STAATLICHES SEM INAR für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) KARLSRUHE

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1 STAATLICHES SEM INAR für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) KARLSRUHE Informations bros chüre für den Vorbereitungs diens t Kurs 2011 Das Gebäude des Seminars in der Jahnstraße 4 in Karlsruhe

2 Zur Be g rüßung Die Leitung des Karlsruher Seminars begrüßt Sie und wünscht Ihnen einen guten Start! Wir freuen uns, dass Sie den Vorbereitungsdienst bei uns beginnen. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen erste Orientierungshilfen und Informationen allgemeiner Art. Über laufende Angelegenheiten, welche die Ausbildung des gesamten Kurses, die einzelnen Fächer, die Erziehungswissenschaften oder die Verwaltung betreffen (z.b. Sonderveranstaltungen, Termine im Zusammenhang mit der Prüfung, der Übernahme in das Beamtenverhältnis oder der Reisekostenabrechnung) werden Sie durch Mails über die Lernplattform moodle sowie Aushänge unterrichtet. Bitte beachten Sie regelmäßig entsprechende Aushänge der Seminarleitung und der Verwaltung. Prof. Dr. Klaus Teichmann Prof. Dr. Gert Mack Karlsruhe, Januar 2011 Aus Gründe n de r bes se ren Le sbarkeit wird die m ännliche Form ve rwe nde t, we nn e s um R e fere ndarinne n und R e fe rendare s owie um Lehre rinne n und Le hre r ge ht. Ge m e int s ind abe r je we ils beide Ges chlechte r. 2

3 Inhalts ve rzeic hnis Ers te Orientierung 1. Informationen (alphabetisch geordnet) 2. Moodle die seminarinterne Kommunikationsplattform S. 4 Aus bildung am Seminar 1. Der zeitliche Verlauf 2. Die Kurse 3. Das Ausbildungs-Personal S. 7 Aus bildung an der Schule 1. Erster Ausbildungsabschnitt (Planung der Unterrichtsaufträge, etc.) 2. Häufige Fragen zu Lehraufträgen 3. Zweiter Ausbildungsabschnitt (selbstständiger Unterricht, etc.) 4. Verlängerung S. 9 Die Zweite Staats prüfung für die Laufbahn des höheren Lehramts an Gymnas ien 1. Zusammensetzung der Prüfung und Ermittlung der Gesamtnote 2. Die Schulrechtsprüfung 3. Die Dokumentation einer Unterrichtseinheit 4. Die Lehrproben 5. Die mündlichen Prüfungen 6. Die Schulbeurteilung 7. Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile S. 14 Eins tellung in den Schuldiens t des Landes S. 23 Anhang 1. Das Leitbild des Seminars Karlsruhe 2. Schematische Darstellung der Ausbildung 3. Vergleich der Drei-Fächer-Kombinationen 4. Das Seminarkollegium S. 24 3

4 Ers te Orientierung 1. Info rmatio ne n (alphabetisch geordnet) Ände rung de r pe rs ö nlic he n Ve rhältnis s e Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Wohnungswechsel, Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressen- und Kontoänderung, Änderung der Mail-Adresse usw.) zeitnah auf einem Formblatt dem Sekretariat mit, von hieraus werden dann die Änderungsformulare an die entsprechenden Ämter weitergeleitet. Ggf. ist eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Zeugniskopien am Seminar möglich) für Seminar und LBV erforderlich. Kennzeichnen Sie jede Mitteilung mit Ihrer Personalnummer und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Anwärte rbe züge Für Auskünfte über die Höhe ihrer Bezüge ist das LBV zuständig. Sie sollten sich jedoch erst dann an das LBV wenden, wenn Ihnen Ihre Personalnummer bekannt ist: Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden- Württemberg, Fellbach, Tel.: 0711/957-0, Aus bildung s pe rs o nalrat (APR) Die Teilnehmer eines Kurses wählen pro 30 Teilnehmer einen Sprecher. Sie vertreten die Belange des Kurses, führen Veranstaltungen durch und wirken an der Gestaltung der Seminararbeit mit. Die Sprecher sind Mitglieder der Seminarkonferenz und im Ausbildungspersonalrat vertreten. In der Seminarkonferenz, an der auch die Fachleiter und Lehrbeauftragten teilnehmen, werden alle Belange des Seminars diskutiert und entschieden. Aus bildung s re is e n Während des ersten Ausbildungsabschnitts (1. Halbjahr) können im Bereich Pädagogik / päd. Psychologie und in den Fachdidaktiken teils mehrtägige Ausbildungsreisen oder Exkursionen angeboten werden. Informationen über geplante Unternehmungen erhalten Sie von den jeweiligen Fachleiterinnen und Fachleitern in den ersten Sitzungen. Bankve rbindung Meldung bitte drei Monate im Voraus an das Landesamt und an das Seminar (Vordruck LBV - 527). Bei Eröffnung eines Bankkontos bei einer anderen Bank muss das alte Konto noch für einige Zeit beibehalten werden. Be amte nve rhältnis Als Studienreferendare sind Sie nun i. d. R. Beamte auf Widerruf. Dieses Beamtenverhältnis beginnt mit dem Tag ihrer Vereidigung und endet durch Gesetz mit dem Ende des folgenden Schuljahres (letzter Schultag). Gesondertes gilt bei Nichtbestehen. Beamte auf Widerruf sind wie andere Beamte an das Landesbeamtengesetz und die geltenden Rechtsvorschriften gebunden. Be fre iung e n und Be urlaubunge n Wollen Sie an einer auß e runte rrichtliche n Ve rans taltung der Schule teilnehmen, muss in jedem Fall vorher ein Antrag (Formular im Sekretariat) gestellt werden. Innerhalb des Prüfungszeitraums im 2. Ausbildungsjahr (= von Beginn der Lehrprobenzeiträume Ende November bis zum Abschluss der mündlichen Prüfung Mitte Mai) ist keine Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie Landschulheim, Studienfahrt oder Skiaufenthalt möglich. Auch Be urlaubunge n aus persönlichen Gründen bedürfen der Genehmigung der Seminarleitung. An Fortbildungs le hrgänge n, Kursen und Tagungen, die nicht vom Seminar veranstaltet werden, können Referendare in der Regel nicht teilnehmen (beachten Sie entsprechende Hinweise in moodle oder Aushänge im Seminar). Be ihilfe Jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten, sofern die Behandlung während der Ausbildungszeit am Seminar stattfand, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Formulare für den Beihilfeantrag, den Sie mit 4

5 den Kopien der Arztrechnungen direkt dem LBV zusenden müssen, sind am Seminar und im Internet unter erhältlich. Auch Ihr Ehegatte, sofern er nicht über seine Dienststelle selbst beihilfeberechtigt oder pflichtversichert ist, und Ihre Kinder erhalten im Krankheitsfalle diese Beihilfe. Von den Auslagen erstattet das LBV für - Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind: 50%, - Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern: 70%, - für den Ehegatten: 70%, - für jedes Kind: 80%. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen vor der Behandlung an die Beihilfestelle. Für einen Antrag während der Ausbildungszeit sollten beihilfefähige Aufwendungen von ca. 300 Euro vorliegen. Beihilfeanträge sind direkt dem LBV zuzusenden. Bitte senden Sie dem LBV nur Kopien. Mit den Originalbelegen müssen Sie die Erstattung durch die private Krankenkasse beantragen. Weitere Einzelheiten sind den Antragsformularen zu entnehmen. Be ihilfe antrag Der Antrag (Vordruck LBV 301) erhältlich im Seminar und in der Schule ist beim Landesamt direkt einzureichen. Nähere Auskünfte über Beihilfe erteilt das LBV auch über das Internet: Sie sollten sich jedoch erst dann an das LBV wenden, wenn Ihnen Ihre Personalnummer bekannt ist. Formulare und Vordrucke können Sie sich auch über das Internet herunterladen: Die ns to rt Ort der Ausbildungsschule. Die ns ts te lle Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Karlsruhe, Jahnstr. 4, 76133, Karlsruhe, Direktor: Prof. Dr. Teichmann, Tel.: 0721 / Ständ. Vertreter: Prof. Dr. Mack, Tel.: 0721 / Sekr.: Frau Prumbaum, Tel.: 0721 / Homepage: Die ns ts tunde n de r Ve rwaltung Für Publikumsverkehr (Abholen und Abgeben von Formularen, Ausleihe von Päd. Arbeiten, Zeitschriften etc.) ist das Sekretariat geöffnet: Mo ntag bis Fre itag, 07:30 Uhr bis 15:45 Uhr Zeitschriften und Pädagogische Arbeiten erhalten Sie bei Frau Steimel. Die Ausleihfrist für Pädagogische Arbeiten und Dokumentationen einer Unterrichtseinheit beträgt 14 Tage. E-m ail Poststelle@seminar-gym-ka.kv.bwl.de Klaus.Teichmann@seminar-gym-ka.kv.bwl.de Gert.Mack@seminar-gym-ka.kv.bwl.de Die ns twe g Als Beamte haben Sie bestimmte Regeln zu beachten. Eine davon ist die Einhaltung des Dienstwegs. Zuständige Dienststelle für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasium) Karlsruhe. Der Seminarleiter bzw. sein Stellvertreter sind für die Ausbildung verantwortlich. Sie sind deshalb Vorgesetzte der Referendare. Die Fachleiter und Lehrbeauftragten des Seminars, die Schulleiter der Ausbildungsschulen sowie die betreuenden Lehrer (Mentoren) sind in ihren jeweiligen Teilbereichen weisungsberechtigt. In Zweifelsfällen entscheidet der Direktor des Seminars bzw. der Stellvertreter. Der Schriftverkehr mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, der Schulabteilung des Regierungspräsidiums und dem Landeslehrerprüfungsamtes läuft über den Dienstweg, d.h. über die Direktion des Seminars. Ausnahmen: siehe Merkblatt des Landesamtes. Die regelmäßige Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des Seminars in Pädagogik/Pädagogische Psychologie, Fachdidaktik sowie Schul- und Beamtenrecht sowie Multimedia gehört zur Dienstpflicht. Fahrtko s tene rs tattung Für Fahrten zum Dienstort (Ort der Ausbildungsschule) werden keine Fahrtkosten erstattet. Für Fahrten zum Seminar kann eine Reisekosten-Erstattung beantragt 5

