ARCHITEKTURWETTBEWERB BAULICHE PLANUNGSLEISTUNGEN

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1 Marktgemeinde Rauris und Salzburger Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft reg.gen.m.b.h. NEUBAU HAUS DER GENERATIONEN ARCHITEKTURWETTBEWERB BAULICHE PLANUNGSLEISTUNGEN Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich EU-weiter offener Wettbewerb mit anonymer Abwicklung in zwei Stufen mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwürfen für den Neubau Seniorenwohnheim, Kinderbetreuungseinrichtung, Dienststelle Rotes Kreuz, Dojo-Halle und Betreutem Wohnen in der Marktgemeinde Rauris Seite 1 30

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN Anlass und Ziel des Wettbewerbes Auslober / Vergebende Stelle / Auftraggeber Wettbewerbs-/ Verfahrensbetreuung / Vorprüfung Notariat Art des Verfahrens Gegenstand des Wettbewerbs Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingeneurkonsulenten Rechtsgrundlagen Teilnahmeberechtigung Aufwandsentschädigung Absichtserklärung Preisgericht Aufwandsentschädigung und Preisgelder Termine Rückfragen und Kolloquium Vorprüfung Beurteilungskriterien Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Abholung der Wettbewerbsarbeiten Abschnitte des Wettbewerbs Wettbewerbsunterlagen BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN Allgemeine Wettbewerbsbeschreibung Bebauungsziele des Auslobers Planungsgebiet Allgemeine städtebauliche Rahmenbedingungen Spezielle städtebauliche Rahmenbedingungen Sonstige Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen Kostenrahmen und Wirtschaftlichkeit 30 Hinweis: Die in dieser Auslobung (inkl. aller Anlagen) verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden. Seite 2 30

3 1. ALLGEMEINE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN ANLASS UND ZIEL DES WETTBEWERBES Es wird beabsichtigt in Rauris die bestehenden Gebäude des Seniorenheims, des Kindergartens und der Dienststelle des Roten Kreuzes abzubrechen und neu zu errichten. Folgende Projektteile sind als Wettbewerbsgegenstand vorgesehen: 1) Neubau eines Seniorenwohnheims mit 36 Einpersonen-Wohneinheiten 2) Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung mit 5 Gruppen 3) Neubau einer Dienststelle des Roten Kreuzes 4) Neubau einer Dojo-Halle und 5) Neubau eines Betreuten Wohnens mit 10 Wohneinheiten Das Planungsgebiet umfasst folgende Grundstücke 161/3, 161/5, 161/6 und 161/10 in der KG Rauris und umfasst eine Fläche von ca m². Das Ziel ist neben der Errichtung des Neubaus auch die Gestaltung bzw. Neugestaltung der Grünflächen, der Zugangsbereiche und der Durchwegung AUSLOBER / VERGEBENDE STELLE / AUFTRAGGEBER Marktgemeinde Rauris Marktstraße 30 A-5661 Rauris und Salzburger Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft reg.gen.m.b.h. Bruno-Oberläuter-Platz 1 A-5033 Salzburg wird im Folgenden als der AUSLOBER bezeichnet. Auftraggeber und vergebende Stelle gemäß 2 BVerG WETTBEWERBS-/ VERFAHRENSBETREUUNG / VORPRÜFUNG SALZBURG WOHNBAU GmbH Bruno-Oberläuter-Platz 1 A-5033 Salzburg wird im Folgenden als der WETTBEWERBSBETREUER bezeichnet. Seite 3 30

4 1.04. NOTARIAT Zur Wahrung der Anonymität wird seitens der Auslober ein Notar hinzugezogen. Alle einzureichenden Unterlagen sind anonymisiert zur unten angeführten Adresse, zu vorgegebenen Zeitpunkt, abzugeben. Dr. Georg Zehetmayer öffentlicher Notar Pflegerplatz 4 A-5400 Hallein office@notariate.at Alle Fragen und Korrespondenzen bezüglich dieses Verfahrens sind schriftlich an obige Notariat zu richten. Die Fragen werden durch das Notariat anonymisiert und an die Wettbewerbsbetreuung weitergeleitet. Fragen per sind mit folgenden Betreff anzuführen: Frage zum Realisierungswettbewerb Haus der Generationen Rauris ART DES VERFAHRENS Der EU-weite offene Realisierungswettbewerb mit nachfolgenden Verhandlungsverfahren wird gemäß 26 Abs. 5 BVerG 2006 durchgeführt. Der Wettbewerb wird in 2 Stufen unterteilt, welche sich folgendermaßen in die 1. Wettbewerbsstufe (Grundstufe) und 2. Wettbewerbsstufe (Aufbaustufe) unterteilen. Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss der Sitzung des Preisgerichtes der Aufbaustufe, gewahrt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt, alle Kostenangaben sind in EURO auszudrücken GEGENSTAND DES WETTBEWERBES Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von Planungsvorschlägen für die Errichtung der unter Punkt aufgezählten Projektteile. Das Wettbewerbsverfahren wird in 2 Stufen abgewickelt. In der 1. Wettbewerbsstufe (Grundstufe) soll eine städtebauliche Lösung, unter Einbeziehung des gesamten Planungsgebiets und der Situierung von Funktionen, Baustrukturen und Freiräumen sowie der einzelnen Bauphasen, erarbeitet werden. Nach der Bewertung durch das Preisgericht wird eine eingeschränkte Anzahl an Teilnehmern zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten in der 2. Wettbewerbsstufe (Aufbaustufe) aufgefordert. In dieser Stufe sollen die städtebaulichen Konzepte konkretisiert und in baukünstlerischer, funktionaler, ökonomischer und energetischer Hinsicht in Richtung Hochbau Vorentwurf weiterentwickelt werden. Gegenstand des Wettbewerbes in der 2. Wettbewerbsstufe (Aufbaustufe) ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwürfen für die geplanten Projektteile in Rauris. Seite 4 30

