Positionspapier zu TTIP des FCIO
|
|
- Max Fiedler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Positionspapier zu TTIP des FCIO Verbesserte rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im internationalen Handel erzeugen Wachstumsimpulse. Deshalb werden weltweit zwischen verschiedenen Ländergruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die EU z.b. hat derzeit rund 50 Handelsabkommen in Kraft bzw. verhandelt diese. TTIP, das transatlantisches Freihandelsabkommen, ist also kein Einzelfall und auch nichts Neues. Dem Abkommen mit den USA TTIP kommt aber besondere Bedeutung zu. Einerseits weil damit die zwei größten Wirtschaftsblöcke der Welt den gegenseitigen Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Investitionen verbessern wollen, andererseits weil TTIP Vorbild für weitere Freihandelsverträge sein könnte und so die EU und die USA global entsprechende Standards mitprägen könnten. Zielsetzung von TTIP ist nicht nur eine Reduktion von Zöllen, sondern auch ein Abbau von überbordenden Bürokratieaufwendungen, die Barrieren für Handel und Investitionen darstellen und langfristig Wohlstandswachstum verhindern. Obwohl der Durchschnittszoll für nicht-landwirtschaftliche Produkte dies- und jenseits des Atlantiks bereits relativ niedrig ist, bestehen in einigen Bereichen prohibitive Spitzenzölle weiter. Für die chemische Industrie Europas würde der Nullzoll durch TTIP bedeuten, dass 700 Mio. Euro jährlich weniger durch die EU- Chemie an die US-Staatskasse abgeliefert werden müssten, davon 23 Mio. aus Österreich. Höher noch ist der Nutzen, der durch den Bürokratieabbau, durch die Reduktion von Doppelzertifizierungen und Zulassungsverfahren etc., sowie durch 1
2 die Erleichterung des Zugangs zu Vormaterialien und Rohstoffen oder durch gemeinsame Grundprinzipien für Ursprungsregeln entsteht, einzuschätzen. Der Anteil der österreichischen Chemieexporten in die USA beläuft sich aktuell auf rund 6% der gesamten Chemieausfuhr Österreichs. Dabei sind die USA bei den Exporten immerhin an 4. Stelle, bei den Importen sogar an dritter Stelle im Außenhandelsranking. Zu berücksichtigen wären auch die indirekten österreichischen Chemieexporte, sprich: Lieferungen an Geschäftspartner in anderen Ländern, die in der Folge wieder in die USA exportieren. Durch diese Vernetzung gewinnen die Handelsbeziehungen zu den USA noch einen deutlich höheren Stellenwert. Von den rund 1,1 Mrd. Euro Direktausfuhren an Chemieprodukten in die USA entfallen alleine etwa 670 Mio. auf pharmazeutische Spezialitäten. Von größerem Ausmaß sind auch die Ausfuhren an Kunststoffen und Kunststoffwaren (200 Mio. Euro) sowie von Chemikalien (100 Mio. Euro). Österreich ist eine offene Volkswirtschaft und deshalb auf Außenhandel in besonderem Maße angewiesen. Die Exportquote der chemischen Industrie z.b. liegt bei fast 70%. Die österreichische chemische Industrie ist klein- und mittelbetrieblich strukturiert und benötigt unterstützende Maßnahmen bei ihren Exportbemühungen. TTIP stellt vor allem für KMUs eine Chance dar, einen leichteren Zugang zu einem Markt wie den USA mit 325 Mio. Kunden zu erhalten. Festzuhalten ist, dass derzeit nur Entwürfe des Abkommens vorliegen. Die Player befinden sich mitten in den Verhandlungen, in manchen Positionen liegt man noch weit auseinander. Die dem FCIO bislang bekannten Positionen und Vorschläge der EU lassen den Fachverband das Abkommen positiv sehen: Ungerechtfertigte Handelshemmnisse sollen beseitigt werden, ohne jedoch die Standards der EU oder Österreichs zu senken. Chemiespezifische Kapitel In der öffentlichen Diskussion werden häufig Ängste geschürt, dass das Sicherheitsniveau bei Chemikalien in Europa durch TTIP gesenkt werden könnte. Dazu ist festzuhalten, dass im Rahmen von TTIP die unterschiedlichen 2
3 Rechtsbereiche beibehalten und die jeweiligen hohen Schutzniveaus nicht angetastet werden sollen. REACH ( Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals ) bleibt unverändert. Auch die USA haben mit TSCA ( Toxic Substances Control Act ) ein Regulativ, das zwar noch auf der ursprünglichen EU-Rechtslage fußt, aber als Zielsetzung ein ähnliches Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat wie die EU. Neue Stoffe bzw. neue Verwendungen bekannter Stoffe müssen auch in den USA der zuständigen Behörde gemeldet werden, damit die Marktfähigkeit überprüft werden kann. Eine Neuregelung der TSCA steht auch ohne TTIP in den USA vor der Tür. Nach den Entwürfen soll die Bewertung von besonders risikoreichen Chemikalien ähnlich wie es in Europa durch die REACH -Verordnung der Fall ist beschleunigt werden. Die unter TTIP angedachte engere behördliche Zusammenarbeit bei der Bewertung von Chemikalien, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, würde so zu einer Beschleunigung der Substitution besonders gefährlicher Chemikalien in beiden Wirtschaftsräumen