Welche Steuerungsmöglichkeiten bietet die Europäische Landschaftskonvention?
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- Daniel Dunkle
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1 Welche Steuerungsmöglichkeiten bietet die Europäische Landschaftskonvention?
2 Gliederung Standpunkte Deutschlands braucht Deutschland die Konvention? Europäische Landschaftskonvention was ist das überhaupt? Umsetzungsbeispiele in Europa - was können wir daraus lernen? Europäische Politik braucht die EU die ELC? Ausblick wie geht es weiter?
3 Standpunkte Deutschlands braucht Deutschland die Konvention?
4 Standpunkte Deutschlands Die Bundesländer erklären sich bereits 2003 mit einer Unterzeichnung der ELC durch die Bundesregierung einverstanden.
5 Standpunkte Deutschlands Der Sachverständigenrat für Umwelt (2004): 1)Der Ansatz der Landschaftskonvention, europaweit die rechtliche Grundlage für eine umfassende, zumindest in Einzelfällen sogar grenzüberschreitende Landschaftspolitik zu schaffen, ist vom Grundsatz her positiv zu bewerten.
6 Standpunkte Deutschlands 2) Bedenken, durch die klare anthropozentrische Ausrichtung der ELC könnte es zur Schwächung des Naturschutzes kommen, erscheinen von der Sache her unbegründet.
7 Standpunkte Deutschlands 3) Nichtsdestoweniger hält der Umweltrat die baldige Unterzeichnung der Landschaftskonvention durch Deutschland für sinnvoll. Diese Sicht begründet sich zum einen aus den zu erwartenden unterstützenden Anstößen für die auch aus anderen Gründen (Aarhus-Konvention, SUP) sinnvolle Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung in der Landschaftsplanung.
8 Standpunkt Deutschlands Die Bundesregierung (2007): 1) Die Zeichnung des Europäischen Landschaftsübereinkommens wird von der Bundesregierung nicht angestrebt. (..)
9 Standpunkt Deutschlands 2) Naturschutz spielt in dem Übereinkommen nur eine untergeordnete Rolle, es geht hier vielmehr darum, das Recht des Menschen auf Bestimmung über die ihn umgebende Landschaft zu bekräftigen und Verwaltungen auf verschiedenen Ebenen (lokal, regional, national und international) zur Zusammenarbeit aufzurufen.
10 Europäische Landschaftskonvention was ist das überhaupt?
11 Europäische Landschaftskonvention Umweltministerkonferenz (1991): Wunsch nach Europäischer Landschaftskonvention an Europarat gerichtet Erstunterzeichnung , Florenz Seit in Kraft (mit der 10. Ratifikation) 38 Signatarstaaten 26 der 28 EU Staaten
12 ELC - Begriffsbestimmung a) "Landschaft": ein Gebiet, wie es vom Menschen wahrgenommen wird, dessen Charakter das Ergebnis der Wirkung und Wechselwirkung von natürlichen und/oder menschlichen Faktoren ist;
13 ELC - Begriffsbestimmung c) "Landschaftsqualitätsziel" in Bezug auf eine bestimmte Landschaft die von den zuständigen staatlichen Stellen formulierten Ansprüche der Öffentlichkeit an die Landschaftsmerkmale ihrer Umgebung;
14 ELC - Begriffsbestimmung d) "Landschaftsschutz" Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der maßgeblichen oder charakteristischen Merkmale einer Landschaft, die durch den kulturhistorischen Wert der Landschaft begründet sind, der auf ihr natürliches Erscheinungsbild und/oder die Tätigkeit des Menschen zurückzuführen ist;
15 ELC - Begriffsbestimmung e) "Landschaftspflege" unter dem Aspekt der nachhaltigen Entwicklung durchgeführte Maßnahmen zur Gewährleistung der Erhaltung einer Landschaft, damit durch gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Prozesse hervorgerufene Veränderungen gesteuert und aufeinander abgestimmt werden können;
16 ELC - Begriffsbestimmung f) "Landschaftsplanung" Maßnahmen von ausgeprägt zukunftsweisender Natur, die Landschaften aufwerten, wiederherstellen oder gestalten sollen.
17 ELC - Geltungsbereich Vorbehaltlich des Artikels 15 gilt dieses Übereinkommen für das gesamte Hoheitsgebiet der Vertragsparteien und erstreckt sich auf natürliche, ländliche, städtische und verstädterte Gebiete. Es schließt Landflächen, Binnengewässer und Meeresgebiete ein. Es betrifft Landschaften, die als außergewöhnlich betrachtet werden können, ebenso wie als alltäglich zu bezeichnende oder beeinträchtigte Landschaften.
18 ELC - Ziele Ziel dieses Übereinkommens ist die Förderung von Landschaftsschutz, -pflege und -planung sowie die Organisation der europäischen Zusammenarbeit in Landschaftsfragen.
