Leitfaden. für Veranstaltungen

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1 Leitfaden für Veranstaltungen

2 Inhalt Inhalt... Vorwort... Welche Fristen gelten für Anträge?... Die wichtigsten Genehmigungsverfahren im Überblick... Festsetzung gem. Gewerbeordnung für Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Spezialmärkte, Weihnachtsmärkte oder Jahrmärkte... Erlaubnis zur Benutzung von Tongeräten... Genehmigung von Feuerwerken... Hallen, Stände, Zelte und Fahrgeschäfte sowie Bühnen fliegende Bauten... Benutzung öffentlicher Straßen und Plätze... Versammlungsstätten der Stadt Pulheim... Nutzung von sonstigen Flächen und von Gebäuden... Sicherheit bei größeren Veranstaltungen in Pulheim... Sonstige Genehmigungen und Besonderheiten... Konsequenzen bei ungenehmigten Veranstaltungen... Was noch zu beachten ist... Kontaktdaten... 2

3 Vorwort Straßenfeste, Märkte und Großveranstaltungen wie z.b. das Brauweiler Wochenende oder die Stommeler Woche die Golfturniere bereichern das soziale Leben und bieten eine willkommene Abwechslung zum Alltag in Pulheim. Sie alle haben eine gemeinsame Voraussetzung: Sie müssen sorgfältig geplant und von verschiedenen Behörden genehmigt werden um zu vermeiden, dass Gefahren für die Gesundheit der Teilnehmer oder sonstige Rechtsgüter entstehen. Eine Katastrophe wie sie sich 2010 auf der Love Parade in Duisburg ereignete darf sich unter keinen Umständen wiederholen. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was bei Veranstaltungen zu bedenken ist und wie viel Vorlaufzeit notwendig ist, um eine Veranstaltung zu organisieren. Außerdem werden wichtige Behördenkontakte mit Adresse und Telefonnummer genannt. Die wichtigsten Genehmigungsverfahren im Überblick Für die Durchführung von Veranstaltungen können folgende Genehmigungen erforderlich sein: Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Flächen Baugenehmigung gem. Bauordnung NRW und Sonderbauverordnung NRW Teil 1 Festsetzung gem. Gewerbeordnung für Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Spezialmärkte, Weihnachtsmärkte oder Jahrmärkte Gestattung gemäß Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke Erlaubnis zur Benutzung von Tongeräten gem. Landesimmissionsschutzgesetz NRW Genehmigung von Feuerwerken gem. Landesimmissionsschutzgesetz NRW Orientierungsleitfaden des MIK NRW heitgrossveranstaltungen/orientierungsrahmen 2_.pdf Genehmigungen gem. Gewerbeordnung (Festsetzung) für Volksfeste, Spezialmärkte, Weihnachtsmärkte oder Jahrmärkte Der Antrag an das Ordnungsamt ist möglichst unter Verwendung eines Antragsformulars zu stellen, das zusammen mit zusätzlichen Informationen online über folgenden Kurzlink: beim Ordnungsamt erhältlich ist (das Formular wird auf schriftliche oder telefonische Anforderung hin auch übersandt). Mit diesem Vordruck werden alle für die Erteilung der notwendigen Genehmigungen wesentlichen Informationen abgefragt. Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen für Ausstellungen und Messen ist Amt 32/1 Ordnungswesen beim Rhein-Erft-Kreis. Die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Sabine Nüsser, ist telefonisch erreichbar unter , sabine.nuesser@rhein-erft-kreis.de 3

4 KONTAKT BEIM ORDNUNGSAMT: Rebekka Jarmer Rathauscenter, Zimmer 105 Tel Fristen: Der Antrag sollte vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Ordnungsamt vorliegen. Erlaubnis zur Benutzung von Tongeräten Tongeräte (Musikanlagen, Instrumente etc.) dürfen nur in sofern benutzt werden, als dass dadurch niemand mehr als nur geringfügig belästigt wird. Ausnahmegenehmigungen für Feste und sonstige Veranstaltungen, deren Durchführung im öffentlichen Interesse ist, können jedoch vom Ordnungsamt erteilt werden. Auch Ausnahmen von der Nachtruhe können hier genehmigt werden. Genehmigung von Feuerwerken Für das Abbrennen von Feuerwerk der Klassen II, III und IV ist außer zum Jahreswechsel (Silvester) immer eine Genehmigung notwendig. Dies ergibt sich aus 11 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG), Sprengverordnung. Die entsprechenden Formulare um eine solche Genehmigung zu beantragen finden Sie unter: KONTAKT ORDNUNGSAMT: Sabrina Thöne Rathauscenter, Zimmer 107 Tel Fristen: Der Antrag sollte vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Ordnungsamt vorliegen. 4

