8. Pfraundorfer Informationstag Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern

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1 8. Pfraundorfer Informationstag Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern Dipl.-Ing. Stefan Leitner

2 Gliederung 1. Aktuelles aus dem Bereich Asphaltstraßenbau 2. Qualitätsoffensive SoB 3. Aktuelles aus dem Regelwerk

3 Qualitätsoffensive Asphalt 2011: Gründung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Bauverwaltung, Mischgutherstellern, Bitumenlieferanten, Prüfinstituten, Baufirmen, Verbänden, Forschung Ziel: Erhöhung der Qualität des Asphaltstraßenbaus Arbeitsausschüsse Bitumen, Füller, Schichtenverbund, Asphaltrecycling, Bauabwicklung

4 Check-Karten Asphalteinbau Oberste Baubehörde im Ziel Check-Karten Asphalteinbau: Sensibilisierung von Mitarbeitern der Straßenbauverwaltungen, Baufirmen und Ingenieurbüros Veröffentlichung: vum/strasse/bauunderhalt/iid9_checkk arten_asphalteinbau.pdf

5 Aufbau der Check-Karten Dreispaltige Textseiten Linke Spalte: Mittlere Spalte: Rechte Spalte: Vorgang Hinweise, Anmerkungen (kursiv gedruckt) Stelle in den Regelwerken, Bilder etc.

6 Inhalt der Check-Karten

7 Oberste Baubehörde im

8 Oberste Baubehörde im

9 Bauanlaufbesprechung Teilnehmer: Bauleiter AG und AN Bauaufsicht Einbaupolier / Verantwortlicher beim Einbau Autobahn-/Straßenmeister Verkehrssicherer Mischguthersteller (bei Sonderbauweisen) Labor Nachunternehmer Anlage 3 Checkliste zur Bauanlaufbesprechung.pdf (speziell für Asphaltbauprojekte)

10 Bauanlaufbesprechung

11 Baueinweisung Gemeinsame Begehung Übergabe des Baubereichs (Randbereiche, Schächte, Zufahrten, etc.) vom AG an den AN ggf. Zustandsfeststellung Festlegung Bauanfang / Bauende vor Ort inkl. Übergangsbereiche auf Bestand Hinweise auf angrenzende Sonderbeläge und Sonderflächen Baustellenzufahrten, Einweisung der LKW- Fahrer, Stellflächen,Baustelleneinrichtung, Reinigungsflächen für Transportfahrzeuge, Lagerflächen Besprechung des Bauablaufes und der vertraglich geschuldeten Leistung

12 Bauvorbereitung und Fortschreibung Bauablaufplan Baustoffe, Eignungsnachweise Oberste Baubehörde im Probenahme und Prüfungen - Umfang und Verantwortliche festlegen Auf korrekte Probenahmeschaufel achten! Rückstellproben und Sonderuntersuchungen Kritische Wettersituationen frühzeitig besprechen, bzw. was wird bei einsetzendem Regen unternommen! TP Asphalt-StB Teil 27 Bild 1: Probenahmeschaufel

13 Fräsen Nachfräsgang bei Schollenbildung Keine Schädigung der Unterlage und des Fräsgutes, d.h. kein Gewaltfräsen! Schollenbildung Verschleißzustand der Meißel und Meißelhalterung prüfen. Lose Meißelhalterungen führen zu Riefen-/Rillenbildung Hartmetallspitze Meißelkopf Meißelhalterung H FA 2010 Bild 9 Fräsfläche mit verschlissenen Meißeln bzw. lose Meißelhalterungen

14 Reinigung Kehren nur zur Grobreinigung! Druck-Spül-Saug-Maschinen, die sicherstellen, dass eine saubere, nicht absandende, nicht verschlämmte Unterlage erreicht wird. Wichtig: Schmutzwasser ist unmittelbar durch Absaugung aufzunehmen! Achtung: Bei zu hohem Druck wird das Wasser in die Unterlage gepresst und kann vor dem Asphalteinbau nicht mehr entweichen. Dadurch Gefahr der Blasenbildung.

