Pflegeheimkosten in NRW. Was zahlt der Verbraucher heute und in Zukunft? Bundesinteressenvertretung für alte und Pflegebetroffene Menschen e.v.

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1 Pflegeheimkosten in NRW Was zahlt der Verbraucher heute und in Zukunft? Bundesinteressenvertretung für alte und Pflegebetroffene Menschen e.v.

2 Das Heimentgelt seine Bestandteile, rechtliche Grundlagen und Verbraucherrechte Thorsten Schulz, Referent Recht, BIVA e.v.

3 Das Heimentgelt - seine Bestandteile, rechtliche Grundlagen und Verbraucherrechte Gliederung des Vortrages: 1. Das Heimentgelt und seine Bestandteile 1.1 Die durchschnittlichen Entgeltbestandteile in NRW 1.2 Die Pflegekosten 1.3 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung 1.4 Die Ausbildungsumlage 1.5 Die Investitionskosten 1.6 Gesamtübersicht über die Kosten in einem Pflegeheim

4 Das Heimentgelt - seine Bestandteile, rechtliche Grundlagen und Verbraucherrechte Gliederung des Vortrages (Fortsetzung): 2. Verbraucherschutz durch das WBVG 2.1 Definition 2.2 Ankündigungspflicht nach dem WBVG 2.3 Recht auf Einsichtnahme 2.4 Beurteilung insbesondere im Hinblick auf Mietmodelle 2.5 Ungleiche Waffen 2.5 Folgerung: Mehr staatliche Überwachung!

5 1.1 Das durchschnittliche Heimentgelt in Nordrhein Westfalen täglich monatlich Pflegekosten (2013)* 66, ,52 Unterkunft & Verpflegung (2013)* 29,32 Ausbildungsumlage (2015)* Investitionskosten (2014)* 3,69 17,46 891,33 112,18 530, Gesamt 3549,81 davon Pflegeversicherung 1500,25 *Quellen: /

6 1.2. Die Pflegesätze - Bezeichnung für die in der jeweiligen Pflegestufe in der Einrichtung für die Pflege anfallenden Entgelte - Werden durch die Pflegesatzparteien ausgehandelt

7 1.2.1 Die Pflegesatzparteien - Die Pflegesatzparteien: Träger der Einrichtung Pflegekassen Träger der Sozialhilfe Arbeitsgemeinschaften der zwei letztgenannten - Verhandeln Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze für die einzelnen Pflegestufen nach 85 SGB XI.

8 1.2.2 Ermittlung der Kosten bei verändertem Pflegebedarf - Pflegebedarf steigt meist im Laufe eines Heimaufenthaltes - bei vermehrtem Bedarf höhere Sach- und Personalkosten - um gestiegenen Kosten decken zu können, muss die Einrichtung die Möglichkeit haben, höhere Pflegekosten abzurechnen - Recht der Einrichtung, vom Bewohner die Beantragung einer Überprüfung der Pflegestufe gegenüber der Pflegekasse zu verlangen - Leistet Bewohner nicht Folge, kann ab zweitem Monat nach Verlangen die nächsthöhere Pflegestufe abgerechnet werden - Grundlage: 87a Absatz 2 SGB XI

9 1.2.3 Höhere Pflegestufe = höhere Kosten für den Bewohner Durchschnitt 2013 in Nordrhein-Westfalen: Kosten Pflegevers. Eigenanteil Pflegestufe 1: 1.418,78 * 1.064,00 354,78 Pflegestufe 2: 2.008,53 * 1.330,00 678,53 Pflegestufe 3: 2.619,57 * 1.612, ,57 *Quelle:

10 1.3 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung - Verhandlung der Kostensätze durch die Pflegesatzparteien - Kosten Unterkunft umfassen: - Wärme, Strom, Wasser - Freizeitgestaltung (Veranstaltungen) - Wartungskosten - Kosten für Verpflegung bei Sondenernährung zu mindern - Rechtsgrundlage: 87 SGB XI

11 1.4 Die Ausbildungsumlage - Grundsätzlich Kosten für Ausbildung nur in den ausbildenden Einrichtungen - Möglichkeit, Kosten der Ausbildung auf alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen umzulegen, in NRW genutzt - Ausbildungsumlage im Jahr 2015 aktuell: 3,69 - Rechtsgrundlage: 87 a SGB XI

