living_gender Planungshilfe_ Schallschutz zwischen Wohnung und Allgemeinbereichen Planungsinstrumente für den gender- und diversitätsgerechten Wohnbau
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- Henriette Weiss
- vor 7 Jahren
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1 living_gender Planungsinstrumente für den gender- und diversitätsgerechten Wohnbau Planungshilfe_ Schallschutz zwischen Wohnung und Allgemeinbereichen Wohnbauten können zu mehr Gender- und Diversitätsgerechtigkeit beitragen, wenn in der Planung und Umsetzung vielfältige Lebensphasen und Lebenssituationen gleichwertig berücksichtigt werden. Besonders im Fokus stehen Alltagsbedürfnisse der BewohnerInnen und ihre Ressourcen. Projektlaufzeit: Juni 2012 September 2014 Gefördert vom bmvit und der FFG im Rahmen des Programms FEMtech Forschungsprojekte Projektleitung: DI (FH) Beate Lubitz-Prohaska, Österreichisches Ökologie-Institut
2 Schallschutz zwischen Wohnung und Allgemeinbereichen 1. Zielbeschreibung Lärmbelästigung ist einer der Hauptgründe für nachbarschaftliche Konfliktsituationen. Plant man bei einem Wohngebäude kommunikative Allgemeinbereichen z.b. in der Sockelzone, so spielt der Schallschutz zwischen Gemeinschaftsräumen und Wohnungen eine zentrale Rolle. Die Gemeinschaftsräume sollten im Sinne einer aktiven Hausgemeinschaft regelmäßig und mit unterschiedlichen Aktivitäten genutzt werden. Dem gegenüber steht das Ruhebedürfnis der HausbewohnerInnen in ihren Wohnungen, die im ungünstigsten Fall mitunter direkt an Gemeinschaftsbereiche angrenzen. Die Einhaltung der normativen Anforderungen alleine bedeutet nicht die Unhörbarkeit von Geräuschen anderer BewohnerInnen. Ziel der ÖNORM ist der Schutz einer durchschnittlich empfindenden Person vor störender Lärmübertragung. Dabei wird jedoch ein übliches Verhalten der NutzerInnen, Einhaltung der Ruhezeiten und gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt, wobei nur eine bedingte Korrelation mit unterschiedlichen Nutzungen bzw. Arbeitszeiten zu unterschiedlichen Tageszeiten gegeben ist. Ein erhöhtes Schutzziel ist demzufolge immer gesondert zu vereinbaren und jedenfalls zu empfehlen. Im Sinne einer nachhaltigen und flexiblen Lösung ist es anzustreben, immer deutlich besser zu projektieren, als es die baurechtlichen und normativen Grenzwerte zulassen würden. Bei Gemeinschaftsräumen mit flexibler Nutzung ist es daher oberste Priorität, diese nicht direkt angrenzend an Wohnungen zu planen. Das Herauslösen aus dem Gebäude wäre ideal, ist jedoch im städtischen Gebiet nicht immer möglich. Ist die bauliche Trennung nicht möglich, muss die Situierung im Gebäude so gewählt werden, dass die störende Schallübertragung minimiert wird. Als Pufferzone eignen sich ruhige Nebenräume, allgemeine Bereiche oder Zwischengeschosse mit ruhiger Nutzung. In Ergänzung zur richtigen Situierung von Gemeinschaftsräumen und zu Nutzungsregeln für die Benutzung von Allgemeinbereichen stellt sich die Frage, inwieweit mit einer detaillierten technischen Planung der Bauteile den unterschiedlichen Bedürfnissen der im Gebäude lebenden Personen begegnet werden kann. 2. Technische Ausarbeitung 2.1 Schallschutz zwischen Wohnung und Waschküche Wird für Wohngebäude mit innenliegenden