Gesamtes Medizinrecht
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- Stanislaus Lorentz
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1 NomosKommentar Bergmann Pauge Steinmeyer [Hrsg.] Gesamtes Medizinrecht Nomos
2 NomosKommentar Prof. Dr. Karl Otto Bergmann Burkhard Pauge Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer [Hrsg.] Gesamtes Medizinrecht Dr. Martin Alberts, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Christoph Altmiks, Fachanwalt für Medizinrecht, GKV-Spitzenverband, Berlin Prof. Dr. Karl Otto Bergmann, Fachanwalt für Medizinrecht, Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster Dr. Michael Burmann, Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht, Erfurt Dr. Peter Gaidzik, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Peter Glanzmann, Vorsitzender Richter am OLG a.d., Waldbronn Kai Grötschel, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Dr. Ernst Hauck, Richter am Bundessozialgericht, Kassel Kathrin Heldt-Andreas, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Dr. Rainer Heß, LL.M., Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht, Bochum Uwe Human, Rechtsanwalt, Dresden Dr. Judith Ihle, Justiziarin, GKV-Spitzenverband, Berlin Prof. Dr. Jacob Joussen, Ruhr-Universität Bochum Dr. Helmut Peter Kahlert, Rechtsanwalt und Notar a.d., Hamm Dr. Dagmar Keysers, Rechtsanwältin, Hamm Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies, Albert-Ludwigs- Universität Freiburg Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin Yvonne Kuhlmann, LL.M., Rechtsanwältin, Bonn-Bad-Godesberg Martin Michalcik, Fachanwalt für Medizinrecht, Brandenburg Dr. Max Middendorf, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Burkhard Pauge, Richter am BGH, Karlsruhe Jan Paus, LL.M., Rechtsreferent der Ethik-Kommission, Münster Dr. Marion Rath, Rechtsanwältin, München Dr. Christiane Simmler, Richterin am KG Berlin Peter Sommerfeld, Vorsitzender Richter am OLG Hamm Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Matthias Wallhäuser, Rechtsanwalt, Bonn Dr. Dirk Webel, LL.M. oec., Fachanwalt für Medizinrecht, Bonn Dr. Carolin Wever, Fachanwältin für Medizinrecht, Hamm Nomos
3 Zitierweise: Fuchs, Kommentar Europäisches Sozialrecht,... Rn... Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN Auflage 2012 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.
4 Vorwort Es ist noch nicht lange her, da ging die Diskussion in der Rechtswissenschaft dahin, was denn eigentlich Medizinrecht sei und wie man es zu definieren habe. Inzwischen handelt es sich um einen besonders dynamischen Bereich, dem für die Praxis die Fachanwaltsordnung in 14 b die nötigen Konturen geliefert hat, indem sie Materien definiert, die von dem Fachanwalt für Medizinrecht abzudecken sind. Beim Medizinrecht handelt es sich um eine klassische Querschnittsmaterie, wo Rechtsgebiete sehr unterschiedlicher Art zusammenkommen, was aber den Gegebenheiten des Gesundheitsbereichs entspricht. Das Medizinrecht wird geprägt durch den Konflikt zwischen dem Ziel einer möglichst optimalen medizinischen Versorgung einerseits und der Notwendigkeit eines in seiner Gesamtheit finanzierbaren Gesundheitssystems andererseits. Es geht um Fragen der medizinischen Behandlung und dabei insbesondere der Haftung und ihrer prozessualen Durchsetzung, um das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, insgesamt aber auch um das einschlägige Berufsrecht der im Gesundheitsbereich Tätigen insbesondere das ärztliche Berufsrecht. Wichtig und vorliegend kommentiert sind auch die Rahmenregelungen für die Tätigkeit im Gesundheitswesen in Gestalt des Arzneimittelrechts, des Medizinprodukterechts und des Apothekenrechts. Die gesetzliche und die private Krankenversicherung liefern den wirtschaftlichen Rahmen und sind, insbesondere was das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung anbetrifft, komplexe Rechtsmaterien. Das Sozialrecht des SGB V wirkt auch in erheblichem Maße steuernd und systemstrukturierend. Insbesondere im Sozialrecht ist eine große Normenflut festzustellen; durchaus umfassende gesetzgeberische Eingriffe sind in nahezu jeder Legislaturperiode des Deutschen Bundestages festzustellen. Diese Normenflut zu ordnen und dem Nutzer des Kommentars