Positionspapier zu TTIP des FCIO

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1 Positionspapier zu TTIP des FCIO Verbesserte rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im internationalen Handel erzeugen Wachstumsimpulse. Deshalb werden weltweit zwischen verschiedenen Ländergruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die EU z.b. hat derzeit rund 50 Handelsabkommen in Kraft bzw. verhandelt diese. TTIP, das transatlantisches Freihandelsabkommen, ist also kein Einzelfall und auch nichts Neues. Dem Abkommen mit den USA TTIP kommt aber besondere Bedeutung zu. Einerseits weil damit die zwei größten Wirtschaftsblöcke der Welt den gegenseitigen Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Investitionen verbessern wollen, andererseits weil TTIP Vorbild für weitere Freihandelsverträge sein könnte und so die EU und die USA global entsprechende Standards mitprägen könnten. Zielsetzung von TTIP ist nicht nur eine Reduktion von Zöllen, sondern auch ein Abbau von überbordenden Bürokratieaufwendungen, die Barrieren für Handel und Investitionen darstellen und langfristig Wohlstandswachstum verhindern. Obwohl der Durchschnittszoll für nicht-landwirtschaftliche Produkte dies- und jenseits des Atlantiks bereits relativ niedrig ist, bestehen in einigen Bereichen prohibitive Spitzenzölle weiter. Für die chemische Industrie Europas würde der Nullzoll durch TTIP bedeuten, dass 700 Mio. Euro jährlich weniger durch die EU- Chemie an die US-Staatskasse abgeliefert werden müssten, davon 23 Mio. aus Österreich. Höher noch ist der Nutzen, der durch den Bürokratieabbau, durch die Reduktion von Doppelzertifizierungen und Zulassungsverfahren etc., sowie durch 1

2 die Erleichterung des Zugangs zu Vormaterialien und Rohstoffen oder durch gemeinsame Grundprinzipien für Ursprungsregeln entsteht, einzuschätzen. Der Anteil der österreichischen Chemieexporten in die USA beläuft sich aktuell auf rund 6% der gesamten Chemieausfuhr Österreichs. Dabei sind die USA bei den Exporten immerhin an 4. Stelle, bei den Importen sogar an dritter Stelle im Außenhandelsranking. Zu berücksichtigen wären auch die indirekten österreichischen Chemieexporte, sprich: Lieferungen an Geschäftspartner in anderen Ländern, die in der Folge wieder in die USA exportieren. Durch diese Vernetzung gewinnen die Handelsbeziehungen zu den USA noch einen deutlich höheren Stellenwert. Von den rund 1,1 Mrd. Euro Direktausfuhren an Chemieprodukten in die USA entfallen alleine etwa 670 Mio. auf pharmazeutische Spezialitäten. Von größerem Ausmaß sind auch die Ausfuhren an Kunststoffen und Kunststoffwaren (200 Mio. Euro) sowie von Chemikalien (100 Mio. Euro). Österreich ist eine offene Volkswirtschaft und deshalb auf Außenhandel in besonderem Maße angewiesen. Die Exportquote der chemischen Industrie z.b. liegt bei fast 70%. Die österreichische chemische Industrie ist klein- und mittelbetrieblich strukturiert und benötigt unterstützende Maßnahmen bei ihren Exportbemühungen. TTIP stellt vor allem für KMUs eine Chance dar, einen leichteren Zugang zu einem Markt wie den USA mit 325 Mio. Kunden zu erhalten. Festzuhalten ist, dass derzeit nur Entwürfe des Abkommens vorliegen. Die Player befinden sich mitten in den Verhandlungen, in manchen Positionen liegt man noch weit auseinander. Die dem FCIO bislang bekannten Positionen und Vorschläge der EU lassen den Fachverband das Abkommen positiv sehen: Ungerechtfertigte Handelshemmnisse sollen beseitigt werden, ohne jedoch die Standards der EU oder Österreichs zu senken. Chemiespezifische Kapitel In der öffentlichen Diskussion werden häufig Ängste geschürt, dass das Sicherheitsniveau bei Chemikalien in Europa durch TTIP gesenkt werden könnte. Dazu ist festzuhalten, dass im Rahmen von TTIP die unterschiedlichen 2

