VERWALTUNGSBERICHT des KREISES PLÖN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERWALTUNGSBERICHT des KREISES PLÖN"

Transkript

1 1 VERWALTUNGSBERICHT des KREISES PLÖN

2 2 Vorwort Dieser inzwischen 6. Verwaltungsbericht gibt wiederum Einblick in das breite Aufgabenspektrum der Kreisverwaltung Plön. Er liegt nicht nur in Papierform vor, sondern ist erneut auch im Internet abrufbar. Die zahlreichen Informationen aus den Fachbereichen, Ämtern und Einrichtungen machen deutlich, dass sich die Anforderungen an den Dienstleistungsbetrieb Kreisverwaltung stetig ändern und die Aufgaben eher wachsen als abnehmen, ohne dass der Verwaltung mehr personelle oder sachliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Texte, angereichert mit Grafiken und Tabellen, werden hoffenlich allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Informationen bringen, die sie benötigen. Auch dies Mal gilt mein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche die Texte verfaßt haben und besonders Herrn Kohnke für die Gesamtredaktion.

3 3 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeiner Teil 1. Bevölkerung 1 2. Gebiet 3 3. Wirtschaft 3 4. Kommunalpolitische Verhältnisse 5 5. Zentrale Einrichtungen Gremienbüro Controlling Personalrat Personalrat der Verwaltung Personalrat der Kreiseinrichtungen (Amt 40) Gleichstellungsstelle Ausländerbeauftragter Öffentlichkeitsarbeit 15 B. Berichte aus den Ämtern 1. Ämter des Fachbereichs Hauptamt (10) Organisationsabteilung Personalabteilung Partnerschaften mit Dänemark und Estland Ausbildung Fortbildung Beihilfe Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (11) Tendenzen und Entwicklungen im Prüfungsverfahren Durchgeführte Prüfungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes 33

4 4 II 1.3. Amt für Finanzen und Wirtschaftsförderung (12) Haushaltswirtschaft des Kreises Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Wirtschaftsförderung Tourismus Schwarzdeckenunterhaltungsverband (SUV) Amt für zentrale Dienste (13) Beschäftigungsmaßnahmen Natur- und Umweltstiftung Kreis Plön Naturpark Holsteinische Schweiz Ämter des Fachbereichs Amt für Schule und Kultur (20) Bereich Schulen 42 -Schulleiter von Kreisschulen 42 -Berufliche Schulen des Kreises Plön 42 -Schulbausanierung Bereich Kultur 43 -Kreismusikschule 43 -Fahrbücherei 44 -Museum des Kreises Plön mit norddeutscher Glassammlung 44 -Denkmalpflege 45 -Kulturelle Veranstaltungen des Kreises Amt für Soziales (21) Entwicklung der Sozialhilfekosten und der Zahl der Hilfeempfänger Außendienst des Amtes für Soziales Beschäftigungsagentur Neuland Asylbewerber Spätaussiedler/innen und andere Zuwanderer (jüdische Emigranten) Sozialplanung Pflegebedarfsplanung Ausbildungsförderung Unterhaltssicherung Amt für Jugend und Sport (22) Jugendhilfeplanung Allgemeiner Sozialer Dienst Adoptionen Beistandschaften / Amtspflegschaften und -vormundschaften Betreuungsbehörde Kindertageseinrichtungen Jugendgerichtshilfe 64

5 5 III 3. Ämter des Fachbereichs Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht (30) Allgemeines Allgemeines Ordnungsrecht (300) Zivil- und Katastrophenschutz, Brandschutz (301) Kommunalaufsicht (302) Verkehrsangelegenheiten (303) Bußgeldstelle (304) Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (305) Bauamt (31) Bauaufsicht Bauleitplanung Förderung des sozialen Wohnungsbaus Vorbeugender Brandschutz Gutachterausschuss Hochbau Tiefbau Verbandsingenieur für den Schwarzdeckenunterhaltungsverband Bauunterhaltung Energiebeauftragter Amt für Gesundheit (32) Bevölkerungsmedizinisch relevante Daten wie Einwohnerzahlen, 88 Geburten, Sterbefälle und Todesursachen Untersuchungen und Begutachtungen Präventionsmaßnahmen einschließlich Schutzimpfungen sowie 89 umwelthygienischer Aktivitäten und Beratungen Überwachung der Infektionskrankheiten Trinkwasserversorgungssituation Überwachte und beprobte Badestellen an Binnenseen und der Ostsee Schulkinderuntersuchungen Jugendzahnärztliche Untersuchungen Tätigkeiten des Sozialpsychiatrischen Dienstes Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - betriebsärztl. Tätigkeit Heimaufsicht Verwaltung Schlussbetrachtung 95

6 6 IV 4. Ämter des Fachbereichs Amt für Kreiseinrichtungen (40) Entwicklung im Bereich des Kreiskrankenhauses Entwicklung im Bereich des Alten- und Pflegeheimes 100 Haus am Klostergarten Entwicklung im Bereich des Rettungsdienstes Amt für Umwelt (41) Bootsstege Landschaftsschutzgebiete Lokale Agenda Landschaftsplanung der Gemeinden Reitwegekonzept Seenschutz Archäologische Denkmale Abwasserbeseitigung Altlasten Amt für Abfallwirtschaft (42) Entwicklungen und Tendenzen Einzelne Schwerpunkte in der Arbeit der Abfallwirtschaft Schlussbetrachtung 116 C. Beteiligungen und Mitgliedschaften des Kreises 1. Beteiligungen Mitgliedschaften Sonstiges 119 D. Anlagen 120

7 1 A. Allgemeiner Teil 1. Bevölkerung Die Bevölkerung des Kreises ist seit der letzten Volkszählung ( : ) bis zum um 15,2 % auf Einwohner gestiegen. Davon waren Personen oder 3,0 % Ausländer. Bis zum Jahr 2015 soll die Bevölkerung lt Regionalplan 2000 für den Planungsraum III weiter steigen. Dazu heißt es:»im Kreis Plön wird die Einwohnerzahl im Planungszeitraum weiter ansteigen, von heute knapp auf rund im Jahr 2015.«Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung seit der letzten Volkszählung und die Prognose bis Bevölkerungsentwicklung Prognose bis VZ/Fortschr. Prognose Quelle: Statistisches Landesamt, Landesplanungsbehörde, eigene Berechnungen 1987 Volkszählung, jeweils 30.6., für Die folgende Tabelle für die Jahre 1987, 1994 und 2001 zeigt die Entwicklung nach Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern gegliedert. Die durchschnittlichen Zuwachsraten der Städte und amtsfreien Gemeinden lagen mit 11,3 bzw. 12,5 % beide unter dem Kreisschnitt von 15,2 %, während die Ämter mit 19,9 % diesen Wert überschritten. Bei den Städten wäre die Entwicklung ohne die Kreisstadt Plön, die mit über 25 % den Schnitt erheblich verbessert hat, noch wesentlich weiter zurück geblieben. Über dem Kreiswert liegen ansonsten neben Klausdorf, Laboe und Schönberg alle Ämter außer Preetz-Land.

8 2 Bevölkerungsentwicklung nach Gebietskörperschaften Stadt/Gemeinde/Amt VZ Veränderung 87/01 absolut % Anteil* % Lütjenburg ,6 2,0 Plön ,3 14,9 Preetz ,4 2,9 Städte ,3 19,8 Heikendorf ,0 1,8 Klausdorf ,4 4,6 Laboe ,6 4,2 Mönkeberg ,5 0,1 Raisdorf ,0 2,0 Schönberg ,6 9,6 Schönkirchen ,8 4,8 amtsfr. Gem ,5 27,1 Bokhorst ,7 5,2 Lütjenburg-Ld ,0 10,6 Plön-Ld ,1 9,0 Preetz-Ld ,7 7,1 Probstei ,2 11,2 Selent/Schlesen ,7 5,1 Wankendorf ,5 4,9 Ämter ,9 53,1 Kreis ,0 * Die Spalte»Anteil«stellt den Anteil der einzelnen Gebietskörperschaften an der Gesamtveränderung des Kreises in % dar. 2. Gebiet Mit einer Fläche von 1.082,62 km 2 ist der Kreis Plön der viertkleinste der 11 schleswig-holsteinischen Kreise. Im Durchschnitt leben auf jedem km Menschen, eine Zahl die sowohl unter dem Landes- (176) als auch unter dem Durchschnittswert der Kreise (141) liegt. Die Verteilung von Einwohnern und Fläche ist allerdings sehr unterschiedlich: Während in den 3 Städten und 7 amtsfreien Gemeinden auf insgesamt lediglich 11,5 % der Kreisfläche knapp 58 % der Kreisbevölkerung leben, stehen den verbleibenden gut 42 % in den 7 Ämtern mit 76 Gemeinden 88,5 % der Fläche zur Verfügung. Entsprechend differiert auch die Dichte: Pro Quadratkilometer leben in den Städten 605, in den amtsfreien Gemeinden 634, in den Ämtern dagegen nur 59 Personen. 3. Wirtschaft Die Wirtschaftsstruktur des Kreises wird nach wie vor von folgenden Faktoren bestimmt: Durch eine kaum vorhandene industrielle Basis ist die Zahl der gewerblichen Arbeitsplätze relativ gering. Von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnsitz im Kreis Plön hatten im Jahr oder 82,3 %

9 3 ihren Arbeitsplatz außerhalb des Kreises. Und von den Arbeitsplätzen im Kreis (ebenfalls sozialversicherungspflichtig) wurden immerhin 71,2 %, das sind , von Arbeitnehmern besetzt, die nicht im Kreis Plön wohnten. Per Saldo ergibt das einen Auspendlerüberschuß von Personen. Hinzu kommen noch die nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, für die es jedoch seit der Volkszählung 1987 keine aktuellen Werte mehr gibt. Daß die Differenz zwischen sozialversicherungspflichtigen und allen Beschäftigten keine zu vernachlässigende Größe ist, zeigt der Wert von 1987, der zwar nicht mehr aktuell ist, aber durchaus die Tendenz zeigt: Damals kamen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 41,5 % hinzu, die dieser Versicherungspflicht nicht unterlagen. Die Bruttowertschöpfung, also die Summe aller im Kreis von den dort ansässigen Unternehmen produzierten Güter und Dienste, zeigt, verteilt auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche, den Grund für die vergleichsweise niedrige Wirtschaftskraft des Kreises: Die Bereiche Landwirtschaft und Dienstleistungen - hier vor allem der Tourismus - sind überdurchschnittlich vertreten, umgekehrt ist der Anteil des produzierenden Gewerbes zu gering. Obwohl der Anteil der Land- und Forstwirtschaft sich seit 1980 mehr als halbiert hat, ist er immer noch fast doppelt so hoch wie im Landesschnitt. Daß der Prozeß der Umstrukturierung jedoch fortschreitet, beweist auch folgende Entwicklung: Von Neben- und Vollerwerbsbetrieben (2 und mehr ha landwirtschaftliche Nutzfläche), auf denen 1970 im Kreis Landwirtschaft betrieben wurde, waren Ende 1999 noch übrig. Andererseits ist die bewirtschaftete Fläche lediglich von auf ha gesunken. Dadurch wird der Trend zur Konzentration in größeren Einheiten deutlich, die für eine wirtschaftliche Betriebsführung erforderlich sind. So ist denn auch die Durchschnittsgröße der Betriebe seit 1970 von 29 auf 62 ha gestiegen. Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen Anteile der Wirtschaftsbereiche in % Hinweis: Da die Berechnung der Kreisergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ein sehr aufwendiger Prozeß ist, legt das Statistische Landesamt die Daten immer erst mit erheblicher Verspätung vor. Die aktuellen Angaben für 1998 sind daher noch nicht vollständig. Mrd. DM davon in % von Spalte 2 Land- und Forst- Produzierendes Gewerbe Dienstleistungswirtsch., Fischerei insges. dar. verarb. Gew. bereiche Kreis Plön 3,1 4,4 18,7 10,6 76,9 Land S.-H. 111,4 2,2 24,6 16,6 73,2 Die konjunkturelle Entwicklung spiegelt sich insbesondere auf dem Arbeitsmarkt wider. Die seit Mitte der 80er Jahre positiv verlaufende Entwicklung der Arbeitslosenquote schlug kreisweit erstmals 1992 wieder um, im Bereich der Nebenstelle Plön, dem strukturschwächeren, östlichen Teil des Kreisgebiets, folgte diese Trendwende erst ein Jahr später und 1995 verlief der Anstieg dann etwas gebremster, der stärkste Anstieg war dann allerdings 1997 zu verzeichnen.

10 hat sich der Anstieg dann erheblich verlangsamt. Eine deutliche Entspannung der Situation ist seit Anfang 1999 zu beobachten. Und besonders im Jahr 2000 zeigte der Arbeitsmarkt im Kreisgebiet eine relativ erfreuliche Entwicklung. Dies galt auch noch für den Start ins Jahr 2001, danach gelang es allerdings nicht, sich von der negativen konjunkturellen Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft abzukoppeln. Dies lässt sich insbesondere an zwei Fakten festmachen: an den Entwicklungen in der Bauwirtschaft und am Arbeitsmarkt. Die sehr schlechte Situation der Bauwirtschaft läßt sich an folgenden zwei Zahlen ablesen: Im Jahr 2001 mußte das Bauamt des Kreises Verfahren nach LBO bearbeiten, im Jahr davor waren es noch gewesen. Und am Arbeitsmarkt kann bei einem Vergleich der monatlichen Entwicklung der Arbeitslosenquote mit den Werten des Jahres 2000 im Monat April eine Tendenzwende festgestellt werden. Während in den ersten drei Monaten die Quoten des vergangenen Jahres noch unter den 2000er Werten lagen, war die Situation für April bis Dezember 2001 durchgängig umgekehrt. Daß diese Tendenz allerdings generell galt, zeigt sich daran, daß, wie auch in den Vorjahren, die geringfügig gestiegene Plöner Quote mit 8,4 % im Schnitt immer noch 1 %-Punkt unter der des Landes (9,4 %) insgesamt lag. 4. Kommunalpolitische Verhältnisse Seit der letzten Kommunalwahl am 22. März 1998 setzt sich der Kreistag wie folgt zusammen: SPD 21 Mitglieder Vorsitzender: Biemann, Bernd CDU 19 Mitglieder Vorsitzender: Mühl, Stefan (bis ) Radtke, Gerhard (ab ) FWG 3 Mitglieder Vorsitzender: Müller, Peter Bündnis 90/ Die Grünen 2 Mitglieder Vorsitzende: Grotzki, Nadja Das Kreistagspräsidium setzt sich wie folgt zusammen: Kreispräsidentin : Hohnheit, Helga (SPD) 1. stellv. Krs.Präs. : Killig, Gert (CDU) 2. stellv. Krs.Präs. : Fiege, Hermann (SPD) Es gibt folgende Ausschüsse: Hauptausschuss Vorsitzender : Abgeordneter Ehmke, Hans-Peter (SPD) Ausschuss für Finanzen und Kreiseinrichtungen Vorsitzender : Abgeordneter Schmidt, Konrad (SPD) Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales Vorsitzender : Abgeordneter Norbert Maroses (SPD) Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorsitzende : Abgeordnete Kruse, Ingrid (CDU)

11 5 Ausschuss für Wirtschaft, Planung und Bauen Vorsitzender : Abgeordneter Hansen, Thomas (CDU) Ausschuss für Umwelt, Energie und Abfallwirtschaft Vorsitzender : Abgeordneter Rosengart, Ulrich (SPD) Jugendhilfeausschuss Vorsitzende : Abgeordnete Beermann, Heike (CDU) Die Anzahl der Ausschüsse ist mit Beginn der derzeitigen Legislaturperiode von 10 auf 7 verringert worden. Mit dem Inkrafttreten der 2. Stufe der Kommunalverfassung am ist die strikte Trennung von Selbstverwaltung und Verwaltung verbunden. Der Landrat leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des Kreistages und im Rahmen der ihm bereitgestellten Mittel. 5. Zentrale Einrichtungen 5.1 Gremienbüro Die fachliche Verantwortung für das Gremienbüro hat der Landrat - unbeschadet seiner Vorbereitungspflicht für Sitzungen der Selbstverwaltung - mit ihrem Einvernehmen auf die Selbstverwaltung übertragen, wahrgenommen durch die Kreispräsidentin und den Hauptausschussvorsitzenden. Der Landrat beschränkt sich auf die Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstvorgesetzten. Im Gremienbüro im Amt 13 werden alle Angelegenheiten des Kreistages, des Ältestenrates, der Ausschüsse und der Beiräte koordiniert. Dies beinhaltet die verwaltungsmäßige Betreuung der Gremien und umfasst die Erstellung des Sitzungskalenders, der Tagesordnungen, die Zusammenstellung der Sitzungsunterlagen sowie die rechtzeitige Einladung mit den Unterlagen. Für alle Sitzungen des Kreistages, Hauptausschusses und des Ältestenrates obliegt dem Amt für zentrale Dienste außerdem die Protokollführung sowie die Ausfertigung der Protokolle. Das Amt 13 ist auch dafür verantwortlich, dass die Beschlüsse den Fachämtern zur Umsetzung zugeleitet werden. Im Amt für zentrale Dienste werden darüber hinaus die Aufwandsentschädigungen, die Reisekosten sowie die Sitzungsgelder abgerechnet. Ferner wird die Berechnung und Zahlbarmachung der Zuschüsse zu der Arbeit der Fraktionen von hier vorgenommen. Im Jahr 2001 (ab ) fanden 48 Sitzungen und im Jahr 2002 (bis ) 17 Sitzungen der Selbstverwaltungsgremien statt, die vom Amt für zentrale Dienste in der zuvor beschriebenen Weise, betreut wurden. Im Vergleich mit den Vorjahren ist die Anzahl der Sitzungstermine der Ausschüsse konstant geblieben. In der folgenden Aufstellung wird die Aufteilung der Gesamtsummen der Sitzungen pro Jahr auf die einzelnen Ausschüsse dargestellt:

12 6 Ausschuss bis Kreistag 6 1 Ältestenrat 6 2 Hauptausschuss 10 3 Ausschuss für Finanzen u. Kreiseinrichtungen 6 2 Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit u. Soziales 5 2 Ausschuss für Schule, Kultur u. Sport 5 3 Ausschuss für Wirtschaft, Planung u. Bauen 3 2 Ausschuss für Umwelt, Energie u. Abfallwirtschaft 3 2 Jugendhilfeausschuss 4 0 Gesamt: Von den Kreistagsabgeordneten werden des öfteren Anfragen an die Verwaltung gestellt. Sofern diese Fragen nicht sofort in der jeweiligen Sitzung vom Landrat oder der Verwaltung beantwortet werden können, werden sie seitens des Amtes für zentrale Dienste an die zuständigen Ämter weitergeleitet und deren Beantwortung überwacht. Die Anzahl der Anfragen ist schwankend (1996 : 31 Anfragen, 1997 : 32 Anfragen, 1998 : 45 Anfragen, 1999: 27 Anfragen, 2000: 33 Anfragen). Im Jahre 2001 sind 17 Anfragen gestellt worden. Außerdem obliegt dem Gremienbüro: die Überwachung der Gremienbesetzung, das Einholen von Vorschlägen für bürgerliche Mitglieder von den vorschlagsberechtigten Institutionen die Anerkennung der PKW der Mitglieder des Kreistages und der bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse und die Aufgabe nach 27 Abs. 4 KrO. Durch die Bereitstellung des Abgeordneten-Informations-Systems (AIS) wurde den Abgeordneten des Kreistages die Möglichkeit eröffnet, mit Internettechnologien auf Einladungen, Protokolle, Vorlagen usw. zugreifen zu können. Für den Bereich der Gremienarbeit wird das AIS durch das Gremienbüro mit Informationen ausgefüllt und entsprechend gepflegt. Die Selbstverwaltung ist auf der Homepage des Kreises im Internet vertreten. Für den Inhalt ihrer Seiten ist sie selbst zuständig. Die Freigabe erfolgt durch die Kreispräsidentin. Die Pflege dieser und der übrigen Seiten (z.b. Namenslisten der Abgeordneten, Zusammensetzung der Ausschüsse, Sitzungskalender) obliegt dem Amt Controlling Die Controllerin ist seit dem im Kreis Plön tätig und als Stabsstelle direkt dem Landrat unterstellt. Aufgabenschwerpunkte

13 7 Die Aufgabenschwerpunkte liegen vor allem in der Fortführung der Maßnahmen zum Neuen Steuerungsmodell (Verwaltungsreform); dazu zählt der Aufbau eines funktionsfähigen Controllings. Grundlage dafür sind Instrumente wie beispielsweise eine Kosten- und Leistungsrechnung und ein aussagekräftiges Berichtswesen. Zusätzlich bedarf es einer Abstimmung mit der Budgetierung. Darüber hinaus gehören zum Aufgabengebiet der Controllerin Sonderaufträge des Landrates. Seit April 2001 nimmt die Controllerin auch die Aufgabe der Net-Beauftragten des Kreises Plön wahr. Dadurch soll vor allem die kontinuierliche Erweiterung und Verbesserung des Internetauftritts des Kreises Plön erreicht werden. Die Aufgabe umfasst aber auch die Bereiche Intranet und Extranet. Die Controllerin ist Mitglied im Arbeitskreis Controlling des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages. Dieses Gremium soll u.a. dazu beitragen, dass der Stellenwert des Controllings im Verwaltungsbereich gestärkt wird. Anfang April 2002 wird die Controllerin des Kreises Plön im dann beginnenden Innovationsring Schleswig-Holstein die Projektleitung für eines der insgesamt drei vorgesehenen Projekte übernehmen. Ziel ist es, im Rahmen der Neuen Steuerungsmodelle Mindeststandards zu erarbeiten, die die Bereiche Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und Finanzmanagement betreffen, und die die Umsetzung der Verwaltungsreform in Kreisen, Städten, Ämtern und Gemeinden erleichtern sollen. Tätigkeitsbericht Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform In der Kreisverwaltung Plön fehlen derzeit noch die notwendigen Voraussetzungen, die für die Ausübung der Controllertätigkeit wichtig sind. Vor allem sind die vorhandenen Daten noch nicht als Grundlage für ein aussagefähiges Berichtswesen ausreichend. Daher müssen zunächst die erforderlichen Strukturen im Bereich der Datenquellen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist die Einführung der Kosten - und Leistungsrechnung ein erster wichtiger Schritt. Sie wurde zunächst in einem Teilbereich eingeführt (Abfallwirtschaft), in dem seit dem die Buchungen auf entsprechend gebildete Kostenstellen erfolgen. Die Daten werden dann in ein in die Software der Kämmerei integriertes Modul für Kosten- und Leistungsrechnung übernommen, das eine Schnittstellenproblematik, die bei der Anbindung der Software eines Fremdanbieters entstehen würde, umgeht. Im nächsten Schritt sollen andere Bereiche der Kreisverwaltung Plön folgen.

14 8 Sonderaufträge Im Berichtszeitraum wurden durch die Controllerin mehrere Sonderberichte erstellt: - zur Kostensituation im Bereich Zuschusswesen/Bewilligungsbescheide des Kreises Plön, - zur Personalsituation im ASD des Kreises Plön, - zur Fahrzeughaltung in der Asylbewerberbetreuung des Kreises Plön, - zu den Kosten der Asylbewerberbetreuung sowie - zu den Kosten- und Leistungsdaten der Kfz-Zulassung des Kreises Plön im Vergleich zum Kreis Nordfriesland ( in Kooperation mit dem Kreis Nordfriesland ). Sonstiges Die Controllerin wirkt in der seit Oktober 2000 bestehenden Intranet AG mit, deren Schwerpunkt vor allem in der Schaffung geeigneter Strukturen zur verbesserten Darstellung des Kreises Plön auf den Ebenen Intranet, Extranet und Internet besteht. 5.3 Personalrat Personalrat der Verwaltung Zusammensetzung Der Personalrat der Kreisverwaltung (ohne Kreiskankenhaus, Alten- und Plegeheim und Rettungsdienst, für die ein eigener Personalrat besteht) setzt sich aus insgesamt neun Kolleginnen und Kollegen zusammen. Der Vorsitzende ist Friedo Hittscher, dem Vorstand gehören daneben Lothar Fabian, Andrea Koopmann, Iris Prieß und Kay Zigelski an. Weitere Mitglieder sind Ellen Bähr, Anja Hollmeier, Markus Laurenat und Peter Stößner. Die Jugend- und Ausbildungsvertretung wird seit dem durch Nicole Heyck als Vorsitzende, sowie Inga Holub und Karsten Eggers als weitere Mitglieder vertreten; die Schwerbehindertenvertretung wird seit dem durch Wolfgang Dolge wahrgenommen. Tätigkeiten des letzten Jahres Neben der Mitwirkung an Routinevorgängen: - Einstellungen - Kündigungen - Ein- u. Höhergruppierungen - Beförderungen - Änderung der Geschäftsverteilungspläne u.s.w.

15 9 gab es auch im letzten Jahr regelmäßigen Kontakt mit der Leitung der Dienststelle. Die Altersteilzeit für Angestellte, Arbeiter und für Beamte (max. 2 Jahre) wurde fortgeführt. Überwiegend wird hier das Blockmodell in Anspruch genommen. Die dadurch frei gewordenen Stellen wurden ausschließlich durch Arbeitslose und Auszubildende (nach der Abschlussprüfung) nachbesetzt. Sämtliche Arbeitsplätze erhielten einen Anschluß an das Internet Ausschau - Begleitung der weiteren Maßnahmen bei der Umstrukturierung der Kreismusikschule Für die kommenden Jahre wünschen wir uns eine weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststellenleitung sowie Selbstverwaltung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Plön Personalrat der Kreiseinrichtungen (Amt 40) Auch in diesem Jahr möchte der Personalrat der Kreiseinrichtungen wieder die Gelegenheit nutzen und eine Übersicht seiner Tätigkeiten des vergangenen Jahres vorstellen. Allgemeines Neben dem allgemeinen Aufgabenspektrum des Personalrates war eines der Schwerpunktthemen des vergangenen Jahres die Einführung und Anwendung einesqualitätsmanagementsystems, vom Gesetzgeber festgeschrieben für Krankenhäuser durch 135 ff SGB V sowie 80 ff SGB XI für Altenheime. Zweckanforderungen an Einrichtungen im Gesundheitswesen haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Um mit dieser Forderung Schritt halten zu können, hat sich der Personalrat im vergangenen Jahr ausführlich mit dem Thema befaßt und sich umfangreich fortgebildet. Unsere Leitidee ist, die Gesundheitsversorgung durch unser Krankenhaus und unser Alten- und Pflegeheimes noch besser den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises Plön anzupassen. Durch eine verbesserte Kooperation von Krankenhaus und Alten- und Pflegeheim soll die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und dadurch die Arbeitsplätze gesichert werden. Der Personalrat hat sich aktiv in diesen Prozeß eingebracht und sieht seine Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen für dieses Vorhaben geschult werden. Der entscheidende Faktor für die Qualität der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sind die Kolleginnen und Kollegen, ist die personelle Ausstattung der Einrichtungen. Denn Qualität von Pflege- und Betreuungsleistung hängt nicht nur von der Qualifikation, sondern auch von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte ab. Daher ist die Grundlage für eine bedarfsgerechte Personalbemessung die konkrete Leistungs- und Qualitätsbeschreibung.

16 10 Weiterhin mit großem Interesse verfolgt der Personalrat die Diskussion zum EuGH- Urteil vom , welches den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anerkennt. Aus der Entscheidung ergibt sich, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie übereinstimmt, da nach bisherigem deutschen Recht der Bereitschaftsdienst nicht zur Arbeitszeit zählt. Eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden/Woche - einschließlich des Bereitschaftsdienstes und der Überstunden - sind daher nicht mehr zulässig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes sind davon ebenso betroffen, wie Beschäftigte in den Funktionsbereichen (OP, Labor, Röntgen) und die Rettungsassistenten und -assistentinnen. Das Kreiskrankenhaus Die Schwerpunkte in der Arbeit des Personalrates lagen in diesem Jahr in der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS). Zwischen der Dienststelle und dem Personalrat wurde eine Dienstvereinbarung verhandelt und Anfang des Jahres unterzeichnet. Die Parteien vereinbarten die Einführung eines umfassenden und prozessorientierten QMS auf der Grundlage des Zertifizierungsverfahrens KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität). Ziel des UQM-Prozesses ist es, eine interne und externe Dienstleistungsqualität zu sichern und weiter zu entwickeln, die in einem hohen Maße durch die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Patientinnen und Patienten bestimmt wird. Weiterhin hat sich der Personalrat in der Einführung des neuen Entgeltsystems für Krankenhäuser (DRG's) fortgebildet. Ein weiterer Schwerpunkt lag in dem Auswahlverfahren eines neuen EDV-Systems. Hier waren gem. der Rahmendienstvereinbarung für die Einführung und Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen vom die Beschäftigten mit beteiligt und werden inzwischen umfangreich geschult. Immer deutlicher zeigt sich, dass das Krankenhaus Schwierigkeiten hat, qualifiziertes Pflegepersonal sowie Ärzte/Ärztinnen im Praktikum zu finden. Insbesondere für den Operationsbereich zeigt sich ein Mangel an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so dass der Personalrat befürchtet, dass sich bereits schon jetzt ein künftiger Versorgungsnotstand abzeichnet, dem entsprechend frühzeitig begegnet werden müsste. Das Alten- und Pflegeheim "Haus am Klostergarten" Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im APH ist geprägt von einem erheblichen Leistungsdruck. Der Personalrat wird zunehmend mit Klagen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konfrontiert, die sich dem Widerspruch zwischen Berufsethos und dem professionellen Qualitätsanspruch auf der einen Seite und der von wirtschaftlichen Zwängen gesteuerten Realität auf der anderen Seite zerreiben. Neben dem Berufsalltag gilt auch hier ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen, welches erst einmal zusätzlich Kapazität fordert. Der Personalrat befindet sich ständig in der Situation auszugleichen - eine Forderung nach Stellenbeschreibungen blieben bislang ungehört. Um hier eine Verbesserung der Arbeitsqualität zu erreichen, wäre es dringend erforderlich, neben der Neugestaltung von Arbeitsabläufen, auch ausreichend Zeit zu bieten, in dem jeder sein vorhandenes Wissen, seine eigenen Fähigkeiten im Arbeitsfeld als Stärken in ein Qualitätsmanagementsystem einzubringen. Der Rettungsdienst

17 11 Schwerpunktthema in dieser Abteilung sind nach wie vor die Arbeitszeiten. Neben einer 48 Stunden andauernden Arbeitsbereitschaft leisten die Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst noch Bereitschaftsdienst. Die Arbeitsbelastung hat in den letzten Jahren zugenommen, dieses zeigt sich in einer Steigerung der Einsatzzahlen. Einer Änderung des Rahmendienstplanes hatte der Personalrat nicht zugestimmt, da er auf dem Standpunkt steht, dass gem. des EuGH-Urteils vom mehr als 48 Stunden/Woche (Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst) nicht zulässig sei. Der Spruch der Einigungsstelle steht noch aus. Was gibt es im nächsten Jahr zu tun? Im Rahmen der Qualitätssicherung ist es notwendig ein Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten, in dem einer der Voraussetzungen Stellenbeschreibungen sind. Diese gilt es zunächst gemeinsam zu erarbeiten, bzw. die vorhandenen anzupassen. Weiterhin wird in diesem Jahr eine nationale Entscheidung fallen, ob das EuGH-Urteil vom (Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit/48 Wochenstunden als Höchstarbeitsleistung) auch in Deutschland Anwendung finden soll. Weiterhin möchte der Personalrat sich für die Zufriedenheit von Beschäftigten einsetzen - denn zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet zufriedene Patientinnen und Patienten und zufriedene Bewohnerinnen und Bewohner. 5.4 Gleichstellungsstelle Die Gleichstellungsstelle soll innerhalb der Verwaltung und in allen gesellschaftlichen Bereichen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann beitragen. Dazu ist ihre Position per Gesetz mit entsprechenden Rechten ausgestattet. Die Gleichstellungsbeauftragte kann die Inhalte ihrer Arbeit selbst bestimmen. In dienstrechtlichen Angelegenheiten ist sie direkt dem Landrat unterstellt. Sie ist weisungsunabhängig und hat damit eine Sonderrolle im Verwaltungsgefüge, die die bisherigen traditionellen Strukturen aufgebrochen hat. Im Landesgleichstellungsgesetz, der Kreisordnung (_ 2), der Hauptsatzung des Kreises Plön (_ 5) und in den Frauenförderplänen für die Kreisverwaltung und die Kreiseinrichtungen sind die Grundlagen für die Arbeit der Gleichstellungsstelle verankert und festgelegt, wie die Arbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten durchgeführt werden soll. Wahrgenommen werden die Aufgaben von der Gleichstellungsbeauftragten Sonja Reese-Brauers. Sie wird vertreten im Bereich der Kreisverwaltung von Maren Mecke- Matthiesen und im Bereich der Kreiseinrichtungen von Elisabeth Gehrau. Am hat der Hauptausschuss des Kreises Plön den neuen Frauenförderplan für die Kreiseinrichtungen beschlossen. Ziel der Frauenförderung ist es, durch Flexibilisierung, Optimierung von Arbeitsinhalten und gute Weiter- und Fortbildungsangebote die Frauen zu ermutigen, verantwortungsvolle Positionen anzustreben und sie zu befähigen, diese auch auszufüllen. Die Kreiseinrichtungen müssen aus dem bestehenden Personalfundus ebenso schöpfen, wie die Möglichkeit offenhalten, frei werdende Stellen mit von außen kommenden neuen Kolleginnen und Kollegen, die durchaus neue Ideen und eine Weiterentwicklung in

18 12 die Einrichtungen tragen, zu beleben. Dabei soll der Frauenanteil in den Einrichtungen als dynamischer Vorgang laufend erhöht werden. Denn auch in unserer Kreisverwaltung und den Einrichtungen geht es um den Aufstieg von Frauen in die Positionen, die ohne das Gleichstellungsgesetz und ohne eine gelebte Frauenförderung noch bis vor 10 Jahren fast ausschliesslich Männern vorbehalten waren. Zu den verwaltungsinternen Aufgaben gehört nicht nur die Begleitung des personalwirtschaftlichen Geschäfts in der Verwaltung, sondern auch die übrigen Aufgabenbereiche. Hierzu ist die Gleichstellungsbeauftragte in verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien der Verwaltung tätig. Die politische Arbeit des Kreises zu begleiten und die Auswirkung auf Frauen zu prüfen, ist eine der Hauptaufgaben der Gleichstellungsstelle. Wie auch in den Jahren zuvor, hat die Gleichstellungsbeauftragte im Berichtszeitraum an fast allen Kreistagssitzungen und an einem Großteil der Ausschusssitzungen teilgenommen. In Zusammenarbeit mit dem Frauenpolitischen Beirat hat die Gleichstellungsbeauftragte den Aufbau des Kommunalpolitischen Frauennetzes ermöglicht. Die überparteiliche Vernetzung der Gemeindevertreterinnen bietet einen breiten und flächendeckenden Informationsfluß und Erfahrungsaustausch zu kommunalpolitischen Themen. Die Gleichstellungsbeauftragte versteht sich als Anlaufstelle für in Not geratene Menschen. In der Regel sind es Frauen, die persönliche Probleme und Beschwerden z.b. Lebens- und Arbeitssituation, alleinerziehende Mütter, Gewalt in Ehe- und Partnerschaft, Kinderbetreuung, vortragen. Ziel der Beratung ist es, den Frauen im persönlichen Gespräch, Wege zur Durchsetzung ihrer Interessen aufzuzeigen. Daraus werden vielfach Vorschläge gegenüber der Verwaltung und der Politik entwickelt, um die Lebensqualität für Frauen zu verbessern. Als ständigen Service neben Beratung und Sprechstunden für die Beschäftigten und die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Plön, bietet die Gleichstellungsstelle Informationsmaterialien zu aktuellen Themen der Gleichstellung und Frauenförderung und einen ausführlichen Bericht über die Querschnittsaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten an. 5.5 Ausländerbeauftragter Der Ausländerbeauftragte Kay Pötzke (tätig mit 19,25 Wochenstunden) ist laut Hauptsatzung des Kreises zur Wahrung der Rechte von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Kreis Plön unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus tätig. Beratungen Mit 46 Einzelberatungen ist weiterhin die Notwendigkeit in der Tätigkeit des Ausländerbeauftragten für diesen Bereich vorhanden. Die Problemfelder Kontakte

19 13 mit Behörden, Schule und Beruf sowie Nachbarschaftliches blieben konstant in einem Drittelverhältnis bestehen. Kreisweites Forum zur Integration von ausländischen Senioren/Seniorinnen In Zusammenarbeit mit dem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes Plön hat der Ausländerbeauftragte ein Fachforum zur Integration von ausländischen Senioren/Seniorinnen durchgeführt. Angesichts der Tatsache, dass im Jahre 2002 bundesweit über Migranten/Innen das 60. Lebensjahr vollenden werden, und die hohe Zahl der ins Renten- und Pflegealter kommenden Migranten/Innen eine Lösung verlangen, zeigte sich dieses Forum wegweisend für die Zukunft.. Insbesondere die Bereiche ambulante Pflege und interkulturelle Angebote in Pflegeheimen bedürfen völlig neuer Arbeitsansätze, um Migranten/Innen im Alter einen ihrem kulturellen Hintergrund entsprechenden würdigen Lebensabend zu bieten. Die Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden des Kreises wurde initiiert. Die sozialplanerischen Schritte innerhalb des Kreises wurden begonnen. Damit ist der Kreis Plön im Bereich der Migrantenintegration im Seniorenbereich tätig geworden. Integrationsprojekt Schönberg. Das Freitzeit- und Sportprojekt Schönberg in Zusammenarbeit von Ausländerbeauftragten, Förder- und Hauptschule, Boxabteilung TSV Schönberg und Jugendzentrum Schönberg hat sich im Berichtszeitraum weiter konsulidiert. Insbesondere die Freizeitaktivitäten der Gruppe haben sich im Berichtszeitraum auf 15 Wochenendaktivitäten erweitert. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben den Sportaktivitäten in vielerlei Freizeitbereiche eingebunden. Zwei weitere große Boxveranstaltungen mit über 250 Zuschauern haben für die entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit des Projektes gesorgt. Mit Hilfe des Ausländerbeauftragten konnte eine Projektförderung des Landessportverbandes von 6.500,00 DM erlangt werden. Integrationsprojekt Plön Das seit Jahren erfolgreiche Integrationsprojekt Plön mit inzwischen über 30 Jugendlichen und jungen Erwachsenen konnte neben den wöchentlichen Sportaktivitäten mit über 30 Freizeitaktivitäten im Jahr fortgeführt werden. Für das Projekt sind vom Landessportverband Fördergelder in Höhe von DM eingeworben worden. Mit Hilfe des Landessportverbandes, des Arbeitsamtes und des Landes Schleswig-Holstein konnte eine SAM-Stelle für einen hauptamtlichen Freitzeitbetreuer und Trainer geschaffen und die ohnehin schon intensive Freizeitund Sportgruppenarbeit in Plön und Schönberg weiter intensiviert werden. Sprachprojekte in Preetz und Schönberg Die in Preetz und Schönberg entstandenen schulformübergreifenden Sprachförderprojekte sind landesweit modellhaft. Der Ausländerbeauftragte unterstützt und fördert diese Projekte inhaltlich mit Öffentlichkeitsarbeit und mit finanziellen Mitteln. Die inzwischen bundesweit geforderte Förderung von Kindergartenkindern mit Migrantenhintergrund wird in diesem Jahr finanziert. Integrationsprojekt Preetz In Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister der Stadt wurde auch für Preetz eine Freizeit- und Sportgruppe durch den Ausländerbeauftragten gegründet. Mit einer Auftaktveranstaltung im Januar 2002 konnte den Zuschauern das neue

20 14 Integrationsprojekt nahegebracht werden. Auf Einladung des Ausländerbeauftragten und des Bürgermeisters hat sich ein Integrationskreis aller in Preetz tätigen Organisationen, Vereine und ehrenamtlichen tätigen im Bereich Migrantenintegration gebildet, der eine Verbindung der vielfältigen Aktivitäten ermöglicht. Projektgruppe gegen Rechtsextremismus in Lütjenburg In der sehr aktiven Projektgruppe gegen Rechtsextremismus in Lütjenburg hat der Ausländerbeauftragte aktiv mitgearbeitet. Insbesondere bei einer Großveranstaltung auf dem Marktplatz in Zusammenarbeit mit den Lütjenburger Schulen konnte unter Moderation des Ausländerbeauftragten eine klare öffentliche Positionierung gegen Rechtsextremismus gezeigt werden. Vorträge und Ausschüsse, Öffentlichkeitsarbeit Neben der Mitarbeit im Jugendhilfe- und im Sozialausschuss bildeten Vorträge in Schulen, bei Verbänden und öffentlichen Veranstaltungen einen weiteren Schwerpunkt. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit mit Presseartikeln und Rundfunkinterviews wurde vom Ausländerbeauftragten getätigt. 5.6 Öffentlichkeitsarbeit der Kreisverwaltung Plön Der Kreis informiert die Bevölkerung ebenso wie andere Kreise und Kommunen über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung und beantwortet die Anfragen von Medienvertretern entsprechend der hierfür vorgegebenen gesetzlichen Verpflichtungen des 4 des Landespressegesetzes (Auskunfts- und Informationspflicht gegenüber Pressevertretern in Angelegenheiten der Verwaltung). Arbeitsschwerpunkte: Recherche und Text von Presseberichten und Servicemeldungen für die Medien Im Jahr 2001 waren dies 218 (2000 = 195); Vorbereitung der 14tägigen Pressegespräche des Landrates; zusätzlich zu besonderen Anlässen; Herausgabe einer wöchentlichen Pressedokumentation; Presseauswertung, Weiterleitung an die Fachämter; Bei Anfragen der Presse (täglich): Auskünfte nach 4 des Landespressegesetzes an Pressevertreter/innen; Stellungnahmen der Verwaltung in Fällen, bei denen in der tagesaktuellen Berichterstattung der Medien das Verwaltungshandeln berührt wird und eine Reaktion der Verwaltung erforderlich ist; Zudem Pressearbeit in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, Umwelt und Natur, Verkehrssicherheit, Jugendarbeit und Ausländerintegration, Wirtschaftsförderung, Abfallwirtschaft sowie für das Kreiskrankenhaus und Alten- und Pflegeheim; Pressearbeit für die Kreispräsidentin: Einladungen der Pressevertreter/innen zu Veranstaltungen, an denen die Kreispräsidentin teilnimmt sowie zu Bürgersprechstunden und Pressegesprächen

21 15 zur Vorbereitung von Kreistagssitzungen. Organisation und Streuung von Pressetexten und Hintergrund-informationen (Reden, Grußworte) an die Medien. Dokumentation der Pressearbeit der Kreispräsidentin. Text, Gestaltung, Herausgabe des Faltblattes Kreis Plön - Tipps und Zahlen" Text, Gestaltung, Herausgabe der Kreis Plön - Baubroschüre Mitarbeit bei der Herausgabe des Faltblattes Weltläden im Kreis Plön Mitgestaltung des Faltblattes Schwarzarbeit Organisation, Gestaltung des Kreis Plön-Infostandes auf dem Kreisfest 2001 Organisation, Gestaltung des Infostandes auf der NORLA 2001 samt Pressekonferenz Mitarbeit bei der Werbung zum Kreisfest Organisation des Kreiswandertages 2001 Hilfestellung bei der Organisation und begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Veranstaltung Niederdeutsches Bühnenfest

22 16 B. Berichte aus den Ämtern 1. Ämter des Fachbereichs Hauptamt (10) Organisationsabteilung Verwaltungsorganisation Auch dieser Berichtszeitraum war wesentlich durch Maßnahmen der Informationstechnik geprägt, auf die nachfolgend noch näher eingegangen wird. Die effektive und bürgerfreundliche Arbeit der Verwaltung war ebenso wie die Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebes trotz knapper Mittel weiterhin Mittelpunkt der Organisationsarbeit. Als weiterer hervorragender Aufgabenschwerpunkt ist die Einführung des Euro zu nennen. Die erforderlichen Vorarbeiten zur Umstellung auf den Euro wurden rechtzeitig und zielgerichtet geleistet, wesentliche Bestimmungen, wie Gebührenordnungen usw., sind rechtzeitig redaktionell auf den Euro umgestellt worden. Insgesamt ist die Euroumstellung, auch im EDV-Bereich, ohne nennenswerte Probleme erfolgt. Konzentration der Verwaltungseinheiten Die Überlegungen zur Einrichtung eines Gesundheitszentrums im Kreiskrankenhaus Preetz bestehen fort. Es besteht Anlass zur Hoffnung, dass die derzeitige Vermietung im ehemaligen Schwesternhochhaus einvernehmlich mit dem Mieter vorzeitig beendet werden kann. Die dort vorgesehene räumliche Unterbringung des Amtes für Gesundheit und nachfolgend die Unterbringung der bisher noch in Plön in Mietobjekten untergebrachten Verwaltungseinheiten am Hauptsitz der Kreisverwaltung könnte bei gutem Verlauf schon 2003/2004 verwirklicht werden. Die Vorbereitungen für eine zügige Umsetzung laufen. Verwaltungsgliederung Die fachbereichsbezogene Verwaltungsgliederung hat sich lediglich in der personellen Besetzung verändert. Sie stellt sich aktuell wie folgt dar:

23 17 Kreisverwaltung Plön Verwaltungsgliederung Stand: 1. Januar 2002 Personalrat Frau Hübenthal (Amt 40) Herr Hittscher (übriger Bereich) 133 Gleichstellungsstelle Frau Reese-Brauers 134 Ausländerbeauftragter Herr Pötzke Landrat Dr. Gebel Schulamt/Schulräte Herr Lamb, Herr Redeski Schulpsychologischen Dienst Frau Mölders 103 Controlling Frau Harwart 1 Fachbereich 1 Herr Fiessel 2 Fachbereich 2 Herr Klein 3 Fachbereich 3 Herr Dr. Dreher 4 Fachbereich 4 Herr Plambeck R Rechtsservice 10 Hauptamt Herr Fiessel 11 Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt Herr Knop 12 Amt für Finanzen und Wirtschaftsförderung Herr Sröh 20 Amt für Schule und Kultur Frau Schreier 21 Amt für Soziales Herr Fritsche 13 Amt für zentrale Dienste Frau Möller 22 Amt für Jugend und Sport Herr Zigelski 30 Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht Herr Fleischmann 31 Bauamt Herr Baden 32 Amt für Gesundheit Frau Dr. Dworak 40 Amt für Kreiseinrichtungen Herr Bölting 41 Amt für Umwelt Herr Krebs 42 Amt für Abfallwirtschaft Herr Götze

24 18

25 19 Verbesserung des Dienstleistungsangebotes in der Kfz.-Zulassungsstelle Die organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung des Dienstleistungsangebotes in der Kfz.-Zulassungsstelle wurden mit der Einrichtung eines Infoschalters und der Installation eines Voic -Systems zur Abarbeitung der Anrufe abgeschlossen. Sofern nicht gravierende Personalausfälle oder ein außergewöhnlich großer Publikumsandrang zu verzeichnen sind, ist mit den insgesamt getroffenen Maßnahmen organisatorisch eine zügige Bedienung der Kunden sichergestellt. Reduzierung der Sachkosten Die Verwaltung hat alles unternommen, um die Entwicklung der Sachkosten weiterhin in Richtung Kostensenkung zu bewegen. Die Einflussmöglichkeiten sind jedoch nur sehr gering. So kann bei den Portokosten lediglich ein günstigerer privater Paketservice genutzt werden. Die Briefpost unterliegt auch weiterhin quasi dem Monopol der Deutschen Post AG. Hier zu erzielende Rabatte oder Vergünstigungen sind nicht erwähnenswert. Die Stromkosten sind durch Preis- oder Steuererhöhungen leicht angestiegen. Für den gemeinsamen Stromanschluss der Kreisverwaltung und der Kreisberufsschule ist die Kostenentwicklung dem nachfolgenden Diagramm zu entnehmen. Entwicklung Stromkosten Anschluss Kreisverwaltung / Kreisberufsschule , , , , , , , ,30 Ausgaben in DM , , , ,00 0, Jahr Auf dem Telekommunikationsmarkt hat die Verwaltung die Bewegungen auch weiterhin genau verfolgt und die bestehenden Verträge laufend den erzielbaren Kosteneinsparungen angepaßt.