Waschküchen eine 24-Stunden/7-Tage- Nutzung gewünscht, steht das im Widerspruch zu üblichen Hausordnungen, in denen Wochenenden, Abend- und Nachtstunden sowie Mittagszeit üblicherweise als Ruhezeiten festgelegt sind. Die optimale Lösung ist die bauliche Trennung der Waschküche und anderer Gemeinschaftsräume vom Wohngebäude. Ist die bauliche Trennung von Allgemeinbereichen zu Wohnbereichen jedoch nicht möglich, sind an die Trennbauteile zwischen Wohnung und Waschküche erhöhte Anforderungen zu stellen, da die normativen Mindestanforderungen an Trennbauteile auf einer Einhaltung von Ruhezeiten beruhen. Um den Ruheanspruch der BewohnerInnen nicht einzuschränken, kann versucht werden Bauteile technisch so zu planen, dass bei einer zu erwartenden Nutzung der Waschküche während der üblichen Ruhezeiten in keinem angrenzenden Aufenthaltsraum ein festgelegter Geräuschpegel überschritten wird. Dieser Geräuschpegel ist sinnvollerweise derart festzulegen, dass er mit dem zulässigen Pegel bei der Einhaltung von Ruhezeiten vergleichbar ist. In Anlehnung an die Grenzwerte des Planungsbasispegels LPB im städtischen Wohngebiet sowie des höchstzulässigen Anlagengeräuschpegels LAFmax,nT aus dem Betrieb von haustechnischen Anlagen wird als
3 Annahme ein zulässiger Pegel von 20 db im Aufenthaltsraum gewählt. Das entspricht dem erhöhten Schallschutzniveau gem. ÖNORM B und wird nach ÖNORM B mit hohem Komfort klassifiziert. Neben der Definition eines Geräuschpegels, bei dem Menschen ungestört schlafen bzw. sich erholen können, stellt auch die Lärmquelle eine wesentliche Einflussgröße für die Berechnung dar. Als maßgebender Geräuschpegel einer energieeffizienten Waschmaschine mit rund 7 kg Beladungsmenge wird nach Recherche unterschiedlicher Hersteller ein Wert von 76 db(a) angenommen. Die Gleichzeitigkeit von Geräuschen bewirkt in Summe ein Ansteigen der Lautstärke und muss im Sinne einer realistischen Abschätzung berücksichtigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass unabhängig von der Tageszeit mehrere HausbewohnerInnen gleichzeitig die Waschküche benutzen, wobei die Nachtstunden sicher maßgebend sind. Unter Berücksichtigung unterschiedlicher Arbeitszeiten und einem erhöhten Ruheanspruch während der Nachtstunden wird angenommen, dass von 22 bis 6 Uhr maximal 4 Maschinen gleichzeitig in Betrieb sind. Der zu erwartende Summenpegel in der Waschküche kann durch Verwendung von absorbierenden Oberflächen etwas gesenkt werden. Aus praktischen und hygienischen Aspekten empfiehlt sich, Oberflächen von Boden und Spritzwasserbereichen aus keramischen, und somit kaum absorbierenden Belägen herzustellen. Für absorbierende Maßnahmen steht daher nur mehr die Decke bzw. der obere Wandbereich zur Verfügung. In Abhängigkeit vom verwendeten Material und von der Größe der bedämpften Oberfläche kann durchaus eine Pegelreduzierung erzielt werden. Zusammenfassung der getroffenen Annahmen: Maximal zulässiger Geräuschpegel im Empfangsraum: LEMPFANGSRAUM 20 db Lärmpegel je Gerät bei Vollbetrieb: LMASCHINE 1x = 76 db Lärmpegel von 4 Maschinen: LMASCHINE 4x = 82 db Raumgeometrie Waschküche: A = 20 m², H = 2,8 m Lärmpegelminderung durch akustische Maßnahmen: LAKUSTIK = - 3 db Resultierender Gesamtpegel in der Waschküche: LSENDERAUM = 79 db Für die Modellierung mit der Rechenmethode der ÖNORM B können maximal zwei Lagen GK- Beplankung angesetzt werden. Das Verhalten eines Bauteils mit mehr als zweilagiger Beplankung kann nur mehr durch Messungen festgestellt werden und bleibt bei der Modellierung unberücksichtigt. Demzufolge können die Trennbauteile zwischen Waschküche und Wohnungen nur über die Schichtstärke des Stahlbetons, also über ihre Masse, variiert werden. Dabei hat sich gezeigt, dass unter den erwähnten Annahmen für die nachfolgend angeführten Trennbauteile zwischen Waschküche und Aufenthaltsraum eine Stärke von mindestens 20 cm Stahlbeton für Decke und Trennwände zu empfehlen ist. Die Trenndecke zwischen Wohnung und Waschküche hat den maßgebenden Einfluss auf die Schalldämmung. Das Verbesserungepotenzial der Schalldämmung über die flankierenden Bauteile ist bei den gewählten Aufbauten von sekundärer Bedeutung. Zur Steigerung der Schalldämmung sollte in einem ersten Schritt die Stärke der Rohdecke erhöht werden. Neben dem zu erwartenden Lärmpegel in der Waschküche ist bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Maschinen auch mit einer erheblichen Körperschallanregung der jeweiligen Aufstandsfläche zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, mit dem jeweiligen Hersteller der Waschmaschinen die schalltechnische Entkopplung vom Fußboden abzustimmen. Üblicherweise werden entkoppelte Podeste verwendet. In Ergänzung dazu wird empfohlen, erhöhte Anforderungen an den Trittschallschutz gemäß ÖNORM B zu stellen, um das Risiko von störender Schallübertragung zu minimieren.
4 Unter den getroffenen Annahmen der zu erwartenden Lärmpegel der angeführten Schallschutzziele werden für Trennbauteile zu Wohnungen folgende Konstruktionen empfohlen: Trenndecke Wohnung über Waschküche Belag 1,50 Zementestrich E225 5,00 PE-Folie EPS-T /30 (max. Auflast 650 kg/m²)) 3,00 0, Dampfbremse, Stöße verklebt oder verschweißt Polystyrolbeton bzw. gebundene Schüttung 5,00 STB-Decke 20,00 MW-WL zw. Unterkonstruktion 10,00 0,039 2 x GKB 12,5mm 2,50 Dringende Empfehlung: zusätzlich Akustikdecke, Schallabsorptionsklasse A x Gesamtdicke: 52,00 + x cm Fußbodenaufbauhöhe: 39, Die TSDP ist keinesfalls zu schwächen! Deckenstärke ggf. dicker als statisch erforderlich, eventuell Deckenabsenkung. z.b.: hoch absorbierende Mineralfaserdecke Trennwand Waschküche zu Wohnung, VSS WK-seitig Spachtelung (Wgh-seitig) 0,20 STB-Wand 20,00 Metallständerkonstr. (elast. getrennt) oder Schwingbügel, dazw. mind. 6cm MW-WL 2 x GKB(i) 12,5mm 2,50 6,00 0,039 Fliesen auf Abd. wo erforderlich (WKseitig) 1,30 Gesamtdicke: 35,00 + x cm Deckenstärke ggf. deutlich dicker als statisch erforderlich Lt. ÖNORM B 3415 bei VSS mit keram. Belägen 2-lagig
5 Trennwand Waschküche zu Stiegenhaus, VSS WK-seitig Spachtelung (Stgh-seitig) 0,20 STB-Wand 20,00 Metallständerkonstr. (elast. getrennt) oder Schwingbügel, dazw. mind. 6cm MW-WL Dampfbremse, Stöße verklebt oder verschweißt 2 x GKB(i) 12,5mm 2,50 6,00 0,039 Fliesen auf Abd. wo erforderlich (WKseitig) 1,30 Gesamtdicke: 35,00 + x cm 50 Deckenstärke ggf. deutlich dicker als statisch erforderlich Lt. ÖNORM B 3415 bei VSS mit keram. Belägen 2-lagig Trenndecke Waschküche über Keller/Tiefgarage Fliesen im Dünnbett 1,50 