRM-Plänen in Baden-Württemberg werden die konkretisierenden Ziele aus einem landesweit geltenden Zielkatalog übernommen. Weitergehende Ziele werden in den HWRM-Plänen nicht festgelegt. o In Bayern werden weitere Ziele benannt, diese werden jedoch in den Bearbeitungsgebieten jeweils entsprechend der Bedürfnisse angepasst bzw. erweitert. In der Schweiz und in Liechtenstein orientieren sich auf der staatlichen Ebene die strategischen Ziele auf den nachhaltigen Umgang mit Naturgefahren. Eine speziell auf die HWRM-RL ausgerichtete Planung erfolgt wie oben erwähnt nicht. Entsprechend werden

47 Schweiz Liechtenstein Österreich IKSR Bayern Durch die HWRM-RL sind keine Ziele vorgegeben. Diese müssen nach Artikel 7 Abs.2 HWRM- RL jeweils in den HWRM-Plänen für die Bearbeitungsgebiete festgelegt werden. Die Art der Formulierung und die Abgrenzung zwischen Zielen und Maßnahmen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Für die Koordination der Ziele werden die Ziele deshalb auf die Maßnahmenarten bezogen, die im Rahmen der Vorbereitung der Berichterstattung gegenüber der EU entwickelt wurden. Baden- Württemberg Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite von diesen beiden Staaten auch verschiedene weitergehende Ziele formuliert. Im Besonderen wird in der Schweiz explizit die Anpassung und Vorbereitung an die Folgen der Klimaänderung, die Verringerung der bestehenden Risiken im Bereich der Natur- und Störfallrisiken sowie die Sicherstellung der Finanzierung des notwendigen Finanzierungsbedarfs verlangt. In Tabelle 3 ist dargestellt, für welche EU-Maßnahmenarten die Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen zusätzlich zu den Oberzielen konkretere Ziele vorsehen. Tabelle 3: Ziele in den HWRM-Plänen der jeweils für die HWRM-Planung verantwortlichen Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen für die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend den EU-Maßnahmenarten (Stand Juli 2015) EU-Maßnahmenart, für die jeweils Ziele zusätzlich zu den Oberzielen formuliert werden Vermeidung: Vermeidung X X X X X X Vermeidung: Entfernung oder Verlegung X X X X Vermeidung: Verringerung X X X X X X Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen X X X X X Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement X X X X X X Schutz: Regulierung des Wasserabflusses X X X X X X Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten X X X X X X Schutz: Management von Oberflächengewässern X X X X Schutz: Sonstige X X X Vorsorge: Hochwasservorhersage und warnung X X X X X X Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung X X X X X X Vorsorge: Öffentliches Bewusstsein und Vorsorge X X X X X X Vorsorge: Sonstige Vorsorge X X X X X Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung der Folgen für X X X X X X den Einzelnen und die Gesellschaft Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Beseitigung von Umweltschäden / Regeneration X X X X

48 Schweiz Liechtenstein Österreich IKSR Bayern Baden- Württemberg Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite EU-Maßnahmenart, für die jeweils Ziele zusätzlich zu den Oberzielen formuliert werden Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung X X X X X In Deutschland werden von den Bundesländern in den Bearbeitungsgebieten spezifische angemessene Ziele aufgestellt. X: Ziele sind im jeweiligen Zielbereich vorhanden. Die Formulierungen und Schwerpunktsetzungen durch die Planungsträger sind unterschiedlich Prüfung des Koordinierungsbedarfs von Zielen mit potentiellen Zielkonflikten Bei einer Analyse der Formulierungen der Ziele wird deutlich, dass bei Zielen zur Umsetzung der EU-Maßnahmenarten Schutz: Management von Oberflächengewässern Schutz: Regulierung des Wasserabflusses und Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten ein Konflikt zwischen Zielformulierungen mehrerer HWRM-Pläne auftreten könnte. Inwieweit hierfür eine Koordinierung im Rahmen der HWRM-Planung erforderlich ist, soll im Folgenden anhand der konkreten Formulierungen der Ziele untersucht werden. Für Ziele zur Umsetzung der EU-Maßnahmenart Schutz: Management von Oberflächengewässern treten Zielkonflikte in der Regel nicht auf. Die verwendeten Zielformulierungen, die sich auf diese Maßnahmenart und die damit verbundene Beeinflussung des Abflussvermögens beziehen sind in Tabelle 4 gegenübergestellt. Von den Kommissionen werden hierzu keine Ziele formuliert. Tabelle 4: Zielformulierungen hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zur Beeinflussung des Abflussvermögens im Rahmen der EU-Maßnahmenart Schutz: Management von Oberflächengewässern der jeweils für die HWRM-Planung verantwortlichen Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen (Entwurfsstand Mai 2014) Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen Schweiz/Liechtenstein Schweiz/Liechtenstein Schweiz/Liechtenstein Ziele hinsichtlich der Beeinflussung des Abflussvermögens im Sinne der EU-Maßnahmenart Schutz: Management von Oberflächengewässern Eingriffe minimieren. Ausreichende Abflussquerschnitte sind eine Grundvoraussetzung, damit der Hochwasserschutz sichergestellt, der Geschiebehaushalt im Gleichgewicht gehalten und die Entwässerung gewährleistet werden kann. Der Hochwasserschutz soll jedoch mit möglichst minimalen Eingriffen in den Naturraum sichergestellt werden. Rückhalten, wo möglich, durchleiten wo nötig. Natürliche Rückhalteräume sind nicht nur zu erhalten, oder sondern wo immer möglich wiederherzustellen; zusätzlich besteht der dringende Bedarf, neue, künstlich angelegte Retentionen zu schaffen.. Unterhalt gewährleisten. In den Gesetzlichen Grundlagen ist der Unterhalt als prioritäre Maßnahme festgelegt. Gewässer,