führen. Zusätzlich würde eine verstärkte regulatorische Kooperation mit einer wechselseitigen Anerkennung von Tests dazu führen, dass unnötige Tierversuche vermieden werden, Bürokratie abgebaut sowie Zeit und Geld gespart werden kann. In weiten Bereichen bereits vereinheitlicht ist die chemikalienrechtliche Kennzeichnung auf Basis des UN-Systems GHS ( Globally Harmonised System of Classification and Labelling ). Zusammenfassend: Die Bewertung der Chemikalien würde im Rahmen der gültigen EU- und US-Regelungen jeweils von den EU- und US-Behörden separat erfolgen. Im Vorfeld soll es aber durch die verstärkte Zusammenarbeit zu einem besseren Fokus der Bewertung auf jene Chemikalien kommen, die das größte Risikopotenzial mit sich bringen. Die Anerkennung von Testergebnissen würde, um unnötige doppelte Prüfungen zu vermeiden und die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Alternativen für Tests an Tieren zu verbessern, mit TTIP zu einer weiteren Reduktion von Tierversuchen führen. Der Marktzugang von Chemikalien bliebe aber jedenfalls in der Kompetenz der jeweiligen Regionen in Europa oder den USA. Die im Chemikalienbereich vorgesehene Vorgangsweise ist im Wesentlichen auch für Pflanzenschutzmittel, Kosmetika und Pharmazeutika gültig. Auch hier wird 3
4 nicht an den unterschiedlichen Rechtsinstrumenten gerüttelt, das Schutzniveau der Konsumenten würde somit nicht leiden. Im Kosmetikbereich beispielsweise liest man immer wieder, dass in Europa ca Stoffe verboten sind, während es in den USA lediglich eine Hand voll Verbote gibt. Die Unterschiede ergeben sich daher, dass in Europa diese Stoffe aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften automatisch auf die Verbotsliste gesetzt werden, unabhängig davon, ob sie in Kosmetika als Inhaltsstoffe überhaupt eingesetzt werden. Asbest steht beispielsweise auf dieser Verbotsliste. Das heißt aber nicht, dass dieser Stoff in den USA als kosmetischer Inhaltsstoff erlaubt ist. Grundsätzlich gilt, dass ein kosmetisches Mittel sowohl in Europa als auch in den USA nur nach sorgfältiger Durchführung einer Risikobewertung in Verkehr gebracht werden darf, wenn es sicher ist. In den USA sind beispielsweise Sonnenschutzmittel sogar ähnlich wie Arzneimittel zulassungspflichtig, während sie in Europa wie jedes andere kosmetische Mittel behandelt werden. Basis für die Zulassung von Kosmetika ist in der EU und den USA eine Sicherheitsbewertung, bei der die Inhaltsstoffe beurteilt werden. Dies ist eine Selbstbewertung, die Rohstoffe müssen aber getestet und zugelassen werden. Bei Pflanzenschutzmitteln arbeiten die EU und die USA bereits in internationalen Organisationen (Codex Alimentarius der Vereinten Nationen, OECD) zusammen. Diese Arbeit soll nicht dupliziert werden. Worüber diskutiert wird ist zum Beispiel, dass die Einhaltung von Grenzwerten des Bestimmungslandes bereits im Ausfuhrland kontrolliert wird. Sprich: EU- Behörden informieren US-Behörden, ob deren Standards eingehalten werden (Prüfung vor der Ausfuhr). Ebenso könnten die Umsetzungsfristen bei MRLs (Maximum Residue Level) vereinheitlicht werden. Die Zulassung findet aber weiterhin in Europa für Wirkstoffe auf EU-Ebene statt, die der formulierten Produkte auf nationaler Ebene und daran soll auch nicht gerüttelt werden. Es muss allerdings klar sein, dass Pflanzenschutzmittel auf bestimmte Kulturen sowie auf die Schädlinge und klimatischen Bedingungen im Anbaugebiet zugeschnitten sind. Die meisten Zulassungen gelten deshalb nicht global, sondern regional. Für die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die in Europa nicht zugelassen sind, bestimmt die EU entweder Importtoleranzen oder es gilt ein sehr niedriger pauschaler Grenzwert, ein so genannter Vorsorgewert. 4
5 Bananen in Costa Rica verlangen einen anderen Schutz als britische Äpfel. Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln beantragen die Zulassung deshalb meistens auch nur dort, wo ihr Produkt gebraucht wird. Dafür sprechen schon die Kosten. Jede einzelne nationale Zulassung ist darüber hinaus mit einem immensen Aufwand verbunden, dauert mehrere Jahre und ist selbstverständlich ergebnisoffen. Eine Garantie auf Zulassung gibt es nicht. Geringe Rückstände chemischer Pflanzenschutzmittel sind mitunter unvermeidlich, wenn die Landwirtschaft ausreichende Mengen an Lebens- und Futtermitteln produzieren soll auch in Südamerika oder Asien. Solche Nahrungsmittel per se an den europäischen Grenzen abzuweisen, wäre unrealistisch. Der Handel käme zum Erliegen. Die Institutionen der EU müssen also zwei Interessen miteinander in Waage bringen. Auf der einen Seite steht der Wunsch der Verbraucher, im Supermarkt tropische Früchte, Kaffee, Reis oder Pistazien zu erschwinglichen Preisen vorzufinden. Auf der anderen Seite müssen auch importierte Waren die hohen Standards erfüllen, die der Verbraucherschutz bei heimischen Erzeugnissen