bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Voitsberg - Köflach 6015

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2 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien DVR (Datenverarbeitungsregister-Nummer): Gesamtkoordination: Fachlich/rechtliche Bearbeitung: Technische Bearbeitung: BMLFUW Sektion IV: Wasserwirtschaft BMLFUW Abteilung IV/6 Schutzwasserwirtschaft, Abteilung IV/1 Wasserlegistik und -ökonomie Umweltbundesamt GmbH Druck: Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. Zentrale Kopierstelle des BMLFUW, UW-Nr Alle Rechte vorbehalten. Wien,

3 1. ALLGEMEINES ZUR BESTIMMUNG VON RISIKOGEBIETEN Die vergangenen Jahre waren für das Hochwasserrisikomanagement in Österreich eine besondere Herausforderung und Chance zugleich: Die Bewältigung der für unser Empfinden in letzter Zeit immer häufiger und wuchtiger auftretenden Hochwässer erforderte den Zusammenhalt aller Österreicherinnen und Österreicher. Österreich hat seine Strategie zum Schutz vor Naturgefahren seit dem Hochwasserjahr 2002 deutlich weiterentwickelt. Ziel ist ein "integrales Risikomanagement", das eine möglichst große Sicherheit vor Hochwasser durch ein sinnvolles Zusammenwirken von naturnahen, raumplanerischen, bautechnischen, organisatorischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen gewährleistet. Die sogenannten "Jahrhunderthochwässer" 2002 und 2013 sind gegenwärtig noch sehr stark im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Speziell das Ereignis 2002 hat nicht nur in Österreich sondern auch international einen Prozess initiiert, der im Jahr 2007 zum Erlass der sogenannten EU-Hochwasserrichtlinie führte. Diese Richtlinie hat zum Ziel, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen. Hochwasser wird als zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist, definiert. Hochwasserrisiko ist eine Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die EU-Hochwasserrichtlinie wurde im Österreichischen Wasserrechtsgesetz implementiert und wird in regelmäßigen Abständen (6 Jahre) in jeweils drei Arbeitsschritten umgesetzt. Der erste Arbeitsschritt "Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung von Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (= Risikogebiete)" beinhaltet die Analyse von bundesweit einheitlichen und leicht verfügbaren Datensätzen zu vergangenen Hochwässern sowie zu Bevölkerung, Landnutzung, Infrastruktur, Gebäuden etc. Anhand dieser Grundlagen wurde eine Bewertung des Hochwasserrisikos durchgeführt und als Ergebnis wurden 391 Risikogebiete bestimmt. Dieser Arbeitsschritt wurde im Jahr 2011 fertiggestellt. Im zweiten Arbeitsschritt wurden bis Ende 2013 für zumindest diese Risikogebiete Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Die Gefahrenkarten zeigen die Überflutungsflächen für drei unterschiedliche Hochwasserwahrscheinlichkeiten und geben Auskunft über mögliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten während eines Hochwassers. Die Risikokarten verschneiden die Information aus den Gefahrenkarten mit Informationen zur Bevölkerung, Infrastruktur, Landnutzung sowie zu weiteren Schutzgütern und weisen damit auf mögliche Schäden an diesen Schutzgütern hin. Auf Grundlage der beiden ersten Arbeitsschritte wurden bis Ende 2015 im dritten Arbeitsschritt sogenannte Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Im Rahmen dieser Pläne wurden Ziele zur Risikoreduktion definiert, Maßnahmen zum Erreichen der Ziele ausgewählt sowie die Rangfolge der Umsetzung der Maßnahmen festgelegt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen war dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge zu legen. Die Ergebnisse aller drei Arbeitsschritte sind auf der Homepage des BMLFUW ( öffentlich zugänglich. --- Seite 1 von

4 2. BESCHREIBUNG DES RISIKOGEBIETES 1. Im gegenständlichen Risikogebiet Nr.6015 Voitsberg-Köflach wird in der vorläufigen Risikobewertung 2011 das Gesamtrisiko, welches sich aus den vergangenen signifikanten und zukünftigen Ereignissen und den daraus folgenden maximalen Risikoeinstufungen ergibt, als sehr hoch bewertet. Es verteilt sich auf alle vier Schutzgüter wie folgend: Menschliche Gesundheit-sehr hohes Risiko, Kultur-geringes Risiko, Umwelt-mäßiges Risiko und wirtschaftliche Tätigkeit-sehr hohes Risiko. Die Risikoeinschätzung für potentielle zukünftige Hochwasserereignisse (auf Basis hydrodynamischer Untersuchungen) ändert sich nur für das Schutzgut Kultur von geringes Risiko auf kein Risiko. 2. HW-Typ: Fluvial Die nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich immer auf die Szenarien in der Reihenfolge HQ30, HQ100, HQ300 Betroffene Fläche: ha, ha, ha Betroffene Personenanzahl: 496, 2033, 3407 Kindergärten: 1,3,3 Schulen: 0,8,8 LN Industrie und Gewerbe: 25.57ha, 49.66ha, 70.54ha LN Land-Forstwirtschaft, sonst. Grünland: 99.07ha, ha, ha LN Vorwiegend Wohnen: ha, ha, ha Interpretation der HW-Gefahrenkarten Kainach Die großen Zubringer der Kainach verursachen weitreichende Überflutungsgebiete mit teilweiser Bildung von abgetrennten Vorlandströmen. Die Kainach selbst tritt oberhalb des Ortsteils Krems linksufrig großräumig aus während es im Bereich von Krottendorf eher zur Ausbildung eines breiten rechtsufrigen Vorlandstromes kommt. Gradnerbach Bei HQ300 entstehen in Bereich der Firma Stölzle größere Überflutungsflächen - beidseitiger Vorlandabfluss. Zwischen KM4 und KM3 verursachen höhere Ereignisse als HQ30 beidseitige Ausuferungen. Zwischen KM3 und KM1,5 fürhrt ein HQ100 zu großräumigen Überflutungsflächen im rechten Vorland. Bei KM1,5 tritt der Gradnerbach bereits bei einem HQ30 über und überströmt die B70 bei höheren Ereignissen. Im Mündungsbereich des Gradnerbaches kommt es bereits bei HQ30 zu beidseitigen Ausuferungen und größeren Überflutungsflächen bei höheren Ereignissen Besonderheiten der Überflutungsszenarien Kainach Bei einem HQ100 kommt es zu linksufrigen Ausuferungen bereits im Bereich der Gailbachmündung die zu einer großflächigeren Überschwemmungsfläche führt als dies der Fall bei einem HQ30 ist. Da der Tregistbach ein HQ30 schadlos abführen kann, ergeben sich in seinem Bereich, im Stadtgebiet von Voitsberg für höhere HW-Ereignisse die größten Unterschiede zwischen den Überflutungsflächen. Die Überflutungsflächen längs der Kainach, für HQ100 und HQ300, ähneln sich entlang des gesamten APSFR sehr. Lediglich im Bereich des Ortsteils Krems und im Bereich von Krottendorf kommt es zu größeren Abweichungen. Gradnerbach Im Bereich zwischen KM5 und KM8,7 sind die Überflutungsflächen für die drei Szenarien nahezu identisch. Im Stadtgebiet Köflach ergeben sich sehr unterschiedliche Überflutungsflächen für die betrachteten Szenarien. Während das HQ30 nur geringfügig ausufert, erstreckt sich das HQ300 auf größere Bereiche und überflutet zahlreiche Gebäude. Die größten Unterschiede kommen im Bereich zwischen KM3 und KM1,5 zustanden. Während das HQ30 in diesem Bereich schadlos abgeführt werden kann kommt es bei --- Seite 2 von

5 HQ300 zu großräumigen Überschwemmungen. Ab KM1,5 bis kurz vor der Einmündung ergeben sich drei vollkommen unterschiedliche Überschwemmungsbilder während sie im unmittelbaren Mündungsgebiet deckungsgleich sind. Interpretation der HW Risikokarten Die Risikokarten weisen für die drei betrachteten Szenarien die gleiche Anzahl an betroffenen Krankenhäusern/Seniorenheime, Schulen/Kindergärten und Industrieanlagen. Es erhöht sich lediglich bei einem HQ300 Ereignis die Anzahl der betroffenen Bevölkerung in den Siedlungsgebieten innerhalb des APSFR. 3. Kainach: Topographie: Das Kainachtal ist ein Sohlental mit einem ca. 2km breiten Talboden. Länge APSFR: 14 km, EZG-Größe: Kainach 848 km², größte Zubringer: Kainach: Gailbach, Gradnerbach, Tregistbach, Lobmingbach, Teigitsch Abflusskennwerte in m³/s: bei KM 44 bzw. KM 34 HQ300: 128.7, HQ100: 107.3, HQ30: 79.5, Gradnerbach: Topographie: Der Gradnerbach fließt durch ein V-artig eingeschnittenes Tal, mit steilem Gefälle im Bearbeitungsgebiet. Länge APSFR: 8,7 km EZG-Größe: Gradnerbach 92 km², größte Zubringer: Uraygraben, Hollergraben, Taxbach Abflusskennwerte in m³/s: bei KM 8.7 HQ300: 69 HQ100: 53 HQ30: 39 Relevante vergangene Ereignisse: Ligistbach HW, , >HQ100 Folgen für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeit, Datenquelle: Unterlagensammlung Lautscham Gößnitzbach HW, , HQ100 Folgen für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeit, Datenquelle: Unterlagensammlung Lautscham Kainach HW, , HQ>50 Folgen für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeit, Datenquelle: Unterlagensammlung Lautscham --- Seite 3 von

6 3. ABSTIMMUNG DER MASSNAHMENPLANUNG Die Erstellung der HWRMP in der Steiermark erfolgte federführend durch die Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Zwischen der Abteilung 14 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und der WLV Sektion Steiermark wurde die Vereinbarung getroffen die Bearbeitung wie folgt durchzuführen: Bearbeitung durch die WLV: Risikogebiete mit Gewässern ausschließlich in der Kompetenz der WLV Bearbeitung durch die BWV: Kombinierte Risikogebiete (BWV/WLV), sowie Risikogebiete mit Gewässern ausschließlich in der Kompetenz der BWV Die durch die BWV bearbeiteten HWRMP wurden auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene koordiniert inkl. Einbeziehung von risikogebietsspezifischen interessierten Stellen. Die Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs wurden in Submaßnahmen unterteilt, um die unterschiedlichen verantwortlichen Stellen gezielt ansprechen zu können. Dazu wurden Checklisten in Form von Excel- Formularen entwickelt, die den aktuellen Stand der Maßnahmen, die Statusentwicklung und die geplanten Vorhaben als Inhalt haben. Die Unterteilung nach örtlichen Bezügen (EZG, Gewässer, etc.) ermöglicht eine detaillierte Aufnahme der Informationen. Die Informationen in den Checklisten wurden zusammengeführt und entsprechend in die Maßnahmenplanung übertragen. Die Bearbeitung sowie die Projektkoordination erfolgten durch externe Auftragnehmer. LANDESEBENE Auf Landesebene wurden folgende Stellen eingebunden: : Informationsveranstaltung auf Landesebene - Fachdienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung A10 Land- und Forstwirtschaft A13 Umwelt und Raumordnung A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit A15 Energie und Wohnbau A16 Verkehr und Landeshochbau Baubezirksleitungen Oststeiermark, Südoststeiermark, Südweststeiermark, Obersteiermark Ost, Obersteiermark West, Steirischer Zentralraum, Liezen LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung, Referat Katastrophenschutz - Militärkommando Steiermark - Österreichischer Berufsfeuerwehrverband - Bereichsfeuerwehrverband - WLV Sektion Steiermark - Vertreter Bezirkshauptmannschaften - ZAMG Besprechungen Befüllung Checklisten mit Fachabteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung : Besprechung M21: A10, A : Besprechung M14, M15, M16: A : Besprechung M11, M20, M22: A13, A15, A : Besprechung M01, M02, M04: A7, A13, A : Besprechung M18, M19: LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung : Besprechung M17: A14 Endabstimmung : Expertenworkshop mit Fachdienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit A15 Energie und Wohnbau A10 Land- und Forstwirtschaft --- Seite 4 von