49 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen Österreich Baden-Württemberg Bayern Ziele hinsichtlich der Beeinflussung des Abflussvermögens im Sinne der EU-Maßnahmenart Schutz: Management von Oberflächengewässern Ufer und Werke des Hochwasserschutzes müssen so unterhalten werden, dass die vorhandene Abflusskapazität erhalten bleiben. Flächen im Einzugsgebiet retentionswirksam bewirtschaften; Überflutungsgebiete und Ablagerungsgebiete wiederherstellen; Absiedlung und Rückwidmung prüfen und / oder durchführen; Gewässeraufsicht durchführen und verbessern; Erhalt der Abflussleistung bei ausgebauten Gewässern und Vermeidung von Störungen des Abflusses. Verminderung von Hochwasserrisiken durch technische Bauwerke und Maßnahmen. Diesem Ziel sind u.a. Maßnahmen zur Ertüchtigung des Abflussquerschnitts durch Reduzieren von Engstellen, die regelmäßige Kontrolle der Abflussquerschnitte sowie die hochwasserangepasste Gewässerunterhaltung zugeordnet Die hier nicht aufgeführten Staaten bzw. Bundesländer und Kommissionen haben entsprechende Ziele nicht explizit formuliert, bzw. liegen nicht im BG Alpenrhein-Bodensee (Stand Mai 2014). Die Betrachtung der konkreten Zielformulierungen verdeutlicht, dass in der Regel die bestehende Abflussleistung erhalten sowie der natürliche Wasserrückhalt in der Fläche verbessert werden soll. Dadurch sind nachteilige Folgen in HWRM-Plänen für unterhalb liegende Gewässerabschnitte nicht zu erwarten. Bei Zielformulierungen, die eine Steigerung der Abflussleistung vorsehen, sind nachteilige Folgen in der Regel nur im kleinräumigen (lokalen) Bereich zu erwarten. Hier ist ein Zielkonflikt theoretisch denkbar, wenn direkt unterhalb eines Siedlungsbereichs, für den das Ziel relevant ist, ein anderer HWRM-Plan liegt. Die Zielformulierung ist auch durch das Solidaritätsprinzip in Artikel 7 Abs. 4 HWRM-RL geprägt. Eine weitere Koordination der Ziele, die sich auf die EU-Maßnahmenart Schutz: Management von Oberflächengewässern beziehen, ist deshalb nicht erforderlich. Relevante Konflikte sind prinzipiell für Ziele denkbar, die sich auf die Umsetzung der EU- Maßnahmenarten Schutz: Regulierung des Wasserabflusses und Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten beziehen. In Tabelle 5 sind die verwendeten Zielformulierungen zusammengestellt. Tabelle 5: Zielformulierungen hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zur Beeinflussung des Abflussvermögens im Rahmen der EU-Maßnahmenarten Schutz: Regulierung des Wasserabflusses und Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten der jeweils für die HWRM-Planung verantwortlichen Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen (Entwurfsstand Mai 2014) Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen Schweiz/Liechtenstein Ziele hinsichtlich der Umsetzung der EU-Maßnahmenarten Schutz: Regulierung des Wasserabflusses und Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten Schutzziele differenzieren. Hochwasserschutzkonzepte bauen auf einer Differenzierung der Schutzziele auf: Hohe Sachwerte sind besser zu schützen als niedrige. Nach diesem Prinzip benötigen Kulturland und Einzelgebäude meist weniger Schutz als Siedlungen, Industrieanlagen oder Infrastruktureinrichtungen, während bei extensiven Nutzflächen in der Regel kein besonderer Hochwasserschutz nötig ist. Allerdings kann die Abklärung des möglichen Schadens im Einzelfall eine andere Gewichtung ergeben, weshalb alle Maßnah-

50 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen Schweiz/Liechtenstein Schweiz/Liechtenstein Österreich Baden-Württemberg Bayern Ziele hinsichtlich der Umsetzung der EU-Maßnahmenarten Schutz: Regulierung des Wasserabflusses und Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten men bewertet werden müssen und auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind. Schwachstellen überprüfen. Den naturgegebenen Unsicherheiten ist besser Rechnung zu tragen. Die konstruktive Sicherheit der Schutzbauten ist entsprechend zu optimieren. Die Schutzbauten sind zudem auf ihre Funktionsfähigkeit und konstruktive Sicherheit gegenüber Überlastungen bei extremen Ereignissen zu prüfen. Durch die periodische Überprüfung der Tauglichkeit bereits getroffener Schutzmaßnahmen können mögliche Schwachstellen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Unterhalt gewährleisten. Der sachgerechte Unterhalt der Gewässer ist gesetzlich als prioritäre Daueraufgabe festgehalten. Er stellt sicher, dass sowohl die Substanz der vorhandenen Schutzbauten als auch die jeweiligen Abflusskapazitäten erhalten bleiben. Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten a) Hochwasser- und Feststoffrückhalteanlagen b) lineare Schutzmaßnahmen c) sonstige Maßnahmen; Hochwasserschutzanlagen instandhalten, betreiben und verbessern, Gewässerpflege durchführen; Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen Verringerung der Hochwasserwahrscheinlichkeit, soweit eine Eigenvorsorge der betroffenen Personen bzw. für die Gebäude, Anlagen, Betriebe und Einrichtungen nicht zumutbar ist. Verminderung von Hochwasserrisiken durch technische Bauwerke und Maßnahmen. Diesem Ziel sind sowohl die Maßnahmen zur Planung, Bau und Unterhaltung von Schutzbauwerken sowie die regelmäßige Kontrolle im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht und der Gewässerschauen zugeordnet. Die hier nicht aufgeführten Staaten bzw. Bundesländer und Kommissionen haben entsprechende Ziele nicht explizit formuliert bzw. liegen nicht im Bearbeitungsgebiet (Stand Mai 2014). Die Zielformulierungen verdeutlichen die Ausrichtung auf den Erhalt bestehender Hochwasserschutzeinrichtungen und den nach Nutzungen differenzierten Neubau bzw. die Ergänzung bestehender Hochwasserschutzsysteme. Durch den Bau von Schutzanlagen kann generell eine Abflussverschärfung für Unterlieger bzw. bei gemeinsamen Gewässerabschnitten auf der anderen Gewässerseite eintreten. Bei der Maßnahmenplanung ist jedoch das Solidaritätsprinzip des Artikels 7 Abs. 4 HWRM-RL zu beachten. Das bedeutet, es dürfen ohne vorherige Abstimmung keine Maßnahmen in HWRM-Pläne aufgenommen werden, die aufgrund ihres Umfangs und ihrer Wirkung das Hochwasserrisiko anderer Länder flussaufwärts oder flussabwärts im selben Einzugsgebiet oder Teileinzugsgebiet erheblich erhöhen. Dies wird u.a. in den wasserrechtlichen Vorgaben der Staaten und Bundesländer durch die Festlegung aufgegriffen, dass eine Abflussverschärfung zu vermeiden ist (beispielsweise in Deutschland u.a. durch 5 Abs.1 Nr.4 Wasserhaushaltsgesetz und die entsprechenden Ausführungen der Wassergesetze der Bundesländer, in der Schweiz sind entsprechende Vorgaben in den kantonalen Gesetzen vorgesehen wie z.b. 1 Wasserbaugesetz Kanton St. Gallen, in Öster-

