Liebe Kolleginnen und Kollegen!

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1 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kalenderjahr 2006 geht dem Ende zu und wir blicken bereits auf ein gutes Drittel des laufenden Schuljahres zurück. Seit September haben Sie schon viel Engagement in den Schulalltag eingebracht und in dieser Zeit hat sich auch in der Standesvertretung viel getan. Durch viele Verhandlungen und Gespräche mit dem Dienstgeber haben wir erreicht, dass alle jungen Kolleginnen und Kollegen weiterbeschäftigt werden konnten. Auch Neuaufnahmen wurden inzwischen ermöglicht. Belohnungen für administrative Tätigkeiten für klassenführende Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schulleiterinnen und Schulleiter wurden ausverhandelt und inzwischen ausbezahlt. Die Schwierigkeiten mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern standen immer wieder im Mittelpunkt der medialen Berichterstattung. Mit dem Aufzeigen der Probleme werden diese jedoch noch nicht gelöst. Wir fordern daher, dass den Lehrerinnen und Lehrern effiziente Unterstützung bei dieser schwierigen Aufgabe gewährt wird und dass vor allem die Erziehungsberechtigten ihren Verpflichtungen nachzukommen haben. Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Wir fordern die Beschlussfassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Parlament und erwarten auch eindeutige Signale des Landes OÖ, so wie es bereits andere Bundesländer vorgezeigt haben. Ein spannendes, arbeitsreiches Jahr geht für uns zu Ende. Auch im neuen Jahr werden wir uns wieder allen Herausforderungen stellen. In diesem Sinne stehen wir Ihnen mit unseren Informationen und unserer Unterstützung auch 2007 gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und geruhsame Ferialtage sowie alles Gute für das neue Jahr 2007! Walter Wernhart Vorsitzender des Zentralausschusses Paul Kimberger Vorsitzender der Landessektion 1

2 1. Gehaltsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen Die Gehälter der öffentlich Bediensteten steigen ab 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2007 inklusive aller Zulagen und Nebengebühren staffelwirksam um 2,35 %. Dieser Gehaltsabschluss gewährleistet die volle Inflationsabgeltung (1,57 %) und gibt den Kolleginnen und Kollegen einen gerechten Anteil am Wirtschaftswachstum (0,78 %). Die große Anzahl der GÖD-Mitglieder hat dem Verhandlungsteam die für diesen Erfolg erforderliche Kraft gegeben. Dies erklärt GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer zum Abschluss der Gehaltsrunde für Dieses beachtenswerte Ergebnis darf als schöner Erfolg des Verhandlungsteams der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gesehen werden und ist vor allem dank der Unterstützung durch die vielen GÖD-Mitglieder erreicht worden. Es hat sich wieder gezeigt, dass nur eine starke gewerkschaftliche Standesvertretung - die GÖD ist der einzige vom Dienstgeber anerkannte Verhandlungspartner - Forderungen erfolgreich für die Kollegenschaft beim Dienstgeber durchsetzen kann. Dieser Gehaltsabschluss gilt für alle öffentlich Bediensteten - wir freuen uns, wenn auch Nichtmitglieder sich zum Beitritt zur GÖD im Sinne einer starken Solidargemeinschaft entschließen (Formulare im Anhang). Die genauen Gehaltstabellen für 2007 finden Sie in der Novemberausgabe der PV-News (PV-News 4.pdf) und in den Zeitschriften der GÖD bzw. der Bundessektion für Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer. 2. Mitgliederwerbeaktion der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖ Der Landesvorstand der GÖD OÖ hat eine neue Mitgliederwerbeaktion gestartet. Es gibt viele gute Gründe, Mitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu werden. Der letzte Gehaltsabschluss in der Höhe von 2,35 % ist sicher eines der wichtigsten Argumente! Als Mitglied genießen Sie aber auch viele andere Vorteile, wie den Bildungsförderungsbeitrag, aktuelle Publikationen und Informationen, professionelle Beratung und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten (Rechtsschutz!), finanzielle Unterstützungen und vieles andere mehr. 2

