öffentlich Sitzungstermin Mitnahme von Elektro-Scootern (E-Scootern) in Bussen und Bahnen

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1 Der Oberbürgermeister IV/50-13 Sagenschneider, 2720 Drucksache-Nr Datum Anfrage AG-handicap öffentlich Zur Sitzung Beirat für Menschen mit Behinderungen Sitzungstermin Behandlung Beantwortung der Anfrage Betreff Mitnahme von Elektro-Scootern (E-Scootern) in Bussen und Bahnen Inhalt Seitens des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wurde empfohlen, aus Sicherheitsgründen sogenannte Elektro-Scooter (E-Scooter) in Bussen und Bahnen nicht mehr mitzunehmen. Mit der Medieninformation der DVG vom : Sicherheitsrisiko: Elektro-Scooter in Bussen und Bahnen der DVG nicht mehr erlaubt setzt die DVG die Empfehlung des VDV um. Es ergibt sich zurzeit folgender Sachstand: 1. Zwischenzeitlich haben sich fast alle Verkehrsunternehmen in NRW dieser Empfehlung des VDV angeschlossen. 2. Der Behindertenbeauftragte und der Landesbehindertenbeirat NRW fordert in seiner Resolution vom bzw die Rücknahme des Beförderungsverbotes. 3. Das NRW Ministerium für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr hat im Herbst 2014 ein Machbarkeitsgutachten zur Beförderung von E-Scootern in Auftrag gegeben. 4. Eine Klage eines Scooter Nutzers gegen das Beförderungsverbot vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde abgewiesen, eine Revision vor dem Oberverwaltungsgericht ist jedoch zulässig. 5. E-Scooter werden von den Krankenkassen mittlerweile bevorzugt genehmigt, da sie in der Regel nur 1/3 eines Elektrorollstuhls kosten. Die AG-handicap fragt nun: Was gedenkt die Stadt bzw. die DVG zu tun, um die Mobilität von Menschen mit

2 Seite 2 Drucksache-Nr Datum Behinderung, die auf E-Scooter angewiesen sind, wieder herzustellen? Anlagen Medieninformation der DVG vom Stellungnahme des Behindertenbeauftragten NRW vom Stellungnahme des Landesbehindertenbeirats NRW vom

3 17. Dezember 2014 Sicherheitsrisiko: Elektro-Scooter in Bussen und Bahnen der DVG nicht mehr erlaubt Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) folgt der Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und wird aus Sicherheitsgründen sogenannte Elektro-Scooter (E- Scooter) oder Elektromobile nicht mehr in ihren Bussen und Bahnen mitnehmen. Von dem Ausschluss nicht betroffen sind Rollatoren, Rollstühle, Elektro-Rollstühle und -Fahrräder (E-Bikes). Der VDV hatte die Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) beauftragt, ein Gutachten über die Standsicherheit und die Risiken der Mitnahme zu erstellen, da es in Deutschland vermehrt zu Unfällen mit E-Scootern in Bussen gekommen war. Die STUVA kam zu dem Ergebnis, dass die elektrisch angetriebenen Leichtfahrzeuge aufgrund ihrer Größe, ihrer Standfestigkeit und ihres Gewichtes bei Gefahrbremsungen zum Risiko für Fahrgäste werden können. Daraufhin hat der VDV-Vorstand nun eine bundesweite Empfehlung für ein einheitliches Verbot der Mitnahme von E-Scootern ausgesprochen. Auch einzelne Scooter-Hersteller raten sogar von einer Nutzung in Bus und Bahn ab. Die Sicherheit der Fahrgäste steht für uns an erster Stelle. Deshalb sieht die DVG keine andere Handlungsalternative als alle E-Scooter von der Beförderung im Liniendienst auszuschließen, erklärt Klaus-Peter Wandelenus, Technik-Vorstand des Verkehrsunternehmens. Die Empfehlung des VDV bezieht sich zwar nur auf den Bus, jedoch wird die DVG, ebenso wie andere Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen, auch in den Bahnen die Beförderung von E-Scootern wegen des Gefährdungspotenzials nicht mehr zulassen. Seite 1 von 2

