Generali EURO Stock-Selection

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1 Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN Tranche A AT ISIN Tranche T AT R E C H E N S C H A F T S B E R I C H T über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015

2 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. Untere Donaulände Linz, Österreich Gesellschafter Generali Holding Vienna AG, Wien Oberbank AG, Linz Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck BKS Bank AG, Klagenfurt Aufsichtsrat Erich Stadlberger, MBA, Vorsitzender Axel Sima, Vorsitzender-Stellvertreter Dipl.-Kfm. Dr. Jürgen Brockhoff (ab ) Mag. Paul Hoheneder Karl Mertel Dr. Nikolaus Mitterer Michael Perger (bis ) Staatskommissär MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär Mag. Sigrid Part, Stellvertreterin Geschäftsführer Alois Wögerbauer Mag. Dietmar Baumgartner Dr. Gustav Dressler Zahlstellen Oberbank AG, Linz BKS Bank AG, Klagenfurt Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck Depotbank/Verwahrstelle BKS Bank AG, Klagenfurt Fondsmanagement 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. Prüfer KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 2

3 Die Entwicklung des Generali EURO Stock-Selection im abgelaufenen Rechnungsjahr Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. legt hiermit den Bericht des Generali EURO Stock-Selection, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 vor. Das Fondsvermögen erhöhte sich im Berichtszeitraum um EUR ,20 und betrug zum 31. Dezember 2015 EUR ,04. Umlaufende Anteile 1. Jänner Dezember 2015 AT (A) , ,00 AT (T) , ,00 Der errechnete Wert eines Ausschüttungsanteiles belief sich zu Beginn des Rechnungsjahres auf EUR 7,05 und lag am 31. Dezember 2015 bei EUR 7,82. Unter Berücksichtigung der am 18. März 2015 erfolgten Ausschüttung über EUR 0,20 je Anteil ist das eine Wertsteigerung von 13,67 %. Der errechnete Wert eines Thesaurierungsanteiles belief sich zu Beginn des Rechnungsjahres auf EUR 12,53 und lag am 31. Dezember 2015 bei EUR 14,23. Unter Berücksichtigung der am 18. März 2015 erfolgten KESt-Auszahlung über EUR 0,02 je Anteil ist das eine Wertsteigerung von 13,72 %. Ausschüttung/Auszahlung für das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember Für Ausschüttungsanteile wird eine Ausschüttung in der Höhe von EUR 0,20 je Anteil vorgenommen. Die ermittelte Kapitalertragsteuer beträgt EUR 0,19 je Ausschüttungsanteil. Für Thesaurierungsanteile ergibt sich aufgrund 58 Abs 2 InvFG eine KESt-Auszahlung in Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden Kapitalertragsteuer von EUR 0,31 je Anteil. Der zur Thesaurierung verwendete Ertrag beläuft sich auf EUR 1,5325 je Anteil. Die Ausschüttung/Auszahlung der KESt erfolgt ab 15. März 2016 durch das depotführende Kreditinstitut. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, die Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. 3

4 Wertentwicklung im letzten Rechnungsjahr Die dargestellte Wertentwicklung bezieht sich auf die thesaurierende Anteilsklasse und ist repräsentativ für alle Anteilsklassen Wertentwicklung in % Jän 15 Feb 15 Mär 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Vergleichende Übersicht Rechnungsjahr Fondsvermögen in EUR Ausschüttungsanteil Beträge in EUR Thesaurierungsanteil Beträge in EUR Err. Wert je Anteil Ausschüttung je Anteil Wertentwicklung in % *) Err. Wert je Anteil Zur Thes. verwend. Ertrag Auszahlung je Anteil Wertentwicklung in % *) ,39 4,97 0,20-18,25 8,07 0,0000 0,03-18, ,32 6,11 0,20 27,29 10,25 0,0872 0,02 27, ,59 7,00 0,20 18,27 12,10 1,2075 0,02 18, ,84 7,05 0,20 3,80 12,53 0,1191 0,02 3, ,04 7,82 0,20 13,67 14,23 1,5325 0,31 13,72 *) Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. 4

