Konzept der Familien- und Kinderservicebüros im Landkreis Verden
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- Gerda Fuchs
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1 Konzept der Familien- und Kinderservicebüros im Landkreis Verden Tagespflege Die Tagespflege ist ein Kindertagesbetreuungsangebot, das insbesondere auch für Kinder unter drei Jahren gedacht ist. Es reiht sich ein in die Palette aller Tagesbetreuungsangebote, die im Landkreis Verden zur Verfügung stehen. Neben den Plätzen der Kindertagesstätten bietet die Tagespflege ein auf die Bedürfnisse von kleinen Kindern zugeschnittenes Angebot. Hier wird in deutlich kleineren Gruppen gearbeitet, der familiäre Bezug hergestellt und die individuellen Verhältnisse können optimal aufeinander abgestimmt werden. Kindertagespflege ist eine flexible Betreuungsform, die auch ergänzend und unterstützend zu anderen, bereits bestehenden Betreuungsstrukturen in Anspruch genommen werden kann. Dabei soll die Kindertagespflege den neuen Anforderungen nach einer Professionalisierung, wie sie in TAG und KICK erwartet wird, auch im Landkreis Verden gerecht werden. Es sollen Beratungs-, Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote entstehen, die den Tagespflegepersonen die Möglichkeit geben, ihre Arbeit immer wieder zu reflektieren und sich flexibel neuen Entwicklungen anzupassen. Aufgaben der Familien- und Kinderservicebüros Die Aufgaben der Familien- und Kinderservicebüros sind vorrangig in Beratung, Unterstützung, Vermittlung, Suche und Qualifizierung von Tagespflegepersonen, aber auch im Bereich Planung, Steuerung und Kontrolle anzusiedeln. In der Tagespflege bedeutet dies sowohl quantitativ als auch qualitativ, das Angebot mit dem Bedarf abzustimmen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Tagespflegestellen müssen in ausreichendem Maß vorhanden sein, insbesondere als Ergänzung zu den bestehenden Betreuungsstrukturen den Eltern die Möglichkeit eröffnen, die für ihre Bedürfnisse passende Betreuung zu finden. Dies können sowohl ergänzende als auch alternative Angebote sein. Steuerung heißt weiterhin, die Qualität der Angebote zwischen dem Fachdienst Jugend und Soziale Dienste, den Trägern der Jugendhilfe, den Tagespflegepersonen und den abgebenden Eltern abzustimmen und die Zusammenarbeit zwischen Tagespflege und institutioneller Kinderbetreuung zu erleichtern. Die Angebote müssen nach dem Bedarf ausgerichtet sein und sowohl den Anforderungen des Jugendhilfeträgers als auch den Wünschen der abgebenden Eltern entsprechen. Das bedeutet, die Beratung der abgebenden Eltern schließt alle Betreuungsangebote ein. Aber auch Qualitätsstandards müssen festgeschrieben werden. Dies gilt für die fachliche Qualifikation, die persönliche Eignung und die räumlichen Gegebenheiten der Tagespflegeperson in Bezug auf die Erlaubniserteilung. Dies hat zur Folge, dass die vom Landkreis Verden praktizierte Zertifizierung von Tagespflegeeltern zur Grundlage der Zusammenarbeit gemacht werden muss. Zertifizierung ist Sicherheit für abgebende Eltern, Tagespflegepersonen und Jugendhilfeträger. Zertifizierung ist auch als Prozess der Qualitätsentwicklung zu sehen und zumindest ein Baustein in der gesamten Qualitätssicherung von Tagespflegestellen. Der Prozess ist weiter zu begleiten und zu entwickeln, hin zu einem Qualitätssicherungskonzept für die Tagespflege des Landkreises. Hierbei werden die Empfehlungen des Landes und Bundes hin zu einer Qualifizierung nach 160 Unterrichtsstunden (DJI-Curriculum) als Zielvorgabe dienen. Der Landkreis Verden wird darüber hinaus auch die Fort- und Weiterbildung der Tagespflegepersonen fördern, um den Erfordernissen aus der Praxis gerecht zu werden. Mit der Entwicklung der Standards werden die Tagespflegepersonen hier von den Familien- und Kinderservicebüros unterstützt und beraten.
