Geschäftsbericht 2016 Dornbirner Sparkasse Bank AG

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1 Geschäftsbericht 216 Dornbirner Sparkasse Bank AG 1

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3 Inhalt Inhalt Vorwort... 5 Verwaltungsorgane... 7 Filialen und Abteilungen... 8 Lagebericht... 1 Bilanz zum Gewinn- und Verlustrechnung Anhang zum Jahresabschluss Sparkassen-Zentrale und Filialen Impressum

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5 Vorwort Vorwort Weichenstellungen für die Zukunft Was für viele Branchen die Industrie 4. ist, ist für die Banken die Digitalisierung. Die damit verbundenen Auswirkungen beeinflussen massiv die Kundenmöglichkeiten sowie das Kundenverhalten und verändern dadurch die gesamte Finanzbranche. Verstärkt werden die Auswirkungen noch durch eine schwer überschaubare Flut an regulatorischen Verordnungen, die besonders das Geschäftsmodell der zumeist kleinen Regionalbanken vor große Aufgaben stellt. Die Antworten darauf sind häufig uniform: Filialen werden geschlossen, Mitarbeitende abgebaut und Verantwortungsbereiche ausgelagert. Banken geben auf und fusionieren. Das Ganze läuft unter der Prämisse, Kosten abzubauen. Auch die Dornbirner Sparkasse kann sich von diesen Trends nicht lösen. Die sich daraus ergebenden Szenarien waren Leitlinie für einen umfassenden Strategieprozess, der uns die kommenden fünf Jahre begleiten soll. Das Ergebnis bietet eine Menge an Überraschungen, unterscheidet es sich doch in Teilbereichen radikal von den Trends, die national und international vorgegeben werden. Wir haben uns nach intensiven Diskussionen entschlossen, im Strategiezeitraum, somit jedenfalls bis 22, an unserer aktuellen Filialstruktur festzuhalten. Weiters besteht die Absicht, die Fachabteilungen nicht auszulagern und dadurch die hohe Kompetenz, aber auch die damit verbundenen Arbeitsplätze in der Sparkasse zu behalten. Diese Ziele können nur bei einer spürbaren Erhöhung der Produktivität und mit großer Kostendisziplin erreicht werden. Andererseits ist das Ergebnis des Strategieprozesses für die Betroffenen überaus motivierend. Dementsprechend hoch ist die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden. In den letzten Monaten haben sie eindrucksvoll bewiesen, dass diese Entscheidung richtig war. Neben den Mitarbeitenden profitieren davon ganz besonders auch unsere über 7. Kundinnen und Kunden, die das Ergebnis ebenfalls sehr positiv und dankbar aufgenommen haben. Ihnen bietet die Sparkasse neben der gewohnten und von vielen geschätzten Filialstruktur weiterhin die bisherigen AnsprechpartnerInnen, zu denen ein großes Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde. Daneben haben die Kunden die Möglichkeit, mit George die modernste Online-Plattform zu nutzen mit all den damit verbundenen Vorteilen und Annehmlichkeiten. Mit George hat die Erste Bank und Sparkassen-Gruppe neue technologische Maßstäbe gesetzt, die internationalen Vergleichen standhalten. Zudem kann die Sparkasse auf das weit verzweigte Netzwerk der Erste Bank zurückgreifen, was besonders den zahlreichen international tätigen Unternehmen in Vorarlberg zugute kommt. Der Vorstand der Dornbirner Sparkasse Bank AG (v. l.n. r.): Werner Böhler (Vorsitzender) und Harald Giesinger (Vorsitzender-Stellvertretender Foto: Cornelia Hefel 5

6 Vorwort Weiters verfügt die Dornbirner Sparkasse über das modernste SB-Banking, das durch zwei Wechselautomaten für Schweizer Franken in Lustenau und Hohenems noch ausgebaut wurde. Das Jahr 216 wurde von uns auch genutzt, um nach 214 die zweite Gemeinwohlbilanz zu erstellen. Darin wird dokumentiert, inwieweit wir uns in den definierten Geschäftsbereichen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auf freiwilliger Basis für das Gemeinwohl engagiert haben ein klares Bekenntnis zum Gemeinwohl, das Pate bei der Gründung der Sparkasse gestanden hat. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Durch bewusstes Arbeiten an ausgewählten Themen haben wir uns im Sinne des Gemeinwohls weiter verbessert, was auch von einem unabhängigen externen Auditor bestätigt und dokumentiert wurde. Wir sind überzeugt: Das einfache und bewährte Geschäftsmodell Sparkasse wird auch in Zukunft Bestand haben. Voraussetzung dafür ist das rechtzeitige Erkennen von Trends und die richtigen Antworten auf diese Herausforderungen durch weitsichtige geschäftspolitische Entscheidungen und engagierte, kundenorientierte Mitarbeitende. Bei diesen möchten wir uns für das im Jahr 216 Geleistete herzlich bedanken. Ihr überdurchschnittliches Engagement und die damit verbundenen Erfolge haben die Ergebnisse der Sparkasse, aber auch jene des Strategieprozesses maßgeblich beeinflusst. Dank gebührt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrates sowie dessen Unterausschüssen, die sich durch kluge und weitsichtige Entscheidungen stets am Wohl der Dornbirner Sparkasse orientiert haben. Die Bilanzergebnisse des Wirtschaftsjahres 216 waren maßgeblich beeinflusst von bilanzpolitischen Maßnahmen und Sonderfaktoren, die teilweise auf geänderte gesetzliche Bestimmungen und zu einem weiteren Teil auf Vereinheitlichung der Bilanzansätze der Erste Bank und Sparkassen-Gruppe zurückzuführen sind. Das operative Geschäftsergebnis kann sich durchaus sehen lassen. Im Zinsergebnis, der wichtigsten Einnahmequelle unserer Sparkasse, konnte der für Regionalbanken äußerst anspruchsvollen Niedrigzinspolitik getrotzt werden. Die Risikokosten haben sich trotz bilanzieller Sonderfaktoren ein weiteres Mal als sehr moderat erwiesen. Die Kostenstruktur ist im Vergleich mit anderen Kreditinstituten nach wie vor günstig. Sehr erfreulich waren die im Jahr 216 sowohl im Einlagen- als auch im Kreditgeschäft erzielten Zuwächse. Besondere Erfolge konnten auch bei der Gewinnung von Neukunden erreicht werden. Derzeit läuft die Vorbereitung auf die Jubiläumsfeier des Jahres 217. Vor 15 Jahren wurde die Dornbirner Sparkasse in einem Büro des Rathauses in Dornbirn gegründet. Hinter dem Gründungsgedanken stand die Absicht, der gesamten Bevölkerung von Dornbirn und Umgebung den Weg zu Bankgeschäften zu ermöglichen, was bis dahin auf wenige vermögende Personen eingeschränkt war. Die weitreichenden strategischen Entscheidungen des Jahres 216 können durchaus auch als Fortführung dieses Gründungsgedankens gesehen werden. Dornbirn, März 217 Der Vorstand Werner Böhler Vorsitzender Harald Giesinger Vorsitzender-Stellvertreter 6

7 Verwaltungsorgane Verwaltungsorgane STAATSKOMMISSÄRE Dr. Helgar Wurzer, Bezirkshauptmann, Staatskommissär Mag. Martin Winder, Vorarlberger Landesregierung, Staatskommissär-Stellvertreter AUFSICHTSRAT Mag. Peter Steiner, Wirtschaftstreuhänder, Vorsitzender Dipl.-Ing. Wolfgang Rümmele, Altbürgermeister, Vorsitzender-Stellvertreter Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann, Bürgermeisterin Dipl.-Phys. Hans-Peter Metzler, Unternehmer Mag. Martin Ruepp, Vizebürgermeister Mag. Karin Seyfried, Unternehmerin MMag. Dr. Werner Summer, Stadtamtsdirektor i. R. VOM BETRIEBSRAT DELEGIERT Kurt Hämmerle Christoph Hager Christine Hager-Wohlmuth Ruth Laner VORSTAND Werner Böhler, Vorsitzender Harald Giesinger, Vorsitzender-Stellvertreter 7

8 Filialen und Abteilungen Filialen und Abteilungen MARKTBEREICHE UND DEREN LEITER Bereich Competence Center Vertrieb Bereich Kommerzkunden Bereich Privatkunden Prok. Bernhard Gobber Prok. Mag. Bojan Mursec Prok. Günther Lutz, MBA FILIALEN, BETREUUNGSTEAMS UND DEREN LEITER/INNEN Sparkassen-Zentrale Dornbirn, Bahnhofstraße 2 KUZE OG KUZE EG Dornbirn, Hatlerdorf, Hatlerstraße 28 Dornbirn, Oberdorf, Kirchgasse 8 Dornbirn, Rohrbach, Rohrbach 43 Dornbirn, Schoren, Lustenauerstraße 44 Dornbirn, Haselstauden, Mitteldorfgasse 1 Altach, Achstraße 14 Höchst, Dr.-Schneider-Straße 1 Hohenems, Bahnhofstraße 1 Lauterach, Montfortplatz 8 Schwarzach, Weidachstraße 2 Kundenzentrum Lustenau Lustenau, Maria-Theresien-Straße 8 Lustenau, Hasenfeldstraße 17 Lustenau, Hofsteigstraße 2 Riezlern, Walserstraße 23 Wien I, Rauhensteingasse 1 Private Banking Freie Berufe wohn²/finanzdienstleister Kommerzteam Top Kommerzteam Individual Kommerzteam Lustenau Andreas Schenk (bis ) Matthias Kempter (ab ) Matthias Kempter (bis ) Dominic Stecher (bis ) Christian Hagspiel Christian Nußbaumer Harry Rüf (bis ) Matthias Mathis (ab ) Raimund Rettl (bis ) Martin Fussenegger (ab ) Christian Breuß (bis ) Marcel Luger (ab ) Rainer Dietrich Raimar Grabherr Michael Sutterlütti Sinan Aksu, MBA Christian Breuß Christoph Staudacher Christoph Staudacher Christoph Staudacher Mark Nußbaumer Günter Berchtold (bis ) Gernot Mandler Prok. Bernhard Gobber (bis ) Ines Frei (ab ) Mag. Christoph Flatz Andreas Schabmann Wolfram Blum (bis ) Hannes Schwaiger, MBA (ab ) Christian Geser Rainer Hagen STABSSTELLEN, ABTEILUNGEN UND DEREN LEITER/INNEN Ausland und Zahlungsverkehr Controlling Interne Revision Kreditabteilung Firmenkredite Privatkredite Marketing Public Relations Ombudsstelle und Qualitätsmanagement Organisation Personal Produktmanagement Rechnungswesen Rechtsabteilung, Compliance Risikomanagement Treasury Christian Masal Oliver Moldaschl Wolfgang Simma Wilfried Visneider Wolfgang Seitz Mag. Christel Schwendinger Mag. Susanne Hagspiel Prok. Reinhard Grabher Prok. Hans-Peter Pircher Mag. Gerald Loacker (bis ) Mag. Petra Schneider (ab ) Dietmar Schratzer Prok. Stefan Hepp Prok. Mag. Werner Friebe Prok. Mag. Fridolin Welzig Manfred Willam 8