5 1.07. PRÜFVERMERK DER KAMMER FÜR ARCHITEKTEN UND INGENEURKONSULENTEN Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg die Wettbewerbsunterlagen für das Verfahren Architekturwettbewerb Haus der Generationen Rauris hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom hat die Kammer ihre Kooperation mit den Auslobern durch Bekanntgabe der G.Z. VII-2 22/2411 bekundet und ihre Preisrichter nominiert RECHTSGRUNDLAGEN Als Grundlage des Wettbewerbs gelten: a) die schriftliche Fragebeantwortung und das Protokoll des Kolloquiums b) der durch den Auslober freigegebene Auslobungstext samt ergänzenden Unterlagen c) das Bundesvergabegesetz i.d.g.f. d) der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge Der Auslober behält sich vor, die für die 2. Wettbewerbsstufe angegebenen Rahmenbedingungen, unter Zugrundelegung der in der 1. Wettbewerbsstufe eingereichten Konzepte nach Erfordernis zu erweitern, zu ergänzen oder zu vertiefen. Der Wettbewerbsauslober wird jedoch für die 2.Wettbewerbsstufe keine grundsätzlich neuen Rahmenbedingungen vorgeben Mit der Einreichung der Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an Jeder Wettbewerbsteilnehmer nimmt durch seine Teilnahme am Wettbewerb ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Preisgericht in allen Fach- und Ermessungsfragen endgültig und unanfechtbar entscheidet Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten muss anonym erfolgen, ein Zuwiderhandeln gegen die Wahrung der Anonymität führt zum Ausschluss vom Verfahren Die Teilnehmer sind bis zur Entscheidung des Preisgerichts zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet. Der Teilnehmer hat alle Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass diese Vertraulichkeit von seinen Mitarbeitern sowie beauftragten Dritten gewahrt bleibt. Bei Unterlassung dieser Überbindung der Geheimhaltungspflicht haftet der Teilnehmer für alle daraus erwachsenden Schäden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens aufrecht Der Auslober erwirbt das sachliche Eigentumsrecht an allen eingereichten Wettbewerbsprojekten (Pläne, Modelle, sonstige Ausarbeitungen). Das Recht des geistigen Eigentums bleibt dem Projektverfasser gewahrt. Der Auslober hat das Recht, jede der Arbeiten ohne weiterer Vergütung in einer ihm geeignet erscheinenden Form zu veröffentlichen, auch über Dritte. Der Verfasser muss jedoch bei jeglicher Form der Veröffentlichung namentlich genannt werden. Seite 5 30

6 Die Fragebeantwortung bzw. das Kolloquiumsprotokoll sind Bestandteil der Auslobung Bei Streitigkeiten, die sich nicht auf die Arbeitsweise des Preisgerichtes und nicht auf die Beurteilung und Prämierung der Wettbewerbsprojekte beziehen, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt in der 1.Wettbewerbsstufe sind: Österreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau und ZT- Gesellschaften mit Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU / des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines freiberuflichen Architekten oder eines freiberuflichen Ingenieurkonsulenten auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten ist, befugt ausüben. Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat (gilt für Mitgliedstaaten der EU / des EWR oder der Schweiz) des Teilnehmers besitzen. Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsmäßiger Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt (gilt für Mitgliedstaaten der EU / des EWR oder der Schweiz). Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmevoraussetzung eigenverantwortlich zu prüfen und bestätigen diese mit Abgabe des unterzeichneten Verfasserbriefes. Für die nichtösterreichischen Teilnehmer wird auf die Informationspflicht der Dienstleister vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die Dienstleistungsempfänger gemäß 32 ZTG hingewiesen. Anmerkung: Gemäß 32 ZTG ist der Dienstleister verpflichtet, vor Erbringung der Dienstleistung den Dienstleistungsempfänger über folgendes zu informieren: a) das Register in dem er eingetragen ist sowie die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register, b) Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates, c) die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der Dienstleister angehört, d) die Berufsbezeichnung oder seinen Befähigungsnachweis, e) die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Art. 22 Abs. 1 ABl. L 145 vom S.1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom S. 35 und f) Einzelheiten zu seinem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht. Auf den Nachweis der Eignung gemäß 72 ff BVergG wird hingewiesen. Seite 6 30

7 Teilnahmeberechtigt in der 2. Wettbewerbsstufe sind: Ausschließlich die vom Preisgericht aus den Teilnehmern an der 1. Stufe (Grundstufe) des Wettbewerbs ausgewählten und durch den Notar verständigten Teilnehmer sind zur Teilnahme der Aufbaustufe (2.Wettbewerbsstufe) berechtigt. Die Teilnehmer verpflichten sich mit ihrer Teilnahme an der 1.Wettbewerbsstufe, der allfälligen Einladung zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe Folge zu leisten und zwar als Person oder in derselben personellen Zusammensetzung in der die Bewerbung in der 1. Wettbewerbsstufe erfolgte Jeder Teilnehmer ist gleichgültig ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist, nach sich. Varianten sind nicht zulässig Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, das sind Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE Von der Teilnahme am Realisierungswettbewerb sind ausgeschlossen(auszug aus 2 WOA 2010) : Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre; Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Architekturwettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung gegenüber den Wettbewerbsteilnehmer nicht durch das nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen, insbesondere durch die Veröffentlichung allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird; die Vorprüfer, Preis- und Ersatzpreisrichter sowie: - deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahlund Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene); - deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Büro- oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden); Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z. B. Angestellte bei Universitätsprofessor, die Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; Seite 7 30

8 Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt Ausschließungsgründe gemäß , die während des Wettbewerbes entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben Ausschließungsgründe gemäß werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende Mitarbeiter der Teilnahmeberechtigten beziehen Jedenfalls sind alle natürlichen oder juristischen Personen, welche die erforderliche Befugnis, Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzen, ausgeschlossen Sonstige Ausschließungsgründe siehe Teil B WOA 2010, ABSICHTSERKLÄRUNG Der Auslober beabsichtigt, bei Realisierung des Projektes mit dem Preisträger des Siegerprojektes, bzw. dem Nächstgereihten entsprechend der Vergaberichtlinien Verhandlungen aufzunehmen und einen davon mit weiteren Planungsleistungen im Umfang von 80,5% (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, 50% d. techn. Oberleitung, künstlerische Oberleitung = 80,5% der Teilleistungen) entsprechend der Teilleistungsbewertung der HOA 2002 (Stand ), unter noch auszuhandelnden wirtschaftlichen Bedingungen zu beauftragen Die Absichtserklärung bezieht sich auf das Bauvorhaben, soweit es tatsächlich vom Bauherrn realisiert wird. Wird das Bauvorhaben nicht realisiert, sind sämtliche Ansprüche der Preisträger mit den ausbezahlten Honoraren für die Ausarbeitung der Wettbewerbsprojekte abgegolten. Eine Anwendung des 1168 ABGB wird zur Gänze ausgeschlossen Dem Verhandlungspartner wird nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs vom Auslober ein Entwurf des Werkvertrags als Verhandlungsgegenstand anlässlich der Einladung zum Verhandlungsverfahren ausgehändigt Da öffentliche Finanzierungsmittel eingesetzt werden, sind die Nachlässe im einvernehmlichen Übereinkommen zwischen der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg und dem Land Salzburg unter Zahl: / , vom als Mindestnachlässe für das ganze Projekt zu betrachten Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige, aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderliche Änderungen unter Berücksichtigung der Qualitätserhaltung durch den Entwurfsverfasser zu verlangen. Die Empfehlungen des Preisgerichtes werden vom Auslober berücksichtigt, soweit sie nicht sachlichen und wirtschaftlichen Gründen entgegenstehen. Seite 8 30