26 20 Seit dem werden alle Telefongespräche der Kreisverwaltung Plön über die Deutsche Telekom AG im Rahmen des über den Schleswig-Holsteinischen Landkreistag abgeschlossenen Rahmenvertrages T-VPN geführt. Durch die günstigen Konditionen, insbesondere aber durch die sekundengenaue Abrechnung, konnten für den Hauptanschluss der Kreisverwaltung weitere Kostensenkungen erreicht werden. Zur Veranschaulichung ist die Entwicklung der reinen Verbindungsentgelte in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Verbindungsentgelte Hauptanschluss Plön , , , , ,18 Ausgaben in DM , , , , , ,00 0, Jahr Entwicklung der Datenverarbeitung und Telekommunikation Im Berichtszeitraum haben neben der eingangs erwähnten Euroumstellung interne Strukturmaßnahmen und der Ausbau der Internettechnologie die Arbeit geprägt. Internes Netz (Netzinfrastruktur) Nach der abgeschlossenen Einrichtung des neuen EDV-Rechnerraumes geht die Revision der dezentralen Verteilerräume weiter. Die Anforderungen an den Durchsatzbedarf des EDV-Netzes steigen ständig. Nachdem vom zentralen Serverbereich bis in die Verteilerräume auf einen Datendurchsatz von 100 MB/s umgestellt wurde, wird nunmehr durch die sternförmige Verlegung von Lichtwellenkabel von den Verteilerräumen zum jeweiligen Arbeitsplatz auch auf diesen Strecken für einen gleichen Datendurchsatz gesorgt. Im Haus C wird diese Maßnahme erst in Verbindung mit der Sanierung der Fensterfronten abgeschlossen werden können.

27 21 Schulung Die Einrichtung des ehemaligen Vorführraumes in der Kreisbildstelle als Schulungsraum hat sich bewährt. Neben Schulungen für Fachverfahren, werden ständig Schulungen zum Outlook-System und zur Windows-Arbeitsoberfläche angeboten. Verfahrensumstellungen Für die Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht werden derzeit die Fachverfahren Elfi / Balvi auf eine Datenbankversion umgestellt. Die Notwendigkeit neuer Fachverfahren für den Bereich des Sitzungsdienstes und für das Jugendamt ist seit längerem bekannt. Während das Jugendamt bereits eine Vorauswahl getroffen hat, entsprechende Vorführungen und Tests laufen, hat für den Sitzungsdienst auf der Cebit zusammen mit dem Fachamt eine Sondierung des Marktes stattgefunden. Arbeitsplatzausstattung Zur Verbesserung der Verfügbarkeit der Datenverarbeitung am Arbeitsplatz wird derzeit eine schrittweise Umstellung der Server auf Windows 2000, THIN-Client oder Terminal-Server-Client PC s vorgenommen. Mit dieser Maßnahme soll ein Einsatz der Datenverarbeitung ohne das, aufgrund des Alters der eingesetzten Versionen anfällige Betriebssystem Novell ermöglicht werden. Eine Aktualisierung dieser Versionen würde zu unverhältnismäßig hohen Kosten von etwa ,-- Euro führen. Seit November 2001 wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch das Surfen im Internet ermöglicht, um auch auf diesem Wege erforderliche Informationen beschaffen zu können. Ebenso wurde 2001 die elektronische Kommunikation erfolgreich auf Outlook umgestellt. Seither ist nicht nur eine vernünftige interne Kommunikation, sondern auch der weltweite austausch möglich. Internettechnologie Die Umstellung auf Netzbetrieb mit Internettechnologien und die Einrichtung einer demilitarisierten Zone -DMZ- zwischen zwei Sicherheitsüberwachungsrechnern (Firewalls) hat sich bewährt. Dieser Sicherheitsstandart wurde festgeschrieben und aufgrund der Ermöglichung der Reservierung von Wunschkennzeichen per Internet noch erweitert. Die Serviceleistung Wunschkennzeichen erfordert dauerhaften erhöhten sicherheitstechnischen Aufwand, weil der Kreis Plön praktisch rund um die Uhr per Standleitung mit dem Internet verbunden ist. Aufbau eines Kreisnetzes Die digitale Kommunikation gewinnt zunehmend an Bedeutung. Verschiedene bereits laufende Projekte, wie das HZA-Projekt des Landes, die Übertragung von Teilaufgaben des Kfz-Zulassungswesens auf die Stadt Preetz oder die gemeinsame Nutzung des Sozialhilfeverfahrens durch den Kreis Plön und die Stadt Plön,

28 22 erfordern jeweils für sich erheblichen Bereitstellungs- und Betriebsaufwand. Der Kreistag hat deshalb am beschlossen, zur Erzielung von Synergieeffekten als Basissystem für solche Projekte ein Kreisnetz aufzubauen. Diese Infrastrukturmaßnahme wird der Kreis Plön den Städten, Ämtern und Gemeinden für die ersten zwei Jahre kostenlos in Rahmen seiner Ausgleichsfunktion zur Verfügung stellen. Die Ausgestaltung des Kreisnetzes wird derzeit in gemeinsamen Arbeitsgruppen des Kreises und der Städte, Ämter und Gemeinden erarbeitet Personalabteilung Entwicklung des Personalstandes und der Personalausgaben Betrachtet man die Entwicklung des Personalstandes im Bereich der Verwaltung seit 1995, so ist festzustellen, dass bis zum Jahre 2001 einschließlich die Anzahl der Stellen fast ständig reduziert oder zumindest konstant gehalten werden konnte. Trotz erheblicher Anstrengungen konnte dieser Trend leider nicht beibehalten werden. So weist der Stellenplan für das Jahr 2002 eine Steigerung um 1,70 Stellen aus. Diese Anhebung erklärt sich zum einen durch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine Tierärztin, die dringend benötigt wurde, um die erforderlichen Kontrollen hinsichtlich eventueller BSE- und Maul- und Klauenseuche-Gefahren durchzuführen. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung war mit zwei Amtstierärzten nicht mehr sicher zu stellen und zu verantworten. Zum anderen wurde eine zusätzliche Stelle für eine/n Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagogen eingerichtet. Mit diesem zusätzlichen Personal soll erreicht werden, dass durch präventive Maßnahmen die Kosten für Heimunterbringungen von Kindern und Jugendlichen nicht ansteigen oder sogar reduziert werden können. Da die Unterbringung nur eines Kindes in einem Heim durchschnittliche Kosten in Höhe von rund 3.200,-- monatlich verursacht, rechnet sich die Einstellung einer zusätzlichen Fachkraft bereits, wenn rechnerisch nur eine Heimunterbringung vermieden werden kann. Weitere Stellenausweitungen konnten vermieden werden, obwohl in vielen Bereichen neue Aufgaben auf die Verwaltung zugekommen sind bzw. im Jahr 2002 zukommen werden. Die folgende Aufzählung gibt nur einige Beispiele wieder und ist nicht abschließend zu sehen: Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in ausgewählten Bereichen Vergabe von Kreditmitteln kommunaler Investitionsfonds auch für Schulbausanierungen Zahlung von Arbeitsförderungsgeld Einbürgerungen Mitarbeit im Arbeitskreis Flächenmanagement der K.E.R.N Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz Aufgaben nach dem neuen Infektionsschutzgesetz neue Aufgaben durch Änderung des Meldewesens im Bereich des Gesundheitsamtes Übernahme der Widerspruchsbehörde im naturschutzrechtlichen Verfahren

29 23 Vereinnahmung und Verwendung von Ausgleichsgeldern im Bereich des Umweltamtes Genehmigung und Errichtung des Betriebes und der Änderung von Tiergehegen Genehmigung der Errichtung und Änderung von Golfplätzen neue Aufgaben für das Jugendamt durch das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung" durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes kommt es im Bauamt und im Schulamt zu folgenden neuen Aufgaben: a) Erfassen der Freistellungsbescheinigungen b) Führen einer Liste über Auszahlungen wegen Grenzwert (5.000,-- ) Anerkennung und Aufsicht über Stellen, die Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ausbildung in Erster Hilfe durchführen Die Neufassung des Heimgesetzes führt im Bereich der Heimaufsicht zu einem erweiterten Aufgabenumfang für das Gesundheitsamt Umsetzung des EU-Wasserrechts in nationales Recht durch Gebietsbereinigungen mit der durch den Kreis beauftragten Entsorgungsfirma hat sich das Gebiet, das durch den Kreis abfallrechtlich zu entsorgen ist, um gut 700 Haushalte mit rund Gefäßen vergrößert Dem gegenüber stehen Aufgabenreduzierungen in geringem Umfang im Bereich Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten sowie im Bereich Zelt- und Campingplätze und Knickbestimmungen, die durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Städten, Ämtern und Gemeinden auf die örtliche Ebene verlagert wurden. Aufgrund gesetzlicher Änderungen hat sich darüberhinaus im Bereich der Gewerbeaufsicht der Aufgabenumfang reduziert. Da dem Kreis aber dafür in Teilbereichen die Fachaufsicht übertragen wurde, muss zunächst die Entwicklung beobachtet werden, bevor evtl. personelle Konsequenzen gezogen werden können. In den Einrichtungen (ohne Kreiskrankenhaus, Alten- und Pflegeheim und Rettungsdienst) konnte die Anzahl der Stellen um 2,85 reduziert werden. Diese Verringerung ist überwiegend auf nicht erfolgte Nachbesetzungen nach dem altersbedingten Ausscheiden in der Kreismusikschule, in der Asylbewerberbetreuung sowie im Bereich der Reinigung einer Schule zurückzuführen. Die Personalausgaben stiegen von rund ,-- DM im Jahr 2000 auf rund ,-- DM im Jahr Der Anstieg um ,-- DM entspricht einer Steigerungsrate von 4,34 %. Erklären läßt sich diese durch eine durchschnittlich gerechnete Tarif- bzw. Besoldungserhöhung von rund 3 % (2 %ige Besoldungserhöhung ab ; 2,4 %ige Tariferhöhung ab ; Einmalzahlungen von 400,-- DM im Beamtenbereich), was einen Betrag von ,-- DM der Mehrkosten erklärt. Darüber hinaus entstanden im Bereich der Beamtenversorgung Mehrkosten durch Umlageerhöhungen der Versorgungsausgleichskasse von ,-- DM und Mehrkosten im Bereich der Beihilfe von ,-- DM. Diese Faktoren sind von Seiten der Verwaltung nicht zu beeinflussen. Der Aufstieg der Mitarbeiter in höhere Dienstaltersstufen führt zu einer ca. 0,5 %igen Personalkostensteigerung, was Kosten in Höhe von rund ,-- DM verursacht.

30 24 Berücksichtigt man dann noch, dass ab eine zusätzliche Stelle im Bereich Veterinärwesen besetzt werden musste (Mehrkosten von ,-- DM), um die erforderlichen Mehrarbeiten im Bereich BSE- und MKS-Überprüfungen durchzuführen, die bei den Haushaltsplanungen noch nicht abzusehen waren, so sind die Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr begründet. Es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass im Jahr 2000 die Personalkosten außergewöhnlich gering gehalten werden konnten, da in dem Jahr im Beamtenbereich keine und im Angestellten- und Arbeiterbereich erst sehr spät im Jahr eine lineare Erhöhung erfolgte und somit eine Gegenüberstellung mit dem Folgejahr um so extremer ausfällt. Entwicklung des Personalstandes nach den Stellenplänen für die Verwaltung , ,28 271,35 Stellen ,15 268, ,77 264,77 266, Haushaltsjahr 2002: + 1 Stelle Veterinärwesen + 1 Stelle Jugendamt lt. Kreistagsbeschluss vom

31 25 Geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der Mitarbeiter/innen getrennt nach Beschäftigungsgruppen (Stand: ) Beschäftigte Aufgliederung der Mitarbeiter/innen nach dem Umfang der Arbeitszeit (Stand: ) 295 Beschäftigte 140 Vollzeit Teilzeit Allgemeine Personalsachbearbeitung Ein Arbeitsschwerpunkt in der Personalabteilung war neben den allgemeinen Aufgaben die Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK), das im Sommer des Jahres 2000 in Kraft gesetzt wurde. Zunächst stand die Durchführung der Regelbeurteilung der Beamten zum Stichtag an. Die neuen Beurteilungsrichtlinien sehen ein Punktesystem mit einer Bewertungsskala von 0 bis 15 Punkten vor, das bereits in der Verwaltungsschule in Bordesholm und in der

32 26 Verwaltungsfachhochschule in Altenholz seit langen Jahren Anwendung findet. Sowurde nun auch die hausinterne Benotung diesem System angeglichen. Diese Regelbeurteilung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Erstmalig wurde zum nun auch die Regelbeurteilung für die Angestellten der Verwaltung durchgeführt. Das PEK sieht auch für diesen großen Bereich der Mitarbeiterschaft die Regelbeurteilung vor, um eine einheitliche Personalführung voranzutreiben und auch hier besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen und diesen dann Fortentwicklungsmöglichkeiten einzuräumen. Mit dem PEK wurde auch das jährliche Mitarbeitergespräch eingeführt. Es dient dazu, die Zusammenarbeit zwischen direkten Vorgesetzten und den nachgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern. Hierbei soll der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter die ihr/ihm zustehende Anerkennung für die Leistungen und Erfolge ausgesprochen werden. Ebenso sollen aber auch Misserfolge und Schwierigkeiten angesprochen werden. Neben der Information über allgemeine Ziele und Aufgaben der Verwaltung sollen unter Umständen auch konkrete Ziele zwischen der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter und der/dem Vorgesetzten vereinbart werden. Die Durchführung der jährlichen Mitarbeitergespräche für das Jahr 2001 verzögerte sich etwas, da die Führungskräfte der Verwaltung zunächst durch Schulungen auf diese neue Aufgabe vorbereitet werden mussten. Mittlerweile wurden diese Gespräche in allen Bereichen geführt und sind annähernd abgeschlossen. Die bereits angesprochene Führungsfortbildung wurde als sogenanntes Inhouse- Seminar durch die Firma "impuls Bildungswerkstatt" durchgeführt. Teilnehmerkreis waren die Fachbereichs-, Amts- und Abteilungsleiter der Kreisverwaltung. An jeweils zwei Seminartagen wurde das Thema "Mitarbeitergespräche" ausführlich behandelt. Da die Resonanz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer überaus positiv auf diese Veranstaltung war, ist für den Mai 2002 eine weitere Schulung durch den gleichen Anbieter und für den gleichen Personanenkreis zum Thema "Personalführung und Konfliktbewältigung" geplant. Die Möglichkeit der Altersteilzeitarbeit wird nach wie vor gut von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung angenommen. Seit August 1998 wurden insgesamt 28 Beschäftigungsverhältnisse auf Altersteilzeit umgestellt (23 Angestelle, davon 2 im Teilzeitmodell, 3 Beamte, 2 Arbeiter). Mittlerweile fand die Altersteilzeitarbeit auch Einzug in der Kreismusikschule. Drei BAT-Lehrkräfte nutzen zur Zeit die tariflichen Möglichkeiten der Altersteilzeit. Dies eröffnet der Musikschule die Möglichkeit, die BAT-Lehrkräfte frühzeitiger zu reduzieren und durch Honorarkräfte zu ersetzen. Wie bereits im Vorjahresbericht mitgeteilt, war mit der Datenzentrale eine Fortführung der Zusammenarbeit im Bereich der Kreisbesoldungsstelle zu für den Kreis Plön verbesserten Konditionen beschlossen worden. Diese Zusammenarbeit läuft weitgehend reibungslos. Seinerzeit war ebenfalls der Einsatz des Personalverwaltungsprogrammes Permis V vereinbart worden. Diese Vereinbarung wurde mittlerweile aufgelöst, da das Programm keine zufriedenstellenden Lösungen bieten konnte und die Datenzentrale sich momentan und auch in näherer Zukunft trotz vorheriger Zusicherung nicht in der Lage sieht, entsprechende Programmänderungen einzuarbeiten. Kosten sind dem Kreis Plön durch diese Vertragsauflösung nicht entstanden, sieht man einmal von fiktiven Belastungen durch die Prüfung der Funktionalität durch Mitarbeiter der Personal- und EDV- Abteilung ab. Man hat sich nun entschieden, das vorhandene, selbst entwickelte

33 27 Programm weiter zu nutzen und bei Bedarf auch weiter zu entwickeln, da nur so ein exakter Zuschnitt auf unsere Bedürfnisse sicher zu stellen ist. Kreisbesoldungsstelle Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisbesoldungsstelle werden insgesamt 80 Beschäftigungsdienststellen (zu betreuende Arbeitgeber) mit rund Zahlfällen betreut. Die zentralisierte Vergütungsberechnung beinhaltet entscheidende Vorteile. So muss nicht jeder "kleine" Arbeitgeber qualifiziertes und somit teures Personal vorhalten, um die sehr schwierige Materie in den Bereichen Tarif-, Besoldungs-, Steuer-, Sozial- und Versorgungsrecht zu beherrschen. Ebenso übernimmt der Kreis Plön für die angeschlossenen Dienststellen die Auswahl und Anpassung der Hard- und Software. Es muss zu jeder Zeit sicher gestellt werden, dass die EDV die Lohn- und Gehaltsabrechnungen sicher und aktuell durchführen kann. Die im Bereich des Personalwesens ständig wachsenden Anforderungen, wie zum Beispiel das Altersteilzeitgesetz, die sogenannte "Riester-Rente" sowie sozialversicherungs- und steuerrechtliche Neuerungen können effektiv und ohne erhebliche Mehrkosten im Personalbereich abgedeckt werden. Die Kreisbesoldungsstelle des Kreises Plön hat sich innerhalb der Verwaltung zu einer "kostenrechnenden Einrichtung" entwickelt. Interne Auswertungen werden damit erleichtert. Allen angeschlossenen Dienststellen werden zum Jahresende die anteiligen Kosten der Besoldungsstelle, ermittelt aus den Personal- und Sachkosten, sowie den Gebühren der Datenzentrale, in Rechnung gestellt. Die Gesamtkosten der Kreisbesoldungsstelle betrugen für das Kalenderjahr 2001 insgesamt ,33 DM. Das nachstehende Schaubild macht deutlich, wie sich die Kosten insgesamt verteilen. Verteilung der Gesamtkosten Kreisverwaltung und Beschäftigungsdienststellen angeschl. Beschäftigungsdienststellen = ,85 DM 41,87 % Rettungsdienst =16.240,67 DM 2,78% Alten-u. Pflegeheim = ,62 DM 8,96 % Kreisverw altung = ,65 DM 23,49 % Krankenhaus = ,54 DM 22,90% Dienstaufsichtsbeschwerden Alle Dienstaufsichts- und Bürgerbeschwerden, die in der Kreisverwaltung Plön eingehen, werden im Hauptamt registriert. Die Beschwerden werden nach Erteilung einer schriftlichen Zwischennachricht an den Beschwerdeführer auf dem Dienstweg

34 28 an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Dem Leiter des Hauptamtes wird die daraufhin erfolgte Stellungnahme bzw. Beantwortung des Fachamtes zugeleitet und er überprüft, ob die Beschwerde ausreichend beantwortet wurde. Danach legt er die Beantwortung dem Landrat zur Unterschrift vor. Dem Hauptamt obliegt ebenfalls die terminliche Überwachung des gesamten Vorganges. Im Berichtszeitraum gingen 20 Dienstaufsichts- bzw. Bürgerbeschwerden aus verschiedenen Bereichen ein, von denen alle als unbegründet zurückgewiesen wurden Partnerschaften mit Dänemark und Estland Neben der Partnerschaft mit dem estnischen Kreis Lääne-Viru unterhält der Kreis seit dem eine Partnerschaft mit der dänischen Amtskommune Fünen. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens dieser Partnerschaft wurden in der Zeit vom bis der Amtsrad Fünen sowie Mitglieder der Verwaltung in den Kreis Plön eingeladen. Ein abwechslungsreiches Programm mit einer Abendfahrt auf dem Großen Plöner See, der Besichtigung des Laboer Marineehrenmales, der Besichtigung des privaten Radiosenders R.S.H. sowie einem Rundgang durch die Stadt Plön mit einer Besichtigung des Schlosses bildeten den Rahmen für den dreitägigen Besuch. Als Höhepunkt der Begegnung wurden Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik und Verwaltung des Kreises, Bürgermeister sowie der Vorstand der Deutsch- Dänischen Gesellschaft zu einem Festakt in das Hotel Hohe Wacht in Hohwacht eingeladen, um gemeinsam mit unseren dänischen Gästen das Partnerschaftsjubiläum zu begehen. Neben dem Programm standen Arbeitsgespräche über Ziele zur Förderung und Weiterentwicklung der Partnerschaft - insbesondere Überlegungen über gemeinsame Projekte im Rahmen der Interreg III A Förderung der Europäischen Union - im Mittelpunkt der Besuchsreise. Zur Verwirklichung entsprechender Projekte vereinbarte man, zunächst auf der Arbeitsebene Kontakt aufzunehmen. Bei einem Besuch von Landrat Dr. Gebel und einem Vertreter der K.E.R.N.-Region in Odense haben die Vertreter der Amtskommune Fünen starkes Interesse an der Durchführung gemeinsamer Projekte bekundet. Dabei wurde besonderer Wert auf eine Umsetzung nicht nur mit einer Gebietskörperschaft, sondern der gesamten K.E.R.N.-Region gelegt, da die Amtskommune Fünen mit rund Einwohnern und einer Fläche von km² etwa dreimal so groß ist wie der Kreis Plön. Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Fünen und der K.E.R.N.-Region bzw. dem Kreis Plön wurden bei einem weiteren Gespräch in der Kreisverwaltung abgestimmt. Gleichzeitig wurden denkbare Einzelprojekte aus verschiedenen Bereichen erörtert.

35 29 Die zur Inanspruchnahme der Förderung einer integrierten Regionalentwicklung in benachbarten Grenzgebieten (Interreg III A) erforderliche Vereinbarung zwischen der Technologie-Region K.E.R.N. mit Fyns Amt bezüglich Interreg III A wurde bereits unterzeichnet. Durch die Vereinbarung wird u.a. sichergestellt, dass jede Seite für eigenes Fehlverhalten selbst verantwortlich ist und die sich daraus ergebenen - auch finanziellen - Konsequenzen tragen muss Ausbildung 2001 war hinsichtlich der Übernahme der Auszubildenden und Anwärter in ein Beschäftigungsverhältnis nach der Ausbildung ein außergewöhnliches Jahr. Drei Auszubildende und ein Anwärter beendeten ihre Ausbildung. Zwei der Auszubildenden wurden aufgrund von Leistungsmängeln im Verlauf ihrer Ausbildung nicht in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Die dritte Auszubildende, die während der Ausbildung gute Leistungen zeigte, wurde aufgrund des Manteltarifvertrages für Auszubildende befristet als Angestellte übernommen, um ihr zu ermöglichen, Berufserfahrung zu erlangen und damit bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Von den beiden Anwärtern des Einstellungsjahrganges 1998 bestand einer die Laufbahnprüfung nicht. Ihm wurde durch Verlängerung seines Vorbereitungsdienstes die Möglichkeit gegeben, die Prüfung im zweiten Versuch zu bestehen. Der andere Anwärter, der die Prüfung bestanden hatte, ist nach der Ausbildung auf eigenen Wunsch aus dem Dienst des Kreises ausgeschieden, um ein Studium aufzunehmen. In den Jahren 2000 und 2001 ergab sich hinsichtlich der Zahl der sich in Ausbildung befindenden Personen folgendes Bild: Verwaltungsfachangestellte Anwärter/innen (geh. D.) 8 11 Lebensmittelkontrolleure 0 0 Sozialpraktikanten 2 2 Umschüler/innen - - Wirtschaftsinformatiker 1 1 insgesamt Nachdem in den vergangenen Jahren ein stetiger Rückgang der Bewerberzahlen zu verzeichnen war, sind Überlegungen angestellt worden, wie dem entgegengewirkt werden kann. Eine Idee war, Werbung für die Ausbildungsgänge in den Schulen zu machen, um den Schülerinnen und Schülern die Ausbildungsberufe in der Verwaltung nahezubringen.

36 30 In einigen 9. Klassen der Realschulen in Preetz und Plön wurden im Rahmen einer Unterrichtsstunde Aufbau und Aufgaben der Kreisverwaltung sowie Ablauf und Inhalte der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten dargestellt und erläutert. Im Nachhinein hat sich gezeigt, dass diese Präsentationen nicht ohne Erfolg waren, denn einige Schüler/innen haben sich bei ihrer Bewerbung auf diese Informationsveranstaltungen bezogen. Drei der in 2001 ausgewählten vier Auszubildenden für das Jahr 2002 haben nach eigenen Aussagen aufgrund dieser Präsentationen Gefallen an dem Beruf Verwaltungsfachangestellte/r gefunden. Nicht so sehr von Erfolg gekrönt war die Teilnahme am Berufskundlichen Tag am Fachgymnasium in Preetz, um dort für die Ausbildung des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes Werbung zu betreiben. Das Interesse der dortigen Schüler/innen war sehr gering. Vielleicht haben auch die genannten Präsentationen in den Schulen dazu beigetragen, dass in 2001 die Zahl der Bewerbungen erstmals wieder leicht angestiegen ist. Für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten sind in 2000 noch 45 Bewerbungen eingegangen, 2001 waren es schon 55. Im Jahr 2000 sind für die Ausbildung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst insgesamt 105 Bewerbungen eingegangen, wobei man jedoch diese Zahl relativieren muss, da allein 45 Bewerbungen von eingliederungsberechtigten Soldaten stammten, die sich auf eine Vorbehaltsstelle nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bewarben. Demnach gab es in 2000 lediglich 60 normale Bewerber/innen während normale Bewerbungen eingingen. Insofern also insgesamt ein erheblicher Anstieg der Bewerberzahlen Fortbildung Einer qualitativ hochwertigen Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird auch und gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel eine große Bedeutung beigemessen. Die Bewältigung der stetig steigenden Anforderungen an Quantität und Qualität der zu erledigenden Aufgaben durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in unserem Zeitalter einer rasanten Entwicklung auf dem EDV-Sektor sowie Veränderungen der Gesetzesvorschriften stellt immer höhere Ansprüche an die Leistungen. Jeder einzelne Mitarbeiter ist gehalten, sich mit der neuen Technik, insbesondere der Kommunikationstechnik, auseinanderzusetzen und sie effizient einzusetzen. Neu ist, dass seit dem die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für Fortbildungen dezentral erfolgt, d. h. dass jedes Fachamt seine Haushaltsstelle für Fortbildungsmittel selbst verwaltet und nicht wie bisher alle Kosten im Hauptamt gebucht werden. Allerdings bietet das Hauptamt weiterhin für alle Ämter des Hauses (mit Ausnahme der Ämter 40 und 42) zentral die Anmeldung aller Seminare bei den Veranstaltern an und berechnet die im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen anfallenden Reisekosten. Im Jahr 2001 wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises Plön 176 Fortbildungsveranstaltungen besucht (die Ämter 40 und 42 sind in dieser Aufstellung nicht enthalten, da diese direkt anmelden). Die Mitglieder des Personalrates haben an insgesamt 7 Seminaren teilgenommen, Datenschutzbeauftragte an 5 Seminaren. Somit wurden 2001 insgesamt 188 Fortbildungsveranstaltungen besucht.

37 31 Auf die Fachbereiche/Ämter ergibt sich folgende Aufteilung Personalrat 7 = 7 Datenschutzbeauftragte 5 = 5 FB 1 Amt Amt 11 7 Amt 12 7 Amt 13 1 Fachbereich 1 = 41 FB 2 Amt Amt 21 6 Amt Fachbereich 2 = 40 FB 3 Amt Amt Amt Fachbereich 3 = 76 FB 4 Amt Fachbereich 4 = 19 (ohne die Ämter 40 und 42) insgesamt 188 Aufteilung der Seminare auf die Fachbereiche FB 4 (ohne 40 u. 42) 10% PR 4% D 3% FB 1 22% FB 3 40% FB 2 21%

38 Beihilfe Wie in den Vorjahren werden in der Beihilfestelle die Anträge aller beihilfeberechtigten aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Pensionäre der Kreisverwaltung einschließlich des Kreiskrankenhauses und des Alten- und Pflegeheimes, einer kreisangehörigen Stadt, von sechs Ämtern, fünf Gemeinden und der Verwaltungsschule Bordesholm berechnet. Von der Verwaltungsschule wird für diese Dienstleistung eine Gebühr erhoben. Die Zahl der Anträge liegt zwischen 900 und pro Jahr. In 2001 wurden folgende Anträge bearbeitet: f ü r Aktive Kreisverwaltung 399 Anträge Ausgaben = ,00 DM Aktive Kreiskrankenhaus Preetz 23 Anträge = ,00 DM Aktive Alten- und Pflegeheim 8 Anträge = 8.400,00 DM Pensionäre 177 Anträge = ,00 DM insgesamt 607 Anträge = ,00 DM aus derselben Haushaltsstelle wurden Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld usw. gezahlt in Höhe von = ,00 DM ,00 DM ============ Für Städte, Ämter, Gemeinden usw. wurden insgesamt 388 Anträge bearbeitet. Es erfolgt keine Auszahlung durch den Kreis. Die Fallzahl hat sich zum Vorjahr um 5,5 % erhöht, die Gesamtausgaben um ca. 9 %. Eine genaue Vorhersage ist nicht möglich, da schon eine schwere Erkrankung eines Beihilfeberechtigten den Beihilfeetat sehr belasten kann. Die persönliche oder telefonische Beratung, die besonders für die Pensionäre wichtig ist, aber auch von Beihilfeberechtigten aus dem Hause und dem Kreisgebiet in Anspruch genommen wird, macht einen großen Teil der Arbeitszeit aus. Der persönliche Kontakt zwischen Beihilfeberechtigten und der Sachbearbeiterin ist für alle positiv zu bewerten. Das durch den persönlichen Kontakt der Beihilfeberechtigten mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber bzw. Dienstherrn bestehende Band ist für unsere Pensionäre und Rentner von großer Bedeutung. Die jährlich durchgeführte Kaffeefahrt sowie der Adventskaffee erfreuen sich großer Beliebtheit.

39 33 Diese Art der Betreuung ehemaliger Kolleginnen und Kollegen ist eine Besonderheit der Kreisverwaltung Plön, die unbedingt erhalten bleiben sollte. Die Kosten sind gering, die Auswirkung auf das Betriebsklima aber sehr positiv. 1.2 Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (11) Tendenzen und Entwicklungen im Prüfungsverfahren Vorrang bildet heute mehr denn je für das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt die Prüfung der Organisation, der Wirtschaftlichkeit sowie Leistungsfähigkeit der kommunalen Körperschaften, wenngleich auf die Prüfung des Zahlenwerks natürlich nicht verzichtet werden kann. Diese Feststellung gilt daher für örtliche- und überörtliche Prüfungen gleichermaßen. Durch die Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes zum übernahmen die Gemeindeprüfungsämter vom Landesrechnungshof die Aufgaben der Prüfung kommunaler Eigenbetriebe. Auch aus diesem Grunde ist das Prüfungsamt um einen speziell betriebswirtschaftlich vorgebildeten Mitarbeiter verstärkt worden, der sich daneben insbesondere um den Bereich der Gebührenermittlung kümmert. Leider ist bei diesen Prüfungen immer noch festzustellen, dass der betriebswirtschaftliche Ansatz von notwendigen Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz auf der Basis ordnungsgemäßer Abschreibungsunter-lagen bei den Kommunen häufig noch nicht - ausreichend - umgesetzt ist. Daneben werden Verwaltungsbereiche, wie die Einsatzmöglichkeiten der Informations-technik mit steigender Tendenz geprüft. Die Beratung der Kommunen nimmt hier deutlich zu und zeigt dabei auch Informationslücken in der Bedarfs-, Anforderungs- und Umsetzungsberatung durch anbietende Firmen auf. Wo EDV eingesetzt wird, fallen naturgemäß auch Daten an. Eine spezielle Beratung in Sachen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz nimmt für den Bereich der Kreisverwaltung und, bei Bedarf, für die zu prüfenden Körperschaften, auch das Prüfungsamt wahr. Einen breiten Raum nimmt immer noch die Prüfung der Verwendung öffentlicher Mittel im Rahmen der Verwendungs- und Honorarprüfung und hier im speziellen der Probleme der Ausschreibung und Vergabe, gerade vor dem Hintergrund des EU- Rechts und dessen Umsetzung in das nationale Wettbewerbsrecht, ein. Hier ist leider weiterhin festzustellen, dass dieser sehr formale Bereich nicht bei allen Verwaltungen und deren von diesen beauftragten Ingenieuren und Architekten die notwendige Beachtung findet. Da sich durch die Rechtsvorgaben des Europarechts die Rechtsstellung der Bieter bei Fehlern der Verwaltung in Hinblick auf Schadenersatzleistungen deutlich verbessert hat, ist eine stärkere Beachtung der leider häufig auch sehr umfangreichen Vorschriften um so mehr geboten. Die Stelle eines speziellen technischen Prüfers im Prüfungsamt, auch für die sehr umfassende Beratung im Vergabebereich, um manch spätere Prüfungs-bemerkung und finanzielle Rückforderung zu vermeiden, konnte zum Frühjahr 2001 mit einer Kollegin aus der Bauaufsicht neu besetzt werden.

40 34 Der Prüfungsbereich des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes umfasst derzeit neben der Kreisverwaltung die 86 Gemeinden des Kreises, aufgeteilt in drei Städte, sieben amtsfreie Gemeinden und 7 Ämter. Hinzu kommen 12 kommunale Eigenbetriebe, 2 Eigengesellschaften in Rechtsform einer GmbH, eine mehrheitlich kommunal getragene GmbH, 5 mehrheitlich kommunale GmbH & Co. KG s und eine GmbH mit einer Gemeinde als Minderheitsgesellschafter. Weitere 14 kommunale Zweck-Verbände, eine Stiftung und drei kommunal getragene Vereine gehören zum regelmäßigen Prüfungsbereich des Amtes. Im zeitlichen Wechsel mit anderen Kreisprüfungsämtern werden darüber hinaus die Jahresabschlüsse der Versorgungsausgleichskasse Schl.-H., des Ausbildungszentrums für Verwaltung, der Verwaltungsakademie und des Schulvereins Bordesholm, des Naturparks Holsteinische Schweiz, des Büchereivereins Schl.-H. und des Verbandes K.E.R.N. geprüft Prüfungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes in 2001 Kreisverwaltung Plön Prüfungszeitraum 2000 Schwarzdeckenu.-verband Prüfungszeitraum 2000 Stadtverwaltung Lütjenburg Prüfungszeitraum Gemeinde Heikendorf Prüfungszeitraum Gemeinde Raisdorf Prüfungszeitraum Amt Plön-Land Prüfungszeitraum Stiftung Natur-u. Umwelt Prüfungszeitraum 2000 Kreisfeuerwehrverband Plön Prüfungszeitraum 2000 Verein Kreisheimatmuseum Prüfungszeitraum 2000 KERN, Rendsburg Prüfungszeitraum Amt für Finanzen und Wirtschaftsförderung (12) Haushaltswirtschaft des Kreises Der Kreistag des Kreises Plön beschließt neben dem Kreishaushalt auch die Wirtschaftspläne der Einrichtungen Kreiskrankenhaus, Rettungsdienst und Altenund Pflegeheim Haus am Klostergarten. Der Landrat stellt die Entwürfe auf und ist für die ordnungsgemäße Ausführung dieser Pläne verantwortlich. Das Gesamtvolumen dieser Mittel ergibt sich aus folgender Übersicht: 1997 Rechnungsergebnis TEUR 1998 Rechnungsergebnis TEUR 1999 Rechnungsergebnis TEUR 2000 Rechnungsergebnis TEUR 2001 Haushaltsansatz TEUR 2002 Haushaltsansatz TEUR Die Rechnungsergebnisse der Jahre 1998 bis 2001 können zu einem verhaltenen Optimismus Anlass geben, denn in diesem Zeitraum ist es gelungen, statt der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von netto ,-- Euro nur ,93 Euro tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Diese Kreditaufnahme schließt innere Darlehen zur Finanzierung der Rekultivierungsrücklage der Mülldeponie Rastorf in Höhe von 2.704,036,28 Euro ein, so dass auf dem allgemeinen Kreditmarkt lediglich

41 35 Darlehen in Höhe von ,65 Euro aufgenommen werden mussten. Die Gründe für diese positive Entwicklung sind vielfältig. Ein Grund liegt sicherlich in der Erhöhung des Kreisumlagesatzes von 29 auf 31 % der Umlagegrundlagen ab dem Jahre Die hieraus erzielten Mehreinnahmen konnten zwar nicht in dem Umfange zur Schuldentilgung verwendet werden, wie die Gemeinden des Kreises Plön dies im Rahmen der Anhörung zur Umlageerhöhung eingefordert hatten, allerdings brauchten, wie oben dargestellt, wesentlich weniger Schulden aufgenommen zu werden, als eingeplant waren. Weitere Gründe für die geringe Schuldenaufnahme liegen im Verwaltunghaushalt an dem zurückgehenden Aufwand für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe, sowie an den ebenfalls sinkenden Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe. Überwiegend wegen dieser Entspannungen in den Verwaltungshaushalten der genannten vier Jahre konnten dem Vermögenshaushalt insgesamt ,28 Euro zugeführt werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den Jahren 1999 bis 2001 eine freie Finanzspitze erreicht werden konnte, d. h., in diesem Zeitraum reichte die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt aus, um die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben im Vermögenshaushalt zu decken (ordentliche Tilgung, Zuführung zum Krankenhausinvestitionskostenbeitrag). Darüberhinaus konnten aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt Mittel in Höhe von ca. 5 Mio Euro für eigene investive Maßnahmen bzw. für Zuschüsse und Zuweisungen für Investitionen Dritter (z.b. von Gemeinden und Vereinen bzw. Verbänden) verwendet werden. Diese positive Entwicklung wird aus mehreren Gründen für die Zukunft wohl nicht mehr eingehalten werden können. Zum einen werden die Einnahmen aus den allgemeinen Deckungsmitteln (Kreisumlage, Kreisschlüsselzuweisungen) aufgrund der bundesweiten konjunkturellen Misere deutlich zurückgehen, zum anderen werden weitere finanzielle Anforderungen den Kreis belasten, z. B. Ausgaben im Bereich des Grundsicherungsgesetzes. Schließlich hat sich der Kreis Plön in der Vergangenheit von nahezu allen für den laufenden Betrieb der Verwaltung nicht zwingend benötigten Liegenschaften getrennt, diese Einnahmequelle ist jedoch nahezu versiegt. Aus diesen Gründen ist bereits für das Jahr 2003 mit einem nicht ausgeglichenen Verwaltungshaushalt zu rechnen. Die Anstrengungen der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung müssen also fortgesetzt, die Ausgaben müssen auch weiterhin restriktiv bewirtschaftet, die Einnahmen müssen nach Möglichkeit weiter erhöht werden bzw. muss versucht werden, neue Einnahmequellen zu erschließen. Die Gesamteinnahmen aus Kreisumlage und Kreisschlüsselzuweisungen haben sich seit 1997 bis 2001 um insgesamt über 7 Mio Euro oder 21,59 % erhöht. Diese erfreuliche Entwicklung wird, so der Haushaltserlass des Innenministeriums für das Jahr 2002, wie oben bereits dargelegt, in den nächsten Jahren nicht anhalten. Die beiden Haupteinnahmequellen des Kreises zeigen folgende Entwicklung:

42 Jahr Kreisumlage Schlüsselzuweisungen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Kreisumlage Schlüsselzuweisunge Bereits jetzt ist in der Entwicklung nach einem Hochstand im Jahr 2001 (insgesamt TEUR) ein deutlicher Einbruch für das Jahr 2002 (insgesamt TEUR, also TEUR oder 2,75 % weniger) zu beobachten. Nach den Daten der Finanzplanung werden die Einnahmen bis zum Jahre 2005 nur noch um ca. 4 % ansteigen, werden sich also kaum in den Regionen der allgemeinen Preissteigerungen bewegen und können nicht zur ausreichenden Deckung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt dienen. U.a. aus diesen Gründen ist in der Finanzplanung zum Haushalt 2002 bis zum Jahre 2005 eine Verdoppelung der tatsächlichen Schulden von heute 26,171 Mio Euro auf 52,752 Mio Euro vorgesehen. Hieran hat jedoch nicht nur die Schwäche des Verwaltungshaushaltes Anteil. Neben einer nur noch in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführung aus dem Verwaltungshaushalt werden weitere nennenswerte Einnahmen im Vermögenshalt nicht zu verzeichnen sein. Auf den erwarteten Rückgang bei den Einnahmen aus Grundstücksverkäufen wurde bereits eingegangen. Diese beliefen sich in den Jahren 1998 bis 2001 auf immerhin noch TEUR und haben maßgeblich zu dem zurückhaltenden Anstieg der Verschuldung beigetragen. Diese haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt (aufgeführt ist jeweils der tatsächliche Schuldenstand am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres): TEUR

43 TEUR TEUR TEUR TEUR Für das Jahr 2001 war seitens der Verwaltung zur Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses des Kreistages ein Budgetplan erarbeitet worden, der flächendeckend die gesamte Verwaltung umfasst und sich an der derzeitigen Organisationsstruktur der Verwaltung orientiert. Der Kreistag hat für das Haushaltsjahr 2001 diesen Beschluss jedoch dahingehend relativiert, dass eine Budgetierung zunächst nur in zwei Ämtern der Verwaltung (Amt für Schule und Kultur sowie Amt für Abfallwirtschaft) umgesetzt und erprobt werden soll. Nachdem die Gemeindehaushaltsverordnung zum erstmals die Einführung einer Budgetierung reglementiert hat, sind Erfahrungen in diesen Bereichen gesammelt worden, die im Sommer des Jahres 2002 in den Gremien für die Abstimmung der weiteren Vorgehensweise diskutiert werden. Darüber hinaus wird derzeit im Amt für Abfallwirtschaft im Zusammenwirken mit der Controllerin in einem Pilotprojekt der Frage nachgegangen, welche Vorteile die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für einzelne Bereiche der Verwaltung bzw. sogar flächendeckend haben kann. Diese Abstimmung wird in vielen Behörden im gesamten Bundesgebiet vorgenommen als Einstieg in eine Haushaltsführung mit doppischen Elementen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Der im letzten Verwaltungsbericht beschriebene Kompromiss zur Fortführung des Fährverkehrs auf der Kieler Förde ist in zwei Punkten vor dem Abschluss noch modifiziert worden. Danach ist zwischen der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbh (SFK) und dem Kreis eine Vereinbarung getroffen worden, nach der die SFK den derzeitigen Fahrplan zunächst für die Jahre 2001 bis 2004 garantiert. Dafür beteiligt sich der Kreis mit jährlich 100 TDM ( ) am Defizit. Bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse hin zu privaten Gesellschaftern wird dem Kreis ein vorzeitiges Ausstiegsrecht eingeräumt. Ansonsten sollen rechtzeitig vor Ablauf der Vereinbarung Verhandlungen über eine Verlängerung geführt werden.

