Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen Kosten von Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen
|
|
- Michaela Gehrig
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen Kosten von Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen unter besonderer Berücksichtigung des Pflegestärkungsgesetzes II
2 Thorsten Schulz, Referent Recht, BIVA e.v. Jahrgang 1974 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn Tätigkeiten in Unternehmensberatungen, als Rechtsanwalt und im sozialen und Immobilienbereich
3 Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen - unter besonderer Berücksichtigung des PSG II Gliederung des Vortrages: 1. Das Heimentgelt und seine Bestandteile 1.1 Die durchschnittlichen Entgeltbestandteile in NRW 1.2 Die Pflegekosten 1.3 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung 1.4 Die Ausbildungsumlage 1.5 Die Investitionskosten 1.6 Gesamtübersicht über die Kosten in einem Pflegeheim
4 Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen - unter besonderer Berücksichtigung des PSG II Gliederung des Vortrages (Fortsetzung): 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II 2.1 Aus Pflegestufen werden Pflegegrade Die Überleitung in die neuen Pflegegrade Besondere Beachtung der Demenz 2.2 Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) 2.3 Einheitliches Eigenentgelt gegenüber vorherigen Sätzen 2.4 Der Bestandsschutz
5 Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen - unter besonderer Berücksichtigung des PSG II Gliederung des Vortrages (Fortsetzung): 3. Staatliche Hilfen 3.1 Pflegewohngeld Voraussetzungen Berechnung 3.2 Sozialhilfe Voraussetzungen Berechnung 3.3 Unterhalt 3.4 Bestattungskostenvorsorge
6 Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen - unter besonderer Berücksichtigung des PSG II Gliederung des Vortrages (Fortsetzung): 4. Weitere Tipps
7 1. Das Heimentgelt 1.1 Das durchschnittliche Heimentgelt in Nordrhein Westfalen täglich monatlich Pflegekosten (2013)* 66, ,52 Unterkunft & Verpflegung (2013)* 29,32 891,33 Ausbildungsumlage (2015)* 3,69 112,18 Investitionskosten (2014)* 17,46 530, Gesamt 3549,81 davon Pflegeversicherung 1500,25 *Quellen: /
8 1. Das Heimentgelt bisher 1.2. Die Pflegesätze - Bezeichnung für die in der jeweiligen Pflegestufe in der Einrichtung für die Pflege anfallenden Entgelte - Werden durch die Pflegesatzparteien ausgehandelt
9 1. Das Heimentgelt bisher Die Pflegesatzparteien - Die Pflegesatzparteien: Träger der Einrichtung Pflegekassen Träger der Sozialhilfe Arbeitsgemeinschaften der zwei letztgenannten - Verhandeln Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze für die einzelnen Pflegestufen nach 85 SGB XI.
10 1. Das Heimentgelt bisher Ermittlung der Kosten bei verändertem Pflegebedarf - Pflegebedarf steigt meist im Laufe eines Heimaufenthaltes - bei vermehrtem Bedarf höhere Sach- und Personalkosten - um gestiegenen Kosten decken zu können, muss die Einrichtung die Möglichkeit haben, höhere Pflegekosten abzurechen - Recht der Einrichtung, vom Bewohner die Beantragung einer Überprüfung der Pflegestufe gegenüber der Pflegekasse zu verlangen - Leistet Bewohner nicht Folge, kann ab zweitem Monat nach Verlangen die nächsthöhere Pflegestufe abgerechnet werden - Grundlage: 87a Absatz 2 SGB XI
11 1. Das Heimentgelt bisher Höhere Pflegestufe = höhere Kosten für den Bewohner Durchschnitt 2013 in Nordrhein-Westfalen: Kosten Pflegevers. Eigenanteil Pflegestufe 1: 1.418,78 * 1.064,00 354,78 Pflegestufe 2: 2.008,53 * 1.330,00 678,53 Pflegestufe 3: 2.619,57 * 1.612, ,57 *Quelle:
12 1. Das Heimentgelt bisher 1.3 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung - Verhandlung der Kostensätze durch die Pflegesatzparteien - Kosten Unterkunft umfassen: - Wärme, Strom, Wasser - Freizeitgestaltung (Veranstaltungen) - Wartungskosten - Kosten für Verpflegung bei Sondenernährung zu mindern - Rechtsgrundlage: 87 SGB XI