3 Rechtsbereiche beibehalten und die jeweiligen hohen Schutzniveaus nicht angetastet werden sollen. REACH ( Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals ) bleibt unverändert. Auch die USA haben mit TSCA ( Toxic Substances Control Act ) ein Regulativ, das zwar noch auf der ursprünglichen EU-Rechtslage fußt, aber als Zielsetzung ein ähnliches Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat wie die EU. Neue Stoffe bzw. neue Verwendungen bekannter Stoffe müssen auch in den USA der zuständigen Behörde gemeldet werden, damit die Marktfähigkeit überprüft werden kann. Eine Neuregelung der TSCA steht auch ohne TTIP in den USA vor der Tür. Nach den Entwürfen soll die Bewertung von besonders risikoreichen Chemikalien ähnlich wie es in Europa durch die REACH -Verordnung der Fall ist beschleunigt werden. Die unter TTIP angedachte engere behördliche Zusammenarbeit bei der Bewertung von Chemikalien, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, würde so zu einer Beschleunigung der Substitution besonders gefährlicher Chemikalien in beiden Wirtschaftsräumen führen. Zusätzlich würde eine verstärkte regulatorische Kooperation mit einer wechselseitigen Anerkennung von Tests dazu führen, dass unnötige Tierversuche vermieden werden, Bürokratie abgebaut sowie Zeit und Geld gespart werden kann. In weiten Bereichen bereits vereinheitlicht ist die chemikalienrechtliche Kennzeichnung auf Basis des UN-Systems GHS ( Globally Harmonised System of Classification and Labelling ). Zusammenfassend: Die Bewertung der Chemikalien würde im Rahmen der gültigen EU- und US-Regelungen jeweils von den EU- und US-Behörden separat erfolgen. Im Vorfeld soll es aber durch die verstärkte Zusammenarbeit zu einem besseren Fokus der Bewertung auf jene Chemikalien kommen, die das größte Risikopotenzial mit sich bringen. Die Anerkennung von Testergebnissen würde, um unnötige doppelte Prüfungen zu vermeiden und die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Alternativen für Tests an Tieren zu verbessern, mit TTIP zu einer weiteren Reduktion von Tierversuchen führen. Der Marktzugang von Chemikalien bliebe aber jedenfalls in der Kompetenz der jeweiligen Regionen in Europa oder den USA. Die im Chemikalienbereich vorgesehene Vorgangsweise ist im Wesentlichen auch für Pflanzenschutzmittel, Kosmetika und Pharmazeutika gültig. Auch hier wird 3

4 nicht an den unterschiedlichen Rechtsinstrumenten gerüttelt, das Schutzniveau der Konsumenten würde somit nicht leiden. Im Kosmetikbereich beispielsweise liest man immer wieder, dass in Europa ca Stoffe verboten sind, während es in den USA lediglich eine Hand voll Verbote gibt. Die Unterschiede ergeben sich daher, dass in Europa diese Stoffe aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften automatisch auf die Verbotsliste gesetzt werden, unabhängig davon, ob sie in Kosmetika als Inhaltsstoffe überhaupt eingesetzt werden. Asbest steht beispielsweise auf dieser Verbotsliste. Das heißt aber nicht, dass dieser Stoff in den USA als kosmetischer Inhaltsstoff erlaubt ist. Grundsätzlich gilt, dass ein kosmetisches Mittel sowohl in Europa als auch in den USA nur nach sorgfältiger Durchführung einer Risikobewertung in Verkehr gebracht werden darf, wenn es sicher ist. In den USA sind beispielsweise Sonnenschutzmittel sogar ähnlich wie Arzneimittel zulassungspflichtig, während sie in Europa wie jedes andere kosmetische Mittel behandelt werden. Basis für die Zulassung von Kosmetika ist in der EU und den USA eine Sicherheitsbewertung, bei der die Inhaltsstoffe beurteilt werden. Dies ist eine Selbstbewertung, die Rohstoffe müssen aber getestet und zugelassen werden. Bei Pflanzenschutzmitteln arbeiten die EU und die USA bereits in internationalen Organisationen (Codex Alimentarius der Vereinten Nationen, OECD) zusammen. Diese Arbeit soll nicht dupliziert werden. Worüber diskutiert wird ist zum Beispiel, dass die Einhaltung von Grenzwerten des Bestimmungslandes bereits im Ausfuhrland kontrolliert wird. Sprich: EU- Behörden informieren US-Behörden, ob deren Standards eingehalten werden (Prüfung vor der Ausfuhr). Ebenso könnten die Umsetzungsfristen bei MRLs (Maximum Residue Level) vereinheitlicht werden. Die Zulassung findet aber weiterhin in Europa für Wirkstoffe auf EU-Ebene statt, die der formulierten Produkte auf nationaler Ebene und daran soll auch nicht gerüttelt werden. Es muss allerdings klar sein, dass Pflanzenschutzmittel auf bestimmte Kulturen sowie auf die Schädlinge und klimatischen Bedingungen im Anbaugebiet zugeschnitten sind. Die meisten Zulassungen gelten deshalb nicht global, sondern regional. Für die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die in Europa nicht zugelassen sind, bestimmt die EU entweder Importtoleranzen oder es gilt ein sehr niedriger pauschaler Grenzwert, ein so genannter Vorsorgewert. 4