5 Wertentwicklung der letzten fünf Jahre Wertentwicklung in % Jän 11 Jän 12 Jän 13 Jän 14 Jän 15 5

6 Die Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte und Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Rechnungsjahr Marktbericht Die europäischen Börsen hatten im Jahr 2015 mit einer zunehmenden Volatilität zu kämpfen, konnten das Jahr aber positiv abschließen. In Q1 wurde eine starke Performance erzielt, die aber in den Folgequartalen wieder abgegeben wurde und zum Ende des Jahres hin sahen wir eine leichte Erholung. Der DAX konnte 2015 um 9,56 % zulegen, der Euro Stoxx 50 um 3,85 %. Amerikanische Aktien des S&P 500 fielen dagegen um 0,73 % in USD und konnten nur durch die relative Dollarstärke an Wert gewinnen (+10,55 % in EUR). Am besten schnitten in Europa der Reise- und Freizeitsektor, Finanzservices und persönliche Güter und Haushaltswaren ab. Zu den Verlierern gehörten Rohstoffe, Energietitel, Versorger und Banken. Ausschlaggebend für den positiven Start 2015 waren vor allem die expansive Politik der Notenbanken, bessere Konjunkturdaten im Euroraum und ein schwacher Euro. Jedoch schwächere Daten aus China, eine Neuauflage der griechischen Schuldenkrise, ein Kursrutsch bei europäischen Staatsanleihen und im Anschluss auch Verluste an den Aktienmärkten belasteten die Stimmung. In Q3 wurde diese Korrektur noch verschärft, da es bei chinesischen Aktien zu starken Einbrüchen kam, der VW-Abgasskandal die deutschen Autobauer unter Druck setzte und die Unsicherheit über die weitere FED-Politik die Investoren beunruhigte. In Q4 erholten sich die Aktienmärkte wieder nach dem ersten bereits länger angekündigten Zinsschritt der FED und der Absicht der EZB ihr Anleihekaufprogramm zu verlängern. Der sich bessernde weltweite Fusionsmarkt erwies sich als wichtige Unterstützung und verhalf einigen Sektoren (Pharma, Chemie, Nahrungsmittel und Getränke) durch die gestiegenen Übernahmephantasien zu Höhenflügen. Die Rohstoffe gerieten 2015 stark unter Druck und vor allem die Preise für Rohöl fielen auf langjährige Tiefststände hervorgerufen durch das weiter bestehende Überangebot und keiner geplanten Produktionskürzung durch die OPEC. Portfolio Das Portfolio wies 2015 eine Performance von +13,72 % (thesaurierende Tranche) auf. Die Auswahl der Einzeltitel konnte einen positiven Beitrag leisten, die Sektorallokation hingegen schlug sich negativ nieder. Die besten Einzelbeiträge lieferten Continental, Delhaize Group, Thales, Orange, Beiersdorf und Akzo Nobel. Negative Beiträge generierte die Veranlagung in Safran, Allianz, Daimler und Royal Dutch Shell. Auf Sektorenebene lieferten Gesundheit, Telekommunikation und Finanzen die größten positiven Beiträge, Versorger und zyklischer Konsum entwickelten sich unterdurchschnittlich. In den Sektoren Rohstoffe und Industrie waren wir übergewichtet und in Energie, Versorger und Finanzen untergewichtet. Auf Länderebene waren wir in Deutschland, Holland und Italien übergewichtet und in Frankreich und Spanien untergewichtet. 6

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Rechnungsjahr Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages: 1a) Ausschüttungsanteil *) Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres 7,05 Ausschüttung am 18. März 2015 (entspricht 0,0248 Anteilen*) 0,20 *Errechneter Wert am 16. März 2015 (Extag) EUR 8,07 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 7,82 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbener Anteile (1,0248 * 7,82) 8,01 Nettoertrag pro Ausschüttungsanteil ( ,00 Anteile) 0,96 Wertentwicklung eines Ausschüttungsanteiles im Rechnungsjahr 13,67 % 1b) Thesaurierungsanteil *) Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres 12,53 Auszahlung am 18. März 2015 (entspricht 0,0014 Anteilen*) 0,02 *Errechneter Wert am 16. März 2015 (Extag) EUR 14,69 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 14,23 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbener Anteile (1,0014 * 14,23) 14,25 Nettoertrag pro Thesaurierungsanteil ( ,00 Anteile) 1,72 Wertentwicklung eines Thesaurierungsanteiles im Rechnungsjahr 13,72 % *) Die OeKB ermittelt die Performance der österreichischen Investmentfonds; bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. 7