9 1.12. PREISGERICHT Das Preisgericht setzt sich für die Grundstufe sowie für die Aufbaustufe aus folgenden Mitgliedern zusammen: Fachpreisrichter 4 Stimmen: 1. Arch. DI Karl Thalmeier (1/1) Ersatz: Arch. DI Hendrick Innerhofer (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten) 2. Arch. DI Erich Wenger (1/1) Ersatz: Arch. DI Josef Leitner (entsendet vom Land Salzburg) 3. Arch. DI Georg Pendl (1/1) Ersatz: Arch. DI Franz Sam (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten) 4. Arch. DI Andreas Schmidt (1/1) Ersatz: Arch. DDI Christoph Herzog (entsandt von der Ortsbildschutzkommission Rauris) Sachpreisrichter 3 Stimmen: 1. Bgm. Peter Loitfellner (1/1) Ersatz: Robert Reiter (Vertreter der Gemeinde Rauris) 2. Vbgm. Franz Eidenhammer (1/2) Ersatz: Christian Biechl (Vertreter der Gemeinde Rauris) 3. Dr. Reinhard Scharfetter MBA (1/2) Ersatz: Viktoria Appl (entsandt vom Land Salzburg Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden) 4. Mag. Dr. Roland Wernik MBA (1/1) Ersatz: DI (BA) Christian Struber MBA (Vertreter der Salzburg Wohnbau GmbH) Die Fach- und Sachpreisrichter erhalten je eine 1/1 oder 1/2 Stimme, angeführt beim jeweiligen Juror in Klammer. Sach- und fachkundige Experten (ohne Stimmrecht): 1. MMMag. Sabine Kornberger-Scheuch (Rotes Kreuz Salzburg Landes-GF) 2. Maria Berktold (vom Referat - Kindergärten, Horte und Tagesbetreuung) 3. Michaela Bojanovski (vom Referat - Pflege und Betreuung) 4. Robert Reiter (Amtsleiter der Gemeinde Rauris) 5. Christian Biechl (Leiter bestehendes SWH Rauris) 6. Maria Timelthaler (Leiterin bestehender KiGA Rauris) 7. Rubert Riess (Obmann Judoverein Rauris) Seite 9 30

10 Seitens der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg wird Herr Arch. DI Bernd Haslauer als beisitzender Berater entsendet. Der Berater besitzt, wie die o.a. sach- und fachkundigen Experten, kein Stimmrecht Das Preisgericht wählt bei der konstituierenden Sitzung den Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen stellvertretenden Schriftführer Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Fach- und Sachpreisrichter anwesend sind Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses der Aufbaustufe durch das Preisgericht gebunden Arbeiten von Teilnehmern, die ein Mitglied des Preisgerichtes zu beeinflussen versuchen, oder die Bestimmungen der Wettbewerbsausschreibung in wesentlichen Punkten nicht einhalten, werden ausgeschlossen Die Entscheidung über den Ausschluss trifft in allen Fällen das Preisgericht Die Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur nächsten Stufe (Aufbaustufe) ist jedenfalls vom Preisgericht zu begründen Dem Preisgericht obliegt es im Rahmen seiner Tätigkeit in der Jurysitzung der Grundstufe die Anzahl der Teilnehmer für die Aufbaustufe zu erhöhen. Jedoch werden mindestens 8 Teilnehmer für die Aufbaustufe nominieren AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG UND PREISGELDER Die ausschreibende Stelle stellt ,00 netto zur Verfügung. Die Aufwandsentschädigung wird wie folgt aufgeteilt (exkl. Umsatzsteuer). Erstgereihter (Wettbewerbsgewinner): EUR ,00 Zweitgereihter: EUR ,00 Drittgereihter: EUR 8.000,00 und 5 Aufwandsentschädigungen zu je 5.000,00 für die Teilnehmer der Aufbaustufe. Sollte das Preisgericht mehr als 8 Teilnehmer für die Aufbaustufe nominieren, obliegt es dem Preisgericht die Aufteilung zu verändern Die o.a. Aufwandsentschädigung bezieht sich ausschließlich auf die Aufbaustufe. Wettbewerbsarbeiten der Grundstufe steht keine gesonderte Vergütung zu Von der Jury wird der Erstgereihte ausgewählt, sowie ein Zweitgereihter und Drittgereihter genannt, ansonsten erfolgt keine Reihung Die Aufwandsentschädigungen werden, unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und seinen Mitarbeitern, nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Voraussetzung der Auszahlung ist die Abgabe einer Wettbewerbsarbeit die den Anforderungen der Auslobung entspricht. Seite 10 30