5 Bananen in Costa Rica verlangen einen anderen Schutz als britische Äpfel. Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln beantragen die Zulassung deshalb meistens auch nur dort, wo ihr Produkt gebraucht wird. Dafür sprechen schon die Kosten. Jede einzelne nationale Zulassung ist darüber hinaus mit einem immensen Aufwand verbunden, dauert mehrere Jahre und ist selbstverständlich ergebnisoffen. Eine Garantie auf Zulassung gibt es nicht. Geringe Rückstände chemischer Pflanzenschutzmittel sind mitunter unvermeidlich, wenn die Landwirtschaft ausreichende Mengen an Lebens- und Futtermitteln produzieren soll auch in Südamerika oder Asien. Solche Nahrungsmittel per se an den europäischen Grenzen abzuweisen, wäre unrealistisch. Der Handel käme zum Erliegen. Die Institutionen der EU müssen also zwei Interessen miteinander in Waage bringen. Auf der einen Seite steht der Wunsch der Verbraucher, im Supermarkt tropische Früchte, Kaffee, Reis oder Pistazien zu erschwinglichen Preisen vorzufinden. Auf der anderen Seite müssen auch importierte Waren die hohen Standards erfüllen, die der Verbraucherschutz bei heimischen Erzeugnissen verlangt. Eine Lösung besteht in Importtoleranzen. Ist eine solche Grenze für Rückstände nicht festgelegt, gilt ein Vorsorgewert. Er liegt in der EU bei 0,01 mg/kg (1:100 Mio.). Dieses Problem ist zwischen der EU und den USA viel geringer als bei anderen, exotischen, Importländern. Wie bei den anderen chemiespezifischen Kapiteln gilt auch bei Pharmazeutika: die Zulassung erfolgt auf europäischer Ebene. Auch bei Pharmazeutika soll durch TTIP die bürokratische Last reduziert werden, was letztendlich den Patienten zu Gute kommt. Ein anschauliches Beispiel für die Notwendigkeit, den Regulierungsaufwand für Kostenträger und Behörden zu verringern wäre der Abschluss eines Mutual Recognition Agreements zu Good Manufacturing Practice (GMP)-Kontrollen. Die zuständigen Behörden der EU und die FDA in den USA führen weltweit Kontrollen an Produktionsstandorten durch, um zu gewährleisten, dass pharmazeutische Wirkstoffe und Arzneimittel in Übereinstimmung mit den 5

6 angemessenen GMP-Standards hergestellt werden. Es kommt häufig vor, dass dieselben Produktionsstandorte im Abstand von nur wenigen Wochen von einer EU-Behörde und der amerikanischen FDA inspiziert werden. Da die Inspektionsstandards in der EU und den USA auf dem gleichen Niveau liegen (z.b. gemeinsame GMP-Standards), sollten die Zulassungsbehörden zusammenarbeiten, um den Terminplan für die Inspektion zu koordinieren, und insbesondere GMP-Inspektionszertifikate gegenseitig anerkennen. Dies könnte Kontrollen um 40 % reduzieren und somit deutliche Einsparungen für die Industrie und die Regulierungsbehörden schaffen, was es den Behörden wiederum gestatten würde, sich auf Bereiche mit größeren Risiken zu konzentrieren. Diese Einsparungen wären besonders für KMU vorteilhaft, die mit geringeren Mitteln arbeiten und für die redundante Inspektionen eine verhältnismäßig größere Belastung darstellen. Regulatorische Kooperation Diese verbesserte Zusammenarbeit der EU- und US-Behörden bereits jetzt und in der Zukunft stellt für die chemische Industrie ein weit bedeutenderes Verhandlungskapitel dar als der Zollabbau. Denn mit Schutzstandards nicht rechtfertigbare Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen sind für handeltreibende oder investierende Unternehmen kostspielig. Die intensivere regulatorische Kooperation heißt aber nicht, dass die regulatorische Autonomie der EU und der USA in Frage gestellt wird. Jeder Staat hat weiterhin das Recht, Vorschriften zum Schutz der Verbraucher, der Gesundheit, der Umwelt und des Klimas zu erlassen und umzusetzen. Im Chemiebereich geht es dabei z.b. darum, sich darüber auszutauschen, welche Informationen der Vertragspartner bereits über bestimmte Chemikalien hat oder welche unterschiedlichen Formulare oder Datenbankmasken bei Antragstellungen vereinheitlicht oder zumindest kompatibel gemacht werden können (z.b. einheitliche elektronische Formulare, einheitliche Fristen etc.). Die chemische Industrie der EU und der USA (der europäische Dachverband CEFIC und der amerikanische Schwesterverband American Chemistry Council) haben konkrete Schritte vorgeschlagen, wie Doppelarbeit reduziert und 6