7 LAD FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung, Referat Katastrophenschutz RISIKOGEBIETSEBENE Für die Risikogebiete Nr und Nr wurde eine gemeinsame Informationsveranstaltung abgehalten. Im Rahmen der Veranstaltung wurden den Gemeinen das Projekt und die weitere Vorgangsweise vorgestellt und im Anschluß die Checklisten gemeinsam befüllt. Das Büro Ingenos.Gobiet.ZT unterstütze die Gemeinden beim Befüllen der Checklisten um drohende "Definitionsfehler" und Mißverständnisse zu vermeiden. Auf Grund des Detaillierungsgrades der Checklisten war es nicht möglich, alle Fragen auf ein Mal zu beantworten. Daher wurde in weiterer Folge Kontakt zur BBL, BH, Land Stmk., WLV, Feuerwehren, Katastrophenschutzbeauftragten, Firmen, Kraftwerksbetreibern, Raumplanern...aufgenommen. Als die Checklisten nahezu vollständig befüllt waren, wurde ein Entwurf der Maßnahmenplanung erstellt und in einem regionalen Workshop, zu dem sämtliche Beteiligte eingeladen waren, vorgestellt. Die Beteiligten hatten die Möglichkeit im Rahmen des Workshops bzw. per eine Stellungnahme abzugeben, die wenn es möglich war, nach einer Prüfung durch die Bearbeiter, in die Checklisten bzw. Maßnahmenplanung aufgenommen wurde. Die Ergebnisse des Workshops wurden sowohl in die Checklisten wie auch in die Maßnahmenplanung eingearbeitet. 3.1 KOORDINIERUNG MIT ÖKOLOGISCHEN ZIELSETZUNGEN Im Zuge der Umsetzung technischer Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Übereinstimmung mit den Umweltzielen der WRRL (NGP) durch das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung geprüft. Im Wasserrechtsverfahren werden entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Wo es möglich ist, werden mit den Hochwasserschutzmaßnahmen auch morphologische Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit als Beitrag zur Zielzustandserreichung gemäß WRRL mit umgesetzt. 3.2 BEITRAG ZUR KLIMAWANDELANPASSUNG Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat seit 2012 eine umfassende Studie zum Thema Klimaszenarien für die Steiermark bis 2050, erstellt durch das Wegener Center der Universität Graz, vorliegen. Diese Studie gibt Auskunft über mögliche Klimaänderungssignale (Änderungen zwischen den Perioden und ) für jeden Bezirk, jedes Monat und für wesentliche Klimaindikatoren wie z.b. Temperatur und Niederschlag und ist damit auch Ausgangspunkt für die Entwicklung einer eigenen Landesstrategie zur Klimawandelanpassung. Seit Herbst 2013 werden nun im Rahmen eines Beteiligungsprozesses mögliche Maßnahmen für 15 Aktionsfelder wie z.b. Raumplanung, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft oder Energie diskutiert und entwickelt. Bis Frühjahr 2015 soll eine Klimawandelanpassungsstrategie Steiermark 2050 zur Beschlussfassung der Steiermärkischen Landesregierung und dem Landtag vorgelegt werden. Um die Verankerung der Strategie in Folge sicherzustellen, ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern in Vorbereitung, im Rahmen des EU- Förderprogramms LIFE, ein entsprechendes Projekt einzureichen. Das Thema Hochwasser spielt dabei in allen Aktivitätsbereichen eine wesentliche Rolle und soll insbesondere auf der lokalen Ebene noch stärker verankert werden. 3.3 ZUSAMMENARBEIT UND INFORMATION LANDESEBENE Die interessierte Öffentlichkeit wurde über die Zeitschrift Wasserland Steiermark über die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie informiert. Die Einbindung erfolgte in regionalen Workshops und regionalen --- Seite 5 von

8 Informationsveranstaltungen. Informationen zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in der Steiermark erfolgten im Rahmen diverser Veranstaltungen (z.b. ZT-Forum). RISIKOGEBIETSEBENE Für die Risikogebiete Nr und Nr wurde eine gemeinsame Informationsveranstaltung abgehalten. Im Rahmen der Veranstaltung wurden den Gemeinen das Projekt und die weitere Vorgangsweise vorgestellt und im Anschluß die Checklisten gemeinsam befüllt. Das Büro Ingenos.Gobiet.ZT unterstütze die Gemeinden beim Befüllen der Checklisten um drohende "Definitionsfehler" und Mißverständnisse zu vermeiden. Auf Grund des Detaillierungsgrades der Checklisten war es nicht möglich, alle Fragen auf ein Mal zu beantworten. Daher wurde in weiterer Folge Kontakt zur BBL, BH, Land Stmk., WLV, Feuerwehren, Katastrophenschutzbeauftragten, Firmen, Kraftwerksbetreibern, Raumplanern...aufgenommen. Als die Checklisten nahezu vollständig befüllt waren, wurde ein Entwurf der Maßnahmenplanung erstellt und in einem regionalen Workshop, zu dem sämtliche Beteiligte eingeladen waren, vorgestellt. Die Beteiligten hatten die Möglichkeit im Rahmen des Workshops bzw. per eine Stellungnahme abzugeben, die wenn es möglich war, nach einer Prüfung durch die Bearbeiter, in die Checklisten bzw. Maßnahmenplanung aufgenommen wurde. Die Ergebnisse des Workshops wurden sowohl in die Checklisten wie auch in die Maßnahmenplanung eingearbeitet. --- Seite 6 von

9 4. ERGEBNIS DER MASSNAHMENPLANUNG Das Ergebnis der Maßnahmenplanung ist eine Zusammenfassung der Maßnahmentypen (linke Spalte) und deren Rangfolge (rechte Spalte, 1, 2, 3, -, nicht vorgesehen), die auf die Erreichung der angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements abzielen. Rangfolge (1) bedeutet, dass die Planung bzw. Umsetzung des Maßnahmentypen höchste Priorität hat; (-) bedeutet, dass dem Maßnahmentypen keine Rangfolge zugewiesen wurde, (nicht vorgesehen) bedeutet, dass der Maßnahmentyp im aktuellen Planungszyklus nicht vorgesehen ist. Detailinformationen zu den einzelnen Maßnahmentypen finden sich sowohl weiter unten (für Maßnahmentypen, die im gegenständlichen Risikogebiet ausgewählt wurden), als auch im Hintergrunddokument "Maßnahmenkatalog" auf Maßnahmentyp Rangfolge M01 Gefahrenzonenplanungen erstellen/aktualisieren 2 M02 Gefahrenzonenplanungen berücksichtigen 2 M03 Einzugsgebietsbezogene Konzepte und Planungen zur Verbesserung des Wasser- u. Feststoffhaushaltes erstellen M04 Örtliche und überörtliche Planungen erstellen und berücksichtigen M05 Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Erhaltung von Schutzmaßnahmen schaffen 3 2 nicht vorgesehen M06 Flächen im Einzugsgebiet retentionswirksam bewirtschaften 2 M07 Überfluteungsgebiete und Ablagerungsgebiete wiederherstellen M08a Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten: Hochwasser- und Feststoffrückhalteanlagen M08b Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten: lineare Schutzmaßnahmen M08c Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten: sonstige Maßnahmen nicht vorgesehen M09 Objektschutzmaßnahmen umsetzen und adaptieren 1 M10 Absiedlung und Rückwidmung prüfen und durchführen - M11 Gewässeraufsicht durchführen und verbessern 2 M12 Hochwasserschutzanlagen instand halten, betreiben und verbessern, Gewässerpflege durchführen Seite 7 von

10 Maßnahmentyp M13a Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Wasserkraftanlagen M13b Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Gewerbe- und Industriebetriebe M14 Informationen über Hochwassergefahren und das Hochwasserrisiko aufbereiten und für die Öffentlichkeit in geeigneter Weise bereit stellen M15 Beteiligung zu Themen der Hochwassergefahren und des Hochwasserrisikos fördern M16 Bildungsaktivitäten zu Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko setzen M17 Monitoringsysteme, Prognosemodelle und Warnsysteme schaffen und betreiben Rangfolge M18 HW Katastrophenschutzpläne für die Bewältigung erstellen 1 M19 Voraussetzungen zur Umsetzung der HW- Katastrophenschutzpläne sicherstellen M20 Sofortmaßnahmen und Instandsetzung an Gewässern und Schutzbauten unmittelbar nach dem Ereignis durchführen M21 Hochwasserschäden an Bauwerken und Infrastruktur beurteilen, beseitigen und Schadensregulierung sicher stellen M22 Ereignis und Schadensdokumentation durchführen sowie Ereignisse analysieren 2 im Ereignisfall durchzuführen im Ereignisfall durchzuführen im Ereignisfall durchzuführen --- Seite 8 von

11 5. DETAILINFORMATIONEN ZU DEN VORGESEHENEN MASSNAHMEN IM RISIKOGEBIET Sollte sich unter "Zusatzinformationen" zum aktuellen Status eine Punktationsliste befinden, dann ist die Punktation der Übersichtlichkeit halber auf folgende Themenfelder bezogen: Angabe, ob und welche konkreten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden / werden oder sich in konkreter Planung befinden Kurzbeschreibung zur erwarteten räumlichen Wirkung der Maßnahme Angabe zu Zuständigkeiten ergänzend zum Maßnahmenkatalog Kurzbeschreibung, auf welches Schutzgut die Maßnahme insbesondere wirken soll Angabe, ob zur Bewertung der Maßnahme eine Kosten-Nutzung Untersuchung durchgeführt wurde Angabe, ob Synergien mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) bei der Umsetzung der Maßnahme erwartet werden Allgemeine Zusatzinformationen Hyperlink zu weiteren Informationen --- Seite 9 von