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10 Lagebericht Lagebericht 1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1 Rahmenbedingungen Die inländische Konjunktur gab im Jahr 216 nach der Stagnation im Vorjahr wieder ein kräftiges Lebenszeichen von sich. Der Konsum der privaten Haushalte und die Investitionen der Unternehmen expandierten wieder deutlich. Das Wachstum des österreichischen BIP im Jahr 216 betrug (in vorläufiger Rechnung) 1,5 %. Laut aktuellen Prognosen der beiden österreichischen Forschungsinstitute WIFO und IHS sollte das BIP im Jahr 217 abermals um 1,5 % zulegen können. Im Euroraum betrug das Wachstum 216 (vorläufig) 1,7 %. Die privaten Haushalte weiteten ihren Konsum aufgrund der Einkommenssteigerungen durch die Steuerentlastung aus und die Unternehmen vieler Branchen verzeichnen eine Verbesserung ihrer Lage. Dies übertrug sich aber nur zum Teil auf die Herstellung von Waren in Österreich, zumal 216 vor allem Kraftfahrzeuge angeschafft wurden und diese zum Großteil importiert wurden oder vorrätig waren. Die österreichische Wirtschaft blieb 216 auch aus der Sicht der Branchen breit diversifiziert und profitierte von einer industriellen Basis mit erheblicher Wertschöpfung (+2,5 %) und gut ausgebildeten Arbeitskräften, insbesondere auch in dem wichtigen Dienstleistungssektor (+2, %). Auch der Fremdenverkehr (+2,3 %) und der Handel (+2,5 %) legten 216 gemessen an der Wertschöpfung deutlich zu. 216 betrug der Leistungsbilanzüberschuss (prognostiziert) 8,5 Mrd. oder 2,4 % des BIP. Seit 22 weist Österreich positive Leistungsbilanzsalden aus, ein Hinweis auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Die österreichische Arbeitslosenrate (nach Eurostat-Berechnung) sank 216 um -,3 %-Punkte auf 5,7 % und blieb damit deutlich unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (8,6 %). Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 1,3 % nach nationalem Berechnungsmodus (AMS). 216 waren in Österreich 3,574 Mio. Personen unselbständig beschäftigt, um 1,8 % oder 62. Personen mehr als im Jahr davor. Die Arbeitslosigkeit sank um 1,7 % oder 7.85 Personen auf einen Stand von betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal ,4 % des BIP oder 292,4 Mrd. Damit blieb das Maastricht-Ziel von 6 % des BIP wie schon in den Jahren davor in weiter Ferne. Das Budgetdefizit dürfte von 1, % des BIP im Jahr 215 auf (prognostiziert) 1,6 % des BIP gestiegen sein und damit unter dem Niveau des Maastricht-Limit von 3 % des BIP. Die Insolvenzstatistik des KSV zeigt 216 bei der Anzahl der Unternehmenskonkurse einen Anstieg von 1,5 % und bei den Privatkonkursen einen Rückgang um 9,3 %. Die Insolvenzpassiva stiegen im Wesentlichen bedingt durch zwei größere Verfahren im Unternehmenssektor deutlich um 2,8 % auf 2,9 Mrd. Mit 19.2 Personen lag der Stand der von Insolvenzen betroffenen Dienstnehmer um 11,9 % unter dem Vorjahr. Die Inflation blieb im Jahresdurchschnitt 216 mit,9 % auf sehr niedrigem Niveau. Die EZB senkte die Leitzinsen am 1. März 216 auf % und reduzierte auch die Einlagenfazilität von -,3 % auf -,4 %. Für die österreichischen Banken stellte das anhaltende Niedrigzinsumfeld eine große Herausforderung dar. Weitere wesentliche Entscheidungen des Eurosystems zur Lockerung der Geldpolitik waren am 8. Dezember 216 die Fortführung des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP Asset Purchase Programme) von monatlich 8 Mrd. bis Ende März 217 sowie im Rahmen der zukunftsgerichteten Hinweise (Forward Guidance) die Leitzinsen für längere Zeit und über März 217 hinaus auf dem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau zu halten. Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute sanken 216 wie schon in den Jahren davor sowohl in den jeweiligen Beständen des Kredit- und Einlagengeschäfts als auch im Neugeschäft weiter ab, blieben aber im positiven Bereich. In diesem herausfordernden Zinsumfeld erhöhte sich das inländische Kreditvolumen seit dem Jahresende 215 bis September 216 um 1,1 %, im Wesentlichen getragen von Wohnbaufinanzierungen (+3,4 %). Gleichzeitig stiegen auch die Immobilienpreise in Österreich weiter an, wie dem Wohnimmobilienindex der OeNB zu entnehmen ist. Die österreichischen Unternehmen verfügten hingegen über hohe eigene Liquidität, weshalb die Kreditnachfrage aus dem Unternehmenssektor gedämpft blieb. Bei den Einlagen verlief die Entwicklung stärker ansteigend (+3, %), wobei besonders bei den Unternehmen eine sehr hohe Sparleistung festzustellen war. Die Sparquote der privaten Haushalte war 216 mit (prognostiziert) 8,3 % höher als im Vorjahr (7,3 %), was mit dem Anstieg des Nettorealeinkommens im Zusammenhang mit der Steuerreform zu erklären war. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Kundenkredite in % der Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zu den Vorjahren leicht reduziert und betrug im dritten Quartal ,1 % (215: 111,9 %). An der Wiener Börse waren 216 am Jahresanfang und im Sommer deutliche Kursverluste zu beobachten. Bis zum Jahresende konnte der ATX allerdings die Verluste mehr als wettmachen. Der Aktienindex legte ausgehend von einem Indexstand von Ende 215 auf Ende 216 zu. Da die Immobilienfinanzierung von erheblicher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung ist, rückten Wohnbau- und Hypothekarkredite zunehmend in den Fokus der makroprudenziellen Aufsicht. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat 216 in mehreren Sitzungen die präventive Schaffung einer rechtli- 1

11 Lagebericht chen Grundlage für makroprudenzielle Instrumente im Immobilienkreditbereich empfohlen. Im Interesse der langfristigen Stabilität auf Kreditnehmer- und Kreditgeberseite vertrat das FMSG die Ansicht, dass nachhaltige Kreditvergabestandards in der Immobilienfinanzierung dauerhaft zu beachten sind, um den Aufbau systemischer Risiken zu vermeiden und Spekulation von der Wohnimmobilienfinanzierung fernzuhalten. Die Maßnahmen der Aufsicht zeigten längerfristig bereits bei der Reduktion des Bestands der an private Haushalte vergebenen Fremdwährungskredite deutliche Wirkung. Das Kreditvolumen der privaten Haushalte in fremden Währungen hat sich seit 21 von 38,7 Mrd. auf 21,6 Mrd. im 3. Quartal 216 deutlich reduziert. Die Gewinne der österreichischen Banken waren in den ersten drei Quartalen 216 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum leicht rückläufig. Dieser Ergebnisrückgang war mit etwas geringeren Erträgen aus Kernbereichen wie dem Zins- oder Provisionsgeschäft zu erklären. Diesem Rückgang stehen allerdings deutlich geringere Kreditrisikovorsorgen gegenüber. Der Rückgang des für das gesamte Jahr 216 zu erwartenden operativen Gewinns beschleunigt den von der OeNB als notwendig erachteten Restrukturierungs- und Anpassungsprozess im heimischen Bankensektor. Die Kapitalisierung der österreichischen Banken hat sich im Jahresverlauf 216 (bis zur Verfügbarkeit entsprechender Daten) verbessert, lag aber weiterhin unter dem europäischen Durchschnitt. Vorarlbergs Wirtschaft konnte auch 216 mit einem kräftigen Wachstum von 2,1 % punkten und seine Industrieproduktion bis Jahresmitte um fast 6,8 % im Vergleich zum Vorjahr steigern. Damit liegt das Ländle zwar nicht mehr wie in den vergangenen Jahren auf Platz eins im Bundesländerranking, übertraf aber dennoch den Österreich-Schnitt von 1,5 % deutlich. Zu verdanken war der Anstieg vor allem dem Maschinenbau und den Automobilzulieferern. Umso erfreulicher ist die überdurchschnittliche Performance im tertiären Sektor, die nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass Vorarlberg als Urlaubsdestination immer beliebter wird. So stiegen die Übernachtungen im Zeitraum Jänner bis Oktober um 6,1 % auf 8,2 Mio. im Vergleich zur Vorjahresperiode an. Auch in Bezug auf die Arbeitslosenquote schnitt der Vorarlberger Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr im Bundesländervergleich positiv ab. Ende Dezember 216 waren insgesamt Personen als arbeitslos vorgemerkt. Mit einer Arbeitslosenquote von 6, % lag das westlichste Bundesland deutlich unter dem österreichweiten Wert von 1,3 % (nationale Berechnungsmethode AMS). Die Unternehmensinsolvenzen fielen in Vorarlberg im Jahr 216 mit 125 Fällen (-6,7 % im Vorjahresvergleich) annähernd auf den Tiefstwert im Jahr Auch die Privatinsolvenzen sanken deutlich. So wurden im Jahr 216 nur 373 Privatkonkurse (-8,1 % im Vorjahresvergleich) bei den Bezirksgerichten eröffnet. Vorarlberg dürfte auch 217 eines der wachstumsstärksten Bundesländer bleiben. Zu dem prognostizierten Wirtschaftswachstum von 2,6 % für 217 dürfte v. a. die exportorientierte Industrie beitragen. Zwar könnte der Brexit die Geschäfte mit Großbritannien beeinträchtigen, gleichzeitig begünstigt aber der starke Schweizer Franken die Exporte in die Schweiz. Handel und Tourismus erfreuten sich bereits in den vergangenen Jahren an den kräftigen Impulsen der eidgenössischen KonsumentInnen. Das Sinken der Arbeitslosenquote auf 5,8 % könnte für Vorarlberg Realität werden. 1.2 Geschäftsverlauf Das anhaltend niedrige Zinsniveau und der stetig steigende Aufwand für regulatorische Anforderungen haben auch das Jahr 216 deutlich geprägt. Trotz überwiegend negativen Zinsniveaus erreichten die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse ohne Einmaleffekte nahezu das Vorjahresniveau, was auf konsequentes Zins- und Konditionenmanagement und hohes Kostenbewusstsein bei den beeinflussbaren Aufwandspositionen zurückzuführen ist. Das Zinsergebnis konnte auch ohne Auswirkungen aus Sondereffekten neuerlich verbessert werden. Das Provisionsgeschäft lag bedingt durch einen Rückgang beim Wertpapiergeschäft operativ etwas unter dem Vorjahresergebnis. Neue Vertriebsansätze wurden fortgeführt bzw. ausgebaut. Die Regulatoren haben ihren Fokus in den letzten Jahren auf Datenqualität und -verfügbarkeit gerichtet. Mit der neuen Rolle der EZB als zuständige Aufsichtsbehörde und dem Single Resolution Board als zuständiger Abwicklungsbehörde entsteht ein zunehmender Bedarf nach mehr und international standardisierten Daten. Auch die Zeitspanne, die Banken eingeräumt wird, um Daten zu liefern, wird immer kürzer angesetzt. Um den steigenden Anforderungen (AUREP, IFRS 9, FINREP-Meldungen etc.) nach Datenqualität und Schnelligkeit der Bereitstellung nachzukommen, wurden Projekte, vor allem im IT Bereich, gestartet. Die regulatorischen Herausforderungen und damit verbundenen IT-Umsetzungsmaßnahmen schlugen sich im Geschäftsjahr 216 in einer erhöhten Kostenbelastung nieder. Um den wachsenden Anforderungen auch zukünftig gerecht zu werden, werden diese Projekte zur Vereinfachung der IT-Struktur auch in den nächsten Jahren fortgesetzt. Mit der Umstellung auf die Effektivzinsmethode und der damit erfolgten Angleichung an die IFRS-Bilanzierung ist bereits in diesem Jahr ein wichtiger Schritt in dieser Hinsicht umgesetzt worden. Die unternehmerischen Schwerpunkte lagen weiterhin bei der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie einem qualitativen und nachhaltigen Wachstum. Die Verkaufserfolge, insbesondere im Retailgeschäft, sowie das überdurchschnittliche Neukundenwachstum führten zu einer markanten Verbesserung im Ranking des Sparkassen-Awards. Gleichzeitig lag auch im vergangenen Jahr ein besonderes Augenmerk auf ein den veränderten Gegebenheiten angepasstes Risikomanagement. Die Dornbirner Sparkasse Bank AG erarbeitete im Jahr 216 neue Strategien, die Handlungsleitlinien in einem turbulenten wirtschaftlichen Umfeld bieten. Insbesondere bietet die vom Strategieteam erarbeitete Strategie 22 starke Orientierung für die kommenden vier Jahre. Sie enthält ein klares Bekenntnis zur Filialstruktur in der Region und konkrete Maßnahmen, um das Privatkundengeschäft in diesen anspruchsvollen Zeiten erfolgreich zu positionieren. Damit verbunden war auch ein 11

