Liebe Kolleginnen und Kollegen!
|
|
- Babette Sara Langenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kalenderjahr 2006 geht dem Ende zu und wir blicken bereits auf ein gutes Drittel des laufenden Schuljahres zurück. Seit September haben Sie schon viel Engagement in den Schulalltag eingebracht und in dieser Zeit hat sich auch in der Standesvertretung viel getan. Durch viele Verhandlungen und Gespräche mit dem Dienstgeber haben wir erreicht, dass alle jungen Kolleginnen und Kollegen weiterbeschäftigt werden konnten. Auch Neuaufnahmen wurden inzwischen ermöglicht. Belohnungen für administrative Tätigkeiten für klassenführende Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schulleiterinnen und Schulleiter wurden ausverhandelt und inzwischen ausbezahlt. Die Schwierigkeiten mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern standen immer wieder im Mittelpunkt der medialen Berichterstattung. Mit dem Aufzeigen der Probleme werden diese jedoch noch nicht gelöst. Wir fordern daher, dass den Lehrerinnen und Lehrern effiziente Unterstützung bei dieser schwierigen Aufgabe gewährt wird und dass vor allem die Erziehungsberechtigten ihren Verpflichtungen nachzukommen haben. Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Wir fordern die Beschlussfassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Parlament und erwarten auch eindeutige Signale des Landes OÖ, so wie es bereits andere Bundesländer vorgezeigt haben. Ein spannendes, arbeitsreiches Jahr geht für uns zu Ende. Auch im neuen Jahr werden wir uns wieder allen Herausforderungen stellen. In diesem Sinne stehen wir Ihnen mit unseren Informationen und unserer Unterstützung auch 2007 gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und geruhsame Ferialtage sowie alles Gute für das neue Jahr 2007! Walter Wernhart Vorsitzender des Zentralausschusses Paul Kimberger Vorsitzender der Landessektion 1
2 1. Gehaltsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen Die Gehälter der öffentlich Bediensteten steigen ab 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2007 inklusive aller Zulagen und Nebengebühren staffelwirksam um 2,35 %. Dieser Gehaltsabschluss gewährleistet die volle Inflationsabgeltung (1,57 %) und gibt den Kolleginnen und Kollegen einen gerechten Anteil am Wirtschaftswachstum (0,78 %). Die große Anzahl der GÖD-Mitglieder hat dem Verhandlungsteam die für diesen Erfolg erforderliche Kraft gegeben. Dies erklärt GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer zum Abschluss der Gehaltsrunde für Dieses beachtenswerte Ergebnis darf als schöner Erfolg des Verhandlungsteams der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gesehen werden und ist vor allem dank der Unterstützung durch die vielen GÖD-Mitglieder erreicht worden. Es hat sich wieder gezeigt, dass nur eine starke gewerkschaftliche Standesvertretung - die GÖD ist der einzige vom Dienstgeber anerkannte Verhandlungspartner - Forderungen erfolgreich für die Kollegenschaft beim Dienstgeber durchsetzen kann. Dieser Gehaltsabschluss gilt für alle öffentlich Bediensteten - wir freuen uns, wenn auch Nichtmitglieder sich zum Beitritt zur GÖD im Sinne einer starken Solidargemeinschaft entschließen (Formulare im Anhang). Die genauen Gehaltstabellen für 2007 finden Sie in der Novemberausgabe der PV-News (PV-News 4.pdf) und in den Zeitschriften der GÖD bzw. der Bundessektion für Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer. 2. Mitgliederwerbeaktion der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖ Der Landesvorstand der GÖD OÖ hat eine neue Mitgliederwerbeaktion gestartet. Es gibt viele gute Gründe, Mitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu werden. Der letzte Gehaltsabschluss in der Höhe von 2,35 % ist sicher eines der wichtigsten Argumente! Als Mitglied genießen Sie aber auch viele andere Vorteile, wie den Bildungsförderungsbeitrag, aktuelle Publikationen und Informationen, professionelle Beratung und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten (Rechtsschutz!), finanzielle Unterstützungen und vieles andere mehr. 2
3 Nichts ist selbstverständlich - nur durch eine starke Mitgliederdichte haben die GÖD und somit auch wir als die Sektion Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Durchsetzungskraft gegenüber dem Dienstgeber! Wir wollen neue Mitglieder gewinnen, um den künftigen Herausforderungen noch effektiver begegnen zu können. Werden Sie daher Mitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Sektion Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer, und stärken Sie somit unsere Position als anerkannte Interessenvertretung und einzigem Verhandlungspartner mit dem Dienstgeber (Formulare im Anhang). Als Dankeschön erhält jeder Werber/jede Werberin pro geworbenem Mitglied einen Gutschein der Firma Thalia im Wert von EUR 10,--. Ebenso begrüßen wir alle neuen Mitglieder mit einem Gutschein der Firma Thalia im Wert von EUR 10,--. Diese Mitgliederwerbeaktion endet voraussichtlich mit dem ÖGB-Bundeskongress Ende Jänner Supplierungen an ganztägigen Schulformen Der Landesschulrat für OÖ hat für die kurzfristige Vertretung im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen folgende Regelungen getroffen: Wenn Betreuungspersonen für die individuelle Lernzeit oder für die Betreuung im Freizeitbereich ausfallen, hat eine Vertretung zu erfolgen. Die Verantwortung für die Erstellung