Niederschrift. Landesfachabteilung Bauwerksabdichtung und Gussasphalt Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen. Dienstag, 15. März 2011, 14.

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1 Niederschrift Landesfachabteilung Bauwerksabdichtung und Gussasphalt Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen Dienstag, 15. März 2011, Uhr im Haus der Bauindustrie Hannover Eichstr. 19, Hannover

2 Teilnehmer: Dipl.-Ing. Richard Semrau Strabag AG, Hannover Dipl.-Ing. Karl-Heinz Boemke Karl Röfe GmbH & Co. KG, Braunschweig Dipl.-Ing. Lars Tidow Asphaltbau Tidow GmbH, Garstedt J. Wöbking Strabag AG, Hannover Geschäftsführung des Verbandes: Geschäftsführer Peter Thomas 2

3 Der Vorsitzende Richard Semrau (Gussasphalt) begrüßt die Teilnehmer. TOP 1: Bericht aus der BFA Bauwerksabdichtung TOP 2: Bericht aus der Tätigkeit des technischen Ausschusses der BFA Bauwerksabdichtung In Vertretung des kurzfristig verhinderten Vorsitzenden Michael Herres (Bauwerksabdichtung) fasst Geschäftsführer Thomas die Ergebnisse der Mitgliederversammlung der Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung am 13. Oktober 2010 im Ausbildungszentrum Essen kurz zusammen: Auf die Dokumentenablage im internen Bereich auf der Homepage der BFA Bauwerksabdichtung kann unter zugegriffen werden. Es besteht dann die Möglichkeit, auf die fünf Ordner Mailablage, Dokumentenablage, Sitzung, Umfragen-Abstimmungen und Eingang zuzugreifen. Hans-Peter Sommer hat in Essen über den aktuellen Stand der Beratungen zu DIN informiert. Die Vertreter der Baustoffindustrie verfolgen seit Jahren das Ziel, ihre jeweiligen Abdichtungsprodukte in die DIN einzubringen. Dadurch sollte diesen Produkten und den zugehörigen Verarbeitungen das Prädikat zuwachsen, sie entsprächen den anerkannten Regeln der Technik. Z. B. sei die Aufnahme der KMB in die DIN in der Fachöffentlichkeit auf Widerstand gestoßen; deshalb habe schließlich sogar ein Schiedsverfahren vor dem Präsidium des DIN stattgefunden. Daraufhin habe der Arbeitsausschuss zur DIN einen Erhebungsbogen erarbeitet, der die Praxisbewährung neu aufzunehmender Stoffe nachweisen soll. Der Arbeitsausschuss habe dann stoffbezogene Arbeitskreise eingesetzt, die entsprechende Festlegungen für die DIN vorbereiten sollten. Die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitskreisen und dem Arbeitsausschuss sei teilweise konfliktbeladen gewesen, weil der Arbeitsausschuss gerade die Praxisbewährung infrage gestellt habe. Nachdem das Deutsche Institut für Bautechnik aus dem Erscheinen einer neuen Europäischen Stoffnorm die Notwendigkeit abgeleitet habe, eine eigenständige nationale Anwendungsnorm für Brückenbabdichtungen zu erarbeiten, sei auf Vorschlag des DIBt eine neue Struktur der Normungsinhalte der DIN beschlossen worden, die schließlich darauf hinausläuft, die DIN in mehrere eigenständige Einzelnormen aufzuteilen. Dazu sollen entsprechende Arbeitskreise gebildet werden. Gegen diesen Beschluss hat die BFA Bauwerksabdichtung schriftlich Einspruch erhoben. Dieser Einspruch sei vom DIN ignoriert worden. Der Geschäftsführer des Normenausschusses Bau, Herr Desler, habe vorgeschlagen, nicht nur eigenständige Normen zu schaffen, sondern diese auch durch 3

