bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Gleisdorf - Weiz 6020

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Gleisdorf - Weiz 6020"

Transkript

1 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Gleisdorf - Weiz 6020

2 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien DVR (Datenverarbeitungsregister-Nummer): Gesamtkoordination: Fachlich/rechtliche Bearbeitung: Technische Bearbeitung: BMLFUW Sektion IV: Wasserwirtschaft BMLFUW Abteilung IV/6 Schutzwasserwirtschaft, Abteilung IV/1 Wasserlegistik und -ökonomie Umweltbundesamt GmbH Druck: Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. Zentrale Kopierstelle des BMLFUW, UW-Nr Alle Rechte vorbehalten. Wien,

3 1. ALLGEMEINES ZUR BESTIMMUNG VON RISIKOGEBIETEN Die vergangenen Jahre waren für das Hochwasserrisikomanagement in Österreich eine besondere Herausforderung und Chance zugleich: Die Bewältigung der für unser Empfinden in letzter Zeit immer häufiger und wuchtiger auftretenden Hochwässer erforderte den Zusammenhalt aller Österreicherinnen und Österreicher. Österreich hat seine Strategie zum Schutz vor Naturgefahren seit dem Hochwasserjahr 2002 deutlich weiterentwickelt. Ziel ist ein "integrales Risikomanagement", das eine möglichst große Sicherheit vor Hochwasser durch ein sinnvolles Zusammenwirken von naturnahen, raumplanerischen, bautechnischen, organisatorischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen gewährleistet. Die sogenannten "Jahrhunderthochwässer" 2002 und 2013 sind gegenwärtig noch sehr stark im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Speziell das Ereignis 2002 hat nicht nur in Österreich sondern auch international einen Prozess initiiert, der im Jahr 2007 zum Erlass der sogenannten EU-Hochwasserrichtlinie führte. Diese Richtlinie hat zum Ziel, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen. Hochwasser wird als zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist, definiert. Hochwasserrisiko ist eine Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die EU-Hochwasserrichtlinie wurde im Österreichischen Wasserrechtsgesetz implementiert und wird in regelmäßigen Abständen (6 Jahre) in jeweils drei Arbeitsschritten umgesetzt. Der erste Arbeitsschritt "Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung von Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (= Risikogebiete)" beinhaltet die Analyse von bundesweit einheitlichen und leicht verfügbaren Datensätzen zu vergangenen Hochwässern sowie zu Bevölkerung, Landnutzung, Infrastruktur, Gebäuden etc. Anhand dieser Grundlagen wurde eine Bewertung des Hochwasserrisikos durchgeführt und als Ergebnis wurden 391 Risikogebiete bestimmt. Dieser Arbeitsschritt wurde im Jahr 2011 fertiggestellt. Im zweiten Arbeitsschritt wurden bis Ende 2013 für zumindest diese Risikogebiete Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Die Gefahrenkarten zeigen die Überflutungsflächen für drei unterschiedliche Hochwasserwahrscheinlichkeiten und geben Auskunft über mögliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten während eines Hochwassers. Die Risikokarten verschneiden die Information aus den Gefahrenkarten mit Informationen zur Bevölkerung, Infrastruktur, Landnutzung sowie zu weiteren Schutzgütern und weisen damit auf mögliche Schäden an diesen Schutzgütern hin. Auf Grundlage der beiden ersten Arbeitsschritte wurden bis Ende 2015 im dritten Arbeitsschritt sogenannte Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Im Rahmen dieser Pläne wurden Ziele zur Risikoreduktion definiert, Maßnahmen zum Erreichen der Ziele ausgewählt sowie die Rangfolge der Umsetzung der Maßnahmen festgelegt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen war dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge zu legen. Die Ergebnisse aller drei Arbeitsschritte sind auf der Homepage des BMLFUW ( öffentlich zugänglich. --- Seite 1 von

4 2. BESCHREIBUNG DES RISIKOGEBIETES 1. Im gegenständlichen Risikogebiet Nr Gleisdorf-Weiz wird in der vorläufigen Risikobewertung 2011 das Gesamtrisiko, welches sich aus den vergangenen signifikanten und zukünftigen Ereignissen und den daraus folgenden maximalen Risikoeinstufungen ergibt, als sehr hoch bewertet. Es verteilt sich auf alle vier Schutzgüter wie folgend: Menschliche Gesundheit - sehr hohes Risiko, Kultur - mäßiges Risiko, Umwelt - hohes Risiko und wirtschaftliche Tätigkeit - sehr hohes Risiko. Die Risikoeinschätzung für potentielle zukünftige Hochwasserereignisse (auf Basis hydrodynamischer Untersuchungen) ergibt keine Änderungen der Risikobewertung. 2. HW-Typ: Fluvial Die nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich immer auf die Szenarien in der Reihenfolge HQ30, HQ100, HQ300 Betroffene Fläche: ha, ha, ha Betroffene Personenanzahl: 1834, 2570, 3151 Bahnstrecken (betroffener Streckentyp): B1, B1, B1 Kindergärten: 3,3,3 Krankenhaus: 1,1,1 Schulen: 3,5,8 Straße: 1,1,1 LN Industrie und Gewerbe: 5.61ha, 7.99ha, 10.08ha LN Land-Forstwirtschaft, sonst. Grünland: ha, ha, ha LN Vorwiegend Wohnen: ha, ha, ha Altlast: 1,1,1 Wasserschongebiete: 19.60ha, 27.25ha, 32.14ha Interpretation der HW-Gefahrenkarten Weizbach: Der Teil von Km 17,3 bis Km 14,6 liegt im Zuständigkeitsbereich der WLV. Hier kommt es hauptsächlich zu linksufrigen Überflutungen, wobei sich die Anschlaglinien von HQ30, HQ100 und HQ300 fast gänzlich überdecken und ufernah sind. Selbiges gilt für die Strecke bis zum Beginn der Stadt Weiz bei Km 13. Im Stadtbereich bilden sich mehrere linksufrige Vorlandströme und weiträumige Überflutungen aus. Bis zur Mündung in die Raab kommt es durchgehend zu beidseitigen großen Überschwemmungen. Raab: Vor der Einmündung des Weizbaches bei Km 282,5 bildet sich im HQ300 linksufrig ein breiter Vorlandstrom aus. Einige 100m flussab kommt es auch zu breiflächigen rechtsufrigen Überflutungen. Das Ortsgebiet von St. Ruprecht ist ab einem HQ30 von großen Überflutungen aus Raab und Weizbach betroffen. Bis zum Beginn des Gleisdorfer Stadtgebietes bei Km 275 sind die Wasseraustritte vor allem linksufrig und überschwemmen breitflächig das Vorland. Im Raum Gleisdorf mündet der Laßnitz-, Kötschmanngraben- und Rabnitzbach in die Raab. In diesem Bereich treten schon im HQ30 große Wassermengen über die Ufer und überfluten große Teile von Ludersdorf. In der Stadt Gleisdorf bilden sich bei einem HQ300 linksufrig mehrere Vorlandströme und breitflächige Überflutungen aus. Erst südlich der Autobahn A2, zwischen Km 274 und Km 273 sind die Ausuferungen wieder sehr klein. Im letzen Abschnitt des APSFR kommt es wieder zu breitflächigen --- Seite 2 von

5 beidseitigen Überflutungen. Besonderheiten der Überflutungsszenarien Weizbach: Bei Km 16 vor dem Ortsgebiet von Naas, kommt es ab einem HQ100 zu größeren beidseitigen Ausuferungen als bei einem HQ30. Im Weizer Stadtgebiet zwischen Km 13 und Km 8 sind die vorwiegend linksufrigen Überflutungen ab einem HQ100 deutlich größer. Ab der Einmündung des Fladnitzbaches sind die Verläufe der Anschlaglinien bis zu Km 1 so gut wie ident. Von Km 1 bis Km 0 sind vor allem bei einem HQ300 die Überflutungsflächen linksufrig wesentlich größer. Raab: Zwischen Km 282 und Km 281 entsteh erst ab einem HQ100 große rechtsufrige Überflutungen. Bis Gleisdorf bei Km 275 sind sich die Überflutungsbilder für HQ30, HQ100 und HQ300 sehr ähnlich. Im Raum Gleisdorf bilden sich erst ab einem HQ300 deutliche Überflutungsflächen aus. Interpretation der HW Risikokarten Die Risikokarten weisen für die drei betrachteten Szenarien in den Siedlungsgebieten St. Ruprecht und Ungerdorf eine erhöhte Betroffenheit der Bevölkerung ab einem HQ100 aus. In Gleisdorf gibt es eine Erhöhung zwischen HQ30 und HQ100 sowie HQ100 und HQ300 und bei einem HQ300 Ereignis sind 2 weitere Schulen / Kindergärten betroffen. 3. Gebietscharakteristika: Weizbach: Länge APSFR: 17,3 km EZG-Größe: lt. ABU Weizbach 101,2 km² bis Mündung in Raab Zubringer: Affentalerbach (Sturmberg), Naasbach (Weiz), Götzenbichlbach (Preding), Fladnitzbach (Unterfladnitz), Arndorferbach (St. Ruprecht) Abflusskennwerte von Affentalerbach bis Mündung Raab in [m³/s]: HQ30 von 51 bis 73 HQ100 von 70 bis 110 HQ300 von 84 bis 132 Topografie: Unterlauf mit 500 bis 1000 m Talbodenbreite; hart Verbaute Abschnitte in Weiz; Oberlauf mit schmalen Talböden und höherem Talgefälle Raab: Länge APSFR: 10,0 km EZG-Größe: lt. ABU Raab (2008, Pieler ZT GmbH) 459,1 km² bis Ende APSFR Zubringer: Grubersbergbach und Weizbach (St. Ruprecht), Petersbach (Wollsdorf), Rabnitzbach (Gleisdorf), Abflusskennwerte von Grubersbergbach bis Ende APFSR in [m³/s]: HQ30 von 150 bis 170 HQ100 von 180 bis 208 HQ300 von 216 bis 245 Topografie: Starkes Gefälle bis Gleisdorf, danach flach und daraus resultierende Mäanderbildung. Raab, Datenquelle: ABU Raab (2008), Pieler ZT GmbH Raab, Datenquelle: ABU Raab (2008), Pieler ZT GmbH --- Seite 3 von

6 3. ABSTIMMUNG DER MASSNAHMENPLANUNG Die Erstellung der HWRMP in der Steiermark erfolgte federführend durch die Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Zwischen der Abteilung 14 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und der WLV Sektion Steiermark wurde die Vereinbarung getroffen die Bearbeitung wie folgt durchzuführen: Bearbeitung durch die WLV: Risikogebiete mit Gewässern ausschließlich in der Kompetenz der WLV Bearbeitung durch die BWV: Kombinierte Risikogebiete (BWV/WLV), sowie Risikogebiete mit Gewässern ausschließlich in der Kompetenz der BWV Die durch die BWV bearbeiteten HWRMP wurden auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene koordiniert inkl. Einbeziehung von risikogebietsspezifischen interessierten Stellen. Die Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs wurden in Submaßnahmen unterteilt, um die unterschiedlichen verantwortlichen Stellen gezielt ansprechen zu können. Dazu wurden Checklisten in Form von Excel- Formularen entwickelt, die den aktuellen Stand der Maßnahmen, die Statusentwicklung und die geplanten Vorhaben als Inhalt haben. Die Unterteilung nach örtlichen Bezügen (EZG, Gewässer, etc.) ermöglicht eine detaillierte Aufnahme der Informationen. Die Informationen in den Checklisten wurden zusammengeführt und entsprechend in die Maßnahmenplanung übertragen. Die Bearbeitung sowie die Projektkoordination erfolgten durch externe Auftragnehmer. LANDESEBENE Auf Landesebene wurden folgende Stellen eingebunden: : Informationsveranstaltung auf Landesebene - Fachdienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung A10 Land- und Forstwirtschaft A13 Umwelt und Raumordnung A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit A15 Energie und Wohnbau A16 Verkehr und Landeshochbau Baubezirksleitungen Oststeiermark, Südoststeiermark, Südweststeiermark, Obersteiermark Ost, Obersteiermark West, Steirischer Zentralraum, Liezen LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung, Referat Katastrophenschutz - Militärkommando Steiermark - Österreichischer Berufsfeuerwehrverband - Bereichsfeuerwehrverband - WLV Sektion Steiermark - Vertreter Bezirkshauptmannschaften - ZAMG Besprechungen Befüllung Checklisten mit Fachabteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung : Besprechung M21: A10, A : Besprechung M14, M15, M16: A : Besprechung M11, M20, M22: A13, A15, A : Besprechung M01, M02, M04: A7, A13, A : Besprechung M18, M19: LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung : Besprechung M17: A14 Endabstimmung : Expertenworkshop mit Fachdienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit A15 Energie und Wohnbau A10 Land- und Forstwirtschaft --- Seite 4 von

7 LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung, Referat Katastrophenschutz RISIKOGEBIETSEBENE Für das Risikogebiet Nr wurde eine Informationsveranstaltung abgehalten. Im Rahmen der Veranstaltung wurden den Gemeinden das Projekt und die weitere Vorgangsweise vorgestellt und im Anschluß die Checklisten gemeinsam befüllt. Das Büro Ingenos.Gobiet.ZT unterstütze die Gemeinden beim Befüllen der Checklisten um drohende "Definitionsfehler" und Mißverständnisse zu vermeiden. Auf Grund des Detaillierungsgrades der Checklisten war es nicht möglich, alle Fragen auf ein Mal zu beantworten. Daher wurde in weiterer Folge Kontakt zur BBL, BH, Land Stmk., WLV, Feuerwehren, Katastrophenschutzbeauftragten, Firmen, Kraftwerksbetreibern, Raumplanern...aufgenommen. Als die Checklisten nahezu vollständig befüllt waren, wurde ein Entwurf der Maßnahmenplanung erstellt und in einem regionalen Workshop, zu dem sämtliche Beteiligte eingeladen waren, vorgestellt. Die Beteiligten hatten die Möglichkeit im Rahmen des Workshops eine Stellungnahme abzugeben, die wenn es möglich war, nach einer Prüfung durch die Bearbeiter, in die Maßnahmenplanung aufgenommen wurde. 3.1 KOORDINIERUNG MIT ÖKOLOGISCHEN ZIELSETZUNGEN Im Zuge der Umsetzung technischer Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Übereinstimmung mit den Umweltzielen der WRRL (NGP) durch das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung geprüft. Im Wasserrechtsverfahren werden entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Wo es möglich ist, werden mit den Hochwasserschutzmaßnahmen auch morphologische Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit als Beitrag zur Zielzustandserreichung gemäß WRRL mit umgesetzt. 3.2 BEITRAG ZUR KLIMAWANDELANPASSUNG Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat seit 2012 eine umfassende Studie zum Thema Klimaszenarien für die Steiermark bis 2050, erstellt durch das Wegener Center der Universität Graz, vorliegen. Diese Studie gibt Auskunft über mögliche Klimaänderungssignale (Änderungen zwischen den Perioden und ) für jeden Bezirk, jedes Monat und für wesentliche Klimaindikatoren wie z.b. Temperatur und Niederschlag und ist damit auch Ausgangspunkt für die Entwicklung einer eigenen Landesstrategie zur Klimawandelanpassung. Seit Herbst 2013 werden nun im Rahmen eines Beteiligungsprozesses mögliche Maßnahmen für 15 Aktionsfelder wie z.b. Raumplanung, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft oder Energie diskutiert und entwickelt. Bis Frühjahr 2015 soll eine Klimawandelanpassungsstrategie Steiermark 2050 zur Beschlussfassung der Steiermärkischen Landesregierung und dem Landtag vorgelegt werden. Um die Verankerung der Strategie in Folge sicherzustellen, ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern in Vorbereitung, im Rahmen des EU- Förderprogramms LIFE, ein entsprechendes Projekt einzureichen. Das Thema Hochwasser spielt dabei in allen Aktivitätsbereichen eine wesentliche Rolle und soll insbesondere auf der lokalen Ebene noch stärker verankert werden. 3.3 ZUSAMMENARBEIT UND INFORMATION LANDESEBENE Die interessierte Öffentlichkeit wurde über die Zeitschrift Wasserland Steiermark über die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie informiert. Die Einbindung erfolgte in regionalen Workshops und regionalen Informationsveranstaltungen. Informationen zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in der Steiermark erfolgten im Rahmen diverser Veranstaltungen (z.b. ZT-Forum). --- Seite 5 von