6 werden, falls Karlsruhe weder Dienstort noch Wohnort ist. Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat bzw. im Intranet (moodle) des Seminars. Über Details der Antragstellung wird in einer Veranstaltung zu Beginn der Ausbildung informiert (beachten Sie auch den entsprechenden Aushang). Familie nv e rhältnis s e Heirat, Geburt eines Kindes usw. mit entsprechender Urkunde sind dem Sekretariat und an das Landesamt (Vordruck LBV - 527) zu melden. Haftpflic ht Jeder Referendar sollte eine Haftpflichtversicherung haben bzw. abschließen. Über Ihre Schule wird vom Badischen Gemeindeversicherungsverband eine Lehrer- Berufshaftpflicht-Versicherung angeboten (jährliche Prämie ca. 10,- ). Ho me pag e im Inte rne t Im Intranet, auf der E-Learning-Plattform mo o dle, finden Sie alle wichtigen Verordnungen, Merkblätter, Hinweise und Formulare zum Herunterladen. Krankhe it Bitte melden Sie sofort dem Seminar (entsprechendes Formblatt wird zugesandt) und der Schule (ggf. wegen Unterrichtsbesuchen und Fachseminarsitzungen Fachleiter persönlich benachrichtigen), wenn Sie erkrankt sind; nach 3 Tagen ist ein ärztliches Attest im Sekretariat vorzulegen. Melden Sie sich bitte unbedingt telefonisch am Seminar, wenn Sie wieder gesund sind (das bei der Krankmeldung zugesandte Formblatt enthält einen abtrennbaren Abschnitt für die Gesundmeldung). Durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe versäumte Ausbildungszeiten können auf Ihren Antrag nachgeholt werden, wenn sie zusammen einen Monat übersteigen. Besprechen Sie dies mit der Seminarleitung. Der Vorbereitungsdienst wird dann um die erforderliche Zeit verlängert, höchstens jedoch um zwei Unterrichtshalbjahre. Analoges gilt für Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Das Seminar bittet darum, eine Schwangerschaft rechtzeitig anzuzeigen. Genauere Hinweise zu allen Fragen des Mutterschutzes bzw. Erziehungsurlaubs erhalten Sie im Sekretariat. Krankenv e rs ic he rung Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten für den Abschluss einer Krankenversicherung: - Sie können eine Privatversicherung abschließen, da die Beihilfe nicht alles abdeckt. - Sie treten freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung bei (AOK), erhalten dann aber keine Beihilfe mehr. Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Referendariats ist es kein Problem, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten und zu einer privaten zu wechseln. Näheres erfahren Sie von den Vertretern der Krankenkassen. Lande s amt für Be s o ldung und Ve rs o rgung (LBV) Im LBV werden die Gehälter und Krankenkostenerstattungen aller Beamten und Angestellten im Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet und entsprechende Überweisungen veranlasst. Sie erhalten Ihr Gehalt - im Gegensatz zur freien Wirtschaft - monatlich im Voraus. Doch dies geschieht erst, wenn Sie alle angeforderten Unterlagen im Sekretariat abgegeben haben. Dann teilt Ihnen das LBV eine Personalnummer mit, eine für Gehaltsfragen, die andere für die Beihilfe im Krankheitsfall. Diese müssen bei entsprechendem Schriftwechsel angegeben werden. Bedenken Sie bitte bei Ihrer Finanzplanung, dass Ihr erstes Gehalt wegen der Bearbeitungszeit erst mit Verzögerung überwiesen wird. Ne be ntätig ke it Auf die Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten nach dem Landesbeamtengesetz wird hingewiesen. Beamten im Vorbereitungsdienst werden Genehmigungen nur in besonderen Fällen erteilt (Formular im Sekretariat oder in moodle). Po s tfäc he r Auf dem Flur im 1. OG ist für jeden Referendar ein Hängeordner mit Namen eingerichtet, der mindestens einmal wöchentlich persönlich zu leeren ist. Mitteilun- 6

7 gen für alle werden auch im Seminarfoyer (EG) und im Flur (1. OG, links) ausgehängt! Sämtliche für Sie wichtigen Termine und Unterlagen, wie z.b. Meldung zur Prüfung, Anträge auf Übernahme, Prüfungsunterlagen usw., erhalten Sie über Ihre Fachseminare oder über Ihre Postfächer. Re is e ko s te n Grundsätzlich wird der Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort können nicht als Reisekosten geltend gemacht werden. Diese Kosten müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung unter Werbungskosten geltend machen. Die Reisekosten zum Seminar werden Ihnen vom Seminar entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht erstattet. Sie haben als Referendar/in lediglich Anspruch auf Erstattung der Hälfte der Reisekosten. Bei Benützung eines Autos erhalten Sie pro km Fahrtstrecke 50% von 0,16. Bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Hälfte des Fahrpreises (bei der DB die 2. Klasse) erstattet, wobei die günstigste Möglichkeit (Mehrfahrten-, Monatskarte je nach Einzelfall) gewählt werden muss. Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mehr als 8 Stunden unterwegs sind (z.b. morgens Fachsitzung Pädagogik, nachmittags Fachdidaktik): Bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Std. 50% von 6,00 Euro, von mindestens 14 Std. 50% von 12,00 Euro. (Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Hinweise in moodle oder den Aushang im Seminar.) S o nde rurlaub und Die ns tbe fre iunge n Grundsätzlich bei der Seminarleitung beantragen (bei Unterrichtsausfall nach vorheriger Rücksprache mit dem Direktor des zuständigen Gymnasiums). Hierzu gehören auch Kollegenausflüge, Konferenzen an den Schulen etc. (beachten Sie auch den entsprechenden Aushang). Unfallm e ldung Jeder Dienstunfall ist dem Regierungspräsidium in 2- facher Ausfertigung mit Bestätigung der Schule bzw. des Seminars zu melden. Ve rmö g e ns wirks ame Anlag e Der Antrag hierfür wird beim Landesamt ( Vordruck LBV - 507) eingereicht. Wo hnans c hrift Dem Seminar, der Schule und dem Landesamt Stuttgart melden (Vordruck LBV 527 auf dem Sekretariat abholen). 2. Mo o dle - Die s eminarinte rne Kommunikatio ns - plattfo rm In einer der ersten Veranstaltungen am Seminar werden Sie in die Verwendung unserer seminarinternen Kommunikations- und E-learning-Plattform moodle eingewiesen. Dazu benötigen Sie eine gültige und ständig gepflegte -Adresse. Ihren Benutzernamen sowie das Passwort für den ersten Zugang bekommen Sie bei dieser Veranstaltung mitgeteilt. Da es sich hier um ein geschütztes Intranet handelt, sind Benutzername und Passwort unbedingt geheim zu halten und nur für die dienstliche Verwendung vorgesehen. Aus bildung am Seminar 1. De r ze itlic he Ve rlauf Die Aus bildung s abs c hnitte Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst ein halbes Jahr und dauert von Januar bis zu den Sommerferien. Das erste halbe Jahr dient der Einführung in die Aufgaben des Lehrers an der Schule. In diesem Ausbildungsabschnitt finden Hospitationen und begleiteter Unterricht statt. Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert ein ganzes Jahr und beinhaltet selbstständigen und begleiteten Unterricht sowie die Prüfungsphase. Der zweite Ausbildungsabschnitt wird in der Regel an der gleichen Schule absolviert wie der erste. De r Vo rkurs Die Ausbildung beginnt mit einem dreiwöchigen Vorkurs am Seminar, in der Regel ganztags. Er beinhaltet pädagogische, fachdidaktische sowie schul- und beamtenrechtliche Veranstaltungen zur Vorbereitung auf Hospitation und eigene Unterrichtstätigkeit. Informationen über Zusatzangebote wie Deutsch als Fremdspra- 7

