Integrationspolitik in Nürnberg

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1 Integrationspolitik in Nürnberg Dr. Christine Meyer, Stadt Nürnberg 1. Leitlinien der Integrationspolitik der Stadt Nürnberg Ende 2004 hat der Stadtrat der Stadt Nürnberg die folgenden Leitlinien für die städtische Integrationspolitik verabschiedet: Seit dem Beginn der städtischen Zivilisation vor fast fünf Jahrtausenden ist die kulturelle Vielfalt der Städte, die Weiterentwicklung der Kultur durch die Integration von Menschen, die andere kulturelle Kontexte mit sich bringen, wesentlicher Motor der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Einlösung des Ziels einer Solidargesellschaft zeigt sich gerade auch daran, wie mit Menschen umgegangen wird, die noch keine lange und kontinuierliche Verwurzelung in einer Stadt haben. Je offener eine Stadt mit ihren Bürgerinnen und Bürgern umgeht, desto innovativer wird sie sich im globalisierten Kontext zeigen können. Eine Stadt lebt von der positiven Spannung, die die verschiedenen Kulturen mit sich bringen. Nürnberg hat vor dem Hintergrund seiner Geschichte in der Zeit des Nationalsozialismus und der daraus abgeleiteten Selbstverpflichtung als Stadt der Menschenrechte unmittelbaren Anlass, das Thema Menschenrechte auch im Alltag der Stadt umzusetzen insbesondere auch im Hinblick auf die Würde von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund (im Folgenden der Einfachheit halber Migrantinnen und Migranten genannt). Auf der Basis des allgemeinen Leitbilds der Stadt Nürnberg gibt sich die Stadt deshalb in Weiterentwicklung ihrer bisher formulierten integrationspolitischen Ziele folgende Leitlinien für ihre künftige kommunale Integrationspolitik: 1. Die Integration aller Migrantinnen und Migranten ist für die Stadt Nürnberg eine ihrer zentralen kommunalpolitischen Aufgaben. Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Abstammung soll auch weiterhin das Selbstverständnis unserer Stadt prägen. 2. Integrationspolitik wird dabei als Querschnittsaufgabe begriffen, die nachhaltig alle Bereiche kommunalen Handelns betrifft und von allen Referaten und Dienststellen der Stadt sowie den städtischen Unternehmen bei ihrer Arbeit berücksichtigt werden muss. 3. Sie orientiert sich dabei nicht an ethnischen Merkmalen oder an der Staatsangehörigkeit, sondern an der Lebenslage der Menschen. Sie bezieht deshalb alle Migrantinnen und Migranten ein, die auf längere Zeit hier ihren Lebensmittelpunkt haben - ob mit oder ohne deutschen Pass, ob Ausländer oder Aussiedler. 4. Angebote der Integrationspolitik richten sich dabei nicht nur an Neu-Zuwanderer, sondern grundsätzlich auch an Migrantinnen und Migranten, die bereits hier leben. 5. Die kommunale Integrationspolitik lässt sich wie die bundespolitische Integrationspolitik vom 4 Säulen-Prinzip der Integration (sprachliche Integration, gesellschaftliche Integration, berufliche Integration, soziale Beratung und Betreuung) leiten. Sprachförderung ist dabei ein wesentliches und notwendiges, aber kein ausreichendes Handlungsfeld der Integrationspolitik. 1/6

2 6. Integration ist keine einseitige Eingliederungsleistung der Migrantinnen und Migranten, sondern verlangt allen in der Stadt lebenden Menschen Annäherungsprozesse ab. Die Stadt Nürnberg fördert durch geeignete Maßnahmen gegenseitige Akzeptanz und Toleranz sowie den interkulturellen Dialog. 7. Wo das Zusammenleben Probleme und Konflikte mit interkulturellen Ursachen oder Folgen schafft, bemüht sich die Stadt offensiv um Lösungen. Gleichzeitig sieht sie in der kulturellen Vielfalt der Stadtbevölkerung ein zukunftsweisendes positives Entwicklungspotential für unsere Stadt. 