Wahlprüfstein DIE LINKE

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1 Wahlprüfstein DIE LINKE Redaktion Krankenratgeber Krankenkassennetz.de GmbH Große Steinstr Halle (Saale) Gesundheitspolitik und Krankenkassen 1. Versicherungssystem Die LINKSPARTEI befürwortet wie die SPD und die GRÜNEN die Einführung einer Bürgerversicherung. Worin unterscheidet sich dieses Gesundheitsreformprojekt der LINKEN von den Modellen der anderen Oppositionsparteien im Bundestag? DIE LINKE hat das Konzept einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung konsequent umgesetzt. Während SPD und Grüne den Wettbewerb beibehalten wollen und ein Versicherungssystem schaffen wollen, in dem PKV und GKV Bürgerversicherungen anbieten, möchten wir, dass alle in Deutschland lebenden Menschen Mitglied der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung werden. Niemand soll aus der Verantwortung entlassen werden weder durch eine Privatversicherung, noch durch eine Beitragsbemessungsgrenze, die die höchsten Einkommen entlastet. Unser Konzept einer solidarischen Bürgerinnen - und Bürgerversicherung sieht die Abschaffung der PKV als Vollversicherung vor und will sie auf Zusatzversicherungen beschränken. Grundsätzlich werden alle Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit sowie alle sonstigen Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge bei der Bemessung des Beitrags zugrunde gelegt. Alle entrichten den gleichen Prozentsatz ihres gesamten Einkommens. Die SPD dagegen möchte die Steuerfinanzierung ausbauen. Nach einer wissenschaftlichen Studie kann bei unserem Modell der Beitragssatz um 5 Prozent auf circa 10,5 Prozent sinken und langfristig dort bleiben. Hierbei ist Abschaffung aller Zuzahlungen bereits eingerechnet. Dies erlaubt Spielräume für Beitragssenkungen, aber auch, um endlich z.b. Pflegekräfte, Hebammen oder Physiotherapeuten angemessen zu entlohnen. Gerecht ist, wenn alle Versicherten den gleichen Beitragssatz auf ihr Einkommen zahlen, nicht Besserverdienende einen niedrigeren. DIE LINKE will deshalb die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen. SPD, Union, Grüne und FDP haben die Arbeitgeber immer weiter entlastet. Wir stehen dafür, sie wieder zur Hälfte zu beteiligen. Zuzahlungen, Zusatz- und Sonderbeiträge sind unsozial und gehören abgeschafft. Die Grünen folgen dem. Die SPD möchte den Sonderbeitrag beibehalten. Hinsichtlich der Familienversicherung plant die SPD den Status quo beizubehalten. Die Grünen wollen die Kinder in der Familienversicherung belassen, Paare aber nur einbeziehen, wenn eine Person wegen Pflege oder Erziehung nicht erwerbstätig ist. DIE LINKE möchte eigenen eigenständigen Versicherungsanspruch für alle, auch für Kinder und Ehepartner, damit

2 niemand abhängig von anderen wird (Vater oder Ehepartner). Wer kein Einkommen hat, wird beitragsfrei versichert. 2. Finanzierung Auf welche Art und Weise will die LINKSPARTEI weitere Einkommensarten neben dem Erwerbseinkünften zur Finanzierung im Gesundheitswesen heranziehen und den bürokratischen Aufwand dabei verträglich gestalten? Bisher füllen freiwillig Versicherte einen Fragebogen zu ihrem Einkommen aus und reichen ihre Einkommenssteuerbescheide bei der zuständigen Krankenkasse ein. Die Rechtsgrundlage dafür steht im SGB V. Danach sind Versicherte zu Auskünften zur Feststellung des Versicherungsstatus und der Beitragspflicht verpflichtet ( 206, Abs. 1 (1) SGB V). Dazu gehört auch die Vorlage von Unterlagen ( 206, Abs. 1 (2) SGB V). Die Fraktion DIE LINKE hat zur Frage, ob die Übermittlung der Daten von den Finanzämtern an die Krankenkassen ohne Aufwand und datenschutzrechtlich unbedenklich durchgeführt werden kann, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass die Datenerhebung über alle Einkommensarten nach dem deutschen Steuerrecht durch Übermittlung dieser Daten von den Finanzbehörden an die Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erfolgen kann. Es sind keine durchgreifenden datenschutzrechtlichen Bedenken ersichtlich. Bereits die aktuellen Übermittlungsbefugnisse des 284 (1) Nummer 1, 3 und 4 SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung sowie der 94 (1) Nummer 2 SGB XI für die gesetzliche Pflegeversicherung eröffnen hinreichende Möglichkeiten. Die steuerrechtliche Zulässigkeit dieses Verfahrens ergibt sich ebenfalls bereits aus der aktuellen Rechtslage des 31 (2) Abgabenordnung (AO). Hier wäre aufgrund des Umfangs der zu erwartenden Aufgabe die Schaffung einer Daten-Abrufverordnung erforderlich, die die konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen einen Missbrauch festlegt. 3. Medizinische Versorgung Wie kann akuten Problemen wie dem Pflegenotstand, der Klinikfinanzierung oder einem drohenden Ärztemangel begegnet werden, um die medizinische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen? Gesundheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Anspruch linker Gesundheitspolitik ist es, allen Menschen in Deutschland unabhängig von der Größe des Geldbeutels eine hochwertige Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Jegliche Rationierung verschärft die bestehende gesundheitliche Ungleichheit. Unter dem neoliberalen Dogma der Eigenverantwortung werden Leistungen gekürzt und Kosten auf versicherte und Patientinnen und Patienten verlagert. Die Folgen: Kliniken schreiben seit Jahren rote Zahlen, der Druck auf die Beschäftigten steigt, es gibt Unter-Über-, Fehlversorgung, Krankenkassen gehen zu einer restriktiven Bewilligungspraxis über, um Zusatzbeiträge zu vermeiden und so fort. Stattdessen macht DIE LINKE Vorschläge, wie die notwendigen Mittel für eine gute Versorgung gerecht erhoben werden können. Dazu muss die Finanzgrundlage auf solide Füße gestellt werden. DIE LINKE fordert, die Leistungen der Pflegeabsicherung so auszugestalten, dass allen Menschen tatsächlich ermöglicht wird, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflege- oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen wollen.