8 RISIKOGEBIETSEBENE Für das Risikogebiet Nr wurde eine Informationsveranstaltung abgehalten. Im Rahmen der Veranstaltung wurden den Gemeinden das Projekt und die weitere Vorgangsweise vorgestellt und im Anschluß die Checklisten gemeinsam befüllt. Das Büro Ingenos.Gobiet.ZT unterstütze die Gemeinden beim Befüllen der Checklisten um drohende "Definitionsfehler" und Mißverständnisse zu vermeiden. Auf Grund des Detaillierungsgrades der Checklisten war es nicht möglich, alle Fragen auf ein Mal zu beantworten. Daher wurde in weiterer Folge Kontakt zur BBL, BH, Land Stmk., WLV, Feuerwehren, Katastrophenschutzbeauftragten, Firmen, Kraftwerksbetreibern, Raumplanern...aufgenommen. Als die Checklisten nahezu vollständig befüllt waren, wurde ein Entwurf der Maßnahmenplanung erstellt und in einem regionalen Workshop, zu dem sämtliche Beteiligte eingeladen waren, vorgestellt. Die Beteiligten hatten die Möglichkeit im Rahmen des Workshops eine Stellungnahme abzugeben, die wenn es möglich war, nach einer Prüfung durch die Bearbeiter, in die Maßnahmenplanung aufgenommen wurde. --- Seite 6 von

9 4. ERGEBNIS DER MASSNAHMENPLANUNG Das Ergebnis der Maßnahmenplanung ist eine Zusammenfassung der Maßnahmentypen (linke Spalte) und deren Rangfolge (rechte Spalte, 1, 2, 3, -, nicht vorgesehen), die auf die Erreichung der angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements abzielen. Rangfolge (1) bedeutet, dass die Planung bzw. Umsetzung des Maßnahmentypen höchste Priorität hat; (-) bedeutet, dass dem Maßnahmentypen keine Rangfolge zugewiesen wurde, (nicht vorgesehen) bedeutet, dass der Maßnahmentyp im aktuellen Planungszyklus nicht vorgesehen ist. Detailinformationen zu den einzelnen Maßnahmentypen finden sich sowohl weiter unten (für Maßnahmentypen, die im gegenständlichen Risikogebiet ausgewählt wurden), als auch im Hintergrunddokument "Maßnahmenkatalog" auf Maßnahmentyp Rangfolge M01 Gefahrenzonenplanungen erstellen/aktualisieren 2 M02 Gefahrenzonenplanungen berücksichtigen 2 M03 Einzugsgebietsbezogene Konzepte und Planungen zur Verbesserung des Wasser- u. Feststoffhaushaltes erstellen M04 Örtliche und überörtliche Planungen erstellen und berücksichtigen M05 Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Erhaltung von Schutzmaßnahmen schaffen M06 Flächen im Einzugsgebiet retentionswirksam bewirtschaften 2 M07 Überfluteungsgebiete und Ablagerungsgebiete wiederherstellen M08a Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten: Hochwasser- und Feststoffrückhalteanlagen M08b Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten: lineare Schutzmaßnahmen M08c Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten: sonstige Maßnahmen M09 Objektschutzmaßnahmen umsetzen und adaptieren 1 M10 Absiedlung und Rückwidmung prüfen und durchführen 3 M11 Gewässeraufsicht durchführen und verbessern 2 M12 Hochwasserschutzanlagen instand halten, betreiben und verbessern, Gewässerpflege durchführen Seite 7 von

10 Maßnahmentyp M13a Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Wasserkraftanlagen M13b Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Gewerbe- und Industriebetriebe M14 Informationen über Hochwassergefahren und das Hochwasserrisiko aufbereiten und für die Öffentlichkeit in geeigneter Weise bereit stellen M15 Beteiligung zu Themen der Hochwassergefahren und des Hochwasserrisikos fördern M16 Bildungsaktivitäten zu Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko setzen M17 Monitoringsysteme, Prognosemodelle und Warnsysteme schaffen und betreiben Rangfolge 2 nicht vorgesehen M18 HW Katastrophenschutzpläne für die Bewältigung erstellen 1 M19 Voraussetzungen zur Umsetzung der HW- Katastrophenschutzpläne sicherstellen M20 Sofortmaßnahmen und Instandsetzung an Gewässern und Schutzbauten unmittelbar nach dem Ereignis durchführen M21 Hochwasserschäden an Bauwerken und Infrastruktur beurteilen, beseitigen und Schadensregulierung sicher stellen M22 Ereignis und Schadensdokumentation durchführen sowie Ereignisse analysieren 2 im Ereignisfall durchzuführen im Ereignisfall durchzuführen im Ereignisfall durchzuführen --- Seite 8 von

11 5. DETAILINFORMATIONEN ZU DEN VORGESEHENEN MASSNAHMEN IM RISIKOGEBIET Sollte sich unter "Zusatzinformationen" zum aktuellen Status eine Punktationsliste befinden, dann ist die Punktation der Übersichtlichkeit halber auf folgende Themenfelder bezogen: Angabe, ob und welche konkreten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden / werden oder sich in konkreter Planung befinden Kurzbeschreibung zur erwarteten räumlichen Wirkung der Maßnahme Angabe zu Zuständigkeiten ergänzend zum Maßnahmenkatalog Kurzbeschreibung, auf welches Schutzgut die Maßnahme insbesondere wirken soll Angabe, ob zur Bewertung der Maßnahme eine Kosten-Nutzung Untersuchung durchgeführt wurde Angabe, ob Synergien mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) bei der Umsetzung der Maßnahme erwartet werden Allgemeine Zusatzinformationen Hyperlink zu weiteren Informationen --- Seite 9 von

12 HANDLUNGSFELD: Vorsorge --- Seite 10 von

13 M01 GEFAHRENZONENPLANUNGEN ERSTELLEN/AKTUALISIEREN Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung, des Abflusses, der Retention und des Feststoffhaushaltes untersucht und Gefährdungsszenarien gebildet (Abflussuntersuchung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbereiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die für einen schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen (Hinweisbereiche) für Schutzmaßnahmen und Restrisikogebiete (Überlastfall und Versagensfall) werden dargestellt. Aktueller Status in Planung bzw. Planung begonnen 1. GEFAHRENZONENPLANUNGEN DER BWV ERSTELLEN UND AKTUALISIEREN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Zurzeit liegen 2D-Abflussuntersuchungen für alle Risikogebiete vor und ein Leitfaden/Handlungsanweisungen Gefahrenzonenplanung der BWV. ANMERKUNG: Es gab zwei Pilotprojekte zu diesem Thema, eines in Liezen (Pyrnbach) und das andere im Mürztal (Veitscherbach). Das Land Stmk. plant für Gewässer die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, die Erstellung der Gefahrenzonenpläne. Mit der Planung der GZP soll im kurzfristigen Zyklus begonnen werden. Diese sollen im mittelfristigen Planungszyklus fertiggestellt werden. GEFAHRENZONENPLANUNGEN DER WLV ERSTELLEN UND AKTUALISIEREN Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung Ost (Bruck an der Mur) Gefahrenzonenpläne sind für wildbachgefährdete Bereiche gemäß Forstgesetz 1975, 8 und 11 und der Verordnung über die Gefahrenzonenpläne (BGBl. Nr. 436/1976) zu erstellen und im Falle der Änderung der Grundlagen oder ihrer Bewertung an die geänderten Verhältnisse anzupassen. Diesem gesetzlichen Auftrag wurde im ggstl. APSFR in den 2 Gemeinden mit einem Wildbach nachgekommen (GZP Radmannsdorfbach , GZP Naas 2001). Der GZP ist damit erstellt und aktuell gehalten (Revision)! Die Revision der GZP soll im gegenständlichen APSFR kurzfristigen bis mittelfristigen Zyklus erfolgen. 2. Das alleinige Erstellen und Aktualisieren der Gefahrenzonenplanungen hat keinerlei Auswirkung weder auf das APSFR noch auf das Einzugsgebiet. Die Planungen müssen befolgt werden damit eine Wirkung sichtbar wird. Allerdings trägt das Vorliegen von Gefahrenzonenplanungen sicher zur Verdeutlichung der Gefahrenbereiche bei und führt somit zur Sensibilisierung im betroffenen APSFR und so zur Vermeidung und zur Reduktion zukünftiger Schäden Im Zuge des Workshops für das ggstl. APSFR äußerten die Beteiligten sehr deutlich den Wunsch auch den Rabnitzbach als Risikogebiet auszuweisen, da ihrer Meinung nach dort ein sehr hohes Gefahrenpotenzial vorhanden ist. Hier kommt es in dem Bereich vor Gleisdorf, wo der Kötschmanngrabenbach, der --- Seite 11 von

14 Rabnitzbach und der Laßnitzbach zusammentreffen, zu großen Überflutungen Vorgesehene Statusentwicklung in Planung bzw. Planung begonnen Planung abgeschlossen Planung abgeschlossen bis 2021 bis 2027 nach 2027 Periodische Aktualisierung des GZP Mögliche Unsicherheiten: Abhängig von der Personalentwicklung Budgetplanung --- Seite 12 von

15 M02 GEFAHRENZONENPLANUNGEN BERÜCKSICHTIGEN Die Gefahrenzonenplanungen (Fachgutachten betreffend insbesondere Gefahrenzonen, Funktionsbereiche, Ausweisung der Zonen mit einer Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit, Hinweisbereiche) werden für Vorgaben und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung sowie Widmungen der örtlichen Raumordnung als Grundlage berücksichtigt. Gefahrenzonenplanungen bilden die Grundlage für Regionalprogramme nach dem Wasserrechtsgesetz und Grundsatzplanungen der Verkehrsinfrastruktur. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DER ÜBERORTLICHEN RAUMPLANUNG Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung und A7 Landes- und Gemeindeentwicklung Derzeit liegen noch keine GZP der BWV vor. Die Erstellung der GZP ist für den mittelfristigen Planungszyklus vorgesehen, daher ist eine Berücksichtigung auch erst mittelfristig möglich. Die Überarbeitung des SAPRO zur hochwassersicheren Entwicklung von Siedlungsgebieten ist geplant. BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DEN WASSERWIRTSCHAFTLICHEN REGIONALPROGRAMMEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung Zurzeit werden die Gefahrenzonenplanungen nicht berücksichtigt da diese noch nicht vorliegen. Für den 1. Planungszyklus ist die Erstellung von GZP für alle APSFR vorgesehen. Es gibt die Regelung der Berücksichtigung von GZP im Zuge der Überarbeitung des Sachprogrammes zur hochwassersicheren Entwicklung von Siedlungsräumen ab Herbst 2013, gemeinsam mit A13 Novellierung des Sachprogrammes zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume. BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DEN WASSERWIRTSCHAFTLICHEN REGIONALPROGRAMMEN Zuständigkeitsbereich: WLV Gebietsbauleitung Ost (Bruck an der ) Gemäß GZP-Verordnung 1, Abs. 2 sind Gefahrenzonenpläne nach Maßgabe der den Dienststellen gebotenen Möglichkeiten so zu erstellen, dass sie als Grundlage für Planungen auf den Gebieten der Raumplanung, des Bauwesens und des Sicherheitswesens - bei Planungen auf letzterem Gebiet, soweit es sich um solche im Zusammenhang mit Evakuierungen, Verkehrsbeschränkungen oder um sonstige, der Sicherung vor Wildbach- und Lawinengefahren dienende Maßnahmen handelt - geeignet sind. Im Bundesland Steiermark werden die Gefahrenzonen, Vorbehalts- und Hinweisbereiche nach den Gefahrenzonenpläne gemäß den forstrechtlichen Bestimmungen ersichtlich gemacht ( 26 Abs. 7 Stmk. ROG 2010). Die Kernleistung Sachverständigentätigkeit der WLV hat als wesentliche Grundlage den Gefahrenzonenplan, sodass die Berücksichtigung des GZP in der örtlichen und überörtlichen Raumordnung oder ev. Regionalprogrammen daher gewährleistet ist. BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG UND IN DEN BAUVERFAHREN --- Seite 13 von

16 Zuständigkeitsbereich: Gemeinden * Die Gemeinden planen die Berücksichtigung der Gefahrenzonenplanungen (z.b. Aufnahme der HQ300 Anschlaglinie --> Hochwassersicheres Bauen) in örtlichen Entwicklungskonzepten und in Flächenwidmungsplänen bzw. Teilbebauungsplänen. * Dort wo eine Gemeindefusionierung geplant ist, ist eine Zusammenfügung der örtlichen Entwicklungskonzepte und der Flächenwidmungspläne vorgesehen. * In zwei Gemeinden findet gerade eine Revision des ÖEK und Fläwis statt. In einer Gemeinde wird dies 2016 / 2017 erfolgen. Die anderen sieben Gemeinden haben aktuelle Pläne (der Älteste aus 2010) und eine Erneuerung erfolgt im 10-Jahres Zyklus. Vier Gemeinden werden Anpassungen und Aktualisierungen vornehmen wenn sie 2015 fusionieren. 2. Da die Gefahrenzonenplanungen die Grundlage für Regionalprogramme darstellen ist eine Wirkung der Maßnahme auf Einzugsgebietsebene zu erwarten. Die Wirkung der Maßnahmen hat keinen Einfluss auf das Abflussverhalten sie trägt nur zur Vermeidung von Schäden bei Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Derzeit liegen noch keine Gefahrenzonenplanungen der BWV vor, der Revisionszeitraum für überörtliche Raumplanungen ist mittelfristig und kann deshalb erst mittelfristig berücksichtigt werden. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 14 von