von Supplier- und Vertretungsplänen in der Tagesbetreuung obliegt dem Schulleiter bzw. dem Leiter des Betreuungsteiles, dieser kann im Bedarfsfall auch Lehrer zu Vertretungen in der individuellen Lernzeit bzw. im Freizeitbereich verpflichten. Sowohl für die kurzfristige Vertretung in der individuellen Lernzeit als auch für die kurzfristige Vertretung im Freizeitbereich werden Einzelmehrdienstleistungen gemäß 50 Abs. 4 und 5 LDG 1984 bezahlt. Die Supplierungen im Betreuungsteil zählen wie andere Supplierungen zur Gänze für die Erfüllung der 10 Stunden gemäß 43 Abs. 2 Z 3 LDG Vertretung in der individuellen Lernzeit (gültig ab 11. September 2006) Diese Vertretungsstunden sind rückwirkend ab als eigenes Ereignis Suppl.BINL in e*sa einzugeben. Die bereits eingegebenen Vertretungsstunden sind bei den Auswirkungen in e*sa zu löschen, das heißt: bisher gehaltene Supplierstunden in der individuellen Lernzeit werden im Sinne des 2. Absatzes angerechnet. 3
4 Vertretung im Freizeitbereich (gültig ab 1. November 2006) Die Vertretungsstunden im Freizeitbereich sind ab November 2006 mit der neuen Ursachengruppe als Einzelsupplierungen in e*sa einzugeben. Für die Monate September und Oktober 2006 werden diese Stunden mit á EUR 28,-- abgegolten. Diese Stunden sind - wie bisher - am Excel-Formular abzurechnen. Ab 1. November 2006 werden auch die Supplierungen im Freizeitbereich im Sinne des 2. Absatzes angerechnet. Eine Vertretung bei der Mittagsaufsicht ist - wie bisher - mit dem Excel-Formular zu melden. 4. Aufsichtserlass Auf die Anfragen des Zentralausschusses an den Landesschulrat bezüglich der Beaufsichtigung muslimischer Schüler/innen während des katholischen bzw. evangelischen Religionsunterrichtes hat W.HR Dr. Johann Kepplinger folgende Auskunft gegeben: Gemäß 2 Abs. 4 der VO über die Schulordnung kann durch die Hausordnung das Verlassen des Schulgebäudes bzw. Schulgeländes gestattet werden, sofern es eine entsprechende Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gibt. Die Hausordnung müsste gegebenenfalls durch das Schulforum adaptiert werden. Verlassen diese Kinder das Schulgelände nicht, ist gemäß 3 Pkt. 1 des Aufsichtserlasses eine Beaufsichtigung auf jeden Fall einzurichten. Auch eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder könnten sich ohne Beaufsichtigung in der Schule aufhalten, entbindet die Schule nicht von dieser Pflicht, da es sich bei der Aufsicht um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt. Es sind daher jene Kinder, die während dieser Zeit nicht in anderen Klassen zur Aufsicht untergebracht werden können, gesondert zu beaufsichtigen. Gemäß 51 Abs. 3 i.v.m. 56 SchUG liegt die Verantwortung, eine entsprechende Beaufsichtigung einzurichten, beim Schulleiter. 4
5 5. Weihnachtszuschuss für Lehrerkinder Die Aktion Weihnachtszuschuss für Lehrerkinder wird in Absprache zwischen Landesschulrat und Personalvertretung auch im Schuljahr 2006/07 unter denselben Bedingungen wie im Vorjahr fortgesetzt. Alle Lehrer erhalten vom Landesschulrat für OÖ einen Betrag von EUR 37,-- pro Kind. Die Auszahlung erfolgt (bzw. erfolgte bereits) ohne Ansuchen für all jene Lehrerinnen und Lehrer, die die Kinderzulage (siehe Gehaltszettel) beziehen und zwar: 1. pragmatische Lehrer (im Dienst bzw. im Beschäftigungsverbot) mit Monatsbezug am Vertragslehrer (im Dienst) mit laufendem Monatsbezug am pragmatische Lehrer in Mutterschafts- bzw. Väterkarenz mit Kinderbetreuungsgeld am Vertragslehrerinnen im Beschäftigungsverbot am Vertragslehrer in Mutterschafts- bzw. Väterkarenz am Der Zuschuss scheint auf dem Gehaltszettel unter Sonstige Vergütung auf. Ein eigenes Ansuchen an den Landesschulrat i m D i e n s t w e g (siehe Anhang) Termin: müssen nur jene Lehrerinnen und Lehrer stellen, die deshalb selbst keine Kinderzulage beziehen, weil ihr Ehepartner als öffentlich Bediensteter Anspruch auf die Kinderzulage hat. Die Auszahlung erfolgt je nach Einlangen der Ansuchen ab Jänner Der Antrag muss bis längstens eingereicht werden! Lehrerinnen und Lehrer, die derzeit aufgrund eines unbezahlten Urlaubes keine Bezüge haben, können in diese Aktion nicht einbezogen werden. Wenn beide Elternteile Lehrer einer APS sind oder der andere Elternteil Lehrer an einer berufsbildenden Pflichtschule ist, erhält nur einer den Zuschuss und zwar der, der die Kinderzulage bezieht. 5
6 6. Pendlerpauschale und amtliches Kilometergeld Das kleine Pendlerpauschale beträgt ab 20 km... jährlich EUR 495,-- ab 40 km... jährlich EUR 981,-- ab 60 km... jährlich EUR 1.467,-- Das große Pendlerpauschale beträgt ab 2 km... jährlich EUR 270,-- ab 20 km... jährlich EUR 1.071,-- ab 40 km... jährlich EUR 1.863,-- ab 60 km... jährlich EUR 2.664,-- Aktuelle Kilometergeldsätze: Euro PKW 0,376 Motorfahrräder und Motorräder bis 250 cm 3 0,119 Motorräder über 250 cm 3 0,212 Mitfahrer 0,045 Fußweg oder Fahrrad: für die ersten 5 km ab dem 6. km 0,233 0, Vorlage von Kirchenbeitragsbelegen Dienstnehmer, welche im Jahr 2006 vom Land Oberösterreich ganzjährig(!) Arbeitslohn erhalten haben, können die im Kalenderjahr 2006 eingezahlten Kirchenbeiträge (bis maximal EUR 100,--) für die Jahreslohnsteuerneuberechnung 2006 beim Dienstgeber geltend machen. Die Kirchenbeitragsbelege müssen - unter Angabe der Ordnungszahl (PA-Referat, Pers.-Nr.) oder der Sozialversicherungsnummer (siehe Gehaltszettel) - bis spätestens 15. Jänner 2007 an die Personalverrechnung, Klosterstraße 7, 4021 Linz (Landhaus), übermittelt werden. Ausgeschlossen davon sind Bedienstete, welche im Jahr Präsenzdienst geleistet - Krankengeld erhalten - einen Lohnsteuerfreibetrag vorgemerkt haben 6
