EMISSIONSGRENZWERTE UND VERBRENNUNGSVERBOTE IN DEUTSCHLAND Tim Froitzheim, Referent Ofen- und Luftheizungsbau, Erneuerbare Energien, KOK 2014

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1 EMISSIONSGRENZWERTE UND VERBRENNUNGSVERBOTE IN DEUTSCHLAND Tim Froitzheim, Referent Ofen- und Luftheizungsbau, Erneuerbare Energien, KOK 2014

2 PRESSE ZUM THEMA FEINSTAUB Neulich gelesene (Negativ-)Überschriften Feinstaub: Aufpassen beim Heizen Feinstaub gefährdet Großstädter in Europa Ignoranz vom Allerfeinsten 2

3 FEINSTAUB PM PM: englisch für Particulate Matter bedeutet Feinstaub Begriff wurde 1987 von der US-Umweltbehörde eingeführt PM 10 : Masse Staub (aerodynamischer Ø < 10 µm) PM 2,5 : Masse Staub (aerodynamischer Ø < 2,5 µm) Ø menschliches Haar: µm Ø Mehlkörnchen: 150 µm 3

4 FEINSTAUB aerodynamischer Durchmesser nicht gleich dem geometrischen Ø des Partikels, sondern gleich dem Ø eines kugelförmigen Vergleichspartikels mit der Dichte 1 g/cm³, welcher die gleiche Sinkgeschwindigkeit hat! 4

5 FEINSTAUB Quellen anthropogen (menschlich) Verbrennungsprozesse Mechanisch z.b. Bremsstaub, Industrie Landwirtschaft natürlich Pollen Bodenerosion Seesalz Waldbrände Vulkanausbrüche 5

6 FEINSTAUB Toxizität Physikalische Eigenschaften Größe Form Chemische Eigenschaften Zusammensetzung 6

7 FEINSTAUB Toxizität Physikalische Eigenschaften Größe Form? Chemische Eigenschaften Zusammensetzung 7

8 1. SCHRITT: INFORMATION ALS FLYER WEHREN SIE SICH Zielgruppe Ofen- und Luftheizungsbauer Heizungsbauer Brennstoffhändler Schornsteinfeger 8

9 INITIATOREN AdK Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.v. HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.v. UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. ZVSHK Zentralverband Sanitär Heizung Klima 9

10 VERBRENNUNGSVERBOTE UND ANSCHLUSSZWÄNGE über Eingriffe in den Wärmemarkt bekannt Monopolstellung mit planwirtschaftlichem Charakter Verhindert den freien Wettbewerb Schränkt die Wahlfreiheit ein kein Entkommen möglich Bundeskartellamt Abschlussbericht Sektoruntersuchung Fernwärme (8/2012) marktbeherrschende Stellung hohes Missbrauchspotential zu hohe Wärmekosten 10

11 2. SCHRITT: AUFBAU WEBSITE 11

12 SITEMAP Fakten o Verbrennungsverbot - Was ist das? o Wer ist betroffen? o Wehren Sie sich gegen Verbrennungsverbote o Individuelles Heizen o Alternativen zu Verbrennungsverboten o Wie wird man auf Verbrennungsverbote aufmerksam? Über uns o Wofür stehen wir? o Wer sind wir? Fälle aus der Praxis Presse o Eigene Pressemitteilungen o Presseberichte Service o Flyer o Kontakt o Ansprechpartner vor Ort 12

13 DOKUMENTE ZUR 1.BIMSCHV 1. BImSchV Begründung Auslegungsfragen Kommentar 13

14 BEGRÜNDUNG ZUR 1. BIMSCHV Begründung 14

15 BEGRÜNDUNG ZUR 1. BIMSCHV Novellierte 1.BImschV gültig seit Problem und Ziel Angestrebter Ausbau der Holzenergienutzung 15 Mio. Feuerungen für feste Brennstoffe 50 % der Anlagen > 20 Jahre und verursachen 2/3 der Staubemissionen 15

16 ANZAHL KLEINFEUERUNGSANLAGEN IN DEUTSCHLAND ~ 1 Mio. Öl- und Gasfeuerungen Einzelfeuerstätten für Scheitholz ~ 14 Mio. ~ 15 Mio. Holzheizkessel inkl. Pelletanlagen Quelle: BMU, Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten, 5/