3 Nichts ist selbstverständlich - nur durch eine starke Mitgliederdichte haben die GÖD und somit auch wir als die Sektion Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Durchsetzungskraft gegenüber dem Dienstgeber! Wir wollen neue Mitglieder gewinnen, um den künftigen Herausforderungen noch effektiver begegnen zu können. Werden Sie daher Mitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Sektion Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer, und stärken Sie somit unsere Position als anerkannte Interessenvertretung und einzigem Verhandlungspartner mit dem Dienstgeber (Formulare im Anhang). Als Dankeschön erhält jeder Werber/jede Werberin pro geworbenem Mitglied einen Gutschein der Firma Thalia im Wert von EUR 10,--. Ebenso begrüßen wir alle neuen Mitglieder mit einem Gutschein der Firma Thalia im Wert von EUR 10,--. Diese Mitgliederwerbeaktion endet voraussichtlich mit dem ÖGB-Bundeskongress Ende Jänner Supplierungen an ganztägigen Schulformen Der Landesschulrat für OÖ hat für die kurzfristige Vertretung im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen folgende Regelungen getroffen: Wenn Betreuungspersonen für die individuelle Lernzeit oder für die Betreuung im Freizeitbereich ausfallen, hat eine Vertretung zu erfolgen. Die Verantwortung für die Erstellung von Supplier- und Vertretungsplänen in der Tagesbetreuung obliegt dem Schulleiter bzw. dem Leiter des Betreuungsteiles, dieser kann im Bedarfsfall auch Lehrer zu Vertretungen in der individuellen Lernzeit bzw. im Freizeitbereich verpflichten. Sowohl für die kurzfristige Vertretung in der individuellen Lernzeit als auch für die kurzfristige Vertretung im Freizeitbereich werden Einzelmehrdienstleistungen gemäß 50 Abs. 4 und 5 LDG 1984 bezahlt. Die Supplierungen im Betreuungsteil zählen wie andere Supplierungen zur Gänze für die Erfüllung der 10 Stunden gemäß 43 Abs. 2 Z 3 LDG Vertretung in der individuellen Lernzeit (gültig ab 11. September 2006) Diese Vertretungsstunden sind rückwirkend ab als eigenes Ereignis Suppl.BINL in e*sa einzugeben. Die bereits eingegebenen Vertretungsstunden sind bei den Auswirkungen in e*sa zu löschen, das heißt: bisher gehaltene Supplierstunden in der individuellen Lernzeit werden im Sinne des 2. Absatzes angerechnet. 3

4 Vertretung im Freizeitbereich (gültig ab 1. November 2006) Die Vertretungsstunden im Freizeitbereich sind ab November 2006 mit der neuen Ursachengruppe als Einzelsupplierungen in e*sa einzugeben. Für die Monate September und Oktober 2006 werden diese Stunden mit á EUR 28,-- abgegolten. Diese Stunden sind - wie bisher - am Excel-Formular abzurechnen. Ab 1. November 2006 werden auch die Supplierungen im Freizeitbereich im Sinne des 2. Absatzes angerechnet. Eine Vertretung bei der Mittagsaufsicht ist - wie bisher - mit dem Excel-Formular zu melden. 4. Aufsichtserlass Auf die Anfragen des Zentralausschusses an den Landesschulrat bezüglich der Beaufsichtigung muslimischer Schüler/innen während des katholischen bzw. evangelischen Religionsunterrichtes hat W.HR Dr. Johann Kepplinger folgende Auskunft gegeben: Gemäß 2 Abs. 4 der VO über die Schulordnung kann durch die Hausordnung das Verlassen des Schulgebäudes bzw. Schulgeländes gestattet werden, sofern es eine entsprechende Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gibt. Die Hausordnung müsste gegebenenfalls durch das Schulforum adaptiert werden. Verlassen diese Kinder das Schulgelände nicht, ist gemäß 3 Pkt. 1 des Aufsichtserlasses eine Beaufsichtigung auf jeden Fall einzurichten. Auch eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder könnten sich ohne Beaufsichtigung in der Schule aufhalten, entbindet die Schule nicht von dieser Pflicht, da es sich bei der Aufsicht um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt. Es sind daher jene Kinder, die während dieser Zeit nicht in anderen Klassen zur Aufsicht untergebracht werden können, gesondert zu beaufsichtigen. Gemäß 51 Abs. 3 i.v.m. 56 SchUG liegt die Verantwortung, eine entsprechende Beaufsichtigung einzurichten, beim Schulleiter. 4