44 38 Zur Analyse der Machbarkeit einer StadtRegionalBahn (SRB) in der Region Kiel (mit Schienenverbindungen bis Schönberg und Plön) sind die Arbeitspakete 1-3 nach einer Ausschreibung an ein Konsortium vergeben worden. Von den Ergebnissen der Ende 2001 begonnenen Untersuchungen wird es abhängen, ob im Anschluss eine Standardisierte Bewertung (Bedingung für mögliche Bundesförderung) in Auftrag gegeben oder das Projekt beendet wird. Auf Landesebene wird seit geraumer Zeit mit Gutachterhilfe an zwei Großprojekten gearbeitet, dem Schleswig-Holstein-Tarif und dem Integralen Taktfahrplan. Für den Kreis Plön als Mitglied im Verkehrsverbund Region Kiel (VRK) ist insbesondere der landesweite Tarif von Bedeutung. Da von den Gutachtern mobilité die gesamte K.E.R.N.-Region als ein Tarifgebiet definiert wird, wird damit auch die Ausweitung des VRK auf dieses Gebiet etwas konkreter. Schließlich hat die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbh - LVS Schleswig- Holstein, den Entwurf zum 2. Landesweiten Nahverkehrsplan für den Schienenverkehr vorgelegt. Über die Stellungnahme hierzu wird der Kreistag im Juni beraten Wirtschaftsförderung Die Ansiedlung des Blomenburg Venture Park in Selent war auch im Jahr 2001 eines der beherrschenden Themen des Bereichs Wirtschaft. Nachdem im Jahr 2000 mit den entsprechenden Beschlüssen des Kreistages die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Beteiligung des Kreises geschaffen worden waren, hat das Land im Februar 2001 die Regionalprogrammförderung beschlossen. Außerdem ist die Trägergesellschaft als GmbH mit den Gesellschaftern Kreis Plön (80 %), Gemeinde Selent und Blomenburg Holding GmbH (jeweils 10 %) gegründet worden. Diese Gesellschaft wird die Blomenburg und das erforderliche Gelände vom Eigentümer pachten und nach Durchführung der notwendigen Baumaßnahmen an die Betreibergesellschaft vermieten. Inzwischen haben sechs namhafte Architekten anspruchsvolle Gestaltungsideen für den geplanten Erweiterungsbau abgeliefert. Dass sich die Baumaßnahmen noch verzögern, hängt mit denkmalspflegerischen Gesichtspunkten zusammen. Das wichtigste Thema des Arbeitskreises Verkehrsinfrastruktur der Technologie- Region K.E.R.N. ebenso wie des Fachbereichs I (ÖPNV, Wirtschaft, Verkehr) der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Kiel und Umland war - in gemeinsamer wie auch in getrennter Sitzung - die heftig auf allen Ebenen diskutierte Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Holtenau. Der Kreistag hat dazu eine Resolution beschlossen, in der er sich für den Erhalt des Linien- und Geschäftsverkehrs ausspricht und die in der (ersten) Potenzialanalyse geplante Start- und Landebahnverlängerung ablehnt. Die»Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Kiel und Umland«hat im Jahr 2001 viermal getagt, die 4 Fachbereiche (FB I: ÖPNV, Wirtschaft, Verkehr, FB II: Versorgung/Entsorgung, FB III: Raumordnung, Umwelt und Infrastruktur, FB IV: Finanzwirtschaftliche Verflechtungen) sechsmal. Der Kreis Plön ist in allen diesen Gremien vertreten.

45 Tourismus Als wichtigster Schritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in unserer Region, die in hohem Maße von der Qualifikation und Kompetenz der im Tourismus tätigen Menschen abhängt, wurde wieder gemeinsam mit der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein und den touristischen Regionalverbänden - Holsteinische Schweiz und Ostseebäderverband - das Weiterbildungsprogramm»Seminare und Vorträge Tourismus 2001«aufgelegt, das sich schwerpunktmäßig an die privaten und gewerblichen Vermieter aber auch an Dienstleister, Mitarbeiter der Tourismusorganisationen sowie Politiker unserer Region richtet. Im April konnte die Teilnehmerin begrüßt werden. Erstmalig wurde im September 2001 ein gemeinsamer Tourismustag Ostholstein/Plön veranstaltt.. Zu den Fachvorträgen und dem anschließenden Beisammensein kamen über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus der Tourismuswirtschaft und der Politik. Auf der NORLA in Rendsburg präsentierte der Kreis Plön unter dem Motto»Kreis Plön - leistungsstark und zukunftsorientiert«angebote aus den Bereichen Wirtschaft und Tourismus, u.a. war neben der Verwaltung und vielen privaten Firmen der Naturpark Holsteinische Schweiz vertreten. Mit der Bezuschussung der»ostseecard«wurde ein innovatives Projekt des Ostseebäderverbandes unterstützt, das künftig dazu beitragen soll, die Attraktivität der Region zu steigern. Es handelt sich um eine Chip-Karte mit Angebotsbausteinen (unter Einbeziehung der Kurtaxe), die vom Gast beliebig aubgerufen werden können. Für gemeindliche Tourismusprojekte sind zwei Zuweisungen beschlossen worden: Die Gemeinde Hohwacht erhält für den 1. Bauabschnitt der neuen Promenade vom Kreis rd , der Gemeinde Stein werden für die Erweiterung des Tourismusgebäudes bewilligt Schwarzdeckenunterhaltungsverband (SUV) Seit 1960 ist der Kreis neben den z.zt. 68 Gemeinden Mitglied im Verband zur Unterhaltung von Schwarzdecken im Kreis Plön (SUV). Dieser Verband ist als öffentlich-rechtlicher Zweckverband ohne Gebietshoheit organisiert. Die Aufgaben des Verbandes umfassen neben der Erneuerung von Asphaltdecken das Bankettenfräsen und die erforderlichen Ausbesserungsmaßnahmen auf den Straßen der Mitgliedsgemeinden. Die Arbeiten werden über eine Verbandsumlage finanziert. Diese beträgt zur Zeit 0,17 pro m². Mit diesen Einnahmen und den Einnahmen aus FAG-Mitteln werden aktuell 518,9 km Straßen mit einer Gesamtfläche von ca. 2,2, Mio. m² unterhalten. Im Jahr 2000 wurden auf einer Länge von 14,7 km neue Verschleißdecken aufgebracht. Der Verband beschäftigt 4 Arbeiter und einen Verbandsingenieur (teilweise). Die Geschäftsführung des Verbandes wird vom Kreis Plön und dort vom Amt 12 wahrgenommen.

46 40 Das oberste Organ des Verbandes ist die Verbandsversammlung, die aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und 4 Vertreterinnen bzw. Vertretern des Kreises besteht. Sie wählt den Verbandsvorsteher, seinen Stellvertreter und den Vorstand, der sich aus dem Verbandsvorsteher, seinem Stellvertreter und 6 weiteren Mitgliedern der Verbandsversammlung zusammensetzt. Die Wahlzeit deckt sich mit der Wahlzeit der Gemeindevertretung. Verbandsvorsteher ist seit 1994 Landrat Dr. Volkram Gebel, der damit auch die Verbandsversammlung leitet und gegenüber dem Vorstand die Verantwortung für die Erledigung der laufenden Geschäfte trägt Amt für zentrale Dienste (13) Das Amt für zentrale Dienste ist zuständig für die Zusammenarbeit der hauptamtlichen und der ehrenamtlichen Verwaltung (Gremienbüro) sowie für folgende weitere Bereiche: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Gleichstellungsstelle und Ausländerbetragter sowie Betreuung der Natur- und Umweltstiftung und des Naturparks Holsteinische Schweiz. Hinsichtlich der Berichte zu den Bereichen Gremienbüro, Gleichstellungsstelle, Ausländerbeauftragter und Öffentlichkeitsarbeit wird auf Punkt 5 im Allgemeinen Teil Zentrale Einrichtungen verwiesen Beschäftigungsmaßnahmen Der Kreis Plön engagiert sich auf dem Gebiet der Beschäftigungsmaßnahmen. Er ist Träger der AB-Maßnahmen "Werkstatt für Wald- und Biotoppflege" sowie "Werkstatt für Gewässerpflege". Im Amt 13 erfolgt die verwaltungsmäßige Maßnahmenabwicklung mit Ausnahme der Abrechnung der Personalkosten mit dem Arbeitsamt und der personalrechtlichen Betreuung. Die öffentlichen Mittel werden immer knapper und die Zuschussrichtlinien sind wesentlich strenger geworden, was die Maßnahmenplanung erschwert. Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen auf den ersten Arbeitsmarkt steht dabei im Vordergrund. In den Maßnahmen werden von den Projektleitern mit den Teilnehmern Eingliederungspläne erstellt. Es werden Praktika und Qualifizierungen durchgeführt. Der Kontakt zu Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Zuschüsse vom Land sind mittlerweile an das Erreichen bestimmter Vermittlungsquoten geknüpft. Im Maßnahmenjahr haben 53% der Teilnehmer im Anschluss an die Beschäftigung in den ABM-Werkstätten eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden. Die kreiseigenene Maßnahmen lagen bei den Vermittlungen landesweit an zweiter Stelle.

47 41 Vermittlungsquoten der kreiseigenen Arbeitsmarktprojekte Prozent Werkstätten Das Kalkulieren der Kosten, die weitmöglichste Sicherstellung der Finanzierung durch Gespräche mit den Zuschussgebern, die Antragstellung, die Betreuung der laufenden Maßnahmen einschließlich Berichterstattung an die Zuschussgeber und die anschließende Abrechnung mit dem Arbeitsamt und dem Land gehören zu den Aufgaben des Amtes 13. Der Kreis Plön fördert auch die Beschäftigungsmaßnahmen Dritter wie z.b. die Kommunale Beschäftigungsinitiative der Gemeinde Schönberg und das "Textilprojekt" der Diakonie in Preetz. Hier liegt die Zuständigkeit des Amtes für zentrale Dienste in der Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen der Gremien Natur- und Umweltstiftung Kreis Plön Die Geschäftsführung der Natur- und Umweltstiftung Kreis Plön liegt im Amt für zentrale Dienste. Die Stiftung hat zur Aufgabe, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Umweltbewusstsein im Kreis Plön zu stärken und Maßnahmen im Umwelt- und Naturschutz zu fördern. Sitzungen des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates werden vorbereitet. Die dort gefassten Beschlüsse werden dann von der Geschäftsführung umgesetzt. Auf der Norla 2001 war die Stiftung mit einem Infostand vertreten Naturpark Holsteinische Schweiz Der Kreis Plön ist Mitglied im Naturpark Holsteinische Schweiz. Die Geschäftsführung des Naturparks hat zwischenzeitlich ihren Sitz im Uhrenhaus Plön. Die Kassengeschäfte werden von der Geschäftsführung über die Kreiskasse Plön abgewickelt. Der Aufgabenbereich des Amtes 13 ist auf die durch die Mitgliedschaft bedingten Arbeiten begrenzt.

48 42 2. Ämter des Fachbereichs Amt für Schule und Kultur (20) Bereich Schulen Kreisschulen allgemein Der Kreis ist Schulträger der Heinrich-Heine-Schule (Gymnasium) in Heikendorf (HHS), des Internatsgymnasiums Schloss Plön in Plön (IGS), des Friedrich-Schiller- Gymnasiums in Preetz (FSG), der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums im Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum in Lütjenburg (SZL), der Beruflichen Schulen in Plön mit den Außenstellen in Preetz und Futterkamp, der Schule am Postsee (Sprachheilgrundschule) in Preetz (SaP) und der Schule am Kührener Berg (Schule für Geistigbehinderte) in Preetz (SaK). Die Gesamtschüler-/Klassenzahlen der Kreisschulen haben sich in den vergangenen fünf Schuljahren wie folgt entwickelt: Weiterführende Schulen: Schule 1997/ / / / /02 HS im SZL 270 / / / / / 16 RS im SZL 390 / / / / / 20 Gy. im SZL 544 / / / / / 21 SZL insg / / / / / 57 HHS 679 / / / / / 28 IGS 694 / / / / / 24 *) FSG 789 / / / / / 27 Gym. insg / / / / / 100 *) Die entgegen der allgemeinen Entwicklung zum Schuljahr 2001/02 beim IGS Plön zurückgegangene Schülerzahl ist auf die Auflösung des Internates im Schloss Plön im Sommer 2001 zurückzuführen. Die Schulgremien beraten derzeit über einen neuen Schulnamen, da die Verbindung zum Internat nicht mehr gegeben ist. Sonderschulen: Schule 1997/ / / / /02 SaP *) 56 / 4 67 / 5 44 / 6 58 / 5 47 / 4 SaK 100 / / / / / 14 insg. 156 / / / / / 18 *) Die Schule am Postsee unterrichtet zudem in den Sprachheilklassen an örtlichen Grundschulen sowie an Sprachheilambulatorien im Kreisgebiet.

49 43 Berufliche Schulen: Zu den Beruflichen Schulen des Kreises Plön (KBS) zählen die Berufsschule (BS) mit Teilzeitunterricht (einschließlich des Berufsgrundbildungsjahres [BGJ] und des Ausbildungsvorbereitenden Jahres [AvJ] mit Vollzeitunterricht) sowie die Vollzeitschulzweige Berufsfachschulen (BFS), Fachgymnasium (FG) und Fachschule für Sozialpädagogik (FS). Die Schülerzahlen haben sich wie folgt entwickelt: Schulzweig 1997/ / / / /02 BS davon BGJ AvJ BFS FG FS *) KBS insg *) Seit dem Schuljahr 1999/2000 erfolgt an der Fachschule für Sozialpädagogik keine Beschulung von Berufspraktikanten mehr. Im Schuljahr 1997/98 waren es 47, im Schuljahr 1998/99 7 Praktikanten, die in den obigen Zahlen enthalten sind. Schulleiter von Kreisschulen Herr Elmar Off wurde mit Wirkung vom als Schulleiter der Beruflichen Schulen des Kreises Plön bestellt. Er übernahm damit die Nachfolge des zum in den Ruhestand versetzten Direktors der Schule, Herrn Reinhold Donner. Die übrigen Schulen werden z. Zt. von Herrn Oberstudiendirektor Klaus Gruitrooy (HHS Heikendorf), Herrn Oberstudiendirektor Dr. Alfred Heggen (IGS Plön), Herrn Oberstudiendirektor Dr. Hans-Ulrich Johannsen (FSG Preetz), Herr Hauptschulrektor Ulrich Günther Lerche (Hauptschule HvFSZ Lütjenburg), Frau Realschulrektorin Anke Jurgeneit (Realschule HvFSZ Lütjenburg), Herrn Oberstudiendirektor Dr. Karsten Wendt (Gymnasium HvFSZ Lütjenburg), Herrn Sonderschulrektor Volker Budzyn (SaP Preetz) und Herrn Sonderschulrektor Holger Kaack-Grothmann (SaK Preetz) geleitet. Berufliche Schulen des Kreises Plön Der vom Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am gebildete Gesprächskreis berufliche Bildung entwickelt unter Mitwirkung des Schulträgers, der Kreistagsfraktionen, des Bildungsministeriums, der Metallinnungen und der Schule Konzepte, die insbesondere dazu dienen sollen, auf sinkende Schülerzahlen in einigen Fachklassen zu reagieren. Der Gesprächskreis hat im Berichtszeitraum drei Mal getagt. Das Berufsgrundbildungsjahr Metalltechnik wird nicht gefährdet sein. Auch die Anmeldungen für das Schuljahr 2001/02 konnten mit 38 Schülerinnen und Schülern in 2 Klassen noch positiv bewertet werden. Im Schuljahr 2000/01 waren es zwei Klassen mit 45 Schülerinnen und Schülern; im Schuljahr 1999/2000 wurden 58 Schülerinnen und Schüler in zwei Klassen und im Schuljahr 1998/99 68 in drei Klassen beschult. Das zum Beginn des Schuljahres 1999/2000 in Preetz, Kieler Straße, eingerichtete Berufsgrundbildungsjahr in Vollzeitform für das Berufsfeld Holz in einer Klasse mit 17 Schülerinnen und Schülern kann positiv bewertet werden. Zum Schuljahr

50 /01 wurde wiederum eine Klasse mit 19 Schülerinnen und Schülern, zum Schuljahr 2001/02 eine Klasse mit 12 Schülerinnen und Schülern gebildet. Sonderprogramme zur Ausstattung der Beruflichen Schulen Regionalprogramm 2000: Sonderprogramm zur Modernisierung der Ausstattung der beruflichen Schulen Mitte September 1999 kündigte das Wirtschaftsministerium des Landes eine Förderung der Modernisierung der Ausstattung der Berufsschulen für die Jahre 2000 und 2001 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe an. Am 14. März 2000 beantragte das Amt für Schule und Kultur aufgrund der inzwischen erfolgten Ausschreibung eine Förderung fünf investiver Maßnahmen in den Berufsschulstandorten Plön und Preetz. Das Gesamtvolumen dieser Maßnahmen belief sich für beide Jahre auf ,76 EUR, wobei die Finanzierung jeweils zur Hälfte von Kreis und Land erfolgen sollte. Mit Bescheid vom wurden dem Kreis Plön ,25 EUR für das Jahr 2000 bewilligt, damit war die 50%ige Förderung aller vom Kreis Plön für 2000 beantragten Gesamtinvestitionen von ,62 EUR sichergestellt, so dass alle geplanten Maßnahmen im Laufe des Jahres 2001 realisiert werden konnten: Neueinrichtung des Steuerungstechniklabors in Preetz, Kieler Str., Einrichtung eines Werkstoffprüflabors in Plön, Neueinrichtung des Grundlagenlabors Metall in Plön, Beschaffung von spezieller Software für Zimmerer in Preetz und Aufrüstung der Netzwerke in Plön und Preetz von 10 auf 100 Mbit. Aufgrund des inzwischen vom Bildungsministerium aufgelegten ZIBS (s.u.) wurde das Regionalprogramm im April 2001 zunächst ausgesetzt und Ende 2001 nur noch auf nicht über ZIBS förderfähige Maßnahmen beschränkt. Am stellte der Kreis einen aktualisierten Antrag für 2001 über die 50%ige Förderung der Einrichtung eines Grundlagenlabors für Elektrotechnik in Plön für EUR. Bisher (Stand ) ist über den Antrag noch nicht entschieden. ZIBS Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms für Berufliche Schulen 2001/2002 hat die Bundesregierung dem Land Schleswig-Holstein zweckgebundene Finanzhilfen für Investitionen an Beruflichen Schulen zur Verfügung gestellt, die laut Ausschreibung ausschließlich für EDV gewährt werden. Die Kreisberufsschule hatte beim Bildungsministerium des Landes am zunächst einen Antrag auf Gewährung von insgesamt EUR gestellt. Die Investitionsprojekte werden zu 100% durch ZIBS finanziert. Die Schule wurde Anfang Juni darüber informiert, dass ihr nur ca EUR zur Verfügung stehen würde. Die Kreisberufsschule hat daraufhin ein neues Konzept erarbeitet, in dem die beantragte Gesamtsumme auf gut EUR reduziert wurde. Mit Bescheid vom bewilligte das Bildungsministerium der Kreisberufsschule eine Zuwendung von ,69 EUR. Dieses Geld wurde zu 85% für die Aufrüstung der vorhandenen Rechner verwendet, der Rest für weitere Arbeiten an den Netzwerken. Derzeit verfügt die Kreisberufsschule daher sowohl in Plön als auch in Preetz über ein hochmodernes Netzwerk mit sehr leistungsfähigen Computern.

51 45 Für 2002 wurde am ein Antrag über ,27 EUR gestellt. Auch hier liegt eine Entscheidung (Stand: ) noch nicht vor. Fazit: Der Kreis Plön hat für die Beruflichen Schulen des Kreises Plön im Jahr 2001 bei drei öffentlichen und fünf beschränkten Ausschreibungen insgesamt EUR bewegt; davon waren EUR Eigenmittel und EUR Zuschüsse und Zuwendungen. Internatsgymnasium Schloss Plön - Schlossgartenstadion Plön Das Internatsgymnasium Schloss Plön verfügt über keine eigenen Sportfreiflächen. In der Vergangenheit wurden die Einrichtungen des Internates Schloss Plön durch die Schule mitbenutzt. Nach Veräußerung der Liegenschaften im Schlossbereich durch das Land hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zusammen mit dem Prinzenhaus den Schlossgarten erworben, zu dem auch der durch das Internatsgymnasium genutzte Sportplatz gehört. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat mit der Stadt Plön und dem Kreis Plön Anfang des Jahres 2002 einen Vertrag über die öffentliche Nutzung von Teilen des Schlossgartens, des Rosengartens sowie des Sportplatzes und des Umkleidehauses geschlossen. Damit konnte der Kreis dem Internatsgymnasium Schloss Plön vorerst für die nächsten zehn Jahre das Nutzungsrecht am Sportplatz sichern. In einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Plön und der Stadt zur gemeinsamen Nutzung der Sportanlage wurde die außerschulische Nutzung durch Vereine geregelt. Die Stadt Plön übernimmt als Gegenleistung die Müllentsorgung und einen Teil der Rasenpflege. Die Laufbahnpflege und die regelmäßige Rasenpflege wurde an ein Unternehmen vergeben, Teilbereiche der Sportfreiflächen werden von den Schulhausmeistern des Gymnasiums gepflegt. Als Sportstätten nutzt das Internatsgymnasium neben den kleinen Sporthallen auf dem Schulgelände darüber hinaus das Bootshaus am Großen Plöner See, das vom Land an den Verein der Butenplöner veräußert wurde, sowie die dem Schulverband Plön Stadt und Land gehörende Schiffsthalhalle. Schulbauunterhaltung Neben der üblichen Bauunterhaltung wie der Renovierung von Räumen, der Beseitigung von Baumängeln und Unfallschwerpunkten wurden u. a. folgende größere Maßnahmen durchgeführt: Am Internatsgymnasium Schloss Plön wurde die Reparatur aller Holzfenster am Anbau des Altbaus abgeschlossen, der Parkettboden im Altbau wurde saniert. Im Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum Lütjenburg wurden nach dem Absturz einer Klassenraumdecke alle baugleichen Decken im Schulgebäude neu verankert. Damit wurden weitere durch Materialermüdung bedingte Schadenfälle vermieden. In der Heinrich-Heine-Schule Heikendorf wurden durch Umbauarbeiten ein neuer Musikraum sowie eine Cafeteria geschaffen, die eine Versorgung der Schülerinnen und Schüler bei Ausdehnung des Unterrichts auf die Nachmittagsstunden ermöglicht. Im alten Musikraum Blaue Grotte musste der über 25 Jahre alte stufenförmige Unterbau komplett erneuert werden. Durch Umbauarbeiten im

52 46 Obergeschoss wurde der Zuschnitt von Räumen an den heutigen Bedarf angepasst und der erste Teil für ein sogenanntes offenes Lernzentrum geschaffen. Im Friedrich-Schiller-Gymnasium Preetz wurden die Elektroakustische Anlage sowie die Notbeleuchtung erneuert, Brandschutzmaßnahmen sowie die Sanierung mehrerer Parkettflächen im Altbau und im Naturwissenschaftgebäude Gelber Elefant durchgeführt. An der Schule am Postsee wurden die Pausenhofflächen neu gestaltet, um Unfallgefahren zu beseitigen und den sprachbehinderten Grundschulkindern die nötigen Bewegungsfreiräume zu schaffen. Schulbausanierung Die Flachdachsanierungsmaßnahme Berufsschule Gebäude Plön wurde mit der Neukonstruktion des Hauptdachs des höchsten Gebäudes der Schule (Block B) einschließlich der Gondel fortgeführt. Saniert wurde auch der an Block B und den Innenhof angrenzende begehbare Bereich. Teilaufträge für die Sanierung von Block D sind in Auftrag gegeben. Die Sanierung soll nach Beseitigung der vorhandenen Schäden insbesondere eine weitere Durchfeuchtung des Außenmauerwerks verhindern. Die Sanierung der Rakvere-Halle des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz ist bis auf die Isolierung einer Außenwand abgeschlossen bzw. im Bau befindlich. Die Sanierung der Fenster der alten Sporthalle des Internatsgymnasiums Schloss Plön ist in der Planung. Die Sanierung der Fensterflächen der neuen Sporthalle wurde bis zur Entscheidung über die Bauunterlagen für eine weitere Sporthalle zurückgestellt, um eventuelle Doppelinvestitionen zu vermeiden (siehe auch Schulbau Kreisschulen). Am Friedrich-Schiller-Gymnasium Preetz wurde bei einem Routinegang im Rahmen der Bauunterhaltung festgestellt, dass die Laubengänge und Geschossdecken des Nordflügels des Altbaus in Folge von Umbaumaßnahmen in den siebziger Jahren sowie die Decke der Schillerhalle im Altbau absacken. Zudem wurden Schäden am Dachstuhl des Altbaus (Hausbockbefall) festgestellt. Die notwendigen statischen Untersuchungen wurden unverzüglich eingeleitet, Arbeiten zur Sicherung durchgeführt sowie der Dachstuhl vom Schädlingsbefall befreit, die geschädigten Hölzer ausgetauscht und weiterer Schadensbildung vorgebeugt. Die weiteren Sanierungsarbeiten erfolgen nach den in den Osterferien 2002 durchgeführten Detailuntersuchungen in den Sommerferien. Die Gesamtmaßnahme wird Kosten von ca Euro verursachen und wurde für das Schulbauprogramm des Landes angemeldet. Schulbau Kreisschulen Die Schul- und Bauverwaltung planen gemeinsam mit der Schulleitung und der Sportfachschaft des Internatsgymnasiums Schloss Plön eine neue Einfeldhalle sowie eine Cafeteria. Dabei soll in einem vorgegebenen Kostenrahmen von 1 Millionen Euro entsprechend der Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom nach Möglichkeiten gesucht werden, durch Reduzierung

53 47 des Nebenraumprogrammes eine außermaßige Einfeldhalle zu bekommen, die gegenüber der Normhalle für Ballspiele besser geeignet ist. Schulbauprogramm Der Kreis Plön hat ab durch Änderung des 54 Schulgesetz die Aufgabe übertragen bekommen, bei Schulbauvorhaben die Raumprogramme zu genehmigen und den Bauplänen der Schulträger zuzustimmen. Diese Aufgabe hat vorher das Bildungsministerium wahrgenommen. Damit wird eine vor Jahren angestrebte Funktionalreform in Teilschritten umgesetzt. Die Mehrbelastung ist unbedeutend, da auch in der Vergangenheit Raumprogrammanträge durch das Schulamt eingehend geprüft wurden und die Prüfung der Bauantragsunterlagen sowie die Ermittlung der zuwendungsfähigen Baukosten beim Kreis lagen. Schulpartnerschaften mit Estland Die vier Kreisgymnasien unterhalten mit Gymnasien im Kreis Lääne-Viru/Estland folgende Schulpartnerschaften: Internatsgymnasium Schloß Plön - Gymnasium Vinni Pajusti seit 1990 Friedrich-Schiller-Gymnasium Preetz - 3. Gymnasium Rakvere seit 1990 Gymnasium im Hoffmann-von-Fallersleben- Schulzentrum Lütjenburg - 1. Gymnasium Rakvere seit 1990 Heinrich-Heine-Schule Heikendorf - Kadrina Keskkool seit 1991 Folgende Begegnungen haben im Berichtszeitraum stattgefunden: 01. bis Fahrt von 11 Schüler/innen des IGS Plön und 2 Lehrkräften nach Vinni Pajusti/Kreis Lääne Viru und anschließende Fahrradtour mit den estnischen Gastgebern in den Südosten Estlands. 05. bis Fahrt von 19 Schüler/innen und 2 Lehrkräften des Gymnasiums Lütjenburg zum Partnergymnasium Rakvere/Estland. Das Programm des Besuches war im wesentlichen die Teilnahme am Unterricht der Partnerschule und bei Fahrten in Estland das Kennenlernen von Land und Leuten. Vorträge und Exkursionen mit ökologischen und historischen Bezügen spielten dabei eine wichtige Rolle. 07. bis Besuch von 23 Schüler/innen und 2 Lehrkräften vom Reaalgümnaasium Rakvere/Estland beim Friedrich-Schiller-Gymnasium Preetz. Das Besuchsprogramm beinhaltete u. a. Fahrten nach Kiel, Lübeck und an die Nordseeküste. 05. bis Fahrt von 15 Schüler/innen mit 2 Lehrkräften und des Schulleiters (zeitweise) der Heinrich-Heine-Schule nach Kadrina/Estland. Die Fahrt hatte als Erweiterung der bisherigen Kontakte diesmal zwei Ziele: zum Einen war bisher das Kennenlernen eines anderen Landes mit seinen Menschen, seiner Kultur und seinem historischen Hintergrund wichtig; zum Anderen ging es um die Fortführung eines gemeinsamen Projektes, das die Gruppe gemeinsam mit den Esten bei deren Besuch im Frühjahr diesen Jahres in Heikendorf begonnen hatte. Bei der

54 48 Projektarbeit ging es um Probleme der Müllentsorgung im Vergleich zwischen Estland und Deutschland. Durch Besuche in einer örtlichen Möbelfabrik (Standortfaktoren, Abfallentsorgung), in der Zementfabrik in Kunda (Luftverschmutzung) und auf der Mülldeponie in der Kreisstadt Rakvere (noch fehlende Mülltrennung) wurde die Arbeit ergänzt. Die Begegnungen wurden durch Zahlungen von Kreiszuschüssen, verwaltungsmäßiger Hilfe sowie bei der Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen beim Deutschen Landkreistag in Bonn unterstützt. Kosten und Nutzung der kreiseigenen Schulliegenschaften Der Kreis Plön stellt die Schulliegenschaften Dritten zur Verfügung, soweit sie nicht von den Schulen genutzt werden. Neben einigen Klassen- und Fachräumen werden v.a. die Sporthallen und die Preetzer Aula von nichtschulischen Gruppen und Vereinen genutzt. Sporthallen Folgende Sporthallen werden in erwähnenswertem Umfang von nichtschulischen Gruppen, d.h. ganz überwiegend von Sportvereinen genutzt: Gesamtfläche incl. Nebenräume (Umkleiden, Gerätelager, Turnschuhgänge usw.) in qm reine Sportfläche in qm Anteil Sportfläche an Gesamt-qm 1 Heinrich-Heine-Halle % 2 IGS Plön -Alte Halle % 3 Friedrich-Schiller- Gymnasium 3.1 Rakverehalle % 3.2 Rakvere-Gymnastikhalle in 3.1 enthalten Redwoodhalle % 4 Schulzentrum Lütjenburg 4.1 Gr. Halle % 4.2 Kl. Halle % Nutzungsanteile Schulen 62% Vereine 38% Die Sportvereine tragen die Wartungskosten für die Turn- und Sportgeräte im Verhältnis der Nutzung zwischen Vereinen und Schule. Diese Kosten werden entsprechend dem jeweiligen Anteil an den Nutzungszeiten auf die Vereine umgelegt und betragen mindestens 10,22 EUR pro Schuljahr. Von den Wartungskosten im Schuljahr 2000/01 in Höhe von EUR wurden EUR von den Vereinen getragen. Dieser Kostenbeitrag entspricht einem Anteil von knapp 0,4% an den Gesamt- Bewirtschaftungskosten. Damit unterstützt der Kreis Plön die Sportvereine und - verbände mit ca EUR jährlich, denn er trägt über die Schulhaushalte nicht

55 49 nur die anteilig für die Schulnutzung anfallenden Kosten in Höhe von EUR, sondern die Gesamtkosten in Höhe von EUR jährlich: Vereine Schule Kostenverursacher Kostenträger Aus den nachfolgenden Aufstellungen wird die Verteilung der indirekten Zuschüsse innerhalb der Schulstandorte, aber auch der Unterschied zwischen den einzelnen Standorten deutlich. Heikendorf: Aufteilung d. indirekten Zuschüsse von FFN Heikendorf 6% HTC 3% VfR 3% P hagen 1% Heikendorfer SV 31% Heikendorfer SV TV Laboe SV Mönkeberg FFN Heikendorf HTC VfR Laboe SV Probsteierhagen 309 SV Mönkeberg 27% TV Laboe 29% Preetz: Aufteilung d. indirekten Zuschüsse von TSV Lepahn 5% Sonstige 4% VHS Preetz 9% FT Preetz 21% PTSV 61%

56 50 PTSV FT Preetz VHS Preetz TSV Lepahn Sonstige Lütjenburg: Aufteilung d. indirekten Zuschüsse v KHV Plön 11% Sonstige 2% TSV Dannau 15% TSV Lütjenburg 72% TSV Lütjenburg TSV Dannau KHV Plön Sonstige 2.260

57 51 Plön: Aufteilung d. indirekten Zuschüsse von TSV Plön 25% Kampfsportverein 44% VHS Plön 31% Kampfsportverein VHS Plön 986 TSV Plön 801 Aula des Friedrich-Schiller-Gymnasiums (352,67 qm Aula, qm incl. Nebenräume) Anders sieht es bei der im November 1998 fertiggestellten Preetzer Aula aus: Hier dominiert die Nutzung durch Schule und kreiseigene Veranstaltungen (z.b. Kreismusikschule, Theaterfest usw.). Der Kreisanteil beträgt gut 84%. Vereine, Verbände und Schulen der Stadt Preetz sowie die Stadt Preetz selbst belegen die Aula in etwa zu dem vertraglich angenommenen Nutzungsanteil von 15%. Dritte nehmen die Aula zu weniger als 1% in Anspruch. Im Gegensatz zu den Sporthallen erfolgt für die Aula in Preetz eine erwähnenswerte Kostenerstattung: Die Stadt Preetz hat nicht nur 15% der Baukosten getragen, sondern beteiligt sich entsprechend der Nutzungsbeanspruchung mit 15% an den Bewirtschaftungskosten. Da die Aula noch relativ neu ist, sind insbesondere die Unterhaltungskosten im Vergleich zu den viel älteren Sporthallen noch recht niedrig, steigern sich aber bereits merklich A nteil Preetz Anteil Kreis

58 52 Schülerbeförderung Die Grundlagen für die Schülerbeförderung sind die Regelungen des 80 Schulgesetz, die Satzung des Kreises Plön über die Anerkennung der Kosten für die Schülerbeförderung in der Fassung vom sowie diverse Vorschriften für den ÖPNV. Der Zuschussbedarf des Kreises für die Schülerbeförderung hat sich von 1999 bis 2002 wie folgt entwickelt: Ist 1999 Ist 2000 Ist 2001 HSoll 2002 Euro Die Zahl der durch den Kreis als Träger der Schülerbeförderung beförderten Schülerinnen und Schüler hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Schule 1995/ / / / / / /02 HHS Heikendorf IGS Plön FSG Preetz Schulz. Lütjenb Zw.Su. Kreissch Schulen Kiel Schulen Neum Schulen Bornh., Trappenkamp pp Insgesamt Da auch bei den weiterführenden Schulen anderer Schulträger im Kreisgebiet und insbesondere bei den Grundschulen die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren angestiegen sind (vergleiche unter Schulamt des Kreises Plön), ist im Berichtszeitraum eine rege Diskussion über mögliche Verbesserungen in der Schülerbeförderung im Kreis Plön entstanden. Bemängelt werden die Besetzungszahlen in den Busse auf verschiedenen Linien sowie die Fahr- und Wartezeiten für die Schülerinnen und Schüler.

59 53 Auf Beschluss des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport hat sich eine Arbeitsgruppe Schülerbeförderung, bestehend aus je einem Vertreter der vier KT- Fraktionen, einem Vertreter der VKP, Herrn Schulrat Lamb und der Verwaltung intensiv mit der Problematik beschäftigt. Am führten freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der VKP eine groß angelegte Fahrgastzählung durch. Des weiteren wurden von der VKP über sieben Wochen Fahrtberichte von allen Fahrten ausgewertet, die an einzelnen Tagen eine maximale Busbesetzung von 80 % auswiesen. Am hatten die Schulträger im Rahmen einer Anhörung die Möglichkeit, ihre Ansichten zur Verbesserung der Schülerbeförderung darzulegen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Verbesserungen hinsichtlich der Schülerbeförderung beschlossen, vorerst dort wo der Kreis selbst Schulträger ist. Folgende Maßnahmen sind umzusetzen: Einsatz eines zusätzlichen Busses zur 2. Stunde zwischen Schönberg und Heikendorf Einsatz eines zusätzlichen Busses im Raum Lütjenburg (Bereich Blekendorf- Lütjenburg) und Einsatz eines zusätzlichen Busses im westlichen Raum Lütjenburg (Behrensdorf, Matzwitz, Gadendorf, Darry). In den anderen Bereichen ist eine Verbesserung der Schülerbeförderung nur im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern auf deren Antrag durchzuführen. Ziel dieser Maßnahmen ist insbesondere, die Anzahl der stehenden Schülerinnen und Schüler in den Bussen zu senken. Kreisbildstelle Die auf der Grundlage des 30 Absatz 3 des Schulgesetzes beim Kreis Plön eingerichtete Kreisbildstelle (Medienzentrum) berät die Schulen im Kreisgebiet über den Einsatz von Medien im Unterricht. Sie informiert über den Medienbestand und aktuelle Neuerscheinungen und verleiht neben den Bild- und Tonträgern auch Geräte. In den vergangenen Jahren werden von den Schulen aber auch von Jugendeinrichtungen vermehrt Videofilme ausgeliehen, die Nachfrage nach 16mm- Lichttonfilmen nimmt ab. Dementsprechend wurde auch der Ankauf neuer Filme und Geräte auf die veränderte Nachfrage abgestellt.