7 sowie jene, die sich in diesem Jahr in - Beschäftigungsverbot oder - Karenz befunden haben. (Diese Dienstnehmer können eine Arbeitnehmerveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen und die eingezahlten Kirchenbeiträge dort geltend machen.) 8. Jahreslohnzettel Für alle Bezugsempfänger müssen die Lohnzetteldaten vom Dienstgeber an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Den Wohnsitzfinanzämtern stehen diese Daten daher automatisch zur Verfügung. Eine Anforderung von Jahreslohnzetteln für Finanzamtszwecke ist somit nicht notwendig. Lohnzettel, die für andere Zwecke benötigt werden, können unter der am monatlichen Gehaltszettel angegebenen Telefonnummer oder schriftlich (auch per unter pvr.post@ooe.gv.at) unter Angabe der Ordnungszahl (PA-Referat, Pers.-Nr.) bei der Personalverrechnung angefordert werden. Diese Lohnzettel werden ab ausgestellt und dann automatisch versendet. Eine frühere Ausstellung ist nicht möglich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der/die für Sie zuständige Bearbeiter/in (Name und Telefonnummer siehe Gehaltszettel) der Personalverrechnung gerne zur Verfügung. 9. Einkaufsgutscheine Im Zentralausschuss sind Gutscheine mit 10%igem Rabatt für folgende Geschäfte erhältlich: Thalia (ehemals Amadeus/Landesverlag) Parfümerie Douglas Sport Eybl Quirin-Haslinger Hinweis: Gutscheine können auch nach telefonischer Bestellung zugesandt werden, Tel.-Nr.: (0732) Die Zusendung erfolgt unmittelbar nach Einlangen des Betrages auf das Konto: , BLZ: , bei der Raiffeisen-Landesbank OÖ. 7
8 10. Neues LKUF-Kurhaus - Gutscheine Das neue LKUF-Kurhaus in Bad Leonfelden Spa Bründl mit dem Schwerpunkt Kneippen wird im Mai 2007 fertig gestellt sein. Dieses Hotel ist nicht nur das Kurhaus für LKUF-Versicherte, sondern das neue Haus bietet auch die Möglichkeit für Wellnessaufenthalte sowohl für LKUF-Versicherte als auch für Nicht-LKUF- Versicherte! Ab sofort bietet das Spa-Bründl-Hotel Geschenkgutscheine an. Es sind Gutscheine zu folgenden Werten erhältlich: EUR 20,-- EUR 50,-- EUR 100,-- Diese Gutscheine werden wie Bargeld behandelt und sind für alle Bereiche im Hotel gültig (Zimmer, Restaurant, Bar, Massagen, ). Sie sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Die Gutscheine können entweder direkt oder per oder per Fax bestellt werden. Kontaktadresse: Spa-Hotel Bründl Badweg 1, 4190 Bad Leonfelden Tel.: (07213) Fax: (07213) info@hotelbruendl.at Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr 8
9 11. Weihnachtsferien - Bürozeiten in Zentralausschuss und Landessektion Unser Büro ist in den Weihnachtsferien von bis geschlossen. An den übrigen Tagen stehen wir Ihnen zu den gewohnten Bürozeiten für Beratung und Anfragen zur Verfügung. Wir ersuchen Sie jedoch im Falle einer Vorsprache um eine telefonische Terminvereinbarung. Die Mitglieder des Zentralausschusses und der Landessektion wünschen allen Kolleginnen und Kollegen ein gesegnetes Weihnachtsfest, erholsame Weihnachtsferien und ein erfolgreiches Jahr 2007! Linz, 6. Dezember 2006 Für den Zentralausschuss: Für die Landessektion: Walter Wernhart Vorsitzender Paul Kimberger Vorsitzender 9
10 GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST Sektion Pflichtschullehrer Leonfeldner Str Linz Tel.: (0732) DVR: Bundessektion 10 Werber: Mitglieds-Anmeldung Beitrittsdatum ab: Akad. Titel Name Vorname Geboren am: Staatsb.: Postleitzahl: Schule: Wohnadresse: Ort Straße Anschrift der Schule: Straße PLZ Ort Mit der Mitgliedsanmeldung nehme ich die Bestimmungen des 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes zum Schutz der Arbeits- und Versammlungsfreiheit (Antiterrorgesetz) zur Kenntnis und erkläre mich damit einverstanden, dass der Beitragsabzug nach den jeweils geltenden Richtlinien erfolgt und meine oben angeführten Daten automationsunterstützt verarbeitet und für Organisationszwecke benutzt werden. Ordnungsbegriff: DKZ ZALI SV-NR. GEB.DAT Vertragslehrer Pragm. Lehrer Titel: Unterschrift Über die Aufnahme als Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbundes entscheidet der Vorstand der GÖD. - Es wird ersucht, die Mitgliedsanmeldung deutlich leserlich, in Blockschrift oder Maschinschrift auszufüllen und einfach zu übersenden. Waren Sie bereits Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbundes ab 1945: Wenn ja, bei welcher Gewerkschaft: Ja - Nein Während welcher Zeit: Angabe der Mitglieds-Nummer: Die Anrechnung von Beitragszeiten anderer dem Österreichischen Gewerkschaftsbund angehörenden Gewerkschaften kann nur nach Vorlage eines Mitgliedsbuches oder einer Bestätigung erfolgen. Das Mitgliedsbuch der früheren Gewerkschaft ist bei Anrechnung von Beitragszeiten beizulegen. Auszug aus dem Bundesgesetz zum Schutz der Arbeits- und der Versammlungsfreiheit (Antiterrorgesetz), BG. 196 vom 6. Juli 1954, 2 Abs. 2, Beträge zu kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen dürfen vom Arbeitnehmer nur insoweit vom Entgelt des Arbeitnehmers abgezogen oder in Empfang genommen werden, als dies ausdrücklich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird. Diese Vereinbarung kann vierteljährlich schriftlich gekündigt werden.