12 Lagebericht Generationswechsel in der Leitung einiger Filialen. Daneben kommt auch dem Kommerzgeschäft eine erhöhte Bedeutung zu. Auch im Geschäftsjahr 216 stand die Dornbirner Sparkasse Bank AG vor der nachhaltigen Herausforderung der Umsetzung bzw. Vorbereitung auf die neuen oder bevorstehenden regulatorischen Herausforderungen. Das betraf u. a. das zentrale Kontenregister bzw. den automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten [GMSG], die Marktmissbrauchsverordnung [MAR], die Einlagensicherungsrichtlinie durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz [ESAEG] sowie die Umsetzung der Richtlinie über Wohnimmobilien durch das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz [HIKrG]. Außerdem beschäftigen die Dornbirner Sparkasse Bank AG die Vorbereitungen zur Umsetzung der MiFID II- und EMIR-Bestimmungen und die Umsetzung der vielfältigen EBA-Guidelines und -Standards sowie die Vorarbeiten für die angekündigten Neuerungen durch das CRR-Review Package im Bereich der CRR/CRD IV. Mit Interesse wurden auch die angekündigten Verschärfungen und grundlegenden Änderungen unter dem Schlagwort Basel IV beobachtet. Die Dornbiner Sparkasse Bank AG verfolgte die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen bewältigen zu können. Die verschiedenen Organe und Ausschüsse der Dornbirner Sparkasse Bank AG nahmen auch 216 ihre gesetzlichen und sonstigen Aufgaben gewissenhaft und engagiert wahr. So hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr vier Sitzungen, der Nominierungsausschuss drei Sitzungen sowie der Prüfungsausschuss zwei Sitzungen abgehalten. Jeweils einmal tagten der Vergütungsausschuss sowie der Risikoausschuss. In den Organen der Dornbirner Sparkasse Bank AG gab es keine personellen Veränderungen. Geschäftsentwicklung Die Bilanzsumme konnte um 99,7 Mio. auf 2.419,5 Mio. erhöht werden (Abb. 1). Dies entspricht einer Steigerung von 4,3 %. Abb. 1: Bilanzsumme (in Mio. ) Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) beträgt 177,8 Mio., es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3, %. Das um stille Reserven und Lasten adaptierte Eigenkapital beträgt 265,9 Mio., gegenüber 265,3 Mio. im Vorjahr. Die Dornbirner Sparkasse Bank AG erreichte ein EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) von 1,4 Mio. (Vorjahr: 12,7 Mio.), was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 18, % entspricht. Das Betriebsergebnis (operatives Ergebnis) nahm gegenüber dem Vorjahr um -51,7 % auf 6,9 Mio. ab. Die Dotation des Fonds für allgemeine Bankrisiken erfolgte in Höhe von,8 Mio. auf einen Stand von 21,3 Mio. und wird unter den außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Die vorgesehene Dividendenausschüttung 216 beträgt 1,5 Mio. Wesentliche Ursachen / Einmaleffekte für die Entwicklung des Geschäftsergebnisses bzw. der Ertragslage waren vor allem: Steigerung der Forderungen an Kunden um 73,5 Mio. (4,7 %) auf 1.645,2 Mio. Rückgang bei der Veranlagung in Wertpapieren um 4,7 Mio (1,1 %) auf 43,3 Mio. Steigerung der Verpflichtungen gegenüber Kunden inklusive der verbrieften Verbindlichkeiten um 94,5 Mio. (6, %) auf 1.682,5 Mio. Tilgungen von eigenen Emissionen wurden durch Steigerungen bei den Spareinlagen mehr als nur kompensiert, zusätzlich sind die Giro- und Depositeneinlagen um 78,3 Mio. angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Nettozinsertrag um 2,9 Mio. (1,3 %) erhöht werden. Ohne Berücksichtigung von Sonderfaktoren (Resultat aus der Umstellung auf die Effektivzinsmethode +1,6 Mio., Zinseffekt aus den Sozialkapitalrückstellungen -,5 Mio.) hätte sich der Nettozinsertrag im Jahr 216 um 1,8 Mio. (6,2 %) verbessert. Die Dienstleistungserträge/Provisionen sind insgesamt um 8,8 Mio. (54,7 %) gesunken. Ohne Berücksichtigung des Resultates aus der Umstellung auf die Effektivzinsmethode wäre der Nettoprovisionsertrag lediglich um,3 Mio. (2, %) zurückgegangen. Anstieg der Personalaufwendungen (3,3 %) auf Grund der Änderung von Bewertungsmethoden in Zusammenhang mit langfristigen Personalverpflichtungen (,9 Mio.). Durch die Verringerung der Anzahl an Beschäftigten konnte der Aufwand für Löhne und Gehälter sogar leicht reduziert werden. Massiver Anstieg im Verwaltungsaufwand in Höhe von 2,2 Mio. (29,3 %), getrieben durch... Erhöhung im Bereich der EDV-Kosten von 1,5 Mio. (53,5 %), wobei hier die im Anhang (unter Punkt 3) beschriebene Änderung vertraglicher Grundlagen bestimmter Softwareentwicklungsleistungen eine Hauptrolle spielt.... Erhöhung im Bereich der Interessen- und Rechtsvertretung von,5 Mio. (52,8 %), verursacht durch die Vorschreibung zum Einlagensicherungsfonds, weil im Jahr 216 der volle Jahresbetrag zu zahlen war (im Jahr 215 nur die Hälfte). 12

13 Lagebericht Die operativen Kreditrisikokosten in absoluten Zahlen bewegen sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau ( 3,2 Mio.). Aus der Verpflichtung, Portfolio-Wertberichtigungen in allen Risikoklassen anzusetzen, wurden zusätzlich 5,6 Mio. in guten Risikoklassen gebildet. Durch die Auflösung der Unterbewertung gemäß 57 (1) UGB in Höhe von 4,5 Mio. dreht sich der Saldo aus der Zuführung und Auflösung von Wertberichtigungen in einen positiven Bewertungssaldo von 1,3 Mio. Die Sonderzahlung Stabilitätsabgabe 216 schlägt mit 1,9 Mio. zu Buche es handelt sich um eine einmalige Zahlung. Die Dornbirner Sparkasse Bank AG bewegte sich bei der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Finanzlage Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/213 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 215/61 der Kommission vom 1. Oktober 214. Vermögenslage Die Vermögenslage der Dornbirner Sparkasse Bank AG befindet sich weiterhin auf einem guten Niveau. Die Eigenmittel der Dornbirner Sparkasse Bank AG betragen 174,1 Mio. Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt 168,3 Mio. und das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf 5,8 Mio. Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen: Harte Kernkapitalquote 15,39 %. Kernkapitalquote 15,39 %. Gesamtkapitalquote 15,92 %. Haftung der Dornbirner Anteilsverwaltungssparkasse AVS und der Stadt Dornbirn Die Dornbirner Anteilsverwaltungssparkasse haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Dornbirner Sparkasse Bank AG. Gemäß 2 Abs. 1 SpG haftet die Stadt Dornbirn als Haftungsgemeinde im Falle der Zahlungsunfähigkeit gemäß 1356 ABGB für alle bis zum 2. April 23 entstandenen Verbindlichkeiten der Dornbirner Sparkasse Bank AG als Ausfallsbürge. Für alle nach dem 2. April 23 bis zum 1. April 27 entstandenen Verbindlichkeiten haftet die Stadt Dornbirn nur dann als Ausfallsbürge, wenn Zahlungsunfähigkeit gemäß 1356 ABGB eintritt und die vereinbarten Laufzeiten nicht über den 3. September 217 hinausgehen. Für alle nach dem 1. April 27 entstandenen Verbindlichkeiten besteht keine Haftung der Stadt Dornbirn mehr. Auf Grund der nach wie vor guten Eigenkapitalausstattung der Dornbirner Sparkasse Bank AG, der Haftung der AVS und der Mitgliedschaft im Haftungsverbund der Sparkassengruppe ist mit einer Inanspruchnahme der Ausfallshaftung der Stadt Dornbirn nicht zu rechnen. 1.3 Bericht über Zweigniederlassungen Wenngleich sich in dem für Kreditinstitute enorm herausfordernden Umfeld Qualitätsberatung nach individuellen Kundenbedürfnissen gestaltet zum Kernelement kristallisiert, ist die laufende Anpassung der Betreuungskonzepte ein Gebot der Stunde. Deshalb schloss die Dornbirner Sparkasse Bank AG aus Rentabilitätserwägungen am 1. April 216 ihre Filiale in Riezlern, Kleinwalsertal (Gemeinde Mittelberg). Die betroffenen FilialmitarbeiterInnen wurden auf Wunsch in eine andere Tätigkeit übernommen. Die KundInnen der ehemaligen Filiale Riezlern werden mit der gewohnten Qualität von der Einheit Private Banking weiter bestens betreut. Die Zahl der Standorte reduzierte sich somit von 16 auf 15 Standorte. Neben der Sparkassen-Zentrale bestehen nun weitere fünf Filialen in Dornbirn, acht Filialen im regionalen Einzugsgebiet außerhalb Dornbirns sowie eine Niederlassung in Wien. 1.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Kennzahlen Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert und beträgt 3,83 %. Sie berechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Steuern zuzüglich der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital. Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt auf Grund der bekannten Sonder-/Einmaleffekte mit 84,17 % weit über dem Durchschnitt der letzten Jahre. Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und ist von T 53,9 auf T 26,8 gesunken. Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen betriebswirtschaftlichem Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,37 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Umweltbelange Direkte negative Umwelteinflüsse entstehen durch die Geschäftstätigkeit der Dornbirner Sparkasse Bank AG nicht. Als zertifizierter ÖKOPROFIT-Betrieb ist Umweltschutz darüber hinaus fixer Bestandteil strategischer Überlegungen und konkreter operativer Entscheidungen. Im Zeitraum zwischen 21 und 215 gelang es als Folge vielschichtiger Bemühungen, den Gesamt-energieverbrauch der Bank um ca. 16 % zu reduzieren. Arbeitnehmerbelange Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Dornbirner Sparkasse Bank AG 348 MitarbeiterInnen, davon 325 Angestellte und 23 Arbeiterinnen, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 1 MitarbeiterIn bzw. einem Beschäftigungsrückgang um,29 % entspricht. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit je Mitarbeiter betrug rund T 29,9. An freiwilligen Sozialleistungen wurden den MitarbeiterInnen beispielsweise steuerbegünstigte Kinderbetreuungsgutscheine 13

14 Lagebericht zur Verfügung gestellt, die Nutzung der Firmen-Apartments in Lech/Arlberg zu äußerst günstigen Tarifen ermöglicht, eine vergünstigte Gruppenkrankenversicherung und eine Reihe von Aktivitäten aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement s Gsund angeboten. Darüber hinaus steht den MitarbeiterInnen der Dornbirner Sparkasse Bank AG seit September 216 ein günstiger und gesunder Mittagstisch zur Verfügung. Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrags im Wesentlichen unverändert. Dienstjubiläen: Für ihre 25-jährige Diensttreue wurden Michael Ender, Peter Jakubec, Norbert Lamac, Dagmar Metzler, Ruth Nasswetter und Christoph Staudacher ausgezeichnet. Die MitarbeiterInnen Gerhard Hasenburger, Hans-Peter Pircher und Wolfgang Seitz feierten ihr 35-jähriges, Kurt Ellensohn, Egon Feurstein, Günter Hasenburger und Silvia Wolfgang ihr 4-jähriges Dienstjubiläum. Erfüllung des Gründungsauftrages Die Dornbirner Sparkasse Bank AG erfüllte auch im vergangenen Geschäftsjahr ihren Gründungsauftrag und räumte dabei dem Gemeinwohl einen besonderen Stellenwert ein, indem sie einen ganzheitlichen Corporate Social Responsibility (CSR)-Ansatz anwendet. CSR steht für verantwortliches unternehmerisches Handeln in allen Geschäftsbereichen, über ökologisch relevante Aspekte bis hin zu den Beziehungen mit MitarbeiterInnen und dem Austausch mit den relevanten Interessengruppen. Ein umfassender Wertekatalog, die Mission der Dornbirner Sparkasse Bank AG und das gemeinsame Leitbild der österreichischen Sparkassen bilden die Basis dieses CSR-Ansatzes. Um alle Aktivitäten entsprechend quantifizieren und evaluieren zu können, erstellte die Dornbirner Sparkasse Bank AG im Jahr 216 für die Geschäftsjahre 214 und 215 die zweite Gemeinwohlbilanz, die im Detail sichtbar macht, was sie über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus für das Gemeinwohl unternimmt. Besonders positiv wurde von den externen Auditoren u. a. vermerkt, dass die Dornbirner Sparkasse Bank AG zwei Drittel aller beeinflussbaren Einkäufe in der Region tätigt, finanzethische Ausschlusskriterien für die Eigenveranlagung formuliert und umgesetzt hat, eine hohe Arbeitsplatzqualität nachweisen kann, aktiv ihre negativen ökologischen Auswirkungen reduziert sowie MitarbeiterInnen beim Umstieg auf nachhaltige Mobilität unterstützt, mit einem Servicekonzept die Grundlage werteorientierter Kundenbetreuung geschaffen hat und seit Jahrzehnten einen vorbildlichen Umgang mit Spenden und Sponsorings praktiziert. Die Dornbirner Sparkasse verbesserte sich so von 34 Punkten im Geschäftsjahr 213 auf 394 Punkte in den Geschäftsjahren 214/ Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 216 sind keine gesamtwirtschaftlichen Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten. 2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 2.1 Rahmenbedingungen Die Konjunkturindikatoren für Österreich befanden sich im Jahresverlauf 216 deutlich nach oben gerichtet und begründeten den Ausblick für 217. Die aktuellen Prognosen von WIFO und IHS stellen 217 und 218 für die österreichische Wirtschaft ein Wachstum des BIP von jeweils maximal 1,5 % in Aussicht, etwa gleich hoch wie im Jahr 216. Allerdings sind die Risiken für die Wirtschaftsentwicklung, die noch weit über den Bilanzstichtag hinaus wirken, als sehr hoch einzustufen. Dazu zählen der unsichere wirtschaftspolitische Kurs in den USA nach den Präsidentenwahlen, die schwache Kapitalausstattung vieler europäischer Banken, die schmelzenden Zinsmargen im Kerngeschäft der Banken aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB sowie mögliche harte Konfrontationen zwischen der EU und Großbritannien im Zusammenhang mit dem Brexit. Eine Begünstigung könnte das Wirtschaftswachstum hingegen erfahren durch einen Rückgang der Rohölpreise, falls der von der OPEC verursachte Rohölpreisanstieg nur vorübergehender Natur ist. Die Inflationsrate wird 217 und 218 jeweils unter der 2 % Marke prognostiziert. Im Bankenmarkt bleiben die Wachstumsaussichten gemäß den aktuellen Prognosen moderat. Beim Kreditvolumen dürfte 217 (+1,2 %) und 218 (+1,3 %) das Wachstum geringer sein als bei den Einlagen, bei denen die Prognosevergleichswerte bei 4,1 % bzw. 3,3 % liegen. 2.2 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Sicherung und Ausbau der Marktposition der Dornbirner Sparkasse Bank AG als Universalbank in der Region gelten auch in den künftigen Jahren als vorrangige Ziele. Die auf Neukunden-akquisition abzielenden Aktivitäten werden im Geschäftsjahr 217 mit unveränderter Intensität verfolgt. Gezieltes Kostenmanagement und ganzheitliche Prozessoptimierungen sollen ebenso dazu beitragen, dass die Dornbirner Sparkasse Bank AG sich langfristig am Markt behaupten kann. Durch die im Geschäftsjahr 216 eingeführte Effektivzinsmethode im Kreditgeschäft wird es auch in den Folgejahren zu einer Verschiebung der bisher im Provisionsergebnis vereinnahmten Gebühren zugunsten höherer Zinserträge kommen. Die hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation sind Voraussetzung dafür, dass die Dornbirner Sparkasse Bank AG auch künftig verlässliche Partnerin für ihre KundInnen und die Menschen in ihrer Region sein kann. Als Mitglied der Sparkassengruppe profitieren ihre KundInnen darüber hinaus von einem internationalen Netzwerk und der Sicherheit dieses Verbundes. 14