Abdichtung (z.b. Epoxy) 0,30 Zementestrich E300, bewehrt 6,00 PE-Folie EPS-T /30 (max. Auflast 1000 kg/m²) 3,00 0, Den Estrich auf das Gewicht der Maschinen abstimmen! Die TDPT auf Belastung abstimmen! Verbesserung durch MW-T möglich. Dampfbremse, Stöße verklebt oder verschweißt 120 Polystyrolbeton bzw. geb. Schüttung 5,00 TDPT keinesfalls schwächen! STB-Decke 20,00 Deckenstärke ggf. deutlich dicker als statisch erforderlich, eventuell Deckenabsenkung MW-W mit Vlieskaschierung 12,00 0,033 Gesamtdicke: 52,80 Fußbodenaufbauhöhe: 15,80
6 2.2 Schallschutz zwischen Wohnung und Musikraum Für die Nutzung eines Gemeinschaftsraumes als Musikprobe- oder Partyraum sind die normalen Anforderungen der ÖNORM nicht mehr ausreichend. Die zu erwartende hohe Lärmbelastung kann mit konventionellen Bauteilaufbauten und akustischen Maßnahmen zur Lärmminderung nicht mehr bewältigt werden. Dem Problem der Schallübertragung kann in einem ersten Schritt bereits bei der Grundrissgestaltung derartiger Räume begegnet werden, indem gleichartige Nutzungen nebeneinander angeordnet werden und vor Lärm zu schützende Räume möglichst weit weg von maßgebenden Schallquellen positioniert werden. Die bauliche Trennung eines Partyraumes in Kombination mit Maßnahmen zur Verringerung der Schallabstrahlung ist jedenfalls zu empfehlen. Ist ein Loslösen von Musikraum und Wohngebäude durch eine bauliche Trennung nicht möglich stellt ein Raum-in-Raum-System eine bewährte Lösung dar. Dabei wird dem Raum mit hohem Geräuschpegel eine raumbildende, schalltechnisch entkoppelte Innenschale eingesetzt. Diese Innenschale kann in massiver oder aber auch leichter Bauweise hergestellt werden. Entscheidend ist, dass keine Schallbrücken vorhanden sind, und eine vollständige Entkopplung der beiden raumbildenden Schalen sichergestellt wird. Die entsprechende Bemessung erfolgt gemäß ÖNORM B , Abschnitt 4.3 oder mittels Angaben von Raum-in-Raum Systemherstellern. Ein Raum-in-Raum System dient grundsätzlich der Erhöhung des Luftschallschutzes und je nach Ausführung auch der Körperschallentkoppelung. Die Bewertung der Raumakustik erfolgt separat gemäß ÖNORM B STB-Trennbauteile mit STB-Innenschale Sofern mit sehr hohen Lärmpegeln zu rechnen ist, kann die Möglichkeit einer massiven zweischaligen Konstruktion in kosten- und ausführungstechnischer Hinsicht geprüft werden. Ein Raum-in-Raum System ist durch die zweischalige Konstruktion aller raumbildenden Bauteile, also Fußboden, Wände und Decke, gekennzeichnet. In Massivbauweise hergestellt bietet es aufgrund seines höheren Flächengewichts und dem daraus resultierenden höherem Luftschalldämmmaß einen höheren Schallschutz. Je nach Ausführung kann damit auch die Körperschallentkopplung deutlich verbessert werden. Ähnlich einem zweischaligen Liftschacht ist die massive Innenschale von der Tragkonstruktion vollflächig entkoppelt auszuführen. Als Dämmschicht eignen sich harte Trittschalldämmplatten, Trennfugenplatten oder geeignete Matten zur schalltechnischen Entkopplung. Um im Geschoß mit einem Musikraum für die angrenzenden Fußböden das gleiche Bodenniveau zu erreichen, ist ein Deckensprung erforderlich. Folgende Abbildung stellt einen Vertikalschnitt durch eine zweischalige Massivbauweise im EG schematisch dar.
