Rechenschaftsbericht zum XVII. Verbandstag 2016 in Berlin
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- Fritzi Martin
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1 Rechenschaftsbericht zum XVII. Verbandstag 2016 in Berlin Dieser Bericht umfaßt den Zeitraum vom 8. November 2014 bis zum 16. April Er knüpft an den (Zwischen)Bericht zum XVI. (außerordentlichen) Verbandstag an, der am 25. April 2015 tagte und sich auf die verbandspolitische Situation des ABiD konzentrierte. Diese hatte seinerzeit durchaus krisenhafte Züge. Sie sind inzwischen weitgehend geglättet. Dazu mehr in dem Teil dieses Berichts, der sich mit der verbandsinternen Entwicklung befaßt. 1. Zur behindertenpolitischen Situation in Deutschland Die Bundesregierung arbeitet z.z. an drei großen Gesetzesvorhaben, die weit-reichende Auswirkungen auf die Lebens- und Teilhabebedingungen von Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen und deren Angehörige haben könnten. Auch die Arbeitsbedingungen für Selbsthilfe- und Selbstvertretungs-organisationen wie den ABiD könnten sich erheblich verändern. Es handelt sich um das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG), um die Novellierung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BGG) und das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) Pflegeabsicherung / Assistenz Unsere Erwartungen sind hoch. Aber sehr vieles deutet darauf hin, daß sie enttäuscht werden. Am konkretesten erkennt man das im Pflegebereich. Ein zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist ja bereits in Kraft. Und was veränderte es? Sehr wenig. Und wo, dann anders als die Ankündigungen und blumigen Einleitungs-paragraphen versprechen stärken sie nicht die assistierende Pflege bzw. die pflegende Assistenz zu Hause sondern professionelle Pflege-Anbieter im stationären bzw. ambulanten Bereich. Familienpflege, nachbarschaftliche Hilfe und/oder anderweitige ehrenamtliche Assistenz (z.b. im Freundeskreis) geht weitgehend leer aus. Das Konzept der persönlichen Assistenz bleibt unberücksichtigt. Ähnliches ist auch im PSG III zu befürchten. Selbst dann, wenn endlich ein moderner, teilhabe-orientierter Pflegebegriff den es ja längst gibt zugrunde gelegt werden sollte, bliebe die Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder weit hinter den Erwartungen und Hoffnungen auf eine menschenrechtsbasierte Pflege- und Assistenzabsicherung zurück. Es besteht sogar die große Gefahr, daß Menschen mit Demenz gegen körperlich, psychisch, geistig und/oder sinnesbeeinträchtigte Personen ausgespielt werden. Da das Gesamtvolumen an Ausgaben nur mäßig ansteigen soll, ist mit Einschränkungen bei den bisher schon Anspruchsberechtigten zu rechnen, weil ja eine große Anzahl neuer Anspruchsberechtigter hinzukommt.
2 Bundesgleichstellungsgesetz (Barrierefreiheit) Aber auch der Entwurf für die Novellierung des BGG enttäuscht. Zwar wird darin sehr detailliert festgeschrieben, daß es eine Fachstelle für Barrierefreiheit geben soll, wie sie ausgestattet und wo sie angesiedelt wird, aber dieser Forderung aus der Behindertenbewegung hätte die Regierung auch ohne Gesetz einfach per interner Festlegung nachkommen können. Die Aussicht auf eine gewisse Form institutioneller Förderung von Selbstvertretungsorganisationen ebenfalls eine Uraltforderung des ABiD bleibt hingegen äußerst vage auf eine Verordnungsermächtigung reduziert. Und auch das von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgegebene Instrument der angemessenen Vorkehrungen, mit dem dort individuelle (Übergangs)Lösungen geschaffen werden sollen, wo umfassende Barrierefreiheit momentan noch nicht herstellbar ist, bleibt weit unterbelichtet. Das Hauptproblem dieser Gesetzesnovelle besteht aber darin, daß es wieder die Privatwirtschaft schont. Anstatt umfassende Barrierenvermeidung und Barrierenbeseitigung in allen Bereichen vorzuschreiben, beschränkt sich das Gesetz wieder nur auf Bauten des Bundes. Das aber stand schon vor 15 Jahren im Gesetz. Ein Fortschritt ist nicht erkennbar. Im Gegenteil: Das anderthalb Jahrzehnte lange Verschleppen der Umsetzung und Nichtstun wird im Nachhinein noch billigend in Kauf genommen. Erforderlich wäre aber, die Schuldigen auch innerhalb der Beamtenschaft zu