Online-Ticket. Hinfahrt: Zertifikat: 20CM VJC9 4EK Gültig ab: Zahlungspositionen und Preis

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1 Online-Ticket Bitte auf A4 ausdrucken ICE Fahrkarte UMT./ERSTATT. KOSTENPFLICHTIG; CIV 1080 Europa-Spez.Frankr. BIS 1 TAG VOR 1.GELTUNGSTAG 1 Erwachsener GILT NUR IN GEBUCHTEN ZÜGEN /IC-BUSSE UND TAGE/ZEITEN 1 Kind 9 J Gültigkeit: ab VON ->NACH XX XX ICE Mannheim ->Paris 4 BC_F00 2 ICE Paris ->Mannheim 07.F:00 H: <1080,1187>( )MA-Hbf 9:42 TGV9556 R: <1187,1080> ( )ParsEst 13:09 ICE9555 Europa-Spez.Frankr. NUR GÜLTIG MIT RESERVIERUNG Zahlungspositionen und Preis Positionen Preis Mwst D: 19% Mwst D: 7% ICE Fahrkarte 1 176,30 31,32 5,00 Reservierungen 2 0,00 Summe 176,30 31,32 5,00 Kreditkartenzahlung Betrag 176,30 VU-Nr Transaktions-Nr 1843 Datum Gen-Nr Ihre Kreditkarte wurde mit dem oben genannten Betrag belastet. Die Buchung Ihres Online-Tickets erfolgte am :08 Uhr. DB Fernverkehr AG/DB Regio AG, Stephensonstr. 1, Frankfurt, Steuernummer: 29/550/ Ihre Reiseverbindung und Reservierung Hinfahrt am Halt Datum Zeit Gleis Produkte/Reservierung Mannheim Hbf ab 09:42 1 TGV 9556, 2 Sitzplätze, Wg. 15, Paris Est an 13:17 Pl , 1 Fenster, 1 Gang, Nichtraucher oben, Duo cote a cote, Ref Ihre Reiseverbindung und Reservierung Rückfahrt am Halt Datum Zeit Gleis Produkte/Reservierung Paris Est ab 13:09 ICE 9555, 2 Sitzplätze, Wg. 27, Mannheim Hbf an 16:17 3 Pl , 1 Fenster, 1 Gang, Nichtraucher, Handy, Ref Hinfahrt: Zertifikat: 20CM VJC9 4EK Gültig ab: Zangenabdruck Rückfahrt: Zertifikat: 204Q 95AZ MYT Gültig ab: Zangenabdruck Frau Dr. Daniela Bauer ID: Personalausweis (DEU) 6X71 Auftragsnummer: 22DSG8 Barcode bitte nicht knicken! 22DSG8 Seite 1 / 2

2 Wichtige Nutzungshinweise: - Beauftragen Sie niemals Unbekannte mit der Buchung eines personalisierten Online-Tickets zu vermeintlich besonders günstigen Preisen. Tickets werden nur zu dem aufgedruckten Originalpreis ausgegeben. Mit der Nutzung eines solchen Online-Tickets erkennen Sie die Gültigkeit des durch den Buchenden für Sie abgeschlossenen Beförderungsvertrags zu dem aufgedruckten Preis an - Die Fahrkarte muss ausgedruckt vorliegen und gilt nur zusammen mit der beim Kauf angegebenen eigenen gültigen Identifizierungskarte - Bei Tickets mit BahnCard-Rabatt müssen Sie bei der Fahrkartenkontrolle eine gültige BahnCard sowie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen können - Erstattung oder Rücknahme über in DB Reisezentren oder die in Ihrer Auftragsbestätigung angegebene Serviceadresse. Keine Erstattung oder Rücknahme in Reisebüros - Das Online-Ticket gilt nur für den unter "Fahrkarte" angegebenen Reiseabschnitt. - Die Übersicht "Ihre Reiseverbindung" enthält ggf. Reiseinformationen zu Teilstrecken (z.b. mit dem Bus), für die ein weiteres Ticket erforderlich ist - Zugtüren schließen in Frankreich 2 Minuten vor Abfahrt. Bitte informieren Sie sich kurz vor Ihrer Reise über mögliche Änderungen Ihrer Reisedaten unter oder mobil über die App DB Navigator. Achten Sie auch auf Informationen und Ansagen im Zug und am Bahnhof. Wir danken Ihnen für Ihre Buchung und wünschen Ihnen eine angenehme Reise! 22DSG8 Seite 2 / 2