13 1. Das Heimentgelt bisher 1.4 Die Ausbildungsumlage - Grundsätzlich Kosten für Ausbildung nur in den ausbildenden Einrichtungen - Möglichkeit, Kosten der Ausbildung auf alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen umzulegen, in NRW genutzt - Ausbildungsumlage im Jahr 2015 aktuell: 3,67 - Rechtsgrundlage: 87 a SGB XI
14 1. Das Heimentgelt bisher 1.5 Die Investitionskosten - Zusätzlicher Anteil an den Pflegeheimkosten - Durchschnitt in Nordrhein Westfalen 2014: 17,46 täglich* 530,78 monatlich 6.369,36 jährlich - Keine Aushandlung zwischen Träger und Pflegesatzparteien *Quelle:
15 1. Das Heimentgelt bisher Definition der Investitionskosten - Kosten für: - Herstellung - Anschaffung - Ergänzung - Instandhaltung - Instandsetzung - Miete - Pacht - Erbbauzins - Nutzung und Mitbenutzung von Gebäuden - sonstige abschreibungsfähiger Anlagegüter - Umlegbar auf den Bewohner - Rechtliche Grundlage: 82 Absätze 3 und 4 SGB XI - Betriebswirtschaftlich: gesamtes gebundenes Kapital einer Investition
16 1. Das Heimentgelt bisher Investitionskosten am Beispiel Mietshaus - Haus für 8 Parteien - gleiche Quadratmeterzuschnitte - Baukosten: Ziel: Amortisation in 30 Jahren (= üblicher Abschreibungszeitraum nach AfA) - Zinsen aus Eigenkapitalverzinsung - Zinsen aus Fremdkapitalverzinsung (Bankkredit) - Nichtbeachtung: Instandhaltung, Instandsetzung
17 1. Das Heimentgelt bisher Beispiel Mietshaus Baukosten: Kreditkosten: ca (30 Jahre, 2,5 % p.a.) InvestKosten Jährlich Je Partei Je Monat 466 Nicht enthalten: Inventar, Instandhaltung, Instandsetzung, wie in Einrichtungen!
18 1. Das Heimentgelt bisher Investitionskosten: Geförderte und Nichtgeförderte Einrichtungen Geförderte Einrichtung: - Genehmigung der gegenüber Bewohner berechenbaren Investitionskosten durch die zuständige Behörde (in NRW Landschaftsverbände) Nicht geförderte Einrichtung: - Lediglich Pflicht zur Anzeige der gegenüber Bewohner berechneten Investitionskosten
19 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2.1 Aus Pflegestufen werden Pflegegrade Aus drei Pflegestufen (plus Härtefallregelung) werden fünf Pflegegrade. Nicht wie bisher an Zeit bemessen, sondern nach Punktzahlen im sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
20 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Überleitung der alten Pflegestufen in neue Pflegegrade Überleitung geschieht ohne neue Begutachtung. Sogenannter Stufensprung : Alte Pflegestufe + 1 = neuer Pflegegrad. Bsp.: Pflegestufe 1 = Pflegegrad 2.
21 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade Besonderheit Demenz Besonderheit bei dementen Personen: Pflegestufe + eingeschränkte Alltagskompetenz = Doppelter Stufensprung. Bsp.: Pflegestufe 1 + EAK = Pflegegrad 3 (statt 2).
22 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2.2 Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) Auswirkungen auf Pflegeheimkosten: Aus unterschiedlichen Sätzen für die unterschiedlichen Pflegestufen werden einheitliche Sätze für alle Pflegegrade. Vereinfacht: Alle Entgelte addiert und auf alle Bewohner gleichmäßig verteilt.
23 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2.3 Einheitliches Eigenentgelt gegenüber vorherigen Sätzen Beispiel: Eigenanteil Pflegestufe I = 500 Eigenanteil Pflegestufe II = 1000 Eigenanteil Pflegestufe III = 1500 Bei drei Bewohnern = Gesamteigenanteil Verteilt auf drei Bewohner = 1000 je Bewohner EEE. Resultat: Bewohner Pflegestufe I zahlt mehr, Pflegestufe II bleibt gleich, Pflegestufe III zahlt weniger.
24 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2.4 Der Bestandsschutz Bestandsschutzregelung für Bewohner in Pflegeeinrichtungen Pflegeversicherung übernimmt Kosten für Differenzbetrag zwischen Entgelt am und am auch für die Zukunft, selbst wenn die Kosten steigen. Wer weniger zahlen muss als bisher bleibt besser gestellt.
