EMISSIONSGRENZWERTE UND VERBRENNUNGSVERBOTE IN DEUTSCHLAND Tim Froitzheim, Referent Ofen- und Luftheizungsbau, Erneuerbare Energien, KOK 2014
|
|
- Franziska Grosser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 EMISSIONSGRENZWERTE UND VERBRENNUNGSVERBOTE IN DEUTSCHLAND Tim Froitzheim, Referent Ofen- und Luftheizungsbau, Erneuerbare Energien, KOK 2014
2 PRESSE ZUM THEMA FEINSTAUB Neulich gelesene (Negativ-)Überschriften Feinstaub: Aufpassen beim Heizen Feinstaub gefährdet Großstädter in Europa Ignoranz vom Allerfeinsten 2
3 FEINSTAUB PM PM: englisch für Particulate Matter bedeutet Feinstaub Begriff wurde 1987 von der US-Umweltbehörde eingeführt PM 10 : Masse Staub (aerodynamischer Ø < 10 µm) PM 2,5 : Masse Staub (aerodynamischer Ø < 2,5 µm) Ø menschliches Haar: µm Ø Mehlkörnchen: 150 µm 3
4 FEINSTAUB aerodynamischer Durchmesser nicht gleich dem geometrischen Ø des Partikels, sondern gleich dem Ø eines kugelförmigen Vergleichspartikels mit der Dichte 1 g/cm³, welcher die gleiche Sinkgeschwindigkeit hat! 4
5 FEINSTAUB Quellen anthropogen (menschlich) Verbrennungsprozesse Mechanisch z.b. Bremsstaub, Industrie Landwirtschaft natürlich Pollen Bodenerosion Seesalz Waldbrände Vulkanausbrüche 5
6 FEINSTAUB Toxizität Physikalische Eigenschaften Größe Form Chemische Eigenschaften Zusammensetzung 6
7 FEINSTAUB Toxizität Physikalische Eigenschaften Größe Form? Chemische Eigenschaften Zusammensetzung 7
8 1. SCHRITT: INFORMATION ALS FLYER WEHREN SIE SICH Zielgruppe Ofen- und Luftheizungsbauer Heizungsbauer Brennstoffhändler Schornsteinfeger 8
9 INITIATOREN AdK Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.v. HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.v. UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. ZVSHK Zentralverband Sanitär Heizung Klima 9
10 VERBRENNUNGSVERBOTE UND ANSCHLUSSZWÄNGE über Eingriffe in den Wärmemarkt bekannt Monopolstellung mit planwirtschaftlichem Charakter Verhindert den freien Wettbewerb Schränkt die Wahlfreiheit ein kein Entkommen möglich Bundeskartellamt Abschlussbericht Sektoruntersuchung Fernwärme (8/2012) marktbeherrschende Stellung hohes Missbrauchspotential zu hohe Wärmekosten 10
11 2. SCHRITT: AUFBAU WEBSITE 11
12 SITEMAP Fakten o Verbrennungsverbot - Was ist das? o Wer ist betroffen? o Wehren Sie sich gegen Verbrennungsverbote o Individuelles Heizen o Alternativen zu Verbrennungsverboten o Wie wird man auf Verbrennungsverbote aufmerksam? Über uns o Wofür stehen wir? o Wer sind wir? Fälle aus der Praxis Presse o Eigene Pressemitteilungen o Presseberichte Service o Flyer o Kontakt o Ansprechpartner vor Ort 12
13 DOKUMENTE ZUR 1.BIMSCHV 1. BImSchV Begründung Auslegungsfragen Kommentar 13
14 BEGRÜNDUNG ZUR 1. BIMSCHV Begründung 14
15 BEGRÜNDUNG ZUR 1. BIMSCHV Novellierte 1.BImschV gültig seit Problem und Ziel Angestrebter Ausbau der Holzenergienutzung 15 Mio. Feuerungen für feste Brennstoffe 50 % der Anlagen > 20 Jahre und verursachen 2/3 der Staubemissionen 15
16 ANZAHL KLEINFEUERUNGSANLAGEN IN DEUTSCHLAND ~ 1 Mio. Öl- und Gasfeuerungen Einzelfeuerstätten für Scheitholz ~ 14 Mio. ~ 15 Mio. Holzheizkessel inkl. Pelletanlagen Quelle: BMU, Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten, 5/
17 ANTEILE ENDENERGIEVERBRAUCH IN PRIVATEN HAUSHALTEN Öl- und Gasfeuerungen 8,9 % Holzfeuerung 19,7 % Strom 60,1 % Übrige (Fernwärme, Kohle) 11,3 % Quelle: BMWi, Energiedaten Zahlen und Fakten, 8/
18 BEGRÜNDUNG ZUR 1. BIMSCHV THEMA FEINSTAUB Staubanteil aus Kleinfeuerungsanlagen in Städten 27 % des PM 2,5 8 µg/m³ allein aus Holzfeuerung mit 1.BImSchV Stufe 2 Senkung auf 1,5 µg/m³ 4 22 Tage im Jahr weniger Grenzwertüberschreitungen maximal 35 Überschreitungstage sind erlaubt 18
19 STAUBQUELLEN 2009 IN DEUTSCHLAND Nach neusten Angaben des BMU macht die Holzfeuerung 12% aus! 40 Gesamtstaub [%] % 15,1 % 0 Energie Verkehr Haushalte Industrie LW Quelle: BMU 19
20 STAUBQUELLEN 2009 IN DEUTSCHLAND Nach neusten Angaben des BMU macht die Holzfeuerung 12% aus! Gesamtstaub [%] Vorsicht! Zahlen unvollständig und teils widersprüchlich 16 % 15,1 % 0 Energie Verkehr Haushalte Industrie LW Quelle: BMU 20
21 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FEINSTAUBEMISSIONEN BIS 2025 Stand BImSchV nur für neue Anlagen ohne Regelung durch 1.BImSchV 1. BImSchV für bestehende und neue Anlagen Feinstaubemission in t/a Quelle: BMU, Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten, 5/ % 21
22 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FEINSTAUBEMISSIONEN BIS 2025 Stand BImSchV nur für neue Anlagen ohne Regelung durch 1.BImSchV 1. BImSchV für bestehende und neue Anlagen Feinstaubemission in t/a Quelle: BMU, Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten, 5/ % 22
