Lebensmittelwissenschaftliches Seminar von BLC und TUD, März 2013 Chrom VI in Bedarfsgegenständen eine immer wiederkehrende Herausforderung,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Lebensmittelwissenschaftliches Seminar von BLC und TUD, März 2013 Chrom VI in Bedarfsgegenständen eine immer wiederkehrende Herausforderung,"

Transkript

1 Lebensmittelwissenschaftliches Seminar von BLC und TUD, März 2013 Chrom VI in Bedarfsgegenständen eine immer wiederkehrende Herausforderung, Dr. Kerstin Schulte

2 Ausgangssituation Chrom III ist ein essentielles Spurenelement, in Wasser schwerlöslich und nicht toxisch. Im Gegensatz dazu ist Chrom VI sehr oxidationsfreudig und wird als kanzerogen eingestuft. Es ist sehr gut wasserlöslich, womit eine hohe Bioverfügbarkeit und Mobilität gegeben ist. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und Grenzwerte für CrVI bereits in mehreren Rechtsvorschriften erlassen. Totalelementanalysen von Chrom lassen keine Aussage über die Toxizität zu, erst eine Bestimmung der Wertigkeit gibt darüber Auskunft.

3 Ausgangssituation, gesetzliche Regelung Chrom VI Bedarfsgegenständeverordnung 5 Verbotene Verfahren Bei dem Herstellen der in Anlage 4 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Verfahren nicht angewendet werden. Anlage 4 (zu 5) Bedarfsgegenstand Bedarfsgegenstände aus Leder, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen, insbesondere Bekleidungsgegenstände, Uhrarmbänder, Taschen und Rucksäcke, Stuhlüberzüge, Brustbeutel sowie Lederspielwaren Verfahren Verfahren, die bewirken, dass in dem Bedarfsgegenstand Chrom(VI) mit der in Anlage 10 Nummer 8 beschriebenen Methode nachweisbar ist.

4 Ausgangssituation, gesetzliche Regelung Chrom VI Weitere gesetzliche Regelungen - Chemikalienverbotverordnung, 1 Verbote, Anhang Abschnitt 28: Chromathaltiger Zement Zement Zement und Zubereitungen, die Zement enthalten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn in der nach Wasserzugabe gebrauchsfertigen Form der Gehalt an löslichem Chrom VI mehr als 2 mg/kg Trockenmasse des Zements beträgt. Das Verbot nach Spalte 2 gilt nicht für das Inverkehrbringen zum Zecke der Verwendung in überwachten geschlossenen und vollautomatischen Prozessen sowie in solchen Prozessen, bei denen Zement und zementhaltige Zubereitungen ausschließlich mit Maschinen in Berührung kommen und keine Gefahr von Hautkontakt besteht.

5 Ausgangssituation, gesetzliche Regelung Chrom VI Weitere gesetzliche Regelungen - ChromVI-Verbindungen in Verpackungen Das Inverkehrbringen von Verpackungen ist verboten, wenn sie in Summe über 100 mg/kg Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom(VI) enthalten. - ChromVI-Verbindungen in Fahrzeugen PKW und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie ChromVIhaltige Werkstoffe und Bauteile enthalten. Ein Gehalt bis 0,1 % ChromVI je homogenem Werkstoff ist jedoch zulässig. - ChromVI-Verbindungen in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) dürfen nicht in Verkehr gesetzt werden, wenn sie in einem homogenen Werkstoff mehr als 0,1 % ChromVI enthalten. Ein Werkstoff ist homogen, wenn er durch mechanische Behandlung nicht weiter in einzelne Stoffe getrennt werden kann.

6 Ausgangssituation, gesetzliche Regelung Chrom VI Weitere gesetzliche Regelungen - ChromVI-Verbindungen in Spielzeug RL 2009/48/EG Element mg/kg in trockenen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Spielzeugmaterialien mg/kg in flüssigen oder haftenden Spielzeugmateriali en mg/kg in abgeschabten Spielzeugmaterialien Chrom (III) 37,5 9,4 460 Chrom (VI) 0,02 0,005 0,2

7 Ausgangssituation, gesetzliche Regelung Chrom VI Weitere gesetzliche Regelungen

8 Ausgangssituation, gesetzliche Regelung Chrom VI EU plant Verbot von Chrom VI in Lederartikeln Chrom III wird im Gerbprozess bei über 80 % allen hergestellten Leders eingesetzt und kann bei bestimmten Herstellungs- und Lagerbedingungen in Chrom VI umgewandelt werden. Eine dänische Studie zeigte, dass 44% der untersuchten Artikel mehr als 3 mg/kg Chrom VI freisetzten. Es ist bekannt, dass Chrom VI sensibilisierend wirkt und bei allergischen Personen bereits ab 3 mg/kg Hautreaktionen auslösen kann. Aufgrund dieser Befunde regte Dänemark an, Chrom VI in Lederartikeln mit Hautkontakt EU-weit zu verbieten.

9 Ausgangssituation, gesetzliche Regelung Chrom VI EU plant Verbot von Chrom VI in Lederartikeln Die ECHA übernahm daraufhin das deutsche Verbot zu Chrom VI in ihren Verbotsentwurf. Dieser würde in den Anhang XVII der Verordnung 1907/2006 (REACH) übernommen werden und lautet: Lederartikel, die in direkten und lang anhaltenden oder wiederholten Kontakt mit der Haut kommen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn das Leder Chrom VI in Konzentrationen von 3 mg/kg oder mehr enthält. Damit wären Lederartikel mit lang anhaltendem Hautkontakt, die Chrom VI mit mehr als 3 mg/kg enthalten, nicht verkehrsfähig.

10 Ausgangssituation, gesetzliche Regelung Chrom VI EU plant Verbot von Chrom VI in Lederartikeln Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 12. Februar 2013 eine öffentliche Konsultation zu ihrem Entwurf eines Verbotes von Chrom VI in Lederartikeln beendet. Aktuell wird an der eine endgültigen Fassung gearbeitet. Die Umsetzung zum geplanten Verbot wird in der zweiten Jahreshälfte 2013 erwartet.