11 Name Vorname Geburtsdatum PLZ Wohnort Straße Schule GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST Sektion Pflichtschullehrer Leonfeldner Str Linz Zur Weiterleitung an die Personalverrechnung beim Amt der oö. Landesregierung Gemäß 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1954, BGBl. Nr. 196, ersuche ich, den von mir zu leistenden Gewerkschaftsbeitrag in der vom Österreichischen Gewerkschaftsbund für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst jeweils beschlossenen Höhe von meinen Bezügen allmonatlich einzubehalten und schlage vor, ihn auf das Postscheckkonto Nr der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Wien zu überweisen. Ich bitte um schriftliche Mitteilung, ob mein Vorschlag angenommen wird. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten, die für den Organisationsgebrauch notwendig sind, automationsunterstützt verarbeitet und an die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst weitergeleitet werden. Ort, am Datum Unterschrift ANMERKUNG 1. Bundesgesetz vom 5. April 1930, BGBl. Nr. 113, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1954, BGBl. Nr. 196: 2 Abs. 2 "Beiträge zu kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen dürfen vom Arbeitgeber nur insoweit vom Entgelt des Arbeitnehmers abgezogen oder in Empfang genommen werden, als dies ausdrücklich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird. Diese Vereinbarung kann vierteljährlich schriftlich gekündigt werden". 2. Unter Bruttomonatsbezug im Sinne dieses Schriftwechsels ist zu verstehen: a) bei öffentlich-rechtlich Bediensteten des Dienststandes: alle für die Ruhegenussberechnung anrechenbaren Bezugsteile, einschließlich der Teuerungszuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung; b) bei Vertragsbediensteten: das jeweils zustehende Vertragsentgelt, soweit es bei öffentlich-rechtlich Bediensteten für den Ruhegenuss anrechenbar wäre, einschließlich der Teuerungszuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung; c) bei Empfängern von Ruhe- und Versorgungsgenüssen: der Ruhe- und Versorgungsgenuss, einschließlich der Teuerungszuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung, Familienzulagen, Wohnungsbeihilfe und Kinderbeihilfe.
12 Familienname Vorname(n) Personalnummer Dienstverhältnis: Pragmatisch IL IIL Schule Schulkennzahl Privatadresse (Straße, PLZ, Ort) Landesschulrat für Oberösterreich 4040 Linz (im Dienstweg) Weihnachtszuschuss für Lehrerkinder Ich ersuche um Auszahlung des Weihnachtszuschusses durch den Landesschulrat für OÖ für mein Kind/ meine Kinder, für das/ die der andere Elternteil die Kinderzulage oder eine derartige Zulage beim Dienstgeber bezieht. 1. Kind: 2. Kind: 3. Kind: 4. Kind: Beilagen: Dezembergehaltszettel des anderen Elternteiles auf dem die (Kinder-) Zulage ersichtlich ist oder aktuelle Familienbeihilfenbestätigung Eingangsstempel Schule Zahl Mit freundlichen Grüßen Datum Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller Bezirksschulrat Eingangsstempel BSR - Zahl Datum Unterschrift Schulleiter/in Für den/die Vorsitzende/n: Landesschulrat für Oberösterreich 4040 Linz Eingangsstempel LSR - Zahl Datum Bearbeitungsvermerke für LSR: Geldaushilfe: Unterschrift Anlässlich des Weihnachtsfestes ist der/dem Obgenannten gem. 25 Abs. 4 VBG 1948 bzw. 23 Abs. 3 GG 1956 eine einmalige Geldaushilfe flüssigzumachen Höhe der Geldaushilfe: Euro 1. A1C 2. PVR: zur Flüssigmachung Für den Amtsführenden Präsidenten: 3. EINLEGEN
Großdemonstration in Wien
AHS- INFORMATION Nachrichtendienst der AHS-Gewerkschaft An alle Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und Landesleitungen Wien, am 13. Dezember 2013 RUNDSCHREIBEN 10 (Schuljahr 2013/2014) Großdemonstration
MehrM E R K B LATT - GEBURT EINES KINDES
Zentralausschuss für berufsbildende Pflichtschulen Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, Tel.: 0732/71 97 00-150, Fax: 0732/7720-259494 Email: albert.arzt@ooe.gv.at, judith.roth@ooe.gv.at, andreas.mascher@ooe.gv.at
MehrIn der Anlage werden Ihnen die ab geltenden Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen übermittelt.
LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Schuhmann Tel: 0732 / 7071-1311 Fax: 0732 / 7071-1290 E-mail: lsr@lsr-ooe.gv.at
MehrIn der Anlage werden Ihnen die ab geltenden Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen übermittelt.
LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Schuhmann Tel: 0732 / 7071-1311 Fax: 0732 / 7071-1290 E-mail: lsr@lsr-ooe.gv.at
Mehr> Alle können und sollen teilnehmen! > Kindesweglegung. > Kulterer&Co lassen grüßen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ruft zu einer Großdemonstration in Wien auf (siehe Anhänge). Um die flächendeckende Verständigung aller Kolleginnen und Kollegen an
MehrIhr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- A1-3/2-2015 04.03.2015
Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Bearbeiterin: Fr. Schuhmann Bildungsregionen in Oberösterreich Tel: 0732 / 7071-1311 Fax: 0732 / 7071-9210 E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at http://www.lsr-ooe.gv.at _ Ihr Zeichen
Mehrgesetzliche Interessenvertretung Z ENTRALAUSSCHUSS für berufsbildende Pflichtschulen
gesetzliche Interessenvertretung Personalvertretung der OÖ. Berufsschullehrer Z ENTRALAUSSCHUSS für berufsbildende Pflichtschulen Vorsitzender: BOL Albert Arzt, Berufsschule Kremsmünster dienstfreigestellt
MehrLiebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über aktuelle Themen, wie die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl usw., haben wir Sie durch unsere PV-News in den letzten Wochen umgehend informiert. Mit der neuen Ausgabe
Mehr1) Anstellungs- und Versetzungssituation. 2) Vertrag
BASICS 1) Anstellungs- und Versetzungssituation 2) Vertrag Vertrag mit dem Land NÖ / Verwaltungsbereich LSR. Dieser Vertrag ist ein befristeter II L Vertrag. II L Verträge: sind befristet auf ein Schuljahr
MehrLeistungen des Landes NÖ für Ärztinnen und Ärzte
LAND NIEDERÖSTERREICH Leistungen des Landes NÖ für Ärztinnen und Ärzte Anwendungsbereich NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) Stand 1. Jänner 2018 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Seite
Mehr1. Zeitkonto: 61 Abs 13 bis 18 Gehaltsgesetz 1956
LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mag. Ritzberger Tel: 0732 / 7071-3291 Fax: 0732 / 7071-3380 E-mail:
MehrIhr Zeichen vom Unser Zeichen vom A1 3/
LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Wally Tel: 0732 / 7071-1431 Fax: 0732 / 7071-1290
MehrElterninformation. bis jährlich 4.000,-- 104,-- ab 4.001,-- bis 5.500,-- 72,-- bei Aufenthalt in einem WIJUG-Heim Bemessungsgrundlage wie oben 56,--
Elterninformation Schülerunterstützung für die Teilnahme an Sport- und Projektwochen Sehr geehrte gnädige Frau! Sehr geehrter gnädiger Herr! Liebe Eltern! Die Gemeinde Wien gewährt bedürftigen Schülern,
MehrPersonalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss
ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Februar 2010 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT
Mehr1-8. Gewerkschaft öffentlicher Dienst. Nur gemeinsam. stark! Bundesvertretung 16
Gewerkschaft öffentlicher Dienst 1-8 Nur gemeinsam sind wir stark! Bundesvertretung 16 Gewerkschaft öffentlicher Dienst Kontakt Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (Bundesvertretung 16): Tel. 01 53454-125
MehrPersonalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss
ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld März 2008 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT
Mehrstehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016
Im stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 IHRE SCHWANGERSCHAFT & IHR BERUF Wir haben die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick Sie haben uns Ihre Schwangerschaft mitgeteilt und
MehrAlle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten!
Elternteilzeit Alle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten! www.proge-frauen.at RECHT AUF ELTERNTEILZEIT Das Bundesgesetz über die Elternteilzeit ist mit
MehrSCHNUPPERLEHRE. » Beachten Sie: BERUFSORIENTIERUNG FÜR JUGENDLICHE DREI VARIANTEN DER SCHNUPPERLEHRE :
SCHNUPPERLEHRE BERUFSORIENTIERUNG FÜR JUGENDLICHE Schnuppern ist das kurzfristige und entgeltfreie Beobachten und Verrichten einzelner Tätigkeiten in einem Betrieb durch Jugendliche. Die Schnupperlehre
MehrRUNDSCHREIBEN NR. 1 / Juni 2013
RUNDSCHREIBEN NR. 1 / Juni 2013 I n h a l t : 1) Unterrichtsverpflichtung für Integrationslehrer/innen an HS/NMS/PTS 2) Neue Verbundtarife mit 1. Juli 2013 3) Neue Adresse der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
MehrNachname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Ist nur auszufüllen, wenn der Zuschusswerber oder die Zuschusswerberin nicht die pflegebedürftige Person ist.
Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft Soziales und Integration (IVa) Landhaus Römerstraße15 6901 Bregenz Eingangsstempel des Landes A N S U C H E N auf Gewährung eines Zuschusses
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen
MehrZentralausschuss und Gewerkschaft der Landwirtschaftslehrer/innen O.Ö. Rundschreiben Nr. 2
Zentralausschuss und Gewerkschaft der Landwirtschaftslehrer/innen O.Ö. 4782 St. Florian/Inn, Otterbach 9 Tel. 07712 29 549 Fax : 0732 7720 259 499 alfons.burtscher@ooe.gv.at mobil: 0664 39 19 953 Rundschreiben
MehrElterninformation. Schülerunterstützung für die Teilnahme an Sport- und Projektwochen
Elterninformation I L~~ Stadtschulrat iürwien Schülerunterstützung für die Teilnahme an Sport- und Projektwochen Sehr geehrte gnädige Frau! Sehr geehrter gnädiger Herr! Liebe Eltern! Die Gemeinde Wien
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/2090-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 9. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf
MehrANSUCHEN um KOSTENLOSE BEISTELLUNG DES UNTERRICHTSBEDARFES (Freilernmittel)
Kultur und Bildung, Schulen ANSUCHEN um KOSTENLOSE BEISTELLUNG DES UNTERRICHTSBEDARFES (Freilernmittel) SCHULJAHR: 1. Angaben zum/zur ANTRAGSTELLER/IN (Erziehungsberechtigte/er) Familienname, Vorname Wohnadresse
MehrBeitragsgrundlagennachweis ab Seite
Beitragsgrundlagennachweis ab 1. 1. 2003 1. Seite 3 1 3a 2 4 5 6 7 10 8 9-1 - Beitragsgrundlagennachweis ab 1. 1. 2003 2. Seite - 2 - Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis ab 1. Jänner 2003 Hinweise
MehrVorname Vorname Geburtsdatum Geburtsdatum
Antrag für Betreuungsgutscheine Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt, gut leserlich und unterschrieben an die Gemeinde Elgg, Sozialabteilung, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, zu senden. Es muss sofort nach Vertragsunterzeichnung
Mehr1. Bestellungsantrag. Wirtschaftsprüfer.
1. Bestellungsantrag An die Kammer der Wirtschaftstreuhänder E-Mail: mikes@kwt.or.at Schönbrunner Straße 222-228/Stg. 1/6. OG/Top 2 1120 Wien Familien-und Vorname(n): Mitgliedsnummer: Ordentlicher Wohnsitz:
Mehr(10-stellig) Steuerberater.
