Außenprüfung durch den Zoll. Beratung Service Seminare

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2 Außenprüfung - Definition Herstellen der Steuergerechtigkeit Sachaufklärungsverfahren der Finanzbehörden Abschließende Festsetzung der Abgaben Außenprüfung Risikomanagement der Verwaltung Wirtschaftsbeteiligte/ Steuerpflichtige Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) 2

3 Außenprüfung - Eckpunkte Die Ankündigung einer Außenprüfung bedeutet für das geprüfte Unternehmen stets eine zusätzliche Belastung, da jede Prüfung einer gewissen(haften) Vorbereitung bedarf! Exakte Kenntnis über den Ablauf einer Prüfung Ableitung des Prüfungsinhalts aus der Art der Prüfungsanordnung Kenntnis der Rechte und Pflichten eines geprüften Unternehmens Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen Dies erleichtert die systematische Vorbereitung anstehender bzw. möglicher Prüfungen bereits in der täglichen Abwicklung von Ein- und Ausfuhrgeschäften. Die Beachtung von Aufbewahrungs-/Archivierungspflichten für zoll- und außenwirtschaftsrechtlich relevante Vorgänge und Unterlagen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unumgänglich. 3

4 Außenprüfung - Eckpunkte Grundsatz der Objektivität Die Aufgabe des Prüfungsdienstes besteht keinesfalls darin, ausschließlich die gemachten Fehler innerhalb des Prüfungszeitraums herauszufinden und sie, insbesondere unter ordnungswidrigkeits- oder strafrechtlichen Vorgaben, zum Nachteil des Unternehmens zu würdigen, sondern in einer objektiven Überprüfung der maßgebenden Geschäftsvorfälle. Ä zoll- und steuerliche Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle Nacherhebung/Erstattung zu viel gezahlter Abgaben Perspektivische Vermeidung gemachter Fehler in der zukünftigen Abwicklung gleichgelagerter Vorgänge Hilfe, innerbetriebliche Abläufe besser aufeinander abzustimmen und notwendigen Informationsfluss beteiligter Abteilungen/Mitarbeiter zu verbessern 4

5 Außenprüfung - Eckpunkte Darlegungspflicht des geprüften Unternehmens Zusammenarbeiten der Prüfungspartner Ansprechpartner benennen und Kompetenzen festlegen - fachlich - organisatorisch Außenprüfung Andere Abteilungen auf Prüfung vorbereiten GoBD ð sorgfältig abgelegte Unterlagen mit gegenseitigen Verweisen Ä Prüfpfad! Zugriff auf Unterlagen/Nachweise definieren: - in Papierform - auf EDV (Leserechte) 5

6 Arten der Außenprüfung Zollrecht Außenwirtschaftsrecht Steuerrecht Einfuhr handelsprüfung Ausfuhr handelsprüfung Einfuhr genehmigungen überwachungen Verbrauchsteuern Umsatzsteuern Marktordnungsrecht liche Prüfung Grundlagen prüfung Präferenz prüfung Nachprüfung im Einzelfall Ausfuhr genehmigungen/ Exportkontrolle durch die Bundesfinanz-/Zollverwaltung Verkehrssteuern 6 durch Landesfinanz/ Finanzamt

7 Rechtsgrundlagen für eine Außenprüfung Zollrecht Außenwirtschaftsrecht Steuerrecht Einfuhr handelsprüfung Ausfuhr handelsprüfung Einfuhr genehmigungen überwachungen Verbrauchsteuern Umsatzsteuern Art. 48 Abs. 1 UZK Marktordnungsrecht liche Prüfung 33 Marktorganisationsgesetz Präferenz prüfung Ausfuhr genehmigungen/ Exportkontrolle 23 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Aus den einzelnen Präferenzabkommen, z. B. Art Regionales Übereinkommen Pan-Europa- Mittelmeer durch die Bundesfinanz-/Zollverwaltung Verkehrssteuern 193 Abgabenordnung (AO) 193 Abgabenordnung (AO) 7 durch Landesfinanz/ Finanzamt