eine seinen Bedürfnissen entsprechende Auswahl an kommentierten Vorschriften vorzulegen, ist eines der wichtigen Anliegen dieses Werks. Der im Medizinrecht Tätige sieht sich vor erhebliche Herausforderungen gestellt, da der Bereich in ständiger Entwicklung ist, stark durch die Rechtsprechung geprägt wird und angesichts der Unterschiedlichkeit der Materien es dem Anwender abverlangt, in erheblichem Maße Querverbindungen zu ziehen. So trifft etwa bei der ärztlichen Tätigkeit das Krankenversicherungsrecht auf das Gesellschaftsrecht und in vielen Fällen in der Praxis kommen viele der Teilbereiche zusammen. Der vorliegende Kommentar will den Praktikern des Medizinrechts eine entscheidende Hilfe sein. Er löst sich vom Konzept des im Medizinrecht durchaus zahlreich anzutreffenden Handbuchs, das einzelne Materien systematisch abhandelt; er ist vielmehr normorientiert und trägt damit den Bedürfnissen der Praxis bei der Behandlung aktueller Rechtsfragen und aktueller Fragstellungen Rechnung. Es sind die Normen zusammengefasst und erläutert, die für den Praktiker des Medizinrechts wichtig und relevant sind. Dabei war für die Auswahl der zu kommentierenden Bereiche maßgebend der Kanon des 14 b der Fachanwaltsordnung. Die Intention des Kommentars ist es, dem Nutzer alles in einem Band zu liefern. Das bedeutet für eine Reihe von Materien, dass Gesetze nicht vollständig kommentiert werden sondern nur so weit, wie sie für die Nutzer wichtig sind. Die Herausgeber hoffen, hier die richtige Auswahl getroffen zu haben, sind aber für Anregungen und Kritik sehr dankbar. Das bedeutet auch, dass vereinzelte Bereiche auch nicht kommentierend sondern systematisch abgehandelt werden. Der praktischen Bedeutung gemäß werden das Sozialrecht und das Haftungsrecht gleich gewichtet, was sich insbesondere einerseits in einer eingehenden Behandlung des Haftungsrechts zu Behandlungsfehlern, Fahrlässigkeitsformen und Kausalität aber auch einer umfassenden Darstellung der Schadensfolgenseite niederschlägt und andererseits in einer vertieften Kommentierung etwa des Vertragsarztrechts und des Krankenhausrechts zum Ausdruck kommt. 5
5 Vorwort Besonders hervorzuheben ist auch für die Praxis die ausführliche Kommentierung der ZPO unter dem Blickwinkel der Besonderheiten des Arzthaftungsrechts. Der Kommentar richtet sich an alle, die im Medizinrecht tätig sind, also nicht nur an die Fachanwälte für Medizinrecht sondern auch an die einschlägig tätigen Richter der ordentlichen Gerichte und Sozialgerichte, an Wissenschaftler des Medizinrechts, an die Mitarbeiter von Ärztekammern und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, Krankenhäusern, Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, kurz an alle im Gesundheitsbereich Tätigen, die sich mit Rechtsfragen zu befassen haben. Ihnen soll der Kommentar in einem Band eine umfassende Hilfestellung bieten. Der Kommentar tritt an, den wissenschaftlichen Ansatz mit dem des Praktikers zu verknüpfen und sowohl die anwaltliche Sicht als auch die des Richters und des in den Institutionen des Gesundheitsbereichs Tätigen widerzuspiegeln. Das zeigt sich an der Zusammensetzung des Herausgeberteams als auch an der Auswahl der Autoren, wo sich neben Rechtswissenschaftlern, Anwälten und Richtern auch solche aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden. Die Kommentierung hat den Stand von April Die jüngsten Reformen im Bereich des SGB V, d.h. das Arzneimittelneuordnungsgesetz und das GKV-Finanzierungsgesetz, sind berücksichtigt. Hamm/Karlsruhe/Münster, im September 2011 Karl Otto Bergmann/Burkhard Pauge/Heinz-Dietrich Steinmeyer 6
6 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis und abgekürzte Literatur Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz-ApoG) Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz AMG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anhang: Organisationspflichten im Krankenhaus Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz KHEntgG) Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG) Medizinprodukterecht I. Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz MPG) II. Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV Personenschaden Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) Strafgesetzbuch (StGB) Strafprozeßordnung (StPO) Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz VVG) Zivilprozessordnung Anhang: EuGVVO/LugÜ Stichwortverzeichnis