17 M03 EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE UND PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- U. FESTSTOFFHAUSHALTES ERSTELLEN Es werden Managementkonzepte für übergeordnete Planungsgebiete beziehungsweise Einzugsgebiete zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes erstellt und im Rahmen der Gefahrenzonen- und Maßnahmenplanung berücksichtigt. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- UND FESTSTOFFHAUSHALTES FÜR GEWÄSSER DER BWV ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Akteuller Status: Einzugsgebietsbezogenen Konzepten und Planungen zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes liegen vor: - Einzugsgebietsbezogene Ausweisung und Freihaltung von Abfluss- und Retentionsbereichen: ABU I 2006 Raab Weiz, ABU III 2010 Weizbach, Erstellungsjahr: 2008, 2013, PIELER ZT GmbH, DEPISCH ZT GmbH Konkrete Planung: - Andere: Generelles Projekt: WEIZBACH, Erstellungsjahr: 2016, geplant EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- UND FESTSTOFFHAUSHALTES FÜR GEWÄSSER DER WLV ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung Ost (Bruck an der Mur) Einzugsgebietsbezogene Ausweisung und Freihaltung von Abfluss- und Retentionsräumen sind in den Gefahrenzonenplänen der zwei Gemeinden mit Wildbächen enthalten. Derzeit besteht kein Bedarf an Maßnahmen für den Radmannsdorfbach, weil das Risiko als sehr gering eingeschätzt wird. Im Bereich des Weizbaches ist die Umsetzung der Maßnahmen noch nicht vollständig erfolgt, da es der WLV an personellen und finanziellen Mitteln fehlt. ANMERKUNG: Die Managementkonzepte haben auf die Gefahrenzonenplanung keinen Einfluss und werden entsprechend nicht berücksichtigt die Grundlage für die GZP Erstellung ist das Forstgesetz und dessen Verordnungen. Deshalb gibt es bei der WLV auch keine HQ30, HQ100 oder HQ300 Ausweisung. Der Gefahrenzonenplan wird geändert, wenn sich Rahmenbedingungen (Verbauungen, Hochwässer usw.) ändern. Auf die Maßnahmenplanung bzw. auf die Prioritätenreihung haben die Managementkonzepte durchaus einen Einfluss. 2. Es lässt sich bereits dem Titel der M03 entnehmen, dass hierbei eine Wirkung der Maßnahme auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten ist Seite 15 von

18 Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Derzeit besteht kein Bedarf an weiteren Maßnahmen, weil das Risiko am Radmannsdorfbach ist als sehr gering einzuschätzen. Teilweise Umsetzung am Weizbach, da es der WLV an Mitteln im Bereich Finanzen und Personal mangelt. Mögliche Unsicherheiten: Einsprüche von Grundanrainern Keine ausreichenden finanziellen Mittel der WLV, Budget / Jahresbauprogramm Schutzwasserwirtschaft der BWV --- Seite 16 von

19 M04 ÖRTLICHE UND ÜBERÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN Auf Basis der Raumordnungsziele und Raumordnungsgrundsätze werden örtliche und überörtliche Planungen für die Raumnutzung erstellt. In Risikogebieten werden Nutzungsänderungen, -anpassungen bzw. -beschränkungen vorgesehen. Die Hochwassergefährdung in Restrisikogebieten (Gebiete mit vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen mit Gefährdung im Versagens- oder Überlastfall) soll durch Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen und Bestandsanpassungen berücksichtigt werden. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. ÜBERORTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung und A7 Landes- und Gemeindeentwicklung Beim Land Stmk. liegen folgende Arten von örtlicher Raumplanung vor: * Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über ein Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume 2005 * Regionale Entwicklungsprogramme erste Generation, flächendeckend für die gesamte Steiermark und zweite Generation, alle bis auf Bezirk Feldbach (derzeit aktuell) * Verordnung Landesentwicklungsprogramm 2009 * Regionale Entwicklungsprogramme befinden sich derzeit in Ausarbeitung der dritten Generation (derzeit vorliegend 1. bzw. 2 Generation - mit regionaler Einschränkung - Feldbach) Eine Homogenisierung der Revisionszeiträume ist mittelfristig geplant. ÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden In den Gemeinden liegen folgende Arten von örtlicher Raumplanung vor: * Teilbebauungspläne, * Flächenwidmungspläne, * Örtliches Entwicklungskonzept, In roten Zonen des Gefahrenzonenplans gilt das Umwidmungsverbot an das sich die Gemeinden auch halten. Die Neuwidmung in Restrisikogebieten wird in den Gemeinden des gegenständlichen APSFR unterschiedlich gehandhabt. Manche Gemeinden entscheiden im Einzelfall, die meisten jedoch nehmen auf diesen Bereich keine Rücksicht, da er weder in ihrem Fläwi noch ihrem ÖEK ausgewiesen ist. Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen in Restrisikogebieten werden im Bauverfahren unter der Beiziehung von Sachverständigen im HQ30 und HQ100 (erfordern Auflagen) Abflussbereich vorgeschrieben. * Eine Berücksichtigung der HQ 300 Anschlaglinien (Hinweisbereich, hochwassersicheres Bauen) im ÖEK, im Fläwi. und in den Teilbebauungsplänen (Hinweisbereiche, hochwasserangepasstes Bauen) * In die alle Bebauungspläne soll aufgenommen werden, dass Oberflächenwässer zurückgehalten und verzögert werden und gegeben falls Versickerungsanlagen errichtet werden müssen. 2. Es ist zu erwarten, dass die Maßnahme 04 sowohl auf einzugsgebietsbezogener (überregionale Programme) --- Seite 17 von

20 wie auch auf APSFR-Ebene (örtliche Planung) wirkt Im Rahmen des Workshops appellierten die Raumplaner an die Gemeinden, dass diese die Ratschläge der Raumplaner berücksichtigen sollen und nicht um jeden Preis Bauland ausweisen. Hier wurde von den Raumplanern die Erfahrung gemacht, dass die Gemeinden, wenn sie zuvor intensiv informiert wurden die Präventivmaßnahmen annehmen. Zuletzt obliegt die Entscheidung jedoch den Gemeinden ob und wie genau sie die Ratschläge der Raumplaner annehmen. Für die Rückwidmung von bereits ausgewiesenem Bauland ist eine klare gesetzliche Regelung gewünscht. Wegen der drohenden Entschädigungszahlungen halten sich die Gemeinden derzeit mit der Umwidmung zurück (siehe St. ROG 32 und 34). Zurzeit gilt für die Rückwidmung von unbebautem Bauland: Wenn der Aufwand für die HW-Freistellung größer ist als der Nutzen, sprich wenn es unwirtschaftlich wird, ist eine Rückwidmung durchzuführen. Vor der Rückwidmung muss jedoch eine Prüfung durch eine fachkundige Person erfolgen (Gutachten). Oft folgt einem Gutachten ein Gegengutachten und verzögert den Prozess. Streitigkeiten sind vorprogrammiert, daher halten sich die Gemeinden bei dieser Vorgangsweise zurück. Aktuelles Beispiel aus der Praxis wie die Gemeinden Bauland rückwidmen können ohne mit einer drohenden Entschädigungszahlung konfrontiert zu werden: Das Sachprogramm Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume wird als Teil des Flächenwidmungsplans in diesen aufgenommen. Sämtliche Flächen die im Hochwasserabflussbereich liegen und derzeit als Bauland ausgewiesen sind müssen nachweisen, dass sie sich wirtschaftlich vor HW schützen können. Erfolgt dieser Nachweis nicht so geht das Bauland automatisch z.b. nach 10 Jahren in Freiland über. Für diese Vorgangsweise ist eine intensive Betreuung der Gemeinden durch die Raumplaner erforderlich (Einzelgespräche mit den Grundeigentümern bei Rückwidmung sind notwendig). Momentan holen uns einerseits die Fehler der Vergangenheit ein (Siedlungsgebiete liegen im HW- Abflussbereich alte Genehmigungen) und andererseits sind die Niederschlagsereignisse stärker geworden. Die Nachjustierung der gesetzlichen Lage unter direktem Kontakt zu Juristen und Wasserbausachverständigen ist erforderlich. ANMERKUNG: HQ300 hat baurechtlich keine Relevanz 8. - Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Bei fusionierenden Gemeinden gibt es keine kurzfristige Umsetzung. Bebauungspläne werden regelmäßig aktualiesiert. Fläwi und ÖEK alle 10 Jahre. Mögliche Unsicherheiten: Daten von WLV (Weizbach neu nach HWS-Maßnahmen) fehlen derzeit noch. --- Seite 18 von

21 --- Seite 19 von

22 M05 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG UND ERHALTUNG VON SCHUTZMASSNAHMEN SCHAFFEN Zur Unterstützung bevorstehender Maßnahmenrealisierungen sowie zur Erhaltung von Schutzmaßnahmen werden organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Wobei der Ausgleich hochwasserbezogener Nutzungen (bzw. Nutzen) und Belastungen zwischen Oberlieger und Unterlieger im Rahmen von Wasserverbänden und Wassergenossenschaften angestrebt wird Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG UND ERHALTUNG VON SCHUTZMASSNAHMEN SCHAFFEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Im gegenständlichen APSFR gibt es für die Raab die Wassergenossenschaft (HW) Hofstätten und die Wassergenossenschaft (HW) Wünschendorf Pirching. In den anderen Gemeinden an der Raab und am Weizbach gibt es weder Wasserverbände (HW) noch Wassergenossenschaften (HW). Für den Weizbach ist ein Wasserverband von Naas bis St. Ruprecht unter der Führung der Gemeinde Weiz angedacht. Es wurde bereits eine Absichtserklärung unterschrieben. ANMERKUNG: In den Verband sollen auch die Kraftwerksbetreiber aufgenommen werden um die Kommunikation unter den Betreibern bzw. mit weiteren Beteiligten und Betroffenen zu verbessern. Dort haben sie die Möglichkeit an der Lösung des Problems selbst mitzuarbeiten und ihre eigenen Vorschläge, die sie dann erfahrungsgemäß eher annehmen, zu machen. Das Ziel ist gemeinsame Lösungen zu finden die für alle umsetzbar sind. Für eine weitere Ausführung und eine Zusammenfassung der im APFSR vorhanden Wehranlagen siehe Maßnahme 13a. 2. Die Wirkung der Maßnahme 05 erstreckt sich auf die einzugsgebietsbezogene Ebene, da sich ein Hochwasserschutzverband auch über die Grenzen des APSFR-Gebietes erstrecken kann bzw. sein Wirken positiven Einfluss auf die Unterlieger außerhalb des APSFR haben kann. 3. Lt. Maßnahmenkatalog sind die zuständigen Stellen für die Umsetzung dieser Maßnahme LH-WR (Landeshauptmann - Wasserrecht) und der Gesetzgeber. In den Checklisten wurden jedoch die Wasserrechtsbehörde und die Gemeinde als zuständige Stellen festgelegt Seite 20 von

23 Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Laut vier Gemeinden des APFSR sind keine Verbände in näherer Zukunft notwendig und daher auch nicht angedacht. Bereits vor der Gründung des Wasserverbandes ist eine Gemeinde bemüht Flächen entlang des Weizbaches zu kaufen oder zu pachten um Flächen für zukünftige HW-Schutzmaßnahmen zu schaffen. Mögliche Unsicherheiten: In einer Gemeinde stehen noch Anrainerverhandlungen aus. Durch die Gemeindezusammenlegung kann es passieren dass zu den Gemeinden die zur Zeit als Verbandsmitglieder angedacht sind weitere Gemeinden dazu kommen die vom HW-Verband keinen Nutzen haben (sind z.b. vom HW nicht bedroht). Diese könnten die Umsetzung des Verbandes verzögern oder schlimmstenfalls verhindern Falls es zu Verzögerungen mit Anrainern kommt, ist eventuell kein Fördergeld mehr vorhanden und es muss zugewartet werden. --- Seite 21 von

24 HANDLUNGSFELD: Schutz --- Seite 22 von

25 M06 FLÄCHEN IM EINZUGSGEBIET RETENTIONSWIRKSAM BEWIRTSCHAFTEN Maßnahmen für die Erhaltung, Sicherung und Verbesserung des Wasser- und Feststoffrückhalts in den Einzugsgebieten werden geplant und umgesetzt. Dies sind insbesondere flächenwirtschaftliche Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Flächenversiegelung. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. RÜCKHALT IM EZG BEI BESTEHENDEN RISIKEN VERBESSERN Zuständigkeitsbereich Land Stmk.: A10 Land und Forstwirtschaft, A13 Umwelt und Raumordnung, A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Die M06 ist im Zuständigkeitsbereich der BWV in diesem Planungszyklus nicht vorgesehen, weil RHB in Bau und HWS-Maßnahmen in Planung sind. RÜCKHALT IM EZG BEI BESTEHENDEN RISIKEN VERBESSERN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Die Gemeinden setzen folgende Maßnahmen zur Kompensation von Flächenversiegelung und zur aktiven Erhöhung des Wasserrückhaltes: * In den Bebauungsplänen haben die Gemeinden einschlägige Regelungen --> Leitfaden des Landes Stmk. Oberflächenentwässerung * Die Gewässerrandstreifen (10m vom Gewässer kein Bauland) sind in den Flächenwidmungsplänen aufgenommen. Falls sie dort fehlen werden die Gewässerrandstreifen in den Bebauungsplänen genauer dargestellt. * Die Versickerungsanlagen werden in den Bebauungsplänen vorgeschrieben. Falls sie dort fehlen werden sie projektbezogen in den Bauverfahren geregelt. * In einer Gemeinde ist die Oberflächenentwässerung nach einem Gesamtkonzept geplant. * Die Gemeinden des gegenständlichen APSFR wollen die Kompensation von Flächenversiegelung fortführen indem sie sie im ÖEK, Fläwi, Teilbebauungsplänen und Einzelverfahren berücksichtigen bzw. das stmk. Raumordnungsgesetz, Repro und Sapro anwenden * Eine Gemeinde sucht nach Lösungen um bei bestehenden Objekten eine höhere Retention zu erlangen. * In die alle Bebauungspläne soll aufgenommen werden, dass Oberflächenwässer zurückgehalten und verzögert werden und gegeben falls Versickerungsanlagen errichtet werden müssen. 2. Die Wirkung dieser Maßnahme erstreckt sich auf das APSFR Gebiet Seite 23 von

26 8. - Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Wird im konkreten Fall im Bauverfahren geregelt. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 24 von

27 M07 ÜBERFLUTEUNGSGEBIETE UND ABLAGERUNGSGEBIETE WIEDERHERSTELLEN Abgetrennte Überflutungsgebiete, Altarme, Ablagerungs- und Ausschotterungsflächen werden wieder an das Gewässer angebunden und somit für den Hochwasserfall verfügbar gemacht. Eine Ausweisung potentieller Überflutungs- und Ablagerungsgebiete wird mittels Kartierung und Digitalisierung gewährleistet Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. ÜBERFLUTUNGSGEBIETE UND ABLAGERUNGSGEBIETE IM ZUSÄTNDIGKEITSBEREICH DER BWV WIEDERHERSTELLEN Zuständigkeitsbereich Land Stmk.: A13 Umwelt und Raumordnung, A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Im Zuständigkeitsbereich der BWV ist die Maßnahmen M07 in diesem Planungszyklus nicht vorgesehen, weil RHB in Bau und HWS-Maßnahmen in Planung sind. ÜBERFLUTUNGSGEBIETE UND ABLAGERUNGSGEBIETE IM ZUSÄTNDIGKEITSBEREICH DER WLV WIEDERHERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung Ost (Bruck an der Mur) Im Zuständigkeitsbereich der WLV wurden am Weizbach in den Jahren von 2011 bis 2014 einige kleine Maßnahmen umgesetzt und er so an seinen Ursprungszustand angenähert. In Naas ist die Entfernung einer abflussbehindernden Brücke vorgesehen. 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten. 3. Lt. Maßnahmenkatalog sind die zuständigen Stellen für die Umsetzung dieser Maßnahme Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften, sonstige Interessenten, LH-WW (Landeshauptmann - Wasserwirtschaftliche Planung), BM (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft), LH-Naturschutz und der Konsensträger. In den Checklisten wurden jedoch die WLV, das Land Stmk. A-13 (Umwelt und Raumordnung) und die A14 (Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit) als zuständige Stelle festgelegt Seite 25 von

28 Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: Anrainereinspruch vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach Seite 26 von

