Der Bayerische Landtag
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- Harald Weiner
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1 Der Bayerische Landtag Die bayerischen Wappen Das Petitionsrecht Die Volksgesetzgebung Die Sitzverteilung im Bayerischen Landtag Die Sitzverteilung im 17. Bayerischen Landtag Der Frauenanteil im Bayerischen Landtag Der politische Aufbau des Freistaates Bayern Die Gremien des Bayerischen Landtags Die Wahl des Bayerischen Landtags Die Regierungsbildung Der parlamentarische Weg der Gesetzgebung Die Kontrollaufgabe des Bayerischen Landtags Die Gesetzgebungsbereiche des Freistaates Bayern Die Mitwirkung des Freistaates Bayern auf Bundes- und EU-Ebene
2 Das Große Bayerische Staatswappen Die Wappen der Regierungsbezirke Die bayerischen Wappen Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Unterfranken Mittelfranken Oberfranken Schwaben 1
3 »Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.«art. 115 BV Das Petitionsrecht Der Weg einer Petition Eingabe Brief Fax Internet-Formular Bayerischer Landtag Zentralstelle für Petitionen Petitionsausschuss bzw. Fachausschuss Unzulässige Petition Zulässige Petition Einholung einer Stellungnahme des zuständigen Staatsministeriums Beratung im Ausschuss Berichterstattung von zwei Abgeordneten (jeweils von Regierungs- und Oppositionsfraktionen), ggf. Anhörung der/des Petentin/ Petenten, einer/eines Vertreterin/ Vertreters der Staatsregierung oder eines Sachverständigen Ausschussbeschluss über die Petition Petent/Petentin Mitteilung an Staatsregierung 2
4 Die Volksgesetzgebung Über das Volksbegehren zum Volksentscheid Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens: Unterschriften von Stimmberechtigten Volksbegehren 10 % der Stimmberechtigten Eintragungsfrist 14 Tage Unterschrift persönlich und handschriftlich Gesetzesvorlage Staatsregierung (Stellungnahme) Landtag (Beratung und Beschlussfassung) Zustimmung Kein Volksentscheid mehr notwendig Ausnahme: Verfassungsänderung Ablehnung (ggf. Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs) Volksentscheid Abstimmung mit»ja«oder»nein«(ggf. über zwei Entwürfe) 2
5 1. Bayerischer Landtag ( ) 2. Bayerischer Landtag ( ) 3. Bayerischer Landtag ( ) 57,8% 30,0% Sitze (100%) ,0% 4. Bayerischer Landtag ( ) 49,5% 7. Bayerischer Landtag ( ) 60,8% / ,8% 10 7,2% 4,9% 13. Bayerischer Landtag ( ) 58,8% Bayerischer Landtag ( ) 65,2% / / ,4% ,9% ,9% 17 8,3% 59 34,8% 34,3% 31,4% 46 30,9% 101/ Bayerischer Landtag ( ) 53,0% ,7% Bayerischer Landtag ( ) 64,7% / ,4% 8 12,7% 3,9% 11. Bayerischer Landtag ( ) 14. Bayerischer Landtag ( ) 60,3% 18 62,7% ,1% ,9% / / ,9% 32,8% 3,9% 4,4% 7,4% 40,7% ,9% 32 99/ ,7% 19 6,4% 6. Bayerischer Landtag ( ) 53,9% ,7% Bayerischer Landtag ( ) 63,2% / ,9% 10 9,3% 4,9% 12.Bayerischer Landtag ( ) 62,3% Bayerischer Landtag ( ) 68,9% / / ,4% ,4% 5,9% 3,4% 22,8% Wappen Die Sitzverteilung im Bayerischen Landtag / ,9% 104/ ,9% 180 Sitze (100%) 92/ ,3% 16. Bayerischer Landtag ( ) 49,2% 90 20,9% 56,1% 23,3% ,2% ,2% 89 10,6% ,6% % 187 Sitze (100%) 91/ Bayerischer Landtag ( ) 180 Sitze (100%) CSU SPD FREIE WÄHLER Bündnis 90/ Die Grünen FDP BP NPD BHE WAV Direktsitze Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung München 2
6 2 Angaben jeweils in Anzahl der erreichten Landtagssitze/%-Werte der gültigen Stimmen CSU 101/47,7 % SPD 42/20,6% FREIE WÄHLER 19/9,0% Bündnis 90/Die Grünen 18/8,6 % CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag Fraktion FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag Die Sitzverteilung im 17. Bayerischen Landtag
7 Zita Zehner eine von fünf weiblichen Abgeordneten im ersten Nachkriegslandtag Entwicklung seit B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B ,7 % ,4 % ,9 % ,4 % ,5 % ,9 % ,8 % ,8 % ,4 % ,8 % ,7 % ,2 % ,1 % ,5 % ,7 % ,0 % ,9 % B CSU B SPD B FDP B Bündnis 90/ Die Grünen B FREIE WÄHLER B fraktionslos B DG (Deutsche Gemeinschaft) und ab Abgeordnete, von Abgeordnete, Abgeordnete, Abgeordnete Der Frauenanteil im Bayerischen Landtag 3
