Brandschutz VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG

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1 Brandschutz VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG

2 Brandrisiko-Analyse nach BGI 560 So schützen Sie Ihren Betrieb vor Bränden Brandschutzmaßnahmen können nur dann wirksam und effektiv sein, wenn vorher auch das mögliche Risiko dazu ermittelt worden ist. Lesen Sie, wie Sie in wenigen Schritten zu einem effektiven Ergebnis kommen können. In 3 Schritten zum Brandrisiko 1. Als Erstes müssen Sie die Entzündbarkeit und Entflammbarkeit von Materialen ermitteln, die in Ihrem Betrieb verwendet werden. Dabei müssen Sie auch die Stoffeigenschaften beachten. 2. Im zweiten Schritt ermitteln Sie die allgemeine Brandlast. Dabei hilft Ihnen ein Blick in die DIN Alles, was irgendwie brennbar ist und dabei einen Heizwert erzielt, fällt in den Bereich Brandlast. Wenn Sie sich nicht sicher sind, müssen Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz einen Fachmann hinzuziehen. 3. Abschließend müssen Sie alle möglichen Zündquellen berücksichtigen. Zusätzlich müssen Sie beachten, dass übermäßige Zufuhr von Sauerstoff z. B. durch Öffnen eines Fensters die Entzündbarkeit erhöhen kann. Dadurch kann sich die Zündbereitschaft von Materialen verändern. Info: Eine Zündbereitschaft liegt, abgesehen von der möglichen Selbstentzündung, nur dann vor, wenn sich Zündquellen in der Nähe von brennbaren Stoffen befinden. Unterschiedliche Zündquellen verfügen über unterschiedliche Zündenergie, so ist eine Feuerzeugflamme im Vergleich zu einer Schweißbrennerflamme eher mit einem geringeren Risiko zu beurteilen. Es gibt weitere relevante Faktoren. Abhängig von der Art des Betriebs müssen Sie die verschiedenen Betriebsabläufe genau betrachten. Zu unterschiedlichen Tageszeiten können auch unterschiedliche Risiken vorliegen. Weiterhin ist die Brandausbreitungsgeschwindigkeit zu berücksichtigen, da ein lokal begrenzter Brand anders zu beurteilen ist als ein Brand, der schnell auf andere Gebäudeteile übergreifen kann. Somit müssen Sie auch auf die baulichen und organisatorischen Gegebenheiten achten (Feuerwiderstandsklassen von Türen, Fenstern, Wänden, Verteilung von Brand- und Rauchmeldern etc.). Brandrisiken senken Nachdem Sie nun alle Brandrisiken (Brandrisikoanalyse) ermittelt haben, ist Ihr nächstes Ziel, diese zu senken. Dabei sollten Sie als Erstes die Zündbereitschaft verringern, das heißt, alle infrage kommenden Zündquellen möglichst beseitigen. Dazu gehört z. B. die Einführung eines Rauchverbots. Tipp: Mit einem Rauchverbot senken Sie einerseits die Zündbereitschaft. Andererseits erfüllen Sie auch nebenbei die Forderungen des Nichtraucherschutzes. Und schlussendlich wird Ihnen Ihr Sachversicherer dies möglicherweise mit einer Prämiensenkung versüßen. Ein weiterer Schritt ist, die Zündwahrscheinlichkeit zu verringern, also brennbare Stoffe und Materialien so weit wie möglich zu beseitigen. Wichtigster Punkt ist dabei, brennbare Stoffe sicher zu lagern. VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 1