60 54 Im Jahre 2001 hat die Kreisbildstelle folgende Medien und Geräte ausgeliehen, die Anzahl der Ausleihen 1998 ist jeweils nachrichtlich angegeben: Medientyp Gerätetyp Diareihe Overheadprojektor Arbeitstransparent mm-Projektor mm Lichttonfilm Dia-Projektor VHS-Videokassette Leinwand Medienpaket 2 4 Episkop 12 3 DVD 7 0 Camcorder 27 2 Video-/Daten-Projektor Videorecorder Audio-Anlage DVD-Player 9 0 Sonstige Geräte Medienverleih insgesamt Geräteverleih insgesamt Schulamt des Kreises Plön Die für den Aufsichtsbezirk des Schulamtes des Kreises Plön zuständigen Schulräte sind Herr Lothar Lamb und Herr Klaus Redeski. Zum Schulaufsichtsbezirk des Schulamtes des Kreises Plön gehören: 23 Grundschulen 9 Grund- und Hauptschulen 2 Hauptschulen 6 Förderschulen 3 Sonderschulen (neben den Kreisschulen Schule am Postsee und Schule am Kührener Berg (siehe unter Kreisschulen allgemein) zählt die Schule für Körperbehinderte in Raisdorf zu den Sonderschulen im Kreisgebiet.) 7 Realschulen. Die Schüler-/Klassenzahlen der Schulen des Schulaufsichtsbereichs haben sich vom Schuljahr 1998/99 bis zum Schuljahr 2001/02 wie folgt verändert: Schulart 1997/ / / / /02 Grundschulen / / / / / 271 Hauptschulen / / / / / 101 Förderschulen 400 / / / / / 37 Sonderschulen 263 / / / / / 35 Realschulen / / / / / 127 Gesamtschülerzahlen / / / / / 571 Wie die Tabelle zeigt, ist die Zahl der Grundschülerinnen und -schüler leicht rückläufig. Die Schülerzahlen der weiterführenden Schulen hingegen steigen weiter

61 55 an, weil die geburtenstarken Jahrgänge aus den Grundschulen nachrücken. Somit ist die Entwicklung vergleichbar mit der der Gymnasien im Kreisgebiet (siehe unter Kreisschulen allgemein). Die Anzahl der Planstellen und beschäftigten Lehrkräfte im Schulaufsichtsbezirk Plön stellen sich wie folgt dar: Schuljahr 2000/01: Schulart Anzahl der Planstellen Grund- und Hauptschulen 356, Sonderschulen 82,51 SoL ,5 FachL Realschulen 143, Gesamtsummen 599,4 761 Anzahl der Personen auf den Planstellen Schuljahr 2001/02: Schulart Anzahl der Planstellen Grund- und Hauptschulen 355, Sonderschulen 86,81 SoL ,5 FachL Realschulen 155, Gesamtsummen 613, Anzahl der Personen auf den Planstellen Folgende Bewegungen im Lehrerpersonalbereich sind im Berichtszeitraum erfolgt: Im Laufe des Schuljahres bzw. zum Ende des Schuljahres 2000/01 wurden im Grund- und Hauptschulbereich 11 Lehrkräfte, im Sonderschulbereich 1 Lehrkraft und im Realschulbereich 3 Lehrkräfte in den Ruhestand versetzt. Im Bereich des Schulamtes des Kreises Plön wurde in der Zeit vom 01. Januar 2001 bis 31. Juli 2001 folgende Anzahl von Lehrkräften befristet bis zum Schuljahresende 2000/2001 eingestellt: Grund- und Hauptschulbereich: Sonderschulbereich: Realschulbereich: 9 Lehrkräfte 2 Lehrkräfte 5 Lehrkräfte Mit befristeten Arbeitsverträgen wurden zum Schuljahresbeginn 2001/2002 im Grund- und Hauptschulbereich 5 Lehrkräfte, im Sonderschul- und Realschulbereich jeweils eine Lehrkraft eingestellt. Im laufenden Schuljahr sind bis zum 31. Dezember 2001 im Grund- und Hauptschulbereich: im Sonderschulbereich: 18 Lehrkräfte, 3 Lehrkräfte und

62 56 im Realschulbereich: 4 Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen bis zum 31. Juli 2002 eingestellt worden. Entscheidungen über die Bewilligung bzw. Nichtbewilligung von Teilzeitbeschäftigungen bzw. Beurlaubungen gem. 88 a ff LBG wurden mit Wirkung vom 01. August 2002 getroffen: Grund- und Hauptschulbereich: Sonderschulbereich: Realschulbereich: 182 Anträge 47 Anträge 68 Anträge Zum 01. August 2001 bzw. 01. September 2001 wurden insgesamt 41 Lehrkräfte im Grund- und Haupt-, Sonder- und Realschulbereich durch Verbeamtungen neu eingestellt. Im Jahr 2001 wurden folgende Anträge gemäß 44 Abs. 5 des Schleswig- Holsteinischen Schulgesetzes auf Zuweisung von Schülerinnen und Schüler zu einer nicht zuständigen Schule bearbeitet: Gastschulverhältnisse im Grund-, Haupt- und Sonderschulbereich: 78 Zuweisungen im Realschulbereich: 28 bestehende Schulverhältnisse bei Wohnsitzwechsel: 19 Dabei gab es sowohl Zustimmungen als auch Ablehnungen. Förderung von Betreuungsangeboten an Grundschulen Der Kreistag hatte am nach dem Bericht des Landrats auf die Anfrage der FWG-Fraktion zur Situation der betreuenden Grundschulen im Kreis Plön beschlossen, ein Forum zu diesem Thema durchzuführen und die Verwaltung mit der Organisation zu beauftragen. Das Forum Betreuende Grundschule im Kreis Plön fand nachmittags am mit sehr guter öffentlicher Resonanz statt. Neben dem Kreis kamen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Abgeordnete aus dem Kreis Plön der im Landtag vertretenen Parteien, verschiedene Träger betreuender Grundschulen, der Kreis Schleswig-Flensburg sowie die drei kommunalen Spitzenverbände zu Wort und haben ihre Positionen und Anliegen vorgetragen. Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion zur Erwartungshaltung von Eltern und Kommunalpolitikern. Obwohl im Rahmen des Forums vom Vertreter des Landkreistages dezidiert nachgewiesen wurde, dass es für die Kreise keine verpflichtende Zuständigkeit für Betreuungsangebote an Grundschulen gibt und auch der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages - Kreisverband Plön - sich gegen eine finanzielle Beteiligung des Kreises ausgesprochen hatte, beschloss der Kreistag am eine Kreisförderung. Nach dem Beschluss erhält ab dem Haushaltsjahr 2002 jede Einrichtung eine Grundförderung von Euro pro Jahr. Einrichtungen, die sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen erhalten zusätzlich einen Personalkostenzuschuss von Euro jährlich. Die Richtlinien des Kreises Plön

63 57 über die Förderung von Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen hat der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am beschlossen Bereich Kultur und Denkmalpflege Kreismusikschule Nachdem die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage 38/01 alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Zuschussbedarfs der Kreismusikschule aufgezeigt hatte, wurde durch den Kreistag am beschlossen, die Kreismusikschule zu erhalten und die Einzelmaßnahmen umzusetzen. Die einzelnen Schritte der bisher möglichen Umsetzung durch die Verwaltung werden nachstehend kurz dargestellt: Die neue Gebührensatzung wurde durch die Verwaltung vorbereitet und vom Kreistag am beschlossen. Die neuen Gebühren mit einer Erhöhung um 5 % im Bereich von Einzel- und Gruppenunterricht, die Einführung von Ensemblegebühren und die Veränderungen in der Sozialermäßigung sind zum in Kraft getreten. Der folgende Rückgang der Schülerzahlen konnte zum Teil durch erhebliche Anstrengungen der Kreismusikschule wieder aufgefangen werden. Die Schüler- und die Schülerbelegungszahl hat sich wie folgt verändert: März 2001 Oktober 2001 März 2002 Schülerzahl: Schülerbelegungen: Die schrittweise Einsparung bei den Personalkosten ist durch Altersteilzeitregelungen sowie in Einzelfällen Stundenreduzierung der BAT-Kräfte erfolgt. Das Ziel der Einsparung bei den Reisekosten wurde erreicht. Durch Kündigung des derzeitigen Mietverhältnisses für die Räume der Verwaltung werden die gesetzten Einsparungsziele bei den Bewirtschaftungs- und Mietkosten erreicht. Dem Förderverein wurde auf Initiative des Landrats durch einen Sponsor ein Betrag von ,30 Euro zugesagt. Fahrbücherei Am hat der Kreistag beschlossen, dass die Fahrbücherei weiterhin ein flächendeckendes Angebot für den Kreis erbringt. Ab werden die von der Bücherei angefahrenen Gemeinden mit 32,5 % der Gesamtkosten im Verhältnis der Einwohnerzahlen beteiligt. Die von den Nutzern zu erhebenden Benutzungsgebühren reduzieren die Kostenanteile der Gemeinden entsprechend. Von den vormals insgesamt 78 Fahrbüchereigemeinden hatten sich 68 für eine Kostenbeteiligung und damit einen Verbleib im Fahrbüchereiverbund entschieden.

64 58 Zum und zum hat je eine der Gemeinden den Vertrag gekündigt. Diese Gemeinden werden seitdem von der Fahrbücherei nicht mehr bedient. Eine weitere Gemeinde hat zum gekündigt. Im Haushaltsjahr 2001 konnte eine Gemeindebeteiligung von ,03 DM erzielt werden. Museum des Kreises Plön mit norddeutscher Glassammlung Der Verein zur Förderung und Pflege des Museums des Kreises Plön mit norddeutscher Glassammlung e.v. betreibt das Kreismuseum im Gebäude Alte Apotheke in der Johannisstraße 1 in Plön. Nach der zwischen dem Kreis Plön und dem Museumsverein geschlossenen Vereinbarung in der zur Zeit gültigen Fassung vom überlässt der Kreis dem Verein das Gebäude für den Betrieb des Museums. Der Kreis trägt die Kosten für die Gebäudeunterhaltung und die Grundstücksbewirtschaftung, die Beschaffung und Unterhaltung von Einrichtungsgegenständen, das technische Gerät und die notwendigen Sachausgaben. Darüber hinaus trägt der Kreis auch die Kosten für den Museumsleiter und dessen Hilfskraft und stellt dem Museumsverein einen jährlichen Zuschuss für Honorare von Museumspädagogen, deren Fahrtkosten und zusätzliches Aufsichtspersonal zur Verfügung. Im Berichtszeitraum wurden fünf Ausstellungen im Kreismuseum präsentiert: Klaus Käselau vom bis Glasperlen vom bis Ostpreußische Webarbeiten vom bis Krippen vom bis Hildegard Grube-Loy vom bis Neben Führungen - teilweise mit besonderen Schwerpunkten und praktischen Vorführungen zu Ausstellungsthemen - wurden verschiedene Vortragsveranstaltungen durchgeführt. Am 17. September 2001 fand eine Podiumsdiskussion zum Thema Haben Kreismuseen noch eine Zukunft? reges Publikumsinteresse, ebenso der Beitrag des Kreismuseums zur sog. Plöner Kulturnacht am 21. September Dies galt auch für die vorweihnachtliche Märchenstunde für Kinder, die im letzten Jahr am 21. Dezember 2001 durchgeführt wurde. Die Besucherzahlen konnten nach einem Tiefstand im Vorjahr (3.177) wieder auf im Jahre 2001 gesteigert werden. Der Zuschussbedarf im Verwaltungshaushalt für das Kreismuseum hat sich seit 1998 wie folgt entwickelt:

65 HH-Jahre Pers.Kosten Grundstücksk Ist 1999 Ist 2000 Ist 2001 HSoll 2002 Zuschussbedarf Euro Personalkosten Euro Grundstücksk Euro Sachkosten/Zuschuss Euro Darüber hinaus wurden im Vermögenshaushalt bereitgestellt für bewegl. Vermögen Euro Denkmalpflege Der Tag des offenen Denkmals am 9. September 2001 wurde von Landrat Dr. Volkram Gebel, der wie in den Vorjahren die Schirmherrschaft über die kreisweite Veranstaltung übernommen hatte, auf der Selenter Blomenburg eröffnet. Zusammen mit engagierten Denkmaleigentümern präsentierte der Kreis Plön im Jahr 2001 unter dem Motto Im Kreis Plön ganz oben - Türme am Tag des offenen Denkmals ein bunt gefächertes Programm rund um Denkmalschutz und Denkmalpflege. Auf dem kreisweiten Veranstaltungsplan standen neben der Blomenburg auch dessen bauliches Gegenstück, der Aussichtsturm Hessenstein bei Panker sowie der märchenhaft im Wald am Rand der Plöner Seenplatte gelegene Bismarckturm auf Gut Waldshagen, in der Kreisstadt der Parnaßturm von 1888 und der über 60 m hohe Turm der Nikolaikirche, der Lütjenburger Bismarckturm und das Marine- Ehrenmal in Laboe. Zusätzlich bereicherten in Preetz eine Barockorgel in der Stadtkirche und die historische Gaststätte Kornspeicher ( Kirchenstraße 24) das Programm. Dass trotz des schlechten Wetters die durchschnittliche Besuchszahl der Vorjahre erreicht werden konnte, spricht für das große öffentliche Interesse an Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Region. Im Haushalt 2001 waren bei der Haushaltsstelle 3.360/987 Mittel in Höhe von insgesamt ,- DM für die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung baulicher Kulturdenkmale bereitgestellt. Grundlage für die Verteilung dieser Mittel sind entsprechende Richtlinien des Kreises Plön. Von insgesamt 14 eingegangenen Förderanträgen entfielen acht auf Kulturdenkmale gem. 5 Abs. 1 DSchG, sechs auf solche gem. 1 Abs. 2 DSchG. Dabei handelte es sich u.a. um die Sanierung einer Windmühle, einer gründerzeitlichen Villa, einer historischen Brücke und der Stuckdecke eines Herrenhauses. Dazu kamen einige Reetdachsanierungen, für deren denkmalgerechte Durchführung ebenfalls Kreiszuschüsse geflossen sind. In

66 60 allen Fällen konnten Bewilligungen ausgesprochen werden, so dass die zur Verfügung stehenden Mittel voll ausgeschöpft werden mussten. Am 18. Juli 2001 besuchten Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport des Plöner Kreistages zusammen mit der Denkmalschutzbehörde die im Vorjahr geförderten Baudenkmale und informierten sich über die materielle und ideelle Bedeutung der Kreiszuschüsse für die Denkmallandschaft im Kreisgebiet. Dauerausstellung über Flüchtlinge und Vertriebene im Foyer des Kreishauses Auf Grund einer gemeinsamen Initiative von Landrat und Kreistag wurde im Zusammenhang mit dem Tag der Heimat am 8. September 2001 im Foyer der Plöner Kreisverwaltung eine Ausstellungseinheit der Öffentlichkeit übergeben, die das Flüchtlings- und Vertriebenenwesen im Kreis Plön unter besonderer Berücksichtigung des früheren Patenkreises Tilsit-Ragnit künftig dauerhaft dokumentiert. Inhalt und Gestaltung sind in Zusammenarbeit mit der Kreisgemeinschaft Tilsit-Ragnit e.v., der Deutsch-Russischen Freundschaftsgesellschaft und der Verwaltungsspitze in Neman von einem eigens dazu eingerichteten Arbeitskreis des Plöner Kreistages mit Unterstützung des Amtes für Schule und Kultur der Kreisverwaltung erarbeitet worden. Vor gut 50 Gästen sprachen im Rahmen einer kleinen Feierstunde Landrat Dr. Gebel, Kreispräsidentin Hohnheit, Staatssekretär Lorenz (Innenministerium), Albrecht Dyck für die Kreisgemeinschaft Tilsit-Ragnit e.v. und Lothar Lamb von der Deutsch-Russischen Freundschaftsgesellschaft e.v. Die Reden und Grußworte zeichneten die historische Entwicklung der Beziehungen zu Rußland im 20. Jahrhundert nach und verwiesen auf die gemeinsamen Bemühungen um eine friedliche Zukunft. Auch die aktuelle Situation von Flucht und Vertreibung zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde beleuchtet. Anschließend nahmen die gut 50 Gäste die Ausstellungseinheit in Augenschein: Reich bebilderte Schautafeln geben über den Kreis Tilsit-Ragnit vor 1945, Flucht und Vertreibung, Notunterbringung, Ansiedlung und Neubeginn der Flüchtlinge und Vertriebenen Auskunft. Eine weitere Schautafel thematisiert den heute russischen Rayon Neman, sowie die Entstehung und aktuelle Form der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Plön und Neman. Ergänzt werden die Schautafeln durch Ausstellungsvitrinen, das Modell eines ostpreußischen Kurenkahns und das vielbesungene Wappentier der Ostpreußen, einen Elch. Kulturelle Veranstaltungen des Kreises Plön Am 19. Oktober 2001 wurde mit je einer Vorstellung am Nachmittag und am Abend das 3. Niederdeutsche Theaterfest des Kreises Plön unter dem Motto Vorhang op för Spaaß op Platt unter der Schirmherrschaft des Landrates im Soldatenheim Uns Huus in Lütjenburg ausgerichtet. Das Theaterfest eröffnete die Kulturpreisträgerin Herta Asche aus Lütjenburg mit heiteren Versen. Vor Beginn der Sketche und auch zwischendurch erfreuten De Brummelbuttjes aus Heikendorf mit ihren Liedern und Shantys die je rund 200 Besucher. Durch das Programm führte Karl-Heinz Langer, Leiter der Niederdeutschen Bühne Preetz, mit vielen heiteren Geschichten und Versen. Teilnehmende Bühnen waren in diesem Jahr die Schönhorster Plattsnackers, De Laboer Lachmöwen, Plöner Speeldeel, Heikendörper Speeldeel und das Jugendtheater der Niederdeutschen Bühne Preetz.

67 61 Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt der Kreis Plön für Maßnahmen der allgemeinen Kultur- und Heimatpflege Zuschüsse. Sie können z. B. gezahlt werden für Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Vorträge, die Beschaffung von Geräten usw. für die genannten Zwecke sowie für entsprechende Veröffentlichungen. Grundlage für die Verteilung der Mittel sind die Richtlinien des Kreises Plön. Im Haushaltsjahr 2001 wurden Zuschüsse für die Herausgabe einer Dorfchronik der Gemeinde Großbarkau, Klosterkonzerte in Preetz, 14. Preetzer Papiertheatertreffen, Selenter Burgkonzerte, Theatertage der Plöner Speeldeel, Barkauer Kultursommer und das Projekt Jugendtheater der Niederdeutschen Bühne Preetz gezahlt. Für bedeutende Kunstausstellungen im Kreis Plön wurden auch im Berichtszeitraum wieder Zuschüsse gezahlt. Das Künstlermuseum Heikendorf erhielt für die Ausstellung Klassische Moderne in Finnland einen Zuschuss in Höhe von DM; der Kunstverein Schloß Plön für die 31. Sommerausstellung Badefreuden Sammlung Horst Haag, Stuttgart, DM, und der Preetzer Kunstkreis für die Ergänzungsausstattung ihrer Ausstellungsräume DM. Kulturpreis des Kreises Plön 2001/2002 Im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wurde beschlossen, den Kulturpreis des Kreises Plön 2001 einer Nachwuchsband zu verleihen. Musikgruppen mit den unterschiedlichsten musikalischen Angeboten konnten sich um diesen mit DM dotierten Preis bis zum 20. Oktober beim Kreis bewerben. Ein Preisgericht aus der Vorsitzenden, zwei weiteren Mitgliedern des Ausschusses und drei unabhängigen Sachverständigen haben im Dezember nach eingehender Beratung dem Hauptausschuss vorgeschlagen, den Kulturpreis des Kreises Plön an zwei Gruppen im Verhältnis 2 : 1 zu verleihen; die Band The PurfactSons in Law erhält den Preis in Höhe von DM und wird für ihr außergewöhnliches handwerkliches Können, ihren exellenten Gesang, gutes Songwriting und souveränes Arrangement ausgezeichnet. Die Musikgruppe Crazy Music erhält angesichts der für die Altersgruppe 9-12 Jahre herausragende Leistung eine Anerkennung in Höhe von DM. Damit wird das beachtenswert gute Musikgefühl, das erstaunlich breit gefächerte Repertoire an Musikstücken unterschiedlichster Art, sowie ihr Engagement für Kindermusik in der Öffentlichkeit gewürdigt. Bemerkenswert ist außerdem die Eigenkomposition der Erkennungsmelodie Utopia durch die erst 9jährige Lisa Halada. Der Hauptausschuss hat dem Vorschlag des Preisgerichtes am zugestimmt. Der Kulturpreis des Kreises Plön 2001 wird am 02. Juni 2002 im Rahmen der Veranstaltung Grüne Note der Kreismusikschule Plön durch die Kreispräsidentin verliehen werden. Zuschüsse an die Kreisvolkshochschule Plön

68 62 Nach dem zwischen dem Kreis Plön und der Kreisvolkshochschule Plön e. V. (KVHS) geschlossenen Vertrages vom unterstützt und fördert der Kreis Plön die Ziele der Kreisvolkshochschule und der örtlichen Volkshochschulen im Kreisgebiet. Der Kreis gewährt der KVHS Zuschüsse für Personalausgaben, Sachausgaben, Miet- und Bewirtschaftungskosten, Geschäftsausgaben und Reisekosten. Der Zuschussbedarf betrug im Haushaltsjahr ,27 DM. Kreisfest 2001 Erstmals wurde das Kreisfest vom Amt für Schule und Kultur durchgeführt. Nachdem alle sieben vorangegangenen Kreisfeste jeweils auf dem Gelände des Landeskulturzentrums Salzau stattfanden, wurde für den 1. September 2001 erstmals die Kreisstadt Plön als Veranstaltungsort gewählt. Dies erforderte eine völlige Neuplanung. In unterschiedlichem Umfang waren acht Mitarbeiter/innen des Amtes mit der Planung beschäftigt, rein rechnerisch hat die Neukonzeptionierung eine vollbeschäftigte Arbeitskraft insgesamt vier Monate gebunden. Mit dem Ergebnis konnte das Amt zufrieden sein: über 200 Angebote und Aktionen, über Mitwirkende und schätzungsweise Besucher/innen auf der Fläche vom Bootshafen über den Marktplatz, rund ums Plöner Schloss bis hin zum Rosengarten sprachen für sich. Aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom wird das nächste Kreisfest im Jahr 2003 erneut in Plön stattfinden. Deshalb hat sich das Amt bereiterklärt, wiederum die Organisation zu übernehmen, um die gewonnen Erfahrungen nutzen zu können und mit einem erheblich geringeren Personalaufwand ein weiteres erfolgreiches Fest auf die Beine zu stellen: 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Monate Neuorganisation Wiederholung Fritz-During-Stiftung im Kreis Plön Nach dem Tode Fritz Durings im April 1993 verfügte die Witwe Käthe During, dass der gesamte Nachlass ihres Mannes dem Kreis Plön überlassen wird, sowie ihr übriger Besitz nach ihrem Tode auch. Nach dem Tode von Käthe During fielen dem Kreis Plön im Jahre 1995 insgesamt 252 Kunstwerke des Bildhauers zu, viele

69 63 Entwürfe und Modelle sowie das 1938 von During erworbene Grundstück an der Schwentine in Raisdorf, dessen Verkaufserlös das notwendige Kapital für eine Stiftungsgründung bildete. Der Kreis Plön gründet nach dem Beschluss des Kreistages Ende 1996 für den künstlerischen Nachlass die Fritz-During-Stiftung im Kreis Plön. Zweck der Fritz-During-Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bewahrung des künstlerischen Nachlasses von Fritz During, durch Ausstellung und Dokumentation dieses Nachlasses in der Öffentlichkeit, aber auch durch Veranstaltungen und Ausstellungen von Kulturschaffenden und Vereinigungen aus dem künstlerischen Umfeld des Bildhauers. Eine Ausstellung zu Ehren der Künstler Paul und Fritz During im Wendischen Museum Cottbus im Jahre 2001 wurde mit Leihgaben von Plastiken und einem Zuschuss zur Herausgabe einer Publikation unterstützt. Die Präsentation einiger Werke des Künstlers fand im Rahmen einer Dauerausstellung in der Galerie am See im Pförtnerhaus des Plöner Schlossgebietes bis zum Jahresende 2001 statt. Eine Bronzeplastik In der Sonne Grosse Sitzende, 1959 von Fritz During geschaffen, steht noch als Blickfang im Außenbereich des Pförtnerhauses. Im Herbst 2002 bezieht die Fritz-During-Stiftung neue Ausstellungsräume im Erdgeschoss des Nordflügels des Prinzenhauses. Dorfentwicklung im Kreis Plön Zweck der Dorfentwicklung ist es, im Rahmen eines integrierten Entwicklungsansatzes unter Beachtung der Grundsätze der Agenda 21 die Eigeninitiative zu unterstützen und unter Berücksichtigung der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung sowie der Belange des Natur- und Umweltschutzes (einschl. Energie) zur Belebung der ländlichen Räume beizutragen. Gegenstand der Förderung sind: Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher ortsbildprägender oder historisch bedeutender Bausubstanz einschl. Aus- und Umbau, jedoch keine Modernisierung im Sinne 17 a Satz 2 1. Halbsatz des 2. Wohnungsbaugesetzes. Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Einrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der dorfökologischen Verhältnisse Modellvorhaben insbesondere mit dem Ziel der Schaffung von Erwerbsmöglichkeiten für Frauen Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken einschl. besonders begründeter Abbruchmaßnahmen im Zusammenhang mit förderfähigen Maßnahmen Der Kreis Plön beteiligte sich auch im Berichtszeitraum finanziell im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu gleichen Teilen wie die Gemeinden an der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung. Grundlage für die Förderung von Investitionen ist

70 64 ein Dorfentwicklungsplan, der von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss. Im Haushaltsjahr 2001 wurden öffentliche und private Maßnahmen sowie Reetdachmaßnahmen mit insgesamt ,39 DM durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gezahlt. Am hat sich der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen dafür ausgesprochen, neue Dorfentwicklungsgemeinden nicht mehr wie bisher finanziell zu unterstützen, die laufenden Maßnahmen aber noch nach den vom Kreisausschuss 1996 festgelegten Förderkriterien abzuwickeln. Als Ersatz sind für Neuanträge im Haushalt Euro bei der erstmalig eingerichteten Haushaltsstelle Nachhaltige Dorfentwicklung bereitgestellt worden. Die Mittel sollen für touristische und soziale Attraktivitätssteigerungsmaßnahmen der Gemeinden, für Umnutzungen und private Erhaltungsinvestitionen in den Dörfern zur Verfügung stehen. Der Wirtschaftsausschuss wurde beauftragt, Förderrichtlinien zu erarbeiten Bereich Kreisarchiv Am 19. Mai 2001 fand auf Anregung des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare e.v. erstmals bundesweit der Tag der Archive statt. Das Kreisarchiv nutzte diese Gelegenheit, seine Arbeit mittels einer ganztägigen Veranstaltung im Kreishaus zu präsentieren. Thematisch wurden die auf 15 Landesarchivgesetz (LArchG) basierende Arbeit eines Kommunalarchivs und die damit verbundenen Dienstleistungen für Bürger und Verwaltung dargestellt. Im Kreistagssitzungssaal standen die Vorführung historischer Filme über den Kreis Plön, eine Vorführung zur Kommunalheraldik und die Chronikarbeit der Gemeinden im Mittelpunkt des Interesses, dazu waren einzigartige Zeitungsdokumente aus dem Besitz des Kreises und eine Postkartensammlung alter Ortsansichten ausgestellt. Über 100 Besucher nutzten den Tag der Archive, um sich über die Arbeit des Kreisarchivs zu informieren Amt für Soziales (21) Das Sozialhilferecht, das jedem Bürger u.a. über die Sicherung seines notwendigen Lebensunterhalts die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern soll, ist ständigen Änderungen und Korrekturen unterworfen. Im Berichtszeitraum sind dabei insbesondere

71 65 a) das zum in Kraft getretene Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und b) das im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2002 ergangene Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes, das seit dem in Kraft ist, zu erwähnen. Das SGB IX, in dessen Zuge zugleich die Bestimmungen über die Eingliederungshilfe für Behinderte nach 39 ff Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geändert wurden, bezieht die Sozial- und Jugendhilfeträger in den Kreis der Rehabilitationsträger ein und fordert deren Einbindung in zu errichtende gemeinsame regionale Service-Stellen aller Reha-Träger. Diese Servicestellen - vorerst ist eine Beteiligung der Sozial- u. Jugendhilfeträger nur im Rahmen eines sog. Hintergrunddienstes ohne echte personelle Präsenz vorgesehen/vereinbart - sollen behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, ihre Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten beraten und unterstützen. Als für die Sozialhilfe bedeutende Änderungen bleiben besonders herauszustellen: Einführung eines Arbeitsförderungsgeldes nach 43 SGB IX von bis zu 26 (50 DM), das der Sozialhilfeträger für jeden im Arbeitsbereich einer Behindertenwerkstatt beschäftigten behinderten Menschen, dessen Werkstattentgelt einen Betrag von 323 (630 DM) nicht übersteigt, an den Träger der Werkstatt zu zahlen hat. Einkommens- und vermögensunabhängige Gewährung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterhalb der Zugangsvoraussetzungen zur Werksatt für Behinderte in besonderen teilstationären Einrichtungen. Begrenzung des Unterhaltsrückgriffes auf unterhaltspflichtige Eltern von Beziehern von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nach Vollendung des 18 Lebensjahres auf einen einheitlichen Pauschbetrag von 26 (50 DM) monatlich. Vor dem Hintergrund notwendiger Einsparungen im Landeshaushalt ist das einkommens- und vermögensunabhängige Landesblindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz um 10 % verringert worden und beträgt jetzt ab für erwachsene Blinde 450 und für minderjährige Blinde 225 monatlich. Da die Blinden die einkommens- u. vermögensrelevante aufstockende Blindenhilfe nach 67 BSHG (567 für Erwachsene Blinde bzw. 284 für minderjährige Blinde) in Anspruch nehmen können, löst das zugleich eine Mehrbelastung des Kreises aus, an der sich das Land aufgrund des quotalen Systems allerdings mit 39 % zu beteiligen hat. Die aufgezeigten Neuerungen/Änderungen haben ebenso erhebliche Anpassungsund Umrechnungsarbeiten ausgelöst wie die jeweils zum eines jeden Jahres anstehenden generellen Leistungsverbesserungen (Regelsätze, Einkommensgrenzen pp.). Die Umstellung sämtlicher Leistungen auf den Euro zum war zusätzlich zu bewerkstelligen. Seit dem gelten in der Sozialhilfe folgende Grund- und Eckwerte:

72 66 ab (bis ) Regelsätze Haushaltsvorstände und Alleinstehende 286,83 (561,00 DM) Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres beim Zusammenleben mit einer Person, die allein für die Pflege und Erziehung des Kindes sorgt 157,99 (309,00 DM) in den übrigen Fällen 143,67 (281,00 DM) vom Beginn des 8. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 186,62 (365,00 DM) vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 258,20 (505,00 DM) vom Beginn des 19. Lebensjahres an 229,57 (449,00 DM) Einkommensgrenzen Grundbetrag nach 79 BSHG 551,00 (1.076,00 DM) Familienzuschlag 230,00 (449,00 DM) Grundbetrag nach 81 Abs. 1 BSHG 826,00 (1.612,00 DM) Grundbetrag nach 81 Abs. 2 BSHG 1.651,00 (3.227,00 DM) Familienzuschlag nach 81 Abs. 3 BSHG 413,00 (806,00 DM) Pflegegeld nach 69 a BSHG - für erheblich Pflegebedürftige (Stufe I) 205,00 (400,00 DM) - für Schwerpflegebedürftige (Stufe II) 410,00 (800,00 DM) - für Schwerstpflegebedürftige (Stufe III) 665,00 (1.300,00 DM) Bllindenhilfe nach 67 BSHG vor Vollendung des 18. Lebensjahres 284,00 (539,00 DM) nach Vollendung des 18. Lebensjahres 567,00 (1.082,00 DM) bei Heimaufenthalt zu Lasten der Sozialhilfe vor Vollendung des 18. Lebensjahres 142,00 (270,00 DM) nach Vollendung des 18. Lebensjahres 283,50 (541,00 DM) Barbetrag nach 21 Abs. 3 BSHG Grundbarbetrag 86,05 (168,30 DM) Höchstbarbetrag 129,08 (246,15 DM) Entwicklung der Sozialhilfekosten und der Zahl der Hilfeempfänger

73 67 Entwicklung der Aufwendungen für Sozialhilfe (Nettobelastung) - Abschnitt 41 - und HzL-Empfänger (außerhalb von Einrichtungen) 50,0 45,0 40,0 35,0 Mio./Euro 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0, Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt/Fallzahlen im Jahresdurchschnitt 2. Gesamtaufw endungen Sozialhilfe - Abschnitt 41 (Mio./Euro) 1. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen - inkl. Hilfe zur Arbeit (Mio./Euro) 1995 bis 2001 Rechnungsergebnisse 2002 Planungssoll Eine verläßliche Linie in der Entwicklung der Fallzahlen und der Aufwendungen in der Sozialhilfe ist nicht gegeben und naturgemäß auch nicht zu erwarten, da die Sozialhilfe auf den Einzelfall abstellt, ohne voraussehen zu können, welche Hilfen und welche Kosten er auslösen wird. Gleichwohl deutet das o.a. Schaubild auf eine gewisse Beruhigung hin; zumindest weist die Entwicklung der Gesamtaufwendungen in der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen in besonderen Lebenslagen = Abschnitt 41) keine großen Sprünge wie noch bis zum Jahr 2000 aus. Bemerkenswert ist jedoch der weitere Rückgang in der offenen Hilfe zum Lebensunterhalt als neben der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen kostenintensivsten Hilfeart, und zwar sowohl hinsichtlich der Fallzahlen, als auch der Aufwendungen. So sind die Fallzahlen der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, die 1999 mit Personen im Jahresschnitt ihren Höchststand erreicht hatten, in 2001 gegenüber dem Vorjahr um weitere 3,3 % gesunken. Der Gesamtnettoaufwand in der Hilfe zum Lebensunterhalt zeigt in 2001 vorbehaltlich der noch ausstehenden endgültigen quotalen Abrechnung mit dem Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe gegenüber dem Jahr 2000 einen Rückgang um 2,75 %.

74 68 Die Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen werden aufgrund einer Delegation per Kreissatzung von den örtlichen Sozialämtern der Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter wahrgenommen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund und zur Sicherung einer sachlich richtigen Handhabung der übertragenen Aufgaben sowie einer richtigen, einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung und Umsetzung bestehender Richtlinien, Hinweise und des geltenden Rechts wurden im Jahr 2001 erstmals wieder vier Fachaufsichtsprüfungen durchgeführt. Alle Prüfungen haben durchweg eine korrekte Sachbearbeitung bestätigt. Gravierende Fehler waren nicht festzustellen. Der Hilfe zum Lebensunterhalt entgegen verläuft die Entwicklung bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen, und hier vornehmlich in der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, die die Einsparungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt quasi wieder aufzehrt. In der Hilfe zur Pflege innerhalb zeigt sich folgende Entwicklung: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Netto-Aufwand) 9 8, , ,7 1,8 2,1 2,3 2,6 Mio. Euro Jahr Der beängstigende Anstieg der Aufwendungen in der stationären Hilfe zur Pflege ist weniger auf gestiegende Fallzahlen als vielmehr darauf zurückzuführen, dass die Mitte 1996 in der stationären Pflege eingeführten Leistungen der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung unverändert sind, während die Heimpflegekosten jährlich in Anlehnung an die vom Institut für Weltwirtschaft prognostizierten Steigerungswerte für Sach- und Personalkosten angepaßt werden und damit Jahr für Jahr steigen. Im Kreis Plön bestehen derzeit 18 über einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung zur stationären Pflege zugelassene Einrichtungen mit insgesamt Plätzen. Es gelten nachfolgende aktuelle Heimentgelte:

75 69 Name und Sitz Vergütungen für Pflegestufe der Einrichtung 0 I II III. APH Haus am Klostergarten 23,95 42,14 55,13 68,12 Pflege Klosterstr. 4 20,87 20,87 20,87 20,87 U + V Preetz 13,76 13,76 13,76 13,76 Inv.. 58,58 76,77 89,76 102,75 Gesamt Lebensmittelaufwand: 3,87 Gültig ab: DRK-Altenhilfezentrum Plön 12,79 37,84 48,62 59,40 Pflege Rodomstorstr ,70 20,70 20,70 20,70 U + V Plön 13,24 13,24 13,24 13,24 Inv.. 46,73 71,78 82,56 93,34 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,42 Gültig ab: DRK-Altenhilfezentrum Lütjenburg 21,37 35,84 46,17 56,51 Pflege Gieschenhagen 2 19,87 19,87 19,87 19,87 U + V Lütjenburg 9,82 9,82 9,82 9,82 Inv.. 51,06 65,53 75,86 86,20 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,42 Gültig ab: DRK-Altenhilfezentrum Wankendorf 19,20 35,40 46,98 58,55 Pflege Theodor-Storm-Str. 4 20,10 20,10 20,10 20,10 U + V Wankendorf 9,78 9,78 9,78 9,78 Inv.. 49,08 65,28 76,86 88,43 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,42 Gültig ab:

76 70 Seniorenwohnanlage des Kirchen- 27,05 45,31 58,36 71,40 Pflege kreises Plön, Kirchplatz 5 24,88 24,88 24,88 24,88 U + V Preetz 13,69 13,69 13,69 13,69 Inv.. 65,62 83,88 96,93 109,97 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,64 Gültig ab: Altenpflegeheim Ruhleben 24,06 38,55 48,91 59,25 Pflege Missionsweg 5 21,10 21,10 21,10 21,10 U + V Bösdorf 7,78 7,78 7,78 7,78 Inv.. 52,94 67,43 77,79 88,13 Gesamt Lebensmittelaufwand: 3.80 Gültig ab: APH Haus Heikendorf 22,85 38,50 49,69 60,87 Pflege Langer Rehm ,63 22,63 22,63 22,63 U + V Heikendorf (Schnitt) 16,69 16,69 16,69 16,69 Inv.. 62,17 77, ,19 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,39 Gültig ab: Pflegeheim Haus St. Anna 23,06 41,45 54,58 67,72 Pflege St. Annen-Weg 4 21,90 21,90 21,90 21,90 U + V Raisdorf 27,07 27,07 27,07 27,07 Inv.. 72,03 90,42 103,55 116,69 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,76 Gültig ab: AWO Servicezentrum Schönkirchen 34,62 53,29 66,63 79,96 Pflege Steinbergskamp 2 16,24 16,24 16,24 16,24 U + V Schönkirchen 13,48 13,48 13,48 13,48 Inv.. 64,34 83,01 96,25 109,68 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,47 Gültig ab:

77 71 APH Witt`n Hus 22,20 35,63 45,23 54,82 Pflege Lannweg 6 15,22 15,22 15,22 15,22 U + V Lebrade 12,92 12,92 12,92 12,92 Inv.. 50,34 63,77 73,37 82,96 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,60 Gültig ab: Seniorenwohnhaus Gadendorf 17,46 31,55 41,61 51,67 Pflege Bergstr. 3 12,61 12,61 12,61 12,61 U + V Panker, Ot. Gadendorf 16,63 16,63 16,63 16,63 Inv.. 46,70 60,79 70,85 80,91 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,86 Gültig ab: Pflegeheim Johannestal 19,98 29,64 36,55 43,45 Pflege Fuchsberg 10 16,33 16,33 16,33 16,33 U + V Dörnick 14,74 14,74 14,74 14,74 Inv.. 54,05 69,71 67,62 74,52 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,35 Gültig ab: Priv. Seniorenheim Probstei 16,71 27,32 34,90 42,48 Pflege Große Mühlenstr ,59 13,59 13,59 13,59 U + V Schönberg 3,94 3,94 3,94 3,94 Inv.. 34,24 44,85 52,43 60,01 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,08 Gültig ab: Senioren-Stift Laboe 19,36 32,70 42,22 51,74 Pflege Mühlenstr. 9 18,47 18,47 18,47 18,47 U + V Laboe 20,59 20,59 20,59 20,59 Inv.. 58,42 71,76 81,28 90,80 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,34 Gültig ab: Pflege-Landhaus Stein 22,85 35,74 44,94 54,15 Pflege

78 72 Haubrook 12 19,78 19,78 19,78 19,78 U + V Stein 15,06 15,06 15,06 15,06 Inv.. 57,69 70,58 79,78 88,99 Gesamt Lebensmittelaufwand: 3,93 Gültig ab: Psych. Betreuungs- u. Pflegezuhause 34,58 31,82 39,07 46,33 Pflege Dorfstr ,85 18,04 18,04 18,04 U + V Hohenfelde ,66 9,66 9,66 Inv... 63,09 59,52 66,77 74,03 Gesamt Lebensmittelaufwand: St. 0 = 4,59 sonst = 4,13 Gültig ab: Senioren-Residenz Landhaus 16,68 30,79 40,87 50,95 Pflege Redderberg, Redderberg 18 A 17,92 17,92 17,92 17,92 U + V Dersau 12,54 12,54 12,54 12,54 Inv.. 47,14 61,25 71,33 81,41 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,47 Gültig ab: Missionswerk Central e.v. 12,89 21,10 26,96 32,82 Pflege Lange Str ,89 19,89 19,89 19,89 U + V Blekendorf 11,91 11,91 11,91 11,91 Inv.. 44,69 52,90 58,76 64,62 Gesamt Lebensmittelaufwand: 4,57 Gültig ab: Außendienst des Amtes für Soziales Der Außendienst Amtes für Soziales nimmt seine Tätigkeit nunmehr seit fast fünf Jahren wahr. Erstmalig haben im Jahr 2001 alle Sozialämter der Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Plön den Außendienst bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Anspruch genommen. Auch dieses ist ein Indiz, dass die Arbeit des Außendienstes nachhaltig akzeptiert wird. Der Außendienst soll weiterhin dazu beitragen, die Gewährung von Sozialhilfeleistungen im Kreis Plön nur entsprechend des tatsächlichen Bedarfs zu erbringen. Ferner soll Versuchen von ungerechtfertigter Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz entgegentreten werden.

79 73 Die Anfragen und Ermittlungsersuchen haben sich auch im Jahr 2001 nochmals leicht auf 775 (761 in 2000) erhöht. A nfragen an den A ußendienst A n f r a g e n / / / / / / / / / / / /2001 gesam t M onat AnzahlderAnfragen Jeweils rund ein Viertel der Anfragen betraf Bedarfsfeststellungen zu Anträgen auf Gewährung von Beihilfen zur Beschaffung elektrischer Großgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen sowie Möbeln. Beihilfen für Wohnungsrenovierungen waren mit ca. 18% vertreten. Ermittlungen im Zusammenhang mit vermuteten eheähnlichen Gemeinschaften im Sinne von 122 BSHG bzw. Haushaltsgemeinschaften nach 16 BSHG steigerten sich von 97 Ersuchen im Jahr 2000 auf 145 in Auch Anfragen zu nicht angegebenen Beschäftigungsverhältnissen haben sich von 28 auf 57 verdoppelt. Durch die Tätigkeit des Außendienstes konnten 2001 wieder Sozialhilfekosten von rd Euro eingespart werden Beschäftigungsagentur Neuland Die im Kreis Plön seit dem bestehende Beschäftigungsagentur Neuland GmbH hat ihre bisherige erfolgreiche Arbeit auch im Jahr 2001 fortgesetzen können. Die Neuland GmbH hat das Ziel, erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger/-innen ohne Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitsamt mittels auf ein Jahr befristeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse über Qualifizierung, Praktikum und soziale Zeitarbeit in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Nach maximal 12 Monaten haben die ehemaligen Sozialhilfeempfänger/-innen entweder einen festen Arbeitsplatz oder Anspruch auf Arbeitslosengeld und können wieder unabhängig von der Sozialhilfe leben.

80 74 Seit Beginn ihrer Tätigkeit wurden bei der Neuland GmbH per insgesamt 607 Sozialhilfeempfänger/-innen angestellt, davon allein 86 im Jahr Von den 607 Angestellten sind per bereits 529 wieder ausgeschieden. Von diesen Personen konnten 288 in feste Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt und 179 in den Leistungsbezug des Arbeitsamtes vermittelt werden. Lediglich 44 Personen sind vor Ablauf des auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages aufgrund von Kündigung mit nachfolgender Leistungskürzung gem. 25 BSHG vorzeitig ausgeschieden. 19 weitere Personen sind zunächst einer Therapie zugeführt worden. Die Integrationsquote der Neuland GmbH liegt damit mit 54 % nach wie vor erstaunlich hoch. Die Neuland GmbH wird ihre Arbeit im Kreis Plön zunächst bis zum fortsetzen. Im letzten Jahr hat die Neuland GmbH über eine vertragliche Aufgabenerweiterung die Arbeitsvermittlung im Wege einer Direktvermittlung in den 1. Arbeitsmarkt auch auf Personen ausgedehnt, die nur ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Direktvermittlung bedeutet, dass dies ohne eine vorangehende Teilnahme an einer Maßnahme oder einer Einzelförderung des 2. Arbeitsmarktes erfolgt. Die Direktvermittlung rechtfertigt sich vor dem Hintergrund der nur geringen Vermittlungsprämien für die Direktvermittlung und der zusätzlichen Fördermöglichkeit nach ASH Die Direktvermittlung wurde im Sommer 2000 aufgenommen; bisher sind 38 Personen direkt in feste Arbeitsverhältnisse auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelt worden. Davon konnten bis Ende 2001 bislang 18 Fälle mit einer Netto-Belastung von rd Euro (Vermittlungsprämien abzügl. Zuschuß ASH 2000) endgültig abgerechnet werden. Angesichts eines Sozialhilfeaufwandes von monatlich rd Euro für diese 18 langfristig in ein festes Arbeitsverhältnis vermittelten Sozialhilfeempfänger/innen amortisieren sich die für die Direktvermittlung aufgewendeten Kosten innerhalb von 2,6 Monaten Asylbewerber Die Zahl der Asylbewerber ist im Berichtszeitraum erneut deutlich zurückgegangen (siehe nachfolgendes Diagramm). Die Zahl der sonstigen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen (zur Ausreise verpflichtete Personen, Bürgerkriegsflüchtlinge etc.) stagniert dagegen annähernd. Die Gesamtzahl der Berechtigten nach dem AsylbLG ist gegenüber dem Vorjahr um 34 Personen zurückgegangen; dies entspricht einem Rückgang um 9,1 v. H. Vor dem Hintergrund, dass landesweit die Zahlen 2001 erstmals wieder angestiegen sind, ist zu erwarten, dass es auch zu erhöhten Zuweisungen von Landesseite kommen wird. Bezogen auf den Kreis Plön könnte es somit 2002 wieder zu einem Anstieg kommen.