8 che (DaF), Sprecherziehung oder bilinguales Unterrichten werden vermittelt; außerdem stellt sich der Ausbildungspersonalrat des Vorgänger-Kurses vor. Ko ntinuum Das Kontinuum ist die reguläre Ausbildung an den Ausbildungsschulen und am Seminar in Form von Doppelstunden (in den Naturwissenschaften incl. NwT 4- stündig). Die Kurs-Aufteilung der Referendare findet gemäß der studierten Fächer und der jeweiligen Kombinationen in sog. Schienen statt. Das heißt, am jeweiligen Seminartag (Dienstag oder Donnerstag) sind alle Referendare in diese sechs zeitlichen Schienen eingeteilt. Hohlstunden lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden. (Vergl. Stundenplan Kontinuum in moodle ) Am Montag- und Freitagnachmittag finden im 1. HJ die SR- u. MM-Veranstaltungen statt. Die Ko mpaktphas e Die Kompaktphase am Ende des 1. Ausbildungshalbjahres findet in der letzten vollen Schulwoche vor Schuljahresende statt. Während dieser Zeit können Sie in der Regel an der Schule nicht mehr unterrichten. Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Unterrichtsverpflichtung vor Beginn dieser Kompaktphase erfüllt haben. Die Kompaktphase bereitet auf den selbstständigen Unterricht vor, und zwar pädagogisch (z.b. zum Thema Disziplinprobleme) wie fachdidaktisch (z.b. zum Thema Stoffverteilungsplan, Materialien). Auch zur Prüfungsorganisation, zu schulrechtlichen Aspekten sowie zur Elternarbeit werden Informationen gegeben. Exkurs io ne n Für Exkursionen oder Studienfahrten sind 3-5 Tage in der 38. Schulwoche vorgesehen. Die Teilnahme an mehrtägigen Exkursionen ist fakultativ. 2. Die Kurs e Fachdidaktik Mit diesem Begriff sind die Veranstaltungen zur Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer gemeint, die bis kurz vor Beginn der Lehrproben (im letzten Halbjahr der Ausbildung) insgesamt 102 Stunden umfassen werden. Es geht hierbei um Inhalte auf jeder Klassenstufe (Didaktik) und wie diese altersangemessen (Methodik) unterrichtet werden. Die Fachsitzungen finden regelmäßig einmal pro Woche statt. Sie dauern in der Regel zwei Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Grundsätzlich gilt: Die dienstlichen Veranstaltungen des Seminars haben im ersten Ausbildungsabschnitt Vorrang vor Schulveranstaltungen. Sie finden im 2. Ausbildungsabschnitt bis zum Beginn der Prüfungszeit statt. Pädagogik / Pädagogische Psychologie Da das Seminar nicht als Mathematiker oder Anglist, sondern als kompetenter Lehrer und Erzieher verlassen werden soll, kommt dem Bereich Pädagogik/Pädagogische Psychologie eine besondere Bedeutung zu. Im Vorkurs wird Grundlagenwissen aus dem Praxissemester vertieft werden. Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt werden zweistündige Pädagogikkurse durchgeführt. Ergänzende Angebote in der Modulphase runden die Ausbildung in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie ab. Auf Wunsch führt der Pädagogik- Dozent auch Unterrichtsbesuche durch und berät zu allgemeinen pädagogischen Themen. Schul-, Jugend- und Beamtenrecht Die Veranstaltung, die von Schulleitern gehalten wird, dient der Einführung in die Rechte und Pflichten als Beamtin/Beamter und macht mit zentralen Aspekten des Schul- und Jugendrechts vertraut. Mit dem Vorkurs beginnen in mehreren Gruppen regelmäßig einmal pro Woche (montags oder freitags) zweistündige Veranstaltungen zum Beamtenrecht. Die gesamte Ausbildung umfasst 40 Stunden und schließt im September mit der Prüfung ab. Multimedia-Profil Das Seminar Karlsruhe hat wie alle anderen Seminare auch ein spezifisches Profil. In Karlsruhe ist es der Bereich Mediendidaktik/Multimedia. Aufgrund dieses Profils sind die Kurse in Multimedia für alle verpflichtend, so bspw. Veranstaltungen zur Nutzung neuer Medien im Unterricht (z.b. Arbeiten mit der E-learning- Plattform moodle, Internetrecherche, Erstellen einer Homepage, etc.). 8

9 Weitere Veranstaltungen Referendare mit den Fächern Biologie, Chemie und Physik nehmen an einer obligatorischen Zusatzausbildung für das Fach Naturwis s enschaft und Technik (NWT) teil. Referendare mit dem Fach Gemeinschaftskunde erhalten im Rahmen der Fachdidaktik Gemeinschaftskunde/Wirtschaft auch eine Ausbildung für den Fächerverbund GW G (Geographie/ Wirtschaft/ Gemeinschaftskunde). Geographen mit ihrem Schwerpunkt physische Geographie können zwischen NWT oder GWG wählen. Referendare der Fächer Englisch und Französisch können wenn die personellen Voraussetzungen dafür am Seminar gegeben sind - an einer Zusatzausbildung teilnehmen, die auf das bilinguale Unte rric hte n (Unterricht in einem Sachfach wie z.b. Geschichte in der Fremdsprache) vorbereitet. Das Seminar Karlsruhe bietet ein mehrstündiges Training in Sprecherziehung in kleinen Gruppen an. Darüber hinaus gibt es ein Ausbildungsangebot für das Fach Deutsch als Fremdsprache (DaF) und für Theaterpädagogik`. Diese Angebote sind freiwillig. Zum Abschluss erhalten die Absolventen eine Bescheinigung, die für Bewerbungen verwendet werden kann. 3. Das Aus bildung s -Pe rs o nal Zu Beginn des Referendariats wird jedem Referendar ein Ausbilder als Tutor zugewiesen, der u.a. die vorgeschriebenen Ausbildungsgespräche führt. Er ist der Ansprechpartner bei Fragen und Problemen und soll helfen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Falls der Tutor ein Pädagogik-Fachleiter ist, wird er auch beratende Unterrichtsbesuche durchführen. Nach den Prüfungen und vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes führt er insgesamt bis zu drei Gespräche. Im Rahmen dieser Gespräche besteht auch die Gelegenheit zu persönlichen Feedbacks über die Ausbildung am Seminar. An der Ausbildungsschule wird ein Me ntor bestimmt, der Sie betreut und in Unterrichtsangelegenheiten berät. Dazu besucht er Sie im Unterricht und überzeugt sich im 2. Ausbildungsabschnitt von der Angemessenheit der Klassenarbeiten und der Leistungsbewertung. Zusätzlich gibt es betreuende Lehrkräfte, unter deren Anleitung die Referendare unterrichten. Aus bildung an der Schule 1. Ers te r Aus bildung s abs c hnitt Lehraufträge Bis zu den Sommerferien unterrichten die Referendare noch nicht selbstständig, sondern unter Anleitung von einführenden Lehrkräften. Der Mentor und/oder die einführenden Lehrkräfte besprechen die Unterrichtsvorbereitungen, den Unterrichtsentwurf und die Durchführung des Unterrichts und geben Hilfen und Ratschläge sowie gezielte Hinweise zur Verbesserung der methodisch-didaktischen Kompetenz und des Lehrerverhaltens. Umfang der Hospitation und Übungslehraufträge (Begleiteter Unterricht) Pro Woche werden 8 10 Stunden Unterricht (Übungslehrauftrag und Hospitationsstunden zusammen) erwartet. Bei eigenem Unterricht von 6 8 Stunden sind also weitere 2 4 Stunden pro Woche zu hospitieren. Dies gilt für den gesamten 1. Ausbildungsabschnitt. Auch die Möglichkeit, Referendarskollegen des eigenen Faches zu besuchen und Feedback zu geben und zu erhalten, sollte genutzt werden. Mitte Februar sollte mit der im Vorkurs gemeinsam geplanten Unterrichtseinheit begonnen und der gehaltene Unterricht auf durchschnittlich ca. 6 8 Stunden pro Woche gesteigert werden. Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsstunden muss im 1. Ausbildungsabschnitt, der mit dem Schuljahr endet, mindestens 60 betragen und sich angemessen auf die studierten Fächer, auf alle Stufen, auf denen das Fach unterrichtet wird, und auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte verteilen. Bei Problemen helfen Mentor, Schulleitung oder Seminarleitung. Übungslehraufträge sollten bei einem zweistündigen Fach etwa 6 8, bei mehrstündigen Fächern etwa 9 12 Stunden Unterricht umfassen. Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen oder auch Einzelstunden möglich. Sie werden auf das Minimum von 60 Stunden angerechnet. Ein Übungs- 9