15 Lagebericht 2.3 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Ausfallsrisiko Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt. Preisänderungsrisiken Fremdwährungsrisiken werden mit Ausnahme der Wertberichtigung in Fremdwährung durch Schließen der offenen Devisenposition (betragsgleiche Refinanzierung bzw. Gegenveranlagung von FW-Einlagen sowie fristenkonforme Derivate (Cross Currency Swaps, FX-Swaps)) minimiert. Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eingegangenen Aktienpositionen auf deutsche und österreichische Werte. Das Zinsänderungsrisiko hinsichtlich des Barwertes kann als sehr gering bezeichnet werden. Die Duration of Equity nach Basel II ist im Jahresvergleich leicht gesunken. Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko Die Refinanzierungsstruktur der Dornbirner Sparkasse Bank AG ist der aktuellen Marktsituation und den gesetzlichen Vorgaben angepasst, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist. Die Wertpapierveranlagung erfolgt deshalb schwerpunktmäßig im Bereich SNB-fähiger Wertpapiere. Mit dieser Ausrichtung in der Refinanzierung und der Veranlagung werden die durch die derzeitige Finanz- und Wirtschaftslage verursachten Risiken reduziert. Als für die Dornbirner Sparkasse Bank AG wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt- und operationelle Risiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Dornbirner Sparkasse Bank AG vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen und Aktienkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos. Dornbirner Sparkasse Bank AG eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkassen AG ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet. Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen, Nettozinsertragssimulationen. Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L). Die Dornbirner Sparkasse Bank AG sichert Zinsänderungsrisiken der Bilanzstruktur und Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite ab (Hedging). Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung dem Deckungspotential gegenübergestellt. 2.5 Bestand und Zugang von eigenen Aktien Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt. 3. Bericht über Forschung und Entwicklung Die Dornbirner Sparkasse Bank AG ist nicht in F&E-relevante Tätigkeiten involviert. 4. Sparkassen Haftungsverbund siehe Anhang zum Jahresabschluss Dornbirn, 2. März 217 Der Vorstand Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet. 2.4 Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement Die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems obliegt bei der Dornbirner Sparkasse Bank AG dem Gesamtvorstand. Die Dornbirner Sparkasse Bank AG verfügt über eine klare Unternehmens- und Organisationsstruktur mit inkludierten Kontrollund Überwachungsfunktionen, die insbesondere das Vier-Augen-Prinzip, IT-unterstützte Kontrollen sowie am Risikogehalt orientierte Entscheidungspouvoirs und Überwachungsinstrumente beinhalten. Die Risikopolitik der Dornbirner Sparkasse Bank AG ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Werner Böhler Vorsitzender Harald Giesinger Vorsitzender-Stellvertreter 15

16 16

17 Bilanz zum Bilanz zum Dornbirner Sparkasse Bank AG AKTIVA T T Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern , Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel 3. Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig b) sonstige Forderungen ,66, , , , , Forderungen an Kunden , Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) von öffentlichen Emittenten b) von anderen Emittenten darunter: eigene Schuldverschreibungen, ,52, , Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere , Beteiligungen darunter: an Kreditinstituten, 8. Anteile an verbundenen Unternehmen darunter: an Kreditinstituten , , ,67 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens , Sachanlagen darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden , Eigene Aktien oder Anteile sowie Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft darunter: Nennwert 2., , , Sonstige Vermögensgegenstände , Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist, 14. Rechnungsabgrenzungsposten , Aktive latente Steuern ,63 Summe der Aktiva , POSTEN UNTER DER BILANZ 1. Auslandsaktiva ,

18 Bilanz zum PASSIVA 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) Spareinlagen darunter: aa) täglich fällig bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungszeit b) sonstige Verbindlichkeiten darunter: aa) täglich fällig bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3. Verbriefte Verbindlichkeiten a) begebene Schuldverschreibungen b) andere verbriefte Verbindlichkeiten , , , , , , , ,42, ,42 T , , , T Sonstige Verbindlichkeiten , Rechnungsabgrenzungsposten , Rückstellungen a) Rückstellungen für Abfertigungen b) Rückstellungen für Pensionen c) Steuerrückstellungen d) sonstige, , 739., , ,2 6 a. Fonds für allgemeine Bankrisiken , Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/ , Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß 26 BWG, 8 b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß 26a BWG, 9. Gezeichnetes Kapital 1.., Kapitalrücklagen a) gebundene b) nicht gebundene c) Rücklage für eigene Aktien 11. Gewinnrücklagen a) gesetzliche Rücklage b) satzungsmäßige Rücklagen c) andere Rücklagen d) Rücklage für eigene Aktien,,, 1..,, , ,59,, , Haftrücklage gemäß 57 Abs. 5 BWG , Bilanzgewinn 1.5., 1.5 Summe der Passiva ,

19 Bilanz zum T T POSTEN UNTER DER BILANZ 1. Eventualverbindlichkeiten darunter: a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten, ,64 2. Kreditrisiken darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften, , , Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften , Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/ ,16 5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/213 a) Harte Kernkapitalquote von 4,5 % b) Kernkapitalquote von 6 % c) Gesamtkapitalquote von 8 % 15,39 15,39 15, , , ,77 16,77 17, Auslandspassiva ,

20 2

21 Gewinn- und Verlustrechnung 216 Gewinn- und Verlustrechnung 216 Dornbirner Sparkasse Bank AG GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Zinsen und ähnliche Erträge darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren ,65 T Vorjahr ,72 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen , I. NETTOZINSERTRAG , Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren b) Erträge aus Beteiligungen c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen , , , ,29 4. Provisionserträge , Provisionsaufwendungen , Erträge aus Finanzgeschäften , Sonstige betriebliche Erträge , II. BETRIEBSERTRÄGE , Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand darunter: aa) Löhne und Gehälter bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge cc) sonstiger Sozialaufwand dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung ee) Dotierung der Pensionsrückstellung ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) , , , , , , , , , T Vorjahr 9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 1 enthaltenen Vermögensgegenstände , Sonstige betriebliche Aufwendungen 97.82, III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN , IV. BETRIEBSERGEBNIS , Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und /12. Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken , Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie /14. Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen , V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ,

22 Gewinn- und Verlustrechnung 216 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 216 T Vorjahr T Vorjahr Übertrag , Außerordentliche Erträge darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken, 16. Außerordentliche Aufwendungen darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 8., 17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16) 18. Steuern vom Einkommen und Ertrag darunter: Aufwand / Ertrag (Vj) aus latenten Steuern ,85, 8., , , Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen , VI. JAHRESÜBERSCHUSS , Rücklagenbewegung darunter: Dotierung der Haftrücklage Auflösung der Haftrücklage,, ,89 VII. JAHRESGEWINN 1.5., Gewinnvortrag, 22. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne, VIII. BILANZGEWINN 1.5.,

23 23

24 Anhang zum Jahresabschluss 216 Anhang zum Jahresabschluss Allgemeine Angaben 1.1 Einleitung Die Aufstellung des Jahresabschlusses 216 erfolgte nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung. Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergaben, durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 214 (RÄG 214), das Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 215 (RÄ-BG 215), das Abgabenänderungsgesetz 215 (AbgÄG 215), das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 216 (APRÄG 216) sowie das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz 216 (FM-GwG 216), sind den Kapitel 2 (Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) und 3 (Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen. Die Sparkassen AG ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG in Wien einbezogen. Die Offenlegung der von der Konzernmutter aufgestellten Konzernabschlüsse erfolgt in Wien. 1.2 Haftungsverbund Die Sparkassen AG ist Mitglied des im Jahr 21 geschaffenen, ab 1. Jänner 22 wirksam gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassengruppe. Diesem gehören neben der Erste Group Bank AG alle österreichischen Sparkassen, ausgenommen die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und die UniCredit Bank Austria AG, an. Nach den Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung, abgeschlossen zwischen der Erste Group Bank AG und den teilnehmenden Sparkassen, ist die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (dies betrifft alle Einlagen gemäß 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen auf Grund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen) abhängig von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen Mitglieder gegeben. Im Jahr 27 wurde die Zusammenarbeit der Sparkassen durch den Abschluss einer Zusatzvereinbarung verstärkt. Im Dezember 29 haben sich auch Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und Erste Group Bank AG zu einer verstärkten Integration entschlossen und gemeinsam mit der ERSTE Bank der oesterreichischen Sparkasse AG eine Trilaterale Haftungsvereinbarung abgeschlossen, die aus kartellrechtlicher Sicht ebenfalls einen Zusammenschluss darstellt, dem am 27. Mai 21 durch die europäische Wettbewerbsbehörde die Genehmigung erteilt wurde. Im Jahr 213 wurde die Zusammenarbeit der Sparkassen durch den Abschluss der Zweiten Zusatzvereinbarung weiter verstärkt. Ziel der 213 geschlossenen und seit gültigen Vereinbarung ist, neben der Ausweitung der Steuerungselemente durch die Erste Group Bank AG, die Erfüllung der gemäß Art. 4 Abs. 1 Ziffer 127 CRR geforderten Voraussetzungen durch den Haftungsverbund zu ermöglichen. Teilnehmende Sparkasse an dem 213 abgeschlossenen Vertrag ist auch die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, die mit den anderen Verbundmitgliedern ein Institutionelles Sicherungssystem (IPS) gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR bildet. Die unter Berücksichtigung der BWG-Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Haftungsverbund/IPS-Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen für die Verbund-Mitglieder (wie z. B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß der Grundsatzvereinbarung abgesicherten Kundenforderungen im Falle des Konkurses eines Mitgliedes. Das Ausmaß der individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder in einem Anlassfall ist daher nicht bestimmbar, wobei auch jene Beträge, welche die Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung zur Verfügung stellen, angerechnet werden. Aufgrund der neuen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie ein Ex-Ante-Fonds eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig 1 Jahre lang einbezahlt. Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassen werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS GesbR welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Sparkassen erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage, welche nicht den Eigenmittel zugerechnet wird. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden. Derzeit bestehen drei Einlagensicherungseinrichtungen: Abwicklungsfonds (Single & Resolution Fund) Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme) IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds) Die gesetzliche Grundlage für diese drei Einlagensicherungseinrichtungen, die zu leistenden Beiträge und deren Bilanzierung wird in Kapitel 4.28 Bilanzierung der Beiträge an die Einlagensicherungseinrichtungen behandelt. Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß 3 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist. 24

25 Anhang zum Jahresabschluss 216 Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG eine Konsolidierung der Eigenmittel gemäß Art. 18 ff CRR sowie der risikogewichteten Bemessungsgrundlage gemäß Art. 92 CRR der Mitglieder des Haftungsverbundes vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt. 1.3 Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen. Im Kapitel Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis des Anhangs (Notes) zum Konzernabschluss der Erste Group werden die Informationen gemäß den Artikeln 436 (b) bis (e) und Artikel 437 (1) (a), (d), (e) und (f) der Verordnung (EU) Nr. 575/213 offengelegt. Die Offenlegung der verbleibenden Informationspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 erfolgt auf der Homepage der Erste Group Bank AG. 1.4 Größenklasse gemäß 221 UGB Die Sparkassen AG ist gemäß 221 Abs. 3 i. V. m. 189a UGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen. 2. Angaben zu den Bilanzierungsund Bewertungsmethoden 2.1 Generalnorm Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen. 2.2 Bewertungsmethoden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Valuten und Fremdwährungsschecks wurden mit dem Referenzkurs der EZB bewertet. Devisentermingeschäfte und Währungsswaps wurden grundsätzlich mit dem Fair Value (Zeitwert) bewertet; die buchhalterischen Werte dazu (SPOT-Bewertung, Zinsabgrenzung) stehen zum Referenzkurs zu Buche Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich war. Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Sparkassen AG als Beteiligung isv 189a Z 2 UGB (Bilanzausweis: Anteile an einer herrschenden Gesellschaft) ausgewiesen werden, werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften (im Detail dazu die AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB) vom Dezember 215) bewertet. Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung allfälliger Synergieeffekte. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes wurde der Barwert der künftigen Cash-Flows des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember abgezinst wurden. Die zu Grunde liegenden Zahlungsströme basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Über diesen Zeitraum hinausgehend wurde eine ewige Rente angesetzt. Die abgezinsten Zahlungsströme setzen sich aus künftig erwarteten Gewinnen sowie aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. Der für die Berechnung herangezogene Zinssatz wurde anhand des CAPM (Capital Asset Pricing Model) berechnet. Wesentliche Inputfaktoren dafür sind: Risikofreier Zinssatz (Quelle: Zinsstrukturkurve nach Svensson Methode für 3-jährige deutsche Bundesanleihe) Marktrisikoprämie Betafaktor Gewichtete Länderrisikoprämie (Quelle: Damodaran) Im Berichtsjahr wurden Stück Aktien an der Erste Group Bank AG in die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG gegen Gewährung eines Gesellschafteranteils an der KG als Kommanditist eingebracht. Die Anteile an der Erste Group Bank AG wurden zum Buchwert in die KG eingebracht. In entsprechender Höhe wurde die Zugangsbewertung des KG Anteils als Gegenleistung vorgenommen. Der Ausweis der Anteile an der Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG erfolgt innerhalb der Beteiligungen Forderungen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Wertpapiere des sonstigen Umlaufvermögens sowie sonstige Forderungen wurden nach den Vorschriften des 27 UGB und 57 Abs. 1 und 2 BWG bewertet. Erkennbaren Risiken wurde durch entsprechende Wertberichtigung Rechnung getragen. Teilweise wurden Kredite nach statistischen Risikomerkmalen bewertet. Für das latente Ausfallsrisiko bei Krediten bestand am Bilanzstichtag eine freiwillige Unter-bewertung im Sinne des 57 Abs. 1 und 2 BWG von 2.., (Vorjahr: T 24.5). 25