11 Herausforderung Leder Bedarfsgegenstände aus Leder mit Hautkontakt Uhrenarmbänder, Schuhe mit Futterleder, Lederbekleidung, Ledermöbel, Automobilausstattungen (Lenkrad, Sitzbezug), Brustbeutel, Geldbörsen, Taschen,.. gesetzliche Regelung: 30 LFGB, 3 ProdSG zukünftig Anhang 17 REACh VO

12 Herausforderung Leder Bedarfsgegenstände aus Leder Leder-"Inhaltsstoffe relativ locker in die Matrix eingebunden. Lederartikel werden meist vom Verbraucher nicht gewaschen, somit tritt keine Verringerung von locker gebundenen Inhaltsstoffen ein. Leder und Lederartikel kommen zu einem sehr hohen Anteil aus Ländern der "3. Welt" mit teilweise geringem technischem know-how und mit Problemen bei der Beschaffung von Hilfsmitteln nach dem "Stand der Technik.

13 Herausforderung Leder Bedarfsgegenstände aus Leder Leder ist eine "Stückware" mit individueller Herkunft und geringem Homogenisierungsgrad. Um aus einer Tierhaut Leder herzustellen und es haltbar zu machen, wird sie chemisch behandelt und mechanisch bearbeitet. Oft werden bei der Lederverarbeitung bedenkliche Hilfsmittel eingesetzt.

14 Herausforderung Leder Die wichtigsten Gerbstofftypen - mineralische Gerbstoffe (Chrom-, Zirkon-, Titan-, Aluminiumverbindungen) - vegetabile Gerbstoffe (hydrolysierbare und kondensierbare Gerbstoffe) - synthetische Gerbstoffe (Syntane) - Aldehydische Gerbstoffe - Isocyanate Dem Leder werden durch die Gerbung gezielt neue Eigenschaften gegeben, welche sich nach den Anforderungen an das Leder bei Verarbeitung und im Gebrauch richten.

15 Herausforderung Leder Chromgerbung - dominierende Gerbung aufgrund der hervorragenden Produkteigenschaften und günstiger Produktionsbedingungen - gerbend wirkt ausschließlich Chrom III (Chromsulfat) Cr III gilt als ungiftig - nicht gerbend wirkt Chrom als Cr VI (Kaliumdichromat) Cr VI gilt als giftig, krebserzeugend, allergen

16 Herausforderung Leder Chrom Chromsalze sind überwiegend in den Oxidationsstufen III und VI stabil Chrom III wirkt gerbend leicht giftig keine Aufnahme durch die Haut kein (schwaches) Allergen Chrom VI wirkt nicht gerbend stark giftig, sowie mutagen und krebserregend Aufnahme in gelöster Form durch bloßen Hautkontakt starkes Allergen

17 Herausforderung Leder Chrom - Chrom III ist in Chrom VI überführbar und umgekehrt - Chrom III ist bei niedrigem ph stabil - Chrom VI ist bei hohem ph stabil - das Oxidationsvermögen von Chrom III nimmt mit steigendem ph-wert zu chemisches Gleichgewicht Cr III Oxidation Reduktion Cr VI

18 Herausforderung Leder Im Leder - saures Medium, ph 3,3 4,5 (reduktives Milieu) sehr viel Chrom III - Vorhandensein von Oxidationsmitteln (aus Fetten) oder alkalische Stoffe (Ammoniak) begünstigen Chrom VI Bildung - weitere Beeinflussung des Gleichgewichts durch Feuchtegehalt Licht Wärme Gehalt an löslichem Gesamtchrom

19 Herausforderung Leder Es ist davon auszugehen, das Chrom VI generell in allen Chrom-gegerbten Ledern vorhanden ist, auch wenn das Analysenverfahren dies nicht erkennt. In Bedarfsgegenständen aus Leder sollte kein Chrom VI nachweisbar sein. Die Bestimmungsgrenze des Verfahrens ist 3 mg/kg, über diesen Wert darf kein Chrom VI gefunden werden. Die technische Machbarkeit dieses Grenzwertes ist auch bei Chromledern gegeben.

20 Herausforderung Leder Möglichkeiten zur Beseitigung von Chrom VI Zusatz von reduzierenden Stoffen verhindert die Entstehung von Chrom VI (z. B. Natriumthiosulfat, Ascorbinsäure, Glucose, Natriumhydrogensulfit). Chrom VI sichere Chromgerbstoffe bzw. Hilfsmittel werden heute von verschiedenen Gerbstofflieferanten Angeboten (z. B. Neutrigan, BASF). Gerbstofflieferanten geben meist Anleitungen zur Vermeidung von Chrom VI.

21 Grundsätzliche Empfehlungen zur Vermeidung von Chrom VI - Einsatz Cr(VI)-freier Gerbstoffe / bzw. Kontrolle der vollständigen Chromat- Reduktion - Vollständige Entfernung von Oxidationsmitteln (z.b. aus der Bleiche) - gute Chromfixierung / Vermeidung eines hohen Chrom-Überschusses - milde Bedingungen in der Neutralisation des Wet-blue und in der Crust- Broschur

22 Wichtigste zusätzliche Empfehlungen zur Vermeidung von Chrom VI - Anwendung einer vegetabilen Nachgerbung wo immer möglich (1 3 % Vegetabilgerbstoff) - Einsatz von Fettungsmitteln die nicht leicht oxidiert werden können d.h. falls erforderlich: Verzicht auf Produkte auf der Basis mehrfach ungesättigter Fette ohne Stabilisierung (Antioxidantien)

23 IGF-Forschungsvorhaben Nr N Zusammenhänge der Chrom(VI)-Bildung in Leder Das Forschungsprojekt der Forschungsvereinigung Leder (FGL) wurde über die AiF im Rahmen des Programms zur Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und entwicklung (IGF) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Bundestages gefördert. Laufzeit Forschungsstelle 1 Lederinstitut Gerberschule Reutlingen (LGR) Projektleiterin: Renate Meyndt Forschungsstelle 2 Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens (PFI) Projektleiterin: Dr. Kerstin Schulte