23 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FEINSTAUBEMISSIONEN BIS 2025 Stand BImSchV nur für neue Anlagen ohne Regelung durch 1.BImSchV 1. BImSchV für bestehende und neue Anlagen Feinstaubemission in t/a Quelle: BMU, Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten, 5/ % 23
24 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FEINSTAUBEMISSIONEN BIS 2025 Feinstaubemission in t/a Stand BImSchV nur für neue Anlagen ohne Regelung durch 1.BImSchV 1. BImSchV für bestehende und neue Anlagen Quelle: BMU, Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten, 5/ % 24
25 WÄRME AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN Quelle: BMU, Erneuerbare Energien in Zahlen, Juli
26 HOLZFEUERUNG IN DER ENERGIEWENDE Anteil erneuerbare Energien 12,5 % 8,3 % Biomasse ~ 15 Mio. Holzfeuerstätten Holz hat mit ~ 3 % den größten Anteil an den EE Holz ist die heimliche Nr. 1 der Erneuerbaren Energien! Bis 2020 sollen 14 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen 26
27 1. BIMSCHV 1. BImSchV 27
28 FEUERUNGSANLAGEN FÜR FESTE BRENNSTOFFE Unterteilung Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Kessel) Einzelraumfeuerungsanlagen Grundöfen Offene Kamine 28
29 AUSLEGUNGSFRAGEN ZUR 1. BIMSCHV Auslegungsfragen 29
30 AUSLEGUNGSFRAGEN ZUR 1. BIMSCHV VOM BImSchV tritt am in Kraft Aufklärungsbedarf zur Verordnung insb. im Bereich feste Brennstoffe LAI Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz Beamte aus den Umweltministerien von Bund und Länder 30
31 AUSLEGUNGSFRAGEN ZUR 1. BIMSCHV Vorsicht! Unterschiedliche Versionen Entwurf vom Entwurf vom Entwurf vom Entwurf vom Eine Fortschreibung und Ergänzung der Auslegungsfragen ist vorgesehen! 31
32 DEFINITION EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGE 2 Nr. 3 Einzelraumfeuerungsanlage Einzelraumfeuerungsanlagen werden vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet sowie Herde mit oder ohne indirekt beheizte Backvorrichtung Begründung zur 1. BImSchV Nennwärmeleistung muss sich am Wärmebedarf des Aufstellraumes orientieren 32
33 AUSLEGUNGSFRAGEN DES LAI Wie kann die ERFA von den übrigen FA abgegrenzt werden? Die Nennwärmeleistung muss sich am Wärmebedarf des Aufstellraums orientieren! Nachweispflicht für bestimmte Anlagen 33
34 DOKUMENTE ZUR 1. BIMSCHV Kommentar 34
35 AUSLEGUNGSFRAGEN DES LAI Dies gilt als erfüllt, wenn die ERFA die erzeugte Wärme nicht z.b. über Leitungen an angrenzende Räume weitergibt und sie nicht auf einer Verkehrsfläche der Wohneinheit steht oder die Nennwärmeleistung 6 kw ist (bzw. 8 kw mit Wassertechnik) oder sie ein Herd oder Saunaofen ist oder sie im Passivhaus steht 35
36 DEFINITION EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGE Nachweispflicht, wenn die erzeugte Wärme z.b. über Leitungen an angrenzende Räume weitergegeben wird (z.b. Wassertechnik > 8 kw) die ERFA > 6 kw auf einer Verkehrsfläche der Wohneinheit steht (Diele/Flur) 36
37 NACHWEISFÜHRUNG NACH DEN AUSLEGUNGSFRAGEN DES LAI Nachweis, dass die Nennwärmeleistung an den Wärmebedarf des Aufstellraumes angepasst ist Tabellenverfahren oder Berechnungsverfahren nach Anlage 1 37
38 NACHWEIS MIT DEM TABELLENVERFAHREN Tabellenverfahren enthält 3 Parameter: in Abhängigkeit der Feuerstättenart, nach der Grundfläche des Aufstellraumes oder des Raumverbunds (Anlage 1) und unter Berücksichtigung des Gebäudedämmstandards nach den Tabellen 1 bis 4. 38
39 NACHWEIS MIT DEM TABELLENVERFAHREN 39
40 NACHWEIS MIT DEM TABELLENVERFAHREN 40
41 NACHWEIS MIT DEM TABELLENVERFAHREN 41
42 NACHWEIS MIT DEM TABELLENVERFAHREN 42
43 NACHWEIS MIT DEM BERECHNUNGSVERFAHREN Beispiel Berechnung: Heizlast (DIN EN 12831): 2 kw Tageswärmebedarf: 2 kw x 24 h = 48 kwh Maximale Nennwärmeleistung: 48 kwh / Betriebsfaktor Feuerstättenart Heizeinsätze im Grundofenbetriebsprinzip, Spiecherfeuerstätten Betriebs -faktor Maximale Nennwärmeleistung 2 24 kw Kamin- und Kachelofeneinsätze 4 12 kw Raumheizer, Pelletöfen mit Wassertechnik 5 9,6 kw Raumheizer, Pelletöfen ohne Wassertechnik 6 8 kw 43
44 19 ABLEITBEDINGUNGEN FÜR ABGASE (1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, müssen 1. bei Dachneigungen a) 20 den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein, 40 cm 1 m 20 44
45 19 ABLEITBEDINGUNGEN FÜR ABGASE 1. bei Dachneigungen b) > 20 den First um mindestens 40 cm überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2,30 m haben; 40 cm 2,30 m > 20 45
46 MINDESTSCHORNSTEINHÖHE IN ABHÄNGIGKEIT DER DACHNEIGUNG 5,0 4,5 20 > 20 Mindestschornsteinhöhe (Meter) 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0, Dachneigung (Grad) 46
47 19 ABLEITBEDINGUNGEN FÜR ABGASE (2) bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 kw in einem Umkreis von 15 m die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 m je weitere angefangene 50 kw bis auf höchstens 40 m. 15 m 1 m 47