5 5. Weihnachtszuschuss für Lehrerkinder Die Aktion Weihnachtszuschuss für Lehrerkinder wird in Absprache zwischen Landesschulrat und Personalvertretung auch im Schuljahr 2006/07 unter denselben Bedingungen wie im Vorjahr fortgesetzt. Alle Lehrer erhalten vom Landesschulrat für OÖ einen Betrag von EUR 37,-- pro Kind. Die Auszahlung erfolgt (bzw. erfolgte bereits) ohne Ansuchen für all jene Lehrerinnen und Lehrer, die die Kinderzulage (siehe Gehaltszettel) beziehen und zwar: 1. pragmatische Lehrer (im Dienst bzw. im Beschäftigungsverbot) mit Monatsbezug am Vertragslehrer (im Dienst) mit laufendem Monatsbezug am pragmatische Lehrer in Mutterschafts- bzw. Väterkarenz mit Kinderbetreuungsgeld am Vertragslehrerinnen im Beschäftigungsverbot am Vertragslehrer in Mutterschafts- bzw. Väterkarenz am Der Zuschuss scheint auf dem Gehaltszettel unter Sonstige Vergütung auf. Ein eigenes Ansuchen an den Landesschulrat i m D i e n s t w e g (siehe Anhang) Termin: müssen nur jene Lehrerinnen und Lehrer stellen, die deshalb selbst keine Kinderzulage beziehen, weil ihr Ehepartner als öffentlich Bediensteter Anspruch auf die Kinderzulage hat. Die Auszahlung erfolgt je nach Einlangen der Ansuchen ab Jänner Der Antrag muss bis längstens eingereicht werden! Lehrerinnen und Lehrer, die derzeit aufgrund eines unbezahlten Urlaubes keine Bezüge haben, können in diese Aktion nicht einbezogen werden. Wenn beide Elternteile Lehrer einer APS sind oder der andere Elternteil Lehrer an einer berufsbildenden Pflichtschule ist, erhält nur einer den Zuschuss und zwar der, der die Kinderzulage bezieht. 5

6 6. Pendlerpauschale und amtliches Kilometergeld Das kleine Pendlerpauschale beträgt ab 20 km... jährlich EUR 495,-- ab 40 km... jährlich EUR 981,-- ab 60 km... jährlich EUR 1.467,-- Das große Pendlerpauschale beträgt ab 2 km... jährlich EUR 270,-- ab 20 km... jährlich EUR 1.071,-- ab 40 km... jährlich EUR 1.863,-- ab 60 km... jährlich EUR 2.664,-- Aktuelle Kilometergeldsätze: Euro PKW 0,376 Motorfahrräder und Motorräder bis 250 cm 3 0,119 Motorräder über 250 cm 3 0,212 Mitfahrer 0,045 Fußweg oder Fahrrad: für die ersten 5 km ab dem 6. km 0,233 0, Vorlage von Kirchenbeitragsbelegen Dienstnehmer, welche im Jahr 2006 vom Land Oberösterreich ganzjährig(!) Arbeitslohn erhalten haben, können die im Kalenderjahr 2006 eingezahlten Kirchenbeiträge (bis maximal EUR 100,--) für die Jahreslohnsteuerneuberechnung 2006 beim Dienstgeber geltend machen. Die Kirchenbeitragsbelege müssen - unter Angabe der Ordnungszahl (PA-Referat, Pers.-Nr.) oder der Sozialversicherungsnummer (siehe Gehaltszettel) - bis spätestens 15. Jänner 2007 an die Personalverrechnung, Klosterstraße 7, 4021 Linz (Landhaus), übermittelt werden. Ausgeschlossen davon sind Bedienstete, welche im Jahr Präsenzdienst geleistet - Krankengeld erhalten - einen Lohnsteuerfreibetrag vorgemerkt haben 6

