Tätigkeitsbericht Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie

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1 Tätigkeitsbericht 2011 Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie

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3 Tätigkeitsbericht 2011 Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Wien, Mai 2012

4 Inhaltsverzeichnis Editorial Seite 5 01 Die Wiener Interventionsstelle im Überblick Seite 7 02 Wir helfen rasch und unbürokratisch! Eine Darstellung der Akuthilfe durch die Wiener Interventionsstelle Seite Jahre Gewaltschutzgesetze in Österreich Entstehungsgeschichte aus der Sicht einer Pionierin Seite Multi-institutionelle Kooperation für Opfer familiärer Gewalt in besonderen Gefahrenlagen Das Projekt MARAC Wien Seite Prävention, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit Seite Statistik der Wiener Interventionsstelle 2011 Seite Anzahl der betreuten Opfer in der Wiener Interventionsstelle 6.2 Meldungen der Polizei an die Wiener Interventionsstelle 6.3 Opfer 6.4 Gefährder 6.5 Rechtliche Maßnahmen 6.6 Prozessbegleitung 6.7 Wiener Anti-Gewalt-Training 07 Österreichweite Daten zu Gewalt in der Familie 2011 Seite Zahlen im Überblick 7.2 Polizeiinterventionen Gesamtösterreich Verhältnis WW/ BV zu EinwohnerInnen nach Bundesland im Jahr 2011 Abkürzungen und Begriffserläuterungen Seite 53 4

5 Editorial Anbei dürfen wir Ihnen unseren Tätigkeitsbericht 2011 vorstellen. Darin geben wir Ihnen zuerst einen Überblick über unsere Einrichtung. In akuten Krisensituationen nach Gewaltvorfällen brauchen Betroffene rasche und unbürokratische Hilfe unsere Angebote in diesem Bereich werden im zweiten Kapitel dargestellt. An dieser Stelle möchten wir allen KlientInnen, die in der Wiener Interventionsstelle Hilfe in Anspruch nahmen und nehmen, für ihr Vertrauen in unsere Einrichtung danken! Danken möchten wir auch all unseren KooperationspartnerInnen, mit denen wir tagtäglich zusammenarbeiten, mit dem gemeinsamen Ziel, Gewalt in der Familie zu verhindern und das Zuhause zu einem sicheren Ort zu machen. Im dritten Kapitel berichtet Rosa Logar aus persönlicher Perspektive über die Entstehung und Entwicklung der Gewaltschutzgesetze in Österreich. Darin werden Impulse, die zur Einführung des ersten Gewaltschutzgesetzes im Mai 1997 sowie zum Aufbau der Interventionsstellen/ Gewaltschutzzentren geführt haben, beschrieben, sowie der Einfluss des österreichischen Modells des Gewaltschutzes auf andere europäische Länder skizziert. Österreich hat in den letzten 15 Jahren viel getan um den Schutz und die Unterstützung von Opfern von Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie zu professionalisieren und zu verbessern. Doch gibt es auch bei uns noch Lücken, insbesondere im Bereich des Schutzes von Opfern in besonderen Gefahrenlagen. Daher haben wir 2011 gemeinsam mit vielen engagierten Einrichtungen das Modellprojekt MARAC aufgebaut. Von den Erfahrungen aus diesem Projekt und Rückmeldungen der Opfer wird in Kapitel vier berichtet. Keine Einrichtung kann das Problem Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie alleine lösen daher sind Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Gewaltprävention ein Muss. Im fünften Kapitel geben wir einen Überblick über unsere Tätigkeiten in diesem Bereich. In den Kapiteln sechs und sieben finden Sie schließlich Zahlen und Daten die zeigen, wie viele und welche Personen von Gewalt betroffen sind und welche Interventionen und Hilfen erfolgen. Die Statistik der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie sowie eine österreichweite Statistik geben hier Einblicke. Wir hoffen, Ihnen mit dem Tätigkeitsbericht 2011 einen Einblick in die Arbeit der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie sowie in aktuelle Entwicklungen geben zu können und freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Anregungen an Zum Schluss möchten wir Sie noch um konkrete Hilfe ersuchen: die polizeiliche Wegweisung schafft den Opfern von Gewalt das Recht, in der eigenen Wohnung zu bleiben. Doch ist die Sicherheit der Opfer nicht gegeben, wenn etwa die Türe in schlechtem Zustand ist und leicht eingetreten werden kann, dann sind technische Sicherheitsmaßnahmen notwendig um Opfer vor dem Eindringen des Gefährders zu schützen. Die dafür notwendigen Mittel können von den Betroffenen oft nicht aufgebracht werden; wir sammeln daher Spenden, um Sicherheitsmaßnahmen rasch und unbürokratisch finanzieren zu können denn nur rasche Hilfe ist im Falle von Gefahr auch effektive Hilfe! Wir ersuchen Sie herzlich, mit Ihrer Spende zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnungssicherung und anderer dringenden Hilfen für Opfer von Gewalt beizutragen. Bankverbindung: Verein Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Bank Austria Kto.Nr.: BLZ: Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Margit Jelenko Obfrau Rosa Logar Geschäftsführerin 5

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7 01 Die Wiener Interventionsstelle im Überblick 7

8 1. Die Wiener Interventionsstelle im Überblick Die Grundphilosophie des österreichischen Gewaltschutzes besteht darin, dass Opfer familiärer Gewalt das Recht haben in ihrem Zuhause zu bleiben, während die Gefährder 01 das Haus verlassen müssen. Mit diesen Regelungen wurde Österreich zum internationalen Modell der Prävention von Gewalt im sozialen Nahraum (Logar 2008). Neben den rechtlichen Maßnahmen Wegweisung/Betretungsverbot des Gefährders für 14 Tage und längerfristigem Schutz durch die zivilrechtliche Schutzverfügung ist die Unterstützung der Opfer durch Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren als gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtungen die dritte Säule des Gewaltschutzes. 02 Interventionsstellen/ Gewaltschutzzentren erhalten die Meldungen der Polizei von Einsätzen bei Gewalt in der Familie und Stalking und haben die Aufgabe, die Opfer aktiv zu kontaktieren, Beratung und Unterstützung zu leisten sowie weitere Maßnahmen der Gewaltprävention zu setzen. Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie wurde im Zuge des ersten Gewaltschutzgesetzes 1997 eingerichtet. Die Wiener Interventionsstelle ist somit eine bewährte und erfahrene Opferschutzeinrichtung und unterstützt und begleitet Opfer familiärer Gewalt. Seit Bestehen der Einrichtung wurden ca Opfer familiärer Gewalt beraten und unterstützt. Träger der Wiener Interventionsstelle ist der gemeinnützige Verein Wiener Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt (ZVR: ). Der Verein verfügt über engagierte, ehrenamtlich tätige Vereins- und Vorstandsmitglieder, die gemeinsam mit der Geschäftsführung und dem Team der Mitarbeiterinnen für den Bestand und die Weiterentwicklung der Einrichtung sorgen. Finanzierung Die Finanzierung der Tätigkeiten der Wiener Interventionsstelle erfolgt aus Mitteln des Bundeskanzleramtes/Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz im Rahmen von Prozessbegleitung. Zielsetzung und Grundlagen Ziele der Wiener Interventionsstelle sind die Stärkung und Unterstützung der Opfer, Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte und die Verhinderung weiterer Gewaltausübung. Ziel ist es, dass die Betroffenen ein eigenständiges Leben ohne Gewalt führen können. Die Arbeit basiert, entsprechend internationalen Standards (z.b. Europarat 2011), 03 auf den Bedürfnissen der Opfer und ist ausschließlich deren Anliegen verpflichtet. Die fachliche Unabhängigkeit von Opferschutzeinrichtungen und ihre Weisungsfreiheit von staatlichen Behörden und AuftraggeberInnen sind die Voraussetzung dafür, dass diese Einrichtungen ihre Aufgabe, an der Seite der Opfer zu stehen und deren Bedürfnisse ins Zentrum zu stellen, erfüllen können. 01 Im Gewaltschutzgesetz wird der Ausdruck Gefährder für jene Person verwendet, von der die Gefahr ausgeht bzw. die Gewalt ausgeübt hat. 02 Ausführliche Darstellung der Gewaltschutzgesetze in 19 Sprachen können kostenlos bei der Wiener Interventionsstelle bestellt oder von der Website heruntergeladen werden: 03 Siehe Konvention des Europarates zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt Die Wiener Interventionsstelle im Überblick