4 eigenständige Arbeitsausschüsse erarbeiten zu lassen. Gegen diesen Beschluss hat die BFA erneut protestiert. Im Zusammenhang mit der DIN sei der ZVDH daran interessiert, die Terrassen und Balkone der DIN Dachabdichtungen einzuverleiben, um den Anspruch der Dachdecker auf diesen Tätigkeitsbereich zu belegen. Das Deutsche Institut für Bautechnik wolle für eine Vielzahl neuer Stoffe, für die keine Normen existieren, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse erarbeiten. Der ZDB vertrete im Bereich der Bauwerksabdichtung die Interessen der Anbieter von Abdichtungen im Verbund mit Fliesen, für diese sei eine eigenständige Norm für Abdichtungen von Innenräumen wesentliches Ziel. Demgegenüber vertrete die Bauindustrie zusammen mit den Architekten und Ingenieuren eine kohärente, widerspruchsfreie Normenreihe DIN 18195, die die anerkannten Regeln der Technik widerspiegele und die im Hinblick auf eines rechtssichere Planung und Ausführung ausschließlich die Anwendung praxisbewährter Stoffe regele. Dafür hat sich auch der Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom 5. Oktober 2010 gegenüber dem DIN ausgesprochen. Die geplante DIN für die Abdichtung befahrener Verkehrsflächen stehe in Konkurrenz zur ZTV-ING und habe keinerlei Relevanz für die Ausführung öffentlicher Verkehrsflächen. Die Mitgliederversammlung hat den Geschäftsführer beauftragt, formal gegen den Beschluss des Fachbereichsrates zur Einsetzung eigenständiger Arbeitsausschüsse vorzugehen. Die Normenreihe DIN (Dachabdichtung) sei im Mai 2010 neu erschienen. Die Fachregeln für Abdichtung (Flachdachrichtlinie) sind derzeit in Überarbeitung. Die Mitgliederversammlung diskutierte die Notwendigkeit eines Mindestgefälles bei Flachdächern. Das neue Merkblatt Entwässerung enthalte die Festlegung, jedem Ablauf einen Notablauf zuzuordnen. Darin solle ein Fachbeitrag geschrieben werden. TOP 3: Bericht aus der BFA Gussasphalt TOP 4: Neue Technische Bestimmungen für Gussasphaltarbeiten Herr Semrau berichtet über die Mitgliederversammlung der BFA Gussasphalt am 2. September 2010 in Rostock. Erneut behandelt wurde das Thema Oxydationsbitumen im Gussasphalt. Gegenüber der vorangegangenen Mitgliederversammlung wurden keine neuen Entwicklungen festgestellt, allerdings ist das Thema Dämpfe und Aerosole durch Aktivitäten der Bitumenhersteller wieder in den Fokus gerückt worden. Im Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherungen sei ein sog. DNEL-Wert von 3 mg/m³ bis Dezember 2010 festgelegt worden. Der DNEL-Wert sei kein Arbeitsplatzgrenzwert, er soll jedoch nach dem Willen von Eurobitume für die REACH-Registrierung von Bitumen eingesetzt werden. Für die Bitumenhersteller ergäben sich aus dem DNEL 3 mg/m³ keinerlei Verpflichtungen/Anforderungen, es handele sich offensichtlich um eine Vorsichtsmaßnahme. Dieser Wert könne bei der Asphaltverarbeitung auch im Gussasphalt in der Regel nicht eingehalten werden. Da es sich jedoch bei dem 4