24 Ergebnisse aus AP 1 Einfluss hauteigener Bestandteile Fettung mit nicht stabilisiertem Fischöl führt zu Cr(VI)-Bildung Fettung mit modernem (gegen Oxidation stabilisiertem) Fettungsmittel - bewirkt keine Cr(VI)-Bildung im Originalzustand - sowie praktisch keine Cr(VI)-Bildung bei thermischer Alterung - kann die Cr(VI)-Bildung bei UV-Bestrahlung aber nicht verhindern Einfluss hauteigener Bestandteile nicht eindeutig erkennbar - in jedem Fall geringer als Fettungsmittel-Einfluss IGF-Forschungsvorhaben Nr N, Zusammenhänge der Chrom(VI)-Bildung in Leder

25 Ergebnisse aus AP 2 Zusammenhang zwischen Gesamtchromgehalt bzw. löslichem Gesamtchrom und Cr(VI)-Bildung (Linearer) Zusammenhang zwischen Gesamtchromgehalt und löslichem Chrom erkennbar aber kein signifikanter Einfluss auf Cr(VI) Kein signifikanter Zusammenhang zwischen löslichem Chrom und Cr(VI)- Gehalt Einfluss der Nachgerbung bestätigt sich Zurichtung mit alkalischem Haftbinder kann Cr(VI)-Bildung nach thermischer Alterung bzw. UV-Bestrahlung fördern Einfluss der Klebstoffe vorhanden IGF-Forschungsvorhaben Nr N, Zusammenhänge der Chrom(VI)-Bildung in Leder

26 Ergebnisse aus AP 3 Schichtweise Untersuchungen (an Probeledern größerer Stärke bzw. ungespalten) Die Verteilung des Gesamtchroms entspricht den bisherigen Erfahrungen - Das lösliche Gesamtchrom ist in den Außenspalten geringer als in den inneren - Chrom(VI) in den Außenspalten höher als in den inneren Spalten - Keine Korrelation von löslichem Chrom und Chrom(VI) - Große Streuung der Ergebnisse innerhalb einer Haut und zwischen den Häuten einer Partie IGF-Forschungsvorhaben Nr N, Zusammenhänge der Chrom(VI)-Bildung in Leder

27 Ergebnisse aus AP 4 Nachbehandlung zur Cr(VI)-Entfernung Reduktionsmittel zeigten sowohl in Fass-Behandlung (LGR) als auch Sprühapplikation (PFI) die erwünschte positive Wirkung Wirkung der Reduktionsmittel bleibt auch nach Hitzeeinwirkung größtenteils erhalten Klebstoffbehandlung beeinträchtigt Wirkung der Reduktionsmittel nicht (PFI) Unter den verwendeten Versuchsbedingungen konnte das Reduktionspotential der aktiven Substanzen nicht ausgeschöpft werden IGF-Forschungsvorhaben Nr N, Zusammenhänge der Chrom(VI)-Bildung in Leder

28 Herausforderung Bestimmung von Chrom VI in Leder 1975 erste Prüfnorm für Chrom VI in Leder, entwickelt von Heidemann, Publiziert als IUC 18 (I) 1989 überarbeitete Prüfnorm für Chrom VI in Leder, entwickelt von Nickolaus, publiziert als IUC 18 (II) und DIN 53314:1996 (NMP 552) 2000 Übernahme in Europäische Normung als EN nationale, europäische und internationale Norm DIN EN ISO Revision der EN ISO neue DIN EN ISO und Übernahme der Norm in die BVL

29 Prüfverfahren DIN EN ISO 17075: Leder - Chemische Prüfungen - Bestimmung des Chrom(VI)-Gehaltes 1. Extraktion der Lederprobe mit Eluat 2. Kontrolle des ph-wertes vom Eluat 3. Entfärbung des Eluates mittels Festphasenextraktion 4. Zugabe der Reagenzienlösung 5. Ausbildung des violetten Farbkomplexes 6. photometrische Messung bei 540 nm Absorption 1 positive Probe negative Probe Wellenlänge [nm]

30 Prüfverfahren DIN EN ISO 17075: Konventionalverfahren Das Analysenverfahren gibt nicht zwangsläufig den tatsächlichen Gehalt an Cr VI wieder. (keine Dotierung möglich Reduktionspotential mancher Leder) Bei Einhaltung der im Verfahren beschriebenen Bedingungen sollte kein Cr VI nachweisbar sein. (über 90% der Leder erfüllen diese Anforderung)

31 Herausforderung Bestimmung von Chrom VI in Leder Rätselraten um Entstehen und Verschwinden Reduktionspotential von Ledern Falsche Umsetzung der Norm-Prüfverfahren Unterschiedliche Probenvorbereitung Unterschiede zwischen verarbeitetem und unverarbeitetem Leder möglich (Klebstoffe!!) Mischprobenbildung Keine Prüfung der Widerfindungsraten

32 Bestimmung von Chrom VI in Leder mittels Ionenchromatographie 1. Extraktion der Lederprobe mit Eluat entsprechend DIN EN ISO Kontrolle des ph-wertes vom Eluat 3. Bestimmung von Cr VI direkt aus der Extraktionslösung ohne Aufreinigung durch eine Trennung mittels Ionenchromatographie mit UV-Detektion bei einer Wellenlänge von 372 nm Sowohl die Eigenabsorption für Chrom(VI) als auch die charakteristische Retentionszeit führt zu einer schnellen, selektiven und interferenzfreien Chrom(VI)- Bestimmung. Das Verfahren ist somit auch für gefärbte Leder-Extrakte anwendbar.