29 M08a SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN: HOCHWASSER- UND FESTSTOFFRÜCKHALTEANLAGEN Zur Dämpfung der Hochwasserwelle werden Hochwasserrückhalteanlagen geplant und errichtet. Für den Rückhalt potentiell nachteiliger Feststofffrachten werden Feststoffrückhalteanlagen geplant und errichtet. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. Albersdorf - Prebuch: Es wurde ein natürlicher Rückhalteraum für die Raab mit Überflutungsflächen durch die Reaktivierung eines Altarmes im Zuge des Projektes HWS Raab Gleisdorf, Ludersdorf Wilfersdorf, Albersdorf Prebuch im Jahr 1999 geschaffen. Derzeit sind keine Projekte geplant. Gleisdorf: RHB Gleisdorf, Konsensinhaber Gleisdorf, 1982 RHB Raab, Konsensinhaber Gleisdorf, 1999 RHB Mitterwiesenbach, Konsensinhaber Gleisdorf, 2012 RHB Gleisbach, Konsensinhaber Gleisdorf, Maßnahmen am Greithbach und 2016 am Mittereckbach (Hauptteil in der Gemeinde Nitscha). Ob die Maßnahmen punktuell oder linear erfolgen muss erst in den detaillierten Projekten festgelegt werden. Hofstätten an der Raab: Es sind keine Rückhalteanlagen vorhanden. Im Zuge des generellen Projekts HWS-Rückhaltemaßnahmen Raab ist das RHB Hofstätten in Planung. Krottendorf: Versickerungsbecken Umfahrung B64 Preding Teil 1, 2011 RHB Siedlungsgebiet Krottendorf, 2013 Derzeit sind keine Projekte geplant. Ludersdorf - Wilfersdorf: RHB Raab, Konsensinhaber Gleisdorf, Geplant ist (kurzfristig): RHB Kötschmanngrabenbach (im Nebenschluss) im Oberlauf des Baches RHB Rabnitz (im Nebenschluss) oberhalb des Gewerbegebietes Naas: In der Gemeinde sind keine Rückhalteanlagen vorhanden, es gibt jedoch ein Rückhaltebecken am Oberlauf des Weizbaches in der Gem. St. Kathrein am Off. mit positiven Auswirkungen für Naas. Es wird ein RHB für den Weizbach im Bereich Weitzer Parkett für die Gem. Weiz diskutiert. St. Ruprecht a. d. Raab: Es sind keine Rückhalteanlagen vorhanden. Es ist ein RHB oberhalb von St. Ruprecht für den Weizbach geplant. Als möglicher Standort wurde der Bereich beim Flugfeld angedacht. --- Seite 27 von

30 Unterfladnitz: Es sind keine Rückhalteanlagen vorhanden. Bildungen eines Wasserverbandes (siehe M05) und die Umsetzung von HWS-Maßnahmen im Verband. Weiz: Ausschotterungsbecken Radmannsdorfbach RHB für den Weizbach im Bereich Weitzer Parkett (Gem. Naas) für die Gem. Weiz wird diskutiert, da in Weiz kein Platz mehr für ein Rückhaltebecken vorhanden ist. Labuch: RHB Labuchbach, Konsensinhaber Labuch, 2009 Derzeit sind keine Projekte geplant. ANMERKUNG: Siehe Maßnahmenkonzept ABU Raab KM bis KM Erstellungsjahr 2008, Pieler ZT GmbH Siehe Maßnahmenkonzept ABU Weizbach KM bis KM Erstellungsjahr 2012, Team Depisch Consult ZT GmbH 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung k.a. teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Mögliche Unsicherheiten: Standortrisiko Teilweise sehr großer Aufwand, deshalb Bundes und Landesmittel erforderlich. --- Seite 28 von

31 M08b SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN: LINEARE SCHUTZMASSNAHMEN Zur Erhöhung der Abfluss- und Feststofftransportkapazität im Siedlungsgebiet werden lineare Schutzmaßnahmen errichtet. Es werden Maßnahmen für eine möglichst rasche Hochwasserabfuhr in Restrisikogebieten ergriffen, um die Schadwirkung im Überlastfall und Versagensfall möglichst gering zu halten. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. Albersdorf - Prebuch: Im Zuge des Projektes HWS Raab Gleisdorf, Ludersdorf Wilfersdorf, Albersdorf Prebuch im Jahr 1999 wurden an der Raab Dämme errichtet und Profilaufweitungen durchgeführt. Die Landesbahnen planen einen Ausbau der Strecke vom Gewerbegebiet (Damm der Trasse dient bereits als HW-Schutz) bis zur bestehenden Verbindung Gleisdorf Weiz bei der Gemeindegrenze zur Wollsdorf. Gleisdorf: Beim Projekt HWS Raab, Konsensinhaber Gleisdorf, 1999 wurden Dämme und HWS-Mauern errichtet, sowie Profilaufweitungen vorgenommen. Im Zuge des HWS Mitterwiesenbach, Konsensinhaber Gleisdorf, 2012 wurden Dämme gebaut und es kam zu Profilaufweitungen. Für den HWS Gleisbach, Konsensinhaber Gleisdorf, 2014 wird ein mobiler HWS verwendet. Außerdem kam es zu Profilaufweitungen. Beim HWS Stadt Gleisdorf und Umgebung, ca wurde eine Renaturierung des Greithbaches und Mitterwiesenbaches durchgeführt Maßnahmen am Greithbach und 2016 am Mittereckbach (Hauptteil in der Gemeinde Nitscha). Ob die Maßnahmen punktuell oder linear erfolgen muss erst in den detaillierten Projekten festgelegt werden. Hofstätten an der Raab: Es wurden am Mittereckbach 2010 Profilaufweitungen durchgeführt, bzw. dieser im Frühjahr 2014 erneut ausgebaggert. Im Jahr 1971 wurde am Mittereckbach ein HWS Projekt umgesetzt. HWS für die Gemeinde Hofstätten ist bereits in Planung. Krottendorf: Beim HWS Weizbach 1992 wurden Dämme errichtet. Für den Weizbach Ausbau 2004 wurden Profile aufgeweitet. WR Bewilligung wie z.b. die HW Freistellung Sportanlage Preding. Untersuchungen für HWS-Maßnahmen am Weizbach laufen und können als Ergebnis weitere lineare Maßnahmen ergeben. Ludersdorf - Wilfersdorf: Bein HWS Raab, Konsensinhaber Gleisdorf, wurden Dämme errichtet hat die Gemeinde Anlandungen aus dem Rabnitzbach entfernt. Falls notwendig sind ergänzende lineare Maßnahmen zum RHB Kötschmanngrabenbach und RHB Rabnitz geplant. --- Seite 29 von

32 Naas: Es wurden für den HWS Weizbach 2013 zwei Brücken neu gebaut um Engstellen zu entfernen, Profilaufweitungen vorgenommen und Steinschlichtungen zur Uferbefestigung verbaut. Der zweite Bauabschnitt des HWS Weizbach im Zuständigkeitsbereich der WLV. Dies sind hauptsächlich Profilaufweitungen. St. Ruprecht a. d. Raab: Errichtung von Dämmen im Parkbereich für die Raab ca HWS St. Ruprecht (Raab) flussab der Weizbachmündung 1920 und flussauf Wenn das RHB gebaut wird sind nur noch punktuelle lineare Nachbesserungen am Weizbach und in der Raab notwendig. Unterfladnitz: Im Zuge des HWS Unterfladnitz (Weizbach), Konsensinhaber Unterfladnitz, 1987 wurden Dämme errichtet und Profilaufweitungen vorgenommen. Im Büro Depisch laufen die Planungen für ein HWS Projekt. Weiz: Im Zuge der folgenden Projekte lokale Profilaufweitungen, Entfernung örtlicher Engpässe und Eintiefungen: HWS Weizbach 1989, HWS Weizbach Nord 1991 Linearmaßnahmen am Weizbach (Aufweitungen und Eintiefungen). Labuch: Profilaufweitungen im Unterlauf bei Bau des RHB Labuchbach Linearmaßnahmen im Ortsteil Urscha. ANMERKUNG: Siehe Maßnahmenkonzept ABU Raab KM bis KM Erstellungsjahr 2008, Pieler ZT GmbH Siehe Maßnahmenkonzept ABU Weizbach KM bis KM Erstellungsjahr 2012, Team Depisch Consult ZT GmbH 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Seite 30 von

33 Vorgesehene Statusentwicklung k.a. teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Mögliche Unsicherheiten: Anrainereinsprüche und Standortrisiko Fördergelder und Finanzierung --- Seite 31 von

34 M08c SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN: SONSTIGE MASSNAHMEN Bremsung und Ablenkung von Murgängen, sowie Maßnahmen gegen die Entstehung von murartigen Ereignissen werden geplant und ergriffen. Zur Verminderung von Massenbewegungen an Hängen werden Hangsicherungsmaßnahmen geplant und errichtet. Aktueller Status vollständig umgesetzt 1. In der Gemeinde Hofstätten an der Raab mussten bei Wetzawinkel Hangrutschungen durch Stützungen gesichert werden. Im Moment besteht keine Gefahr durch weitere Rutschungen oder Muren. In der Gemeinde Naas wurden 2008 in der Weizklamm Sicherungsmaßnahmen mit Schutznetzen installiert. In der Klamm besteht eine Gefährdung durch Muren. Es wird diskutiert hier eine größere Geschiebesperre zu errichten. 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung bis 2021 Zur Zeit sind keine Maßnahmen notwendig. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe bis 2027 nach Seite 32 von

35 M09 OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN UMSETZEN UND ADAPTIEREN Objektschutzmaßnahmen werden an Neuanlagen und bestehenden Gebäuden entsprechend der geltenden Rechts- und Techniknormen vorgeschrieben und umgesetzt. Für bestehende Wohn- und Nutzgebäude im Hochwasserabflussbereich werden gefahrenangepasste Nutzungskonzepte erstellt. Besondere Vorkehrungen/Vorschreibungen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe werden getroffen. Potentiell Betroffene treffen entsprechende Eigenvorsorge. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN AN NEUANLAGEN VORSCHREIBEN UND UMSETZEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Im HQ30 Abflussbereich werden Sachverständige beigezogen. Die Gemeinden halten sich an das Stmk. Baugesetz und regeln den Objektschutz an Neuanlagen im Rahmen des Bauverfahrens. Dort werden jeweils im konkreten Fall Auftriebssicherung, Erosionsschutz, Hochwasserangepasste Nutzung und Ausstattung, Mobile Schutzelemente an Fenstern und Türen, wasserdichte Bauweise und andere Auflagen wie z.b. Niveauanhebung, Lichtschächte, etc. vorgeschrieben. In den Gefahrenzonen lt. GZP im Siedlungsgebiet werden laufend Vorschreibungen gemäß GZP für eine sichere Ausgestaltung und Nutzung der Gebäude gegeben (erhöhte Lage der Öffnungen, Eingänge an gefahrabgewandter Seite, Wahl Baumaterialien, Lagerungen, etc.). Die im Zuge von Bauverfahren vorgeschriebenen Objektschutzmaßnahmen werden dann von den Betroffenen umgesetzt. * Objektschutzmaßnahmen sollen zukünftig in Bebauungspläne aufgenommen werden. OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN AN BESTEHENDEN ANLAGEN VORSCHREIBEN UND UMSETZEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Zurzeit fehlt die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Objektschutzmaßnahmen an bestehenden Anlagen. Eine bereits erteilte Genehmigung kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden, deshalb bestehen keine Eingriffsmöglichkeiten. 2. Der Wirkungsbereich der Maßnahme M09 ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten Im Zuge des Workshops brachte die BBL Oststeiermark folgenden Wunsch vor. Die BBL muss die Maßnahmen in einer Wasserrechtsverhandlung immer nur punktuell betrachten. Sie wünschen sich jedoch die Problematik als Ganzheitliches zu betrachten und ihr gesamtes Wissen über das Projektgebiet einbringen zu können. --- Seite 33 von

36 8. - Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach Seite 34 von

37 M10 ABSIEDLUNG UND RÜCKWIDMUNG PRÜFEN UND DURCHFÜHREN Es werden Absiedlungs- und Rückwidmungsmaßnahmen im Rahmen einer Variantenuntersuchung geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Eine freiwillige Absiedlung aufgrund einer besonders exponierten Lage von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden wird angeregt und finanziell unterstützt. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen ANMERKUNG. Es handelt sich hier um geschlossene Siedlungsräume. Eine Absiedlung ist daher nicht möglich. Dort wo es um vereinzelte Absiedlungen geht fehlt den Gemeinden die dafür notwendige finanzielle Ausstattung. 1. ANMERKUNG. Nur in einer Gemeinde des gegenständlichen Risikogebietes fanden Rückwidmungen statt. Alle anderen Gemeinden haben ausgesagt dass die M10 in diesem Planungszyklus nicht vorgesehen ist weil es sich um geschlossene Siedlungsräume handelt, die gesetzliche Grundlage und die finanziellen Mittel fehlen. In der Gemeinde Naas wurden bereits im GZP Naas 2001 der WLV Stmk. Ost Variantenuntersuchungen zur Prüfung von Rückwidmungsmaßnahmen durchgeführt. Im Bereich Klingenstein wurde 2004 Bauland zurückgewidmet. Mit dem neuen GZP Naas 2015 wird es je nach Ergebnis eventuell weitere Rückwidmungen geben. 2. Der Wirkungsbereich der Maßnahme M10 ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach Seite 35 von

38 Mögliche Unsicherheiten: WLV fehlt derzeit aktuelle Gefahrenzonenplanung, Bauabschnitt 2 wird noch umgesetzt. Im Bereich der BWV gibt es keine Gefahrenzonenplanung, bei einer Ausweisung kann es zu Rückwidmungen und daher finanziellem Aufwand kommen. --- Seite 36 von

39 M11 GEWÄSSERAUFSICHT DURCHFÜHREN UND VERBESSERN Der Zustand der Gewässer und der Hochwasserschutzanlagen wird regelmäßig kontrolliert und die Behebung der festgestellten Mängel veranlasst Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Personalbedingt kommt es derzeit zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen. Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.b. bei Hinweise zu Missstand). Eine periodische Umsetzung ist daher derzeit nicht möglich, sondern erst kurzfristig. In 8 Gemeinden sind keine für das APSFR wirksamen Wildbäche vorhanden. 1. GEWÄSSERAUFSICHT DURCHFÜHREN UND VERBESSERN Zuständigkeitsbereich Land Stmk.: A13 Umwelt und Raumordnung, A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit und A16 Verkehr und Landeshochbau - Baubezirksleitungen Zurzeit kommt es personalbedingt zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen an den Gewässern. Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.b. bei Hinweis auf Missstand). Der Gewässeraufsichts-Organisation- und Kontrollplan wird neu erstellt (systematische Vorgehensweise) und ist gerade in Ausarbeitung. WILDBACHBEGEHUNGEN DURCHFÜHREN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Die Wildbachbegehung findet 1-mal jährlich nach der Schneeschmelze statt (österreichisches Forstgesetz, verpflichtende jährliche Wildbachbegehung). Angetroffene Übelstände werden beseitigt.. Nach abgelaufenen Hochwässern bzw. wenn eine Meldung in der Gemeinde eintrifft, dass Missstände vorhanden sind findet eine Begehung statt und eventuelle Missstände werden beseitigt. Fortführung der Wildbachbegehungen und der Schulungen. 2. Die Wirkung der Maßnahme "Gewässeraufsicht durchführen und verbessern" ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten Seite 37 von

40 Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach 2027 Personalbedingt kommt es derzeit zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen. Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.b. bei Hinweisen zu Missstand). Eine periodische Umsetzung ist daher derzeit nicht möglich, sondern erst kurzfristig. Mögliche Unsicherheiten: Personalabhängig Budgetfrage --- Seite 38 von