verlangt. Eine Lösung besteht in Importtoleranzen. Ist eine solche Grenze für Rückstände nicht festgelegt, gilt ein Vorsorgewert. Er liegt in der EU bei 0,01 mg/kg (1:100 Mio.). Dieses Problem ist zwischen der EU und den USA viel geringer als bei anderen, exotischen, Importländern. Wie bei den anderen chemiespezifischen Kapiteln gilt auch bei Pharmazeutika: die Zulassung erfolgt auf europäischer Ebene. Auch bei Pharmazeutika soll durch TTIP die bürokratische Last reduziert werden, was letztendlich den Patienten zu Gute kommt. Ein anschauliches Beispiel für die Notwendigkeit, den Regulierungsaufwand für Kostenträger und Behörden zu verringern wäre der Abschluss eines Mutual Recognition Agreements zu Good Manufacturing Practice (GMP)-Kontrollen. Die zuständigen Behörden der EU und die FDA in den USA führen weltweit Kontrollen an Produktionsstandorten durch, um zu gewährleisten, dass pharmazeutische Wirkstoffe und Arzneimittel in Übereinstimmung mit den 5
6 angemessenen GMP-Standards hergestellt werden. Es kommt häufig vor, dass dieselben Produktionsstandorte im Abstand von nur wenigen Wochen von einer EU-Behörde und der amerikanischen FDA inspiziert werden. Da die Inspektionsstandards in der EU und den USA auf dem gleichen Niveau liegen (z.b. gemeinsame GMP-Standards), sollten die Zulassungsbehörden zusammenarbeiten, um den Terminplan für die Inspektion zu koordinieren, und insbesondere GMP-Inspektionszertifikate gegenseitig anerkennen. Dies könnte Kontrollen um 40 % reduzieren und somit deutliche Einsparungen für die Industrie und die Regulierungsbehörden schaffen, was es den Behörden wiederum gestatten würde, sich auf Bereiche mit größeren Risiken zu konzentrieren. Diese Einsparungen wären besonders für KMU vorteilhaft, die mit geringeren Mitteln arbeiten und für die redundante Inspektionen eine verhältnismäßig größere Belastung darstellen. Regulatorische Kooperation Diese verbesserte Zusammenarbeit der EU- und US-Behörden bereits jetzt und in der Zukunft stellt für die chemische Industrie ein weit bedeutenderes Verhandlungskapitel dar als der Zollabbau. Denn mit Schutzstandards nicht rechtfertigbare Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen sind für handeltreibende oder investierende Unternehmen kostspielig. Die intensivere regulatorische Kooperation heißt aber nicht, dass die regulatorische Autonomie der EU und der USA in Frage gestellt wird. Jeder Staat hat weiterhin das Recht, Vorschriften zum Schutz der Verbraucher, der Gesundheit, der Umwelt und des Klimas zu erlassen und umzusetzen. Im Chemiebereich geht es dabei z.b. darum, sich darüber auszutauschen, welche Informationen der Vertragspartner bereits über bestimmte Chemikalien hat oder welche unterschiedlichen Formulare oder Datenbankmasken bei Antragstellungen vereinheitlicht oder zumindest kompatibel gemacht werden können (z.b. einheitliche elektronische Formulare, einheitliche Fristen etc.). Die chemische Industrie der EU und der USA (der europäische Dachverband CEFIC und der amerikanische Schwesterverband American Chemistry Council) haben konkrete Schritte vorgeschlagen, wie Doppelarbeit reduziert und 6
7 langfristig eine bessere Konvergenz erzielt werden könnte. Hierzu gehören: Der Partner muss bereits zu einem frühen Zeitpunkt über das legislative/regulatorische Vorhaben der anderen Seite informiert werden; er muss die Gelegenheit bekommen, frühzeitig Kommentare und Input zu liefern; er muss angehört werden und er sollte ein Recht darauf haben, eine Begründung zu erhalten, falls sein Input nicht berücksichtigt wird. Beide Seiten verpflichten sich, die potentiellen Auswirkungen ihrer Regulierungsvorhaben auf den transatlantischen Handel zu analysieren und einen Benchmark vorzunehmen. Fragen, die zu klären sind, wären beispielsweise: Könnte der Regulierungsvorschlag den transatlantischen Handel behindern? Falls ja, sind die Behinderungen notwendig, um ein gewisses Ziel zu erreichen? Wie reguliert der Partner in diesem Bereich? Ist das Schutzniveau vergleichbar mit dem des Regulierungsvorschlages? Gibt es Möglichkeiten, die Gesetzgebung kompatibel zu gestalten? Dies alles muss in der Vorphase der Regulierung bzw. Gesetzgebung stattfinden, also beispielsweise im Rahmen der Folgenabschätzungen, die sowohl in der EU als auch in den USA schon sehr ausgereift sind. Investorenschutz Die europäische Industrie, auch die Sparte der chemischen Industrie, ist in aller Welt ein bedeutender Investor und benötigt entsprechenden Schutz für ihre Investitionen und ihre Rechte wie etwa vor Diskriminierung gegenüber Konkurrenten, vor Enteignung ohne Entschädigung oder vor willkürlichem Verfahren. Gegen diese und nur gegen diese meist von Verwaltungsbehörden des Gaststaates getroffenen Maßnahmen soll das Investitionsschutzkapitel in TTIP wirken. Es soll außerdem als Blaupause für Abkommen der EU mit anderen Ländern gelten. Worum geht es bei ISDS ( Investor-State-Dispute-Settlement )? Investitionsschutz bedeutet, dass der Investor fair behandelt und nicht diskriminiert werden darf. Diesen Investitionsschutz gibt es in vielen internationalen Verträgen schon seit vielen Jahrzehnten und er hat bislang recht gut funktioniert. Jetzt soll er in die Handelsabkommen der EU integriert werden. Die Sorge der NGOs liegt vor allem darin begründet, dass sie eine missbräuchliche Nutzung des Schiedsgerichtsverfahrens befürchten. Diese 7