81 75 Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG Personen Berechtigte insgesamt (Stand ) Asylbew erber/-innen sonstige Leistungsberechtigte Jahr Eine ursprünglich vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgesehene Erhöhung der seit 1993 unveränderten Beträge nach dem AsylbLG um 1,4 v. H. sowie anschließende Rundung auf volle EURO scheiterte am im Bundesrat. Es bleibt ungewiss, ob evtl. statt dessen doch noch eine Anpassung auf volle EURO ohne vorherige Erhöhung vorgenommen wird, wie der Bundesrat vorgeschlagen hat. Im Ergebnis ist letzter Stand bei Redaktionsschluss in Ermangelung anderslautender Rechtsgrundlagen bis auf weiteres eine cent-genaue Umrechnung, so dass vorerst keinerlei Mehraufwand durch die Währungsumstellung entsteht. Das Land Schleswig-Holstein erstattet den Kreisen und kreisfreien Städten wie gehabt 70 v.h. aller Leistungen nach dem AsylbLG, die Erstattungsquote ist damit seit dem stabil geblieben. Der Anteil der Personen, die gem. 2 AsylbLG nach insgesamt 36-monatigem Leistungsbezug bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen ausländerrechtlicher Natur einen Anspruch auf höhere und weitreichendere Leistungen entsprechend dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) begründen, liegt derzeit bei 39,9 v.h. aller Leistungsberechtigten, ist also leicht zurückgegangen (im Berichtszeitraum 2000 waren es noch 44,7 v. H.). Die noch im letzten Verwaltungsbericht geäußerte Sorge, trotz rückläufiger Asylbewerberzahlen aufgrund der wieder durchgreifenden Regelung des 2 AsylbLG dennoch mit steigenden Kosten konfrontiert zu werden, hat sich erfreulicherweise nicht bewahrheitet. Der Kreis Plön betreibt weiterhin die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Köhn. Sowohl der Mietvertrag als auch die erforderliche Anerkennung durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein wurden um ein weiteres Jahr

82 76 verlängert. Der Kreis wird die Gemeinschaftsunterkunft mit einer Aufnahmekapazität von 55 Personen also voraussichtlich zumindest noch bis zum Ende des Jahres 2003 in der derzeitigen Form weiter nutzen Spätaussiedler/innen und andere Zuwanderer (jüdische Emigranten) Im Jahr 2001 sind im Kreis Plön 173 Spätaussiedler/-innen und andere Zuwanderer (jüdische Emigranten) aufgenommen worden. Die Aufnahmezahlen blieben somit im Vergleich zum Vorjahr 2001 konstant, der Rückgang des Vorjahres aufgrund geringerer Zugangszahlen und reduzierter Aufnahmequote hat sich kaum weiter fortgesetzt. Dem Kreis Plön sind aufgrund der Aufnahmeverpflichtung seit 1985 bis zum insgesamt (Spät-) Aussiedler/-innen u. ausländische Flüchtlinge zugewiesen worden, die entsprechend der Quotenregelung auf die Städte, Ämter und Gemeinden verteilt wurden. Die weitere Entwicklung im Bereich der Aufnahme von Spätaussiedlern wird ganz entscheidend von der Ausgestaltung des geplanten Zuwanderungsgesetzes abhängen. Der Gesetzentwurf sieht erhebliche Eingriffe in die Strukturen der Aufnahme von Spätaussiedlern und deren Abkömmlingen vor. Auch wird eine Zuständigkeitsverschiebung deutlich, wodurch sich die Aufgaben der Landes- und Kommunalbehörden verändern würden. Die Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. Aufnahme von Spätaussiedlern u. anderen Zuwanderern (jüdischen Emigranten) in den Jahren von Personen Jahr

83 77 Für das der Aufnahme folgende Bescheinigungsverfahren wurden für 167 Personen Anträge gestellt, die in den meisten Fällen zur Statusfeststellung als Spätaussiedler/- in oder zur Leistungsberechtigung für Ehegatten und Abkömmlinge führten. Daneben wurden auch Verfahren nach dem Häftlingshilfegesetz durchgeführt. Im Jahr 2001 sind Eingliederungshilfen im Betrage von ,00 DM (ca ,00 Euro), die dem Ausgleich für den Gewahrsam, den die Rußlanddeutschen in der ehemaligen UdSSR erlitten haben, gewährt worden. Der erhebliche Rückgang an Bewilligungen gegenüber dem Vorjahr ( ,00 DM) ist auf fehlende Haushaltsmittel (Bund) zurückzuführen. Für die Sprachförderung junger Spätaussiedler/-innen und deren Abkömmlinge, ausländischer Flüchtlinge und Asylberechtigte wurden im Berichtszeitraum aus dem sog. Garantiefonds von 115 Personen (Vorjahr 105 Personen) insgesamt ,00 DM (ca ,00 Euro) in Anspruch genommen. Diese durch Bundesmittel finanzierte Förderung soll insbesondere die Deutschkenntnisse fördern. Hierbei liegt im Kreis Plön der Schwerpunkt der Förderung in der außerschulischen Sprachförderung/Nachhilfe, die an den allgemeinbildenden Schulen angeboten wird. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Teilnehmerzahlen (ca. 10 %) und gleichermaßen die Haushaltsmittel, so dass auch in diesem Jahr eine bedarfsorientierte Sprachförderung möglich war. Die auf Initiative der Preetzer Schulen im Jahr 2000 neu konzeptionierte Sprachförderung aller Migranten (unabhängig vom ausländerrechtlichen Status) konnte auch im Jahr 2001 fortgesetzt werden. Die Maßnahme unter der Trägerschaft des Schulverbandes Preetz-Stadt und -Land wurde finanziert aus Mitteln des sog. Garantiefonds (Bundesmittel), des Landes Schleswig-Holstein und des Schulverbandes. Im Berichtszeitraum wurden in Preetz ca. 50 Personen gefördert, davon ca. 20 Personen aus Mitteln des sog. Garantiefonds und. ca. 30 Personen aus Mitteln des Landes und des Schulverbandes. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Lehrkräften dieses Förderunterrichtes konnten zum Teil große Lernfortschritte bei den geförderten Schüler/-innen festgestellt werden. Hinzugekommen ist im September 2001 auf Initiative der Schönberger Schulen eine Sprachfördermaßnahme zur Förderung aller Migranten in Schönberg unter der Trägerschaft des Schulverbandes Probstei. Hier wurden insgesamt 21 Personen gefördert, davon 6 Personen aus Mitteln des sog. Garantiefonds und 15 Personen aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Schulverbandes Probstei. Die Lernzuwächse bei den Teilnehmer/-innen der Schulabgangsklassen konnten den Schulerfolg wesentlich unterstützen. Wichtige Erfolge konnten auch bei den Lernanfängern (1. Klasse) im sprachlichen Bereich erzielt werden. Bei allen Teilnehmer/-innen konnten durch die Vermittlung des Strukturverständnisses der deutschen Sprache Lernfortschritte festgestellt werden Sozialplanung

84 78 Der "Sozialatlas" führt nach seiner Herausgabe im Jahre 2000 nach vorübergehendem Interesse verschiedener Seiten praktisch ein Schattendasein. Seit März 2001 sind von keiner Stelle, auch nicht von Privaten, Ansichtsexemplare angefordert worden. Gleiches gilt für aktuelle Änderungen, die eine Zeit lang in durchaus nennenswerter Zahl an das Amt für Soziales gemeldet und umgehend in den Atlas eingearbeitet wurden. Es sollte überpüft werden, wie der "Sozialatlas" in einer ansprechenden Form vor allem den eigentlich betroffenen, im Atlas angesprochenen Menschen, zugänglich gemacht werden kann. Der "Sozialatlas" ist gegen Ende 2001 in das Internet eingestellt worden Pflegebedarfsplanung Unmittelbar nach Zustimmung des Ausschusses für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales zum Entwurf des Pflegebedarfsplans für den Planungszeitraum 2000 bis 2002 (nur vollstationärer Bereich) wurde im März 2001 das im Landespflegegesetz vorgesehene Anhörungsverfahren eingeleitet. Beteiligt wurden die umliegenden Kreise und kreisfreien Städte, die Kranken- und Pflegekassen, die Wohlfahrtsverbände, die Pflegeheime und deren Träger sowie das Landessozialministerium. Die wenigen eingegangenen Anregungen wurden in den Planentwurf eingearbeitet; das Sozialministerium hatte sich - bis auf einen geringfügigen Änderungswunsch - mit den Entwurf einverstanden erklärt. Der Fachausschuß hat den Plan am , der Kreistag am zustimmend zur Kenntnis genommen, so daß der Plan anschließend veröffentlicht werden konnte. Der Pflegebedarfsplan sieht in seiner maßgeblichen Aussage vor, daß - abgesehen von möglichen Pflegeplatzlücken z.b. im Bereich Schönberg - die Zahl der vollstationären Pflegeplätze im Kreis Plön ausreicht und daher im Grundsatz eine Förderung weiterer Pflegeplätze im Kreis Plön derzeit lediglich in Ausnahmefällen notwendig sein wird. Der Pflegebedarfsplan 2000 bis 2002 ist gegen Ende 2001 in das Internet eingestellt worden Amt für Jugend und Sport (22) Jugendhilfeplanung Die Jugendhilfeplanung erfolgt weiterhin in enger Abstimmung zwischen dem Fachamt und dem Jugendhilfeausschuss. Bundeskampagne Mehr Respekt vor Kindern Im letzten Bericht wurde auf die Bundeskampagne Mehr Respekt vor Kindern hingewiesen. Diese Kampagne hat das Ziel, Eltern über das gesetzlich verankerte Züchtigungsverbot gegenüber Kindern aufzuklären und allen Eltern Hilfestellung anzubieten. Die Jugendhilfe im Kreis Plön hat sich an dieser wichtigen Kampagne intensiv beteiligt. Die Wohlfahrtsverbände und die freien Träger der Jugendhilfe

85 79 haben im Berichtszeitraum kreisweit 13 Veranstaltungen zu diesem Thema durchgeführt. Dies war ein guter Anfang, der auf den Ebenen der Qualifikation der Fachleute und einer breiten Unterstützung der Eltern weiterzuführen ist. Für alle Erzieherinnen in den Kindergärten und Kindertagesstätten des Kreises wurde eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel Meine Grenzen - deine Grenzen in Zusammenarbeit des AWO-Kinderhauses Schönberg, des SOS- Beratungszentrums Lütjenburg und des Kinderschutzzentrums Kiel konzipiert. Unter Mitwirkung des Fachamtes wurden bisher zwei Veranstaltungen mit großem Erfolg durchgeführt, weitere sind geplant. Die zweite Ebene sind alle Eltern, die in der Erziehung ihrer Kinder nun, für viele ungewohnt, gänzlich ohne körperliche Züchtigungen zurechtkommen müssen. Sie brauchen dringend Unterstützungsangebote. Um dies zu leisten, sollen deshalb kreisweit an mehreren Standorten gleichzeitig Elternkurse (Arbeitstitel) angeboten werden. Für ein erstes Konzept zur Einrichtung von Elternkursen hat der Kreistag für 2002 Geld bereitgestellt. Gegenwärtig wird dieses Konzept gemeinsam mit den Familienbildungsstätten, den Erziehungsberatungsstellen und der Kreisvolkshochschule abschließend bearbeitet, um nach den vorbereitenden Arbeiten Mitte September 2002 mit den ersten Kursen beginnen zu können. Jugendhilfe und Schule Ein anderer Arbeitsschwerpunkt ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule. Seit Mitte 2001 ist zwischen dem Fachamt und den Schulräten des Kreises eine enge Zusammenarbeit für zunächst drei Arbeitsbereiche, in denen es deutliche Überschneidungen gibt, vereinbart worden: In der Einzelfallhilfe, der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen den MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes und einzelnen Lehrkräften sind neue Absprachen getroffen worden. So kann nun in jedem Einzelfall, wenn Kinder deutliche Störungen im Sozialverhalten zeigen, sehr frühzeitig ein Erziehungsgespräch in der Schule durchgeführt werden, an dem neben den Lehrkräften die Eltern und die zuständigen MitarbeiterInnen des Fachamtes teilnehmen. Dies wird zu einem deutlichen Anstieg der Beratungstätigkeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes führen. Der pädagogische Gewinn der frühzeitigen Hilfestellung deckt sich mit fiskalischen Zielen, weil in den meisten Fällen durch eine frühzeitige Hilfestellung in der Folge kostenaufwändige stationäre Jugendhilfeleistungen zu vermeiden sind. Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung, den Einzelmaßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist für den Kreis Plön der Beschluss gefaßt worden, dass Schule und Jugendhilfe gemeinsam ein teilstationäres Hilfsangebot entwickeln und finanzieren wollen. Während die Schule die Personalkosten für die Lehrkräfte zahlt, trägt die Jugendhilfe die Kosten für die Leistungsanteile der Jugendhilfe. Diese Form der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe hat landesweit gut funktionierende Beispiele und führt dazu, dass die Jugendhilfe mit dem selben Mitteleinsatz mehr Kinder versorgen kann als bisher. Weil der Anteil der hochproblematischen Kinder im

86 80 Grundschulalter deutlich gewachsen ist, war dieser Schritt der gemeinsamen Kostenverantwortung schon deshalb notwendig, um dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen. Stärkung der Prävention durch Gemeinschaftsprojekte von Schule und Jugendhilfe im Anschluss an den Unterricht, im Übergang zu den Regelangeboten von Vereinen etc.. Bei Unterrichtsausfall und über die Mittagszeit können viele Eltern die Betreuung und Versorgung ihre Kinder nur schlecht oder gar nicht sicherstellen. Dies kann in vielen Einzelfällen bei den Kindern ein Ausgangspunkt für Störungen werden, wenn sie unkontrolliert und oft nicht altersgemäß sich selbst überlassen sind. Für die Schule und die Jugendhilfe stellt sich zunehmend die Gemeinschaftsaufgabe, Betreuungsangebote zu entwickeln, die in der Schule angesiedelt sind, um diesen Kindern einen geregelten Übergang ins Elternhaus oder in eine geplante Freizeitanbindung zu ermöglichen. Im Kreis Plön gibt es bereits heute gelungene Projekte, die an Schulen angesiedelt sind. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe im Kreis Plön wird daran gearbeitet, wie diese Projekte finanziell gesichert werden können und an welchen Standorten im Kreisgebiet der Bedarf für weitere Projekte gesehen wird Allgemeiner Sozialer Dienst Pflegekinder im Rahmen von Hilfe zur Erziehung Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist ( 27 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz / SGB VIII). Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Eine Form der familienergänzenden bzw. familienersetzenden Hilfe ist die Unterbringung in einer Vollzeitpflegestelle. Diese Hilfe soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten ( 33 SGB VIII). Um diese Form der Hilfe in quantitativ und qualitativ ausreichender Form realisieren zu können, ist der Allgemeine Soziale Dienst kontinuierlich bemüht, geeignete Pflegefamilien anzuwerben, die in der Lage sind, Kindern und Jugendlichen ein zeitlich befristetes oder auf Dauer angelegtes Ersatzelternhaus bieten zu können. Bevor Familien Pflegekinder in ihrem Haushalt im Rahmen von Hilfe zur Erziehung aufnehmen können, erfolgt eine umfangreiche Prüfung. Dabei werden neben formalen Kriterien (u.a. Führungszeugnisse, Einkommenssituation etc.), die Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit

87 81 mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsangeboten geklärt. Zum Stichtag befanden sich insgesamt 95 Kinder und Jugendliche im Rahmen von Hilfe zur Erziehung in insgesamt 78 Pflegestellen. Von diesen 78 Pflegestellen erfolgte in lediglich 33 Fällen eine Belegung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreises Plön. Bei 45 Pflegestellen handelt es sich um sogenannte Übernahmefälle, d.h., dass andere Jugendämter ein Kind oder einen Jugendlichen in eine Pflegestelle vermittelt haben, die ihren Wohnsitz im Kreis Plön hat. Lebt ein solches Kind oder ein Jugendlicher 2 Jahre in einer Pflegestelle und ist der Verbleib in dieser Pflegestelle auf Dauer zu erwarten, so wird der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegestelle ihren Wohnsitz hat. Somit ist festzustellen, dass in der überwiegenden Anzahl der zu betreuenden Pflegestellen die Unterbringung nicht durch den Kreis Plön selbst erfolgte, der Kreis Plön jedoch nach einer Übergangszeit von 2 Jahren die personellen Belastungen durch die Betreuung der Pflegekinder und Pflegefamilien zu tragen hat und zudem in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen auch noch Personensorgerechtspflegschaften oder -vormundschaften zu übernehmen sind. Über den Deutschen Landkreistag ist darauf gedrängt worden, diese Zuständigkeitsregelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz, die insbesondere die Landkreise personell erheblich trifft, zu ändern. Der Bereich der Pflegeelternarbeit hebt sich aus dem Spektrum der sonstigen Hilfen zur Erziehung dadurch hervor, dass hier vorrangig nicht professionelle Personen elementare Unterstützung für Kinder und Jugendliche leisten. Damit einhergehend verbinden sich viele Fragen aus den unterschiedlichsten Bereichen, deren Klärung für die Pflegeeltern nachhaltige Bedeutung haben, die sich gleichwohl in der Betreuungsarbeit wiederholen. Daher hat der ASD im Amt für Jugend und Sport erstmals im März 2002 ein Handbuch für Pflegeeltern herausgegeben und an sämtliche Pflegeeltern verteilt. Dieses Handbuch gibt Informationen über Aufgaben, Rechte und Pflichten, Rechtsbegriffe und rechtliche Rahmenbedingungen sowie Verfahrensfragen. Zudem informiert es über die Höhe des Pflegegeldes und andere finanzielle Leistungen. Im Rahmen eines Pressegespräches ist dieses Handbuch an Vertreter der Pflegeelterngruppe und des Pflege- und Adoptivelternvereins des Kreises Plön und Kiel e.v. durch Landrat Dr. Gebel übergeben worden.

88 82 Neben den bereits belegten Pflegefamilien wurden im Kreis Plön zum gleichen Stichtag insgesamt 29 freie Pflegestellen geführt, d.h. Familien, die sich bereit erklärt haben, Kinder bzw. Jugendliche in ihrer Familie aufzunehmen, und das Prüfverfahren positiv zum Abschluss gebracht werden konnte. Der überwiegende Teil dieser Pflegefamilien (insgesamt 18) wünscht sich die Aufnahme von Kindern im Alter von 0-6 Jahren, die Anwerbung von Pflegefamilien, die bereit und in der Lage sind, ältere Kinder und Jugendliche bei sich aufzunehmen, ist hingegen deutlich begrenzt. Zum gleichen Stichtag standen lediglich 3 Familien zur Verfügung, die Jugendliche im Alter zwischen Jahren aufnehmen wollten. Hinsichtlich des Profils der Pflegestellenbewerberinnen und -bewerber ergibt sich im einzelnen folgendes Bild: Pflegestellenbewerber- und bewerberinnen des Kreises Plön (Gesamtzahl 30 Familien, davon 2 Alleinerziehende Pflegemütter) Stand 04/01 Schulbildung keine Angabe Hauptschulabschluss Mittlere Reife Fachhochschulreife Abitur Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Pflegemütter 7 23, ,3 1 3, Pflegeväter 1 3,3 8 26, ,3 Da auch Einzelpersonen Pflegepersonen sein können, ergibt sich ein Unterschied in der Gesamtzahl der Pflegeväter bzw.- mütter. Wohnverhältnisse Art der Wohnung Anzahl der Pflege-familien in % Anzahl der Pflegefamilien Eigenheim 63,4 19 Haus zur Miete 33,3 10 Mietwohnung 3,3 1 Familieneinkommen Nettoeinkommen in DM Anzahl der Pflege-familien in % Anzahl der Pflegefamilien keine Angabe 16,7 5 unter , , mehr als ,3 7

89 83 Anzahl der Kinder eigene Kinder Anzahl der Pflegefamilien in % Anzahl der Pflegefamilien im Haushalt , , , , , ,3 1 Arbeitsplatzsituation Angestellte/r Selbständige/r ohne Beschäftigung Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Pflegemütter 16 53,3 2 6, Pflegeväter 26 86, , Wirtschaftliche Jugendhilfe Ambulante Eingliederungshilfe für (drohend) seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a KJHG) Die Bewilligungskriterien für die ambulanten Eingliederungshilfen sind unverändert recht streng, da wirklich auch nur die Kinder und Jugendlichen Hilfe erhalten sollen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. So müssen relativ viele Anträge abgelehnt werden. Auch die Geeignetheit der Therapeuten wird weiterhin durch das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt überprüft. Dies gestaltet sich allerdings im Bereich der Legasthenieförderungen, die den größten Teil der ambulanten Eingliederungshilfen ausmachen, sehr schwierig, da Legasthenietherapeut kein Ausbildungsberuf ist. In Fachkreisen besteht zwar Einigkeit darüber, welche Qualifikationskriterien erfüllt sein müssen, es gibt jedoch keine rechtlichen Grundlagen. So musste der Kreis Plön aufgrund eines Klagverfahrens einen Erzieher als Legasthenietherapeuten anerkennen. Der Bundesverband für Legasthenie hat im Jahre 2001 Richtlinien bzgl. der Qualifikation von Legasthenietherapeuten entwickelt. Diese Richtlinien untermauern den Standpunkt des Kreises Plön, da auch hier recht hohe Anforderungen an die Qualifikation der Therapeuten gestellt werden. Inwieweit die Gerichte die Richtlinien heranziehen, bleibt abzuwarten.

90 84 Durch die intensive Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ist es gelungen, die Fallzahlen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe auf Dauer erheblich zu senken: Entwicklung der Fallzahlen im Bereich 35a KJHG (ambulante Fälle) Gerade in den letzten Wochen konnte beobachtet werden, dass die Zahl der Neuanträge erheblich angestiegen ist. Das ist zum einen jahreszeitlich bedingt, da zur Zeit die Einschulungsuntersuchungen stattfinden, während derer etliche Kinder auffallen. Zum anderen nimmt die Zahl der lerntherapeutischen Einrichtungen zu. Es besteht die Möglichkeit, dass dadurch zusätzlicher Bedarf geschaffen wird. Tatsache ist allerdings auch, dass die Zahl der extrem verhaltensauffälligen Kinder zunimmt. Kostenentwicklung der Nettoausgaben (Ausgaben abzgl. Einnahmen abzgl. Erstattung durch das Land) im Bereich der Jugendhilfe Im Folgenden wird die Entwicklung der Nettoausgaben in den wichtigsten Bereichen der Hilfe zur Erziehung in den Jahren von 1993 bis 2001 dargestellt (alle Angaben in DM). Erziehungsbeistandschaften Die Erziehungsbeistände sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern Erziehungsbeistandschaften

91 85 Sozialpädagogische Familienhilfe Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Erziehung in der Tagesgruppe Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie sichern. Erziehung in der Tagesgruppe Vollzeitpflege Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.

92 86 Vollzeitpflege Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Hilfe zur Erziehung als Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen, die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten Heimerziehung Sozialpädagogische Einzelbetreuung Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.

93 87 Sozialpädagogische Einzelbetreuung (bis 1996 inkl. Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte) Hilfe für junge Volljährige Hilfe für junge Volljährige wird gewährt, wenn der Hilfebedarf über das 18. Lebensjahr hinaus fortbesteht. Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbstständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden. Hilfe für junge Volljährige Jugendförderung Für die Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (e&c) stellte Ende 2000 das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sondermittel von DM pro Jahr für Projektkreise zur Verfügung. Im Juni 2001 bekam der Kreis Plön als einer von 13 Pilotkreisen aus Deutschland den Zuschlag für 5 Projekte. Mit der Laufzeit von drei Jahren sollen folgende Massnahmen verwirklicht werden: Aufbau eines "kreisweiten Freiwilligendienstes Informationstechnologie in der Jugendarbeit (Jugendarbeit ans Netz an sechs unterschiedlichen Orten im Kreisgebiet Die Unterstützung der Initiative Leben auf der Glindskoppel in Preetz unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Veränderung der Wohnumfeldes

94 88 Die Unterstützung der Aktion Integration von Migrantinnen und Migranten in Plön, Schönberg und Preetz Die Entwicklung eines mobilen Kinder- und Jugendangebotes in einer Gemeinde Das Amt für Jugend und Sport ist davon überzeugt, dass das Förderungsziel, die Entwicklung, Förderung und der Ausbau ehrenamtlicher Netzwerke mit und für benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie die Stärkung und Neuentwicklung von offenen und verbandlichen Jugendarbeitsstrukturen erreicht wird. Die im Kreistag am verabschiedeten Richtlinien des Kreises Plön zur Förderung von Kindern und Jugendlichen legen unter Ziffer 8 die Zuwendungen für die Errichtung und Sanierung von Sport-, Kinder- und Jugendeinrichtungen fest. An dem bewährten Grundsatz der Gleichbehandlung der Bereiche Kinder, Jugend und Sport wurde festgehalten. Ebenso ist die Zuwendungshöhe bei Sanierungsmaßnahmen den Neu- und Umbauten gleichgestellt. Da der Kreis schon über Jahre an dieser Zuwendungspraxis festhält, ist der Zustand der Gebäude und Anlagen, insbesondere im Vergleich mit unseren Nachbarkreisen kreisweit als sehr gut zu bezeichnen. Nicht durch die nachhaltige Krise in der Bauwirtschaft, sondern begründet in einem relativ hohen Sättigungsgrad, sind die Ausgaben im Vermögenshaushalt überschaubar und nur in Ausnahmefällen handelt es sich bei Zuwendungsanträgen um Neubauten. Vergleich der Haushaltsansätze 2000 bis 2002 Vermögenshaushalt Jugend Kinder Sport

95 89 3. Ämter des Fachbereichs Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht (30) Allgemeines Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Plön auf die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises Plön vom (in Kraft getreten am ) und Änderungen der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (in Kraft seit ) wurden im Berichtszeitraum Aufgaben aus den Bereichen des allgemeinen Ordnungsrechts (Gewerbe-, Gaststättenrecht) und im Verkehrsbereich (Zulassung und Verkehrsaufsicht) auf die Gemeinden und Ämter als örtliche Ordnungsbehörden übertragen. Im Einzelnen wird bei den entsprechenden Abteilungen. bzw. Sachgebieten näher darauf eingegangen. Als Überblick die organisatorische Struktur des Amtes: Abt.300 Abt. 301 Abt. 302 Abt. 303 Abt. 304 Abt Allgemeines Ordnungsrecht Ausländer- und Asylangelegenheiten Gewerbeangelegenheiten Jagd- und Waffenangelegeheiten, Sammlungen Schornsteinfegerangelegenheiten Stiftungsaufsicht Abt. Leiter Herr Kaack - Zivil- und Katastrophenschutz Brandschutz mit Leitstelle Abt. Leiterin Frau Saggau (z. Zt. wird die Aufgabe durch AL 30 wahrgenommen) - Kommunalaufsicht mit Standesamtsaufsicht Wahlen Abt.Leiterin Frau Saggau - Verkehrsangelegenheiten Verkehrsaufsicht Führerscheinstelle Zulassungsstelle Abt. Leiter Herr Immans - Bußgeldstelle Abt. Leiter Herr Kaack - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Abt. Leiter Herr Dr. Görgen

96 Allgemeines Ordnungsrecht (300) Mit der zunächst auf 5 Jahre befristeten Laufzeit der ab in Kraft getretenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind verschiedene Aufgaben der allgemeinen Abteilung des Ordnungsamtes auf die örtlichen Ordnungsbehörden verlagert worden, und zwar: - Sammlungsgenehmigungen für den örtlichen Bereich - Ausnahmen nach dem Ladenschlussgesetz über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten - Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage - Zwangsweise Durchsetzung einer verweigerten Kehrung nach dem Schornsteinfegergesetz - Beitreibung rückständiger Schornsteinfegergebühren - Entgegennahme von Mängelmeldungen nach dem Schornsteinfegergesetz Durch landesrechtliche Bestimmungen wurden mit Wirkung vom weitere Aufgaben von der Kreisebene auf die Städte, Ämter und Gemeinden übertragen. Dieses sind: - Bestellung von Wild- und Jagdschadensschätzern - Erlaubnisverfahren für Spielhallen - Erlaubnisverfahren im Pfandleihgewerbe - Erlaubnisverfahren im Bewachungsgewerbe - Genehmigungsverfahren für das Makler- und Bauträgergewerbe - Gewerbeuntersagungsverfahren nach 35 Gewerbeordnung - Ausnahmegenehmigungen von Verboten im Reisegewerbe - Genehmigungsverfahren für Gaststätten und Beherbungsbetriebe einschl. Widerrufsverfahren - Erteilung und Entziehung von Blindenwaren-Vertriebsausweisen Die Übergabe der Aktenvorgänge an die kreisangehörigen Kommunen ist abgeschlossen. Schwerwiegende Probleme sind im Rahmen des Zuständigkeitswechsels nicht aufgetreten, wobei das Amt 30 durch Informationsveranstaltungen, Einzelgespräche, Überlassen von Arbeitsmaterial usw. den örtlichen Ordnungsbehörden hilfreich zur Seite stand. Die dennoch bei einigen Gemeinden aufgetretenen Irritationen sind ausgeräumt. Abzuwarten bleibt, in welchem Umfang nunmehr die Kreismitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Aufgabe Fachaufsicht gefordert werden; auch für Widerspruchsverfahren für die o.a. Bereiche bleibt der Kreis zuständig.

97 91 Nicht unerwähnt bleiben darf aber auch die Konsequenz für die Gebühreneinnahmen des Kreises, denn die Aufgabenverlagerung lässt Einnahmeverluste in Höhe von ca EUR erwarten. Aus dem Bereich des Allgemeinen Ordnungswesens sind berichtenswert: Gaststättenerlaubnisse 2001 = = = 63 derzeitiger Bestand an genehmigten Gaststätten: 654 (Vorjahr: 648) Maklererlaubnisse 2001 = = = 30 Insgesamt liegen beim Kreis Plön 365 (Vorjahr: 357) Erlaubnisse vor. Gewerbeuntersagungen Wegen Nichtzahlung bzw. schleppender Zahlung von Steuern werden nach wie vor die meisten Gewerbeuntersagungsverfahren von den Finanzbehörden angestrengt = 16 Verfahren eingeleitet, davon 13 abgeschlossen 2000 = 23 Verfahren eingeleitet, davon 18 abgeschlossen 1999 = 18 Verfahren eingeleitet, davon 12 abgeschlossen Die Kreistage der Kreise Ostholstein und Plön haben am 11. bzw dem Fortbestand der gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zugestimmt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wurde zunächst bis zum verlängert. Der von der Ermittlungsgruppe erstellte Tätigkeitsbericht 2001 weist u.a. folgende Zahlen aus (= Vorjahreszahlen): anhängige Verfahren: 284 (289) davon Kreis Plön 72 (118) festgesetzte Bußgelder: ,90 DM ( ,50 DM) davon rechtskräftig ,90 DM ( ,50 DM) Ist-Einnahmen ,66 DM ( ,25 DM) Gesamtkosten ,21 DM ( ,01 DM) Überschuss- /Zuschussanteil Kreis Plön + 579,82 DM (./ ,25 DM) Es bleibt festzustellen, dass im dritten Jahr des Bestehens der Ermittlungsgruppe eine Kostendeckung erreicht wurde.

98 92 Stiftungsaufsicht Wachsende Privatvermögen, Veränderungen in den Familienstrukturen sowie die gestiegene Bereitschaft, soziale, künstlerische oder andere gemeinnützige Zwecke in eigener Verantwortung verwirklichen zu wollen, bei gleichzeitige Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte, sind die Hauptgründe für die Zunahme von privaten Stiftungen. Zum Jahresende 2001 unterliegen 25 Stiftungen der Stiftungsaufsicht (2000= 21, 1999 = 17), die sich nach Höhe des Stiftungsvermögens wie folgt aufgliedern: Vermögen mehr als 1 Mio. DM ( EUR) = 11 (10) Stiftungen Vermögen 500 TDM bis 1 Mio DM ( bis EUR) = 4 (2) Stiftungen Vermögen 100 TDM bis 500 TDM ( bis EUR) = 7 (7) Stiftungen Vermögen unter 100 TDM ( EUR) = 3 ( 2) Stiftungen Gefährliche Hunde Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat im Wege eines Normenkontrollverfahrens mit Entscheidung vom die Gefahrhundeverordnung vom für teilweise nichtig erklärt. Die Richter machten sich dabei die Meinung von Fachleuten zu Eigen, wonach ein Hund nicht automatisch gefährlich sei, nur weil er einer bestimmten Rasse angehöre. Das Land hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die Gefahrhundeverordnung weiterhin in Kraft. Im Jahre 2001 hat es im Kreis Plön 41 aktenkundige Vorfälle mit Hunden gegeben, bei denen 17 Personen und 24 Hunde verletzt sowie 7 andere Tiere (Rehe, Schafe, Katzen) getötet wurden. In 29 Fällen wurden Hunde von den örtlichen Ordnungsbehörden als gefährlich eingestuft, davon u.a. 2 Bullterrier-Mischlinge, 8 Schäferhunde bzw. Schäferhundmischlinge, 7 Mischlinge ohne prägende Rasse. Gegen 3 Feststellungsbescheide der örtlichen Ordnungsbehörde haben Hundehalter Widerspruch eingelegt, die jedoch als unbegründet zurückgewiesen wurden. Jagd- und Waffenangelegenheiten Jägerprüfung 2001 = 25 Teilnehmer, davon 19 bestanden 2000 = 32 Teilnehmer, davon 26 bestanden 1999 = 38 Teilnehmer, davon 26 bestanden In jüngster Zeit sind vermehrt private Anbieter für Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung auf den Markt gestoßen. Hierdurch bedingt werden neben der bisherigen jährlichen Prüfung weitere Prüfungen durchgeführt werden müssen. Ausgestellte Jagdscheine: 2001 = 629

99 = = % der Jagdabgabe (diese fällt bei Lösung eines Jagdscheines neben der Verwaltungsgebühr an) verbleiben beim Kreis und müssen aufgrund von Richtlinien der obersten Jagdbehörde an die Kreisjägerschaft ausgekehrt werden. Diese Mittel werden zweckgebunden für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes verwendet. Im Jahre 2001 wurde ein Betrag von ,75 DM (2000 = ,25 DM) weitergereicht. Waffenrechtliche Erlaubnisse: 2001 = = = 594 dazu Verbotsverfügungen: 2 (Vorjahr: 5) Insgesamt sind im Kreis Plön ca Waffenbesitzer registriert. Die Jäger mit ca registrierten Waffenbesitzern sind dabei am häufigsten vertreten. Ausländer- und Asylangelegenheiten Ausländer gesamt: davon EG-Ausländer: Asylbewerber geduldete Ausländer Abschiebungen Ausweisungen Auch in diesem Berichtszeitraum war Schwerpunkt die Rückführung der Kosovo- Albaner. Es wurden in Kosovo-Albaner zurückgeführt. 19 Albaner erhielten ein Bleiberecht nach Altfallregelung. Im Jahr 2002 stehen noch ca. 30 Personen zur Ausreise in den Kosovo an. Visaanträge: 2001 = = = 128 Staatsangehörigkeitsausweise: 2001 = = = 21 Einbürgerungen: 2001 = = = 141 (davon Spätaussiedler: 43)

100 94 Sollte das am vom Bundesrat verabschiedete Zuwanderungsgesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und dann zum in Kraft treten, wird es auch beträchtliche Auswirkungen auf den Kreis Plön haben. Das neue Ausländerrecht setzt Schwerpunkte in der Integration von Ausländern. Diese geplanten Integrationsmaßnahmen sind jedoch nur mit erheblichen finaziellen Mitteln zu leisten. Bisher ist im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, dass grundsätzlich die Kosten der Integrationsmaßnahmen von Bund und Ländern übernommen werden. Sie werden vom Gesetzgeber bundesweit auf ca. 145 Mio EUR jährlich geschätzt. Ob und inwieweit finanzielle Belastungen auch für die Kreise entstehen, darüber besteht z.zt. keine Klarheit. Im Bereich des Asylrechts werden neben Änderungen des Verfahrens auch erweiterte Anerkennungsgründe für ein Bleiberecht in Deutschland eingeführt. Hervorzuheben sind hier die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung (z.b. Unterdrückung durch rivalisierende Machthaber verschiedener ethnischer, religiöser oder sonstiger politischer Ausrichtung sowie die geschlechtsspezifische Verfolgung (z.b. von Beschneidung betroffene Frauen in Teilen Afrikas oder von Bildungssystemen ausgeschlossene Frauen). Zahlen über den geschätzten Anstieg von Flüchtlingen liegen bislang nicht vor. Allerdings ist zumindest für die Anfangsphase mit einem deutlichen Anstieg der Flüchtlingszahlen und damit auch der Sozialhilfekosten zu rechnen, zumal sich mangels konkreter Kriterien erst durch die Praxis des Bundesam- tes und die Rechtsprechung die eigentlichen Anerkennungsgründe ergeben werden. Die Neugestaltung des Aufenthaltsrechtes führt in jedem Fall zu einer erheblichen Mehrbelastung in der Ausländerbehörde Zivil- und Katastrophenschutz, Brandschutz (301) Auch bei den Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Plön macht sich eine nachlassende Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten bemerkbar. Beachtlich und um so erfreulicher ist hingegegnen der gestiegene Anteil der Frauen und Mädchen. Die 114 Freiwilligen Feuerwehren können per folgenden Mitgliederstand verzeichnen: Insgesamt: (Vorjahr: 3.287) davon Frauen: 235 (Vorjahr: 221) Jugendwehr 911 (Vorjahr: 927) davon Mädchen: 306 (Vorjahr: 299)

101 95 Für die Förderung des gemeindlichen Löschwesens wurden aus der Feuerschutzsteuer 2001 = ,00 DM 2000 = ,00 DM 1999 = ,00 DM Zuwendungen an die Gemeinden gezahlt. Mit der erwarteteten Umstellung auf Digitalfunk ab 2006 müssen die z.zt. benutzten analogen Funkgeräte ( 552 FuG 10 = 2m und 309 FuG 8 b1 = 4m) und Funkmeldeempfänger (908) erneuert werden. Diese Ersatzbeschaffung werden die Gemeinden für ihre freiwilligen Feuerwehren mit enormen Kosten belasten. Daher müssen hierfür bereits zum jetzigen Zeitpunkt Mittel aus der Feuerschutzsteuer als Förderbeiträge zurückgestellt werden. Für den Bereich des Katastrophenschutzes stehen z.zt. 788 (782) HelferInnen zur Verfügung. Diese wirken in Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr (abwehrender Brandschutz, technische Hilfeleistung und besondere Gefahrenlagen -ABC), dem Arbeiter-Samariter-Bund (Sanitätsdienst), dem Deutschen-Roten-Kreuz (Sanitätsdienst) und der Johanniter-Unfall-Hilfe (Sanitätsdienst und Betreuung) mit. aufgewendet wurden ,56 DM ,96 DM ,25 DM davon Bundesanteil = ,35 DM ,77 DM ,30 DM Landesanteil = ,88 DM ,93 DM ,11 DM Kreisanteil = ,33 DM ,26 DM ,84 DM Die Ausbildung der Stabsmitglieder wird auch weiterhin betrieben; denn nur ständiges Training ist Garant dafür, dass wir im Falle von Katastrophen- oder größeren Unglücksfällen effektiv reagieren, indem wir die Rettungskräfte effizient führen. Für das Jahr 2002 ist eine größere Übung zusammen mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen geplant. Der Einsatzleitwagen für die Gemeinsame Einsatzleitung Ort (GEO) ist durch den Landrat am seiner Bestimmung übergeben worden. In den Räumen der Kreisfeuerwehrzentrale und im Seminargebäude auf dem Übungsplatzes in Wankendorf kamen bei Schulungen, Übungen, Sitzungen und anderen Zusammenkünften ca Feuerwehrfrauen und -männer zusammen. Dabei zeichneten sich folgende Schwerpunkte ab: - Einberufung und Überwachung der Lehrgänge auf Kreisebene einschließlich Ausstellen der Lehrgangsbescheinigung für 706 (665) Teilnehmer. - Betreuung und Überwachung der Atemschutzübungsstrecke An 82 (65) Abenden wurden 700 (670) Atemschutzgeräteträger geschult, dabei wurden (3.659) Atemluftflaschen geprüft und gefüllt. Die Befüllung entspricht einem Volumen von 8,9172 cbm (6,5862) Luft.