1. Bestellungsantrag An die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer EMail: pruefung@ksw.or.at Schönbrunner Straße 222228/Stg. 1/6. OG/Top 2 1120 Wien Familienund Vorname(n):* Titel(n):* Mitgliedsnummer:
MehrMerkblatt für Schulerhalter Beilage 2
Merkblatt für Schulerhalter Beilage 2 Aufgaben des Schulerhalters bei schulischer Nachmittagsbetreuung Eine ganztägige Schulform (Nachmittagsbetreuung) im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen kennzeichnet
MehrMITTEILUNG. Änderung der Registerdaten
Ihre Firmenanschrift Straße und Hausnummer Mitgliedsnummer IHK Region Stuttgart Referat 44 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart PLZ Ort MITTEILUNG Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn
MehrBETRIEBSVEREINBARUNG. bezüglich RAHMENVERTRAG zur ZUKUNFTSSICHERUNG
Abgeschlossen zwischen BETRIEBSVEREINBARUNG bezüglich RAHMENVERTRAG zur ZUKUNFTSSICHERUNG der Medizinischen Universität Wien (in der Folge als Dienstgeber bezeichnet) und 1. dem Betriebsrat für das wissenschaftliche
MehrBeitragsordnung (BO) Anlage zur Vereinssatzung. SV Grün-Weiß Giersleben e.v.
Beitragsordnung (BO) Anlage zur Vereinssatzung SV Grün-Weiß Giersleben e.v. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.02.2013 Beitragsordnung SV Grün Weiß Giersleben e.v. Inhalt 1 Geltungsbereich... 3
MehrAnmeldung für den Offenen Ganztag 2014/15 - Formular für Eltern -
Anmeldung für den Offenen Ganztag 2014/15 - Formular für Eltern - Bitte lesen Sie das beiliegende Schreiben mit Informationen zur Anmeldung für die aufmerksam durch, füllen Sie dann dieses Anmeldeformular
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (2. LVBG Novelle 2002)
Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (2. LVBG Novelle 2002) Das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. 2300, wird wie folgt geändert:
MehrAntrag für Betreuungsgutscheine
Antrag für Betreuungsgutscheine Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt, gut leserlich und unterschrieben an die Gemeinde Elgg, Sozialabteilung, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, zu senden. Es muss sofort nach Vertragsunterzeichnung
Mehr[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),
Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird
MehrSehr geehrte Damen! ER I: 211 und 307 Sehr geehrte Herren!
An die Direktionen der Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schulen und Sonderschulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiterin Tel. 525 25 Datum Ihre Nachricht vom 100042/31/2006 Gerrit Lasar
MehrEin Baby ist unterwegs
Ein Baby ist unterwegs Dienst- und Besoldungsrechtliches rund um Schwangerschaft, Geburt und Karenz Daniela Eysn, MA Bereichsleiterin Besoldung Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1010 Wien, Teinfaltstraße
MehrAnmeldeformular zur verbindlichen* Anmeldung für das Schuljahr an der International School Krems
zur verbindlichen* Anmeldung für das Schuljahr an der International School Krems 1. Allgemeine Informationen Daten des Kindes Familienname: Vorname: weiblich männlich Erstschule: Zweitschule: Volksschule:
MehrM E R K B L A T T. für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes
M E R K B L A T T für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes 1. Meldung der Schwangerschaft Sobald der Lehrerin / Bediensteten die Schwangerschaft bekannt ist, meldet sie diese ehestens mit einer
MehrPflegegeldstufe
An das Sozialministeriumservice Landesstelle Kärnten Kumpfgasse 23-25 9020 Klagenfurt am Wörthersee Eingangsstempel Betrifft: Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Wechsel einer selbständigen
Mehr1 - Kollektivvertragsgeltung
abgeschlossen zwischen Herrn/Frau Dr./Dr.med.dent./Dentist....., in weiterer Folge kurz D i e n s t g e b e r genannt u n d Herrn/Frau., geb. am.., wohnhaft in.. in weiterer Folge kurz D i e n s t n e
MehrPersonalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld.
ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Oktober 2015 INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT / ARBEITSRECHT 1. ALLGEMEINES... 3 2.
MehrMITTEILUNG. Änderung der Registerdaten
Ihre Firmenanschrift Straße und Hausnummer IHK Ostwürttemberg Immobiliardarlehensvermittler Ludwig-Erhard-Str. 1 89520 Heidenheim Mitgliedsnummer MITTEILUNG Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur
MehrFörderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen
An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 Referat Familie und Konsumentenschutz 7000 Eisenstadt Eingangsstempel Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland I. Angaben zum Förderungsansuchen
MehrAnmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung für das Schuljahr an der International School Krems
zur verbindlichen Anmeldung für das Schuljahr an der International School Krems 1. Allgemeine Informationen Daten des Kindes Familienname: Vorname: weiblich männlich Grundstufe 1: Klassen 0 / 1 / 2 Grundstufe
MehrIhr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- A1-96/2-06 13.06.2006
LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mag. RITZBERGER Tel: 0732 / 7071-3291 Fax: 0732 / 7071-3380 E-mail:
MehrA n m e l d e f o r m u l a r e
Gemeinde Dettenhausen Bismarckstraße 7 72135 Dettenhausen A n m e l d e f o r m u l a r e für die Flexible Nachmittagsbetreuung an der Schönbuchschule Dettenhausen für das Schuljahr 2016/2017 Verbindliche
Mehr- F9 Wohnraum- Beschaffungsdarlehen
- F9 Wohnraum- Beschaffungsdarlehen ELAK- Barcode: (vom Gemeindeamt auszufüllen) Eingelangt am: (Gemeindestempel) 1. AntragstellerIn Familienname: Vorname: Staatsbürgerschaft: Geburtsdatum: Telefon / Handy:
MehrPersonalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss
ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Juli 2017 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT
MehrPersonalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss
ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Juni 2017 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT
MehrErziehungsberechtigter: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer. Ehepartner/Lebenspartner: Name, Anschrift, Geburtsdatum
Kreis Rendsburg-Eckernförde Kinder, Jugend, Sport Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg eingegangen am: Antrag auf Förderung der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