12 1.5 Die Investitionskosten - Zusätzlicher Anteil an den Pflegeheimkosten - Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen 2014: 17,46 täglich* 530,78 monatlich 6.369,36 jährlich - Keine Aushandlung zwischen Träger und Pflegesatzparteien *Quelle:

13 1.5.1 Definition der Investitionskosten - Kosten für: - Herstellung - Anschaffung - Ergänzung - Instandhaltung - Instandsetzung - Miete - Pacht - Erbbauzins - Nutzung und Mitbenutzung von Gebäuden - sonstige abschreibungsfähiger Anlagegüter - Umlegbar auf den Bewohner - Rechtliche Grundlage: 82 Absätze 3 und 4 SGB XI - Betriebswirtschaftlich: gesamtes gebundenes Kapital einer Investition

14 1.5.1 Definition der Investitionskosten - Tatsächlichkeitsprinzip Tatsächlichkeitsprinzip: - Nur tatsächliche Ausgaben sind abrechenbar - Keine Ansparungen - Keine Gewinne - Bei Instandhaltung Pauschalen möglich, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Ausgaben stehen müssen

15 1.5.2 Beispiel Mietshaus - Haus für 8 Parteien - gleiche Quadratmeterzuschnitte - Baukosten: Ziel: Amortisation in 30 Jahren (= üblicher Abschreibungszeitraum nach AfA) - Zinsen aus Eigenkapitalverzinsung - Zinsen aus Fremdkapitalverzinsung (Bankkredit) - Nichtbeachtung: Instandhaltung, Instandsetzung

16 1.5.2 Beispiel Mietshaus Baukosten: Kreditkosten: ca (30 Jahre, 2,5 % p.a.) InvestKosten Jährlich Je Partei Je Monat 466 Nicht enthalten: Inventar, Instandhaltung, Instandsetzung, wie in Einrichtungen!

17 1.6.3 Unterscheidung Eigentümermodell & Mietmodell Eigentum - Herstellungskosten im Einzelnen - Instandhaltung - Instandsetzung - Anschaffungen Inventar, Fahrzeuge, Küchen etc. Miete - Miete oder Pacht - Löffelfertig - Je nach Modell aber auch: - Instandhaltung / Instandsetzung und bestimmte Anschaffungen

18 1.6.4 Geförderte und Nichtgeförderte Einrichtungen Geförderte Einrichtung: - Genehmigung der gegenüber Bewohner berechenbaren Investitionskosten durch die zuständige Behörde (in NRW Landschaftsverbände) Nicht geförderte Einrichtung: - Lediglich Pflicht zur Anzeige der gegenüber Bewohner berechneten Investitionskosten - Kontrolle nur durch Bewohner bzw. Beirat

19 1.6.5 Kontrolle durch den Bewohner Bei nicht geförderten Einrichtungen ist der Bewohner die einzige Kontrollinstanz: - In erster Linie der Beirat, der vorab über die geplanten Investitionskosten zu informieren ist und eine Stellungnahme abzugeben hat (folgt aus WTG NRW) - In zweiter Linie der Bewohner selbst (dazu gleich mehr)

20 1.6.6 Einbindung Beirat bei geplanter Investitionskostenerhöhung - Beirat stets einzubinden, Mitwirkungsrecht bei Festsetzung neuer Investitionskostensätze Zeitpunkt der Einbindung: - bei nicht geförderten Einrichtungen rechtzeitig vor Ankündigung der Erhöhung - bei geförderten Einrichtungen vor Beantragung der Genehmigung bei zuständiger Behörde - anderenfalls keine Mitwirkung möglich

21 1.7 Gesamtübersicht Kosten Pflegeheim Wer entscheidet für wen: Rot = Pflegesatzparteien Blau = Einrichtung bzw. zuständige Behörde Grün = Land, reine Berechnung täglich monatlich Pflegekosten (2013) 66, ,52 Unterkunft & Verpflegung (2013) 29,32 891,33 Ausbildungsumlage (2014) 3,50 106,40 Investitionskosten (2014) 17,46 530, Gesamt 3544,03 -> Bewohnerbeteiligung faktisch nur bei Investitionskosten möglich.