17 ANTEILE ENDENERGIEVERBRAUCH IN PRIVATEN HAUSHALTEN Öl- und Gasfeuerungen 8,9 % Holzfeuerung 19,7 % Strom 60,1 % Übrige (Fernwärme, Kohle) 11,3 % Quelle: BMWi, Energiedaten Zahlen und Fakten, 8/

18 BEGRÜNDUNG ZUR 1. BIMSCHV THEMA FEINSTAUB Staubanteil aus Kleinfeuerungsanlagen in Städten 27 % des PM 2,5 8 µg/m³ allein aus Holzfeuerung mit 1.BImSchV Stufe 2 Senkung auf 1,5 µg/m³ 4 22 Tage im Jahr weniger Grenzwertüberschreitungen maximal 35 Überschreitungstage sind erlaubt 18

19 STAUBQUELLEN 2009 IN DEUTSCHLAND Nach neusten Angaben des BMU macht die Holzfeuerung 12% aus! 40 Gesamtstaub [%] % 15,1 % 0 Energie Verkehr Haushalte Industrie LW Quelle: BMU 19

20 STAUBQUELLEN 2009 IN DEUTSCHLAND Nach neusten Angaben des BMU macht die Holzfeuerung 12% aus! Gesamtstaub [%] Vorsicht! Zahlen unvollständig und teils widersprüchlich 16 % 15,1 % 0 Energie Verkehr Haushalte Industrie LW Quelle: BMU 20

21 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FEINSTAUBEMISSIONEN BIS 2025 Stand BImSchV nur für neue Anlagen ohne Regelung durch 1.BImSchV 1. BImSchV für bestehende und neue Anlagen Feinstaubemission in t/a Quelle: BMU, Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten, 5/ % 21

22 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FEINSTAUBEMISSIONEN BIS 2025 Stand BImSchV nur für neue Anlagen ohne Regelung durch 1.BImSchV 1. BImSchV für bestehende und neue Anlagen Feinstaubemission in t/a Quelle: BMU, Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten, 5/ % 22

23 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FEINSTAUBEMISSIONEN BIS 2025 Stand BImSchV nur für neue Anlagen ohne Regelung durch 1.BImSchV 1. BImSchV für bestehende und neue Anlagen Feinstaubemission in t/a Quelle: BMU, Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten, 5/ % 23

24 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FEINSTAUBEMISSIONEN BIS 2025 Feinstaubemission in t/a Stand BImSchV nur für neue Anlagen ohne Regelung durch 1.BImSchV 1. BImSchV für bestehende und neue Anlagen Quelle: BMU, Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten, 5/ % 24

25 WÄRME AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN Quelle: BMU, Erneuerbare Energien in Zahlen, Juli

26 HOLZFEUERUNG IN DER ENERGIEWENDE Anteil erneuerbare Energien 12,5 % 8,3 % Biomasse ~ 15 Mio. Holzfeuerstätten Holz hat mit ~ 3 % den größten Anteil an den EE Holz ist die heimliche Nr. 1 der Erneuerbaren Energien! Bis 2020 sollen 14 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen 26

27 1. BIMSCHV 1. BImSchV 27

28 FEUERUNGSANLAGEN FÜR FESTE BRENNSTOFFE Unterteilung Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Kessel) Einzelraumfeuerungsanlagen Grundöfen Offene Kamine 28

29 AUSLEGUNGSFRAGEN ZUR 1. BIMSCHV Auslegungsfragen 29

30 AUSLEGUNGSFRAGEN ZUR 1. BIMSCHV VOM BImSchV tritt am in Kraft Aufklärungsbedarf zur Verordnung insb. im Bereich feste Brennstoffe LAI Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz Beamte aus den Umweltministerien von Bund und Länder 30

31 AUSLEGUNGSFRAGEN ZUR 1. BIMSCHV Vorsicht! Unterschiedliche Versionen Entwurf vom Entwurf vom Entwurf vom Entwurf vom Eine Fortschreibung und Ergänzung der Auslegungsfragen ist vorgesehen! 31