MehrMeldung einer Entsendung nach Österreich gemäß 19 Abs. 3 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
An die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung Brehmstraße 14 1110 Wien E-Mail: post.finpol-zko@bmf.gv.at Meldung einer Entsendung nach
MehrPFLEGEKARENZ / PFLEGETEILZEIT
An das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße 35 8021 Graz Eingangsstempel PFLEGEKARENZ / PFLEGETEILZEIT Antrag auf Pflegekarenzgeld ( 21c Abs.1 des Bundespflegegeldgesetzes) Bitte in
MehrO Ö. K U R I E R. Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/12 Jänner 2012
O Ö. K U R I E R Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/12 Jänner 2012 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landesleitung
Mehr_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-55/
LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Kolleg für Sozialpädagogik Bearbeiter:
Mehram ersucht
Grundschulsprengel Bruneck Galileo-Galileo-Straße 5 39031 Bruneck 0474/411120 gsd.bruneck@schule.suedtirol.it gsd.bruneck@pec.prov.bz.it Antrag um Teilnahme am Auswahlverfahren für die Stelle/n als Schulsozialpädagoge
MehrVorangestellter Titel Vorname Nachname Nachgestellter Titel. 3,49 /Monat G.) SEPA-Lastschrift-Mandat
Nutzungsvertrag abgeschlossen zwischen Energie AG Oberösterreich Telekom GmbH, FN 282568t, Postfach 298, Böhmerwaldstraße 3, A - 4021 Linz Kunde wirbt Kunde Vertriebscode/Kundennummer: und A.) Kunde Vorangestellter
MehrMITTEILUNG. Änderung der Registerdaten
Ihre Firmenanschrift Straße und Hausnummer Mitgliedsnummer IHK Region Stuttgart Referat 44 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart MITTEILUNG Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits
MehrDienstzettel für Angestellte bei Ziviltechnikern (gemäss 2 AVRAG) Stand:
Dienstzettel für Angestellte bei Ziviltechnikern (gemäss 2 AVRAG) Stand: 01.01.2003 1. a) Dienstgeber / Dienstgeberin: Gebührenfrei gem. 2 (1) AVRAG........ b) Angestellter / Angestellte Herr / Frau *...
MehrMITTEILUNG. Änderung der Registerdaten
Ihre Firmenanschrift Straße und Hausnummer Mitgliedsnummer IHK Ulm Bereich Recht und Steuern Olgastr. 95-101 89073 Ulm PLZ Ort MITTEILUNG Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe
Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Ich/Wir beziehen folgende Leistungen bzw. habe/n diese beantragt: Wohngeld
MehrPersonalvertretung. Bildungskarenz für Vertragslehrer/innen. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss
ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Bildungskarenz für Vertragslehrer/innen Personalvertretung Bedingungen, Höhe Weiterbildungsgeld, Dauer, gesetzliche Grundlagen, Dezember
MehrWerde Mitglied bei der Gewerkschaft
Werde Mitglied bei der Gewerkschaft Landesgruppe Vorarlberg Werde Teil der Gewerkschaft. Werde Teil der Bewegung. Unsere politische Arbeit Unsere vordringlichen Aufgaben: p Jährliche Gehaltsverhandlungen
MehrÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom
ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom zwischen und Förderverein der Joseph - von - Eichendorff - Schule e.v., im folgenden Verein genannt Herr/Frau... Vor- und Zuname(n) des/der gesetzl.
MehrRATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS. Tipps und Infos. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2016
RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS Tipps und Infos Stand: August 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef moser, mba AK-direKtor Dr. Johann kalliauer AK-Präsident AK HILFT BEI INSOLVENZ
MehrVorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft. E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g
Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft Bregenz, FN 58920 y E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur 83. ordentlichen Hauptversammlung der
MehrDas BMUKK teilt mit Schreiben BMUKK /0083-l/5a/2013 vom Folgendes
LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen und der allgemein bildenden höheren Schulen, in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr.
MehrAnsuchen um Gewährung eines finanziellen Zuschusses für den Besuch einer Privatschule
Ansuchen um Gewährung eines finanziellen Zuschusses für den Besuch einer Privatschule Gemeinde Seiersberg-Pirka Finanzverwaltung Feldkirchner Straße 21 8054 Seiersberg-Pirka Tel.: 0316/28-21-11-0 Fax:
MehrSCHÜLERBEIHILFENREFERAT
SCHÜLERBEIHILFENREFERAT An die allgemein bildenden höheren Schulen, ER I: 307 berufsbildenden mittleren und ER II: 316 höheren Schulen sowie mittleren und höheren ER III: 316 Anstalten der Lehrer- und
MehrPersonalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone
Angaben zur Person Familienname, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anzahl Kinder Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Staatsangehörigkeit Rentenvers.-Nummer Geburtsort Geburtsname Angaben
MehrUhr. ersucht
An Sozialwissenschaftliches Gymnasium Josef Gasser Brixen Ignaz-Maderstr. 3-39042 Brixen Tel: 0472200883 os-sowigym.brixen@schule.suedtirol.it sowigym.brixen@pec.prov.bz.it Antrag um Teilnahme am Auswahlverfahren
MehrKOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern
KOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern abgeschlossen zwischen den Bundesinnungen der Baugewerbe, der Zimmermeister und der Steinmetzmeister, sowie dem Fachverband der Bauindustrie
MehrAntrag um Gewährung einer Beitrages für Initiativen im Bereich der Gesundheitsinformation, -förderung und -erziehung in Südtirol
Antrag um Gewährung einer Beitrages für Initiativen im Bereich der Gesundheitsinformation, -förderung und -erziehung in Südtirol Im Sinne des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, Art. 81 Beitragsgesuch
MehrAntrag auf Förderung in der Kindertagespflege Anlage II / 2
Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege Anlage II / 2 Erstantrag Folgeantrag HINWEIS Diesen Antrag reichen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Amts- oder Stadtverwaltung ein. Von dort wird der
MehrOTTO-KÜHNE-SCHULE GODESBERG TUTORIUM
OTTO-KÜHNE-SCHULE GODESBERG TUTORIUM Die Teilnahme Ihres Kindes am Tutorium erfordert jedes Jahr eine erneute Anmeldung. Erfolgt keine Rückmeldung, bedeutet dies automatisch die Abmeldung. An die Eltern
MehrAnmeldebogen für den Kinderhort Apfelbaum-Minis des Fördervereins Waldbachschule Zell e. V.
