Reglement für den Wettbewerb Innovationspreis Woman Business Manager of the Year Ausgabe 2017

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1 Reglement für den Wettbewerb Innovationspreis Woman Business Manager of the Year Ausgabe 2017 Präambel Die Banque Internationale à Luxembourg, Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht, mit Geschäftssitz in L 2953 Luxemburg, 69 route d Esch, eingetragen im Handels und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B 6307, nachfolgend die BIL möchte im Namen des Programms Woman Business Manager of the Year den WBMY Innovationspreis verleihen. Eine Ausschreibung ermöglicht die Teilnahme an diesem Wettbewerb um den WBMY Innovationspreis. Diese kostenlose Ausschreibung, mit der keine Kaufverpflichtung verbunden ist, findet vom bis zum statt. Das vorliegende Dokument enthält das Reglement für den Wettbewerb um den WBMY Innovationspreis, nachfolgend das Reglement genannt. Dieses Reglement kann im Verlauf des Wettbewerbs jederzeit durch jede zusätzliche Klausel ergänzt und/oder geändert werden, die mit ihrer Online Veröffentlichung durch die BIL in Kraft tritt. Es wird davon ausgegangen, dass jede Person, sobald sie am Wettbewerb teilnimmt und sich anmeldet, das Reglement vollständig gelesen und verstanden hat und diesem vorbehaltlos zustimmt. Dies gilt insbesondere für den Artikel in Bezug auf die personenbezogenen Daten. Artikel 1: Ziel der Aktion Der in Form eines Wettbewerbs organisierte WBMY Innovationspreis ist eine Initiative, deren Ziel es ist, weibliches Unternehmertum zu fördern und innovative Projekte zu unterstützen (nachfolgend Projekt genannt), wobei die grundlegende Rolle der Frau in der Gesellschaft in den Vordergrund gestellt wird. Die BIL wird einen WBMY Innovationspreis an eine Frau verleihen, die in Luxemburg ein innovatives Business Projekt umgesetzt hat oder umsetzt. Artikel 2: Teilnahmebedingungen Artikel 2.1: Zielpublikum Die Ausschreibung richtet sich an alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die Business Manager in einem luxemburgischen Startup oder in einem luxemburgischen Unternehmen sind, das erfolgreich ein innovatives Projekt umsetzt oder umgesetzt hat, das mit der Aussicht auf eine positive wirtschaftliche Auswirkung auf Luxemburg verbunden ist. Jede Kandidatin darf nur ein Projekt vorstellen. Bewerbungen von Teams werden nicht akzeptiert. Artikel 2.2: Beteiligung der Kandidatin

2 Die Kandidatin muss in direkter Verbindung mit dem Projekt oder in Verbindung mit der operativen Umsetzung des Projekts stehen, für das sie sich bewirbt (Projektträgerin, Projektleiterin, Projektkoordinatorin, Gründerin). Dementsprechend ist die Teilnahme für einen Dritten nicht möglich. Artikel 2.3: Zulässige Projekte Das Projekt muss sich wirtschaftlich positiv auf Luxemburg auswirken, in einer Rechtsstruktur mit Sitz in Luxemburg angesiedelt sein, gute Entwicklungsperspektiven aufweisen, im Hinblick auf seine Konzeption und/oder seine Arbeitsmethoden und/oder seine Ergebnisse und/oder seine Kommunikation und/oder seine Technologienutzung innovativ sein. Die Erfolgsaussicht des Projekts muss nachgewiesen werden können (etwa durch einen Businessplan). Artikel 2.4: Präsentation des Projekts Kommt das Dossier einer Kandidatin in die nähere Auswahl, wird sie aufgefordert, den innovativen Aspekt ihres Projekts zu erklären, ihr persönliches Engagement darzulegen sowie ihre persönliche und berufliche Motivation für Innovation, den Ausgangspunkt ihres Businessmodells sowie die Schwierigkeiten zu erläutern, mit denen sie konfrontiert war, wie sie diese gemeistert hat und was ihr das Projekt gebracht hat. Artikel 3: Einreichung von Bewerbungen Jede Teilnehmerin verpflichtet sich, unter Beachtung des Reglements am Wettbewerb für den WBMY Innovationspreis teilzunehmen. Jede Nichteinhaltung des Reglements durch die Kandidatin, insbesondere jeder Betrug und Missbrauch sowie jede von ihr ausgehende Betrügerei, kann dazu führen, dass die BIL ihren Ausschluss vom Wettbewerb beschließt. Darüber hinaus behält sich die BIL das Recht vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung zu ändern oder zu beenden, wenn es zu Missbrauch oder Betrügereien seitens einer oder mehrerer Teilnehmerinnen kommt, insbesondere wenn die Integrität des Wettbewerbs in Bezug auf seinen Gegenstand gefährdet ist. Das Bewerbungsformular und die beigefügten Dokumente sind bis spätestens (einschließlich) ordnungsgemäß ausgefüllt auf der Website (nachfolgend die Website») zu hinterlegen, von der die Unterlagen automatisch (nach Freigabe durch die Kandidatin) an die E Mail Adresse wbmy@bil.com weitergeleitet werden. Artikel 4: Auswahl der Gewinnerin Die Unterlagen werden daraufhin überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und anschließend an die Jury übermittelt, die fünf (5) Finalistinnen bestimmt. Die fünf Finalistinnen werden aufgefordert, vor der Jury einen (ungefähr fünfminütigen) Pitch ihres Projekts zu präsentieren. Die Jury füllt auf dieser Grundlage ihre Bewertungstabelle aus und wählt die Gewinnerin unter den fünf Finalistinnen aus. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der BIL und ihrer Partner, d. h. der Union des Entreprises Luxembourgeoises (Vereinigung luxemburgischer Unternehmen), Technoport, nyuko und dem Institut

