Stellungnahme gemäß 76 Abs. 1 SchG und Anregungen nach 24 GO

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1 Gemeinschaftsgrundschule Offene Ganztagsschule Stellungnahme gemäß 76 Abs. 1 SchG und Anregungen nach 24 GO Zunächst verweisen wir hier nochmals auf unsere Stellungnahme im Vorfeld der Sitzungen des Schul- und Sozialausschusses und des Rates im Dezember, die leider bisher in den Gremien wenig Beachtung fand: Die Schulkonferenz bedauert außerordentlich, dass nach den jetzigen Planungen und den daraus resultierenden Schülerzahlen eine Selbstständigkeit unserer Schule nicht gegeben ist. Durch die Einführung von Schulbezirken sowie in weiteren Varianten könnte die Selbstständigkeit gesichert werden. Die Atmosphäre an der GGS ist geprägt durch eine außergewöhnlich konstruktive und familiäre Zusammenarbeit innerhalb des Kollegiums und mit der Elternschaft, die Ausdruck findet in, auch evaluierter, großer Zufriedenheit der Kollegen, der Eltern und der Schüler sowie der OGS. Eine enge Zusammenarbeit findet auch mit den verschiedenen Institutionen vor Ort (Kindergarten, Kirchen, Bücherei, Feuerwehr, Musikverein, Traditionsvereine) statt. Die Schule wird unterstützt durch eine sehr engagierte Elternpflegschaft und einen aktiven Förderverein. Diese Zusammenarbeit und Unterstützung ist vor allem deshalb gegeben, da sich die Beteiligten mit der Schule vor Ort identifizieren können. Aktuell wird die Außenwirkung in den Ort durch die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, speziell durch die sehr erfolgreich angelaufene Schulsozialarbeit, in noch weiter positiv verstärkt. Ein aktuell ergänztes Förderkonzept, in das auch eine Sonderpädagogin im Rahmen des Schulversuchs Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung einbezogen ist, soll bei Problemen helfen. Es ist in unserem kleinen System so möglich, sofort einzugreifen, bevor Lernschwierigkeiten sich verfestigen. In ihrer Geschichte hat die Schule bereits negative Erfahrungen als Dependance gemacht, die in der Erinnerung im Ort noch heute fortwirken. Auch aktuell deuten die Erfahrungen in Holpe daraufhin, dass eine Zusammenführung mit der GGS Morsbach für den kleineren Standort in hohem Maße eine Aufgabe seiner Identität bedeutet. Für Eltern und Schüler wäre der mögliche Wegfall der oft unter hohem Einsatz erhaltener liebgewonnener Schultraditionen schwer nachzuvollziehen. GEMEINSCHAFTSGRUNDSCHULE LICHTENBERG OFFENE GANZTAGSGRUNDSCHULE LICHTENBERG MORSBACHER STRASSE 3 MORSBACHER STRASSE MORSBACH MORSBACH TEL TEL FAX FAX schule@ggs-lichtenberg.de ogs@ggs-lichtenberg.de

2 Auch für die Lehrer wäre dies frustrierend, da sie oft mit viel persönlichem Engagement an der Entwicklung und Umsetzung pädagogischer und didaktischer Konzepte mitgewirkt haben, die dann, je nach Kooperationsbereitschaft und Ausgestaltung der Zusammenführung, wegzufallen drohen, wie etwa der Schwerpunkt soziales Lernen, der gerade für wichtig ist, das Medienkonzept oder der MINT-Schwerpunkt. Die GGS arbeitet pädagogisch und didaktisch auf hohem Niveau und sehr erfolgreich, was von Schulleitungen und Schulaufsicht immer wieder bestätigt wird. Das jahrgangsübergreifende Arbeiten in der Eingangsphase wird insbesondere auch von der Elternschaft auf Grund der Erfahrungen in den letzten Jahren äußerst positiv betrachtet. Durch die breite Qualifikation und Bereitschaft zur Weiterbildung der Lehrerschaft konnte Unterricht und Förderunterricht stets in vollem Umfang und lehrplangemäß erteilt werden. Unterrichtsausfall gab es in den letzten Jahren praktisch nicht. Die im Absatz drei der Stellungnahme erläuterten Bedingungen für ein positives Lern- und Arbeitsklima wären an einem Teilstandort bei der Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahmen so nicht mehr möglich. Nur durch die Eigenständigkeit können die äußerst erfolgreiche Zusammenarbeit, die Beibehaltung der Identifikation mit der Schule, die damit verbundene Zufriedenheit im Schulleben und die erfolgreich umgesetzten Schwerpunkte der Schule erhalten werden. Wir sind uns sicher, dass durch eine ohnehin (auch in Variante 2) durch die Schule notwendige Lenkung der Schülerströme auch die Eigenständigkeit der GGS erhalten bleiben könnte. Sollte der Rat dennoch Variante 2 weiterhin verfolgen, begrüßt die Schulkonferenz die dabei zum Ausdruck gebrachte Absicht, den Teilstandort in erhalten zu wollen. Wie schon erläutert, ist die qualitativ hochwertige Schularbeit der GGS eng verbunden mit einer hohen Zufriedenheit und viel Engagement der dort mitwirkenden Personen, also Schülern, Eltern und Lehrern. Dafür wiederum ist eine wichtige Voraussetzung die hohe Identifikation mit der Schule. Um diese zu erreichen, fordern wir in diesem Fall für alle Teilstandorte auch in Zukunft eine hohe Selbstständigkeit vor allem in organisatorisch-konzeptioneller Hinsicht. So kann auch das Dorfleben mit einer aktiven Dorfgemeinschaft und das ehrenamtliche Engagement auf Dauer erhalten und gestärkt werden. Gleichzeitig erkennen wir auch die Notwendigkeit zur Kooperation und zum Zusammenwachsen zu einer Schule an, insbesondere in pädagogisch-inhaltlicher Sicht (z. B. schulinternes Curriculum, pädagogische Konzepte). Um dies wiederum zu erreichen, dürfen gerade die kleinen Teilstandorte aber nicht ihrer Identität beraubt werden. Im 8. Schulrechtsänderungsgesetz sehen wir uns in dem Grundgedanken des Zusammenwachsens einer Schule mit einem pädagogischen Konzept unter gleichzeitigem Erhalt standortspezifischer Eigenheiten bzgl. deren Organisation bestätigt, denn es ermöglicht in 83 nun ja sogar eine unterschiedliche Organisation der einzelnen Teilstandorte im Bezug auf das jahrgangsübergreifende Arbeiten