7 sowie jene, die sich in diesem Jahr in - Beschäftigungsverbot oder - Karenz befunden haben. (Diese Dienstnehmer können eine Arbeitnehmerveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen und die eingezahlten Kirchenbeiträge dort geltend machen.) 8. Jahreslohnzettel Für alle Bezugsempfänger müssen die Lohnzetteldaten vom Dienstgeber an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Den Wohnsitzfinanzämtern stehen diese Daten daher automatisch zur Verfügung. Eine Anforderung von Jahreslohnzetteln für Finanzamtszwecke ist somit nicht notwendig. Lohnzettel, die für andere Zwecke benötigt werden, können unter der am monatlichen Gehaltszettel angegebenen Telefonnummer oder schriftlich (auch per unter pvr.post@ooe.gv.at) unter Angabe der Ordnungszahl (PA-Referat, Pers.-Nr.) bei der Personalverrechnung angefordert werden. Diese Lohnzettel werden ab ausgestellt und dann automatisch versendet. Eine frühere Ausstellung ist nicht möglich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der/die für Sie zuständige Bearbeiter/in (Name und Telefonnummer siehe Gehaltszettel) der Personalverrechnung gerne zur Verfügung. 9. Einkaufsgutscheine Im Zentralausschuss sind Gutscheine mit 10%igem Rabatt für folgende Geschäfte erhältlich: Thalia (ehemals Amadeus/Landesverlag) Parfümerie Douglas Sport Eybl Quirin-Haslinger Hinweis: Gutscheine können auch nach telefonischer Bestellung zugesandt werden, Tel.-Nr.: (0732) Die Zusendung erfolgt unmittelbar nach Einlangen des Betrages auf das Konto: , BLZ: , bei der Raiffeisen-Landesbank OÖ. 7

8 10. Neues LKUF-Kurhaus - Gutscheine Das neue LKUF-Kurhaus in Bad Leonfelden Spa Bründl mit dem Schwerpunkt Kneippen wird im Mai 2007 fertig gestellt sein. Dieses Hotel ist nicht nur das Kurhaus für LKUF-Versicherte, sondern das neue Haus bietet auch die Möglichkeit für Wellnessaufenthalte sowohl für LKUF-Versicherte als auch für Nicht-LKUF- Versicherte! Ab sofort bietet das Spa-Bründl-Hotel Geschenkgutscheine an. Es sind Gutscheine zu folgenden Werten erhältlich: EUR 20,-- EUR 50,-- EUR 100,-- Diese Gutscheine werden wie Bargeld behandelt und sind für alle Bereiche im Hotel gültig (Zimmer, Restaurant, Bar, Massagen, ). Sie sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Die Gutscheine können entweder direkt oder per oder per Fax bestellt werden. Kontaktadresse: Spa-Hotel Bründl Badweg 1, 4190 Bad Leonfelden Tel.: (07213) Fax: (07213) info@hotelbruendl.at Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr 8

9 11. Weihnachtsferien - Bürozeiten in Zentralausschuss und Landessektion Unser Büro ist in den Weihnachtsferien von bis geschlossen. An den übrigen Tagen stehen wir Ihnen zu den gewohnten Bürozeiten für Beratung und Anfragen zur Verfügung. Wir ersuchen Sie jedoch im Falle einer Vorsprache um eine telefonische Terminvereinbarung. Die Mitglieder des Zentralausschusses und der Landessektion wünschen allen Kolleginnen und Kollegen ein gesegnetes Weihnachtsfest, erholsame Weihnachtsferien und ein erfolgreiches Jahr 2007! Linz, 6. Dezember 2006 Für den Zentralausschuss: Für die Landessektion: Walter Wernhart Vorsitzender Paul Kimberger Vorsitzender 9

10 GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST Sektion Pflichtschullehrer Leonfeldner Str Linz Tel.: (0732) DVR: Bundessektion 10 Werber: Mitglieds-Anmeldung Beitrittsdatum ab: Akad. Titel Name Vorname Geboren am: Staatsb.: Postleitzahl: Schule: Wohnadresse: Ort Straße Anschrift der Schule: Straße PLZ Ort Mit der Mitgliedsanmeldung nehme ich die Bestimmungen des 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes zum Schutz der Arbeits- und Versammlungsfreiheit (Antiterrorgesetz) zur Kenntnis und erkläre mich damit einverstanden, dass der Beitragsabzug nach den jeweils geltenden Richtlinien erfolgt und meine oben angeführten Daten automationsunterstützt verarbeitet und für Organisationszwecke benutzt werden. Ordnungsbegriff: DKZ ZALI SV-NR. GEB.DAT Vertragslehrer Pragm. Lehrer Titel: Unterschrift Über die Aufnahme als Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbundes entscheidet der Vorstand der GÖD. - Es wird ersucht, die Mitgliedsanmeldung deutlich leserlich, in Blockschrift oder Maschinschrift auszufüllen und einfach zu übersenden. Waren Sie bereits Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbundes ab 1945: Wenn ja, bei welcher Gewerkschaft: Ja - Nein Während welcher Zeit: Angabe der Mitglieds-Nummer: Die Anrechnung von Beitragszeiten anderer dem Österreichischen Gewerkschaftsbund angehörenden Gewerkschaften kann nur nach Vorlage eines Mitgliedsbuches oder einer Bestätigung erfolgen. Das Mitgliedsbuch der früheren Gewerkschaft ist bei Anrechnung von Beitragszeiten beizulegen. Auszug aus dem Bundesgesetz zum Schutz der Arbeits- und der Versammlungsfreiheit (Antiterrorgesetz), BG. 196 vom 6. Juli 1954, 2 Abs. 2, Beträge zu kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen dürfen vom Arbeitnehmer nur insoweit vom Entgelt des Arbeitnehmers abgezogen oder in Empfang genommen werden, als dies ausdrücklich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird. Diese Vereinbarung kann vierteljährlich schriftlich gekündigt werden.