8 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge 383,71 Zinsaufwendungen -283,06 Dividendenerträge/Ausland ,12 ausländ. Quellensteuer ,72 sonstige Erträge 0, ,05 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,44 Wertpapierdepotgebühren ,84 Depotbankgebühr ,47 Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberatungskosten ,92 Publizitätskosten ,52 sonstige Verwaltungsaufwendungen -57, ,51 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,54 1) 2) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne ,90 Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten ,90 Realisierte Verluste ,22 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten ,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,58 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,12 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 3) ,26 Ergebnis des Rechnungsjahres 4) ,86 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,48 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge ,66 Ertragsausgleich ,14 FONDSERGEBNIS gesamt ,00 8

9 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres ,00 Anteile ,84 Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,40 Auszahlung (KESt) (für Thesaurierungsanteile) am , ,66 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,00 Rücknahme von Anteilen ,00 Ertragsausgleich , ,86 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,00 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES ,00 Anteile ,04 9

10 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung für ,00 Ausschüttungsanteile zu je EUR 0, ,40 Auszahlung (KESt) für ,00 Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,53 Wiederveranlagung für ,00 Thesaurierungsanteile zu je EUR 1, , , ,75 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,26 Aufwands- u. Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz 0,00 Gewinnübertrag auf die Substanz , ,26 Veränderung des Gewinnvortrages 5) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,25 Gewinnvortrag in die Folgeperiode 6) , , ,75 1) 2) 3) 4) 5) 6) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,32 Veränderung der nicht realisierten Kursergebnisse: unrealisierte Gewinne: EUR ,37 unrealisierte Verluste: EUR ,89 Im Fondsrechnungsjahr entstanden Transaktionskosten in Höhe von EUR ,42. Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. Etwaige Anteilsumsätze in der Folgeperiode führen zu einer Veränderung dieses Wertes (Ertragsausgleich). 10

11 Vermögensaufstellung zum ISIN BEZEICHNUNG STÜCKE/ KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT ANTEIL NOMINALE ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR IN % IN TSD Wertpapiervermögen Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere A k t i e n lautend auf EUR FR AIR LIQUIDE INH. EO 5, , ,60 2,98 NL AKZO NOBEL EO , ,00 2,98 DE ALLIANZ SE VNA O.N , ,00 3,03 ES AMADEUS IT HLDG EO-, , ,25 3,10 FR AXA S.A. INH. EO 2, , ,08 3,00 DE000BASF111 BASF SE NA O.N , ,52 3,00 DE000BAY0017 BAYER AG NA , ,40 3,03 DE BEIERSDORF AG O.N , ,91 3,02 FR BNP PARIBAS INH. EO , ,80 2,95 DE CONTINENTAL AG O.N , ,00 3,03 FR CREDIT AGRICOLE INH. EO , ,30 3,05 DE DAIMLER AG NA O.N , ,82 2,99 BE DELHAIZE GRP P.S , ,95 2,99 DE DEUTSCHE POST AG NA O.N , ,17 3,03 DE DT.TELEKOM AG NA , ,80 3,06 IT ENEL S.P.A. EO , ,36 2,97 DE FRESENIUS SE+CO.KGAA O.N , ,60 3,07 IT GENERALI EO , ,80 2,98 ES GRIFOLS SA INH. A EO-, , ,02 3,04 ES INDITEX INH. EO 0, , ,07 2,90 IT INTESA SANPAOLO EO 0, , ,04 3,00 FR LVMH EO 0, , ,00 2,92 ES MARTINSA-FADESA EO-, ,00 0,00 0,00 DE MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N , ,00 3,02 FR ORANGE INH. EO , ,68 2,97 GB00B03MLX29 ROYAL DUTCH SHELL A EO , ,33 3,15 FR SAFRAN INH. EO -, , ,62 2,94 FR SANOFI SA INHABER EO , ,20 3,00 DE SAP SE O.N , ,88 3,07 FR SCHNEIDER ELEC. INH. EO , ,86 3,01 DE SIEMENS AG NA , ,31 3,01 FR STE GENERALE INH. EO 1, , ,25 2,99 FR THALES S.A. EO , ,86 2,93 NL UNILEVER CVA EO -, , ,72 3,02 Summe Aktien ,20 99,23 Summe Wertpapiervermögen ,20 99,23 ISIN BEZEICHNUNG STÜCKE/KONTRAKTE KURS WERT ANTEIL NOMINALE IN EUR IN % Derivative Produkte F i n a n z t e r m i n k o n t r a k t e Aktienindexkontrakte Verkaufte Kontrakte lautend auf EUR QOXDB SX5E F10 03/16 EUR 0 DE 2) ,81-0,21 Summe Verkaufte Kontrakte ,81-0,21 Summe Derivate ,81-0,21 11