33 Bestimmung von Chrom VI in verschiedenen Matrices durch Kopplung von HPLC mit ICP-MS Bestimmung der Wertigkeit von Chrom Elementspezifische Detektion unter Einsatz von Massenspektrometrie mit vorgeschaltener chromatographischer Trennung erlauben eine exakte Bestimmung des Chromatgehaltes in verschiedensten Proben wie Grund- und Oberflächenwasser Boden, Abfall und feste Proben Kunststoffe, Zement und elektronischen Bauteile (RoHS Richtlinie).

34 aktuelle Herausforderung Bestimmung von Chrom VI in Spielzeug Bestimmung der Migration von Chrom III und Chrom VI in Spielzeug Element mg/kg in trockenen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Spielzeugmaterialien mg/kg in flüssigen oder haftenden Spielzeugmateriali en mg/kg in abgeschabten Spielzeugmaterialien Chrom (III) 37,5 9,4 460 Chrom (VI) 0,02 0,005 0,2 FprEN 71-3:

35 aktuelle Herausforderung Bestimmung von Chrom VI in Spielzeug kritische Punkte Niedrige Anforderungswerte für CrVI prallel zu CrIII Anforderungswerten in den drei Kategorien für Spielzeugmaterialien. Migration nach EN 71-3 erfolgt im sauren Millieu zur Simulation des Verschluckens und Verbleiben des Spielzeugmaterials in der Magensäure. Aufgrund der Umwandlung / Gleichgewichtseinstellung von CrIII und CrVI muss die Migrationslösung direkt im Anschluss des Migrationsverfahrens neutralisiert werden.

36 aktuelle Herausforderung Bestimmung von Chrom VI in Spielzeug kritische Punkte Keine zertifizierten Referenzmaterialien erhältlich. Prüfmethode für die Spezifikation CrIII / CrVI nur für Spielzeugmaterialien der Kategorie III, da die Bestimmungsgrenze dieser Prüfmethode über den Grenzwerten für Spielzeugmaterialien der Kategorie I und II liegt. Bei der Analyse können Spitzenwerte von CrIII Werte von CrVI beeinflussen und umgekehrt.

37 aktuelle Herausforderung Bestimmung von Chrom VI in Spielzeug In der Norm vorgeschlagene Vorgehensweise Bestimmung der Migration des Gesamtchromgehaltes. Liegt der Gesamtchromgehalt unter der Höchstgrenze für CrVI, kann der Rückschluss gemacht werden, dass das Spielzeugmaterial die Anforderungen für CrIII und CrVI erfüllt. Eine Sicherheitsbewertung des Spielzeugmaterials durchführen.

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt PFI Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.v. Dr. Kerstin Schulte Marie-Curie-Straße 19 D Pirmasens Tel: kerstin.schulte@pfi-germany.de Web:

DesignSkins von DeinDesign MATERIAL-DATENBLATT

DesignSkins von DeinDesign MATERIAL-DATENBLATT DesignSkins von DeinDesign MATERIAL-DATENBLATT Über DeinDesign Die DeinDesign GmbH hat sich seit der Gründung im Jahr 2006 auf optische Produktindividualisierung spezialisiert. Als erster Produzent und

Mehr

DIN-Spielzeug-Spielgeräte/Freizeitanlagen Inhaltsverzeichnis Spielzeug Stand:

DIN-Spielzeug-Spielgeräte/Freizeitanlagen Inhaltsverzeichnis Spielzeug Stand: Spielzeug DIN 53160-1 2010-10 Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen -Teil 1: Prüfung mit Speichelsimulanz DIN 53160-2 2010-10 Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen -

Mehr

Inhaltsverzeichnis Modul Sicherheit von Spielzeug Stand:

Inhaltsverzeichnis Modul Sicherheit von Spielzeug Stand: DIN 53160-1 2010-10 Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen - Teil 1: Prüfung mit Speichelsimulanz DIN 53160-2 2010-10 Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen - Teil 2:

Mehr

Kosmetische Mittel - gesetzliche Grundlagen Deklaration Wirknachweise Referiernachmittag 2013

Kosmetische Mittel - gesetzliche Grundlagen Deklaration Wirknachweise Referiernachmittag 2013 Kosmetische Mittel - gesetzliche Grundlagen Deklaration Wirknachweise Referiernachmittag 2013 Dr. Hartmut Hahmann LAV Sachsen-Anhalt FB 3 Lebensmittelsicherheit Dez 3.3. kosm. Mittel / Bedarfsgegenstände

Mehr

Bild 2: Formaldehydabgabe (Flaschen-Methode, 3 h) von UF-Harz-gebundenen MDF aus Kiefernfasern

Bild 2: Formaldehydabgabe (Flaschen-Methode, 3 h) von UF-Harz-gebundenen MDF aus Kiefernfasern Verfahrenstechnologische Maßnahmen zur Verbesserung der Bindungseigenschaften von Holzfasern und Verminderung der Emissionen daraus hergestellter mitteldichter Faserplatten (MDF) Förderung: Bundesministerium

Mehr

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien LIPCOAT 100 Staubbindemittel Seite 1 von 6 Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien Druckdatum: 16.03.2015 geändert am: 19.01.2015 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Lieferant:

Mehr

Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel

Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt) Änderung

Mehr

Geltungsbereich: Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Lebensmittelverpackungen aus Wellpappe

Geltungsbereich: Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Lebensmittelverpackungen aus Wellpappe ZERTIFIKAT Hiermit wird bescheinigt, dass Dunapack Spremberg GmbH & Co. KG An der Heide B5 03130 Spremberg ein Managementsystem eingeführt hat und anwendet. Geltungsbereich: Entwicklung, Herstellung und

Mehr

vom 26. August 1997 Art. 1 2 Zweck

vom 26. August 1997 Art. 1 2 Zweck 814.601.4 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 166 ausgegeben am 3. September 1997 Verordnung vom 26. August 1997 über Verpackungen und Verpackungsabfälle Aufgrund von Art. 1 Abs. 2

Mehr

Masterbatch-Lösungen für Kinderspielzeug aus Kunststoffen

Masterbatch-Lösungen für Kinderspielzeug aus Kunststoffen Masterbatch-Lösungen für Kinderspielzeug aus Kunststoffen DER SPIELZEUG-MARKT AUS HEUTIGER SICHT Ausgehend von unserer Wohlstandsgesellschaft in Europa hat sich bis zum heutigen Tag ein beachtlicher Markt