102 96 - Betreuung des Übungsplatzes in Wankendorf an 159 Tagen ; damit verbunden ist: Aufrüstung des Brandgewöhnungscontainers, des Flash-Over-Containers, Beschaffung und Entsorgung von Schrottautos usw. - Wartung aller Tragkraftspritzen und Vorbaupumpen - Technische Abnahme von Feuerwehrfahrzeugen - Vorbereitungen der Teilnehmer an Leistungsbewertungen - Prüfungen sonstiger Geräte, die einer Prüfordnung unterliegen Beispielhaft seien erwähnt: 524 Steckleitern, 33 Schiebeleitern, 21 Klapplleitern, 9 Hakenleitern, Sicherheitsgurte, 1355 Feuerwehrleinen (Gesamtprüflänge: 40,65 km), Atemschutzmasken, 75 Vollschutzanzüge Aber auch die Fahrzeug- und Materialpflege der in der Kreisfeuerwehrzentrale eingestellten Fahrzeuge gehört zu den Aufgaben der Mitarbeiter. Zu bedenken ist insbesondere, dass die Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Plön ihre Übungen und Fortbildungsveranstaltungen in den Abendstunden und an Wochenenden durchführen. Hierfür müssen die Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die Kreisfeuerwehrzentrale wird am ihr 50-jähriges Bestehen mit einer öffentlichen Veranstaltung feiern. Die Kreisleitstelle nimmt die Notrufe (112 und 19222) sowie sonstige Hilfeersuchen entgegen, leitet die entsprechenden Maßnahmen ein und alarmiert die Rettungsmittel. Aber auch der Einsatz der beim Kreis eingerichteten Bereitschaftsdienste läuft über die Kreisleitstelle. 5,5 Mitarbeiter sind dafür in 3- Schichten eingesetzt. Seit 2001 stehen alle Leitstellen in Schleswig-Holstein vor enormen Veränderungen. Diese sind zum einen aufgrund der enormen Kosten, zum anderen aber durch die für 2006 erwartete Umstellung auf Digitalfunk begründet. So kommt ein landesweites Gutachten für die Rettungsleistellen auf notwendige 5 Leistellen. Dagegen will das Innenministerium für die Leitstellen der Polizei die räumlichen Aggregate auf die Bereiche der Polizeidirektionen (= 4) beschränken. Da es aber vor allem ökonomisch Sinn macht, die Ressourcen gemeinsam zu nutzen, laufen in einer Projektgruppe die Planungen hinsichtlich der Zukunft der Leitstellen. Nachstehend einige Zahlen, die die Arbeit der Kreisleitstelle beleuchten: Rettungshubschrauber (RTH) 87 (78) Notarztwagen (NAW) 23 (21) Rettungswagen (RTW) (2,554) Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) (1.811) Krankentransportwagen (KTW) (3.380) Gesamt Rettungsdienst (7.844)

103 97 Großbrände 6 (6) Kleinbrände 119 (128) Technische Hilfeleistung 326 (324) Gesamt Feuerwehr/THW 451 (458) Sonstige: Notärztlicher Dienst, Bereitschaftsdienstanforderungen, Fehlalarme, usw (12.252) Kommunalaufsicht (302) Die Finanzsituation vieler Kommunen hat sich im Berichtszeitraum verschärft. Dies ist vor allen Dingen auf massive Einbrüche in den Gewerbesteuereinnahmen einerseits und aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit steigende Sozialhilfeleistungen andererseits zurückzuführen. So wiesen die Haushaltssatzungen einer Stadt sowie von sechs Gemeinden im Jahr 2001 nicht ausgeglichene Verwaltungshaushalte aus. Das sind vier mehr als im Vorjahr. Eine Gemeindefinanzreform scheint daher unumgänglich. Der Kommunalaufsicht wurden 2001 von den Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern des Kreises insgesamt 195 Haushalts- und Wirtschaftspläne (der Eigenbetriebe) einschließlich der Nachträge sowie der Haushaltspläne der Verbände (Schulverbände, Abwasserzweckverbände, Feuerlöschverbände etc.) vorgelegt. 47 Haushalts- und Wirtschaftspläne enthielten genehmigungspflichtige Teile (Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite). Weiterhin ungebrochen ist der Trend der zunehmenden wirtschaftlichen Betätigung und privatrechtlichen Beteiligung der Gemeinden. Diesbezüglich besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht, der dann die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und Beratung der Kommunen obliegt. Das Ende des Jahres 2001 war im besonderen Maße von der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Hauptsatzungen geprägt. Viele Gemeinden hatten die Währungsumstellung auf den EURO auch für inhaltliche Änderungen genutzt. Stark in Anspruch genommen wird die Kommunalaufsicht nach wie vor von Bürgerinnen und Bürgern, die versuchen, ihre Interessen gegenüber ihren Gemeinden durchzusetzen. Da dies nicht gesetzliche Aufgabe der Kommunalaufsicht ist, bleibt oftmals nur die Beschreibung der allgemeinen Rechtslage und der Hinweis auf den offenstehenden Rechtsweg zu den Verwaltungs- oder ordentlichen Gerichten. Auch führen Meinungsverschiedenheiten in den Gremien vor Ort zunehmend zum Einschalten der Kommunalaufsicht mit der Bitte um Klärung der Rechtslage. Dies geschieht mit Hinweis auf eine unmittelbar bevorstehende Sitzung zumeist unter Zeitdruck. Da die Auseinandersetzungen oftmals durch kommunalpolitische

104 98 Meinungsverschiedenheiten geprägt sind, ist für die Rechtskontrolle der Kommunalaufsicht insofern besondere Zurückhaltung geboten. Der Bereich der Namensänderungen wurde zum durch Vertrag auf die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter übertragen. Der Landrat bleibt als nächsthöhere Behörde für die Entscheidung über Widersprüche zuständig. Seit dem ist die Kommunalaufsicht auch für die Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden zuständig. Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am und die Gemeinde- und Kreiswahlen am haben bereits begonnen Verkehrsangelegenheiten (303) Die Verkehrsabteilung gliedert sich in die Bereiche Verkehrsaufsicht Zulassungsbehörde Fahrerlaubnisbehörde und hat Ende 1999 zusätzlich die Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung übernommen. Alle Bereiche der Abteilung sind in unterschiedlicher Form von der Änderung der Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung bzw. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Kommunen des Kreises betroffen. Der Bereich der Verkehrsaufsicht ist grundsätzlich für alle Verkehrsanordnungen auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen zuständig. Die neue Zuständigkeitsverordnung hat jedoch einige Aufgaben, die Gemeindestraßen oder auch klassifizierte Straßen innerorts betreffen, auf die Bürgermeister bzw. Amtsvorsteher verlagert. Es handelt sich dabei überwiegend um Aufgaben, die tatsächlich auch örtlichen Bezug haben, wie z. B. die Genehmigung und die Verkehrsregelung für Volksfeste oder um die Regelung des ruhenden Verkehrs wie Halteverbote bzw. Ausnahmen davon. Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde darüber hinaus auch die Zuständigkeit für die Einrichtung von Tempo-30- Zonen übertragen. Mit der Übertragung der Zuständigkeit haben sich jedoch nicht die zu prüfenden rechtlichen Voraussetzungen für diese Einrichtungen geändert, so dass insbesondere hier die Verkehrsaufsicht künftig als Fachaufsicht oder Widerspruchsbehörde gefordert sein wird. In den Verantwortungsbereich der Verkehrsaufsicht gehören sowohl Überwachungsund Genehmigungstätigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz und für Schwertransporte als auch die Entscheidungen über die Auferlegung von Fahrtenbüchern und die Erteilung von Lizenzen für den Güterkraftverkehr.

105 99 Die Geschwindigkeitsüberwachung durch den Kreis konnte im zweiten Jahr durch zunehmende Erfahrung noch effektiver gestaltet werden. Es hat sich gezeigt, dass durch gezielten Überwachungsdruck an bestimmten Stellen das Verhalten der Autofahrer zumindest vorübergehend positiv beeinflusst werden kann. Die technische Ausrüstung wurde verbessert, so dass auch in der dunklen Jahreszeit zu Schulbeginn bei Dämmerung gemessen werden kann. Die Zulassungsbehörde ist der größte und mit durchschnittlich 100 Besuchern pro Tag auch publikumsintensivste Teil der Abteilung. Durch weitere organisatorische Maßnahmen (Einrichtung eines Informationsschalters) konnte der Besucherandrang entzerrt werden, was neben der zur Zeit angemessenen Personalausstattung zu im Normalfall zügigen Bearbeitungszeiten führt. Die Gesamtgebühreneinnahmen sind leicht gestiegen und lagen bei DM. Der zu verwaltende Kfz. - Bestand hat sich über die Jahre auf nunmehr ( ) entwickelt. Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag wurden am Zulassungsaufgaben teilweise auf den Bürgermeister der Stadt Preetz übertragen. Es handelt sich dabei um die vorübergehende Abmeldung von Fahrzeugen sowie die Änderung von Anschriften bzw. Namen in den Fahrzeugpapieren. In der Fahrerlaubnisbehörde werden ca Datensätze für Führerscheine verwaltet. Darüberhinaus werden von hier die Fahrschulen überwacht. Der Umtausch in Kartenführerscheine beschäftigt den Bereich nach wie vor. Bei Umtauschen in 2001 und einer damit zusammenhängenden Gebühreneinnahme von ca DM ist der zusätzliche Personalaufwand gerechtfertigt und durch die Einnahmen gedeckt. Der Rückgang bei den Umtauschen gegenüber 2000 ist begründet in der großen Zahl von Lkw- und Busfahrern, die in 2000 das 50. Lebensjahr überschritten hatten, mit der alten Fahrerlaubnis nach den neuen Richtlinien die großen Fahrzeuge nicht mehr fahren durften und wegen des Stichtages Anträge auf Umtausch gestellt hatten. Da bis 2005 alle Fahrerlaubnisse umgestellt sein müssen, ist bis dahin mit einer zu diesem Stichtag steigenden Zahl von Anträgen zu rechnen. Die Mitarbeiter werden zur Zeit zusätzlich gefordert durch die steigende Zahl von Drogendelikten im Straßenverkehr. Dieses neue (oder erst jetzt erkannte) Phänomen erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie bei Entziehungen bzw. Wiedererteilungen der Fahrerlaubnisse.

106 100 Die Fahrerlaubnisbehörde hat durch die Zuständigkeitsverordnung ebenfalls zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen. Auch die Genehmigung von Ausnahmen vom Mindestalter zur Erlangung einer Fahrerlaubnis, eine restriktive und nicht unkomplizierte Maßnahme, gehört dazu. Die Fallzahlen der wichtigsten Tätigkeitsbereiche haben sich wie folgt entwickwelt Ersterteilungen/Erweiterungen Neuerteilungen/Wiedererteilungen Umschreibungen Personenbeförderungsscheine Umtausch in Kartenführerscheine Bußgeldstelle (304) Im Bereich der Bußgeldstelle sind im Jahr 2001 rd (Vorjahr: ) neue Verfahren eingeleitet worden. Hierbei tritt allein der Bereich ruhender Verkehr (Park- und Halteverbotsverstöße) mit rund (Vorjahr:6.500) Fällen hervor. Diese Überwachung wird z.zt. noch in der Stadt Lütjenburg und in den Gemeinden Hohwacht, Laboe, Schönberg und Stein in Kooperation mit dem Kreis durchgeführt. In den Bereichen der allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (d.h.: Naturschutz, Wasserrecht, Abfallrecht, Lebensmittelrecht, Baurecht, Gaststättenrecht und Tierschutz wurden 460 (Vorjahr: 450) Verfahren eröffnet. Das Aufkommen an Buß- und Verwarnungsgeldern belief sich auf rd ,00 DM (Vorjahr: rd ,00 DM). Bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in eigener Regie sind für 2001 folgende Zahlen zu melden: Anzahl der Verfahren Verwarn- und Bußgelder ,00 DM ,00 DM Dieser Betrag ist in der obigen Summe von ,00 DM nicht enthalten. Erfreulich ist dabei aber auch die Akzeptanz der Autofahrer. So gingen bei den beschriebenen 4700 Fällen lediglich 20 Einsprüche (0,4%) ein Veterinäraufsicht und Lebensmittelüberwachung (305) Nach wie vor werden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt oder verarbeitet oder zum Verzehr verabreicht werden, stichprobenartig überprüft. Aber auch bei Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakwaren finden Beprobungen statt.

107 101 Nachstehend einige Zahlen, die die Situation im Vergleich zu den letzten Jahren verdeutlichen Anzahl der Betriebe Kontrollen (gesamt) dabei festgestellte Hygienemängel gezogene Proben davon beanstandet hieraus resultierende Bußgeldverfahren Strafanzeigen zu bearbeitende Verbraucherbeschwerden Die Zahl der Kontrollen ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Grund dafür war die extreme Seuchensituation (BSE- und MKS-Krise) im ersten Halbjahr 2001, die alle Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sehr stark in die Bewältigung der seuchenrechtlichen Probleme eingebunden hatte. Das Probenvolumen der amtlichen Lebensmittelproben konnte gegenüber dem Vorjahr erhöht werden. Die Beanstandungsquote bei den gezogenen Lebensmittelproben betrug im letzten Jahr 6,5% und damit nur noch 1/6 der Quote aus dem Jahr Aber auch der Bereich Tierschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung. An den Tierhandel und die Durchführung von Tiertransporten werden immer höhere Anforderungen zum Schutze des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere gestellt. Dieses ist mit einer verstärkten Überwachungstätigkeit im Bereich der Viehhändler und Transporteure verbunden. Daneben sind vier gewerbliche Hundezuchten, fünf Zoologische Handlungen, ein Tierheim sowie diverse Nutzviehtransporteure zu nennen, die ebenfalls kontrolliert werden müssen. Aufgrund der neuen Schweinehaltungshygieneverordnung sowie der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung werden auch vermehrt landwirtschaftliche Nutztierhaltungen regelmäßig überprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen jährlich ca. 10% der Schweinehaltungen sowie Kälber- und Legehennenhaltungen kontrolliert werden. Nicht zu vergessen ist die private Tierhaltung, die immer wieder Anlass für Beschwerden gibt (2001 = 48 Anzeigen aus der Bevölkerung). Ein extremer Verstoß gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes wurde im Dezember 2001 bei einem Landwirt und Viehhändler festgestellt. Nachdem mehrere Tiere auf der Weide verendet waren und der Tierbesitzer offensichtlich nicht mehr in der Lage war, seine Tiere zu versorgen, mußten auf Anordnung der

108 102 Veterinärabteilung ca. 250 Rinder dem Tierhalter entzogen, z.t. notgeschlachtet und i.ü. verkauft werden. Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehört auch die Milchüberwachung. Dabei werden die Gesundheit der Milchviehbestände und die Hygiene bei der Gewinnung, Behandlung und beim Inverkehrbringen von Milch und Milcherzeugnissen überwacht. Die Überwachung erstreckt sich auf Milcherzeuger-, Milchhandels- und Verarbeitungsbetriebe sowie auf Transportfahrzeuge. Im Kreis Plön gibt es zwei Meiereien, die für den innergemeinschaftlichen Handel (EU) zugelassen sind. Einer dritten Meierei wurde Ende des Jahres vom zuständigen Umweltministerium in Kiel wegen erheblicher hygienischer Mängel die EU-Zulassung entzogen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Mit der Durchführung und Überwachung sind sechs Beschautierärzte beauftragt. Die Fleischbeschaugebühren sowie die Wegepauschalen wurden Ende 2000 erhöht. Dadurch konnten im vergangenen Jahr das erste Mal seit 17 Jahren kostendeckende Gebühren erhoben werden. Einige Zahlen mögen verdeutlichen, welcher Umfang sich hinter dieser Tätigkeit verbirgt Schlachtungen Festzustellen ist, dass trotz BSE-Krise der Verzehr von Rind-, Schweine-, Schaf- und Pferdefleisch im Kreis Plön zugenommen hat; die Schlachtungen sind gegenüber dem Vorjahr um rund (ca. 15%) angestiegen. Bei den Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchungen (Lebendbeschau), die im Inland durchgeführt wurden und somit durch uns überwacht werden mussten, fielen folgende Mengen an: Schlachtungen In drei Untersuchungsstellen in Dersau, Probsteierhagen und Lütjenburg, die jeweils von einem Tierarzt geleitet werden, werden die erforderlichen Trichinenuntersuchungen für Schweine, Wildschweine sowie Pferde durchgeführt. Verursacht durch die BSE-Krise müssen seit dem 1. Dezember 2000 alle Schlachtrinder, die älter als 24 Monate sind, mit dem sog. BSE-Schnelltest auf BSE untersucht werden. Die Proben werden durch die amtlichen Fleischbeschautierärzte entnommen und durch einen Kurierdienst zum Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster transportiert. Im vergangenen Jahr wurden im Kreis Plön BSE- Tests an Tieren durchgeführt, alle Tests verliefen bisher negativ. Zusätzlich müssen alle verendeten Rinder sowie ein Teil der Schafe und Ziegen im Kreis Plön in der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Neumünster auf BSE untersucht werden. Hier wurden im Jahr Rinder und 3 Schafe auf BSE untersucht. Auch hier verliefen alle Tests negativ.

109 103 Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 125 BSE-Fälle festgestellt, davon 12 in Schleswig-Holstein. Die damit verbundenen seuchenrechtlichen Sperr-, Tötungs- und Entschädigungsmaßnahmen stellten eine extreme wirtschaftliche Belastung für die Landwirtschaft, die zuständigen Veterinärbehörden und die damit verbundenen Wirtschaftskreise dar. Nachdem anfänglich die gesamte Herde eines betroffenen Bestandes getötet und unschädlich beseitigt wurde, wird seit Mitte des letzten Jahres die sog. Kohortentötung angewendet, d.h. es sind nur noch Tiere des gleichen Geburts- und Fütterungszeitraumes betroffen. Die mit dieser Organisation verbundenen Arbeiten sowie die weiterhin zunehmende Flut von neuen Rechtsvorschriften der EU haben Ende des Jahres die normale Überwachungstätigkeit der Veterinäraufsicht fast völlig zum Erliegen gebracht. Erneut verschärft haben sich die Bestimmungen für die Überprüfungen bei den EGzugelassenen Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben sowie den Kühlund Gefrierhäusern. Nach Bekanntwerden des ersten BSE-Falles in Deutschland hatten viele Drittländer erst einmal alle Fleischimporte aus Deutschland gestoppt. Ab dem 2. Quartal 2001 konnten wieder zunehmend Fleischexporte in Drittländer (insbesondere Russland) durchgeführt werden. Dazu mussten über das Jahr wieder vermehrt Genusstauglichkeitsbescheinigungen ausgestellt werden. Die amtstierärztlichen Gebühren erhöhten sich sich dadurch im Jahr 2001 wieder um etwa DM auf DM (Vorjahr: ,00 DM). Welche große Bedrohung Tierseuchen für die tierhaltende Landwirtschaft und die fleischverarbeitende Industrie darstellen und wie stark das gesamte öffentliche Leben durch Tierseuchen beeinträchtigt werden kann, wurde im vergangenen Jahr deutlich. Ausgehend von einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Schafen am 20. Februar 2001 an der Nordostküste Englands wurde die gesamte Bundesrepublik Deutschland in erhöhte Alarmbereitschaft gesetzt. Alle Tier- sowie Lebensmittelimporte aus England wurden untersagt bzw. streng gemaßregelt, auch der Personenverkehr wurde extrem eingeschränkt. Nachdem in den Niederlanden sowie in Frankreich erste MKS-Ausbrüche festgestellt worden waren, wurde für etwa 8 Wochen ein generelles Transportverbot für Klauentiere auch im Kreis Plön angeordnet. Außnahmen von diesem Transportverbot waren nur zur sofortigen Schlachtung oder in eine andere Tierhaltung nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung erlaubt. In dieser Zeit wurden etwa Ausnahmegenehmigungen zum Transport ausgestellt. Um für einen eventuellen Notfall gerüstet zu sein, wurden Dienstversammlungen mit den örtlich zuständigen Städten, Ämtern und Gemeinden sowie den örtlichen Tierarztpraxen abgehalten, Alarmpläne wurden ausgearbeitet. Sowohl Schweinepest als auch die Aujeszkysche Krankheit wird häufig durch Schwarzwild übertragen. Deshalb wurde im Kreis Plön auch im Jahr 2001 in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft von 10% der Jagdstrecke (= 60 Stück) Blutprobenuntersuchungen durchgeführt. Dies führte zu einem erheblichen Transportaufwand, da alle Proben aus dem Kreisgebiet gesammelt und zur Untersuchungsstelle gebracht werden mussten. Alle Untersuchungen verliefen mit negativem Ergebnis.

110 104 Nachdem im Dezember 2001 die neue Verordnung zur Bekämpfung der BHV1- Erkrankung des Rindes in Kraft getreten ist, müssen jetzt alle Zucht- und Nutzviehbestände im Kreis Plön auf das Vorliegen des BHV1-Virus untersucht werden. Sollte das Virus in einem Bestand gefunden werden ( womit bei etwa 80% der Rinderhaltungen zu rechnen ist), müssen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen mit Impfung und Ausmerzung der betroffenen Tiere ergriffen werden. Außerdem müssen betroffenen Bestände ggfls. seuchenrechtlich gesperrt werden. Vor dem Hintergrund der jüngsten BSE-Krise wurde das Krisenzentrum Tierseuchen völlig überarbeitet. Es wurde ein Alarmplan für die Bekämpfung der BSE sowie der MKS aufgestellt. Alle Maßnahmen wurde eng mit der Polizei in Plön abgestimmt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich bereitgefunden haben, in diesem Krisenzentrum mitzuwirken, wurden besonders sensibilisiert. Alle praktiziernden örtlichen Tierärzte wurden in Dienstversammlungen geschult war im Bereich der Veterinäraufsicht auch vom personellen Wechsel gekennzeichnet. Der langjährige Chef Dr. Fleischer wurde mit Wirkung vom in den Ruhestand versetzt. Nachfolger wurde sein bisheriger Vertreter Dr. Michael Görgen. Gleichzeitg zogen mit Frau Dr. Susanne Hauschildt und ab mit Frau Christine Henschke erstmals Tierärztinnen in die Veterinäraufsicht ein. Durch Frau Henschke konnten insbesondere die Aufgabenbereiche Exportuntersuchungen, der Tierschutz sowie die Überwachung der Milcherzeugerbetriebe im Kreis Plön intensiviert werden Bauamt (31) Bauaufsicht Die wichtigste Aufgabe war die Beratung und Information der Bauinteressierten des Kreises Plön. Dazu gehörte auch eine Information des Kreisbauamtes über die baugenehmigungs- und -anzeigefreien Vorhaben aufgrund der Änderung der Landesbauordnung (LBO), die den Gemeinden und im Bauamt für die Bauherren und Architekten zur Verfügung gestellt wurde. Die Gesetzesänderung machte es außerdem notwendig, die Verwaltungsabläufe noch kürzer zu fassen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen im bauaufsichtlichen Verfahren einzuhalten. Durch gezielte Vorprüfung werden Schwierigkeiten im Vorfeld ausgeräumt, um insbesondere beschäftigungswirksame Baugesuche schneller realisieren zu können. Mit der Erweiterung des Katalogs der genehmigungsfreien Bauvorhaben aufgrund der LBO 2000 ist die Anzahl der Baugesuche erheblich zurückgegangen. Auch hat sich die bundesweit rückläufige Baukonjunktur im Kreisgebiet auf die Anzahl der Baugesuche bemerkbar gemacht. So hat sich gegenüber dem Vorjahr die Zahl der Verfahren nach LBO auf Anträge verringert. Das Einfamilienhaus ist im Kreisgebiet weiterhin gefragt. Gerade erschlossene und weitere in Planung befindliche Neubaugebiete legen dies nahe. Als wichtigstes Bauvorhaben für den Kreis mit großer Außenwirkung ist der Bauantrag der Fielmann Akademie Schloss Plön zu benennen, der im letzten Viertel des Berichtszeitraums bei der Bauaufsicht eingegangen ist und genehmigt werden konnte.

111 105 Entwicklung der Bauvoranfragen und Bauanträge in den letzten Jahren ab März 2000 neue LBO Die Änderungen aufgrund der LBO 2000 erfordern nach wie vor eine häufigere Präsens der Bauaufsichtsbehörde vor Ort aufgrund fehlerhafter Bauausführungen. Damit steigerte sich auch die Zahl der Ordnungsverfügungen, Widersprüche und Klagverfahren beim Kreisbauamt, da die Bauherren und Architekten sich leider nicht immer rechtzeitig an die Baubehörde wenden. Die Zahl der Rechtsmittelverfahren ist gegenüber dem Vorjahr wieder angestiegen. Gegen die erteilten Baugenehmigungen, Ablehnungen und Ordnungsverfügungen wurden 184 Widersprüche eingelegt (Vj. 153 Verfahren). Die Zahl der anhängigen Klagen ist von 35 Verfahren auf 43 gestiegen. Davon sind 14 Verfahren abgeschlossen, 7 durch Gerichtsentscheidungen (ohne Vergleich); 6 Verfahren sind für den Kreis positiv ausgegangen. Die gesteigerte Prozeßfreudigkeit der Bauherren und Architekten stehen wohl mit der Änderung der LBO im Zusammenhang. Durch das gelockerte Bauordnungsrecht ist mehr Eigenverantwortlichkeit auf die Bauherren übergegangen. Bei den genehmigungsfreien Bauvorhaben werden vermehrt Anträge der Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten gestellt Bauleitplanung Das Sachgebiet Bauleitplanung begleitet die Gemeinden bei der Abwicklung ihrer städtebaulichen Satzungs- und anderer Planverfahren (z.b. Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne) und gibt als Träger öffentlicher Belange entsprechend Baugesetzbuch hierzu Stellungnahmen ab. Zusätzlich wird es von nicht-kommunalen Planungsträgern aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben (z.b. zu Planfeststellungsverfahren und Raumordnungsverfahren). Im Rahmen der genannten Beteiligungsschritte wurden 177 Stellungnahmen (gegenüber 190 im Vorjahr) abgegeben. Weiterhin wurden - je nach Bedarf seitens der Gemeinden oder auch der Planungsbüros - bereits im Vorwege zu Bauleitplanungen 13 (gegenüber 9 im Vorjahr) fachliche Beurteilungen abgegeben. Diese informellen Vorabstimmungen dienen dazu, die Planverfahren effizienter zu gestalten und zeitlich zu straffen.

112 106 In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Pläne für Neubaugebiete erstmals aufgestellt. Im Berichtszeitraum wurden vermehrt Verfahren zur nachträglichen Änderung bestehender Planungen durchgeführt, um sich an neue Marktbedingungen anzupassen oder Vorhaben zur Innenentwicklung vorzubereiten. Die nachfolgende Aufschlüsselung zeigt den Anteil der abgegebenen Stellungnahmen an: B-Pläne / F-Pläne 88 % Jahr 2001 inf. Stellungnahmen 7 % Jahr 2000 B-Pläne / F-Pläne 89,5% andere ges. Planwerke 5 % inform. andere Stellungnahmewerke ges. Plan- 4,5% 6% FNP, B-Pläne, VEP, Satzungen nach 34 & 35 BauGB andere ges. Planwerke: Gestaltungssatzungen, ROV, Landschaftsplänen, Dorferneuerung informelle Stellungnahmen aktueller Verw.-bericht letzter Verw.-bericht 167 Stck. / 88 % 178 Stck. / 89,5 % 10 Stck. / 5 % 12 Stck. / 6 % 13 Stck. / 7 % 9 Stck. / 4,5 %

113 107 Als wesentliche Neuerung im Bereich Bauleitplanung erweist sich die Harmonisierung europäischer Richtlinien und des nationalen Planungsrechtes. So ist im Jahr 2001 das Baugesetzbuch aufgrund europäischer Vorgaben novelliert worden. In der Folge sind die rechtlichen Anforderungen, die die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Abwicklung von Bebauungsplanverfahren beachten müssen, weiter gestiegen. Diese geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der vermehrte Umgang mit dem beplanten Bestand erforderten Beratungen der Gemeinden bzw. deren Planer durch die Mitarbeiterin und den Mitarbeiter im Sachgebiet Bauleitplanung. Seit 2001 arbeitet die Bauleitplanung für den Kreis Plön in der K.E.R.N.- Arbeitsgruppe "Flächenmanagement" mit. Hier standen die Abstimmungen des Berichtes zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept im Vordergrund der Tätigkeit. Dieser Bericht wird u.a. eine Übersicht über die verfügbaren gewerblichen Flächen in der K.E.R.N.-Region enthalten Förderung des sozialen Wohnungsbaus Seit August 1997 hat der Kreis Plön eine Mitfinanzierung im sozialen Mietwohnungsbau aus Kreismitteln in Höhe von 50 % des vom Land Schleswig- Holstein geforderten kommunalen Anteils, also 8,75% des Landeszuschusses, zur Verfügung gestellt. Bereits in den letzten Jahren war die Nachfrage auf Wohnungsbauförderung erheblich gesunken. Aus diesem Grunde hat der Kreistag am einstimmig beschlossen, sich bis auf Weiteres aus der Wohnungsbauförderung zurückzuziehen Vorbeugender Brandschutz Die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes werden im Kreis Plön von zwei Brandschutzingenieuren wahrgenommen. Stellungnahmen zu Bauvorhaben sind aufgrund der Änderung der LBO nur noch bei Sonderbauten und in Einzelfällen beim Geschosswohnungsbau sowie sonstigen größeren Bauvorhaben, die keine Sonderbauten im Sinne der Landesbauordnung sind, erforderlich. In der Regel muß der Bauherr oder Architekt in eigener Verantwortung die erforderlichen Maßnahmen treffen bzw. entsprechende Gutachten beibringen. Dennoch hat sich im Berichtszeitraum die Anzahl der erforderlichen Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren nur unwesentlich reduziert. Vornehmliche Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes ist die Durchführung der Brandverhütungsschauen an Gebäuden besonderer Art und Nutzung. Schwerpunkt in dem Berichtszeitraum war die Überprüfung von Hochhäusern, wobei festgestellt werden mußte, dass die nach der neu eingeführten Prüfverordnung erforderlichen Prüfnachweise erst nach Aufforderung der Brandschutzdienststelle von bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen eingeholt wurden.

114 108 Eine weitere bedeutende Aufgabe kommt dem vorbeugenden Brandschutz bei der Beteiligung zu den gemeindlichen Bauleitplänen zu. In dem Berichtszeitraum wurden 68 Stellungnahmen abgegeben, wobei 18 Pläne zu beanstanden bzw. unter Berücksichtigung des vorbeugenden Brandschutzes zu ändern waren. Außergewöhnliche Brände, die die Schadenssumme von Euro überschreiten, haben sich im Berichtszeitraum nicht ereignet Gutachterausschuß Der Gutachterausschuß ist seit dem eine nebengeordnete Behörde der kreisfreien Städte und der Kreise. Die Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts, insbesondere zur Wahl und Arbeit der kommunalen Ausschüsse, gelten nicht. Er bedient sich der Verwaltung der Gebietskörperschaft, für deren Bereich er gebildet ist, als Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Kreises Plön war bis zum mit 2 Mitarbeitern des Kreises besetzt. Durch das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus der Geschäftsstelle, der zugleich Vorsitzender des Gutachterausschusses war, ist die Möglichkeit der Übertragung der Geschäftsstelle auf das zuständige Katasteramt denkbar. Die Übertragung der Geschäftsstelle erfordert einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land, der auch die Kostenerstattung regelt. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung dem Kreistag einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Für den Berichtszeitraum ergeben sich folgende Zahlen (Zahlen des Vorjahres) Verkehrswertgutachten 19 (35) Gutachterliche Stellungnahmen 29 (47) Bodenrichtwertauskünfte 23 (33). Es wurden Gebühreneinnahmen in Höhe von DM (i.vj ,--DM) erzielt. Daneben wurden die mitgeteilten (i.vj ) Verkaufsfälle und sonstigen Rechtsvorgänge vollständig erfaßt und in die Kaufpreissammlung aufgenommen Hochbau Neubaumaßnahmen 1. Für die Sanierung der Heizungs- und Elektroanlage im Altbaubereich des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz wurde das Sanierungsgutachten vor gelegt, die HU-Bau erstellt, die Zustimmung der Kreisgremien eingeholt und die notwendigen HH -Mittel für 2002 eingeworben. 2. Bei der Vorbereitung für den Bau einer Einfeldsporthalle mit Cafeteria am IGS-Plön wurde dem Amt 20 in Bezug auf Standort, Technik und Kosten zu gearbeitet.

115 Die abgeschlossenen Neubauvorhaben - Feuerwehrübungsplatz Wankendorf - Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum in Lütjenburg (Dachsanierung) - Umbau des Innenhofbereiches des Kreiskrankenhauses in Preetz - Erweiterung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz waren in 2001 in Bezug auf Überwachung der Gewährleistung zu betreuen. Kreiskrankenhaus in Preetz 1. Die Einrichtung einer zusätzlichen Aufwachzone für den OP-Bereich wurde fertiggestellt. 2. Die Abt. für Geburtshilfe (Kreißsäle) wurde mit einer Wanne für Gebärende ausgestattet. Alten- u. Pflegeheim in Preetz 1. Für den Bereich der Station 6 wurden die Planungen, Bauantragstellung, Ausschreibungen und ein erster Abschnitt des Umbaues zur Teilung der Dop pelzimmer in Einzelzimmer ausgeführt. (Kostenvolumen ca ,-- DM) 2. Für das gesamte Heim wurde die Erstellung und der Einbau einer neuen Brandmeldeanlage konzipert, öffentlich ausgeschrieben, beauftragt und ein erster Bauabschnitt (Installation der dezentralen Anlagenteile) ausgeführt. (Gesamtvolumen ca ,- DM) Baufachliche Prüfung von Dorferneuerungsmaßnahmen In 2001 wurden 16 Anträge mit einem beantragten Gesamtvolumen in Höhe von rd. 3,4 Mio DM geprüft. Baufachliche Prüfung von Schulbaumaßnahmen und Sonstigen Beantragt und geprüft wurden 4 Maßnahmen für den Schulbau. Das Volumen der anzuerkennenden Kosten belief sich auf rd. 2,5 Mio DM Tiefbau Bau von Radwegen an Kreisstraßen sowie Ausbau von Kreisstraßen. In 2001 wurden folgende Baumaßnahmen an Kreisstraßen abgeschlossen: 1. K 15 Neubau eines Radweges von der B 502 bis zur Abzweigung Neuschönberg, Lückenschluß an der K 15

116 110 Baukosten rd DM, Länge = 1,850 km 2. K 25/B 430 Grebiner Kreuz Ausbau der Kreuzungsanlage im Zuge des Neubaues eines Radweges an der B 430 von der Abzweigung Rathjendorf L 53 bis Rantzau Baukostenanteil des Kreises: ,00 DM In 2001 wurde mit folgender Maßnahme begonnen: 1. K 26 Ausbau der Kreisstraße mit Radweg von Behrensdorf nach Kembs In 2001 wurden für das Jahr 2002 folgende Maßnahmen zur Förderung angemeldet: 1. K 10 Ausbau der Ortsdurchfahrt Postfeld in Zuge der K 10 (1. BA) 2. K 20 Neubau eines Radweges von der B 202 bis zur Kreuzung K 45 und Ausbau der Ortslage Sechendorf 3. K 31 Neubau eines Radweges von Lilienthal bis Wulfsdorf 4. K 6 Neubau eines Rad- und Gehweges von der K 42 bis Abzweigung Brauner Hirsch, Baulastträger ist die Gemeinde Bönebüttel für den Kreis Plön 5. K 27 Neubau einer Rad- und Gehwegbrücke in Blekendorf, Brücke über die Mühlenau Erneuerung von Verschleißdecken auf Kreisstraßen Mit einem Finanzvolumen von 0,5 Mio DM wurden die Fahrbahnen folgender Kreisstraßen erneuert: K 41 in der Gemeinde Hohenfelde von der L Strand ( DM) K 45 in der Gemeinde Blekendorf von der B 202 (km 5,35) - km 3,15 ( DM) Umwidmungsverfahren einer Teilstrecke der K 15 Abstufung einer Teilstrecke der K 15 von der K 50 (km 3,054) bis zum Strand in die Straßenbaulast der Gemeinde Schönberg (km 3,377). Prioritätenliste für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen im Kreis Plön Es wurden diverse Anträge und Anfragen zur Prioritätenliste bearbeitet. Insbesondere ist hier die Petition einer Interessengemeinschaft an der K 25, Gemeinde Lehmkuhlen, zu nennen.

117 111 Fachtechnische Prüfungen von Städtebauförderungsmaßnahmen (gemäß StBauFR) und gemeindlicher Straßenbaumaßnahmen ( GIK) mit einem Gesamtbauvolumen von 2,24 Mio DM. Durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln werden zentrale Sanierungsziele im Rahmen der Stadterneuerung finanziert. Die durch das Land festgeschriebene baufachliche Eingangsprüfung, wird durch die Abteilung Wegebau des Kreises erbracht. Die baufachliche Prüfung von Straßenbaumaßnahmen in den Gemeinden wird gemäß Zbau durchgeführt und die Höhe der Zuteilung von FAG-Mitteln (gem. 24 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz) errechnet. Haltestellenkonzeption für den ÖPNV in der Fläche in Schleswig-Holstein. Der Kreis prüft und berät die Gemeinden bei Neu- und Umbau von Haltestellen, damit in Verbindung mit Landeszuschüssen (70%) die Haltestellen durch funktional einwandfreie und ansprechende Gestaltung zu Kommunikationspunkten und Erkennungsmerkmalen für den ÖPNV in der Fläche aufgewertet werden. Als Voraussetzung für eine Förderung gilt, daß die Reststufenhöhe (Oberkante Haltestelle bis Buseinstieg ) zu minimieren ist und die Anfahrt der Busse parallel zur Haltestelle erfolgt Verbandsingenieur für den Schwarzdeckenunterhaltungsverband Der Verbandsingenieur ist Mitarbeiter des Kreisbauamtes. In dieser Funktion werden mit 4 Mitarbeitern 513 km verbandsangehörige Gemeindestraßen betreut (siehe auch weitere Ausführungen beim Amt 12 Ziffer 1.3.5). Mit einem Kostenvolumen von über 1,6 Mio DM, wobei Leistungen in einer Höhe von rd. 1,0 Mio DM an Unternehmen vergeben wurden, konnten im Jahre 2000 verbandsangehörige Straßen in einer Länge von 17,623 km saniert werden Bauunterhaltung Es sind 24 Liegenschaften (insbesondere das Kreiskrankenhaus, das Alten- und Pflegeheim, die Kreisverwaltung und die Rettungswachen - ohne Schulen -) baulich zu unterhalten. Der Unterhaltungsaufwand belief sich im Berichtszeitraum auf rd. 1,0 Mio DM. Darüber hinaus war die Asylbewerberunterkunft in Köhn zu betreuen. Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden für die Fassadensanierung des Gebäude C der Kreisverwaltung die Hauptgewerke öffentlich ausgeschrieben und die Leistungen vergeben mit einem Volumen von rd. 1,0 Mio DM. Die Bauarbeiten haben Mitte April 2002 begonnen.

118 Energiebeauftragter Planung, Ausschreibung, Bauleitung u. Abrechnung folgender Maßnahmen 1. Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum, Lütjenburg Erneuerung der Heizungsverteilung, BT 1, und Ausrüstung der Heizkörper mit voreinstellbaren Ventilen und thermostatischer Regelung. Kosten rd DM 2. Kreisfeuerwehrzentrale Erneuerung der Heizungsanlage mit Trinkwasser-Erwärmung. Kosten rd DM 3. Kreiskrankenhaus Preetz Erneuerung von 2 Klimaanlagen für die asept. Operationssäle 1 und 2. Kosten rd DM 4. Diverse Instandhaltungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen sowie im Kreiskrankenhaus in Preetz 3.3. Amt für Gesundheit (32) Allgemeines Neue gesetzliche Grundlagen In den Jahren 2001 und 2002 sind für die Aufgabenerfüllung des Amtes für Gesundheit wesentliche Gesetzesänderungen wirksam geworden. Am ist das neue Gesundheitsdienstgesetz (GDG) in Kraft getreten. Ein großer Teil der Aufgaben des Gesundheitsamtes werden nicht mehr nach Weisung der obersten Landesbehörde, sondern als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen. Außerdem hat sich die Schwerpunktsetzung der Aufgabenwahrnehmung erheblich verändert. An die Stelle eigener Untersuchungsund Beratungstätigkeit sollen zunehmend Gesundheitsplanung und Koordination von Angeboten treten und dafür eine Kooperation mit allen infrage kommenden Leistungserbringern aufgebaut werden. Für die individuelle Untersuchungs- und Beratungstätigkeit sowie Überwachungstätigkeiten sollen andere Leistungserbringer herangezogen und eigene Leistungen subsidiär und sozialkompensatorisch erfolgen. Entsprechende Stellen, die Aufgaben übernehmen könnten, die zur Zeit im Amt für Gesundheit erledigt werden, gibt es bisher allerdings noch nicht, so dass eine Freisetzung von Ressourcen durch Aufgabenverlagerung kurz- oder mittelfristig nicht absehbar ist. Andererseits bedeutet die Umsetzung der neuen Kooperations- und Koordinationsaufgaben bedeutet einen personellen Mehraufwand und kann daher ohne zusätzliches Personal nur in sehr kleinen Schritten aufgenommen werden. Grundlage für die Gesundheitsplanung ist eine detaillierte und kontinuierliche Gesundheitsberichterstattung. Diese wurde durch das GDG als zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes definiert. Für diese Aufgabe ist ein erheblicher

119 113 Personalmehraufwand mit verändertem Anforderungsprofil und Fortbildungsbedarf anzusetzen. Für die Implementation der Gesundheitsberichterstattung sind darüber hinaus auf Landesebene Absprachen mit anderen Stellen, die Daten erheben, über die Datenweitergabe zu treffen. Außerdem ist eine Abstimmung der EDV- Programme erforderlich. Am hat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) das Bundesseuchengesetz (BSeuchG) abgelöst. Die Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet des Infektionsschutzes hat sich hiermit verschoben von hoheitlichen Kontroll- und Untersuchungsaufgaben hin zu Information und Förderung der Eigenverantwortung in hygienerelevanten Bereichen. Außerdem liegt ein Schwerpunkt in einer differenzierteren und schnelleren epidemiologischen Erfassung der Verbreitung von Infektionskrankheiten. Ein Schwerpunkt des IfSG ist die Neuordnung des Meldewesens. An Stelle einer rein quantitativen Weitergabe der Erkrankungszahlen ist jetzt eine Abgleichung mit Falldefinitionen und eine detaillierte Übermittlung von Ermittlungsdaten per EDV innerhalb einer Woche an die oberste Landesbehörde zur Weiterleitung an das Robert-Koch-Institut getreten. Die erforderliche Software musste angeschafft und als Teil des Gumax-Programms regelmäßig aktualisiert werden. Die Einführung des neuen Meldewesens band im Jahr 2001 erhebliche Personalressourcen (Gesundheitsaufseher). Der Umfang der Übermittlungstätigkeit ist auf Dauer personalmehraufwändig. Zur erfolgten Umsetzung des IfSG wird Näheres unter Punkt Infektionsschutz ausgeführt. Am ist eine Novelle des Heimgesetzes vom 20. Nov in Kraft getreten. Die Aufgaben der Heimaufsicht werden darin stark ausgeweitet und fester umrissen. Näheres hierzu wird unter Punkt Heimaufsicht ausgeführt. Neue Amtsleiterin Nach dem Ausscheiden Herrn Dr. Sünrams hat Frau Dr. Regine Dworak am die Leitung des Amtes für Gesundheit übernommen. Frau Dworak verfügt über 15 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Gesundheitsdienst, davon 11 Jahre in verschiedenen Abteilungsleitungsfunktionen in Hamburg und zuletzt 4 Jahre als stellvertretende Amtsärztin des Kreises Dithmarschen Gesundheitsberichterstattung Im Berichtszeitraum sind vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz bzw. vom Institut für Krebsepidemiologie e.v. Auswertungen von Gesundheitsdaten mit regionaler Aufschlüsselung veröffentlicht worden: 1. Sterblichkeit in Schleswig-Holstein, 2. Krebs in Schleswig-Holstein. Eine Auswertung der Todesursachen in Schleswig-Holstein für die Jahre 1980 bis 1998 hatte den Anschein erweckt, dass im Kreis Plön Todesfälle an Brustkrebs allerdings statistisch nicht signifikant häufiger als in fast allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten registriert wurden. Ein vermehrtes Auftreten von Brustkrebs wird durch die Auswertung des Krebsregisters, die für das Jahr 1999 erstmalig auf ausreichender Datenbasis erfolgte, nicht bestätigt. Hiernach liegen sowohl die Erkrankungsrate als auch die Todesrate an Brustkrebs im Kreis Plön im Landesdurchschnitt. Aus den

120 114 vorliegenden Daten ergeben sich Hinweise, dass die Sterblichkeit an Brustkrebs und auch coronarer Herzkrankheit insgesamt in Schleswig-Holstein etwas über dem Bundesdurchschnitt liegt. Aus den aufgeführten Berichten sind keine Aussagen über Ursachen oder begünstigende Faktoren für einzelne Erkrankungen und damit gesundheitsplanerische Ansätze möglich. Hierfür ist ein umfassender Datenüberblick über Umweltbedingungen, Lebensgewohnheiten, soziale Daten, gesundheitliche Risikofaktoren erforderlich. Diese sind Teil einer systematischen kontinuierlichen kommunalen Gesundheitsberichterstattung, wie sie nach dem Gesundheitsdienstgesetz aufgebaut werden soll Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten Wesentliche Änderungen in diesem Bereich gab es im Berichtszeitraum nicht. Es wurden gutachterliche Stellungnahmen erstellt. In dieser Zahl sind keine Gesundheitszeugnisse für Lebensmittelpersonal mehr enthalten. Die an deren Stelle getretenen Bescheinigungen über eine durchgeführte Belehrung sind unter Infektionsschutz abgehandelt. Die Tendenz bei der Begutachtung geht weg von Routineuntersuchungen bei Gesunden wie z. B. regelmäßige Untersuchungen der Eignung für Fahrgastbeförderung zu einer Konzentration auf aufwändigere komplexe Fragestellungen bei chronisch Kranken und Behinderten. Zunehmend differenziertere Fragestellungen müssen bearbeitet werden für Beurteilungen der Dienstfähigkeit von Beamten sowie der Arbeitsfähigkeit und Hilfen zur Arbeit für Sozialhilfeempfänger und für den Bereich der Eingliederungshilfen für Erwachsene mit Behinderungen (insbesondere Notwendigkeit Eignung und Dauer von vollstationärer, teilstationärer oder ambulanter Betreuung) sowie für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Für die Entscheidung über die Notwendigkeit von Frühförderung, Einzelintegrationsmaßnahmen und heilpädagogische Förderangebote im Schulalter ist eine zeitaufwändige Entwicklungsdiagnostik erforderlich. (431 Anträge für Kinder und Jugendliche im Berichtszeitraum). Zur Qualitätssicherung der Begutachtung wurden von einer Arbeitsgruppe des Landesverbandes der Ärzte für öffentliches Gesundheitswesen Qualitätsstandards für Dienstfähigkeitsuntersuchungen erarbeitet und Einzelgutachten hinsichtlich deren Erfüllung überprüft. Standards für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Sozialhilfeempfängern sollen jetzt eingeführt werden Verhaltens- und Verhältnisprävention - Gesundheitsförderung und gesundheitlicher Umweltschutz Gesundheitsförderung Auch im Berichtszeitraum wurden vom Amt für Gesundheit größere und kleinere Aktionen zur Gesundheitsförderung und Gesundheitsaufklärung gestaltet. Neben Presseinformationen wurden im großzügig gestalteten Wartebereich des Amtes für Gesundheit Informationsmaterialien und Schautafeln zusammengestellt zum Welt- AIDS-Tag, zum Tag der Umwelt, dem Weltgesundheitstag (psychische Gesundheit erhalten und wiederherstellen) wie auch zu den Themen Impfen und Organspende.