8. Die in Nürnberg lebenden Migrantinnen und Migranten sollen gleichberechtigt an allen städtischen Angeboten und Leistungen teilhaben können. Die Stadt Nürnberg sieht sich in all ihren Planungen und Maßnahmen einer interkulturellen Orientierung verpflichtet. Die bestehenden Angebote und Einrichtungen sollen dazu, wo nötig, zielgruppengerecht verändert und ergänzt werden. Die Vielschichtigkeit der Migrantenbevölkerung ist dabei zu berücksichtigen. 9. Die Stadt Nürnberg strebt in ihrer Verwaltung und in den städtischen Unternehmen eine verstärkte Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund an und will damit auch eine Vorbildfunktion als Arbeitgeber übernehmen. Die Mehrsprachigkeit und die Kenntnisse anderer Sprachen und Kulturen sind bei Bewerbungen als wichtige Zusatzqualifikationen anzusehen. Generell wird interkulturelle Kompetenz als wichtige Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachtet. 10. Die Stadt Nürnberg ist bestrebt, möglichst viele gesellschaftliche Gruppen aktiv in den Integrationsprozess einzubeziehen. Dabei soll auch bürgerschaftliches Engagement im Bereich integrativer Maßnahmen gefördert werden. 11. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützt die Stadt Nürnberg Verbände, Vereine und Initiativen bei integrativen und interkulturellen Maßnahmen und Aktivitäten. Dabei wird eine verstärkte Vernetzung der unterschiedlichen Angebote verschiedener Anbieter angestrebt und seitens der Stadt unterstützt. 12. Allen Formen von Rassismus und Diskriminierung tritt die Stadt Nürnberg mit Entschiedenheit entgegen. Im Rahmen der geltenden Gesetze und individuellen Rechte garantiert sie allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Wahrung ihrer religiösen und kulturellen Orientierungen. 13. Eine offensive Öffentlichkeitspolitik ist wichtiger Bestandteil kommunaler Integrationspolitik. 14. Die Verknüpfung der Integrationspolitik mit anderen Querschnittsaufgaben der Kommunalpolitik ist sicherzustellen. 15. Die Stadt Nürnberg setzt sich in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände gegenüber Land und Bund für die nachhaltige politische und soziale Teilhabe aller Ausländerinnen und Ausländer ein. Außerdem sucht die Stadt die enge Zusammenarbeit mit dem in Nürnberg ansässigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Diese Leitlinien bilden den Rahmen für die Nürnberger Integrationspolitik. Die folgenden Punkte sollen deutlich machen, wie diese Leitlinien in Nürnberg gelebt, umgesetzt und vorangetrieben werden. 2. Strategien und Aufbauorganisation der Nürnberger Integrationspolitik Langfristige Orientierung 2/6

3 Der Stadt Nürnberg geht es nicht um eine Vielzahl kurzfristiger Einzelprojekte, sondern insbesondere um die strategische Orientierung. Insofern sind die Highlights der Nürnberger Integrationspolitik weniger spektakulär als vielmehr langfristig und stetig. Das zeigt sich unter anderem daran, dass das Integrationsthema seit mehr als 30 Jahren unsere kommunale Politik und Verwaltung begleitet und bei allen schon durchgeführten Projekten auf Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit geachtet wird. Verständnis von Integration als wechselseitigem Prozess: dynamisch und flexibel Der erste Bericht zum Thema Integrationspolitik in den siebziger Jahren konstatiert bereits für bestimmte Handlungsfelder eine Bringschuld der Kommune gegenüber den Menschen mit Migrationshintergrund. Im zweiten Bericht aus dem Jahr 1984 wird unter Allgemeinen Zielen formuliert, dass ein konfliktfreies Zusammenleben nur dann möglich ist, wenn beide Seiten aufeinander zugehen. Kulturelle und religiöse Besonderheiten werden als identitätsstiftende Aspekte ausdrücklich anerkannt. Die starke politische Betonung des Kulturellen ermöglicht es in diesem Bereich kommunalen Handelns, den Integrationsbegriff