9 Zielgruppen Zielgruppen der Wiener Interventionsstelle sind alle Opfer von Gewalt im sozialen Nahraum (Partnergewalt, familiärer Gewalt, Stalking). Alle Betroffenen werden unterstützt, unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderer Merkmale. Frauen und ihre Kinder sind die häufigsten Gruppen unter den Opfern. 04 Kinder sind von Gewalt sehr oft direkt oder indirekt mit betroffen und die Gewalt gegen die Kinder setzt sich auch häufig nach der Trennung fort. 05 Im Jahr 2011 wurden laut Statistik der Wiener Interventionsstelle mehr als Kinder und Jugendliche ZeugInnen von häuslicher Gewalt. Aufgrund von Ressourcenmangel konnten diese Kinder und Jugendlichen von der Wiener Interventionsstelle bisher leider nicht ausreichend betreut werden. Für MigrantInnen, die Gewalt erleiden, ist es aufgrund von vielfältigen Benachteiligungen oftmals besonders schwierig, sich aus Gewaltbeziehungen zu befreien. Auch wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren z.t. verbessert haben, bestehen noch viele Hürden, die die Wirksamkeit des Gewaltschutzes beeinträchtigen und es den Betroffenen schwer machen, sich eine eigenständige Existenz aufzubauen. Um Gewalt zu verhindern ist es unerlässlich, auch bei den Gefährdern anzusetzen und Änderungen im Verhalten anzustreben. Gemeinsam mit der Männerberatung Wien führt die Wiener Interventionsstelle seit 1999 das Anti-Gewalt-Programm mit integriertem Unterstützungsprogramm für Opfer durch. Öffnungszeiten Die Wiener Interventionsstelle ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 20:00 und Samstag von 8:30 bis 13:00 (werktags) erreichbar. Auch an Sonn- und Feiertagen wird Beratung und Unterstützung angeboten. Zusätzlich werden Termine nach Vereinbarung vergeben. Außerhalb der Öffnungszeiten werden Hilfesuchende an die bundesweite Frauenhelpline 0800/ weiterverwiesen, die Tag und Nacht kostenlos erreichbar ist. 06 Literatur Europarat (2011): Council of Europe Convention 2011 on Preventing an Combating Violence against Women and Domestic Violence [Konvention des Europarates zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt 2011], Logar, Rosa (2008): Good Practices and Challenges in Legislation on Violence against Women, paper presented at the UN Expert Group Meeting on good practices in legislation on violence against women, Mai 2008, Wien, Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie: Lücken im Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt im Kontext von Obsorgeund Besuchsrechtsverfahren. In: Tätigkeitsbericht 2010 der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Wien, Juni ttb2010.pdf 04 Siehe dazu die Statistik in Kapitel 6, S Siehe Tätigkeitsbericht 2010: 06 Die bundesweite Frauenhelpline wird vom BKA/Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst finanziert. 9

10 Im Jahr betreute die Wiener Interventionsstelle Personen, die von Gewalt in der Familie betroffen sind... erhielten wir Meldungen der Polizei... wurden in Wien Betretungsverbote verhängt... waren 88,1% der Opfer häuslicher Gewalt weiblich... waren Kinder von Gewalt mit betroffen... unterstützten unsere Mitarbeiterinnen die KlientInnen bei 709 Anträgen auf eine Einstweilige Verfügung... erhielten 842 Personen (in 970 Fällen) durch unsere Mitarbeiterinnen Prozessbegleitung 10 Die Wiener Interventionsstelle im Überblick

11 02 Wir helfen rasch und unbürokratisch! Eine Darstellung der Akuthilfe durch die Wiener Interventionsstelle 11