8 Richterliche Gewalt Judikative Gesetzgebende Gewalt Legislative Verfassungsgerichtshof wählt wählt Gesetze beschließt Landtag Volksentscheid wählen auf 5 Jahre Vollziehende Gewalt Exekutive bestätigt Ordentliche Gerichtsbarkeit Oberlandesgerichte Landgerichte Amtsgerichte wählen wählen wählen Bayerische Bürgerinnen und Bürger Staatsregierung Ministerpräsident ernennt Staatsminister/innen Staatssekretäre/ Staatssekretärinnen Bezirksregierungen Bezirkstage Landräte/Landrätinnen Kreistage 1. Bürgermeister/innen (Oberbürgermeister/innen) Gemeinderäte/Stadträte Wappen Der politische Aufbau des Freistaates Bayern ernennt ernennt ernennt 3
9 Präsidium Untersuchungsausschuss* Enquete- Kommission* Landtagspräsidentin Stellvertreter/in (I. - IV. Vizepräsident/in) ist Mitglied Ältestenrat Schriftführer/innen 180 Abgeordnete Fraktionen des Landtags benennen Mitglieder benennen Ausschüsse wählen sind Mitglied/-er Gesundheit und Pflege 3 Wissenschaft und Kunst Bildung und Kultus Staatshaushalt und Finanzfragen Fragen des öffentlichen Dienstes Verfassung, Recht und Parlamentsfragen Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Arbeit u. Soziales, Jugend, Familie und Integration Kinderkommission Eingaben und Beschwerden Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport Umwelt und Verbraucherschutz * auf Antrag Parlamentarisches Kontrollgremium Wappen Die Gremien des Bayerischen Landtags
10 Foto: Poss Wahlergebnis in Prozent Art. 14 Absatz 1 Satz1 Bayerische Verfassung»Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht von allen wahlberechtigten Staatsbürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt.«wahlergebnisse CSU SPD Bündnis 90/ Die Grünen FREIE WÄHLER Die Wahl des Bayerischen Landtags Landtagswahlen im Jahr 5%-Hürde Wahlbeteiligung ,7 % ,9 % ,6 % ,6 % ,5 % ,6 % ,5 % ,7 % ,6 % ,0 % ,1 % ,9 % ,8 % ,8 % ,1 % ,9 % ,9 % 4 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung München
11 Foto: Poss Die Regierungsbildung Der Weg der Regierungsbildung Volk wählt Landtag wählt wählt Landtagspräsidentin Ministerpräsident beruft und entlässt nimmt Wahl an und legt Amtseid ab Staatsminister/innen Staatssekretäre/ Staatssekretärinnen Zustimmung erforderlich 4
12 Foto: Poss Von der Gesetzesvorlage bis zum gültigen Gesetz Mitte des Bayerischen Landtags Einbringung Ablehnung Gesetz kommt nicht zu Stande Bayerische Staatsregierung Vollversammlung Erste Lesung Einbringung Überweisung 13 ständige Ausschüsse Beratung Beschlussempfehlung Der parlamentarische Weg der Gesetzgebung Vollversammlung Zweite Lesung Vollversammlung Dritte Lesung nur auf Antrag Schlussabstimmung Ablehnung Gesetz kommt nicht zu Stande Zustimmung Zuleitung Ministerpräsident Ausfertigung des Gesetzes Bekanntmachung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt 4
13 Foto: Poss Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung»Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.«Art. 16a Abs. 1 Bayerische Verfassung Bilanz der 16. Wahlperiode ( ) Die Kontrollaufgabe des Bayerischen Landtags Sitzungen Vollversammlung 133 Sitzungszeiten der Vollversammlung (in Stunden) 952,25 Sitzungen der ständigen Ausschüsse Untersuchungs ausschüsse 3 Landtagsdrucksachen rund Gesetzesvorlagen 363 Anträge Beschlüsse Interpellationen 12 Petitionen Schriftliche Anfragen Aktuelle Stunden S 64 4
14 Schul-/Hochschulwesen Theater Denkmalschutz Museen Foto: BilderBox Foto: Betz 4 Innere Sicherheit Gesundheitswesen Energieversorgung Landesplanung Umweltschutz Medien Foto: Poss Foto: Poss Foto: Poss Foto: Poss Foto: Poss Foto: Poss Wappen Die Gesetzgebungsbereiche des Freistaates Bayern
15 Bayerische Vertretung in Berlin Bayerische Abgeordnete im Bundestag Europäische Union Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung im Bundesrat Bayerische Vertretung im Ausschuss der Regionen (AdR) Bayerische Vertreter im Europäischen Parlament Bayerische Vertretung in Brüssel Bayerische Staatsregierung Bayerischer Landtag Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Bayern Vertretung bayerischer Interessen Entsendungen Wahl»Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.«(art. 50 GG) Finnland Schweden Estland Lettland Irland Dänemark Großbritannien Litauen Niederlande Belgien Luxemburg Polen Deutschland Tschechien Bayern Frankreich Slowakei Österreich Slowenien Ungarn Rumänien Kroatien Portugal Spanien Italien Bulgarien Griechenland Malta Zypern Wappen Die Mitwirkung des Freistaates Bayern auf Bundes- und EU-Ebene Bundesrepublik Deutschland 5
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