3 Vielen Dank für Ihre Buchung auf Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zum Online-Ticket: Bitte drucken Sie Ihr Online-Ticket auf weißem DIN A4 Papier aus. Achten Sie darauf, dass beim Druck des Online-Tickets die Bilder nicht unterdrückt werden. Nehmen Sie die Identifizierungskarte, die Sie beim Kauf angegeben haben im Zug mit - auch wenn sie zwischenzeitlich abgelaufen ist. Ihr Ticket gilt nur für Sie persönlich in Verbindung mit Ihrer eigenen Identifizierungskarte (BahnCard, bahn.bonus Card, Kreditkarte, EC-Karte oder Personalausweis). Reisepässe sind als Identifizierungskarte nicht zugelassen. Ihr Online-Ticket gilt nur für den unter Fahrkarte auf dem Ticket angegebenen Reiseabschnitt. Unter Ihre Reiseverbindung finden Sie ggf. Informationen zu weiteren Teilstrecken (z.b. mit Bus), für die ggf. ein weiteres Ticket erforderlich ist. Enthält Ihr Online-Ticket den Zusatz +City hinter der Bahnhofsbezeichnung, können Sie im zugehörigen Stadtgebiet die öffentlichen Verkehrsmittel für eine Fahrt zum bzw. vom Bahnhof nutzen (Reisetage wie unter "Ihre Reiseverbindung" angegeben). Weitere Informationen unter Eine Fahrkarte entspricht grundsätzlich einem Beförderungsvertrag. Vertraglicher Beförderer können dabei ein oder mehrere Verkehrsunternehmen sein. Informationen zu den Fahrgastrechten erhalten Sie bei Ihrem Zugbegleiter, einer Verkaufsstelle oder unter Falls sich Ihre Reiseplanung ändert, können Sie Online-Tickets über oder in DB Reisezentren stornieren/erstatten lassen (nach Tarif). Eine Rückgabe in Reisebüros ist nicht möglich. Mit dem Reiseplan haben Sie Ihre Verbindung aktuell im Blick und sind z.b. über Ankunftszeiten, Services am Bahnhof, Wege oder Call-a-Bike-Stationen informiert. Für relationslose Angebote, z.b. Länder-Tickets, leider nicht verfügbar. Ihr persönlicher Reiseplan unter Informieren Sie sich kurz vor Abfahrt über mögliche Änderungen online auf mobil über die Navigator App/m.bahn.de oder telefonisch unter (20 ct/anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/anruf). Bei telefonischen Anfragen zur BahnCard über die Nummer (20 ct/anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/anruf). Reisen Sie mit Kindern? Dann finden Sie unter wertvolle Informationen für Ihre Familienreise. Drucken Sie sich dort auch gleich die kostenlose Kinderfahrkarte mit Gutschein aus. Mit dieser erhalten Ihre Kinder eine tolle Spiel-Überraschung im BordBistro. Mit "Umwelt-Plus", "BahnCard", Zeitkarte oder als "bahn.corporate"-kunde reisen Sie im Fernverkehr mit 100% Ökostrom. Berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag unter Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise!