26 Anhang zum Jahresabschluss Wertpapiere Wertpapiere (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen wie folgt bewertet: Handelsbestand zu Marktwerten, auch bei Überschreitung der Anschaffungskosten Umlaufvermögen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Marktwerten ( strenges Niederstwertprinzip ) Anlagevermögen zu Anschaffungskosten und bei voraussichtlicher dauernder Wertminderungen zum niedrigeren Marktwert ( gemildertes Niederstwertprinzip ). Investmentfonds, Aktien und sonstige nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Wertpapiere mit komplexen Strukturen werden auf den niedrigeren Marktwert ( strenges Niederstwertprinzip ) abgewertet. Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen erfolgt entsprechend den vom Vorstand beschlossenen Organisationsrichtlinien. Sind bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, die Anschaffungskosten höher als der Rückzahlungsbetrag, dann wird der Unterschiedsbetrag gemäß 56 Abs. 2 BWG zeitanteilig abgeschrieben. Eine gemäß 56 Abs. 3 BWG mögliche zeitanteilige Zuschreibung von Unterschiedsbeträgen erfolgt nicht. Strukturierte Wertpapiere werden abhängig von der Risikostruktur entweder zum gemilderten oder zum strengen Niederstwert bewertet. Wertpapiere in der Aktiva 6 werden ausnahmslos nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren Marktwert nicht mehr bestehen, wird der Betrag wieder zugeschrieben. Das aus steuerlichen Gründen mögliche Unterlassen dieser Zuschreibung gemäß 28 Abs. 2 UGB af, welches für bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens in Anspruch genommen wurde, wurde mit dem RÄG 214 abgeschafft. Der Marktwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer beträgt für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens grundsätzlich 3 Jahre (33,33 %), Bauten zwischen 5 und 1 Jahren (zwischen 2, % und 1, %) und sonstige Sachanlagen zwischen 2 und 3 Jahren (zwischen 5, % und 33,33 %). Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge erfasst Derivate Hinsichtlich derivativer Positionen werden grundsätzlich die Zinsabgrenzungen gebucht. Bei Vorliegen negativer Zeitwert (Clean Preis) ohne effizienter Hedgebeziehung wird eine entsprechende Drohverlustrückstellung gebildet. Soweit Zinssicherungsgeschäfte vorlagen, erfolgte ein Ausweis des Erfolges im Rahmen des Zinsergebnisses Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Emittierte Nullkuponanleihen wurden mit dem jeweiligen anteiligen Jahreswert angesetzt. Für Sparformen mit steigenden Zinssätzen und für Stufenzinsanleihen wurden für die in den Folgejahren höheren Zinsbelastungen Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten eingebucht. Emissionskosten und Disagios auf Emissionen wurden gemäß 198 Abs. 7 UGB aktiviert und auf die Laufzeit der Schuld im Verhältnis zum aushaftenden Kapital verteilt abgeschrieben. Agios auf eigene Emissionen wurden passiviert und verteilt auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam gebucht Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen war. Abfertigungen: Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden im Berichtsjahr erstmals nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3,2 % (Vorjahr: X %) ermittelt. Im Vorjahr erfolgte die Ermittlung nach finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,5 %. Als Rechnungszinssatz wurde ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgte die Berechnung unter folgender Annahme: Gehaltstrend (Kollektivvertrags-, Schemaund Karrieretrend) 2,84 %. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der erstmals mit dem Berichtsjahr anzuwendenden AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 216), welche das bisher zu beachtende Fachgutachten KFS/RL 2 sowie dessen Änderung und Ergänzung durch das Fachgutachten KFS/RL 2 und 3 des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ersetzt. Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde unverändert zum Vorjahr das gesetzlich vorgesehene Pensionsdatum angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wurde auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Abfertigungsanspruches verzichtet. 26

27 Anhang zum Jahresabschluss 216 Pensionen: Die Rückstellungen für Pensionen wurden im Berichtsjahr erstmals nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3,2 % (Vorjahr: X %) unter Zugrundelegung der Generationentafeln AVÖ (28-P) von Pagler & Pagler bilanziert. Im Vorjahr erfolgte die Ermittlung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,5 %. Als Rechnungszinssatz wurde ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgte die Berechnung unter folgender Annahme: Pensionstrend (Kollektivvertrags-, ASVG- Trend) 1,94 %. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der erstmals mit dem Berichtsjahr anzuwendenden AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 216), welche das bisher zu beachtende Fachgutachten KFS/RL3 sowie dessen Änderung und Ergänzung durch das Fachgutachten KFS/RL 2 und 3 des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ersetzt. Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde unverändert zum Vorjahr das gesetzlich vorgesehene Pensionsdatum angesetzt. Auf die Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Wegfalls von Pensionsverpflichtungen aus anderen als biometrischen Gründen wurde verzichtet. Jubiläumsgeldrückstellung: Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen wurden im Berichtsjahr erstmals nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3,2 % (Vorjahr: X %) ermittelt. Im Vorjahr erfolgte die Ermittlung nach finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,5 %. Als Rechnungszinssatz wurde ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgte die Berechnung unter folgender Annahme: Gehaltstrend (Kollektivvertrags-, Schemaund Karrieretrend) 2,84 %. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der erstmals mit dem Berichtsjahr anzuwendenden AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 216), welche das bisher zu beachtende Fachgutachten KFS/RL 2/3 sowie dessen Änderung und Ergänzung durch das Fachgutachten KFS/RL 2 und 3 des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ersetzt. Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde unverändert zum Vorjahr das vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wurde ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 5,1 % (Vorjahr: 5,1 %) berücksichtigt sowie ein Zuschlag zur Berücksichtigung von Lohnnebenkosten in der Höhe von 18, % (Vorjahr: 7,89 %). Auslagerung: Die Abfertigungsverpflichtungen wurden mit Wirkung auf den 1. Jänner 28 unter Beachtung des Erlasses vom 3. August 21 des Bundesministeriums für Finanzen an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert. Die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Rückstellungen hätten für Abfertigungsverpflichtungen , (Vorjahr: T 5.755) betragen. Der Betrag wurde nach versicherungsmathematischen (im Vorjahr: finanzmathematischen) Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3,2 % (Vorjahr: 1,5 %) ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der erstmals mit dem Berichtsjahr anzuwendenden AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 216), welche das bisher zu beachtende Fachgutachten KFS/RL 2 sowie dessen Änderung und Ergänzung durch das Fachgutachten KFS/RL 2 und 3 des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ersetzt. Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde das vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wurde auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Leistungsanspruches verzichtet. Das für die Erfüllung der ausgelagerten Abfertigungsverpflichtungen gewidmete Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf ,41. (Vorjahr: T 5.469). Dieser Forderungsbetrag wurde gegen die unternehmensrechtlich ermittelten Abfertigungsverpflichtungen aufgerechnet. Der Unterschiedsbetrag zwischen den nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Abfertigungsverpflichtungen und dem Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf ,67 (Vorjahr: T 285) und ist in der Bilanz unter Sonstige Rückstellungen ausgewiesen. Sonstige langfristige Rückstellungen: Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Als marktüblicher Zinssatz wurde jener Zinssatz gewählt, zu dem sich Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung entsprechendes Fremdkapital beschaffen können. In Abhängigkeit der jeweiligen Restlaufzeit kamen Zinssätze zwischen, % und,22 % zur Anwendung. 3. Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufgrund der Änderungen im Recht der Rechnungslegung (zu den einzelnen Änderungsgesetzen siehe Punkt 1.1) wurde Anlage 2 zu Artikel I 43 BWG geändert. Dem Zweck der Änderungen entspricht es, das Gliederungsschema für nach BWG bilanzierende Unternehmen an die neuen Rechnungslegungsbestimmungen anzupassen. Die Anpassungen werden nachstehend im Einzelnen erläutert. Gegenüber dem Vorjahr wurden im Berichtsjahr folgende Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen: 27

28 Anhang zum Jahresabschluss 216 Der Ausweis unversteuerter Rücklagen und damit die Passivpost 14 wurden ersatzlos gestrichen. Unversteuerte Rücklagen in Höhe von ,67 wurden in Anwendung des 96 Abs. 31 UGB mit einem Betrag von ,25 unmittelbar den Gewinnrücklagen und mit einem Betrag von ,42 den passiven latenten Steuern zugeführt. Aufgrund bislang unterlassener Zuschreibungen aufgrund des 28 Abs. 2 UGB af wurden zu Beginn des Geschäftsjahres solche in Höhe von ,19 vorgenommen. Vom Wahlrecht der Bildung einer passiven Rechnungsabgrenzungspost gemäß 96 Abs. 32 UGB i. V. m. 124b Z 27 EStG wurde kein Gebrauch gemacht. Durch die Verpflichtung, Portfolio-Wertberichtigungen für Kreditforderungen, Kreditrisiken und Haftungen in allen Risikoklassen anzusetzen, wurden zu Beginn des Geschäftsjahres zusätzlich solche in Höhe von ,5 für die guten und mittleren Risikoklassen gebildet. Aus der Änderung von Bewertungsmethoden in Zusammenhang mit langfristigen Personalverpflichtungen ergab sich zum Bilanzstichtag eine Erhöhung von , für Abfertigungen, eine Erhöhung von 52.69, für Pensionen und eine Erhöhung von 3.573, für Jubiläumsrückstellungen. Vom Wahlrecht der Verteilung ermittelter Unterschiedsbeträge zu Beginn des Geschäftsjahres gemäß der Übergangsbestimmung 96 Abs. 33 und 34 UGB wurde kein Gebrauch gemacht. Aus der erstmaligen Anwendung der Abzinsung von sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ergab sich im Berichtsjahr kein wesentlicher Effekt. Der Übergangseffekt wurde nach Maßgabe des Rückstellungssachverhalts in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen ausgewiesen. Vom Verteilungswahlrecht der Übergangsbestimmung gemäß 96 Abs. 34 UGB wurde kein Gebrauch gemacht. Aus unterschiedlichen Abzinsungssätzen resultierende latente Steuern wurden berücksichtigt. Für nähere Angaben zu den Bewertungsmethoden und deren Änderung im Rückstellungsbereich wird ergänzend auf die Ausführungen in Punkt verwiesen. Aus dem erstmalig im Berichtsjahr anzuwendenden bilanzorientierten Konzept latenter Steuern ergab sich zu Beginn des Geschäftsjahres ein Aktivüberhang von ,8. Der Bestand an aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird in der Anlage 2 zu Artikel I 43 BWG angefügten Aktivpost 15 Aktive latente Steuern ausgewiesen. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 3 Latente Steuern im Jahresabschluss (September 216). Sämtliche nachzuerfassende latente Steuern wurden über die Gewinnund Verlustrechnung gebildet. Vom Wahlrecht der Verteilung ermittelter Unterschiedsbeträge zu Beginn des Geschäftsjahres gemäß der Übergangsbestimmung des 96 Abs. 33 und 34 UGB wurde Gebrauch gemacht. Die ermittelten Unterschiedsbeträge werden auf fünf Jahre gleichmäßig verteilt. Das Wahlrecht der sofortigen vollen bilanziellen Erfassung bei gleichzeitiger Bildung einer gegenläufigen Rechnungsabgrenzungspost wurde in Anspruch genommen. Nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung nachzuerfassende passive latente Steuern aus der erstmaligen Anwendung des 198 Abs. 1 Z 2 UGB bestanden keine. Mit Ausnahme des entfallenen Postens Unversteuerten Rücklagen wurden sämtliche Vorjahresbeträge in Anwendung des 96 Abs. 36 UGB mangels Praktikabilität nicht so berechnet, als wären die Bestimmungen nach der neuen Rechtslage schon im Vorjahr angewandt worden. Insoweit ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nur eingeschränkt aussagekräftig. Aufgrund einer Änderung im Investmentfondsgesetz wird nunmehr keine Abgrenzung der ausschüttungsgleichen Erträge von Investmentfonds mehr vorgenommen. Zinsabgrenzungen zu Investmentfonds werden nur vorgenommen, wenn ein rechtlicher Anspruch auf die Ausschüttung der Zinsen besteht und dieser Anspruch dem Geschäftsjahr zurechenbar ist. Aufgrund der Änderung vertraglicher Grundlagen im Berichtsjahr sind bestimmte Softwareentwicklungsleistungen nunmehr als Herstellung zu qualifizieren, sodass insoweit das konkrete Ansatzverbot einer Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß 197 Abs. 2 UGB zur Anwendung kommt. Aufgrund einer erfolgten Klarstellung seitens der Aufsicht im Jahr 216 wurde der Ausweis der Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 CRR im Jahresabschluss entsprechend adaptiert. Demgemäß sind nunmehr unter dem Bilanzposten PU5 der Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 Abs. 3 CRR sowie als hievon-posten die tatsächlich erreichten Quoten in Bezug auf das harte Kernkapital, das Kernkapital und das Gesamtkapital ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Auf Grundlage rechtlicher, organisatorischer und technischer Notwendigkeiten hat die Dornbirner Sparkasse Bank AG beschlossen, bei der Berechnung der Zinserträge im Kreditgeschäft im UGB für Alt- und Neugeschäft auf die Effektivzinsmethode umzustellen. Durch die Anwendung der Effektivzinsmethode auf das Altgeschäft wird von der bisherigen Bilanzierungspraxis abgewichen. Diese Änderung erfolgt mit Verweis auf 21 Abs. 3 UGB, wonach das Abweichen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig ist. Die Notwendigkeit, aufgrund der wachsenden regulatorischen Herausforderungen die IT-Struktur innerhalb der Erste Group zu vereinfachen, stellt einen solchen besonderen Umstand dar. Infolge der Änderungen werden Einmalgebühren und -provisionen mit Zinscharakter nicht mehr zu Beginn der Kreditvereinbarung als Provisionserträge erfasst, sondern als zinsähnliche Erträge in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen. Die bilanzielle Erfassung der Kreditforderung zu Beginn der Laufzeit erfolgt in Höhe des um die Einmalgebühren angepassten Nominalbetrags (Auszahlungsbetrag). Die Verteilung des Unterschiedsbetrags zum vereinbarten Rückzahlungs-betrag der Forderungen erfolgt über die Laufzeit auf Basis erwarteter Cash Flows. Die jeweilige Veränderung des Unterschiedsbetrags wird erfolgswirksam in den Zinserträgen erfasst. Aus der erstmaligen Anwendung dieser Rechnungslegungsmethode resultiert ein Einmaleffekt in Höhe von 28