3 Gute Pflege darf nicht von den eigenen finanziellen Möglichkeiten abhängig sein. Wir sehen Pflege als Teil der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge. Pflege und Assistenz müssen sich am individuellen Bedarf des betroffenen Menschen orientieren die Teilkostendeckung muss überwunden werden. Mit der solidarischen BBV kann der Beitragssatz dauerhaft unter 2 Prozent gehalten werden. Das schafft finanzielle Sicherheit und Spielraum für eine grundlegende Pflegereform. Wir fordern eine öffentlich organisierte, angemessen finanzierte und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Länder und Kommunen müssen eine flächendeckende Krankenhausinfrastruktur sichern und für Neuanschaffungen, An- und Umbauten sowie Modernisierungen die erforderlichen Mittel bereitstellen. Die Krankenkassen haben den Betrieb angemessen zu sichern. Die Krankenhausplanung sollte deshalb in der Verantwortung der Länder bleiben. Von der Qualität dieser Planung und ihrer intelligenten Verzahnung mit dem ambulanten Bereich hängen maßgeblich Strukturen und damit auch Finanzbedarfe ab. Probleme der öffentlichen Haushalte dürfen nicht über Kürzungen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge gelöst werden. Wir fordern stattdessen eine sozial gerechte Steuerpolitik des Bundes. Für Defizite bei der Finanzierung von Krankenhäusern, von denen Gefahren für die Versorgung ausgehen, sind öffentliche Mittel bereitzustellen. Hier hat auch der Bund eine Verantwortung. Von den Krankenhäusern muss der Druck genommen werden, Aufgaben auszugliedern und prekäre Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Private Kliniken sind in nichtkommerzielle Trägerschaften zu überführen, der frei-gemeinnützige Bereich ist zu stärken. DIE LINKE will die ineffektive und teure Trennung von ambulanten und stationären Einrichtungen schrittweise überwinden. Niedergelassene Ärzte, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhäuser, ambulante und stationäre Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie diagnostische Zentren müssen sich regional vernetzen und konsequent am Bedarf der Bevölkerung ausrichten. Alle Gesundheitseinrichtungen müssen barrierefrei sein. Die flächendeckende hausärztliche Versorgung in der Fläche, aber auch in sozialen Brennpunkten, ist ein wichtiges Ziel linker Gesundheitspolitik. Sie ist Teil eines umfassenden Konzeptes für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung, das mittelfristig alle Bereiche der Gesundheitsversorgung und alle Gesundheitsberufe einbezieht. Auch wir sehen die ungleiche Verteilung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als Problem. Die Linksfraktion hat in ihrem Antrag Wirksamere Bedarfsplanung zur Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung (Bundestagsdrucksache 17/3215) einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgelegt, um die ärztliche Versorgung im hausärztlichen wie im fachärztlichen Bereich zu sichern. Dafür muss der Bedarf an gesundheitlicher Versorgung auf wissenschaftlicher Basis ermittelt werden. Dafür sind nicht nur die Morbidität, sondern auch die Mobilität, die Handicaps und die Geschlechterverteilung der Versicherten, die Entwicklung der Altersstruktur von Versicherten sowie von Leistungserbringerinnen und - erbringern, die regionale Infrastruktur und die soziale Entwicklung zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung muss kleinräumig organisiert und die Beteiligten vor Ort einbezogen werden. 4. Kassenautonomie und Wettbewerb Die Regierung der Großen Koalition hatte ab 2005 die Autonomie der Krankenkassen bei der Beitragsgestaltung zurückgefahren. Sollte der