51 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite reich im vierten Abschnitt des Wasserrechtsgesetztes (WRG 1959 idgf), Von der Abwehr und Pflege der Gewässer einschließlich Bestimmungen zur Wahrung der Rechte Dritter.) Darüber hinaus wirken diesem potenziellen Konflikt internationale und nationale Vereinbarungen entgegen. Dazu zählen unter anderem die 1982 geschlossene deutsch-französische Vereinbarung über den Ausbau des Rheins sowie Vereinbarungen über das Schutzniveau zwischen den Bundesländern. Diese bilden die Grundlage der HWRM-Planung. Am gemeinsamen Abschnitt des Alpenrheins entlang der Grenze Schweiz/Österreich sorgt die Internationale Rheinregulierung (IRR) für das koordinierte Umsetzen von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen. In der Schweiz sind entsprechende Vorgaben in den kantonalen Gesetzen vorgesehen, während in Liechtenstein die nationale Gesetzgebung dies festlegt. Es ist eine Tatsache, dass in der Schweiz und in Liechtenstein für den Hochwasserschutz in Gebieten mit hohem Schadenpotential die Abflusskapazität an gewissen Gewässerabschnitten erhöht wird. Gleichzeitig wird aber auch jede Gelegenheit genutzt, Überflutungsräume freizuhalten und womöglich zu vergrößern. Allgemein beeinflussen die eigentlichen Hochwasserschutzmaßnahmen im schweizerischen Einzugsgebiet des Rheins und in Liechtenstein aber die Abflussspitzen des Rheins praktisch nicht. Somit ist die Auswirkung auf die Unterlieger vernachlässigbar. Zudem übt der Bodensee seine dämpfende Wirkung auf den Rheinabfluss eines beträchtlichen Teils des obersten Einzugsgebiets aus. Zusammen mit den für den Hochrhein wichtigen Reguliermöglichkeiten der Alpenrandseen sind somit sind keine Auswirkungen auf den Rhein selbst und die Unterlieger mit Konfliktpotential zu erwarten. Es sei in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die Wasserkraftwerke mit ihren Speicherseen hingewiesen, welche die Hochwasserspitzen in Abhängigkeit ihres jeweiligen Füllstandes zumindest im Alpenrhein spürbar zu dämpfen vermögen. Abschließend darf auch die in der Schweiz und Liechtenstein bald 200 Jahre lang geübte Tradition in Sachen Einzugsgebietsmanagement nicht unerwähnt bleiben. Die Überzeugung, dass Hochwasserschutz im Einzugsgebiet mit einer entsprechenden Ausgestaltung der Vegetationsdecke beginnt, hat ihren Niederschlag bereits im 19. Jahrhundert in den Waldgesetzgebungen der beiden Länder gefunden. Diese auf Ebene der Maßnahmen laufende Koordination (siehe Tabelle 7) ist auch zukünftig fortzusetzen. Eine weiter reichende Koordination der Ziele ist auf Grund der Vorgaben des Artikels 7 Abs. 4 HWRM-RL, der laufenden Aktivitäten auf Ebene der Maßnahmen und der Ausrichtung der Ziele nicht erforderlich. Die IKSR trägt durch den internationalen übergeordneten Teil des HWRMP der IFGE Rhein zu der Koordination bei. Vor der formellen Verabschiedung erfolgt eine Koordination zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten für Maßnahmen mit grenzüberschreitenden nachteiligen Folgen (gemäß Artikels 7 Absatz 4 der HWRM-RL), Die Mitgliedstaaten unterrichten die IKSR über die getroffenen Beschlüsse nach der Koordination dieser Maßnahmen Prüfung des Koordinierungsbedarfs von Zielen mit potentiellen Synergien Für die Ziele zur Umsetzung der EU-Maßnahmenarten Vermeidung: Entfernung oder Verlegung Vermeidung: Verringerung

52 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss Einzugsgebietsmanagement Vorsorge: Hochwasservorhersagen und warnungen Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung der Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Beseitigung von Umweltschäden / Regeneration Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung können sowohl in Ober-Unterlieger-Situationen als auch bei gemeinsamen Gewässerabschnitten Synergien erzielt werden. Diese lassen sich in der Regel jedoch erst mit der Umsetzung der Maßnahmen durch Koordination bzw. Information erreichen. Eine weitergehende Koordinierung der Ziele im Rahmen der HWRM-Planung ist deshalb nicht erforderlich. Für die Maßnahmenart Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen werden keine expliziten Ziele formuliert. Eine Koordination von Zielen ist deshalb nicht erforderlich. Durch Artikel 6 Abs. 2 HWRM-RL ist ein Informationsaustausch im Rahmen der Hochwassergefahren- und - risikokarten vorgegeben, der übergreifend für die Bearbeitungsgebiete im Rahmen der in Tabelle 7 dargestellten Institutionen erfolgt Ziele, für die weder Zielkonflikte noch Synergien erwartet werden Für die Ziele zur Umsetzung der EU-Maßnahmenarten Vermeidung: Vermeidung Schutz: Sonstige Vorsorge: Öffentliches Bewusstsein und Vorsorge Vorsorge: Sonstige Vorsorge Sonstiges sind keine relevanten nachteiligen Wechselwirkungen zwischen den Planungsgebieten der HWRM-Pläne zu erwarten. Auch relevante Synergieeffekte für die Zielerreichung durch eine Koordination der Ziele sind nicht abzusehen Zusammenfassung des Koordinierungsbedarfs für die Ziele des Hochwasserrisikomanagements Die Untersuchungen der Ziele der Staaten, Bundesländer und Kommissionen (siehe oben) haben gezeigt, dass eine weitergehende Koordination der Ziele über das bestehende Maß hinaus nicht erforderlich ist. Für ein wirksames Hochwasserrisikomanagement ist es erforderlich, dass bei einer zukünftigen Weiterentwicklung der Ziele des Hochwasserrisikomanagements auch weiterhin die möglichen Konflikte und Synergiepotenziale berücksichtigt und soweit im Einzelfall erforderlich im Rahmen der bestehenden Koordinationsstrukturen (siehe Tabelle 7) koordiniert werden.

53 zur Vermeidung nachteiliger Folgen auf die Zielerreichung zur Erreichung von Synergien kein Bedarf Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Koordination der Maßnahmen In Tabelle 6 wird der Koordinationsbedarf der Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements dargestellt, die jeweils aus den Oberzielen bzw. Zielen abgeleitet werden. Da die Maßnahmen entsprechend der Bedürfnisse in den jeweiligen Bearbeitungsgebieten der HWRM-Pläne unterschiedlich definiert werden, wird eine Gegenüberstellung mit den EU-Maßnahmenarten 5 vorgenommen, in denen die Berichterstattung gegenüber der EU erfolgt. Tabelle 6: Koordinationsbedarf bei den Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements in Bezug auf die EU-Maßnahmenarten Resultierender Koordinationsbedarf für die EU- Maßnahmenarten Vermeidung: Vermeidung X Vermeidung: Entfernung oder Verlegung Info Vermeidung: Verringerung Info Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen X* Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abflussund Einzugsgebietsmanagement Info Schutz: Regulierung des Wasserabflusses X Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten X Schutz: Management von Oberflächengewässern X Schutz: Sonstige X Vorsorge: Hochwasservorhersage und warnung X Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung X Vorsorge: Öffentliches Bewusstsein und Vorsorge X Vorsorge: Sonstige Vorsorge X Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung der Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft X Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Beseitigung von Umweltschäden / Regeneration Info Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung X Sonstiges X X = Koordinationsbedarf Info = Information (in der Regel im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Maßnahme) * = Unter die Maßnahme Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen fällt auch der verpflichtende Informationsaustausch gemäß Artikel 6 Abs. 2 HWRM-RL über die Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für Grenzgewässer bzw. grenzüberschreitende Gewässer. Dieser verpflichtende Informationsaustausch entspricht weitgehend einer Koordination Generell sind bei der Koordination und insbesondere der Umsetzung der Maßnahmen die im Anhang dargestellten wasserwirtschaftlichen Abhängigkeiten zu berücksichtigen. 5 Für Deutschland erfolgt die Berichterstattung gegenüber der EU über eine Kategorisierung der Maßnahmen entsprechend den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Diese Maßnahmenkategorien sind wiederum eindeutig den EU-Maßnahmenarten zugeordnet (siehe ausführlich in Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (2013) - Anlage 2: Zuordnung der EU-Maßnahmenarten und LAWA-Handlungsfelder zur vorhandenen bzw. geplanten Umsetzung der konkreten Maßnahmen im HWRM-Plan).