10 lehrauftrag in einer Klasse sollte nicht länger als 4 Wochen dauern. Verlängerung der ersten Ausbildungsphase Am Ende des 1. Ausbildungsabschnitts müssen Schule und Seminar feststellen, ob selbstständiger Unterricht übertragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der 1. Ausbildungsabschnitt verlängert. Eine Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts kann notwendig werden, wenn die vorgeschriebenen Unterrichtsverpflichtungen nicht wahrgenommen wurden oder wenn der Ausbildungsstand noch Defizite aufweist, die es aufzuarbeiten gilt. Beratungsbesuche der Fachleiter Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der Prüfungslehrproben von jedem der Fachleiter mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt. In jedem Fach ist mindestens ein Besuch auf jeder Schulstufe zu vereinbaren. Eine frühzeitige Terminabsprache ist daher sinnvoll. Nach dem Besuch erhält der Referendar ein Feedback in mündlicher und schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen stützt und Zielvereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält. Besuch durch Pädagogik-Fachleiter Auf Wunsch besucht auch der Pädagogik-Fachleiter, der nicht primär zu fachlichen Fragen, sondern beispielsweise zur Lehrer-Schüler-Interaktion, zu den Bedingungen für effektives Lernen und zu erzieherischen Fragen beraten kann. Einer der beratenden Unterrichtsbesuche soll als Kombibesuch (Fachdidaktiker + Pädagoge) erfolgen. Verantwortlich für eine entsprechende Einladung ist der Referendar. 2. Häufig e Frage n zu Le hraufträg e n W ie m uss ich die zu halte nde n Unte rrichts s tunden auf m e ine beiden Fäche r ve rte ilen? In etwa im Verhältnis 1 : 1. Dies gilt insbesondere für zwei Hauptfächer. Gibt e s für die Ve rte ilung e ine n Unte rs chied zwis chen Ke rn- und Ne be nfach? Grundsätzlich nein. Dennoch ergibt sich bei manchen Fächerkombinationen, z.b. Mathematik/ Chemie, dass ein Fach auf einer Stufe gar nicht unterrichtet wird. So ist Chemie erst ab Klassenstufe 8 in der Stundentafel vorgesehen. In solchen Fällen gilt: Der Anteil des Unterrichts im Fach A, das auf allen Stufen unterrichtet wird, beträgt etwa 3/5 gemessen an der Gesamtzahl der zu haltenden Stunden, der Anteil im Fach B nur 2/5, da es nur auf der Mittel- und Oberstufe unterrichtet wird. Gibt e s eine n Unte rs chie d zwis che n Hauptfach und Be ifach? Grundsätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe. Damit dürfen Sie ähnlich wie im oben genannten Beispiel zum Nebenfach Chemie von 25 Stunden Minimum für das Beifach bei ca. 35 Stunden im Hauptfach ausgehen. Dies gilt zum Beispiel für die Kombination Bildende Kunst + Beifach. W ie m uss ich bei 3 Unte rrichts fäche rn m e ine S tunden ve rte ile n? Wenn Sie eine sog. obligatorische Kombination von 3 Fächern haben, z.b. Geschichte/ Gemeinschaftskunde mit Geographie, müssen Sie die Unterrichtsstunden etwa gleichmäßig auf Ihre Fächer verteilen, also pro Fach etwa 20 Stunden vorsehen. Aufgrund der besonderen Situation eines Faches, z.b. an einer kleinen Schule, können kleinere Abweichungen hier z.b. für das nur ab Klassenstufe 9/10 unterrichtete Fach Gemeinschaftskunde akzeptiert werden. Wenn Sie außer Ihren beiden Hauptfächern ein freiwilliges drittes Fach haben, müssen Sie in Ihren beiden Hauptfächern mindestens 60 Stunden unterrichten und zusätzlich in Ihrem freiwilligen dritten Fach mindesten insgesamt 25 Stunden unterrichten. Dabei sind alle Stufen, für die Sie die Fakultas erwerben wollen, abzudecken. Die Vorbereitung auf das dritte freiwillige Fach ist gegenüber dem Normalfall eine merkliche zusätzliche Belastung. Daher wird es noch toleriert, wenn ein kleiner Teil dieser Verpflichtung (etwa 5 Stunden) noch zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnittes abgedeckt wird. 10

11 W ann m uss ich einen Unte rrichtse ntwurf s chreiben? Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Entweder ist er Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, Mentor, den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleiters oder er ist die Grundlage für das Analysegespräch mit Ihrem Fachleiter. Der Unterrichtsentwurf hat einen Umfang von 2 bis 3 Seiten Text (plus Anlagen). W ie vie le S tunden m us s ich auf je de r S tufe m inde s te ns unte rrichte n? Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe), auf denen Ihre Fächer vertreten sind, unterrichten, und zwar mindestens 7 Stunden pro Fach und pro Stufe. Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 Stunden. Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und als Oberstufe. Die Klasse 7 kann bei Bedarf auch der Unterstufe und die Klasse 10 sowohl der Mittelwie der Oberstufe zugerechnet werden. Darf ich auch in Klas se 5 und in de r le tzte n Jahrgangs - s tufe 12 bzw. 13 unte rrichte n? Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diesen Klassenstufen zu betrauen. (z.b. Abiturvorbereitung) Darf ich Ve rtre tungs unte rricht halte n? Im Prinzip ja, denn man kann in einer Stunde ohne den einführenden Fachlehrer einmal ausprobieren, ob die eigene Lehrerpersönlichkeit akzeptiert wird und die eingesetzten erzieherischen Mittel wirken. W ird Ve rtre tungs unte rricht ange rechne t? Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung von Klassen hinausgeht, darf auch in die Bilanz der zu erbringenden Stunden für Übungslehraufträge aufgenommen werden. Die meisten der konkreten Regelungen zur Unterrichtsverpflichtung werden unwichtig, wenn Sie - wie es die Regel ist mehr als die Mindeststundenzahl unterrichten und so mehr Erfahrung vor Ihrem selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt sammeln. 3. Zwe ite r Aus bildung s abs chnitt Planung des durchlaufenden selbstständigen Unterrichts Dieser Bereich erfordert die Absprache mit der Schulleitung. Es geht hier um Lehraufträge, die von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend bis zur Note für das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernommen werden. In drei dieser Klassen wird in der Regel eine Lehrprobe abgelegt. Wenn auf der gleichen Klassenstufe ein anderes Fach unterrichtet wird, sollte sichergestellt sein, dass nicht mehr als die Hälfte der Schüler und Schülerinnen einer Klasse schon aus dem Unterricht im anderen Fach bekannt sind, da in diesem Fall in einer der beiden Klassen eine Prüfungslehrprobe nicht möglich wäre. Unterrichtet ein Referendar in einer Klasse zwei Fächer, kann er nur in einem Fach eine PLP in dieser Klasse absolvieren. Planung des befristet selbstständigen Unterrichts ( Leihklassen ) Schon nach wenigen Wochen im neuen Schuljahr, in der Regel Ende Oktober, muss die Schulleitung dem Landeslehrerprüfungsamt mitteilen, in welcher Klasse und in welcher Lehrprobenphase geprüft werden soll. In der Lehrprobenphase unterrichtet der Referendar die übernommene Klasse selbstständig, d.h. der Fachlehrer darf sich dann nicht in der Klasse aufhalten. Planen Sie rechtzeitig, ob und wenn ja, welche "Leihklassen" Sie benötigen, um der AProGymn gerecht zu werden. Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts In jedem der Pflichtfächer (jedoch nur in zwei von drei Fächern einer Pflichtkombination) ist im Rahmen der Ausbildung im 2. Ausbildungsabschnitt noch mindestens eine Einheit begleiteter Unterricht durchzuführen. Diese Unterrichtseinheiten sollen auf verschiedenen Schulstufen gehalten werden. Der einführende Lehrer oder Mentor bespricht die Unterrichtseinheit, ist während des Unterrichts anwesend und analysiert diesen anschließend. Es ist sinnvoll, beide Unterrichtseinheiten in die Zeit bis Weihnachten zu legen (vgl. Hinweise in moodle). 11