12 B a n k g u t h a b e n / V e r b i n d l i c h k e i t e n EUR-Konten ,65 0,98 Summe Bankguthaben / Verbindlichkeiten ,65 0,98 Fondsvermögen ,04 100,00 2) Durch den Einsatz dieses Derivats wird das Gesamtrisiko des Fonds vermindert 12

13 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind ISIN BEZEICHNUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE NOMINALE IN TSD ABGÄNGE NOMINALE IN TSD Wertpapiervermögen Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere A k t i e n BE AB INBEV PARTS S BE AGEAS SA/NV STRIP VVPR NL AIRBUS GROUP SE AT ANDRITZ AG NL ASML HOLDING EO -, ES BCO BIL.VIZ.ARG. -ANR ES A7 BCO BIL.VIZ.ARG. -ANR ES BCO BIL.VIZ.ARG.NOM. 3/ ES BCO BIL.VIZ.ARG.NOM.EO DE000A1DAHH0 BRENNTAG AG FR CAP GEMINI INH. EO FR DANONE S.A. EO -, DE DRILLISCH AG O.N FR ENGIE S.A. INH. EO IT ENI S.P.A FR ESSILOR INTL INH. EO -, ES FERROVIAL S.A. -ANR ES FERROVIAL S.A.INH. 5/ ES FERROVIAL S.A.INH. EO-, FR HERMES INTL SA O.N. 638 ES A5 IBERDROLA -ANR ES Y14 IBERDROLA INH. EO -, ES IBERDROLA INH. 7/ NL ING GROEP NV CVA EO -, FR INGENICO GROUP S.A. EO FR JCDECAUX SA DE000KGX8881 KION GROUP AG NL KON. KPN NV EO NL KONINKL. PHILIPS EO -, DE MERCK KGAA O.N FI NOKIA CORP. EO-, FR OREAL (L') INH. EO 0, DE000LED4000 OSRAM LICHT AG NA O.N ES REPSOL S.A. -ANR ES REPSOL S.A. -ANR ES REPSOL S.A. INH. EO IE00B1RR8406 SMURFIT KAPPA GR. EO-, FR ST GOBAIN EO LU STABILUS S.A. INH. EO-, DE000SYM9999 SYMRISE AG INH. O.N ES E18 TELEFONICA INH. EO FR TOTAL S.A. EO 2, IT UNICREDIT DE UTD.INTERNET AG NA FR VALEO SA INH. EO FR VINCI S.A. INH. EO 2, DE VOLKSWAGEN AG VZO O.N DE000WNDL110 WINDELN.DE AG O.N DE ZOOPLUS AG Nicht zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere A k t i e n FR DANONE S.A. -ANR.- WAHLD FR INGENICO GRP -ANR.-WAHLD FR LVMH -ANR.- 31 ES REPSOL S.A. EM.12/14 EO NL UNILEVER -ANR.- WAHLD.CVA NL UNILEVER -ANR.-CVA WAHLD

14 Derivative Produkte F i n a n z t e r m i n k o n t r a k t e Aktienindexkontrakte QOXDB SX5E F10 12/15 EUR 0 DE

15 Besondere Hinweise Bewertungsgrundsätze Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Risikobemessung Für den Fonds wird zur Gesamtrisikobemessung der Commitment Ansatz angewendet. Die Ermittlung des Risikobeitrags des einzelnen Derivats erfolgt durch die Umrechnung des dem Derivat zugrundeliegenden Basiswertes (Basiswertäquivalent) in einen Marktwert. Die Summe dieser Basiswertäquivalente darf, nach Abzug von Netting- und Hedgingmethoden den Gesamtrechenwert des Fonds nicht überschreiten. Angaben zu Verwaltungsgebühren Die maximale Höhe der Verwaltungsgebühren des Kapitalanlagefonds ist in Artikel 7 der im Rechenschaftsbericht enthaltenen Fondsbestimmungen geregelt. 15