4 E-Scooter verfügen über einen relativ großen Wendekreis und damit über eine schlechtere Manövrierfähigkeit als Rollstühle. Daher werden die Elektromobile in der Regel nicht längs im Gang- oder Türbereich in Bussen und Bahnen abgestellt sondern quer und können bereits im Falle von stärkeren Bremsungen durch ihren hohen Schwerpunkt ins Rutschen geraten oder umkippen. Dieser Effekt wird durch Feuchtigkeit sowie Verschmutzungen auf dem Fahrzeugboden weiter verstärkt. Gefährdet sind somit nicht nur der Nutzer selbst, sondern auch die anderen Fahrgäste. Weitere Gefahren entstehen, wenn abgestellte E-Scooter ein Hindernis im Durchgang des Fahrzeuges bilden, zum Beispiel im Fall einer Evakuierung. Auch die in den Fahrzeugen vorhandenen Rückhaltesysteme sind für die Sicherung von Elektromobilen nicht geeignet. Letztendlich ist die DVG laut Betriebsordnungen für Bus und Bahn in der Pflicht, einen sicheren Fahrgasttransport zu gewährleisten und Beförderungsrisiken auszuschließen. Hintergrund E-Scooter ist die gebräuchliche Bezeichnung für offene, mehrspurige, elektrisch angetriebene Fahrzeuge für eine Person plus Gepäck. Sie können drei- oder vierrädrig sein und haben - je nach Höchstgeschwindigkeit - ein Kennzeichen. Der Beförderungsausschluss geschieht auf der Grundlage der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ( 11): [ ] Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgasts und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Das aber sieht der VDV bei der Beförderung von E-Scootern als nicht mehr gegeben an. Seite 2 von 2

5 Stellungnahme des Behindertenbeauftragten NRW vom Landesbehindertenbeauftragter: Verkehrsunternehmen lassen Behinderte im Regen stehen! Killewald fordert Moratorium statt Beförderungsverbot von E-Scootern Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen teilt mit: Mehrere Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen verweigern laut Medienberichten seit Kurzem die Beförderung gehbehinderter Menschen, die auf Elektromobile, sogenannte E- Scooter, angewiesen sind. Norbert Killewald, nordrhein-westfälischer Landesbehindertenbeauftragter beklagt: Damit schränken die Verkehrsbetriebe die Mobilität von Menschen mit Behinderungen stark ein und lassen sie im Regen stehen. Ein unhaltbarer Zustand! Für Killewald steht damit die Frage im Raum inwieweit die Verkehrsunternehmen und die Verkehrsverbünde ihren Verpflichtungen überhaupt noch angemessen nachkommen. Immerhin erhalten sie allein in Nordrhein-Westfalen dreistellige Millionenbeträge pro Jahr, um die betroffenen Menschen mit Behinderung zu transportieren! Ziel einer inklusiven Gesellschaft müsse es sein, dass Menschen so oft und so lange wie möglich selbstständig leben und in ihrer eigenen Wohnung und dem vertrauten Umfeld bleiben können. Ein E-Scooter erleichtere derzeit über Betroffenen im Land den Besuch beim Hausarzt, bei der Stadtverwaltung oder den Weg zum Einkaufen. Darauf verwiesen auch die Behindertenverbände schon seit längerem und hätten unter der Moderation des Landesverkehrsministeriums mit den Verkehrsbetrieben in den vergangenen Wochen nach Lösungswegen gesucht. Die Verkehrsunternehmen haben diesen gemeinsamen Weg verlassen und stattdessen eine von Ihnen einseitig in Auftrag gegebene Gefährdungsabschätzung der E-Scooter vorgelegt. Die Einwände und die Vorschläge der Behindertenverbände fanden bei den Unternehmen kein Gehör. Klare sachdienliche Argumente und Erfahrungen der Betroffenen hatten keinen Platz, so Killewald. Killewald fordert ein Moratorium und eine zügige Lösung des Problems im Interesse der behinderten Menschen. Ein vom NRW-Verkehrsministerium beauftragtes Machbarkeitsgutachten wird im ersten Quartal 2015 erwartet.