11 Im Auftragsfall wird die Aufwandsentschädigung auf das Honorar angerechnet und wird als Pauschale einschließlich Spesenersatz (Fahrt- und Nebenkosten, Visualisierungen, Modelle, etc.) verstanden Mit dem Erhalt der Aufwandsentschädigung sind alle Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer abgegolten. Die Rechnung ist als Brutto-Rechnung zu legen Die zustellenden Rechnungen für die Aufwandsentschädigungen der Aufbaustufen sind an folgende Adresse zu stellen: Salzburger Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft reg.gen.m.b.h. Bruno-Oberläuter-Platz 1 A-5033 Salzburg UID-Nr.: ATU TERMINE Veröffentlichung der Wettbewerbsunterlagen Ausgabedatum: Rückfragen Termin: Ort: , 10:00 Uhr Dr. Georg Zehetmayer öffentlicher Notar Pflegerplatz 4, A-5400 Hallein office@notariate.at Fragen zur Ausschreibung sind in schriftlicher Form mittels an das Notariat bis zum o.a. Termin zu übermitteln. Die Fragen werden in anonymer Form an das Preisgericht weitergeleitet. Die gestellten Fragen werden im Kolloquium den Teilnehmern beantwortet Konstituierende Sitzung Termin: Ort: Kolloquium & Besichtigung Termin: Ort: um 09:00 Uhr Gemeindeamt Rauris Marktstraße 30, 5661 Rauris um 13:00 Uhr Gemeindeamt Rauris Marktstraße 30, 5661 Rauris Veröffentlichung des Protokolls zum Kolloquium Termin Abgabe der Wettbewerbsarbeiten der Grundstufe Termin Projektunterlagen: , 11:30 Uhr Ort der Abgabe: Dr. Georg Zehetmayer öffentlicher Notar Pflegerplatz 4 A-5400 Hallein Seite 11 30

12 Die fertigen Wettbewerbsarbeiten sind anonym beim Notar des Auslobers gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung abzugeben. Die mit der Post übersandten Arbeiten müssen ohne Absenderangabe so eingereicht werden, dass sie zeitgerecht einlangen. Das Risiko für das rechtzeitige Einlangen der Wettbewerbsunterlagen trägt der Teilnehmer. Nach diesem Zeitpunkt eingelangt Arbeiten werden nicht mehr berücksichtigt Vorprüfung der Grundstufe Die Vorprüfung der Grundstufe findet im Zeitraum vom bis statt Sitzung des Preisgericht der Grundstufe Termin: um 9:00 Uhr Ort: Gemeindeamt Rauris Marktstraße 30, 5661 Rauris Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses der Grundstufe Termin: Abgabe der Wettbewerbsarbeiten der Aufbaustufe Termin Projektunterlagen: , 11:30 Uhr Termin Modell: , 11:30 Uhr Ort der Abgabe: Dr. Georg Zehetmayer öffentlicher Notar Pflegerplatz 4 A-5400 Hallein Die fertigen Wettbewerbsarbeiten sind anonym beim Notar des Auslobers gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung abzugeben. Die mit der Post übersandten Arbeiten müssen ohne Absenderangabe so eingereicht werden, dass sie zeitgerecht einlangen. Das Risiko für das rechtzeitige Einlangen der Wettbewerbsunterlagen trägt der Teilnehmer. Nach diesem Zeitpunkt eingelangt Arbeiten werden nicht mehr berücksichtigt Vorprüfung der Aufbaustufe Die Vorprüfung der Aufbaustufe findet im Zeitraum vom bis statt Sitzung des Preisgericht der Aufbaustufe Termin: um 9:00 Uhr Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Termin: bis Ort: Gemeindeamt Rauris Marktstraße 30, 5661 Rauris Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden unter Bekanntgabe der Verfasser öffentlich ausgestellt Verhandlungsverfahren Termin: Oktober 2017 Seite 12 30

13 Terminübersicht Veröffentlichung der Wettbewerbsunterlagen: Schriftliche Rückfragen: um 10:00 Uhr Konstituierende Sitzung: um 09:00 Uhr Kolloquium: um 13:00 Uhr Veröffentlichung des Protokolls zum Kolloquium: Wettbewerbsabgabe der Grundstufe: um 11:30 Uhr Sitzung des Preisgerichts der Grundstufe: um 09:00 Uhr Bekanntgabe Wettbewerbsergebnisses Grundstufe: Wettbewerbsabgabe der Aufbaustufe: um 11:30 Uhr Abgabe Modell der Aufbaustufe: um 11:30 Uhr Sitzung des Preisgerichts der Aufbaustufe: um 09:00 Uhr Ausstellung der Beiträge: bis Verhandlungsverfahren: Oktober RÜCKFRAGEN UND KOLLOQIUM Rückfragen welche sich aus der Wettbewerbsausschreibung schon vor dem Kolloquium ergeben, müssen schriftlich mittels an den Notar übermittelt werden. Nach dem Kolloquium einlangende Fragen können nicht mehr berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich Festlegungen aus der konstituierenden Sitzung werden im Zuge des Kolloquiums den Teilnehmern durch den Juryvorsitzenden mitgeteilt. Die Ausführungen des Vorsitzenden werden im Protokoll des Kolloquiums festgehalten Während des Kolloquiums haben die Wettbewerbsteilnehmer die Gelegenheit, die Wettbewerbsaufgabe und ihre Rahmenbedingungen mit Vertretern des Preisgerichts und anwesenden Experten zu diskutieren und ihre Fragen zu stellen. Zu dem Kolloquium wird ein Protokoll verfasst, das die Ergebnisse der Diskussion oder während des Kolloquiums mündlich gestellte Fragen beinhaltet Bei Abweichungen zum Auslobungstext gelten die schriftlich festgehalten Vereinbarungen des Kolloquiums. Somit bildet dieses Protokoll einen integrierenden Bestandteil des Wettbewerbs. Die Protokoll werden über die Veröffentlichungsplattformen (siehe Punkt 1.21.) bekanntgemacht.p VORPRÜFUNG Die Wettbewerbsvorprüfung für beide Stufen wird durch das Büro der Wettbewerbsbetreuung durchgeführt Die Vollständigkeit der eingereichten Eigenerklärung wird durch den Notar überprüft. Seite 13 30

