Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen Kosten von Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen

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1 Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen Kosten von Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen unter besonderer Berücksichtigung des Pflegestärkungsgesetzes II

2 Thorsten Schulz, Referent Recht, BIVA e.v. Jahrgang 1974 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn Tätigkeiten in Unternehmensberatungen, als Rechtsanwalt und im sozialen und Immobilienbereich

3 Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen - unter besonderer Berücksichtigung des PSG II Gliederung des Vortrages: 1. Das Heimentgelt und seine Bestandteile 1.1 Die durchschnittlichen Entgeltbestandteile in NRW 1.2 Die Pflegekosten 1.3 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung 1.4 Die Ausbildungsumlage 1.5 Die Investitionskosten 1.6 Gesamtübersicht über die Kosten in einem Pflegeheim

4 Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen - unter besonderer Berücksichtigung des PSG II Gliederung des Vortrages (Fortsetzung): 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II 2.1 Aus Pflegestufen werden Pflegegrade Die Überleitung in die neuen Pflegegrade Besondere Beachtung der Demenz 2.2 Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) 2.3 Einheitliches Eigenentgelt gegenüber vorherigen Sätzen 2.4 Der Bestandsschutz

5 Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen - unter besonderer Berücksichtigung des PSG II Gliederung des Vortrages (Fortsetzung): 3. Staatliche Hilfen 3.1 Pflegewohngeld Voraussetzungen Berechnung 3.2 Sozialhilfe Voraussetzungen Berechnung 3.3 Unterhalt 3.4 Bestattungskostenvorsorge

6 Heimentgelt und staatliche Unterstützungsleistungen - unter besonderer Berücksichtigung des PSG II Gliederung des Vortrages (Fortsetzung): 4. Weitere Tipps

7 1. Das Heimentgelt 1.1 Das durchschnittliche Heimentgelt in Nordrhein Westfalen täglich monatlich Pflegekosten (2013)* 66, ,52 Unterkunft & Verpflegung (2013)* 29,32 891,33 Ausbildungsumlage (2015)* 3,69 112,18 Investitionskosten (2014)* 17,46 530, Gesamt 3549,81 davon Pflegeversicherung 1500,25 *Quellen: /

8 1. Das Heimentgelt bisher 1.2. Die Pflegesätze - Bezeichnung für die in der jeweiligen Pflegestufe in der Einrichtung für die Pflege anfallenden Entgelte - Werden durch die Pflegesatzparteien ausgehandelt

9 1. Das Heimentgelt bisher Die Pflegesatzparteien - Die Pflegesatzparteien: Träger der Einrichtung Pflegekassen Träger der Sozialhilfe Arbeitsgemeinschaften der zwei letztgenannten - Verhandeln Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze für die einzelnen Pflegestufen nach 85 SGB XI.

10 1. Das Heimentgelt bisher Ermittlung der Kosten bei verändertem Pflegebedarf - Pflegebedarf steigt meist im Laufe eines Heimaufenthaltes - bei vermehrtem Bedarf höhere Sach- und Personalkosten - um gestiegenen Kosten decken zu können, muss die Einrichtung die Möglichkeit haben, höhere Pflegekosten abzurechen - Recht der Einrichtung, vom Bewohner die Beantragung einer Überprüfung der Pflegestufe gegenüber der Pflegekasse zu verlangen - Leistet Bewohner nicht Folge, kann ab zweitem Monat nach Verlangen die nächsthöhere Pflegestufe abgerechnet werden - Grundlage: 87a Absatz 2 SGB XI

11 1. Das Heimentgelt bisher Höhere Pflegestufe = höhere Kosten für den Bewohner Durchschnitt 2013 in Nordrhein-Westfalen: Kosten Pflegevers. Eigenanteil Pflegestufe 1: 1.418,78 * 1.064,00 354,78 Pflegestufe 2: 2.008,53 * 1.330,00 678,53 Pflegestufe 3: 2.619,57 * 1.612, ,57 *Quelle:

12 1. Das Heimentgelt bisher 1.3 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung - Verhandlung der Kostensätze durch die Pflegesatzparteien - Kosten Unterkunft umfassen: - Wärme, Strom, Wasser - Freizeitgestaltung (Veranstaltungen) - Wartungskosten - Kosten für Verpflegung bei Sondenernährung zu mindern - Rechtsgrundlage: 87 SGB XI