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Chemikalienrichtlinie

Chemikalienrichtlinie natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit

Mehr

6. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe. Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht. Königswinter 28. März 2017

6. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe. Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht. Königswinter 28. März 2017 6. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe Königswinter 28. März 2017 Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht Dr. Philipp Bayer Bundesministerium für Arbeit und Soziales Inhalt Änderung der Gefahrstoffverordnung

Mehr

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 1.6.2016 L 144/27 VERORDNUNG (EU) 2016/863 R KOMMISSION vom 31. Mai 2016 zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung,

Mehr

L 19/12 Amtsblatt der Europäischen Union

L 19/12 Amtsblatt der Europäischen Union L 19/12 Amtsblatt der Europäischen Union 24.1.2006 RICHTLINIE 2006/8/EG DER KOMMISSION vom 23. Januar 2006 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und

Mehr

Standort Dresden. Dr.-Ing. Jelena Nagel

Standort Dresden. Dr.-Ing. Jelena Nagel Standort Dresden Dr.-Ing. Jelena Nagel Gruppe: Produkte, mechanische und elektrische Sicherheit, Dresden nagel.jelena@baua.bund.de Tel.: 0351 5639 5434 Inkrafttreten Gesetz über das Inverkehrbringen, die

Mehr

Qualitätssicherheitsbeurteilung

Qualitätssicherheitsbeurteilung Qualitätssicherheitsbeurteilung Datensammlung, Auswertung, Compliance und Innovation Promo Plüsch Larissa Birsgal Halenbruk 25 25364 Brande Hörnerkirchen GERMANY 2 Gesetzliche Anforderungen für die Herstellung

Mehr

Chrom(VI) im Trinkwasser

Chrom(VI) im Trinkwasser Chrom(VI) im Trinkwasser Roesebeckstr. 4-6 30449 Hannover Fon 0511/4505-300 Fax 0511/4505-140 Dr. Roland Suchenwirth www.nlga.niedersachsen.de 06.05.14 UBA veröffentlicht Gutachten mit Zielwert von 0,3

Mehr

Hintergrundinformation Nr. 018/2014 des BfR vom 23. Mai 2014

Hintergrundinformation Nr. 018/2014 des BfR vom 23. Mai 2014 Vergleich der Ableitung der Bioverfügbarkeits- und der Migrationsgrenzwerte für einige Metalle nach der alten und der neuen europäischen Spielzeugrichtlinie Hintergrundinformation Nr. 018/2014 des BfR

Mehr

Modellblatt dezentrale Beschaffung

Modellblatt dezentrale Beschaffung Modellblatt dezentrale Beschaffung Stand: August 2008 1 Planungsnummer: 8415-56342 2 Materialverantwortung: Planungsbegriff: HANDSCHUHE ARBEITS 6 5 FINGER M. STULPEN PAAR ASD 47590B 3 AnlBlPl: 4 / VOENR

Mehr

Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten

Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Letzte Aktualisierung: 15.01.2014 Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Auch in galvanotechnischen Verfahren kommen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC- Stoffe) zum Einsatz. Artikel

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 18.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 108/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 348/2013 DER KOMMISSION vom 17. April 2013 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung

Mehr

Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht. Karlsruhe 5.

Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht. Karlsruhe 5. Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe 2017 Karlsruhe 5. Juli 2017 Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht Dr. Philipp Bayer Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mehr

Der rechtliche Hintergrund für Medizinprodukte mit Schwerpunkt auf die Evaluierung der Biokompatibilität. Jaqueline Schierhuber Bonn, 1.

Der rechtliche Hintergrund für Medizinprodukte mit Schwerpunkt auf die Evaluierung der Biokompatibilität. Jaqueline Schierhuber Bonn, 1. Der rechtliche Hintergrund für Medizinprodukte mit Schwerpunkt auf die Evaluierung der Biokompatibilität Jaqueline Schierhuber Bonn, 1. Februar 2014 Die Themen Umsetzung von Normen Beurteilung der Biokompatibilität

Mehr

Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten

Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Stand: Juli 2013 Alle seit dem 1. April 2007 von Ricoh in Deutschland in Verkehr gebrachten bildgebenden Systeme, deren Ersatzteile sowie die dazugehörigen

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 überarbeitet am: 06.08.2015 Version: 1,0 Seite: 1 von 6 1. Stoff-/ Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 1.2 Verwendungszwecke: Beton- und /oder Mörtelzusatzmittel 1.3 Hersteller/Lieferant/nachgeschalteter

Mehr

Recycling/Lebensmittelsicherheit Anforderungen aus Sicht des Risikomanagements

Recycling/Lebensmittelsicherheit Anforderungen aus Sicht des Risikomanagements Recycling/Lebensmittelsicherheit Anforderungen aus Sicht des Risikomanagements Dr. Astrid Droß Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit astrid.dross@bvl.bund.de Astrid Droß 28. 29. Oktober

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18482-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 20.10.2014 bis 19.10.2019 Ausstellungsdatum: 20.10.2014 Urkundeninhaber:

Mehr

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht?

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? LIVE LAB LEBENSMITTEL & WASSERANALYTIK LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? 17. April 2012 www.hsfs.org Inhalt 1. Was sind Lebensmittel rein rechtlich? 2. Was steht drauf? 3. Was ist drin? Seite 2 1.

