InfoBrief2InfoBrief2InfoBrief2InfoBrief2. Grundschulen eine Kooperationskultur auf- und ausbauen, die den Übergang für Kinder einfacher macht.

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1 Inhalt: Eine gemeinsame Bildungsphilosophie Projektbüro TransKiGs LISUM Bbg. Struveweg Ludwigsfelde An alle Kitas und Grundschulen im Land Brandenburg InfoBrief2InfoBrief2InfoBrief2InfoBrief2... mehr Zeit für die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule Voneinander lernen: Bildungswerkstätten Miteinander planen: Regionalkonferenzen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, an einige von Ihnen wenden wir uns mit diesem InfoBrief2 das zweite Mal, für viele von Ihnen ist es der erste Brief dieser Art. Deshalb haben wir einen Flyer beigelegt, in dem wir das Projektteam TransKiGs die Inhalte und Ziele des BLK Verbund- Projekts (hier: Teilprojekt 2 des Landes Brandenburg) Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule (GOrBiKs) vorstellen. Eine gemeinsame Bildungsphilosophie....für Kita und Grundschule zu entwickeln, ist das große Ziel des Arbeitsprozesses der Kommission GOrBiKs. Dieser Prozess muss auch in der Praxis beginnen, denn: Was nützen große Ziele, wenn sie nur auf dem Papier stehen! Es ist wichtig, dass Kitas und Grundschulen eine Kooperationskultur auf- und ausbauen, die den Übergang für Kinder einfacher macht. Jede Bildungsinstitution hat ihre eigenen Aufgaben und ihr eigenes Profil. Es gibt viel voneinander zu lernen, ohne die eigene Identität zu verlieren. In einem solchen Prozess werden sich vielfältige Möglichkeiten für Anknüpfungspunkte ergeben und es wird der Grundstein für den Auf- und Ausbau einer kontinuierlichen Kooperationskultur gelegt, die durch verlässliche Partner gestützt werden kann. Für ein erstes Kennenlernen der Grundlagen der pädagogischen Arbeit der jeweils anderen Institution haben wir diesem Infobrief einen Auszug aus dem Einführungstext der Rahmenlehrpläne und einen Flyer über die Grundsätze elementarer Bildung beigelegt. Um den Prozess des Aufeinanderzugehens in der Praxis anzuregen und zu unterstützen, hat das Land Brandenburg für dieses Schuljahr allen Grundschulen im Land eine zusätzliche Lehrerwochenstunde für die Kooperation mit den Kindergärten zur Verfügung gestellt. Es gibt also... mehr Zeit für die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule Diese zusätzliche Zeit kann genutzt werden, um aufeinander zuzugehen, gegenseitig zu hospitieren und ins Gespräch über die tägliche Arbeit mit den Kindern zu kommen. Für einen sinnvollen und effektiven Einsatz dieser einen Lehrerwochenstunde ist es wichtig, eine Struktur für die Kooperation zu schaffen und sich der regionalen Besonderheiten bewusst zu werden: Wie viele Kindertagesstätten befinden sich im Schulbezirk der Grundschule? Wie viele erste Klassen gibt es oder wird es geben?