25 3. Staatliche Hilfen 3.1 Pflegewohngeld Bei Bewohnern in einer geförderten Einrichtung: Übersteigt Eigenanteil eigenes Einkommen, werden maximal volle Investitionskosten durch Pflegewohngeld übernommen. Bei nicht geförderten Einrichtungen: Nur Sozialhilfe, ggf. Wohngeld, möglich.
26 3. Staatliche Hilfen Voraussetzungen Pflegewohngeld Pflegewohngeld wird geleistet wenn: - Einkommen nicht ausreicht um laufende Kosten voll zu decken - Schonvermögen den Betrag von (Alleinlebende) bzw (zusammenlebende Paare) nicht übersteigt. Maximal Übernahme der vollen Investitionskosten. Kein Elternunterhalt.
27 3. Staatliche Hilfen Berechnung Pflegewohngeld Berechnung: (vereinfacht) Einkommen: 2.500, , ,- Abzüglich Taschengeld: 110,- 110,- 110,- Verbleibendes EK: 2.390, , ,- Eigenanteil ohne Investkosten: 2.100, , ,- Verbleibendes EK: 290,- 40,- - bis zu 50 zusätzlicher Eigenbehalt: 50,- 40,- - Verbleibendes EK: 240,- - - Investitionskosten: 600,- 600,- 600,- Bedarf 360,- 600,- 710,- Pflegewohngeld 360,- 600,- 600,-
28 3. Staatliche Hilfen 3.2 Sozialhilfe Reicht Einkommen nicht aus, und/oder kann Pflegewohngeld Bedarf nicht decken, kommen Leistungen Sozialhilfe in Betracht. Diese deckt ungedeckte Kosten der Pflege in Pflegeheim, sofern Pflegeheim - Notwendig - Angemessen ist und übrige Voraussetzungen erfüllt sind.
29 3. Staatliche Hilfen Voraussetzungen Voraussetzungen der Sozialhilfe in vollstationären Einrichtungen: - Mindestens Pflegegrad 2 (Pflegestufe I) - Einkommen reicht nicht aus, um alle Kosten zu decken, auch nach Abzug aller Sonstigen Leistungen - Vermögen liegt nicht über (Einzelperson) bzw (zusammenlebende Paare)
30 3. Staatliche Hilfen Berechnung Sozialhilfe Berechnung: (vereinfacht) Einkommen: 2.100, ,- Abzüglich Taschengeld: 110,- 110,- Verbleibendes EK: 1.990, ,- Eigenanteil inkl. Investkosten: 2.700, ,- Pflegewohngeld 600,- - Verbleibender Bedarf: 110,- 710,- Sozialhilfe 110,- 710,-
31 3. Staatliche Hilfen 3.3 Unterhalt Nach bürgerlichen Gesetzbuch schulden Verwandte in aufsteigender/absteigender Linie untereinander Unterhalt. Bei Sozialhilfe geht Unterhaltsrecht auf Träger der Sozialhilfe über.
32 3. Staatliche Hilfen 3.4 Bestattungskostenvorsorge Zusätzlich zu den Schonbeträgen Bestattungskostenvorsorge möglich. Bei Bestattungsinstitut wird dabei Geldbetrag zur Tragung von Bestattungskosten hinterlegt. Dabei Höhe auf angemessene, ortsübliche Bestattungskosten begrenzt.
33 4. Tips zur Beantragung von Leistungen Leistungen der Grundsicherung im Alter und Pflegewohngeld nur auf Antrag möglich. Frühzeitig beantragen. Bei plötzlich notwendig werdendem Umzug in Pflegeheim auch die bisherigen Mietkosten und Umzugskosten bedenken, ggf. auch dafür Sozialhilfe beantragen. (Mietvertrag ist nicht fristlos kündbar!) Bestattungskostenvorsorge nicht kurz vor Erreichen der Schonbetragsgrenze betreiben, da sonst Herbeiführen von Bedürftigkeit.
34 5. Beratungsdienst der BIVA Der Informations- und Beratungsdienst zum Heimentgelt und staatlichen Hilfen berät täglich von 8.30 bis 16:30 Uhr alle Anrufe zu Einrichtungen in NRW kostenfrei. Tel. : (0) Fax: heimkosten.nrw@biva.de
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Pflegeheimkosten in NRW. Was zahlt der Verbraucher heute und in Zukunft? Bundesinteressenvertretung für alte und Pflegebetroffene Menschen e.v.
