Menschenrechtsposition der BASF-Gruppe

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2 INHALT 1. Bekenntnis 1 2. Unsere Mitarbeiter 1 3. Im Umfeld unserer Standorte 2 4. Unsere Geschäftspartner 3 5. Implementierung und Monitoring 3

3 1. Bekenntnis Die BASF-Gruppe bekennt sich zu ihrer Verantwortung zur Einhaltung und Förderung der Menschenrechte. Wir achten im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit die international verkündeten Menschenrechte und geltendes Recht. Wir bekennen uns in unseren Grundwerten und Leitlinien sowie in unseren Selbstverpflichtungen zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten Standards: die zehn Prinzipien des Global Compact die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Internationale Pakt über Politische und Bürgerliche Rechte der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte die acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) die ILO-Grundsatzerklärung über Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNE-Deklaration) die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die Responsible Care Global Charter In unserem Selbstverständnis als Gründungsteilnehmer des UN Global Compact streben wir an, in unserem Einflussbereich zur größeren Bekanntheit und zum Schutz der Menschenrechte beizutragen. Aus diesem Grund unterstützen wir auch unsere Lieferanten und Geschäftspartner, nach den international anerkannten Standards zu handeln. 2. Unsere Mitarbeiter Die Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeiter stehen mindestens im Einklang mit international anerkannten grundlegenden Arbeitsstandards und geltenden Gesetzen der Länder, in denen wir tätig sind. Das Einhalten der ILO-Kernarbeitsnormen ist für uns weltweit verpflichtend. Dazu gehört das Verhindern von Kinder- und Zwangsarbeit, die Einhaltung des Prinzips der Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, das Recht auf Versammlungs- und Organisationsfreiheit sowie auf Kollektivverhandlungen. Dies gilt, solange geltendes Recht die Anwendung der ILO- Kernarbeitsnormen nicht explizit untersagt. Sollte dieser Fall eintreten, entwickeln wir innovative Ansätze, um die den internationalen Standards zugrundeliegenden Prinzipien zu verwirklichen. Wenn wir Arbeits- und Sozialstandards an lokalen Gegebenheiten ausrichten, halten wir den nationalen Industriestandard ein. Wir bekennen uns zu: Datum: Februar 2011 Seite 1

4 durchgängig marktgerechten und leistungsbezogenen Vergütungssystemen auf Basis globaler Prinzipien, Bezahlung mindestens gemäß geltender Mindestlöhne und Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens; angemessener Begrenzung der maximalen Arbeitszeiten; regelmäßigem bezahlten Urlaub; sozialer Absicherung unserer Mitarbeiter; partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den betrieblichen Arbeitnehmervertretungen. 3. Im Umfeld unserer Standorte Corporate Citizenship Wir wollen attraktiver Arbeitsgeber, verlässlicher Partner und guter Nachbar sein. Deshalb übernehmen wir gesellschaftliche Verantwortung und engagieren uns weltweit mit vielfältigen Projekten im Umfeld unserer Standorte. Den Schwerpunkt legen wir dabei auf Bildung und Wissenschaft. Mit unserem Engagement wollen wir zu einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung und damit auch zur Förderung der Menschenrechte beitragen. Security Wir sind verantwortlich für die Sicherheit unserer Mitarbeiter und den Schutz unserer Anlagen. Das Einhalten von Menschenrechten in der Sicherheitsarbeit ist für uns dabei selbstverständlich. Wir haben das Thema Menschenrechte in unserer global gültigen Gruppenrichtlinie zu Security verankert. Die dort verankerten Anforderungen gelten für sämtliche Standorte und damit sowohl für eigenes Sicherheitspersonal wie auch für beauftragte Dienstleister. Zu den Anforderungen zählt als zentrales Prinzip die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die BASF-Gruppe setzt kein bewaffnetes Sicherheitspersonal zum Schutz der Mitarbeiter und Standorte ein. Einzige Ausnahme sind Länder, in denen die Bewaffnung von Werkschutzpersonal gesetzlich vorgeschrieben oder aufgrund einer gründlichen Lageanalyse erforderlich ist. Dies gilt für unser eigenes Sicherheitspersonal wie auch für beauftragte Dienstleister. Rechte indigener Gemeinschaften Wir respektieren die Rechte indigener Gemeinschaften, sofern diese durch unsere Geschäftstätigkeit berührt werden. Datum: Februar 2011 Seite 2