2 Form und Inhalt der Kooperation sollten Ihren individuellen Vorstellungen entsprechen und den pädagogischen Alltag beider Beteiligten bereichern. Oft wird sich die Möglichkeit anbieten, bereits Erprobtes und Bewährtes weiterzuentwickeln. Wichtig ist auch, insbesondere Eltern und andere externe Partner mit einzubeziehen. Lassen Sie uns einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen werfen, die wir als Textauszug beigefügt haben. 15 der Grundschulverordnung regelt die Zusammenarbeit der Grundschule mit den Kindertagesstätten. In Ziffer 4 der Handreichung Zusammenfassung der Verfahren für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule finden Sie einen Kooperationskalender, den Sie selbstverständlich noch vielfältig ergänzen und fortschreiben können. Im Rahmen von Ponte Kindergarten und Grundschule auf neuen Wegen wird dieser Prozess bereits regional angestoßen ( Sicher haben auch einige von Ihnen in der Praxis vor Ort und entsprechend den Rahmenbedingungen, die Sie bei sich vorfinden, bereits viele gute Kooperationsformen entwickelt. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns von Ihrer Zusammenarbeit berichten! Voneinander lernen: Bildungswerkstätten Die bisherige Arbeit in der Kommission Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule (GOrBiKs) hat gezeigt, dass die Vertreterinnen und Vertreter von Kita und Grundschule einen hohen Bedarf haben, sich fachlich auszutauschen. Um diesen Prozess auch für Pädagoginnen und Pädagogen in der Praxis zu ermöglichen und die Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs nicht zuletzt wieder in die Kommissionsarbeit einzubeziehen, werden ab November 2006 gemeinsame Bildungswerkstätten für Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer angeboten. Eine Anmeldung ist nur als Tandem möglich. Ziele sind das Kennenlernen und Reflektieren der unterschiedlichen Konzepte von Bildung und Erziehung in Kita und Grundschule,... der Versuch der Annäherung der jeweiligen Vorstellungen in Richtung auf ein anschlussfähiges Bildungsverständnis in Kita und Grundschule,... das Entwickeln und Erproben neuer Formen und Inhalte der Zusammenarbeit beim Übergang Kita Grundschule. Leitende didaktische Prinzipien der Bildungswerkstätten sind produktionsorientiertes Lernen in Situationen mit Werkstattcharakter, kollegiales Lernen im wechselseitigen Erfahrungsaustausch. Im Mittelpunkt stehen der Erwerb neuen Wissens über die Anregung und Unterstützung intensiver Bildungserfahrungen von Kindern im Elementar- und Primarbereich, das Gewinnen neuer Zugänge zu Personen, Aktionsstruk- turen und Räumen der jeweils anderen Einrichtung, die gemeinsame Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze zur konkreten Gestaltung der Übergänge (z. B. in Form eines gemeinsamen Projekts zu einem ausgewählten Bildungsbereich oder in Form von Elementen einer anschlussfähigen pädagogischen Diagnostik). Die Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in einem Portfolio über den Lern- und Arbeitsprozess im Tandem dokumentiert. Miteinander planen: Regionalkonferenzen Eine gelingendere Gestaltung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule hängt nicht nur von der Kooperation der beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen ab. Im regionalen und kommunalen Kontext gibt es viele weitere Beteiligte, die sich über ihre Interessen und Möglichkeiten austauschen und Kräfte bündeln können: Wenn Vertreterinnen und Vertreter von Landratsämtern, staatlichen Schulämtern, Trägern, Kitas, Grundschulen und auch Eltern miteinander ins Gespräch kommen, können sie gemeinsam viel dazu beitragen, dass die Phase des Übergangs insbesondere den regionalen Gegebenheiten entsprechend gestaltet wird und personelle und regionale Ressourcen gebündelt werden. Im Rahmen von GOrBiKs ist daher geplant, modellhaft Regionalkonferenzen einzurichten, um einen derartigen Austausch weiterer Beteiligter zu ermöglichen.

3 Inhalt: 15 Grundschulverordnung Ziffer 4 der Handreichung Zusammenfassung der Verfahren für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule Anlage 1 InfoBrief2InfoBrief2InfoBrief2InfoBrief2 Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung) (Auszug) 15 Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten (1) Die Schulen sorgen unter Wahrung ihres eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrages durch eine angemessene pädagogische Gestaltung des Übergangs für Kontinuität von Erziehung und Bildung. Die Kooperation zwischen Schule und Kindertagesstätten ist auch nach Aufnahme in die Schule bis zum Ende der Primarstufe fortzuführen. (2) Gegenseitige Informationen zwischen Schulen und Kindertagesstätten über Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen und Organisationsformen der jeweiligen Bereiche, wechselseitige Hospitationen sowie Teilnahme von Erzieherinnen und Erziehern, Tagespflegepersonen sowie Lehrkräften an gemeinsamen Besprechungen, bei denen die Erziehungsziele, Rahmenlehrpläne, pädagogischen Konzeptionen, Lern- und Sozialformen der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit erörtert werden, fördern die Zusammenarbeit ebenso wie gemeinsame Veranstaltungen und Projekte. (3) Besuche von Kindern aus den Kindertagesstätten in der Schule sind geeignet, sie mit der Schule vertraut zu machen. Die Schulleitungen sowie die Lehrkräfte der zukünftigen Jahrgangsstufe 1 nehmen möglichst frühzeitig, mindestens ein halbes Jahr vor Aufnahme in die Schule, Kontakt mit der Leiterin oder dem Leiter der Kindertagesstätte auf, aus der die Kinder in die jeweils zuständige Schule übergehen werden. Der gemeinsame Austausch kann die Arbeit insbesondere im Anfangsunterricht unterstützen. (4) Die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Schulen erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger und im Rahmen der von der Schulkonferenz gemäß 91 Abs.1 Nr.11 des Brandenburgischen Schulgesetzes beschlossenen Grundsätze. In die Veranstaltungen der Schule zu Fragen des Schuleintritts sollen auch Eltern einbezogen werden, deren Kinder keine Kindertagesstätte besuchen. (5) Für Kinder, die bereits in der Kindetagesstätte gravierende Entwicklungsverzögerungen aufweisen, kann in Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindertagesstätte eine gezielte Förderung verabredet und angeboten werden. Die Grundschulen können dabei, in Kooperation mit den Kindertagesstätten, unterstützend tätig werden. (6) Während des Anmeldezeitraumes bietet die aufnehmende Schule eine Informationsveranstaltung zu allgemeinen Fragen des Schuleintritts für alle Eltern an. (7) Für die Tagespflege gelten die Absätze 1 bis 6 entsprechend.