dynamisch und flexibel zu definieren und anschaulich in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die Fortschreibung des Programms im Jahr 1993 verweist auf die Tatsache, dass Menschen mit Migrationshintergrund zwischenzeitlich zentraler Teil der Arbeit in vielen städtischen Einrichtungen geworden sind und entsprechende Teil- bzw. Rahmenpläne der Stadtverwaltung diese Gruppe ausdrücklich einbeziehen. Seit 2002 hat der Nürnberger Oberbürgermeister das Thema Integration als eines seiner wichtigsten kommunalpolitischen Handlungsfelder definiert und dabei betont, dass Integration eben keine einseitige Eingliederungsleistung der Migrantinnen und Migranten ist, sondern von allen in der Stadt lebenden Menschen Annäherungsprozesse abverlangt. Integration als zentrale kommunalpolitische Querschnittsaufgabe Die Koordinierungsgruppe Integration, die im Jahre 2002 eingerichtet wurde, ist die Steuerungseinheit für den kommunalen Politik- und Handlungsbereich Integration von Zuwanderern. Ihre Mitglieder werden vom Oberbürgermeister als Fachleute in die Gruppe berufen und stammen aus folgenden Geschäftsbereichen der Stadt: Stadtrechtsdirektorium, Amt für Statistik und Stadtforschung, Bürgermeisteramt, Personalamt, Schulreferat, Amt für Volks- und Förderschulen, Sozialreferat, Jugendamt, Seniorenamt, Amt für Kultur und Freizeit, Bildungszentrum, Amt für Wirtschaft und Amt für Wohnen. Mitglieder sind ferner: der Aussiedlerbeauftragte (gleichzeitig Geschäftsführer des Aussiedlerbeirats), der Geschäftsführer des Ausländerbeirats sowie ein Vertreter des Menschenrechtsbüros. Mit der Berufung des Leiters des Menschenrechtsbüros in die Koordinierungsgruppe wurde der Aufgabenbereich um das Thema der Durchsetzung der Menschenrechte in der Stadt erweitert. Die von der Stadt Nürnberg unterzeichnete Europäische Charta für die Menschenrechte war Grundlage für die Überlegung, dass die Integration von Zuwanderern an der Sicherung ihrer Menschenrechte anknüpfen muss. Nach Bedarf werden ad hoc-arbeitsgruppen eingerichtet, zu denen auch außenstehende Fachleute zugezogen werden. Jede dieser Arbeitsgruppen arbeitet in der Regel an einem zeitlich befristeten Einzelthema und wird von einem Mitglied der Koordinierungsgruppe geleitet, um den wechselseitigen Informationsfluss zu gewährleisten. Die Koordinierungsgruppe nimmt Anregungen, Vorschläge, Beschwerden, Problembenennungen und -analysen usw. über viele Kanäle auf und sorgt für deren Beachtung. Sie ist eingebettet in ein komplexes Netz von Entscheidungs- und Beratungsgremien und hat Zugriff auf alle kommunalen Daten, Forschungs- und Projektergebnisse. Sie verfügt über einen kurzen Weg zum Oberbürgermeister und damit in die Stadtpolitik. Mit der Einrichtung der Koordinierungsgruppe wurde das Thema Integration endgültig als Querschnittsaufgabe der Verwaltung definiert. 3/6

4 Parallel zur Einrichtung der Koordinierungsgruppe Integration wurde die bis 2002 in Nürnberg bestehende Stadtratskommission für Ausländerfragen neu konzipiert und in Integrationskommission umbenannt. Sie ist nun auch zuständig für die Angelegenheiten der Aussiedler. Anträge, Beschlüsse usw. sowohl des Aussiedler- als auch des Ausländerbeirats werden nun zuerst vor der Behandlung in den Fachausschüssen oder im Stadtrat hier verhandelt. Beide Beiräte entsenden beratende Mitglieder in die Kommission. Darüber hinaus sind in der Kommission Vertreter der Stadtratsfraktionen und externe Sachverständige (z.b. Caritas, Stadtmission, Arbeiterwohlfahrt, Kreisjugendring). Den Vorsitz der Kommission hat der Oberbürgermeister. Der Koordinierungsgruppe ist ein Kuratorium zur Seite gestellt, in dem u.a die Kammern, die Agentur für Arbeit, das staatliche Schulamt, Aussiedler- und