15 Reinigung Gereinigte Fräsflache LB-StB By 911/113 verschmutzte Unterlage

16 Unterlage ansprühen Rampenspritzgerät und handgeführte Spritzgeräte erforderlich. Vollflächiges Ansprühen auch vor Borden, bei Abläufen und Rinnen. Randbereich nicht angesprüht Randbereich vorarbeiten Rampenspritzgerät Raue und grobe Einzelstellen vor- oder nachbehandeln.

17 Unterlage ansprühen Brechvorgang ist temperatur- und witterungsabhängig! Zeit zwischen Vorspritzen und Einbau beachten (z.b. am Abend vor dem Einbau vorspritzen) Zu frühes Überfahren führt zu Verkleben an Reifen und zu teilweise gefährlichen Verschmutzungen anderer Verkehrsflächen Verkleben der Reifen Abhilfe Wasser oder Wassernebel Gefährliche Verschmutzung anderer Verkehrsflächen

18 Transport Einsprühstation für LKW- Ladeflächen an Mischanlagen Ausschließlich geeignete Trennmittel, vorschriftsmäßige Verdünnung und Dosierung Kein Dieselöl! Abdeckung des Mischgutes mit Rolloder Schiebeplanen beim Transport bis nach dem Entladen

19 Beschicker Empfohlen bei größeren Baumaßnahmen für Asphaltbinder- und Asphaltdeckschichteinbau. Siehe auch Rundschreiben BMVI. Technische Vorgaben zum Beschicker: unabdingbar sind geschlossene Förderbänder und entsprechende Bandabstreifer wichtig ist auch eine ordnungsgemäße Unterhaltung des Gerätes zur zuverlässigen Materialübergabe. Das Zwischenspeichern einer kompletten LKW-Ladung Asphaltmischgut sollte möglich sein.

20 Beschicker geschlossenes Förderband Nachmischbeschicker großer Aufnahmebehälter

21 Asphalteinbau Ausreichender Personaleinsatz bei AG und AN muss gewährleistet sein. Überprüfung des Fertigers: Prüfen, ob Funktion und Zustand des Fertigers in Ordnung ist z.b. Verschleißzustand der Stampferleisten (Tamper), Pressleisten und Glättbleche, Funktion der Heizung, Zustand der Schnecken Stampferleisten alt / neu Schecken neu / alt

22 Asphalteinbau Temperatur am Glättblech der Bohle vor Einbaubeginn 130 C Das Überprüfen kann mit einem Infrarotthermometer oder einer Wärmebildkamera erfolgen. Die Bohle ist dazu vollständig anzuheben. VÖGELE Einbaufibel

23 Asphalteinbau Prüfen, ob Fertiger ordnungsgemäß aufgebaut wurde (Verlängerung von Schnecken und Kanalblechen, Kantenschuhe) Freier Raum zwischen Seitenschieber und Kanalblech darf max. 60 cm betragen! Fertiger unvollständig aufgebaut Fertiger vollständig aufgebaut Fertiger vollständig aufgebaut

24 Asphalteinbau Übereinanderliegende Schichten müssen im Randbereich als bündige Flankenfläche ausgeführt werden bündige, dichte Flankenfläche nicht bündige, undichte Flankenfläche

25 Asphalteinbau Alle LKW-Fahrer müssen in ihre Aufgabe eingewiesen sein! Für kontinuierlichen Mischguteinbau ist die Abstimmung der Einbauleistung auf die Mischanlagenkapazität erforderlich Bei Bedarf ist die Einbaugeschwindigkeit einschl. Vorverdichtung während des Einbaus nochmals anzupassen.

26 Asphalteinbau Unmittelbar nach Einbaubeginn und dann im erforderlichen Umfang überprüfen von Einbaudicke, Längs- und Querneigung, Ebenheit Eigenüberwachungsprüfungen des AN!