Pflegeheimkosten in NRW Was zahlt der Verbraucher heute und in Zukunft? Bundesinteressenvertretung für alte und Pflegebetroffene Menschen e.v. Das Heimentgelt seine Bestandteile, rechtliche Grundlagen
MehrPFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz
PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz www.heidehaus.de Inhaltsverzeichnis 5 Pflegestärkungsgesetz Was bedeutet das neue Gesetz? 8 Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsrichtlinie
Mehr2. Pflegestufen werden Pflegegrade
Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Pflegestufen werden e... 2 3. Kosten... 4 3.1 Grundsätzliches... 4 3.1.1 Ein- und Auszug... 4 3.1.2 Abwesenheiten... 5 3.2 Pflegekosten... 7 3.2.1 Beträge... 9 3.2.2 Bestandschutz...
MehrDie Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:
Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.
MehrTHERESIA-ALBERS-STIFTUNG. Heimkosten - Info. Herzlich Willkommen im Altenheim St. Josef
Heimkosten - Info Herzlich Willkommen im Altenheim St. Josef Vollstationäre Pflege Wer hat Anspruch? Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt, hat der Versicherte
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage
MehrAusweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds
PSG I (seit 01.01.2015): Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG II (seit 01.01.2016): Einführung
MehrGut leben im Heim. Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013
Gut leben im Heim Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Änderungen zum 1. Januar 2016 PSG II, Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Unterhalt Stand: Januar 2016 Am 1. Januar 2016 ist der zweite Teil
MehrELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am
ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am 11.09.2013 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit 1989 Rechtsanwalt seit
MehrInformationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim
Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Wir begleiten Menschen. Wir ermöglichen mit unseren vielfältigen Angeboten älteren Menschen einen individuellen und selbstbestimmten Lebensweg, den
MehrDas Heimentgelt in NRW
Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.v. Das Heimentgelt in NRW Kosten in Pflegeheimen, Pflegewohngeld und Sozialhilfe gefördert vom: Inhalt 1. Einleitung...5 2. Das Heimentgelt...7
MehrVortrag von Frau Oehl / AWO. Pflegeversicherung
Pflegeversicherung Allgemeines Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist, hat auch Ansprüche auf Leistungen. Wer als pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes anerkannt wird, ist im SGB XI
MehrInformationen für Beihilfeberechtigte
Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind
MehrPflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
MehrPflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94
MehrA N T R A G auf Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach 82 Abs. 3 SGB XI, 74 ff AVSG i. d. Fassung v
A N T R A G auf Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach 82 Abs. 3 SGB XI, 74 ff AVSG i. d. Fassung v. 08.12.2015 Träger... Einrichtung... Regierungsbezirk... Ansprechpartner...
MehrWie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren
Wie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren Eine Handreichung für stationäre Einrichtungen www.wir-stärken-die-pflege.de Sehr geehrte Damen und
MehrVon Pflegestufen zu Pflegegraden
1 5 2 I 3 II III 4 Von Pflegestufen zu Pflegegraden Pflegestärkungsgesetz II - Was ändert sich? 0 Pflegestufe vorhandene Demenz * Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der
MehrHilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle
Hilfen für Pflegebedürftige Die neuen Pflegeleistungen 2017 1 Gabriele Knöpfle 2 Landratsamt Bodenseekreis Gabriele Knöpfle Ganzer Melanie Haugg Bodenseekreis Landratsamt Bodenseekreis Glärnischstr. 1-3,
MehrBeihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege
Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen
MehrDas neue Pflege. PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017
Das neue Pflege stärkungsgesetz PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum 1. Januar 2017 tritt die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen in Kraft.
MehrANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH
ANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Haus Hörn des Oratoriums des Heiligen Philipp Neri e.v. Kurzvortrag am 14.10.2014 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit
MehrMüssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder?
Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Referentin: Rechtsanwältin Stephanie Vrey, Kanzlei Seppel & Partner Zeughausstr. 2, 26121 Oldenburg Gesetzesgrundlage: 94 SGB XII Grundsatz:
MehrAnbau Gültig ab
Anbau Gültig ab 01.01.2015 Pflegestufe 0 Pflegebedingter Aufwand 31,61 31,61 Summe 84,01 77,07 Monatliches Gesamtentgelt 2.520,30 2.312,10 Anteil der Pflegekasse 0,00 0,00 Verbleibender Eigenanteil 2.520,30
MehrLeistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
1 Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Stand: 01.06.2015 für die Häuser Bethanien, Bethlehem, Bethel und Tabea ohne Pflegestufe Pflegebedingte Kosten 30,87 956,97 30,87 956,97
Mehr2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA
+ 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA Pflege am 12. September 2016 in Münster Manuela Anacker neu gedacht? + Daten und Fakten 2,9 Mio. Überführungs-/ Änderungsbescheide!!!!!!! Quelle: Bundesamt für
MehrIm Pflegefall bestens versorgt
Im Pflegefall bestens versorgt Die Deutsche PrivatPflege ist und bei Demenz für Sie da. Mit finanzieller Leistung und persönlichem Service. Bleiben Sie selbstbestimmt Was heute noch selbstverständlich
MehrWarum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II
Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II gewohntes Vertrauen Warum...... kommt das Pflegestärkungsgesetz II? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen
MehrBegriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:
Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen
MehrFAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen
FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen
MehrEinsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege
Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Stand 05/2013 Agenda 2 Finanzieller Eigenanteil der Pflege System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge Schenkungen Haftung des Ehegatten
MehrNeue Berechnung der Pflegekosten in Nordrhein-Westfalen Was Sie jetzt wissen müssen
Neue Berechnung der Pflegekosten in Nordrhein-Westfalen Was Sie jetzt wissen müssen www.mgepa.nrw.de 2 Neue Berechnung der Pflegekosten Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung
MehrWenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse
VON DER PFLEGESTUFE ZUM PFLEGEGRAD Pflegebedürftige und Angehörige freuen sich auf bessere Leistungen ab dem 1. Januar 2017. Wir erklären Ihnen verständlich die Details. Gehören Sie zu den 2,7 Millionen
MehrWenn im Alter das Geld nicht reicht- Elternunterhalt. Veranstaltung am
Wenn im Alter das Geld nicht reicht- Elternunterhalt Veranstaltung am 27.10.2011 Selbstbestimmung bis zum Lebensende Nadine Schier Rechtsanwältin Königstr. 5a 23847 Rethwisch 04539/8885170 info@kanzlei-schier.de
MehrSozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *
Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung
MehrKreis Höxter - Der Landrat
Informationen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 61 ff Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII) Stand: 01.12.2013 Ist die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause nicht mehr sichergestellt, besteht
MehrBrandenburger Kommission Teupitz, den nach 93 BSHG (BK 93 ) -Land Brandenburg -
Brandenburger Kommission Teupitz, den 19.10.2000 nach 93 BSHG (BK 93 ) -Land Brandenburg - Beschluss Nr. 3 / 2000 vom 19.10. 2000 Vergütungsmitteilung für die Jahre 2001und 2002 für Bewohner in vollstationären
MehrVerbraucherinformation - Pflegewohngeld
Verbraucherinformation - Pflegewohngeld 1. Was ist Pflegewohngeld? Bei Pflegebedürftigen, die in stationären Einrichtungen versorgt werden, gibt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zu den reinen Pflegekosten.
MehrPflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)
Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe
MehrM&B Marketing-Bildung Institut Ltd. Fachverlag London Ltd. 1
Fachverlag London Ltd. 1 Änderung der Pflegesätze ab 2017 Pflegegeld 2016 und 2017 - Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung Pflegegeld 2016 / 2017 Pflege-Stärkungsgesetz II Im Jahr
MehrPflegekosten. Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftige: 2.365. Pflegestufe II für schwer Pflegebedürftige: 2.795
Pflegekosten Wenn Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht sind, müssen sie die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten, die über dem Leistungsbetrag der sozialen Pflegeversicherung liegen. Die
MehrVon der Pflegestufe zum Pflegegrad
Sozial-Info Pflegepolitik Oktober 2016 Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Antworten auf wichtige Fragen Zum 1. Januar 2017 treten umfassende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Pflegebedürftigkeit
MehrSitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II
Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff
MehrEmpfehlung der Pflegesatzkommission gem. 86 SGB XI
Empfehlung der Pflegesatzkommission gem. 86 SGB XI im Lande Niedersachsen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen zur Umsetzung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vom 20.01.2016 Präambel Mit dem
MehrSVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II
SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz
Mehrzwischen sowie den Ersatzkassen
Vereinbarung nach 92c SGB XI zum Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 17.11.2009 für die Umstellung der Pflegesätze zum
MehrAltenhilfe Aus der Praxis für die Praxis
Bayernletter August 2015 Ausgabe 105 Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis Pflegereform: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Das Bundeskabinett hat am 12.08.2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Allgemein Warum gibt es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich
MehrLeistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI)
Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI) Tagung Chambre des salariés zur Pflegeversicherung am 21.04.2015 20.04.2015 Harald Kilian St. Ingbert 1 Referent Harald Kilian Referent Altenhilfe
MehrDie neue BSG-Rechtsprechung zu 82 Abs. 3 SGB XI. Konsequenzen für Dienste und Einrichtungen
Die neue BSG-Rechtsprechung zu 82 Abs. 3 SGB XI Konsequenzen für Dienste und Einrichtungen Dr. Frank Brünner Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Philipp Reichsgrafenstr. 16 79102 Freiburg Tel. 0761/137618-0
MehrPflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege
Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen nachfolgend Träger genannt und der dem der der Pflegekasse bei der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Am Fallersleber
MehrPFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2 (TEIL 1)
PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2 (TEIL 1) An dieser Stelle werden wir Sie bis zum Jahresende über die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetz 2 informieren. Begleitend finden hierzu Informationsveranstaltungen im
MehrFinanzierungsgrundlagen der Altenpflegeheime und der ambulanten Pflegedienste
Finanzierungsgrundlagen der Altenpflegeheime und der ambulanten Pflegedienste ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ressort 9 Gesundheitspolitik, Fachbereich 3 Gabriele Feld-Fritz Juli 2008 - Folie
MehrÖkumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II
Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
MehrSätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung
Änderungen in der Pflegeversicherung Ab dem 1. Januar 2016 gelten kleinere Änderungen hinsichtlich der Pflegeleistungen. Im Zusammenhang mit der Ersatz- und Kurzzeitpflege steigt der Anspruch auf Pflegegeld
MehrMerkblatt Beihilfe Information über vollstationäre Pflege bis Januar 2017
Seite 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Voraussetzungen 2 2.1 Pflegebedürftigkeit 2 2.2 Pflegeeinrichtungen 2 3. Beihilfefähige Aufwendungen 2 3.1 Unterkunft und Verpflegung, 2 3.2 Pflege 2 4. Antragstellung, Abschlagszahlung,
MehrWie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert?
Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert? Folie 1 Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert? Die Pflegelandschaft im Landkreis Cloppenburg Einige Grundgedanken zum Thema Auswahl und
MehrDatenzugang Kennzahlen und Inhalte der kontinuierlichen Berichterstattung Potentielle. 4. Quartal Quartal 2017
Pflegekassenverbänd GKV-SV Daten zu Anpassung und Daten zu Anpassung und Datenlieferung des e auf Landesebene, Neuausrichtung der Neuausrichtung der GKV-SV; Pflegekassenverbänd Rahmenverträge nach 75 SGB
MehrEmpfehlungen des vdek und des bpa zur Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) (Stand: )
Empfehlungen des vdek und des bpa zur Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) (Stand: 10.02.2016) 1 Inhalt Inhalt... 2 1. Einleitung... 3 2. Umstellung der Pflegesätze für die vollstationäre
MehrElternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln
Elternunterhalt Kinder haften für ihre Eltern Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, 51109 Köln Grundvoraussetzungen für die Unterhaltsverpflichtung I. Bedürftigkeit des Elternteils
MehrBeihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege gemäß 39 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege gemäß 39 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Seite 1. Rechtsgrundlage 2 2. Voraussetzungen 2 2.1 Pflegebedürftigkeit 2 2.2 Pflegeeinrichtungen 2
MehrEntscheiden Sie richtig - was Sie noch in diesem Jahr erreichen können
5-Punkte Check Pflegereform 2017 Entscheiden Sie richtig - was Sie noch in diesem Jahr erreichen können Zum Jahreswechsel 2016/2017 tritt eine umfassende Pflegereform in Kraft. Dann sind die bisherigen
Mehrzwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, handelnd durch den/die
Stand: Endgültig Rahmenvereinbarung gem. 86 Absatz 3 SGB XI über ein vereinfachtes Verfahren nach 92 c SGB XI als Übergangsregelung für die Kurzzeitpflege im Saarland zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen,
MehrBARMER GEK Pflegereport 2016: Vorstellung des BARMER GEK Pflegereports 2016 am in Berlin
BARMER GEK Pflegereport 2016: Vorstellung des BARMER GEK Pflegereports 2016 am 24.11.2016 in Berlin Prof. Dr. Heinz Rothgang Thomas Kalwitzki, Dr. Rolf Müller, Rebecca Runte, Dr. Rainer Unger, SOCIUM -