4 Ihre Prämienrechnung Frau Dr. Daniela Bauer 17 Battle Close SW19 1AL London Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (GBR) Ihre Versicherungsdaten DB-Auftragsnummer: 22DSG8 VersSt-Nummer: 9116/802/00132 Versicherungsnummer: Versicherungsbeginn: Versicherungsende: letzter Geltungstag der DB Fahrkarte Produkt Tarif Gesamtprämie DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung DB501 10,00 EUR (darin enthalten 19% Versicherungsteuer: 1,60 EUR) Versicherte Personen Daniela Bauer Zahlung Datum: , Transaktions-Nr: 4201, VU-Nr: , Gen-Nr: Ihre Kreditkarte wurde mit dem oben genannten Betrag belastet. Die Buchung Ihrer Reiseversicherung erfolgte am Verkauf und Abrechnung der Versicherungsleistungen erfolgt im Namen und auf Rechnung der Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, München, USt-IdNr. DE Die Versicherungsleistung ist von der Umsatzsteuer steuerbefreit. Hinweise Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorstehend dokumentierten Tarife, für die eine Prämie entrichtet wurde. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Prämie bis zum Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht bezahlt ist und der Versicherungsnehmer dies zu vertreten hat. Die Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Versicherungsschein, der die Versicherungsbedingungen beinhaltet. Die Versicherung gilt für die versicherte Bahnreise. Eine Stornierung Ihrer online gebuchten DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung können Sie bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag Ihrer DB Fahrkarte ausschließlich auf unter "Meine Buchungen" durchführen. Kontaktinformation Für Fragen zu Ihrer Versicherung steht Ihnen das Service-Center der ERV zur Verfügung. Die entsprechende Rufnummer finden Sie unter In Zusammenarbeit mit 22DSG8

5 Seit über 100 Jahren zwei bewährte Partner für Service und Sicherheit auf Reisen. Ihr Versicherungsschein zu Ihrer DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung Wichtige Informationen zum Versicherungsvertrag Informationen zum Versicherer Wer sind wir? Ihr Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherung AG (ERV), Rosenheimer Straße 116, München. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Clemens Muth Vorstand: Richard Bader (Vorsitzender), Torsten Haase Sitz der Gesellschaft: München Handelsregister: Amtsgericht München, HRB USt-IdNr. DE , VersSt-Nr. 9116/802/00132 Was ist unsere Hauptgeschäftstätigkeit? Die Hauptgeschäftstätigkeit der ERV ist der Betrieb aller Arten von Reiseversicherungen. Informationen zur Leistung Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der abgeschlossenen Tarife für die versicherten Personen und Bahnreisen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem jeweiligen Schaden und einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für Ihren Vertrag gelten die VB-ERV / Bahn Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. Was müssen Sie zur Prämie wissen? Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung für jeden Versicherungsvertrag dokumentiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Die Versicherungsteuer für Sachversicherungen beträgt 19 %. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der einmaligen Prämie in Verzug, leisten wir nicht! Informationen zum Vertrag Wie kommt der Vertrag zustande? Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Der Vertrag kommt mit Abschluss der Versicherung zustande. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Können Sie den Abschluss Ihres Vertrages widerrufen? Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat haben Sie ein Widerrufsrecht. Bitte beachten Sie hierzu nachfolgende Widerrufsbelehrung. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, ) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich Versicherungsbedingungen, die Wichtigen Informationen zum Versicherungsvertrag sowie diese Belehrung über das Widerrufsrecht jeweils in Textform erhalten haben; bei Vertragsabschluss im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erhalt der Kunden information. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Europäische Reiseversicherung AG Rosenheimer Straße 116, München contact@erv.de Widerrufsfolgen: Üben Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam aus, ist der Versicherungsvertrag mit Zugang des Widerrufs beendet. Damit endet auch der Versicherungsschutz. Wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Prämienanteil zurück. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammen hängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Wie kann der Vertrag beendet werden? Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus. Ihr Versicherungsschutz endet bei DB-Fahrkarten für eine einfache Fahrt mit dem Antritt der Bahnreise. Bei DB-Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Antritt der Rückreise. Ihr Versicherungsschutz endet spätestens mit Ende der Gültigkeit Ihrer DB-Fahrkarte. Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung? Für den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Gerichtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages ist die deutsche Sprache. Willenserklärungen bedürfen der Textform (z. B. Brief, ). Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Können Sie sich an eine Aufsichtsbehörde wenden? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn zu richten. Informationen zum Datenschutz Information zur Verwendung Ihrer Daten; Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung Zur Vertragsbearbeitung sowie im Leistungsfall benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Wir beachten hierbei selbstverständlich alle maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus verpflichten wir uns, die Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft einzuhalten. Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter Sie erhalten auf Wunsch Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und können falsche oder unvollständige Daten berichtigen lassen. Eventuell bestehende Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können Sie geltend machen unter Tel. +49 (0) oder der -Adresse datenschutz@erv.de Europäische Reiseversicherung AG Bader Haase Kontakt Wichtige Hinweise für den Schadensfall (0614) ERGO L5262 Wenn Sie Fragen zu Versicherungsleistungen haben, rufen Sie an oder mailen Sie uns! Info-Nummer: Tel. +49 (0) (Mo. Fr. von 7 bis 21 Uhr, Sa. von 9 bis 16 Uhr) contact@erv.de Internet: Anschrift: Europäische Reiseversicherung AG Rosenheimer Straße 116, München Was ist bei jedem Schadensfall zu tun? Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen. Schadensmeldungen bitte unverzüglich an: (zusammen mit der Prämienrechnung / dem Zahlungsbeleg und den vorhandenen Nachweisen im Original) Europäische Reiseversicherung AG Leistungsabteilung Postfach München Fragen zur Schadensabwicklung beantworten wir gerne Mo. Fr. von 7 bis 21 Uhr, Sa. von 9 bis 16 Uhr unter +49 (0) Ergänzende Informationen finden Sie im Internet unter

6 Die Leistung DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung (Teil A) Selbstbeteiligung nach Ziffer 8 DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung Europa Tarif Fahrkartenpreis in bis (für maximal 5 Personen lt. Sparpreis-Fahrkarte oder Aktionsfahrkarte des DB-Fernverkehrs inkl. Reservierungen) 150, DB , DB , DB , DB , DB , DB505 Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira, Spitzbergen Versicherungsbedingungen für Bahnreise-Versicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV / Bahn 2014) Die Regelungen der Allgemeinen Bestimmungen und das Glossar gelten für alle Bahnreise-Versicherungen der Europäische Reiseversicherung AG, im Folgenden kurz ERV genannt. Der jeweils abgeschlossene Versicherungsschutz ist im Besonderen Teil A geregelt. Allgemeine Bestimmungen 1. Wer ist versicherte Person? Sie sind versicherte Person, wenn Sie in der Versicherungsdokumentation namentlich genannt sind oder zum dort beschriebenen Personenkreis gehören. Als versicherte Person genießen Sie Versicherungsschutz. 2. Wer kann gversicherungsnehmer sein? 2.1 gversicherungsnehmer kann sein, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR hat. 2.2 Werden Risikozeiträume bis vier Monate versichert, gilt: Es kann jeder gversicherungsnehmer sein, der seine vertragliche Erklärung in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR vornimmt. 2.3 Die Voraussetzungen sind auf unser Verlangen nachzuweisen. Sind sie nicht gegeben, kommt ein Versicherungsvertrag trotz Prämienzahlung nicht zustande. 3. Für welche Bahnreisen haben Sie Versicherungsschutz? 3.1 Für Versicherungen für eine Bahnreise gilt: Sie haben Versicherungsschutz für Ihre versicherte Bahnreise. 3.2 [Entfällt.] 4. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz bei Versicherungen für eine Bahnreise? 4.1 In der DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung beginnt Ihr Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Ihr Versicherungsschutz endet bei DB-Fahrkarten für eine einfache Fahrt mit dem gantritt der Bahnreise. Bei DB- Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt endet Ihr Versicherungsschutz mit dem gantritt der Rückreise. Ihr Versicherungsschutz endet spätestens mit Ende der Gültigkeit Ihrer DB-Fahrkarte. 4.2 [Entfällt.] 4.3 Können Sie Ihre Bahnreise nicht wie geplant beenden, weil Gründe eingetreten sind, die Sie nicht zu vertreten haben? In diesem Fall verlängert sich Ihr Versicherungsschutz über den Zeitpunkt hinaus, der ursprünglich mit uns vereinbart wurde. 5. [Entfällt.] 6. [Entfällt.] 7. Was müssen Sie bei der Zahlung der Einmal- bzw. Erstprämie beachten? 