Ansprechpartner: Ingo Porzel Esther Brühl Am Momartsberg 22 Alte Schule 64732 Bad König 64732 Bad König Tel.: 06063 691 Tel.: 06063 5770621 Handy: 0171 6050628 Handy: Anmeldebogen für den Kinderhort Apfelbaum-Minis
MehrMutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 6797923 Sehr geehrte Versicherte, Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf - Ärztliche Betreuung, insbesondere auf Vorsorgeuntersuchungen
Mehr1.Erklärungen. 2. Angaben zum Antragsteller
Antrag auf eine Förderung der Personalkosten gemäß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes
MehrAntrag auf Heizkostenzuschuss 2016
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales Unterstützung hilfsbedürftiger TirolerInnen Michael-Gaismair-Str. 1 6020 Innsbruck Tel. 0512/508/3692 oder 3693, Fax 0512/508/742635 E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
MehrANMELDUNG FÜR DIE HANDELSSCHULE FÜR LEISTUNGSSPORTLER(INNEN) (4-jährig) mit Schwerpunkt Sportmanagement 2012 Sportart: Sportverband: Verein:
Eingangsstempel lfd. Nr. Anmeldefristen: 10. Februar 2012 bis 2. März 2012, Familienname (1) Sozialversicherungsnummer (1) Vorname/n (2) ANMELDUNG FÜR DIE HANDELSSCHULE FÜR LEISTUNGSSPORTLER(INNEN) (4-jährig)
MehrPersonalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone (Anhang 18) - Checkliste
Dok.-Nr.: 5208018 Elektronisches Wissen Lohn und Personal Themenlexikon vom 01.01.2014 Autorenverzeichnis, Literaturverzeichnis Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone (Anhang 18)
Mehr6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001
6. Änderungstarifvertrag vom 30. Juni 2008 zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und der Vereinten
MehrVersicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION September 2005 2 Inhaltsverzeichnis: Geringfügig Beschäftigte bei der BVA... 3 Wegfall der Mindestbeitragsgrundlage... 11 Beitragsnachweisungen
Mehrhiermit beantrage ich im Rahmen der Ausschlussfrist gemäß 41 Abs. 1 TV AWO NRW aus folgenden Gründen folgende Arbeitsbefreiung gemäß 32 TV AWO NRW:
Name, Vorname Straße PLZ, Ort Telefon Betrieb Datum Personalnummer Arbeitgeber z.hd. Straße, Hausnummer PLZ, Ort Gewährung von Arbeitsbefreiung gemäß 32 TV AWO NRW Sehr geehrte/r Frau/Herr, hiermit beantrage
MehrAusfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden
Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden Angaben zur antragstellenden Gemeinde Name, Gemeindekennzahl bzw. Gemeindekennziffer (GKZ) und Anschrift der antragstellenden Gemeinde sind anzugeben. Bei der Anschrift
MehrSchulleitung. Schule. Bezirk Leiter der Bildungsregion PSI Pflichtschulinspektor/in
dienstrechtlich pädagogisch Schule Schulleitung Bezirk Leiter der Bildungsregion PSI Pflichtschulinspektor/in Land Abteilung Bildung: Vorstand: Dr. Paul Gappmaier Sachbearbeiter/innen für die Bildungsregionen
MehrMein Kind nimmt das Betreuungsangebot an max. 2 Tagen pro Woche in Anspruch.... Familienname, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit
ANMELDUNG für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in der Grundschule Sinzheim Anmeldeschluss jährlich: 30.06. in der Grundschule Kartung/Winden in der Grundschule Leiberstung
MehrAnmeldung für das Schuljahr 2009/2010
BUNDESHANDELSAKADEMIE UND BUNDESHANDELSSCHULE A-2130 Mistelbach, Brennerweg 8 Tel. 02572/2305 Fax Dw 350 Anmeldung für das Schuljahr 2009/2010 Bitte vollständig in Blockschrift ausfüllen bzw. Zutreffendes
MehrKooperationsvereinbarung für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote
Kooperationsvereinbarung für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote zwischen der Kindertagesstätte vertreten durch und dem Sportverein vertreten durch Grundsätze 1. Bei der Kooperation zwischen dem Sportverein
MehrLIEBE ELTERN! Wien, am
INFOBLATT 1: Wichtige Termine LIEBE ELTERN! Wien, am 5.9.2016 Herzlich willkommen im neuen Schuljahr. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und auf die Arbeit mit Ihrem Kind. Hier gleich ein paar
MehrName des Kindes: männlich ( ) weiblich ( )
Anmeldung (Exemplar zum Verbleib bei den Eltern) Name des Kindes: männlich ( ) weiblich ( ) Geburtsdatum des Kindes: Unser Kind soll möglichst ab Datum: den Waldkindergarten 2002 e.v. in Rullstorf besuchen.
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrKinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit
Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb der Elternzeit
MehrAnmeldeformular für das Gymnasium Liceo Vermigli - Schuljahr 2017/2018
Anmeldeformular für das Gymnasium Liceo Vermigli - Schuljahr 2017/2018 Das Liceo Vermigili, gegründet 1978, ist eine vom italienischen (D.M. 267/3648 del 19/04/2004) und schweizerischem Staat anerkannte
MehrAnsuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung. Unterlagen / Formulare
Ansuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung Unterlagen / Formulare Graz, Juni 2017 Erforderliche Unterlagen Folgende Unterlagen sind im Original oder in notariell beglaubigter Kopie vorzulegen (Ausnahme Staatsbürgerschaftsnachweis):
MehrV e r e i n b a r u n g
V e r e i n b a r u n g über ärztliche Informationen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und
Mehr