4 Handreichung Zusammenfassung der Verfahren für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule (Auszug) 4. Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindertagesstätte Die Zusammenarbeit der Schule mit den Kindertagesstätten erfolgt gemäß 15 Grundschulverordnung. Bereits ab November finden Gespräche zwischen der Schule und den KitaleiterInnen und Erzieherinnen statt. Die Grundschule unterstützt die Kita in der Beratung der Eltern bei vorzeitiger Einschulung. Ein Informationsaustausch erfolgt für Kinder mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf. Dabei sind die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Die Weitergabe personenbezogener Daten von der Kindertagesbetreuung an die Schule ist nur nach vorheriger Einwilligung der Eltern möglich. Gezielte Förderungen werden gemeinsam verabredet. In Schulen mit flexibler Eingangsphase werden die sonderpädagogischen Lehrkräfte in die Beratung einbezogen. Während des Anmeldezeitraumes informiert die Grundschule gemäß 5 GV alle Eltern zu Fragen des Schuleintritts. Besonders wichtig sind die Erfassung und Einbeziehung der so genannten Hauskinder. Der Prozess diagnostischer Beobachtungen von Kindern in Schule und Kita, Hospitationen, Elterngespräche, Elternversammlungen sowie die Einbeziehung anderer unterstützendender Dienste sind in der Regel bis Juni abgeschlossen. Um eine gleitende Schulaufnahme- und Schulanfangsphase zu gewährleisten, sollte eine Zusammenarbeit durch folgende Formen ausgestaltet werden: Zeitpunkt Maßnahme Zuständigkeiten September Kontaktaufnahme Grundschule Kita Kitaleitung und Schulleitung Oktober Elternabend in der Kita Kita bis Ende Januar bis Ende Februar März Versand des persönlichen Elternbriefes und Informationsflyers an die Hauskinder Verteilung der Informationsflyer des MBJS zum Schulanfang an die Eltern Benennung von Kooperationsbeauftragten für beide Bildungseinrichtungen Abschluss von Kooperationsvereinbarungen Anmeldung der Kinder in der Grundschule gemäß 5 Grundschulverordnung durch persönliches Vorstellen des Kindes bei einem Mitglied der SL oder einer beauftragten Lehrkraft gemeinsame Veranstaltungen zwischen künftigen Erstklässern und Schulkindern Hospitationen der Lehrkräfte in den Kitas Schulleitung Kita Kitaleitung und Schulleitung Schule März/April erste Elternversammlungen an der Schule Schule Mai/Juni Schnuppertage, gemeinsame Schulfeste und Projekte August Einschulung Schule Kita und Schule Kita und Schule Kita und Schule

5 Anlage 2 Inhalt: Auszug aus dem Kapitel 1 der Rahmenlehrpläne für die Grundschule im Land Brandenburg Auszug aus Kapitel 1 der Rahmenlehrpläne für die Grundschule im Land Brandenburg 1 Bildung und Erziehung in der Grundschule Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule bezieht sich auf Schülerinnen und Schüler aus allen Gruppen und Schichten ohne Ansehen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Grundschule ist Lernstätte und Lebensraum für Schülerinnen und Schüler mit einer großen Heterogenität hinsichtlich ihrer Lernvoraussetzungen und Lernmöglichkeiten. Die Aufgabe der Grundschule ist es, Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer individuellen Persönlichkeit zu unterstützen und ihnen eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. In der Grundschule lernen sie durch