MehrDas Pflegestärkungsgesetz Herausforderungen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen
Das Pflegestärkungsgesetz Herausforderungen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen Dirk Suchanek Leiter des Referats Landesrecht Pflege, Wohn- und Teilhabegesetz Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
MehrMD Aufnahmeantrag stationäre Pflege.doc
C 2.1 MD Aufnahmeantrag stationäre Pflege Hiermit beantrage ich unverbindlich die Aufnahme in die stationäre Pflege des Bethanien e.v. Name: Straße: Vorname: PLZ/Ort: geboren am: Geburtsort: Telefon: Familienstand:
MehrMÜNCH-Stift-APZ GmbH Alten- und Pflegezentrum. Informationen rund um die Kosten eines Aufenthaltes
MÜNCH-Stift-APZ GmbH Alten- und Pflegezentrum Informationen rund um die Kosten eines Aufenthaltes 7. Auflage Juni 2013 Vorwort Die Entscheidung, einen geliebten Angehörigen oder Bekannten in eine stationäre
MehrDas Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013
Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013 Schwerpunkte 1. Verbesserte Leistungen für Demenzerkrankte 2. Betreuungsleistung 3. Zeitleistung und Kombileistung 4. Kurzzeit- und Verhinderungspflege
MehrMerkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress
Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Die Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils in einem Alten- oder Pflegeheim kann teuer werden. Die Betroffenen selbst müssen dafür Renten, sonstige Einnahmen
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Gültig bis
Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Gültig 01.07.2009 bis 30.06.2010 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege nach 41 SGB XI und deren
MehrInhaltsübersicht. Vollstationäre Pflege. Normen 43 SGB XI. Kurzinfo
Vollstationäre Pflege Normen 43 SGB XI Kurzinfo Vollstationäre Pflege kann nach den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen über die Abgrenzung der Merkmale der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufen
MehrWie man die Pflegezeit finanziell meistert!
Wie man die zeit finanziell meistert! Referent: Thomas Rohr Veranstalter: AWO Eggenstein-Leopoldshafen Die Angebote von Geld und Haushalt Vorträge Ratgeber Alle Informationen zu den kostenfreien Angeboten
MehrStefan Wilderotter Referent Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V.
Forum 2 Entgelttransparenz / Abwesenheitsvergütung / Investitionskosten Stefan Wilderotter Referent Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. BIVA Fachtagung - Bonn 28. April 2010 Das
MehrPraxishilfe zur Umstellung der Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017
Praxishilfe zur Umstellung der Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 (Stand: 27. Oktober 2016) 1 Praxishilfe zur Umstellung der Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 Durch
MehrPflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück
Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten
MehrLeistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da
Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung
Mehr25. Dresdner Pflegestammtisch Würdevolle Begleitung am Lebensende - Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerarbeit
25. Dresdner Pflegestammtisch Würdevolle Begleitung am Lebensende - Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerarbeit Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster Möglichkeit der Kostenübernahme
MehrPflegestärkungsgesetze I und II
Pflegestärkungsgesetze I und II Welche verbesserten Leistungen gibt es für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen? 9.Mai 2016 Angelika Tumuschat-Bruhn Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
MehrDie Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015
Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz
MehrDie neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk
Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung Vortrag Bündnis für Familie Koblenz 19.11.2016 von Gerd Strunk 1 Themenbereiche Ausblick 2. und 3. Pflegestärkungsgesetz Leistungen nach dem
MehrWas bringt das PSG II?
II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen
MehrVerrichtungen des täglichen Lebens im Sinne der Pflegeversicherung sind:
FAQ s Altenzentrum Helenenstift Haus Elisabeth Altenheim Dauerpflege Was heißt Pflegebedürftigkeit? Den Begriff der "Pflegebedürftigkeit" hat der Gesetzgeber in 14 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) folgendermaßen
MehrVerfahren bei Entgelterhöhungen. hungen. Stefan Wilderotter M.A. Referent, Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v.
Verfahren bei Entgelterhöhungen hungen Stefan Wilderotter M.A. Referent, Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v. BIVA Fortbildungsveranstaltung für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen am
MehrInformationen zum Heimentgelt
Informationen zum Heimentgelt 1. Heimentgelt Doppelzimmer Pflegesatz Unterkunft & Verpflegung Heimentgelt gesamt Monatssatz Leistungen der Pflegekasse [mtl.] Investitionskosten Selbstkostenanteil [mtl.]