121 115 Den 6. Plöner Gesundheitstag nahm das Amt zum Anlass, um auch hier die Bürgerinnen und Bürger mit den Schwerpunkten Impfen und Zahngesundheit zu erreichen. Dank der Zusammenarbeit mit der Kreisarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege im Kreis Plön konnten auch in diesem Berichtszeitraum wieder attraktive Aktionen und Projekte zum Thema Zahngesundheit verwirklicht werden. Zum Tag der Zahngesundheit ( ) gab es Theatervorstellungen und Informationsveranstaltungen, diesmal für Kindergärten und Spielstuben aus Preetz, Raisdorf und Klausdorf. Es wurden ca Kindergartenkinder und ca. 100 Erzieherinnen erreicht. Am 6. Juni 2001 fand der 28. Jugendzahnpflegewettbewerb mit der Preisverteilung seinen krönenden Abschluss. Die Preisverteilung durch Frau Kreispräsidentin Hohnheit war kombiniert mit einer Informationsveranstaltung zum Thema Zahngesundheit. Sie fand in der Aula des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz statt und wurde von mindestens 500 Personen besucht. Am Wettbewerb hatten sich 65 Kindergärten und Spielstuben sowie 348 Schulklassen beteiligt. Im Sinne der Multiplikatorenausbildung wurde am 7. März 2002 eine Fortbildung für Erzieherinnen und Lehrerinnen zum Thema Wozu braucht man Fluoride in der Kariesprophylaxe? - Wirkung, Wirksamkeit und Risiken organisiert. Sie fand das Interesse von 35 Teilnehmern. Es wurde weiterhin eine Broschüre mit dem Titel Frische Luft in Unterrichtsräumen erstellt und an die Schulen im Kreis Plön verteilt. Gesundheitlicher Umweltschutz Im Rahmen des gesundheitlichen Umweltschutzes werden u. a. Anfragen zu Schadstoffbelastungen in Innenräumen bearbeitet. Anlass für den Verdacht einer Schadstoffbelastung sind häufig Geruchsbelästigungen oder unspezifische Beschwerdesymptome oder ein sichtbarer Schimmelpilzbefall. Vom Amt für Gesundheit werden Ortsbegehungen und in der Regel an einem weiteren Termin Probeentnahmen durchgeführt, die Raumluft- oder auch Materialproben werden an geeignete Labore weitergeleitet. Die Auftraggeber erhalten nach Vorliegen der Ergebnisse einen umfassenden Bericht von der Gesundheitsingenieurin. Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden von den privaten Auftraggebern selbst und bei öffentlichen Gebäuden von den Trägern der Einrichtungen übernommen. Für die Untersuchung kreiseigener Gebäude entstehen keine Kosten. Im Berichtszeitraum wurden 23 Ortsbegehungen durchgeführt, 28 Raumluftmessungen auf biologische und chemische Schadstoffe sowie 5 x feste Untersuchungsmaterialien untersucht. Anlassbezogene und routinemäßige Kontrollaufgaben im Bereich des Chemikalienrechtes wurden in 41 Fällen vorgenommen. In den letzten Monaten häufen sich Anfragen bezüglich Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkanlagen. Um die Fragen der Bürgerinnen und Bürger sachkundig zu beantworten, hat die Gesundheitsingenieurin an Fortbildungen zum Thema teilgenommen. Das Amt für Gesundheit stellt besorgten Bürgern Informationsmaterial zum Thema Elektromagnetische Felder und Strahlenschutz zur

122 116 Verfügung. Bei konkreten Beschwerden hinsichtlich Hochfrequenzanlagen wie Mobilfunk-Sendeantennen werden die Betroffenen an das hierfür zuständige Staatliche Umweltamt in Kiel verwiesen Infektionsschutz Im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Schwerpunkt die Infektionsprävention durch Aufklärung und Eigenverantwortung. So wurden die Untersuchungen von Lebensmittelpersonal durch Belehrungen ersetzt. Lebensmittelpersonal soll in die Lage versetzt werden, bei sich selbst vorübergehende Hinderungsgründe für die Tätigkeit mit Lebensmitteln in Gemeinschaftsverpflegung, Handel und Produktion zu erkennen bzw. eine Infektionsübertragung durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu vermeiden. Im Amt für Gesundheit werden Erstbelehrungen für Lebensmittelpersonal zweimal pro Woche einmal vormittags und einmal nachmittags durchgeführt. Im Berichtszeitraum wurden Personen belehrt. Zur Mitwirkung bei infektionspräventiven Maßnahmen sowie zur Meldung von Erkrankungen wird auch das Personal von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche verpflichtet. Die Vermittlung des erforderlichen Wissens und die Erstellung von Hygieneplänen wurde den Trägern der Einrichtungen gesetzlich übertragen. Die neuen Verpflichtungen bedeuten für das Amt für Gesundheit einen zusätzlichen Beratungsaufwand. Neben telefonischen Beantwortungen wurden für häufige Fragen auch schriftliche Informationen zusammengestellt und weitergegeben. Mit dem neuen Meldewesen wird eine EU-Entscheidung vom über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in nationales Recht umgesetzt. Es wird eine differenzierte, sehr zeitnahe Weitermeldung auf elektronischem Wege über das Landesministerium an das für Infektionskrankheiten zuständige Bundesinstitut, das Robert-Koch-Institut, gesetzlich gefordert. Bei bestimmten, insbesondere importierten Erkrankungen ist eine unverzügliche Weitermeldung vorgeschrieben. Bei diesen und weiteren gefährlichen Erkrankungen ist die Einleitung sofortiger Maßnahmen durch das Gesundheitsamt erforderlich. Beispiele sind Erkrankung oder Verdacht an Lassa-Fieber oder Meningokokkenmeningitis. In Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Gesundheitsämter (Arbeitsgruppe des Arbeitskreises Infektionsschutz des Landesverbandes der Ärzte für öffentliches Gesundheitswesen) wurden Maßnahmenpläne für Infektionskrankheiten mit sofortigem Handlungsbedarf erarbeitet und im Herbst 2001 fertiggestellt. Hiermit soll innerhalb und außerhalb der Dienstzeit sichergestellt werden, dass ohne Zeitverzug gehandelt werden kann. Niedergelassene Ärzte und Krankenhaus wurden über die 24-Stunden-Erreichbarkeit eines Arztes des Amtes für Gesundheit über die Rettungsleitstelle informiert. Im Berichtszeitraum war der Tod einer 18-jährigen jungen Frau an Meningokokkenmeningitis zu beklagen. Zu weiteren Meningokokkenerkrankungen unter den Kontaktpersonen kam es erwartungsgemäß nicht. Ein Fall von offener Tuberkulose bei einem Kindergartenkind machte Aufklärung und

123 117 Umgebungsuntersuchung einer großen Zahl von Kontaktpersonen erforderlich. Ein Fall einer nicht ansteckenden Lungentuberkulose bei einer Altenpflegerin erforderte im Rahmen der Quellensuche eine Röntgenuntersuchung aller Heimbewohner, die mit Hilfe eines Schirmbilduntersuchungswagens der Bundeswehr im Heim realisiert werden konnte. Insgesamt wurden nur 5 neue Fälle an Tuberkulose im Berichtszeitraum gemeldet. Umgebungsuntersuchungen und Verlaufskontrollen wurden bei 313 Personen durchgeführt. Das Gros der Melde- und Ermittlungsfälle machten infektiöse Durchfallerkrankungen durch verschiedene Erreger aus (349). An durch Labornachweis bestätigten Grippe-Erkrankungen wurden in dieser Wintersaison im Kreis Plön nur 5 Fälle gemeldet. Dies entspricht den Erkenntnissen der Erhebung des nationalen Referenzzentrums für Influenza, wonach die Grippe- Aktivität in Schleswig-Holstein gering war. Eine Presseaktion zur Information und Aufruf zur Grippeschutzimpfung wurde auch in diesem Herbst wieder durchgeführt. Im Amt für Gesundheit geimpft wurden Kreisbedienstete im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung. 42 Personen nahmen die Möglichkeit einer kostenlosen und anonymen AIDS- Beratung und einer HIV-Testung zum Laborkostenpreis von 12,-- DM/6,14 in Anspruch. Über die Laborkosten erhalten die Probanden eine Quittung. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und anschließenden bioterroristischen Milzbranderkrankungen wurde für den Kreis Plön in Zusammenarbeit mit Polizei und Freiwilliger Feuerwehr ein Handlungskonzept für Maßnahmen bei Auffinden von milzbrandverdächtigen Postsendungen und Gegenständen vorbeugend abgestimmt. Vorfälle, die wesentliche Schutzmaßnahmen oder gar vorbeugende Behandlung erforderlich gemacht hätten, gab es im Kreis Plön nicht. Allerdings blieben auch wir nicht von Fehlalarmierungen verschont Trinkwasserversorgungssituation 2001 Im Jahr 2001 wurden die Gemeinden Dersau und Kalübbe an die zentrale Wasserversorgung (Wasserwerk Bornhöved) angeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass nach Anschluss aller Haushalte 123 Einzelbrunnen nicht mehr für die Trinkwasserversorgung genutzt werden. Bei den Einzelwasserversorgungsanlagen bestätigte sich auch in den diesjährigen Wassergutachten, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung in vielen Fällen (612 von 963 Wassergutachten) nicht erfüllt werden. Dies betrifft sowohl bakterielle Belastungen als auch chemische Grenzwertüberschreitungen (Eisen und Mangan). In verschiedenen Wasserwerken mit unterschiedlich großem Versorgungsgebiet wurde bei Routinebeprobungen eine bakterielle Belastung nachgewiesen, die oberhalb von Richt- bzw. Grenzwerten der Trinkwasserverordnung lag und daher Maßnahmen der Betreiber in Abstimmung mit dem Amt für Gesundheit und zusätzliche Beprobungen durch das Amt für Gesundheit erforderlich machte. Mögliche Erklärungen für die bakterielle Verunreinigung waren nicht in allen Fällen

124 118 befriedigend plausibel. Eine gesundheitliche Gefährdung für den Verbraucher bestand in keinem Fall. Für ein einheitliches Vorgehen in Schleswig-Holstein wurde ein Leitfaden für das Management von Störungen in der Trinkwasserversorgung von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kreise und des Landes entwickelt und im März 2002 herausgegeben. Am tritt die Novelle der Trinkwasserverordnung in Kraft. Durch sie wird EU- Recht umgesetzt. Grenzwerte und Überwachungspflichten schließen die Trinkwasserqualität nach Durchfließen der Hausinstallationen ein. Je nach verwendeten Materialien für die Rohrleitungen kann es zu Beeinträchtigung der Wasserqualität kommen. Z. B. kann aus Kupferrohren unter bestimmten Voraussetzungen Kupfer in das Trinkwasser abgegeben werden. Für eine Bestandsaufnahme ob und ggf. wo in Schleswig-Holstein höhere Kupferkonzentrationen in der Hausversorgung auftreten könnten, führt das Landesamt für Natur und Umwelt eine Kupferstudie durch. Dazu wurden in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern Trinkwasserproben aus ca. 50 größeren und kleineren Versorgungsgebieten überall in Schleswig-Holstein untersucht. Aufgrund der vom Landesamt für Natur und Umwelt vorgegebenen Trinkwasserparameter wurden im Kreis Plön 8 Wasserversorger ausgewählt und je 5 Haushalte mit neuen Kupferinstallationen pro Versorgungsgebiet zur Abgabe von Trinkwasserproben aufgefordert. Untersuchungsergebnisse und eine Auswertung der Studie liegen noch nicht vor Badewasserqualität an Binnenseen und Ostsee Die Möglichkeit, Badestellen bei konstant guten Untersuchungsergebnissen in 4- wöchigen statt 14-tägigen Intervallen zu beproben, wurde in der Badesaison 2001 für 35 der infrage kommenden Badestellen wahrgenommen. In 45 von 474 Wasserproben an insgesamt 73 Badestellen wurden Richtwertüberschreitungen festgestellt, in 3 Fällen Grenzwertüberschreitungen in der bakteriellen Belastung. Im September musste ein Badeverbot ausgesprochen werden. Es handelte sich allerdings um eine nur von einer kleinen Gemeinde genutzte Badestelle, die nicht im EU-Atlas über die Badewasserqualität erfasst wird. Für eine Badestelle muss die reduzierte Beprobung wegen zweimaliger Richtwertüberschreitung im Jahr 2002 eingestellt und wieder 14-tägig untersucht werden. Bei Wassererwärmung nach längerer Schönwetterperiode wurde die Badefreude in einigen Seen durch Zerkarien getrübt. Der Eintrag der Parasiten in die Seen des Kreises erfolgt über befallene Wasservögel, sowohl ortsständige als auch Zugvögel. Als Zwischenwirt fungieren Süßwasserschnecken, die die Zerkarien besonders bei warmem sonnigen Wetter in das Wasser abgeben. Bei Menschen rufen Zerkarien beim Zweitkontakt juckende Hauterscheinungen hervor. Effektive und ökologisch vertretbare Bekämpfungsmöglichkeiten der Schnecken oder der Zerkarien gibt es nicht. Eine Information über die Art und Harmlosigkeit der Hauterscheinungen erfolgte in Pressemitteilungen. Mit Hinweisschildern wurde an den betroffenen Seen über den möglichen Zerkarienbefall informiert.

125 Schulkinderuntersuchungen Die zu untersuchende Einschülerzahl entspricht mit 1386 der Vorjahreszahl. Die Zahl der zu untersuchenden Förderschüler war mit 26 im Vergleich zu 60 für das Schuljahr 2000/2001 erheblich niedriger. Bei der Wahrnehmung der schulärztlichen Aufgaben soll eine Schwerpunktverlagerung erfolgen. Es wurde ein Konzept zur Neuorganisation der Schuleingangsuntersuchungen erstellt. Die Umsetzung soll bei den Einschülern für das Schuljahr 2002/2003 erfolgen. Untersuchungen werden weiterhin für alle Einschüler gewährleistet und eine schulärztliche Stellungnahme an die Schule abgegeben. Für die Beurteilung werden Vorbefunde aus Vorsorgeuntersuchungen und erzieherische Einschätzungen nach Kindergartenbesuch berücksichtigt. Soweit sich hiernach und Erhebung weiterer Daten bei den Eltern kein Hinweis auf Entwicklungsauffälligkeiten ergibt, wird auf eine zusätzliche schulärztliche Untersuchung verzichtet. Bei der Umgestaltung der Einschuluntersuchungen wird gewährleistet, dass alle wesentlichen Daten für die statistische Erfassung des Gesundheitszustandes der Einschüler per Befragung, Prüfung von Unterlagen und eigene Befunderhebung (Größe, Gewicht, Sehtest, Hörtest durch die Schularzthelferin) erhoben werden und dem gesetzlichen Auftrag im Gesundheitsdienstgesetz und im Infektionsschutzgesetz (Durchimpfungsgrad) Genüge getan wird. Die schulärztlichen Ressourcen werden konzentriert auf Kinder, bei denen entschieden werden muss über Förderbedarf oder andere Hilfen, Rückstellung oder Sonderschulbedarf und auf Kinder, die den zur Verfügung stehenden medizinischen Vorsorgeangeboten nicht in ausreichendem Maße zugeführt werden. Frei werdende ärztliche Ressourcen sollen u. a. für Gesundheitsförderung und Impfaktionen genutzt werden Jugendzahnärztliche Tätigkeit Zur Förderung der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen sind sowohl die Krankenkassen ( 21 SGB V) als auch der öffentliche Gesundheitsdienst ( 7 GDG) gesetzlich verpflichtet. 21 SGB V sieht eine Zusammenarbeit zwischen Kassen und den für die Zahngesundheitspflege zuständigen Stellen in den Ländern vor, die in einer Rahmenvereinbarung geregelt werden soll. Da für den öffentlichen Gesundheitsdienst eine Änderung der gesetzlichen Grundlage im neuen Gesundheitsdienstgesetz anstand, wurden im August 2000 für eine Pilotphase von 2 Jahren Vereinbarungen zwischen Kassen und Kreisen über die Durchführung von Reihenuntersuchungen als Teil der Gruppenprophylaxe abgeschlossen. Die Kassen beteiligen sich an den Untersuchungskosten je nach Erfüllung der Untersuchungsquote einer Kernzielgruppe. Alle anderen Prophylaxemaßnahmen werden von den Kassen voll finanziert und in den Kreisarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege koordiniert. Die Zusammenarbeit im Kreis Plön verläuft sehr erfolgreich.

126 120 Durch das jugendzahnärztliche Team des Amtes für Gesundheit wurde die Quote von 80 % der Kernzielgruppe überschritten und damit der höchste Zuschuss der Kassen von 3,-- DM pro Untersuchung erzielt. Im Jahr 2001 wurden 9638 (im Jahr ) Kinder untersucht (80 % = 9230). Hiervon hatten 4841 (4776) Kinder ein naturgesundes Gebiss (2769) Kindergebisse waren saniert, 2250 (2288) waren behandlungsbedürftig (1129) Kinder waren in kieferorthopädischer Behandlung. Bei 102 (89) weiteren Kindern wurde von der Schulzahnärztin eine kieferorthopädische Vorstellung veranlasst. Wie in den Vorjahren wurden durch zahnärztliche Begutachtung bei Anträgen auf Zahnersatzleistungen von Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern erhebliche Kosten eingespart (120753,-- DM bei einem Gesamtumfang der beantragten Kosten von ,-- DM), da unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen die Notwendigkeit oder der beantragte Umfang nicht bestätigt werden konnte. Bearbeitet wurden 138 Anträge (2000: 139) Tätigkeiten des sozialpsychiatrischen Dienstes Im Berichtszeitraum wurden 407 Menschen mit psychischen Erkrankungen vom Team des sozialpsychiatrischen Dienstes betreut (Vorjahr 438). Davon waren 119 (Vorjahr 104) suchtkrank. Arbeitsschwerpunkte sind sofortige ärztliche und sozialpädagogische Interventionen in akuten Notsituationen sowie Unterstützung für chronisch kranke Klientinnen und Klienten mit komplexer sozialer und psychiatrischer Problematik. Der sozialpsychiatrische Dienst ist in zunehmendem Maße zentrale Anlaufstelle bei schwierigen sozialen oder krankheitsbedingten Problemen, z. B. häuslicher und persönlicher Verwahrlosung (26 Klienten). In 120 Fällen hat zusätzlich umfangreiche telefonische/persönliche Beratung stattgefunden. Neben der Beratung und Betreuung von psychisch Kranken hat der sozialpsychiatrische Dienst Koordinations- und Planungsaufgaben für die regionale psychiatrische Versorgung im Kreis aufgrund des PsychKG (Arbeitskreis gemeindenahe Psychiatrie) und des Psychiatrieplanes des Landes. Im Berichtszeitraum wurde nach umfangreicher Diskussion der Effizienz einer Verlängerung des psychosozialen Krisendienstes für weitere 2 Jahre in leicht abgeänderter Form vom Kreistag zugestimmt. Die Gründung eines gemeindepsychiatrischen Verbundes wurde vorbereitet und die Einrichtung einer Besuchskommission nach 26 PsychKG auf den Weg gebracht. Die seit Jahren zunehmende Realisierung der gemeindenahen Versorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen führt bei kürzeren Aufenthaltszeiten im voll- und teilstationären Bereich zu einer intensiveren Arbeit im gesamten ambulanten Bereich. Trotz zunehmender Kapazitäten bei den freien Trägern (z. B. gemeindepsychiatrisches Zentrum in Plön, psychiatrische Abteilung im Kreiskrankenhaus sowie Fortführung des psychosozialen Krisendienstes) sind die Fallzahlen im sozialpsychiatrischen Dienst annähernd gleich geblieben. Mit gleicher Personalausstattung muss einer höheren Betreuungsintensität Rechnung getragen

127 121 werden. Einsätze erfolgen in der Regel aufsuchend und sind durch Anfahrtszeiten zeitaufwändig. Die ärztliche Abteilungsleiterin des sozialpsychiatrischen Dienstes hatte zusätzlich folgende Arbeitsschwerpunkte: Einsätze für die Entscheidung über Unterbringungsmaßnahmen nach dem PsychKG und nach dem Betreuungsgesetz, Erstellung von Betreuungsgutachten, kleinen Gerichtsgutachten und gutachterlichen Stellungnahmen zu Eingliederungsmaßnahmen nach 39,40 BSHG für psychisch Kranke sowie Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs außerhalb von Apotheken durch Kontrolle der Unterlagen in Arztpraxen, insbesondere auch der Verschreibung von Betäubungsmitteln zu Substitutionszwecken bei Drogenabhängigen. Ärztliche Rufbereitschaft nach dem PsychKG Gesamteinsätze 259 (Vorjahr 257). Davon Zwangseinweisungen 147 zuzüglich 35 aus anderen Kreisen. Die Tendenz ist gleichbleibend und zeigt seit Jahren nur geringe Schwankungen. Weitere Einsatzbereiche waren - wie auch in den Vorjahren - Gewahrsamsuntersuchungen, Blutprobenentnahmen, Leichenschauen sowie Einsätze für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit auch mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Ein wesentlicher Teil der Einsätze betrifft Krisensituationen, in denen es nicht zu Zwangseinweisungen gekommen ist, sondern andere Lösungen gefunden wurden. Durch den Rufbereitschaftsdienst fallen für die vier daran beteiligten Ärzte des Amtes für Gesundheit erhebliche, nicht ausgleichbare Überstunden an und Erholungszeiten sind nicht gewährleistet. Versuche, externe Kollegen für den Dienst zu gewinnen, die die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen mitbringen, haben bisher nur beschränkten Erfolg gezeigt Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - betriebsärztliche Tätigkeit Nach Wechsel in der Amtsleitung im Jahr 2001 wurden die betriebsärztlichen Aufgaben für die Kreisverwaltung und die angeschlossenen Einrichtungen dem stellvertretenden Amtsarzt übertragen, der die erforderliche Qualifikation und berufsgenossenschaftliche Ermächtigungen erworben hat Heimaufsicht Im Berichtszeitraum wurden von der Heimaufsicht des Kreises 42 allgemeine und anlassbezogene Überprüfungen vorgenommen bei einer Gesamtzahl von 25 Altenund Pflegeheimen. Im Hinblick auf die in der modernen Altenpflege üblichen Pflegekonzepte und -standards und Pflegedokumentationssysteme ist auch für die Heim-aufsicht zunehmend eine diesbezüglich ausgebildete Pflegefachkraft erforderlich. Im Berichtszeitraum wurde in 5 Heimen eine Pflegefachkraft auf

128 122 Honorarbasis an der Prüfung beteiligt. Die Heimleitungen empfanden die daraus resultierende Beratung durchweg als hilfreich. Die Überprüfung der Alten- und Pflegeheime im Rahmen der Qualitätsoffensive des Landes durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wurde im Jahre 2001 abgeschlossen. Dem Landtag wurde ein Ergebnisbericht für das Land Schleswig- Holstein vorgelegt. Bei den Kontrollen des MDK im Kreis Plön waren in allen Fällen die Heimaufsicht sowie ein Arzt des Amtes für Gesundheit anwesend. Beanstandungen bei der Überprüfung bezogen sich in den überwiegenden Fällen auf die Dokumentation in den Heimen. Schwerwiegende Pflegemängel wurden im Kreis Plön nicht festgestellt. Durch die seit dem geltende Novelle des Heimgesetzes werden die Aufgaben der Heimaufsicht stark ausgeweitet. Insbesondere wurde die Beratungspflicht gegenüber Heimbewohnern und Betreibern bestehender und neu zu gründender Heime fester umrissen. Weiterhin werden Vorgaben vom Gesetzgeber bezüglich der Zusammenarbeit von Heimaufsicht, Medizinischem Dienst der Krankenkassen, Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe gemacht. Entsprechend 20 des neu gefassten Heimgesetzes sollen Arbeitsgemeinschaften der aufgeführten Institutionen unter Vorsitz der Heimaufsicht für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Heimaufsicht gegründet werden. Für den Kreis Plön hat die Gründungssitzung dieser Arbeitsgemeinschaft am 18. Februar d. J. stattgefunden. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist gegenseitige Information und Beratung, Absprachen von Qualitätskriterien, Absprachen über gemeinsame Prüfungen in Heimen, Verständigung über notwendig werdende Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und Vermeidung von Fehlern Sonstige Aufgaben des Amtes für Gesundheit Im Rahmen der Tätigkeit zur Gewährung der Stiftungsmittel Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens wurde über 142 gestellte Anträge entschieden. Wegen nicht erfüllter Voraussetzungen mussten 30 Anträge abgelehnt werden, 3 Anträge wurden zurückgenommen. 109 Anträge wurden bewilligt. Die Antragstellerinnen erhielten insgesamt ,-- DM. Die pro Einzelantrag gewährten Beträge bewegten sich zwischen 700,-- und 2600,-- DM. Im Berichtszeitraum wurden 37 Schwangerschaftskonfliktberatungen nach 219 StGB durchgeführt und entsprechende Bescheinigungen ausgestellt. Es fanden 8 Kenntnisüberprüfungen für die Zulassung zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz statt. 6 Kandidaten bestanden die Überprüfung. Die Zahl der Antragsteller war im Vergleich zu 17 im Vorjahr gering. Schlüsse über die weitere Entwicklung können hieraus nicht gezogen werden.

129 Amt für Kreiseinrichtungen Entwicklung im Bereich des Kreiskrankenhauses Belegung / Auslastung Im Jahr 2001 wurden 6.520,5 vollstationäre Patientinnen und Patienten im Kreiskrankenhaus behandelt. Die im Vorjahr erreichte Fallzahl wurde damit bei weiterer Ausweitung der vor- und nachstationären Behandlung leicht unterschritten. Die Fallzahlen im Bereich der Inneren Medizin konnten entgegen dem Trend in den anderen Fachrichtungen weiter gesteigert werden. Die Pflegetage stiegen gegenüber dem Vorjahr aufgrund einer veränderten Altersstruktur und dem damit verbundenen leichtem Anstieg der Verweildauer. Der Auslastungsgrad der Planbetten stieg auf 88,4 %. Entwicklung vollstationäre Fälle Fallzahlen Kalenderjahr Entwicklung Auslastungsgrad der Planbetten Auslastungsgrad in % ,4 84,2 81,4 82,5 79,6 80, Kalenderjahr

130 124 Anmerkung: Planbetten bis Betten; ab Betten. HNO+Urologie 2% Gynäkologie 12% Fachrichtungsanteile 2001 Plastische Chirurgie 1% Chirurgie 25% Intensiv 14% Innere Medizin 46% Die vom Land Schleswig-Holstein geförderte Planbettenzahl im Jahr 2001 betrug 163 Betten. Diese verteilen sich wie folgt auf die Fachabteilungen: Innere Medizin 78 Betten (Vorjahr 76 Betten) Intensivmedizin 7 Betten Chirurgie 54 Betten (Vorjahr 59 Betten) Gynäkologie/Geburtshilfe 21 Betten (Vorjahr 23 Betten) HNO/Urologie zusammen 3 Betten. Kooperationen Die bestehenden Kooperationen mit der Röntgenpraxis Dr. Schubert, der Fachklinik Heiligenhafen, der Collegium-Klinik sowie der Anästhesiologischen Praxisgemeinschaft Dres. Comberg-Büll, Ulmer und Quitmann konnten auch im Jahr 2001 erfolgreich fortgesetzt werden. Seit dem 01. April 2000 betreibt die Fachklinik Heiligenhafen (psychatriumgruppe) eine Außenstelle mit 22 Betten in den Räumen des Kreiskrankenhauses. Ziel dieser Kooperation ist neben der wohnortnahen psychiatrischen Versorgung der Bewohner des Kreises Plön die optimale Ausnutzung der auf beiden Seiten vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen. Die Kooperation hat sich fachlich und konzeptionell gut bewährt. Die Station in Preetz stößt allerdings oftmals an Kapazitätsgrenzen, so dass für die Erreichung der Zielsetzung eine Erweiterung der Station geprüft wird.

131 125 Entwicklung zum Gesundheitszentrum Mit dem Ziel der Optimierung der Versorgung der ambulanten und stationären Patientinnen und Patienten im Haus wurde im Sommer 2000 die Zentrale Aufnahme eingerichtet. Diese ist 24 Stunden mit pflegerischen und ärztlichen Kräften besetzt und zentrale Anlaufstelle für alle ins Haus kommenden Patienten. Eine umgehende medizinische Versorgung der Patienten ist somit gewährleistet; in Abhängigkeit vom Krankheitsbild und der Erstdiagnostik wird eine Entscheidung über die für den Behandlungserfolg optimale Behandlungsart (ambulant, vor- oder vollstationär) getroffen. Die Erfahrungen aller Beteiligten, d. h. der Patientinnen und Patienten, des Pflegedienstes und der beteiligten Ärzte ist überaus positiv. Dies belegt auch eine Umfrage bei den Patientinnen und Patienten, die im Sommer 2001 durchgeführt wurde. Finanzielle Entwicklung Die Budgetverhandlung im Mai 2001 mit den Kostenträgern führte bis heute zu keinem abschließenden Ergebnis, so dass man sich dahingehend verständigte, die Kalenderjahre 2001 und 2002 im Paket zu verhandeln. Das Gesamtbudget betrug im Jahr ( DM). Neben der Fortschreibung der Veränderungsrate (Grundlohnsummensteigerung) 1,63 % für 2001 und 1,84 % für 2002 fordert das Krankenhaus Mehrkosten im Bereich der Inneren Medizin/Intensivabteilung. Das Bilanzergebnis für das Geschäftsjahr 2001 steht zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht endgültig fest. Es wird aufgrund der vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung mit einem positivem Geschäftsergebnis gerechnet. Das Betriebsergebnis ist auf der Kostenseite durch die umfangreichen Schulungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Krankenhaussoftware beeinflusst worden. Im Ertragsbereich wirkt sich die Ausweitung der Erträge aus Nebenbetrieben sowie Vermietung und Verpachtung positiv aus. Beschaffungswesen Im Jahre 2001 erfolgten Beschaffungen im Investivbereich nach 9 Abs. 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von ( DM). Größere Einzelmaßnahmen waren: Klimaanlage OP Sonographiegerät HDI 5000 GWI Krankenhaussoftware Generatorsatz 2 Videoprozessoren, 1 Videoendoskop, 3 Videogastroskope, 1 Videokoloskop 1 Narkosegerät Handy Dect Handset (80 Stk.). Baumaßnahmen

132 126 Die Erweiterung der Klimaanlage im OP-Bereich mit einem Kostenaufwand von ( DM) war die größte Maßnahme. Daneben wurden kleinere Maßnahmen im Kreißsaal und der Röntgenabteilung vorgenommen. Personalentwicklung Die voraussichtlichen Personalkosten betrugen im Jahr ( DM) gegenüber ( DM) im Jahr Die Ursachen für den Anstieg der Personalkosten um 2,7 % liegen im wesentlichen in der leichten Erhöhung der Vollkräftezahl sowie in der Erhöhung der tariflichen Vergütung. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Vollkräfte stieg von 251,78 im Jahr 2000 auf 256,98 Vollkräfte im Jahr Die Steigerung um 5,2 Vollkräfte entfällt im wesentlichen auf den Pflegedienst mit einem Anstieg um 3,7 Vollkräfte, dem Verwaltungsdienst mit einem Anstieg um 1,26 VK sowie dem ärztlichen Dienst mit einer Erhöhung um 0,5 Vollkräfte, wobei die zusätzlichen MitarbeiterInnen im Verwaltungsdienst für das gesamte Amt für Kreiseinrichtungen tätig sind. In den anderen Dienstarten sind nur unwesentliche Änderungen in den Vollkräften aufgetreten. Zukunftsperspektiven Zum wird das bestehende Vergütungssystem mit der Kombination von tagesgleichen fachabteilungsspezifischen Pflegesätzen sowie Fallpauschalen und Sonderentgelten durch ein fallbezogenes weitgehend verweildauerunabhängiges Abrechungssystem auf Grundlage der australischen Diagnosis Related Groups (DRG) abgelöst. Im Jahr 2003 ist ein vorzeitiger Umstieg auf das neue Vergütungssystem auf freiwilliger Basis möglich. Neben den günstigen Ausgleichsregelungen bei einem vorzeitigen freiwilligen Umstieg auf das neue Vergütungssystem sprechen auch die frühzeitigen Erfahrungen mit dem neuem System für diesen vorzeitigen Umstieg. Dies wird daher vom Krankenhaus angestrebt. Bereits zum dritten Mal beteiligt sich das Krankenhaus neben etwa 800 anderen Krankenhäusern aus dem gesamten Bundesgebiet an einem Projekt zur Standortbestimmung nach Einführung einer DRG-basierten Vergütung. Darüber hinaus dient das Projekt der Vorbereitung auf die gestiegenen Dokumentationspflichten.

133 127 Internetpräsentation Seit August 2001 haben Eltern die Möglichkeit Geburtsanzeigen inklusive Fotos ihrer im Krankenhaus geborenen Babys kostenlos auf den Internetseiten zu veröffentlichen ( Anfragen und Nachrichten an das Krankenhaus sind unter der -Adresse möglich. Die Gestaltung der Homepage wurde von der Abteilung EDV laufend aktualisiert und weiter verbessert. EDV-Ausstattung Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an eine moderne Krankenhaussoftware sowie mit dem Ziel der Erhöhung der Ausfallsicherheit durch den Einsatz neuer Datenbanksysteme wurde zum Ende des Jahres 2001 der Softwarepartner nach durchgeführtem Ausschreibungsverfahren gewechselt. Nach umfassenden Schulungen in den Bereichen Stationsarbeitsplatz für Pflege und Ärzte, ambulante und stationäre Patientenverwaltung, Finanz- und Anlagenbuchhaltung, Materialwirtschaft und OP startete am der Echtbetrieb mit der neuen krankenhausspezifischen Software Orbis des Herstellers GWI Medica GmbH mit Sitz in Bonn. Dem Krankenhaus steht nunmehr ein komplexes Krankenhausinformationssystem auf einer einheitlichen und modernen Datenbankgrundlage zur Verfügung.

134 128 Aufgrund des Einsatzes modernster Technologien konnte auf eine Erneuerung der Hardware im Krankenhaus weitestgehend verzichtet werden. Mit Hilfe der Terminaltechnologie wird die neue Software auf den Stations- und Verwaltungsarbeitsplätzen dargestellt. Durch diese Vorgehensweise konnten die Investitionen im Bereich Netzwerktechnologie und Hardware reduziert werden Entwicklung im Alten- und Pflegeheim ( Haus am Klostergarten ) Das in der Trägerschaft des Kreises Plön stehende Haus am Klostergarten in Preetz, verfügt über 162 anerkannte Bewohnerbetten. Bis zum Herbst 2001 teilten sich diese Bewohnerbetten auf in 68 Bewohnerbetten in Einbettzimmern und 94 Bewohnerbetten in Zweibettzimmern. Um der zunehmenden Nachfrage nach Einbettzimmern weitergehend gerecht werden zu können, wurden im Jahr Doppelzimmer, die jeweils über zwei Räume verfügten, in 16 Einzelzimmer umgebaut. Somit teilen sich die Bewohnerbetten aktuell wie folgt auf: 84 Bewohnerbetten in Einbettzimmern und 78 Bewohnerbetten in Zweibettzimmern. Leistungen/Auslastung Im Haus am Klostergarten werden folgende Pflege- und Betreuungsleistungen angeboten: - vollstationäre Pflege, - Kurzzeitpflege in Form von sogenannten eingestreuten Betten und - Tagespflege. Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, die unter anderem in Form der Vorhaltung und Bewirtschaftung eines Cafe`s, einer Begegnungsmöglichkeit im Offenen Treff sowie durch eine Vielzahl von Veranstaltungen, die allesamt sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für eine interessierte Öffentlichkeit zugänglich sind, geleistet wird, führt zu einer großen Akzeptanz dieser Kreiseinrichtung im gesamten Kreisgebiet und über dessen Grenzen hinaus. Die intensiven Pflege- und Betreuungsleistungen verbunden mit modern gestalteten Zimmern, hellen, geräumigen und wohnlichen Gemeinschaftseinrichtungen tragen dazu bei, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner in dieser Kreiseinrichtung sehr schnell einleben und sich dort sehr wohl fühlen. Die tagtägliche Erfüllung dieser für eine erfolgreiche Heimführung sehr wichtigen Voraussetzungen spiegeln sich in einem anhaltend guten Zuspruch wieder, der in den Belegungsdaten seinen Ausdruck findet.

135 129 Der Auslastungsgrad betrug in den Jahren: Finanzielle Entwicklung ,80 % ,68 % ,55 % ,62 % ,24 %. Bedingt durch den anhaltend hohen Auslastungsgrad konnte auch das Wirtschaftsjahr 2000 mit einem positiven Geschäftsergebnis abgeschlossen werden. Das Bilanzergebnis für das Wirtschaftsjahr 2001 steht zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht fest. Ausgehend von der ebenfalls guten Auslastung der zur Verfügung stehenden Heimplätze kann allerdings bei einem weiterhin hohen Anteil an Schwer- und Schwerstpflegefällen erneut von einem positiven Geschäftsergebnis ausgegangen werden. Eine im Jahr 2000 beim Sozialgericht Kiel eingereichte Klage wegen der seitens der Kostenträger nicht anerkannten Personalausstattung im Bereich der Hauswirtschaft konnte zurückgezogen werden, da die Vertreter der Pflegekassen ihre starre Verhandlungsposition in einem erneuten Pflegesatzgespräch aufgaben und insofern ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis gefunden werden konnte. Personalentwicklung Die Anzahl der im Geschäftsjahr 2001 durchschnittlich beschäftigten Vollkräfte (76,98 VK) hat sich gegenüber dem Istwert des Vorjahres (2000 : 76,01 VK ) um annähernd eine Vollkraft erhöht. Diese Erhöhung resultiert primär aus Vertretungsnotwendigkeiten im Pflegedienst sowie aus dem Aufbau des gesetzlich geforderten Qualitätsmanagements. Die voraussichtlichen Personalkosten des Wirtschaftsjahres 2001 in Höhe von ,39 DM sind im Vergleich mit den entsprechenden Aufwendungen im Wirtschaftsjahr 2000 ( ,83 DM) leicht gesunken. Dieses ist u. a. auf die Berücksichtigung von Erstattungsleistungen von seiten des Arbeitsamtes sowie auf geringere Rückstellungsnotwendigkeiten zurückzuführen. Änderungen im Jahre 2002 Im Wirtschaftsjahr 2002 wird den aktuellen Änderungen des Heimgesetzes eine ganz besondere Aufmerksamkeit zufallen. Die entsprechende Umsetzung der erweiterten Mitspracherechte der Bewohnerinnen und der Bewohner wird insgesamt zu einem noch tiefergehenden Vertrauensverhältnis zwischen der Heimleitung und der Mitarbeiterschaft auf der einen und den Heimbewohnerinnen sowie den Heimbewohnern auf der anderen Seite führen. Sie wird allerdings auch einen deutlich höheren zeitlichen Personaleinsatz erfordern.

136 130 Darüber hinaus wird die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen zu einer weitgehenden Transparenz der Arbeitsabläufe, zu einer besseren Abstimmung zwischen dem in den Einzelfällen tatsächlich erforderlichen Pflegeumfang und den somit zu erbringenden Pflegeleistungen und zu einer umfassenden Dokumentation aller Bewohner- und Leistungsdaten führen. Die Erfüllung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben wird allerdings ebenfalls nur durch den Einsatz zusätzlicher Personalkapazitäten möglich sein. Die damit einhergehende Notwendigkeit einer weiterhin intensiven Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird bereits in Form externer und interner Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie einer engen Zusammenarbeit mit der Altenpflegeschule der AWO in Preetz und der Fachklinik Heiligenhafen erbracht Entwicklung im Bereich des Rettungsdienstes Sachlage Der Rettungsdienst des Kreises Plön hat insgesamt 5 Rettungs- und Notarzt- Wachen. Die Rettungswachen in Lütjenburg, Preetz und Probsteierhagen betreibt er in eigener Regie während er die Durchführung des Rettungsdienstes im Versorgungsbereich der Rettungswache Plön an die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH) übertragen hat. Die Notarzt-Wache in Schönkirchen ist auf der Basis eines Kooperationsvertrags mit Personal und einem Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) der Berufsfeuerwehr Kiel besetzt. Daneben stellt der Kreis den Rettungsdienst in Randbereichen des Kreisgebiets durch Übertragung mit öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen an die Landeshauptstadt Kiel, die Stadt Neumünster sowie die Kreise Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg sicher. Einsätze Im Jahr 2001 (2000 in Klammern) hatte der Rettungsdienst insgesamt (8.868) Einsätze. Davon waren (3.379) Krankentransporte, (3.865) Notfalleinsätze und (1.624) Notarzteinsätze. Finanzielle Entwicklung Während das Gebührenaufkommen 2000 bei rd ,00 lag, sank es 2001 auf rd ,00. Somit erhöhte sich die Gesamtzahl der Einsätze um 5,36 %, das Gebührenaufkommen sank gleichzeitig um 6,69 %. Trotz gestiegener Einsatzzahlen bewirkte eine zum in Kraft getretene Neufassung der Gebührensatzung auf der Basis landeseinheitlicher Vereinbarungen die Senkung des Gebührenaufkommens.