7.1 Die Einmal- bzw. Erstprämie ist abweichend von 33 Abs. 1 VVG sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. 7.2 Ist die Einmal- bzw. Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, können wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur, wenn der gversicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat. 7.3 Ist die Einmal- bzw. Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, leisten wir nicht. Dies gilt nicht, wenn der gversicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. 8. [Entfällt.] 9. Was gilt für die Prämienzahlung per Lastschrift bzw. Kreditkarte? 9.1 Im Lastschriftverfahren bzw. bei Kreditkartenzahlung gilt: Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn wir die Prämie zum Fälligkeitstag abbuchen können und der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Können wir die Prämie ohne Verschulden des gversicherungsnehmers nicht abbuchen, gilt: Die Zahlung ist noch rechtzeitig, wenn der gversicherungsnehmer innerhalb der in unserer Zahlungsaufforderung in Textform gesetzten Frist eine ordnungsgemäße Abbuchung ermöglicht. Andernfalls kommt der gversicherungsnehmer ohne weitere Mahnung in Verzug. Es sei denn, der gversicherungsnehmer konnte ohne Verschulden die Abbuchung nicht ermöglichen. 9.2 Ist der gversicherungsnehmer mit der Prämienzahlung in Verzug, können wir ihn auf seine Kosten darauf hinweisen. Der gversicherungsnehmer muss dann gunverzüglich eine ordnungsgemäße Abbuchung möglich machen. 10. In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz? 10.1 Sie haben keinen Versicherungsschutz bei Schäden durch Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen; gpandemien; Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung; Beschlagnahme und andere geingriffe von hoher Hand; für Unfallfolgen bzw. Erkrankungen durch den Einsatz von CBRN-Waffen Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch Krieg; Bürgerkrieg; kriegsähnliche Ereignisse; innere Unruhe. Sie befinden sich in einem Land, in dem überraschend eines dieser Ereignisse ausbricht? Dann haben Sie für die ersten 14 Tage nach Beginn des jeweiligen Ereignisses Versicherungsschutz. Diese Erweiterung gilt nicht, wenn Sie aktiv an einem dieser Ereignisse teilnehmen Sie reisen in ein Gebiet, für das zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des gauswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen ist? Dann haben Sie keinen Versicherungsschutz. Sie befinden sich bereits in einem Gebiet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wird? Dann endet Ihr Versicherungsschutz mit Ablauf von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Reisewarnung Sie haben keinen Versicherungsschutz bzw. keinen Anspruch auf Assistance-Leistungen, soweit und solange dem auf die Vertragsparteien direkt anwendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen werden, soweit solche Sanktionen bzw. Embargos mit europäischen und deutschen Rechtsvorschriften vereinbar sind Diese Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den im jeweiligen Besonderen Teil genannten Ausschlüssen. 11. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles? 11.1 Sie müssen: A) Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht). B) Uns den Schaden gunverzüglich anzeigen. C) Uns das Schadenereignis und die Folgen wahrheitsgemäß schildern. D) Uns außerdem jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht ermöglichen. E) Uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen Zum Nachweis haben Sie uns Originalbelege vorzulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Die Entbindung von der Schweigepflicht ist für Sie nur soweit verpflichtend, als die Kenntnis der Daten für die Beurteilung unserer Leistungspflicht oder unseres Leistungsumfangs erforderlich ist. 12. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten? 12.1 Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegenheit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls zur Leistung verpflichtet. 13. Wann erhalten Sie die Zahlung? 13.1 Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie gunverzüglich die Zahlung Wir entschädigen Sie für denselben Versicherungsfall nur einmal. Sind Einzelleistungen innerhalb des Versicherungsvertrages bedingungsgemäß mehrfach abgesichert? Dann addieren sich die genannten Summen nicht. Es gilt die höchste vereinbarte Versicherungssumme Kosten, die Sie in fremder Währung aufgewandt haben, erstatten wir Ihnen in Euro. Wir legen den Wechselkurs des Tages zugrunde, an dem Sie die Kosten gezahlt haben. 14. Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter bestehen? 14.1 Soweit im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig ist, gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des gversicherungsnehmers geltend gemacht werden.