3 Als letzten Schritt sollten Sie versuchen, die Brandgeschwindigkeit zu verringern. Dies erfolgt meist über den bautechnischen Brandschutz in Form einer sauberen Trennung der Brandabschnitte. Dafür ist es wichtig, auf eine ordnungsgemäße Funktion der Brandschutztüren und -tore zu achten und ungeschützte Durchbrüche durch Brandwände zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass Durchbrüche durch Brandwände etwa für Leitungstrassen anschließend wieder brandsicher verschlossen werden. Menschenrettung nicht vergessen Beachten Sie dabei auch, dass eine Rettung von Personen sowie das Löschen von Entstehungsbränden jederzeit möglich sein müssen. Die geeigneten Feuerlöscheinrichtungen müssen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen (BGR 133 beachten!) und die Beschäftigten (mindestens 10 %) müssen im Umgang damit geschult sein. 1. Elektrizität: Überlastung von Steckdosen, Kurzschlüsse, Überspannung, elektrostatische Aufladung 2. Chemische Produkte: Unverträglichkeitsreaktionen inkompatibler Stoffe oder Gemische, Selbstentzündung von Stoffen bei Luftkontakt, Entweichen entzündlicher Dämpfe, Fermentierungsprozesse 3. Zündquellen: Arbeit mit Zündquellen (Schweißen, Ablängen, Trennschleifen), Lagerung von brennbaren oder entzündlichen Stoffen in der Nähe von Hochtemperaturwerkzeugen, Unvorsichtigkeit von Rauchern 4. Überhitzungen: Reibungswärme durch defekte Maschinenteile, defekte, stillgelegte oder verstopfte Lüftungsanlagen 5. Natürliche Brandursachen: Blitz, Sonneneinstrahlung 6. Brandstiftung: Vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung Zum Schluss Vergessen Sie nicht, Ihre Brandschutzordnung anzupassen bzw. zu ergänzen. Dieses beinhaltet auch einen Alarmplan nach 22 BGV A1 sowie den Flucht- und Rettungsplan nach 10 ArbSchG. Gerade wenn neue Maschinen in Ihrem Betrieb zum Einsatz kommen, sollten Sie die Gültigkeit ihrer letzten Brandrisikoanalyse überprüfen. Die 6 Hauptbrandursachen Es gibt viele Brandursachen. Meist werden Brände durch Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder Unwissenheit ausgelöst: Bränden vorbeugen Indem wir vermeiden, dass Brände entstehen Elektrizität: Achten Sie darauf, Steckdosen nicht zu überlasten. Nehmen Sie nicht ohne spezielle Befugnis Änderungen an elektrischen Geräten vor. Gefahrenprodukte: Halten Sie die Regeln für das Abstellen und Lagern von Waren strikt ein: Spezifische Lagerräume, reservierte Abstellflächen, Zugangskontrollen Achten Sie darauf, dass Behälter stets verschlossen sind. VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 2

4 Lagern Sie brennbare Stoffe niemals in der Nähe von Wärmequellen wie Verbrennungsanlagen, Radiatoren, Dampfleitungen Zündquellen: Führen Sie Arbeiten mit Zündquellen nur dann durch, wenn Sie im Besitz eines Feuererlaubnisscheins sind und die Einhaltung aller Brandschutzmaßnahmen überprüft haben. Beachten Sie die Rauchverbote und löschen Sie Ihre Zigaretten in einem Aschenbecher. Arbeitsmittel: Beachten Sie die für Ihre Geräte und Maschinen geltenden Betriebs- und Wartungsvorschriften, um Überhitzungen zu vermeiden Verstopfen Sie niemals Ventilatoren wärmeabführender Geräte. Indem wir vermeiden, dass sich das Feuer ausbreiten kann Reduzieren Sie die gelagerten Mengen an brennbaren oder entzündlichen Stoffen auf ein Minimum. Blockieren Sie niemals das vollständige Schließen der Brandschutztüren. Achten Sie auf einen stets freien Zugang zu den Brandbekämpfungsmitteln wie Feuerlöscher und Löschwasserleitungen (LWL). Bei der Entstehung eines Brandes kommt es auf ein schnelles Eingreifen an, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Nutzen Sie niemals andere als die für das Löschen von Bränden vorgesehenen Hilfsmittel. Verhalten im Brandfall Sie müssen wissen, was Sie im Brandfall tun sollen. Informieren Sie sich über die in Ihrem Unternehmen geltenden Anweisungen zum Verhalten im Brandfall sowie die Flucht- und Rettungspläne. Die Aushänge geben an: Die Art und Weise der Alarmübermittlung Die Namen der für die Löschung und Evakuierung zuständigen Personen Die Adresse und die Telefonnummer der Rettungsdienste Die Anweisungen enthalten auch einen Umgebungs- und Fluchtwegeplan. Wenn ein Feuer ausbricht, müssen Sie Folgendes tun: Melden Sie den Brand der Betriebsfeuerwehr oder lösen Sie das Alarmsystem aus. Ist ein solches nicht vorhanden, alarmieren Sie die Feuerwehr. Machen Sie genaue Angaben: Adresse der Firma, Lage der Brandstelle sowie Art und Ausdehnung des Feuers. Legen Sie erst auf, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Bekämpfen Sie das Feuer mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, wenn es nicht zu groß ist. Gehen Sie kein Risiko ein. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, sobald Sie dazu aufgefordert werden, oder auf eigene Initiative, wenn die Umstände dies erfordern. Nutzen Sie die Fluchtwege, die Sie gefahrlos begehen können. Gehen Sie zum vorgesehenen Sammelplatz und melden Sie sich anwesend. VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 3