Ausländerbeirat, Religionsgemeinschaften, Wissenschaft, Presse und Polizei vertreten sind. Die Sitzungen des Kuratoriums finden zweimal im Jahr statt. Hier wird die Arbeit der Koordinierungsgruppe zur Diskussion gestellt und begleitet. Die Organisation der städtischen Integrationspolitik wird im beigefügten Schaubild verdeutlicht. Zusammenführung der Zuständigkeit für Ausländer und Aussiedler Mit Einrichtung der Integrationskommission und der Koordinierungsgruppe wurde die politische Diskussion und die Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung für Ausländer und Aussiedler gebündelt, ohne dass in die Zuständigkeiten des Aussiedler- und Ausländerbeirats eingegriffen wurde. Der Grund dafür lag in der Erkenntnis, dass kommunale Integrationspolitik nicht an der Staatsbürgerschaft, sondern an Lebenslagen ansetzen muss. Integrationspolitik im politischen Konsens Die Neuorganisation der Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe, die Zusammenführung der Ausländer- und Aussiedlerarbeit und die Verabschiedung der Leitlinien zur kommunalen Integrationspolitik wurden im Konsens zwischen den Fraktionen im Stadtrat beschlossen. Der Oberbürgermeister setzt sich sowohl in seiner Eigenschaft als Repräsentant der Bürgerschaft als auch als Chef der Verwaltung für die Fortentwicklung dieses Themas ein. Die Entsendung einer Mitarbeiterin seines Stabes in die Koordinierungsgruppe Integration garantiert deren enge Verbindung zum Oberbürgermeister sowie kurze Verwaltungswege. 3. Zur Ablauforganisation der Nürnberger Integrationspolitik Kompetenzansatz: Ressourcen von Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigen und fördern Insbesondere die Kulturarbeit in der Stadt Nürnberg bietet Menschen mit Migrationshintergrund eine Vielzahl von Darstellungsmöglichkeiten. Die Kommune unterstützt diesen Bereich, da hier kulturelle Kompetenzen in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Unterstützung reicht von der Förderung einzelner Kulturvereine über Auftrittsmöglichkeiten für Nachwuchskünstler bis hin zu Konzerten und Lesungen berühmter Künstler aus den Herkunftsländern der Menschen mit Migrationshintergrund. Auch die Muttersprachen werden als besondere Kompetenz der Menschen mit Migrationshintergrund gefördert. Dies geschieht u.a. durch ein umfangreiches Angebot der Stadtbibliothek an Büchern und Videofilmen in den Herkunftssprachen sowie durch zweisprachige Filmprogramme und Literaturveranstaltungen. Daneben werden seit vielen Jahren fast alle 4/6

5 Herkunftssprachen der Menschen mit Migrationshintergrund vom städtischen Bildungszentrum als Sprachkurse angeboten. Erweiterter Bildungsbegriff: Stadtteilkulturarbeit, dezentrale Ansätze Die Nürnberger Besonderheit der Kulturläden - das sind stadtteilorientierte, alters-übergreifend arbeitende Zentren - zielt auf die aktive kulturelle Beteiligung der jeweiligen Stadtteilbevölkerung. Der breit gefächerten Arbeit dieser Einrichtungen ist ein weiter Bildungs- und Kulturbegriff zu Grunde gelegt. Angebote sind an den Bedürf-nissen der Stadtteilbevölkerung orientiert und erreichen auch eher bildungsferne Stadtteilbewohner. Vom Malkurs bis zum Deutsch- oder Alphabetisierungskurs gibt es niedrigschwellige Angebote. Von Anfang an wurden die Kulturläden insbesondere von Menschen mit Migrationshintergrund in Anspruch genommen. Hier können z.b. junge Mütter die deutsche Sprache erlernen, da ihre Kinder während des Kurses be-treut werden. Lockere Treffpunkte und offene Angebote bieten einen einfachen Zu-gang, über den viele Besucher und vor allem Besucherinnen dann für längerfristige und verbindliche Angebote gewonnen werden können. Neben den von der Stadt selbst betriebenen Stadtteilzentren werden Einrichtungen dieser Art von freien Trä-gern seitens der Stadt finanziell unterstützt. Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ist bereits seit den 80er Jahren ein Teilziel der früheren Ausländerprogramme und der Integrationspolitik der Stadt Nürnberg. Die Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund ist in den verschiedenen Bereichen der Verwaltung unterschiedlich gelungen. Während in den Bereichen der Kindertagesstätten, der Kulturarbeit und des Pflegebereichs bereits eine größere An-zahl tätig ist, konnte das Ziel in der allgemeinen Verwaltung noch nicht erreicht wer-den. Hier fehlt es nach wie vor an Bewerbern sowohl für die Besetzung von Stellen als auch für die Ausbildung zum bzw. zur Verwaltungsfachangestellten. Auch auf der Führungsebene war die Umsetzung bisher nicht möglich. Ein Konzept zur Verbesserung der Situation wird derzeit erarbeitet. Größere Erfolge sind dagegen im Bereich der interkulturellen Qualifizierung städti-scher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verzeichnen. Im Rahmen eines Projektes des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Frankfurt, wurden in Nürnberg die ersten Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten bereits Ende der 70er Jahre entspre-chend fortgebildet. Das von der Robert-Bosch- Stiftung finanzierte Projekt Öffnung von sozialen und kulturellen Einrichtungen für die ausländische Bevölkerung durch Fortbildung und Beratung ermöglichte bis Ende der 80er Jahre eine Ausweitung der Fortbildung auf eine Vielzahl von Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Durch weitere Projekte sowie durch regelmäßige Angebote des Personalamtes werden seit den 90er Jahren interkulturelle Trainings und Fortbildungen für Mitarbeiter in verschiede-nen Handlungsfeldern angeboten. Die Koordinierungsgruppe Integration hat im Sommer dieses Jahres ein allgemeines Konzept für die interkulturelle Fort- und Wei-terbildung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgelegt. Dieses auf mehrere Jahre angelegte Konzept wird nun schrittweise umgesetzt. Partizipation und Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements Die älteste interkulturelle Partizipationsstruktur besteht in Nürnbergs Ausländerbeirat, der durch Urwahl zustande kommt. Der Aussiedlerbeirat entsteht dagegen durch Delegation aus den Reihen der Landsmannschaften und der Betreuungsverbände. Die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit mit diesen Gremien reicht von der Hilfestellung bei der Planung von Kulturveranstaltungen, Seminaren usw. über die gemeinsame Planung und Durchführung umfangreicher Projekte bis hin zur Einbeziehung der Gremien in die Überprüfung und 5/6

6 Fortschreibung der kommunalen Integrationspolitik. Hinzu kommt eine finanzielle Förderung einzelner Maßnahmen und Aktionen. Die Beratung in Fragen der Vereinsgründung, Hilfe bei der Raumbeschaffung, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit durch Aufnahme der Veranstaltungen in offizielle Veranstaltungskalender unterstützen das ehrenamtliche Engagement von Ausländer- und Aussiedlerbeirat. Derzeit wird geprüft, wie Zuwanderer durch Qualifizierungsmaßnahmen stärker für eine ehrenamtliche Tätigkeit gewonnen werden können. Dieser Text ist ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt. Jede weitere Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der Urheberin/des Urhebers bzw. der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Alle Rechte bleiben bei der Autorin/dem Autor des Textes. Eine Stellungnahme der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist durch die Veröffentlichung dieses Textes nicht ausgesprochen. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Im Schellenkönig Stuttgart DEUTSCHLAND Telefon: /6

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