8 Sorge könnte durch eine Reform von ISDS, wie sie im Herbst vergangenen Jahres von der EU-Kommission vorgestellt wurde, Rechnung getragen werden: die Schaffung eines Investitionsgerichtshofes gehört ebenso dazu wie ständige, unabhängige Richter, eine Berufungsinstanz, verbesserte Transparenz und Mitwirkungsrechte, das Verbot von Missbrauch durch z.b. sogenannte Frivolous Claims oder das country shopping durch Briefkastenfirmen, eine gerechtere Kostenregelung und Hilfsinstrumente zugunsten von KMU. Derzeit liegt China mit rund 31% am Weltchemieumsatz deutlich vor der EU (18%) und den USA (16%). Durch TTIP würde der Wirtschaftsraum EU-USA wieder zum größten der Welt werden. TTIP bietet Europa die Chance, die handelspolitischen Rahmenbedingungen für die Zukunft zu definieren. Diese Chance sollte sich Europa nicht entgehen lassen. Die Thematik ist komplex, aber sachlich betrachtet ein Win-Win für beide Seiten ohne dass europäische Werte aufgegeben werden müssten. Die Diskussion um TTIP erinnert ein wenig an jene um den Beitritt Österreichs zur EU. Damals wurde mit Blutschokolade und Schildlaus-Joghurt argumentiert. Seither haben viele ehemalige Gegner ihre Meinung geändert. Die Grünen haben sich z.b. zu begeisterten EU-Befürwortern gewendet. Ein gut und ehrgeizig verhandeltes TTIP, das von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament beschlossen wird, wird sicher auch die derzeitigen Gegner überzeugen. Impressum FCIO Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Tel.: + 43(0) office@fcio.at Website: 8
Behauptungen und Fakten zum Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU
Behauptungen und Fakten zum Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU Finden die Verhandlungen zu TTIP wirklich im Geheimen statt? NEIN. Der jeweils aktuelle Stand einer jeden Verhandlungsrunde wird
MehrAuswertung der Umfrage zum geplanten Handelsund Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA
Auswertung der Umfrage zum geplanten Handelsund Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) Berlin, den 31. Oktober 2014 Anlässlich der aktuell
MehrDie Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Freihandelsabkommen zwischen USA und Europäischer Union bietet große Chancen für die sächsische Wirtschaft 1 Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen
MehrHandelspolitische Herausforderungen für den Maschinenbau
Handelspolitische Herausforderungen für den Maschinenbau Thilo Brodtmann VDMA Hauptgeschäftsführer Der Maschinen und Anlagenbau Zahlen und Fakten Beschäftigte: > 1 Mio.» Ingenieure: 183.000 (2013)» Ingenieurquote:
MehrTTIP und ihre Auswirkungen auf Österreich
TTIP und ihre Auswirkungen auf Österreich Kommentar zum Policy Brief Nr. 24 9. Dezember 2014, BMWFW MR Dr. Gabriela HABERMAYER Abteilungsleiterin C2/3 Multilaterale und EU-Handelspolitik Gliederung Ziele
MehrPOWER RESEARCH WOHLFAHRTSEFFEKTE EINER TRANSATLANTISCHEN FREIHANDELSZONE IN KOOPERATION MIT
POWER RESEARCH WOHLFAHRTSEFFEKTE EINER TRANSATLANTISCHEN FREIHANDELSZONE ZAHLEN, FAKTEN, ENTWICKLUNGEN 2 WOHLFAHRTSEFFEKTE EINER TRANSATLANTISCHEN FREIHANDELSZONE WOHLFAHRTSEFFEKTE EINER TRANSATLANTISCHEN
MehrTTIP Worum geht es? Eine-Welt-Verein/ WELTLADEN E.Frasch
T T I? P Transatlantic Trade and Investment Partnership Transatlantic Trade and Investment Partnership Freihandelsabkommen USA - EU Bilaterales Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA Verhandlungen
MehrTTIP Transatlantische Handelsund Investitionspartnerschaft. Bayerische Staatskanzlei
TTIP Transatlantische Handelsund Investitionspartnerschaft Bayerische Staatskanzlei TTIP Transatlantische Handelsund Investitionspartnerschaft Informationen der Bayerischen Staatsministerin für Europaangelegenheiten
MehrInternational Freihandel Vorteil für die Region Neckar-Alb
Freihandel Vorteil für die Region Neckar-Alb Tübingen, 19.10.2015 Außenhandel der Region Neckar-Alb Ca. 2.000 außenwirtschaftsaktive Unternehmen 2014: Export knackt sieben Milliarde-Marke + 8,3% 2014:
MehrDie Transatlantische Handelsund Investitionspartnerschaft (TTIP) Eine Maschine, zwei Märkte 2 TTIP TTIP 2 VDMA
1 TTIP TTIP 1 2 TTIP TTIP 2 VDMA Außenwirtschaft Außenwirtschaft Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt am Main Die Transatlantische Handelsund Investitionspartnerschaft (TTIP) Eine Maschine, zwei Märkte www.vdma.org