5 Brandklassen nach DIN EN 2 Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen Beispiele Holz, Papier, Kohle, Autoreifen, Textilien, Stroh Löschmittel Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, ABC-Pulver, Gase Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen Beispiele Benzin, Alkohol, Wachs, Teer, Lacke, Harz, viele Kunststoffe Löschmittel Schaum, ABC-Pulver, BC- Pulver, Kohlenstoffdioxid Brände von Gasen Beispiele Acetylen, Erdgas, Wasserstoff, Propan, Methan, Butan Löschmittel ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid in Ausnahmefällen Löschmittel Metallbrandpulver (D Pulver), trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen/ geräten Beispiele Speiseöle und Speisefette Löschmittel Speziallöschmittel (niemals Wasser verwenden!) Feuerlöscher im Unternehmen Das müssen Sie wissen Der Feuerlöscher ist und bleibt erste Wahl, um einen Brand schon bei der Entstehung zu bekämpfen. Nicht ohne Grund sind Unternehmen laut Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, Arbeitsstätten mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen auszustatten. Was ausreichende Anzahl für die Räume Ihres Betriebs bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag. Beispiele Brände von Metallen Magnesium, Aluminium, Natrium, Kalium, Lithium und deren Legierungen Brandgefahren gibt es in unserem Betrieb eigentlich nicht. Was soll schon groß passieren? Kennen Sie auch solche Sprüche? Anders als dumm und naiv kann man derlei Fehleinschätzungen nicht bezeichnen. Denn die Statistiken der Feuerwehren und Brandversicherer wissen es besser: VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 4

6 2 von 3 Unternehmen nach Großbrand insolvent Alle 2 Sekunden bricht irgendwo in Deutschland ein Feuer aus. Allein in Unternehmen kommt es jedes Jahr zu rund 200 Bränden, die als Großschadensereignis gelten. Die Verluste gehen in solchen Fällen in die Millionen. Neben den eigentlichen Schäden an Gebäuden und Anlagen drohen Produktionsausfälle und der Verlust von Kunden. 2 von 3 Unternehmen stehen binnen eines Jahres nach einem Großbrand vor der Insolvenz. Gute Gründe, den Brandschutz nie zu unterschätzen. Die Basis eines vorbeugenden Brandschutzes liegt in der Ausstattung der Unternehmensgebäude mit Feuerlöschgeräten. Viele Katastrophen können verhindert werden, wenn lange vor dem Eintreffen der Feuerwehren und Rettungsdienste Brände noch im oder unmittelbar nach Entstehen aktiv bekämpft werden. Aktive Brandbekämpfung für jedermann Feuerlöscher sind so konstruiert, dass sie dem Laien eine schnelle, einfache und zuverlässige Löschmöglichkeit bieten. Sie sind tragbar oder fahrbar, leicht und ohne besondere Vorkenntnisse bedienbar (mit Anleitung direkt am Gerät), einsatzfertig mit einem Löschmittel befüllt, geprüft und zugelassen. Tipp: Trotz ihrer einfachen Bedienbarkeit rate ich Ihnen, den Umgang mit Feuerlöschern einüben zu lassen. Nur dann gehen im Notfall nicht wertvolle Sekunden verloren, weil Beschäftigte unsicher sind oder in der Aufregung mit dem Gerät nicht sofort klarkommen. Diese Arten von Feuerlöschern gibt es Unbedingt wissen sollten Ihre Mitarbeiter: Feuerlöscher sind keine Universallöschgeräte. Jeder Gerätetyp ist für die Bekämpfung bestimmter Brandtypen geeignet. Ein oder mehrere Piktogramme auf jedem Gerät zeigen dies an. Pulverlöscher haben das breiteste Einsatzgebiet. Sie können bei den meisten Bränden im normalen Alltag eingesetzt werden. Vorsicht ist allerdings dort geboten, wo elektronische Geräte vorhanden sind: Labors, Arztpraxen, EDV-Räume usw. Denn das Löschmittel kann Geräte und Festplatten beschädigen. Schaumlöscher werden häufig im privaten Bereich eingesetzt. Sie wirken vor allem bei Oberflächenbränden. Der Schaum schadet weder der Gesundheit noch der Einrichtung. CO2-Löscher löschen rückstandslos. Sie eignen sich daher für Bereiche, wo es auf Hygiene ankommt, wie Großküchen, aber auch für EDV- Räume. Eine Sonderrolle spielt die Brandklasse F. Sie gilt bei den berüchtigten Fettbränden. Das sind Brände in Kücheneinrichtungen, bei denen sich Speiseöle oder Frittierfette entzünden. Hier gilt: Niemals mit Wasser löschen! Durch den sogenannten Siedeverzug verdampfen Wasser und Fett explosionsartig, es kommt zu einer höchstgefährlichen Fettexplosion. Auch Pulverund Schaumlöscher sind ungeeignet. In Kücheneinrichtungen sollten immer spezielle Fettbrandlöscher für die Brandklasse F bereitstehen. VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 5