12 2. Wir helfen rasch und unbürokratisch! Eine Darstellung der Akuthilfe durch die Wiener Interventionsstelle Die Wiener Interventionsstelle arbeitet für die Realisierung des Ziels, dass Opfer familiärer Gewalt Anspruch auf umfassende mittel-, kurz- und längerfristige Beratung und Unterstützung haben sollen, die sich an den Bedürfnissen der Opfer orientiert und wirkungsvoll zur Gewaltprävention beiträgt. Das Ausmaß des Angebotes, das in der Praxis geleistet werden kann, ist von den vorhandenen Ressourcen abhängig. Nachfolgend eine Darstellung der Krisenhilfe in/nach akuten Gewaltsituationen, die von der Wiener Interventionsstelle geleistet wird. Dies ist nur ein Teil des Tätigkeitsspektrums. Bettina S. 07 ist in Panik. Ihr Ehemann, der vor vier Tagen von der Polizei weggewiesen wurde und gegen den ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, hat angerufen und damit gedroht, dass es ihr schlecht ergehen werde, wenn sie sich wirklich scheiden lasse. Bettina S. hat Angst um sich und ihre beiden Kinder. Sie erinnert sich daran, dass sie vor zwei Tagen von einer Beraterin der Wiener Interventionsstelle angerufen und beraten wurde. Sie war sehr nett und hat ihr Unterstützung zugesagt, wann immer sie diese brauche. Bettina S. greift zum Hörer und ruft in der Wiener Interventionsstelle an. Die Beraterin, mit der Bettina gesprochen hat, ist bei einem Gerichtstermin, aber die Mitarbeiterin im Journaldienst nimmt sich sofort ihres Anliegens an und hört aufmerksam zu. Es ist notwendig, Opfer in akuten Gewaltsituationen rasche, unbürokratische und qualifizierte Hilfe anzubieten. Die Soforthilfe in Krisen erfolgt in der Wiener Interventionsstelle über den sogenannten Journaldienst, 08 da die jeweilige Vertrauensperson nicht immer verfügbar sein kann. Die Kombination der zuständigen Beraterin als Vertrauensperson und der akuten Krisenhilfe durch den Journaldienst ist daher bei Gewalt in der Familie maßgeblich für die Qualität der Hilfe und zur Festigung des Vertrauens der Opfer in die Opferschutzeinrichtung. Betroffene müssen darauf vertrauen können, dass die Einrichtung an ihrer Seite steht, dass sie fachlich unabhängig ist und in ihrem Interesse arbeitet und nicht gegenüber Behörden und Institutionen, mit denen Opfer zu tun haben (Polizei, Justiz) weisungsgebunden ist. Die Beraterin im Journaldienst rät Bettina S. dringend, möglichst noch am gleichen Tag eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung zu erstatten und bietet ihr an, dies in die Wege zu leiten und sie zur Polizei zu begleiten. Die rasche Begleitung zur Polizei bei akuter Bedrohung ist für den Schutz und die Sicherheit der Betroffenen unerlässlich. Auch dieses Angebot wird in der Wiener Interventionsstelle durch den Journaldienst abgedeckt. Dies bedeutet, dass zu jeder Zeit mehrere Mitarbeiterinnen im Journaldienst tätig sein müssen, damit Personal für Krisenunterstützung und sofortige Begleitung zur Verfügung gestellt werden kann. Bettina S. ist froh über das Angebot und wird zur Anzeigenerstattung begleitet. Danach wird sie von der Mitarbeiterin der Wiener Interventionsstelle über die Möglichkeit einer Einstweiligen Verfügung (EV) beim Bezirksgericht zum längerfristigen Schutz für sich und die Kinder informiert. Bettina S. wollte zuerst keine EV beantragen, weil sie hoffte, dass sich ihr Mann in den 14 Tagen nach dem Betretungsverbot beruhigen würde. Nach den erneuten Drohungen hat sie jedoch wieder Angst und sorgt sich auch um die Sicherheit der Kinder. Sie vereinbart für den nächsten Tag einen Termin bei ihrer Beraterin. Das polizeiliche Betretungsverbot dauert zwei Wochen. Der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung muss innerhalb dieser zwei Wochen erfolgen, damit es auf vier 07 Diese Darstellung wurde aus mehreren Fallbeispielen von Betroffenen zusammengestellt; um die Anonymität der Klientinnen zu wahren ist sie an keine konkrete Person gebunden, spiegelt jedoch die realen Erfahrungen von Opfern familiärer Gewalt wider. 08 Der Journaldienst ist zu den Öffnungszeiten der Wiener Interventionsstelle erreichbar, siehe S Wir helfen rasch und unbürokratisch! Eine Darstellung der Akuthilfe durch die Wiener Interventionsstelle

13 Wochen verlängert wird und somit keine Lücke im Schutz entsteht. Dies erfordert von den Opfern, dass sie selbst aktiv werden und einen Antrag bei Gericht einbringen. Dieser Schritt ist nicht einfach, daher bietet die Wiener Interventionsstelle umfassende Unterstützung bei der Antragstellung. Der Antrag muss fristgerecht eingebracht werden, was eine hohe Flexibilität der Mitarbeiterinnen erfordert. Die Beraterin verfasst gemeinsam mit Bettina S. den komplexen Antrag auf Einstweilige Verfügung, der ausführlicher Recherchen und Darstellungen bedarf und im Durchschnitt zweieinhalb bis drei Stunden in Anspruch nimmt. Die neuerliche Schilderung der gesamten Gewaltgeschichte und das Zurückerinnern an das Geschehene ist für Bettina S. sehr erschöpfend. Zudem muss sie die Kinder vom Hort abholen. Die Beraterin möchte mit ihr noch eine Gefährlichkeitseinschätzung und einen persönlichen Sicherheitsplan machen, doch dies geht sich am gleichen Tag nicht mehr aus. Daher schlägt sie Bettina S. vor, am nächsten oder übernächsten Tag nochmals in die Wiener Interventionsstelle zu kommen. Gefährlichkeitseinschätzung und Sicherheitsplanung, die auf internationalen Erfahrungen und neuesten Forschungen beruhen, gehören in der Wiener Interventionsstelle zum Standard der professionellen Hilfeleistung und sind wichtige Instrumente zur Verhinderung neuerlicher Gewalt durch den Gefährder. Diese Maßnahmen müssen möglichst rasch erfolgen und benötigen Know-how der Beraterin, hohe Sensibilität und Zeit. Bettina S. hat innerhalb von vier Tagen diverse Termine bei unterschiedlichen Institutionen wahrzunehmen. Diese Termine dienen der Erhöhung von Schutz und Sicherheit, stellen aber neben der psychischen und emotionalen Belastung durch die Gewalterfahrung auch eine erhebliche Anstrengung für Bettina S. dar. Bei all diesen Schritten wird Bettina S. begleitet oder unterstützt. Sie ist immer wieder mit ihrer Beraterin in Kontakt, und kann sich mit ihr besprechen, was für sie in der jeweiligen Situation hilfreich und erforderlich ist. Hilfe anzubieten, was eine hohe Flexibilität, vielseitig geschultes Personal und ausreichende Zeitressourcen erfordert. Es ist Aufgabe der Wiener Interventionsstelle möglichst allen Opfern familiärer Gewalt Hilfe zukommen zu lassen. Dies gilt nicht nur für Krisensituationen, sondern auch mittel- und längerfristig, um Opfer z.b. bei der Trennung aus einer Gewaltbeziehung zu unterstützen. Bei neuen Zuweisungen von akuten Vorfällen von Gewalt in der Familie (Jahr 2011) ist dies eine große Herausforderung und leider steht die notwendige Zeit zur umfassenden Beratung und Unterstützung nicht immer für jede KlientIn zur Verfügung. Dies ist bedauerlich, aus menschenrechtlichen Gründen, aber auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive: wie mehrere Studien zeigen, verursacht Gewalt in der Familie immense Kosten und jede Gewalttat, die verhindert werden kann, spart Geld (Walby 2004, WHO 2004). Es macht sich im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt, in die Prävention von Gewalt in der Familie zu investieren. In der Wiener Interventionsstelle werden die Beratung und Unterstützung nach internationalen Standards aus Praxis und Forschung durchgeführt. Unsere Arbeit beruht auf 15jähriger fachlicher Erfahrung. Wir sind stets bemüht unsere Angebote weiter zu verbessern. Wir möchten allen Betroffenen danken, die uns ihr Vertrauen schenken und unsere Angebote in Anspruch nehmen! Literatur Walby, Sylvia (2004): The Costs of Domestic Violence. Study of the Women & Equality Unit, London World Health Organisation, Department of injuries and violence prevention (2004): The economic dimensions of interpersonal violence, Geneva, whqlibdoc.who.int/publications/2004/ pdf Für die Wiener Interventionsstelle stellt sich die Herausforderung, rasche, unbürokratische und professionelle 13