16 Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. Dezember 2015 Generali EURO Stock-Selection, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG EUR Anteil am Fondsvermögen Wertpapiervermögen ,20 99,23% Guthaben bei Kreditinstituten ,65 0,98% Finanzterminkontrakte ,81-0,21% Fondsvermögen ,04 100,00% Umlaufende Ausschüttungsanteile ,00 Umlaufende Thesaurierungsanteile ,00 Ausschüttungsanteilswert (Nettobestandswert) 7,82 Thesaurierungsanteilswert (Nettobestandswert) 14,23 Linz, am 15. April Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. Alois Wögerbauer, CIIA e.h. Mag. Dietmar Baumgartner e.h. Dr. Gustav Dressler e.h. 16

17 Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2015 der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h., Linz, über den von ihr verwalteten Generali EURO Stock-Selection, Miteigentumsfonds, über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2015 bis zum 31. Dezember 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 17

18 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2015 über den Generali EURO Stock-Selection, Miteigentumsfonds, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Linz, am 15. April 2016 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Martha Kloibmüller Wirtschaftsprüfer Mag. Peter Humer Wirtschaftsprüfer 18

19 Grundlagen der Besteuerung für Generali EURO Stock-Selection Rechnungsjahr: 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Die Angaben entsprechen der aktuellen steuerlichen Rechtslage. A. Daten für die Steuererklärung und sonstigen Eingaben bei Finanzämtern Die Erträge aus dem Fonds sind für Privatanleger durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert, eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Detailangaben zu den Grundlagen der Besteuerung sind im Internet unter " oder " abrufbar. 19

20 B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Generali EURO Stock-Selection Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Ausschüttung: Natürliche Juristische im Rahmen der ISIN: AT Person (inkl OG, Personen Einkünfte aus KG, ) Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 0,2000 0,2000 0,2000 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0508 0,0508 0,0508 0,0508 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne 0,6556 1,0927 1,0927 0,6556 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 0,9064 1,3435 1,3435 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0015 0,0015 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 4) 0,0000 0,0000 0,1076 0,1076 f) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) in der Ausschüttung enthaltene Substanzgewinne 16) 0,1417 0,1417 0,1417 0,1417 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 0,7647 1,2018 1,0927 0, Hievon endbesteuert 0,7647 0,1091 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 6) 16) 4) 0,0000 1,0927 1,0927 0,6556 davon zwischensteuerpflichtig 5) 0,6541 davon Dividenden aus Bulgarien und Zypern 3) 6) 0,0000 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 7,82 7,82 7,82 7,82 9. Korrekturbetrag um den die Anschaffungskosten zu erhöhen sind 19) 0,5139 0,9510 0,9510 0,5139 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht a) Dividenden, die einem anrechenbaren Quellensteuerabzug unterlagen 3) 4) 6) 0,1091 0,1091 0,0015 0,0015 b) Zinsen, die einem (fiktiven) Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 3) 4) 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) 18) aus Aktien (Dividenden) 0,0223 0,0223 0,0223 0,0223 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0223 0,0223 0,0223 0,0223 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 17) 0,0000 0,0000 0,0285 0, Beteiligungserträge gemäß 27 Abs 2 Z 1 EStG/ 10 Abs 1 und 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,1091 0,1091 0,1076 0,1076 0,1091 0,1091 0,1076 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,1091 0,1091 0,1091 0,1091 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne 14) 15) 0,6556 0,6556 0,6556 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0136 0,0136 0,0136 0,0136 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0136 0,0136 0,0136 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,1803 0,1803 0,1803 0,1803 Österreichische KEST III (gesamt) 0,1803 0,1803 0,1803 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,1939 0,1939 0,1939 0,