finden und ihr gesetzeswidriges (Nicht)Handeln zu ahnden. Bundesteilhabegesetz Noch problematischer ist es mit dem in Aussicht gestellten BTHG. Zwar veranstaltete die Regierung nach der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag wieder eine aufwändige Expertenbefragung, an der sich für den ABiD Peter Braun intensiv beteiligte, aber irgendein greifbares Ergebnis ist noch immer nicht in Sicht. Im Gegenteil: Bei jeder Gelegenheit dämpfen die Regierungsbeamten unsere Erwartungen weiter. Da das oberste Prinzip nicht die menschenrechtsbasierte Teilhabeermöglichung sondern die schwarze Null im Bundeshaushalt ist, bleiben unsere berechtigten Ansprüche unerfüllt. Aber mit der UN- Behindertenrechts-konvention halten wir ein verbindliches Dokument in den Händen, das unsere Rechte bekräftigt. Die Staatenprüfung, die im März v.j. stattfand, stärkt unsere Position zusätzlich. Deshalb bleibt der ABiD bei seinen wichtigsten Forderungen: Behindertenpolitik muß endlich als Menschenrechtspolitik verstanden und aus dem bevormundenden Fürsorgerecht für Arme vollständig herausgelöst werden! Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Betroffenen und von deren Familien! Freie und selbstbestimmte Teilhabeermöglichung (auch bei hohem Assistenz-bedarf) in jedem Lebensalter und für alle Beeinträchtigungsgrade! Ermöglichung der freien Wahl des Wohnorts und der Wohnform! Unabhängige Beratung (möglichst peer to peer)! Umfassende Barrierefreiheit in allen Bereichen (schrittweise aber mit erkennbaren Fortschritten herstellen)! Abschaffung diskriminierender und/oder stigmatisierender Gesetze und Verordnungen (z.b. 13 Bundeswahlgesetz)
3 Verläßliche institutionelle Förderung von Selbstvertretungsorganisationen (z.b. des ABiD) Anhebung der Geldleistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI) auf das Niveau der Sachleistungen, um der häuslichen und familienbasierter pflegender Assistenz tatsächlich Vorrang vor stationärer oder anderweitiger institutioneller Pflegeabsicherung zu verschaffen! Arbeitsassistenz für ehrenamtliche Arbeit! 2. Zur verbandspolitischen Entwicklung Der Schatzmeister / Die Finanzen Hinter uns liegen anderthalb durchaus turbulente Jahre. Immerhin mußten wir sogar einen außerordentlichen Verbandstag durchführen. Und diejenigen, die dabei waren, erinnern sich gewiß noch an die kritische Debatte, die wir zufällig genau im Monat unseres 25jährigen Bestehens führten. Einige der seinerzeitigen Kritikpunkte die insbesondere unsere Finanzsituation betrafen konnten zwischenzeitlich abgebaut oder zumindest reduziert werden. Das ist nicht zuletzt das Verdienst unseres nachgewählten Schatzmeisters Sebastian Haupt, der sich soweit das von Thüringen aus und neben einer hauptberuflichen Tätigkeit möglich war gut einarbeitete und (s)eine (neue) Ordnung einführte. Sein Finanzbericht zeigt auf, wo wir inzwischen stehen. Mit Plus und Minus. Der neue Vorstand muß und wird auf dem Konsolidierungswege weiter gehen. Zu Beginn diesen Jahres verließ uns leider Heike Kositz, die viele Jahre lang unsere Buchhaltung in Ordnung hielt. Deshalb haben wir seit Februar einen neuen Buchhalter: Frank Viohl. Auch er wird unsere Finanzen gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Schatzmeister sorgfältig pflegen. Ausstehende Fragen Ein weiterer Diskussionspunkt unseres außerordentlichen Verbandstages betraf einige Punkte in unserer Satzung, die mißverständliche Auslegungen möglich machen. Insbesondere handelt es sich um die Stellung von Einzelmitgliedern und die Möglichkeit der Stimmübertragung. Die Lösung dieser Fragen steht noch aus. Der neue Vorstand muß die Überarbeitung unserer Regularien (einschließlich verschiedener Ordnungen) vornehmen. Gremienarbeit Trotz dieser krisenhaften Lage vollbrachte der ABiD im Berichtszeitraum auch einige durchaus beachtliche Leistungen. Beispielsweise gelang es uns, die Gremienarbeit auf Bundesebene kontinuierlich fortzusetzen. Peter Brauns Mitarbeit im hochrangigen Expertengremium wurde bereits genannt. André Nowak vertrat uns nicht nur in der NatKo, sondern er wurde dort inzwischen auch zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Dazu können wir ihm gratulieren. Und für seine gute Arbeit dort sollten wir ihm herzlich danken.