Mehr

3.1 1 Gleichstellung. Behr's Verlag, Hamburg. II Bedarfsgegenständliche Regelungen. 3 Bedarfsgegenständeverordnung 3.1 1

3.1 1 Gleichstellung. Behr's Verlag, Hamburg. II Bedarfsgegenständliche Regelungen. 3 Bedarfsgegenständeverordnung 3.1 1 3 Bedarfsgegenständeverordnung 3.1 1 3.1 1 Gleichstellung 1 Gleichstellung Imprägnierungsmittel in Aerosolpackungen für Lederund Textilerzeugnisse, die für den häuslichen Bedarf bestimmt und nicht Erzeugnisse

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en) 10869/15 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039794/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 überarbeitet am: 18.06.2009 Version: 1,0 Seite: 1 von 5 1. Stoff-/ Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 1.2 Verwendungszwecke: Beton- und /oder Mörtelzusatzmittel 1.3 Hersteller/Lieferant/nachgeschalteter

Mehr

Kriterien zur Bewertung von Akkumulatoren und Ladegeräten

Kriterien zur Bewertung von Akkumulatoren und Ladegeräten Kriterien zur Bewertung von Akkumulatoren und Ladegeräten Ausgabe: November 2012 SuperDrecksKëscht B.P. 43 L-7701 Colmar-Berg Tel. : 00352 488 216 1 Fax : 00352 488 216 255 Email : info@sdk.lu www.sdk.lu

Mehr

ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE

ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE HP 1 explosiv : Abfall, der durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit erzeugen kann, dass hierdurch

Mehr

Implementierung einer LC-ICP-MS Methode zur Bestimmung von Arsenspezies in Reis

Implementierung einer LC-ICP-MS Methode zur Bestimmung von Arsenspezies in Reis Implementierung einer LC-ICP-MS Methode zur Bestimmung von Arsenspezies in Reis Dr. Caroline Indorf Intertek Food Services, Bremen 1 Intertek 2013, Einleitung Definition chemische Spezies: Gleiches Element

Mehr

1) Pflichten gemäß gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften

1) Pflichten gemäß gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften Einkaufsbedingungen zur Einhaltung gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften und gesetzlicher Mitteilungspflichten bezüglich der Verwendung kritischer Inhaltsstoffe Um unseren gesetzlichen Pflichten in Bezug

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Nanostoffen in FCM

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Nanostoffen in FCM Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Nanostoffen in FCM Dr. DI. Christa Hametner Abteilung für Gebrauchsgegenstände und Kosmetik (GEKO) christa.hametner@ages.at Österreichische Agentur für

Mehr

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte 1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Mehr

Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp. - Wesentliche Veränderung von Maschinen Damp

Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp. - Wesentliche Veränderung von Maschinen Damp Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp - Wesentliche Veränderung von Maschinen - 21.09.2016 Damp Rechtsfolgen einer wesentlichen Veränderung Betreiber wird zum Hersteller der gesamten

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 224/110 VERORDNUNG (EU) 2017/1510 R KOMMISSION vom 30. August 2017 zur Änderung der Anlagen zu Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung,

Mehr

Prüfbericht Das natürliche 1x1 der Nahrungsergänzungsmittel Spirulina

Prüfbericht Das natürliche 1x1 der Nahrungsergänzungsmittel Spirulina Hillesheim Kapsel-Manufaktur e. K. Olaf Hillesheim Henkellstr. 5 65187 Wiesbaden vs/bi 15.01.2016 Prüfbericht Das natürliche 1x1 der Nahrungsergänzungsmittel Spirulina Prüfberichtsnummer: 02231602-1 Probennummer:

Mehr

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015 Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16.04.2014 regelt u.a. Verbote des Inverkehrbringens von Gemischen und Erzeugnissen, fluorierte Treibhausgase enthalten. Sie hat die bisherige Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug Bundesrat Drucksache 273/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14549-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14549-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14549-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 07.08.2014 bis 21.08.2016 Ausstellungsdatum: 07.08.2014 Urkundeninhaber:

Mehr

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 353/141

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 353/141 31.12.2008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 353/141 ANHANG II BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG BESTIMMTER STOFFE UND GEMISCHE Dieser Anhang besteht aus 5 Teilen. Teil 1

Mehr

Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel

Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt) Änderung

Mehr

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels

Mehr

Nanotechnologie in der Kosmetik

Nanotechnologie in der Kosmetik Nanotechnologie in der Kosmetik Birgit Huber Nano-Dialog Baden-Württemberg 1. Dezember 2011 Kosmetische Mittel EU-weit einheitliche gesetzliche Regelung seit 1976 hohe Anforderung an Sicherheit der Fertigprodukte

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 6.

Mehr

EG-Konformitätserklärung für Materialien aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen

EG-Konformitätserklärung für Materialien aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen Kunden- Seite 1 von 5 Lieferant Saropack AG Seebleichestrasse 50 Telefon 071 858 38 38 CH-9401 Rorschach Telefax 071 858 38 86 E-Mail saropack@saropack.ch Material Außenfolie: Innenfolie: Spund (Ausguss):

Mehr

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen

Mehr

Bleifreie Lote- Die Umsetzung der Richtlinien 2011/65/EU (RoHS) und 2000/53/EU(Altfahrzeugrichtlinie) aus der Sicht eines Lotherstellers

Bleifreie Lote- Die Umsetzung der Richtlinien 2011/65/EU (RoHS) und 2000/53/EU(Altfahrzeugrichtlinie) aus der Sicht eines Lotherstellers Udo Grimmer-Herklotz Application Engineering Bleifreie Lote- Die Umsetzung der Richtlinien 2011/65/EU (RoHS) und 2000/53/EU(Altfahrzeugrichtlinie) aus der Sicht eines Lotherstellers RoHS Rechtlicher Hintergrund

Mehr

Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und Messverfahren für Abwasser

Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und Messverfahren für Abwasser Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und Messverfahren für Abwasser Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und Messverfahren für Abwasser AllMBl. 2015 S. 349 7531-U Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft Luhns GmbH Schwarzbach 91 137, D 42277 Wuppertal Telefon

Mehr

EU-Sicherheitsdatenblatt Informationssystem für Stoffe und Zubereitungen

EU-Sicherheitsdatenblatt Informationssystem für Stoffe und Zubereitungen EU- Informationssystem für Stoffe und Zubereitungen EU Stand 20.01.2010 Nr.: 2001/58/EC Gesamtseitenanzahl: 9 Produktbezeichnung/-gruppe: CrNi-Strahlmittel Handelsnamen: AMACAST 1 Stoff / Zubereitung-