21 Privatanleger Betriebliche Anleger Natürliche Juristische Person (inkl OG, Personen KG, ) Privatstiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern 18) aus belgischen Aktien 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 aus deutschen Aktien 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 aus französischen Aktien 0,0131 0,0131 0,0131 0,0131 aus italienischen Aktien 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 aus spanischen Aktien 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 aus irischen Aktien 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 Summe aus Aktien 0,0223 0,0223 0,0223 0,0223 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern aus belgischen Aktien 17) 0,0000 0,0000 0,0009 0,0009 aus deutschen Aktien 17) 0,0000 0,0000 0,0099 0,0099 aus finnischen Aktien 17) 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 aus französischen Aktien 17) 0,0000 0,0000 0,0104 0,0104 aus italienischen Aktien 17) 0,0000 0,0000 0,0030 0,0030 aus niederländischen Aktien 17) 0,0000 0,0000 0,0031 0,0031 aus spanischen Aktien 17) 0,0000 0,0000 0,0011 0,0011 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0285 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) ) EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert 2) in der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) können in den Spalten für juristische Personen und Privatstiftungen Dividenden ausländischer Gesellschaften enthalten sein, die aus Drittstaaten stammen, mit denen Österreich nur einen (eingeschränkten) Informationsaustausch in den DBA vereinbart hat. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs. 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen der Zwischenbesteuerung. 6) nicht nach 10 KStG befreite Dividendenerträge unterliegen bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (inkl Privatstiftungen isd 13 KStG) der Körperschaftsteuer. 7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge grundsätzlich mit dem KESt-Abzug endbesteuert. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen isd 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) Substanzausschüttungen kürzen die Anschaffungskosten der Investmentfondsanteile. 17) Da die im Zusammenhang mit den Quellensteuern stehenden Dividendenerträge nicht der inländischen Besteuerung unterliegen ( 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG), scheidet eine Anrechnung aus. Ob die Quelllensteuer im Staat der ausschüttenden Körperschaft im Hinblick auf die Rsp des EuGH in der Rs Amurta rückgefordert werden kann, ist nach dem nationalen Recht des Staates, in dem die dividendenzahlende Gesellschaft ansässig ist, zu prüfen. 18) Ausgewiesen sind die grundsätzlich rückerstattbaren Quellensteuern. Ob der betroffene Quellenstaat diesen Betrag tatsächlich in der ausgewiesenen Höhe rückerstattet, ist im Einzelfall zu prüfen. Zudem ist zu beachten, dass eine Quellensteuerrückerstattung Kosten verursacht, weshalb es zu Unterschieden zwischen den ausgewiesenen und den tatsächlich rückerstatteten Beträgen kommen kann. 19) Für Privatstiftungen und natürliche Personen nur dann von Relevanz, wenn die Anteile nicht in einem Betriebsvermögen gehalten werden und der Erwerb nach dem erfolgte. Eine vorgenommene Ausschüttung/KESt-Auszahlung wurde berücksichtigt. 21

22 B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Generali EURO Stock-Selection Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Auszahlung: Natürliche Juristische im Rahmen der ISIN: AT Person (inkl Personen Einkünfte aus OG, KG, ) Kapitalvermöge n EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,1068 0,1068 0,1068 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0837 0,0837 0,0837 0,0837 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne 1,0414 1,7357 1,7357 1,0414 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 1,2319 1,9262 1,9262 1, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0026 0,0026 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 4) 0,0000 0,0000 0,1879 0,1879 f) bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Verlustverrechnung nach Saldierung mit dem außerordentlichen Ergebnis 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 1,2319 1,9262 1,7357 1, Hievon endbesteuert 1,2319 0,1905 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 6) 4) 0,0000 1,7357 1,7357 1,0414 davon zwischensteuerpflichtig 5) 1,0388 davon Dividenden aus Bulgarien und Zypern 3) 6) 0,0000 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 14,23 14,23 14,23 14,23 9. Korrekturbetrag um den die Anschaffungskosten zu erhöhen sind 18) 0,8382 1,5325 1,5325 0,8382 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht a) Dividenden, die einem anrechenbaren Quellensteuerabzug unterlagen 3) 4) 6) 0,1905 0,1905 0,0026 0,0026 b) Zinsen, die einem (fiktiven) Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 3) 4) 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) 17) aus Aktien (Dividenden) 0,0368 0,0368 0,0368 0,0368 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0368 0,0368 0,0368 0,0368 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0469 0, Beteiligungserträge gemäß 27 Abs 2 Z 1 EStG/ 10 Abs 1 und 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,1905 0,1905 0,1879 0,1879 0,1905 0,1905 0,1879 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,1905 0,1905 0,1905 0,1905 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne 14) 15) 1,0414 1,0414 1,0414 1, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0238 0,0238 0,0238 0,0238 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0238 0,0238 0,0238 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,2864 0,2864 0,2864 0,2864 Österreichische KEST III (gesamt) 0,2864 0,2864 0,2864 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,3102 0,3102 0,3102 0,