aktives Mitwirken demokratisches Handeln, das heißt im Unterricht und im Schulleben mitzugestalten, mitzubestimmen und Mitverantwortung zu übernehmen. Zu den Aufgaben der Grundschule gehört es, systematisches Lernen und den Erwerb grundlegender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu ermöglichen, die in den Schulen des Sekundarbereichs weiterentwickelt werden. Die pädagogische Ausgestaltung der Grundschule und ihre kontinuierliche Entwicklung sind gemeinsame Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten. InfoBrief2InfoBrief2InfoBrief2InfoBrief2 Für das Lernen in der Grundschule hat eine Atmosphäre der Geborgenheit und Lebensfreude eine große Bedeutung. Bildung und Erziehung sind stets als Einheit zu betrachten. 1.1 Grundlegende Bildung Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Schülerinnen und Schüler ein neuer Lebensabschnitt. Aus der Vorschulzeit bringen die Schülerinnen und Schüler vielfältige Erwartungen, Einstellungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse mit. In der Grundschule sollen sie mit anderen zusammen lernen. Dabei wird an ihr vorhandenes Weltverstehen angeknüpft und ihr Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit gestärkt. Sie entwickeln dabei ihre Individualität weiter. In diesem Prozess unterstützt die Schule die Schülerinnen und Schüler bei der Erhaltung bzw. Herausbildung eines positiven Selbstwertgefühls und eines Selbstkonzepts. Dazu bedarf es auch der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Elternhaus. Die Grundschule hat den Auftrag, alle Schülerinnen und Schüler umfassend zu fördern. Besondere Begabungen müssen erkannt und gefördert, Benachteiligungen ausgeglichen werden. Im Spannungsfeld zwischen den unterschiedlichen Lernausgangslagen und Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler gilt es, ihre Verschiedenheit anzunehmen und durch Differenzierung im Unterricht jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler in ihrer bzw. in seiner Lernentwicklung individuell zu fördern. Dazu gehört auch, die Mädchen und Jungen in ihrer unterschiedlichen Individualität zu stärken, ihre Unterschiede im Lernen zu berücksichtigen sowie gleichzeitig tradierte Rollenfestlegungen zu öffnen. Erfolgreiches Lernen wird durch vielfältige Unterrichtsformen unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Lern- und Arbeitsformen kennen, in denen sie allein und auch mit anderen gemeinsam lernen können. Grundschule hat die Aufgabe, sowohl die Bildungsansprüche des Individuums an die Gesellschaft als auch die Bildungsansprüche der Gesellschaft an den Einzelnen zu realisieren. Grundlegende Bildung verbindet drei Aufgaben: Stärkung der Persönlichkeit, Anschlussfähigkeit und lebenslanges Lernen, Mitbestimmungs- und Teilhabefähigkeit. Der Erwerb grundlegender Bildung sichert die Fähigkeit zum weiterführenden und selbstmotivierten Lernen innerhalb und außerhalb von Schule. Sie zielt auf die Bewältigung und Gestaltung von Lebenssituationen. Grundlegende Bildung wird durch die lebensweltbezogene Auseinandersetzung mit den Inhalten der Fächer im Unterricht sowie in der Ausgestaltung des Schullebens realisiert. Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich mit sich selbst und der sie umgebenden Welt und den gesellschaftlichen Schlüsselproblemen auseinander zu setzen.