12 HANDLUNGSFELD: Vorsorge --- Seite 10 von

13 M01 GEFAHRENZONENPLANUNGEN ERSTELLEN/AKTUALISIEREN Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung, des Abflusses, der Retention und des Feststoffhaushaltes untersucht und Gefährdungsszenarien gebildet (Abflussuntersuchung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbereiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die für einen schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen (Hinweisbereiche) für Schutzmaßnahmen und Restrisikogebiete (Überlastfall und Versagensfall) werden dargestellt. Aktueller Status in Planung bzw. Planung begonnen 1. GEFAHRENZONENPLANUNGEN DER BWV ERSTELLEN UND AKTUALISIEREN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Zurzeit liegen 2D-Abflussuntersuchungen für alle Risikogebiete vor und ein Leitfaden/Handlungsanweisungen Gefahrenzonenplanung der BWV. ANMERKUNG: Es gab zwei Pilotprojekte zu diesem Thema, eines in Liezen (Pyrnbach) und das andere im Mürztal (Veitscherbach). Das Land Stmk. plant für Gewässer die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, die Erstellung der Gefahrenzonenpläne. Mit der Planung der GZP soll im kurzfristigen Zyklus begonnen werden. Diese sollen im mittelfristigen Planungszyklus fertiggestellt werden. GEFAHRENZONENPLANUNGEN DER WLV ERSTELLEN UND AKTUALISIEREN Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung West (Scheifling) Gefahrenzonenpläne sind für wildbachgefährdete Bereiche gemäß Forstgesetz 1975, 8 und 11 und der Verordnung über die Gefahrenzonenpläne (BGBl. Nr. 436/1976) zu erstellen und im Falle der Änderung der Grundlagen oder ihrer Bewertung an die geänderten Verhältnisse anzupassen. Diesem gesetzlichen Auftrag wurde im ggstl. APSFR nachgekommen (GZP Bärnbach , GZP Köflach , GZP Krottendorf Gaisfeld , GZP Voitsberg , In der Gemeinde Rosental an der Kainach wurden die ersten zwei Wildbäche erst heuer ausgewiesen). Der GZP ist damit erstellt und aktuell gehalten (Revision)! Die Revision der GZP ist im gegenständlichen APSFR geplant und soll im kurzfristigen Zyklus erfolgen. Zustäzlich wurden im Sommer 2014 in der Gemeinde Rosental an der Kainach zwei Bäche als Wildbäche ausgewiesen. Ausweisung von Gefahrenzonen ist geplant. 2. Das alleinige Erstellen und Aktualisieren der Gefahrenzonenplanungen hat keinerlei Auswirkung weder auf das APSFR noch auf das Einzugsgebiet. Die Planungen müssen befolgt werden damit eine Wirkung sichtbar wird. Allerdings trägt das Vorliegen von Gefahrenzonenplanungen sicher zur Verdeutlichung der Gefahrenbereiche bei und führt somit zur Sensibilisierung im betroffenen APSFR und so zur Vermeidung und zur Reduktion zukünftiger Schäden Seite 11 von

14 8. - Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe in Planung bzw. Planung begonnen Planung abgeschlossen Planung abgeschlossen bis 2021 bis 2027 nach 2027 Mögliche Unsicherheiten: Abhängigkeit von der Personalentwicklung Budgetplanung Fördermittel --- Seite 12 von

15 M02 GEFAHRENZONENPLANUNGEN BERÜCKSICHTIGEN Die Gefahrenzonenplanungen (Fachgutachten betreffend insbesondere Gefahrenzonen, Funktionsbereiche, Ausweisung der Zonen mit einer Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit, Hinweisbereiche) werden für Vorgaben und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung sowie Widmungen der örtlichen Raumordnung als Grundlage berücksichtigt. Gefahrenzonenplanungen bilden die Grundlage für Regionalprogramme nach dem Wasserrechtsgesetz und Grundsatzplanungen der Verkehrsinfrastruktur. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DER ÜBERORTLICHEN RAUMPLANUNG Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung und A7 Landes- und Gemeindeentwicklung Derzeit liegen noch keine GZP der BWV vor. Die Erstellung der GZP ist für den mittelfristigen Planungszyklus vorgesehen, daher ist eine Berücksichtigung auch erst mittelfristig möglich. Die Überarbeitung des SAPRO zur hochwassersicheren Entwicklung von Siedlungsgebieten ist geplant. BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DEN WASSERWIRTSCHAFTLICHEN REGIONALPROGRAMMEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung Zurzeit werden die Gefahrenzonenplanungen nicht berücksichtigt da diese noch nicht vorliegen. Für den 1. Planungszyklus ist die Erstellung von GZP für alle APSFR vorgesehen. Es gibt die Regelung der Berücksichtigung von GZP im Zuge der Überarbeitung des Sachprogrammes zur hochwassersicheren Entwicklung von Siedlungsräumen ab Herbst 2013, gemeinsam mit der A13 Novellierung des Sachprogrammes zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume. BERÜCKSICHTIGUNG DER GZP IN DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG UND IN DEN BAUVERFAHREN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden In den Gemeinden werden die Gefahrenzonenplanungen in den örtlichen Entwicklungskonzepten, Flächenwidmungsplänen, Teilbebauungsplänen und bei den Grundsatzplanungen der Verkehrsinfrastruktur berücksichtigt. * Die Gemeinden planen die Berücksichtigung der Gefahrenzonenplanungen (z.b. Aufnahme der HQ300 Anschlaglinie --> Hochwassersicheres Bauen) in örtlichen Entwicklungskonzepten und in Flächenwidmungsplänen bzw. Teilbebauungsplänen. * Dort wo eine Gemeindefusionierung geplant ist, ist eine Zusammenfügung der örtlichen Entwicklungskonzepte und der Flächenwidmungspläne vorgesehen. * Die Revision der örtlichen Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne ist in 3 Gemeinden geplant, in einer Gemeinde läuft derzeit die Überarbeitung des ÖEK und des Fläwi und eine Gemeinde hat ein aktuelles ÖEK aus dem Jahr 2011 und den dazugehörigen Fläwi aus dem Jahr * Siedlungsentwicklung ist im Ortszentrum von Krottendorf nach Umsetzung der HW-Maßnahmen geplant --- Seite 13 von

16 * in der Gemeinde Rosental wird in Zukunft die Grundsatzplanung der Verkerhrsinfrastruktur im ÖEK und im Fläwi berücksichtigt werden. Die Überflutungsflächen sind erst seit der ABU Gradnerbach 2013 bekannt, daher gab es bisher keinen Anlassfall diese bei der Verkehrsinfrastruktur zu berücksichtigen ANMERKUNG: Zuständigkeitsbereich: WLV Gebietsbauleitung West (Scheifling) Gemäß GZP-Verordnung 1, Abs. 2 sind Gefahrenzonenpläne nach Maßgabe der den Dienststellen gebotenen Möglichkeiten so zu erstellen, dass sie als Grundlage für Planungen auf den Gebieten der Raumplanung, des Bauwesens und des Sicherheitswesens - bei Planungen auf letzterem Gebiet, soweit es sich um solche im Zusammenhang mit Evakuierungen, Verkehrsbeschränkungen oder um sonstige, der Sicherung vor Wildbach- und Lawinengefahren dienende Maßnahmen handelt - geeignet sind. Im Bundesland Steiermark werden die Gefahrenzonen, Vorbehalts- und Hinweisbereiche nach den Gefahrenzonenpläne gemäß den forstrechtlichen Bestimmungen ersichtlich gemacht ( 26 Abs. 7 Stmk. ROG 2010). Die Kernleistung Sachverständigentätigkeit der WLV hat als wesentliche Grundlage den Gefahrenzonenplan, sodass die Berücksichtigung des GZP in der örtlichen und überörtlichen Raumordnung oder ev. Regionalprogrammen daher gewährleistet ist. 2. Da die Gefahrenzonenplanungen die Grundlage für Regionalprogramme darstellen ist eine Wirkung der Maßnahme auf Einzugsgebietsebene zu erwarten. Die Wirkung der Maßnahmen hat keinen Einfluss auf das Abflussverhalten sie trägt nur zur Vermeidung von Schäden bei Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 derzeit liegen noch keine Gefahrenzonenplanungen der BWV vor, der Revisionszeitraum für überörtliche Raumplanungen ist mittelfristig und kann deshalb erst mittelfristig berücksichtigt werden Mögliche Unsicherheiten: Wie erfolgt bei der Gemeindefusionierung die Zusammenfügung der vorhandenen Flächenwidmungspläne Künftige bauliche Entwicklung ist von der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen (BWV) abhängig, Grundeinlöse ist derzeit im Gange --> Flächenwidmungsplan-Revision erst abschließbar wenn wasserbautechnische Maßnahme in Umsetzung sind. Budgetunsicherheit --- Seite 14 von

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18 M03 EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE UND PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- U. FESTSTOFFHAUSHALTES ERSTELLEN Es werden Managementkonzepte für übergeordnete Planungsgebiete beziehungsweise Einzugsgebiete zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes erstellt und im Rahmen der Gefahrenzonen- und Maßnahmenplanung berücksichtigt. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen <br/>1. EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- UND FESTSTOFFHAUSHALTES FÜR GEWÄSSER DER BWV ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Einzugsgebietsbezogenen Konzepten und Planungen zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes liegen vor: - Einzugsgebietsbezogene Ausweisung und Freihaltung von Abfluss- und Retentionsbereichen: - ABU III 2010 Kainach, ABU III 2010 Gradnerbach, Erstellungsjahre: 2012, 2013, WERNER CONSULT ZT GmbH, INGENOS.GOBIET ZT GmbH - Andere: Generelles Projekt: KAINACH Krottendorf, Erstellungsjahr: 2001, RINDERER & PARTNER Managementkonzepte im Rahmen der Gefahren- und Maßnahmenplanung werden berücksichtigt und Schritte zur Umsetzung gesetzt: - Umsetzung Linearer HWS Voitsberg 1.BA Vorhaben: - EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- UND FESTSTOFFHAUSHALTES FÜR GEWÄSSER DER WLV ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung West (Scheifling) Einzugsgebietsbezogene Ausweisung und Freihaltung von Abfluss- und Retentionsräumen sind in den Gefahrenzonenplänen der jeweiligen Gemeinde enthalten. * Revision der GZP für Voitsberg, Köflach, Bärnbach und Krottendorf-Gaisfeld (In der Gemeinde Rosental wurden erst im Sommer 2014 dier ersten zwei Wildbäche ausgewiesen) * Erstellung des GZP für die Gemeinde Rosental an der Kainach --> Ausweisung von Freihaltung von Abfluss- und Retentionsräumen (GZP) * Im Rahmen der Aktualisierung des GZP Köflach ist die Erstellung des Schutzwasserwirtschaftlichen Grundsatzkonzeptes vorgesehen. ANMERKUNG: Die Managementkonzepte haben auf die Gefahrenzonenplanung keinen Einfluss und werden entsprechend nicht berücksichtigt die Grundlage für die GZP Erstellung ist das Forstgesetz und dessen Verordnungen. Deshalb gibt es bei der WLV auch keine HQ30, HQ100 oder HQ300 Ausweisung. Der Gefahrenzonenplan wird geändert, wenn sich Rahmenbedingungen (Verbauungen, Hochwässer usw.) ändern. Auf die Maßnahmenplanung bzw. auf die Prioritätenreihung haben die Managementkonzepte durchaus einen Einfluss. 2. Es lässt sich bereits dem Titel der M03 entnehmen, dass hierbei eine Wirkung der Maßnahme auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten ist. --- Seite 16 von