48 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (1) Grenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem errichtet und in Betrieb genommen wurden Staub: 0,15 g/m³ CO: 4 g/m³ Nachweis durch (entweder oder) Typprüfung Messung durch den Schornsteinfeger Was passiert mit Anlagen, bei denen nur CO gemessen wurde? Prüfbescheinigung mit Unterschreitung eines CO-Gehalts von 1,5 g/m³ reicht als Nachweis für die Staubmessung aus 48
49 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (2) Zeitpunkt der Nachrüstung mit Staubfilter bis Ende bis bis bis bis ohne Nachweis oder Staubfilter folgt Außerbetriebnahme 49
50 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (2) Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme Nach dem Wortlaut müsste auch bei einer Überschreitung des CO-Wertes die Nachrüstung eines Staubfilters als Nachweis ausreichen LAI Auslegungsfragen eine Überschreitung von 4 g/m³ CO führt auch trotz Staubfilter zur Außerbetriebnahme 50
51 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (3) Ausnahmen 1. Herde und Backöfen (nichtgewerblich, <15 KW) 2. offene Kamine 3. Grundöfen 4. wenn keine andere Wärmeversorgung vorhanden 5. historische Anlagen (vor ) 51
52 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (3) Ausnahmen historische Öfen LAI Auslegungsfragen 5. Historische Anlagen, vor hergestellt oder errichtet, die umgestellt werden, müssen die Anforderungen erfüllen Ausnahmegenehmigung möglich: Auflage gelegentlicher Betrieb (entsprechend Offener Kamin) 52
53 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN 26 (4) Nachrüstung von Kamin- und Kachelofeneinsätze Eingemauerte Ofeneinsätze sind bis zum 26 (2) genannten Zeitpunkt mit einer nachgeschalteten Einrichtung zur Staubminderung nachzurüsten Außerbetriebnahme kann bei Nachrüstung nicht erfolgen 53
54 UNTERSCHIED NEUERRICHTUNG UND WESENTLICHE ÄNDERUNG Neuerrichtung Neuaufstellung Beginn der Baumaßnahmen am Verwendungsort Änderung des Anlagenkerns, also ein kompletter Austausch der Feuerstätte (Brenner, Kessel, Regelung) Bereits an anderer Stelle betriebenes Gerät nach einem Umzug Wesentliche Änderung z.b. Austausch des Kessels 2 Nr. 16, 4 (3), (5), (7) und (8), 5 (1) und (4), 6 (1), 7 letzter Satz, 15 (4) Nr. 2, 25 (1) und (3), 26 (1), (3) Nr. 5 und (6) 54
55 OFFENER KAMIN 2 Nr. 12 offener Kamin Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann, soweit die Feuerstätte nicht ausschließlich für die Zubereitung von Speisen bestimmt ist 4 (4) Allgemeine Anforderungen Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden nur mit naturbelassenem Stückholz oder geeigneten Presslingen nach 3 (1) Nr. 4 und 5a 55
56 OFFENER KAMIN Dürfen offene Kamine mit nicht selbstschließender Scheibe auch mehr als gelegentlich betrieben werden? Ja, aber dann unterliegen sie den selben Anforderungen wie geschlossene Kamine Entscheidung des Betreibers notwendig: Entweder keine Anforderungen und gelegentlicher Betrieb oder Anforderungen nach Anlage 4 und mehr als gelegentlicher Betrieb 56
57 ANFORDERUNGEN AN GRUNDÖFEN 4 (3) Emissionsanforderungen an Grundöfen, die nach dem errichtet werden. Grundöfen müssen Staubfilter enthalten oder Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung einhalten (DIN EN 13229) CO: 1,25 [g/m³] Staub: 0,04 [g/m³] Mindestwirkungsgrad: 80 [%] 57
58 ANFORDERUNGEN AN GRUNDÖFEN 4 (5) Nr. 2 Nachweis bei Grundöfen Typprüfung für vorgefertigten Feuerraum oder einmalige Vorortmessung durch Schornsteinfeger 58
59 FAZIT Staub ist gesundheitsschädlich und sollte vermieden werden Politik setzt auf Grenzwerte die notfalls mit Filtertechnik erreicht werden sollen Verbrennungsverbote und Anschlusszwänge sind keine Alternative, da keine fairen Preise nicht entwicklungsfördernd intransparente Marktbedingungen 59
60 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Tim Froitzheim Referent Klimatechnik, Ofen- und Luftheizungsbau, Erneuerbare Energien Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee Sankt Augustin Telefon Telefax t.froitzheim@zvshk.de 60
STEIGERUNG DER ENERGIE- EFFIZIENZ
STEIGERUNG DER ENERGIE- EFFIZIENZ WAS IST DAS ZIEL DER VERSCHÄRFTEN GRENZWERTE DER BUNDESIMMISSIONS- SCHUTZVERORDNUNG? Heizen mit Holz wird immer beliebter. Der nachwachsende Brennstoff reduziert die CO
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 April 2010
Informationsblatt Nr. 22 April 2010 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1. Zielsetzung Zum 22.
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011
Informationsblatt Nr. 22 März 2011 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1 Zielsetzung Zum 22. März
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 Mai 2010
Informationsblatt Nr. 22 Mai 2010 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1. Zielsetzung Zum 22. März
MehrEine landesweite Informationskampagne des Schornsteinfegerhandwerks in Hessen und Hessenforst. Feinstaub reduzieren und die Umwelt entlasten!