54 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Prüfung des Koordinierungsbedarfes von Maßnahmen, deren Umsetzung zu nachteiligen Folgen auf die Zielerreichung in anderen Bearbeitungsgebieten führen kann. Eine Koordination der Maßnahmen ist immer dann erforderlich, wenn von ihrer Umsetzung nachteilige Folgen auf die Zielerreichung in den angrenzenden Bearbeitungsgebieten der HWRM- Pläne ausgehen können. Dies betrifft alle Maßnahmen der EU-Maßnahmenarten Schutz: Regulierung des Wasserabflusses Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten Diese Koordination erfolgt zwischen den Planungsträgern durch vertragliche Regelungen bzw. Vereinbarungen und entsprechende Organisationen zur Koordinierung (siehe Tabelle 7) für das gesamte Einzugsgebiet des Rheins. Diese Aktivitäten werden auch für die HWRM-Planung genutzt und müssen auch zukünftig weiter fortgesetzt werden. Ein zusätzlicher Koordinationsbedarf der Maßnahmen dieser EU-Maßnahmenarten für die HWRM-Planung ist deshalb nicht erforderlich. Die laufende Koordination von Maßnahmen ist auch zukünftig fortzusetzen. Tabelle 7: Gewässerabschnitte mit bestehenden Koordinierungsaktivitäten für die EU- Maßnahmentypen zur Vermeidung nachteiliger Folgen auf die Zielerreichung bei der Umsetzung von Maßnahmen Gewässerabschnitt / Institutionen Rhein Alpenrhein (Zusammenfluss Vorder-und Hinterrhein bis Bodensee) Rhein zwischen Illmündung und Bodensee Bodensee Koordinierungsgremium Internationale Kommission zum Schutz des Rheins IKSR Internationale Regierungskommission Alpenrhein Internationale Rheinregulierung Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee Beteiligte Planungsträger Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande Kantone Graubünden und St.Gallen, Liechtenstein und Vorarlberg Schweiz, Österreich Baden-Württemberg, Bayern, Österreich, Schweiz Vertragliche Regelung/ Vereinbarung Übereinkommen Gewässerqualität, Koordination Hochwasserschutz/ Rheinatlas, Koordination HWRMRL für das internationale Rheineinzugsgebiet (Beschluss 14, Rheinministerkonferenz) Wasserwirtschaftliche Maßnahmen Staatsvertrag Technische Bauwerke, Wasserwehr, Koordination der Hochwasserwarnung Übereinkommen Reduktion von Stoffeinträgen, Uferrenaturierung, Schadensabwehr (insbesondere Gewässerqualität) lt. Ministerbeschluss auch Koordination der HWRM-RL

55 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Gewässerabschnitt / Institutionen Bodensee Rhein Rhein auf deutschem Hoheitsgebiet Gesamte Länge des Rheins Länderübergreifendes Hochwasserportal (LHP) HVZ Karlsruhe Koordinierungsgremium AG Wasserstandsvorhersage Bodensee Internationale Kommission zum Schutze des Rheins FGG (Flussgebietsgemeinschaft) Rhein Rheinministerkonferenzen Facharbeitsgruppe LHP Beteiligte Planungsträger Baden-Württemberg, Vorarlberg, Schweiz, (Bayern nachrichtlich, Vertretung durch BW) Liechtenstein, Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, EU Bund und Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) Liechtenstein, Österreich, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Wallonien, EU (Schweiz) Alle Bundesländer unter Mitwirkung des Bundes sowie der Schweiz Baden-Württemberg Vertragliche Regelung/ Vereinbarung Verwaltungsvereinbarung über Zusammenarbeit bei der Wasserstandsvorhersage Bodensee (Pegel Konstanz) Übereinkommen Gewässerqualität, Koordination Hochwasserschutz/ Rheinatlas, Koordination HWRMRL für das internationale Rheineinzugsgebiet (Beschluss 14. Rheinministerkonferenz) Umsetzung der deutschen Aufgaben von IKSR und EU-WRRL Abstimmung und Koordination nationaler und internationaler wasserwirtschaftlicher Belange Artikel 3, EG-WRRL Beschluss 143. LAWA VV, Beschluss 76. UMK Bilaterale Kontakte Deutschland, Schweiz Österreich, Frankreich, Niederlande Prüfung des Koordinierungsbedarfes von Maßnahmen mit potentiellen Synergien Für die Maßnahmen der im Folgenden aufgelisteten EU-Maßnahmenarten können bereits durch einen Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Koordinationsstrukturen Synergieeffekte erreicht werden: Vermeidung: Entfernung oder Verlegung Vermeidung: Verringerung Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Beseitigung von Umweltschäden / Regeneration

56 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Die Information über die Verringerung des Hochwasserrisikos durch Entfernung oder Verlegung bzw. Verringerung ist besonders in Ober-/Unterlieger-Situationen relevant und ist deshalb Teil der Zusammenarbeit in den Koordinationsgremien (siehe Tabelle 7). Die Maßnahmen der EU- Maßnahmenart Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement wird für verschiedene gemeinsame Gewässerabschnitte bereits koordiniert (siehe Tabelle 7). Diese Aktivitäten sollen auch weiterhin fortgesetzt werden, so dass bei der konkreten Umsetzung der Maßnahmen eine Koordination zur Erzielung von Synergieeffekten sichergestellt ist. Ein zusätzlicher Koordinationsbedarf für die HWRM-Planung besteht nicht. Unter die Maßnahme Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen fällt auch der verpflichtende Informationsaustausch gemäß Artikel 6 Abs. 2 HWRM-RL über die Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für Grenzgewässer bzw. grenzüberschreitende Gewässer. Dieser verpflichtende Informationsaustausch entspricht weitgehend einer Koordination. Diese Abstimmungen sind in eigenständigen Berichten dokumentiert. Im Rahmen der Fortschreibung (ab 2013 alle sechs Jahre) der Hochwassergefahren- und risikokarten ist dieser Informationsaustausch erneut vorgesehen. Ein zusätzlicher Koordinationsbedarf für die HWRM-Planung besteht deshalb nicht. Nach einem Hochwasser ist der gegenseitige Informationsaustausch über eingetretene Umweltschäden eine Voraussetzung für eine effektive Beseitigung von Umweltschäden. Dieser ist deshalb im Rahmen der bestehenden Koordinationsgremien vorgesehen. Ein zusätzlicher Koordinationsbedarf für die HWRM-Planung besteht nicht. Im Rahmen der konkreten Umsetzung der Maßnahmen ist die Vorbereitung dieses Informationsaustauschs zu berücksichtigen. Für die Maßnahmen der im Folgenden aufgelisteten EU-Maßnahmenarten kann eine Koordination zu Synergieeffekten beitragen: Vorsorge: Hochwasservorhersage und warnungen Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung der Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung Für die EU-Maßnahmenart Vorsorge: Hochwasservorhersage und warnungen bestehen vertraglich festgelegte und bereits etablierte Koordinationsbeziehungen für das nationale und internationale Rheineinzugsgebiet. Die internationale Zusammenarbeit beim Hochwassermelde- und - vorhersagesystem für den Rhein ist durch nationale und internationale Verwaltungsvereinbarungen grundsätzlich geregelt. Entlang des Rheinstroms sind hierfür die Hochwasserzentralen der Schweiz und der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz (gemeinsam mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest) und der Niederlande zuständig. Auf Initiative der Internationalen Regierungskonferenz Alpenrhein (IRKA) wurde unter der Federführung des schweizerischen Bundesamtes für Umwelt (BAFU) auch für den Alpenrhein selbst ein Niederschlags-Abflussprognosemodell erstellt. Die Schweiz, Liechtenstein und Österreich verfügen damit seit kurzem über ein Instrument, dass die Herausgabe von trinational koordinierten Hochwasserwarnungen erlaubt.