19 Vorgesehene Statusentwicklung k.a. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach Seite 17 von

20 M04 ÖRTLICHE UND ÜBERÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN Auf Basis der Raumordnungsziele und Raumordnungsgrundsätze werden örtliche und überörtliche Planungen für die Raumnutzung erstellt. In Risikogebieten werden Nutzungsänderungen, -anpassungen bzw. -beschränkungen vorgesehen. Die Hochwassergefährdung in Restrisikogebieten (Gebiete mit vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen mit Gefährdung im Versagens- oder Überlastfall) soll durch Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen und Bestandsanpassungen berücksichtigt werden. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. ÜBERORTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. - A13 Umwelt und Raumplanung und A7 Landes- und Gemeindeentwicklung Beim Land Stmk. liegen folgende Arten von örtlicher Raumplanung vor: * Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über ein Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume 2005 * Regionale Entwicklungsprogramme erste Generation, flächendeckend für die gesamte Steiermark und zweite Generation, alle bis auf Bezirk Feldbach (derzeit aktuell) * Verordnung Landesentwicklungsprogramm 2009 * Regionale Entwicklungsprogramme befinden sich derzeit in Ausarbeitung der dritten Generation (derzeit vorliegend 1. bzw. 2 Generation - mit regionaler Einschränkung - Feldbach) Eine Homogenisierung der Revisionszeiträume ist mittelfristig geplant. ÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden In den Gemeinden liegen folgende Arten von örtlicher Raumplanung vor: * Teilbebauungspläne, * Flächenwidmungspläne, * Örtliches Entwicklungskonzept, In roten Zonen des Gefahrenzonenplans gilt das Umwidmungsverbot an das sich die Gemeinden auch halten. Die Neuwidmung in Restrisikogebieten wird in den Gemeinden des gegenständlichen APSFR unterschiedlich gehandhabt. Manche Gemeinden entscheiden im Einzelfall, manche vermeiden eine Neuwidmung dort wo es eine HQ300 Ausweisung gibt, andere wiederum geben nur einen Hinweis auf die Hochwassergefahr. Eine Gemeinde bezieht sich auf das Sachprogramm HW und weist kein Bauland im HW-Abflussbereich aus. Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen in Restrisikogebieten werden im Bauverfahren unter Beiziehung Sachverständiger im HQ30 und HQ100 Abflussbereich (Sachverständige schreiben Auflagen vor) vorgeschrieben. * Eine Berücksichtigung der HQ 300 Anschlaglinien (Hinweisbereich, hochwassersicheres Bauen) im ÖEK, im Fläwi. und in den Teilbebauungsplänen (Hinweisbereiche, hochwasserangepasstes Bauen) * in der Gemeinde Rosental wird in Zukunft die Grundsatzplanung der Verkerhrsinfrastruktur im ÖEK und im Fläwi berücksichtigt werden. Die Überflutungsflächen sind erst seit der ABU Gradnerbach 2013 bekannt, daher gab es bisher keinen Anlassfall diese bei der --- Seite 18 von

21 Verkehrsinfrastruktur zu berücksichtigen 2. Es ist zu erwarten, dass die Maßnahme 04 sowohl auf einzugsgebietsbezogener (überregionale Programme) wie auch auf APSFR-Ebene (örtliche Planung) wirkt Im Rahmen des Workshops beklagten die Gemeinden einen Widerspruch der derzeit in der Raumordnung vorliegt. Die Gemeinden sollen einerseits * die Lücken im Bauland schließen und verdichten * dürfen/sollen andererseits im HW-Abfluss nicht bauen Daraus entsteht der Wunsch seitens der Gemeinden dort wo der Siedlungsraum im HW-Abflussbereich liegt die Bebauung der Hänge zu erleichtern und zu ermöglichen Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Mögliche Unsicherheiten: Restrisikogebiete sind nur teilweise ausgewiesen (für die Teigitsch gibt es gar keine Unterlagen) --- Seite 19 von

22 HANDLUNGSFELD: Schutz --- Seite 20 von

23 M06 FLÄCHEN IM EINZUGSGEBIET RETENTIONSWIRKSAM BEWIRTSCHAFTEN Maßnahmen für die Erhaltung, Sicherung und Verbesserung des Wasser- und Feststoffrückhalts in den Einzugsgebieten werden geplant und umgesetzt. Dies sind insbesondere flächenwirtschaftliche Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Flächenversiegelung. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. RÜCKHALT IM EZG BEI BESTEHENDEN RISIKEN VERBESSERN Zuständigkeitsbereich Land Stmk.: A10 Land und Forstwirtschaft, A13 Umwelt und Raumordnung, A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Die M06 ist im Zuständigkeitsbereich der BWV in diesem Planungszyklus nicht vorgesehen weil HWS- Maßnahmen umgesetzt werden KOMEPNSATION VON FLÄCHENVERSIEGELUNG UND AKTIVE ERHÖHUNG DES WASSERRÜCKHALTES Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Die Gemeinden setzen folgende Maßnahmen zur Kompensation von Flächenversiegelung und zur aktiven Erhöhung des Wasserrückhaltes: * In den Bebauungsplänen haben die Gemeinden einschlägige Regelungen --> Leitfaden des Landes Stmk. Oberflächenentwässerung * Die Gewässerrandstreifen (10m vom Gewässer kein Bauland) sind in den Flächenwidmungsplänen aufgenommen. Falls sie dort fehlen werden die Gewässerrandstreifen in den Bebauungsplänen genauer dargestellt. * Die Versickerungsanlagen werden in den Bebauungsplänen vorgeschrieben. Falls sie dort fehlen werden sie projektbezogen in den Bauverfahren geregelt. * In einer Gemeinde ist die Oberflächenentwässerung nach einem Gesamtkonzept geplant. * Die Gemeinden des gegenständlichen APSFR wollen die Kompensation von Flächenversiegelung fortführen indem sie sie im ÖEK, Fläwi, Teilbebauungsplänen und Einzelverfahren berücksichtigen bzw. das stmk. Raumordnungsgesetz, Repro und Sapro anwenden und den Leitfaden des Landes Stmk. "Oberflächenentwässerung" berücksichtigen * Die Vorschreibung von Versickerungsanlagen soll in Teilbebauungspläne aufgenommen werden * Die Vorschreibung von Versickerungsanlagen in den Bauverfahren, dort wo keine Teilbebauungspläne vorliegen * Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld plant eine Oberflächenentwässerung nach einem Gesamtkonzept * Die Berücksichtigung der Kompensation von Flächenversiegelung in neuen Teilbebauungsplänen 2. Die Wirkung dieser Maßnahme erstreckt sich auf das APSFR Gebiet Seite 21 von

24 Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Die Kompensation von Flächenversiegelung und aktive Erhöhung des Wasserrückhaltes wird laufend berücksichtigt, bei projektbezogenen Maßnahmen ist es ein laufender Prozess Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 22 von

25 M07 ÜBERFLUTEUNGSGEBIETE UND ABLAGERUNGSGEBIETE WIEDERHERSTELLEN Abgetrennte Überflutungsgebiete, Altarme, Ablagerungs- und Ausschotterungsflächen werden wieder an das Gewässer angebunden und somit für den Hochwasserfall verfügbar gemacht. Eine Ausweisung potentieller Überflutungs- und Ablagerungsgebiete wird mittels Kartierung und Digitalisierung gewährleistet Aktueller Status vollständig umgesetzt 1. ÜBERFLUTUNGSGEBIETE UND ABLAGERUNGSGEBIETE IM ZUSÄTNDIGKEITSBEREICH DER BWV WIEDERHERSTELLEN Zuständigkeitsbereich Land Stmk.: A13 Umwelt und Raumordnung, A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Im Zuständigkeitsbereich der BWV ist die Maßnahmen M07 in diesem Planungszyklus nicht vorgesehen weil HWS-Maßnahmen umgesetzt werden ÜBERFLUTUNGSGEBIETE UND ABLAGERUNGSGEBIETE IM ZUSÄTNDIGKEITSBEREICH DER WLV WIEDERHERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung West (Scheifling) Im Zuständigkeitsbereich der WLV wurden immer wieder kleinere Maßnahmen lokal umgesetzt. Derzeit sind keine Maßnahmen diesbezüglich geplant. Geplant ist im Zuständigkeitsbereich der WLV und der BWV: Bei zukünftigen Projekten soll, dort wo es möglich ist und in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Stmk., die Anbindung von Altarmen forciert werden 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten. 3. Lt. Maßnahmenkatalog sind die zuständigen Stellen für die Umsetzung dieser Maßnahme Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften, sonstige Interessenten, LH-WW (Landeshauptmann - Wasserwirtschaftliche Planung), BM (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft), LH-Naturschutz und der Konsensträger. In den Checklisten wurden jedoch die WLV, das Land Stmk. A-13 (Umwelt und Raumordnung) und die A14 (Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit) als zuständige Stelle festgelegt Seite 23 von

26 Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach Seite 24 von

27 M08a SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN: HOCHWASSER- UND FESTSTOFFRÜCKHALTEANLAGEN Zur Dämpfung der Hochwasserwelle werden Hochwasserrückhalteanlagen geplant und errichtet. Für den Rückhalt potentiell nachteiliger Feststofffrachten werden Feststoffrückhalteanlagen geplant und errichtet. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. Krottendorf - Gaisfeld: Geschiebesperre am oberen Fortbauerbach (Umsetzungsjahr ca. 1991) RHB Forstbauerbach (Fertigstellung ca. August 2014, Konsensinhaber Gemeinde Krottendorf Gaisfeld) die Errichtung des RHB Mittereckbach (Planung liegt bereits vor, Grundeinlöse ist im Gange) Verlegung des Heindler Grabenbaches und die Errichtung eines RHB Köflach: Geschiebesperre an den Schachnergräben (Umsetzungsjahr ca. 2007, Konsensinhaber Gemeinde Köflach) 2 Geschiebesperren am Sallabach (Umsetzungsjahr ca. 2000, Konsensinhaber Gemeinde Köflach) RHB Gailbach (Umsetzungsjahr 2001, liegt im Gemeindegebiet Köflach, Konsensinhaber sind Gemeinde Köflach und Gemeinde Bärnbach) Eine Adaptierung des RHB Gailbach ist notwendig (es ist bereits übergegangen) Entwässerung von Poldern Gradnerbach, bachabwärts der Firma Krenhof, ein Projekt zum Thema liegt vom (Büro Lukas, im Auftrag der 19b ) ANMERKUNG: Ein kleines RHB (Überbleibsel aus dem Bergbau) befindet sich südlich der Stadt Köflach. An das RHB schließt eine DN1000 Verrohrung an, die dann in das Ehmann Gerinne übergeht. Dieser Kanal dient derzeit als Regenwasserkanal und ist bereits jetzt überlastet. Im HW-Fall wird das kleine RHB vom Lankowitzbach gespeißt. Das bereits jetzt zu geringe Abfuhrvermögen des Kanals kann die Wassermassen nicht abführen. Daher besteht die Gefahr einer Überflutung des Stadtgebietes von Köflach. Eine Lösung des Problems ist möglichst bald anzustreben. Bärnbach: Geschiebesperre Wurzerbach (Umsetzungsjahr ca. 1995) RHB DI Maria Bach (Umsetzungsjahr 2003/2004, Konsensinhaber Gemeinde Bärnbach) RHB Gailbach (Umsetzungsjahr 2001, liegt im Gemeindegebiet Köflach, Konsensinhaber sind Gemeinde Köflach und Gemeinde Bärnbach) Derzeit ist kein konkretes Vorhaben geplant. Rosental an der Kainach: Bei größeren Siedlungen werden kleinere RHB im Zuge der Bauverfahren vorgeschrieben damit das Regenwasser auf eigenem Grund versickern kann. Neuerrichtung eines RHB rechtsufrig des Granderbaches zwischen dem Gradnerbach und dem GKB-Werk ANMERKUNG: Das Problem in der Gemeinde Rosental ist die Grundinanspruchnahme. Die meisten Flächen gehören der GKB. Diese hat im Zuge des Bergbaus das Gelände verändert über dieses veränderte Gelände fließt jetzt Wasser aus dem Lankowitzbach nach Rosental. Voitsberg: --- Seite 25 von

28 Geschiebe- und Wildholzsperre aus Ringnetzen am Teigitschwirtgraben (Errichtungsjahr 2002/2003, Konsensinhaber Gem. Voitsberg) RHB Lobmingbach (Errichtungsjahr 1985, adaptiert 2014, Konsensinhaber Gemeinde Voitsberg) RHB Grenzstraße am Grenzstraßenbach (Errichtungsjahr 2001, Konsensinhaber Gemeinde Voitsberg) RHB Maltesergasse am Arnsteingraben Ost (Errichtungsjahr 2001, Konsensinhaber Gemeinde Voitsberg) Geplant ist RHB Errichtung am Tregistbach RHB Errichtung am Feuerbach ANMERKUNG: Siehe Maßnahmenkonzept ABU Kainach KM0+000 bis KM Erstellungsjahr 2012, Werner Consult Siehe Maßnahmenkonzept ABU Gradnerbach KM0+000 bis KM Erstellungsjahr 2010, Ingenos. Gobiet.ZT 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Mögliche Unsicherheiten: Nutzung von Fremdgrund - Grundeinlöse Abhängigkeit vom Budget bzw. Förderungen --- Seite 26 von