5 Hallen, Stände, Zelte und Fahrgeschäfte sowie Bühnen fliegende Bauten Das Bauordnungsamt (Untere Bauaufsichtsbehörde) prüft den ordnungsgemäßen Aufbau von Ständen, Zelten, Bühnen oder vergleichbar Gerüsten sowie Fahrgeschäfte (Karussells, u. a.) auf Jahrmärkten und anderen Märkten müssen durch das Bauordnungsamt abgenommen werden. KONTAKT BAUORDNUNGSAMT: Heiko Schwibbe Rathaus, 2. Etage, Zimmer 201 Tel Fristen: Die Anmeldung der fliegenden Bauten sollte vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Bauordnungsamt gestellt werden. Benutzung öffentlicher Straßen und Plätze Der Veranstalter muss das Ordnungsamt hinzuziehen, sobald sich das Fest auf den öffentlichen Straßenraum oder öffentliche Plätze und Fußgängerzonen auswirkt bzw. auf solchen Flächen stattfindet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn für ein Straßenfest eine Straße gesperrt wird oder Halteverbote angeordnet werden müssen. Auch bei Feiern auf privaten Flächen muss eine Erlaubnis beantragt werden, wenn zur Sicherung von Fußgängerinnen und Fußgängern Straßensperrungen oder Haltverbote für Rettungswege erforderlich sind. KONTAKT ORDNUNGSAMT: Karin Hausmann Rathauscenter, Zimmer 103 Tel Fristen: Der Antrag ist in der Regel spätestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu stellen. Wenn die Veranstaltung zum ersten Mal stattfindet, sollte der Antrag möglichst schon 3 Monate vor dem Termin vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt sollte bereits feststehen, ob auf Flächen zugegriffen werden soll, für die 5

6 bereits konkurrierende Sondernutzungserlaubnisse bestehen, z. B. Außengastronomie. Dies kommt in der Regel allerdings nur bei Großveranstaltungen in Betracht. Im Antrag enthalten sein müssen Ort, Zeitraum, Art der Veranstaltung (z. B. Flohmarkt, Konzert, Straßenfest). Auch wenn die Details noch unbekannt sind, kommt es darauf an, den Antrag schon frühzeitig zu stellen (PDF-Formular u. Infos im Internet: Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis: Beizufügen ist ein detaillierter maßstabsgetreuer Lageplan mit den Aufbauten. Zur Vereinfachung wird empfohlen, eine amtliche Liegenschaftskarte (Flurkarte) Katasteramt des Rhein-Erft-Kreises zu erwerben und die geplanten Aufbauten dort einzuzeichnen. Falls Einzelheiten der Veranstaltung noch nicht bekannt sind, kann der Lageplan nachgereicht werden. Dieser muss allerdings spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstermin vorliegen, wenn die Veranstaltung Auswirkungen auf den umliegenden Straßenverkehr haben wird. Sollten lediglich Plätze für Veranstaltungen benötigt werden, muss der detaillierte Lageplan ebenfalls spätestens einen Monat vor dem Termin beim Ordnungsamt eingegangen sein. Wichtig ist, dass die geplanten Aufbauten mit Maßangaben (Länge/Breite) enthalten sind. Bei Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr muss der Veranstalter im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine verantwortliche Person benennen, die während der Veranstaltung erreichbar ist. Die oben formulierten Anforderungen und Fristen sind zwingend erforderlich, damit die Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig erteilt werden kann. Versammlungsstätten der Stadt Pulheim Folgende Versammlungsstätten stehen im Eigentum der Stadt Pulheim. Sie können für Veranstaltungen gemietet werden. Dafür wenden Sie sich bitte an die Saal-, bzw. an die Schul- und Sportverwaltung der Stadt Pulheim. Versammlungsstätte Größe Zulässige Personenzahl Kultur- und Medienzentrum Dr.-Hans-Köster-Saal - großer Saal 525 m² 596 (bestuhlt) - kleiner Saal 127 m² 130 (bestuhlt) Mehrzweckhalle Brauweiler 1230 m² 1010 Mehrzweckhalle Dansweiler 350 m² 384 (bestuhlt) Mehrzweckhalle Christinaschule 356 m² 450 Mensa Pulheim 395 m² 300 Mensa Brauweiler 395 m² 300 6