57 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Die zuverlässige einheitliche Vorhersage des Bodensee-Wasserstandes für Situationen mit außergewöhnlich hohen Seewasserständen wurde in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Schweiz, dem Land Baden-Württemberg und Land Vorarlberg geregelt. Grundlage ist die Verwendung einheitlicher Daten- und Modellgrundlagen sowie die anschließende Bereitstellung/Veröffentlichung der Ergebnisse. Die Konzeption, Durchführung und Fortschreibung erfolgt durch eine internationale Facharbeitsgruppe die AG Wasserstandsvorhersage Bodensee. Für das deutsche Rheingebiet zwischen Bodensee, Hochrhein und dem Oberrhein bis Worms werden von der Hochwasservorhersagezentrale der LUBW im Hochwasserfall mehrfach täglich aktualisierte Lageberichte erstellt sowie stündlich aktualisierte Vorhersagen für mehr als 80 Pegel im baden-württembergischen Rheingebiet berechnet und veröffentlicht. Um eine bestmögliche Vorhersage für den Rheinstrom zu gewährleisten, erstellt jede der Hochwasserzentralen auf Basis ihrer guten örtlichen Kenntnisse und Modelle die Vorhersagen für die Einzugsgebiete im jeweiligen Zuständigkeitsbereich und gibt diese automatisiert und zeitnah an die flussabwärts gelegene Zentrale weiter. Ein jährlich stattfindender Erfahrungsaustausch dient der weiteren Verbesserung der gemeinsamen Vorhersagekette sowie zur Information und zur Abstimmung weiterer Entwicklungen. Das länderübergreifende Hochwasserportal (LHP, wird gemeinsam von den deutschen Bundesländern betrieben und ist von zentraler Bedeutung für die Gesamtübersicht des Hochwassergeschehens für alle Flussgebiete in Deutschland. Es bietet eine laufend aktualisierte Übersicht zur aktuellen Hochwasserlage an über 1000 Pegeln in Deutschland sowie zur Warnlage an den Flüssen. Darüber hinaus enthält das LHP die aktuellen Lageberichte der Hochwasserzentralen und ermöglicht den schnellen Zugang auf die detaillierten Hochwasserinformationen der Landeshochwasserportale. Das Internetportal wird von den Hochwasserzentralen der Bundesländer technisch betrieben und von einer Expertengruppe der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft (LAWA) fachlich betreut und inhaltlich fortgeschrieben. Die Maßnahmen der EU-Maßnahmenarten Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung, Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung der Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft und Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung werden derzeit nur teilweise koordiniert. Mit der Forderung des Artikels 7 Abs. 2, wonach der Schwerpunkt auf nichtbaulichen Tätigkeiten der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit liegt, die in den Maßnahmen der Planungsträger aufgegriffen wird, ist mit einer verstärkten Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu rechnen. Dabei sollten sowohl auf lokaler als auch regionaler Ebene die Chancen eines koordinierten Vorgehens genutzt werden. Dazu gehört unter anderem die Vorbereitung der notwendigen Schritte für die geregelte Außerbetriebnahme und Inbetriebnahme von Infrastrukturanlagen während eines Hochwassers und danach (z.b. Bahnlinien, Straßen, Brücken, Energieversorgung, Telekommunikation) sowie der Erfahrungsaustausch nach einem Hochwasser. Die Extremszenarien in den Hochwassergefahren- und -risikokarten bilden für diese Koordination eine wertvolle Grundlage. Da die Extremszenarien in vielen Bereichen erst im Rahmen der HWRM-Planung neu ermittelt wurden, sind sie in den bisherigen Aktivitäten nicht flächendeckend berücksichtigt.

58 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Im Rahmen der Maßnahmenplanung sollte die Koordination deshalb für diese EU- Maßnahmenarten grundsätzlich verankert und im Rahmen der konkreten Umsetzung berücksichtigt werden. Ausgangspunkt dafür sollten die bestehenden Koordinierungsgremien sein. Darüber hinaus bietet es sich insbesondere an gemeinsamen Gewässerabschnitten und in Ober- Unterliegersituationen an, weitergehende Koordinationsstrukturen aufzubauen und zu pflegen. Ein Beispiel hierfür könnte eine gemeinsame Analyse der Gefahren und Risiken auf regionaler Ebene sein Zusammenfassung des Koordinierungsbedarfes für die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements Bei der Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements, die unter die EU- Maßnahmenarten des Aspektes Schutz: Regulierung des Wasserabflusses und Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten fallen, sind nachteilige Folgen auf die Zielerreichung in anderen Bearbeitungsgebieten nicht generell auszuschließen. Diese werden deshalb bereits jetzt umfassend koordiniert. Die Ergebnisse der durchgeführten Koordination für die Projekte, mit potentiellen grenzüberschreitenden nachteiligen Folgen für die Teil-A Gewässer (EzG > km²) müssen an die IKSR rückgemeldet werden. Darüber hinaus gehende Aktivitäten im Rahmen der HWRM-Planung sind deshalb nicht erforderlich. Durch einen Informationsaustausch im Rahmen der bestehenden Koordinationsstrukturen können für die EU-Maßnahmenarten Vermeidung: Entfernung oder Verlegung, Vermeidung: Verringerung, Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen, Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement und Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Beseitigung von Umweltschäden / Regeneration Synergien erzielt werden. Insbesondere die Maßnahmen der EU-Maßnahmenart Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement mit Wirkungszusammenhängen in mehreren Bearbeitungsgebieten werden bereits jetzt koordiniert. Ebenfalls koordiniert werden die Maßnahmen der EU-Maßnahmenart Vorsorge: Hochwasservorhersage und warnungen. Hierfür wird eine Intensivierung der bestehenden Zusammenarbeit der Hochwasservorhersage beispielsweise durch den multilateralen Austausch von Daten und Instrumenten (z.b. gemeinsames Vorhersagemodell etc.) im gesamten Rheineinzugsgebiet angestrebt. Um Synergien zu erzielen, ist eine verstärkte Koordination bei der Umsetzung von Maßnahmen der EU-Maßnahmenarten Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung, Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung der Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft und Wiederherstellung / Regeration und Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung auf regionaler und lokaler Ebene anzustreben. Diese sollte in der HWRM-Planung in den Bearbeitungsgebieten beispielsweise durch Hinweise für die Umsetzung initiiert werden. Als Ausgangspunkt sollten die in den Hochwassergefahren- und -risikokarten dargestellten Extremszenarien genutzt werden. Die Extremszenarien wurden im Rahmen der HWRM-Planung neu ermittelt und sind deshalb in den bisherigen Aktivitäten noch nicht flächendeckend berücksichtigt. Ober und Unterlieger eines Gewässers müssen teilweise die Planung und insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements koordinieren, um eine gegenseitige Beeinträchtigung der Zielerreichung zu vermeiden und Synergien zu erzielen. Dies betrifft die Anlieger von gemeinsamen Gewässerabschnitten. Tabelle 8 zeigt die Gewässer, an denen eine