19 ELC - Allgemeine Maßnahmen a) Landschaften als wesentlichen Bestandteil des Lebensraums der Menschen, als Ausdruck der Vielfalt ihres gemeinsamen Kultur- und Naturerbes und als Grundlage ihrer Identität rechtlich anzuerkennen;
20 ELC - Allgemeine Maßnahmen b) durch Ergreifen der spezifischen Maßnahmen nach Artikel 6 eine Landschaftspolitik festzulegen und umzusetzen, die auf Landschaftsschutz, -pflege und - planung ausgerichtet ist;
21 ELC - Allgemeine Maßnahmen c) Verfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der kommunalen und regionalen Behörden und weiterer von der Festlegung und Umsetzung der unter Buchstabe b genannten Landschaftspolitik direkt Betroffener einzuführen;
22 ELC - Allgemeine Maßnahmen d) die Landschaft zum Bestandteil ihrer Raum- und Stadtplanungspolitik, ihrer Kultur-, Umwelt-, Landwirtschafts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik sowie anderer Politiken zu machen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Landschaft auswirken können.
23 ELC - Spezifische Maßnahmen A. Bewusstseinsbildung Jede Vertragspartei verpflichtet sich, das Bewusstsein für den Wert von Landschaften, für ihre Rolle und für die Veränderungen, denen sie unterworfen sind, in der Gesellschaft, bei privaten Organisationen und bei Behörden zu schärfen.
24 ELC - Spezifische Maßnahmen B. Ausbildung und Erziehung Jede Vertragspartei verpflichtet sich zur Förderung a) der Ausbildung von Fachleuten für Landschaftsfragen und Landschaftsentwicklung und -gestaltung; b) multidisziplinärer Ausbildungsprogramme im Bereich Landschaftspolitik, Landschaftsschutz, Landschaftspflege und Landschaftsplanung für Fachleute aus dem privaten und öffentlichen Sektor sowie für betroffene Verbände; c) von Schulunterricht und Hochschulkursen,...
25 ELC - Spezifische Maßnahmen C. Erfassung und Bewertung a) i) die eigenen Landschaften in ihrem gesamten Hoheitsgebiet zu erfassen; ii) die Merkmale und die sie verändernden Kräfte und Belastungen zu analysieren; iii) Veränderungen zu beobachten;
26 ELC - Spezifische Maßnahmen b) die erfassten Landschaften unter berücksichtigung der besonderen Werte, die ihnen von den direkt Betroffenen und der betroffenen Bevölkerung beigemessen werden, zu bewerten. (2) Diese Erfassungs- und Bewertungsverfahren werden durch den Erfahrungs- und Methodenaustausch geprägt werden, der von den Vertragsparteien auf europäischer Ebene organisiert wird.
27 ELC - Spezifische Maßnahmen D. Landschaftsqualitätsziele Jede Vertragspartei verpflichtet sich, für die erfassten und bewerteten Landschaften nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung Landschaftsqualitätsziele festzulegen.
28 Umsetzungsbeispiele in Europa - was können wir daraus lernen?
29 Umsetzungsbeispiele in Europa Kanaren, Spanien Regionalentwicklung und Tourismus Energie
30 Umsetzungsbeispiele in Europa Andalusien, Spanien Regionalentwicklung und Tourismus Energie
31 Umsetzungsbeispiele in Europa Toscana, Italien Küstenschutz Retention Archäologisches Erbe Tourismus
32 Umsetzungsbeispiele in Europa Flandern, Belgien Küstenentwicklung Energie Verkehr
33 Umsetzungsbeispiele in Europa Vereinigtes Königreich Küstenschutz Klimafolge Regionalentwicklung
34 Umsetzungsbeispiele in Europa Västra Gotaland, Schweden Nachhaltigkeit Energie Küstenschutz Klimafolge
35 Europäische Politik braucht die EU die ELC?
36 Europäische Politik braucht die EU die ELC?
37 Europäische Politik Europa-2020-Ziele Gemeinsame Agrarpolitik (GAP, DG AGRI) Integriertes Küstenzonen Management (ICZM, DG ENVI) Maritime Raumordnungspolitik (DG MARE)
38 Ausblick Civilscape will 2012/2013 eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Ziel starten, dass die EU die ELC unterzeichnet. Europarat ingo-arbeitsgruppe Landschaft und Soziale Kohäsion im Januar 2012 gegründet, weitere Sitzung in 2012 sowie Präsentation bei der Versammlung der Städte und Regionen
39 Ausblick wie geht es weiter?
40 Ausblick Carregi-Seminars in Florenz, 19. April 2012 Landschafts-Workshop im Rahmen der European Maritime Days 2012 in Göteborg, Mai Energyscapes Initiative mit einer ersten Konferenz in Bonn, Oktober 2012
41 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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