29 M08b SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN: LINEARE SCHUTZMASSNAHMEN Zur Erhöhung der Abfluss- und Feststofftransportkapazität im Siedlungsgebiet werden lineare Schutzmaßnahmen errichtet. Es werden Maßnahmen für eine möglichst rasche Hochwasserabfuhr in Restrisikogebieten ergriffen, um die Schadwirkung im Überlastfall und Versagensfall möglichst gering zu halten. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. Krottendorf-Gaisfeld: Im Zuge der Errichtung der Umfahrung B70 wurde die Straße höher gesetzt und dient als Dammschutz gegen die Hochwässer der Kainach (Umsetzungsjahr 2003) Im Rahmen des Projektes Umfahrungsstraße wurden eine Flutmulde bei der Fuchssiedlung und Profilaufweitungen im Ortsbereich Krottendorf errichtet (Umsetzungsjahr 2003) Die bestehende Wehranlage wurde im Zuge des Umfahrungsbaus rückgebaut (Umsetzungsjahr 2003) Entlastungsgerinne Fortsbauerbach wurde 2012/2013 fertiggestellt (Konsensinhaber Gemeinde Krottendorf) Linearer Ausbau der Reststrecke nach dem Rückhaltebecken Mittereckbach (Umsetzungsjahr 2014), Konsensinhaber Gemeinde Krottendorf die Verlegung des Heindler Grabenbaches (WLV) und RHB Errichtung Restausbau der Kainach im Bereich der ehemaligen Wehranlage bis zur Einmündung Ligistbach Bärnbach: Im Zuge der Kainach Regulierung (Umsetzungsjahr ca. 1982) wurden Dämme, Hochwasserschutzmauern und Profilaufweitungen errichtet. Ca gab es Profilaufweitungen an der Kainach Hochwasserschutz Hütlbach ( Projekt 1992, Umsetzungsjahr 1993) Hochwasserschutz Wurzerbach (Umsetzungsjahr ca. 1997) Hochwasserschutz Kainach BA3 inkl. Mündungsbereich Gailbach und Gradnerbach Voitsberg: Im Zuge des Projektes Hochwassersschutz Kainach (Umsetzungsjahr ca. 1980) wurden Dämme und Profilaufweitungen umgesetzt. Projekt Bahnhofstraßenbrücke (Umsetzungsjahr 2008/2009): Der Mittelpfeiler wurde entfernt und somit auch ein örtlicher Engpass. Im Rahmen des Projektes Hochwasserschutz Kainach BA1 Ortsbereich Krems (Umsetzungsjahr 2011/2012) wurden Hochwasserschutzmauern, Profilaufweitungen und Sohlabsenkungen umgesetzt. Hochwasserschutz Kainach von Malteserstraße bis Gemeinde Bärnbach (2014/2016), BA2 und BA3 HWS Teigitschgraben und Gössnitzbach Ertüchtigung Waldbach Rosental an der Kainach: Im Zuge des Hochwasserschutzprojektes Gradnerbach (Einreichprojekt 2003-Änderung des EP 2008, Umsetzungsjahr 2010) wurden Dämme, Hochwasserschutzmauern und mobiler Hochwasserschutz errichtet. Es wurden ebenfalls im Rahmen des genannten Projektes örtliche Engpässe entfernt und Profilaufweitungen umgesetzt. Hochwasserschutz Kainach BA3 --- Seite 27 von

30 ANMERKUNG: Das Problem in der Gemeinde Rosental ist die Grundinanspruchnahme. Die meisten Flächen gehören der GKB. Diese hat im Zuge des Bergbaus das Gelände verändert über dieses veränderte Gelände fließt jetzt Wasser aus dem Lankowitzbach nach Rosental. Köflach: HWS Gradnerbach, KM bis KM (Umsetzungsjahr 1997) --> Dämme und Hochwasserschutzmauern HWS Gradnerbach für Industriegelände KM bis KM > Hochwasserschutzmauern Hochwasserschutzmaßnahmen und Brücken, Gradnerbach, BA 2, KM bis KM (Umsetzungsjahr 1998)--> Profilaufweitung, Uferneugestaltung, Uferbordanhebung, HWS Projekt von Einmündung Sallabach bis KM 5+300, Planung liegt vor (Hydrosim) Ein kleines RHB (Überbleibsel aus dem Bergbau) befindet sich südlich der Stadt Köflach. An das RHB schließt eine DN1000 Verrohrung an, die dann in das Ehmann Gerinne übergeht. Dieser Kanal dient derzeit als Regenwasserkanal und ist bereits jetzt überlastet. Im HW-Fall wird das kleine RHB vom Lankowitzbach gespeißt. Das bereits jetzt zu geringe Abfuhrvermögen des Kanals kann die Wassermassen nicht abführen. Daher besteht die Gefahr einer Überflutung des Stadtgebietes von Köflach. Eine Lösung des Problems ist möglichst bald anzustreben. ANMERKUNG: Siehe Maßnahmenkonzept ABU Kainach KM0+000 bis KM Erstellungsjahr 2012, Werner Consult Siehe Maßnahmenkonzept ABU Gradnerbach KM0+000 bis KM Erstellungsjahr 2010, Ingenos. Gobiet.ZT 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 In Bärnbach hat der BA 3 noch nicht begonnen --> Planung Büro Ingenos.Gobiet.ZT Mögliche Unsicherheiten: --- Seite 28 von

31 Aufteilung des Finanzierungsschlüssels zwischen den Gemeinden die am Projekt beteiligt sind Abhängigkeit von Förderungen bzw. Budget --- Seite 29 von

32 M09 OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN UMSETZEN UND ADAPTIEREN Objektschutzmaßnahmen werden an Neuanlagen und bestehenden Gebäuden entsprechend der geltenden Rechts- und Techniknormen vorgeschrieben und umgesetzt. Für bestehende Wohn- und Nutzgebäude im Hochwasserabflussbereich werden gefahrenangepasste Nutzungskonzepte erstellt. Besondere Vorkehrungen/Vorschreibungen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe werden getroffen. Potentiell Betroffene treffen entsprechende Eigenvorsorge. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN AN NEUANLAGEN VORSCHREIBEN UND UMSETZEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Im HQ30 Abflussbereich werden Sachverständige beigezogen. Die Gemeinden halten sich an das Stmk. Baugesetz und regeln den Objektschutz an Neuanlagen im Rahmen des Bauverfahrens. Dort werden jeweils im konkreten Fall Auftriebssicherung, Erosionsschutz, Hochwasserangepasste Nutzung und Ausstattung, Mobile Schutzelemente an Fenstern und Türen, wasserdichte Bauweise und andere Auflagen wie z.b. Niveauanhebung,... vorgeschrieben. In den Gefahrenzonen lt. GZP im Siedlungsgebiet werden laufend Vorschreibungen, durch die WLV, gemäß GZP für eine sichere Ausgestaltung und Nutzung der Gebäude gegeben (z.b. erhöhte Lage der Öffnungen, Eingänge an gefahrabgewandter Seite, Wahl Baumaterialien, Lagerungen,..). Die im Zuge von Bauverfahren vorgeschriebenen Objektschutzmaßnahmen werden dann von den Betroffenen umgesetzt * Objektschutzmaßnahmen sollen zukünftig in Bebauungspläne aufgenommen werden * Auflagenlegung im Zuge der Bauverfahren fortführen * Erstellung eines Maßnahmenkataloges der in den Bauverfahren zur Anwendung kommen soll (Maßnahmenkatalog stellt sicher dass alle Bauwerber gleich behandelt werden, dass nichts vergessen/übersehen wird und senkt die Abhängigkeit vom Wissensstand des Verhandlungsführers) * Der Maßnahmenkatalog soll ebenfalls bereits in der Bauberatung (die wird von der Gemeinde angeboten) dem Bauwerber mitgegeben werden mit dem Hinweis diesen an den Planer weiter zu leiten. So sollen Objektschutzmaßnahmen von Anfang an in der Planung berücksichtig werden. OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN AN BESTEHENDEN ANLAGEN VORSCHREIBEN UND UMSETZEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Zurzeit fehlt die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Objektschutzmaßnahmen an bestehenden Anlagen. Eine bereits erteilte Genehmigung kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden --> keine Eingriffsmöglichkeiten. 2. Der Wirkungsbereich der Maßnahme M09 ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten Seite 30 von

33 Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Die Maßnahme wird laufend in den Verfahren wird umgesetzt Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 31 von

34 M10 ABSIEDLUNG UND RÜCKWIDMUNG PRÜFEN UND DURCHFÜHREN Es werden Absiedlungs- und Rückwidmungsmaßnahmen im Rahmen einer Variantenuntersuchung geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Eine freiwillige Absiedlung aufgrund einer besonders exponierten Lage von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden wird angeregt und finanziell unterstützt. Aktueller Status vollständig umgesetzt ANMERKUNG: In vier der fünf Gemeinden des APSFR ist die Maßnahme 10 nicht vorgesehen. Aktueller Status ergibt sich aus einer Gemeinde in der die M10 umgesetzt wurde. Es handelt sich hier um geschlossene Siedlungsräume. Eine Absiedlung ist daher nicht möglich. Dort wo es um vereinzelte Absiedlungen geht fehlt den Gemeinden die dafür notwendige finanzielle Ausstattung bzw. wird von den Gemeinden die fehlende gesetzliche Grundlage beklagt. 1. In vier der fünf Gemeinden des gegenständlichen APSFR ist die Maßnahme 10 nicht vorgesehen. Aktueller Status ergibt sich aus einer Gemeinde in der die M10 umgesetzt wurde. Die M10 hat keine Relevanz! Auch nach Abklärung mit Gemeindevertretern wird diese Maßnahme nicht in Erwägung gezogen! Rückwidmungen von Baulandgebieten in Roten Gefahrenzonen sind durch die Gde in den Flächenwidmungsplanverfahren umzusetzen. Gelbe Zonen sind auf Baulandeignung zu überprüfen. 2. Der Wirkungsbereich der Maßnahme M10 ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung bis 2021 bis 2027 nach 2027 Es handelt sich um einen laufenden Prozess da sich die Anschlaglinien immer wieder auf Grund neuer Ausweisungen und neuer HW-Schutzanlagen ändern. Für diese Periode ist die Maßnahme umgesetzt. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 32 von

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36 M11 GEWÄSSERAUFSICHT DURCHFÜHREN UND VERBESSERN Der Zustand der Gewässer und der Hochwasserschutzanlagen wird regelmäßig kontrolliert und die Behebung der festgestellten Mängel veranlasst Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen Personalbedingt kommt es derzeit zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen. Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.b. bei Hinweise zu Missstand). Eine periodische Umsetzung ist daher derzeit nicht möglich, sondern erst kurzfristig. 1. GEWÄSSERAUFSICHT DURCHFÜHREN UND VERBESSERN Zuständigkeitsbereich Land Stmk.: A13 Umwelt und Raumordnung, A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit und A16 Verkehr und Landeshochbau - Baubezirksleitungen Zurzeit kommt es personalbedingt zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen an den Gewässern. Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.b. bei Hinweis auf Missstand) Gewässeraufsichts-, Organisation- und Kontrollplan wird neu erstellt (systematische Vorgehensweise), ist in Ausarbeitung. WILDBACHBEGEHUNGEN DURCHFÜHREN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Die Wildbachbegehung findet 1mal jährlich nach der Schneeschmelze statt (österreichisches Forstgesetz, verpflichtende jährliche Wildbachbegehung). Angetroffene Übelstände werden beseitigt. Nach abgelaufenen Hochwasser bzw. wenn eine Meldung in der Gemeinde eintrifft, dass Missstände vorhanden sind finden zusätzliche Begehungen statt und eventuelle Missstände werden beseitigt Fortführung der Wildbachbegehungen und der Schulungen. 2. Die Wirkung der Maßnahme "Gewässeraufsicht durchführen und verbessern" ist auf der Ebene des APSFR zu erwarten Seite 34 von