MehrRegulierungsfragen im Zusammenhang mit der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Regulierungsfragen im Zusammenhang mit der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Position der EU zum Bereich Kosmetika - Aktualisierung Aktualisierung. Aufgrund eines technischen
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu
MehrREACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick
REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie auf die neue weltweit einheitliche Verordnung, Globally Harmonized System (GHS)
MehrTransatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP)
Daten und Fakten zum Thema: Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) Die beiden größten Handelsmächte wollen ihre Beziehung vertiefen Seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über ein transatlantisches
MehrDie Bedeutung des Transatlantischen Freihandelsabkommens. Informationen zu TTIP
Die Bedeutung des Transatlantischen Freihandelsabkommens Informationen zu TTIP Aufbau der Präsentation I. Darum geht es bei TTIP II. Das haben wir alle von TTIP III. Darum ist TTIP für Deutschland wichtig
MehrSpezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger
Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt Schnittstelle ChemV Spezialgesetzgebung Zulassungspflicht am Beispiel der Biozide Pflanzenschutzmittel
MehrNachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht. Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit
Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit Was bedeutet Nachhaltigkeit? Was bedeutet Nachhaltigkeit für Kosmetika Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher
MehrTTIP und TISA Nur ein Handel mit Dienstleistungen?
Jürgen Buxbaum, Public Services International TTIP und TISA Nur ein Handel mit Dienstleistungen? Lüneburger Gespräche, 16. Oktober 2014 Eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Gemeinsame Zielsetzungen,
MehrTTIP Chancen für den Apfelund Birnensektor
Freihandelsabkommen EU USA TTIP Chancen für den Apfelund Birnensektor Herbert DORFMANN Mitglied des Europäischen Parlaments AGENDA Fakten zu TTIP Chancen in Bezug auf den Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor;
MehrWie beeinflussen Freihandelsabkommen die regionale Wirtschaft
Wie beeinflussen Freihandelsabkommen die regionale Wirtschaft Kurze Vorstellung von Attac Kredo: Wirtschaft muss den Menschen dienen und nicht umgekehrt Kämpft für Demokratie und soziale und ökologische
MehrFOKUSNIEDERSACHSEN. Auslandsaktivitäten niedersächsischer Unternehmen nach Weltregionen 31,8 23,6
Außenhandel Auslandsaktivitäten niedersächsischer Unternehmen nach Weltregionen Eurozone 93,6 Sonstige EU, Schweiz, Norwegen 70 Ost-/Südosteuropa (ohne EU),, Türkei 53,6 Nordamerika (NAFTA) 41,8 Asien
MehrTransatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP)
Daten und Fakten zum Thema: Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) Die beiden größten Handelsmächte wollen ihre Beziehung vertiefen Seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über ein transatlantisches
MehrMöglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten
FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrHealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel
HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen
MehrThomas Eberhardt-Köster
Das transatlantische Handelsund Investitions-abkommen (TTIP) und seine Auswirkungen auf Städte und Gemeinden und seine Auswirkungen auf Städte und Gemeinden Freihandel, Ideologie und Realität Das TTIP
MehrMAN Diesel & Turbo. ZHK Lunch Talk 3/2016: TTIP - die Schweiz im Abseits? Engineering the Future since Prof. Dr. Hans Gut. Company Presentation
MAN Diesel & Turbo Engineering the Future since 1758. Prof. Dr. Hans Gut Senior Vice President Managing Director MAN Diesel & Turbo Schweiz AG Company Presentation ZHK Lunch Talk 3/2016: TTIP - die Schweiz
MehrDer Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Bundesrat Drucksache 295/14 (Beschluss) 11.07.14 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten
MehrTTIP Relevanz und potenzielle Folgen für das Gesundheitswesen. ASG Berlin 9. Juli 2014 Johannes Eisenbarth Referent Europa und Internationales
TTIP Relevanz und potenzielle Folgen für das Gesundheitswesen ASG Berlin 9. Juli 2014 Johannes Eisenbarth Referent Europa und Internationales Agenda Prozess Wirkung Transparenz Sektoren Investitionsschutz
MehrDie Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Fragen und Antworten zum Verbraucherschutz. www.bmel.de
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Fragen und Antworten zum Verbraucherschutz www.bmel.de Liebe Leserinnen und Leser, die hohen deutschen und europäischen Standards im Verbraucherschutz
MehrEntschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
Bundesrat Drucksache 598/08 (Beschluss) 10.10.08 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums Der Bundesrat hat in seiner 848.