41 M12 HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN, GEWÄSSERPFLEGE DURCHFÜHREN Hochwasserschutzanlagen und Schutzsysteme werden konsensgemäß instand gehalten, ggf. saniert, verbessert und / oder an den Stand der Technik angepasst. Betriebsvorschriften für Hochwasserschutzanlagen werden erstellt. Die Betriebsweise bestehender Schutzsysteme wird periodisch evaluiert. Die zur Sicherstellung der Hochwasserabfuhrkapazität erforderliche Instandhaltung der Gewässer außerhalb bestehender Hochwasserschutzanlagen (Gewässerpflege) wird durchgeführt. Aktueller Status periodische Umsetzung 1. HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN Zuständigkeitsbereich: Konsensinhaber Folgende Unterlagen zur Instandhaltung und Betrieb von HWS-Anlagen liegen vor: * Für die Rückhaltebecken liegen Beckenbücher vor, in denen der Betrieb und die Instandhaltung geregelt sind * Es werden selbstständige Kontrolltätigkeiten durch Gemeindemitarbeiter durchgeführt sowohl an Linearwie auch an Punktmaßnahmen (=RHB) * In zwei Gemeinden sind die Betriebsvorschriften und Instandhaltungsprogramme für das RHB im Hochwassermelde- und Alarmplan festgehalten. * Die Instandhaltung der bestehenden Anlagen führt die Baubezirksleitung durch (Diese Aufgabe haben die Gemeinden an die BBL ausgelagert). * In einer Gemeinde ist die BBL Konsensinhaber, es ist aber vertraglich geregelt, dass die Aufsicht und Pflege durch die Gemeinde selbst durchgeführt wird. Geplant ist die Fortführung der Maßnahme wie bisher. GEWÄSSERPFLEGE DURCHFÜHREN: Zuständigkeitsbereich: Konsensinhaber Für die Gewässerpflege in der Raab liegen * das Instandhaltungsprogramm Raab GU Erhaltung und * das Instandhaltungsprogramm Raab DL vor. Im Jahr 2014 ist der Bereich von Graz-Umgebung in den Zuständigkeitsbereich von Deutschlandsberg übergegangen. Für die Gewässerpflege am Weizbach liegt * das Instandhaltungsprogramm Weizbach/Weizer Bäche vor. Flussab von Gleisdorf gibt es ein Schutzwasserwirtschaftliches Grundsatzkonzept Raab. Es ist ein Wasserverband von der Gemeinde Naas bis zur Gemeinde St. Ruprecht angedacht. In den Gemeinden gibt es: * Betreuungsdienste der WLV, * Kontrollen nach abgelaufenen Hochwässern, * bedarfsorientierte Instandhaltung (entweder über die BBL oder über die Gemeindemitarbeiter des Bauhofes) * Fortführung der Instandhaltungsprogramme. --- Seite 39 von

42 2. Die Maßnahme 12 wirkt auf der Ebene des APSFR Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach 2027 BBL hält die HWS-Schutzanlagen instand. In manchen Gemeinden sind noch keine HWS-Anlagen vorhanden. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 40 von

43 M13a BETRIEBSVORSCHRIFTEN FÜR HOCHWASSERGEFÄHRDETE ODER HOCHWASSERBEEINFLUSSENDE ANLAGEN ERSTELLEN: WASSERKRAFTANLAGEN Betriebsvorschriften für Wasserkraftanlagen in Überflutungsgebieten werden erstellt und periodisch mit dem Katastrophenschutzplan abgestimmt. Aktueller Status periodische Umsetzung 1. Weil die Aufgabengebiete für diese Maßnahme im Zuständigkeitsbereich der WR-Behörde liegen, ist hier ein Eingriff seitens der Gemeinde nicht möglich. Die Kraftwerksbetreiber entlang des Weizbaches sollen in den geplanten Wasserverband eingegliedert werden. ---> siehe M05 Das KW Glieder an der Raab (Konsensinhaber Martin Glieder) in der Gemeinde Gleisdorf ist ein bewegliches Klappenwehr. Im Hochwasserfall legen sich die Klappen bei entsprechendem Wasserdruck automatisch um. Der Betreiber führt regelmäßige Kontrollen selbst durch. Eine Fischaufstiegshilfe ist bereits geplant und bewilligt. Die Wehranlage Watzlmühle am Weizbach (Konsensinhaber Alois Watzl) in der Gemeinde St. Ruprecht besteht aus einer beweglichen Klappenwehr. Im Hochwasserfall legen sich die Klappen durch den Wasserdruck automatisch um und der Betreiber muss nur das Schütz zum Mühlgang manuell schließen. Er nimmt regelmäßig Kontrollen vor und wird im Störfall auf seinem Handy informiert. Die Wehranlage Strobl Walter am Weizbach in der Gemeinde St. Ruprecht (Konsensinhaber Walter Strobl) ist ein bewegliches Klappenwehr. Bei entsprechendem Wasserdruck im Hochwasserfall legen sich die Klappen automatisch um und die Unterlieger werden von der Öffnung der Anlage informiert. Bis 2015 wird die Anlage komplett saniert und eine Fischaufstiegshilfe errichtet. Die Stauanlage Marktgemeinde St. Ruprecht a. d. Raab (Konsensinhaber Gemeinde St. Ruprecht) für das Flussbad an der Raab ist eine bewegliche Wehranlage mit vier Tafeln. Im Hochwasserfall müssen die 4 Tafeln vom Bademeister oder der Feuerwehr manuell geöffnet werden. Bis 2015 ist der Bau einer Fischaufstiegshilfe geplant. Die Wehranlage Gauster, Ing. Harald an der Raab (Konsensinhaber Ing. Harald Gauster) in der Gemeinde Hofstätten a. d. Raab ist ein bewegliches Klappenwehr. Ausgelöst durch eine elektronische Wasserpegelmessung (abgesichert durch eine mech. Messung) öffnen sich die Klappen im Hochwasserfall automatisch. Regelmäßige Kontrollen werden vom Betreiber selbst durchgeführt. Des Weiteren ist eine Hochwasserentlastungsmulde oberhalb des Kraftwerks errichtet worden. Bis 2015 ist der Bau einer Fischaufstiegshilfe geplant. Das KW Felber an der Raab (Konsensinhaber Peter Felber) in der Gemeinde Gleisdorf ist eine bewegliche Wehranlage. Die Wehrtafeln öffnen sich im Hochwasserfall durch eine elektronische Wasserpegelmessung automatisch. Der Betreiber führt regelmäßige Kontrollen selbst durch. Die Wehranlage Elin-Union AG Weiz am Weizbach in der Gemeinde Weiz (Konsensinhaber Hydro Andritz Weiz) ist nur mehr als Schaukraftwerk für Besucher in Verwendung und besteht aus einem unbeweglichen Betonwehr. Im Hochwasserfall werden keine Maßnahmen getroffen. Die Fladnitzmühle am Weizbach (Konsensinhaber Ing. Alfred Teischinger) in der Gemeinde Unterfladnitz ist eine bewegliche Wehranlage. Im Hochwasserfall wird der Betreiber durch ein Alarmton in seinem Haus informiert, daraufhin zieht er die Fallen der Anlage und informiert die Unterlieger. Der Betreiber führt --- Seite 41 von

44 regelmäßige Kontrollen selbst durch. Die Fladnitzmühle am Weizbach (Konsensinhaber DI Wolfgang Teischinger) in der Gemeinde Unterfladnitz ist eine bewegliche Wehranlage. Die Fallen des Überfallwehrs sind ständig gezogen, die Anlage ist derzeit nicht in Betrieb und somit ist der maximale Querschnitt freigegeben. Im Hochwasserfalle werden daher keine Maßnahmen getroffen. 2. Die beweglichen Wehranlagen haben Einfluss über das APSFR hinaus und sind somit wirksam für das Einzugsgebiet Im Zuge des Workshops stellte sich heraus, dass sich die meisten Betreiber eine bessere Informationspolitik wünschen. Wenn die Kraftwerksbetreiber die Wehrklappen geöffnet haben, sollen sie die flussabwärts liegenden Gemeinden und Kraftwerke darüber informieren. Ein Bsp. wurde zur Verdeutlichung gebracht: Im Bereich Weiz findet ein Gewitter statt --> die Kraftwerke öffnen ihre Wehrklappen. Während dessen merkt man im Raum Gleisdorf nichts von einem Gewitter und ist nicht auf das kommende Wasser vorbereitet. Dieses Problem erzeugt großes Gefahrenpotenzial für die flussabwärtsliegenden Bereiche von Kraftwerken. Daher ist eine Alarmierungskette für die Unterlieger gewünscht. Ein Wasserverband ist, ausgehend von der Stadt Weiz, von der Gemeinde Naas bis zur Gemeinde St. Ruprecht angedacht. Eine Absichtserklärung ist bereits unterschrieben. In den Verband sollen auch die Kraftwerksbetreiber aufgenommen werden um die Kommunikation unter den Betreibern bzw. mit weiteren Beteiligten und Betroffenen zu verbessern. Dort haben sie die Möglichkeit an der Lösung des Problems selbst mitzuarbeiten und ihre eigenen Vorschläge, die sie dann erfahrungsgemäß eher annehmen, zu machen.. Ziel ist es gemeinsame Lösungen zu finden die für alle umsetzbar sind. Ein Verband hat in diesem Fall rechtlich gesehen auch andere Möglichkeiten Einfluss auf die Kraftwerksbetreiber zu nehmen Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe periodische Umsetzung periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach Seite 42 von

45 --- Seite 43 von

46 HANDLUNGSFELD: Bewusstsein --- Seite 44 von

47 M14 INFORMATIONEN ÜBER HOCHWASSERGEFAHREN UND DAS HOCHWASSERRISIKO AUFBEREITEN UND FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN GEEIGNETER WEISE BEREIT STELLEN Vorliegende Fachgrundlagen werden für die Öffentlichkeit in leicht verständlicher und einfach zugänglicher Form aufbereitet und über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit verbreitet. Begleitend dazu soll es eine professionelle Medienarbeit geben. Die Information über die Exposition von Liegenschaften gegenüber Hochwassergefährdungsbereichen wird sichergestellt Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. INFORMATIONEN ÜBER HW-GEFAHREN UND DAS HW-RISIKO AUFBEREITEN UND FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN GEEIGNETER WEISE BEREIT STELLEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Informationen zu Hochwassergefahren und zum Hochwasserrisiko wurden bisher vom Land Stmk. nicht zur Verfügung gestellt. * Abteilung Wasserwirtschaft wird eine Info-Homepage zum Thema Hochwasser aufbauen * Auf den regionalen Bedarf abgestimmte Info-Broschüren sollen erstellt werden INFORMATIONEN ÜBER HW-GEFAHREN UND DAS HW-RISIKO AUFBEREITEN UND FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN GEEIGNETER WEISE BEREIT STELLEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Informationen zu Hochwassergefahren und zum Hochwasserrisiko wurden bisher in den meisten Gemeinden, der Öffentlichkeit entweder gar nicht oder in einem sehr geringen Maße (entweder gab es Bürgerversammlungen oder das Thema Hochwasser wurde in der Gemeindezeitung behandelt) bereitgestellt. In zwei Gemeinden des gegenständlichen APSFR werden der Öffentlichkeit umfassendere Informationen zur Verfügung gestellt. Man kann z.b. über die Gemeindehomepage den Fläwi inkl. Überflutungsflächen abrufen, in einer der beiden Gemeinden liegen Broschüren mit Informationen zu Naturgefahren auf, ansonsten wird das Thema Hochwasser in der Gemeindezeitung behandelt. Im akuten Hochwasserfall versucht eine Gemeinde schnell und effektiv die Informationen von den Feuerwehren aus dem Hinterland an die gefährdeten Bürger weiterzuleiten. * Nach der Fusion 2015 soll in einer neuen Großgemeinde eine Risikomanagementgruppe erstellt werden die sich unter anderem um noch bessere Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung kümmern wird. * Die Gemeinden wollen Links auf ihrer Gemeindehomepage zu anderen Internetseiten (wie z.b. der WLV), die Fachinformationen zum Thema Hochwasser und Hochwasserschutz enthalten, anbieten. * Auch Personen, die selbst nicht vom Hochwasser betroffen sind, sollen über dieses Thema informiert und dafür sensibilisiert werden. 2. Das alleinige Aufbereiten der Unterlagen hat keinerlei Auswirkung weder auf das APSFR noch auf das Einzugsgebiet. Die Informationen müssen transformiert und befolgt werden damit eine Wirkung sichtbar wird. Ihre Wirkung ist dann auf der Ebene des APSFR zu erwarten Seite 45 von

48 Im Workshop wurde darauf verwiesen, dass es wichtig ist, auch Personen, die selbst vom Hochwasser nicht bedroht sind, über das Thema HW zu informieren und zu sensibilisieren. Es muss jedem klar sein, dass seine eigene Bautätigkeit (auch wenn sie außerhalb des HW-Abflussbereiches ist) Einfluss auf das Hochwasser haben kann. 8. Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Aus Sicht einer Gemeinde bringt die Maßnahme für die Zielerreichung nicht viel. Es wird mehr Augenmerk auf die Gewässerpflege und Instandhaltung gelegt. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 46 von

49 M15 BETEILIGUNG ZU THEMEN DER HOCHWASSERGEFAHREN UND DES HOCHWASSERRISIKOS FÖRDERN Das Bewusstsein für Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken in der Bevölkerung soll durch Information (Einwegkommunikation) und Dialog (Zweiwegkommunikation) erhöht werden und in weiterer Folge zu konkreten Handlungen führen. Es werden Naturgefahrenplattformen eingerichtet, um die überregionale, regionale oder lokale Abstimmung der Ziele und Maßnahmen des Naturgefahrenmanagements, des Katastrophenschutzes, der Energiewirtschaft und der Raumplanung sowie des Natur- und Umweltschutzes zu verbessern. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. BETEILIGUNG ZU THEMEN DER HW-GEFAHREN UND DES HW-RISIKOS FÖRDERN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Das Land Stmk. betreibt die ständige Arbeitsgruppe Hochwasserrisikomanagement und plant ihre Fortführung BETEILIGUNG ZU THEMEN DER HW-GEFAHREN UND DES HW-RISIKOS FÖRDERN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Zurzeit wird in sieben Gemeinden des gegenständlichen APSFR gar keine Bürgerbeteiligung zum Thema Hochwassergefahr gefördert. In einer Gemeinde steht der Bürgermeister regelmäßig mit den Landwirten in Kontakt und informiert sich so über die aktuelle Situation. In den restlichen Gemeinden wird die Bevölkerung über Gemeindezeitungen, Postwurfsendungen oder in Bürgerinformationsveranstaltungen über die Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken informiert. * Nach der Fusion 2015 soll in einer neuen Großgemeinde eine Risikomanagementgruppe erstellt werden die sich unter anderem um noch bessere Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung kümmern wird. * In Zukunft sollen das Internet und Social Medias besser genützt werden um eine größere Bürgerbeteiligung zu erreichen und die Bevölkerung für das Thema Hochwasser zu sensibilisieren. 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten. 3. Lt. Maßnahmenkatalog sind die zuständigen Stellen für die Umsetzung dieser Maßnahme das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und LH-KS (Landeshauptmann - Bereich Katastrophenschutz). In den Checklisten wurden jedoch das Bundesministerium, das Land Stmk. - A14 (Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit) und die Gemeinden als zuständige Stellen festgelegt Seite 47 von

50 8.- Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach 2027 Diese Maßnahme ist in fast allen Gemeinden nicht vorhanden und auch für die Zukunft nicht angedacht. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 48 von