59 Staat / Bundesland Gewässer Oberlieger Direkt zugehöriger Unterlieger Unterlieger Direkt zugehöriger Oberlieger Gemein-same Gewässerabschnitte Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Koordination in der Flussgebietseinheit Rhein erforderlich ist. Dabei sind jeweils alle Abhängigkeiten für die einzelnen Planungsträger benannt. Tabelle 8: Von den Planungsträgern zu beachtende wasserwirtschaftliche Abhängigkeiten für die Koordination und Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein - Bodensee Zugehörige Planungsträger der gemeinsamen Gewässerabschnitte Baden- Rhein X Schweiz X Schweiz X Schweiz Württemberg Baden- Württemberg Bodensee X Österreich X Bayern, Österreich, Schweiz Bayern Bodensee X Österreich X Baden-Württemberg, Österreich, Schweiz Liechtenstein Rhein X Österreich X Schweiz X Schweiz Österreich Rhein X Schweiz X Schweiz Österreich Bodensee X Baden- Württemberg, Bayern, Schweiz X Baden-Württemberg, Bayern, Schweiz Schweiz Rhein X Baden- X Baden- X Baden-Württemberg Württemberg Württemberg Schweiz Rhein X Österreich X Österreich Schweiz Rhein X Liechtenstein Schweiz Bodensee X Österreich X Baden-Württemberg, Bayern, Österreich Tabelle 9: Aspekte und Maßnahmenarten entsprechend der Definition der EU (Tabelle C.2: Maßnahmenarten/Gruppe aggregierter Maßnahmen vom ) Aspekte des Hochwasserrisikomanagements Keine Maßnahmen Art Keine Maßnahmen Beschreibung Kein Maßnahmenvorschlag zur Reduzierung des Hochwasserrisikos in APSFR. Vermeidung Vermeidung Maßnahme zur Vermeidung der Ansiedlung neuer oder zusätzlicher Rezeptoren in hochwassergefährdeten Gebieten, z.b. in den Bereichen Landnutzungsplanung und Landnutzungsbeschränkungen. Entfernung oder Verlegung Maßnahme zur Entfernung / zum Rückbau von Rezeptoren aus hochwassergefährdeten Gebieten oder der Verlegung von Rezeptoren in Gebiete mit niedrigerer Hochwasserwahrscheinlichkeit und / oder mit geringeren Gefahren. Verringerung Maßnahme zur Anpassung der Rezeptoren, um die nachteiligen Folgen im Falle eines Hochwasserereignisses zu verringern, Maßnahmen an Gebäuden, öffentlichen Netzwerken usw..

60 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Aspekte des Hochwasserrisikomanagements Schutz Vorsorge Art Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement Regulierung des Wasserabflusses Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten Management von Oberflächengewässern Sonstige Hochwasservorhersagen und warnungen Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung Öffentliches Bewusstsein und Vorsorge Sonstige Vorsorge Beschreibung Sonstige Maßnahmen zur Unterstützung der Vermeidung von Hochwasserrisiken (kann Modellierung und Bewertung von Hochwasserrisiken, Bewertung der Anfälligkeit für Hochwasser, Erhaltungsprogramme oder maßnahmen, usw. umfassen). Maßnahmen zur Reduzierung des Abflusses in natürliche und künstliche Entwässerungssysteme, wie Sammel- und / oder Speicherbecken für oberirdischen Abfluss, Verbesserung der Infiltration usw. einschließlich von in Überschwemmungsgebieten und in Gewässern vorhandenen Anlagen und der Wiederaufforstung von Böschungen zur Wiederherstellung natürlicher Systeme, die dazu beitragen, den Abfluss zu verzögern und Wasser zu speichern. Maßnahmen, die sich signifikant auf das hydrologische Regime auswirken; diese umfassen anlagenbedingte Eingriffe für die Abflussregulierung, wie Baumaßnahmen, Änderung oder Beseitigung von Wasser zurückhaltenden Strukturen (z. B. Dämme oder andere angeschlossene Speichergebiete) sowie die Weiterentwicklung bestehender Vorgaben zur Abflussregulierung). Maßnahmen, die anlagebedingte Eingriffe in Süßwassergerinnen, Gebirgsflüssen, Ästuaren, Küstengewässern und hochwassergefährdeten Gebieten beinhalten, wie der Bau, Änderungen oder die Beseitigung von Bauwerken oder Änderungen von Gerinnen, dem Management der Sedimentdynamik, von Dämmen und Deichen. Maßnahmen, einschließlich anlagebedingter Eingriffe, zur Reduzierung von Überschwemmungen durch Oberflächengewässer, typischerweise aber nicht ausschließlich, in städtischen Gebieten, wie zum Beispiel Steigerung der künstlichen Entwässerungskapazität oder durch den Bau nachhaltiger Entwässerungssysteme (SuDS). Sonstige Maßnahme zur Verbesserung des Schutzes gegen Überschwemmungen, die gegebenenfalls Programme oder Maßnahmen zur Instandhaltung bestehender Hochwasserschutzeinrichtungen beinhalten können. Maßnahme zur Einrichtung bzw. Verbesserung von Hochwasservorhersage- oder warndiensten. Maßnahme zur Einrichtung oder Verbesserung von institutionellen Notfallplänen für den Fall von Hochwasserereignissen. Maßnahme zur Bildung und Stärkung des öffentlichen Bewusstseins bzw. der öffentlichen Vorsorge im Fall von Hochwasserereignissen Sonstige Maßnahme zur Einrichtung oder Verbesserung der Vorsorge bei Hochwasserereignissen zur Verminderung nachteiliger Folgen