14 Die Vorprüfung erfolgt vor der jeweiligen Beurteilungssitzung (der Grund- und Ausbaustufe) des Preisgerichtes Die Vorprüfung überprüft die formalen und quantitativen Wettbewerbsbedingungen der eingereichten Wettbewerbsarbeiten der Grundstufe sowie der Aufbaustufe. Es wird dabei keine wertende Beurteilung vorgenommen Dem Preisgericht wird das Prüfungsergebnis anhand eines Vorprüfungsberichts der Grundstufe sowie zum späteren Zeitpunkt der Aufbaustufe mitgeteilt. Die schriftlichen Berichte für das Preisgericht, sind nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen Alle Wettbewerbsbeiträge werden bis zum Abschluss des Wettbewerbsverfahrens geheim gehalten, vom Wettbewerbsbetreuer für niemanden zugänglich verwahrt und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgestellt Die Wettbewerbsbetreuung verpflichtet sich der Wahrung der neutralen und objektiven Aufbereitung der Vorprüfung. Die Wettbewerbsbetreuung wird im Zuge des weiteren Projektverlaufs nicht auf die in 5 Ziffer 2 WOA 2010 geforderten Bedingungen eingehen BEURTEILUNGSKRITERIEN Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Bei der Preisgerichtssitzung werden die eingereichten Projekte vom Preisgericht nach folgenden Kriterien, deren nachstehende Reihung keinerlei Wertung oder Gewichtung vorwegnimmt, beurteilt: Beurteilungskriterien der Grundstufe Baumassenantwort auf die Umgebung bzw. Einordnung in die städtebauliche Situation Dichte der Bebauungsstruktur/Bebauungskonzept Freiraumkonzept Funktionalität Architektonische Qualität Das Preisgericht wird während der Beurteilungssitzung eine Differenzierung allenfalls auch eine Ergänzung und Gewichtung der Kriterien vornehmen. Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Seite 14 30

15 Beurteilungskriterien der Aufbaustufe Städtebauliche und architektonische Kriterien: Städtebauliche Qualität im Kontext mit den benachbarten Bauten Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum Qualität der Grundrisse in Raumzuschnitt und Bezug zum Außenraum Freiraumqualität Funktionale Kriterien: Äußere Erschließung, innere Erschließung Orientierung, kurze Wegführung, Barrierefreiheit Erfüllung des Raumprogramms Ökonomische Kriterien Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb Wirtschaftlichkeit bezogen auf die gewählte Konstruktion Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen Das Preisgericht wird während der Beurteilungssitzung eine Differenzierung allenfalls auch eine Ergänzung und Gewichtung der Kriterien vornehmen. Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES Um die Anonymität der Wettbewerbsteilnehmer zu wahren, erfolgt die Öffnung der Verfasserbriefe, die Überprüfung der Vollständigkeit des Nachweises der Befugnis (Eigenerklärung) sowie die Weiterleitung der schriftlichen Empfehlungen bzw. der Weiterbearbeitungshinweise des Preisgerichts der 1. Wettbewerbsstufe (Grundstufe) durch einen Notar. Sowohl die zur 2. Stufe eingeladenen, als auch die übrigen Teilnehmer, werden vom Notar über die Entscheidung des Preisgerichts verständigt Nach der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten der 2. Wettbewerbsstufe wird im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfasserkuverts erfolgen Das Protokoll der Preisgerichtssitzungen wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis übermittelt Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben und im Amtsblatt der EU veröffentlicht Die Preisrichter sind berechtigt, nach Abschluss des Preisgerichtes über Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen, soweit die Genehmigungspflicht nicht verletzt wird. Seite 15 30

16 1.19. ABHOLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN Nicht prämierte Entwürfe werden nach Beendigung der Ausstellung für die Dauer von zwei Wochen zur Abholung bereitgestellt oder über Aufforderung auf Kosten des Projektanten zugesandt ABSCHNITTE DES WETTBEWERBS WETTBEWERBSABSCHNITT DER GRUNDSTUFE In der 1.Wettbewerbsstufe sind von den Teilnehmern städtebauliche Lösungsansätze auf Konzeptbasis mit baulicher Struktur für die Wettbewerbsaufgabe zu entwickeln. Die dabei angeführte Problemlösungskompetenz ist für das gesamte Planungsgebiet zu entwickeln. Die eingereichten Arbeiten werden von einem vom Auslober einberufenen, unabhängigen Preisgericht bewertet. Nach der Bewertung durch das Preisgericht wird eine eingeschränkte Anzahl an 8 Teilnehmern zur Abgabe der Wettbewerbsarbeit in der Aufbaustufe (2.Wettbewerbsstufe) aufgefordert FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG DER GRUNDSTUFE Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit der Grundstufe ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes sind mit der Aufschrift: ARCHITEKTURWETTBEWERB - HAUS DER GENERATIONEN - GRUNDSTUFE zu kennzeichnen. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und das Formblatt mit dem Identitätsnachweis enthält. Die Unterlagen sind doppelt verpackt einzureichen (Vorprüfung). Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und der o.a. Bezeichnung zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Die Pläne sind ungefaltet und gerollt einzureichen. Alle Unterlagen (Pläne, Text und dergl.) sind auch digital im Format.pdf einzureichen (DVD, CD-ROM oder USB-Stick). Als Format für die Pläne wird das DIN A0 Querformat festgelegt (Format ist unbedingt einzuhalten). Die Unterlagen und Daten werden ausschließlich zu Dokumentationszwecken verwendet. Achtung: Jedem Teilnehmer steht zur Präsentation ein Platz von max. 1 mal A0 Querformat zur Verfügung. Alle Grundrisse und Lagepläne sind so darzustellen, dass die Ausrichtung Norden mit der gelieferten Lageplanvorlage übereinstimmen. Seite 16 30

17 Die Wettbewerbsarbeiten müssen bis zu dem genannten Termin im Büro der Wettbewerbsbetreuung eingelangt sein. Die Wettbewerbsbetreuung ist gegenüber dem Auslober und dem Preisgericht betreffend der Wahrung der Anonymität der Wettbewerbsarbeiten verpflichtet LEISTUNGSUMFANG DER GRUNDSTUFE Im Einzelnen werden vom Teilnehmer folgende Leistungen gefordert, welche am Präsentationsplan - 1-mal A1 Hochformat (594 mm x 841 mm) darzustellen sind: Strukturplan M 1:1000 Darzustellen als Schwarzplan mit sämtlichen Baukörpern, Einordnung in die Umgebungsstruktur. Darstellung des städtebaulichen Konzeptes samt Grün- und Verkehrsraum und Freiflächengestaltung mit folgendem Inhalt: Lage der Gebäude (Dachdraufsicht) mit Kotierung der Abstände zu den Grundgrenzen. Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz, das interne Verkehrssystem sowie das Geh- und Radwegenetz. Geschossanzahl der/des Baukörpers Gestaltung der Außenräume Private und halböffentliche Grünflächen Grundriss des Hauptgeschoßes M 1:500 als Darstellung der Gesamtlage (Bebauungs- und Freiflächenkonzept) mit folgendem Inhalt: Darstellung Grundriss des Hauptgeschoßes mit angrenzender Freiraumgestaltung Schematische Darstellung des Raum- und Funktionsprogramms Angaben des Niveaus entsprechend des Schnittes Angabe der Schnittführung Gebäudehauptmaße Zugangsbereiche und eventuelle Trennungen der Projektteile Frei wählbarer Querschnitt M 1:500 Darstellung des Gebäudes mit Gebäudehöhen, Raumlichten, Nachbarabständen. Der Schnitt muss den ursprünglich vorhandenen sowie den geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen. Erläuterungsbericht Ein kurz gefasster Bericht auf maximal 1 Seiten (DIN A4) Seite 17 30