4 einheitliche Beitragssatz beibehalten oder wieder abgeschafft werden, um dem Wettbewerb der Kassen neue Impulse zu verleihen? Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen über unterschiedliche Beitragssätze hat zu den überall spürbaren Problemen geführt. Um Zusatzbeiträge zu vermeiden, gehen Krankenkassen zu einer restriktiven Leistungsabwicklung über. Die LINKE stellt sich gegen marktradikale Mechanismen im Gesundheitswesen. Statt Wettbewerb und Privatisierung müssen Solidarität und Parität Leitgedanken der sozialen Sicherungssysteme und vor allem des Gesundheitswesens insgesamt sein. 5. PKV Wie sieht die Zukunft der Privaten Krankenversicherung nach dem politischen Willen der LINKEN aus und wie sollte bei einer eventuellen Reform mit den neun Millionen Privatversicherten umgegangen werden? Das Nebeneinander von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) als Vollversicherung ist unsinnig und einmalig in Europa. Es ist ein Merkmal der Zwei-Klassen-Medizin. In der PKV wird unabhängig vom Einkommen das persönliche Krankheitsrisiko versichert. Privat krankenversichert sind besonders gesunde, junge, kinderlose und gutverdienende Menschen. Der GKV werden dadurch Beiträge von diesen Personengruppen entzogen. So schwächt die PKV nicht nur die Solidarität, sondern gefährdet auch die finanzielle Stabilität der GKV. Die PKV selbst ist als eigenständiges Versicherungssystem langfristig nicht überlebensfähig, da sich ohne neue junge Mitglieder bereits derzeitig existierende Finanzierungsprobleme verstärken. Außerdem führt sie bei nicht wenigen privat Versicherten zu sozialen Härten, wie der neue Notlagentarif, den die Bundesregierung einführen will, erneut verdeutlicht. Umfragen bestätigen: Eine medizinisch hochwertige Versorgung in einem solidarischen System ist vielen Menschen wichtig. Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet den Ausgleich zwischen finanziell Besser- und Schlechtergestellten sowie zwischen Gesunden und Kranken. Viele Menschen empfinden die Zwei-Klassen-Medizin als zutiefst ungerecht. Auch viele privat Versicherte sind insbesondere angesichts explodierender Zahlungen im Alter einer solidarischen Finanzierung gegenüber aufgeschlossen. 6. Solidargerechtigkeit Wie können zukünftig Geringverdiener und andere finanziell schlechter gestellte Menschen vor Überforderung und Abdrängung in eine Zweiklassenmedizin geschützt werden? Wir streiten für ein solide finanziertes öffentliches Gesundheitssystem. Krankenkassen müssen wieder ihre eigentlichen Aufgaben erfüllen: Leistungen zu finanzieren, Anwalt der Versicherten im Gesundheitssystem zu sein und eine qualitativ hochwertige Versorgung für alle Menschen einzufordern. Durch den niedrigeren Beitragssatz in unserer solidarischen BBV von knapp über 10 Prozent wären bis zu einem Einkommen von Euro im Monat noch deutliche Einsparungen spürbar. Die unteren und mittleren Einkommen würden entlastet. Zuzahlungen und Zusatzbeiträge wollen wir abschaffen. Sie sind ungerecht und entfalten eine unsoziale Wirkung. Wir wenden uns gegen jede Art der Zwei-Klassen-Medizin. Reiche dürfen nicht anders

5 behandelt werden als Arme. Da für die Behandlung von Privatpatientinnen und Patienten mehr Geld gezahlt wird, werden sie häufig bevorzugt, etwa bei den Wartezeiten. DIE LINKE will als einzige Partei die Privatkassen als Vollversicherung abschaffen und so die Zwei- Klassen-Medizin effektiv bekämpfen. 7. Höhe des Beitragssatzes konkret Wo sehen sie bei stabiler Konjunktur den Beitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber am Ende der kommenden Legislaturperiode im Jahr 2017? Wir haben die Beitragsentwicklung im Status quo und bei Einführung des Modells der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung durch eine unabhängige makroökonometrische Studie 1 simulieren lassen. Im Status quo würde der Beitragssatz im Jahr 2017 auf 16,7 Prozent steigen also 7, 5 Prozent für Arbeitgeber und 9 Prozent für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner. Die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung ergibt einen Beitragssatz von 10, 2 Prozent 5, 1 Prozent für Arbeitgeber, 5, 1 Prozent für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner. 1 Bartsch, Klaus (2011): Eine Simulationsstudie zu den kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungen der Beitragssätze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Konzept einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Gutachten im Auftrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Neuendorf, im August 2011.

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