51 M16 BILDUNGSAKTIVITÄTEN ZU HOCHWASSERGEFAHREN UND HOCHWASSERRISIKO SETZEN Adäquate Bildungsmaßnahmen werden schon im Kindergarten- und Schulalter gesetzt um die Bevölkerung möglichst frühzeitig mit den Themen der Hochwassergefahren und des Hochwasserrisikos vertraut zu machen. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. BILDUNGSAKTIVITÄTEN ZU HW-GEFAHREN UND HW-RISIKO SETZEN Zuständigkeitsbereich: freiwillige Maßnahme Land Stmk.: Auf Grund fehlender Personalressourcen setzt das Land Stmk. die Maßnahme 16 nicht um aber sie unterstützen regionale Aktivitäten. ANMERKUNG: Das BMLFUW bietet mit dem Bildungsprogramm "Biber Berti" altersadäquate Information über Hochwasser, Muren, Lawinen, Schutzwald, Klimawandel und Gefahrenzonenplan an. Dieses Programm wird österreichweit den Schulen zur Verfügung gestellt. Dieses Bildungsprogramm ist auch mit dem Landesschulrat für Steiermark akkordiert. Weitere Aktionen: Kinder machen GZP, Naturgefahren-Quiz, Woche des Waldes, Weltwassertag,... Die Vereinbarung von solchen Aktionstagen mit Schulen erfolgt anlassbezogen. Weitere Informationen zu den Themen Wasser, Hochwasser,... erfolgen durch Wasserland Steiermark. BILDUNGSAKTIVITÄTEN ZU HW-GEFAHREN UND HW-RISIKO SETZEN Zuständigkeitsbereich: freiwillige Maßnahme Gemeinden: In zwei Gemeinden des gegenständlichen APSFR wird die Maßnahme 16 nicht umgesetzt. In den anderen Gemeinden finden z.b. Projektwochen in den Schulen bzw. ein Wasserprojekt im Kindergarten, Bürgerinformationen usw. statt. In einer Gemeinde entsteht im Bereich eines renaturalisierten Teils der Raab in Kooperation mit dem Land Stmk. ein Naturbegegnungsraum für die Öffentlichkeit, wo unter anderem die Wichtigkeit des natürlichen Retentionsraums dargestellt wird. * Umfangreiche Bildungsaktivitäten in den Gemeinden. 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Seite 49 von

52 7. - Durch den ganzen Workshop kam durchgehend das Thema Bildungsmaßnahmen und Bevölkerungssensibilisierung auf. Alle Anwesenden waren sich einig, dass umfangreiche Bildungsaktivitäten notwendig sind weil sie ein wichtiges Instrument zur Vermeidung bzw. Minderung von HW und HW nachteiliger Folgen sind. Beginnend bei den Schulen, über die Kraftwerkbetreiber, bis hin zu den Gemeinden werden die Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung begrüßt und sollen umgesetzt werden. Das Referat Wasser, Umwelt und Baukultur (Oststeiermark) bietet unter der Leitung von Fr. Mag. Elisabeth Pölzler-Schalk (Bezirksnaturschutzbeauftragte) Öffentlichkeitsarbeit an. Den Kindern (sowohl in der Schule wie auch im Kindergarten) wird das Thema Hochwasser und Hochwasserschutz" spielerisch näher gebracht. Dabei dürfen die größeren Kinder sogar einen eigenen Bachlauf bauen, Hochwasser erzeugen und dann Hochwasserschutzmaßnahmen bauen Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach Seite 50 von

53 HANDLUNGSFELD: Vorbereitung --- Seite 51 von

54 M17 MONITORINGSYSTEME, PROGNOSEMODELLE UND WARNSYSTEME SCHAFFEN UND BETREIBEN Eine entsprechende Datenbasis für Hochwasserprognosen wird weitergeführt und verbessert. Bestehende Niederschlags-Abflussmodelle und Lamellen-Prognosemodelle werden betrieben oder neue geschaffen. Monitoringsysteme für latente Gefahrenherde werden eingerichtet. Warnsysteme werden weitergeführt, verbessert oder in Abstimmung mit allen Akteuren neu geschaffen. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. MONITORINGSYSTEME IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER BWV SCHAFFEN UND BETREIBEN Zuständigkeitsbereich: A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Folgende Arten von Monitoringsystemen liegen vor: * In der gesamten Steiermark gibt es Datenerhebung, Vorhaltung und Qualitätskontrolle --> Die Anzahl der Messstellen ist im WRG festgelegt * Messstationen für Niederschlag, Durchfluss, Wasserstand, Lufttemperatur, Grundwasser, Schwebstoff/Feststoff sind flächendeckend vorhanden allerdings in unterschiedlicher Dichte * die Modernisierung des aktuellen Messnetzes und * die teilweise Verdichtung des Messnetzes MONITORINGSYSTEME IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER WLV SCHAFFEN UND BETREIBEN Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung Ost (Bruck an der Mur) Monitoringsysteme werden meist in Kooperation der WLV mit anderen Institutionen beim Bau größerer Schutzmaßnahmen umgesetzt. Im betroffenen APSFR gibt es keine Monitoringsysteme. PROGNOSEMODELLE UND WARNSYSTEME SCHAFFEN UND BETREIBEN Zuständigkeitsbereich: A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit (--> gilt für die gesamte Stmk.): Eine Datenbasis für die Hochwasserprognose liegt teilweise vor und setzt sich aus folgenden Daten zusammen: * Messnetz für Echtzeit- und langfristige meteorologische und hydraulische Daten (Messstellen für Niederschlag, Durchfluss, Wasserstand, Lufttemperatur, Grundwasser, Schwebstoff/Feststoff) * N-A und hydrodynamische Modellierung als Grundlage für Prognosesysteme (sind Bestandteil der Prognosemodelle) * Meteorologische Prognosen werden vom ZAMG übermittelt auf Basis 1 x 1 km Raster für 6 Tage - stündliche Aktualisierung Prognosemodelle und Warnsysteme liegen teilweise vor. Die Daten über das HW-Risiko werden für alle Risikogebiete wo Pegelmessstellen vorhanden sind in geeigneter Weise bereitgestellt. In der Steiermark liegen folgenden Prognosemodelle und Warnsysteme vor: * Warnsystem: Bei Überschreiten definierter Warnstufen wird die Informationskette aktiviert. * Hochwassermeldedienst (wann bei welchem Pegel, was zu tun ist und wer ist zu verständigen) --- Seite 52 von

55 * Warnsystem für die Sulm und Zubringer, seit 2013 Online-Frühwarnsystem an größeren Flüssen: * Prognosemodell für die Raab (öffentlich Zugänglich über Webseite WaWi und Hydrographie) * Prognosemodell für Enns, Mur (nur intern verfügbar) * Prognosen für alle Pegelstellen (nur intern verfügbar) * Aktualisierung des Hochwassermeldedienstes * Veröffentlichung Prognosen für Mur und Enns (für die Öffentlichkeit) * Ausbau Warnsystem für kleinere Einzugsgebiete >100km² * Entwicklung und Ausbau eines Lamellenprognosesystems 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Dem Land Steiermark fehlt es an Ressourcen, Personal, Finanzen, daher kommt es zur langfristigen Umsetzung. Für den Radmannsdorfbach ist das EZG zu klein, daher sind keine dieser Maßnahmen erforderlich. Für den Weizbach im Gebiet Naas sind keine dieser Maßnahmen erforderlich. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 53 von

56 M18 HW KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG ERSTELLEN Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung, des Abflusses, der Retention und des Feststoffhaushaltes untersucht und Gefährdungsszenarien gebildet (Abflussuntersuchung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbereiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die für einen schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen (Hinweisbereiche) für Schutzmaßnahmen und Restrisikogebiete (Überlastfall und Versagensfall) werden dargestellt. Aktueller Status in Planung bzw. Planung begonnen 1. HW-KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG AUF LANDESEBENE ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Fachabteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung Folgende Arten von HW-Katastrophenschutzplänen liegen vor: * Hochwasseralarmpläne liegen für HQ1, HQ10 und HQ30 vor - Pegelwarnungen der steirischen Flüsse immer aktuell (Hier gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Verbund - Überlaufmeldungen) * Hochwasser-Katastrophenschutzplan ist online über den Civil-Protection-Server abrufbar. Dieser muss von den Gemeinden 1-mal jährlich aktualisiert werden. Prüfung durch Bezirksverwaltungsbehörde und die LAD-FAKS (Landesamtsdirektion - Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung) z.b. Befüllte Checklisten für Hochwasserfall mit georeferenzierten, katastrophenschutzrelevanten Daten, allgemeine Informationen, Meldungsaufnahmeformulare * Überarbeiten vorliegender Unterlagen, * Standard für Gemeinde Hochwasserkatastrophenschutzplan erstellen (Civil-Protection-Server, Checklisten, Aufnahme Gefahren- und Risikokarten der Hochwasserrisikomanagementpläne, etc.) HW-KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG AUF BEZIRKSEBENE ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Bezirkshauptmann Folgende Arten von HW-Katastrophenschutzplänen liegen vor: Teigitsch-Alarmplan für das Szenario Dammbruch existiert. Er ist allerdings aus dem Jahr 1962 und wurde seither nicht mehr aktualisiert. Katastrophenschutzübung fand vor kurzem statt --> Erkenntnisse aus dieser sollen in den Alarmplan einfließen. HW-KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG AUF GEMEINDEEBENE ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Am Weizbach sind 2 Pegelstellen und am Radmannsdorferbach ist eine Pegelstelle mit Fernübertragung und Alarmierung zur Feuerwehr vorhanden. Außerdem sind im EZG N-Messstellen mit Fernübertragung zur Feuerwehr vorhanden. In fast allen Gemeinden werden Informationen unter den Feuerwehren weitergegeben und dann an die betroffenen Bürger weitergeleitet. In einer Gemeinde ist der Hochwasseralarmplan auf der Gemeindehomepage einzusehen und in 2 Gemeinden liegen die Hochwasser-Katastrophenschutzpläne als Teil der Katastrophenschutzpläne vor und --- Seite 54 von

57 werden ständig aktualisiert. In en meisten Gemeinden gibt es keine HW-Katastrophenschutzpläne. Es gibt nur die allgemeinen Katastrophenschutzpläne auf die die Gemeinden über den Civil-Protection Server zugreifen. (allgemeine Checkliste "Hochwasser" und Checkliste "Rutschungen"). Erstellung der HW-Katastrophenschutzpläne und HW-Alarmpläne in Zusammenarbeit mit Fachplanern und der BH für die Gemeinden. 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung in Planung bzw. Planung begonnen Planung abgeschlossen Planung abgeschlossen bis 2021 bis 2027 nach 2027 Laut Gemeinden liegt die Umsetzung im Zuständigkeitsbereich der BH. Katastrophenschutzbeauftragter kontaktiert in einer Gemeinde im Katastrophenfall die für die Bewältigung erforderlichen Personen. Mögliche Unsicherheiten: Landesauftrag für Erstellung von Katastrophenschutzplänen für eine Förderung ist erforderlich. --- Seite 55 von

58 M19 VORAUSSETZUNGEN ZUR UMSETZUNG DER HW-KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE SICHERSTELLEN Die Bereitstellung der erforderlichen HW-bezogenen Informationen und Ausbildungsangebote wird sichergestellt, Alarmpläne werden beübt. Bei den Katastrophenschutzbehörden und den Einsatzorganisationen werden Maßnahmen zur Einsatzvorbereitung getroffen. Die Ausstattung der Einsatz- und Assistenzkräfte mit entsprechend ausgebildetem Personal in ausreichender Stärke und mit entsprechender Ausrüstung ist zu gewährleisten. Es werden regelmäßig Übungen unter Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung durchgeführt. Verhaltensregeln werden kommuniziert. Aktueller Status periodische Umsetzung 1. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DER KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE AUF LANDESEBENE SICHERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Fachabteilung für Katstrophenschutz und Landesverteidigung Folgende Voraussetzungen existieren für die Umsetzung der Hochwasserkatastrophenschutzpläne: * Personal und Einsatzmittelplanung--> Die Planung erfolgt durch Einsatzorganisationen wobei die Mindestinterventionszeit allerdings vorgegeben wird. * Die Personalplanung erfolgt im Rahmen des Stabstrainings in den Bezirkshauptmannschaften. * Die Einsatzmittelplanung erfolgt in Zusammenarbeit mit LAD-FAKS (Landesamtsdirektion - Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung). * Handlungsanweisungen in Form von Checklisten liegen am Civil-Protection-Server auf. * Der Steirische Zivilschutzverband stellt Broschüren (Empfehlungen für Selbstschutzmaßnahmen) zur Verfügung. * Evakuierungsübungen werden als Planspiel im Rahmen der Großübung durchgeführt. * Stabsübungen werden laufend an den Bezirkshauptmannschaften Voitsberg/Graz-Umgebung abgehalten--> 2014 unter Einbindung der Einsatzorganisationen (Stabsübungen finden vor jeder Großübung statt) * Übungen mit Einsatzkräften finden 1-mal jährlich im Rahmen der allgemeinen Katastrophenschutzübungen unter Berücksichtigung von Hochwasserszenarien statt. Den speziellen Schwerpunkt Hochwasser gab es bei den Übungen 2013 im Bezirk Radkersburg und 2014 im Bezirk Fürstenfeld-Hartberg (Planspiele, Öffentlichkeitsarbeit). * Großübung mit Schwerpunkt Hochwasser im Bezirk Voitsberg, * Jährliche Großübungen mit Schwerpunkt Hochwasser. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DER KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE AUF BEZIRKSEBENE SICHERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Bezirkshauptmann Weiz: Folgende Voraussetzungen existieren für die Umsetzung der Hochwasserkatastrophenschutzpläne: * Personal und Einsatzmittelplanung --> Für jede Einsatzorganisation gibt es allgemeine Einsatzmittelpläne, innerhalb der BH gibt es interne Personaleinsatzpläne * Im Ernstfall wird die Bevölkerung über Pressemitteilungen informiert * Der steirische Zivilschutzverband bietet Schulungen und Übungen an * Evakuierungsübungen finden in den Firmen/öffentlichen Gebäuden/Altenheimen jährlich statt * Stabsübungen finden bei der Behörde, 1x jährlich, intern statt (letzte Übung Mai 2014) * Stabsübungen (Planspiel - fiktive Annahme) finden, 1x jährlich, bei den Feuerwehren statt (letzte Übung März 2013) --- Seite 56 von

59 * Übungen mit Einsatzkräften finden jedes zweite Jahr statt Derzeit sind keine konkreten Vorhaben geplant. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DER KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE AUF GEMEINDEEBENE SICHERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Folgende Voraussetzungen existieren für die Umsetzung der Hochwasserkatastrophenschutzpläne: * Die Gemeinden die eine Freiwillige Feuerwehr haben, haben keine Personaleinsatzmittelplanung weil sie nie wissen welche Mannschaft ihnen für den Einsatzfall zur Verfügung steht. * In einer Gemeinde sind alle Mitarbeiter auch bei der Feuerwehr. * Ein Gerätewart verwaltet die Gerätschaften. Die Feuerwehren und die Bauhofmittarbeiter sind jederzeit einsatzbereit. * Stabsübungen und Übungen mit Einsatzkräften finden nicht auf Gemeindeebene statt sondern auf Bezirksebene (siehe Bezirkshauptmannschaft Weiz) --> Feuerwehren werden zu den Übungen eingeladen. * In einer Gemeinde führt die ortsansässige Feuerwehr 1x jährlich eine Übung mit Beteiligung der Bevölkerung (letzte Übung 2013) * In einer Gemeinde soll ein Sicherheitsinformationszentrum eingerichtet werden. * Für den Raum Gleisdorf-Weiz ist eine Katastrophenschutzübung geplant. 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach 2027 In einer Gemeinde sind die Gemeindemitarbeiter auch Mitglieder bei der Feuerwehr. Dies erleichtert die Koordination und den Zugriff auf Material bzw. Informationen die in der Gemeinde vorliegen. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 57 von