37 Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach 2027 Personalbedingt kommt es derzeit zu keinen regelmäßigen, systematischen Begehungen. Diese werden anlassbezogen durchgeführt (z.b. bei Hinweise zu Missstand). Eine periodische Umsetzung ist daher derzeit nicht möglich, sondern erst kurzfristig. Mögliche Unsicherheiten: personalabhängig Budgetfrage --- Seite 35 von

38 M12 HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN, GEWÄSSERPFLEGE DURCHFÜHREN Hochwasserschutzanlagen und Schutzsysteme werden konsensgemäß instand gehalten, ggf. saniert, verbessert und / oder an den Stand der Technik angepasst. Betriebsvorschriften für Hochwasserschutzanlagen werden erstellt. Die Betriebsweise bestehender Schutzsysteme wird periodisch evaluiert. Die zur Sicherstellung der Hochwasserabfuhrkapazität erforderliche Instandhaltung der Gewässer außerhalb bestehender Hochwasserschutzanlagen (Gewässerpflege) wird durchgeführt. Aktueller Status periodische Umsetzung 1. HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN Zuständigkeitsbereich: Konsensinhaber Folgende Unterlagen zur Instandhaltung und Betrieb von HWS-Anlagen liegen vor: * Für die Rückhaltebecken liegen Beckenbücher vor, in denen der Betrieb und die Instandhaltung geregelt sind * Es werden selbstständige Kontrolltätigkeiten durch Gemeindemitarbeiter durchgeführt sowohl an Linearwie auch an Punktmaßnahmen (=RHB) * Für mobilen Hochwasserschutz sind die Betriebsvorschriften in einer Gemeinde im gemeindeinternen Katastrophenschutzplan geregelt. * Die Instandhaltung der bestehenden Anlagen führt die Baubezirksleitung durch (Diese Aufgabe haben die Gemeinden an die BBL ausgelagert) Geplant ist die Fortführung der Maßnahme wie bisher. GEWÄSSERPFLEGE DURCHFÜHREN: Zuständigkeitsbereich: Konsensinhaber Für die Gewässerpflege liegen * das Instandhaltungsprogramm Kainach (6K001246) und * das Instandhaltungsprogramm Kainach (6K001247) vor. In den Gemeinden gibt es: * Betreuungsdienste der WLV, * Kontrollen nach abgelaufenen Hochwässern, * bedarfsorientierte Instandhaltung (entweder über die BBL oder über die Gemeindemitarbeiter des Bauhofes) Derzeit sind keine konkreten Vorhaben geplant ANMERKUNG: Seitens der WLV kam die Forderung, dass die Gemeinden geeignete Deponieflächen für das geräumte Geschiebe vorsehen. Die Deponieflächen dürfen nicht im HW-Abflussbereich liegen!!! 2. Die Maßnahme 12 wirkt auf der Ebene des APSFR Seite 36 von

39 Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe periodische Umsetzung periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach 2027 Mögliche Unsicherheiten: Finanzielle Mittel bei größeren Instandhaltungsarbeiten sind erforderlich --- Seite 37 von

40 M13a BETRIEBSVORSCHRIFTEN FÜR HOCHWASSERGEFÄHRDETE ODER HOCHWASSERBEEINFLUSSENDE ANLAGEN ERSTELLEN: WASSERKRAFTANLAGEN Betriebsvorschriften für Wasserkraftanlagen in Überflutungsgebieten werden erstellt und periodisch mit dem Katastrophenschutzplan abgestimmt. Aktueller Status periodische Umsetzung 1. Die Wehr Voitsberg (KM ) ist eine Stauanlage mit beweglichem Wehr in der Kainach und dem Gradnerbach. Die Wehrklappen sind im Normalbetrieb und im HW-Fall gelegt. Somit ist der max. Querschnitt immer freigegeben und die Wehr hat keine Auswirkung auf das HW. Die Wehranlage Krennhof am Gradnerbach in der Gemeinde Köflach (Konsensinhaber Krennhof AG) besteht aus einem unbeweglichen Überfallswehr. Im Hochwasserfall werden keine besonderen Maßnahmen getroffen. Es gibt auch keinerlei Betriebsvorschriften oder Kontrollen in der Anlage. Die Wehranlage Johann Rumpf am Gradnerbach in der Gemeinde Köflach (Konsensinhaber Johann Rumpf) ist ein unbewegliches Überfallwehr. Im Hochwasserfall schließt der Betreiber das Schütz zum Ausleitungskanal und der Abfluss erfolgt nur über den Gradnerbach. Der Betreiber führt regelmäßige Kontrollen selsbt durch. Die Anlage Stölzle Oberglas AG am Gradnerbach in der Gemeinde Köflach (Konsensinhaber Stölzle Oberglas AG) besteht aus einer Klappenwehr. Die Anlage ist im Moment nicht in Betrieb (weil nicht benötigt), daher sind die Klappen ständig umgelegt. Im Hochwasserfall wird nur der Schütz zum Ausleitungskanal geschlossen. Regelmäßige Kontrollen werden von der Betriebsfeuerwehr durchgeführt. ANMERKUNG: Der Betreiber erhält das Wasserrecht aufrecht, damit die Anlage in Zukunft einmal saniert und wieder in Betrieb genommen werden kann. Eine Fischaufstiegshilfe ist vorhanden, muss jedoch saniert werden. Die WKA Ebnermühle am Gradnerbach in der Gemeinde Köflach (Konsensinhaber lt. Wasserbuch sind Ebner Josef und Frederike lt. Gemeinde ist jedoch Konsensinhaber Hans Peter Klug wobei die Gemeinde die Information durch Unterlagen nicht bestätigen konnte) --> Konsensinhaber konnte nicht erreicht werden Keiner der oben genannten Kraftwerksbetreiber hat konkrete Vorhaben geplant. Lediglich bei der Wehranlage Voitsberg (KM ) muss die Frage geklärt werden wer für die Räumung der Anlandungen bei der Wehranlage zuständig ist. 2. Die oben angeführten Anlagen haben entweder ein unbewegliches Wehr oder das Wehr ist ständig offen somit haben die Anlagen keine Auswirkungen auf das HW weder auf APSFR noch auf EZG Ebene Seite 38 von

41 Manche Betreiber wünschen sich eine bessere Informationspolitik. Es sollten sich Betroffene aus dem Oberlauf mit Kraftwerksbetreibern im Unterlauf bei einem ankommenden Hochwasser in Verbindung setzen 8. - Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach 2027 Ein Kraftwerk besteht aus einem unbeweglichen Überfallwehr und der andere Kraftwerksbetreiber konnte nicht kontaktiert werden. Mögliche Unsicherheiten: Wenn die Kontaktaufnahme nicht möglich ist. Budget --- Seite 39 von

42 M13b BETRIEBSVORSCHRIFTEN FÜR HOCHWASSERGEFÄHRDETE ODER HOCHWASSERBEEINFLUSSENDE ANLAGEN ERSTELLEN: GEWERBE- UND INDUSTRIEBETRIEBE Betriebsvorschriften für Gewerbe- und Industriebetriebe in Überflutungsgebieten werden erstellt und periodisch mit dem Katastrophenschutzplan abgestimmt. Aktueller Status periodische Umsetzung Betroffende Betriebe lt. Risikokarte: Mokerei Berglandmilch HOLZ-HER Maschinenbau Mülldeponie Karlschacht ANMERKUNG: Die Maßnahme 13-b ist über die Wasserrechtsbehörde zu regeln Gemeinde: Im Nachhinein Information der Konsensinhaber über die Hochwassergefahr und Möglichkeiten zum Selbsschutz und zur Vermeidung nachteiliger Folgen 1. ANMERKUNG: Im Abflussbereich der betrachteten Flüsse und Bäche des gegenständlichen APSFR befinden sich zahlreiche Gewerbebetriebe. Im Rahmen der Erstellung des HWRMP wurde nur auf die in den Risikokarten ausgewiesenen Betriebe näher eingegangen, da die Betrachtung sämtlicher Betriebe den Bearbeitungsrahmen sprengen würde. Die Vorsorgemaßnahmen gelten allerdings für alle im Abflussbereich liegenden Betriebe. Die Maßnahme 13-b ist über die Wasserrechtsbehörde zu regeln und zu veranlassen. Die Gemeinden sind für die Umsetzung verantwortlich. Im Nachhinein Information der Konsensinhaber über die Hochwassergefahr und Möglichkeiten zum Selbstschutz und zur Vermeidung nachteiliger Folgen durch die Gemeinden MÜLLDEPONIE KARLSCHACHT: In der Deponie gibt es vierteljährliche Betriebskontrollen durch die Behörden. Im Zuge dieser werden der vor der Deponie liegende Graben und der dazugehörige Damm kontrolliert. Kontrolle des Schiebers am Nachbargelände ANMERKUNG: Bei einem früheren HW wurde der Schieber durch den Nachbar geöffnet dadurch kam es zur Überflutung an der Deponie MOLKEREI BERGLANDMILCH: Lt. Geschäftsführer ist die Molkerei nur am Rande betroffen daher besteht auch kein Interesse am HW- Schutz HOLZ-HER MASCHINENBAU GmbH: Trotz mehrmaliger versuchter Kontaktaufnahme kam keine Rückmeldung von den Betriebsverantwortlichen. Vorhaben: Kontaktaufnahmen zum Betrieb und Prüfung der vorliegenden und erforedelrichen Unterlagen/Maßnahmen. --- Seite 40 von

43 2. Diese Maßnahme wirkt auf der Ebene des APSFR Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach 2027 Laut Betreiber der Mokerei Berglandmilch ist die Anlage nur am Rande betroffen. Es ist derzeit nicht vorgesehen Hochwasserschutzmaßnahmen oder sonstige organisatorische Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Trotz mehrmaliger versuchter Kontaktaufnahme mit der Holz-her Maschinenbau GmbH, keine Rückmeldung vom Betrieb! Daher erfolgte die Angabe der Statusentwicklung durch die Projektbearbeiter nach vorheriger Abstimmung mit dem Projektkoordinator. ANMERKUNG: Aufgrund des in der vorläufigen Risikobewertung ausgewiesenen "sehr hohen Risikos" für die wirtschaftliche Tätigkeit, lässt sich ableiten, dass im Hochwasserabflussbereich zahlreiche wirtschaftliche Betriebe angesiedelt sind. Diese wurden im Rahmen des Projektes nicht explizit untersucht, da dies den Bearbeitungsrahmen sprengen würde. An dieser Stelle muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass für diese Betriebe Maßnahmen erforderlich sind und im Einzelfall zu prüfen sind. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 41 von