29 Anhang zum Jahresabschluss ,34, welcher sich als Reduktion der Betriebserträge im Geschäftsjahr 216 wiederspiegelt. Bilanzseitig verringern sich die Forderungsbuchwerte dadurch in gleicher Höhe. Des Weiteren ergibt sich ein Effekt auf die latenten Steuern in Höhe von ,9. 4. Angaben zur Bilanz Im Jahresabschluss sind Zinsabgrenzungen den einzelnen Bilanzposten zugeordnet. In den folgenden Anhangsangaben sind Zinsabgrenzungen nicht enthalten. 4.1 Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten): nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben T bis 3 Monate , mehr als 3 Monate bis 1 Jahr , mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre , mehr als 5 Jahre , nicht täglich fällige Verpflichtungen T bis 3 Monate , mehr als 3 Monate bis 1 Jahr , mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre , mehr als 5 Jahre , Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung In Fremdwährung waren Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von ,3 (Vorjahr: T ) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von ,3 (Vorjahr: T ) vorhanden. 4.3 Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht verbundene Unternehmen T Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht T Forderungen an Kreditinstitute , , Forderungen an Kunden, , Schuldverschreibungen 15.., 15., Verbindlichkeiten ggü.kreditinstitute , , Verbindlichkeiten ggü. Kunden , , Verbriefte Verbindlichkeiten , 5.313, Nachrangige Verbindlichkeiten , 4.972, 29

30 Anhang zum Jahresabschluss Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen wurden zu branchenüblichen Konditionen abgewickelt. Es wurden auch zinsenlose Gesellschafterdarlehen gewährt. 4.5 Gruppenbesteuerung Die Sparkassen AG hat seit 6. Dezember 26 auf unbestimmte Zeit mit der Tochtergesellschaft Sparkassen Bankbeteiligungs GmbH einen Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen und fungiert als Gruppenträger. Derzeit sind infolge der geringen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft (Gruppenmitglied) durch die Gruppenbesteuerung keine wesentlichen steuerlichen Auswirkungen gegeben. Die Ermittlung des Steuerausgleichs erfolgt nach der Verteilungsmethode. Erzielen sowohl der Gruppenträger als auch das Gruppenmitglied steuerpflichtige Gewinne, so hat das Gruppenmitglied dem Gruppenträger eine positive Steuerumlage in Höhe der auf den Gewinn des Gruppenmitgliedes entfallenden Körperschaftsteuer zu entrichten. Ergibt sich aufgrund von Verlusten des Gruppenträgers oder des Gruppenmitgliedes durch die Gruppenbesteuerung eine Steuerersparnis gegenüber einer Besteuerung ohne Gruppenvertrag, wird diese Ersparnis als Konzernprämie behandelt und zu gleichen Teilen auf den Gruppenträger und das Gruppenmitglied verteilt. Eine allfällige Mindestkörperschaftsteuer im Falle eines negativen Gruppeneinkommens wird ebenfalls zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die positive oder negative Steuerumlage ist spätestens am 3.9. jenes Jahres, das dem betreffenden Wirtschaftsjahr folgt, für das die Steuerumlage geleistet wird, zur Zahlung fällig. 4.6 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten Anteile an folgenden wesentlichen Unternehmen und weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus: Firma und Sitz der Gesellschaft WIEPA-Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.h., Dornbirn Sparkassen Bankbeteiligungs GmbH, Dornbirn Sparkasse Bregenz Bank Aktiengesellschaft, Bregenz Vorarlberger Sparkassen Beteiligungs GmbH, Dornbirn Sparkassen Real Vorarlberg Immobilienvermittlung GmbH, Dornbirn Anteil am Kapital gesamt (davon indirekt) in % Eigenkapital (i. S. UGB) letztes Ergebnis Jahresabschluss per Jahr 1, () , , , () , , ,48 () , , ,57 (1,57) 436.7, , ,5 (7,5) , , Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Es bestehen keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, welche wesentlich und marktunüblich sind. 4.9 Wertpapiere Die in Aktiva 5 bis 8 enthaltenen, zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt: 4.8 Handelsbuch Die Sparkassen AG führt seit 16. Jänner 28 ein kleines Wertpapier-Handelsbuch, dessen Volumen zum , (Vorjahr: T ) betrug. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere festverzinsiche Wertpapiere zum Börsehandel zugelassen börsenotiert nicht börsenotiert davon bewertet wie Anlagevermögen andere Bewertung , , ,44, , , , ,93 3

31 Anhang zum Jahresabschluss Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise höher als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag betrug ,15. Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag betrug ,. Anschaffungskosten bilanziert wurden, waren keine Unterschiedsbeträge vorhanden. Bei zum Börsehandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und welche mit dem Marktwert bilanziert wurden, waren keine Unterschiedsbeträge vorhanden Derivative Finanzinstrumente 4.11 Unterschiedsbeträge zum Börsehandel zugelassener Wertpapiere, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben Bei zum Börsehandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und welche mit den Nominalwert Kauf Zinssatzverträge OTC-Produkte Nominalwert Verkauf Buchwert + / Passiv - Zeitwert positiv Zeitwert negativ Zinssatzoptionen , , , , ,9 Zinsenswaps , , , , ,71 FRAs,,,,, Börsengehandelte Produkte Futures,,,,, Wechselkursverträge OTC-Produkte Währungsoptionen,,,,, Währungsswaps , , , , ,96 Börsengehandelte Produkte Futures,,,,, Währungsoptionen WP-bezogene Geschäfte OTC-Produkte Aktienoptionen,,,,, Anleihenoptionen,,,,, Börsengehandelte Produkte Futures,,,,, Aktienoptionen,,,,, Anleihenoptionen,,,,, Edelmetallverträge OTC-Produkte Edelmetalloptionen,,,,, Börsengehandelte Produkte Futures,,,,, Edelmetalloptionen,,,,, 31

32 Anhang zum Jahresabschluss Fortsetzung Waren- und sonstige Verträge OTC-Produkte Nominalwert Kauf Nominalwert Verkauf Buchwert + / Passiv - Zeitwert positiv Zeitwert negativ Warenoptionen/-terming.,,,,, Börsengehandelte Produkte Futures,,,,, Warenoptionen,,,,, Kreditderivate OTC-Produkte Creditswaps,,,,, Creditoptionen,,,,, Börsengehandelte Produkte Futures,,,,, Summen OTC-Produkte , , , , ,174,57 Börsengehandelte Produkte,,,,, Gesamtsummen , , , , ,174,57 Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten: A12 Sonstige Vermögensgegenstände 26.1,36 A14 Rechnungsabgrenzungsposten A 12 Zinsabgrenzungen ,31 P4 Sonstige Verbindlichkeiten ,23 P5 Rechnungsabgenzungsposten ,94 P6 Rückstellungen ,55 P3 Zinsabgrenzungen ,96 Gesamt , Nominalwert Kauf T Zinssatzverträge 32 OTC-Produkte Nominalwert Verkauf T Buchwert + / Passiv - T Zeitwert positiv T Zeitwert negativ T Zinssatzoptionen Zinsenswaps FRAs Börsengehandelte Produkte Futures Wechselkursverträge OTC-Produkte Währungsoptionen Währungsswaps Börsengehandelte Produkte Futures Währungsoptionen

33 Anhang zum Jahresabschluss Fortsetzung WP-bezogene Geschäfte OTC-Produkte Nominalwert Kauf T Nominalwert Verkauf T Buchwert + / Passiv - T Zeitwert positiv T Zeitwert negativ T Aktienoptionen Anleihenoptionen Börsengehandelte Produkte Futures Aktienoptionen Anleihenoptionen Edelmetallverträge OTC-Produkte Edelmetalloptionen Börsengehandelte Produkte Futures Edelmetalloptionen Waren- und sonstige Verträge OTC-Produkte Warenoptionen/-terming. Börsengehandelte Produkte Futures Warenoptionen Kreditderivate OTC-Produkte Creditswaps Creditoptionen Börsengehandelte Produkte Futures Summen OTC-Produkte Börsengehandelte Produkte Gesamtsummen Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten: A12 Sonstige Vermögensgegenstände 63 A14 Rechnungsabgrenzungsposten A 12 Zinsabgrenzungen P4 Sonstige Verbindlichkeiten 2.14 P5 Rechnungsabgenzungsposten P6 Rückstellungen 236 P3 Zinsabgrenzungen Gesamt

34 Anhang zum Jahresabschluss 216 Die obige Darstellung berücksichtigt keinen eventuellen Hedgezusammenhang mit aktiven und passiven Posten. Der Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen. Bei Optionen wurden Marktwerte verwendet. Bei den unter den Zinssatzverträgen ausgewiesenen Zinssatzoptionen handelt es sich um Zinscaps, die zu Hedgezwecken abgeschlossen wurden und die der Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus Zinsvereinbarungen bei Kundenforderungen dienen bzw. Gegengeschäfte für Kundengeschäfte darstellen. Wesentliche Ertragsauswirkungen haben sich daraus keine ergeben. In den Zinsswaps sind fünf Payer-Swaps in Höhe von 145 Mio. (Vorjahr: 145 Mio.) zur Absicherung des Fair Value von fünf im Bestand befindlichen festverzinslichen Anleihen enthalten. Diese Absicherung reduzierte den Nettozinsertrag im Berichtsjahr, weil die fixen Renditen bei den zugrundeliegenden Wertpapieren in deutlich niedrigere variable Zinssätze gedreht wurden. Der verbleibende CCIRS mit einem Nominale von 2 Mio. (Vorjahr: 2 Mio.) und sonstige Währungsswaps mit einem Nominale von 267 Mio. (Vorjahr: 361 Mio.) dienen zur Refinanzierung bzw. Absicherung der Fremdwährungskurse im Zusammenhang mit den vorhandenen Fremdwährungsausleihungen und Fremdwährungsrefinanzierungen CVA/DVA Bewertungsanpassungen von OTC-Derivaten durch Credit Value Adjustments (CVA) für das Kontrahentenausfallsrisiko werden für alle Derivate, die mit Modellpreisen bewertet werden, durchgeführt. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Counterpartys wird durch eine Anpassung der internen PDs über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt. Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert. Für die Erste Group Bank als Counterparty werden die Ausfallswahrscheinlichkeiten aus den Rückkaufsniveaus für Erste Group Anleihen abgeleitet Anhangsangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften Die Sparkassen AG verwendet Zinsswaps, Zinssatzoptionen und Währungsswaps um das Marktrisiko (Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko) aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen, Krediten, Bankveranlagungen) und Verbindlichkeiten (Bankverpflichtungen) einzeln (Mikrohedge) oder als Portfolio (Portfoliohedge) abzusichern. Nicht bei allen vorhandenen Sicherungsgeschäften kommt ein Hedge Accounting zur Anwendung, da keine vollständig effektive Sicherungsbeziehung vorliegt. Bei diesen Geschäften wird bei Vorliegen negativer Zeitwerte (Clean Preis) eine Drohverlustrückstellung gebildet. Die nachstehenden Ausführungen betreffen jene Sicherungsgeschäfte, bei denen die Voraussetzung für das Hedge Accounting gegeben ist und angewendet wird. Entsprechend der Absicherungsstrategie werden Derivate eingesetzt, um den beizulegenden Wert von Grundgeschäften bis 217 (z. B. durch Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungsströme) und von Zahlungsströmen (z. B. Tausch von variable gegen fixe Zahlungsströme) bis 227 abzusichern. Sicherungsgeschäfte und Zinssatzoptionen wurden bis 219 abgeschlossen. CVA wird durch den erwarteten Risikobetrag ( expected positive exposure ) und durch die Kreditqualität des Geschäftspartners bestimmt. Die Exposure Berechnung basiert auf einem Marktwert + Aufschlag Ansatz. Positiver Zeitwert Fair Value Hedge Veränderung Microhedge , , ,32 Portfoliohedge 1.399, , ,1 Gesamt , , ,42 Positiver Zeitwert Cash Flow Hedge Microhedge,,, Portfoliohedge , , ,57 Gesamt , , ,57 34