MehrWie beurteilt das BMEL die möglichen Auswirkungen von TTIP und wie steht es zu den Verhandlungen?
Wie beurteilt das BMEL die möglichen Auswirkungen von TTIP und wie steht es zu den Verhandlungen? MinDirig Friedrich Wacker Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Loccum, 07. Februar 2015 www.bmel.de
MehrTTIP und die Schweiz
TTIP und die Schweiz Dr. iur. Charlotte Sieber-Gasser World Trade Institute, Universität Bern Bern, 8. April 2016 www.wti.org www.nccr-trade.org charlotte.sieber@wti.org Gut vernetzte Schweiz? Quelle:
MehrVerfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid
Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche
MehrNeue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte
Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:
MehrFreihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA TTIP: Transatlantic Trade and Investment Partnership
Vorstand der IG Metall Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA TTIP: Transatlantic Trade and Investment Partnership 21. Salzgitter-Forum am 12. und 13. September 2014 Übersicht
MehrTTIP: Die Sicht der Chemie
10. Oktober 2014 TTIP: Die Sicht der Chemie Dr. Matthias Blum, Workshop Chemiemarkt der Zukunft - USA?, 30. Oktober 2014 Die Zeit ist reif für TTIP Stagnation WTO EU: Wachstum, Arbeitsplätze TTIP ehrgeizig
MehrVERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION
MehrPflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit
Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Dr. Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Zusammenfassung
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren
MehrEMB-Position Zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft - TTIP)
EMB-Position Zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft - TTIP) I TTIP-Verhandlungen müssen eingestellt werden Das TTIP gefährdet die EU in ökonomischer,
MehrÜbersicht. Einfluss der Größe einer Volkswirtschaft auf den Handel Weitere Faktoren, die den Handel beeinflussen
Kapitel 2: Der Welthandel im Überblick 2-1 Übersicht Wer handelt mit wem? Das Gravitationsmodell Einfluss der Größe einer Volkswirtschaft auf den Handel Weitere Faktoren, die den Handel beeinflussen Entfernungen
MehrEröffnung des IG Metall-Verbindungsbüros in Brüssel
Detlef Wetzel Erster Vorsitzender der IG Metall Eröffnung des IG Metall-Verbindungsbüros in Brüssel Brüssel, 8. Juli 2014 Sperrfrist Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Detlef Wetzel, Eröffnung des
MehrBeantragung einer Zulassung II Format, Inhalte, verfügbare Leitlinien, Hilfestellungen, praktische Vorbereitung
1 Beantragung einer Zulassung II Format, Inhalte, verfügbare Leitlinien, Hilfestellungen, praktische Vorbereitung WKÖ Workshop Die REACH Zulassung in der Praxis 20. November 2014 Dr. Susanne Gfatter Das
MehrDie Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer
Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
MehrREACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung
MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
MehrGemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen
Oktober 2014 Gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen begleiten konstruktiv die
Mehrzu den potenziellen Auswirkungen des TTIP-Freihandelsabkommens für kleine und mittlere Unternehmen
zu den potenziellen Auswirkungen des TTIP-Freihandelsabkommens für kleine und mittlere Unternehmen Unter theoretischen Gesichtspunkten sind Freihandelsabkommen mit positiven volkswirtschaftlichen Wirkungen
MehrGesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen Claus Wiezorek 1 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
MehrMechthild Kern, Mainz. Statement zum Thema. "EMNID-Umfrage: Was hält die Bevölkerung von der Positivliste?"
Mechthild Kern, Mainz Statement zum Thema "EMNID-Umfrage: Was hält die Bevölkerung von der Positivliste?" Wie vom Gesetzgeber beschlossen, soll im Laufe dieses Jahres von einer eigens für diese Aufgabe
MehrWirtschaftsbeziehungen Österreich - Lateinamerika
Wirtschaftsbeziehungen Österreich - Lateinamerika Alexander Solar Regionalmanager Nord/Lateinamerika AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH Geistiges Eigentum in Lateinamerika schützen wie und wozu? 25. November
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.
MehrDas Chemikalienrecht eine Übersicht
Das eine Übersicht Olivier Depallens Bundesamt für Gesundheit, Bern Olivier.depallens@bag.admin.ch, Olten, Zweck Das soll das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen
MehrWahlprüfsteine 2014 des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter BDM e.v. zu den anstehenden Landtagswahlen in Sachsen am 31.08.
Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.v. BDM-Landesvorstand Sachsen Herr Steffen Kleindienst Steintor 2a 19243 Wittenburg Nur per E-Mail an: j.fritz@bdm-verband.de Dresden, 21.07.2014 Wahlprüfsteine
MehrRaff Reale Außenwirtschaft WS 07/08 Folie 2-1
Folie 2-1 2. Ein Blick in die Daten: Der Welthandel Wer handelt wie viel? Wer handelt mit wem? Das Gravitationsmodell Wer handelt was? Multinationale Unternehmen und Outsourcing Datenquellen: International
MehrHygiene aktuell. Inhalt. CLP-Verordnung Was ändert sich? CLP-Verordnung Alte/ neue Kennzeichnung reizend bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln
Hygiene aktuell Inhalt CLP-Verordnung Was ändert sich? CLP-Verordnung Alte/ neue Kennzeichnung reizend bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln AKTUELL CLP-Verordnung: Was ändert sich? Mit der neuen
MehrRICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte
1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
MehrSo kann TTIP der deutschen Wirtschaft nutzen
TTIP Brücke in die Zukunft So kann TTIP der deutschen Wirtschaft nutzen Transatlantisches Freihandelsabkommen EU-USA So kann TTIP der deutschen Wirtschaft nutzen Transatlantisches Freihandelsabkommen EU-USA
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.6.2010 KOM(2010)280 endgültig 2010/0168 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über die verbindliche Anwendung der Regelung Nr. 100 der UN-Wirtschaftskommission
MehrVereinbarung zur Vermeidung von Tragetaschen
Vereinbarung 2016 2025 zur Vermeidung von Tragetaschen Vereinbarung 2016 2025 zur Vermeidung von Tragetaschen zwischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreichische
MehrÖsterreich und die Europäische Union. Eine Erfolgsgeschichte mit Zukunft
Österreich und die Europäische Union Eine Erfolgsgeschichte mit Zukunft Wusstest Du? Nach dem 2. Weltkrieg soll Europa Frieden und Wohlstand sichern Die offizielle Hymne der EU stammt aus Beethovens 9.
MehrTechnische Universität t Berlin
Technische Universität t Berlin (SDU) Herzlich Willkommen GHS Veranstaltung vom 04.10.2010 sdu@tu-berlin.de, App. 28888, Fax 21145, www.arbeits-umweltschutz.tu-berlin.de Oktober 2010 1 Dienste und - GHS
Mehr1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:
1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 2. Die Organe der EU: Die sechs wichtigsten Organe der EU stellen die Legislative, Exekutive und Judikative dar und sind somit unverzichtbar. a) Das Europäische Parlament:
MehrAussenwirtschaftspolitik:
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft Direktion für Aussenwirtschaft Aussenwirtschaftspolitik: Chancen und Herausforderungen für die exportierende
MehrForderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien
Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen
MehrZukunft der Europäischen Pflanzenschutzpolitik
Zukunft der Europäischen Pflanzenschutzpolitik Seit der Vorlage der Kommissions-Entwürfe für eine Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und für eine Richtlinie über den nachhaltigen
MehrDr. Maria Flachsbarth, MdB Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
, MdB Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Platz der Republik 1 11011 Berlin Jakob-Kaiser-Haus Raum 5.441 Telefon
MehrOhne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung
Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 10. November 2012 München Kleine VLOG Historie Mai 2008 EGGenTDurchfG
MehrAndreas Povel. Vortrag im Managerkreis Rhein-Main der Friedrich-Ebert-Stiftung. Was verspricht das Freihandelsabkommen zwischen Amerika und
Andreas Povel Vortrag im Managerkreis Rhein-Main der Friedrich-Ebert-Stiftung Was verspricht das Freihandelsabkommen zwischen Amerika und Europa? Was kann es halten? Frankfurt, 10. März 2015, 18.30 20.15
MehrOAV-Mitgliederumfrage zum Thema,,Marktwirtschaftsstatus China
OAV-Mitgliederumfrage zum Thema,,Marktwirtschaftsstatus China August 2016 Ansprechpartner: OAV German Asia-Pacific Business Association Emrah Camli Regionalmanager Greater China, Mongolei Tel.: 040 35
MehrTransatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP)
Daten und Fakten Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) Die beiden größten Wirtschaftsmächte wollen ihre Beziehung vertiefen Seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über ein transatlantisches
MehrHandelsprotektionismus und Liberalisierung in Japan
;w ; ui - Alfred^Foerschle Handelsprotektionismus und Liberalisierung in Japan Eine empirische Untersuchung über die Probleme deutscher Firmen auf dem japanischen Markt TECHNISCHE HOCHSCHULE DARMSTADT
MehrTTIP: Eine Gefahr für Demokratie und Regulierungen
TTIP: Eine Gefahr für Demokratie und Regulierungen Wie Regulatorische Kooperation die Handlungsfähigkeit von demokratisch gewählten Regierungen bedroht von Max Bank (Lobbycontrol) Es gibt gute Gründe zu
MehrVorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 COM(2015) 560 final 2015/0260 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Lettland, eine von Artikel 193 der
MehrAnne Jakob. Die Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie Tunesien, Marokko und Algerien
Anne Jakob Die Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie Tunesien, Marokko und Algerien Eine Überprüfung der Europa-Mittelmeer-Abkommen anhand Gemeinschafts-und