27 Verdichtung Überprüfung der Walzen: Funktion und Zustand, Wasserberieselung, Betankung, Abstreifer, Splittstreuer -> Aufgabe AN, aber Hinweis durch BÜ damit Überprüfung rechtzeitig vor Baubeginn! Einweisung der Walzenfahrer auf die Mischgutsorte Verdichtung der Randbereiche mit Kantenandrückrolle/Kantenrad, die auf die Neigung des Kantenschuhs abgestimmt ist Fertiger Rand ohne Kantenandrückrolle Mangelhaft verdichteter, nicht bündiger Rand Verdichtung mit Kantenrad

28 Verdichtung Bei einer Schichttemperatur unter 100 C sollte die Vibrationsverdichtung abgeschlossen sein - > Temperatur überprüfen Ausreichender Walzeneinsatz, Ersatzwalze vorhalten Abstumpfende Maßnahmen Gesteinskörnungen für abstumpfende Maßnahmen nur auf befestigten, sauberen Flächen lagern! Lagerplatz Abstreumaterial

29 Restarbeiten Randabdichtung: vor dem Aufbringen der Randabdichtung die Asphaltflanke erforderlichenfalls reinigen ordnungsgemäße Randabdichtung LB-StB By 911/902 Vor Banketteinbau Freigabe der Randabdichtung durch AG

30 Einsatz thermoisolierte Fahrzeuge Oberste Baubehörde im - RS BMVBS v MS v : Regelungen grundsätzlich auch für Staatsstraßen anzuwenden - Ab 2015: Standard bei Baumaßnahmen > m2 bis < m2 - Ab 2017: Standard bei Baumaßnahmen > m2 - Ab 2019: Standard bei allen Baumaßnahmen Quelle: Fa. Kirchner STRABAG Gruppe Bad Hersfeld

31 Einsatz thermoisolierte Fahrzeuge Oberste Baubehörde im Temperaturanforderungen vor Entladevorgang: - Arithmetisches Mittel der Temperaturmesswerte am Fahrzeug darf vor Beginn der Entladung Anforderungen der ZTV Asphalt-StB nicht unterschreiten. - Mittelwertbildung ist bei jedem Entladevorgang durch AN zu dokumentieren und dem AG vorzulegen! - Bei Unterschreitung der Mindesttemperatur darf eine Übergabe in den Beschicker/Straßenfertiger nicht erfolgen! - Nachweis der Temperatur 2015 auch durch Messung mit Einstechthermometer zulässig.

32 Einsatz Beschicker - Rundschreiben BMVBS vom ; MS vom MS v : Regelungen nicht automatisch für Staatsstraßen anzuwenden - Ab 2015: Standard bei Baumaßnahmen > m2 für DS und BS (ggf. TS) - Ab 2017: Standard bei Baumaßnahmen >6.000 m2 für DS und BS (ggf. TS)

33 Eignungsnachweis - Ausschreibungen wird künftig ein Formblatt für einen einheitlichen Eignungsnachweis beigegeben, welches vom AN auszufüllen ist

34 Gliederung 1. Aktuelles aus dem Bereich Asphaltstraßenbau 2. Qualitätsoffensive SoB 3. Aktuelles aus dem Regelwerk

35 Bayerische Regelungen für den Bau von Frostschutzschichten - Anforderung an Gleichmäßigkeit des Baustoffgemisches GT A 10 - Bei Baustoffgemischen für Frostschutzschichten muss Kornanteil < 2 mm mindestens 15 M.-% betragen; Anforderungen an Gehalt an Feinanteile sind einzuhalten

36 Bayerische Regelungen für den Bau von FSS, STS, KTS - Gehalt an Feinanteile nach Zertrümmerungsversuch 7,0 M.-% bei UF 5 und 5,0 M.-% bei UF 3 - Anforderungen an Wasserdurchlässigkeit am zertrümmerten Probenmaterial 5*10-5 m/s (bzw. 5*10-6 m/s bei Baustoffgemischen aus tertiären Lagerstätten) - Bei Anlieferung auf der Baustelle muss Wasserdurchlässigkeit mindestens 1*10-5 m/s betragen (bzw. 5*10-6 bei Baustoffgemischen aus tertiären Lagerstätten) - Baustoffgemische für KTS und STS dürfen nur im Zentralmischverfahren hergestellt werden.