35 Anhang zum Jahresabschluss 216 Negativer Zeitwert Fair Value Hedge Veränderung Microhedge , , ,2 Portfoliohedge,,, Gesamt , , ,2 Negativer Zeitwert Cash Flow Hedge Microhedge,,, Portfoliohedge,,, Gesamt,,, Gesamt Positive Zeitwerte , , ,15 Negative Zeitwerte , , ,2 Die negativen Zeitwerte (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) von Derivaten zur Absicherung von Zahlungsströmen wurden nicht im Jahresabschluss erfasst, weil diesen Zahlungsströmen gegenläufige, erfolgswirksame Zahlungsströme aus den Grundgeschäften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegenüberstehen. Die Effektivitätsmessung erfolgt grundsätzlich mittels Critical Terms Matching. Wo dies nicht zulässig ist, erfolgt eine vierteljährliche Effektivitätsmessung mit der Methode hypothetischer Derivate. schäft durch ein hypothetisches Derivat abgebildet wird. Für die prospektive Effizienzmessung von Fair Value Hedges wird die Wertänderung von Derivat und Grundgeschäft bei einem Shift der Zinskurve von einem Basispunkt miteinander verglichen Finanzinstrumente des Anlagevermögens Dabei werden für die retrospektive Effektivitätsmessung von Fair Value Hedges die Änderungen des Zeitwertes (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft miteinander verglichen, wobei das Grundge Buchwert Schuldtitel öffentlicher Stellen Forderungen an Kreditinstitute, ,8 Zeitwert, , Stille Lasten, Stille Reserven ,2 Forderungen an Kunden,,,,,, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Gesamt, 1.., , ,44, ,71, , , ,59, ,5, 495.,, , , , , , , , , ,69 35

36 Anhang zum Jahresabschluss Buchwert T Schuldtitel öffentlicher Stellen Forderungen an Kreditinstitute Zeitwert T Stille Lasten T Stille Reserven T Forderungen an Kunden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Gesamt Die Abschreibung wurde unterlassen, weil die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind. Die Definition des Zeitwertes (Fair Value) ist voran unter Punkt 4.12 beschrieben Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere Im Folgejahr werden Wertpapiere in Höhe von ,31 (Vorjahr: T 4.37) fällig Eigene Werte In den Anteilen an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft waren 1. Stück (Vorjahr: 1.. Stück) Aktien der Erste Group Bank AG im Nennbetrag von 2., (Vorjahr: T 2.) enthalten. Ihr Anteil am Grundkapital der Erste Group Bank AG betrug, % (Vorjahr:,23 %) T Aktiva ,31 Aktiva 3, Aktiva 4, Aktiva 5, Aktiva , Bestand und Zugang von eigenen Aktien Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt. 36

37 Anhang zum Jahresabschluss Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß 64 Abs. 1 Z 16 BWG T Gesamtrisikobetrag , Kernkapital (T1) , Hartes Kernkapital (CET1) , Zusätzliches Kernkapital (AT1), Ergänzungskapital (T2) , Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/ , Gesamteigenmittelerfordernis gemäß Art. 92 Abs 1 lit. a bis c , Harte Kernkapitalquote 15,39 % 16,77 % Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Artikel 465 (1) a bis b CRR bezügl. harte Kernkapitalquote von 4,5 % , Kernkapitalquote 15,39 % 16,77 % Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Artikel 465 (1) a bis b CRR bezügl. harte Kernkapitalquote von 6 % , Gesamtkapitalquote 15,92 % 17,64 % Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Artikel 465 (1) a bis b CRR bezügl. harte Kernkapitalquote von 8 % , Die ermittelten Werte wurden unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung sowie des Bilanzgewinnes (nach Abzug der vorgesehenen Dividendenausschüttung) ausgewiesen. Die Anrechenbarkeit dieser Eigenmittelbestandteile im Meldewesen ist noch von der Feststellung im Aufsichtsrat abhängig. 4.2 Treuhandgeschäfte Die Forderungen an Kunden enthalten Treuhandgeschäfte: T Gemäß 6 Abs. 1a HypBG , Gemäß 1 Abs. 6 FBSchVG, 4.21 Wertpapierleihegeschäfte Verliehene Wertpapiere werden in den entsprechenden Wertpapierpositionen ausgewiesen. Der Rückforderungsanspruch wird auf Evidenzkonten geführt. Das Volumen lag bei, (Vorjahr: T ). 37

38 Anhang zum Jahresabschluss Nachrangige Vermögensgegenstände T Schuldtitel öffentlicher Stellen, Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden , Schuldverschreibungen , Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren folgende Vermögensgegenstände nachrangig: T Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden , Schuldverschreibungen, 4.23 Anlagevermögen Der Grundwert der Grundstücke betrug ,2 (Vorjahr: T 7.553). Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich umseitig. 38

39 Anhang zum Jahresabschluss 216 Anlagenspiegel (Teil 1 - Anschaffungskosten) Bezeichnung Anschaffungskosten per Wertpapiere Sonstiges 216 Zugänge 216 Abgänge 216 Umbuchungen 216 Anschaffungskosten per a) Schuldtitel öffentlicher Stellen ,,,,, , b) Forderungen an Kreditinstitute,,,,,, c) Forderungen an Kunden,, 5.,, 5., 1.., d) Schuldverschreibungen ,3,, , -5., ,3 e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ,1,, 396.1,, ,1 Summe ,31, 5., ,, ,31 Beteiligungen 11.29,2, ,42,, ,62 Anteile an verbundenen Unternehmen ,26, ,21,, ,47 Immaterielle Vermögensgegenstände a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte,,,,,, b) Sonstige ,91,, 11.84,31, ,6 Summe ,91,, 11.84,31, ,6 Sachanlagen a) Grund und Bauten ,6, , ,1, ,49 b) Betriebs- und Geschäftsausstattung ,54, , ,83, ,45 c) Leasingvermögen,,,,,, Summe ,14, , ,84, ,94 Anteile an herrschender Gesellschaft ,, , ,42, ,59 Summe Anlagevermögen ,82, , ,57, ,53 39

40 Anhang zum Jahresabschluss 216 Anlagenspiegel (Teil 2 - Kumulierte Abschreibungen und Buchwerte) Bezeichnung Kumulierte Abschreibung per Wertpapiere a) Schuldtitel öffentlicher Stellen b) Forderungen an Kreditinstitute c) Forderungen an Kunden d) Schuldverschreibungen e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Abschreibung 216 Zuschreibungen 216 Kum. Abschr. Abgänge per Kum. Abschr. Umbuchungen per Kumulierte Abschreibung per Buchwert per Buchwert per , ,57,,, , , ,37,,,,,,,,,,,,,, 1..,, , , , , , , , , ,54, , , , , , ,47 Summe , , , , , , , ,93 Beteiligungen ,83,,, , , , ,37 Anteile an verbundenen Unternehmen Immaterielle Vermögensgegenstände a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte 13.38,8,,,, 13.38, , ,46,,,,,,,, b) Sonstige , ,49,, 11.84, , , ,46 Summe , ,49,, 11.84, , , ,46 Sachanlagen a) Grund und Bauten , ,86,, , , , ,3 b) Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,35 39,, , , , ,1 c) Leasingvermögen,,,,,,,, Summe , ,21 39,, , , , ,4 Anteile an herrschender Gesellschaft Summe Anlagevermögen,,,,,, , , , , , , , , , ,26 4

41 Anhang zum Jahresabschluss Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten: 4.25 Aktive latente Steuern Der im Berichtsjahr gemäß 198 Abs. 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag betrug unter Anwendung eines Steuersatzes von 25 % ,63. Die latenten Steuern beruhen überwiegend auf temporären Differenzen im Bereich der Forderungen an Kunden (Abgrenzung Kreditprovisionen Altgeschäft, Unterbewertung gemäß 57 BWG), der Wertpapiere (Substanzgewinne Investmentfonds), der Immateriellen Vermögensgegenstände (Abschreibung Recht zur Kundennutzung), der Beteiligungen (offene 1/7-Abschreibungen), der Sachanlagen (unterschiedliche Nutzungsdauer zw. UGB und STR), der Rückstellungen (unterschiedliche Abzinsungszinssätze und Vorschriften). Die Bewegung der latenten Steuersalden ist überwiegend zurückzuführen auf die Abgrenzung der Kreditprovisionen (Altgeschäft), die Teilauflösung der Unterbewertung gemäß 57 BWG, die erstmalige Bildung von Portfoliowertberichtigungen in sämtlichen nicht ausgefallenen Risikoklassen, sowie auf die Bewertung der Rückstellungen. Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine. Der gemäß 198 Abs. 1 UGB af aktivierbare Betrag betrug im Vorjahr T ,92 und wurde ertragsmäßig im Jahresabschluss nicht erfasst Leasing- und Mietverpflichtungen T Aktive Antizipationen , Bewertungsausgleich FW-Positionen (Spotbewertung) Forderungen aus derivativen Produkten, ,67 63 Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von 481.6,82 (Vorjahr: T 493); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf ,22 (Vorjahr: T 2.134) Bilanzierung der Beiträge an die Einlagensicherungseinrichtungen Die Beiträge an Einlagensicherungseinrichtungen wurden teilweise bezahlt bzw. rückgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen: Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism) Durch die Verordnung (EU) Nr. 86/214 (SRMV) wurde ein Einheitlicher Abwicklungs-mechanismus ( Single Resolution Mechanism SRM ) geschaffen, der seit seine Abwicklungsbefugnisse ausübt. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und künftige Krisen durch eine rechtzeitige und wirksame Abwicklung von Banken vermeiden helfen. Die SRMV legt dabei für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten den Rahmen für jene Fälle fest, in denen eine Bankenabwicklung erforderlich ist. Der SRM sieht vor, dass der einheitliche Abwicklungsfonds ( Single Resolution Fund SRF ), welcher zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen dienen soll, über einen Zeitraum von acht Jahren mit im Voraus erhobenen Beiträgen des Bankensektors aufgebaut wird. Die Vorschreibung dieser jährlich zu leistenden Beiträge erfolgt mittels Bescheid der Aufsichtsbehörde. Da bis zum endgültigen Bescheid der Abwicklungsbehörde über die jährliche Beitragsleistung Unsicherheit im Hinblick auf die Höhe des Beitrages besteht, war bis dahin eine Rückstellung im Ausmaß der erwarteten (geschätzten) Beitragsleistung zu bilden. Die Rückstellung war nach Erhalt der endgültigen Beitragshöhe mittels Bescheid entsprechend zu verbrauchen. Die Beiträge betrugen im Geschäftsjahr gemäß Bescheid , (Vorjahr: T 47). Die Zahlung der Beiträge erfolgte im Mai 216. Zum Stichtag 31. Dezember 216 besteht zusätzlich eine Rückstellung in Höhe von 3.37, (Vorjahr: T ) Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme) Das System der Einlagensicherung dient dem Schutze der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten. Aufgrund einer EU-Richtlinie (214/49/EU), welche in Österreich durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt wurde, kam es zu einer wesentlichen Änderung des Systems der Einlagensicherung in Österreich. Das ESAEG ist am 15. August 215 in Kraft getreten. Jede Sicherungseinrichtung hat einen Einlagensicherungsfonds bestehend aus verfügbaren Finanzmitteln in der Höhe von zumindest,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute (Zielausstattung) einzurichten. Diese Zielausstattung soll über einen Zeitraum von 1 Jahren erreicht werden. Gemäß ESAEG entsteht die Verpflichtung zur jährlichen Beitragsleistung für jedes Kreditinstitut bereits am Beginn des Kalenderjahres (im Vorjahr kam es aufgrund des späten Inkrafttretens im August 215 ausnahmsweise zu einer Hälftevorschreibung). Da bis zum endgültigen Bescheid der Aufsichtsbehörde über die Berechnungsmethodik Unsicherheit im Hinblick auf die Höhe des Beitrages (zumindest für 215) besteht, war bis dahin eine Rückstellung im Ausmaß der erwarteten (geschätzten) Beitragsleistung zu bilden. Die Vorschreibung durch die Sparkasse Haftungs AG erfolgte im November 216. Die Rückstellung war nach Erhalt der endgültigen Beitragshöhe vom jeweiligen Einlagensicherungssystem entsprechend zu verbrauchen. Die Beiträge betrugen im Geschäftsjahr ,62 (Vorjahr: T 373). Die Zahlung der Beiträge erfolgte im Dezember IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds) Der IPS Fonds ist ein Ex-Ante-Fonds des institutionellen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes und dient zur Sicherstellung finanzieller Unterstützungsleistungen an wirtschaftlich Not leidende Mitglieder. Der IPS Fonds ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet (IPS Fonds GesBR). Es ist vorgesehen, 41