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15 03 15 Jahre Gewaltschutzgesetze in Österreich Entstehungsgeschichte aus der Sicht einer Pionierin 15

16 3. 15 Jahre Gewaltschutzgesetze in Österreich Entstehungsgeschichte aus der Sicht einer Pionierin Von Rosa Logar 1996 wurde in Österreich das erste Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie beschlossen, im Mai 1997, vor mittlerweile 15 Jahren, trat das Gesetz in Kraft. Wie kam es zu diesem Gesetz, das einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Gewalt in der Familie bewirkte (der Aggressor muss gehen, die Opfer können im eigenen zu Hause bleiben)? Es gab viele Einflüsse, die hier zusammenwirkten, nicht zuletzt die Frauenhausbewegung, die den Unrechtszustand, dass Opfer vor Gewalt flüchten müssen, immer wieder aufzeigte, sowie das Engagement aktiver PolitikerInnen (Frauenministerin Johanna Dohnal und Innenminister Caspar Einem). Sehr wichtig als Motor war auch die Polizei, die Ende der 1980er Jahre begonnen hatte in Kooperation mit den Expertinnen der Frauenhäuser Schulungen zu Gewalt in der Familie in die Ausbildung zu integrieren (Egger et al. 1995). Ich möchte im Folgenden als eine der Personen, die an der Gesetzesreform von Anfang an mitwirkte, einen persönlichen Blick auf die Entstehungsgeschichte werfen: 1990 erhielt der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser für seine Arbeit zur Prävention von Gewalt in der Familie den Dr. Karl Renner-Preis für Verdienste um die Republik Österreich. Das Preisgeld wurde in die Eröffnung einer Informationsstelle gegen Gewalt investiert. Dort machten sich die Expertinnen aus den Frauenhäusern auf die Suche nach neuen Modellen, die Frauen und ihren Kindern umfassenden Schutz vor Gewalt bieten können. Die in Österreich zum damaligen Zeitpunkt bestehende Form der Einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt hatte sich als völlig unzureichend erwiesen. Frauenhausmitarbeiterinnen forderten ab Anfang der 1990er Jahre die Verbesserung des Gesetzes, stießen jedoch bei Politik und Verwaltung vorerst auf wenig Interesse. Über einen Bericht von Ute Rösemann, die in Minnesota/ USA studiert hatte, erfuhren wir von Ellen Pence, einer der großartigsten Pionierinnen im Bereich der Prävention von häuslicher Gewalt in den USA, die leider im Jänner 2012 viel zu früh gestorben ist (Rösemann 1989; Shepard und Pence 1999). 09 Ellen Pence war eine der Gründerinnen des Domestic Abuse Intervention Program in Duluth/ Minnesota (daher der Name Interventionsstelle!). Die Grundidee des Projektes war das koordinierte Vorgehen aller Einrichtungen, die sogenannte Coordinated Community Response (CCR). Inspiriert von diesem Projekt entwickelten wir (Elfriede Fröschl und Rosa Logar) das Konzept der Interventionsstellen in Österreich (Fröschl und Logar 1996) lernten wir Ellen Pence bei einer Tagung der damaligen Frauenministerin in Wien persönlich kennen; sie informierte uns über die Gesetzeslage in den USA und das von ihnen entwickelte Täterprogramm, das später auch als Modell für das Anti-Gewalt-Training diente (Pence und Paymar 1993) fand ein weiteres wichtiges Ereignis in Wien statt: die Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen. Im Abschlussdokument, der Wiener Erklärung, wurde zum ersten Mal festgehalten, dass Gewalt an Frauen eine Menschenrechtsverletzung darstellt und dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Gewalt zu verhindern und Frauen vor Gewalt zu schützen, auch wenn die Gewalt im sogenannten Privatbereich verübt wird (UN 1993). Dieser Meilenstein in der Entwicklung der Menschenrechte für Frauen war nicht vom Himmel gefallen sondern basierte auf weltweiten Initiativen von Frauenorganisationen, die 1993 in der Kampagne Women s Rights are Human Rights Frauenrechte sind Menschenrechte und einem Tribunal bei der Menschenrechtskonferenz gipfelte (Bunch und Niamh 1994). 09 Mehr über Ellen Pence und ihre Arbeit siehe Website von Praxis International/Integrating theory and practice: Jahre Gewaltschutzgesetze in Österreich Entstehungsgeschichte aus der Sicht einer Pionierin