7 So berechnen Sie die Anzahl der benötigten Feuerlöscher Die Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen zu 13 Arbeitsstättenverordnung gibt vor, wie viele Feuerlöschgeräte in Ihrem Unternehmen vorhanden sein müssen. Die erforderliche Anzahl hängt ab von 1. der Grundfläche, 2. der Brandgefährdung, 3. der Größe der Feuerlöschgeräte. Die genaue Berechnung erfolgt anhand zweier Tabellen, die Sie auch in der ASR 13 finden. Die erste Tabelle gibt jedoch nicht die Anzahl der notwendigen Feuerlöscher wieder, sondern sogenannte Löschmitteleinheiten (LE). Denn um nicht für jeden Gerätetyp eigene Berechnungen anstellen zu müssen, wurde diese Hilfsgröße LE festgelegt. Sie ermöglicht es Ihnen, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscher zu vergleichen. Die zweite Tabelle gibt die Löschmitteleinheiten für unterschiedliche Feuerlöscherarten an. Fläche Brandgefährdung m² gering mittel groß Je weitere 250 m² Tabelle: Erforderliche Löschmitteleinheiten LE Feuerlöscher nach DIN EN 3 A B 1 5 A 21 B 2 8 A 34 B 3 55 B 4 13 A 70 B 5 89 B 6 21 A 113 B 9 27 A 144 B A A 183 B A 233 B Tabelle: Feuerlöscher nach DIN EN 3 So gehen Sie bei der Berechnung vor, wenn Sie prüfen, ob die Anzahl der vorhandenen Feuerlöscher in Ihrem Unternehmen ausreicht: 1. Sie entnehmen der Tabelle 4 die LE-Werte der in Ihrem Betrieb vorhandenen Geräte (s. Typenschild). 2. Sie addieren die LE-Werte zu einem Gesamt- LE-Wert. 3. Sie vergleichen die ermittelte Summe der LE-Werte Ihrer Löschgeräte mit der in Tabelle 3 für Ihr Unternehmen zutreffenden LE-Zahl. Der von Ihnen ermittelte LE-Wert darf die Vorgaben der ASR laut Tabelle nicht unterschreiten. Beispiel: Ihr Betrieb mit 500 m² fällt unter die mittlere Gefährdungsstufe. Laut Tabelle benötigen Sie 42 LE, die Sie mit 7 Feuerlöschern vom Typ 21 A oder 6 Geräten vom Typ 27 A abdecken können. Unabhängig davon müssen Sie beachten: Kleinpulverlöscher bis 2 kg dürfen bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden. VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 6

8 In Gebäuden ab 400 m² Grundfläche dürfen Wandhydranten mit je 18 LE und insgesamt bis zu einem Drittel der erforderlichen LE angerechnet werden. Voraussetzung dazu: formbeständiger Schlauch und geeignetes Löschmittel. Unabhängig von Grundfläche und Ihren Berechnungen muss in jedem Stockwerk mindestens ein Feuerlöscher vorhanden sein. Formblatt: Bestellung zum Brandschutzbeauftragten Hiermit bestellen wir Sie, Herrn/Frau... mit direkter Unterstellung der Geschäftsführung zur / zum die Aufstellung der Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehreinsatz- und ggf. Räumungspläne; die Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb das Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen die Schulung der Mitarbeiter und Vorgesetzten im Brandschutz den ständigen Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und gemeinsame Übungen und Betriebsbegehungen Sonstiges:. Sie legen der Geschäftsleitung einen jährlichen Bericht über ihre Aktivitäten als BSB vor. Durch Ihre Tätigkeit als BSB entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Brandschutzbeauftragten (BSB) Ort/Datum: für den Bereich... Ihre Aufgaben umfassen: die Beratung der Geschäftsleitung und der Beschäftigten in allen Fragen des Brandschutzes die fortlaufende Ermittlung von Brandschutzrisiken und von brandschutztechnischen Mängeln und die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zu ihrer Beseitigung die Überwachung dieser Maßnahmen nach Vorgabe der Geschäftsleitung (Arbeitgeber) (Brandschutzbeauftragte/r) VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 7

9 Ihnen hat dieser Spezial-Report gefallen? Sie benötigen weitere Tipps für Ihren Arbeitsalltag? Dann besuchen Sie unseren Shop auf mit zahlreichen Fachpublikationen zum Arbeitsschutz. Impressum VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Theodor-Heuss-Straße 2-4 D Bonn Großkundenpostleitzahl: D Bonn Tel.: (Kundendienst) Fax: USt.-ID: DE Amtsgericht Bonn, HRB 8165 Internet: Vorstand: Helmut Graf, Guido Ems, Frederik Palm Copyright: Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen. Haftung: Die Beiträge und Inhalte werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen. Bildnachweis: Fotolia.com VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 8

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