44 HANDLUNGSFELD: Bewusstsein --- Seite 42 von

45 M14 INFORMATIONEN ÜBER HOCHWASSERGEFAHREN UND DAS HOCHWASSERRISIKO AUFBEREITEN UND FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN GEEIGNETER WEISE BEREIT STELLEN Vorliegende Fachgrundlagen werden für die Öffentlichkeit in leicht verständlicher und einfach zugänglicher Form aufbereitet und über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit verbreitet. Begleitend dazu soll es eine professionelle Medienarbeit geben. Die Information über die Exposition von Liegenschaften gegenüber Hochwassergefährdungsbereichen wird sichergestellt Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. INFORMATIONEN ÜBER HW-GEFAHREN UND DAS HW-RISIKO AUFBEREITEN UND FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN GEEIGNETER WEISE BEREIT STELLEN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Informationen zu Hochwassergefahren und zum Hochwasserrisiko wurden bisher vom Land Stmk. nicht zur Verfügung gestellt. * Abteilung Wasserwirtschaft wird eine Info-Homepage zum Thema Hochwasser aufbauen * Auf den regionalen Bedarf abgestimmte Info-Broschüren sollen erstellt werden INFORMATIONEN ÜBER HW-GEFAHREN UND DAS HW-RISIKO AUFBEREITEN UND FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN GEEIGNETER WEISE BEREIT STELLEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Informationen zu Hochwassergefahren und zum Hochwasserrisiko wurden bisher in den meisten Gemeinden, der Öffentlichkeit entweder gar nicht oder in einem sehr geringen Maße bereitgestellt (entweder gab es Bürgerversammlungen oder das Thema Hochwasser wurde in der Gemeindezeitung behandelt). Nur in einer Gemeinde des gegenständlichen APSFR werden der Öffentlichkeit umfassendere Informationen zur Verfügung gestellt. Man kann z.b. über die Gemeindehomepage die Gefahrenzonenkarte abrufen, bei dringenden Angelegenheiten werden Postwurfsendungen an die Bevölkerung verschickt, ansonsten wird das Thema Hochwasser in der Gemeindezeitung behandelt. * Nach Fertigstellung des Rückhaltebeckens Maria Lankowitz ist eine Informationsveranstaltung in der Gemeinde Köflach geplant * Eine Informationsveranstaltung ist ebenfalls im Rahmen der Vorstellung des aktualisierten Gefahrenzonenplans vorgesehen * Auf der Gemeindehomepage soll ein Link, der zu anderen Internetseiten die Fachinformationen zum Thema Hochwasser und Hochwasserschutz enthalten, programmiert werden * Ausarbeitung einer Informationsbroschüre für Bewohner in Gebieten die vom Hochwasser bedroht sind 2. Das alleinige Aufbereiten der Unterlagen hat keinerlei Auswirkung weder auf das APSFR noch auf das Einzugsgebiet. Die Informationen müssen transformiert und befolgt werden damit eine Wirkung sichtbar wird. Ihre Wirkung ist dann auf der Ebene des APSFR zu erwarten Seite 43 von

46 Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Entscheidungskopetenz für Köflach liegt eigentlich beim Bürgermeister und müsste mit ihm geklärt werden. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 44 von

47 M15 BETEILIGUNG ZU THEMEN DER HOCHWASSERGEFAHREN UND DES HOCHWASSERRISIKOS FÖRDERN Das Bewusstsein für Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken in der Bevölkerung soll durch Information (Einwegkommunikation) und Dialog (Zweiwegkommunikation) erhöht werden und in weiterer Folge zu konkreten Handlungen führen. Es werden Naturgefahrenplattformen eingerichtet, um die überregionale, regionale oder lokale Abstimmung der Ziele und Maßnahmen des Naturgefahrenmanagements, des Katastrophenschutzes, der Energiewirtschaft und der Raumplanung sowie des Natur- und Umweltschutzes zu verbessern. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. BETEILIGUNG ZU THEMEN DER HW-GEFAHREN UND DES HW-RISIKOS FÖRDERN Zuständigkeitsbereich: Land Stmk. A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Das Land Stmk. betreibt die ständige Arbeitsgruppe Hochwasserrisikomanagement und plant ihre Fortführung BETEILIGUNG ZU THEMEN DER HW-GEFAHREN UND DES HW-RISIKOS FÖRDERN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Zurzeit wird in zwei Gemeinden des gegenständlichen APSFR gar keine Beteiligung zum Thema Hochwassergefahr gefördert. In den restlichen Gemeinden wird die Bevölkerung über Gemeindezeitungen, Postwurfsendungen oder in Bürgerinformationsveranstaltungen über die Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken informiert. Die Gemeinden haben diesbezüglich keine konkreten Maßnahmen geplant, außer die Gemeinde Rosental, in der die Vorstellung einer Info-Broschüre zum Thema HW Schutz bei der Bürgerversammlung vorgesehen ist. 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten 3. Lt. Maßnahmenkatalog sind die zuständigen Stellen für die Umsetzung dieser Maßnahme das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und LH-KS (Landeshauptmann - Bereich Katastrophenschutz). In den Checklisten wurden jedoch das Bundesministerium, das Land Stmk. - A14 (Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit) und die Gemeinden als zuständige Stellen festgelegt Seite 45 von

48 Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach 2027 periodische Umsetzung wäre hier korrekt weil Informationen immer wieder neu entstehen z.b. nach neuen Abflussuntersuchungen Information erfolgt immer wieder je nach Anlassfall Mögliche Unsicherheiten: Budgetfrage --- Seite 46 von

49 M16 BILDUNGSAKTIVITÄTEN ZU HOCHWASSERGEFAHREN UND HOCHWASSERRISIKO SETZEN Adäquate Bildungsmaßnahmen werden schon im Kindergarten- und Schulalter gesetzt um die Bevölkerung möglichst frühzeitig mit den Themen der Hochwassergefahren und des Hochwasserrisikos vertraut zu machen. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. BILDUNGSAKTIVITÄTEN ZU HW-GEFAHREN UND HW-RISIKO SETZEN Zuständigkeitsbereich: freiwillige Maßnahme - Land Stmk.: Auf Grund fehlender Personalressourcen setzt das Land Stmk. die Maßnahme 16 nicht um aber sie unterstützen regionale Aktivitäten. ANMERKUNG: Das BMLFUW bietet mit dem Bildungsprogramm "Biber Berti" altersadäquate Information über Hochwasser, Muren, Lawinen, Schutzwald, Klimawandel und Gefahrenzonenplan an. Dieses Programm wird österreichweit den Schulen zur Verfügung gestellt. Dieses Bildungsprogramm ist auch mit dem Landesschulrat für Steiermark akkordiert. Weitere Aktionen: Kinder machen GZP, Naturgefahren-Quiz, Woche des Waldes, Weltwassertag,... Die Vereinbarung von solchen Aktionstagen mit Schulen erfolgt anlassbezogen. Weitere Informationen zu den Themen Wasser, Hochwasser,... erfolgen durch Wasserland Steiermark. BILDUNGSAKTIVITÄTEN ZU HW-GEFAHREN UND HW-RISIKO SETZEN Zuständigkeitsbereich: freiwillige Maßnahme - Gemeinden In zwei Gemeinden des gegenständlichen APSFR wird die Maßnahme 16 nicht umgesetzt. In den anderen Gemeinden finden z.b. Projektwochen in den Schulen bzw. ein Wasserprojekt im Kindergarten, Bürgerinformationen, usw. statt. * Bildungsaktivitäten in den Schulen 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Seite 47 von

50 Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach 2027 In einer Gemeinde liegt das letzte HW schon länger zurück, daher kein Interessen am HW in der Bevölkerung. Wird zur Zeit in einer Gemeinde nicht gemacht und ist noch nicht vorgesehen. Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 48 von

51 HANDLUNGSFELD: Vorbereitung --- Seite 49 von

52 M17 MONITORINGSYSTEME, PROGNOSEMODELLE UND WARNSYSTEME SCHAFFEN UND BETREIBEN Eine entsprechende Datenbasis für Hochwasserprognosen wird weitergeführt und verbessert. Bestehende Niederschlags-Abflussmodelle und Lamellen-Prognosemodelle werden betrieben oder neue geschaffen. Monitoringsysteme für latente Gefahrenherde werden eingerichtet. Warnsysteme werden weitergeführt, verbessert oder in Abstimmung mit allen Akteuren neu geschaffen. Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen 1. MONITORINGSYSTEME IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER BWV SCHAFFEN UND BETREIBEN Zuständigkeitsbereich: A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Folgende Arten von Monitoringsystemen liegen vor: * In der gesamten Steiermark gibt es Datenerhebung, Vorhaltung und Qualitätskontrolle --> Die Anzahl der Messstellen ist im WRG festgelegt * Messstationen für Niederschlag, Durchfluss, Wasserstand, Lufttemperatur, Grundwasser, Schwebstoff/Feststoff sind flächendeckend vorhanden allerdings in unterschiedlicher Dichte * die Modernisierung des aktuellen Messnetzes und * die teilweise Verdichtung des Messnetzes MONITORINGSYSTEME IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER WLV SCHAFFEN UND BETREIBEN Zuständigkeitsbereich: Gebietsbauleitung West (Scheifling) Monitoringsysteme werden meist in Kooperation der WLV mit anderen Institutionen beim Bau größerer Schutzmaßnahmen umgesetzt. Im betroffenen APSFR gibt es keine Monitoringsysteme und es sind keine konkreten Projekte derzeit geplant. PROGNOSEMODELLE UND WARNSYSTEME SCHAFFEN UND BETREIBEN Zuständigkeitsbereich: A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit (--> gilt für die gesamte Stmk.): Eine Datenbasis für die Hochwasserprognose liegt teilweise vor und setzt sich aus folgenden Daten zusammen: * Messnetz für Echtzeit- und langfristige meteorologische und hydraulische Daten (Messstellen für Niederschlag, Durchfluss, Wasserstand, Lufttemperatur, Grundwasser, Schwebstoff/Feststoff) * N-A und hydrodynamische Modellierung als Grundlage für Prognosesysteme (sind Bestandteil der Prognosemodelle) * Meteorologische Prognosen werden vom ZAMG übermittelt auf Basis 1 x 1 km Raster für 6 Tage - stündliche Aktualisierung Prognosemodelle und Warnsysteme liegen teilweise vor. Die Daten über das HW-Risiko werden für alle Risikogebiete wo Pegelmessstellen vorhanden sind in geeigneter Weise bereitgestellt. In der Steiermark liegen folgenden Prognosemodelle und Warnsysteme vor: * Warnsystem: Bei Überschreiten definierter Warnstufen wird die Informationskette aktiviert. --- Seite 50 von

53 * Hochwassermeldedienst (wann bei welchem Pegel, was zu tun ist und wer ist zu verständigen) * Warnsystem für die Sulm und Zubringer, seit 2013 Online-Frühwarnsystem an größeren Flüssen: * Prognosemodell für die Raab (öffentlich Zugänglich über Webseite WaWi und Hydrographie) * Prognosemodell für Enns, Mur (nur intern verfügbar) * Prognosen für alle Pegelstellen (nur intern verfügbar) * Aktualisierung des Hochwassermeldedienstes * Veröffentlichung Prognosen für Mur und Enns (für die Öffentlichkeit) * Ausbau Warnsystem für kleinere Einzugsgebiete >100km² * Entwicklung und Ausbau eines Lamellenprognosesystems 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung Ressourcen, Personal, Finanzen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen vollständig umgesetzt bis 2021 bis 2027 nach 2027 Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe --- Seite 51 von