6 Zur grundlegenden Bildung gehören insbesondere: 1. Auseinandersetzung mit Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens und das Abahnen von Wertorientierungen, 2. Selbstregulation des Wissenserwerbs, 3. Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbst- und Mitbestimmung sowie zum solidarischen Handeln, 4. Beherrschung der Standardsprache in Wort und Schrift, 5. reflektierte und produktive Nutzung von Medien und Gestaltung eigener Medienbeiträge, 6. Erwerb von Lesefähigkeit und Lesestrategien sowie sicherer Umgang mit Texten, 7. Kompetenz im Umgang mit fremden Sprachen, 8. Einführung in mathematische, natur- und sozialwissenschaftliche Interpretationsmuster der Welt, 9. Entwicklung und Erweiterung eines körperlichmotorischen Handlungsrepertoires, 10. Differenzierung ästhetischer Ausdrucks- und Gestaltungsformen. 1.2 Ziel des Lernens: Handlungskompetenz Ziele der Grundschule lassen sich nur von der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerin und des Schülers her bestimmen. Ein solches Bildungsverständnis rückt die Entwicklung von Kompetenzen in den Vordergrund. Die Rahmenlehrpläne folgen einem an Entwicklung von Handlungskompetenz orientierten Lernansatz. Individuelle Persönlichkeitsentwicklung, gesellschaftliche Anforderungen an das Individuum sowie Ziele und Inhalte fachlicher Bildung werden so stärker in einen Zusammenhang gebracht. Damit verbunden ist eine erweiterte Sicht auf In- halte, (Unterrichts-) Methoden sowie auf Leistungsermittlung und -bewertung. Kompetentes Handeln erfordert vom Einzelnen ein Zusammenwirken von Leistungs- und Verhaltensdispositionen, also von kognitiven und sozialen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Gewohnheiten und Einstellungen. Dieses Zusammenwirken wird als Handlungskompetenz bezeichnet und umfasst Sachkompetenz, Methodenkompetenz, soziale und personale Kompetenz. Kompetenzen erwerben Schülerinnen und Schüler nicht nur im schulischen Lernen, sondern auch außerhalb von Schule. Ihre Interessen, Erfahrungen und Erlebnisse als Inhalte des Unterrichts aufzunehmen, wirkt unterstützend. In jedem Fall ist das Lernen an Inhalte, an bestimmte Kontexte und Situationen gebunden. Deshalb gilt für den schulischen Erwerb von Kompetenzen: Jedes Unterrichtsfach leistet seinen spezifischen Beitrag. Die von den Schülerinnen und Schülern zu entwickelnden Kompetenzen werden in den Rahmenlehrplänen der verschiedenen Fächer der Grundschule differenziert fachbezogen beschrieben. Aus dem vernetzten Zusammenwirken dieser Kompetenzen entwickelt sich die Handlungskompetenz, die von Schülerinnen und Schülern am Ende der Grundschulzeit erwartet wird. Im Folgenden werden die Kompetenzen aus systematischen Gründen nacheinander dargestellt. Sachkompetenz entwickeln die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit Inhalten, Aufgaben und Problemen. Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden systematisch aufgebaut und in vielfältigen Handlungszusammenhängen erweitert. Schülerinnen und Schüler verstehen zunehmend Inhalte und erkennen Ordnungen bzw. Strukturen in den verschiedenen Wissensbereichen. Dabei lernen sie, sich Informationen zu erschließen und Wichtiges von Nebensächlichem zu unterscheiden. Sie beschreiben Sachverhalte und Phänomene mit fachlichen Begriffen, nehmen sie zur Grundlage weiterer Auseinandersetzung und stellen Zusammenhänge her. Dazu gehört auch, dass sie Fragen stellen und eigene Lösungsansätze finden, Kritik an der Sache formulieren und vortragen. Methodenkompetenz schließt ein, fachbezogene und fachübergreifende Lernstrategien, Verfahrensweisen und Arbeitstechniken anwenden zu können. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Zusammenhänge herauszufinden und herzustellen. Sie können zunehmend mit verschiedenen Medien umgehen, sich selbstständig Informationen aus Medien beschaffen, sammeln, sachbezogen aufbereiten und ordnen. Dabei wenden sie Lernstrategien an und setzen fachspezifische Arbeitsweisen zielorientiert ein. Sie können Annahmen begründen und überprüfen, Argumente erkennen, formulieren und beurteilen. Die Schülerinnen und Schüler lernen, die Zeit einzuteilen und dabei planvoll und zielgerichtet zu arbeiten. Sie nutzen Lesestrategien als Basis für das gesamte Lernen. Soziale Kompetenz zeigt sich in der Fähigkeit des Einzelnen, in wechselnden sozialen Situationen Ziele erfolgreich im Einklang mit sich und anderen zu verfolgen. Zunehmend können sich Schülerinnen und Schüler in andere einfühlen, auf Argumente eingehen und Konflikte lösen. Sie vereinbaren Regeln, halten sich daran und tragen so Verantwortung für die gemeinsame Sache. Personale Kompetenz gründet auf Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl, auf wachsende emotionale Unabhängigkeit und Zutrauen in die eigenen Stärken. Zunehmend können Schülerinnen und Schüler eigene Stärken und Schwächen erkennen, eigene Erfolge wahrnehmen und genießen, aber auch Misserfolge verkraften und mit Ängsten umgehen. Es gelingt ihnen immer besser, einen Perspektivwechsel vorzunehmen und je nach Situation der Jüngere oder der Ältere, der Stärkere oder der Schwächere zu sein. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig, planen eigene Handlungen und prüfen sie kritisch. Sie fällen Entscheidungen, begründen und verantworten sie und übernehmen Verantwortung für die eigene Gesundheit. Den vollständigen Text finden Sie unter

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