13 1. Das Heimentgelt bisher 1.4 Die Ausbildungsumlage - Grundsätzlich Kosten für Ausbildung nur in den ausbildenden Einrichtungen - Möglichkeit, Kosten der Ausbildung auf alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen umzulegen, in NRW genutzt - Ausbildungsumlage im Jahr 2015 aktuell: 3,67 - Rechtsgrundlage: 87 a SGB XI

14 1. Das Heimentgelt bisher 1.5 Die Investitionskosten - Zusätzlicher Anteil an den Pflegeheimkosten - Durchschnitt in Nordrhein Westfalen 2014: 17,46 täglich* 530,78 monatlich 6.369,36 jährlich - Keine Aushandlung zwischen Träger und Pflegesatzparteien *Quelle:

15 1. Das Heimentgelt bisher Definition der Investitionskosten - Kosten für: - Herstellung - Anschaffung - Ergänzung - Instandhaltung - Instandsetzung - Miete - Pacht - Erbbauzins - Nutzung und Mitbenutzung von Gebäuden - sonstige abschreibungsfähiger Anlagegüter - Umlegbar auf den Bewohner - Rechtliche Grundlage: 82 Absätze 3 und 4 SGB XI - Betriebswirtschaftlich: gesamtes gebundenes Kapital einer Investition

16 1. Das Heimentgelt bisher Investitionskosten am Beispiel Mietshaus - Haus für 8 Parteien - gleiche Quadratmeterzuschnitte - Baukosten: Ziel: Amortisation in 30 Jahren (= üblicher Abschreibungszeitraum nach AfA) - Zinsen aus Eigenkapitalverzinsung - Zinsen aus Fremdkapitalverzinsung (Bankkredit) - Nichtbeachtung: Instandhaltung, Instandsetzung

17 1. Das Heimentgelt bisher Beispiel Mietshaus Baukosten: Kreditkosten: ca (30 Jahre, 2,5 % p.a.) InvestKosten Jährlich Je Partei Je Monat 466 Nicht enthalten: Inventar, Instandhaltung, Instandsetzung, wie in Einrichtungen!

18 1. Das Heimentgelt bisher Investitionskosten: Geförderte und Nichtgeförderte Einrichtungen Geförderte Einrichtung: - Genehmigung der gegenüber Bewohner berechenbaren Investitionskosten durch die zuständige Behörde (in NRW Landschaftsverbände) Nicht geförderte Einrichtung: - Lediglich Pflicht zur Anzeige der gegenüber Bewohner berechneten Investitionskosten

19 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2.1 Aus Pflegestufen werden Pflegegrade Aus drei Pflegestufen (plus Härtefallregelung) werden fünf Pflegegrade. Nicht wie bisher an Zeit bemessen, sondern nach Punktzahlen im sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA).

20 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Überleitung der alten Pflegestufen in neue Pflegegrade Überleitung geschieht ohne neue Begutachtung. Sogenannter Stufensprung : Alte Pflegestufe + 1 = neuer Pflegegrad. Bsp.: Pflegestufe 1 = Pflegegrad 2.

21 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade Besonderheit Demenz Besonderheit bei dementen Personen: Pflegestufe + eingeschränkte Alltagskompetenz = Doppelter Stufensprung. Bsp.: Pflegestufe 1 + EAK = Pflegegrad 3 (statt 2).

22 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2.2 Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) Auswirkungen auf Pflegeheimkosten: Aus unterschiedlichen Sätzen für die unterschiedlichen Pflegestufen werden einheitliche Sätze für alle Pflegegrade. Vereinfacht: Alle Entgelte addiert und auf alle Bewohner gleichmäßig verteilt.

23 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2.3 Einheitliches Eigenentgelt gegenüber vorherigen Sätzen Beispiel: Eigenanteil Pflegestufe I = 500 Eigenanteil Pflegestufe II = 1000 Eigenanteil Pflegestufe III = 1500 Bei drei Bewohnern = Gesamteigenanteil Verteilt auf drei Bewohner = 1000 je Bewohner EEE. Resultat: Bewohner Pflegestufe I zahlt mehr, Pflegestufe II bleibt gleich, Pflegestufe III zahlt weniger.

24 2. Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2.4 Der Bestandsschutz Bestandsschutzregelung für Bewohner in Pflegeeinrichtungen Pflegeversicherung übernimmt Kosten für Differenzbetrag zwischen Entgelt am und am auch für die Zukunft, selbst wenn die Kosten steigen. Wer weniger zahlen muss als bisher bleibt besser gestellt.