137 Amt für Umwelt (41) Bootsstege Zum Jahresende 1999 hat das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein den lange angekündigten Mustervertrag für die Umsetzung der Bootsstegeregelung im Landesnaturschutzgesetz herausgegeben. Dem Vertragsmuster liegt die schon im Landschaftsplan Seeufer der Stadt Plön dargestellte Überlegung zugrunde, die Genehmigung in der Vergangenheit rechtmäßig errichteter Steganlagen im bebauten Bereich an eine Renaturierung des Uferbereiches zu koppeln. Danach müssen sich Stegbesitzer verpflichten, Ausgleichsleistungen im Uferbereich zu erbringen, wie z. B. bestehende Verfestigungen und Aufschüttungen zu beseitigen. Im Gegenzug würden sie dann eine Genehmigung ihrer Steganlage erhalten. Zwischenzeitlich hat die Stadt Plön über den Weg der Bauleitplanung versucht, das Stegeproblem intern zu lösen, ist aber vom Innenministerium darauf hingewiesen worden, dass für die Genehmigung von Stegen allein die naturschutzrechtlichen Vorgaben maßgebend sind. Auch aufgrund der zwischenzeitlich gefestigten Rechtsprechung in Sachen Stege kann verfahrensmäßig wie folgt vorgegangen werden : Die Errichtung von neuen Einzelstegen ist nach dem Landesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Handlungskonzept für Stege an Binnengewässern generell nicht zulässig. Dieses Problem kann auch nicht auf dem Verhandlungsweg mit der UNB, sondern nur vom Gesetzgeber selbst gelöst werden. Für die vorhandenen Einzelstege gilt das bereits erwähnte Handlungskonzept in Verbindung mit dem von der Stadt Plön erstellten Zonierungskonzept. Hier sind, in dafür geeigneten Zonen, vertragliche Einzellösungen mit den Grundeigentümern anzustreben. In speziellen Uferabschnitten (wie z.b. am Rathjensdorfer Weg) sind die Einzelsteganlagen zu entfernen und dafür neue Gemeinschaftssteganlagen einzurichten. Unter Beteiligung der Stadt Plön, der unteren Naturschutzbehörde des Kreises und der Schleswig-Holsteinischen Schutzgemeinschaft zur Erhaltung der Seenlandschaft und der Uferregionen e.v. (SHESU) wurde für den Bereich der Stadt Plön eine Bewertungskommission Stege eingerichtet, in der zwischenzeitlich Konsens über das weitere Verfahren zur vertraglichen Umsetzung des Stegkonzeptes des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten erzielt wurde. In einem nächsten Schritt soll ab Mitte April d.j. die naturschutzfachliche Bewertung von mehreren (Muster-) Ufergrundstücken am Trammer See erfolgen. Danach sollen dann die vorhandenen Einzelsteganlagen im Stadtgebiet Plön, beginnend am Trammer See, gem. Stegkonzept abgearbeitet werden.

138 Landschaftsschutzgebiete Nach Abschluß der Überarbeitung der 17 Landschaftsschutzgebiete wurde die Arbeit an der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung Postsee - Neuwührener Au - Klosterforst und Umgebung im Kreis Plön wieder aufgenommen. Der Kreis folgt damit den Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes. Das erforderliche Verfahren zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie das Auslegungsverfahren sind im Jahr 2000 durchgeführt worden. Die Selbstverwaltungsgremien des Kreises (Umweltausschuß, Beirat für Naturschutz und Kreistag) wurden im ersten Halbjahr 2001 beteiligt. Unter der Nr. 19 in der Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Plön wurde die neue Landschaftschutzgebiets-VO dann am im Öffentlichen Anzeiger für den Kreis Plön amtlich bekanntgemacht. Damit sind jetzt 35,7% des Kreisgebietes unter Landschaftsschutz gestellt Lokale Agenda 21 Am wurde im Kreistagssitzungssaal die erste Forumssitzung mit den gewählten Mitgliedern durchgeführt. Die Vertreter des Forums sind von unterschiedlichen gesellschaftlich relevanten Gruppen vorgeschlagen und durch den Ausschuß für Umwelt, Energie und Abfallwirtschaft bestätigt worden. Die Hauptaufgabe des Forums besteht darin, neue Agenda-Themen aufzugreifen und Handlungsschwerpunkte neu zu setzen, so dass eine Lenkungsfunktion ausgeübt wird. Das Gremium soll ein- bis zweimal im Jahr tagen. Schwerpunkte des ersten Forumstreffen waren die Bilanzierung der bisherigen Ergebnisse der Agenda 21 Arbeitskreise und die Vorstellung neuer Handlungsfelder. Im Ergebnis ist festzuhalten: Arbeitskreis Information für Gemeinden Die Erstellung der Broschüre, in der Kriterien zusammengestellt werden, die bei der Ausweisung von Baugebieten wichtig sind und der Nachhaltigkeit dienen, wurde aufgegeben. Begründung: Landes- u. kreisweit sind ähnliche Broschüren bereits in Vielzahl erschienen. Die erarbeiteten Materialien fließen jedoch in ein neues Projekt ein und sind Grundlage für das neue Thema Leben in Geborgenheit - andere Formen des Bauens Arbeitskreis Lernen Der AK hatte sich im vergangenen Jahr mit dem Thema umweltverträgliche und nachhaltige Schulmaterialien beschäftigt. Schwerpunkt waren die Grundschulen. In diesem Jahr unterstützt der AK die landesweite Aktion Faire Schultüte, die als kleiner aber wichtiger Beitrag zu mehr globaler Gerechtigkeit gesehen werden kann und die als ein Einstieg in ein Projekt Dritte Welt im Kindergarten und als Zugang zu Fairem Handel und Weltläden dient. Arbeitsschwerpunkt ist die Informationsarbeit mit den ErzieherInnen der Kindergärten im Kreis Plön. Erster angesetzter Termin ist der

139 133 Arbeitskreis Direktvermarktung Der Arbeitskreis hat im vergangenen Jahr die gesteckten Ziele erreicht - Präsentation des Themas im Rahmen der Norla. Die geplante Veranstaltung Gläserner Betrieb mußte aufgrund der im vergangenen Jahr auftretenden BSE Fälle entfallen. Als neue Themenschwerpunkte sind vorgeschlagen: Erhalt der Artenvielfalt, Tierhaltung, Gentechnik, Fairer Handel, Qualitätssicherung, Marktstrategien für Direktvermarkter. Eine Entscheidung über die nächsten Arbeitsschwerpunkte ist noch nicht getroffen worden. Arbeitskreis Nord-Süd Dialog Die Bearbeitung der Broschüre über die Aufgaben und Funktionen der Weltläden im Kreisgebiet wurde im vergangenen Jahr beendet. Die Broschüre ist in Form eines Faltblattes in einer Stückzahl von Stück gedruckt und bereits überwiegend verteilt worden. Die Mitwirkung der Weltläden an Aktionen wie Weltmärkte oder am Tag der Regionen ( ) soll auch in 2002 fortgesetzt werden. Die Einbindung in das Projekt Faire Schultüte ist vorgesehen. Als neuer Schwerpunkt wird die Unterstützung bereits bestehender Partnerschaften bzw. der Aufbau neuer Partnerschaften für Projekte mit der Dritten Welt gesehen. Die Aufarbeitung des Themas erfolgt in diesem Jahr. Arbeitskreis Erneuerbare Energie Neue Veranstaltungen zum Thema sind auch in 2002 geplant. Der Schwerpunkt liegt bei der Biomasse. Geplant ist die öffentliche Begleitung zum Bau einer Biogasanlage, sowie eine Veranstaltung zum Thema Bioraffinerie. Als neue Themenbereiche sind aufgrund der Forumsveranstaltung entstanden: Arbeitskreis Tag der Regionen Am 6.Oktober 2002 (Erntedanksonntag), wird der erste Tag der Regionen im Kreis Plön in Preetz durchgeführt. Der Tag soll bewußt machen: - Wurzeln in einer globalisierten Welt, - nicht jeder Betrieb ist ein Global-Player, - hier ist das alternative Angebot der Region, - die Forderung nach Nachhaltigkeit wird in den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Bemühungen gestellt. Mit dem Tag soll erreicht werden, dass bäuerliche Landwirtschaft und gewachsene Kulturlandschaften sowie Produktvielfalt und Qualität erhalten bleiben, die Regionalkultur gefördert wird, die Wohn- u. Lebensqualität am Heimatort verbessert wird und die Kaufkraft in der Region verbleibt. Am Veranstaltungstag wird ein Markt aufgebaut mit einer breiten Produktpalette aus der Region, ebenso ein Rahmenprogramm aus z.b. Gottesdienst, Musik und Information.

140 134 Arbeitskreis Artenvielfalt - Erhalt der biologischen Vielfalt Als mögliche Handlungsfelder stehen an: -Schutz und Pflege bzw. die Neuschaffung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, - Schutz von Grundwasser u. Oberflächengewässern,- Erhalt historischer Kulturlandschaften und -arten, - Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz, - Umweltbildung und Naturerziehung. Ziel ist es, mit den verschiedenen Interessenvertretern der relevanten Verbände und interessierten Einzelpersonen in diesen Bereichen zu arbeiten. Ein Schwerpunkt wurde noch nicht festgelegt. Arbeitskreis Gebäudepaß Mit der Einführung eines Gebäudepasses kann ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz erreicht werden. Insbesondere werden mit dem Gebäudepaß die Themen - Energiesparen, CO 2 Reduktion (speziell bei der Sanierung von Altbauten), - Baustoffe (ökologische/baubiologische Qualität), - Wohngesundheit/Raumluftqualität, - Langlebigkeit, - Effiziente Technik angesprochen. Das Thema soll gemeinsam mit dem Innenministerium umgesetzt werden. Ein Informationseinstieg erfolgte bereits auf dem Kreisfest am im Plöner Schloß. Arbeitskreis Fit für die Arbeit Es ist offensichtlich, daß eine zunehmende Personenzahl nach der Schule oder mitten im Erwerbsleben aus verschiedenen Gründen feststellt, dass sie unzureichend für den Arbeitsmarkt qualifiziert ist. Folgenden Fragen kann nachgegangen werden: Bereiten die allgemeinbildenden Schulen junge Menschen gut auf das Berufsleben vor, wie sind die Anforderungen der Berufswelt an die Schulen? Was sind die Gründe für fehlenden Schulabschluß oder abbruch der beruflichen Ausbildung? Welche Formen beruflicher Qualifikationen und welche Formen beruflicher Tätigkeit müssen den Leistungsschwachen angeboten werden damit auch sie eine lebenserfüllende berufliche Zukunft sowie ein eigenes auskömmliches Einkommen erreichen können? Die konzeptionelle Vorgehensweise ist noch in der Abstimmung Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung Ziel ist es, Kinder und Jugendliche nachhaltig und zukunftsfähig an Entscheidungen teilhaben zu lassen. Dies kann erreicht werden z.b. durch den Aufbau entsprechender Strukturen bzw. Projekte. Sie können u.a. dazu beitragen,dass kommunale Politik kinder- und jugendgerechter und damit auch bürgernäher wird oder die Sichtweise junger Menschen erkannt wird. Der AK befindet sich im Aufbau.

141 135 Kreis Plön Agenda 21 Agenda 21 für den Kreis Plön Themenbereich Wohnen Themenbereich Arbeit Themenbereich Konsum Themenbereich Bildung / Kommunikation Thema Leben in Geborgenheit - andere Formen des Bauens Thema Fit für die Arbeit Thema Nord-Süd Dialog Thema Kinder- und Jugendbeteiligung Thema Gebäudepass Thema Erneuerbare Energien Thema Tag der Regionen Thema Lernen Thema Direktvermarktung Thema Artenvielfalt Forum - März 2002

142 Landschaftsplanung der Gemeinden Von den 86 Städten und Gemeinden haben derzeit 67, also fast 78 %, die Landschaftsplanung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes betrieben. 48 Landschaftspläne sind abschließend festgestellt, während 16 Pläne noch in Bearbeitung oder im abschließenden Verfahren sind. Drei festgestellte Landschaftspläne werden durch eine umfangreiche Überarbeitung fortgeschrieben. Nur 19, überwiegend ländliche Gemeinden mit geringer Bevölkerungsdichte und geringer Entwicklungstendenz haben die gesetzliche Aufgabe zur Erstellung eines Landschaftsplanes noch zurückgestellt. Die fachliche Beratung der Gemeinden während der Bearbeitung der Landschaftspläne wird fortgesetzt, soweit dies von den Gemeinden gewünscht wird. Da das Verständnis für ökologische und planerische Zusammenhänge bei den Gemeindevertretern im allgemeinen aber gering ist und starke, emotional begründete Vorbehalte gegenüber dem Belang Naturschutz/Landschaftspflege bestehen, ist das Ergebnis der Landschaftsplanung im Durchschnitt wenig befriedigend Reitwegekonzept Auf der Ebene der Ämter und Gemeinden des Kreises wird in drei ausgewählten Modellregionen (Barkauer Land, Probstei und Lütjenburg Land) zur Zeit an den Planungen für den Aufbau eigener, örtlicher Reitwegenetze gearbeitet. In allen drei Modellregionen wurden bisher, bis auf die Gemeinde Prasdorf, eigene, örtliche Reitwegenetze noch nicht aufgebaut. Am konkretesten wurden bisher die Planungen für ein regionales Reitwegenetz in der Modellregion Barkauer-Land aufgrund örtlicher Initiativen vorangetrieben. Auf Kreisebene wurde aufgrund des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses vom das überörtliche Reitwegekonzept für den Kreis Plön weiterentwickelt. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Federführung des Amtes 41 hat sich in den letzten Monaten mit den planerischen Überlegungen für die Wegeführung einer überörtlichen Reitwanderroute von Laboe bis zur Kreisgrenze Ostholstein (Ostsee- Höhen-Reitwanderroute R 1) auseinandergesetzt. Die Realisierung dieser überörtlichen Reitwanderroute soll lt. Beschluß des Wirtschaftsausschusses vom weiter verfolgt werden. Da der Kreis aber die Trägerschaft der Maßnahme und damit auch die Investitions- und Folgekosten nicht übernimmt, wird eine Realisierung der rd. 56 km langen Reitwanderroute R 1 erst möglich sein, wenn auf bestehende, örtliche Reitwegenetze in den genannten Modellregionen zurückgegriffen werden kann. Vom Kreis wären dann ggf. noch sogenannte Verbindungslücken zu schließen, um die Reitwanderroute auch durchgängig bereitbar zu machen. Für erste Planungsmaßnahmen, evtl. notwendige Beschilderungen und Werbeprospekte hat der Kreistag im Jahr 2002 einen Betrag von 5.200,00 bereitgestellt.

143 Seenschutz Das vom Kreis Plön gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut und zahlreichen ehrenamtlichen Helfern als Langzeitprogramm durchgeführte Seenbeobachtungsprogramm wird weiter fortgeführt. Der Ergebnisbericht 10 Jahre Seenbeobachtung umfaßt 50 Gewässer und steht kurz vor der Fertigstellung. Insgesamt wurden Daten zur Wasserchemie, zur Sauerstoffsituation und zur Sichttiefe ausgewertet. Diese Daten stellen eine wertvolle Umweltdatenbank dar und ermöglichen eine Aussage zur aktuellen Situation der Gewässer ebenso wie zu ihrer Entwicklung Abwasserbeseitigung Nach wie vor bildet die Abwasserbeseitigung einen Schwerpunkt der wasserbehördlichen Tätigkeiten. In diesem Fachbereich haben sich die Arbeiten über-wiegend von der Erlaubnis- und Genehmigungserteilung zur Beratung, Überwachung und fachtechnischen Prüfung ohne Genehmigungsabschluß verlagert. Im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung ist auch der Klärschlammbeseitigung erhebliche Bedeutung beizumessen. Im vergangenen Jahr nahm die Diskussion um die zukünftige Art der Klärschlammverwertung (als Düngung oder Brennstoffverwertung) zu. Der Anschlußgrad an zentrale Entwässerungsanlagen erhöhte sich in den letzten Jahren durch den ständigen weiteren Ausbau von zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen auf nunmehr ca. 92% der Kreisbevölkerung. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Gewässerreinhaltung geleistet. Durch Finanzierungsmöglichkeiten des Landes mit Mitteln aus der Abwasserabgabe konnten im Jahr 2001 in 2 Gemeinden bzw. in 3 Ortsteilen zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen fertiggestellt werden. Gemeinde / Ortsteil Baukosten Bemerkung Maßnahmen mit Landesfördeung Probsteierhagen / OT Wulfsdorf ,- Euro Kanalisation, Druck rohrleit. u. Pump station Pohnsdorf / OT Pohnsdorf ,- Euro Kanalisation, Druckrohrleit. Stauung / OT Sieversdorf u. Pumpstation Bislang war schwerpunktmäßiges Anliegen der Wasserbehörde, durch Beratung der Gemeinden den Ausbau zentraler Ortsentwässerungsanlagen voranzutreiben. Bei einem derzeitigen Anschlußgrad von ca. 92% verlagert sich der Bearbeitungsschwerpunkt in diesem Fachbereich auf die Beratung und die Überwachung der Anlagenbetreiber.

144 138 Für die Gemeinden Stakendorf, Bendfeld, Rantzau/Sasel, Blekendorf/Nessendorf und Boksee sind zentrale Ortsentwässerungsmaßnahmen in der Planung fertig bzw. in der Bauausführung. Die bauliche Fertigstellung wird voraussichtlich in 2002 bis 2005 erfolgen. Zur Realisierung dieser Maßnahmen wird die Möglichkeit der Landesförderung aus Mitteln der Abwasserabgabe oder die Schuldendiensthilfe des Kreises Plön genutzt. In den Außenbereichslagen und Streusiedlungen ist eine Zentralisierung der Abwasserbeseitigung aus Kostengründen nicht umsetzbar. In diesen Bereichen wird seit 1990 die Nachrüstung der Hauskläranlagen betrieben. Maßnahmen der Nachrüstung werden durch das Land aus Mitteln der Abwasserabgabe gefördert. Im Kreisgebiet befinden sich insgesamt ca Hauskläranlagen. Nachgerüstet wurden bis zum Jahresende ca.1380 Kleinkläranlagen. In diesen Fällen sind die Anlagen mit Sandfiltergräben, Verrieselungsanlagen, Belüftungsaggregaten, Tropfkörpern, Pflanzenfilteranlagen oder Kleinklärteichen ergänzt worden. Zusätzlich zur Nachrüstung wurden im Berichtsjahr 108 neue Hauskläranlagen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen für Wohnhäuser genehmigt. Zu einer qualifizierten Abwasserbehandlung ist die Klärschlammbeseitigung bzw. die sinnvolle Schlammverwertung wichtiger Bestandteil der wasser- und abfallrechtlichen Aufsicht durch die untere Wasserbehörde. Traditionell findet eine landwirtschaftliche Verwertung in Form von Düngung auf Ackerflächen statt. Mit Einführung der Klärschlammverordnung 1992 wurden bindende Regelungen und Begrenzungen der Schadstofffrachten eingeführt. Rückblickend hat es hinsichtlich der Klärschlammqualität kaum Probleme gegeben. Dadurch besteht eine hohe Akzeptanz bei der Landwirtschaft. Zur Zeit besteht eine gesicherte landwirtschaftliche Klärschlammdüngung. Im Berichtsjahr wurden ca m 3 Klärschlamm der Kläranlagen des Kreisgebietes Plön zur Düngung verwendet. Zusätzlich wird aus Nachbarkreisen sowie den Städten Kiel u. Lübeck ca m 3 Klärschlamm im Zuge der landwirtschaftlichen Düngung ausgebracht. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung sind im Kreis Plön insgesamt 934 Einleitungsstellen in Gewässer erfaßt. Von diesen Einleitungen sind 86% Einleitungen aus öffentlichen Kanalisationen. Der Trend zur Nachrüstung der Einleitungsstellen mit Reinigungsanlagen in Form von Sandfängen, Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken hat sich fortgesetzt. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 10 derartige Anlagen erstellt. Insgesamt sind ca. 53% der rd. 800 kommunalen Einleitungsstellen durch den Einbau von Kläreinrichtungen nachgerüstet worden. Durch diese Anlagen werden Schmutzfrachten von Straßen und Schäden bei Ölunfällen in erheblichem Umfang reduziert.

145 139 (10%) vor Sandfänge mit Schwimmstoffrückhaltung (29 %), Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken mit Klärwirkung (7 %) werden in der Regel der Einleitung in die Gewässer eingebaut. Im Zuge der Rufbereitschaft zur Bearbeitung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wurden im Berichtszeitraum 47 Schäden bearbeitet. Diese Schäden konnten teilweise durch die vorerwähnten Reinigungsanlagen für Regenwasser auf das Reinigen der Kanäle und der Kläreinrichtungen beschränkt werden. Dennoch sind Kosten für Sofort-, Folge- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca ,- Euro entstanden, die den Verursachern in Rechnung gestellt wurden Gewässerunterhaltung Im Zuge der Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft wird auf fast allen Ebenen eine Harmonisierung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angestrebt. Dazu gehört auch der Bereich der Wasserwirtschaft mit dem Wasserrecht. So wird im Bereich der europäischen Wasserrechtspolitik seit Jahren diskutiert und gefordert, dass die europäischen Gewässer in einem guten ökologischen Zustand zu erhalten sind bzw. soweit dieser Zustand nicht besteht, die Gewässer entsprechend positiv zu entwickeln sind. Um diese Verhältnisse zu erreichen wurde am die europäische Wasserrahmenrichtline (EU-WRRL) eingeführt. Da die Landesregierung für die Steuerung der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes verantwortlich ist, fällt die Hauptveranwortung in die Zuständigkeit der Landesbehörden. Über neu zu schaffende Organisationsebenen soll die Zielerreichung bzw. die Umsetzung der EU-WRRL gesteuert werden. Geplant sind derzeit: 3 Flußgebietseinheiten -Schlei-Trave, Elbe u. Eider- sowie 34 Bearbeitungsgebiete. Für den Kreis Plön sind seitens der Wasserbehörde im intensiven Zusammenwirken mit den bestehenden Verbänden zwei EU-WRRL- Verbandsgründungen in Vorbereitung. Diesbezüglich sind für die Bereiche Kiel-

Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept

Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept Präsident Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept 2013-2018 der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern 2 3 A. Erläuterungen Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayGlG

Mehr

Gleichstellung in den Kommunen Chancen und Grenzen

Gleichstellung in den Kommunen Chancen und Grenzen Gleichstellung in den Kommunen Chancen und Grenzen Anhörung der Fraktion Grüne im Landtag Positionen und Forderungen der LAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg Übersicht

Mehr

Dienst- und Geschäftsanweisung

Dienst- und Geschäftsanweisung Dienst- und Geschäftsanweisung für die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Hille (DGA G) Die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist eine Aufgabe der Gemeinden.

Mehr

Forum für Migrantinnen und Migranten der Landeshauptstadt Kiel

Forum für Migrantinnen und Migranten der Landeshauptstadt Kiel Forum für Migrantinnen und Migranten der Landeshauptstadt Kiel Forum für Migrantinnen und Migranten Gründung des Forums in seiner heutigen Form im Jahr 2002 Ziel: Interessensvertretung der in Kiel lebenden

Mehr

Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen

Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Definition von Fachberatung und gesetzliche Bestimmungen III.

Mehr

Geschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach

Geschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach Geschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach Präambel Die Internationale Kommission (IK) berät den Gemeinderat und seine Ausschüsse, unterstützt diese durch Anregungen, Empfehlungen und

Mehr

;cv;1tu. o Kreisausschuss. istag Landkreis Rostock. Drucksache Nr.: V ründung: zuständiges Amt / Einbringer: IL- --"

;cv;1tu. o Kreisausschuss. istag Landkreis Rostock. Drucksache Nr.: V ründung: zuständiges Amt / Einbringer: IL- -- istag Landkreis Rostock Drucksache Nr.: V- 108-2013 nn~npr\c1ln für KA und KT) ;cv;1tu zuständiges Amt / Einbringer: IL- --" abschließende Beratung im o Kreisausschuss Der Kreistag beschließt die beiliegende

Mehr

Winfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/

Winfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/ 1 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards) der Kommunalen Jugendarbeit in Bayern Herzog-Heinrich-Str. 7 80336 München www.bjr.de 2 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards)

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/5064 19. Wahlperiode 26.01.10 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ties Rabe (SPD) vom 15.01.10 und Antwort des Senats Betr.: A14-Stellen

Mehr

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom 01.09.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2009 Ü b e r s i c h t 1 Errichtung des Jugendamtes 2 Aufgaben des Jugendamtes 3 Gliederung

Mehr

Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn

Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung GO ) in der Fassung vom 28. Februar 2003 in Verbindung mit

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Wartburgkreises

Satzung für das Jugendamt des Wartburgkreises Satzung für das Jugendamt des Wartburgkreises vom 28.09.1994 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 30.01.2007 Der Kreistag des Wartburgkreises hat am 07.09.1994 die nachstehende Satzung für das Jugendamt

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 2775 15. Wahlperiode 03-06-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika BIrk und Antwort der Landesregierung Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie

Mehr

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX Liebe Grüne, auf Grund der großen Nachfrage geben wir euch hiermit eine Mustergeschäftsführung für grüne Fraktionen an die Hand, die ihr eure lokalen Bedürfnisse und Wünsche zuschneiden und in diesem Sinne

Mehr

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt Juli 2011

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt Juli 2011 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt 1 Juli 2011 Leitlinien für die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin

Mehr

GfG Kommunikationskonzept Stand:

GfG Kommunikationskonzept Stand: GfG Kommunikationskonzept Stand: 23.10.2017 Inhalte des Kommunikationskonzeptes Ziele / Strategie GfG Organisation / Organigramm der Wählergemeinschaft GfG Aufgabenbeschreibung der Funktionen & Gremien

Mehr

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Stand: 07.02.2017 Inhalt Präambel... 3 1 Grundsatz... 4 2 Jugendrat der Stadt Münster... 4 3 Organe... 4 4 Plenum... 4 5 Vorstand... 4 6 Aufgaben des Vorstandes...

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom

Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom Änderungen: 1. 3 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 04.11.2008 Aufgrund

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen Der Kreistag des Landkreises Meißen hat am 28. August 2008 auf Grundlage der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl.

Mehr

der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

der Kreisverwaltung Bad Kreuznach Leitbild der Kreisverwaltung Bad Kreuznach Auf dem Weg zur lernenden Organisation Gemeinsam für die Menschen in unserem Landkreis Präambel Wir Personenkreis sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3248 18. Wahlperiode 04.08.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Mehr

Dr. Jost-Dietrich Busch. Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein

Dr. Jost-Dietrich Busch. Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Dr. Jost-Dietrich Busch Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Kiel 2005 Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein auf der Grundlage der Kreisordnung in

Mehr

Zuständigkeitsordnung des Rates und der Ausschüsse

Zuständigkeitsordnung des Rates und der Ausschüsse Zuständigkeitsordnung des Rates und der Ausschüsse Präambel: Gem. 41 Abs. 2, 57, 58 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der geltenden Fassung in Verbindung mit 13 der Hauptsatzung der Stadt Geseke

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom 25.10.99 Der Stadtrat der Stadt Speyer beschließt aufgrund des 69 Abs. 3 des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) - Kinder und Jugendhilfe - in

Mehr

Tätigkeitsbericht der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht)

Tätigkeitsbericht der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht) Tätigkeitsbericht 2015 2016 der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht) Allgemeines/Einleitung Die Heimaufsicht überprüft, ob in den Einrichtungen bestmögliche Lebensbedingungen für Bewohnerinnen und

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz Auf der Grundlage der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz - 69 71 des VIII Buches Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 1990 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) (BGBl. S. 1163), zuletzt geändert

Mehr

Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen

Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 24.07.2017 Arbeit und Soziales Tel.: 9028 (928) 1450 - II B 2 - E-Mail: kathrin.hohmann@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den

Mehr

Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar

Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar Vorbemerkung Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises (LDK) und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar haben die

Mehr

Satzung. 1 Zusammensetzung

Satzung. 1 Zusammensetzung 1 4. 31 02 Satzung über den Beirat für Naturschutz und den Kreisbeauftragten für Naturschutz beim Kreis Plön (Naturschutzbeiratssatzung Plön) vom 28. April 2011 Aufgrund des 44 Abs. 2 des Gesetzes zum

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001)

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) JgdAmtSatzg. - 34 - SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG -

Mehr

1 Ziele und Aufgaben. (3) Die Aufgabenschwerpunkte des Beirates beziehen sich auf die Lebensbereiche. 2 Rechte und Pflichten

1 Ziele und Aufgaben. (3) Die Aufgabenschwerpunkte des Beirates beziehen sich auf die Lebensbereiche. 2 Rechte und Pflichten Satzung der Stadt Freiburg i.br. über die Beteiligung von in Freiburg lebenden Menschen mit Behinderungen am kommunalen Geschehen (Behindertenbeiratssatzung) vom 06.12.2016 Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Heike Zellmer Regionalmanagerin Prignitz

Heike Zellmer Regionalmanagerin Prignitz Heike Zellmer Regionalmanagerin Prignitz Lage des Landkreises Prignitz im Land Brandenburg: LAG Storchenland Prignitz deckungsgleich mit dem Landkreis Abgrenzung der Region:Die Region bewarb sich in ihren

Mehr

Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung)

Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung) Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung) Aufgrund des 4 in Verbindung mit 47 d und 47 e der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein

Mehr

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse

Mehr

Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung

Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung Mit Beschluss des Kreistages vom 16.07.2012 besteht Übereinstimmung zwischen dem Landkreis und der Stadt Buxtehude, dass die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe von der Stadt Buxtehude für ihr Gebiet

Mehr

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Horizontale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag... 1 2. Wesentliche Ergebnisse... 1 3. Empfehlungen...

Mehr

LEITFADEN. Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente. in den Landratsämtern. zur. in Zusammenarbeit mit. Bayerischer Innovationsring

LEITFADEN. Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente. in den Landratsämtern. zur. in Zusammenarbeit mit. Bayerischer Innovationsring Bayerischer Innovationsring Pilotprojekt Verwaltungsreform des Bayer. Landkreistags LEITFADEN zur Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente in den Landratsämtern in Zusammenarbeit mit Oktober 2002 Inhaltsverzeichnis

Mehr

S A T Z U N G für das Jugendamt des Landkreises Altenkirchen. vom 13. Juli 2004 in der Fassung 09. Juli 2009

S A T Z U N G für das Jugendamt des Landkreises Altenkirchen. vom 13. Juli 2004 in der Fassung 09. Juli 2009 S A T Z U N G für das Jugendamt des Landkreises Altenkirchen vom 13. Juli 2004 in der Fassung 09. Juli 2009 Ü b e r s i c h t 1 Errichtung des Jugendamtes 2 Aufgaben des Jugendamtes 3 Gliederung und Bezeichnung

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom 02.07.2008 - Aufgrund von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006

Mehr

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - 0 Allgemeine Verwaltung Az: 020.05 HAUPTSATZUNG vom 26.07.1963 in Kraft seit 15.10.1963 geändert am: 01.08.1969 in Kraft seit: 01.08.1969 geändert am: 18.10.1974 in Kraft

Mehr

NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA)

NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA) NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA) Novellierung des PsychKG LSA 2 Inhalt 1. Anwendungsbereich 2. Gründe und Ziele

Mehr

Dezernat V, Rems-Murr-Kliniken

Dezernat V, Rems-Murr-Kliniken Sozialausschuss Sitzung am 24.11.2014 Eckpunkte Patientenfürsprecher und Beschwerdemanagement verantwortlich: Dezernat V, Rems-Murr-Kliniken Beratung: 24.11.2014 Sozialausschuss Beschlussfassung: Drucksache

Mehr

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ]

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ] Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe vom [24.1.2012] Präambel Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat mit Beschluss vom 1.12.2011 die Verwaltung beauftragt,

Mehr

Der Oberbürgermeister. Dienstvereinbarung. Betriebliches Gesundheitsmanagement. August

Der Oberbürgermeister. Dienstvereinbarung. Betriebliches Gesundheitsmanagement. August Der Oberbürgermeister Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement August 1 Inhalt Seite 1. Ziele des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.......3 2. Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements...

Mehr

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord Leitbild Präambel Die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte verpflichten unsere Gesellschaft, Menschen bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 183 17. Wahlperiode 25.01.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung Minister für Arbeit,

Mehr

Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Nienburg/Weser bis 2010

Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Nienburg/Weser bis 2010 Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Nienburg/Weser 2008 bis 2010 Gesetzliche Grundlagen der Arbeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter Grundgesetz der Bundesrepublik (GG) Verfassung

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten AUFMERKSAM FÜR DEN MENSCHEN

Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten AUFMERKSAM FÜR DEN MENSCHEN Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten 1. Präambel Die Arbeit im St. Josefshaus für Menschen mit Behinderungen ist geprägt durch den Auftrag der christlichen Nächstenliebe. Dies kommt in unserer

Mehr

position Anforderungen des DGB-Bezirkes Niedersachsen Bremen Sachsen- Anhalt an die Einrichtung der örtlichen Beiräte der Jobcenter

position Anforderungen des DGB-Bezirkes Niedersachsen Bremen Sachsen- Anhalt an die Einrichtung der örtlichen Beiräte der Jobcenter position Anforderungen des DGB-Bezirkes Niedersachsen Bremen Sachsen- Anhalt an die Einrichtung der örtlichen Beiräte der Jobcenter DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I verantwortlich: Lars

Mehr

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld vom 20.08.2010 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012, gültig ab 10.03.2012 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Tagesordnung. Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände: Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss

Tagesordnung. Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände: Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss 41./2016 1-5 Veröffentlichungsdatum: 05.12.2016 20. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des am 26. Mai 2013 gewählten Kreistages am Donnerstag, 15. Dezember 2016, 16:00 Uhr, in Plön Kreisverwaltung,

Mehr

Dem ehrenamtlich tätigen Gesamtvorstand gehören 16 Mitglieder an, wobei sechs Personen den geschäftsführenden Vorstand bilden.

Dem ehrenamtlich tätigen Gesamtvorstand gehören 16 Mitglieder an, wobei sechs Personen den geschäftsführenden Vorstand bilden. Allgemeines zum Kreissportbund Düren Der Kreissportbund Düren beheimatet 370 Mitgliedsvereine mit ca. 79.000 Mitgliedern. Seine räumliche Zuständigkeit umfasst das Gebiet des Kreises Düren. Dem ehrenamtlich

Mehr

Positionspapier der Deutschen Justiz-Gewerkschaft zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte -erarbeitet durch die

Positionspapier der Deutschen Justiz-Gewerkschaft zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte -erarbeitet durch die 1 I. Grundposition Die Justiz als Trägerin der Dritten Gewalt und Garantin des Rechtsstaats steht mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs vor einem grundlegendem Umbruch, der sich nachhaltig

Mehr

Migration und Gesundheit Auftrag aus dem Kommunalen Integrationskonzept im Kreis Herford

Migration und Gesundheit Auftrag aus dem Kommunalen Integrationskonzept im Kreis Herford Migration und Gesundheit Auftrag aus dem Kommunalen Integrationskonzept im Kreis Herford Dr. Angela Heiler Gesundheitskonferenz Kreis Herford und Mirjam Bibi Kommunales Integrationszentrum Kreis Herford

Mehr

Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1

Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1 Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1 I. Aufgaben 1. Förderung und Überwachung der Umsetzung des NGG, Mitwirkung bei allen

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Greiz. 1 Errichtung des Jugendamtes

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Greiz. 1 Errichtung des Jugendamtes Der Kreistag des Landkreises Greiz hat aufgrund des 98 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) die nachstehende Satzung beschlossen:

Mehr

S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster

S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Änderungen sind fett geschrieben Inhalt Präambel 3 1 Grundsätze 4 2 Jugendrat 4 3 Organe 4 4 Plenum 4 5 Vorstand 5 6 Aufgaben des Vorstandes 5 7 Arbeitsgruppen

Mehr

SCHÜTZEN FÖRDERN BETEILIGEN. Programm Kinder- und Jugendpolitik Kanton Schaffhausen. Kurzfassung

SCHÜTZEN FÖRDERN BETEILIGEN. Programm Kinder- und Jugendpolitik Kanton Schaffhausen. Kurzfassung SCHÜTZEN FÖRDERN BETEILIGEN Programm Kinder- und Jugendpolitik 2016-2018 Kanton Schaffhausen Kurzfassung VORWORT Am 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit

Mehr

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch

Mehr

Geschäftsordnung für den Behindertenbeirat der Stadt Schweinfurt. Behinderte Menschen machen einen hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung

Geschäftsordnung für den Behindertenbeirat der Stadt Schweinfurt. Behinderte Menschen machen einen hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung Geschäftsordnung für den Behindertenbeirat der Stadt Schweinfurt Präambel Behinderte Menschen machen einen hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung aus. Im Sinne einer umfassenden Bürgerorientierung sind

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Situation der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Situation der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/751 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom

Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom 19.03.2016 Der Inklusionsbeirat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm hat sich auf seiner

Mehr

für das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg

für das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg 51/1 Satzung für das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes v. 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1163), der 4 und 6 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung

Mehr

18. Wahlperiode Drucksache 18/2075 HESSISCHER LANDTAG 16. 03. 2010 Zur Behandlung im Plenum vorgesehen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend ehemalige Heimkinder in Hessen

Mehr

1. Austauschtreffen DWK Kommunen Projektfortschritt Kreis Düren. Berlin,

1. Austauschtreffen DWK Kommunen Projektfortschritt Kreis Düren. Berlin, Gefördert von: Projektpartner: 1. Austauschtreffen DWK Kommunen Projektfortschritt Kreis Düren Berlin, 16.03.2017 Meilensteine Agenda Demografiewerkstatt Fahrplan Handlungsfelder Durchführung Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

Engagement-Lotsen Programm Hessischen Landesregierung. der

Engagement-Lotsen Programm Hessischen Landesregierung. der Engagement-Lotsen Programm 2017 der Hessischen Landesregierung 1. Engagementförderung mit Engagement-Lotsen Bürgerschaftliches Engagement befindet sich in einem deutlichen Wandel. Neben dem Engagement

Mehr

Hauptsatzung des Amtes Hohe Elbgeest

Hauptsatzung des Amtes Hohe Elbgeest Hauptsatzung des Amtes Hohe Elbgeest Aufgrund des 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes

Mehr

Das Düsseldorfer Stadtentwicklungskonzept Düsseldorf Wachstum fördern, Zukunft gestalten

Das Düsseldorfer Stadtentwicklungskonzept Düsseldorf Wachstum fördern, Zukunft gestalten Das Düsseldorfer Stadtentwicklungskonzept Düsseldorf 2020 + Wachstum fördern, Zukunft gestalten 1. Anlass Am 29. November 2006 beauftragte der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Verwaltung

Mehr

Unbegleitete minderjährige

Unbegleitete minderjährige Unbegleitete minderjährige Ausländer in der Jugendhilfe Zur Notwendigkeit proaktiver Strategien in der Jugendhilfeplanung Kreis Lippe Inga Ribbentrup Ausgangspunkt der Planung im Dezember 2014 Anzahl unbegleiteter

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Langenhagen. in der Fassung vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Langenhagen. in der Fassung vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Langenhagen in der Fassung vom 26.11.2012 (Nordhannoversche Zeitung vom 22.12.2012, in Kraft seit 23.12.2012) Aufgrund des 70 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB

Mehr

Kommunale Integrationszentren - Ein Angebot des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen - Düsseldorf,

Kommunale Integrationszentren - Ein Angebot des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen - Düsseldorf, Kommunale Integrationszentren - Ein Angebot des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen - Düsseldorf, 09.08.2012 1 Grundlage Das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe

Mehr

Satzung. der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom

Satzung. der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom Satzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom 09.08.2014 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat gemäß der 24 Abs. 1 Satz 1 und 56 a der Gemeindeordnung

Mehr

Leitbild der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg

Leitbild der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg Leitbild der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg PRÄAMBEL Moderne kommunale Gleichstellungspolitik ist Gesellschaftspolitik als Querschnittsaufgabe. Sie ist mehr als Förderung

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe

Mehr

Gliederung. Präambel. 1 Allgemeine Vorschrift. 2 Geltungsbereich. 3 Grundsätze. 4 Einwohnerzahl. 5 Zahlungsbestimmungen

Gliederung. Präambel. 1 Allgemeine Vorschrift. 2 Geltungsbereich. 3 Grundsätze. 4 Einwohnerzahl. 5 Zahlungsbestimmungen S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Gemeindevertretung und Ausschüsse in der Gemeinde Letschin (Entschädigungssatzung) vom 20. November 2008 Gliederung Präambel 1 Allgemeine

Mehr

Rahmenkonzeption. Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz

Rahmenkonzeption. Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz RIGG Materialien Nr. 3 Juli 2002 Rahmenkonzeption Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz Herausgegeben vom Rheinland-pfälzischen Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Koordinierungsstelle

Mehr

Bremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit

Bremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit 1 Bremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit Am 16. September 2009 fand zum Thema Kinder- und Jugendarbeit in Zeiten gesellschaftlicher Spaltung an der Hochschule Bremen der 1. Bremer

Mehr

Frauen leben länger als Männer. Sie werden im Durchschnitt 81,8 Jahre alt, Männer 76,2 Jahre.

Frauen leben länger als Männer. Sie werden im Durchschnitt 81,8 Jahre alt, Männer 76,2 Jahre. Daten und Fakten Die Situation von Frauen in Deutschland Demografische Daten Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist weiblich. 51 Prozent (41,9 Millionen) der insgesamt 82,2 Millionen Einwohner sind

Mehr

Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Lauenburg/Elbe

Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Lauenburg/Elbe Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Lauenburg/Elbe Präambel Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen des geltenden Rechts als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden.

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5601 6. Wahlperiode 28.06.2016 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung

Mehr

Nr. Stadt Solingen - BEANTWORTUNG VON ANFRAGEN 01

Nr. Stadt Solingen - BEANTWORTUNG VON ANFRAGEN 01 erstellt am: 25.06.2014 - öffentlich - Personalsituation bei der Solinger Berufsfeuerwehr hier: Anfrage der DSW-Fraktion vom 17.04.2014 unter Bezugnahme auf die Beantwortung 09 in der Ratssitzung vom 10.04.2014

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4159 18. Wahlperiode 13.05.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Mehr

Ausbildung bei der Kreisverwaltung Viersen: AusBildung Zukunft schaffen

Ausbildung bei der Kreisverwaltung Viersen: AusBildung Zukunft schaffen Ausbildung bei der Kreisverwaltung Viersen: AusBildung Zukunft schaffen Verwaltungswirtin/ Verwaltungswirt Ausbildungsteam Kreisverwaltung Viersen: Volkmar Hörning, Daniela Derix, Jennifer Winkels Tel.:

Mehr

Fachorganisation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg.

Fachorganisation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg. Fachorganisation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg www.agjf.de Wofür wir stehen Unser Leitziel: die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist in jeder Gemeinde ein selbstverständlicher

Mehr

Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt

Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt Auf Grund der 5, 8, 45 Abs. 2 Ziff. 9 sowie 128 i.v.m. 121 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat)

Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) Aufgrund der 4 und 42 a) und b) der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der

Mehr

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische Vereinbarung zwischen dem Kanzler der Technischen Universität Dortmund und dem Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Technischen Universität ortmund zur Fort- und Weiterbildung Präambel:

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld 1 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Auf der Grundlage der 6 und 33 Absatz 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S.

Mehr

Satzung. des Jugendamtes im Landkreis Mittelsachsen vom Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 01/08 vom

Satzung. des Jugendamtes im Landkreis Mittelsachsen vom Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 01/08 vom Satzung des Jugendamtes im Landkreis Mittelsachsen vom 21.08.2008 Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 01/08 vom 03.09.2008 Auf der Grundlage des 70 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1197. Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode 25. 04. 2007. der Abg. Alfred Winkler u. a. SPD.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1197. Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode 25. 04. 2007. der Abg. Alfred Winkler u. a. SPD. 14. Wahlperiode 25. 04. 2007 Antrag der Abg. Alfred Winkler u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Die Erfolge des Optionsmodells von Hartz IV im Landkreis Waldshut-Tiengen

Mehr

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Thüringer Gleichstellungsgesetz. Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Thüringer Gleichstellungsgesetz. Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Thüringer Gleichstellungsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Veränderungen zum bisherigen Gesetz www.die-linke-thl.de 2 1 Geltungsbereich Ausweitung des Geltungsbereiches

Mehr

Antwort der Landesregierung

Antwort der Landesregierung 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2912 der Abgeordneten Isabelle Vandre (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7101 Umsetzung des Hochschulpakt 2020 in Brandenburg Namens

Mehr

Projekt Bochumer Seniorenarbeit Veränderungsprozesse als Herausforderung für eine zukunftsorientierte Seniorenarbeit

Projekt Bochumer Seniorenarbeit Veränderungsprozesse als Herausforderung für eine zukunftsorientierte Seniorenarbeit Veränderungsprozesse als Herausforderung für eine zukunftsorientierte Seniorenarbeit Perspektiven zur Umsetzung der Projektergebnisse in die künftige Arbeitspraxis Workshop 30.08.2012 6 Stadtbezirke =

Mehr