12 Mindestgruppengröße Gerade in der Oberstufe und in den aus verschiedenen Klassen zusammengesetzten Fachgruppen ist es wichtig, auf die erforderliche Mindestgröße zu achten. Sie beträgt in den Klassen der Unter- und Mittelstufe 15, in der Eingangsklasse der Oberstufe mindestens 12 Schüler (Empfehlung). In den Jahrgangsstufen des Kurssystems sind keine Untergrenzen festgelegt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Mindestgröße für die Kursbildung, die dem Schulleiter per Erlass vorgeschrieben ist, auch Anhaltspunkt für die Prüfungskommission ist. Als Stichtag, zu dem diese Mindestgrößen gegeben sein müssen, gilt der Beginn des Schuljahres. Wird die Mindestgröße in der Lehrprobenstunde deutlich unterschritten (etwa durch Krankheit), entscheidet der Vorsitzende, ob die Lehrprobe neu angesetzt werden muss. Einen Sonderfall stellt das Fach Sport dar: In allen Klassenstufen müssen in einer Prüfungslehrprobe mindestens 12 Schüler bzw. Schülerinnen aktiv mitwirken. Die Gruppengröße des zugewiesenen Lehrauftrags im Fach Sport sollte zu Beginn des Schuljahres deutlich über der Mindestgruppengröße liegt, sonst müsste vielleicht aufgrund von Krankheitsausfällen die Prüfungslehrprobe abgesagt werden. Arbeitsgemeinschaften Die Anrechnung einer Arbeitsgemeinschaft ist nur möglich, wenn es sich um einen Unterricht handelt, der aufgrund klarer stofflicher Vorgaben mit entsprechender inhaltlicher Progression und Leistungskontrollen dem Regelunterricht vergleichbar ist. Dies gilt üblicherweise nur für wenige Sonderfälle wie z.b. für Spanisch als spät beginnende Fremdsprache oder Informatik in Klasse 11. In Sport kann eine Arbeitsgemeinschaft zusätzlich ins Deputat übernommen werden, wenn auch ohne sie die Mindestzahl von durchschnittlich 9 Wochenstunden Deputatsverpflichtung erreicht wird. Auch unter Berücksichtigung der AG-Stunden darf niemals mehr als 12 Wochenstunden unterrichtet werden. Es empfiehlt sich daher, höchstens eine einstündige AG zu übernehmen und eine zweistündige nur dann, wenn sie auf das erste Halbjahr beschränkt wird, also durchschnittlich einstündig ist. Che c klis te De r s elbs ts tändige Unte rricht be trägt m inde s tens 9 W ochens tunde n. Er e rfolgt übe rwie gend in Form e i- ne s kontinuie rlichen Le hrauftrags. (Es is t davon aus - zuge he n, das s 35 Einzels tunden eine r Jahres wochens tunde e nts prechen.) Die ges am te Unte rrichts ve rpflichtung be trägt W ochens tunde n. In je de m Fach (auß e r im fre iwillige n dritte n Fach) is t e in begleite te r Le hrauftrag ve rbindlich (be i drei Fäche rn s ind Ausnahme n m öglich); die beiden be gle i- te te n Le hraufträge s ollen auf ve rschie de ne n S chuls tufe n s tattfinde n. Aus bildung in e ine m dritte n Fac h 1. freiwilliges drittes Fach Erster Ausbildungsabschnitt: In den Lehraufträgen sind insgesamt 25 Stunden zusätzlich zu den sonstigen Fächern zu unterrichten. Wenn der vorgeschriebene Ausbildungsumfang von 25 Stunden im 1. Ausbildungsabschnitt nicht erreicht wird, muss rechtzeitig vor Beginn der Prüfungszeit ein betreuter Lehrauftrag im Umfang der noch fehlenden Stunden übernommen werden. Ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag ist in einem freiwilligen dritten Fach nur ausnahmsweise zulässig. Jeder Unterricht im freiwilligen Fach erfolgt zusätzlich zum Pflichtprogramm. Die Belastungsgrenze von 12 Stunden darf jedoch auch unter Einbeziehung des Unterrichts im freiwilligen Fach nicht überschritten werden! 2. Pflichtkombination von drei Fächern Für die Pflichtkombination wie z.b. Geschichte, Gemeinschaftskunde, Geographie ist in jedem Fach ein durchgehender Lehrauftrag erforderlich. Im ersten Ausbildungsabschnitt werden pro Fach etwa 20 Stunden betreut unterrichtet und dabei alle zugehörigen Stufen abgedeckt. Insgesamt mindestens 60 Unterrichtsstunden und in jedem Fach pro Stufe mindestens 7 Stunden. Im 2. Ausbildungsabschnitt sind neben den selbstständig durchlaufenden Lehraufträgen noch in zwei der 12

13 drei Fächer betreute Lehraufträge zu übernehmen. Diese sollen auf verschiedenen Stufen durchgeführt werden. Aus bildung in biling uale m Unte rric ht (Eng lis c h und Franzö s is c h) Am Karlsruher Seminar ist - wenn die personellen Voraussetzungen gegeben sind - eine Zusatzausbildung, die auf das bilinguale Unterrichten (= Unterricht in einem Sachfach in der Zielsprache) vorbereitet, möglich. Zulassungsbedingungen und Konsequenzen für die Einstellung: Englisch + Sachfach (Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde und/oder eine Naturwissenschaft), Französisch + Sachfach (Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde und/oder eine Naturwissenschaft. Wenn trotz fehlenden Sprachstudiums aus anderen Gründen herausragende Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch vorhanden sind und ein entsprechendes Sachfach studiert wurde, ist für die Zulassung zur Ausbildung ein Kolloquium erforderlich. Nach absolvierter Ausbildung führt das erfolgreiche Bestehen der Prüfung zu einer Kennzeichnung in der landesweiten Einstellungsliste. Dies kann bei entsprechendem Bedarf trotz schlechterer Leistungsziffer zu einer bevorzugten Einstellung führen. Gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts überprüft die Schulleitung, ob der Ausbildungsunterricht erfolgreich verlief. Sollte dies nicht der Fall sein, kann einmal um vier Wochen verlängert werden. Die Ausbildung umfasst 20 Stunden am Seminar, Hospitationen und begleiteten Ausbildungsunterricht an der Ausbildungsschule. Der bilinguale Ausbildungsunterricht an der Schule wird dem Unterricht im Sachfach zugerechnet und trägt so dazu bei, die ohnehin bestehende Unterrichtsverpflichtung von mindestens 60 Stunden zu erfüllen. 4. Ve rläng e rung ( 10, Abs. 4 APrOGymn) Falls die Schulleitung und/oder das Seminar zu der Auffassung gelangen, dass noch kein selbstständiger Unterricht übertragen werden kann, wird der 1. Ausbildungsabschnitt verlängert. Die Schulleitung bzw. die Seminarleitung teilt dann etwa vier Wochen vor dem Ende des 1. Ausbildungsabschnitts mit, dass dem Regierungspräsidium als Entscheidungsbehörde ein entsprechender Vorschlag zugehen wird. Das Regierungspräsidium sendet die Entscheidung über die Verlängerung schriftlich zu und teilt dem Referendar mit, dass in dieser Phase das Gehalt um 15 % gekürzt wird. Grundsätzlich bleibt der Referendar an der bisherigen Schule. Sollte sich bis Dezember abzeichnen, dass trotz intensiver Betreuung und Beratung noch immer kein selbstständiger Unterricht ü- bertragen werden kann, berichten Schul- und Seminarleitung dem Regierungspräsidium entsprechend. Dann wird die Entlassung eingeleitet, die in der Regel nach Einbeziehung des Bezirkspersonalrats zum 1. März wirksam wird. Das Verfahren der Verlängerung richtet sich nach der entsprechenden Verwaltungsvorschrift mit folgendem Wortlaut: Der erste Ausbildungsabschnitt des Vorbereitungsdienstes verlängert sich einmal um ein Unterrichtshalbjahr, wenn nach der Feststellung des Seminars und/oder der Schule nicht verantwortet werden kann, dass der Studienreferendar im zweiten Ausbildungsabschnitt selbstständig unterrichtet; der Ausbildungsleiter fertigt bei einer solchen Feststellung einen entsprechenden Bericht an das Oberschulamt. Dieses entscheidet über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes. (vgl.: Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGymn) vom 10. März 2004) Unter dem Passus nicht verantwortet werden kann, dass der Studienreferendar im zweiten Ausbildungsabschnitt selbstständig unterrichtet ist zu verstehen, dass fachliche, pädagogische oder ggf. persönliche Gründe gesehen werden, die ein selbstständiges Unterrichten an der Schule im Sinne der Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler nicht erlauben. Dabei reicht es aus, wenn bereits ein Ausbilder dieser Ansicht ist bzw. auch die Schulleitung alleine. Ein Mehrheitsvotum ist nicht erforderlich. Natürlich findet vorab eine Besprechung der Ausbildungsbeteiligten statt; eine Mehrheitsabstimmung darüber gibt es allerdings 13

14 nicht. Den entsprechenden Bericht sendet der Ausbildungsleiter/ Seminarleiter ggf. zusammen mit der Stellungnahme der Ausbildungsschule an das Regierungspräsidium weiter. Grundsätzlich darf eine Verlängerung nicht als eine Strafe/Stigmatisierung angesehen werden, sondern als Chance, den Standard zu erlangen, der für selbstständiges Unterrichten erforderlich ist. Während der Verlängerung (September bis Januar) werden Ihre Bezüge in der Regel das Gehalt um 15% gekürzt. Die Zweite Staats prüfung für die Laufbahn des höheren Lehramts an Gymnas ien Da d ie Aus b ild ung s - und Prüfung s o rd nung (APrO- Gym n) für d e n Kurs 2010 g e änd e rt we rd e n w ird, abe r no c h nicht ve rö ffentlic ht is t, s tehe n d ie Info rm atio - ne n z u d en Prüfung s b es tim m ung e n noc h unte r Vo r- b e halt. 1. Zus ammens e tzung de r Prüfung und Ermittlung de r Ge s amtno te Die Prüfung setzt sich aus fünf Teilen mit jeweiliger Benotung zusammen: - Prüfung in Schulrecht - Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit ( 19 APrOGymn) - Prüfungslehrproben ( 21 APrOGymn: Beurteilung der Unterrichtspraxis ) - Mündliche Prüfungen ( 18, 20 und 22 APrOGymn) - Schulleiterbeurteilung ( 13 Abs. 5 APrOGymn) 4. Mündliche Prüfungen - Pädagogik 3 x - Fachdid. Kolloquium (2 Fächer) je 3 x - Fachdid. Kolloquium (3 Fächer) je 2 x 5. Beurteilung des Schulleiters 7 x Die Gesamtnote ergibt sich aus 30 Anteilen. Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation liegt beim Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe Hebelstraße 2, (Homepage Bei Erkrankungen, die prüfungsrelevant sind, also im Zusammenhang mit der schriftlichen Dokumentation, den Lehrproben oder der mündlichen Prüfung stehen, wird vom Landeslehrerprüfungsamt ein ärztliches Attest verlangt, das die medizinischen Befundtatsachen (Diagnose) und die Dauer der Erkrankung enthält. In jedem Fall sind das Seminar und ggf. die Schule so früh als möglich telefonisch zu informieren. 2. Die S c hulre c hts prüfung Die Schulrechtsprüfung dauert etwa 20 Minuten (Einzelprüfung). Die Prüfungskommission besteht aus dem Dozenten für Schulrecht und einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. Die unmittelbar nach Abschluss mitgeteilte Note geht in die Berechnung der Leistungszahl mit dem Faktor 1/30 ein. Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens ausreichend" ist eine der Voraussetzungen für das Bestehen der Lehramtsprüfung. Ermittlung der Gesamtnote: 1. Schulrechtsprüfung 1 x 2. Dokumentation einer 4 x Unterrichtseinheit 3. Drei Prüfungslehrpr. (2 Fächer) je 3 x Vier Prüfungslehrpr. (3 Fächer) je 2,25 x Unterrichtsbefreiung Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen. Wiederholung Wer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, muss sie nach 18 Abs. 4 der APrOGymn innerhalb des laufenden Referendariats wiederholen. 14