3 National pour le Développement durable et la Responsabilité sociale des entreprises (Nationales Institut für nachhaltige Entwicklung und soziale Verantwortung der Unternehmen). Die Gewinnerin wird telefonisch oder per E Mail benachrichtigt und verpflichtet sich, bis zur offiziellen Bekanntgabe anlässlich der Preisverleihung keine Informationen über ihre Auswahl zu verbreiten. Die Gewinnerin wird vor der Verleihung des Innovationspreises zu einem Briefing eingeladen. Artikel 5: WBMY Innovationspreis 1 (ein) Projekt wird durch eine finanzielle Unterstützung in Höhe von (zehntausend) Euro ausgezeichnet. Der Preis wird auf das persönliche Konto der Gewinnerin überwiesen, wobei der überwiesene Betrag nach freiem Ermessen verwendet werden kann. Außerdem kann die Gewinnerin von der BIL bei der Entwicklung ihres Projekts begleitet werden. Artikel 6: Zeremonie anlässlich der Preisverleihung Die Preisverleihung findet im April 2017 am Geschäftssitz der BIL statt. Die Gewinnerin nimmt an der Zeremonie anlässlich der Preisverleihung teil und stellt hier ihr Projekt vor. Die nicht ausgewählten Kandidatinnen und die Finalistinnen werden per E Mail informiert und zur Preisverleihung eingeladen. Die übrigen Personen, die an der Preisverleihung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich auf anzumelden. Artikel 7: Änderung / Beendigung des Wettbewerbs Sollte ein Fall höherer Gewalt eintreten, der die Fortsetzung des Wettbewerbs gemäß den Bestimmungen des Reglements unmöglich macht, insbesondere eine Störung des Internets (aufgrund eines Virus oder nicht) oder jedes andere Problem in Verbindung mit Netzen, Medien, und (Tele ) Kommunikationsdiensten, in Verbindung mit Rechnern (online oder nicht), Servern, Zugangs und/oder Hosting Providern, Computerausrüstung oder Software, Datenbanken und Daten, behält sich die BIL das Recht vor, den Wettbewerb zu verkürzen, zu verlängern, zu ändern oder zu annullieren. Sollte das vorliegende Reglement in Bezug auf die vorstehenden Bedingungen geändert werden, gilt die weitere Teilnahme der angemeldeten Teilnehmerinnen als Zustimmung zu den durchgeführten Änderungen, wobei jede Teilnehmerin die Möglichkeit hat, sich vom Wettbewerb abzumelden, indem sie die BIL kontaktiert. Im Falle einer Änderung der Wettbewerbsbedingungen, der Annullierung, der Unterbrechung oder der Verkürzung der Wettbewerbsdauer kann die BIL nicht haftbar gemacht werden und die Teilnehmerinnen können keinerlei Entschädigung verlangen, was sie akzeptieren. Im Falle einer Änderung des vorliegenden Reglements ist die beim Gerichtsvollzieher hinterlegte Fassung maßgebend.