MehrWohnen und Pflege Kurzzeitpflege
Wohnen und Pflege Kurzzeitpflege Informationen mit Preis- und Leistungsübersicht Seniorenheim Ehehaltenhaus/St. Nikolaus Virchowstraße 28, 97072 Würzburg Seniorenheim Hueberspflege Kapuzinerstraße 4, 97070
MehrZweites Pflegestärkungsgesetz - Wirtschaftliche Chancen und Risiken
Zweites Pflegestärkungsgesetz - Wirtschaftliche Chancen und Risiken Münster, in der Diözese Münster 1 1. Die Neuerfindung des SGB XI Die bisherigen Reformen des SGB XI Pflegequalitätssicherungsgesetz (2002),
MehrKundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer,
Seite 1 von 9 Dezember 2014 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Für das Jahr 2015 können wir uns über einige Neurungen im Pflegegesetz freuen. Alle pflegebedürftigen
MehrWohngemeinschaft für Senioren mit Pflege und Betreuungsbedarf
Nelkenstraße 10 in 59872 Meschede Gemeinschaftsküche In der Nelkenstraße 10 ist durch den Umbau und die Zusammenlegung von 3 Wohnungen im Erdgeschoss eine helle und freundliche Wohngemeinschaft für Menschen
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab
Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
MehrVERTRAG KURZZEITPFLEGE
IM HOCHSCHULVIERTEL BERCHUMERSTRASSE 5 58093 HAGEN TELEFON 0 23 31 / 6 92 1 50 TELEFAX 0 23 31 / 6 92 1 522 VERTRAG KURZZEITPFLEGE Zwischen Wohlbehagen Inh. Michael Scheibe-Jochheim e.k. HRA 5548 als Träger
MehrLeistungen der Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung Pflegereform 2017 Was ändert sich? Claudia Schöne, AOK PLUS 1 Grundsatz der Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung
MehrAstrid Congiu-Wehle Agnes Fischl. Der Ehevertrag. Wie Sie Vorsorge für Ehe, Trennung und Scheidung treffen
Astrid Congiu-Wehle Agnes Fischl Der Ehevertrag Wie Sie Vorsorge für Ehe, Trennung und Scheidung treffen sogenannte bereinigte Nettoeinkommen der Ehegatten. Dabei sind nicht nur Einkünfte aus Angestelltenverhältnissen
MehrErgänzungsvereinbarung. zum. Rahmenvertrag. gemäß 75 Abs. 1 SGB XI. zur Sicherstellung der vollstationären Pflege
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Sicherstellung der vollstationären Pflege im Land Brandenburg vom 03.12.2013 zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen im Land Brandenburg,
MehrFRAGEN UND ANTWORTEN. Pflegereform 2017
Pflegereform 2017 FRAGEN UND ANTWORTEN Es ist die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Die Pflegestärkungsgesetze bringen viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
MehrKursreihe. Das Pflegestärkungsgesetz II. Eine Fortbildung in drei Modulen. Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie Süd:
Kursreihe Das Pflegestärkungsgesetz II Eine Fortbildung in drei Modulen Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie Süd: Telefon 07961 959881 E-Mail kienzle-schwarz@akademiesued.org www.akademiesued.org
Mehr60 So finden Sie ein gutes Pflegeheim
60 So finden Sie ein gutes Pflegeheim Tipp 1: Lage Wie weit ist das Pflegeheim zu Ihren nahen Angehörigen oder guten Freunden entfernt? Lässt es sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichen? Liegt
MehrÄnderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Stand Oktober Grundsatzprogramm Lebenshilfe
Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz 01.01.2017 Stand Oktober 2016 Lebenshilfe Breisgau gemeinnützige GmbH Lebenshilfe Breisgau ggmbh Grundsatzprogramm Lebenshilfe
MehrSo können Sie unsere Angebote finanzieren
Sozialrechtliche Informationen Mit wichtigen Änderungen im Zuge des Pflegestärkungsgesetz II zum 01.01.2017 So können Sie unsere Angebote finanzieren Offene Hilfen Kurzzeitwohnen KULE Leistungen der Pflegeversicherung
MehrBestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung
Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung Gunnar Peeters Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen 14. Oktober 2015, Düsseldorf
Mehr