4 Als Vorsitzender bringe auch ich weiterhin in verschiedenen Gremien unsere ABiD- Positionen ein. Um nur zwei zu nennen: Die Generalversammlung des Europäischen Behindertenforums (EDF) und die Versammlung der Internationalen Vereinigung von Behindertenverbänden postsowjetischer Staaten (IVB), in der wir einen Gaststatus inne haben. Sekretariatsführung des Deutschen Behindertenrates (DBR) Von besonderer Bedeutung für den ABiD war im vergangenen Jahr die Führung des Deutschen Behindertenrates (DBR). In erster Linie ist hier das ehrenamtliche Engagement unseres Ehrenvorsitzenden, Dr. Detlef Eckert, zu nennen, der den Arbeitsausschuß koordinierte. Im Sekretariat arbeiteten Jane Morgenthal, Kathleen Schmid und Heike Kositz, zu denen sich Mitte des Jahres auch Elisabeth Scheier gesellte. Unsere Arbeit wurde positiv bewertet. Wir erhielten bei der Staffelstab-Übergabe an den VdK Lob von unseren DBR- Partnern. Inhaltlich gehörte zur DBR-Arbeit die Weiterentwicklung behindertenpolitischer Positionen. Das findet im Arbeitsausschuß statt. Und der Sprecherrat, dessen Vorsitzender ich sein durfte, führte Gespräche auf Regierungsebene (Bundeskanzlerin, Sozialministerin, Justizministerium, Familienministerium). Der Finanzminister verweigerte uns leider das Gespräch. Auch eine große Konferenz auf EU-Ebene, die in Tallin stattfand, gehörte zu den Gremien, in denen ich den DBR repräsentieren durfte. Insgesamt gesehen können wir also konstatieren, daß wir unsere Stellung innerhalb des DBR festigten. Intereuropäische Zusammenarbeit Die intereuropäische Zusammenarbeit mit unseren Partnern von der IVB ist insofern eine besondere Herausforderung, als sie stets mit besonders hohen (Reise)Kosten verbunden ist. Trotzdem konnte eine kleine ABiD-Delegation im September nach Tblissi (Georgien) zu einem mehrtägigen Erfahrungsaustausch über Arbeits-bedingungen für Menschen mit Behinderungen reisen. Und umgekehrt gelang es uns, im November einen vom Außenministerium und der Stiftung West-Östliche Begegnungen geförderten Erfahrungsaustausch zur Erarbeitung und dem Umgang mit Schattenberichten für den UN- Fachausschuß zu organisieren. Dafür gebührt insbesondere Edda Gehrmann und Dr. Cornelia Seifert großer Dank. Erfreulich ist auch, daß unser Berliner Landesverband (BBV) ein ähnliches Rahmenabkommen zur Zusammenarbeit mit dem Moskauer Behindertenverband hat wie wir mit der IVB. So begab es sich, daß auch etliche Moskauer Gäste zeitweilig an dieser Konferenz teilnahmen. Außerdem und das krönte einen mehrjährigen Verhandlungsprozeß, in dem der ABiD die Vermittlerfunktion hatte unterzeichneten der IVB-Vorsitzende, Vassili Nazarenko, und der EDF-Generalsekretär, Rudolfo Cattani, am Rande der Tagung ein Kooperationsabkommen zwischen IVB und EDF.
5 25-Jahrfeiern / Schirmherrin Wie bereits kurz erwähnt: Im vergangenen Jahr wurde der ABiD 25 Jahr alt. Das feierten wir mit finanzieller Förderung durch den PARITÄTischen Gesamtverband zweimal. Im August luden wir unsere Mitglieder nach Berlin ein, um fröhlich zu feiern. Um die Organisation dieses Festes machten sich Klaus Heidrich und unsere Bürofrauen verdient. Leider entsprach die Teilnehmerzahl nicht unseren Erwartungen. Ob das am Termin (Sommerferien) oder allgemeinem Desinteresse lag, wissen wir nicht. Eine zweite Feier richteten wir mit unseren IVB-Freunden im November aus. Diese darf als sehr gelungen bewertet werden. Im Rahmen dieser 25-Jahrfeier verabschiedete sich auch unsere Gründungs-Schirmherrin, Frau Dr. Sabine Bergmann-Pohl, von uns. Sie will immer weniger Funktionen ausüben. Das muß respektiert werden. Aber man darf sagen, daß es uns gelang, den Abschied inmitten der vielen ausländischen Gäste die sie und ihre Schirmherrschaft mit Lob und Komplimenten überhäuften zu einem wunderbaren Erlebnis werden zu lassen. Projekt Alt Werden mit Behinderung Unsere vielleicht bedeutendste Arbeit sei zuletzt, aber nicht als letztes genannt: Das Projekt Alt werden mit Behinderung