7 KONTAKTE: Kultur- und Medienzentrum, Steinstraße in Pulheim Saalverwaltung Cornelia Schöll Tel Mehrzweckhallen: Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt/Sportabteilung Winfried Ritter Rathaus, Zimmer Nutzung von sonstigen Flächen und von Gebäuden Je nach Lage des Einzelfalls kann die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens notwendig sein. Rechtzeitig vor der Veranstaltung mindestens vier Monate sollte mit dem Bauordnungsamt abgeklärt werden, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Soll die Veranstaltung in nicht zu Veranstaltungszwecken genehmigten Räumen stattfinden, zum Beispiel in ehemaligen Fabrikhallen, Lagerhallen, muss ein baurechtlicher Antrag gestellt werden. Eine wichtige Rolle im Genehmigungsverfahren spielt der Brandschutz, der in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr kontrolliert wird. Bei Veranstaltungen, bei denen innerhalb von Gebäuden mehr als 200 Personen erwartet werden, oder deren Versammlungsfläche 100m² übersteigt, im Freien mehr als 1000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden, oder deren Versammlungsfläche 500 m² übersteigt ist bereits bei der Planung die Anforderung der Sonderbauverordnung NRW, Teil 1, zu berücksichtigen. KONTAKT BAUORDNUNGSAMT: Heiko Schwibbe Rathaus, 2. Etage, Zimmer 201 7

8 Tel Sicherheit bei größeren Veranstaltungen in Pulheim Bei größeren Veranstaltungen, wie z.b. den großen Traditionsfesten im Innenstadtbereich, erfolgt die Antragstellung unter Verwendung eines eigenen Antragsformulars zentral beim Ordnungsamt. Von dort werden alle erforderlichen Dienststellen informiert und der Veranstalter zu einem Sicherheitsgespräch eingeladen. In diesem Sicherheitsgespräch wird bereits vorab dargelegt, welche sicherheitsrelevanten Auflagen zu erfüllen sind. Das Genehmigungsverfahren läuft ebenfalls zentral über das Ordnungsamt. Dort werden alle Genehmigungen zusammengefasst und dem Veranstalter übermittelt. Antragsfrist: Da bei Großveranstaltungen neben der Erstellung einer Sicherheitskonzeption auch noch die Genehmigung der Bezirksregierung eingeholt werden muss (dies übernimmt das Ordnungsamt), ist die Antragstellung sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn erforderlich. Ob es sich um eine Großveranstaltung im Sinne dieser Verfahrenskriterien handelt, entscheidet das Ordnungsamt nach Lage des Einzelfalles. Den Antrag erhalten Sie im Internet unter: oder beim Ordnungsamt. KONTAKT ORDNUNGSAMT: Karin Hausmann Tel Rathauscenter, 1. Etage, Zimmer 103 oder Friedhelm Seibel Tel: Rathauscenter, 1. Etage, Zimmer 108 Im Genehmigungsverfahren von Großveranstaltungen sind aufgrund rechtlicher Vergaben und der internen Arbeitsorganisation der Stadt Pulheim verschiedene Fachämter eingebunden, z.b. das städt. Bauordnungsamt oder das Ordnungsamt. Die Feuerwehr ist keine Genehmigungsbehörde, sondern wird als Fachdienststelle beratend für die anderen städtischen Ressorts tätig. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses erstellt die Feuerwehr Vorgaben zu Fragestellungen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes, der Bemessung des Sanitäts- und Rettungsdienstes sowie der allgemeinen Gefahrenvorbeugung. 8

9 Die Detailplanung der Großveranstaltung bzgl. der Gefährdungsanalyse erfordert weitere Informationen. Die Liste in Anhang 1 dieses Heftes gibt eine Übersicht der notwendigen Informationen bzw. Fragestellungen, wobei je nach Art und Größe der Veranstaltung und des Raumes nicht alle Punkte zum Tragen kommen. Am Veranstaltungstag (bei mehrtägigen Veranstaltungen jeden Tag) findet eine gemeinsame Begehung der Veranstaltungsfläche mit der Veranstaltungsleitung statt, um eventuelle Probleme gemeinsam zu erkennen und zu lösen. Während die Veranstaltung läuft, garantiert die zuvor namentlich benannte Veranstaltungsleitung oder eine Vertretung die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Auflagen, die Grundlagen der Genehmigung sind. Sie muss hierfür über die notwendigen Sachkenntnisse und Vollmachten verfügen, telefonisch ständig erreichbar sein und wenn erforderlich, persönlich sofort zur Stelle sein. Die von der Feuerwehr erarbeiteten Vorgaben werden vom Ordnungsamt als verbindliche Auflagen in den Genehmigungsbescheid aufgenommen. KONTAKT FEUERWEHR: Abteilung vorbeugender Brandschutz Brandoberinspektor Gerhard Wendt Tel gerhard.wendt@pulheim.de oder Abteilung Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Brandamtsrat Dirk Hagendorf Tel dirk.hagendorf@pulheim.de Sonstige Genehmigungen und Besonderheiten Tierschauen und andere Veranstaltungen mit Tieren Für die Genehmigung von Tierschauen ist das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises zuständig Lebensmittelhygiene Für den Umgang mit Speisen und Getränken gelten ebenfalls besondere Regeln. Das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Erft-Kreises kontrolliert, ob die Standbetreiber sachgerecht mit Lebensmitteln umgehen. Die Einhaltung der Anforderungen zur hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung gemäß der Trinkwasserverordnung wird durch das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises überprüft. 9