2 Die Planungs- und Steuerungsverantwortung des Fachdienstes Jugend und Soziale Dienste zeigt sich in Zusammenarbeitsstrukturen, die von Kooperation und Beteiligung geprägt sind. Kontrolle wird hier vorrangig Qualitätskontrolle heißen und mit den dafür vorgesehenen Instrumenten zu erheben sein (Stichworte: Berichtswesen, Befragungen von Eltern...). Bedarfsermittlung Die Familien- und Kinderservicebüros erhalten über das Fragebogenverfahren mittels des Elterngeldantrages die nötigen Daten der suchenden Eltern und stellt den Kinderbetreuungsbedarf fest. Nach dem Fragebogenverfahren wird damit der Bedarf festgestellt und sollte umgesetzt werden. Die Familien- und Kinderservicebüros sorgen für ein ausreichend qualifiziertes und vielfältiges Tagespflegeangebot und richtet sich auf die Bedürfnisse von Eltern, die Unterbringungsmöglichkeiten suchen, ein. Hierbei werden Öffnungszeiten, Betreuungsumfänge, pädagogische Leitgedanken, Wohnortnähe und Lebensweltorientierung eine beherrschende Rolle spielen. Bei Bedarf weisen die Familien- und Kinderservicebüros geeignete Tagespflegestellen in geeigneter Form nach. Hier treten sie mehr als Vermittler zwischen den anbietenden Tagespflegeeltern und den suchenden Eltern auf, weniger als Anbieter der Tagesbetreuungsleistung. Die geeignete Form, wie die Tagespflege angeboten werden kann, muss sich auch den neuen Medien öffnen. Öffentliche Darstellung in den Räumen des Fachdienstes Jugend und Soziale Dienste, Bewerbung durch geeignete Flyer oder auch der Auftritt im Internet sind denkbare Modelle und Vorstellungen für eine solche Art der Selbstdarstellung. Die Familien- und Kinderservicebüros werden die geeigneten Foren anbieten müssen, damit Eltern als Suchende darauf zurückgreifen können. Die derzeitige Kindertagesstättenbedarfsplanung ist als Anhang beigefügt. Im Landkreis Verden werden in der Kindertagespflege zz. 29 Kinder unter drei Jahren mit öffentlichen Jugendhilfeleistungen gefördert. Beratung von Tagespflegeeltern Die Familien- und Kinderservicebüros bieten Beratung und Unterstützung bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze (Tagespflege bei abgebenden Eltern, im eigenen Haushalt oder in anderen Räumen). Sie unterstützen die Existenzgründung und helfen, das Angebot auf den ermittelten Bedarf abzustimmen. Die Tagespflegeeltern werden auf die Vernetzungs- und Kooperationsmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Ebenso werden Beratungsgruppen angeboten, die den Tagespflegeeltern helfen sollen, ihre Arbeit fachlich zu reflektieren.
3 Beratung von Eltern Die Beratungsverpflichtung der Eltern ergibt sich aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Hiernach sind die Eltern über ihre Rechte und Pflichten zu beraten. Sie sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie zwischen den Einrichtungen verschiedener Träger wählen können, soweit diese die geeignete Leistung mit einem belegbaren Platz im Rahmen der Planung zur Verfügung stellen. Die Beratung muss die Möglichkeiten und Bedingungen des Wunschund Wahlrechtes der Eltern genau formulieren und klarstellen. Im Vordergrund der Entscheidungen und Beratung stehen die Bedürfnisse der Familie und des Kindes und der festgestellte Betreuungsbedarf. Diese Beratung ist umfangreich und vorrangig sozialpädagogisch orientiert, insbesondere auch hinsichtlich der Wünsche von Eltern und ihren Lebensbedingungen. Die Beratung der Eltern steht hierbei auf zwei Säulen. Zum einen werden grundsätzliche Betreuungsstrukturen dargestellt und die Möglichkeiten, wie diese auf den Einzelfall abgestimmt werden können. Die Beratung muss kenntnisreich in allen Belangen der Tagesbetreuung sein. Es reicht nicht aus, nur ein Angebot, wie die Tagespflege, bekannt zu machen und zu bewerben, es müssen auch alle anderen Möglichkeiten, wie die der freien und öffentlichen Jugendhilfe, dargestellt werden. Erst dadurch können die Eltern wählen, welches Jugendhilfeangebot am besten passt, zeitlich, räumlich und inhaltlich. Zum anderen wird im Bereich der Kindertagespflege ausführlich beraten, um die geeignete Tagespflegestelle für die interessierten Eltern zu finden. Die Beratung über die Tagesbetreuungsmöglichkeiten muss im Kontext mit dem Tagesbetreuungsbedarf erfolgen. An dieser Stelle laufen die Informationen