17 Im Herbst 1993 veranstalteten das Justizministerium und das Frauenministerium eine Tagung zum Thema Frauen und Recht bei der erste gesetzliche Modelle eines verbesserten Schutzes diskutiert wurden wurden basierend auf einem Ministerratsvortrag vier interministerielle Arbeitsgruppen eingesetzt, die zur Aufgabe hatten, Gesetzesvorschläge zur Verbesserung des Schutzes bei Gewalt in der Familie zu erarbeiten. An diesen Arbeitsgruppen nahmen neben VertreterInnen der Ministerien auch PraktikerInnen aus den Bereichen Polizei und Justiz sowie RechtsanwältInnen und Vertreterinnen von Fraueneinrichtungen teil. Ziel der von tagenden Arbeitsgruppen war es, praktikable und effektive Modelle des Gewaltschutzes zu entwickeln. Drei der vier Arbeitsgruppen (Polizeimaßnahmen, Zivilrecht, Interventionsstellen) waren erfolgreich und entwickelten das erste Gewaltschutzgesetz und den koordinierten und integrieren Ansatz der Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Interventionsstellen wurde das erste Gewaltschutzgesetz im österreichischen Parlament mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Liberalen und Grünen beschlossen, die FPÖ stimmte dagegen. Die Arbeitsgruppe Strafrecht kam zu keinem Ergebnis. Dieser Bereich war noch zu sehr in alten Mustern verhaftet und die Zeit für Reformen war noch nicht reif. Entscheidende Verbesserungen wurden erst mit der Einführung der Opferrechte in der Strafprozessordung StPO 2008 beschlossen. Im ersten Gewaltschutzgesetz konnten noch nicht alle erarbeiteten Empfehlungen umgesetzt werden, wie z.b. die Verständigung der Opfer von der Entlassung eines Täters aus der Haft, die von Opferhilfseinrichtungen gefordert worden waren. Ein leitender Staatsanwalt erteilte dieser Forderung sinngemäß mit den Worten Die Justiz ist ein Elefant und einem Elefanten kann man nicht Radfahren beibringen eine klare Absage. Alle, die an den Reformen im Strafrechtsbereich zur Verbesserung der Opferrechte mitgearbeitet und schließlich doch wichtige Erfolge erzielt haben, können stolz darauf sein, dass der Elefant in der Zwischenzeit Radfahren gelernt hat die Verständigung der Opfer von der Entlassung des Täters ist nämlich in der Zwischenzeit in der StPO verankert und tägliche Praxis. Interessant ist auch die Geschichte wie es zur Idee der polizeilichen Wegweisung kam. In den USA und auch in Großbritannien, war der Weg der pro-arrest-policy beschritten worden, das heißt der Aggressor wurde sobald es Hinweise darauf gab, dass er eine Aggressionshandlung begangen hatte für einige Tage in Arrest genommen. In dieser Zeit konnte das Opfer in einem Schnellverfahren eine gerichtliche Schutzverfügung erwirken. Bei den Beratungen in Österreich zeigten sich sozio-kulturelle Unterschiede zu den USA eine Arrestpolitik stieß auf vehemente Ablehnung. Also stand die interministerielle Arbeitsgruppe vor der Frage, welche Alternativen zum effektiven Schutz entwickelt werden könnten. Die Expertinnen beschäftigten sich auch mit dem vor wenigen Jahren in Kraft getretenen 38 im Sicherheitspolizeigesetz (SPG). 10 Dieser regelt die Wegweisung zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum. Davon ausgehend entstand die Idee, dass es auch möglich sein sollte, Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, aus der Wohnung wegzuweisen. Diese Maßnahme erschien als akzeptable polizeiliche Intervention und es war zu hoffen, dass dies zu mehr Schutz und Sicherheit für die Opfer führt. Wie schätze ich nun nach fünfzehn Jahren die Wegweisung im Vergleich zur Haft ein? Nach unseren Erfahrungen in der Wiener Interventionsstelle hat es sich bewahrheitet, dass die Wegweisung eine taugliche Maßnahme zum Schutz der Opfer darstellt, vorausgesetzt dass es sich nicht um gefährliche Täter handelt. Liegen mehrere Gefährlichkeitsfaktoren vor, reicht die Wegweisung für den Schutz der Opfer nicht aus. Diese bittere Lehre mussten wir im Laufe der Jahre in mehreren Fällen ziehen, in denen Frauen trotz Wegweisung und Betretungsverbot getötet wurden. Es hat sich als gefährlich und höchst problematisch erwiesen, die Wegweisung auch in schweren Fällen, in denen es einen Haftgrund gäbe, quasi als gelinderes Mittel zur Haft einzusetzen. Das zeigen auch die beiden Morde an Fatma und Ş ahide. Die beiden Frauen waren nach wiederholten Drohungen getötet worden, die Täter wurden vor der Tat nie in Haft genommen. Die beiden Fälle wurden von der Wiener Interventionsstelle und dem

18 Verein Frauenrechtsschutz vor das Frauenrechtskomitee der Vereinten Nationen gebracht. Das Komitee entschied, dass die Rechte der beiden Frauen auf Schutz ihres Lebens verletzt worden waren; das Argument, dass die Haft eine zu einschneidende Maßnahme für die Täter gewesen wäre, ließ das Komitee nicht gelten und stellte eindeutig fest, dass die Rechte des Aggressors nicht Vorrang haben dürften vor den Rechten des Opfers auf Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit. 11 Diese Entscheidungen wurden kürzlich auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil Opuz vs. Turkey, einem weiteren Mordfall in Zusammenhang mit Gewalt in der Familie, zitiert. 12 Das CEDAW Komitee lobte in seiner Entscheidung die vorbildlichen österreichischen Gesetze zum Schutz vor Gewalt, betonte aber auch, dass es nicht genüge, gute Gesetze zu haben, sondern dass diese auch in jedem einzelnen Fall und von allen relevanten AkteurInnen angewendet werden müssen. Diese Entwicklung zeigt, dass die Wegweisung bei minder schweren Fällen ein durchaus taugliches Mittel zur Prävention von weiterer Gewalt ist, dass diese aber bei gefährlichen Fällen nicht als alleiniges Mittel ausreicht (siehe auch Haller 2012). Das österreichische Gewaltschutzgesetz und insbesondere die polizeiliche Wegweisung und das polizeiliche Betretungsverbot sowie die Einrichtung der Interventionsstellen sind zum Modell in Europa geworden. Eine kürzlich veröffentlichte Studie konstatiert, dass das österreichische Modell für mindestens 18 Länder in Europa als Vorbildmodell diente. Interessant ist auch, dass in Großbritannien, das vor allem den Weg der Pro-Arrest Politik gegangen ist, im letzten Jahr ein Modellprojekt Goorder bei der Polizei eingeführt wurde. Dem war u.a. ein Besuch in der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie vorangegangen. Die Vernetzung und Zusammenarbeit in Europa ist also enorm wichtig, um Synergieeffekte zu schaffen und das Rad nicht neu erfinden zu müssen. Dabei kann auch Österreich noch lernen, z.b. im Bereich des Schutzes besonders gefährdeter Opfer und der Notwendigkeit, hier auch mit Haft gegen den Gefährder vorzugehen. Vorbild ist Österreich auch hinsichtlich der Unterstützung von Opfern durch die Interventionsstellen/ Gewaltschutzzentren. Schon von Beginn an war offensichtlich, dass Gesetze alleine nicht ausreichen, um Opfer von Gewalt ausreichend zu schützen, sondern dass die Betroffenen professionelle und adäquate Hilfe benötigen, um sich aus der Gewaltbeziehung, die oft von vielfältigen Abhängigkeiten gekennzeichnet ist, zu befreien. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Begleitstudie zum Gewaltschutzgesetz die interviewten Opfer betonen, dass für sie die Unterstützung durch die Interventionsstellen wesentlich für ihre Stärkung gewesen sei. Wie eingangs erwähnt, wurde das Konzept für die Interventionsstellen von Expertinnen der Frauenhäuser in Wien entwickelt und in der Folge international verbreitet. Neu war insbesondere der von den Opfern sehr positiv aufgenommene pro-aktive Ansatz: in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei und Interventionsstellen/ Gewaltschutzzentren wird den Betroffenen aktiv Hilfe angeboten. Sie müssen sich die Hilfe nicht selber organisieren und werden somit in ihrer Krisensituation entlastet. Die enge Zusammenarbeit der Interventionsstellen/ Gewaltschutzzentren mit Polizei, Justiz und anderen Einrichtungen stellt sicher, dass die Hilfe koordiniert und aufeinander abgestimmt wird. Sehr wichtig ist auch, dass alle Opfer nach polizeilichen Interventionen rasche, adäquate und professionelle Hilfe erhalten und dass sich diese Hilfe an den Bedürfnissen der Opfer orientiert, wie es auch die neue Konvention des Europarates (2011) zur Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt vorsieht. Resümee Mit dem zweiten Gewaltschutzgesetz 2009, aber auch mit der Einführung von Opferrechten, insbesondere der Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung und wichtigen Verbesserungen im materiellen Strafrecht (wie der Abschaffung der Privilegierung der gefährlichen Drohung im Familienkreis), wurde im gesetzlichen Bereich der Weg des verstärkten Vorgehens gegen interpersonelle Gewalt fortgesetzt. Trotz dieser Fortschritte gibt es auch in der Legislative noch Verbesserungsbedarf (siehe Frank et al. 2011). 11 Die Entscheidungen des CEDAW Komitees der Vereinten Nationen kann von der Website des Bundeskanzleramtes/Frauenministerin in deutscher Sprache heruntergeladen werden: 16 April Die Entscheidung des EuGH: Jahre Gewaltschutzgesetze in Österreich Entstehungsgeschichte aus der Sicht einer Pionierin