60 HANDLUNGSFELD: Nachsorge Die Maßnahmen des Handlungsfelds Nachsorge sind jedenfalls im Ereignisfall und unmittelbar danach durchzuführen. Deshalb sind keine Angaben zu "Status" und "Statusentwicklung" notwendig. Zur vollständigen Darstellung der Maßnahmen mit Bezug zum Hochwasserrisikomanagement werden daher die Maßnahme, deren Beschreibung und eine allfällige Zusatzinformation angeführt. M20 SOFORTMASSNAHMEN UND INSTANDSETZUNG AN GEWÄSSERN UND SCHUTZBAUTEN UNMITTELBAR NACH DEM EREIGNIS DURCHFÜHREN Organisatorische Vorkehrungen werden getroffen, Sofortmaßnahmen an den Gewässern und an Schutzbauten werden durchgeführt und Instandsetzungen vorbereitet. keine Angabe M21 HOCHWASSERSCHÄDEN AN BAUWERKEN UND INFRASTRUKTUR BEURTEILEN, BESEITIGEN UND SCHADENSREGULIERUNG SICHER STELLEN Die betroffenen Bauwerke werden auf Standsicherheit und Benutzbarkeit beurteilt. Gegebenenfalls werden die Bauwerke und die Infrastruktur (Verkehrswege, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) wieder hergestellt. Ablagerungen (Feststoffe, abgeschwemmte Objekte) werden geräumt und entsorgt. Teilschadensabgeltungen werden nach den länderspezifischen Kriterien für die Ausschüttung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds durchgeführt. Es werden Voraussetzungen für die private Risikovorsorge (Versicherungsmodelle) entwickelt und umgesetzt. keine Angabe M22 EREIGNIS UND SCHADENSDOKUMENTATION DURCHFÜHREN SOWIE EREIGNISSE ANALYSIEREN Hochwasserereignisse werden nach den einheitlich festgelegten Standards (SKKM) dokumentiert und hinsichtlich der Ursachen und Auswirkungen zeitnahe aufgearbeitet (Ereignisdokumentation), wobei auch durch Schutzmaßnahmen verhinderte Schäden aufgezeigt werden. keine Angabe --- Seite 58 von

61 bmlfuw.gv.at FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. Unser Ziel ist ein lebenswertes Österreich in einem starken Europa: mit reiner Luft, sauberem Wasser, einer vielfältigen Natur sowie sicheren, qualitativ hochwertigen und leistbaren Lebensmitteln. Dafür schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen. Wir arbeiten für sichere Lebensgrundlagen, eine nachhaltige Lebensart und verlässlichen Lebensschutz.

62 bmlfuw.gv.at

Maßnahmen des Hochwasser-Risikomanagementplans Überblick

Maßnahmen des Hochwasser-Risikomanagementplans Überblick Maßnahmen des Hochwasser-Risikomanagementplans Überblick M01 Gefahrenzonenplanungen erstellen/aktualisieren Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung,

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Pinka bei Oberwart 1013

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Pinka bei Oberwart 1013 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Pinka bei Oberwart 1013 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mauerbach 3026

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mauerbach 3026 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mauerbach 3026 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Bisamberg 3037

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Bisamberg 3037 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Bisamberg 3037 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring

Mehr

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Tagung Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Thema: Risikomanagement pluvialer Hochwässer in Östertreich Referent: DI

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Rohrbach an der Lafnitz 6022

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Rohrbach an der Lafnitz 6022 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Rohrbach an der Lafnitz 6022 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Petersbach 9001

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Petersbach 9001 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Petersbach 9001 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Voitsberg - Köflach 6015

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Voitsberg - Köflach 6015 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Voitsberg - Köflach 6015 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mooskirchen - Lieboch - Dobl 6035

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mooskirchen - Lieboch - Dobl 6035 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mooskirchen - Lieboch - Dobl 6035 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Zinkenbach, St. Gilgen 5008

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Zinkenbach, St. Gilgen 5008 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Zinkenbach, St. Gilgen 5008 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Neusiedler See bei Rust 1026

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Neusiedler See bei Rust 1026 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Neusiedler See bei Rust 1026 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Pfänderbäche 8021

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Pfänderbäche 8021 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Pfänderbäche 8021 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Stögersbach 1016

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Stögersbach 1016 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Stögersbach 1016 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring

Mehr

DER OBERÖSTERREICHISCHE ENTWURF DES HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT PLANS. Hochwasser Risikomanagement Hochwassergefahren. Erkennen. Bewerten. Minimieren.

DER OBERÖSTERREICHISCHE ENTWURF DES HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT PLANS. Hochwasser Risikomanagement Hochwassergefahren. Erkennen. Bewerten. Minimieren. DER OBERÖSTERREICHISCHE ENTWURF DES HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT PLANS Hochwasser Risikomanagement Hochwassergefahren. Erkennen. Bewerten. Minimieren. HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTPLAN BEARBEITUNGSSCHRITTE

Mehr

(Schutz-) Wasserwirtschaftliche Planungen in Tirol

(Schutz-) Wasserwirtschaftliche Planungen in Tirol (Schutz-) Wasserwirtschaftliche Planungen in Tirol Markus Federspiel Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wasserwirtschaft Schutzwasserwirtschaftliche Planungen Einzugsbezogene wasserwirtschaftliche

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Gasteiner Ache, Gasteinertal 5021

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Gasteiner Ache, Gasteinertal 5021 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Gasteiner Ache, Gasteinertal 5021 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Inneres Montafon, Gemeinde St. Gallenkirch 8024

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Inneres Montafon, Gemeinde St. Gallenkirch 8024 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Inneres Montafon, Gemeinde St. Gallenkirch 8024 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,

Mehr

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER ÜBERBLICK 1. Die Hochwasser Richtlinie (EU) 2. Das Wasserrechtsgesetz WRG (Bund) 3. Landesrecht 4. Gemeinderecht 5. Die Verbindlichmachung des

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Graz-Gösting 6032

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Graz-Gösting 6032 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Graz-Gösting 6032 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

Ausweisung HQ 30 /HQ 100

Ausweisung HQ 30 /HQ 100 1 Ausweisung von Hochwasserüberflutungsflächen und Auswirkungen auf Raumplanung und Bautätigkeit Derzeitiger Stand der Ausweisungen Rechtliche und fachliche Grundlagen EU Hochwasser - Rahmenrichtlinie

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Graz-Stadt 6012

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Graz-Stadt 6012 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Graz-Stadt 6012 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Raab 1021

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Raab 1021 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Raab 1021 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring

Mehr

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie Erstellung der HW-Risikomanagementpläne

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie Erstellung der HW-Risikomanagementpläne Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie Erstellung der HW-Risikomanagementpläne in Tirol 1 Inhalt EU-Hochwasserrichtlinie Allgemeines HW-Risikomanagementpläne Inhalt und Methodik Datenerhebung 2 1 EU Hochwasserrichtlinie

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Obdach - Weißkirchen 6031

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Obdach - Weißkirchen 6031 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Obdach - Weißkirchen 6031 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Stadt Salzburg 5005

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Stadt Salzburg 5005 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Stadt Salzburg 5005 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mur - südlich Graz 6014

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mur - südlich Graz 6014 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Mur - südlich Graz 6014 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Ill - Walgau und Nebengewässer 8007

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Ill - Walgau und Nebengewässer 8007 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Ill - Walgau und Nebengewässer 8007 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND

Mehr

EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg

EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg Andreas Krimphoff, Dez. 54. BR Köln Köln, 19.11.2013 EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007 Verabschiedung, 2009-10 mit Novellierung des

Mehr

bmlfuw.gv.at ENTWURF HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Ill - Montafon und Nebengewässer 8008

bmlfuw.gv.at ENTWURF HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Ill - Montafon und Nebengewässer 8008 bmlfuw.gv.at ENTWURF HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Ill - Montafon und Nebengewässer 8008 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung, Fassung vom 06.02.2015 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gefahrenzonenplanungen

Mehr

Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg

Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg André WEIDENHAUPT Veranstaltung "Gemeinsam gegen Hochwasser" Colmar-Berg, 23. November 2009 Das neue Wassergesetz

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Hallstätter Mühlbach - Hallstatt 4023

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Hallstätter Mühlbach - Hallstatt 4023 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Hallstätter Mühlbach - Hallstatt 4023 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Traun - Ebensee 4027

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Traun - Ebensee 4027 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Traun - Ebensee 4027 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Lafnitz bei Rudersdorf/Dobersdorf 1019

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Lafnitz bei Rudersdorf/Dobersdorf 1019 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Lafnitz bei Rudersdorf/Dobersdorf 1019 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT

Mehr

Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG)

Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG) Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG) Gliederung 1. Veranlassung und Zielstellung des Hochwasserrisikomanagements 2. Stand Umsetzung der HWRM-RL in M-V 3. Hochwasserrisikomanagementplanung

Mehr

Hochwasserschutz Schullwitz-Eschdorf

Hochwasserschutz Schullwitz-Eschdorf Schullwitz Anlass für die Entwicklung des HWRM-Planes HWRM für Schullwitz und Eschdorf Hochwasserereignisse August 2002 viele Zerstörungen des Gewässers selber März 2006 viele Überschwemmungen Februar

Mehr

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland Wasserforum Hessen 2012 Hochwasserschutz in Hessen Themenblock I: Hochwasserrisikomanagement Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland BD LOTHAR NORDMEYER Obmann des Ausschusses

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: St. Lorenzen 6049

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: St. Lorenzen 6049 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: St. Lorenzen 6049 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

VON DER HOCHWASSERGEFAHR ZUM HOCHWASSERRISIKO ZUM HOCHWASSER- RISIKOMANAGEMENTPLAN

VON DER HOCHWASSERGEFAHR ZUM HOCHWASSERRISIKO ZUM HOCHWASSER- RISIKOMANAGEMENTPLAN VON DER HOCHWASSERGEFAHR ZUM HOCHWASSERRISIKO ZUM HOCHWASSER- RISIKOMANAGEMENTPLAN Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in Oberösterreich Abt. Oberflächengewässerwirtschaft Gruppe Schutzwasserwirtschaft

Mehr

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Trisanna - See und Kappl 7002

bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Trisanna - See und Kappl 7002 bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Trisanna - See und Kappl 7002 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

UMSETZUNG DER EU-HWRL IN ÖSTERREICH CLEMENS NEUHOLD ABT. IV/6 - SCHUTZWASSERWIRTSCHAFT

UMSETZUNG DER EU-HWRL IN ÖSTERREICH CLEMENS NEUHOLD ABT. IV/6 - SCHUTZWASSERWIRTSCHAFT UMSETZUNG DER EU-HWRL IN ÖSTERREICH CLEMENS NEUHOLD ABT. IV/6 - SCHUTZWASSERWIRTSCHAFT ZIELSETZUNG --- Seitens der EU Schaffung eines Rahmens für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

Mehr

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede 18.03.2015 1 Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien

Mehr

Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW

Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW Version 2.0 Stand Februar 2015 Auftraggeber/Projektbegleitung Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,

Mehr

Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Raumordnung. Alexandra Bednar, ÖROK

Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Raumordnung. Alexandra Bednar, ÖROK Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Alexandra Bednar, ÖROK Seite 1 24.11.2004 Workpackage Teilprojekt 1 Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Teilprojekt 2 Österreichische skonferenz - ÖROK

Mehr

Wirkung von Hochwasserschutzanlagen und Restrisiko

Wirkung von Hochwasserschutzanlagen und Restrisiko Wirkung von Hochwasserschutzanlagen und Restrisiko Dipl.-Ing. Rudolf HORNICH Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 19B Hochwasser August 2002 Ennstal, Steiermark Donau, Oberösterreich

Mehr

Präsentation Bauen und Wassergefahren

Präsentation Bauen und Wassergefahren Präsentation Bauen und Wassergefahren Kapitel 4 Gefahrenkarten und regionale Grundlagen Stand November 2013 4. Gefahrenkarten Folie 1 Wissen über Wassergefahren Überflutung durch Hochwasser Gefahrenzonen?

Mehr

Wasserwirtschaft im Feistritztal

Wasserwirtschaft im Feistritztal FEISTRITZENQUETE FLUSSDIALOG 7. und 8. SEPTEMBER 2017 Wasserwirtschaft im Feistritztal Mag. Jörg AMBROSCH / Land Steiermark - Abteilung 14, Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Die Feistritz

Mehr

HOCHWASSER- RISIKOMANAGEMENTPLÄNE STEIERMARK

HOCHWASSER- RISIKOMANAGEMENTPLÄNE STEIERMARK HOCHWASSER- RISIKOMANAGEMENTPLÄNE STEIERMARK INHALT Impressum Medieninhaber und Herausgeber AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Wartingergasse

Mehr

MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. bmlfuw.gv.at 1. NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN SICHER LEBEN MIT DER NATUR

MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. bmlfuw.gv.at 1. NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN SICHER LEBEN MIT DER NATUR MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH bmlfuw.gv.at 1. NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN SICHER LEBEN MIT DER NATUR FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. IMPRESSUM UNSER ZIEL ist ein lebenswertes

Mehr

HWRM und SUP zum HWRM- Plan in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Dr. Gregor Ollesch

HWRM und SUP zum HWRM- Plan in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Dr. Gregor Ollesch HWRM und SUP zum HWRM- Plan in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe Dr. Gregor Ollesch 10 Bundesländer + Bund ~ 100.000 km² Naturräume von Marschen bis Mittelgebirge 2007 Inkrafttreten der HWRM-RL 2009 Umsetzung

Mehr

ENTWURF NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 MASSNAHMENKATALOG

ENTWURF NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 MASSNAHMENKATALOG ENTWURF NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 MASSNAHMENKATALOG 1 Grundlagen: Pilotprojekte Möll, Obere Traun und Ischl, Graz-Andritz, Gleisdorf, Ill-Wallgau Stellungnahmen zum Workshop Stand

Mehr

Hochwasserrisikomanagement im Land Brandenburg

Hochwasserrisikomanagement im Land Brandenburg Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Hochwasserrisikomanagement im Land Brandenburg Referat 64 der des MUGV Herr Stein 9. Februar 2011 0 Gliederung Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Mehr

Ludersdorf - Wilfersdorf. örtliche R A U M P L A N U N G warum für wen wofür wie. Raumplanerin Ingrid Eberl

Ludersdorf - Wilfersdorf. örtliche R A U M P L A N U N G warum für wen wofür wie. Raumplanerin Ingrid Eberl warum für wen wofür wie Raumplanerin Ingrid Eberl ingrid@eberl.cc 07.06.2017 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz (StROG) 2010 Landesgesetzblatt Nr. 49/2010 in der geltenden Fassung des warum Zur Sicherung

Mehr

Leben im Tal der Ahnungslosen? Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz

Leben im Tal der Ahnungslosen? Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz Leben im Tal der Ahnungslosen? Nach dem Starkregen im Moscheltal September 2014 Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Mehr

Hochwasserkonzept NÖ

Hochwasserkonzept NÖ Hochwasserkonzept NÖ Winkler, 30.11.2006 www.noe.gv.at HW-Konzept NÖ (1) Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwassersituation in NÖ: Flächendeckende Ausweisung der Hochwasserabflussgebiete (HQ30 und HQ100),

Mehr

Erstellung, Inhalt und Nutzen von Hochwasser-Gefahrenkarten Hochwasser-Risikokarten. Ernesto Ruiz Rodriguez

Erstellung, Inhalt und Nutzen von Hochwasser-Gefahrenkarten Hochwasser-Risikokarten. Ernesto Ruiz Rodriguez Erstellung, Inhalt und Nutzen von Hochwasser-Gefahrenkarten Hochwasser-Risikokarten Ernesto zur Person: Bachelor- Studiengang: Bauingenieurwesen Vorlesungen: 11050 Technische Hydraulik 12080 Wasserbau

Mehr

Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung

Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Hochwasser im Elbeeinzugsgebiet

Mehr

Initiative Hochwasserschutz Eferdinger Becken Sprecher: Dr. Gerald Zincke Sonnenfeldweg 3 4102 Goldwörth info@hochwasserschutz-eferdinger-becken.