5 4. Unsere Geschäftspartner Unsere Lieferanten Wir wählen unsere Lieferanten nicht nur nach wirtschaftlichen Kriterien aus. Umweltschutz-, Arbeitssicherheits- und Sozialstandards sowie Rechtstreue sind ebenfalls Teil der Bewertung neuer und bestehender Lieferbeziehungen und sind in unseren Einkaufsbedingungen verankert. Unsere Kunden Durch unsere global gültigen Gruppenrichtlinien zu Produktverantwortung und zu Produktsicherheit sorgen wir dafür, dass unsere Produkte bei verantwortungsvoller und sachgerechter Benutzung kein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Die Gruppenrichtlinie zu Produktverantwortung enthält unsere Selbstverpflichtung mit weltweiten Zielen und richtet sich an alle operativen Entscheidungsträger, die für die Umsetzung verantwortlich sind. 5. Implementierung und Monitoring Der offene und respektvolle Umgang mit Interessengruppen ist in unseren Grundwerten verankert. Der intensive Dialog mit relevanten Stakeholdern hilft uns, neue Entwicklungen und Herausforderungen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und bei Bedarf in unserer Geschäftstätigkeit zu adressieren. Transparente Ziele, Prozesse, Management- und Monitoringsysteme sind Basis für diesen offenen Austausch. Dazu veröffentlichen wir jährlich den BASF Bericht, der integriert die ökonomische, ökologische und soziale Leistung der BASF-Gruppe darstellt. Die Inhalte des Berichtes werden extern auditiert. Unsere Mitarbeiter Das Einhalten der Grundwerte und Leitlinien ist fester Bestandteil der jährlichen Zielvereinbarungen aller Oberen Führungskräfte der BASF-Gruppe. Basierend auf unseren gruppenweit geltenden Grundwerten und Leitlinien haben unsere Gruppengesellschaften in den einzelnen Ländern Verhaltenskodizes erstellt, die lokale Gesetze und Gebräuche berücksichtigen. Die Verhaltenskodizes sind verbindlich für alle Mitarbeiter in den entsprechenden Ländern, müssen erklärt und in den Unternehmensalltag eingebracht werden. Eine wichtige Voraussetzung für ihre erfolgreiche Umsetzung sind Compliance-Schulungen für alle Mitarbeiter weltweit. Außerdem bieten wir unseren Mitarbeitern Anlaufstellen, bei denen sie Fragen klären sowie Rat und Hilfe finden können. Datum: Februar 2011 Seite 3

6 Unsere interne Revision prüft regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Chief Compliance Officer der BASF die Einhaltung unserer Grundwerte und Leitlinien sowie unseres Verhaltenskodizes. Um zu prüfen, ob wir innerhalb der BASF-Gruppe die international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards einhalten, haben wir ein dreiteiliges Monitoringsystem eingerichtet. Dazu gehört: ein intensiver Dialog mit Arbeitnehmervertretungen und internationalen Organisationen, eine Compliance-Hotline, bei der alle Mitarbeiter sich anonym und vertraulich über geltende Arbeits- und Sozialstandards informieren oder Defizite melden können, eine jährliche Umfrage bei unseren Gruppengesellschaften, um die Einhaltung unserer Selbstverpflichtungen im täglichen Handeln sicherzustellen. Die Ergebnisse werden in unserem extern geprüften Bericht veröffentlicht. Regelmäßige Audits an unseren Standorten stellen einheitlich hohe Standards auf allen Gebieten von Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz innerhalb der BASF-Gruppe sicher. Im Umfeld unserer Standorte Als Unternehmen der chemischen Industrie sind wir uns der besonderen Verantwortung bewusst, die wir gegenüber unseren Nachbarn haben. Deshalb haben wir, vor allem an unseren größeren Produktionsstandorten, Nachbarschaftsforen (Community Advisory Panels, CAPs) eingerichtet. Diese Nachbarschaftsforen bestehen aus leitenden Vertretern des jeweiligen Standorts und Stakeholdern aus den umliegenden Gemeinden. Es finden regelmäßige Treffen statt, auf denen über aktuelle Themen, die von gemeinsamem Interesse sind, diskutiert wird. Die Nachbarschaftsforen sollen einen offenen und ehrlichen Dialog zwischen den Bürgern und dem Management der Produktionsanlage fördern. Sollten Anwohner Beschwerden über unser Verhalten haben, so können sie diese im Rahmen der Nachbarschaftsforen oder über einen direkten Kontakt auf Wunsch auch anonym äußern. Unsere Geschäftspartner Wir informieren unsere Lieferanten über die erwarteten Standards und sensibilisieren sie für Nachhaltigkeitsthemen. Risikomatrizen helfen uns, potenzielle Risikolieferanten zu identifizieren. Abhängig von ihrem Risikopotenzial beantworten Lieferanten einen Fragebogen zur Selbstbewertung. Wenn wir feststellen, dass Lieferanten unsere Standards nicht oder nur teilweise erfüllen, besuchen wir sie vor Ort, vereinbaren Korrekturmaßnahmen und bieten Hilfestellung bei der Umsetzung Datum: Februar 2011 Seite 4

7 an. In ausgewählten Ländern veranstalten wir darüber hinaus Schulungen von Lieferanten zu Nachhaltigkeitsthemen. Weitere Informationen: Sustainability Coordination Thorsten Pinkepank BASF SE GU/NC B Ludwigshafen Deutschland Telefon Datum: Februar 2011 Seite 5

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