zusammen und können weiter an die Eltern gegeben werden. Zwangsläufig kann hier also gebündelt Wissen weitergegeben werden, und den Eltern bleiben weitere Wege erspart. Zuschuss zum Tagespflegegeld Zwei Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit es zur Jugendhilfeleistung kommt: Der Bedarf für einen Platz ist durch das zuständige Jugendamt festgestellt worden. Geeignete Tagespflegeeltern müssen vorhanden und belegbar sein. Welche Tagespflegeperson geeignet und damit finanzierbar ist, wird durch den zuständigen und somit leistenden Fachdienst Jugend und Soziale Dienste durch die Erteilung einer Tagespflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII festgelegt. Der Fachdienst Jugend und Soziale Dienste besteht langfristig darauf, entweder pädagogisch ausgebildete oder durch Nachweis der geeigneten Fortbildungen und Qualifizierungen zertifizierte Tagespflegepersonen zu vermitteln. Dies ist der Anspruch an eine verantwortungsvolle und pädagogisch wertvolle Tagesbetreuungsarbeit. Sie ist damit fachlich gleichwertig den übrigen Angeboten, die ebenfalls von ausgebildeten und qualifizierten Fachkräften angeboten werden. Das ist ein Qualitätsstandard, der unverzichtbar erscheint angesichts der Verantwortung für die Förderung der Entwicklung von Kindern. Vermittlung Bei der Vermittlung geeigneter Tagesbetreuungsplätze greift der Landkreis Verden auf bewährte Strukturen zurück.
4 Die Vermittlung von Tagesbetreuungsplätzen ist keine Vorbehaltsaufgabe des Fachdienstes Jugend und Soziale Dienste. Der öffentliche Jugendhilfeträger hat für Kinder unter drei Jahren... nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten ( 24 SGB VIII Sozialgesetzbuch). Zur Förderung in den ersten drei Lebensjahren kann eine Tagespflegeperson vermittelt werden. Dies muss nicht zwangsläufig durch das örtlich zuständige Jugendamt, sondern durch die Familien- und Kinderservicebüros erfolgen. Struktur- und Rechtsformüberlegungen Für Eltern stellt sich die Situation im Landkreis Verden mit einer klaren Struktur dar. Zunächst werden die Bedarfe nach Betreuungsangeboten über den Elterngeldantrag abgefragt. Dadurch können entstehende Bedarfe flexibel beworben und vorbereitet werden. Daher hat der Landkreis Verden zusammen mit dem Verein für Tagesmütter und väter ein zweigeteiltes Familienund Kinderservicebüro geschaffen. Das Familien- und Kinderservicebüro, das beim Landkreis in Verden angesiedelt ist, arbeitet in der Planung, Steuerung und Kontrolle der unterschiedlichen Betreuungsstrukturen. Dies bedeutet neben der Bedarfsermittlung auch die Zertifizierung der Tagespflegeeltern. Des Weiteren liegt ein Schwerpunkt in der Beratung der Eltern, um sich zwischen verschiedenen Betreuungsstrukturen entscheiden zu können. Dieses Beratungsangebot wird auch vor Ort in den Kommunen möglich sein. Das Familien- und Kinderservicebüro, das an die Tagesmutter-Börse angegliedert wird, berät in allen Fragen zum Thema Kindertagespflege, sobald Eltern diese Form der Kinderbetreuung wünschen. Die Informationen über die Tagespflegestellen sowie über die Angebote von Kindertageseinrichtungen müssen bereits bei den Familien- und Kinderservicebüros einzuholen sein, die über die erforderlichen Kenntnisse aller vorhandenen Tagesbetreuungsangebote verfügen. Die Informationen können hier in Form von Flyern, Informationsbroschüren oder anderen geeigneten Darstellungsformen vorliegen. Die Tagespflege als ein Angebot der Tagesbetreuung kann einem Träger der freien Jugendhilfe übertragen werden. Lediglich die hoheitlichen Aufgaben, wie Erteilung der Pflegeerlaubnis oder Gewährung von Zuschüssen zum Tagespflegegeld, müssten vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen werden. Sämtliche Beratungs- und Betreuungsverpflichtungen könnten übertragen werden. Bedarfsermittlung Es erfolgt die Bedarfsermittlung auf dem dafür zu erarbeitenden Vordruck, der bereits mit dem Elterngeldantrag verschickt wird. Zusätzlich ist er im Fachdienst Jugend und Soziale Dienste sowie in allen Kindertagesstätten erhältlich. Durch die Kolleginnen des Familien- und Kinderservicebüros erfolgen die Bedarfsermittlung auf Landkreisebene sowie die Beratung über alle Möglichkeiten (Träger, Formen, Umfang) der Tagesbetreuung für Kinder, die die Tagespflege mit einschließt.