Feinstaub reduzieren und die Umwelt entlasten! 1 Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater im Handwerk Sachkundiger nach VDI 6022 - RLT A * Brandschutz * Umweltschutz * Energieeinsparung * Neutrale
MehrLIV Schornsteinfegerhandwerk Hessen
Schornsteinfegerhandwerk Einblastechnik für Hackschnitzel Dipl.-Ing. (FH) 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 1. Februar 2010 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
MehrWas ist eigentlich Feinstaub? Als Feinstaub bezeichnet man alle ( Ruß ) Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 µm
Was ist eigentlich Feinstaub? Als Feinstaub bezeichnet man alle ( Ruß ) Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 µm Herkunft der Feinstaubemissionen Anzahl der Biomassefeuerungen Die Altersstruktur
MehrRechtliche Anforderungen an Einzelfeuerstätten und Möglichkeiten zur Abgasnachbereitung
Rechtliche Anforderungen an Einzelfeuerstätten und Möglichkeiten zur Abgasnachbereitung 1 Geschäftsführer des LIV Hessen Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater im Handwerk Sachkundiger nach VDI
MehrBeratung über den Umgang und die sachgerechte Lagerung von Holz; Richtige Bedienung der Heizungsanlage. Martin Pawelczyk Vorstand Technik
LANDESINNUNGSVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS NRW Beratung über den Umgang und die sachgerechte Lagerung von Holz; Richtige Bedienung der Heizungsanlage Martin Pawelczyk Vorstand Technik Dülmen, 12.
MehrAktuelle Immissionsschutzregelungen für Kleinfeuerungsanlagen
Aktuelle Immissionsschutzregelungen für Kleinfeuerungsanlagen Anja Behnke, Umweltbundesamt 24.04.09 1 Übersicht Ausgangslage Emissionen und rechtlicher Rahmen Die Novellierung der 1.BImSchV 24.04.09 2
MehrBUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - Zentralinnungsverband (ZIV) -
PRESSE-INFO Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen Schornsteinfeger beraten rund um emissionsarmes Heizen Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen,
MehrImmissionen von Kleinfeuerungsanlagen Novelle der 1. BImSchV
Novelle der 1. BImSchV Josef Schäfermeier Schornsteinfegerinnung Arnsberg Das Umweltbundesamt sagt zu den gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub aus der Holzverbrennung folgendes: Feinstaub aus Holzfeuerungen
MehrImmissionsschutz bei Biomasseheizungen wo geht die Reise hin?
Immissionsschutz bei Biomasseheizungen wo geht die Reise hin? Anja Behnke, Umweltbundesamt 26.02.09 1 Übersicht Ausgangslage Emissionen und rechtlicher Rahmen Die Novellierung der 1.BImSchV und weitere
MehrAuslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV
Auslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV Stand: 31. August 2010 1 Vorbemerkung Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV vom 26.
MehrErweiterung der Auslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV
Erweiterung der Auslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV Stand 06. September 2013 Vorbemerkung Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1.
MehrNeue Aufgaben nach 1. BImSchV an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Neue Aufgaben nach 1. BImSchV an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe Autor: Dr.-Ing. Dieter Stehmeier, Vorstand Technik Am 22. März 2010 tritt die neue Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
MehrEine Einrichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Landwirtschaftszentrum Haus DüsseD
Zentrum für f r nachwachsende Rohstoffe NRW Eine Einrichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Landwirtschaftszentrum Haus DüsseD 1 Neue Regeln für Biomasseheizungen im Rahmen der 1. BImSch-Novelle
MehrAuslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV
Auslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV Stand: 05.08.2011. 1 Vorbemerkung Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV vom 26. Januar
MehrNeue Vorschriften für
MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG, WEINBAU UND FORSTEN Neue Vorschriften für Heizungsanlagen & Co ab 1. Januar 2015 Erläuterungen zur Neufassung Stand: Mai 2014 Impressum Herausgeber: Redaktion:
MehrFragen und Antworten zur Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Stand: Dezember 2011
Fragen und Antworten zur Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) 2010 Stand: Dezember 2011 1. Was wird in der 1. BImSchV geregelt und warum wurde sie novelliert?... 3 2. Wie gefährlich
MehrInformationen betr. die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BlmSchV).
Fredrikstad Januar 2014 Informationen betr. die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BlmSchV). Anfang 2010 trat die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung für Kleinfeuerungsanlagen in Kraft. Der
MehrVerordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV
Fachinformation 12/2009 Gesetzliche Rahmenbedingungen bei der Holzfeuerung Die CO 2 -neutrale Energienutzung stellt einen wesentlichen Beitrag unserer nachhaltigen Klima- und Energiepolitik dar. Insofern
MehrFragen und Antworten zur Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) (Die Fragen sind mit den jeweiligen Antworten verlinkt)
Stand: 07. August 2007 Fragen und Antworten zur Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) (Die Fragen sind mit den jeweiligen Antworten verlinkt) 1 1. Was wird in der 1. BImSchV geregelt
MehrRichtiges Heizen mit Holz
Schornsteinfegerinnung Hannover - Richtig Heizen - Abteilung mit Holz Technik - - Richtiges Heizen mit Holz Heizen mit Holz 05. Dezember 2008 Dipl.Ing. Andreas Barduni, Bezirksschornsteinfegermeister,
MehrNovelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten
Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Fragen und Antworten Stand: Mai 2009 1. Was wird in der 1. BImSchV geregelt und warum wird sie novelliert? 2. Wie gefährlich ist Feinstaub?