7 14.2 Sie sind verpflichtet, die Ersatzansprüche nach 14.1 an uns abzutreten, soweit wir Sie entschädigen Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen privatrechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Sozialversicherungsträger zu? Dann gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Melden Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung und werden den Versicherungsfall bedingungsgemäß regulieren [Entfällt.] 15. Welches Recht wird angewandt? Welches Gericht ist zuständig? 15.1 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen folgenden Gerichtsständen wählen: A) München. B) Dem Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung Haben wir etwas mit Ihnen gerichtlich zu klären, ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt zuständig. 16. Welche Verjährungsfristen müssen Sie beachten? 16.1 Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Ihnen bekannt war bzw. bekannt sein musste Haben Sie Ihren Anspruch bei uns angezeigt? Dann ist die Verjährung so lange gehemmt, bis Ihnen unsere Entscheidung zugegangen ist. 17. Was müssen Sie bei der Abgabe von Willenserklärungen beachten? 17.1 Anzeigen und Willenserklärungen bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt für den gversicherungsnehmer, Sie und uns Bitte beachten Sie, dass gversicherungsvertreter nicht bevollmächtigt sind, Ihre Anzeigen und Willenserklärungen entgegenzunehmen. Glossar Angehörige: Als Angehörige gelten: A) Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner; Ihr Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. B) Ihre Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern; Pflegekinder; Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefeltern; Großeltern; Geschwister; Enkel; Tanten; Onkel; Nichten; Neffen; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen. Antritt der Bahnreise: In der DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung ist die Bahnreise angetreten, wenn Sie in den Zug einsteigen. [Satz 2 entfällt.] Antritt der Rückreise: In der DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung ist die Rückreise angetreten, wenn Sie in den Zug einsteigen. Auswärtiges Amt: Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Auslandsvertretungen den Auswärtigen Dienst. Das Auswärtige Amt veröffentlicht umfangreiche Informationen zu allen Staaten der Welt; Beispiel: Reise- und Sicherheitshinweise; Reisewarnungen. Die Kontaktdaten lauten: Postanschrift: Auswärtiges Amt, Berlin Telefonzentrale: (24-Stunden-Service) Fax: Internetadresse: Betreuungspersonen: Betreuungspersonen sind diejenigen, die Ihre mitreisenden oder nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen gangehörigen betreuen; Beispiel: Au-pair. Eingriffe von hoher Hand: Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staatsgewalt; Beispiele hierfür sind: Beschlagnahme von exotischen Souvenirs durch den Zoll oder Einreiseverweigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere. Kontrolluntersuchungen: Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen. Sie werden durchgeführt, um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen; Beispiel: Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung. Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt. Sie dienen nicht der Behandlung. Pandemie: Eine Pandemie liegt vor, wenn auf weiten Teilen eines Kontinents oder mehrerer Kontinente eine infektiöse Erkrankung ausbricht. Die Weltgesundheitsorganisation muss dies feststellen. Unverzüglich: Ohne schuldhaftes Zögern. Versicherungsnehmer: Versicherungsnehmer ist die Person, die mit uns einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Versicherungsvertreter: Versicherungsvertreter ist derjenige, der als Vertreter des Versicherers mit dem gversicherungsnehmer den Versicherungsvertrag abschließt. Der Versicherungsmakler, der als Vertreter des gversicherungsnehmers auftritt, gilt nicht als Versicherungsvertreter. Besonderer Teil A DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung 1. Was ist versichert? Sie haben eine Sparpreis-Fahrkarte oder eine Aktionsfahrkarte des DB-Fernverkehrs erworben? Dann entschädigen wir Sie: A) Wenn Sie Ihre Bahnreise nicht antreten können. B) Wenn Sie Ihre Bahnreise außerplanmäßig beenden müssen. 