18 Folgende Unterlagen sind in der Grundstufe zusätzlich einzureichen Berechnung der Flächen und Rauminhalte Rechnerisch nachvollziehbare Ermittlung der u.a. Kennzahlen (auf Basis ROG 1998 idg.f / ÖNORM B 1800). Ein Rechnungsplan und eine schriftliche Berechnung (nachvollziehbar) oder mit nachprüfbarem Computerausdruck sind beizulegen. Jedenfalls sind die berechneten Kennzahlen in das beiliegende Datenblatt- Grundstufe einzutragen. Jede geforderte nachzuweisende Kennzahl ist der Ausschreibung beiliegenden Kenngrößen gegenüberzustellen. Bruttogrundfläche aller Gebäudeteile Bruttogeschossfläche Geschoßflächenzahl Grundflächenzahl voraussichtliche Nutzfläche Verhältnis gesamter Umbauter Raum/ gesamter Bruttogeschossfläche Verfasserbrief und Eigenerklärung Der Nachweis der Befugnis (Eigenerklärung) und ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist dem Verfasserbrief beizulegen. DVD, CD oder USB-Stick Die Dateien sind anonymisiert auf den jeweiligen Datenträgern zu sichern. Wettbewerbsarbeit der Grundstufe im pdf Format (Alle Pläne und alle Beilagen) Arbeitsmodell M 1:500 weiß Das Modell hat in einfacher Weise die Baumassen im Gelände sowie Verkehrsflächen, Grünflächen und sonstige Freiflächen darzustellen. Die Modell- Einsatzplatten sind von den Teilnehmern selbst, anhand der Vorgabe des Modellbauers auf deren Internetseite (ab auf Kennwort: Rauris), zu erstellen. Die Grundlagen werden im Zuge des Kolloquiums-Protokoll den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht bewertet. Seite 18 30

19 WETTBEWERBSABSCHNITT DER AUFBAUSTUFE In der 2.Wettbewerbsstufe sind von den Teilnehmern detaillierte Lösungsvorschläge und Weiterentwicklungen des städtebaulichen Lösungsansatzes der Grundstufe zu entwickeln. Die Vorentwürfe müssen den Minderleistungen des Leistungsumfangs der Aufbaustufe entsprechen. Die dabei angeführte Problemlösungskompetenz ist für das gesamte Planungsgebiet an zu fertigen. Die eingereichten Arbeiten werden von einem Auslober einberufenen, unabhängigen Preisgericht bewertet FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG DER AUFBAUSTUFE Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit der Aufbaustufe ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes sind mit der Aufschrift: ARCHITEKTURWETTBEWERB - HAUS DER GENERATIONEN - AUFBAUSTUFE zu kennzeichnen. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und das Formblatt mit dem Identitätsnachweis enthält. Die Unterlagen sind doppelt verpackt einzureichen (Vorprüfung). Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und der o.a. Bezeichnung zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Die Pläne sind ungefaltet und gerollt einzureichen. Alle Unterlagen (Pläne, Text und dergl.) sind auch digital im Format.pdf einzureichen (DVD, CD-ROM oder USB-Stick). Als Format für die Pläne wird das DIN A0 Querformat festgelegt (Format ist unbedingt einzuhalten). Die Unterlagen und Daten werden ausschließlich zu Dokumentationszwecken verwendet. Achtung: Jedem Teilnehmer steht zur Präsentation ein Platz von max. 2 mal A0 Querformat zur Verfügung. Alle Grundrisse und Lagepläne sind so darzustellen, dass die Ausrichtung Norden mit der gelieferten Lageplanvorlage übereinstimmen. Die Wettbewerbsarbeiten müssen bis zu dem genannten Termin im Büro der Wettbewerbsbetreuung eingelangt sein. Die Wettbewerbsbetreuung ist gegenüber dem Auslober und dem Preisgericht betreffend der Wahrung der Anonymität der Wettbewerbsarbeiten verpflichtet. Seite 19 30

20 LEISTUNGSUMFANG DER AUFBAUSTUFE Im Einzelnen werden vom Teilnehmer folgende Leistungen gefordert, welche am Präsentationsplan (2 mal A0 Querformat) darzustellen sind: Strukturplan M 1:2000 Darzustellen als Schwarzplan mit sämtlichen Baukörpern, Einordnung in die Umgebungsstruktur. Lageplan M 1:500 Darstellung des städtebaulichen Konzeptes samt Grün- und Verkehrsraum und Freiflächengestaltung mit folgendem Inhalt: Lage der Gebäude (Dachdraufsicht) mit Kotierung der Abstände zu den Grundgrenzen. Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz, das interne Verkehrssystem sowie das Geh- und Radwegenetz. Geschossanzahl der/des Baukörpers Gestaltung der Außenräume Private und halböffentliche Grünflächen Erdgeschossgrundriss M 1:200 als Darstellung der Gesamtlage (Bebauungs- und Freiflächenkonzept) mit folgendem Inhalt: Darstellung aller Grundrisse mit Darstellung angrenzender Freiraumgestaltung Kennzeichnung der einzelnen Räume und Zimmer Raumbezeichnungen und Nutzfläche aller Räume sind unmittelbar in die Grundrisse einzutragen Angaben des Niveaus entsprechend den Schnitten Angabe der Schnittführung Gebäudehauptmaße Restliche Grundrisse M 1:200 Grundrisse für alle Geschosse außer EG mit Darstellung aller Grundrisse Kennzeichnung der einzelnen Räume Raumbezeichnungen und Nutzfläche aller Räume sind unmittelbar in die Grundrisse einzutragen Angaben der Niveaus in den Geschossen Angabe der Schnittführung Gebäudehauptmaße Schnitte M 1:200 Darstellung des Gebäudes mit Gebäudehöhen, Raumlichten, Konstruktionsdicken, Nachbarabständen. In den Schnitten ist die Haupteingangs-Fußbodenhöhe auf Normal-Null zu beziehen. Schnitte und Ansichten müssen den ursprünglich vorhandenen sowie den geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen. Ansichten M 1:200 Alle zur umfassenden Darstellung erforderlichen Ansichtspläne. Seite 20 30