MehrNovellierung der 1.BImSchV Aktueller Diskussionsstand
Aktueller Diskussionsstand 1 Ausgangslage Anwendungsbereich der 1. BImSchV Errichtung, Beschaffenheit und der Betrieb von nicht genehmigungsbedürftigen kleinen und mittleren Feuerungsanlagen Derzeitiger
MehrFeuerstättendatenbank zum Nachweis der gesetzlichen Anforderungen an häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe
Feuerstättendatenbank zum Nachweis der gesetzlichen Anforderungen an häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe Grundlagen und Anforderungen für den Eintrag (Stand: Nov. 2016) INDUSTRIEVERBAND HAUS-,
MehrUmsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV
Für Mensch & Umwelt Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV Anja Nowack Fachgebiet III 2.1 / Übergreifende Angelegenheiten, Chemische Industrie, Feuerungsanlagen Umsetzung
MehrBiomasse und Feinstäube
Biomasse und Feinstäube gehen Klima- und Umweltschutz immer Hand in Hand? Tanja Schuck Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachtagung Feinstaub 23. Oktober 2014, Neu-Etzweiler PM 10 Belastung
MehrDie Brennstoffverordnung (BStV) der Landeshauptstadt München Gliederung:
Minderung von Emissionen aus kleinen Holzfeuerungsanlagen; Workshop am 12.10.2011 in Dülmen Die Brennstoffverordnung (BStV) der Landeshauptstadt München Gliederung: I. Ausgangslage in München II. Regelungen
MehrNovellierung der 1.BImSchV neue Regelungen. Holzheizkessel
Novellierung der 1.BImSchV neue Regelungen für r Kaminöfen und Holzheizkessel Referent: Albert Jung Schornsteinfeger Energieberater Schimmelgutachter Die Verordnung regelt: - die Errichtung, - die Beschaffenheit
MehrGeschrieben von: Administrator Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 18:45 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, den 15. April 2010 um 05:11 Uhr
Hark Kamin- und Kachelofen GmbH & Co. KG Hochstraße 197-213 47228 Duisburg (Rheinhausen) Telefon: 0180-5-000023 (14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) Telefax: 02065-997-252837 E-Mail: // // '
MehrLandesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg. Manual - Technische Angaben über Feuerungsanlagen (TAF)
Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg Manual - Technische Angaben über Feuerungsanlagen (TAF) Dieses Manual dient einem leichteren und schnelleren Ausfüllen der TAF und soll
MehrFragen und Antworten zur Umsetzung der 1. BImSchV
Fragen und Antworten zur Umsetzung der 1. BImSchV Hans-Peter Ewens Bundesumweltministerium Bonn ISH Frankfurt, 10. März 2015 Ziele der novellierten 1. BImschV Nachhaltige Reduzierung der Staubfrachten
MehrHerstellerbescheinigung
Ulrich Brunner GmbH Zellhuber Ring 17-18 84307 Eggenfelden Herstellerbescheinigung Der Hersteller: Ulrich Brunner GmbH Zellhuber Ring 17-18 D-84307 Eggenfelden Tel. +49(0)8721/771-0 info@brunner.de erklärt
MehrÄnderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Rahmen des Aktionsplans Feinstaub. Ulrich Jansen, Chef Sektion Industrie und Feuerungen, BAFU
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und NIS Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Rahmen des Aktionsplans
MehrBundesrat Drucksache 824/16. Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 824/16 27.12.16 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
MehrNovellierung der 1. BImSchV Erläuterungen und Hinweise von Rolf Nemus
Lieber Leser! Novellierung der 1. BImSchV Erläuterungen und Hinweise von Rolf Nemus Die Novellierung der 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetze) ist nun endgültig
MehrUmweltbewusstes Heizen mit Holz Informationen zum richtigen Umgang mit Kaminen und Kaminöfen
Herausgeber: Stadt Gelsenkirchen Der Oberbürgermeister Referat Umwelt Dezember 2011 Umweltbewusstes Heizen mit Holz Informationen zum richtigen Umgang mit Kaminen und Kaminöfen Umweltbewusstes Heizen mit
MehrVollzug der Übergangsregelungen für alte Kleinfeuerungsanlagen und der Austauschpflichten für alte Konstanttemperaturkessel
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4561 18. Wahlperiode 08.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter
MehrDie Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und Holzofen
Dessau, 09. März 2006 Hintergrundpapier: Die Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und Holzofen Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Es kann in der Energieversorgung eine wichtige Rolle
MehrAnforderungen an Feuerstätten
Anforderungen an Feuerstätten Obwohl viele Produktnormen für Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe europäisch harmonisiert sind bestehen neben den Anforderungen der Produktnormen in einigen Länder weitreichendere
Mehrhdg-bavaria.com HDG Bavaria GmbH Martin Ecker Vertriebsleiter
hdg-bavaria.com HDG Bavaria GmbH Martin Ecker Vertriebsleiter Novelle der 1. BImSchV Katastrophe oder auf zu neuen Ufern? Was sind die Aussichten beim Heizen mit Biomasse? 18. November 2009 HDG Firmeninformationen
MehrFeinstaub aus Holzfeuerungen von der Problembeschreibung zum Lösungsansatz
Feinstaub aus Holzfeuerungen von der Problembeschreibung zum Lösungsansatz Anja Behnke 03.07.08 1 Übersicht Ausgangslage Maßnahmen gegen hohe Emissionen: Novelle der 1.BImSchV die wesentlichen Regelungen
MehrHerstellerbescheinigung
Ulrich Brunner GmbH Zellhuber Ring 17-18 84307 Eggenfelden Herstellerbescheinigung Der Hersteller: Ulrich Brunner GmbH Zellhuber Ring 17-18 D-84307 Eggenfelden Tel. +49(0)8721/771-0 info@brunner.de erklärt
MehrRichtlinie. Städtisches Förderprogamm 2015 für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen
ANLAGE 5 Richtlinie für die Gewährung einer Zuwendnung für den Ersatz alt gegen neu von Einzelraumfeuerungsanlagen 1 im Jahr 2015 Städtisches Förderprogamm 2015 für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter
MehrRichtlinie. Städtisches Förderprogramm 2017 für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen
Richtlinie für die Gewährung einer Zuwendung für den Ersatz alt gegen neu von Einzelraumfeuerungsanlagen¹ Städtisches Förderprogramm 2017 für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen Aus Gründen
MehrÖkologisch Heizen mit Holz
Ökologisch Heizen mit Holz Feinstaub reduzieren durch effizientes Heizen und Einsatz von Filtern Bündnis 90 / Die Grünen Hannover Neues Rathaus Dirk Hufnagel, proklima Der enercity-fonds 05.12.2008 1 proklima
MehrUWE UmWelt und Energie e.k.