22 2. Verbraucherschutz 2.1 Definition Rechte der Bewohner (als Verbraucher) in speziellem Verbraucherschutzgesetz geregelt: Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ersetzt im vertraglichen Teil das frühere Heimgesetz. Im Folgenden nur Rechte des Verbrauchers im Hinblick auf die Investitionskosten. Grund: Andere Kosten stehen ohnehin fest.

23 2. Verbraucherschutz 2.2 Ankündigungspflicht bei Entgelterhöhungen - Bei Erhöhungen des Entgeltes Pflicht zur Ankündigung dieser Erhöhung mindestens 4 Wochen vorher ( 9 Abs. 2 WBVG) - Begründung - Darlegung des Umlageschlüssels - Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Entgeltpunkte

24 2. Verbraucherschutz 2.3 Recht auf Einsichtnahme in kalkulatorische Unterlagen - Bei Entgelterhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen Recht zur Einsichtnahme in die kalkulatorischen Unterlagen - Grundlage: 9 Absatz 2 WBVG

25 2. Verbraucherschutz Definition kalkulatorische Unterlagen - Alle Unterlagen, aus denen die Kalkulation der vorgelegten Kosten ersichtlich sind, das sind insbesondere: - Rechnungen für - Anschaffungen - Instandhaltungsarbeiten - Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass die betriebliche Notwendigkeit ersichtlich ist - Kein entgegenstehendes Datenschutzrecht, da keine privaten Daten (keine Personalkosten zulässig!) - Kein Betriebsgeheimnis, da keine Gewinnerzielung möglich

26 2. Verbraucherschutz Einsichtnahme & Investitionskosten Bei Investitionskostenerhöhungen sind insbesondere zu beachten: - Zweck von Ausgaben - Betriebsnotwendigkeit: - Nur, was für den jeweiligen Betrieb notwendig ist - Angemessenheit - Angemessen im Sinne des Standards der Einrichtung - Angemessen im Vergleich zu anderen ortsüblichen Kosten (Beispiel: überteuerter Handwerker, wenn ortsüblich geringere Preise üblich)

27 2. Verbraucherschutz Auslegung des Rechts auf Einsichtnahme Gesetz spricht von Recht auf Einsichtnahme : Wörtlich nur: Einsehen dürfen Sinn und Zweck: Verbraucherschutz Daher im Sinne des Verbraucherschutzes einzig mögliche Auslegung: - Recht, Kopien anzufertigen - Recht, kundige Personen hinzuzuziehen (bei Beirat ohnehin gegeben) - Bei Bevollmächtigung und Betreuung: Recht, Kopien zusenden zu lassen, insbesondere bei größerer räumlicher Distanz

28 2. Verbraucherschutz Beurteilung im Hinblick auf Mietmodelle - Kalkulatorische Unterlagen des Betreibers beinhalten nur bei Eigentümermodell zwingend alle Kosten - Bei Mietmodell nur Miete als Kostenpunkt, keine weitere Aufschlüsselung nötig oder auch möglich (Recht des Vermieters) - Mietmodell jedoch abgestuft möglich: - Dach und Fach -Regelungen - nicht Einbeziehung Inventar und andere Anlagegüter - Instandhaltung komplett bei Betreiber

29 2. Verbraucherschutz 2.4 Ungleiche Waffen Rechte des Verbrauchers: - Zurückbehaltung unberechtigter Investitionskostenanteile, aber Schwierigkeit, diese zu beziffern - Faktisch nicht möglich bei genehmigten Investitionskosten - Ab Zahlungsrückstand in Höhe von 2 Monatsentgelten Kündigung durch Betreiber möglich, also zeitlich und in Höhe begrenzt Recht Heimbeirat: Bei Nichtmitwirkung Beschwerde bei Heimaufsicht.

30 2. Verbraucherschutz 2.5 Forderung: staatliche Kontrolle Schwache Stellung des Verbrauchers bei Investitionskosten: Mehr staatliche Kontrolle nötig.

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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