Mehr

Glasdekorgewebe Tex Color

Glasdekorgewebe Tex Color 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens 1.1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung Glasdekorgewebe Tex-Color 1.2 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Glasgewebe 1.3 Bezeichnung

Mehr

Allergene Schadstoffe

Allergene Schadstoffe Allergene Schadstoffe in Bekleidung und Spielzeug Worauf sollte man achten? 1 Worauf sollte wer achten? Politik NGO s Kontroll- Behörden Allergene Schadstoffe Verbraucher Forschung Hersteller/ Importeure

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen 506244; 506245 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs

Mehr

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) K+U Umwelttechnik, Labor und Hydrologie GmbH / (Ident.Nr.: 0323)

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) K+U Umwelttechnik, Labor und Hydrologie GmbH / (Ident.Nr.: 0323) 1 2 3 4 5 6 BGBl. II 304/2001 DIN 38402-11 DIN 38402-12 DIN 38402-13 DIN 38402-15 DIN 38402-19 2001-08 Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser

Mehr

MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg

MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg CE-KONFORM MIT FLOTTWEG Mit Sicherheit wirtschaftlich FLOTTWEG SEPARATION TECHNOLOGY SICHER UND DABEI WIRTSCHAFTLICH Neben der wachsenden Komplexität

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 20209 01 00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 17.06.2016 bis 16.06.2021 Ausstellungsdatum: 17.06.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen Gilt auch für folgende Materialnummern: 506244; 506245 1.2. Relevante

Mehr

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende

Mehr

1 Einleitung 1.1 Ausgangssituation. (SVHC-Liste).

1 Einleitung 1.1 Ausgangssituation. (SVHC-Liste). Vorwort 1 2 Vorwort Anfang der 1990er Jahre erließ das Land Berlin das Verwendungsverbot von Aluminium als Baustoff, gegen das der Gesamtverband der Aluminiumindustrie (GDA) erfolgreich Einspruch eingelegt

Mehr

Themen. Migrationsprüfungen an Papier. Dr. Ralph Derra. Migration. Karton/Papier im Lebensmittelkontakt Extraktionsprüfungen Aktuelle Analytik

Themen. Migrationsprüfungen an Papier. Dr. Ralph Derra. Migration. Karton/Papier im Lebensmittelkontakt Extraktionsprüfungen Aktuelle Analytik Migrationsprüfungen an Papier Dr. Ralph Derra Themen Migration Testmethoden Karton/Papier im Lebensmittelkontakt Extraktionsprüfungen Aktuelle Analytik Ralph Derra, PROPAK UPDATE FOOD CONTACT, 6. Oktober

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14079-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 07.08.2017 bis 06.08.2022 Ausstellungsdatum: 07.08.2017 Urkundeninhaber:

Mehr

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung Artikelnummern LH1000 / LH1001 / LH1002 Angaben zum Hersteller/Lieferanten Firmenname

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach EN 150/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach EN 150/IEC 17025:2005 ( ( Deutsche GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-19649-01-00 nach EN 150/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 30.06.2014 bis 29.06.2019 Ausstellungsdatum: 30.06.2014 Urkundeninhaber: Textilforschungsinstitut

Mehr

Dr. C~~(.'(~) (Sachverstandige/r)

Dr. C~~(.'(~) (Sachverstandige/r) TOVRheinland LFGB- Konsumguter Selte 1 von 5 TOV Rheinland LGA Producis GmbH 51101 KO!n JOOLZ Marc Franke Hubertusstra~e 25 47877Willich Ansprechpartner E-Mail Telefon Fax Koln, Oipl. Kauffr. Belma Bajric

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung 1907/2006/EG mit Anhang II gemäß VO Nr. 2015/830/EG

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung 1907/2006/EG mit Anhang II gemäß VO Nr. 2015/830/EG mit Anhang II gemäß VO Nr. 2015/830/EG Seite 1 von 5 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1. Bezeichnung des Erzeugnisses/ 1.2. Verwendung: Baustoff 1.3. Düsseldorfer Landstraße 395 D-47259

Mehr

Einfache DOC- und TOC-Bestimmung im Abwasser

Einfache DOC- und TOC-Bestimmung im Abwasser Vollzug Umwelt MITTEILUNGEN ZUM GEWÄSSERSCHUTZ NR. 28 Einfache DOC- und TOC-Bestimmung im Abwasser Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL Herausgeber Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

Mehr

Umweltverträglichkeit von Oberflächen Herausforderungen für Lieferant und Kunde

Umweltverträglichkeit von Oberflächen Herausforderungen für Lieferant und Kunde Umweltverträglichkeit von Oberflächen Herausforderungen für Lieferant und Kunde Kurzvorstellung Unternehmen Dräger / Heyer Einführung in das Thema RoHS : Kurzvorstellung der RL Einführung Oberflächenveredlung

Mehr

4.3.2 FB KS-Negativliste. Stoffe und Zubereitungen oder Stoffe und Zubereitungen in Erzeugnissen

4.3.2 FB KS-Negativliste. Stoffe und Zubereitungen oder Stoffe und Zubereitungen in Erzeugnissen Ersteller: UMB Index: 09 Datum: 02.03.2010 Seite: 1 von 5 1 Zweck Verbot oder Beschränkung von Stoffen Dieses Dokument hat das Ziel, einen umwelt- und arbeitsschutzgerechten Umgang mit Stoffen, Zubereitungen

Mehr

Vom Abfall zum Baustoff

Vom Abfall zum Baustoff Vom Abfall zum Baustoff Eigen- und Fremdprüfung zur Qualitätskontrolle Chemische Untersuchungen wasserwirtschaftlicher Merkmale Chemische Untersuchungen wasserwirtschaftlicher Merkmale Eigenprüfungen:

Mehr

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 277 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der