25 3. Staatliche Hilfen 3.1 Pflegewohngeld Bei Bewohnern in einer geförderten Einrichtung: Übersteigt Eigenanteil eigenes Einkommen, werden maximal volle Investitionskosten durch Pflegewohngeld übernommen. Bei nicht geförderten Einrichtungen: Nur Sozialhilfe, ggf. Wohngeld, möglich.

26 3. Staatliche Hilfen Voraussetzungen Pflegewohngeld Pflegewohngeld wird geleistet wenn: - Einkommen nicht ausreicht um laufende Kosten voll zu decken - Schonvermögen den Betrag von (Alleinlebende) bzw (zusammenlebende Paare) nicht übersteigt. Maximal Übernahme der vollen Investitionskosten. Kein Elternunterhalt.

27 3. Staatliche Hilfen Berechnung Pflegewohngeld Berechnung: (vereinfacht) Einkommen: 2.500, , ,- Abzüglich Taschengeld: 110,- 110,- 110,- Verbleibendes EK: 2.390, , ,- Eigenanteil ohne Investkosten: 2.100, , ,- Verbleibendes EK: 290,- 40,- - bis zu 50 zusätzlicher Eigenbehalt: 50,- 40,- - Verbleibendes EK: 240,- - - Investitionskosten: 600,- 600,- 600,- Bedarf 360,- 600,- 710,- Pflegewohngeld 360,- 600,- 600,-

28 3. Staatliche Hilfen 3.2 Sozialhilfe Reicht Einkommen nicht aus, und/oder kann Pflegewohngeld Bedarf nicht decken, kommen Leistungen Sozialhilfe in Betracht. Diese deckt ungedeckte Kosten der Pflege in Pflegeheim, sofern Pflegeheim - Notwendig - Angemessen ist und übrige Voraussetzungen erfüllt sind.

29 3. Staatliche Hilfen Voraussetzungen Voraussetzungen der Sozialhilfe in vollstationären Einrichtungen: - Mindestens Pflegegrad 2 (Pflegestufe I) - Einkommen reicht nicht aus, um alle Kosten zu decken, auch nach Abzug aller Sonstigen Leistungen - Vermögen liegt nicht über (Einzelperson) bzw (zusammenlebende Paare)

30 3. Staatliche Hilfen Berechnung Sozialhilfe Berechnung: (vereinfacht) Einkommen: 2.100, ,- Abzüglich Taschengeld: 110,- 110,- Verbleibendes EK: 1.990, ,- Eigenanteil inkl. Investkosten: 2.700, ,- Pflegewohngeld 600,- - Verbleibender Bedarf: 110,- 710,- Sozialhilfe 110,- 710,-

31 3. Staatliche Hilfen 3.3 Unterhalt Nach bürgerlichen Gesetzbuch schulden Verwandte in aufsteigender/absteigender Linie untereinander Unterhalt. Bei Sozialhilfe geht Unterhaltsrecht auf Träger der Sozialhilfe über.

32 3. Staatliche Hilfen 3.4 Bestattungskostenvorsorge Zusätzlich zu den Schonbeträgen Bestattungskostenvorsorge möglich. Bei Bestattungsinstitut wird dabei Geldbetrag zur Tragung von Bestattungskosten hinterlegt. Dabei Höhe auf angemessene, ortsübliche Bestattungskosten begrenzt.

33 4. Tips zur Beantragung von Leistungen Leistungen der Grundsicherung im Alter und Pflegewohngeld nur auf Antrag möglich. Frühzeitig beantragen. Bei plötzlich notwendig werdendem Umzug in Pflegeheim auch die bisherigen Mietkosten und Umzugskosten bedenken, ggf. auch dafür Sozialhilfe beantragen. (Mietvertrag ist nicht fristlos kündbar!) Bestattungskostenvorsorge nicht kurz vor Erreichen der Schonbetragsgrenze betreiben, da sonst Herbeiführen von Bedürftigkeit.

34 5. Beratungsdienst der BIVA Der Informations- und Beratungsdienst zum Heimentgelt und staatlichen Hilfen berät täglich von 8.30 bis 16:30 Uhr alle Anrufe zu Einrichtungen in NRW kostenfrei. Tel. : (0) Fax: heimkosten.nrw@biva.de

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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