15 3. Die Do kumentatio n e ine r Unte rric hts e inhe it (DUE) In der Dokumentation einer Unterrichtseinheit sollen die Fähigkeiten gezeigt werden, eine Unterrichtseinheit in einem der Ausbildungsfächer, einem Fächerverbund oder im bilingualen Unterricht über einen etwa acht Unterrichtsstunden umfassenden Zeitraum unter Berücksichtigung konzeptioneller und diagnostischanalytischer Aspekte zu planen, erfolgreich durchzuführen und die Ergebnisse zu reflektieren. Die Unterrichtseinheit soll nach Möglichkeit innovative pädagogische und fachdidaktische Elemente, Themen der Fach- und Berufsethik, der Diagnostik und Förderung oder Fächer verbindende Themen und Fragen berücksichtigen. Der Umfang der Dokumentation darf ohne angefügten Materialanhang 30 Seiten im üblichen Format nicht überschreiten. Die Unterrichtseinheit kann sich auch auf ein Thema des bilingualen Unterrichts beziehen, sofern der Studienreferendar an einer Zusatzausbildung»Bilingualer Unterricht«teilnimmt. In diesem Fall wird die Unterrichtseinheit dem Sachfach zugeordnet. Die Unterrichtseinheit kann nicht in einem zusätzlichen Ausbildungsfach nach 29 durchgeführt werden. (Auszug aus der APrOGymn 19). Der Referendar hat die Wahl, in welchem der Fächer die Arbeit verfasst werden soll (nicht möglich ist die Wahl des freiwilligen 3. Faches). Die Arbeit muss die Fähigkeit zeigen, eine Unterrichtseinheit in einem Ihrer Ausbildungsfächer, einem Fächerverbund oder im bilingualen Unterricht (nur sofern Sie an der bilingualen Zusatzausbildung teilnehmen) über einen etwa acht Unterrichtsstunden umfassenden Zeitraum unter Berücksichtigung konzeptioneller und diagnostischanalytischer Aspekte zu planen, erfolgreich durchzuführen und die Ergebnisse zu reflektieren. Die Unterrichtseinheit soll nach Möglichkeit innovative pädagogische und fachdidaktische Elemente, Themen der Fach- und Berufsethik, der Diagnostik und Förderung oder Fächer verbindende Themen und Fragen berücksichtigen. ( 19 APrOGymn). Mit der Wahl des Faches für die Dokumentation wird gleichzeitig festgelegt, dass die Fremdprüfung in der Lehrprobe in der Regel im anderen Fach erfolgt. Falls die Dokumentation im bilingual unterrichteten Sachfach geschrieben wird, wird sie automatisch diesem zugerechnet. Die DUE wird vom Fachleiter und einem weiteren Prüfer bewertet. Die Note wird am Ende der Ausbildung mit der Übergabe des Zeugnisses bekannt gegeben. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Hinweise zur Gestaltung der DUE in moodle. Das Konzept ist dem Fachleiter schriftlich (1-2 Seiten) vorzulegen und mit ihm abzustimmen. Eine intensive inhaltliche Beratung durch die Ausbilder ist bei diesem Prüfungsteil, der auch die eigenständige Dokumentation einer Unterrichtseinheit unter Beweis stellen soll, allerdings nicht vorgesehen. Fristverlängerung Über eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der schriftlichen Dokumentation entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags durch den Referendar. Das Prüfungsamt ist verpflichtet, die Gründe auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Wird der Antrag mit einer Erkrankung begründet, ist diese durch ein ärztliches Attest mit Angabe der medizinischen Befundtatsachen (Diagnose) und der Dauer der Erkrankung nachzuweisen. Wenn absehbar ist, dass die Fertigstellung nicht rechtzeitig gelingt, ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem Landeslehrerprüfungsamt und der Seminarleitung erforderlich, damit ein Ungenügend wegen nicht fristgerechter Abgabe evtl. vermieden werden kann. Wird dem Antrag stattgegeben, kann die Bearbeitungszeit durch das Prüfungsamt in der Regel um maximal zwei Wochen verlängert werden. Verfahren bei Nichtbestehen Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird diese mit der Note ungenügend bewertet. Wird die Dokumentation nicht mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet, kann dieser Prüfungsteil auf Antrag innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens einmal wiederholt werden. In einem solchen Fall ist für eine Wiederholungsarbeit ein völlig neues Thema zu bearbeiten. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 des 19 der APrOGymn entsprechend. 15

16 Che cklis te zur DUE: Them e nv e rg ab e : Das The m a de r schriftlichen Prüfungs arbeit de s 1. S taats exame ns kann nicht ge wählt we rde n. De r Antrag ge ht übe r den Fachle ite r zur Ge - ne hm igung an die S e m inarleitung (Vordruck) in de r R e gel ge gen Ende des 1. Aus bildungsabs chnitts, we nn die Le hraufträge für den se lbs ts tändigen Unte r- richt im kom m e nden S chuljahr fe s ts te he n, s pätes - te ns zu Be ginn des 2. Aus bildungsabs chnitts. W ird bis dahin ke in The ma m itge te ilt, we is t die S e m inarleitung nach R ücksprache m it de m Fachleite r e in The - m a zu. Klas s e : Die Unte rrichts e inheit für die DUE kann auch in de r Klas se durchge führt we rde n, in de r die Prüfungs lehrprobe s tattfinde t. Planung : Das Konzept is t de m Fachleite r schriftlich vorzule ge n und m it ihm abzus tim m e n. Dazu ge hört auch de r vorges e he ne Ze itraum für die Durchführung de r Unte rrichts e inheit. Be s uc h: W ährend de r UE führt de r zus tändige Fachle ite r keine Bes uche in de r DUE-Klass e durch. De r Me ntor hat während de r UE e ine n Bes uch durchzuführen, s owe it e rforde rlich zus am m en m it de m Fachle hre r. Er be richte t de m zuständigen Fachleiter übe r de n Ve rlauf. Um fang : m axim al 30 Texts e ite n (ge zählt ohne Inhalts v e rz e ic hnis, Bibliografie und Anhang) im üblichen Form at (Arial, 12e r S chrift, 1-ze ilig, 2,5 cm R and); nach R ücks prache m it de m Fachleite r Erwe i- te rung um bis zu höchs te ns 10% m öglich; Arbeite n m it m e hr als 33 S e ite n we rde n de m S e m inarle ite r vorge le gt und we ge n form ale r Ve rs töß e ggf. m it unge nügend be we rte t. Ve rs iche rung : Auf dem Titelblatt (Formblatt in moodle) muss die Versicherung mit folgendem Wortlaut unterschrieben sein: Ich ve rsiche re, dass ich die Dokum entation s elbs ts tändig und nur m it den ange - ge be nen Hilfs m itte ln ange fe rtigt habe. Zu den S te llen und Mate rialien, die de m W ortlaut ode r de m S inn nach ande re n W e rke n, auch e le ktronische n Me die n, e ntnom m e n wurde n, habe ich die Que lle n ange ge - be n. Mate rialie n aus de m Inte rne t s ind durch Aus - druck be le gt." Dies e Ve rsiche rung is t in jede m abge ge benen Exe m plar original zu unte rschre ibe n. Anhang: Als Anhang s ind ein Übe rsichts blatt, das Ve rze ichnis und ans chlie ße nd die Mate rialien beizufügen, z. B. die ve rwe nde te n Que lle n aus de m Inte rne t (in Kopie ), Unte rrichts m ate rialie n, Klas se narbe its be is pie le, Um frage bögen zur Evaluation. Fuß - note n ode r e rgänze nde Erläute rungen gehöre n in de n Te xtte il! De r Anhang s ollte nicht um fangre iche r als de r Textte il se in. Zahl und Bind ung : (Bitte die Hinweise zur Gestaltung der DUE in moodle beachten! Anforderungen Die landesweit abgestimmten Anforderungen für die im Unterricht erwarteten Kompetenzen sind zusammen mit einer Definition der Notenstufen auf unserer Homepage unter sowie in moodle aufgeführt. Beratungsphase und Lehrprobenphase Die Arbe it is t in dreifache r Aus fe rtigung (R eligionslehre und Bilingual: vie rfach) ge bunde n (R ücke nkle bebindung) sowie zus ätzlich e inm al (vgl. 19 Abs. 4 APrOGym n) auf e ine m e - le ktronische n S pe iche rm e dium (CD-R OM ode r DVD) im PDF-Form at abzuge be n. Be s c hriftung: Auf jede m Einband is t rechts unte n e in Aufklebe r m it folge nde n Angabe n anzubringen: Nam e, Vornam e, Kurs, Fach, The m a, Klass e, ebens o auf de r CD-R OM/DVD. Ab g abe : s päte s te ns am z we ite n Montag nach den W e ihnachts fe rie n im S ekre tariat. 4. Die Lehrpro be n Die Beratungsphase wird strikt von der Lehrprobenphase getrennt. Die Klasse 10 als bivalente Klasse kann daher während der Beratungsphase einer anderen Stufe zugeordnet werden (also bspw. Mittelstufe) als während der Lehrprobenphase (Oberstufe). DUE und Lehrprobe sind in der gleichen Klasse möglich. 16