19 In der Praxis gibt es immer wieder Probleme, wenn Einstweilige Verfügungen (EV) nicht eingehalten werden. Die mangelnden Sanktionsmöglichkeiten der Polizei und langwierige und schwerfällige gerichtliche Exekutionsverfahren bieten keinen wirkungsvollen Schutz für Opfer. Dieser Umstand wurde bereits mit dem Justizministerium und dem Innenministerium kommuniziert und auch beraten, welche gesetzlichen Maßnahmen gesetzt werden können, um den Schutz der Betroffenen sicherzustellen. Ein weiterer Bereich in dem Verbesserungen notwendig sind, ist der wirkungsvolle Schutz besonders gefährdeter Opfer (siehe dazu die Initiative MARAC der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie S. 15 und Haller 2012). Trotz aller Erfolge, die in Österreich und international erreicht werden konnten, bleibt noch einiges zu tun. Interpersonelle Gewalt und Gewalt in der Familie scheint in unserer Gesellschaft leider immer noch ein tief verwurzeltes Problem zu sein, das aus den historisch ungleichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern und Erwachsenen und Kindern resultiert. 13 Es braucht langfristige Maßnahmen und eine umfassende Politik, einschließlich effektiver Maßnahmen der Gleichstellung von Frauen und Männern, um diese Formen der Gewalt und ihre Ursachen zu beseitigen. Insbesondere in Zeiten von Sparmaßnahmen ist es wichtig sich darüber bewusst zu sein, dass Sparen in diesem Bereich die Gefahr beinhaltet, Opfer entsprechend nationaler und internationaler Verpflichtungen und Standards nicht schützen zu können. Gleichzeitig werden durch unzureichende Präventionsmaßnahmen die Kosten der Gewalt in Kauf genommen: Studien haben gezeigt, dass Gewalt die nicht verhindert wird, enorme volkswirtschaftliche Kosten verursacht (Walby 2004; WHO 2004). Es zahlt sich daher auch aus ökonomischen Gründen aus, in die Prävention von interpersoneller Gewalt zu investieren. Notwendig für die nächste Zukunft sind insbesondere Maßnahmen in drei Bereichen: 1. Die Sicherstellung, dass alle Opfer adäquate und professionelle Hilfe durch bewährte Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren erhalten sowie die Kontinuität der Arbeit dieser Einrichtungen gewährleistet wird. 2. Die Unterstützung der Kinder, die häusliche Gewalt (mit)erleben; in diesem Bereich gibt es noch viel zu tun; die Wiener Interventionsstelle ist derzeit aus Mangel an Ressourcen nicht in der Lage, Kindern und Jugendlichen, die in der Familie Gewalt miterleben, Unterstützung anzubieten. Dies wäre jedoch enorm wichtig, da die Kinder und Jugendlichen oftmals sehr unter der Situation leiden und massiv belastet sind. Professionelle Unterstützung ist notwendig, um den Kreislauf der Gewalt und die Weitergabe der Gewalt von einer Generation zur nächsten zu verhindern. Eine Einbeziehung des Familienministeriums in die Finanzierung der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen erscheint hier sehr wichtig. 3. Schließlich steckt auch ein weiterer wichtiger Teil der Prävention in Österreich noch immer in den Kinderschuhen die Arbeit mit den Tätern, die ein notwendiger Bestandteil der Veränderung gewalttätigen Verhaltens ist. Die Wiener Interventionsstelle führt gemeinsam mit der Männerberatung Wien seit 1999 ein Anti-Gewalt-Training, das internationalen Standards entspricht und den Opferschutz ins Zentrum stellt, durch. Doch ist dies das einzige Programm dieser Art in Österreich und die Finanzierung ist auch nach über einem Jahrzehnt noch nicht gesichert. Der Ausbau von Täterarbeit, die den Schutz und die Unterstützung der Opfer im Zentrum hat, ist daher ein weiteres Ziel der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. 13 Vereinte Nationen 1993 Deklaration gegen Gewalt an Frauen und Vereinte Nationen 1989 Kinderrechtskonvention 19

20 Literatur Bunch, Charlotte/ Niamh Reilly (Hg.) (1994): Demanding Accountability: The Global Campaign and Vienna Tribunal for Women s Human Rights, New Jersey/New York Council of Europe (2011): Council of Europe Convention 2011 on Preventing and Combating Violence against Women and Domestic Violence, 16 April 2011 Egger, Renate/ Fröschl, Elfriede / Lercher, Lisa / Logar, Rosa / Sieder, Hermine (1995): Gewalt gegen Frauen in der Familie, Verlag für Gesellschaftskritik, Wien United Nations (1993): Vienna Declaration, World Conference on Human Rights Vienna, June 1993, Walby, Sylvia (2004): The Costs of Domestic Violence. Study of the Women & Equality Unit, London World Health Organisation, Department of injuries and violence prevention (2004): The economic dimensions of interpersonal violence, Geneva, Fröschl, Elfriede/ Logar, Rosa (1996): Konzept Wiener Interventionsstelle zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern, Eigenvervielfältigung, Wien Haller, Birgitt, unter der Mitarbeit von Liegl, Barbara/ Auer, Katrin (2002): Folgestudie zur Evaluierung des Bundesgesetzes zum Schutz gegen Gewalt in der Familie, Studie im Auftrag des Innenministeriums, Institut für Konfliktforschung, Wien Haller, Birgitt/ Institut für Konfliktforschung (2012): High-Risk Victims. Tötungsdelikte in Beziehungen. Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin: Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst, Kelly, Liz/ Hagemann-White, Carol/ Meysen, Thomas/ Römkens, Renee (2011): Realizing Rights? Mapping content and assessing impact of EU legislation on violence against women and children. London Metropolitan University, London Logar, Rosa/ Rösemann, Ute/ Zürcher, Urs (Hg.): Gewalttätige Männer verändern (sich). Rahmenbedingungen und Handbuch für ein soziales Trainingsprogramm, Bern/Stuttgart/Wien 2002 Logar, Rosa (2008): Good Practices and Challenges in Legislation on Violence against Women, paper presented at the UN Expert Group Meeting on good practices in legislation on violence against women, May 2008, Vienna, Austria, Pence, Ellen/ Paymar, Michael (1993): Educational Groups for Men who Batter. The Duluth Model, Springer Publishing, New York Frank, Barbara (Gewaltschutzzentrum NÖ)/ Hojas, Renate (Gewaltschutzzentrum Salzburg)/ Schwarz-Schlöglmann, Maria (Gewaltschutzzentrum OÖ) (Endredaktion) (2011): Reformvorschläge der Gewaltschutzzentren Österreich. Erarbeitet vom Juristischen Fachforum der Gewaltschutzzentren Österreich und der Wiener Interventionsstelle sowie der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels, Mai Rösemann, Ute (1989): Untersuchung zur Übertragbarkeit des Amerikanischen Modells DAIP. Intervention gegen Gewalt in der Familie, Gladbeck im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Gladbeck Shepard, Melanie F./ Pence, Ellen L. (Hg.) (1999): Coordinating Community Responses to Domestic Violence Lessons from Duluth and Beyond, SAGE Publications, Thousand Oaks/London/New Delhi Jahre Gewaltschutzgesetze in Österreich Entstehungsgeschichte aus der Sicht einer Pionierin