Initiative Hochwasserschutz Eferdinger Becken Sprecher: Dr. Gerald Zincke Sonnenfeldweg 3 4102 Goldwörth info@hochwasserschutz-eferdinger-becken. Sprecher: Dr. Gerald Zincke Sonnenfeldweg 3 4102 Goldwörth info@hochwasserschutz-eferdinger-becken.at Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion IV Kennwort: Hochwasserrichtlinie

Mehr

BGBl. II - Ausgegeben am 28. September Nr von 176. Anhang 1 NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN RMP

BGBl. II - Ausgegeben am 28. September Nr von 176. Anhang 1 NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN RMP BGBl. II - Ausgegeben am 28. September 2016 - Nr. 268 1 von 176 Anhang 1 NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN RMP 2015 BGBl. II - Ausgegeben am 28. September 2016 - Nr. 268 2 von 176 -- 2 -- EINLEITUNG

Mehr

DIE UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE AN DER MITTLEREN SIEG

DIE UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE AN DER MITTLEREN SIEG DIE UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE AN DER MITTLEREN SIEG Hochwasserpartnerschaft der Gemeinden Wissen, Hamm, Eitorf und Windeck Referent: Gerhard Schlösser SGD Nord, Regionalstelle

Mehr

MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. bmlfuw.gv.at 1. NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN SICHER LEBEN MIT DER NATUR

MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. bmlfuw.gv.at 1. NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN SICHER LEBEN MIT DER NATUR MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH bmlfuw.gv.at 1. NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN SICHER LEBEN MIT DER NATUR FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. IMPRESSUM UNSER ZIEL ist ein lebenswertes

Mehr

Umsetzung der EG- Hochwasserrsisikomanagement- Richtlinie in Brandenburg. Abschlusskonferenz zur Entwurfserarbeitung Mühlberg, 8.

Umsetzung der EG- Hochwasserrsisikomanagement- Richtlinie in Brandenburg. Abschlusskonferenz zur Entwurfserarbeitung Mühlberg, 8. Umsetzung der EG- Hochwasserrsisikomanagement- Richtlinie in Brandenburg Abschlusskonferenz zur Entwurfserarbeitung Mühlberg, 8. November 2012 EG-HWRM-RL Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das

Mehr

Hochwasserrisikomanagementplanung

Hochwasserrisikomanagementplanung Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne - aktueller Stand und Perspektive - Informationsgespräch HWRM in NRW am 27. Juni 2017 im MKULNV TOP 3.1: Rückblick

Mehr

Zahlen zur Stadt Ahaus: Einwohner Fläche: 151 qkm. davon genutzt für: Siedlung, Verkehr: Wald, Wasser, Grün: 17 % Landwirtschaft:

Zahlen zur Stadt Ahaus: Einwohner Fläche: 151 qkm. davon genutzt für: Siedlung, Verkehr: Wald, Wasser, Grün: 17 % Landwirtschaft: Hochwasser August 2010 Zahlen zur Stadt Ahaus: 38.624 Einwohner Fläche: 151 qkm davon genutzt für: Siedlung, Verkehr: 15 % Wald, Wasser, Grün: 17 % Landwirtschaft: 68 % Siedlungspolitik: dezentrale Gewerbeflächen

Mehr

Gewässer- und Hochwasserschutz in regionaler Verantwortung

Gewässer- und Hochwasserschutz in regionaler Verantwortung Hier könnte ein schmales Bild eingefügt werden Gewässer- und Hochwasserschutz in regionaler Verantwortung Dipl.-Ing Klaus Flachmeier Dezernat 54.7 Hochwasserschutz, Talsperren, Deiche Hochwasserschutz

Mehr

Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL

Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL 19. Gewässersymposium Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL Corinna Baumgarten - Umweltbundesamt Abteilung

Mehr

Wetterextreme und Hochwasser Erkenntnisse und Strategien

Wetterextreme und Hochwasser Erkenntnisse und Strategien Wetterextreme und Hochwasser Erkenntnisse und Strategien DI Norbert Sereinig Amt der Kärntner Landesregierung Schutzwasserwirtschaft Klagenfurt, 9. 11. 2010 1 Inhalt Einleitung Wo liegen die Ursachen für

Mehr

10 Jahre Hochwasser. Bilanz und Vorschau. Norbert Knopf, 23. November ist leben.at

10 Jahre Hochwasser. Bilanz und Vorschau. Norbert Knopf, 23. November ist leben.at 10 Jahre Hochwasser Bilanz und Vorschau Norbert Knopf, 23. November 2012 www.noe.gv.at Ausgangssituation Seit dem Hochwasser 2002 war Niederösterreich immer wieder von großen Hochwässern betroffen. (2002

Mehr

Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung

Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung Im Örtlichen Raumordnungsprogramm Flächenwidmungsplan werden beide Plandokumente Gefahrenzonenplan (der Gefahrenzonenplan wurde

Mehr

Starkregen. Binnenentwässerung. Überblick. Grundlagen Binnengewässer. Heide, Oktober 2008

Starkregen. Binnenentwässerung. Überblick. Grundlagen Binnengewässer. Heide, Oktober 2008 Landesamt für, Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Grundlagen Binnengewässer - 1. Überblick - 2. Schwerpunkt: Vereinfachtes Verfahren - 3. Schwerpunkt: Hochwassergefahren- und -risikokarten

Mehr

Umsetzung der EG - Richtlinie Bewertung und Management von Hochwasserrisiken in Schleswig-Holstein

Umsetzung der EG - Richtlinie Bewertung und Management von Hochwasserrisiken in Schleswig-Holstein Umsetzung der EG - Richtlinie Bewertung und Management von Hochwasserrisiken in Schleswig-Holstein V 45 Volker Petersen ALR 01.10.2009 Rendsburg 1 Definition Artikel 2: Hochwasser: Zeitlich beschränkte

Mehr

EG Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Aufgaben und Umsetzung in Hessen

EG Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Aufgaben und Umsetzung in Hessen EG Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Aufgaben und Umsetzung in Hessen Informationsveranstaltung in Hofheim am 06.02.2014 Holger Densky Regierungspräsidium Darmstadt Gliederung I. Umgang mit dem Hochwasserrisiko

Mehr

Wie hoch ist das Hochwasserrisiko in Lahnstein?

Wie hoch ist das Hochwasserrisiko in Lahnstein? Foto: H. Kauth Wie hoch ist das Hochwasserrisiko in Lahnstein? Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Wie hoch ist das Hochwasserrisiko? Hochwasserstände am Rheinpegel Koblenz

Mehr

Umsetzung der EG-HWRM-RL in Bayern

Umsetzung der EG-HWRM-RL in Bayern Umsetzung der EG-HWRM-RL in Bayern Claus Kumutat Pfingsthochwasser 1999 Neustadt a. d. Donau 2 Das Hochwasserjahr 2010 Liberec in Nordböhmen Neiße / Oder im Mai / August 2010 Görlitz 3 für Umwelt Reaktion

Mehr

Der Weg zum Hochwasserrisikomanagement-Plan

Der Weg zum Hochwasserrisikomanagement-Plan risikohochwasser Der Weg zum Hochwasserrisikomanagement-Plan Vorgehen auf regionaler Ebene Agenda Ebenen der Beteiligung und deren Akteure Handlungsanleitung Die 4 Handlungsziele Beteiligung Fachbehörden

Mehr

Projektergebnisse: Hochwasser und Sturzfluten

Projektergebnisse: Hochwasser und Sturzfluten Projektergebnisse: Hochwasser und Sturzfluten 24. Februar 2011 Abschlussveranstaltung in Frankfurt Dr. Hans Ernstberger Büro für Umweltbewertung und Geoökologie Ausgangssituation Regionalplanerische Intentionen

Mehr

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinie Objektschutz Hochwasser

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinie Objektschutz Hochwasser Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Richtlinie Objektschutz Hochwasser Vorentwurf, Fassung vom 1. Juli 015 Rechtliche Bedeutung Die Richtlinie Objektschutz Hochwasser ist

Mehr

kein Lageplan vorhanden

kein Lageplan vorhanden kein Lageplan vorhanden HWRM-Plan Main in Hessen Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene HW - Brennpunkt: 13 Maßnahmensteckbrief - Allgemeine Informationen HW-Brennpunkt: 13 Kommune: Flörsheim am Main

Mehr

Aufgaben Fristen Grundlagen

Aufgaben Fristen Grundlagen Umsetzung der Hochwasserrichtlinie Art. 6 Aufgaben Fristen Grundlagen Eider-Randkanal-Süderau Hochwasser 06.01.2012 1 Ziel der HWRL Artikel 1: Ziel ist ein (vereinheitlichter) Rahmen zur Bewertung von

Mehr

Einführung in die Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie

Einführung in die Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie Hier könnte ein schmales Bild eingefügt werden Einführung in die Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie Klaus Flachmeier, Inhalt 1. Aufbau der EG-HWRM-RL 1.1 Vorläufige Bewertung 1.2 Gefahren- und Risikokarten

Mehr

Infoveranstaltung in Gröbenzell am

Infoveranstaltung in Gröbenzell am Infoveranstaltung in Gröbenzell am 13.07.2017 Florian Klein Abteilungsleiter Wasserwirtschaftsamt Übersicht Teil 1: Hochwasserrisikomanagement im Überblick Teil 2: Ermittlung von Überschwemmungsgebieten

Mehr

Volle Vorfluter Regenwassermanagement

Volle Vorfluter Regenwassermanagement Volle Vorfluter Regenwassermanagement DI Ernst-Christian Kurz, 23.9.2010 Grafenwörth an der Donau Hochwasser 2002 St. Pölten 1870 St. Pölten 2005 Vorbeugender Hochwasserschutz ist klare Trennung zwischen

Mehr

Hochwasserrisikomanagement. in Rheinland-Pfalz

Hochwasserrisikomanagement. in Rheinland-Pfalz Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz 19. November 2013 Gebietsforum Sieg Referent: Dipl.-Ing. T. Müller ZIELE DER HWRM-RIL Bewertung und Management zur Verringerung von Hochwasserrisiken der hochwasserbedingten

Mehr

Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995) Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfes

Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995) Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfes Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995) Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfes Montag, 27. Oktober 2014 1 Örtliches Entwicklungskonzept ÖEK Festlegung von Siedlungsschwerpunkten

Mehr

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Tagung Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Thema: Raumordnung und Hochwasser Referent: 1 VORBEMERKUNG "Es geht um sehr

Mehr

Präsentation Bauen und Wassergefahren

Präsentation Bauen und Wassergefahren Präsentation Bauen und Wassergefahren Kapitel 5.1 Ablauf von Widmungs-, Bewilligungs- und Bauverfahren Stand November 2013 5.1 Widmungs- und Bauverfahren Folie 1 Ablauf der Widmungs- und Bauverfahren Raumordnung:

Mehr

Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie

Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie Was haben Abwasserbeseitigungskonzepte mit der Wasserrahmenrichtlinie zu tun? Gewässerbewirtschaftung Gewässer sind nach Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften

Mehr

Raumplanung und Wasserwirtschaft

Raumplanung und Wasserwirtschaft Raumplanung und Wasserwirtschaft VO Raumordnung, Recht und Planungsinstrumente VO Spezielle Raumplanung Walter Seher 1 Wasserwirtschaftliche Teilbereiche Hochwasserschutz Wasservorsorge und Wasserversorgung

Mehr

Erwartungen der Umweltverbände an den intern. HW-Risikomanagementplan unter Berücksichtigung des HW 2013

Erwartungen der Umweltverbände an den intern. HW-Risikomanagementplan unter Berücksichtigung des HW 2013 Öffentliches Forum zur Hochwasservorsorge Fraktionen Die Linke und SPD des Kreistags Meißen Nünchritz/Sachsen, Erwartungen der Umweltverbände an den intern. HW-Risikomanagementplan unter Berücksichtigung

Mehr

Raumplanung und Klimawandelanpassung

Raumplanung und Klimawandelanpassung Raumplanung und Klimawandelanpassung Gemeinden: Gestaltungsmöglichkeiten durch Raumplanung Foto: Nikonos Innsbruck, 10. Juni 2015 Gregori Stanzer Naturgefahrenmanagement Vorsorge & Schutzmaßnahmen Raumplanung

Mehr

Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun?

Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun? Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun? Birgit Heinz-Fischer Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge ibh.rlp.de Öffentliche Hochwasservorsorge: Handlungsbereiche

Mehr

Flood risk management plans in Austria

Flood risk management plans in Austria Seite 1 / 04.12.2012 / Flood risk management plans in Austria Flood risk management plans in Austria Status quo Magdeburg, December 4, 2012 Andreas Kaufmann Austrian Federal Ministry of Agriculture, Forestry,

Mehr

Hochwassergefahren- und - risikokarten in Bayern

Hochwassergefahren- und - risikokarten in Bayern risikohochwasser Hochwassergefahren- und - risikokarten in Bayern Rückblick und Ausblick im Kontext der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Dipl. Geogr. Martin Deuring Referat 69 - Hochwasserrisikomanagement

Mehr

Hochwasserschutz Erding

Hochwasserschutz Erding Hochwasserschutz Erding Natürlicher Rückhalt vs. technische Hochwasserschutzmaßnahmen Folie 2 Natürlicher Rückhalt im Einzugsgebiet durch dezentrale Maßnahmen, z.b. Wasserrückhalt in der Aue bzw. Wiederbelebung

Mehr

Gefahrenzonenplan Inhalte, Ablauf, Grundlage für die Raumordnung

Gefahrenzonenplan Inhalte, Ablauf, Grundlage für die Raumordnung Gefahrenzonenplan Inhalte, Ablauf, Grundlage für die Raumordnung OR Dipl.-Ing. Franz SCHMID >> - akademisch geprüfter Geoinformationstechniker - staatlich geprüfter Forstwirt - zertifizierter Photogrammetrieoperateur

Mehr

Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 2007/60/EG

Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 2007/60/EG Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 2007/60/EG 1 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos Art. 4 und Gebiete mit potentiell signifikantem HW-Risiko Art. 5 Definition

Mehr

Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Niedersachsen und Bremen

Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Niedersachsen und Bremen Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Niedersachsen und Bremen Hochwasserrisiken

Mehr

Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 2007/60/EG

Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 2007/60/EG Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 2007/60/EG Ergebnisse der Umsetzung der HWRL Art. 4+5 in der FGE Schlei / Trave Plön 27.10.2011 Eckhard Kuberski TPL Schlei/Trave

Mehr

Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement

Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement 10 Jahre nach der Elbeflut: durch EU-Recht? Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement Dreikönigskirche Dresden 14. November 2012 Michael Bender GRÜNE LIGA e.v. Bundeskontaktstelle Wasser

Mehr