Aktionsbündnis NRW wird leiser und weitere Regelungen in Nordrhein- Westfalen

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1 Aktionsbündnis NRW wird leiser und weitere Regelungen in Nordrhein- Westfalen Thomas Przybilla Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Referat V-5: Immissionsschutz bei Lärm und anderen physikalischen Einwirkungen

2 Inhalt Lärmminderungsstrategie und Aktionsbündnis NRW wird leiser Weitere Regelungen in NRW Landes-Immissionsschutzgesetz NRW Runderlass Freizeitlärm Leitfaden zur Durchführung von Volksfesten Public Viewing

3 Lärmminderungsstrategie Stärkung der Lärmaktionsplanung Lärmschutz an der Quelle Schutz vor Fluglärm Aktionsbündnis NRW wird leiser

4 Stärkung der Lärmaktionsplanung Verbesserung der rechtl. Regelungen Finanzierung von Maßnahmen Unterstützung der Kommunen bei der Lärmaktionsplanung Änderung des RdErl. Lärmaktionsplanung Initiativen zur Verbesserung der verkehrsrechtl. Regelungen Harmonisierung der Berechnungsmethoden Förderportal Symposium mit der NRW.Bank Initiativen für ein Lärmsanierungsprogramm an komm. Straßen Lärmkartierung durch das Land Musteraktionsplan Informationsveranstaltungen mit den Kommunen Leitfäden etc. Einrichtung einer Clearingstelle

5 Schutz vor Fluglärm Literaturstudie zu den gesundheitlichen Auswirkungen nächtlichen Fluglärms Initiativen zur Verbesserung der luftverkehrsrechtlichen Regelungen Stärkung der Belange des Gesundheitschutzes in den FLK Lärmschutz an der Quelle Emissionsminderungen bei gewerblichen und industriellen Quellen Initiativen zu Emissionsregelungen der EU Beschaffung lärmarmer Fahrzeuge, Reifen, Geräte und Maschinen für Landeseinrichtungen

6 Aktionsbündnis NRW wird leiser konkrete Projekte freiwillige Maßnahmen gesetzlich nicht geregelter Bereich an Zielgruppen angepasst Bündnispartner als Insider und Multiplikatoren Nutzung von Synergien

7 Aktionsbündnis NRW wird leiser Fachgespräch am Projektvorschläge: Verkehrslärm, nachhaltige Mobilität stationäre Geräte Feuerwerk mobile Geräte Klassenraumakustik Spielzeug, Elektronik

8 Zielgruppen Interessen:??? Motivation Bündnispartner: ALD, Verbraucherschutz, Handwerkskammer, Haus und Grund

9 Ergebnis des Fachgespräches (1) Festlegung auf die Themen stationäre Geräte mobile Geräte Autoreifen (leises Fahren) Entertainment (MP3-Player) Kinderspielzeug

10 stationäre Geräte mobile Geräte

11 Kommunikationskonzept Kernbotschaften Lärmwirkung: Besser leben mit weniger Lärm! Gesundheit und Wohlbefinden brauchen ein leises Umfeld. Lärmentstehung und Lärmminderung: Jede und jeder kann zu einem leisen Umfeld beitragen. Je mehr mitmachen, umso mehr wird erreicht.

12 Kommunikationskonzept Aktionen Teilnahme an Messen und Veranstaltungen der Bündnispartner Unterstützung des Bildungsangebotes der Bündnispartner Kooperation mit dem Handel Aktionen mit großen Firmen

13 Kommunikationskonzept Maßnahmen (1) Erstellung eines einheitlichen Medienpaketes modulare Wanderausstellung Publikationen Internetauftritt des MKULNV

14 Kommunikationskonzept Maßnahmen (2) Initiierung eigener Aktionen aktive Unterstützung der Bündnispartner Unterstützung von Veranstaltungen Bereitstellung des Medienpaketes Informationsaustausch

15 Aktionsbündnis NRW wird leiser Beispiele 7. DEGA Symposium Energiewende und Lärmschutz am in Düsseldorf Veranstaltung Leise Kommune der Natur- und Umweltschutzakademie NRW, am