21 04 Multi-institutionelle Kooperation für Opfer familiärer Gewalt in besonderen Gefahrenlagen Das Projekt MARAC Wien 21

22 4. Multi-institutionelle Kooperation für Opfer familiärer Gewalt in besonderen Gefahrenlagen Das Projekt MARAC Wien Von Maja Sticker und Rosa Logar Einleitung Österreich hat mit den vor 15 Jahren eingeführten und laufend verbesserten Gewaltschutzgesetzen und deren Umsetzung wichtige Schritte zur Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt gesetzt und ist damit auch international zum Vorbild geworden (siehe auch Kapitel 3, S. 15). Im Bereich der Prävention schwerer und wiederholter Gewalt gibt es jedoch auch in Österreich noch Lücken, die geschlossen werden müssen, denn nach den bisherigen Erfahrungen reichen polizeiliche Wegweisungen und zivilrechtliche Schutzverfügungen zum Schutz der Opfer nicht aus, wenn es sich um besonders gefährliche Täter handelt. Gewalt in der Familie umfasst eine große Bandbreite von Gewaltformen bis hin zu schwerer Gewalt, Morden und Mordversuchen. Ein besonders hohes Risiko schwere Gewalt zu erleben haben Opfer, die wiederholt misshandelt und bedroht werden und Frauen in Trennungssituationen (vgl. Humphreys/Thiara 2003; Snider/Webster O Sullivan /Campbell 2009). Auch eine aktuelle österreichische Studie über Tötungsdelikte kommt zu dem Ergebnis, dass Gewalt häufig eskaliert wenn Opfer sich trennen (Haller 2012). Zur Verhinderung schwerer Gewalttaten und zum Schutz der Betroffenen ist es notwendig, Situationen von hoher Gefährdung zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Verminderung des Risikos und zur Prävention von Gewalt zu setzen (zu Risikoeinschätzung siehe auch WAVE 2012; Kemshall et al.2011). heißt es im Artikel 51 unter der Überschrift Risikoeinschätzung und Risikomanagement : Parties shall take the necessary legislative or other measures to ensure that an assessment of the lethality risk, the seriousness of the situation and the risk of repeated violence is carried out by all relevant authorities in order to manage the risk and if necessary to provide coordinated safety and support. (Europarat 2011) Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie setzt sich seit mehreren Jahren verstärkt mit diesem Thema auseinander mit dem Ziel, dazu beizutragen, schwere Gewalttaten, Morde und Mordversuche zu verhindern). 14 Dabei werden internationale Forschungsergebnisse und Erfahrungen einbezogen. In den letzten drei Jahren hat die Wiener Interventionsstelle an zwei EU DAPHNE Projekten zum Schutz von Opfern in besonderen Gefahrenlagen mitgewirkt und an einem Handbuch zum Schutz und zur Unterstützung von besonders gefährdeten Opfern familiärer Gewalt mitgearbeitet (WAVE 2011; WAVE 2012). Eine weitere Aktivität der Wiener Interventionsstelle in diesem Bereich ist die Initiierung und Koordinierung des Modellprojektes MARAC in Wien, einem multi-institutionellen Bündnis zum Schutz von Opfern in besonderen Gefahrenlagen. Die Wichtigkeit des effektiven Schutzes von Opfern und der multi-institutionellen Zusammenarbeit wird auch in der im Mai 2011 in Istanbul unterzeichneten Konvention des Europarates zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt betont. Dort 22 Multi-institutionelle Kooperation für Opfer familiärer Gewalt in besonderen Gefahrenlagen. Das Projekt MARAC Wien

23 Multi-Agency Risk Assessment Conference MARAC Die Methode MARAC wurde 2003 von der Polizei und der Women s Safety Unit in Cardiff/Wales in Großbritannien zum verbesserten Schutz von hoch gefährdeten Opfern von Gewalt entwickelt. MARACs bestehen darin, dass Institutionen, die in einem Fall mit der Prävention von Gewalt in der Familie befasst sind (Polizei, Justiz, Frauenhilfseinrichtungen, Jugendwohlfahrt, Kinderschutzeinrichtungen, Institutionen im Gesundheitsbereich u.a.) in regelmäßigen Abständen multi-institutionelle Fallbesprechungen durchführen, um gemeinsam effektive Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Opfer zu entwickeln und durchzuführen. Evaluationsforschungen zur Durchführung der MARACs in Großbritannien haben ergeben, dass diese Methode zu einer Verringerung der Wiederholung von Gewalt bei besonders gefährdeten Opfern beiträgt (Howarth et al. 2009, Robinson 2004; Robinson und Tregidga 2005); in England und Wales wurden im Laufe der letzten Jahre ca. 250 MARACs eingerichtet. Eine aktuellere Evaluationsstudie des Britischen Innenministeriums hat gezeigt, dass dabei die intensive Unterstützung der Opfer durch unabhängige Opferschutzeinrichtungen wesentlich für die Effektivität von MARACs in der Gewaltprävention ist (Steel/Blakeborough/Nicholas 2011). PROTECT II festgestellt wurde. Zusätzlich bedarf es für Opfer in Hochrisikosituationen besonderer Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen (WAVE 2012). Ein Kritikpunkt, den Fraueneinrichtungen in Großbritannien einbringen (z.b. bei der WAVE Konferenz 2011 in Rom 15 ), ist die Gefahr, dass MARACs über die Köpfe der Opfer hinweg agieren und somit nicht zu ihrer Stärkung und Ermächtigung beitragen bzw. im schlimmsten Fall zu einer Entmündigung der Betroffenen führen können. Diese Kritik muss ernst genommen werden, zumal die Institutionen, die in MARACs zusammenarbeiten, häufig über viel Macht verfügen. Daher sind die Einbeziehung des Opfers und dessen starke Vertretung durch eine unabhängige Opferschutzeinrichtung unerlässlich. Der Grundsatz, dass MARACs der Stärkung (Empowerment) der Opfer dienen müssen und diese in den Prozess einbezogen werden, wurde deshalb im Modellprojekt MARAC Wien von Beginn an verankert. Problematisch kann sein, wenn die Konzentration auf die Methode MARAC dazu führt, dass Ressourcen vor allem für Hochrisikoopfer eingesetzt werden und andere, von familiärer Gewalt Betroffene, keine oder zu wenig Unterstützung erhalten. Die adäquate Unterstützung aller Opfer von Gewalt in der Familie ist daher grundlegend, wie auch im Rahmen des EU DAPHNE Projektes 14 Siehe Website der Wiener Interventionsstelle, >> Berichte und Statistiken 15 Seit 13 Jahren organisiert das Netzwerk WAVE (Women against Violence Europe) jährlich eine internationale Konferenz, bei der Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis, sowie VertreterInnen internationaler Organisationen und zahlreicher Fraueneinrichtungen zum Erfahrungsaustausch und fachlichen Diskussion zusammentreffen. 23