21 Erläuterungsbericht Ein kurz gefasster Bericht auf maximal 3 Seiten (DIN A4) Der Bericht enthält folgende zusätzliche inhaltliche Erläuterungen zum Projekt: Beschreibung der Material- und Farbgestaltung Beschreibung der Verkehrslösung Beschreibung zur Einhaltung von Brandschutzvorschriften Beschreibung zum geplanten bzw. gewählten Energiekonzept Berechnung der Flächen und Rauminhalte Rechnerisch nachvollziehbare Ermittlung der u.a. Kennzahlen (auf Basis ROG 1998 idg.f / ÖNORM B 1800). Ein Rechnungsplan und eine schriftliche Berechnung (nachvollziehbar) oder mit nachprüfbarem Computerausdruck sind beizulegen. Jedenfalls sind die berechneten Kennzahlen in das beiliegende Datenblatt- Aufbaustufe einzutragen. Jede geforderte nachzuweisende Kennzahl ist der Ausschreibung beiliegenden Kenngrößen gegenüberzustellen. Bruttogrundfläche aller Gebäudeteile Bruttogeschossfläche Nettogeschossfläche Geschossflächenzahl Grundflächenzahl Umbauter Raum oberirdisch Nutzfläche (Nettofläche) aller Räume Verhältnis gesamter Umbauter Raum/ gesamter Nettogeschossfläche Verhältnis gesamter Umbauter Raum/ gesamter Bruttogeschossfläche Verhältnis gesamter Nettogeschossfläche/ gesamter Bruttogeschossfläche Schaubilder Beschränkung auf maximal 1 Schaubilder. CD oder USB-Stick Die Dateien sind anonymisiert auf den jeweiligen Datenträgern zu sichern. Wettbewerbsarbeit der Aufbaustufe im pdf Format (Alle Pläne und alle Beilagen) Baumassenmodell M 1:500 weiß Das Modell hat in einfacher Weise die Baumassen im Gelände sowie Verkehrsflächen, Grünflächen und sonstige Freiflächen darzustellen. Die Modell- Einsatzplatten sind von den Teilnehmern selbst, anhand der Vorgabe des Modellbauers auf deren Internetseite ( Kennwort: Rauris), zu erstellen. Die Grundlagen werden im Zuge des Kolloquiums-Protokoll den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht bewertet. Seite 21 30

22 1.21. WETTBEWERBSUNTERLAGEN Die Wettbewerbsunterlagen werden vom Wettbewerbsbetreuer in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Auf folgenden Plattformen stehen die Unterlagen zur Verfügung: 1) 2) Zugangsdaten (Alfresco Community): Benützername: Passwort: wettbewerb S!7eu#8aU Die Wettbewerbsauslobung besteht aus: Teil 1 - Teil 2 - Allgemeine Wettbewerbsbedingungen Besondere Wettbewerbsbedingungen Anlage 1 - Sagis-Auszug Planungsgebiet Anlage 2 - Sagis-Auszug Flächenwidmung Anlage 3 - Lage- und Höhenplan als Datenträger mit.dwg-dateien Anlage 4 - Einbauten und Leitungserhebung Anlage 5 - Bebauungsbedingungen Ortsplaner Anlage Raum- und Funktionsprogramm Seniorenwohnheim Anlage Raum- und Funktionsprogramm Kinderbetreuungseinrichtung Anlage Raum- und Funktionsprogramm Rot-Kreuz Diensstelle Anlage Raum- und Funktionsprogramm Dojo-Halle Anlage Raum- und Funktionsprogramm Betreutes Wohnen Anlage Pflegekonzept Seniorenwohnheim Anlage Pädagogisches Konzept Kinderbetreuungseinrichtung Anlage Datenblatt Grundstufe Anlage Datenblatt Aufbaustufe Anlage 9 - Machbarkeits- und Bebauungsstudie 2016 Anlage 10 - Bestandsfotos Anlage 11 - Eigenerklärung Anlage 12 - Verfasserbrief Anlage 13 - L-Richtlinien Pflegeeinrichtungen inkl. Erlaeuterungen Anlage 14 - Empfehlungen Funktionsflächen - Pflegeeinrichtungen Seite 22 30

23 1. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN Die folgenden Rahmenbedingungen sind durch die Auslober bestimmt und verbindlich einzuhalten ALLGEMEINE WETTBEWERBSBESCHREIBUNG Das Planungsgebiet liegt in mitten des Raurisertals und befindet sich im Bundesland Salzburg. Die nach der Gemeindefläche größte Gemeinde Salzburgs ist durch ihre ländliche Baukultur geprägt. Die mit der Neugestaltung des Planungsgebiets einhergehende Veränderung will seitens der Marktgemeinde Rauris dazu genützt werden, der Ortschaft sowie der Region in vielerlei Hinsicht einen neuen Einblick in die baukulturelle Vielfalt des Tals zu geben Leitbild des Projektes Das Leitbild steht auf drei Säulen: 1. Regionale Kultur 2. Weiterentwicklung 3. Wirtschaftlichkeit Regionale Kultur Die regionale Kultur ist einer der wertvollsten und wichtigsten Rohstoffe der alpinen Regionen. Nicht nur der Reichtum an Flora und Fauna sondern vor allem die jahrhundertelange Geschichte der Rauriser Gemeinde, ist ein Erbe welches erhalten und behutsam gepflegt werden muss Weiterentwicklung Neben dem Erhalt von generationenübergreifenden Traditionen ist der Gemeinde Rauris jedoch ebenso bewusst, dass die laufenden Veränderung der gesellschaftlichen Gegebenheiten nicht eine Gefahr sondern eine Chance für die Weiterentwicklung einer Gemeinde und deren Bürger darstellt. Daher ist eine moderne, funktionale und umweltbewusste Herangehensweise an das Projekt unabdingbar Wirtschaftlichkeit Abgerundet wird dieses Leitbild durch die wirtschaftlichen Voraussetzungen einer Gemeinde. Der Bezug an öffentlichen Mitteln durch den Gemeindeausgleichsfond stellt den ressourcenschonenden Umgang mit begrenzten Mitteln in den Vordergrund. Der sorgfältige Einsatz von ökologischen und ökonomischen Ressourcen ist unabdingbar bei der Projektrealisierung BEBAUUNGSZIEL DES AUSLOBERS Bebauungsziel des Wettbewerbs ist die Erlangung eines leistbaren, architektonisch anspruchsvollen und städtebaulich an die Umgebung angepassten Projektes für das gesamte Planungsgebiet. Die geplante Umsetzung soll einen zentralen und verbindenden Ort der Generationen für die Gemeinde Rauris schaffen. Seite 23 30