10 Kontakte: Rhein-Erft-Kreis Amt für Lebensmittelüberwachung u. Veterinärwesen Willy-Brandt-Platz Bergheim Tel.: Fax: susanne.grief@rhein-erft-kreis.de Gesundheitsamt Abteilung Umwelt und Hygiene Tel.: Fax: eckhard.boll@rhein-erft-kreis.de Getränkeschankanlagen Die Getränkeschankanlagen müssen von einer sachkundigen Person geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung wird in ein Formblatt beziehungsweise Schankbuch eingetragen und muss bei der Anlage aufbewahrt werden. Für jede Anlage ist ein eigenes Formblatt beziehungsweise Schankbuch erforderlich, in dem auch die Reinigungen festgehalten werden. Für die Reinigung der Gläser muss eine Spüleinrichtung mit getrennter Vorund Nachspülung vorhanden sein. Verankerung von Zelten Zelte und ähnliche Bauten sowie Fahrgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht im Straßenbelag, bzw. auf den plattierten und gepflasterten Flächen der öffentlichen Plätze befestigt werden. Sollten die Verankerungen jedoch unumgänglich sein, so ist eine vorherige Absprache mit dem Tiefbauamt erforderlich. Heizanlagen in Verkaufsständen 10

11 Sollten auf Weihnachtsmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen in Verkaufsständen Heizanlagen (Heizpilze, gasbetriebene Grills) installiert werden, weist die Feuerwehr ausdrücklich darauf hin, dass in jedem betroffenen Stand ein Feuerlöscher greifbar sein muss. Konsequenzen bei ungenehmigten Veranstaltungen Die Ordnungsbehörde kann nicht genehmigte Veranstaltungen durch ordnungsbehördliche Maßnahmen untersagen bzw. sofort beenden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit der Verhängung von Bußgeldern geahndet werden. Was noch zu beachten ist Bei allen Festen ist der Veranstalter dazu verpflichtet, die Vorgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Fragen zu diesem Thema beantworten das Jugendamt oder das Ordnungsamt. Bei Veranstaltungen muss immer ein Sanitätsdienst vor Ort sein. Der Umfang ist mit der Feuerwehr abzustimmen. Zur ungefähren Kalkulation der Rettungskräfte kann das sogenannte Maurerpapier helfen. Eine online Berechnung ist unter möglich. Nachbarn oder Anlieger sollten rechtzeitig informiert werden, besonders, wenn Zugänge zu Grundstücken oder Geschäften betroffen sind. Falls ein Fest Schulwege behindert, müssen die jeweiligen Schulen informiert werden. Jeder Veranstalter hat außerdem seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Für den Organisator des Festes ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung abzuschließen. Welche Fristen gelten für Anträge? Für straßenrechtliche Sondernutzungen sollte in der Regel drei Monate vor der Veranstaltung ein Antrag gestellt werden, da sich mehrere Fachämter untereinander abstimmen. Das gilt für Veranstaltungen, die zum ersten Mal stattfinden oder die sich gegenüber den Vorjahren geändert haben. Ansonsten reicht es, die Anträge sechs Wochen vorher abzugeben. 11

12 Sofern ein baurechtliches Verfahren erforderlich ist, müssen die vollständigen Antragsunterlagen mindestens drei Monate vor der Veranstaltung eingereicht werden. Abstimmungsgespräche sollten schon in einem sehr frühen Stadium der Veranstaltungsplanung mit dem Bauordnungsamt geführt werden. Wer eine Veranstaltung unter freiem Himmel plant oder auf einer Veranstaltung Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen möchte, stellt den entsprechenden Antrag vier Wochen vor Beginn. Kontaktdaten Bauordnungsamt Stadt Pulheim Rathaus, 2. Etage, Zimmer 201 Alte Kölner Straße Pulheim Tel Feuerwehrwache Pulheim Zum Schwefelberg Pulheim Zentrale Dienste Tel Jugendamt Stadt Pulheim Sascha Berger Rathauscenter, 2. Etage Alte Kölner Straße Pulheim Tel Immobilienmanagement Stadt Pulheim: Birgit Matheisen Rathauscenter, Erdgeschoss, Zimmer 4 Alte Kölner Straße Pulheim Tel Ordnungsamt Stadt Pulheim Friedhelm Seibel 12

13 Rathauscenter, 1. Etage, Zimmer 108 Alte-Kölner-Straße Pulheim Tel Katasteramt Rhein-Erft-Kreis: Willy-Brandt-Platz Bergheim Tel Polizei Pulheim Johannisstraße 6b Pulheim Notruf: 110 Tel

14 Impressum: Herausgeber: Stadt Pulheim. Der Bürgermeister Alte Kölner Straße 26, Pulheim Tel Fax Veröffentlichung

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