2. Was ist versichert, wenn Sie Ihre Bahnreise nicht antreten können oder außerplanmäßig beenden müssen? 2.1 Wenn Sie Ihre Bahnreise wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten können, erstatten wir Ihnen den Preis der versicherten DB-Fahrkarte einschließlich Reservierungen. Ist das versicherte Ereignis am Reisetag eingetreten und Sie wollen Ihre Bahnreise deshalb auf ein anderes Datum verschieben? Dann erstatten wir alternativ auch die Kosten für eine neue DB-Fahrkarte in der ursprünglich gebuchten Wagenklasse. 2.2 Können Sie Ihre Bahnreise wegen eines versicherten Ereignisses nicht planmäßig beenden? Dann erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise mit der Bahn in der ursprünglich gebuchten Wagenklasse. Alternativ erstatten wir Ihnen auch den anteiligen Preis der versicherten DB-Fahrkarte. 2.3 Damit Sie die unter Ziffer 2.1 und 2.2 aufgeführten Leistungen erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein: A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson. B) Bei Abschluss der Versicherung bzw. bei bestehendem Versicherungsvertrag bei Buchung der Fahrkarte war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen. C) Sie haben Ihre Bahnreise nicht angetreten oder außerplanmäßig beendet, weil dieses Ereignis eingetreten ist. D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumuten, Ihre Bahnreise planmäßig durchzuführen. 3. Welche Ereignisse sind versichert? 3.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn sie nach Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Fahrkarte erstmals auftritt. 3.2 Versichert ist die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Voraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Fahrkarte erfolgte keine Behandlung. Nicht als Behandlung zählen gkontrolluntersuchungen. 3.3 Erkrankungen können auch psychische Erkrankungen sein. Eine psychische Erkrankung gilt als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 3.4 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. 4. Wer sind Ihre Risikopersonen? Ihre Risikopersonen sind: A) Ihre gangehörigen und die gangehörigen Ihres Lebensgefährten. B) gbetreuungspersonen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen gangehörigen betreuen. C) Sie haben Ihre Bahnreise für maximal fünf Personen und bis zu zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gebucht: Dann sind Ihre Mitreisenden und deren gangehörige und gbetreuungspersonen Risikopersonen. In allen anderen Fällen gelten nur Ihre gangehörigen, die gangehörigen Ihres Lebensgefährten und gbetreuungspersonen als Risikopersonen. 5. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles? 5.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten. 5.2 Können Sie Ihre Bahnreise wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten, müssen Sie die DB- Fahrkarte gunverzüglich der Bahn zur Erstattung einreichen. Soweit eine Erstattung seitens der Bahn ausgeschlossen ist, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger folgende Unterlagen bei uns einreichen: A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis und Buchungsunterlagen (ursprünglich gebuchte DB-Fahrkarte; ggf. Ersatzfahrkarte für die außerplanmäßige Hin- bzw. Rückreise). B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung und schwerer Unfallverletzung: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. C) Bei Tod: Eine Sterbeurkunde. 6. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten? 6.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. 6.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. 6.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist. 7. Was ist nicht versichert? Wir leisten nicht: 7.1 Bei einer psychischen Reaktion A) auf ein Kriegsereignis; innere Unruhen; einen Terrorakt; ein Bahnunglück. B) auf die Befürchtung von Kriegsereignissen; inneren Unruhen; Terrorakten. 7.2 Bei Suchterkrankungen. 8. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen? Sie tragen einen Teil des Schadens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber 15, je DB-Fahrkarte.