5 DNEL-Wert nicht um einen Arbeitsplatzgrenzwert handele, müssen die Anwender, das sind die Bauunternehmen, diesen DNEL-Wert lediglich bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. In der Diskussion wurde befürchtet, dass der DNEL-Wert von übervorsichtigen Institutionen zu einem Arbeitsplatzgrenzwert umfunktioniert werden könnte. Dem müsse entgegen gewirkt werden. Erneut wurde das Thema der Elastischen Rückstellung nach EN erörtert. Es gebe immer wieder Fälle, in denen aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenes polymermodifiziertes Bindemittel den Anforderungen aus der ZTV Asphalt hinsichtlich der Elastischen Rückstellungen nicht genügt. Zur Lösung dieses Problems ist bekanntlich auf Veranlassung der Bundesfachabteilung Gussasphalt in der ZTV Asphalt-StB 09 die Elastische Rückstellung für den Gussasphalt (ohne wissenschaftliche Begründung) von 40 % für Gussasphalt auf 30 % abgesenkt worden. Gleichzeitig wurde für Gussasphalt, der mit viskositätsverändernden Bindemitteln oder Zusätzen hergestellt wird, in der ZTV Asphalt festgelegt, dass hier keine Anforderungen an die Elastische Rückstellung des rückgewonnenen polymermodifizierten Bindemittels gestellt werden sollen. Ein entsprechendes Forschungsvorhaben kommt zu dem Ergebnis: Die Ableitung eines allgemeinen, für alle untersuchten PmB-gültigen Bewertungsmaßstabes auf Basis eines Zusammenhangs zwischen der Elastischen Rückstellung und den Gebrauchseigenschaften der untersuchten Asphalte ist nicht möglich. Das Verfahren zur Bestimmung der Elastischen Rückstellung dient somit lediglich zum Nachweis des Vorhandenseins von Polymeren im PmB. Die Einführung eines Anerkannten Fachbetriebs Gussasphalt-Verarbeitung hat noch zu keinen erkennbaren Auswirkungen im Wettbewerb geführt. Herr Semrau berichtet über Probleme der Ladungssicherung. So sei es in seinem Betrieb üblich, dass das Fahrzeug von den entsprechenden Mitarbeitern des Bauhofs beladen werde, der zuständige Fahrer die Ladungssicherung vornehme. In einem Fall habe es Probleme durch ein gelöstes Rad am LKW gegeben. Die Einteilung der neuen Führerscheinklassen sei unübersichtlich. Zu beachten seien auch die Arbeitsschutzbestimmungen nach der Gefahrgutverordnung. Auf einer Baustelle dürften Gasflaschen nicht ungesichert zurückgelassen werden. In einem Fall konnte durch beherztes Eingreifen von Personen, die das entdeckt haben, Schlimmeres verhindert werden. Herr Semrau informiert anhand der Zeitschrift Gussasphalt über einen von der Strabag entwickelten lärmgeminderten PMA, der mit normalem Fertiger mit 2,5 m in der Sekunde eingebaut werden kann. Dies ist bereits der A 20, A 1 und der A 4 geschehen. Die Broschüre Gussasphalt stellt Anwendungsmöglichkeiten dieses Baustoffes dar. Die Teilnehmer erörtern technische Probleme. Herr Semrau kritisiert, dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu wenig für die Sanierung von Straßen tut und Gussasphalt nicht entsprechend seinen Verwendungsmöglichkeiten einsetzt. Die Behandlung der 5

6 wintergeschädigten Straßen mit Kaltasphalt sei wenig geeignet. Er regt an, dass der Bauindustrieverband einen Brief an Frau Witthaus schreibt mit dem Ziel, lärmmindernden Gussasphalt einzusetzen. TOP 5: Marktsituation Herr Thomas stellt die konjunkturellen Daten für das vergangene Jahr 2010 zur Diskussion. In Niedersachsen ist in diesem Zeitraum der baugewerbliche Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 4,8 % gestiegen, während die geleisteten Arbeitsstunden um 0,3 % abgenommen haben. Dies ist offensichtlich auf den lang anhaltenden Winter zurückzuführen. Die Auftragseingänge haben um 7,7 % zugenommen, die Baugenehmigungen haben um 6,6 % abgenommen. Der Wohnungsbau hat um 10,9 % zugenommen; damit ist offensichtlich die Talsohle durchschritten. Herr Semrau unterstreicht, dass sein Unternehmen im Bereich Gussasphalt diesem Jahr mit gemischten Gefühlen entgegen sieht, kurzfristig sind keine Anfragen auf dem Markt. Herr Tidow bestätigt, dass Hamburg im vergangenen Jahr etwas besser gelaufen ist, insbesondere bei Brückenabdichtungen. TOP 6: Verschiedenes Herr Semrau erläutert die Neuordnung bei der Strabag. Dem Bereich Niedersachsen-Ost sei der Bereich Magdeburg hinzugefügt worden. Die Firma Kemna hat das Unternehmen Josef Tewes Bauen im Bestand - übernommen. Herr Semrau schließt die Sitzung um Uhr. Hannover, th-kn 6

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