24 2.03. PLANUNGSGEBIET Das Planungsgebiet befindet sich im Ortszentrum der Gemeinde Rauris. Südlich des Planungsgebietes verläuft die Zufahrtsstraße Wießenweg. Das Planungsgebiet beinhaltet diep Bereich des derzeitigen Altersheims, des Kindergartens, der Rot-Kreuz Dienststelle und der Dojo-Halle(im KG des KiGa) in der Marktgemeinde Rauris. Die Fläche umfasst die GP 161/3, 161/5, 161/6 und 161/10 der KG Rauris. Die Grundstücksflächen umfassen 6.651m². Die umrandete Fläche in der Übersicht stellt das Planungsgebiet dar: Planungsgebiet: Auszug aus salzburg.gv.at/sagis, Stand Das Planungsgebiet umfasst folgende Grundstücke: KG Katgemeinde Grundstücksnummer Grundbuchnummer EZ Fläche in m² Rauris 161/ m² Rauris 161/ m² Rauris 161/ m² Rauris 161/ m² Fläche gesamtes Planungsgebiet m² Seite 24 30

25 2.04. ALLGEMEINE STÄDEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN Projektteile bzw. Gebäudetypologie Das Verfahren umfasst folgende Projektteile: 1. Neubau Senioren: Seniorenpflegeheim mit 36 Einpersonen-Wohneinheit (inkl. 2 Kurzzeitpflegebetten) lt. Raum- und Funktionsprogramm ANLAGE Neubau Kinder: 5-gruppige Kinderbetreuungseinrichtung (inkl. alterserweiterter Gruppe) lt. Raum- und Funktionsprogramm ANLAGE Neubau Rotes Kreuz: Abteilungskommando lt. Raum- und Funktionsprogramm ANLAGE Neubau DOJO-Halle: Vereinsräumlichkeiten für Judo Union Pinzgau lt. Raumund Funktionsprogramm ANLAGE Neubau Wohnbau: Betreutes Wohnen mit 10 Wohneinheiten lt. Raumprogramm ANLAGE 6.5 Es wurden getrennte Raum- und Funktionsprogramme für die oben angeführten Nutzungsbereiche erstellt. Die darin enthaltenen Flächen sind durch die Auslober freigegeben. Eine Einhaltung der vorgegebenen Flächen ist bis auf Abweichungen in geringen Maßen verbindlich. Verbesserung bzw. Verminderungen der ermittelten Verkehrs- und Funktionsflächen sind möglich, jedoch dürfen sich dadurch keine funktionalen Einschränkungen ergeben (nach unten - ohne funktionale Einschränkungen - erwünscht). Die Anmerkungen im R + F sind unbedingt zu beachten. Im Raum- und Funktionsprogramm für Betreutes Wohnen sind keine Verkehrsflächen (Erschließungen, Gänge, udgl.) angegeben. Diese sind vom Teilnehmer unter Berücksichtigung der lt. Wohnbau-Förderungsvoraussetzungen 14 WFV 2015 erforderlichen Flächeneffizienz anzugeben. Im jeweiligen Raum- und Funktionsprogramm ist eine Spalte Auszufüllen angehängt, welche vollständig auszufüllen ist. Darin sind die projektbezogenen Nutz- und Verkehrsflächen und ggf. Anmerkungen der Projektverfasser einzutragen. Mit dem Projekt der Grundstufe ist kein Formblatt Raum- und Funktionsprogramm abzugeben, jedoch ist eine Einhaltung der vorgegebenen Flächen verbindlich. Mit dem Projekt der Aufbaustufe sind alle Formblätter (Senioren/Kinder/Rotes Kreuz/DoJo und Wohnbau) vollständig ausgefüllt abzugeben. Hinweis: Auf die Einhaltung jeweiligen Verordnung, Richtlinien und Empfehlungen für die Errichtung, die Ausstattung und den Betrieb von Seniorenwohnheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Sportstätten wird dezidiert hingewiesen, da die Landesregierung die Einhaltung und Erfüllung der in den Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen geregelten Mindeststandards überprüft. Seite 25 30

26 Baustufen Das städtebauliche Projekt muss eine Realisierung in mehreren Baustufen ermöglichen, wobei darauf zu achten ist, dass jede Baustufe für sich funktioniert, evtl. in sich noch einmal teilbar ist und eine gegenseitige negative Beeinflussung während der etappenweisen Umsetzung weitgehend vermieden wird. Ein Vorschlag für die etappenweise Umsetzung ist durch die Wettbewerbsteilnehmer im Rahmen der städtebaulichen Studie zu erarbeiten. Die erste Baustufe sollte laut Ansicht des Auslober die Neuerrichtung des Seniorenwohnheims beinhalten, da eine Übersiedelung des bestehenden Altersheims nur in einen direkt angrenzenden Neubau durchführbar ist. Der dafür in der ersten Bauphase abgebrochene Kindergarten soll in einem Containerkindergarten für die Übergangsdauer beheimatet werden. Der Containerkindergarten stellt keinen Wettbewerbsgegenstand dar. Folglich wären aus Sicht der Auslober als zweite Baustufe, Baumaßnahmen im Bereich des bestehenden Altersheims vorgesehen. Bei der Planung des städtebaulichen Projektes ist auf eine hohe Flexibilität in Hinblick auf die mögliche Umsetzbarkeit zu achten SPEZIELLE STÄDEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN Flächenwidmung Das Planungsgebiet ist im derzeit aktuell rechtskräftigen Flächenwidmungsplan mit der Widmung Kerngebiet ausgewiesen. Planungsgebiet: Auszug aus salzburg.gv.at/sagis, Stand Seite 26 30

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