17 Termine und Mitteilungen Das Landeslehrerprüfungsamt bemüht sich, den Zeitplan mit allen Prüfungsterminen bereits in den ersten Wochen des Referendariats vorzulegen (siehe Aushang und moodle). Die Reihenfolge der Lehrproben ist nicht vorgegeben. Bis spätestens Ende Oktober wird der Schulleiter die gewünschte Verteilung der Lehrprobenphasen auf die Fächer und Klassen auf dem dafür vorgesehenen und vom LLPA versandten Formular dem LLPA zur Genehmigung vorlegen. Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird allen Beteiligten schriftlich mitgeteilt, welche Klasse und welches Fach welcher Phase zugewiesen wurden. Diese Mitteilung enthält auch die Information über den jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (im Fach Religion auch den kirchlichen Vertreter). Nach 15 Abs. 3 der APrOGymn wird in der Regel eine der Lehrproben nicht vom Fachleiter als Prüfer abgenommen (= Fremdprüfung). Das LLPA teilt aufgrund des Vorschlags des Seminars mit, welche Lehrprobe von einem Fremdprüfer abgenommen wird. Wenn ein freiwilliges weiteres (in der Regel ein drittes) Fach ausgebildet wird, erfolgt durch das Landeslehrerprüfungsamt eine gesonderte Mitteilung über den Vorsitzenden in diesem freiwilligen Fach. Verteilung der Lehrproben 1. Zwei Hauptfächer In jedem der beiden Fächer ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe (ab Klasse 10) abzulegen. In dem Fach, in dem die DUE nicht geschrieben wurde, ist eine weitere Lehrprobe auf der Unter- oder Mittelstufe abzulegen. 2. Ein Hauptfach und ein Beifach Im Hauptfach ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe verbindlich. Unabhängig von der Wahl des Faches für die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit finden die beiden weiteren Lehrproben in der Unter- oder Mittelstufe statt, davon eine im Hauptfach; hierbei nimmt an der Lehrprobe im Beifach der eigene Ausbilder nicht teil, wenn die schriftliche Dokumentation im Hauptfach angefertigt wird. 3. Drei Hauptfächer Bei drei Hauptfächern ist in jedem Fach eine Lehrprobe auf der Oberstufe erforderlich. Die vierte Lehrprobe ist auf der Unter- oder Mittelstufe in einem der Fächer abzulegen, in dem die Dokumentation einer Unterrichtseinheit nic ht geschrieben wird. 4. Zwei Hauptfächer und ein Beifach In diesem Fall ist in den Hauptfächern eine Lehrprobe auf der Oberstufe, im Beifach eine Lehrprobe auf der Mittel- oder Unterstufe verbindlich. Die vierte Lehrprobe erfolgt auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Hauptfach, in dem ggf. die Dokumentation einer Unterrichtseinheit nic ht geschrieben wird. 5. Bilinguale Lehrprobe Im 2. Ausbildungsabschnitt führt der Ref. eigenverantwortlich eine bilinguale Unterrichtseinheit von mindestens 8 Stunden durch. Aus dieser Unterrichtseinheit definiert der Ref. einen Zeitraum von 3 Wochen als Lehrprobenphase, in der Besuche durch den Ausbildungsfachleiter, in der Regel zusammen mit dem für das Sachfach zuständigen Fachleiter, stattfinden. Im Einzelnen ist das Folgende zu beachten: Voraussetzung für die Zulassung zur Lehrprobe ist die Feststellung der Schulleitung und des Seminars am Ende der schulpraktischen Ausbildung (i.d.r. bis Juli), dass der Ausbildungsunterricht erfolgreich verlaufen ist ( 29 Abs. 2 APrOGymn). Die zusätzliche Lehrprobe findet vor der ersten offiziellen" Lehrprobenphase statt, also i.d.r. im Oktober. (Dezember ist möglich, wenn kein drittes Fach ausgebildet wird.) Es gelten die üblichen Rahmenbedingungen für die Gruppengröße sowie die Ankündigung des Termins drei Tage vorher durch die Schulleitung. Lehrauftrag in einer Klasse, in der das Sachfach auf Englisch/Französisch unterrichtet werden kann, ist erforderlich. In der Regel ist dies ab dem dritten Fremdsprachenlernjahr möglich. Die gleichzeitige Übernahme von Stunden des Fremdsprachenunter- 17

18 richtes in derselben Klasse zur Unterstützung ist möglich. Bei sonst nicht bilingual unterrichteten Klassen wird gebeten, die Eltern in geeigneter Weise von diesem Projekt vorab zu informieren. Die zusätzliche Lehrprobe im bilingualen Sachfachunterricht kann in der eigenverantwortlich unterrichteten Klasse abgehalten werden, auch wenn in dieser Klasse in einer der regulären Lehrproben a- bermals geprüft wird. Im Anschluss an die bilinguale Lehrprobe findet nach einer Erholungspause das 20-minütige Kolloquium statt, welches einen weiteren Prüfungsteil darstellt. Es kann ganz oder teilweise in der Zielsprache durchgeführt werden. Die Vereinbarung eines Schwerpunktthemas ist nicht zulässig. Als Ergebnis der Prüfungen wird das Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt. Eine Note wird nicht erteilt. Das Ergebnis wird in einer Bescheinigung des Seminars festgehalten, die vom Landeslehrerprüfungsamt gesiegelt und dem Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung beigelegt wird. Mindestgrößen bei Prüfungslehrproben Wenn die Mindestgruppengröße unterschritten wird (z.b. durch Austritte im Religionsunterricht zu Schuljahresbeginn), ist zu prüfen, ob eine kritische Grenze erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung erforderlich macht. Dabei gilt z. B. eine Unterschreitung der Klassen- bzw. Gruppenmindestgröße um zwei Schüler als gerade noch hinnehmbar (ausgenommen Sport: Mindestzahl 12). Jedoch machen schon vor Beginn der Prüfungslehrprobenphase z.b. lediglich 9 Schüler in einer 10. Klasse (Sollstärke: 12) eine Abstimmung zwischen Schulleitung und Landeslehrerprüfungsamt erforderlich, damit eine andere größere Klasse zur Prüfung zugewiesen werden kann, die vorübergehend selbstständig unterrichtet wird. Die Schulleitung kann dem LLPA auch mitteilen, dass aus schulorganisatorischen Gründen eine größere Klasse nicht zur Verfügung steht. Eine Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum durch Leihschüler aus Parallelklassen nur für die Prüfungslehrprobe ist nicht zulässig! Mindeststundenzahl bei zweistündigen Fächern Auch wenn in vom Referendar nicht zu vertretenden Fällen (Jahresausflug etc.) eine Stunde wegfällt, muss der Unterricht so verlegt oder der Prüfungszeitraum so verlängert werden, dass im Lehrprobenzeitraum die Mindeststundenzahl von 6 Unterrichtsstunden in einem zweistündigen Fach erreicht wird. Sollte die Mindeststundenzahl unterschritten werden, ist die Seminarleitung zu informieren (vgl. Hinweise im moodle). Einstündige Fächer Die nach Stundentafel (z.b. Geographie, Geschichte, in Klassenstufe 10) müssen während der Lehrprobenphase zwe is tündig unterrichtet werden. Dreistündige Fächer im Doppelstundenmodell Wird ein Fach im 1. Schulhalbjahr 4-stdg. unterrichtet, im 2. Hj. jedoch nur 2-stdg. (Doppelstundenmodell mit 3 Wochenstunden), müssen während der Lehrprobenphase pro Woche mindestens 3 Unterrichtsstunden ausgewiesen werden, also insgesamt mindestens 9 Stunden. (Hinweise in moodle) Che c klis te Minde s tg ruppe ng röße e ins tündig e n Fäche r Für Prüfungslehrproben in Klass en de r Unte r- und Mitte ls tufe m us s die Mindes tgröße eine r Klass e bei Be ginn des e ntspreche nde n Le hrauftrage s fünfze hn S chüle r be tragen. Das Lande s - le hre rprüfungs am t kann Ausnahm en ge s tatte n. Für die Klass e 10 gilt, das s bei de r Aufnahm e de s Lehrauftrages die Klass e aus m indes te ns z w ö lf S chüle rn be s teht. Für Prüfungsle hrproben im Kurssys te m wird ke ine Minde s tgröß e e ine s Kurs es fe s tgele gt. Be i einer tats ächliche n S chüle rzahl, die kle ine r is t als die ge forde rte Minde s tgröß e e ine r Klass e, e nts che ide t de r Prüfungs auss chus s, ob die Le hrprobe anges ichts des vorges chlagenen und fe s tgele gte n The m as durchge führt we rde n kann. 18