4 Ferner akzeptiert jede Teilnehmerin, dass die BIL den Wettbewerb beenden oder jederzeit Änderungen vornehmen kann, falls Fälle von Missbrauch oder Betrügereien festgestellt werden sollten, unabhängig davon, ob dies bei der Anmeldung zum Wettbewerb oder während des Wettbewerbs geschieht. Die Absage oder Änderung des Wettbewerbs wird den Teilnehmerinnen telefonisch, per E Mail oder Schreiben mitgeteilt oder auf der Website der BIL bekanntgegeben. Artikel 8: Meinungsverschiedenheit Im Falle jedweder Anfechtung oder Reklamation in Bezug auf den Wettbewerb müssen die entsprechenden Anträge schriftlich an Marcel MATHIEU (marcel.mathieu@bil.com) adressiert werden, wobei dies während des Wettbewerbs und spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Benennung der Gewinnerin geschehen muss. Das Reglement unterliegt luxemburgischem Recht. Jede Streitigkeit unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Luxemburg. Artikel 9: Personenbezogene Daten Die Teilnahme am Wettbewerb bewirkt, dass die betreffende Person (die Teilnehmerin) personenbezogene, sie betreffende Daten mitteilt. In diesem Rahmen beachtet die Bank das geänderte Gesetz vom 2. August 2002 über den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Erhebung von Daten und die Datenverarbeitung erfolgt zum Zwecke der erfolgreichen Organisation des Wettbewerbs. Nur die zu diesem Zweck notwendigen und nützlichen personenbezogenen Daten werden erhoben und verarbeitet. Die erfassten personenbezogenen Daten können von Dritten verarbeitet werden, deren Mitwirkung im Rahmen des Ablaufs des Wettbewerbs notwendig ist. Diese Unterauftragnehmer und sonstigen externen Dienstleister (Gerichtsvollzieher) sind ebenfalls verpflichtet, die Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten sowie die berufliche Schweigepflicht gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. Die Teilnehmerin behält jederzeit ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, sofern sie ihre Identität nachweist. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden vier Jahre lang zur Durchführung späterer Ausgaben aufbewahrt. Die Gewinnerin stimmt zu, dass ihre Identität und die Art ihres Projekts Gegenstand einer Mitteilung in den Medien der BIL und ihrer Partner bei diesem Wettbewerb um den WBMY Innovationspreis ist. Diese Partner sind: die Union des Entreprises Luxembourgeoises, Technoport, nyuko und das Institut National pour le Développement durable et la Responsabilité sociale des entreprises. Bei dem Besuch der Website können personenbezogene Daten über den Nutzer der Website übermittelt werden. Die BIL und ihre Partner verarbeiten diese Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften und nutzen die personenbezogenen Daten in Bezug auf den Nutzer im Rahmen der Auswahl der

5 Kandidatinnen für den Woman Business Manager of the Year Innovationspreis. Gemäß den Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten hat der Nutzer ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten. Falls Sie diese Rechte wahrnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine entsprechende Mitteilung über unser Kontaktformular. Personenbezogene Daten werden maximal vier Jahre lang gespeichert. Die Daten werden bei einem in Luxemburg zugelassenen Unternehmen des Finanzsektors aufbewahrt und verschlüsselt. Die IP Adresse Ihres Computers wird vom System automatisch registriert. Ihre personenbezogenen Daten werden an die BIL und ihre Partner beim Woman Business Manager of the Year Innovationspreis übermittelt, also an: die Union des Entreprises Luxembourgeoises, das Institut National du Développement durable et de la Responsabilité sociale des entreprises, Technoport und nyuko, die sich verpflichten, die ihnen anvertrauten Informationen nicht in missbräuchlicher Weise zu nutzen. Ihre Daten befinden sich auf Artikel 10: Regelung zum elektronischen Beweis Die BIL kann, insbesondere zu Beweiszwecken, Folgendes anführen: jede Handlung, jeden Sachverhalt oder jede Unterlassung, Programme, Daten, Dateien, Aufzeichnungen, Vorgänge und sonstige Elemente, die in physischer Form oder in Form von Dateien oder auf einem Datenträger vorliegen, die direkt oder indirekt von ihr oder den Teilnehmerinnen erstellt, entgegengenommen oder aufbewahrt werden, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Missbrauch oder Fehler vor. Die Teilnehmerinnen verpflichten sich, die Zulässigkeit, die Gültigkeit oder die Beweiskraft der vorgenannten Elemente, die in physischer Form oder in Form von Dateien oder Datenträgern vorliegen, nicht anzufechten, indem sie sich auf jedwede rechtliche Bestimmung berufen, aus der hervorgeht, dass bestimmte Dokumente von den Parteien geschrieben oder unterzeichnet werden müssen, um als Beweis zu gelten. Dementsprechend stellen diese Elemente Beweise dar und sind, wenn sie von der BIL in jedem streitigen oder anderen Verfahren als Beweismittel vorgelegt werden, in gleicher Weise zwischen den Parteien zulässig, gültig und wirksam, unter denselben Bedingungen und mit derselben Beweiskraft wie jedes Dokument das schriftlich erstellt, entgegengenommen oder aufbewahrt wird. Artikel 11: Hinterlegung des Reglements Das vorliegende Reglement wird im Büro des Gerichtsvollziehers Carlos Calvo in L 1461 LUXEMBURG hinterlegt und kann auf abgerufen werden. Artikel 12: Zeitplan Beginn der Bewerbungsfrist: 16. Januar 2017 Spätestes Datum für die Online Einreichung von Bewerbungen: 10. März 2017

6 Überprüfung der Erfüllung der Teilnahmebedingungen: März 2017 Pitch der 5 Finalistinnen: März 2017 Auswahl der Gewinnerin: April 2017 Verleihung des WBMY Innovationspreises: April 2017

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