42 Anhang zum Jahresabschluss 216 dass der Ex-Ante-Fonds bis zum 3. September 224 eine Zielausstattung in Höhe von 25 Mio. erreicht, diese soll über 1 Jahre aufgebaut werden. Die Gesellschafter der IPS Fonds GesbR zahlen jährlich 25 Mio. in Form von quartalsmäßigen Beiträgen ein. Die Ermittlung der jeweiligen Einzahlungsverpflichtung erfolgt seitens der Haftungsverbund GmbH. Die laufende Einlagenleistung seitens der Mitglieder des institutionellen Sicherungssystems stellen im UGB Erhöhungen an der Beteiligung der IPS Fonds GesBR dar. Die Einlagenleistungen erfolgen in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss, andernfalls aus der Auflösung freier Rücklagen. In Höhe der Beiträge (Einlagen) wird eine Rücklage dotiert. Das zurechenbare Veranlagungsergebnis wird als Beteiligungsertrag bilanziert. Auf Seiten der teilnehmenden Institute setzt sich das zurechenbare Ergebnis zusammen wie folgt: dem Gewinnanteil auf Grund seiner Beteiligung zuzüglich den Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben. Diese ergeben sich aus Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft. In 216 wurde auf Basis der Einlagenleistung an die IPS Fonds GesBR Folgendes erfasst: Erhöhung der Beteiligung an der IPS Fonds GesbR und Bildung Rücklage: ,18 (Vorjahr: T 385). Im Beteiligungsertrag erfasstes zurechenbares Ergebnis der IPS Fonds GesbR: - 138,6 (Vorjahr: T ) Sonstige Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten: Verbindlichkeiten aus derivativen Produkten Rückstellungen für Pensionen T , Finanzamt , , ,62 Sonstige Rückstellungen wurden unter anderem für Leistungsprämien, Dienstnehmerjubiläen, Ergänzungsprämie für ausgegliederte Abfertigungsrückstellungen, Remunerationen, Prüfungskosten, Sparformen mit steigendem Zinssatz, Provisionsrückzahlungen sowie für Eventualverbindlichkeiten in Höhe von ,2 (Vorjahr: T 7.621) gebildet Nachrangige Verbindlichkeiten Im Berichtsjahr wurden keine neuen nachrangigen Verbindlichkeiten eingegangen. Der Begriff der Nachrangigkeit richtet sich nach 51 Abs. 9 BWG Grundkapital Das Grundkapital setzte sich zusammen aus: Stammaktien Offene Verrechnung Zahlungsverkehr Bewertungsausgleich- FW-Positionen (Spotbewertung) Nennbetragsaktien Nachrangiges Kapital T Erhöhung,, Stückaktien 1.., 1., In den Verbindlichkeiten der Sparkassen AG war nachrangiges Kapital von 9.35., (Vorjahr: T 23.51) enthalten: T Ergänzungskapital 9.35., Zusätzliches Kernkapital, 4.34 Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind Für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten und unter dem Strich ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten wurden mündelsichere bzw. repo-fähige Wertpapiere sowie Kommunalausleihungen und hypothekarisch besicherte Ausleihungen von ,34 (Vorjahr: T ) als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus folgenden Passivgeschäften der Sparkassen AG sowie der Erste Group Bank AG übertragen: Die gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Rückstellungen für Pensionen ergaben eine wirtschaftlich gebotene Rückstellung von , (Vorjahr: T 5.23). 4.3 Sonstige Rückstellungen 42

43 Anhang zum Jahresabschluss 216 Deckungsstock für Mündelgelder T Aktiva , Aktiva 5 4.., 4. Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert)* Aktiva , Sicherheiten für Eurex Repo-Geschäfte Aktiva , Aktiva 5, Drittsicherheitenbestellung OeNB-Tender (credit claims) Aktiva , Aktiva , Deckungswert für Pensionsrückstellung Aktiva , * Der in Passiva U1 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten enthaltene Wert entspricht dem Buchwert der als Sicherheit gestellten Forderungen Mündelgeldspareinlagen Eingeräumte, nicht ausgenutzte Kreditrahmen und Promessen T , In der Bilanz waren Mündelgeldspareinlagen von ,26 (Vorjahr: T 1.585) enthalten Termingeschäfte Die Angaben gemäß 64 Abs. 1 Z 3 BWG können aus 4.12 Derivative Finanzinstrumente abgeleitet werden Eventualverbindlichkeiten Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind: Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Haftungen und Garantien für Kunden Haftungen für ausgelagerte Abfertigungen T , , , Sonstige außerbilanzielle Geschäfte Es bestehen weiters folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene und auch nicht gemäß 237 Abs. 1 Z 2 UGB anzugebende Geschäfte, welche für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig sind: Die nicht im Jahresabschluss ausgewiesenen Wertpapierleihen für entliehene Wertpapiere beliefen sich auf , (Vorjahr: T 45.87). Die Angaben zu den derivativen Geschäften wurden unter Pkt und 4.13 gemacht Bedeutende Kreditrisiken Es bestehen folgende Kreditrisiken, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind: 43

44 Anhang zum Jahresabschluss Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 5.1 Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten In den Provisionserträgen waren Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten von ,43 (Vorjahr: T 3.355) enthalten. Die wesentlichen Erträge resultieren aus der Wertpapierdepotverwaltung und aus der Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen. 5.2 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren unter anderem Mieterträge und Betriebskosten-rückersätze von ,88 (Vorjahr: T 889) sowie Entgelte für Geschäftsabwicklungen für Dritte von ,22 (Vorjahr: T 266) enthalten. 5.3 Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten Für Ergänzungskapital wurden ,75 (Vorjahr: T 281) aufgewendet. 5.4 Aufwendungen für Abfertigungen In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen waren Aufwendungen für Abfertigungen von ,69 (Vorjahr: T 523) enthalten. Es wurde vom Wahlrecht der Zuordnung des Zinsergebnisses zu den Zinsen Gebrauch gemacht. 5.5 Aufwendungen für Pensionen In den Aufwendungen für Pensionen und Leistungen an Pensionskassen wurden Rückstellungen in Höhe von , (Vorjahr: T 312) aufgelöst und waren Leistungen an Pensionskassen in Höhe von ,23 (Vorjahr: T 385) enthalten. Es wurde vom Wahlrecht der Zuordnung des Zinsergebnisses zu den Zinsen Gebrauch gemacht. 5.6 Aufwendungen für Jubiläumsgelder In den Aufwendungen für Jubiläumsgelder waren Auflösungen in Höhe von 8.841, (Vorjahr: T 54) enthalten. Es wurde vom Wahlrecht der Zuordnung des Zinsergebnisses zu den Zinsen Gebrauch gemacht. 5.7 Aufwendungen für Abschlussprüfer Die Sparkassen AG ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG einbezogen, daher sind die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Konzernanhang der Erste Group Bank AG enthalten. 5.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren unter anderem Aufwendungen für nicht betrieblich genutzte Liegenschaften (Mieten, Instandhaltungs- und Betriebskosten) von ,75 (Vorjahr: T 517), Aufwendungen für den Recovery and Resolution Fund von , (Vorjahr: T 47) sowie Rückstellungen und Aufwendungen für Passivrisiken von ,79 (Vorjahr: T 518) enthalten. 5.9 Negativzinsen Infolge der Niedrigzinssituation sind zum Teil Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten und Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Es werden Negativzinsen, die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von ,37 (Vorjahr: T 333) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen und Minuszinsen, die für Einlagen (Passiva) gezahlt werden in Höhe von ,11 (Vorjahr: T 369) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen. Die Zinserträge aus Fremdwährungsswaps, welche durch negative Zinsindikatoren bedingt waren, belaufen sich auf ,89 (Vorjahr: T 3.38). Die Zinsaufwendungen aus Fremdwährungsswaps, welche durch negative Zinsindikatoren bedingt waren, belaufen sich auf , (Vorjahr: T 95). Die Negativzinsen resultieren vorwiegend aus dem Interbankengeschäft und der Absicherung von Fremdwährungsgeschäften. 5.1 Außerordentliche Aufwendungen In den außerordentlichen Aufwendungen waren Aufwendungen von 8., (Vorjahr: T 3.) aus der Dotation des Fonds für allgemeine Bankrisiken enthalten Aus steuerrechtlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen Mit dem RÄG 214 wurde die Möglichkeit aufgehoben, aus steuerrechtlichen Gründen Zuschreibungen zu unterlassen. Es wird auf Kapitel 3 Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen. Im Vorjahr waren aus steuerrechtlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen bei Wertpapieren von T 1.61 enthalten Auswirkung der Veränderungen der unversteuerten Rücklagen Die gesamte Veränderung der unversteuerten Rücklagen ergab im Vorjahr eine Reduzierung von T 4. Die steuerliche Auswirkung der Dotierung abzüglich Auflösung ergab daraus eine Ertragsteuererhöhung um T 1. 44

45 Anhang zum Jahresabschluss Rücklagenzuführung Aus dem Jahresüberschuss von ,89 (Vorjahr: T 5.863) wurde der Betrag von ,89 (Vorjahr: T 4.363) bereits den Rücklagen zugeführt Gesamtkapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt,2446 % (Vorjahr:,2527 %) Gewinnverteilungsvorschlag Die Gewinnverteilung ist vom Vorstand wie folgt vorgesehen: Dividende 1.5., Davon entfallen auf die Dornbirner Anteilsverwaltungssparkasse 74 % im Betrag von 1.11., und auf die DOSPA-Aktienverwaltung GmbH 26 % im Betrag von 39.,. 4. Angaben zu Organen und Arbeitnehmern 6.1 Anzahl der Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug 257 Angestellte (Vorjahr: 264) und 5 Arbeiter (Vorjahr: 5). Insgesamt sind dies 262 Arbeitnehmer (Vorjahr: 269). Davon waren in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 1 Person (Vorjahr: 1) tätig. Der Kostenersatz betrug 17.58, (Vorjahr: T 28) und wurde von der GuV 8 bereits abgezogen. 6.2 Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat An die Mitglieder des Vorstandes hafteten Kredite und Vorschüsse von ,71 (Vorjahr: T 121) aus. Haftungen waren keine vorhanden. An die Mitglieder des Aufsichtsrates hafteten Kredite und Vorschüsse von ,98 (Vorjahr: T 97) aus und waren Haftungen von 7.174,24 (Vorjahr: T 9) übernommen. Die Verzinsung und die sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) waren marktkonform. 6.3 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Für Abfertigungen und Pensionen einschließlich ihrer Dotierung sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen wurden für aktive und pensionierte Mitglieder des Vorstandes ,25 (Vorjahr: T 156) aufgewendet. Für Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebene wurden ,33 (Vorjahr: T 1.269) aufgewendet. 6.4 Organbezüge Von der Schutzklausel gemäß 241 Abs. 4 UGB wurde bezüglich der Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Vorstandes Gebrauch gemacht. Von der Schutzklausel gemäß 242 Abs. 4 UGB wurde bezüglich der Gesamtbezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstandes Gebrauch gemacht. Die Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf 41.9, (Vorjahr: T 46). 6.5 Namen der Organmitglieder Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig: Vorstandsdirektor Werner Böhler (Vorsitzender) Vorstandsdirektor Harald Giesinger (Vorsitzender-Stv.) Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig: Mag. Peter Steiner (Vorsitzender) Dipl.-Ing. Wolfgang Rümmele (Vorsitzender-Stv.) Vize-Bgmst. Mag. Martin Ruepp Mag. Karin Seyfried Bgmst. Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann Dipl.-Phys. Hans-Peter Metzler MMag. Dr. Werner Summer Kurt Hämmerle (BR) Ruth Laner (BR) Christine Hager-Wohlmuth (BR) Christoph Hager (BR) Staatskommissär: Bezirkshauptmann Dr. Helgar Wurzer, BH Dornbirn Staatskommissär-Stellvertreter: Mag. Martin Winder, Vorarlberger Landesregierung Von Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite und Vorschüsse von 9.46,49 (Vorjahr: T 51) zurückbezahlt. Von Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden Kredite und Vorschüsse von ,71 (Vorjahr: T 6) zurückbezahlt. 45

46 46

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