Mehr

O. G. Piringer. Verpackungen für Lebensmittel VCH

O. G. Piringer. Verpackungen für Lebensmittel VCH O. G. Piringer Verpackungen für Lebensmittel VCH Inhalt Symbolliste XI f 1 Qualitätserhaltung durch Verpackung 1 1.1 Qualität und Haltbarkeit von Lebensmitteln 3 1.2 Aufgaben der Verpackung und Optimierungskriterien

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2016 (OR. en) 5215/16 ADD 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 12. Januar 2016 Empfänger: Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG Neues im Umweltrecht Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG ÖKOPROFIT-Klub München, 17. Mai 2006 16.05.2006 1 Richtlinie 2002/96/EG WEEE-Richtlinie vom 27. Januar 2003 (Waste Electrical and Electronic

Mehr

[Lieferdatum] [Datum]

[Lieferdatum] [Datum] CTL GmbH Chemisch-Technologisches Laboratorium Krackser Straße 12 33659 Bielefeld Germany Marion Heyde [fon] +49 521 400 82 89 13 Hoppediz Babytragetücher Frau Schröder [mail] logistika@ctl-bielefeld.de

Mehr

Prüfbericht Nr.: (Seite 1 von 5 Seiten) Untersuchung einer Probe Streusalz nach Vorgaben des Auftraggebers

Prüfbericht Nr.: (Seite 1 von 5 Seiten) Untersuchung einer Probe Streusalz nach Vorgaben des Auftraggebers ::~ eurofins Umwelt Eurofins Umwelt Niederlassung Freiberg Lindenstraße 11 D-09627 Bobritzsch-Hilbersdorf SALZAG SLG Handelsgesellschaft mbh Rennsteigstraße 2-6 98544 Zella-Mehlis Prüfbericht Nr.: 11710404

Mehr

LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise

LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE Gefahrenhinweise Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 angewendet. Bei der Wahl

Mehr

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen

Mehr

Mehr Sicherheit durch Produkttests

Mehr Sicherheit durch Produkttests Mehr Sicherheit durch Produkttests Dr. Holger Brackemann Bereichsleiter Untersuchungen Berlin, 26. November 2013 Gliederung Einige Daten und Fakten zur Stiftung Warentest Vorgehen bei der Durchführung

Mehr

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) TRGS 002 Seite 1 Technische Regeln für Gefahrstoffe Ausgabe: Mai 2002 ergänzt bis: BArbBl. Heft 10/2005 Übersicht über den Stand der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 002 Die Technischen Regeln

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung 1907/2006/EG mit Anhang II gemäß VO Nr. 2015/830/EG

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung 1907/2006/EG mit Anhang II gemäß VO Nr. 2015/830/EG Seite 1 von 5 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1. Bezeichnung des Erzeugnisses/ 1.2. Verwendung: Baustoff 1.3. Industriegebiet Kelzer Busch 50171 Kerpen-Blatzheim Tel.: 02275-9180 Fax:

Mehr

Biozid-Produktes. Bundesinstitut für Risikobewertung Vergiftungs- und Produktdokumentation Postfach Berlin Datum

Biozid-Produktes. Bundesinstitut für Risikobewertung Vergiftungs- und Produktdokumentation Postfach Berlin Datum Bundesinstitut für Risikobewertung Vergiftungs- und Produktdokumentation Postfach 12 69 42 10609 Berlin Datum Mitteilung eines Gemisches Biozid-Produktes (Erstmalige Mitteilung nach 16 e Abs. 1 des Chemikaliengesetzes)

Mehr

Feuerzement. Gefährliche Inhaltsstoffe. SICHERHEITSDATENBLATT GEM: 91/155/EWG Druckdatum Seite 1/6

Feuerzement. Gefährliche Inhaltsstoffe. SICHERHEITSDATENBLATT GEM: 91/155/EWG Druckdatum Seite 1/6 Druckdatum 12.09.2012 Seite 1/6 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Hydraulischer Setzmörtel aus feuerfesten keramischen Stoffen. Angaben zum Hersteller/Lieferant: HKF Kaminat

Mehr

Fragebogen zur Bewertung von Akkumulatoren

Fragebogen zur Bewertung von Akkumulatoren Fragebogen r Bewertung von Akkumulatoren Ausgabe: November 2012 SuperDrecksKëscht B.P. 43 L-7701 Colmar-Berg Tel. : 00352 488 216 1 Fax : 00352 488 216 255 Email : info@sdk.lu www.sdk.lu www.clever-akafen.lu

Mehr

Neues zum Europäischen Abfallkatalog

Neues zum Europäischen Abfallkatalog Umwelt aktuell 12: Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht am 18.06.2013 in Hannover Niedersächsisches Ministerium Neues zum Europäischen Abfallkatalog - Dipl.-Ing. Gunther Weyer - Der bestehende Europäische

Mehr

Eberhard-Finckh-Straße D-89075 Ulm (Donau) Germany

Eberhard-Finckh-Straße D-89075 Ulm (Donau) Germany Eberhard-Finckh-Straße 39 D-89075 Ulm (Donau) Germany Handelsname: S-U-ISOSOFT EG - Sicherheitsdatenblatt, 5-seitig (gemäß 91/155/EWG) Nr. 8102 Druckdatum: 06/96 letztmalige Überarbeitung am: 01. Stoff-/Zubereitungs-

Mehr

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der

Mehr

Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV

Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV SBB 14. April 2016 Wie praktisch vorgehen Dipl.-Ing. Ulf Berger SenStadtUm Berlin IX B 2 Beispiele /Änderungen 1 Vollzugshinweise

Mehr

Mindestumfang der Untersuchungsparameter und -verfahren für die Notifizierung von Untersuchungsstellen nach 25 des Landesabfallgesetzes

Mindestumfang der Untersuchungsparameter und -verfahren für die Notifizierung von Untersuchungsstellen nach 25 des Landesabfallgesetzes Mindestumfang der Untersuchungsparameter und -verfahren für die Notifizierung von Untersuchungsstellen nach 25 des Landesabfallgesetzes Anlage 1 zum RdErl. vom 27.8.2015 Die Gliederung der nachfolgend

Mehr