19 Is t die s nicht m öglich, dann m uss die Lehrprobe m it e ine m ne uen The m a anbe raum t we rde n. Le ihschüle r aus ande re n Klass en sind nicht zuläss ig. Es is t darauf zu achte n, das s nicht alle Le hrprobe n des S tudienre fe rendars in Klass e n s tattfinde n, de ren S chüle rzahl an de n genannte n Unte r- gre nzen lie ge n. Für die Le hrprobe n im Fach S po rt hat das Lande slehre rprüfungs am t folgende n Rahm en fe s tge - s e tzt: Grundsätzlich e ntsche ide t de r Prüfungs - ausschuss, ob die Le hrprobe ange s ichts de s vorge schlage ne n und fes tge le gte n The m as m it de n anwe s enden S chüle rn s innvoll durchgeführt we r- de n kann. Is t die s nicht m öglich, m uss die Le hrprobe m it e ine m ne uen The m a neu anges e tzt we rde n. S ie m uss in je de m Fall neu anges e tzt we rde n, we nn we nige r als zwölf S chüle r aktiv m itwirke n. Es is t darauf zu achte n, dass nicht be i- de Lehrproben des S tudie nre fe re ndars in Gruppe n s tattfinden, de re n S chüle rzahl an de r ge - nannte n Unte rgrenze liegt. Eine Unte rrichts gruppe für die Le hrprobe zu te ilen, is t nicht zuläs sig. Auch die Ve rgröße rung e ine r zu kleine n Gruppe durch S chüle r ande re r Gruppe n is t nicht s tatthaft. In de n Klass e n 5, 6, in de r Kurss tufe kann im Fach S port koe dukativ unte rrichte t we rde n. Fall wird die Modifikation zum Zeitpunkt der Ankündigung der Lehrprobe bekannt gegeben. Sonderfall bilinguale Lehrprobe Der Stoffverteilungsplan ist zwei Wochen vor Beginn der Lehrprobenphase nur an den Ausbildungsfachleiter zu übersenden. Falls die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht im Rahmen des bilingualen Unterrichts verfasst wurde, ist zum Zeitpunkt der Abgabe des Stoffverteilungsplans zusätzlich eine darüber hinaus gehende Übersicht zur eigenverantwortlich durchgeführten Unterrichtseinheit samt Unterrichtsmaterialien in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Ankündigung der Lehrprobe Bei einer Lehrprobe geht die entsprechende Mitteilung an den Referendar in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig an den Schulleiter. Gemäß 21 Abs. 2 der APrOGymn erhält der Referendar am dritten Werktag vor dem Tag, an dem die jeweilige Prüfung stattfindet die Mitteilung. Samstage werden als Werktage gezählt. Also: Mitteilung am Lehrprobe am folgenden Donnerstag Montag Freitag Dienstag oder Mittwoch Montag Donnerstag Dienstag Freitag Stoffverteilungsplan (Formblatt in moodle) Der Referendar sendet den Brief mit dem Stoffverteilungs- und Stundenplan für die entsprechende Phase an den Prüfer (Fachleiter) und an den Prüfungsvorsitzenden. Mit dem Plan ist der gesamte Lehrprobenzeitraum abzudecken. Klassenarbeiten dürfen in diesem Zeitraum nicht geschrieben oder besprochen werden. Wiederholungsstunden sind ebenfalls nicht zulässig. Der Brief an Prüfer und Vorsitzenden ist in zwei getrennten Schreiben (normaler Brief, kein Einschreiben) i.d.r. an die Privatadresse zu senden (dies gilt auch im Fall des Fremdprüfers). Auf der Grundlage des Plans verständigen sich Fachprüfer und Vorsitzender auf einen Termin für die Lehrprobe und (ggf.) auf eine Eingrenzung oder Erweiterung des geplanten Stundenthemas. In einem solchen Wenn der Tag der Mitteilung ein beweglicher Ferientag oder Feiertag ist, kann das Thema am vorausgehenden Werktag bekannt gegeben werden. Eine noch frühere Information würde den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewerber verletzen. Der Referendar ist verpflichtet, täglich selbst bei der Schulleitung nachzufragen, ob eine entsprechende Mitteilung vorliegt. Sollte das mitgeteilte Stundenthema aus Gründen, die der Ref. nicht zu vertreten hat, nicht behandelt werden können (z.b. Ausfall vorausgehender Stunden wegen Neuschnee), ist der Fachleiter sofort in Kenntnis zu setzen. Diese Regelungen gelten auch für die bilinguale Lehrprobe. 19

20 Doppelstunde nahme nach der Stunde bei der Notenfindung berücksichtigt ( 21 APrOGymn). Länge des Entwurfs Der Entwurf soll ohne Deckblatt (Formblatt in moodle) und Materialien (Anlagen) nicht mehr als 2-3 Seiten umfassen, denn er muss von der Kommission rechtzeitig gelesen werden können. Nur bei einer Doppelstunde sind bis zu 5 Seiten zulässig. Nach der Lehrprobe Eine Stundenbesprechung, wie sonst mit dem Fachleiter üblich, ist nicht vorgesehen. Die Bewertung der Lehrprobe wird bekanntgegeben. Nach der Lehrprobe hat der Ref. für den Rest des Tages frei. Sonstiger Unterricht an diesem Tag muss vertreten werden. Falls für die Lehrprobe eine Klasse nur vorübergehend selbstständig unterrichtet wurde, ist nach der Lehrprobe selbstverständlich die Unterrichtseinheit entsprechend dem Stoffverteilungsplan zu Ende zu führen. Auch nach der Lehrprobe nimmt in der vorübergehend selbstständig unterrichteten Klasse der Fachlehrer nicht am Unterricht teil. 4. Die mündlic he n Prüfung en Pädago g ik/päd. Ps yc ho lo g ie und Fac hdidaktik Termine und Prüfungsdauer Die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie ( 20 APrOGymn) findet im 2. Ausbildungsjahr in der Regel Anfang Mai statt. Sie dauert 30 Minuten. Die Kolloquien in Fachdidaktik ( 22 APrOGymn) finden in der Regel ebenfalls Anfang Mai am Seminar statt. Alle mündlichen Prüfungen werden von den Fachleitern durchgeführt, eine Fremdprüfung ist hier nicht vorgesehen. Die Prüfungen/Kolloquien sind Einzelprüfungen und dauern jeweils etwa 30 Minuten (bilinguales Kolloquium: 20 Minuten). Jedem Kolloquium geht eine mündliche Darstellung (höchstens 10 Minuten) einer Unterrichtseinheit voraus, die auf einer anderen Klassenstufe gehalten wurde als die Lehrprobe/n in dem jeweiligen Fach. Über das Thema dieser Unterrichtseinheit sowie die Klassenstufe ist der Prüfer unaufge- 20 In der Regel wird der Besuch e ine r Unterrichtsstunde (45 Min.) angekündigt. Geht der Unterricht über zwei Unterrichtsstunden (z.b. in Schulen mit Doppelstundenmodell), erstreckt sich die Prüfungslehrprobe nur dann auf beide Stunden, wenn sie eine Einheit bilden. Ob es sich bei einer Doppelstunde um eine notwendige Einheit handelt (= Besuch der Doppelstunde) oder um zwei thematisch verschiedene Stunden (= Besuch einer Einzelstunde), entscheiden Fachleiter und Vorsitzender auf der Grundlage der Angaben im Stoffverteilungsplan. Handelt es sich um zwei thematisch verschiedene Stunden, gibt es folgende Möglichkeiten: Fachleiter kündigt den Besuch in der ersten Stunde an. Dann entfällt an diesem Tag sonstiger Unterricht, also auch die zweite Stunde der Doppelstunde. Fachleiter kündigt den Besuch der zweiten Stunde an und nennt als Thema das der ersten Stunde. Da sonstiger Unterricht an diesem Tag entfällt, wird das Thema der zweiten Stunde an einem der nächsten Tage unterrichtet. Fachleiter kündigt den Besuch der zweiten Stunde an und nennt auch das Thema der zweiten Stunde. Wegen der Information drei Tage vorher muss die erste Stunde der Doppelstunde ein oder zwei Tage vorgezogen werden. Der Fachleiter hat diese Maßnahme vorher mit der Schulleitung abgesprochen. Diese hilft bei dem dann notwendigen Stundentausch mit einem Kollegen. Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe Mindestens 15 Minuten vor Beginn der Stunde übergibt der Ref. dem Sekretariat der Schule einen Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe in dreifacher (Religion: vierfacher) Ausfertigung. (Fehlen Entwurf oder Versicherung, ist die Lehrprobe mit ungenügend zu bewerten.) Die Prüfungsordnung erwartet von Ihnen, dass in dem Entwurf der Zusammenhang mit den beiden vorangehenden und der folgenden Unterrichtsstunde schlüssig dargelegt wird. Dies ist jedoch nur dann vollständig möglich, wenn es sich nicht um die erste oder letzte Stunde der Unterrichtseinheit handelt. Der Entwurf wird nicht gesondert benotet, jedoch zusammen mit der Stellung-

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