5 Platzsuche Die Verantwortung für die Suche nach Tagespflegestellen und die Entscheidung über die Auswahl obliegt den Eltern der Kinder. Die Eltern werden individuell beraten und über geeignete Tagespflegestellen und ihre spezifischen Angebote informiert. Dazu bedarf es einer sozialpädagogischen Fachkraft, um im Gespräch mit den Eltern ihre Vorlieben, Wünsche und Erziehungsvorstellungen anzufragen. Da Kindertagespflege in der Regel im häuslichen Bereich stattfindet, ist eine individuelle Beratung erforderlich, bevor Kontakte zu den Tagespflegestellen hergestellt werden. Infomedien Hier müssen Konzept, pädagogische Ausrichtung und Betreuungszeiten offengelegt werden, damit Eltern auch schon ohne zusätzliche Verwaltungsunterstützung über die regionalen Möglichkeiten ausreichend informiert sind. Es ist ein Verzeichnis zu erstellen, aus dem die erforderlichen Daten zu entnehmen sind. Dies beinhaltet jedoch nicht die persönlichen Daten der Tagespflegestelle, sondern dient zur allgemeinen Darstellung der regional tätigen Tagespflegestellen. Die Kontaktaufnahme erfolgt mit Unterstützung der Familien- und Kinderservicebüros. Infogespräch, Aufnahmegespräch Die Gestaltung von Informationsgesprächen und letztendlich danach Aufnahmegesprächen ist ein wesentlicher Teil der optimalen Vorbereitung einer Tagesbetreuung. Dies gilt in gleicher Weise wie für die Kindertagesstätten auch für die Tagespflegestellen. Hier sind Qualitätsstandards zu entwickeln und anzuwenden. In diesem Bereich wird ein Schwerpunkt der zukünftigen sozialpädagogischen Arbeit des Familien- und Kinderservicebüros liegen. Der Weg mit Zertifizierung, Fort- und Weiterbildung sowie der Entwicklung von Qualitätsstandards ist hier schon angetreten worden. Information über Betreuungsangebote Es scheinen folgende Informationsmöglichkeiten denkbar: Tagespflegestellenverzeichnis und Kindertagesstättenverzeichnis Internetdarstellung Hier wird mit den Trägern der Jugendhilfe gemeinsam ein Verfahren entwickelt, da es sich um eine deutliche Darstellung in der Öffentlichkeit handelt und ein Bekenntnis zu den angebotenen Leistungen ist. Erfassung Zur fachgerechte Umgehensweise und professionellen Arbeit ist die Erstellung einer Datenbank unerlässlich. Diese Datenbank muss von den Familien- und Kinderservicebüros und anderen Jugendhilfeträgern zu bedienen sein. Vernetzung Die Tagesbetreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege ist eine große Herausforderung für die Zukunft und daher ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit der Familien- und Kinderservicebüros. Regionale Netzwerke zur Verzahnung der Tagesbetreuung im Landkreis Verden, um den Kindern den Übergang oder Wechsel zwischen den verschiedenen Betreuungsmodellen zu ermöglichen, ist dabei Grundgedanke. Offene Treffpunkte in Tageseinrichtungen für Tagespflegeeltern, gemeinsame Fort- und Weiterbildung sind dabei wichtige Schritte. Dafür haben wir modellhaft bereits erste Kontakte zu interessierten Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen geknüpft.
6 Neue Betreuungsmodelle Die Kindertagesbetreuung ist angehalten, aus den unterschiedlichen Betreuungsformen ein bedarfsgerechtes Angebot zu entwickeln. Die Entwicklung geht somit zu individuellen Angeboten, die für den jeweiligen Bedarf an Betreuung aufgestellt wird. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Basis. Es werden neue Betreuungsstrukturen erarbeitet und in der Praxis erprobt. Als Beispiel dienen hier die Schaffung von Schnittstellen zwischen Tagespflege und Betreuung in Tageseinrichtungen. Auch sind Kooperationen mit Schulen und die Berücksichtigung der Anforderungen von Wirtschaftsunternehmen in neuen Betreuungsmodellen aufzustellen. Auch die Zusammenschlüsse von Tagespflegeeltern zu Großpflegestellen ist zu begleiten und zu kritisch zu überprüfen.
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