7 Decke Musikraum zu Wohnung Wohnen Wohnungstrenndecke Musikraum Wohnen Decke Musikraum zu Keller / Garage FOK Trennwand Musikraum zu Wohnung FOK Trenndecke Wohnung über Musikraum Belag 1,50 Zementestrich E225 5,00 PE-Folie EPS-T /30 (max. Auflast 650 kg/m²)) 3,00 0, Dampfbremse, Stöße verklebt oder verschweißt Polystyrolbeton bzw. gebundene Schüttung 5, Die TSDP ist keinesfalls zu schwächen! STB-Decke lt. Statik 20,00 Tragendes Bauteil PE-Folie, Stöße verklebt MW-Trennfugenplatte oder MW-PT 5,00 0,040 Zur schalltechnischen Entkopplung. STB-Innenschale (Musikraum-seitig) lt. Raumbildende Innenschale 15,00 Statik Akustikplatte auf Unterkonstruktion x Gesamtdicke: 50,00 + x cm
8 Trennwände Musikraum zu Wohnung, massiv zweischalig STB-Wand, tragend lt. Statik 20,00 Tragendes Bauteil PE-Folie, Stöße verklebt MW-Trennfugenplatte oder MW-PT 5,00 0,040 Zur schalltechnischen Entkopplung STB-Innenschale (Musikraum-seitig) lt. Raumbildende Innenschale 15,00 Statik Akustikplatte auf Unterkonstruktion x Gesamtdicke: 45,00 + x cm Trenndecke Musikraum über Keller/Tiefgarage Bodenbelag nach akustischem Erfordernis 1,50 STB-Innenschale (Musikraum-seitig) lt. Raumbildende Innenschale 15,00 Statik PE-Folie, Stöße verklebt MW-Trennfugenplatte oder MW-PT 5,00 0,040 Zur schalltechnischen Entkopplung. STB-Decke lt. Statik 20,00 Tragendes Bauteil MW-W mit Vlieskaschierung 12,00 0,033 Gesamtdicke: 53,50 Fußbodenaufbauhöhe: 1, STB-Trennbauteile mit Innenschale in Leichtbauweise Ein Raum-in-Raum-System in Leichtbauweise kann durch den Trockenbau auf der Baustelle oder als Fertigteillösung realisiert werden. Das Prinzip ist eine raumbildende, entkoppelte Innenschale aus fertigen Paneelen oder einer Leichtbauweise. Die raumbildende Innenschale ist dabei den tragenden Bauteilen (Fußboden, Wand und Decke) vorgelagert und schalltechnisch vollständig entkoppelt. Sofern erforderlich, kann durch absorbierende Raumbegrenzungsflächen die Raumakustik verbessert und eine zusätzliche Schallpegelminderung im Raum erzielt werden.
9 3. Anhang Luftschallschutz gemäß ON B : Die mindesterforderliche Luftschalldämmung in Gebäuden ohne Betriebsstätten ist in ÖNORM B geregelt. Dabei muss die Übertragung durch Trennbauteile oder flankierende Bauteile zwischen zwei benachbarten Nutzungseinheiten der in der untenstehenden Tabelle angeführten bewerteten Standard- Schallpegeldifferenz DnT,w entsprechen. Mindesterforderliche bewertete Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w in Gebäuden DnT,w in [db] Luftschalldämmung zwischen ohne Verbindung mit Verbindung Aufenthaltsraum Nebenraum und und Verbindung durch eine Tür, ein Fenster und dgl. - angrenzendem Gebäude Raum anderer Nutzungseinheit Treppenhaus, Aufzug, Kellerraum, Gemeinschaftsraum angrenzendem Gebäude Raum anderer Nutzungseinheit Treppenhaus, Aufzug, Kellerraum, Gemeinschaftsraum Tabelle 1: Mindesterforderliche Luftschalldämmung in Gebäuden gem. ÖNORM B , Tab. 3 Wenn zur Erfüllung der Anforderungen an die bewertete Standard-Schallpegeldifferenz nicht anders erforderlich, haben Türen den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Schallschutz zu gewährleisten: Mindesterforderliches bewertetes Schalldämmmaß Rw von Türen Art der Tür Wohnungseingangstür, die von Treppenhäusern oder Gängen unmittelbar in Aufenthaltsräume führen Türen zwischen Aufenthaltsräumen mit Fremdnutzung der gleichen Kategorie Rw in [db] Türen, die von Treppenhäusern oder Gängen zu Wohnungen, Hoteloder Klassenzimmern oder zu Räumen, an die ähnlichen Ruheansprüche gestellt werden. 33 Tabelle 2: Mindesterforderliche Luftschalldämmung von Türen gem. ÖNORM B , Tab. 5 Der durch den Betrieb von haustechnischen Anlagen hervorgerufene Geräuschpegel aus anderen Nutzungseinheiten darf die Werte in der nachstehenden Tabelle nicht überschreiten. Die Grenzwerte in dieser Tabelle entsprechen den normativen Mindestanforderungen. Höhere Anforderungen sind grundsätzlich zu empfehlen.