61 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Aspekte des Hochwasserrisikomanagements Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung Sonstiges Art Überwindung der Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft Beseitigung von Umweltschäden / Regeneration Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung Beschreibung Aufräum- und Wiederherstellungsaktivitäten (Gebäude, Infrastruktur, etc.); Unterstützende Maßnahmen zur körperlichen Gesundheit und dem geistigen Wohlbefinden, einschl. Stressbewältigung; Finanzielle Katastrophenhilfe (Zuschüsse, Steuern), einschließlich juristischer Unterstützung und Arbeitslosenunterstützung im Katastrophenfall; Zeitweilige oder dauerhafte Umsiedlung; Sonstiges Aufräum- und Wiederherstellungsaktivitäten (mit verschiedenen Unterpunkten wie Schutz gegen Schimmelpilze, Sicherheit von Brunnenwasser, Sicherung von Gefahrstoffbehältern) Erfahrungen aus Hochwasserereignissen Versicherungsstrategien Sonstige 4.3 Zusammenfassung der Information und Koordinierungen im BG Alpenrhein-Bodensee Der vorliegende Bericht erläutert die in der HWRM-RL vorgesehene Koordination der HWRM- Pläne für das Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee. Die Analyse der Oberziele bzw. grundlegenden Ziele 6 und Ziele der Planungsträger (Entwurfsstand Mai 2014) verdeutlicht, dass für eine weitere Koordinierung der Zielsysteme (Oberziele und Ziele) kein Bedarf besteht (siehe Kapitel 4.2.3). Ebenso ist im Rahmen der HWRM-Planung eine weitergehende Koordinierung der Maßnahmenplanung zur Vermeidung nachteiliger Folgen auf die Zielerreichung in anderen Bearbeitungsgebieten nicht erforderlich, da hierfür bereits umfassende Aktivitäten zur Koordination durchgeführt werden bzw. vorgesehen sind (insbesondere für die EU-Maßnahmenarten 7 des Aspektes Schutz, siehe Kapitel Tabelle 7). Zur Erzielung von Synergien wird die Umsetzung der EU-Maßnahmenart 1 Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement bereits koordiniert. Diese Koordinierungsaktivitäten sind auch zukünftig für ein effektives Hochwasserrisikomanagement erforderlich. Die Maßnahmen der EU-Maßnahmenart Vorsorge: Hochwasservorhersage und warnungen werden am Rhein vor allem im Rahmen einer bilateralen Koordinationsstruktur 6 Die Oberziele werden in den Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als grundlegende Ziele bezeichnet. Diese Zielebene in Deutschland wird im Folgenden mit dem Begriff Oberziele erfasst. 7 Die EU-Maßnahmenarten entsprechen den Definitionen, die im Rahmen der Vorbereitung der Berichterstattung gegenüber der EU entwickelt wurden (siehe Tabelle 9 im Anhang). Für Deutschland erfolgt die Berichterstattung gegenüber der EU über eine Kategorisierung der Maßnahmen entsprechend den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Diese Maßnahmenkategorien sind wiederum eindeutig den EU-Maßnahmenarten zugeordnet (siehe ausführlich in Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (2013) - Anlage 2: Zuordnung der EU- Maßnahmenarten und LAWA-Handlungsfelder zur vorhandenen bzw. geplanten Umsetzung der konkreten Maßnahmen im HWRM-Plan).

62 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite abgestimmt, um möglichst große Synergien zu erzielen. Die Hochwasservorhersage am Rhein wird kontinuierlich weiterentwickelt und regelmäßig evaluiert. Diese Aktivitäten sind auch zukünftig eine wichtige Grundlage für das Hochwasserrisikomanagement. Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen der EU-Maßnahmenarten Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung und Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung wird eine Erweiterung der bestehenden Koordination insbesondere auf die lokaler und regionaler Ebene vorgeschlagen, um Synergien zu erzielen. Dies sollte bereits in der Maßnahmenplanung beispielsweise durch Hinweise zur Umsetzung angestoßen werden, die Koordination muss vor allem im Rahmen der konkreten Umsetzung erfolgen. Als Grundlage sollten die Extremszenarien der Hochwassergefahren- und risikokarten genutzt werden. 4.4 Veröffentlichte Hochwasserrisikomanagement-Pläne Deutschland: Österreich: Liechtenstein: Schweiz: In Deutschland werden die fertiggestellten HWRM-Pläne durch die Bundesländer Baden- Württemberg und Bayern veröffentlicht. Für Baden-Württemberg finden sich diese auf der zentralen Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie auf den Seiten der Regierungspräsidien als zuständige Flussgebietsbehörden. In Bayern werden die fertigen HWRM-Pläne u.a. auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt ( In Österreich werden die fertiggestellten HWRM-Pläne über das Wasser Informationssystem Austria des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, veröffentlicht. Entwicklungskonzept Alpenrhein (2005) vgl. Gesamtschweizerisch gesehen haben bestimmte Kantone die dem HWRM-Plan entsprechenden Studien, Berichte und Pläne bereits realisiert. In den meisten Kantonen (so auch den Kantonen SG und GR) sind die Planungsarbeiten zurzeit im Gange. Vergleichbare entsprechende Quellen: Kanton Schaffhausen: (

63 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Kanton Bern: ( s/publikationen.html) Kanton Zürich: Hochwasserschutz Sihl, Zürichsee, Limmat ( _und_renaturierung/hochwasserschutz_zuerich.html)

64 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Literatur AMT DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG (Hrsg.), 2005: Flussgebietseinheit Rhein, Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee Bericht zur Bestandsaufnahme in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU, Bregenz AMT DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG, 2005: Das Starkregen- und Hochwasserereignis des August 2005 in Vorarlberg, Bregenz AMT DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG, 2004: Naturereignisdokumentation 1999 und 2000, unveröffentlichter Bericht, Bregenz BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT: "Handlungsanleitung zur Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen in Bayern", München, 2013 BUNDESAMT FÜR RAUMENTWICKLUNG, BUNDESAMT FÜR UMWELT (SCHWEIZ) : Empfehlungen: Raumplanung und Naturgefahren, Bern, 2005, Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Umwelt. ( BUNDESAMT FÜR UMWELT (SCHWEIZ): Leben mit Naturgefahren - Ziele und Handlungsschwerpunkte des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) im Umgang mit Naturgefahren, Bern, 2011 ( BUNDESAMT FÜR WASSER UND GEOLOGIE (SCHWEIZ): "Hochwasserschutz an Fliessgewässern - Wegleitung des BWG", Bern, 2001 ( BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT (BMLFUW) UND ÖSTERREICHISCHER WASSER- UND AB- FALLWIRTSCHAFTSVERBAND (ÖWAV), (Hrsg.): Die Auswirkungen des Klimawandels auf die österreichische Wasserwirtschaft, Wien. DEUKO: Anlage_Rheinministerkonferenz.pdf DWA-THEMEN (2010): Klimawandel Herausforderungen und Lösungsansätze für die deutsche Wasserwirtschaft EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION (SCHWEIZ) : Departementsstrategie UVEK 2012: Übergeordnete Ziele im Umgang mit Naturgefahren ( FLUSSGEBIETSGEMEINSCHAFT RHEIN: rhein.de/servlet/is/4285/verwaltungsvereinbarung_fgg_rhein-endfassung_ klein.pdf?command=downloadcontent&filename=verwaltungsvereinbarung_fgg_rhein -Endfassung_ klein.pdf HENNEGRIFF ET AL. (2006): Klimawandel und Hochwasser Erkenntnisse und Anpassungsstrategien beim Hochwasserschutz (In: Korrespondenz Abwasser 8/2006) INFORMATIONSPLATTFORM UNDINE (Datengrundlagen zur Einordnung und Bewertung hydrologischer Extreme); BMU / BfG laufende Aktualisierung