Feinstaub: Was ist das? Sicherlich hat jeder in der letzten Zeit die Diskussionen über das Thema Feinstaub mitverfolgt. Unter Feinstaub versteht man jene Staubkörner, welche von den Schleimhäuten in Mund
MehrBrennstoffqualifizierung und Qualitätsmanagement in der Hackschnitzelproduktion
Brennstoffqualifizierung und Qualitätsmanagement in der Hackschnitzelproduktion Marktanalyse Hackschnitzel Nachfrage und Marktpotential von qualitativ hochwertigen Holzhackschnitzeln (DBFZ) Deutsches Biomasseforschungszentrum
MehrTR-OL "Fachregel des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks"
TR-OL "Fachregel des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks" TR-OL bezeichnet die in Deutschland bauaufsichtlich anerkannte Technische Regel zur Planung, Dimensionierung und Erstellung von Warmluftöfen,
MehrISH März Halle 9.2 Stand D 03 + D 05. Herzlich willkommen zum
ISH 2017 14. 18. März 2017 Halle 9.2 Stand D 03 + D 05 Herzlich willkommen zum WIR FREUEN UNS AUF IHREN BESUCH! GEMEINSAM MEHR ZUKUNFT Auch in diesem Jahr ist die ISH als zentraler Treffpunkt wieder wegweisend
MehrVerschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen
Verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen für den Hafner ab 2015 Thomas Schiffert Gesetzliche Grundlagen Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen
MehrWas ist beim Heizen mit festen Brennstoffen zu beachten? Neue Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen
Was ist beim Heizen mit festen Brennstoffen zu beachten? Neue Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen 2 3 Sehr geehrte Damen und Herren, Heizkamine und Kaminöfen liegen im Trend der Zeit. Ihr Betrieb sorgt
MehrDer Gesetzgeber schläft (leider?) nicht Zukunft der Holzverbrennung in Europa
Der Gesetzgeber schläft (leider?) nicht Zukunft der Holzverbrennung in Europa Thomas Schiffert Wer steckt hinter neuen Gesetzen? Öl-, Gas-, und/oder Stromlobby? oder gibt es noch andere Player. 2016 1
MehrUmwelt Direkt-Bonus Aktion
Umwelt Direkt-Bonus Aktion Jetzt zusätzlich beim Kauf eines energieeffizienten wodtke Kamin- oder Pelletofen Modells von Ihrem von bis zu 300,- profitieren. Aktion bis 30. November 2017 wodtke Energie
MehrOffene Fragen aus vorhergehenden Sitzungen
Offene Fragen aus vorhergehenden Sitzungen Tunneldialog 3. Sitzung Prof. Dr.-Ing. Görge Deerberg Fraunhofer UMSICHT Folie 1 Offene Fragen aus vorhergehenden Sitzungen Was passiert mit Partikeln in der
MehrKaminöfen. Planungsunterlagen zum Aufstellen eines Kaminofens
Uwe Hußenöder Tel.: 09843-936677 bev. Bezirksschornsteinfeger Fax: 09843-936678 Energieberater (HWK) Mobil: 0160-90162881 Petersbergweg 1 email: Schornsteinfeger@Hussenoeder.de 91613 Marktbergel Planungsunterlagen
MehrBundesimmissionsschutzverordnung
Bundesimmissionsschutzverordnung - SPARTHERM QUALITÄT 2012 achtet auf gute Luft! Was ist bei Besitz einer Feuerungsanlage oder beim Neukauf zu beachten? 1 Es besteht keine Eile Die BImSchV trat am 23.03.2010
MehrWolfshöher Tonwerke GmbH & Co. KG Familienunternehmen seit 1856
Wolfshöher Tonwerke GmbH & Co. KG Familienunternehmen seit 1856 Wolfshöher Tonwerke GmbH & Co. KG Produkte Hafnerschamotte und Produkte für den Kachelofenbau, Ausmauerungen Grundofenfeuerräume und Speicheröfen
MehrGrenzwerte in der neuen 1. BImSchV
Abteilung Pflanzliche Erzeugung Gustav-Kühn-Str. 8, 04159 Leipzig Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg http://www.bioenergie-portal.info Bearbeiter: E-Mail: Dirk Dudziak / Reik Becker dirk.dudziak@smul.sachsen.de
MehrChance für Fernwärme und Heizkraftwerksprojekte. Ulrich Jansen Sektionschef, BAFU, Bern
Chance für Fernwärme und Heizkraftwerksprojekte Ulrich Jansen Sektionschef, BAFU, Bern Definition und Auswirkungen des Feinstaubes Künftige Grenzwerte Rolle der Fern- und Nahwärme in der Klimastrategie
MehrFEINSTAUB: EMISSIONEN AUS HOLZFEUERUNGEN REDUZIEREN. 1. BImSchV, Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen, Partikelfilter
FEINSTAUB: EMISSIONEN AUS HOLZFEUERUNGEN REDUZIEREN 1. BImSchV, Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen, Partikelfilter Ziel: Reduzierung der Feinstaubemissionen aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen
MehrJetzt handeln und zusätzlich profitieren!
Aktion bis 30. November 2017 Umwelt Direkt-Bonus Aktion Jetzt zusätzlich beim Kauf eines energieeffizienten wodtke Kamin- oder Pelletofen Modells von Ihrem von bis zu 300,- profitieren. Jetzt handeln und
MehrNach Inkrafttreten der BImSchV: Neue Regeln für die Nutzung der Wärme aus Holz
Forum Holz Bau Energie Köln 10 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm 1 Nach Inkrafttreten der BImSchV: Neue Regeln für die Nutzung der Wärme aus Holz Frank Gramm Schornsteinfegermeister Technischer Ausschuß
Mehrheizen.fnr.de DAS RICHTIGE HEIZEN MIT HOLZ ofenforum HOLZBEFEUERTE WÄRMESYSTEME ISH 2015 Dr. Hermann Hansen Bioenergie
heizen.fnr.de ofenforum HOLZBEFEUERTE WÄRMESYSTEME ISH 2015 Dr. Hermann Hansen Bioenergie Warum Heizen mit Holz? Überlegungen und Auswahlkriterien zu Einzelraumfeuerstätten und Zentralheizungen Brennstoffe
MehrHDG spezial. Novellierung der 1. BImSchV. Novellierung der 1. BImSchV: Neue Emissionsgrenzwerte für Holzheizanlagen Was heißt das in der Praxis?