8 Produktinformationsblatt zur DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Person einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Bitte beachten Sie: Wir beschreiben im Produktinformationsblatt nur die wesentlichen Inhalte. Die vollständigen Produktinhalte entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV/Bahn 2014 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar, Teil A). Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Das gewünschte Produkt ist eine Reiseversicherung für jeweils eine Bahnreise, für die Sie eine Sparpreis- oder Aktionsfahrkarte des DB- Fernverkehrs erworben haben. Der Versicherungsschutz gilt für bis zu fünf Personen, die gemeinsam auf der Prämienrechnung aufgeführt sind. Welche Risiken sind versichert? Sie erhalten hier einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen. Wenn Sie z.b. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung Ihre Bahnreise nicht antreten können, erstatten wir Ihnen den Preis Ihrer Sparpreisoder Aktionsfahrkarte des DB-Fernverkehrs einschließlich Reservierungen. Weitere optionale Zusatzleistungen wie City mobil sind von der Erstattung ausgenommen. Müssen Sie Ihre Bahnreise aus dem genannten Grund abbrechen, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Rückreisekosten mit der Bahn. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 15,- pro DB-Fahrkarte. Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier: Fahrkartenpreis inkl. Reservierungen bis Prämie pro DB-Fahrkarte (für max. 5 Personen) 150,- 6,- 250,- 10,- 500,- 17,- 750,- 23, ,- 27, ,- 31,- Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die einmalige Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie muss mit Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden. Ist die einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten. Vorausgesetzt, Sie bzw. der jeweilige Versicherungsnehmer hat dies zu vertreten. Außerdem zahlen wir im Schadensfall nicht. Wann erbringen wir keine Versicherungsleistungen? Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist. Versichert sind unter anderem nicht: Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie aus Angst vor einem Terroranschlag Ihre Bahnreise nicht antreten oder abbrechen. Ebenfalls keinen Versicherungsschutz haben Sie z.b. bei Suchterkrankungen. Weitere Ausschlüsse finden Sie hier: VB-ERV/Bahn 2014 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 10; Besonderer Teil: Teil A Ziffer 7. Welche Pflichten haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Sie müssen Ihre Sparpreis- oder Aktionsfahrkarte des DB-Fernverkehrs unverzüglich bei der Bahn zur Erstattung einreichen. Soweit eine Erstattung seitens der Bahn ausgeschlossen ist, müssen Sie bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung ein ärztliches Attest bei uns einreichen. Dieses Attest muss die Diagnose und die Behandlungsdaten enthalten. (Weiteres in VB-ERV/Bahn 2014 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 11 und 12; Besonderer Teil: Teil A Ziffer 5 und 6) Bitte beachten Sie: Verletzen Sie Ihre Pflichten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann, je nachdem wie schwer Sie Ihre Pflicht verletzt haben, bedeuten, dass wir die Leistung kürzen oder nicht leisten. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Ihr Versicherungsschutz endet bei DB-Fahrkarten für eine einfache Fahrt mit dem Antritt der Bahnreise. Bei DB-Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Antritt der Rückreise. Ihr Versicherungsschutz endet spätestens mit Ende der Gültigkeit Ihrer DB-Fahrkarte. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Die Laufzeit des Vertrages entspricht bei DB- Fahrkarten für eine einfache Fahrt dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Antritt der Bahnreise. Bei DB-Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt läuft Ihr Vertrag vom Abschluss der Versicherung bis zum Antritt der Rückreise mit der Bahn. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch spätestens mit Ende der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte aus (0614)

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