mittendrin, ein Leben lang läuft sehr gut. Das ist in erster Linie unserm Projektleiter Lutz Kaulfuß zu verdanken, den wir nachdem uns die ehemalige Geschäftsführerin auch als Projektleiterin ausfiel für diese Aufgabe gewinnen konnten. Unter seiner Leitung gelang es nicht nur, den anfangs eingetreten Zeitverzug von rund zwei Monaten fast gänzlich wettzumachen, sondern die Arbeit so zu strukturieren, daß wir mit interessanten inhaltlichen Ergebnissen rechnen können. Zum (bisherigen) Erfolg der Projektarbeit trugen auch unsere Stamm- Bürofrauen wesentlich bei. Namentlich erwähnt werden sollen aber auch Frau Prof. Dr. Swantje Köbsel von der Alice-Salomon-Hochschule (ASH), unserer Projektpartnerin, und Annika Schmalenberg, die während der Projektarbeit eher zufällig entdeckt wurde. Sie hatte sich ursprünglich nur als Interviewerin gemeldet. Doch es stellte sich rasch heraus, daß ihre Ausbildung sie hervorragend dafür qualifiziert, auch an der Auswertung der Interview-Ergebnisse mitzuwirken. Zwar erlebte das Projekt aufgrund eines größeren Software-Problems im Dezember nochmals einen zeitlichen Rückschlag von rund vier Wochen, wir sind aber zuversichtlich, auch diesen erneuten Verzug dank des großen Engagements der Beteiligten wieder aufholen zu können. Noch in diesem Monat wird der Projekteirat, der unter der Leitung von Marcus Graubner zu einem wichtigen internen Gremium des Projekts avancierte, erneut zusammentreten und die nächsten Schritte beraten. Da wir just in dieser Woche auch den Bewilligungsbescheid für eine würdige Präsentation der Projektergebnisse erhielten, kann ich Euch, liebe Delegierte, jetzt schon bitten, den 8./9. September vorzumerken: An diese Tagen werden wir in der ASH der Öffentlichkeit wahrscheinlich einige überraschende Ergebnisse vorstellen können.
6 Selbsthilfe- und Selbstvertretungs-Organisation Soweit der Bericht über unsere Arbeit der letzten anderthalb Jahre. Wie Ihr seht, gibt es durchaus erhebliche Probleme. Diese sind für Selbsthilfeorganisationen nicht unüblich, aber besser wäre, wenn wir sie nicht hätten. Zumal wir uns ja nicht zuletzt als Selbstvertretungsorganisation verstehen, die auf Bundesebene quasi als Dienstleistung für Euch in den Landes-, Kreis- und Ortsverbänden (behinderten) politische Prozesse mitgestaltet. In diesem Zusammenhang sei schon mal darauf hingewiesen, daß heute auch ein Antrag auf der TO steht, der LIGA Selbstvertretung beizutreten, die sich im Dezember v.j. gründete. Das muß gut überlegt sein, denn die Statuten dieser LIGA enthalten einige Punkte, die mit unserem ABiD-Selbstverständnis nicht übereinstimmen. Wenn dort beispielsweise verlangt wird, daß der Vorstand zu 100% aus Menschen mit Beeinträchtigungen bestehen muß, erscheint mir das eher exklusiv als inklusiv. Ich bin also auf die Debatte und unsern Beschluß gespannt. Zwei persönliche Bemerkungen Erlaubt mir bitte noch zwei persönliche Bemerkungen zur heute bevorstehenden Wahl: Dr. Jürgen Hildebrand, der uns u.a. im Bundeskompetenzzentrum Barrierefrei (BKB) hervorragend vertrat, wird nicht wieder kandidieren. Ich kann Euch nur bitten, ihm mit einem überaus herzlichen Applaus zu danken. Ich schätze seine Klugheit, seine Unaufgeregtheit, seine Konsensfähigkeit und seine Loyalität überaus hoch. Zweitens: Ich werde heute erneut für den ABiD-Vorsitz kandidieren. Wenn Ihr mir trotz der gemischten Bilanz noch einmal das Vertrauen schenken solltet, würde mich das freuen und mit Stolz erfüllen. Denn noch glaube ich, genügend Kraft und Ideen zu haben, um den ABiD leiten zu können. Aber es wird das letzte Mal sein. Sowohl aus grundsätzliche Erwägungen eine demokratische Organisation braucht auch den Wechsel als auch aus persönlichen: Das Alt werden mit Behinderung ist eben kein rein akademisches Phänomen, sondern es wird für mich zunehmend ein sehr praktisches... Berlin, 16. April 2016 (Berichterstatter: Dr. Ilja Seifert, ABiD-Vorsitzender)
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