3 (jahrgangsbezogenes Arbeiten an einem Standort und jahrgangsübergreifendes Arbeiten an einem anderen Standort). Die Verpflichtung zum Zusammenwachsen zu einer Schule und die in 83 geforderte Ermöglichung des Einsatzes der Lehrer an allen Teilstandorten im Grundschulverbund bleibt davon unberührt. Da die Teilstandorte in den schulischen Gremien stets nur in der Minderheit vertreten sind, fordern wir neben der Schulleitung der GGS Morsbach und der Schulaufsicht auch den Schulträger über die entsprechenden politischen Gremien auf, uns bei der Umsetzung dieser Anliegen zu unterstützen und beantragen sie auch als entsprechenden Wunsch des Schulträgers an die künftige GGS Morsbach zu formulieren, um so den Schulfrieden im Grundschulverbund der Gemeinde Morsbach sowie in den Ortschaften der Gemeinde Morsbach auch langfristig zu erhalten. Wir regen daher (1.) an, der Rat möge beschließen: Die Gemeinde Morsbach fordert als Schulträger der GGS Morsbach als Grundschulverbund mit den Standorten Morsbach, Holpe und auf, bei der Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts die folgenden Punkte soweit wie möglich umzusetzen: Die Erarbeitung eines gemeinsamen pädagogischen und organisatorischen Konzepts unter gleichberechtigter Einbeziehung der kleinen Teilstandorte. Die Einrichtung von Teilkonferenzen der Schulkonferenz und der Lehrerkonferenz nach 67 und 68 SchG an allen drei Standorten. Unter Berücksichtigung einer Vertretungsregelung die Beibehaltung möglichst konstanter Kollegien an den Standorten durch den Einsatz entsprechend breit qualifizierter Lehrer an den kleinen Standorten. Die Erhaltung und Fortführung von Traditionen an den Standorten, die durch Kooperation mit Vereinen und Kirchen die Verbindung zum Dorf aufrecht erhalten. Dazu gehören z. B. die vier Schulgottesdienste (Einschulung, Advent, Ostern, Schuljahresabschluss), Adventsfeiern und Einschulungs- und Abschlussfeiern auch für die einzelnen Teilstandorte (in Kooperation mit den Kirchen und dem Förderverein bzw. dem Seniorenheim), St.-Martinszüge in den jeweiligen Ortschaften (in Kooperation mit Musikverein und Feuerwehr), Karnevalsfeier an den Teilstandorten (in Kooperation mit den Karnevalsvereinen / Besuch des Prinzen), Besuch beim Wursten (in Kooperation mit den Säuköppen ), das Erntedankfest mit dem Spielefest in (in Kooperation mit der Dorfgemeinschaft), das Frühlingsfest des Fördervereins der GGS oder die Kooperation mit dem Tennisclub. In Absprache die Übertragung von Verantwortung und Leitungszeit an die Kollegien der kleinen Standorte. Die Fortführung des Konzepts zum sozialen Lernen in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt und der Schulsozialarbeiterin sowie des Medienkonzepts unter Beteiligung der örtlichen katholischen öffentlichen Bücherei am Standort. Des Weiteren fordern wir, dass auch in Zukunft alle Schüler aus den bisherigen Einzugsbereichen auch weiterhin die jeweiligen Teilstandorte besuchen können, sofern das der Bildung gleichmäßiger Klassengrößen nicht widerspricht, und somit, wie in der vom Rat favorisierten Variante 2 des Gutachtens vorgestellt, dort drei