54 M18 HW KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG ERSTELLEN Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung, des Abflusses, der Retention und des Feststoffhaushaltes untersucht und Gefährdungsszenarien gebildet (Abflussuntersuchung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbereiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die für einen schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen (Hinweisbereiche) für Schutzmaßnahmen und Restrisikogebiete (Überlastfall und Versagensfall) werden dargestellt. Aktueller Status in Planung bzw. Planung begonnen 1. HW-KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG AUF LANDESEBENE ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Fachabteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung Folgende Arten von HW-Katastrophenschutzplänen liegen vor: * Hochwasseralarmpläne liegen für HQ1, HQ10 und HQ30 vor - Pegelwarnungen der steirischen Flüsse immer aktuell (Hier gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Verbund - Überlaufmeldungen) * Hochwasser-Katastrophenschutzplan ist online über den Civil-Protection-Server abrufbar. Dieser muss von den Gemeinden 1-mal jährlich aktualisiert werden. Prüfung durch Bezirksverwaltungsbehörde und die LAD-FAKS (Landesamtsdirektion - Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung) z.b. Befüllte Checklisten für Hochwasserfall mit georeferenzierten, katastrophenschutzrelevanten Daten, allgemeine Informationen, Meldungsaufnahmeformulare * Überarbeiten vorliegender Unterlagen, * Standard für Gemeinde Hochwasserkatastrophenschutzplan erstellen (Civil-Protection-Server, Checklisten, Aufnahme Gefahren- und Risikokarten der Hochwasserrisikomanagementpläne, etc.) HW-KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG AUF BEZIRKSEBENE ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Bezirkshauptmann Folgende Arten von HW-Katastrophenschutzplänen liegen vor: Teigitsch-Alarmplan für das Szenario Dammbruch existiert. Er ist allerdings aus dem Jahr 1962 und wurde seither nicht mehr aktualisiert. Katastrophenschutzübung fand vor kurzem statt --> Erkenntnisse aus dieser sollen in den Alarmplan einfließen. HW-KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG AUF GEMEINDEEBENE ERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden In den Gemeinden gibt es keine HW-Katastrophenschutzpläne. Es gibt nur die allgemeinen Katastrophenschutzpläne auf die die Gemeinden über den Civil-Protection Server zugreifen (allgemeine Checkliste "Hochwasser" und Checkliste "Rutschungen"). Für mobilen Hochwasserschutz gibt es in einer Gemeinde einen Alarmplan --- Seite 52 von

55 Erstellung der Hochwasserkatastrophenschutzpläne und HW-Alarmpläne in Zusammenarbeit mit Fachplanern und der BH Seitens der Feuerwehr kam im Rahmen des Workshops der Wunsch Planspiele und Übungen 1 Mal pro Jahr durchzuführen. In diesen sollen unter Anderem folgende Themen behandelt werden: x Kompetenzzuständigkeiten, x Kostenübernahmen (z.b. wer trägt die Kosten wenn eine Baufirma beauftragt werden muss), x ab welchem Wasserstand muss jmd. verständig werden und wer muss ständig erreichbar sein bzw. wer hat sich wo zu befinden, x Gemeindevertreter müssen erreichbar sein um den Zugang zum Bauhof zu ermöglichen weil die Feuerwehr die Maschinen und Geräte des Bauhofes benötigt, x Polizei soll in die Übungen eingebunden sein weil im HW-Fall Straßen gesperrt werden müssen, Übungen mit Beteiligung der Bevölkerung funktionieren aus Erfahrung nicht daher werden diese auch zukünftig nicht weiter verfolgt. Evakuierungsübungen von öffentlichen Gebäuden mit hoher Personendichte bzw. Kindergärten und Schulen werden für notwendig erachtet und sollten zukünftig umgesetzt werden. Sandsackfüllmaschinen sind erforderlich und sollten angeschafft und im Bezirk gleichmäßig verteilt werden. Katstrophenschutzplan soll für die Gemeinden festgelegt und 1 Mal im Jahr geübt werden. 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung Planung abgeschlossen Planung abgeschlossen Planung abgeschlossen bis 2021 bis 2027 nach 2027 Bisher waren HW-Katastrophenschutzpläne kein Thema in einer Gemeinde. Mögliche Unsicherheiten: Kein Sachverständiger für das Gebiet Katastrophenschutz vorhanden Problem jmd zu finden der bereit ist die Aufgabe zu übernehmen Budgetfrage --- Seite 53 von

56 M19 VORAUSSETZUNGEN ZUR UMSETZUNG DER HW-KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE SICHERSTELLEN Die Bereitstellung der erforderlichen HW-bezogenen Informationen und Ausbildungsangebote wird sichergestellt, Alarmpläne werden beübt. Bei den Katastrophenschutzbehörden und den Einsatzorganisationen werden Maßnahmen zur Einsatzvorbereitung getroffen. Die Ausstattung der Einsatz- und Assistenzkräfte mit entsprechend ausgebildetem Personal in ausreichender Stärke und mit entsprechender Ausrüstung ist zu gewährleisten. Es werden regelmäßig Übungen unter Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung durchgeführt. Verhaltensregeln werden kommuniziert. Aktueller Status periodische Umsetzung 1. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DER KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE AUF LANDESEBENE SICHERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Fachabteilung für Katstrophenschutz und Landesverteidigung Folgende Voraussetzungen existieren für die Umsetzung der Hochwasserkatastrophenschutzpläne: * Personal und Einsatzmittelplanung--> Die Planung erfolgt durch Einsatzorganisationen wobei die Mindestinterventionszeit allerdings vorgegeben wird. * Die Personalplanung erfolgt im Rahmen des Stabstrainings in den Bezirkshauptmannschaften. * Die Einsatzmittelplanung erfolgt in Zusammenarbeit mit LAD-FAKS (Landesamtsdirektion - Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung). * Handlungsanweisungen in Form von Checklisten liegen am Civil-Protection-Server auf. * Der Steirische Zivilschutzverband stellt Broschüren (Empfehlungen für Selbstschutzmaßnahmen) zur Verfügung. * Evakuierungsübungen werden als Planspiel im Rahmen der Großübung durchgeführt. * Stabsübungen werden laufend an den Bezirkshauptmannschaften Voitsberg/Graz-Umgebung abgehalten--> 2014 unter Einbindung der Einsatzorganisationen (Stabsübungen finden vor jeder Großübung statt) * Übungen mit Einsatzkräften finden 1-mal jährlich im Rahmen der allgemeinen Katastrophenschutzübungen unter Berücksichtigung von Hochwasserszenarien statt. Den speziellen Schwerpunkt Hochwasser gab es bei den Übungen 2013 im Bezirk Radkersburg und 2014 im Bezirk Fürstenfeld-Hartberg (Planspiele, Öffentlichkeitsarbeit). * Großübung mit Schwerpunkt Hochwasser im Bezirk Voitsberg, * Jährliche Großübungen mit Schwerpunkt Hochwasser. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DER KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE AUF BEZIRKSEBENE SICHERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Bezirkshauptmann Voitsberg Folgende Voraussetzungen existieren für die Umsetzung der Hochwasserkatastrophenschutzpläne: * Personal und Einsatzmittelplanung --> Für jede Einsatzorganisation gibt es allgemeine Einsatzmittelpläne, innerhalb der BH gibt es interne Personaleinsatzpläne * Im Ernstfall wird die Bevölkerung über Pressemitteilungen informiert * Der steirische Zivilschutzverband bietet Schulungen und Übungen an * Evakuierungsübungen finden in den Firmen/öffentlichen Gebäuden/Altenheimen jährlich statt * Stabsübungen finden bei der Behörde, 1x jährlich, intern statt (letzte Übung Mai 2014) * Stabsübungen (Planspiel - fiktive Annahme) finden, 1x jährlich, bei den Feuerwehren statt (letzte Übung März 2013) --- Seite 54 von

57 * Übungen mit Einsatzkräften finden jedes zweite Jahr statt Derzeit sind keine konkreten Vorhaben geplant. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DER KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE AUF GEMEINDEEBENE SICHERSTELLEN Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Folgende Voraussetzungen existieren für die Umsetzung der Hochwasserkatastrophenschutzpläne: * Die Gemeinden die eine Freiwillige Feuerwehr haben, haben keine Personaleinsatzmittelplanung weil sie nie wissen welche Mannschaft ihnen für den Einsatzfall zur Verfügung steht. * Ein Gerätewart verwaltet die Gerätschaften. * Die Feuerwehren und die Bauhofmittarbeiter sind jederzeit einsatzbereit. * Stabsübungen und Übungen mit Einsatzkräften finden nicht auf Gemeindeebene statt sondern auf Bezirksebene (siehe Bezirkshauptmannschaft Voitsberg) --> Feuerwehren werden zu den Übungen eingeladen * In der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld wurde, ca. 1996, der Fall beübt, dass es an der Teigitsch eine Katastrophe (Szenario Dammbruch) gibt. * In einer Gemeinde führt die ortsansässige Feuerwehr 1x jährlich eine Übung mit Beteiligung der Bevölkerung (letzte Übung 2013) * Im Rahmen des Umbaues des Feuerwehrhauses ist die Anschaffung neuer Gerätschaften geplant 2. Die Wirkung der Maßnahme ist auf der Ebene des Einzugsgebietes zu erwarten Vorgesehene Statusentwicklung keine Angabe Mögliche Unsicherheiten: keine Angabe periodische Umsetzung periodische Umsetzung periodische Umsetzung bis 2021 bis 2027 nach Seite 55 von

58 HANDLUNGSFELD: Nachsorge Die Maßnahmen des Handlungsfelds Nachsorge sind jedenfalls im Ereignisfall und unmittelbar danach durchzuführen. Deshalb sind keine Angaben zu "Status" und "Statusentwicklung" notwendig. Zur vollständigen Darstellung der Maßnahmen mit Bezug zum Hochwasserrisikomanagement werden daher die Maßnahme, deren Beschreibung und eine allfällige Zusatzinformation angeführt. M20 SOFORTMASSNAHMEN UND INSTANDSETZUNG AN GEWÄSSERN UND SCHUTZBAUTEN UNMITTELBAR NACH DEM EREIGNIS DURCHFÜHREN Organisatorische Vorkehrungen werden getroffen, Sofortmaßnahmen an den Gewässern und an Schutzbauten werden durchgeführt und Instandsetzungen vorbereitet. keine Angabe M21 HOCHWASSERSCHÄDEN AN BAUWERKEN UND INFRASTRUKTUR BEURTEILEN, BESEITIGEN UND SCHADENSREGULIERUNG SICHER STELLEN Die betroffenen Bauwerke werden auf Standsicherheit und Benutzbarkeit beurteilt. Gegebenenfalls werden die Bauwerke und die Infrastruktur (Verkehrswege, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) wieder hergestellt. Ablagerungen (Feststoffe, abgeschwemmte Objekte) werden geräumt und entsorgt. Teilschadensabgeltungen werden nach den länderspezifischen Kriterien für die Ausschüttung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds durchgeführt. Es werden Voraussetzungen für die private Risikovorsorge (Versicherungsmodelle) entwickelt und umgesetzt. keine Angabe M22 EREIGNIS UND SCHADENSDOKUMENTATION DURCHFÜHREN SOWIE EREIGNISSE ANALYSIEREN Hochwasserereignisse werden nach den einheitlich festgelegten Standards (SKKM) dokumentiert und hinsichtlich der Ursachen und Auswirkungen zeitnahe aufgearbeitet (Ereignisdokumentation), wobei auch durch Schutzmaßnahmen verhinderte Schäden aufgezeigt werden. keine Angabe --- Seite 56 von

59 bmlfuw.gv.at FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. Unser Ziel ist ein lebenswertes Österreich in einem starken Europa: mit reiner Luft, sauberem Wasser, einer vielfältigen Natur sowie sicheren, qualitativ hochwertigen und leistbaren Lebensmitteln. Dafür schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen. Wir arbeiten für sichere Lebensgrundlagen, eine nachhaltige Lebensart und verlässlichen Lebensschutz.

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