6 Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW vom 9. Januar 2015 E-Scooter müssen auch weiterhin befördert werden Nach dem in den Vorjahren einzelne E-Scooter-Nutzerinnen und Nutzer von Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen im Rahmen des ÖPNV nicht mitgenommen wurden, wurde in NRW ein Runder Tisch unter Moderation des Verkehrsministeriums einberufen. Ziel sollte es sein, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag für den Transport von E-Scootern zu erarbeiten. In der zweiten Sitzung des Runden Tisches legten die Verkehrsunternehmen eine von Ihnen beauftragte Gefährdungsabschätzung zur Mitnahme von E-Scootern in Bussen vor. Der Auftrag zu einer Machbarkeitsstudie wurde nicht erteilt. Die Berechnungen der Gefährdungsabschätzung bezogen sich auf drei Modelle mit aufsitzender Person. Es wurde festgestellt, dass für die aufsitzende Person sowie für weitere Businsassen eine Gefahr bei besonderen Gefahrenereignissen ausgehen kann. Zahlen zu Unfällen in Bussen und Bahnen unter Beteiligung von Scootern sowie Gesamtunfallzahlen wurden nicht vorgelegt. Die Behindertenverbände sowie der Landesbehindertenbeauftragte forderten eine erweiterte Betrachtung des Sachverhaltes sowie Lösungsvorschläge. Es wurde deutlich kritisiert, dass die Abschätzung alleine eine theoretische und berechnende Grundlage hat. Die Verkehrsunternehmen haben nunmehr in den letzten Wochen im vergangenen Jahr die Gefährdungsabschätzung genutzt, um eine generelles Mitnahmeverbot für E-Scooter auszusprechen. In den Anweisungen an das Personal wird darauf hingewiesen, dass die Haftungsrisiken bei Zuwiderhandlung beim Fahrer oder der Fahrerin, bzw. beim beauftragten Unternehmen liegen. Der Landesbehindertenbeirat stellt fest: Durch die Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet sich Deutschland, die persönliche Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge haben die Kommunen eine Verpflichtung die Mobilität der Bevölkerung im gesetzlichen vorgegebenen Rahmen zu erfüllen. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen der öffentlichen Zuwendungen für den ÖPNV erhalten die Auftragnehmer jährlich 120 Millionen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung. Diese Mittel sollen den Mehraufwand sowie die kostenfreie Mitnahme von betroffenen Personen sicherstellen. Die Krankenkassen sowie andere Kostenträger stellen derzeit Personen zur Habilitation und Rehabilitation sogenannte E-Scooter als anerkannte Hilfsmittel zur Verfügung. Die vorgelegte Gefährdungsabschätzung ist alleine eine theoretische Berechnung. Sie ist kein umfassendes Gutachten zur Abwägung und Vorbereitung von Lösungsvorschlägen zur Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV. Die Gefährdungsabschätzung sagt aus, dass ein in Bussen quer zur Seite 1 von 2

7 Fahrtrichtung frei stehender E-Scooter bei aufsitzender Nutzung bei Gefahrund starken Betriebsbremsungen verrutschen oder kippen kann. Gefährdungsabschätzungen zu anderen Gegenständen oder Personengruppen wurden nicht in Auftrag gegeben. Kommunale Verkehrsverbünde nützen das Gutachten, das sich ausdrücklich auf Busse bezieht, dazu, auch die Beförderungen in Schienenfahrzeugen abzulehnen. Dies ist mit dem Gutachten nicht zu begründen. Der Landesbehindertenbeirat fordert: Die Mitnahme von E-Scootern, die als anerkannte Hilfsmittel genutzt werden, im ÖPNV ist sicherzustellen! Die Verkehrsunternehmen sollen die Mitnahme der E-Scooter im ÖPNV sofort wieder ermöglichen. Die Landesregierung wird gebeten, das anstehende Gutachten so breit aufzustellen, dass es eine umfassende Betrachtung zur Vorbereitung von langfristigen Lösungsvorschlägen ermöglicht. Die Landesregierung wird gebeten, die Zuwendungen des Bundes und des Landes an die Anforderungen der Mobilitätsgarantie bei Nutzung von anerkannten Hilfsmitteln zu binden. Die Landesregierung wird gebeten, eine Normprüfung unter Bezug der Artikel 9 und 20 der UN-BRK sowie des BGG NRW 4 Satz 2 im Sachverhalt vorzunehmen. Die Landesregierung wird um Klärung gebeten, mit welchen geeigneten Maßnahmen sie in diesen und gleichartigen Fällen auf private Rechtsträger Einfluss nehmen will (Artikel 9 Absatz 2b UN-BRK). Seite 2 von 2

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