24 Modellprojekt MARAC Wien Die Wiener Interventionsstelle hat im Jahr 2011 gemeinsam mit zahlreichen ProjektpartnerInnen ein Pilotprojekt zur Implementierung von MARAC in Wien entwickelt und gestartet. 16 Die Modellphase wurde von Mai bis November 2011 in zwei MARAC Teams (Polizeibezirke 10 und 16/17) durchgeführt und wird seitdem fortgesetzt. Die Struktur des Projektes MARAC Wien Eine zentrale Ebene des Projekts MARAC Wien bildet die Steuerungsgruppe auf Wien-Ebene, die regelmäßig (ca. alle drei bis vier Monate) tagt, um das Projekt MARAC zu reflektieren, zu diskutieren und weiter zu entwickeln. In der Steuerungsgruppe sind sowohl die am Projekt MARAC teilnehmenden Einrichtungen und Institutionen, als auch Angehörige der Justiz (Staatsanwaltschaft, Bezirksgerichte), vertreten. 17 Zudem werden in der Steuerungsgruppe grundlegende Anliegen in Bezug auf mögliche und notwendige Verbesserungen für den Opferschutz besprochen. So wurde etwa in einem Treffen das Problem der Übertretungen Einstweiliger Verfügungen besprochen, die derzeit nur in einem für die Opfer langwierigen und schwierigen Verfahren geahndet werden können. Bei dieser Diskussion der MARAC Steuerungsgruppe, an der auch der zuständige Sektionschef des Bundesministeriums für Justiz teil nahm, wurden konkrete Modelle zur effektiveren Durchsetzung der Einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt diskutiert; nun wird nach neuen Wegen der Umsetzung gesucht. Aufgrund der Gesetzeslage konnte MARAC in Wien (bisher) nicht in derselben Form wie in Großbritannien implementiert werden. 18 In Wien können an fallbezogenen Vernetzungen nur diejenigen Einrichtungen teilnehmen, die mit einem Fall befasst sind. Daher wurden die regionalen MARAC Teams in zwei Gruppen aufgeteilt: die fallbezogene Vernetzung und die sogenannte strukturelle Vernetzung, bei der konkrete Probleme und Maßnahmen der Gewaltprävention besprochen werden, ohne jedoch personenbezogene Daten auszutauschen. Im Rahmen der strukturellen Vernetzung konnten zusätzlich zu Polizei, Amt für Jugend und Familie und Wiener Interventionsstelle Einrichtungen aus den Bereichen Frauen, Migrantinnen, Kinderschutz, Gesundheit, Bewährungshilfe und Suchthilfe für eine Kooperation im Projekt MARAC gewonnen werden. Die strukturelle Vernetzung findet wie die MARAC Fallbesprechungen mit Einrichtungen aus den beiden Polizeibezirken 10 und 16/17 statt. In diesem erweiterten Kreis von Einrichtungen steht der fachliche Austausch in Bezug auf Opferschutz im Allgemeinen, und hoch gefährdete Opfer familiärer Gewalt im Besonderen im Vordergrund. Bei den Sitzungen der strukturellen Vernetzung wurden z.b. Instrumente der Gefährlichkeitseinschätzung präsentiert, Tätigkeiten und Arbeitsbereiche der verschiedenen teilnehmenden Einrichtungen vorgestellt, oder wichtige Informationen in Bezug auf die Kooperation der Einrichtungen ausgetauscht (z.b. Bedingungen für gerichtliche Auflagen wie Bewährungshilfe oder Anti-Gewalt Training, Antragstellung von Einstweiligen Verfügungen, ). In der strukturellen Vernetzung können somit wichtige sachliche Informationen und konkrete Anliegen für die Kooperation zwischen den Einrichtungen vermittelt werden. In den fallbezogenen MARAC Sitzungen kommen wie erwähnt jene Einrichtungen zusammen, von denen bekannt ist, dass sie mit einem Fall befasst sind, um konkrete Sicherheitsmaßnahmen für die Opfer zu treffen. Fixe TeilnehmerInnen dieses ersten Teils sind das Amt für Jugend und Familie, die Polizei und die Wiener Interventionsstelle. In den beiden MARAC Teams (Team 10 und Team 16/17) erfolgen monatlich Besprechungen von Fällen wiederholter und schwerer Gewalt; jede Einrichtung, die im Bündnis MARAC Wien vertreten ist, kann Fälle, die sie als besonders gefährdet einschätzt, in 16 Ausführlicher Bericht über die Pilotphase des Projektes MARAC Wien siehe Website der Wiener Interventionsstelle, >> Projekte und Aktivitäten der Wiener Interventionsstelle >> MARAC Wien 17 Bis Februar 2012 gab es vier Treffen der MARAC Wien Steuerungsgruppe, an denen folgende Einrichtungen und ExpertInnen teilgenommen haben: Bundespolizeidirektion Wien, Wiener Interventionsstelle, Amt für Jugend und Familie, Staatsanwaltschaft Wien, die Bezirksgerichte Innere Stadt, Favoriten und Ottakring, die Vereine Miteinander Lernen, Wiener Frauenhäuser, das Kinderschutzzentrum, die Boje, Peregrina, Dialog und Neustart, Frauennotruf der Stadt Wien, Krankenanstaltenverbund sowie die Medizinische Universität Wien/ Gerichtsmedizin, Fonds Soziales Wien, Bundesministerium für Justiz 18 In Großbritannien nehmen alle Mitglieder eines MARAC Teams an den Fallbesprechungen Teil auch wenn es sich dabei um Opfer handelt, die sie nicht betreuen; alle beteiligten Einrichtungen sind natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. 24 Multi-institutionelle Kooperation für Opfer familiärer Gewalt in besonderen Gefahrenlagen. Das Projekt MARAC Wien

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