HDG spezial Novellierung der 1. BImSchV Novellierung der 1. BImSchV: Neue Emissionsgrenzwerte für Holzheizanlagen Was heißt das in der Praxis? Martin Ecker HDG Vertriebsleiter Aus dem Inhalt Thema... Seite
MehrLuftreinhalte-Verordnung
Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Änderung vom 3. März 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Anhänge 2, 3 und 5 der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 1 werden gemäss Beilage geändert.
MehrHerstellerbescheinigung
Ulrich Brunner GmbH Zellhuber Ring 17-18 84307 Eggenfelden Herstellerbescheinigung Der Hersteller: Ulrich Brunner GmbH Zellhuber Ring 17-18 D-84307 Eggenfelden Tel. +49(0)8721/771-0 info@brunner.de erklärt
Mehrund Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 13
Telefon: 0 233-47747 Telefax: 0 233-47742 Seite Referat 1 von für 11 Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 13 Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt
MehrBundesimmissions- Schutzverordnung
SPARTHERM-QUALITÄT Bundesimmissions- Schutzverordnung Was ist bei Besitz einer Feuerungsanlage oder beim Neukauf zu beachten? 1 Es besteht keine Eile Die BImSch trat am 23.03.2010 in Kraft. Informationen
MehrLuftreinhaltevorschriften für Holzfeuerungen, Cheminées und Cheminéeöfen
Bau und Umwelt Umweltschutz und Energie Kirchstrasse 2 8750 Glarus Telefon 055 646 64 50 Fax 055 646 64 58 E-Mail: umweltschutz@gl.ch www.gl.ch Luftreinhaltevorschriften für Holzfeuerungen, Cheminées und
MehrFeuerstätten für feste Brennstoffe Aufstellung und Benutzung
Feuerstätten für feste Brennstoffe Aufstellung und Benutzung 21.11.2013 Heizen mit Holz Emil Gernert Kaminkehrermeister Gebäude-Energieberater (HWK) Vereidigter Sachverständiger (HWK) 22.11.2013 Emil Gernert
MehrBundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2015
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2015 Jahr 2015 inhalt 1. Einleitung... Seite 3 2. Mängel an Feuerungsanlagen... Seite
MehrÄnderungen im Schornsteinfegerwesen
Hans-Jörg Kramer Stellvertretender Obermeister Schornsteinfegerinnung Arnsberg 1 Neuerungen Änderung des Schornsteinfegergesetzes (SchfG) Das neue Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz (SchfHwG) Die Feuerstättenschau
MehrInformationen zum Thema - Feinstaub -
Informationen zum Thema - Feinstaub - 19. Januar 2006 Fachbereich Umwelt Feinstaub (PM 10) was ist das? Es handelt sich um partikelförmige Stoffe mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (1
MehrFachtagung. Betriebsmittel in der Rauchgasreinigung. Auswahl eines Verfahrens und der notwendigen Betriebsmittel für Waste to Energy Projekte
Fachtagung Betriebsmittel in der Rauchgasreinigung 01. 02. Dezember 2008, Köln Leiter des Forums: Dipl.-Ing. Martin Sindram Auswahl eines Verfahrens und der notwendigen Betriebsmittel für Waste to Energy
MehrStand der Ökodesign-Richtlinie in Bezug auf Festbrennstoffheizungen (Los 15) und die weiteren Durchführungsmaßnahmen zur Raumwärmebereitstellung
Stand der Ökodesign-Richtlinie in Bezug auf Festbrennstoffheizungen (Los 15) und die weiteren Durchführungsmaßnahmen zur Raumwärmebereitstellung Ökodesign für Kleinfeuerungsanlagen Die Vorstudie: bisherige
MehrBiomassefeuerungen kleiner Leistung Übersicht über Arbeiten in Wieselburg
Biomassefeuerungen kleiner Leistung Übersicht über Arbeiten in Wieselburg Manfred Wörgetter, Leopold Lasselsberger, BLT Wieselburg www.blt.bmlfuw.gv.at Walter Haslinger, Austrian Bioenergy Centre Wieselburg
MehrEine landesweite Informationskampagne von. Bernd Schmidt 23.02.11 DGH-Hörgenau
Bernd Schmidt 23.02.11 DGH-Hörgenau 1 Holzbrennstoffe Scheitholz Holzbriketts Holzpellets Hackschnitzel Handbeschickte Mechanisch beschickte Heizsysteme Heizsysteme Einzelfeuerstätten Wärmeabgabe erfolgt:
MehrEmissionen aus Kleinfeuerungen am Beispiel der Stadt Essen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Emissionen aus Kleinfeuerungen am Beispiel der Stadt Essen LAI-Fachgespräch Holzfeuerungen in Ballungsräumen 01. bis 02. Oktober 2013,
MehrMassnahmenplan Luftreinhaltung Zürich
Schreinermeisterverband Kanton Zürich Massnahmenplan Luftreinhaltung Zürich fgfd Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung (MaPla) Inkraft seit 1. März 2010 Massnahmen als Ergänzung/Verschärfung der
MehrGesetzliche Grundlagen
Neue gesetzliche Vorschriften in Kraft Bedeutung für verschiedene Produkte und Hafnerarbeiten Thomas Schiffert Gesetzliche Grundlagen Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die
MehrInformation zum Inverkehrbringen von Kohle- und Holzfeuerungen nach Artikel 20 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien Referenz/Aktenzeichen:. M142-2688 3003 Bern, Januar 2009
MehrFachverband Heiz- und Kochgeräte Die Festbrennstofffeuerstätte - rechtlicher und technischer Rahmen Ereignisse der letzten zwei Jahre und Ausblick
Die Festbrennstofffeuerstätte - rechtlicher und technischer Rahmen Ereignisse der letzten zwei Jahre und Ausblick Rolf Heinen Frankfurt, 13.03.2015 Agenda Informationen zu Feuerstätten Anforderungen an
MehrEnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude
EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Februar 2002 in Kraft. Die Anforderungen der EnEV richten sich in erster Linie an den Neubau. Das - mit Abstand
MehrKleine Heizfibel. zum Thema schadstoffarm und umweltgerecht Heizen mit Braunkohlenbriketts, Holz und Holzbriketts.