65 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite INTERNATIONALE GEWÄSSERSCHUTZKOMMISSION FÜR DEN BODENSEE, AG Wasserstandsvorhersage Bodensee (2011): Ermittlung des Extremwasserstandes (ca HW 1000 ) für den Bodensee (Ober- und Untersee) und Hinweise zur Berechnung der Extremwasserstände für den Seerhein sowie für den Übergangsbereich vom Untersee zum Hochrhein INTERNATIONALE GEWÄSSERSCHUTZKOMMISSION FÜR DEN BODENSEE (Hrsg.), 2004: Der Bodensee, Zustand Fakten Perspektiven, Bilanz 2004, Bregenz INTERNATIONALE REGIERUNGSKOMMISSION ALPENRHEIN Projektgruppe Flussbau (Hrsg.), 2003: Schadensrisiken und Schutzmaßnahmen im Alpenrheintal, Projektsstudie IG Flussbau Alpenrhein, Niederer & Pozzi AG, Uznach INTERNATIONALE REGIERUNGSKOMMISSION ALPENRHEIN: INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DER RHEINS (IKSR), 2011: Bericht über die Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein, Vorläufiger Bericht vom LAWA (2008): Strategie zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Deutschland LAWA (2008): Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie LAWA (2010): Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten LAWA (2010): Strategiepapier Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen LAWA (2013): Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen beschlossen auf der 146. LAWA-VV am 26. / 27. September 2013 in Tangermünde LEBENSMINISTERIUM (ÖSTERREICH), Bund-Länder-Arbeitskreis Hochwasserrichtlinie, Stand September 2015 MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN- WÜRTTEMBERG: "Hochwasserrisikomanagementplanung in Baden-Württemberg - Vorgehenskonzept zur Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen", Stuttgart, 2012 PLANAT (SCHWEIZ) : Sicherheit vor Naturgefahren Vision und Strategie (2004) / Nationale Plattform für Naturgefahren PLANAT ( STAATSVERTRAG ZWISCHEN DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee ( UMWELTBUNDESAMT (DEUTSCHLAND), 2010: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, Technischer Leitfaden zur Bearbeitung des Bundesentwurfes und zur Datenrückmeldung, Wien UMWELTBUNDESAMT (DEUTSCHLAND), 2011: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, Erläuterung zum GIS Datenbestand, PFRA und APSFR Meldung an die Europäische Kommission, Wien

66 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Internet Links Baden-Württemberg Risikobewertung: Hochwassergefahren- und risikokarten: Hochwasserrisikomanagementpläne: Rheinministerkonferenzen: Bayern Vorläufige Risikobewertung: Hochwassergefahren- und -risikokarten: Kartendienst auch erreichbar unter: Hochwasserrisikomanagement-Pläne: (Anmerkung: erst nach dem ) Österreich ml Liechtenstein Schweiz: /3_1_2_3_gefahrenkarte.aspx

67 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Anhang Tabelle 1: Zuständige Behörden im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Staat Schweiz CH Italien IT Liechtenstein FL Österreich AT Deutschland DE Deutschland DE Land Name der zuständigen Behörde Anschrift der zuständigen Behörde Rechtlicher Status der zuständigen Behörde Zuständigkeiten Anzahl nachgeordneter Behörden Die Schweiz ist zur Umsetzung der HWRM-RL nicht verpflichtet CH-Vertretung: Bundesamt für Umwelt Bundesamt für Umwelt Abteilung Gefahrenprävention CH-3003 Bern Oberaufsicht über die Gewässer, finanzielle Unterstützung der Kantone Rechts- und Fachaufsicht sowie Koordination Hochwasserschutz ist Aufgabe der Kantone (hier Kantone Thurgau, St. Gallen und Graubünden), bei Gewässern gelten verschiedene Besitz- und Verantwortlichkeitsverhältnisse. Region Lombardei, für große Baumaßnahmen wie Dämme staatliches. Umweltministerium (IT) Oberste Wasser behörde der Region Rechts- und Fachaufsicht sowie Koordination 11 Provinzen und 1546 Städte Regierung des Fürstentums Liechtenstein Regione Lombardia Via Pola, 14 I Milano Regierungsgebäude Peter-Kaiser- Platz Vaduz Rechts- und Fachaufsicht sowie Koordination 1; Amt für Umweltschutz Vorarlberg Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (AT) Stubenring 1 A Wien Oberste Wasserbehörde der Republik Österreich Rechts- und Fachaufsicht sowie Koordination 1; Landeshauptmann von Vorarlberg (Bregenz) Region Lombardei Baden- Württemberg BW Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg (UM) Oberste Wasserbehörde des Landes Rechts- und Fachaufsicht sowie Koordination 48; 4 Reg. Präs, 44 Stadt-/ und Landkreise Bayern BY Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Kernerplatz 9 D Stuttgart Rosenkavalierplatz 2 D München Oberste Wasserbehörde des Landes Rechts- und Fachaufsicht sowie Koordination 54; 4 Regierungen, 41 Untere Wasserbehörden, Bayer. LfU, 7 Wasserwirtschaftsämter

68 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Karte 1: Übersicht über das Bearbeitungsgebiet Landnutzung

69 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Karte 2: Übersicht über das Bearbeitungsgebiet Verwaltungsgrenzen, Einzugsgebiete

70 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Karte 3a: Baden-Württemberg, Gewässerstrecken mit Hochwässern der Vergangenheit

71 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Karte 4a: Baden-Württemberg, Gewässerabschnitte mit potenziell signifikanten Hochwasserrisiken

72 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Karte 4b: Bayern, Gewässerabschnitte mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (Art 5 EG-HWRM-RL)

73 Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee Seite Karte 4c: Österreich, Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko

74 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 5a: Gefahrenkarte Baden-Württemberg - Überflutungsflächen, Kartenausschnitt Bsp. Friedrichshafen Karte 5b: Gefahrenkarte Baden-Württemberg Wassertiefen bei HQ100, Kartenausschnitt Bsp. Friedrichshafen

75 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 5c: Risikokarte Baden-Württemberg, Kartenausschnitt Bsp. Friedrichshafen

76 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 5d: Hochwasserrisikosteckbrief zur Risikokarte Baden-Württemberg Bsp. Friedrichshafen

77 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 6a: Hochwassergefahrenkarte Bayern Wassertiefen bei HQ extrem, Kartenausschnitt Bsp. Lindau Karte 6b: Hochwasserrisikokarte Bayern HQ extrem, Kartenausschnitt Bsp. Lindau

78 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 6c: Beiblatt zur Hochwasserrisikokarte Bayern, Bsp. Lindau

79 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 7a: Gefahrenkarte Österreich - Überflutungsflächen, Kartenausschnitt Karte 7b: Gefahrenkarte Österreich - Wassertiefen, Kartenausschnitt

80 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 7c: Gefahrenkarte Österreich - Fließgeschwindigkeiten, Kartenausschnitt Karte 7d: Risikokarte Österreich, Kartenausschnitt

81 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 8a: Schweiz: Intensitätskarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen Karte 8b: Schweiz: Gefahrenkarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen

82 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 8c: Schweiz: Risikokarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen Karte 8d: Schweiz: Gefahrenkarte, Beispiel Zizers, Kanton Graubünden

83 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 9a: Liechtenstein: Gefahrenkarte Wasser, Beispiel Triesen Karte 9b: Liechtenstein: Risikokarte Wasser, Beispiel Triesen

84 Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan Seite Karte 10: Risikogebiete mit Gefahren- und Risikokarten

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