37 Bayerische Regelungen für den Bau von Schichten ohne Bindemittel Lieferkörnungen TL SoB-StB Frostschutzschicht (FSS) Schottertragschicht (STS) 0/2, 0/4, 0/5, 0/8, 0/16, 0/22, 0/32, 0/45, 0/56, 0/63 0/32, 0/45, 0/56 Überkorn OC 90 OC 90 Korngrößenverteilung GT A 10 Tabelle 4 (nur für obere 20 cm der Schicht) bei 0/2, 0/4, 0/5 gilt TL Gestein-StB, Tabelle 2, Zeilen 20 und 21: G F 85 und GT A NR D bei 2 mm: min. 15 M.-% G B Korngrößenverteilung: Tabellen 8 und 9 Gleichmäßigkeit: Tabellen 10 und 11 Gehalt an Feinanteilen (Frostempfindlichkeit) Wasserdurchlässigkeit (nach Zertrümmerungsversuch) UF 5 wenn Grundwasser bis in Höhe des Planums aufsteigen kann: UF 3 (bei Anlieferung auf die Baustelle 6 bzw. 4 M.-%) (im eingebauten Zustand: max. 7,0 bzw. 5,0 M.-%) nach Zertrümmerungsversuch: max. 7,0 M.-% k 10 DIN (Verfahren ZY-ES-ST-2) m/s

38 Grundsätze für den Bau von Schichten ohne Bindemittel Es dürfen nur nach TL G SoB-StB güteüberwachte Baustoffe eingebaut werden. Güteüberwachte Baustoffe werden in einer Liste geführt und im Internet veröffentlicht. halt/iid9_baustoffgemische_sob.pdf

39 Güteüberwachung nach TL G SoB-StB - Ablaufschema Werk muss existieren / Antrag an RAP Stra anerkannte Prüfstelle ist zu stellen Handbuch zur WPK ist zu erstellen Erstbegehung Erstprüfung / Betriebsbeurteilung führt zum Eignungsnachweis Überwachungsvertrag wird abgeschlossen Meldung bei OBB Listung der güteüberwachten Baustoffgemische Sortenverzeichnis ist zu führen Lieferschein mit Kennzeichnung der Überwachung Hersteller führt WPK durch Prüfstelle überprüft 2 x jährlich die WPK/Produkte und erstellt Überwachungsbericht Lfd.Nr. Lieferfirma Name PLZ Anschrift Werk Gesteinsart FSS 0/2 0/4 0/8 0/11 0/16 0/22 0/32 0/45 0/56 0/63 geeignet f. KTS STS DoB obere 20 cm unter geb. Oberbau 0/32 0/45 0/56 0/32 0/45 0/56 STSuB 0/32 0/11 0/16 0/22 0/32 Regierungsbezirk Fremdüberwachung 1 UFr Kalkstein x x x x x x x x TUM

40 Gliederung 1. Aktuelles aus dem Bereich Asphaltstraßenbau 2. Qualitätsoffensive SoB 3. Aktuelles aus dem Regelwerk

41 Aktuelles aus dem Regelwerk - Neufassung ZTV und TL Asphalt, Fassung 2013, Bekanntmachung vom Bekanntmachung TL/ZTV SoB-StB vom , Fassung Bekanntmachung TL Beton-StB 07 vom > AKR - Neufassung ZTV BEA, Fassung 2013, Bekanntmachung Merkblatt für Asphaltdeckschichten aus offenporigem Asphalt

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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