Kleine Heizfibel zum Thema schadstoffarm und umweltgerecht Heizen mit Braunkohlenbriketts, Holz und Holzbriketts. Kleine Heizfibel Kleine Heizfibel Kleine Heizfibel Alle Brennstoffe, dazu zählen u.a. Kohle,
MehrKleine Heizfibel. zum Thema schadstoffarm und umweltgerecht Heizen mit Braunkohlenbriketts, Holz und Holzbriketts.
Kleine Heizfibel zum Thema schadstoffarm und umweltgerecht Heizen mit Braunkohlenbriketts, Holz und Holzbriketts. Emissionen Alle Brennstoffe, dazu zählen u.a. Kohle, Holz, Öl und Gas, verursachen bei
MehrBAUTECHNIKER FRAGEBOGEN I SCHORNSTEIN
BAUTECHNIKER PLANEN UND KONSTRUIEREN - - BAUKONSTRUKTION - Klausur- bzw. Prüfungsvorbereitung FRAGEBOGEN I SCHORNSTEIN 1 Welche Bedingungen werden an Baustoffen gestellt, aus denen Schornsteine hergestellt
MehrWohnraum-Einzelfeuerstätten für das Heizen mit Holz und Holzpellets im Verbund mit anderen Heizsystemen Dipl.-Ing. Klaus Keh Industrieverband Haus-,
Wohnraum-Einzelfeuerstätten für das Heizen mit Holz und Holzpellets im Verbund mit anderen Heizsystemen Dipl.-Ing. Klaus Keh Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. Agenda 1. Einführung:
MehrNormen für Feuerstätten für Festbrennstoffe Europäische Normung
Normen für Feuerstätten für Festbrennstoffe Europäische Normung Ziel der Europäischen Normung ist die Harmonisierung der nationalen Normen in den Mitgliedsländern. Dies geschieht durch einheitliche Einführung
MehrAufstellhinweise, Lieferumfang / Stückliste und Technische Daten
ANHANG: Aufstellhinweise, Lieferumfang / Stückliste und Technische Daten Kaminofen MODENA 2.0 SANDSTEIN Artikelnummer: 104008 UNI 1159 STS11 (FA) STAND 14.04.2015 1 Lieferumfang / Stückliste: Zum Lieferumfang
MehrBender. Paderborn/Detmold. Energieberater: Dipl.Ing. Axel Bender. Heizen mit Holz. Dipl. Ing. Axel Bender
Heizen mit Holz Verbraucherzentrale NRW Dipl. Ing. Axel Bender Inhalt Heizen mit Holz Einführung: Energieressourcen, Klimaschutz Warum Heizen mit Holz? Vorteile der Holzheizung CO 2 -Emissionen, Wassergehalt,
MehrProduktinformation Kaminofen x8 AQUA Saison Raumheizvermögen bei 2,5 m Raumhöhe: m² Glasstehrost
TwinFire-Technik revolutioniert die Warmwassererzeugung Wir kombinieren die einzigartige, patentierte TwinFire- Brenntechnik mit einem Wirkungsgrad von 93 % (Omni tested, USA) mit einer völlig neuartigen
MehrWärme aus erneuerbaren Energien als Beitrag zum Klimaschutz
Wärme aus erneuerbaren Energien als Beitrag zum Klimaschutz Klimaschutz als ökologische und ökonomische Herausforderung Stern-Studie vom 30.10.06 Die Kosten einer Stabilisierung des Klimas sind beträchtlich,
MehrUmwelt. Richtiges Heizen mit Kaminholz. Richtiges Heizen mit Kaminholz: eine Sache, die Umsicht erfordert
Umwelt Richtiges Heizen mit Kaminholz Richtiges Heizen mit Kaminholz: eine Sache, die Umsicht erfordert Mit Holz wird leider nicht immer richtig geheizt. Das kostet Geld und führt zu vermeidbaren Umweltbelastungen
MehrIm Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1.
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) *) Vom 26. Januar 2010 (BGBl. I, Nr. 4, S. 38) zuletzt geändert
MehrWärmeversorgung der Region Brandenburg- Berlin auf Basis Erneuerbarer Energien
Wärmeversorgung der Region Brandenburg- Berlin auf Basis Erneuerbarer Energien Jochen Twele Brandenburg + Berlin = 100 % Erneuerbar Aus Visionen Wirklichkeit machen Cottbus, 20.04.2012 Wärmeverbrauch der
MehrAufstellhinweise, Lieferumfang / Stückliste und Technische Daten
ANHANG: Aufstellhinweise, Lieferumfang / Stückliste und Technische Daten Kaminofen MODENA 2.0 STS AC Artikelnummer: 104160 UNI 1159 STS (FA) AC STAND 10.07.2015 1 Lieferumfang / Stückliste: Zum Lieferumfang
MehrStaatliche Förderung für Biomasseanlagen
Staatliche Förderung für n Lassen Sie Ihre Heizungsanlage jetzt auf erneuerbare Energien umstellen und beantragen Sie Investitionszuschüsse. Dank der staatlichen Förderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft
Mehr