32 DEFINITION EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGE 2 Nr. 3 Einzelraumfeuerungsanlage Einzelraumfeuerungsanlagen werden vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet sowie Herde mit oder ohne indirekt beheizte Backvorrichtung Begründung zur 1. BImSchV Nennwärmeleistung muss sich am Wärmebedarf des Aufstellraumes orientieren 32

33 AUSLEGUNGSFRAGEN DES LAI Wie kann die ERFA von den übrigen FA abgegrenzt werden? Die Nennwärmeleistung muss sich am Wärmebedarf des Aufstellraums orientieren! Nachweispflicht für bestimmte Anlagen 33

34 DOKUMENTE ZUR 1. BIMSCHV Kommentar 34

35 AUSLEGUNGSFRAGEN DES LAI Dies gilt als erfüllt, wenn die ERFA die erzeugte Wärme nicht z.b. über Leitungen an angrenzende Räume weitergibt und sie nicht auf einer Verkehrsfläche der Wohneinheit steht oder die Nennwärmeleistung 6 kw ist (bzw. 8 kw mit Wassertechnik) oder sie ein Herd oder Saunaofen ist oder sie im Passivhaus steht 35

36 DEFINITION EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGE Nachweispflicht, wenn die erzeugte Wärme z.b. über Leitungen an angrenzende Räume weitergegeben wird (z.b. Wassertechnik > 8 kw) die ERFA > 6 kw auf einer Verkehrsfläche der Wohneinheit steht (Diele/Flur) 36

37 NACHWEISFÜHRUNG NACH DEN AUSLEGUNGSFRAGEN DES LAI Nachweis, dass die Nennwärmeleistung an den Wärmebedarf des Aufstellraumes angepasst ist Tabellenverfahren oder Berechnungsverfahren nach Anlage 1 37

38 NACHWEIS MIT DEM TABELLENVERFAHREN Tabellenverfahren enthält 3 Parameter: in Abhängigkeit der Feuerstättenart, nach der Grundfläche des Aufstellraumes oder des Raumverbunds (Anlage 1) und unter Berücksichtigung des Gebäudedämmstandards nach den Tabellen 1 bis 4. 38

39 NACHWEIS MIT DEM TABELLENVERFAHREN 39

40 NACHWEIS MIT DEM TABELLENVERFAHREN 40

41 NACHWEIS MIT DEM TABELLENVERFAHREN 41

42 NACHWEIS MIT DEM TABELLENVERFAHREN 42

43 NACHWEIS MIT DEM BERECHNUNGSVERFAHREN Beispiel Berechnung: Heizlast (DIN EN 12831): 2 kw Tageswärmebedarf: 2 kw x 24 h = 48 kwh Maximale Nennwärmeleistung: 48 kwh / Betriebsfaktor Feuerstättenart Heizeinsätze im Grundofenbetriebsprinzip, Spiecherfeuerstätten Betriebs -faktor Maximale Nennwärmeleistung 2 24 kw Kamin- und Kachelofeneinsätze 4 12 kw Raumheizer, Pelletöfen mit Wassertechnik 5 9,6 kw Raumheizer, Pelletöfen ohne Wassertechnik 6 8 kw 43

44 19 ABLEITBEDINGUNGEN FÜR ABGASE (1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, müssen 1. bei Dachneigungen a) 20 den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein, 40 cm 1 m 20 44

45 19 ABLEITBEDINGUNGEN FÜR ABGASE 1. bei Dachneigungen b) > 20 den First um mindestens 40 cm überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2,30 m haben; 40 cm 2,30 m > 20 45

46 MINDESTSCHORNSTEINHÖHE IN ABHÄNGIGKEIT DER DACHNEIGUNG 5,0 4,5 20 > 20 Mindestschornsteinhöhe (Meter) 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0, Dachneigung (Grad) 46

47 19 ABLEITBEDINGUNGEN FÜR ABGASE (2) bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 kw in einem Umkreis von 15 m die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 m je weitere angefangene 50 kw bis auf höchstens 40 m. 15 m 1 m 47

48 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (1) Grenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem errichtet und in Betrieb genommen wurden Staub: 0,15 g/m³ CO: 4 g/m³ Nachweis durch (entweder oder) Typprüfung Messung durch den Schornsteinfeger Was passiert mit Anlagen, bei denen nur CO gemessen wurde? Prüfbescheinigung mit Unterschreitung eines CO-Gehalts von 1,5 g/m³ reicht als Nachweis für die Staubmessung aus 48