MehrPotenziale und Herausforderungen für den Mittelstand im internationalen Geschäft
Potenziale und Herausforderungen für den Mittelstand im internationalen Geschäft Felix Neugart Bereichsleiter Außenwirtschaftspolitik und -recht Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Saldo Herbst
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10927/15 AGRILEG 149 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039828/03
MehrNeue Regeln für den Geschäftsverkehr 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel. Newsletter März 2012
2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel 1. Einleitung 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen 2.1. Neue AGB-Kontrolle 2.2. Konsequenzen für die Praxis 2.3. Schlussfolgerungen 3. Neue Pflichten
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrVIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG. Nr. 779
Nr. 779 Mittwoch, 23. Jänner 2013 VIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG Jasmin (13) Wir sind die Schüler und Schülerinnen der 4B des BRG 14 Linzerstraße. Heute
MehrGRUSSWORT DER EUROPÄ ISCHEN KOMMISSION
GRUSSWORT DER EUROPÄ ISCHEN KOMMISSION Cristina Asturias, stv. Referatsleiterin Generaldirektion Beschäftigung Europäische Kommission ESF Jahresveranstaltung 2016 17. Februar 2016 (Es gilt das gesprochene
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
MehrRahmenbedingungen und Infrastruktur:
Windenergie (onshore) Mexiko Rahmenbedingungen und Infrastruktur: Geschäftschancen für deutsche Unternehmen in Mexiko Prof.Rodolfo Arévalo de la Garza, Market Intelligence Inhalt 1.- Geographische Lage
MehrREACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3144 6. Wahlperiode 14.08.2014. des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3144 6. Wahlperiode 14.08.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auswirkungen des Dienstleistungsabkommens TiSA auf
MehrPrinzipien europäischer Umweltpolitik Europäische Umweltpolitik ist keine Ansammlung relativ unverbundener und unkoordinierter Maßnahmen, sondern
Prinzipien europäischer Umweltpolitik Europäische Umweltpolitik ist keine Ansammlung relativ unverbundener und unkoordinierter Maßnahmen, sondern basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Prinzipien. Diese
MehrWer TTIP sät, wird Gentechnik ernten
Wer TTIP sät, wird Gentechnik ernten TTIP und CETA gefährden die Wahlfreiheit der Verbraucher und die Sicherheit von Mensch und Umwelt Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen der Gentechnikregulierung
MehrTransparenz bei tierischen Produkten. Claudia Sprinz, Sprecherin Online Einkaufsratgeber www.marktcheck.at Wien, 3. 6. 2013
Transparenz bei tierischen Produkten Claudia Sprinz, Sprecherin Online Einkaufsratgeber www.marktcheck.at Wien, 3. 6. 2013 1 Übersicht marktcheck.at und Tierschutz Kritik: Greenwashing und fehlende Infos
MehrBedeutung und Inhalte
TTIP Brücke in die Zukunft Bedeutung und Inhalte Transatlantisches Freihandelsabkommen EU-USA Bedeutung und Inhalte von TTIP Transatlantisches Freihandelsabkommen EU-USA 1. Strategische Bedeutung Deutschland
MehrREACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel
REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel REACH bedeutet Registrierung, Evaluierung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien Was bedeutet REACH? Die REACH-Verordnung
MehrErgänzende Schutzzertifikate
Ergänzende Schutzzertifikate www.bardehle.com 2 Inhalt 5 Berechnung der Laufzeit 6 Definition des Erzeugnisses 6 Pro Anmelder maximal ein ergänzendes Schutzzertifikat pro Erzeugnis 6 Nur eigenes Grundpatent
MehrBranchendialog mit der chemischen Industrie
Branchendialog mit der chemischen Industrie hier: Spitzengespräch am 3. März 215 Ausgewählte Ergebnisse der Online Konsultation mit der chemischen Industrie. (Alle Daten, die pro Frage nicht 1 % ergeben,
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3975 18. Wahlperiode 04.02.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Matthias
MehrFür ein faires und zukunftsorientiertes Freihandelsabkommen Wichtige Anforderungen an TTIP
Für ein faires und zukunftsorientiertes Freihandelsabkommen Wichtige Anforderungen an TTIP Den globalen Handel mit Waren und Dienstleistungen gerecht zu gestalten, ist zentral für die Förderung von wirtschaftlicher
MehrON! Europa und die EU Arbeitsmaterialien Seite 1 DVD Die Europäische Kommission. Auswirkungen der EU-Regelungen auf Deutschland
ON! Europa und die EU Arbeitsmaterialien Seite 1 Auswirkungen der EU-Regelungen auf Deutschland Einstieg In dieser Einheit lernen die Schüler das Verbot der 100W Glühbirne, energiesparende Handyladegeräte
MehrChemikalienrichtlinie
natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit
MehrGHS/CLP LABELS - SAP EH&S
GHS/CLP LABELS - SAP EH&S Add-on für OPAL LABELMANAGEMENT BY OPAL ASSOCIATES HOLDING AG CLP/GHS VERORDNUNG KLASSIFIZIERUNG UND KENNZEICHNUNG (CLP/GHS) Die Einstufung und Kennzeichnung identifizieren die
MehrRudolf Buntzel, Francisco Marí. Gutes Essen arme Erzeuger. Wie die Agrarwirtschaft mit Standards die Nahrungsmärkte beherrscht
Rudolf Buntzel, Francisco Marí Gutes Essen arme Erzeuger Wie die Agrarwirtschaft mit Standards die Nahrungsmärkte beherrscht 18 Einleitung beste fachliche Praxis, hohe Sicherheit am Arbeitsplatz für die
MehrHamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010
Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch
Mehr