11 Name Vorname Geburtsdatum PLZ Wohnort Straße Schule GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST Sektion Pflichtschullehrer Leonfeldner Str Linz Zur Weiterleitung an die Personalverrechnung beim Amt der oö. Landesregierung Gemäß 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1954, BGBl. Nr. 196, ersuche ich, den von mir zu leistenden Gewerkschaftsbeitrag in der vom Österreichischen Gewerkschaftsbund für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst jeweils beschlossenen Höhe von meinen Bezügen allmonatlich einzubehalten und schlage vor, ihn auf das Postscheckkonto Nr der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Wien zu überweisen. Ich bitte um schriftliche Mitteilung, ob mein Vorschlag angenommen wird. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten, die für den Organisationsgebrauch notwendig sind, automationsunterstützt verarbeitet und an die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst weitergeleitet werden. Ort, am Datum Unterschrift ANMERKUNG 1. Bundesgesetz vom 5. April 1930, BGBl. Nr. 113, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1954, BGBl. Nr. 196: 2 Abs. 2 "Beiträge zu kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen dürfen vom Arbeitgeber nur insoweit vom Entgelt des Arbeitnehmers abgezogen oder in Empfang genommen werden, als dies ausdrücklich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird. Diese Vereinbarung kann vierteljährlich schriftlich gekündigt werden". 2. Unter Bruttomonatsbezug im Sinne dieses Schriftwechsels ist zu verstehen: a) bei öffentlich-rechtlich Bediensteten des Dienststandes: alle für die Ruhegenussberechnung anrechenbaren Bezugsteile, einschließlich der Teuerungszuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung; b) bei Vertragsbediensteten: das jeweils zustehende Vertragsentgelt, soweit es bei öffentlich-rechtlich Bediensteten für den Ruhegenuss anrechenbar wäre, einschließlich der Teuerungszuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung; c) bei Empfängern von Ruhe- und Versorgungsgenüssen: der Ruhe- und Versorgungsgenuss, einschließlich der Teuerungszuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung, Familienzulagen, Wohnungsbeihilfe und Kinderbeihilfe.

12 Familienname Vorname(n) Personalnummer Dienstverhältnis: Pragmatisch IL IIL Schule Schulkennzahl Privatadresse (Straße, PLZ, Ort) Landesschulrat für Oberösterreich 4040 Linz (im Dienstweg) Weihnachtszuschuss für Lehrerkinder Ich ersuche um Auszahlung des Weihnachtszuschusses durch den Landesschulrat für OÖ für mein Kind/ meine Kinder, für das/ die der andere Elternteil die Kinderzulage oder eine derartige Zulage beim Dienstgeber bezieht. 1. Kind: 2. Kind: 3. Kind: 4. Kind: Beilagen: Dezembergehaltszettel des anderen Elternteiles auf dem die (Kinder-) Zulage ersichtlich ist oder aktuelle Familienbeihilfenbestätigung Eingangsstempel Schule Zahl Mit freundlichen Grüßen Datum Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller Bezirksschulrat Eingangsstempel BSR - Zahl Datum Unterschrift Schulleiter/in Für den/die Vorsitzende/n: Landesschulrat für Oberösterreich 4040 Linz Eingangsstempel LSR - Zahl Datum Bearbeitungsvermerke für LSR: Geldaushilfe: Unterschrift Anlässlich des Weihnachtsfestes ist der/dem Obgenannten gem. 25 Abs. 4 VBG 1948 bzw. 23 Abs. 3 GG 1956 eine einmalige Geldaushilfe flüssigzumachen Höhe der Geldaushilfe: Euro 1. A1C 2. PVR: zur Flüssigmachung Für den Amtsführenden Präsidenten: 3. EINLEGEN

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