7 langfristig eine bessere Konvergenz erzielt werden könnte. Hierzu gehören: Der Partner muss bereits zu einem frühen Zeitpunkt über das legislative/regulatorische Vorhaben der anderen Seite informiert werden; er muss die Gelegenheit bekommen, frühzeitig Kommentare und Input zu liefern; er muss angehört werden und er sollte ein Recht darauf haben, eine Begründung zu erhalten, falls sein Input nicht berücksichtigt wird. Beide Seiten verpflichten sich, die potentiellen Auswirkungen ihrer Regulierungsvorhaben auf den transatlantischen Handel zu analysieren und einen Benchmark vorzunehmen. Fragen, die zu klären sind, wären beispielsweise: Könnte der Regulierungsvorschlag den transatlantischen Handel behindern? Falls ja, sind die Behinderungen notwendig, um ein gewisses Ziel zu erreichen? Wie reguliert der Partner in diesem Bereich? Ist das Schutzniveau vergleichbar mit dem des Regulierungsvorschlages? Gibt es Möglichkeiten, die Gesetzgebung kompatibel zu gestalten? Dies alles muss in der Vorphase der Regulierung bzw. Gesetzgebung stattfinden, also beispielsweise im Rahmen der Folgenabschätzungen, die sowohl in der EU als auch in den USA schon sehr ausgereift sind. Investorenschutz Die europäische Industrie, auch die Sparte der chemischen Industrie, ist in aller Welt ein bedeutender Investor und benötigt entsprechenden Schutz für ihre Investitionen und ihre Rechte wie etwa vor Diskriminierung gegenüber Konkurrenten, vor Enteignung ohne Entschädigung oder vor willkürlichem Verfahren. Gegen diese und nur gegen diese meist von Verwaltungsbehörden des Gaststaates getroffenen Maßnahmen soll das Investitionsschutzkapitel in TTIP wirken. Es soll außerdem als Blaupause für Abkommen der EU mit anderen Ländern gelten. Worum geht es bei ISDS ( Investor-State-Dispute-Settlement )? Investitionsschutz bedeutet, dass der Investor fair behandelt und nicht diskriminiert werden darf. Diesen Investitionsschutz gibt es in vielen internationalen Verträgen schon seit vielen Jahrzehnten und er hat bislang recht gut funktioniert. Jetzt soll er in die Handelsabkommen der EU integriert werden. Die Sorge der NGOs liegt vor allem darin begründet, dass sie eine missbräuchliche Nutzung des Schiedsgerichtsverfahrens befürchten. Diese 7

8 Sorge könnte durch eine Reform von ISDS, wie sie im Herbst vergangenen Jahres von der EU-Kommission vorgestellt wurde, Rechnung getragen werden: die Schaffung eines Investitionsgerichtshofes gehört ebenso dazu wie ständige, unabhängige Richter, eine Berufungsinstanz, verbesserte Transparenz und Mitwirkungsrechte, das Verbot von Missbrauch durch z.b. sogenannte Frivolous Claims oder das country shopping durch Briefkastenfirmen, eine gerechtere Kostenregelung und Hilfsinstrumente zugunsten von KMU. Derzeit liegt China mit rund 31% am Weltchemieumsatz deutlich vor der EU (18%) und den USA (16%). Durch TTIP würde der Wirtschaftsraum EU-USA wieder zum größten der Welt werden. TTIP bietet Europa die Chance, die handelspolitischen Rahmenbedingungen für die Zukunft zu definieren. Diese Chance sollte sich Europa nicht entgehen lassen. Die Thematik ist komplex, aber sachlich betrachtet ein Win-Win für beide Seiten ohne dass europäische Werte aufgegeben werden müssten. Die Diskussion um TTIP erinnert ein wenig an jene um den Beitritt Österreichs zur EU. Damals wurde mit Blutschokolade und Schildlaus-Joghurt argumentiert. Seither haben viele ehemalige Gegner ihre Meinung geändert. Die Grünen haben sich z.b. zu begeisterten EU-Befürwortern gewendet. Ein gut und ehrgeizig verhandeltes TTIP, das von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament beschlossen wird, wird sicher auch die derzeitigen Gegner überzeugen. Impressum FCIO Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Tel.: + 43(0) office@fcio.at Website: 8

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