49 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (2) Zeitpunkt der Nachrüstung mit Staubfilter bis Ende bis bis bis bis ohne Nachweis oder Staubfilter folgt Außerbetriebnahme 49

50 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (2) Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme Nach dem Wortlaut müsste auch bei einer Überschreitung des CO-Wertes die Nachrüstung eines Staubfilters als Nachweis ausreichen LAI Auslegungsfragen eine Überschreitung von 4 g/m³ CO führt auch trotz Staubfilter zur Außerbetriebnahme 50

51 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (3) Ausnahmen 1. Herde und Backöfen (nichtgewerblich, <15 KW) 2. offene Kamine 3. Grundöfen 4. wenn keine andere Wärmeversorgung vorhanden 5. historische Anlagen (vor ) 51

52 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (3) Ausnahmen historische Öfen LAI Auslegungsfragen 5. Historische Anlagen, vor hergestellt oder errichtet, die umgestellt werden, müssen die Anforderungen erfüllen Ausnahmegenehmigung möglich: Auflage gelegentlicher Betrieb (entsprechend Offener Kamin) 52

53 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (4) Nachrüstung von Kamin- und Kachelofeneinsätze Eingemauerte Ofeneinsätze sind bis zum 26 (2) genannten Zeitpunkt mit einer nachgeschalteten Einrichtung zur Staubminderung nachzurüsten Außerbetriebnahme kann bei Nachrüstung nicht erfolgen 53

54 UNTERSCHIED NEUERRICHTUNG UND WESENTLICHE ÄNDERUNG Neuerrichtung Neuaufstellung Beginn der Baumaßnahmen am Verwendungsort Änderung des Anlagenkerns, also ein kompletter Austausch der Feuerstätte (Brenner, Kessel, Regelung) Bereits an anderer Stelle betriebenes Gerät nach einem Umzug Wesentliche Änderung z.b. Austausch des Kessels 2 Nr. 16, 4 (3), (5), (7) und (8), 5 (1) und (4), 6 (1), 7 letzter Satz, 15 (4) Nr. 2, 25 (1) und (3), 26 (1), (3) Nr. 5 und (6) 54

55 OFFENER KAMIN 2 Nr. 12 offener Kamin Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann, soweit die Feuerstätte nicht ausschließlich für die Zubereitung von Speisen bestimmt ist 4 (4) Allgemeine Anforderungen Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden nur mit naturbelassenem Stückholz oder geeigneten Presslingen nach 3 (1) Nr. 4 und 5a 55

56 OFFENER KAMIN Dürfen offene Kamine mit nicht selbstschließender Scheibe auch mehr als gelegentlich betrieben werden? Ja, aber dann unterliegen sie den selben Anforderungen wie geschlossene Kamine Entscheidung des Betreibers notwendig: Entweder keine Anforderungen und gelegentlicher Betrieb oder Anforderungen nach Anlage 4 und mehr als gelegentlicher Betrieb 56

57 ANFORDERUNGEN AN GRUNDÖFEN 4 (3) Emissionsanforderungen an Grundöfen, die nach dem errichtet werden. Grundöfen müssen Staubfilter enthalten oder Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung einhalten (DIN EN 13229) CO: 1,25 [g/m³] Staub: 0,04 [g/m³] Mindestwirkungsgrad: 80 [%] 57

58 ANFORDERUNGEN AN GRUNDÖFEN 4 (5) Nr. 2 Nachweis bei Grundöfen Typprüfung für vorgefertigten Feuerraum oder einmalige Vorortmessung durch Schornsteinfeger 58

59 FAZIT Staub ist gesundheitsschädlich und sollte vermieden werden Politik setzt auf Grenzwerte die notfalls mit Filtertechnik erreicht werden sollen Verbrennungsverbote und Anschlusszwänge sind keine Alternative, da keine fairen Preise nicht entwicklungsfördernd intransparente Marktbedingungen 59

60 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Tim Froitzheim Referent Klimatechnik, Ofen- und Luftheizungsbau, Erneuerbare Energien Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee Sankt Augustin Telefon Telefax t.froitzheim@zvshk.de 60

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