10 Höchstzulässiger Anlagengeräuschpegel LAFmax,nT Art des Geräusches Gleichbleibende oder intermittierende Geräusche (z.b.: Heizanlagen, Pumpen) sowie Geräusche von gleichförmigen Antriebs- und Bewegungsphasen ( z.b.: Aufzüge, Tore, Stapelparker) LAFmax,nT in [db] 25 Kurzzeitiges, schwankendes Geräusch (z.b. WC-Spülung) sowie An- und Abfahrtsgeräusche (z.b.: Aufzüge, Tore, Stapelparker) Tabelle 3: Mindesterforderliche Schalldämmung von haustechnischen Anlagen gem. ÖNORM B , Tab. 8 Die Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen Wohnungen und Betriebsstätten sind ebenfalls in der ÖNORM B festgelegt. Dabei ist nach dem zu erwartenden Innenpegel der Betriebsstätte zu unterscheiden. Für Büros, Kanzleien, ÄrztInnenpraxen und Betriebe, deren Lärmentwicklung jener einer Wohnnutzung entspricht, gelten die Anforderungen an den Schallschutz in Gebäuden ohne Betriebsstätten. Für alle anderen Betriebsstätten wird der erforderliche Luftschallschutz zum Aufenthaltsraum durch den maßgeblichen Innenlärmpegel der Betriebsstätte und den Planungsbasispegel im Aufenthaltsraum festgelegt. Der Planungsbasispegel für Wohnnutzungen ist abhängig vom bauteilbezogenen Außenpegel und ist der ÖNORM B , Tabelle 4 zu entnehmen. Für den zu erwartenden Außenlärmpegel im städtischen Wohngebiet ist ein Planungsbasispegel im vor Lärm zu schützenden Raum von LPB = 30 db untertags und LPB = 20 db in der Nacht anzusetzen. In ruhigeren Gebieten ist der Planungsbasispegel entsprechend zu reduzieren. 30 Erhöhter Schallschutz gem. ÖNORM B : Wird ein erhöhter Schallschutz gemäß ÖNORM B festgelegt, sind die in untenstehender Tabelle angeführten Grenzwerte um mindestens 5 db zu unterschreiten. Zusätzlich dazu sind innerhalb derselben Nutzungseinheit auch die Mindestanforderungen einzuhalten. Höchstzulässiger Anlagengeräuschpegel LAFmax,nT bei erhöhtem Schallschutz Art des Geräusches LAFmax,nT in [db] Gleichbleibende oder intermittierende Geräusche (z.b. Heizanlagen, Pumpen) sowie Geräusche von gleichförmigen Antriebs- und Bewegungsphasen ( z.b. Aufzüge, Tore, Stapelparker) Kurzzeitiges, schwankendes Geräusch (z.b. WC-Spülung) sowie An- und Abfahrtsgeräusche (z.b. Aufzüge, Tore, Stapelparker) Tabelle 4: Erhöhter Schallschutz von haustechnischen Anlagen gem. ÖNORM B Hoher Komfort gemäß ÖNORM B : In ÖNORM B werden Schallschutzklassen festgelegt, die zur Beurteilung und Beschreibung der schalltechnischen Qualität eines Gebäudes herangezogen werden sollen. Die Anforderung des erhöhten Schallschutzes von haustechnischen Anlagen gem. ÖNORM B wird mit den beiden höchsten Klassen Komfort und hoher Komfort bewertet.
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