7 Bearbeiterverzeichnis Dr. Martin Alberts, LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Christoph Altmiks Fachanwalt für Medizinrecht GKV-Spitzenverband, Berlin Prof. Dr. Karl Otto Bergmann Fachanwalt für Medizinrecht, Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster Dr. Michael Burmann Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht, Erfurt Dr. Peter Gaidzik Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Peter Glanzmann Vorsitzender Richter am OLG a.d., Waldbronn Kai Grötschel Westfälische Wilhelms-Universität Münster Dr. Ernst Hauck Richter am Bundessozialgericht, Kassel Kathrin Heldt-Andreas Westfälische Wilhelms-Universität Münster Dr. Rainer Heß, LL.M. Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht, Bochum Uwe Human Rechtsanwalt, Dresden Dr. Judith Ihle Justiziarin GKV-Spitzenverband, Berlin Prof. Dr. Jacob Joussen Ruhr-Universität Bochum Dr. Helmut Peter Kahlert Rechtsanwalt und Notar a. D., Hamm Dr. Dagmar Keysers Rechtsanwältin, Hamm Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dr. Martin Krasney Rechtsanwalt GKV-Spitzenverband, Berlin Yvonne Kuhlmann, LL.M. Rechtsanwältin, Bonn-Bad-Godesberg 9
8 Bearbeiterverzeichnis Martin Michalcik Fachanwalt für Medizinrecht, Brandenburg Dr. Max Middendorf Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Burkhard Pauge Richter am BGH, Karlsruhe Jan Paus, LL.M. Rechtsreferent der Ethik-Kommission, Münster Dr. Marion Rath Rechtsanwältin, München Dr. Christiane Simmler Richterin am KG Berlin Peter Sommerfeld Vorsitzender Richter am OLG Hamm Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer Westfälische Wilhelms-Universität Münster Matthias Wallhäuser Rechtsanwalt, Bonn Dr. Dirk Webel, LL.M. oec. Fachanwalt für Medizinrecht, Bonn Dr. Carolin Wever Fachanwältin für Medizinrecht, Hamm Im einzelnen haben bearbeitet: Kapitel / Autor(en) Apothekenrecht Frau Dr. Marion Rath Arzneimittelrecht Herr Jan Paus BGB 1 Herr Prof. Karl Otto Dr. Bergmann 31, 89 Herr Dr. Martin Alberts 104 ff. Herr Prof. Karl Otto Dr. Bergmann 276 Herr Dr. Helmut Peter Kahlert 278 Herr Dr. Martin Alberts 280 Herr Dr. Max Middendorf 420 ff. Herr Dr. Martin Alberts / Herr Uwe Human 611 ff. Frau Dr. Dagmar Keysers 705 ff. Herr Matthias Wallhäuser 810 Herr Dr. Martin Alberts / Herr Uwe Human 823 Frau Dr. Carolin Wever 831 Herr Dr. Martin Alberts 839 Herr Prof. Karl Otto Dr. Bergmann 10
9 Bearbeiterverzeichnis 1896 ff. Herr Dr. Helmut Peter Kahlert Organisationspflichten Herr Dr. Martin Alberts / Herr Martin Michalcik KHEntG Frau Dr. Judith Ihle KHG Frau Dr. Judith Ihle Medizinprodukterecht Herr Dr. Dirk Webel Personenschaden Herr Dr. Michael Burmann / Herr Dr. Rainer Heß SGB V 2 Herr Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer / Herr Kai Grötschel 5 ff. Frau Kathrin Heldt-Andreas 11 ff. Herr Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer / Herr Kai Grötschel 69 Herr Dr. Martin Krasney 70 Frau Dr, Judith Ihle 71 Herr Dr. Martin Krasney 72 ff. Herr Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer 82 ff. Herr Christoph Altmiks 90 ff. Frau Dr. Judith Ihle 95 ff. Herr Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer 99 ff. Herr Christoph Altmiks 107 ff. Herr Prof. Dr. Jacob Joussen 124 ff. Frau Yvonne Kuhlmann 135 ff. Herr Christoph Altmiks 137 Frau Dr. Judith Ihle 137 a ff. Herr Christoph Altmiks 139 ff. Frau Dr. Judith Ihle 140 a ff. Herr Christoph Altmiks 140 f ff. Frau Dr. Judith Ihle 275 ff. Herr Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer / Herr Kai Grötschel 284 ff. Frau Kathrin Heldt-Andreas SGB XI Herr Dr. Ernst Hauck Strafrecht Herr Dr. Peter Gaidzik StPO Herr Dr. Peter Gaidzik VVG 192 ff. VVG Frau Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies GOÄ/GOZ Frau Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies ZPO 12 ff. Frau Dr. Christiane Simmler 253 ff. Herr Peter Sommerfeld 284 ff. Herr Peter Glanzmann 300 ff. Frau Dr. Christiane Simmler 355 ff. Herr Burkhard Pauge 1025 ff. Herr Peter Glanzmann EuGVVO/LugÜ Frau Dr. Christiane Simmler 11
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