8 Rechtsgrundlagen für eine Außenprüfung Artikel 48 UZK - Nachträgliche Kontrolle Zollrecht Einfuhr Ausfuhr handelsprüfung handelsprüfung Art. 48 Abs. 1 UZK Zum Zwecke der Zollkontrollen können die Zollbehörden die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben in einer Zollanmeldung, einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, einer summarischen Eingangsanmeldung, einer summarischen Ausgangsanmeldung, einer Wiederausfuhranmeldung oder einer Wiederausfuhrmitteilung sowie das Vorhandensein und die Echtheit, Richtigkeit und Gültigkeit gegebenenfalls beigefügter Unterlagen überprüfen und die Buchhaltung und andere Aufzeichnungen des Anmelders über die die fraglichen Waren betreffenden Arbeitsvorgänge oder vorangegangenen oder nachfolgenden wirtschaftlichen Vorgänge nach Überlassung der Waren prüfen. Die Zollbehörden können auch, sofern es ihnen noch möglich ist, eine Prüfung dieser Waren vornehmen und/oder Muster und Proben nehmen. Solche Kontrollen können beim Besitzer der Waren oder seinem Vertreter, bei allen in geschäftlicher Funktion unmittelbar oder mittelbar an diesen Vorgängen beteiligten Personen und allen anderen Personen durchgeführt werden, die über diese Unterlagen oder diese Daten aus geschäftlichen Gründen verfügen. 8

9 Rechtsgrundlagen für eine Außenprüfung 23 AWG - Allgemeine Auskunftspflicht Außenwirtschaftsrecht Einfuhr genehmigungen überwachungen Ausfuhr genehmigungen/ Exportkontrolle 23 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) (1) Das Hauptzollamt, die Deutsche Bundesbank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können Auskünfte verlangen, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen sowie von Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Union im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zu überwachen. Zu diesem Zweck können sie verlangen, dass ihnen die geschäftlichen Unterlagen vorgelegt werden. (2) Das Hauptzollamt und die Deutsche Bundesbank können zu dem in Absatz 1 genannten Zweck auch Prüfungen bei den Auskunftspflichtigen vornehmen; das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können zu den Prüfungen Beauftragte entsenden. Zur Vornahme der Prüfungen dürfen die Bediensteten dieser Stellen und deren Beauftragte die Geschäftsräume der Auskunftspflichtigen betreten. Das Grundrecht des Artikels 13 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt. 9

10 Schematischer Ablauf einer Außenprüfung Prüfungsanordnung ð Sachlicher Umfang einer Prüfung ð Zuständigkeit ð Zulässigkeit der Prüfung - Rechtsgrundlagen ð Bekanntgabe der Prüfungsanordnung Durchführung der Prüfung ð Ausweispflicht des/r Prüfers/in Prüfungsbericht ð Mitwirkungspflicht des geprüften Unternehmens ð Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ð Durchführung (Ab)Schlussgespräch Schlussbesprechung 10

11 Prüfungsanordnung Schematischer Ablauf einer Außenprüfung Durchführung der Prüfung Prüfungsbericht ð Inhalt des Prüfungsberichts ð Bekanntgabe des Prüfungsberichts ð Antrag auf vorzeitige Übersendung eines Prüfungsberichts ( 202 Abs. 2 AO) Auswertung des Prüfungsberichts bei Verwaltung (HZA) ý Erstattung/Nacherhebung von Abgaben ý Ahndung von Verstößen aufgrund OWiG... ý Risikobewertung ý Einfluss auf Verfahrensvereinfachungen... ð durch prüfungsanordnende Stelle, i. d. R. Hauptzollamt ð durch Unternehmen ð Konsequenzen aus Prüfungsergebnissen im Unternehmen þ Um-/Neuorganisation innerbetrieblicher Abläufe þ Optimierung von Prozessbeschreibungen (AuO) þ Festlegen von Verantwortlichkeiten þ Sensibilisierung/Schulung der Mitarbeiter/innen þ... 11

12 ... Fluch und Segen treffen sich auf IHREM Schreibtisch!?... entziehen kann Man(n)/Frau sich einer Prüfung nicht auch wenn der (Rest)Urlaubsanspruch noch so groß ist!... bleibt s also bei der sportlichen Betrachtung: Es treffen sich zwei Mannschaften und jede will (auf ihre Weise) gewinnen - nur einen Schiedsrichter gibt es hier (noch) nicht... und immer daran denken: Zoll ist doll 12

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