23 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Person (inkl Juristische Personen im Rahmen der Einkünfte aus OG, KG, ) Kapitalvermöge n EUR EUR EUR EUR b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern 17) aus belgischen Aktien 0,0009 0,0009 0,0009 0,0009 aus deutschen Aktien 0,0091 0,0091 0,0091 0,0091 aus französischen Aktien 0,0218 0,0218 0,0218 0,0218 aus italienischen Aktien 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 aus spanischen Aktien 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 aus irischen Aktien 0,0009 0,0009 0,0009 0,0009 Summe aus Aktien 0,0368 0,0368 0,0368 0,0368 Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern aus belgischen Aktien 16) 0,0000 0,0000 0,0014 0,0014 aus deutschen Aktien 16) 0,0000 0,0000 0,0160 0,0160 aus finnischen Aktien 16) 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 aus französischen Aktien 16) 0,0000 0,0000 0,0172 0,0172 aus italienischen Aktien 16) 0,0000 0,0000 0,0050 0,0050 aus niederländischen Aktien 16) 0,0000 0,0000 0,0054 0,0054 aus spanischen Aktien 16) 0,0000 0,0000 0,0018 0,0018 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0469 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) ) EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert 2) in der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) können in den Spalten für juristische Personen und Privatstiftungen Dividenden ausländischer Gesellschaften enthalten sein, die aus Drittstaaten stammen, mit denen Österreich nur einen (eingeschränkten) Informationsaustausch in den DBA vereinbart hat. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs. 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen der Zwischenbesteuerung. 6) nicht nach 10 KStG befreite Dividendenerträge unterliegen bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (inkl Privatstiftungen isd 13 KStG) der Körperschaftsteuer. 7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge grundsätzlich mit dem KESt-Abzug endbesteuert. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen isd 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) Da die im Zusammenhang mit den Quellensteuern stehenden Dividendenerträge nicht der inländischen Besteuerung unterliegen ( 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG), scheidet eine Anrechnung aus. Ob die Quelllensteuer im Staat der ausschüttenden Körperschaft im Hinblick auf die Rsp des EuGH in der Rs Amurta rückgefordert werden kann, ist nach dem nationalen Recht des Staates, in dem die dividendenzahlende Gesellschaft ansässig ist, zu prüfen. 17) Ausgewiesen sind die grundsätzlich rückerstattbaren Quellensteuern. Ob der betroffene Quellenstaat diesen Betrag tatsächlich in der ausgewiesenen Höhe rückerstattet, ist im Einzelfall zu prüfen. Zudem ist zu beachten, dass eine Quellensteuerrückerstattung Kosten verursacht, weshalb es zu Unterschieden zwischen den ausgewiesenen und den tatsächlich rückerstatteten Beträgen kommen kann. 18) Für Privatstiftungen und natürliche Personen nur dann von Relevanz, wenn die Anteile nicht in einem Betriebsvermögen gehalten werden und der Erwerb nach dem erfolgte. Eine vorgenommene Ausschüttung/KESt-Auszahlung wurde berücksichtigt. 23

24 Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011 Generali EURO Stock-Selection Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Generali EURO Stock-Selection, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf, wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein richtlinienkonformes Sondervermögen und wird von der 3 Banken-Generali Investment- Gesellschaft m.b.h. (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Linz verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die BKS Bank AG, Klagenfurt. Zahlstellen für die Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß InvFG ausgewählt werden: Für den Investmentfonds werden für mindestens 51 vh des Fondsvermögens Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, von Unternehmen erworben, welche ihren Sitz in Mitgliedstaaten der europäischen Währungsunion haben. Großkonzerne mit hoher Marktkapitalisierung (Blue Chip) werden übergewichtet, eine Beimischung von geringer kapitalisierten Werten ist möglich. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig ausgeführten Beschreibung für das Fondsvermögen erworben. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) werden bis zu 100 vh des Fondsvermögens erworben. Geldmarktinstrumente Nicht anwendbar. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vh des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. 24

Generali EURO Stock-Selection

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