4 Klassen gebildet werden. Das dann notwendige jahrgangsübergreifende Arbeiten mit den Jahrgängen von 1 bis 4 erachten wir für sinnvoll und zukunftsfähig, gerade auch unter dem aktuellen Aspekt der verstärkten Inklusion an Regelschulen (geplantes 9. Schulrechtsänderungsgesetz). Eine pädagogische Begründung dazu haben wir beigefügt. Zudem ist auch nur so ein täglicher produktiver Austausch mit den Lehrerkollegen und OGS-Mitarbeitern vor Ort und eine sinnvolle Aufteilung der anfallenden Arbeiten möglich. Nur mit mind. drei Klassen kann auch langfristig der Erhalt der OGS-Gruppen an allen drei Standorten gesichert werden und es müssten weniger Lehrer pendeln. Zudem könnten schwankende Schülerzahlen in einem solchen Modell gut aufgefangen werden und das Modell wäre bei Bedarf später jederzeit auch auf vier Klassen erweiterbar oder auf zwei Klassen reduzierbar. Nach den Zahlen des Schulentwicklungsplans ist eine Einrichtung von drei Klassen an den beiden kleinen Teilstandorten bis 2019 möglich. Sollten jedes Jahr an beiden Standorten eine nicht unerhebliche Zahl an Kindern abgewiesen werden müssen, weil nur zwei Klassen gebildet werden, würde das sowohl den Schulfrieden als auch die Zufriedenheit der Eltern in den Einzugsbereichen der kleinen Teilstandorten dauerhaft erheblich stören und wäre der Attraktivität der Gemeinde abträglich. Die Eltern in stehen dem jahrgangsübergreifenden Arbeiten nach den Erfahrungen der letzten Jahre durchaus positiv gegenüber. Wir regen deshalb (2.) an, der Rat möge beschließen: Die Gemeinde als Schulträger richtet gem. 46 Abs. 3 SchG an den kleinen Teilstandorten langfristig drei Klassen ein. Die Gemeinde als Schulträger verzichtet dauerhaft an allen Standorten des Schulverbundes auf die Begrenzung der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler nach 46 Abs. 3 SchG, sofern dies zur Bildung etwa gleich großer Klassen am Schulverbund nicht zwingend notwendig wird. Wir freuen uns, dass zahlreiche Bürger aus und er Institutionen und Vereinen diese Anliegen unterstützen und bitten um entsprechende Beachtung.

5 Die nachfolgenden Unterzeichner aus Schulen und kooperierenden Vereinen und Institutionen in begrüßen den vom Rat gewünschten Erhalt unseres Teilstandortes, bedauern aber den möglichen Verlust der Selbstständigkeit. Daher schließen wir uns dem in der Stellungnahme der GGS zu den geplanten schulorganisatorischen Änderungen formulierten Anträgen im vollem Umfang an: Karin Hees für die Schulkonferenz und die Lehrerkonferenz sowie als kommissarische Schulleitung und Klassenlehrerin der GGS Benjamin Seidel für den Lehrerrat sowie als Klassenlehrer und Mitglied der Schulkonferenz der GGS Karina Brückner, Klassenlehrerin und Mitglied der Schulkonferenz der GGS Stephanie Dresbach, Klassenlehrerin und Mitglied der Schulkonferenz der GGS Eva Neuhoff, Lehrerin und stellv. Mitglied der Schulkonferenz der GGS Britta Heckener für die Elternpflegschaft (als Elternpflegschaftsvorsitzende), als Mitglied der Schulkonferenz und als Klassenpflegschaftsvorsitzende der GGS Sara Karb, Klassenpflegschaftsvorsitzende sowie Mitglied der Schulkonferenz der GGS Gabriele Weber, Klassenpflegschaftsvorsitzende sowie Mitglied der Schulkonferenz der GGS

6 Uta Suffner, Klassenpflegschaftsvorsitzende sowie stellv. Mitglied der Schulkonferenz der GGS Heiko Förtsch für die Dorfgemeinschaft Josef Zielenbach für die Säuköppe Annegret Förtsch für die Katholische Öffentliche Bücherei Daniel Pathmann für den Förderverein der GGS Dominic Schneider für den Musikverein Norbert Schindler für die Feuerwehr Kai Wittershagen für die Jugendfeuerwehr Lothar Dahlenkamp für den Tennisclub Nicole Hombach, stellv. Klassenpflegschaftsvorsitzende der Klasse 4 der GGS Kerstin Laupert für den DRK-Kindergarten Schatzkiste

7 Dieter Weimann für die kath. Kirchengemeinde Sandra Müller, Leiterin der OGS Jan Weber für die ev. Kirchengemeinde Holpe-Morsbach Dieter Weber für den Organisationskreis des Erntefestes Marco Fischdick für die Musikschule Morsbach

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