16 Lärmquellen in kommunaler Zuständigkeit Verkehrsbetriebe Fuhrpark Eigenbetriebe Gaststätten und Biergärten Volks- und Schützenfeste Kultur-Events Events zu Sportveranstaltungen

17 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW 9 Schutz der Nachtruhe 10 Benutzung von Tongeräten 11 Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern ( 13 Halten von Tieren)

18 13 LImschG NRW: Halten von Tieren Tiere sind so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, belästigt wird. mehr als nur geringfügig

19 11 LImschG NRW: Abbrennen von Feuerwerken und Feuerwerkskörpern Abs. 1: Anzeigepflicht für Feuerwerke der Kategorien 3 und 4 Abs. 2: Festlegung des Zeitrahmens Ende bis 22:00 Uhr Ende bis 22:30 Uhr in den Monaten Mai, Juni, Juli maximal 30 Minuten Bei Sommerzeit ist Ende bis 23:00 Uhr möglich. Ausnahmen sind für besonders bedeutende Veranstaltungen möglich.

20 9 LImschG NRW: Schutz der Nachtruhe Abs. 1: Verbot von störenden Tätigkeiten zur Nachtzeit Definition der Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Abs. 2: Ausnahmen Außengastronomie bis 24:00 Uhr Ermächtigung zur Einschränkung auf 22:00 Uhr Veranstaltungen von öffentlichem Interesse Abs. 3: Verordnungsermächtigung

21 10 LImschG NRW: Benutzung von Tongeräten Abs. 1 und Abs. 2: Einschränkung bzw. Verbot des Betriebes Abs. 4: Ausnahmen Veranstaltungen von öffentlichem Interesse

22 Runderlass Freizeitlärm Immissionsrichtwerte (analog der 18. BImSchV) Beurteilungszeiten (analog der 18. BImSchV) Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse Ausnahmen Beurteilung von Außengastronomie incl. Beurteilungszeiten Maßnahmenhinweise

23 Ausnahmen nach Runderlass Freizeitlärm Hinweise, wie zu verfahren ist, wenn die IRW nicht eingehalten werden können. Besondere Bedeutung der Nachtruhe Notwendige umfassende Betrachtung des Einzelfalls Forderung nach technischen und organisatorischen Minderungsmaßnahmen, ohne den Charakter der Veranstaltung zu verändern.

24 Leitfaden zur umweltgerechten Durchführung von Volksfeste und ähnlichen Traditionsveranstaltungen Umfangreiche Darstellung der gesetzlichen Grundlagen Hilfen zur Abschätzung der möglichen Lärmimmissionen, auch unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmaßnahmen Umfangreiche Hinweise zu technischen und organisatorischen Minderungsmaßnahmen Musterbescheide

25 Leitfaden zur umweltgerechten Durchführung von Volksfeste und ähnlichen Traditionsveranstaltungen Umfangreiche Darstellung der gesetzlichen Grundlagen Hilfen zur Abschätzung der möglichen Lärmimmissionen, auch unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmaßnahmen Umfangreiche Hinweise zu technischen und organisatorischen Minderungsmaßnahmen Musterbescheide

26 Public Viewing Grundsätzlich Freizeitveranstaltungen Anzuwenden sind LImschG NRW und RdErl. Freizeitlärm Es gilt ein Erlasspaket, das in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium erarbeitet wurde. Handlungshilfen zur Erteilung von Ausnahmen für Public Viewing

27 Handlungshilfen Public Viewing Zusammenstellung des rechtlichen Rahmens Notwendige Betrachtung des Einzelfalls Maßnahmen Hilfen zur Abschätzung der möglichen Schallimmissionen auch unter Berücksichtung von sportart- und landesspezifischen Besonderheiten (Vuvuzela)

28 Maßnahmen Public Viewing

29 Maßnahmen Public Viewing

30 Zusammenfassung Das Aktionsbündnis NRW wird leiser wird in NRW zu freiwilliger Lärmvermeidung beitragen. Lärmvermeidung ist keine Spaßbremse! Bei sachgerechter Anwendung des LImschG, des RdErl. Freizeitlärm, der ergänzenden Erlasse und Leitfäden können in NRW Freizeitaktivitäten stattfinden, ohne den Schutz der Anwohner gänzlich zu vernachlässigen.

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